Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Netz-Paket)

| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Referentenentwurf |
| Letzte Änderung: | 09.02.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Hinweis: | Laut einem Sprecher des Ministeriums ist das Vorhaben derzeit in der Ressortabstimmung (Stand: 23.03.2026, Quelle) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die grundlegende Reform des Netzanschlussverfahrens für Stromerzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, den Zubau von Anlagen (insbesondere erneuerbare Energien, Speicher, Großverbraucher) besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren effizienter, transparenter und digitaler zu gestalten. Netzbetreiber sollen neue Instrumente und Freiheiten erhalten, um Netzanschlussbegehren nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien zu priorisieren und zu depriorisieren, anstatt wie bisher nach dem „Windhundprinzip“ (Reihenfolge der Antragstellung) zu verfahren. Zudem werden Maßnahmen zur Digitalisierung, Transparenz und zur besseren Nutzung knapper Netzanschlusskapazitäten eingeführt. Der Entwurf stammt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das federführend zuständig ist.
Hintergrund:
Der Entwurf nennt als Hintergrund die stark gestiegene Zahl von Netzanschlussbegehren, insbesondere durch Großbatteriespeicher und Rechenzentren, die zu einer Überlastung der Netzbetreiber und Blockaden anderer Anschlusswilliger führen. Das bisherige Verfahren nach dem „Windhundprinzip“ wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Es fehlt an Qualitätskriterien zur Unterscheidung seriöser und spekulativer Anfragen. Zudem besteht ein erheblicher Konkurrenzdruck um knappe Netzanschlusskapazitäten, und der Netzausbau kann mit dem schnellen Zubau von Anlagen oft nicht Schritt halten. Dies führt zu volkswirtschaftlichen Ineffizienzen und höheren Kosten (z.B. Redispatchkosten). Der Gesetzentwurf setzt auch Vorgaben des Koalitionsvertrags und europäisches Recht um.
Kosten:
Konkrete Angaben zu den Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder sowie zu erwarteten Einnahmen sind im Entwurf nicht enthalten. Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Haushaltsausgaben, des Erfüllungsaufwands (für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung) sowie weiterer Kosten noch aussteht („noch zu prüfen“ bzw. „noch in Prüfung“).
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf dient teilweise der Umsetzung europäischen Rechts und ist mit EU-Recht vereinbar. Er sieht keine Befristung der Regelungen vor. Die Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens soll ab 2028 Branchenstandard werden. Verbraucher profitieren durch die Möglichkeit, Netzanschlussbegehren digital einzureichen, und es wird eine Senkung der Netzentgelte sowie des Strompreises für Endkunden erwartet. Gleichstellungspolitische Belange und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse werden nicht berührt. Der Entwurf greift Forderungen des Bundestags und Vorschläge aus dem Bundesrat auf und steht im Kontext der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der UN-Nachhaltigkeitsziele (insbesondere SDG 7 und 13). Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit genannt, aber die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Überlastung der Netzbetreiber und der Umsetzung europäischer Vorgaben.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Einführung eines Redispatchvorbehalts: In bestimmten Netzgebieten, die als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden, entfällt für neu angeschlossene Erneuerbare-Energien-Anlagen der Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Abregelung (Redispatch) für die Dauer der Kapazitätslimitierung.
- Netzbetreiber können Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn dort zu Spitzenzeiten bereits erhebliche Abregelungen notwendig sind und neue Anlagen die Engpasssituation verschärfen würden.
- Ziel ist es, die Kosten für Redispatch zu senken und Endverbraucher vor steigenden Stromkosten zu schützen.
- Netzbetreiber bleiben verpflichtet, in kapazitätslimitierten Gebieten den Netzausbau bedarfsgerecht und prioritär voranzutreiben.
- In Netzausbauplänen muss künftig explizit ausgewiesen werden, ob geplante Maßnahmen der Schaffung eines sogenannten Einspeisenetzes (nach neuer Begriffsdefinition im EEG) dienen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.
- Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen müssen perspektivisch für alle Arten von Netzanschlussbegehren digitale Netzanschlussportale bereitstellen. Dies betrifft alle Anlagentypen (Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen, Energiespeicher) und alle Spannungsebenen des Verteilernetzes, nicht nur die Niederspannung.
- Über eine gemeinsame Internetplattform sollen alle Netzanschlussbegehrenden zum zuständigen Netzbetreiber gelangen und den Anschlussprozess digital abwickeln können.
