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Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Netz-Paket)

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:25.09.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/7866 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Start: 17.07.2026
Frist: 22.07.2026
Hinweis:Frühere Fassung vom 08.02.2026 
Frühere Fassung vom 17.04.2026
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, das Energiewirtschaftsrecht zu ändern, um den Zubau von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren zu verbessern. Hintergrund ist, dass immer mehr Anlagen ans Stromnetz angeschlossen werden wollen, was zu Engpässen und Konkurrenz um Netzanschlusskapazitäten führt. Netzbetreiber sollen künftig neue Instrumente erhalten, um Anschlussbegehren zu priorisieren und Prozesse zu digitalisieren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf die zunehmenden Herausforderungen beim Anschluss neuer Anlagen ans Stromnetz, insbesondere durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien, Großbatteriespeicher und Rechenzentren. Es gibt einen erheblichen Konkurrenzdruck um Netzanschlusskapazitäten und der Netzausbau hält oft nicht mit dem Anlagenzubau Schritt. Der Koalitionsvertrag und ein Bundestagsbeschluss fordern eine bessere Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau. Auslöser sind auch europäische Vorgaben, die eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens verlangen. 
 
Kosten:  
Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 16,17 Mio. Euro und ein laufender Aufwand von 2,78 Mio. Euro jährlich, dem jährliche Kosteneinsparungen von ca. 20,4 Mio. Euro gegenüberstehen.  
Für die Verwaltung (insbesondere die Bundesnetzagentur) entstehen jährliche Personal- und Sachkosten von insgesamt ca. 3,6 Mio. Euro (2,134 Mio. € Personal, 676 T€ Sachkosten, 826 T€ Gemeinkosten) sowie einmalige Personalkosten von 240 T€. Die Personalkosten können teilweise über Gebühren refinanziert werden, diese fließen aber in den Bundeshaushalt und stehen der Bundesnetzagentur nicht direkt zur Verfügung.  
Für den Bundeshaushalt entstehen keine weiteren direkten Haushaltsausgaben außerhalb des Erfüllungsaufwands.  
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.  
Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten zu erwarten; Auswirkungen auf Verbraucherpreise lassen sich derzeit nicht abschätzen. 
 
Inkrafttreten:  
Konkrete Angaben zum Inkrafttreten sind im Text nicht enthalten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat entsprechend zugeleitet. Er dient auch der Umsetzung europäischen Rechts. Ziel ist die Digitalisierung und Beschleunigung der Netzanschlussverfahren, die Reduzierung von Redispatchkosten und die Förderung nachhaltiger Entwicklung (insbesondere SDG 7, 8, 13). Eine Befristung der Regelungen ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren und soll die Planungssicherheit und Investitionsanreize für die Energiewende stärken. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
1. Anspruch auf finanziellen Ausgleich für EE-Anlagen wird bei Netzanschluss in kapazitätslimitierten Gebieten eingeschränkt; der Ausgleich entfällt für die Dauer der Kapazitätslimitierung, gedeckelt auf 20 % (bzw. 18 % in Windvorrangflächen) des jährlichen Stromertrags. 
 
2. Netzbetreiber können bestimmte Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn dort zu Spitzenzeiten häufig Erzeugung abgeregelt werden muss und neue Anlagen die Engpässe verschärfen würden. 
 
3. In kapazitätslimitierten Gebieten entfällt für neu angeschlossene Anlagen der Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die Dauer der Ausweisung, um Redispatchkosten zu senken und Verbraucher zu entlasten. 
 
4. Die Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete erfolgt technologiespezifisch (z. B. getrennt für Wind- und PV-Anlagen), um gezielt Engpässe zu adressieren und den Anschluss anderer Technologien zu ermöglichen. 
 
5. Netzbetreiber bleiben verpflichtet, auch in kapazitätslimitierten Gebieten den Netzausbau bedarfsgerecht, prioritär und zielgerichtet zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. 
 
