Gesetz zu notariellen Online-Verfahren, digitalen Führungszeugnissen u.a.

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung |
| Initiator: | Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 26.01.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht. |
| Hinweis: | EU-Notifizierung am 19.01.2026 eingeleitet |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses und die Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungen von Soldatinnen und Soldaten, die dienstrechtlich wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt wurden. Die Lösung besteht darin, weitere gesellschaftsrechtliche Vorgänge (z.B. Gründung von Aktiengesellschaften, Anmeldungen zum Stiftungsregister, bestimmte Vollmachten) für notarielle Online-Verfahren zuzulassen, das Führungszeugnis als digitales PDF-Dokument bereitzustellen und die Antragsfrist für Entschädigungen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf baut auf der Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie und deren Erweiterung durch frühere Gesetze (DiRUG, DiREG) auf. Die bisherigen Online-Verfahren wurden evaluiert und sollen nun auf weitere gesellschaftsrechtliche Vorgänge ausgeweitet werden. Die Digitalisierung des Führungszeugnisses erfolgt, weil das bisherige papiergebundene Verfahren als nicht mehr zeitgemäß gilt. Die Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungen von Soldatinnen und Soldaten ist notwendig, da weiterhin Anträge eingehen und Betroffene oft älter sind oder traumatisiert wurden. Der Entwurf steht im Kontext der Umsetzung der UN-Agenda 2030, insbesondere der Ziele „weniger Ungleichheiten“ und „starke Institutionen“.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen durch den laufenden Betrieb der IT-Infrastruktur für das digitale Führungszeugnis Mehrausgaben von rund 2.420.000 Euro pro Jahr (davon 660.000 Euro Sachausgaben, 1.760.000 Euro Personalkosten). Es werden jährliche Mehreinnahmen von rund 1.040.000 Euro erwartet, da künftig mehr Anträge direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Für Entschädigungen nach dem SoldRehaHomG werden jährlich etwa 15.000 Euro veranschlagt. Für die Verwaltung entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 1,7 Millionen Euro. Für die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Weitere Kosten werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung und dient dem Bürokratieabbau. Er ist nicht befristet, sieht aber eine Evaluierung der wesentlichen Regelungen vor, insbesondere für das digitale Führungszeugnis und die Online-Verfahren. Die Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungen ist bis 2040 befristet und wird zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert. Der Entwurf bringt substantielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger (jährlich ca. 6.700 Stunden und 500.000 Euro) sowie für die Wirtschaft (jährlich ca. 440.000 Euro). Er hat gleichstellungspolitische Bedeutung, da er die Rehabilitierung und Entschädigung diskriminierter Soldatinnen und Soldaten betrifft. Ein besonderes Eilbedürfnis wird nicht ausdrücklich genannt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Für Vereinsregister-Anmeldungen müssen Vollmachten weiterhin öffentlich beglaubigt werden; Nachweis der Vollmacht durch Vorlage der Urschrift oder beglaubigter Abschrift.
- Die Möglichkeit der Online-Beglaubigung wird auf Anmeldungen zum Stiftungsregister ausgeweitet; Identitätsprüfung erfolgt im notariellen Online-Verfahren.
- Für das Handelsregister wird die Online-Beurkundung von Registervollmachten ermöglicht, insbesondere für Publikumspersonengesellschaften; elektronische Niederschrift nach Beurkundungsgesetz; Ausfertigungen können erstellt werden und gelten wie Urschriften.
- Registervollmachten für Partnerschafts- und Gesellschaftsregister können ebenfalls online beurkundet werden.
- Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft kann die notarielle Feststellung der Satzung sowie die Beurkundung von Vollmachten und einstimmigen Gründungsbeschlüssen per Videokommunikation erfolgen; gilt auch für die Bestellung des ersten Aufsichtsrats und Abschlussprüfers.
- Bei der GmbH können künftig auch Vollmachten zur Stimmabgabe und zur Übernahme von Geschäftsanteilen per Videokommunikation beurkundet werden.
- Im Bundeszentralregister wird künftig auch der Geburtsstaat gespeichert, um EU-Vorgaben zu erfüllen.
- Einführung des Digitalen Führungszeugnisses für private Zwecke: Beantragung und Erhalt als PDF über das Nutzerkonto Bund; Verifizierung per 2D-Barcode und Smartphone-App möglich; Papierform bleibt bei Beantragung über Meldebehörden bestehen.
- Das Bundesamt für Justiz erhält eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Zeugenschutzmaßnahmen im Bundeszentralregister, einschließlich der Änderung von Eintragungsdaten zu Tarnzwecken.
- Die Antragsfrist für Entschädigungen nach dem Gesetz zur Rehabilitierung benachteiligter Soldatinnen und Soldaten wird bis zum 23. Juli 2031 verlängert.
- Die meisten Änderungen treten am Tag nach Verkündung in Kraft; die Regelungen zum Digitalen Führungszeugnis und zu Online-Verfahren treten gestaffelt in Kraft, abhängig von der technischen Umsetzung (voraussichtlich ab Oktober 2026 bzw. Januar 2028 für das Stiftungsregister).
| Datum erster Entwurf: | 16.01.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 21.01.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen können für bestimmte Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Wege der Videokommunikation erfolgen (notarielle Online-Verfahren). Online-Beglaubigungen sind zulässig für sämtliche Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Gesellschaftsregister, das Partnerschaftsregister und das Vereinsregister sowie das Gesellschaftsregister. Mittels Videokommunikation beurkundet werden können Willenserklärungen im Rahmen der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, einschließlich bestimmter Sachgründungen und Gründungsvollmachten, sowie einstimmig gefasste Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sogenannte satzungsändernde Beschlüsse), einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals).
In den Entwurf sind Regelungen zum Digitalen Führungszeugnis sowie eine Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung eingefügt.
Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheint eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen (Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Registeranmeldungen) entsprechen.
Das bewährte und etablierte Führungszeugnis, als Nachweis des strafrechtlichen Vorlebens einer Person, ist nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde die drittwichtigste öffentliche Querschnittsleistung für Bürgerinnen und Bürger. Bis heute wird das Führungszeugnis weit überwiegend nur in Papierform erteilt. Diese Form genügt nicht mehr den Erwartungen an eine moderne und digital verfügbare Verwaltungsleistung. Daher soll beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Digitales Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Dieses überführt das Führungszeugnis in eine moderne und medienbruchfreie sowie bürgerfreundliche digitale Lösung. Damit sollen die bereits bestehenden digitalen Leistungen des BfJ für das Bundeszentralregister vervollständigt werden.
Die gesetzliche Antragsfrist für eine Entschädigung nach dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) endet am 23. Juli 2026. Da immer noch vereinzelt Anträge eingehen, soll die Antragfrist um fünf Jahre verlängert wird.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:
„Zu diesem Entwurf hat die Bundesnotarkammer durch Anregung der Gegenstände einer Ausweitung der notariellen Online-Verfahren beigetragen. Im Übrigen haben keine weiteren Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.“
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 42/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 23.01.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |