Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Referentenentwurf (Kabinettsbeschluss geplant für 20.05.2026, Stand: 30.04.2026 - dies ist die 2. Änderung.) |
| Letzte Änderung: | 16.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die beschleunigte und vollständige Umsetzung der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED, Richtlinie (EU) 2023/1791) in nationales Recht. Dabei werden noch offene Vorgaben der EED umgesetzt und bestehende nationale Regelungen, die über die EU-Anforderungen hinausgehen, auf das erforderliche Mindestmaß zurückgeführt, um Bürokratie abzubauen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der verschärften EU-Klimaziele und der neuen Energieeffizienzrichtlinie, die am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Die Umsetzungsfrist endet am 10. Oktober 2025, weshalb eine beschleunigte Umsetzung notwendig ist. Mit dem bereits bestehenden Energieeffizienzgesetz wurden viele, aber nicht alle Anforderungen der EED umgesetzt. Zudem sind einige Bestimmungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) überholt. Der Entwurf trägt auch zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei.
Kosten:
Für den Bund entsteht ein jährlicher personeller Mehraufwand von 1,1 Mio. Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 4,8 Mio. Euro (z.B. für den Aufbau einer Datenbank). Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung reduziert sich insgesamt um rund 17,2 Mio. Euro (Bund: +304.000 Euro, Länder: -17,5 Mio. Euro). Für die Wirtschaft sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 834 Mio. Euro, es entstehen aber einmalige Kosten von rund 28 Mio. Euro. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da die EU-Umsetzungsfrist bereits im Oktober 2025 endet. Das Gesetz ist nicht befristet, aber es ist eine regelmäßige Evaluierung vorgesehen, die sich aus den europäischen Berichtspflichten ergibt. Weitere Kosten für Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sowie Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Das Gesetz soll zur Entbürokratisierung beitragen und die öffentliche Beschaffung nachhaltiger gestalten. Einsparungen bei Treibhausgasen und Energie sind beabsichtigt, aber derzeit nicht quantifizierbar.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, basierend auf deinem Text:
- Anpassung zahlreicher Begriffsbestimmungen und Definitionen an die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 und andere EU-Vorgaben (z.B. Endenergieverbrauch, Energieaudit, Rechenzentrum).
- Einführung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“: Energieeffizienz soll bei allen Planungs- und Investitionsentscheidungen vorrangig berücksichtigt werden, insbesondere ab bestimmten Schwellenwerten (100 Mio. Euro, 175 Mio. Euro bei Verkehrsinfrastruktur).
- Streichung von Vorschriften, die nicht mehr EU-relevant sind, zur Entbürokratisierung.
- Anpassung der Vorgaben für den öffentlichen Sektor und die Länder, insbesondere zur Erhebung und Übermittlung von Energieverbrauchsdaten über ein Energieverbrauchsregister.
- Erleichterungen und Flexibilisierung bei Anforderungen an Rechenzentren, z.B. moderate Anhebung zulässiger PUE-Werte, Flexibilität bei Abwärmenutzung, Ausnahmen für KI-Rechenzentren ohne Wärmenetzanschluss.
- Anpassung der Pflichten für Unternehmen zu Energie- und Umweltmanagementsystemen und Energieaudits:
- Schwellenwerte und Fristen werden an die EU-Vorgaben angepasst.
- Unternehmen mit hohem Energieverbrauch müssen zertifizierte Managementsysteme einführen oder regelmäßige Energieaudits durchführen.
- Entlastungen und Ausnahmen für bestimmte Unternehmen, z.B. bei bestehendem Umweltmanagementsystem.
- Einführung und Anpassung von Berichtspflichten und Datenübermittlungen, insbesondere für Betreiber von Rechenzentren (inkl. Schutz von Geschäftsgeheimnissen).
- Einführung einer Pflicht zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen zur Nutzung von Abwärme bei großen Industrieanlagen und Rechenzentren.
- Schaffung einer freiwilligen Plattform für Abwärme, um Informationsdefizite zu reduzieren und Abwärmenutzung zu fördern.
- Anpassung der Sanktionen und Einführung von Stichprobenkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften.
- Anpassung der Vergabe öffentlicher Aufträge, Sektorenverordnung und Konzessionsvergabeverordnung:
- Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen bestimmte Energieeffizienzklassen fordern.
- Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ auch im Vergaberecht.
- Einführung von Ausnahmen bei technischer Undurchführbarkeit.
- Verpflichtung zur Prüfung der Nutzung von Energieleistungsverträgen bei Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit großer Nutzfläche im öffentlichen Bereich.
- Ausbau der Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz, u.a. Aufbau einer nationalen Datenbank zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
- Digitalisierung und Standardisierung von Energieauditberichten.
- Anpassung der Berufungsperioden und Aufgaben von Beiräten im Bereich Energieeffizienz.
Diese Zusammenfassung konzentriert sich auf die wesentlichen inhaltlichen Maßnahmen und ignoriert redaktionelle, Folge- und Übergangsregelungen.
| Table Media, 14.04.2026 | Energieeffizienz: BMWE gibt abgeschwächten Referentenentwurf in Verbändeanhörung |
| Table Media, 24.03.2026 | Rechenzentren: Lobbycontrol kritisiert Einflussnahme von Big Tech auf Energie-Effizienz-Novelle |
| Frankfurter Rundschau, 14.01.2026 | Bundesregierung will Ziele für Energiesparen abschwächen |
| Tagesspiegel Background, 16.12.2025 | Entwurf sieht deutliche Lockerungen für Rechenzentren vor |
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Stellungnahmen enthalten explizite Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Hans Leo Bader und Helmut Scheel verweisen auf eine Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 9. April 2026 mit einer Frist bis zum 17. April 2026, was einer Beteiligungsphase von acht Kalendertagen bzw. sechs Arbeitstagen entspricht. Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) kritisiert ausdrücklich die sehr kurze Konsultationsfrist von sechs Arbeitstagen. Auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag sprechen von einer Frist von wenigen Werktagen für die Verbändeanhörung. Die Deutsche Welle und das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V. (DEN e.V.) geben als Eingangsdatum der Aufforderung den 9. April 2026 an, während die meisten Stellungnahmen am 16. oder 17. April 2026 datiert sind. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa einer Woche.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) ist stark polarisiert. Viele Industrie-, Wirtschafts- und Branchenverbände begrüßen die Rückführung nationaler Regelungen auf das EU-Mindestmaß, den Bürokratieabbau und die Entlastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie loben die Anhebung von Schwellenwerten und die Flexibilisierung von Berichtspflichten. Demgegenüber kritisieren Umweltverbände, NGOs, Energieberater, einige kommunale Spitzenverbände und Vertreter der Energieeffizienzbranche die Abschwächung zentraler Effizienzvorgaben, die Streichung verbindlicher Einsparziele und die Absenkung von Standards, insbesondere für Rechenzentren und die öffentliche Hand. Sie warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz, der Energieeffizienz und der sozialen Gerechtigkeit. Einigkeit besteht in vielen Stellungnahmen hinsichtlich des Bedarfs an klaren Definitionen, praxistauglichen Regelungen und längeren Fristen für die Umsetzung. Die sehr kurze Beteiligungsfrist wird von mehreren Seiten als unangemessen kritisiert.
Meinungen im Detail
1. Beteiligungsfrist und Konsultationsprozess
Die kurze Frist von sechs Arbeitstagen für die Stellungnahmen wird von mehreren Verbänden (u.a. VDPM, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, VEA) als unzureichend und nicht angemessen kritisiert. Dies erschwert eine fundierte inhaltliche Auseinandersetzung und wird als Mangel im Beteiligungsprozess angesehen.
2. Bürokratieabbau und Rückführung auf EU-Mindestmaß
Industrie- und Wirtschaftsverbände wie BDI, DIHK, ZIA, ZDH, VIK, ZDB, ZVO, GdW, VEA, ZVG, BREKO, BGL, BuVEG, VKU, ZVEI, BDL, BGL, ZBI, GDA, Google und andere begrüßen die Rückführung der nationalen Regelungen auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß, den Abbau von Bürokratie und die Entlastung von Unternehmen. Besonders hervorgehoben werden die Anhebung der Schwellenwerte für Energie- und Umweltmanagementsysteme, die Flexibilisierung von Berichtspflichten und die Harmonisierung mit EU-Vorgaben. Auch die Abschaffung zusätzlicher nationaler Anforderungen (Gold Plating) wird vielfach als positiv bewertet.
3. Kritik an Abschwächung von Effizienzvorgaben und Standards
Umweltverbände (BUND, Deutsche Umwelthilfe, Umweltinstitut München, Bellona Deutschland, DENEFF, BNW, Öko-Institut, AlgorithmWatch, vedec), Energieberater (DEN e.V., GIH), einige Fachverbände (BuVEG, AGFW, Hantsch SustainabilityConsulting) und kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag) kritisieren die Abschwächung zentraler Effizienzvorgaben, die Streichung verbindlicher Einsparziele für Bund und Länder, die Absenkung von Standards für Rechenzentren (z.B. PUE-Werte), die Lockerung der Meldepflichten für Abwärme und die Reduktion von Berichtspflichten. Sie warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz, der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit und fordern ambitioniertere Ziele, verbindliche Vorgaben und eine stärkere Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Auch soziale Aspekte wie die Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte werden thematisiert.
4. Rechenzentren und Digitalisierung
Die Regelungen für Rechenzentren sind ein zentrales Streitthema. Betreiberverbände (VATM, BREKO, GDA, eco, Data Center Excellence, Google, Übertragungsnetzbetreiber) kritisieren zu niedrige Schwellenwerte, zu strenge oder zu unklare Vorgaben (z.B. Definitionen, PUE-Werte, Abwärmenutzung, Meldepflichten) und fordern mehr Praxistauglichkeit, Flexibilität und Technologieneutralität. Umweltverbände und NGOs (AlgorithmWatch, Öko-Institut, BUND, DENEFF, Hantsch SustainabilityConsulting) lehnen die Absenkung von Effizienzstandards, die Aufweichung der Abwärmenutzungspflicht und die Streichung von Transparenzpflichten ab und fordern ambitionierte Vorgaben, verbindliche Veröffentlichung von Energiekennzahlen und eine konsequente Nutzung erneuerbarer Energien. Die Differenzierung zwischen Bestands- und Neurechenzentren wird von mehreren Seiten als problematisch angesehen.
5. Schwellenwerte, Managementsysteme und Auditpflichten
Die Anhebung der Schwellenwerte für Energie- oder Umweltmanagementsysteme (z.B. auf 23,6 GWh) wird von Industrie-, Bau- und Handwerksverbänden als Entlastung begrüßt (ZIA, ZDH, ZDB, BDI, VIK, VKU, ZVO, GdW, ZVEI, BGL, ZVG, GIH). Umweltverbände, Energieberater und einige Fachverbände (DEN e.V., DENEFF, BNW, Umweltinstitut München, BuVEG, AGFW, TGA-Repräsentanz, Hantsch SustainabilityConsulting) kritisieren, dass dadurch Effizienzpotenziale im Mittelstand verloren gehen und fordern niedrigere Schwellenwerte und verbindlichere Vorgaben. Die Ausweitung der Energieauditpflicht auf KMU wird von Branchenverbänden wie dem Bayerischen Müllerbund, BGL, bdo und Bundesverband Lohnunternehmen als zu belastend für kleinere Unternehmen kritisiert, insbesondere wegen fehlender Förder- und Beratungsangebote.