6. Netzausbaupläne müssen künftig kenntlich machen, ob geplante Maßnahmen zur Schaffung eines sogenannten Einspeisenetzes im Sinne des EEG dienen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. 
 
7. Netzbetreiber werden dazu angehalten, die Option eines Einspeisenetzes bei der Netzausbauplanung zu berücksichtigen. 
 
8. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen müssen perspektivisch für alle Netzanschlussbegehren (Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen, Energiespeicher) digitale Netzanschlussportale bereitstellen. 
 
9. Die Funktion zur Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers für Netzanschlussbegehren wird auf alle Anlagentypen und alle Spannungsebenen des Elektrizitätsverteilernetzes ausgeweitet. 
 
10. Über eine gemeinsame Internetplattform können künftig alle Anschlussinteressierten direkt zum zuständigen Netzbetreiber gelangen und den Netzanschlussprozess digital abwickeln. 
 
Stellungnahmen:  
Der Text beschreibt die Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Rahmen eines Gesetzentwurfs. Die wesentlichen Punkte sind: 
 
- Mehrere Änderungen sind rein redaktioneller oder klarstellender Natur. 
- Für Anlagen, die in bestimmten Netzgebieten (kapazitätslimitierte Gebiete) neu ans Netz gehen, entfällt künftig für die Dauer der Kapazitätslimitierung der Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Abregelung. Dieser Wegfall ist auf maximal 20 Prozent des jährlichen Stromertrags der Anlage (bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten) begrenzt. 
- Netzbetreiber können künftig Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesen Gebieten ist der Netzanschluss neuer Anlagen eingeschränkt, um Engpässe zu vermeiden und die Kosten für Redispatch (Netzstabilisierung) zu senken. Ziel ist es, die Stromkosten für Endverbraucher zu entlasten. 
- Die Ausweisung kann technologie-spezifisch erfolgen, sodass z.B. in PV-dominierten Gebieten Windenergieanlagen weiterhin angeschlossen werden können. 
- Netzbetreiber bleiben verpflichtet, auch in kapazitätslimitierten Gebieten den Netzausbau bedarfsgerecht voranzutreiben. 
- Im Netzausbauplan muss künftig explizit ausgewiesen werden, ob es sich bei geplanten Maßnahmen um ein sogenanntes Einspeisenetz handelt, um die Transparenz zu erhöhen. 
- Es wird eine digitale Plattform eingeführt, über die alle Netzanschlussbegehrenden (Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen, Speicher) unabhängig von der Spannungsebene den zuständigen Netzbetreiber ermitteln und den Anschlussprozess digital abwickeln können. 
 
Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats oder eine Antwort der Bundesregierung ist im vorliegenden Text nicht enthalten.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:08.02.2026
Datum Kabinettsbeschluss:29.07.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens wird auch in einem Entschließungsantrag des deutschen Bundestages (BT-Drs. 21/2793) gefordert. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, „im ersten Quartal 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, mit dem Netzanschlussverfahren im Stromnetz für Erzeugungsanlagen, Verbraucher und Speicher grundlegend verbessert und digitalisiert werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen, um den Stau bei Anschlussbegehren insbesondere von Großbatteriespeichern, Industriekunden und Rechenzentren zu lösen sowie um den Netzbetreibern einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit der akuten Situation immer knapper werdender Netzanschlusskapazitäten zu ermöglichen.“
Das im Gesetzentwurf vorgeschlagene Konzept des „Redispatchvorbehaltes“ entspringt einem Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2025, den das Land in den Bundesrat eingebracht hat (Br-Drs.318/25). Ziffer 3 des 10-Punkte-Plans des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Klima- neutral werden wettbewerbsfähig bleiben“ setzt da s Ziel, „Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron auszubauen“. Insbesondere wird ausgeführt: „Mit einer Weiterentwicklung der Instrumente für die räumliche Steuerung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern kann laut Studienlage der Anschluss der Anlagen beschleunigt, die nutzbare Einspeisung erhöht und der Netzausbau bedarfsgerecht optimiert werden. Die Kombination von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern kann eine bedarfsgerechtere Stromeinspeisung ermöglichen und Erzeugungsspitzen abfangen. Netzampeln, Überbauung (Cable Pooling), kapazitätsbasierte Netzentgelte und regional differenzierte Baukostenzuschüsse und Boni schaffen Anreize für netzfreundlichen Zubau von Anlagen und effiziente Nutzung bestehender Netzkapazitäten. Wo die Netzsituation kritisch ist, trägt der Investor einen höheren Anteil an den Ausbaukosten; an günstigen Standorten kann ein beschleunigter Netzanschluss mit reduzierten Kosten erfolgen. Die Bündelung von Anschlussbegehren wird durch digitale Queue-Managementsysteme erleichtert.“
Grundlage des 10-Punkte-Plans ist wiederum der Energiewende-Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Start der 21. Legislaturperiode.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Meinungsbild konnte nicht erstellt werden.