Stellungnahmen:
Der Text beschreibt die geplanten Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Rahmen eines Gesetzentwurfs. Die meisten Änderungen sind redaktioneller oder klarstellender Natur. Die wesentlichen inhaltlichen Punkte sind:
1. Einführung eines Redispatchvorbehalts: In Netzgebieten, die als kapazitätslimitiert ausgewiesen werden, entfällt für neu angeschlossene erneuerbare Energieanlagen (EE-Anlagen) der Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Abregelung. Das soll die Kosten für Redispatch (Eingriffe ins Stromnetz zur Vermeidung von Engpässen) senken und die Stromverbraucher entlasten. Netzbetreiber müssen in diesen Gebieten weiterhin das Netz bedarfsgerecht ausbauen.
2. Transparenz beim Netzausbau: Netzbetreiber müssen im Netzausbauplan kenntlich machen, wenn Maßnahmen dem Aufbau eines sogenannten Einspeisenetzes dienen. Das soll die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Netzausbauplanung erhöhen.
3. Digitalisierung des Netzanschlusses: Künftig müssen Netzbetreiber für alle Arten von Netzanschlussbegehren (Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen, Speicher) digitale Netzanschlussportale anbieten. Das gilt für alle Spannungsebenen des Verteilernetzes.
Weitere Änderungen sind überwiegend redaktionelle Anpassungen oder Klarstellungen, die keine inhaltlichen Neuerungen bringen.
Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats oder eine Antwort der Bundesregierung auf eine solche Stellungnahme ist in dem vorliegenden Text nicht enthalten.
| Jung&Naiv, 23.03.2026 | Regierungspressekonferenz 23.03.2026 |
| Agrar Heute, 20.02.2026 | Solaranlage installieren: Jetzt drohen 1.000 Euro mehr für Netzanschluss |
| Table Media, 18.02.2026 | Netzausbau: Gutachten hält BMWE-Pläne für europarechtswidrig |
| Handelsblatt, 09.02.2026 | Regierung will Betreiber an Kosten des Netzausbaus beteiligen |
| Spiegel, 09.02.2026 | Reiche plant massive Hürden für erneuerbare Energien |
| Frankfurter Rundschau, 09.02.2026 | Rückschlag für Windkraft und Solar: Reiche plant wohl neues Gesetz – Nachteil für Erneuerbare? |
| T-Online, 09.02.2026 | Baustopp für Wind und Solar – bis zu zehn Jahre lang |
| Süddeutsche, 09.02.2026 | Reiche rüttelt am Grundprinzip der Energiewende |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens wird auch in einem Entschließungsantrag des deutschen Bundestages (BT-Drs. 21/2793) gefordert. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, „im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher grundlegend verbessert und digitalisiert werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen, um den Stau bei Anschlussbegehren insbesondere von Großbatteriespeichern, Industriekunden und Rechenzentren zu lösen sowie um den Netzbetreibern einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit der akuten Situation immer knapper werdender Netzanschlusskapazitäten zu ermöglichen.“
Das im Gesetzentwurf vorgeschlagene Konzept des „Redispatchvorbehaltes“ entspringt einem Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2025, den das Land in den Bundesrat eingebracht hat (Br-Drs.318/25). Ziffer 3 des 10-Punkte-Plans des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Klima- neutral werden wettbewerbsfähig bleiben“ setzt da s Ziel, „Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron auszubauen“. Insbesondere wird ausgeführt: „Mit einer Weiterentwicklung der Instrumente für die räumliche Steuerung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern kann laut Studienlage der Anschluss der Anlagen beschleunigt, die nutzbare Einspeisung erhöht und der Netzausbau bedarfsgerecht optimiert werden. Die Kombination von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern kann eine bedarfsgerechtere Stromeinspeisung ermöglichen und Erzeugungsspitzen abfangen. Netzampeln, Überbauung (Cable Pooling), kapazitätsbasierte Netzentgelte und regional differenzierte Baukostenzuschüsse und Boni schaffen Anreize für netzfreundlichen Zubau von Anlagen und effiziente Nutzung bestehender Netzkapazitäten. Wo die Netzsituation kritisch ist, trägt der Investor einen höheren Anteil an den Ausbaukosten; an günstigen Standorten kann ein beschleunigter Netzanschluss mit reduzierten Kosten erfolgen. Die Bündelung von Anschlussbegehren wird durch digitale Queue-Managementsysteme erleichtert.“
Grundlage des 10-Punkte-Plans ist wiederum der Energiewende-Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Start der 21. Legislaturperiode.“