6. Abwärmenutzung und Meldepflichten
Die Nutzung industrieller Abwärme, insbesondere aus Rechenzentren, wird von vielen Seiten als wichtiges Instrument für die Energiewende anerkannt. Industrieverbände und Betreiber fordern praxistaugliche, wirtschaftlich zumutbare Regelungen und Ausnahmen für bestimmte Betriebsmodelle (GDA, VATM, BREKO, ZVO, VKU, AGFW, VIK, VCI, ZVEI). Umweltverbände, Energieberater und NGOs lehnen die Aufweichung der Meldepflichten und die Reduktion auf Prüfpflichten ab und fordern verbindliche Vorgaben und Transparenz (DENEFF, BUND, AlgorithmWatch, Öko-Institut, Hantsch SustainabilityConsulting, BuVEG, AGFW).
7. Öffentliche Hand, Kommunen und soziale Aspekte
Die Rolle der öffentlichen Hand als Vorbild wird von Umweltverbänden, Energieberaternetzwerken und einigen Branchenverbänden betont (BNW, BuVEG, DENEFF, DEN e.V., Hansgrohe, BUND). Die Streichung oder Abschwächung von Verpflichtungen für Bund, Länder und Kommunen wird kritisch gesehen. Kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, VKU) fordern klarere Definitionen, praxistaugliche Regelungen, längere Fristen und eine angemessene finanzielle Ausstattung. Die soziale Dimension von Energieeffizienz, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, wird von Umweltverbänden und Beratungsnetzwerken hervorgehoben.
8. Definitionen, Rechtsklarheit und Fristen
Viele Stellungnahmen kritisieren unklare Begriffsbestimmungen (z.B. 'öffentliche Einrichtung', 'Unternehmen', 'Rechenzentrum', 'installierte Informationstechnologie', 'Energieversorgungseinrichtung'), fordern rechtssichere und einheitliche Definitionen sowie eine Harmonisierung der Regelwerke (DIHK, TÜV-Verband, Data Center Excellence, Deutsche Welle, VKU, VCI, BIngK, VEA, ZVEI, ZBI, Hansgrohe, GdW). Die Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen werden vielfach als zu kurz bewertet (BVK, BAUINDUSTRIE, VEA, VKU, AGFW, GIH, BGL).
9. Weitere Aspekte
- Die Bedeutung von Energieeffizienz für die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung wird von fast allen Seiten anerkannt.
- Die Notwendigkeit technologieoffener, investitionsfreundlicher und branchenspezifisch anwendbarer Regelungen wird von Industrie-, Bau- und Handwerksverbänden betont.
- Die Rolle von Digitalisierung, Geodaten und Dateninfrastrukturen für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen wird von ZVEI und ZBI hervorgehoben.
- Die Kritik an der Monopolisierung von Qualifikationsnachweisen für Auditoren und die Forderung nach praxisnahen, qualitätsgesicherten Regelungen wird von ZIV und BIngK geteilt.
- Die Forderung nach Vereinfachung und Bündelung von Förderprogrammen und nach einer glaubwürdigen Investitionsoffensive der öffentlichen Hand findet sich bei DENEFF, Bellona und anderen NGOs.
- Verfassungsrechtliche Aspekte werden von Hans Leo Bader und Helmut Scheel angesprochen, die eine Bewertung nach Artikel 20a GG einfordern und die Gefahr sehen, dass wirtschaftlich sinnvolle Effizienzpotenziale ungenutzt bleiben.
Insgesamt zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Entbürokratisierung und Harmonisierung mit EU-Recht auf der einen Seite und der Forderung nach ambitionierten, verbindlichen Effizienzvorgaben und einer starken Vorbildfunktion der öffentlichen Hand auf der anderen Seite. Die sehr kurze Beteiligungsfrist wird von vielen als problematisch bewertet.
„Der vorliegende Entwurf macht nach unserer Einschätzung Fortschritte auf dem Weg zu einer verstärkten Abwärmenutzung in Wärmenetzen an mehreren Stellen wieder zunichte und verspielt die Chance, Abwärme aus Rechenzentren in Fernwärmenetzen zu nutzen und diese kostengünstig zu dekarbonisieren.“
Der AGFW, der Spitzenverband für energieeffiziente Wärme-, Kälte- und Kraft-Wärme-Kopplung, bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EnEfG). Der Verband begrüßt grundsätzlich das Ziel, das Energieeffizienzgesetz zu entbürokratisieren und die Nutzung von Abwärme – insbesondere aus Rechenzentren – zu fördern. Kritisch sieht der AGFW jedoch, dass einige der geplanten Änderungen zentrale Fortschritte bei der Abwärmenutzung wieder zunichtemachen und neue bürokratische Pflichten für Wärmeversorgungsunternehmen schaffen, die über europäische Vorgaben hinausgehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren und die Notwendigkeit klarer, praxisnaher Regelungen zur Infrastruktur und Kostentragung; 2) Die Bedeutung frühzeitiger und verpflichtender Informations- und Auskunftspflichten zur Identifikation von Abwärmepotenzialen; 3) Die Kritik an der geplanten Einführung einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) ohne Umsetzungspflichten, die als bürokratischer Akt ohne praktischen Nutzen bewertet wird. Der Verband fordert die Beibehaltung bestehender Pflichten zur Wiederverwendung von Abwärme, eine Begrenzung der KNA-Pflicht auf relevante Versorgungseinrichtungen und eine stärkere Verknüpfung von KNA mit Genehmigungs- und Förderrecht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wird das Energieeffizienzgesetz im Bereich der Rechenzentren wie geplant geändert und wird die Regelung beibehalten, die Rechenzentren zur lediglich bilanziellen Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet, wird dies zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen Deutschlands führen und die geopolitische Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Importen verlängern.“
Die Stellungnahme von AlgorithmWatch zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Novelle des Energieeffizienzgesetzes) kritisiert die geplanten Änderungen insbesondere im Bereich der Rechenzentren. AlgorithmWatch warnt davor, dass die Novelle zentrale Energieeffizienz- und Klimaschutzziele gefährdet. Die Organisation fordert, dass Betreiber von Rechenzentren weiterhin verpflichtet bleiben, Energiekennzahlen für jedes einzelne Rechenzentrum zu veröffentlichen, auch wenn Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden. Die geplanten Ausnahmen seien zu weit gefasst und könnten Transparenz und Wettbewerb behindern. Zudem wird gefordert, dass Rechenzentren verpflichtend mit zusätzlich erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden und bei großen Rechenzentren (ab 20 MW) ein zeitgleicher Ausgleich zwischen Verbrauch und Einspeisung erneuerbarer Energien erfolgen muss. Die vorgesehene Aufweichung der Abwärmenutzungspflicht und der Effizienzstandards (PUE-Werte, Power Usage Effectiveness) wird abgelehnt, da dies zu mehr Energieverbrauch und höheren Kosten für Endnutzer führen würde. Schließlich wird die Streichung der Informationspflichten gegenüber Kunden kritisiert, da diese für mehr Energieeffizienz und die Erfüllung von Nachhaltigkeitsberichterstattung (z.B. nach der Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) notwendig sind. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Veröffentlichungspflicht von Energiekennzahlen und die Problematik zu weit gefasster Ausnahmen für Geschäftsgeheimnisse; 2) Die Notwendigkeit einer verpflichtenden, zeitgleichen Nutzung zusätzlich erzeugter erneuerbarer Energien für Rechenzentren; 3) Die negativen Folgen der Abschwächung von Effizienzstandards und der Abwärmenutzungspflicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dies würde zu einem weiteren Sterben von Betrieben führen, die für die Versorgung der Bevölkerung essenziell sind (Systemrelevanz!).“
Der Bayerische Müllerbund e.V. kritisiert die geplanten Änderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), insbesondere den Wegfall der Ausnahmeregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bisher waren KMU von der Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits ausgenommen. Künftig müssten alle Betriebe mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden (GWh) alle vier Jahre ein kostenintensives Energieaudit durchführen. Der Verband hebt hervor, dass dies für familiengeführte Mühlen mit wenig Personal eine besondere Härte darstellt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die finanziellen Belastungen durch die verpflichtenden Energieaudits, 2) die mangelnde Verfügbarkeit von qualifizierten Beratern mit spezifischem Fachwissen im Mühlenbereich, und 3) die begrenzten technischen und finanziellen Möglichkeiten älterer Betriebe, Effizienzmaßnahmen umzusetzen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Sowohl vor dem Hintergrund aktueller Energiekrisen als auch vor dem Hintergrund der Einhaltung der Klimaziele ist ein wirksames Energieeffizienzgesetz elementar.“
Bellona Deutschland, eine gemeinnützige Klima- und Umweltorganisation mit Schwerpunkt auf Klimaschutz in der Industrie, bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie kritisch. Die Organisation fordert eine konsequente und ambitionierte Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und warnt vor einer Abschwächung der Maßnahmen. Sie betont, dass ein wirksames Energieeffizienzgesetz sowohl für die Einhaltung der Klimaziele als auch angesichts der aktuellen Energiekrisen notwendig ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, das 'Efficiency First'-Prinzip (Priorisierung von Energieeffizienzmaßnahmen vor dem Ausbau der Energieversorgung) verbindlich umzusetzen, 2) die Beibehaltung und Konkretisierung von Einsparverpflichtungen für Bund und Länder, sowie 3) die Verknüpfung von Energiepreissubventionen mit Effizienz- und Transformationsmaßnahmen. Zudem wird auf die volkswirtschaftlichen Vorteile von Energieeffizienz verwiesen, wie erhebliche Einsparpotenziale und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Bellona Deutschland spricht sich gegen eine Aufweichung bestehender Regelungen aus und fordert eine Vereinfachung und Bündelung von Förderprogrammen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R005021 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BREKO begrüßt ausdrücklich die mit dem Referentenentwurf angestrengte Harmonisierung des Energieeffizienzgesetzes mit der europäischen EED. Insbesondere die in unserer Mitgliedschaft vertretenen Colocation-Betreiber hat die bisherige Fassung des Energieeffizienzgesetzes hart getroffen. Deshalb stellt insbesondere die gesonderte Betrachtung von Colocation-Rechenzentren einen für uns gangbaren Weg dar, insbesondere mittelständische Rechenzentrumsbetreiber nicht aufgrund überbordender und pauschaler Nachhaltigkeitskriterien aus dem Markt zu drängen.“
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) äußert sich zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und begrüßt die Harmonisierung des deutschen Energieeffizienzgesetzes mit der europäischen Vorgabe. Besonders hebt BREKO die Notwendigkeit hervor, Colocation-Rechenzentren (RZ) – also Rechenzentren, in denen verschiedene Kunden ihre IT-Infrastruktur betreiben – differenziert zu behandeln, um mittelständische Betreiber nicht durch zu strenge und pauschale Nachhaltigkeitskriterien zu benachteiligen. BREKO fordert, dass für Colocation-RZ nicht die schwer zu erhebende Nennanschlussleistung, sondern der tatsächliche Stromverbrauch des Vorjahres als Maßstab dient, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Stellungnahme kritisiert zudem die ambitionierten Vorgaben für den Energieeffizienzkennwert PUE (Power Usage Effectiveness) bei Bestandsrechenzentren, da diese für ältere Anlagen oft nicht erreichbar sind und zu Fehlanreizen sowie wirtschaftlichen Nachteilen führen könnten. Abschließend wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Ausnahmen und Anpassungen für Colocation-RZ in weiteren Regelungen zu berücksichtigen, insbesondere bei Informationspflichten, die in der Praxis nicht erfüllbar sind. Besonders ausführlich thematisierte Aspekte: 1. Die Definition und Messung des Schwellenwerts für Rechenzentren, insbesondere für Colocation-RZ (tatsächlicher Stromverbrauch statt Nennanschlussleistung). 2. Die Kritik an den PUE-Vorgaben für Bestandsrechenzentren und die damit verbundenen wirtschaftlichen und nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen. 3. Die Forderung nach Bürokratieabbau und praktikablen Regelungen, um mittelständische Betreiber nicht zu benachteiligen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit ist der vorgelegte Gesetzesentwurf inakzeptabel und muss grundlegend nachgebessert werden.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) lehnt den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ab. Der BUND kritisiert, dass die Anforderungen an Energieeffizienz und die Ermittlung von Effizienzpotentialen im Vergleich zum bisherigen Gesetz abgeschwächt werden. Dies führe zu einem unnötig hohen Energiebedarf und konterkariere die Ziele des Gesetzes. Besonders betont werden: 1) Die unzureichende Umsetzung des Prinzips 'Efficiency first' (Effizienz an erster Stelle), das zwar aufgenommen, aber nicht konsequent angewendet wird; 2) Die Streichung der Einsparverpflichtungen für Bund und Länder, wodurch die Vorbildrolle der öffentlichen Hand geschwächt wird; 3) Die Absenkung der Effizienzanforderungen für Rechenzentren, was zu erheblichen Mehrkosten und einem unnötig hohen Stromverbrauch führt. Der BUND fordert eine Verschärfung der Ziele, eine bessere Bekämpfung von Energiearmut und eine verbindlichere Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein Beschleunigungsgesetz für Energieeffizienz, sondern ein Rückschritt für den Klimaschutz und die Energiepolitik in Deutschland. Statt klare, verlässliche und ambitionierte Rahmenbedingungen zu schaffen, werden Anforderungen abgesenkt, und zentrale Instrumente ihrer Wirkung beraubt.“
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) kritisiert den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie als unzureichend und teilweise kontraproduktiv. Sie bemängelt insbesondere rechtliche Unklarheiten und fehlende Definitionen, die zu Rechtsunsicherheit führen. Besonders ausführlich wird die Absenkung der Energieeffizienzanforderungen bei Rechenzentren thematisiert, da durch höhere zulässige PUE-Werte (Power Usage Effectiveness, ein Maß für die Energieeffizienz von Rechenzentren) und zahlreiche Ausnahmen die Effizienzstandards faktisch entwertet werden. Die Aufweichung der Meldepflichten für Abwärme sowie das Fehlen wirksamer Sanktionsregelungen werden ebenfalls scharf kritisiert, da sie Transparenz und Durchsetzung schwächen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Monopolisierung der Qualifikationsnachweise für Energieauditoren, die den Wettbewerb einschränkt und unnötige Bürokratie schafft. Die BIngK fordert eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs, insbesondere die Rücknahme abgesenkter Effizienzstandards, verbindliche und wirksame Regelungen zur Abwärmenutzung, rechtssichere Begriffsdefinitionen, klare Sanktionsmechanismen und eine technologieoffene Ausgestaltung der Qualifikationsanforderungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001466 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland mit dem schon länger bestehenden hohen Druck auf die Industrie und mehreren gefährlichen internationalen Krisen bietet diese Novelle die Chance, ein überzeugendes Signal für Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft zu geben.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie grundsätzlich positiv, insbesondere weil er Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft anstrebt. Der BDI begrüßt die Harmonisierung mit EU-Vorgaben und die Vereinfachung der Effizienzgesetzgebung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf in einzelnen Punkten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Regulierung von Rechenzentren, insbesondere die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (PUE) und zur Nutzung von Abwärme (ERF), wobei der BDI vor zu strengen nationalen Sonderwegen ('Gold Plating') warnt und eine EU-weite Harmonisierung fordert. 2) Die Fristen und Methoden zur Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen, wobei der BDI längere Fristen und methodische Offenheit anregt. 3) Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Vermeidung zusätzlicher nationaler Berichtspflichten, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Der BDI betont, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Investitionssicherheit in Einklang gebracht werden müssen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit Blick auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren dürfen die geplanten Entlastungen für Unternehmen in keiner Weise durch weitere Kompromisse verwässert werden.“
Der Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V. (BVK) bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) grundsätzlich positiv. Der Verband begrüßt insbesondere die Anpassung der Schwellenwerte für Energie- und Umweltmanagementsysteme an das europäische Niveau, die Freiwilligkeit der Nutzung der Plattform für Abwärme und die rechtliche Konkretisierung der Umsetzungspläne. Kritisch sieht der BVK jedoch die geplante Verkürzung der Frist zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen sowie zu kurze Fristen bei Stichprobenprüfungen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Anpassung der Schwellenwerte für Energie- und Umweltmanagementsysteme, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen; 2) Die Forderung nach praxisnahen Fristen bei der Umsetzung und Prüfung von Energieeffizienzmaßnahmen; 3) Die Bedeutung der Freiwilligkeit und des Bürokratieabbaus, insbesondere bei der Plattform für Abwärme.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001630 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen, dass den akuten bürokratischen Belastungen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen Rechnung getragen wurde und die relevanten Schwellenwerte zur Einführung von Umsetzungsplänen sowie zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen an die von der EU definierten Schwellenwerte angeglichen wurden.“
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EnEfG) und zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Der Verband, der über 5000 energieintensive mittelständische Unternehmen vertritt, begrüßt die Angleichung der Schwellenwerte an die EU-Vorgaben und die Berücksichtigung der bürokratischen Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Kritisch sieht der VEA die kurzen Konsultationsfristen, die Einführung nationaler Energieeinsparziele (die europarechtlich nicht erforderlich sind), sowie zusätzliche bürokratische Pflichten wie Veröffentlichungspflichten und aufwendige Stichprobenkontrollen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Forderung nach längeren Konsultationsfristen und einer Konsolidierung der Gesetze, 2) die Anpassung der Schwellenwerte und Fristen für Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie Umsetzungspläne an die EU-Vorgaben, und 3) die Kritik an zusätzlichen bürokratischen Anforderungen wie Veröffentlichungspflichten, Detailangaben zur Abwärme und der Stichprobenkontrolle.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000594 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Entscheidend für die Akzeptanz und Wirksamkeit der Regelungen wird jedoch sein, dass die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher, verhältnismäßig und unter Berücksichtigung der praktischen Umsetzbarkeit ausgestaltet werden.“
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband, ZIV) begrüßt grundsätzlich die stärkere Betonung des Grundsatzes 'Energieeffizienz an erster Stelle' im Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Besonders positiv bewertet wird die Ausweitung der Energieauditpflicht auf Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,77 Gigawattstunden (GWh) und die Gleichbehandlung von kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplanten Anforderungen an die Zulassung von Energieauditoren, insbesondere die Mindestanforderung einer dreijährigen Berufserfahrung, die als Markteintrittsbarriere für neue Fachkräfte bewertet wird. Der Verband schlägt eine alternative, praxisnahe Regelung vor, bei der auch eine qualitätsgesicherte Einarbeitung unter Anleitung eines erfahrenen Auditors anerkannt wird. Weiterhin fordert der Verband eine Vereinheitlichung der Auditorenlisten zur Reduzierung von Bürokratie, eine Rücknahme der Kürzungen bei der Förderung von Energieaudits sowie eine klarstellende nationale Definition des Begriffs 'öffentliche Einrichtung', um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Kritik an den Zulassungsvoraussetzungen für Energieauditoren, (2) die Forderung nach Vereinheitlichung der Auditorenlisten und (3) die Problematik der Definition 'öffentliche Einrichtung' im Gesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In seiner jetzigen Fassung bleibt der Entwurf in diesem Punkt hinter dem selbst formulierten Anspruch einer ausgewogenen und entbürokratisierenden Umsetzung zurück.“
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) differenziert. Die Busbranche sieht Energieeffizienz als betriebliche Notwendigkeit, da Energie ein zentraler Kostenfaktor ist. Der Entwurf wird für die Ausnahme des öffentlichen Verkehrs von bestimmten Pflichten und die Anhebung des Schwellenwerts für Energie- oder Umweltmanagementsysteme auf das unionsrechtliche Niveau ausdrücklich gelobt. Kritisch sieht der Verband jedoch die Ausweitung der Energieauditpflicht auf mittelständische Busunternehmen (KMU), da die bisherige Ausnahme für KMU entfällt und keine flankierenden Unterstützungs-, Beratungs- oder Förderinstrumente für diese Unternehmen vorgesehen sind. Der bdo hebt hervor, dass die EED den Mitgliedstaaten ausdrücklich ermöglicht, KMU durch finanzielle und beratende Maßnahmen zu unterstützen, was im Entwurf jedoch fehlt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Belastung der mittelständischen Bustouristik durch die neue Auditpflicht, 2) das Fehlen von Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für KMU, und 3) die Rückführung des Schwellenwerts für Managementsysteme auf das unionsrechtliche Mindestmaß.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Energieeffizienz ist kein Hemmnis, sondern ein zentraler Standortfaktor für Deutschland. Der vorliegende Gesetzentwurf sollte genutzt werden, um bestehende Schwächen zu beheben und den eingeschlagenen Kurs zu stärken – nicht, um ihn zu relativieren.“
Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie kritisch. Die Stellungnahme betont, dass Energieeffizienz – insbesondere durch hochwertige Dämmung und moderne Fenster sowie Türen (Gebäudehülle) – ein zentrales Mittel zur Senkung von Energiekosten, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Reduzierung von Energieimporten ist. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf keine klaren Signale für eine konsequente Reduktion des Energiebedarfs im Gebäudebestand setzt und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand abschwächt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung verbindlicher Energieeffizienzziele als Leitplanke für Investitionen und Planungssicherheit, 2) die Notwendigkeit einer verpflichtenden Sanierungsquote für öffentliche Gebäude, und 3) die volkswirtschaftlichen Vorteile von Investitionen in die Gebäudehülle, wie regionale Wertschöpfung und Sicherung von Arbeitsplätzen. BuVEG fordert klare Zuständigkeiten, verbindliche Vorgaben und eine gesetzliche Sanierungspflicht für mindestens 3% der Fläche öffentlicher Gebäude pro Jahr.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Pflichten gemäß EnEfG/EED bewirken hinsichtlich der als Kraftstoffe eingesetzten Energieträger keine betriebswirtschaftlich umsetzbaren Verbesserungen der Energiebilanz. Stattdessen führen sie allein zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie und Kosten und damit letztlich zu einer vermeidbaren Mehrbelastung.“
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt grundsätzlich die Rückführung der Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) auf das EU-Mindestmaß gemäß der Energieeffizienzrichtlinie (EED). Besonders positiv bewertet wird die Anpassung der Grenzwerte an die EU-Richtlinie und die Abschaffung der Pflicht zur externen Prüfung von Umsetzungsplänen für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch zwischen 2,77 und 23,1 Gigawattstunden (GWh). Kritisiert wird jedoch, dass weiterhin umfangreiche Pflichten wie Energieaudits, die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bestehen bleiben. Diese verursachen laut BGL einen unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für mittelständische Transportunternehmen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Energieeffizienz zu bringen. Der Verband betont, dass Energieeinsparungen im Transportgewerbe bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgen, da Kraftstoffkosten einen erheblichen Anteil an den Betriebskosten ausmachen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Belastung durch bestehende Pflichten trotz Anpassung an das EU-Niveau, 2) die Forderung nach Vereinfachung und Flexibilisierung der Energieaudit-Anforderungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und 3) die grundsätzliche Infragestellung der Eignung von EnEfG und EED zur Steigerung der Energieeffizienz im Transportgewerbe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verpflichtungen führen damit zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie und Kosten und damit letztlich zu einer vermeidbaren und wirkungslosen Mehrbelastung.“