👎 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.

„Es widerspräche der gesetzgeberischen Zielsetzung, wenn einerseits über Wärmeplanungsgesetz und Klimaschutzgesetz ambitionierte Vorgaben zur Wärmewende gemacht würden, andererseits aber die dafür notwendigen Stromanschlüsse durch zusätzliche Netzkosten belastet würden“

Der AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Netzanschluss zu beschleunigen, Netzbetreibern neue Instrumente zur Priorisierung und Kapazitätsbewirtschaftung zu geben und die Verfahren zu digitalisieren. Allerdings kritisiert der Verband, dass die Belange der Wärmewende und insbesondere Fernwärme- und Transformationsprojekte im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders problematisch sieht der AGFW die geplanten Baukostenzuschüsse (BKZ) für Erzeugungsanlagen, da diese die Wirtschaftlichkeit von Dekarbonisierungsprojekten der Fernwärme gefährden könnten. Der Verband fordert daher, dass klimaneutrale Wärmeversorgung als eigenständiges Priorisierungskriterium aufgenommen wird, Wärmenetztransformationsprojekte bei Baukostenzuschüssen privilegiert werden und individuelle Vereinbarungen zur Engpassbewirtschaftung zwischen Netzbetreibern und Wärmeerzeugern ermöglicht werden. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die fehlende Berücksichtigung der Fernwärme als eigenständige Infrastruktur, 2) Die Problematik der Baukostenzuschüsse für geförderte Projekte, 3) Die Forderung nach spezifischen gesetzlichen Anpassungen zur Privilegierung und besseren Integration der Wärmewende.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 ARGE NETZ GmbH & Co. KG

„Deutschland braucht jetzt ein klares Ermöglichungssignal – für Investitionen, Innovationen und eine wettbewerbsfähige, klimaneutrale Energieversorgung.“