Der Bundesverband Lohnunternehmen e. V. begrüßt die Rückführung der Schwellenwerte für den Gesamtenergieverbrauch im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) auf das EU-Niveau und die Verlängerung des Energieaudit-Turnus auf vier Jahre, da dies viele Lohnunternehmen von aufwendigen Verpflichtungen entlastet. Dennoch kritisiert der Verband, dass die verbleibenden Pflichten für betroffene Unternehmen mit einem hohen Bürokratieaufwand und erheblichen Kosten verbunden sind, ohne dass ein erkennbarer Nutzen für die Mitglieder entsteht. Besonders hervorgehoben werden: 1) die fehlende technische Möglichkeit zur Nutzung von Abwärme in landwirtschaftlichen Maschinen und LKW, 2) die hohen Kosten und der bürokratische Aufwand durch die Energieauditpflicht, und 3) die Forderung nach einer Freistellung von Kraftstoffen bei der betrieblichen Energieeffizienzbilanzierung für Unternehmen, deren Hauptgeschäft der Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen ist.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Energieeffizienz muss im Gesetz als vorrangige Prüf- und Abwägungspflicht abgesichert werden – nicht nur als politisches Leitbild. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Entwurf zwar sprachlich an die EED anschließt, materiell aber zu einem Rückbau wirksamer Effizienzpolitik führt.“
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) bewertet den Referentenentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch, dass zentrale Effizienzvorgaben abgeschwächt werden. Der BNW fordert, dass Energieeffizienz als verbindlicher Grundsatz mit klaren Umsetzungsmechanismen im Gesetz verankert wird. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, Energieeffizienzvorgaben nicht zu lockern, sondern verbindlich zu gestalten, (2) die Rolle der öffentlichen Hand als Vorbild und die Notwendigkeit, Managementpflichten und Sanierungsziele verbindlich zu regeln, sowie (3) die Bedeutung von Energiemanagementsystemen und die Ablehnung einer Anhebung der Schwellenwerte, da dies viele Unternehmen aus der Pflicht entlassen würde. Weitere Schwerpunkte sind die Forderung, Umsetzungspläne für große Energieverbraucher beizubehalten, die Abwärmenutzung nicht auf eine reine Prüfpflicht zu reduzieren und hohe Effizienzstandards für Rechenzentren zu erhalten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an die geänderte Energieeffizienzrichtlinie der EU ist überfällig. Auch die Rückführung der Vorgaben des EnEfG auf das nach EU-Recht notwendige Mindestmaß wird im Sinne eines Abbaus der Bürokratie grundsätzlich begrüßt.“
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU und die Reduzierung der bürokratischen Anforderungen auf das EU-rechtlich notwendige Mindestmaß. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Anhebung des Schwellenwerts für die verpflichtende Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems von 7,5 Gigawattstunden (GWh) auf 23,6 GWh, insbesondere für Unternehmen, die zu den beihilfefähigen Wirtschaftszweigen nach KUEBLL (Kohlenstoffdioxid-Emissionen-bezogene Beihilfenliste) gehören. Der bne befürchtet, dass damit der Zugang zu Entlastungsmaßnahmen wie Strompreiskompensation und Carbon-Leakage-Kompensation erschwert wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Schwellenwerterhöhung auf die Nutzung von Entlastungsinstrumenten für Unternehmen, 2) Die Notwendigkeit einer klareren Definition des Begriffs 'Energieversorgungseinrichtung' im Gesetz, 3) Die generelle Begrüßung des Bürokratieabbaus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die vorgeschlagenen Regelungen schaffen in mehreren Punkten Unsicherheiten und Fehlanreize, die die energie- und klimapolitischen Ziele des Gesetzes gefährden, und bedürfen daher einer grundlegenden Überarbeitung, um Normenklarheit, Gleichbehandlung und Vollzugstauglichkeit sicherzustellen.“
Die Data Center Excellence GmbH bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie aus Sicht eines auf Rechenzentren spezialisierten Beratungsunternehmens. Die Stellungnahme hebt insbesondere Regelungslücken und Formulierungen hervor, die in der Praxis zu Rechts- und Vollzugsunsicherheiten führen könnten. Zentral kritisiert werden die fehlende Begriffsbestimmung für den 'elektrischen Strombedarf für die installierte Informationstechnologie', die dauerhafte Ungleichbehandlung von Bestands- und Neurechenzentren bei der Energieverbrauchseffektivität (PUE, Power Usage Effectiveness), sowie manipulationsanfällige Ausnahmeregelungen, die die Ziele des Gesetzes unterlaufen könnten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit einer klaren und praktikablen Legaldefinition für zentrale Begriffe, um einheitliche Berichterstattung und rechtssicheren Vollzug zu gewährleisten; (2) Die verfassungsrechtlich problematische Differenzierung zwischen Bestands- und Neurechenzentren bei Effizienzanforderungen, die als sachlich unbegründet und planungsunsicher bewertet wird; (3) Die Kritik an berechnungsbasierten Ausnahmeregelungen, die als manipulationsanfällig und praxisfern angesehen werden. Weitere Themen sind die Anforderungen an die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien für Großrechenzentren, die Meldepflichten im Rechenzentrumsregister, die Transparenzpflichten gegenüber Kunden sowie die Meldepflichten zur Abwärmenutzung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, begrüßen wir daher die weitgehende 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie die Rückführung überschießender Regulierung im vorliegenden Gesetzentwurf. Damit wird insbesondere den akuten bürokratischen Lasten vor allem mittelständischer Betriebe Rechnung getragen. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass trotz Harmonisierung erhebliche Belastungen und überkomplexe Anforderungen bleiben.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und des Vergaberechts, der der Anpassung an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) dient. Die DIHK begrüßt die Rückführung nationaler Überregulierung auf das EU-Mindestmaß und fordert eine konsequente Vereinfachung und Harmonisierung der gesetzlichen Vorgaben. Besonders betont werden: 1) die Notwendigkeit, EnEfG und EDL-G zu einem konsistenten Regelwerk zusammenzuführen, um Rechtsunsicherheiten und Komplexität zu vermeiden; 2) die Reduzierung von Bürokratie durch gebündelte und harmonisierte Datenerhebungs-, Berichts- und Meldepflichten; 3) die realistische und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung von Schwellenwerten und Fristen, insbesondere für Energie- und Umweltmanagementsysteme. Die DIHK spricht sich gegen nationale Energieeinsparziele aus, da diese europarechtlich nicht erforderlich und wirtschaftlich riskant seien. Sie fordert zudem rechtliche Klarheit bei Definitionen und eine praxistaugliche, investitionsfreundliche Regulierung für Rechenzentren. Insgesamt wird die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben begrüßt, jedoch bleiben trotz Harmonisierung erhebliche Belastungen und komplexe Anforderungen bestehen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund bewerten wir die vorgeschlagenen Änderungen am Energieeffizienzgesetz kritisch“
Die Deutsche Umwelthilfe bewertet die geplante Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) kritisch. Sie betont, dass Energieeffizienz ein zentrales Instrument für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität ist. Die Organisation verweist auf Studien, die zeigen, dass die Industrie erhebliche Einsparpotenziale hat, die wirtschaftlich sinnvoll erschlossen werden können. Die Stellungnahme kritisiert insbesondere die Abschwächung unternehmerischer Pflichten, den Rückzug der öffentlichen Hand aus der Verantwortung und die mangelnde Berücksichtigung sozialer Aspekte. Außerdem wird die geplante Lockerung der Meldepflicht für industrielle Abwärme abgelehnt. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Reduzierung der Pflichten für Unternehmen, (2) die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und deren Rückzug, sowie (3) die soziale Dimension von Energieeffizienz, insbesondere für einkommensschwache Haushalte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir können uns in Zeiten der Energieknappheit die Nichtnutzung der Abwärme in Deutschland nicht mehr erlauben. Eine Abschwächung der Energieeffizienzpolitik gefährdet Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaziele und sendet das falsche Signal für Investitionen und Innovationen.“
Die Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) und des DENEFF EDL_HUB gGmbH bewertet den Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie kritisch. Die Organisationen betonen, dass Deutschland durch hohe Energiekosten, Energieimportabhängigkeit und unzureichende Investitionen in Energieeffizienz unter Druck steht. Sie warnen davor, bestehende Verpflichtungen im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) aufzuweichen oder zu streichen, da dies die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Zielerreichung bei der Energieeffizienz gefährde. Stattdessen fordern sie die Beibehaltung und Weiterentwicklung der Effizienz-Governance, die konsequente Verankerung des Grundsatzes 'Efficiency First' (Energieeffizienz an erster Stelle), eine glaubwürdige Investitionsoffensive der öffentlichen Hand, die Vereinfachung von Bürokratie bei Energiemanagementsystemen (EnMS), ambitionierte Standards für Rechenzentren sowie eine verbindliche Nutzung von Abwärme. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher Energieeffizienzziele und Einsparverpflichtungen für Bund, Länder und öffentliche Hand; 2) Die Rolle und Ausgestaltung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in Unternehmen und die Gefahr, durch zu hohe Schwellenwerte Effizienzpotenziale zu verschenken; 3) Die Bedeutung und Nutzung von Abwärme als zentrale, bislang ungenutzte Energiequelle für die Dekarbonisierung. Die Stellungnahme erläutert Fachbegriffe wie EnEfG (Energieeffizienzgesetz), EnMS (Energiemanagementsystem), EED (EU-Energieeffizienzrichtlinie) und PUE (Power Usage Effectiveness für Rechenzentren) und kritisiert, dass die geplanten Gesetzesänderungen zu einer Abschwächung der bisherigen Fortschritte führen würden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000255, R002507 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir bitten mithin um Aufnahme einer eindeutigen gesetzlichen Regelung.“
Die Deutsche Welle (DW) äußert sich zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und bittet um eine Klarstellung, ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie die DW von den Verpflichtungen des Energieeffizienzgesetzes betroffen sind. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die aktuelle Definition von 'öffentlicher Einrichtung' im Gesetz und in der EU-Richtlinie nicht eindeutig auf Rundfunkanstalten zutrifft, da diese zwar Einrichtungen öffentlichen Rechts, aber keine Behörden sind. Auch der Begriff 'Unternehmen' ist im Gesetz nicht klar definiert, was zu Rechtsunsicherheiten führt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die unklare Einordnung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als 'öffentliche Einrichtung' oder 'Unternehmen', 2) Die fehlende Legaldefinition relevanter Begriffe im Gesetzesentwurf, 3) Die Unsicherheiten durch unterschiedliche Auslegungen in nationaler und internationaler Rechtsprechung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit Blick auf die weitere Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ist daher zwingend auf einen praxisgerechten Vollzug sowie darauf zu achten, die Richtlinienvorgaben 1:1 umzusetzen und keine weiteren bürokratischen Belastungen aufzubauen.“
Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinien. Die Verbände begrüßen das Ziel der Entbürokratisierung und die vorgesehene Ausnahme der Kommunen von bestimmten Verpflichtungen, kritisieren jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben praxisgerecht und ohne zusätzliche bürokratische Belastungen umzusetzen. Die Stellungnahme fordert Klarstellungen bezüglich der Einbeziehung kommunaler Zusammenschlüsse und Unternehmen, insbesondere bezüglich der Ausnahmen und Definitionen im Gesetz. Weiterhin wird auf den erheblichen Mehraufwand durch die Datenerfassung und Berichtspflichten hingewiesen, wobei eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen gefordert wird (Konnexitätsgrundsatz). Die Verbände sprechen sich zudem gegen eine überambitionierte Umsetzung der EU-Vorgaben aus und fordern, dass die Anforderungen nicht über die EU-Richtlinien hinausgehen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Ausnahme und Definition von Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen im Gesetz, 2) Die Berichtspflichten und der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Kommunen, 3) Die Umsetzung der Anforderungen an die Beschaffung und das Energie- und Umweltmanagement im kommunalen Bereich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzesentwurf sieht im Ergebnis eine deutliche Abschwächung zentraler energieeffizienzpolitischer Instrumente vor und steht insofern in einem Spannungsverhältnis zu den Erwartungen der Europäischen Union an eine ambitionierte Umsetzung der EED, der zunehmenden Klimalücke und der wachsenden Reduktionslasten künftiger Generationen. Dies sehen wir mit Sorge.“
Der Deutsche Städtetag äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinien (EED). Der Verband begrüßt zwar das Ziel der Entbürokratisierung und Entlastung, sieht aber eine deutliche Abschwächung zentraler Instrumente der Energieeffizienzpolitik. Besonders problematisch werden die Streichung verbindlicher Einsparverpflichtungen, die Absenkung der jährlichen Einsparziele für öffentliche Einrichtungen und die Umstellung von verpflichtenden auf optionale Maßnahmen gesehen. Die Stellungnahme hebt ausführlich hervor: 1) Die Streichung und Abschwächung von Einsparverpflichtungen und strategischen Maßnahmen, 2) Die Ausnahmen und Belastungen für Kommunen sowie die Notwendigkeit klarer finanzieller Rahmenbedingungen, 3) Die Lockerung der Meldepflichten für Abwärmepotenziale und die damit verbundenen Risiken für die kommunale Wärmeplanung. Fachbegriffe wie EnEfG-E (Energieeffizienzgesetz-Entwurf), Abwärme (Abgabe von überschüssiger Wärme z.B. aus Industrieprozessen) und GWh (Gigawattstunde, Maßeinheit für Energie) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Beweggründe Entbürokratisierung sind nachvollziehbar, allerdings zu Lasten des Effizienzfortschritts.“
Die Stellungnahme des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. (DEN e.V.) zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie bewertet die geplanten Änderungen überwiegend differenziert. Positiv hervorgehoben wird die Anpassung des Anwendungsbereichs an die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die stärkere Vorreiterrolle der öffentlichen Hand bei der Energieeffizienz. Kritisch sieht der Verband die Anhebung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen (z. B. ISO 50001), da dadurch Effizienzpotenziale in Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch verloren gehen könnten. Die Aufweichung der Meldepflichten zur Plattform für Abwärme (PfA) wird abgelehnt, da sie die Wirksamkeit des Instruments gefährdet. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen der Schwellenwerterhöhung für Managementsysteme und die daraus resultierende Entbürokratisierung versus Effizienzverluste, 2) Die Bedeutung und Zukunft der Plattform für Abwärme, 3) Die Notwendigkeit klarer Definitionen und praxisnaher Regelungen, beispielsweise bei der Abgrenzung öffentlicher Einrichtungen und der technischen Vorgaben für Abwärmenutzung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Sinne eines einheitlichen regulatorischen Rahmens für Energieeffizienz sollte eine Vollharmonisierung des EnEfG mit den Vorgaben der EED angestrebt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht jedoch insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben für Rechenzentren lediglich einer Teilharmonisierung.“
Der Verband eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht. Grundsätzlich begrüßt eco die Harmonisierung der deutschen Vorgaben mit dem EU-Recht, kritisiert jedoch, dass der Entwurf insbesondere bei Rechenzentren nur eine Teilharmonisierung darstellt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Begriffsbestimmungen und der Anwendungsbereich für Betreiber von Informationstechnik, die laut eco über das EU-Recht hinausgehen und nationale Sonderregelungen schaffen; 2) Die Anforderungen an die Energieeffizienz (PUE-Werte) und die Nutzung von Abwärme in Rechenzentren, wobei eco für mehr Flexibilität und technische Begründung plädiert, insbesondere für Bestandsrechenzentren mit hohen Sicherheitsanforderungen; 3) Die Verpflichtung zur vollständigen Deckung des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien, die eco als bereits sehr streng und in ihrer weiteren Verschärfung als standortschädlich bewertet. Eco fordert insgesamt eine stärkere Orientierung an den EU-Vorgaben, eine Reduktion nationaler Sonderregelungen und mehr Praxistauglichkeit, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nicht zu gefährden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine klare Eingrenzung besteht das Risiko, dass unternehmerische Entscheidungen mit unverhältnismäßigen Prüf- und Dokumentationsanforderungen belastet werden, dies gilt es aus Sicht der Wohnungswirtschaft unbedingt zu vermeiden.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EU 2023/1791). Die Stellungnahme betont, dass die Wohnungswirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands leistet und grundsätzlich die Rückführung regulatorischer Anforderungen auf das europarechtlich geforderte Maß unterstützt. Kritisch bewertet der GdW jedoch, dass der Entwurf an mehreren Stellen zu Rechtsunsicherheiten und zusätzlichem administrativem Aufwand führen könnte, insbesondere durch eine unklare Abgrenzung der Pflichten zwischen Eigentümern und Nutzern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken unverhältnismäßiger Prüf- und Dokumentationspflichten durch den Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle' (§ 5), 2) die Ausweitung von Datenerfassungspflichten auf Vermieter bei Nutzung durch öffentliche Einrichtungen (§ 6a Abs. 4), und 3) die potenziellen Einschränkungen bei Erwerb oder Anmietung von Bestandsgebäuden durch energetische Mindeststandards (§ 6c). Der GdW fordert klare gesetzliche Abgrenzungen, um sicherzustellen, dass die Wohnungswirtschaft nicht mit übermäßigen Belastungen konfrontiert wird und notwendige Transaktionen im Bestand weiterhin möglich bleiben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000112 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für den Erfolg der Novelle ist jedoch entscheidend, dass Energieaudits im Verbrauchsbereich zwischen 2,77 und 23,6 GWh ihre vorgesehene Rolle vollständig erfüllen können. Dies erfordert geeignete Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf Förderung, Qualitätssicherung, Marktstruktur und eine konsistente gesetzliche Ausgestaltung – insbesondere durch eine zeitnahe Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes.“
Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) bewertet die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) insgesamt positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung mit europäischen Vorgaben und zum Abbau von Bürokratie. Besonders hervorgehoben wird die klare Unterscheidung zwischen Energieaudits (systematische Überprüfung des Energieverbrauchs mit dem Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren) und Energiemanagementsystemen (EMS, umfassende Systeme zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz). Der GIH begrüßt die Einführung der Auditpflicht ab einem Jahresenergieverbrauch von 2,77 Gigawattstunden (GWh) für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe (KMU = kleine und mittlere Unternehmen), sowie die Anhebung der Schwelle für verpflichtende EMS auf 23,6 GWh. Kritisch sieht der Verband die Kürzung der Fördermittel für Energieaudits und fordert deren Rücknahme sowie klare Qualitätsstandards und eine Vereinheitlichung der Auditorenlisten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die zentrale Rolle von Energieaudits im Verbrauchsbereich zwischen 2,77 und 23,6 GWh als kosteneffizientes und praxisnahes Instrument, 2) die Notwendigkeit einer schnellen Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zur Beseitigung von Widersprüchen, und 3) die Einführung klarer Anforderungen an Ausbildung und Weiterbildung von Auditoren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die GDA unterstützt das Ziel, die Energieeffizienz im Rechenzentrumssektor zu steigern. Voraussetzung sind technologieneutrale, verhältnismäßige und vollzugstaugliche Anforderungen. Das aktuelle EnEfG ging spürbar über die EED hinaus. Die GDA begrüßt daher die Überarbeitung.“
Die German Datacenter Association (GDA), der Branchenverband der Rechenzentren in Deutschland, nimmt Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED). Die GDA begrüßt die Überarbeitung des bestehenden Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), da das aktuelle Gesetz über die europäischen Vorgaben hinausgeht und zu regulatorischer Unsicherheit führt. Die GDA unterstützt das Ziel, die Energieeffizienz im Rechenzentrumssektor zu steigern, fordert jedoch eine Harmonisierung mit den EU-Vorgaben und eine praxistaugliche, technologieneutrale Ausgestaltung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Definition und Schwellenwerte für Rechenzentren, insbesondere die Rückführung auf 500 kW, 2) Die Anforderungen an die Energieverbrauchseffektivität (PUE) und die Wiederverwendung von Energie (ERF), einschließlich Ausnahmen und Flexibilisierungen, 3) Die Kritik an nationalen Sonderwegen wie separaten Berichtsplattformen und spezifischen Managementsystempflichten. Die GDA fordert, dass nationale Regelungen nicht über EU-Mindestvorgaben hinausgehen, Ausnahmen und Flexibilitäten für unterschiedliche Betriebsmodelle geschaffen werden und Bürokratie abgebaut wird.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir unterstützen den insgesamt sehr pragmatischen Ansatz der EnEfG-Novelle, fordern jedoch punktuelle Nachbesserungen bei der Kosten-Nutzen-Analyse und der Technologieoffenheit der Kühlsysteme, um echte Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.“
Google begrüßt grundsätzlich die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und teilt das Ziel der Bundesregierung, die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern und einen dekarbonisierten Stromsektor zu schaffen. Besonders positiv bewertet Google die Klarstellung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die realistische Anpassung der Energieverbrauchseffektivität (PUE-Grenzwerte) für Rechenzentren sowie die Flexibilisierung bei der Abwärmenutzung. Google hebt hervor, dass die neuen Regelungen zur Berichterstattung und die Anhebung der Schwellenwerte für Energiemanagementsysteme Bürokratie abbauen. Gleichzeitig sieht Google Nachbesserungsbedarf bei der verpflichtenden Kosten-Nutzen-Analyse (CBA) für Abwärmenutzung, um unnötige Bürokratie zu vermeiden, und fordert mehr Technologieoffenheit bei Kühlsystemen, um Innovationen nicht einzuschränken. Die Anforderung, den Stromverbrauch ab 2027 bilanziell zu 100 % durch erneuerbare Energien zu decken, wird als hohe Hürde bewertet, wobei die Zulassung von Herkunftsnachweisen aus Nicht-EU-Ländern positiv gesehen wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Berichterstattung, 2) die Regelungen zur Energieverbrauchseffektivität und Abwärmenutzung, 3) die Forderung nach Vereinfachung der Kosten-Nutzen-Analyse und Wahrung der Technologieoffenheit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Soweit der Referentenentwurf bekannte wirtschaftliche Effizienzpotenziale durch Entpflichtung, verringerte Transparenz und die Abschwächung verbindlicher Strukturen zurückdrängt, ist dies im Lichte von Art. 20a GG und der unionsrechtlichen Umsetzungsanforderungen nicht überzeugend begründet und rechtlich erheblich zweifelhaft.“
Die Stellungnahme von Hans Leo Bader (Systemische Rechtsentwicklung) und Helmut Scheel befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EnEfG). Der Entwurf verfolgt das Ziel, die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791) nachzuholen und gleichzeitig nationale Regelungen auf das unionsrechtlich erforderliche Mindestmaß zurückzuführen. Die Autoren betonen, dass dies eine verfassungsrechtliche Bewertung nach Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) erfordert, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen vorschreibt. Sie argumentieren, dass bekannte und wirtschaftlich sinnvolle Effizienzpotenziale in der Industrie nicht ohne besondere Rechtfertigung ungenutzt bleiben dürfen. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Anhebung des Schwellenwerts für Energie- oder Umweltmanagementsysteme auf 23,6 GWh, die viele Unternehmen von verbindlichen Pflichten entbindet, (2) die Schwäche der vorgesehenen Audit- und Umsetzungslogik für Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 2,77 GWh und 23,6 GWh, und (3) die Reduktion von Berichtspflichten und die Abschwächung der Abwärmeplattform, was Transparenz und Lernfähigkeit des Gesetzes schwächt. Die Stellungnahme fordert, dass das Gesetz die dokumentierten wirtschaftlichen Potenziale besser adressiert, konkrete Prüf- und Begründungspflichten einführt und insbesondere im Bereich der Rechenzentren keine Ausnahmeregelungen schafft, sondern klare Mindestanforderungen setzt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Entwurf in zwei Punkten einer Ergänzung bedarf: Warmwassereffizienz sollte als anrechenbarer Einsparbeitrag im Rahmen der Einsparpflichten öffentlicher Einrichtungen anerkannt werden. Die Operationalisierung der Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht sollte Sanitärtechnik und Warmwasserlösungen als relevante Kategorie einschließen.“
Die Hansgrohe SE begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) als wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und zur Entbürokratisierung. Das Unternehmen sieht jedoch Präzisierungsbedarf in zwei zentralen Punkten: Erstens wird kritisiert, dass die Effizienz bei der Warmwasserbereitung nicht explizit als Einsparhebel für öffentliche Einrichtungen anerkannt wird, obwohl Warmwasser in hocheffizienten Gebäuden einen großen Anteil am Energieverbrauch ausmacht. Studien belegen, dass effiziente Brausen und Armaturen den Primärenergiebedarf deutlich senken können. Zweitens wird angemahnt, dass die Energieeffizienzpflicht im Vergaberecht nur dann wirksam ist, wenn klare und messbare Kriterien, insbesondere auch für Sanitärtechnik und Warmwassereffizienz, festgelegt werden. Fehlen solche Maßstäbe, droht die Effizienzpflicht in der Praxis wirkungslos zu bleiben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Warmwassereffizienz als Einsparpotenzial, 2) Die Notwendigkeit klarer Kriterien im Vergaberecht, 3) Die Bereitschaft von Hansgrohe, seine Expertise in den Prozess einzubringen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ich halte es jedoch für höchst problematisch, in diesem Zusammenhang Ansprüche zu reduzieren, Vorgaben zu verwässern und unter dem Stichwort des Bürokratieabbaus die Weichen für Jahrzehnte zu stellen.“
Die Stellungnahme von Hantsch SustainabilityConsulting zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie betont die Bedeutung von Energieeffizienz zur Stärkung der Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit Deutschlands angesichts geopolitischer Krisen. Kritisiert wird insbesondere die geplante Absenkung von Anforderungen und die Verwässerung von Vorgaben unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit maximaler Souveränität und Resilienz gegenüber politischen und wirtschaftlichen Risiken, (2) die Forderung nach Transparenz und verpflichtender Erfassung sowie Veröffentlichung von Abwärmeangeboten und -bedarfen bei Rechenzentren, und (3) die Ablehnung von Lockerungen bei Energieeffizienz-Grenzwerten (PUE) sowie der neu eingeführten Abstandsregelung zur Abwärmenutzung. Die Stellungnahme spricht sich für die Beibehaltung strenger Vorgaben und eine Ausweitung der Verpflichtungen auf kleinere Rechenzentren aus.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Regelungen sind weiterhin nicht für unsere Branche anwendbar und umsetzbar, denn Artikel 1 und Artikel 2 des Referentenentwurfs sind auf die stationäre Industrie zugeschnitten. Die Regelungen passen nicht für Bauunternehmen mit ständig wechselnden Einsatzorten, jeweils unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten und jeweils individuellen Leistungsanforderungen und Leistungsgegenständen.“
Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V. (BAUINDUSTRIE) zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie betont, dass das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz und der Wettbewerbsfähigkeit grundsätzlich unterstützt wird. Allerdings sieht die BAUINDUSTRIE erhebliche Probleme bei der Anwendbarkeit der geplanten Regelungen auf die Baubranche, da diese als 'nicht stationäre Industrie' mit wechselnden Einsatzorten und individuellen Projekten arbeitet. Besonders kritisch werden die geplanten zusätzlichen Berichtspflichten, Audits und die kurze Frist zur Erstellung von Umsetzungsplänen gesehen, da sie zu mehr Bürokratie, Kosten und Wettbewerbsnachteilen führen könnten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Unvereinbarkeit vieler Regelungen mit den spezifischen Arbeitsbedingungen der Bauindustrie (z.B. mobile Baustellen, wechselnde Standorte), 2) die zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen durch Berichtspflichten und Audits, und 3) die Forderung, dass Kostenentlastungen durch Effizienzsteigerungen nicht durch steigende Energiepreise wieder aufgehoben werden dürfen. Die Stellungnahme fordert einen kohärenten und branchenspezifisch anwendbaren Rechtsrahmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Zusammenfassend bewertet die ISPEX den vorliegenden Gesetzesentwurf als grundsätzlich positiv und praxisorientiert. Insbesondere die Reduzierung bürokratischer Anforderungen, die Anpassung an europäische Mindestvorgaben sowie die damit verbundene Entlastung der Wirtschaft werden ausdrücklich begrüßt.“
Die ISPEX Consulting GmbH bewertet die geplante Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt werden die stärkere Orientierung an europäischen Mindestvorgaben, die Reduzierung nationaler Zusatzanforderungen und die damit verbundene Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten. Die Anhebung des Schwellenwerts für die verpflichtende Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems auf 23,6 GWh wird als wesentliche Erleichterung für mittelständische Unternehmen hervorgehoben. Kritisch angemerkt werden jedoch Unklarheiten bei der Umsetzung bestimmter Berichtspflichten und der Definition von Industrieanlagen, insbesondere bei hybriden Anlagenformen. Die ISPEX fordert hier rechtssichere Klarstellungen und eine konsistente Ausgestaltung der Normverweise, etwa hinsichtlich der Gleichstellung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 mit anderen Systemen wie EMAS oder DIN EN ISO 50001. Im Bereich der Abwärmenutzung und der Meldepflichten werden die geplanten Erleichterungen ausdrücklich begrüßt. Beim EDL-G wird insbesondere die Umsetzbarkeit der vorgesehenen Fristen für Energieaudits kritisch gesehen und eine Übergangsregelung angeregt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Anhebung der Schwellenwerte und die Entlastung von Unternehmen, 2) die Forderung nach klaren Definitionen und rechtssicheren Regelungen, insbesondere bei Berichtspflichten und Anlagenbegriffen, 3) die Diskussion um die Gleichwertigkeit und Anforderungen an verschiedene Managementsysteme (ISO 14001, EMAS, DIN EN ISO 50001).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Im Referentenentwurf werden in Abschnitt 4 Energieeffizienz in Rechenzentren Änderungen vorgeschlagen, die deutliche Rückschritte gegenüber dem bestehenden Gesetz darstellen und teilweise sogar Fehlanreize setzen.“
Das Öko-Institut bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) kritisch und sieht insbesondere im Bereich der Rechenzentren deutliche Rückschritte gegenüber dem bestehenden Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Das Institut betont, dass die geplanten Änderungen das Ambitionsniveau des Gesetzes absenken und Fehlanreize setzen könnten. Besonders ausführlich werden drei Aspekte behandelt: Erstens wird kritisiert, dass der Nachweis der Energieeffizienz von Rechenzentren künftig auf Planungsdaten (Design-PUE) statt auf realen Betriebsdaten beruhen soll. PUE (Power Usage Effectiveness) ist ein Kennwert zur Messung der Energieeffizienz von Rechenzentren. Zweitens wird die neu eingeführte Ausnahme für Rechenzentren, die mehr als 5 Kilometer von Wärmenetzen entfernt liegen, als Fehlanreiz bewertet, da sie dazu führen könnte, dass Rechenzentren fernab von Wärmeabnehmern gebaut werden und Abwärme ungenutzt bleibt. Drittens wird die geplante Streichung des Paragraphen zur jährlichen Mitteilung der Energieverbräuche an Kunden kritisiert, da dies die Transparenz und den Wettbewerb um effiziente IT-Dienstleistungen verringert und Unternehmen die Erfüllung ihrer Berichtspflichten nach der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erschwert. Insgesamt fordert das Öko-Institut, die genannten Schwachstellen zu beseitigen und das Ambitionsniveau des Gesetzes zu erhalten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Energiepreise und geopolitischer Unsicherheiten halten wir eine Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes in den genannten Bereichen für das falsche Signal. Statt bestehende Abhängigkeiten zu reduzieren, besteht die Gefahr, dass diese weiter verfestigt werden.“
Die Stellungnahme der TGA-Repräsentanz Berlin und der beteiligten Verbände bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie grundsätzlich als sinnvollen Schritt, insbesondere durch die Einführung des Grundsatzes 'Energieeffizienz an erster Stelle'. Die Flexibilisierung der Vorgaben soll Investitionen im Gebäudebestand erleichtern. Besonders hervorgehoben wird die Anpassung der Anforderungen an Rechenzentren, etwa bei der Energieverbrauchseffektivität (PUE, Power Usage Effectiveness), die Planungssicherheit und Praxistauglichkeit erhöhen soll. Kritisch sehen die Verbände jedoch die Anhebung der Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme, da dadurch weniger Unternehmen zur Umsetzung verpflichtet wären und Effizienzpotenziale im Mittelstand ungenutzt blieben. Ebenso wird die geplante Umstellung der Abwärmemeldeplattform auf Freiwilligkeit als kontraproduktiv bewertet, da dies die Erschließung industrieller Abwärme erschweren würde. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Anforderungen und Zielwerte für energieeffiziente Rechenzentren, 2) Die Nutzung und Förderung von Abwärme, 3) Die Schwellenwerte und Verpflichtungen für Energiemanagementsysteme sowie die Abwärmemeldeplattform.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Maßgeblich ist aus Sicht des TÜV-Verbands jedoch, dass Vereinfachungen nicht zu Lasten eines wirksamen, nachvollziehbaren und vollziehbaren Ordnungsrahmens für Energieeffizienz gehen.“
Der TÜV-Verband begrüßt grundsätzlich das Ziel, die novellierte Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 2023/1791) schnell und praktikabel in deutsches Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf adressiert offene Umsetzungsfragen und will zusätzliche nationale Vorgaben abbauen, um Unternehmen und öffentliche Stellen zu entlasten. Der TÜV-Verband betont jedoch, dass Vereinfachungen nicht zulasten eines wirksamen und nachvollziehbaren Ordnungsrahmens für Energieeffizienz gehen dürfen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Anerkennung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 soll nur erfolgen, wenn die unionsrechtlichen Mindestanforderungen – insbesondere ein Energieaudit gemäß Anhang VI der Richtlinie – erfüllt sind. 2) Der Verband kritisiert die uneinheitliche Terminologie im Gesetzentwurf, insbesondere die Begriffe „eingerichtet“ und „zertifiziert“, und fordert eine einheitliche Verwendung des Begriffs „zertifiziert“, um Rechtsklarheit und Nachweisbarkeit zu gewährleisten. 3) Die Bedeutung eines klaren und vollziehbaren Ordnungsrahmens für die Umsetzung der Energieeffizienzziele wird hervorgehoben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der grundlegende Zielkonflikt zwischen dem Vorhalten von Redundanzen und dem Erreichen der PUE-Werte sollte durch eine Ergänzung bei den vom Gesetz ausgenommenen Gruppen aufgelöst werden.“
Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) äußern sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zu den geplanten Effizienzanforderungen für Rechenzentren im Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Sie begrüßen die vorgesehenen Verbesserungen, wie die Anpassung der PUE-Anforderungen (Power Usage Effectiveness, ein Maß für die Energieeffizienz von Rechenzentren), sehen jedoch einen Zielkonflikt zwischen den Anforderungen der KRITIS-Richtlinie (Schutz kritischer Infrastrukturen) und den Energieeffizienzzielen. Die ÜNB fordern daher eine Ausnahme für Rechenzentren der kritischen Infrastruktur im EnEfG, ähnlich wie es bereits für militärische Einrichtungen vorgesehen ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Der Zielkonflikt zwischen Redundanzanforderungen (KRITIS) und Effizienzzielen (EnEfG), 2) Die finanziellen und betrieblichen Auswirkungen der PUE-Anforderungen auf ÜNB-Rechenzentren, 3) Die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für kritische Infrastrukturen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mehr Ambition in der Energieeffizienz-Politik ist also dringend notwendig“
Das Umweltinstitut München e.V. bewertet die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) kritisch und fordert eine ambitioniertere Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED). Die Stellungnahme betont, dass Energieeffizienz die wirksamste Maßnahme zur Senkung von Treibhausgasemissionen bis 2030 ist und sowohl ökonomische als auch sicherheitspolitische Vorteile bietet. Die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetzentwurf werden überwiegend als Rückschritt bewertet, da sie bestehende Standards abschwächen und zentrale Vorgaben der EED nicht ausreichend umsetzen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, ambitionierte Energieeffizienzziele einzuhalten und keine Standards abzusenken, um die Klimaziele zu erreichen; 2) Die Bedeutung von Energieeffizienzmaßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen und die Forderung nach sozial gerechter Ausgestaltung; 3) Die Rolle von Abwärmenutzung und energieeffizienten Rechenzentren, wobei insbesondere die Verschlechterung der Anforderungen an Rechenzentren und die Absenkung von Meldepflichten für Abwärmepotenziale kritisiert werden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002226 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie bleibt in zentralen Punkten hinter den Erwartungen an eine wirksame und konsistente Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens zurück.“
Die Stellungnahme des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie kritisiert, dass der Entwurf in wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen an eine konsequente Weiterentwicklung des Energieeffizienzrechts zurückbleibt. Insbesondere wird bemängelt, dass konkrete Einsparziele durch allgemeine und schwer überprüfbare Grundsätze ersetzt werden, was die Verbindlichkeit und Steuerungswirkung schwächt. Die Änderung zentraler Begriffsdefinitionen, etwa beim Endenergieverbrauch, wird als potenziell inkonsistent mit bestehenden Regelwerken angesehen. Auch die Ausweitung von Ausnahmen und die Absenkung von Anforderungen, etwa bei Rechenzentren und der Abwärmenutzung, werden kritisch gesehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und konsistenter Begriffsdefinitionen, insbesondere beim Endenergieverbrauch; 2) Die Kritik am Wegfall verbindlicher Einsparziele zugunsten allgemeiner Grundsätze; 3) Die detaillierte Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen und Rechenzentren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002734 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Streichung erzeugt eine unverhältnismäßige bürokratische Belastung für Netzbetreiber und andere Unternehmen, die lediglich geringfügige Informationstechnik in Rechenzentren betreiben, ohne dass dies einen nennenswerten energiepolitischen Mehrwert erbringt.“
Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EnEfG). Der Verband bemängelt insbesondere die zu niedrige Schwelle von 500 kW für die Definition von Rechenzentren und fordert eine Anhebung auf 750 kW, um kleinere Einrichtungen von bürokratischen Pflichten auszunehmen. Außerdem wird eine klare Definition des Begriffs 'installierte Informationstechnologie' verlangt, damit nicht die theoretische Maximalleistung, sondern die tatsächliche durchschnittliche Leistungsaufnahme im Dauerbetrieb als Maßstab dient. Die ersatzlose Streichung der Ausnahme für Netzknoten und der 50-kW-Schwelle für Betreiber von Informationstechnik wird abgelehnt, da dies zu unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand führe und den Netzausbau gefährde. Zudem fordert der Verband, reine Netzwerkhardware wie Router oder Switches von den Pflichten für Betreiber von Informationstechnik auszunehmen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Definition und Schwellenwerte für Rechenzentren, 2) die Ausnahme für Netzknoten und deren Bedeutung für den Netzausbau, 3) die bürokratischen Folgen für Betreiber von Informationstechnik bei Wegfall der 50-kW-Schwelle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Wärme- und Dampfnetzen muss gesetzlich verankert werden.“
Das Positionspapier thematisiert die Herausforderungen und Notwendigkeiten bei der Dekarbonisierung der Prozessdampfversorgung in der chemischen Industrie, insbesondere in Chemieparks. Während Technologien wie Power-to-Heat-Anlagen (Strom-zu-Wärme), elektrische Wärmespeicher und Biomasse-Kraftwärmekopplung bereits verfügbar sind, bestehen in Chemieparks strukturelle Hürden: Die zentrale Energie- und Dampfversorgung wird von unabhängigen Betreibern kontrolliert, wodurch ansässige Unternehmen keinen direkten Zugang zur Infrastruktur haben. Dies behindert die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wie Abwärmenutzung oder Elektrifizierung der Dampferzeugung. Besonders hervorgehoben werden (1) die strukturelle Abhängigkeit der Unternehmen in Chemieparks vom Infrastrukturanbieter, (2) die fehlende gesetzliche Regulierung für diskriminierungsfreien Zugang zu Wärme- und Dampfnetzen im Vergleich zu Strom- und Gasnetzen, und (3) der wirtschaftliche und klimapolitische Nutzen einer systematischen Integration industrieller Abwärme.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus Sicht des VCI gegenüber der bisherigen gesetzlichen Grundlage eine große Verbesserung, da er einen klaren Kurswechsel hin zu einer europarechtskonformen, praxistauglichen und verhältnismäßigen Regulierung erkennen lässt.“
Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Der Entwurf verfolgt das Ziel, europäische Vorgaben zur Energieeffizienz vollständig und ohne zusätzliche nationale Verschärfungen (sogenannte 1:1-Umsetzung) in deutsches Recht zu überführen. Besonders positiv bewertet der VCI die Reduzierung bürokratischer Hürden und die praxisnahe Anpassung von Regelungen, etwa bei der Definition von Rechenzentren und der Erstellung von Umsetzungsplänen. Kritisch sieht der VCI jedoch die Beibehaltung ambitionierter Zielvorgaben in § 4 EnEfG, die verpflichtende Wirtschaftlichkeitsbewertung nach dem aufwendigen VALERI-Standard sowie die Veröffentlichungspflicht sensibler Unternehmensdaten. Der Verband fordert eine klare und enge Definition der 'erheblichen Modernisierung', um Rechtssicherheit zu schaffen und Investitionen nicht zu hemmen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit einer eindeutigen Definition der 'erheblichen Modernisierung', 2) die Ablehnung verpflichtender Wirtschaftlichkeitsanalysen nach VALERI, und 3) die Kritik an der Veröffentlichungspflicht von Umsetzungsplänen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie steht im Kontext des Ziels, administrative Anforderungen zu reduzieren und gleichzeitig die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen weiterhin zu berücksichtigen. Dabei geht es um die Ausgestaltung eines regulatorischen Rahmens, der sowohl Effizienzanforderungen als auch übergeordnete Transformationsziele integriert.“
Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere die Reduzierung administrativer Belastungen. Gleichzeitig betont der Verband die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen in Effizienztechnologien und Dekarbonisierung. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Planungssicherheit trotz Entbürokratisierung, 2) die effektive und praxisnahe Umsetzung des Grundsatzes 'Efficiency First' (Energieeffizienz an erster Stelle) als zentraler Maßstab für Investitionen, und 3) die Rolle der Digitalisierung als Enabler für effiziente Prozesse und datenbasierte Optimierung. Ausführlich diskutiert werden zudem die Auswirkungen erhöhter Schwellenwerte für Energiemanagementsysteme, die nationale Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien in Rechenzentren (über EU-Vorgaben hinaus), sowie die Notwendigkeit transparenter und standardisierter Abwärmenutzung. Der Verband mahnt an, dass Effizienzmaßnahmen nicht durch zu hohe Bürokratie gebremst werden dürfen und dass die neuen Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland sichern müssen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der VIK begrüßt den neuen Referentenentwurf ausdrücklich als deutliche Verbesserung gegenüber dem EnEfG 2023, insbesondere im Hinblick auf die Rückführung überschießender nationaler Regelungen auf das europarechtlich erforderliche Maß und dem damit verbundenen Bürokratieabbau. Gleichzeitig besteht weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf, um Rechtsklarheit, Verhältnismäßigkeit und Investitionssicherheit für Industrieunternehmen zu gewährleisten.“
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) bewertet den neuen Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie als deutliche Verbesserung gegenüber dem Energieeffizienzgesetz 2023. Besonders positiv hervorgehoben werden der Abbau nationaler Überregulierung (sogenanntes Goldplating), die Reduzierung von Bürokratie und die Anpassung an die EU-Vorgaben. Dennoch sieht der VIK weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Rechtsklarheit, Verhältnismäßigkeit und Investitionssicherheit für Industrieunternehmen zu gewährleisten. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) Die Energieeffizienzziele (§4), die laut VIK weiterhin über die EU-Vorgaben hinausgehen und als industriefeindlich bewertet werden; (2) Das neue Efficiency-First-Prinzip (§5), bei dem insbesondere die Definition und Anwendung der Kosten-Nutzen-Analyse als unklar und potenziell bürokratisch kritisiert wird; (3) Die Veröffentlichungspflichten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei Umsetzungsplänen von Endenergieeinsparmaßnahmen (§9), die als praxisfern und zu kurz bemessen angesehen werden, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Komplexität der geforderten Analysen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Anstatt durch starre Vorschriften sollten Investitionen in Energieeffizienz jedoch durch marktwirtschaftliche und unbürokratische Mechanismen angereizt werden.“
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Der VDMA betont, dass Energieeffizienz ein zentraler Bestandteil der Energiewende ist, spricht sich jedoch gegen starre gesetzliche Vorgaben aus und plädiert für marktwirtschaftliche Anreize und eine möglichst exakte Umsetzung der EU-Richtlinie ins nationale Recht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Abschaffung der jährlichen Endenergieeinsparverpflichtungen, da diese als ineffizient angesehen werden und nicht zwangsläufig zu mehr Energieeffizienz führen. 2) Die Anhebung der Schwellenwerte für Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie für die Auditpflicht, um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. 3) Die Ausweitung der Anerkennung von Umweltmanagementsystemen auf die Norm ISO 14001, was insbesondere mittelständischen Unternehmen zugutekommt. Der Verband spricht sich zudem für eine freiwillige statt verpflichtende Meldung auf der Abwärmeplattform aus und warnt vor zusätzlicher Bürokratie bei der Veröffentlichung von Umsetzungsplänen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen die Verankerung der zentralen Aussage 'Efficiency First'. Allerdings sollten die zentralen Aussagen und Anforderungen des § 5 a.F. erhalten bleiben. Die nun geplanten Streichungen lehnen wir ab, da die Endenergieeinsparverpflichtung von Bund und Ländern nicht nur eine Vorbildwirkung und eine herausgehobene Bedeutung bei der Erreichung der in § 4 definierten Energieeffizienzziele zukommt, sondern – nach unserer Rechtsauffassung – sehr wohl eine Entsprechung in der EED hat und damit unionsrechtliche Vorgaben erfüllt.“
Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Der Verband kritisiert jedoch die sehr kurze Konsultationsfrist von sechs Arbeitstagen, die eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Änderungen im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und im Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) erschwert. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der energetischen Sanierung zur Schließung der Emissionslücke im Gebäudesektor, da mit der geplanten Abschaffung der 65%-Regel für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung der Druck auf Energieeffizienz steigt. Der VDPM begrüßt die stärkere programmatische Ausrichtung des EnEfG auf die Steigerung der Energieeffizienz und die rechtliche Verankerung des Leitprinzips 'Energy Efficiency First' (Energieeffizienz an erster Stelle), fordert jedoch, dass die bisherige Verpflichtung zu konkreten Endenergieeinsparungen für Bund und Länder erhalten bleibt. Die geplante Streichung dieser Verpflichtung wird abgelehnt, da sie aus Sicht des VDPM unionsrechtlich geboten ist und eine Vorbildfunktion für die öffentliche Hand hat. Ausführlich behandelt werden (1) die Kritik an der zu kurzen Stellungnahmefrist, (2) die detaillierte Bewertung der Änderungen zu § 1 und § 5 EnEfG, insbesondere zur programmatischen Ausrichtung und zur Verankerung des Prinzips 'Energieeffizienz an erster Stelle', sowie (3) die Ablehnung der Streichung der Endenergieeinsparverpflichtungen für Bund und Länder.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: 042 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit Blick auf die zu erwartenden Belastungen öffentlicher Einrichtungen sollte eine 1:1-Umsetzung angestrebt werden, idealerweise ergänzt um einen Schwellenwert für die Einsparverpflichtung in Höhe von 1 GWh Gesamtendenergieverbrauch.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet den Referentenentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie als grundsätzlich positiv, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Der VKU begrüßt, dass das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf EU-Recht zurückgeführt werden sollen, um Bürokratie und Kosten für kommunale Unternehmen zu reduzieren. Kritisch werden insbesondere zusätzliche Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen gesehen, wie die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und zu erheblichem Mehraufwand führen. Der VKU fordert eine klarere Abgrenzung zwischen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, eine Anhebung von Schwellenwerten (z.B. für Abwärmenutzung in Rechenzentren erst ab 1 MW IT-Leistung), längere Fristen für Umsetzungspläne und eine stärkere Berücksichtigung von Praxisnähe und Wirtschaftlichkeit. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Definition und Abgrenzung öffentlicher Einrichtungen und die Notwendigkeit eines offiziellen Leitfadens dazu, 2) Die Kritik an der verpflichtenden Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen für öffentliche Einrichtungen, 3) Die Regelungen zur Abwärmenutzung in Rechenzentren und die Forderung nach praxisgerechten Schwellenwerten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der ZBI regt daher an, die Nutzung und Integration georeferenzierter Daten sowie bestehender Geodateninfrastrukturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren klarzustellen. Ziel ist es, die Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen zu erhöhen und gleichzeitig zusätzliche bürokratische Belastungen zu vermeiden.“
Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere die Stärkung des Grundsatzes 'Energy Efficiency First' und die erweiterten Anforderungen an öffentliche Stellen. Der ZBI sieht jedoch erheblichen Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Nutzung raumbezogener Daten (Geodaten) und Geoinformationssystemen (GIS), die für die praktische Umsetzung der Prüf-, Bewertungs- und Berichtspflichten unerlässlich sind. Der Verband fordert, die Nutzung georeferenzierter Daten, interoperabler Datenstandards und bestehender Geodateninfrastrukturen explizit im Gesetz zu verankern, um die Wirksamkeit der Regelungen zu erhöhen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit raumbezogener und georeferenzierter Daten für belastbare Bewertungen, 2) Die Integration und Nutzung bestehender Geodateninfrastrukturen und interoperabler Datenstandards, 3) Die Definition und rechtssichere Anwendung georeferenzierter Daten im Gesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf setzt die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie insgesamt sachgerecht und in weiten Teilen im Sinne einer 1:1-Umsetzung um und trägt damit wesentlich dazu bei, zusätzliche nationale Belastungen für Unternehmen zu vermeiden und ein ausgewogenes Wettbewerbsumfeld im europäischen Binnenmarkt zu sichern.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt grundsätzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Besonders positiv bewertet wird die 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Verschärfungen (kein sogenanntes Goldplating), was für ein europaweit vergleichbares Wettbewerbsumfeld sorgt. Die Anhebung des Schwellenwerts für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme auf 23,6 GWh wird als wichtige Entlastung für kleine und mittlere Handwerksbetriebe hervorgehoben. Gleichzeitig weist der ZDH auf Nachbesserungsbedarf hin, insbesondere bei der Definition des Begriffs 'öffentliche Einrichtung', um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sowie bei der Ausgestaltung der Energieauditpflicht für kleinere Betriebe. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Schwellenwerte für Managementsysteme und deren Auswirkungen auf Handwerksbetriebe, (2) die Notwendigkeit einer klaren Definition von 'öffentlicher Einrichtung', und (3) die potenziellen Belastungen durch die Energieauditpflicht für kleinere Unternehmen und die Forderung nach Entlastungsmaßnahmen für KMU (kleine und mittlere Unternehmen).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich begrüßen wir die Stoßrichtung des Entwurfs. Der Verzicht auf Goldplating ist richtig und entspricht dem, was wir seit Längerem fordern. Die Entlastungen bei den Managementsystemen und den Berichtspflichten sind substanziell.“
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Besonders positiv bewertet der Verband den Verzicht auf sogenanntes Goldplating, also zusätzliche nationale Anforderungen über die EU-Vorgaben hinaus, sowie die Entlastungen bei Managementsystemen und Berichtspflichten. Der ZDB hebt drei Aspekte besonders hervor: Erstens die Anhebung des Schwellenwerts für die Einführung eines Energie-Managementsystems auf 23,6 Gigawattstunden (GWh), was viele mittelständische Betriebe von dieser Pflicht ausnimmt. Zweitens die Energieaudit-Pflicht ab 2,77 GWh, wobei der Verband auf die Notwendigkeit eines funktionierenden Marktes für bezahlbare Auditangebote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hinweist. Drittens warnt der ZDB davor, dass der Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle' nicht zu neuen Zugangshürden im Vergabeverfahren führen darf, indem öffentliche Auftraggeber zusätzliche Anforderungen an Bieter stellen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R005093 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehenen Anpassungen an die Schwellenwerte nach EED sind zügig umzusetzen. Die bisherigen Regelungen sind für viele kleine und mittelständische Betriebe gefährdend, in einigen Fällen sogar existenzbedrohend und erzeugen teure Bürokratie und hohe Kosten.“
Die Stellungnahme des Zentralverbands Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt die geplanten Anpassungen des Energieeffizienzgesetzes zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED, EU 2023/1791). Besonders positiv bewertet wird die Rückführung nationaler Vorschriften auf das EU-Mindestmaß, was für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Gartenbau erhebliche Erleichterungen und Kosteneinsparungen bedeutet. Der ZVG hebt hervor, dass die bisherigen Regelungen viele Betriebe überfordern und existenzbedrohend wirken. Ausführlich thematisiert werden (1) die Anpassung der Schwellenwerte und die Streichung zusätzlicher Anforderungen wie die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN 17463, (2) die hohen Kosten und der Aufwand für Zertifizierungen nach ISO 14001 und 50001 sowie die Forderung nach vereinfachten Alternativen (z.B. SpaEfV und ISO 50005 Level 2), und (3) die Entbürokratisierung durch den Wegfall der Meldepflichten und die Anpassung von Fristen für Energieaudits.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Oberflächentechnik ist Teil der Lösung – nicht Teil des Problems. Eine sachgerechte Ausgestaltung des Rechtsrahmens ist daher im gemeinsamen Interesse von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.“
Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu beschleunigen und nationale Überregulierungen ('Gold Plating') zurückzuführen. Besonders positiv bewertet der Verband die geplante Reduzierung bürokratischer Anforderungen und die stärkere Orientierung an EU-Mindeststandards, was die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Industrie stärken soll. Gleichzeitig kritisiert der ZVO neue regulatorische Vorgaben, die insbesondere für energieintensive mittelständische Unternehmen zusätzliche Belastungen bedeuten könnten. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die verpflichtende Abwärmenutzung und damit verbundene Kosten-Nutzen-Analysen, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwer umsetzbar seien, 2) die Gefahr wachsender Berichtspflichten und administrativer Lasten, die im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehen, sowie 3) die Notwendigkeit von Technologieoffenheit, da die Branche sowohl elektrische als auch gasbasierte Prozesse nutzt und Flexibilitätspotenziale bietet. Der Verband fordert praxistaugliche, wirtschaftlich zumutbare Regelungen, die die industrielle Realität berücksichtigen und keine zusätzlichen Hürden für die Unternehmen schaffen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf insgesamt ausgewogen und auf Entbürokratisierung ausgerichtet. Er stärkt den europäischen Gleichschritt in der Energieeffizienzpolitik und vermeidet zusätzliche nationale Verschärfungen über EU-Vorgaben hinaus. Das sind sinnvolle Ansätze, um Energieeffizienz wirksam, wirtschaftlich und praxisnah voranzubringen.“
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) begrüßt den Gesetzentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), da er nationale Anforderungen auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zurückführt. Dies schafft mehr Rechtsklarheit, Planungssicherheit und reduziert Bürokratie für Unternehmen. Besonders positiv bewertet der ZIA die Anhebung des Schwellenwerts für die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen (EMS/UMS) von 7,5 GWh auf 23,6 GWh, wodurch weniger Unternehmen betroffen sind. Der Wechsel von verbindlichen nationalen Effizienzzielen hin zum Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle' erhöht die Flexibilität für Investitionsentscheidungen im Gebäudebestand. Zudem wird die Rolle von Energiedienstleistungen und Contracting gestärkt, was als zentraler Hebel für wirtschaftlich tragfähige Energieeffizienzmaßnahmen angesehen wird. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Reduzierung nationaler Anforderungen und die Anhebung des Schwellenwerts für EMS/UMS, 2) Die neue Flexibilität durch den Grundsatz 'Energieeffizienz an erster Stelle', 3) Die strukturelle Stärkung von Energiedienstleistungen und Contracting-Modellen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.