Die Stellungnahme der ARGE NETZ GmbH & Co. KG befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, das die Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Die ARGE NETZ begrüßt zwar viele Impulse des Entwurfs, kritisiert jedoch, dass die Verantwortung für strukturelle Netzprobleme einseitig auf Betreiber erneuerbarer Anlagen abgewälzt wird, während der dringend notwendige Netzausbau weiter verschleppt wird. Besonders abgelehnt werden die geplante Deckelung der Redispatchentschädigung (Entschädigung für die Abregelung von Anlagen bei Netzengpässen), die Möglichkeit zur Ausweisung 'kapazitätslimitierter Gebiete' (Gebiete mit begrenzter Netzkapazität) und die allgemeine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung (maximale Einspeiseleistung von Anlagen). Die Stellungnahme fordert stattdessen eine stärkere Digitalisierung der Netzinfrastruktur, einheitliche und transparente Netzanschlussverfahren sowie eine bessere Verzahnung paralleler Gesetzgebungsprozesse (Netzpaket, EEG, AgNes). Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Ablehnung pauschaler Kapazitätsbegrenzungen und Redispatch-Deckelungen, da sie Investitionssicherheit und EU-Rechtskonformität gefährden; 2) Die Notwendigkeit von Sanktionen für Netzbetreiber bei Nichteinhaltung von Digitalisierungs- und Transparenzvorgaben; 3) Die Forderung nach Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren als Voraussetzung für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R003496 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„Das StMWi begrüßt den Kerninhalt des Referentenentwurfs, die grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens zum Netzanschluss. Das bisher praktizierte Windhundprinzip wird den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht und sollte durch ein intelligenteres System abgelöst werden.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum sogenannten Netzanschlusspaket, der eine grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Netzanschluss von Anlagen zur Stromerzeugung vorsieht. Besonders hervorgehoben werden die Synchronisierung von Ausbau erneuerbarer Energien (EE) und Netzausbau, die Überarbeitung des bisherigen Windhundprinzips zugunsten eines intelligenteren Systems sowie die Einführung von Einspeisenetzen für einen koordinierten Netzanschluss. Das Ministerium fordert zudem einen besseren Schutz des Eigenverbrauchs, insbesondere für kleinere Anlagen, und spricht sich für eine stärkere Begrenzung des Redispatchs (Maßnahmen zur Netzstabilisierung durch Eingriffe in die Stromerzeugung) durch Flexibilitäten und schnelleren Netzausbau aus. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung des Redispatchvorbehalts und die Deckelung von Entschädigungen, 2) die Transparenz und Digitalisierung beim Netzanschluss, insbesondere auch auf der Mittelspannungsebene, und 3) der Schutz des Eigenverbrauchs vor Abregelungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

„Wir begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, bei der Umsetzung von Netzanschlüssen planmäßigere Verfahren zum Einsatz zu bringen und die bestehenden Kapazitäten besser zu nutzen. Defizite bestehen aus unserer Sicht jedoch noch besonders bei der Entwicklung der städtische Netze.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Verfahren für Netzanschlüsse effizienter zu gestalten und die bestehenden Kapazitäten besser zu nutzen. Kritisiert werden jedoch weiterhin Defizite, insbesondere bei der Entwicklung städtischer Netze. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die aktuellen Regelungen zum Redispatchvorbehalt (Maßnahmen zur Steuerung der Stromerzeugung bei Netzengpässen) zwar verbessert wurden, jedoch weiterhin zu finanziellen Unsicherheiten und möglichen Investitionshemmnissen führen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) der notwendige Ausbau von Netzverknüpfungspunkten zwischen Verteil- und Übertragungsnetz, (2) die Einführung verbindlicher Kriterien und Fristen für den Netzausbau sowie (3) die Notwendigkeit einer stärkeren, bundesweit einheitlichen Priorisierung von Netzanschlüssen auf Verteilnetzebene unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Zudem wird auf die Bedeutung klarer Regelungen zur Vermeidung von Umgehungen bei der Anpassung der vorzuhaltenden Leistung hingewiesen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg

„Die BWAI bedauert, dass aufgrund der extrem kurzen Frist von nur drei Werktagen, die den Ländern und Verbänden für ihre Beurteilung dieses sehr komplexen und gleichzeitig sehr wirkmächtigen Gesetzespakets seitens des BMWE zugebilligt wird, keine abschließende Beurteilung und Rückmeldung zum Gesetzentwurf übermittelt werden kann.“

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg (BWAI) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Die BWAI kritisiert die sehr kurze Frist von nur drei Werktagen zur Stellungnahme und kann daher keine abschließende Bewertung abgeben. Besonders hervorgehoben werden (1) die geplante Ausfallvergütung für neue Anlagen erneuerbarer Energien (EE) in Engpassgebieten, die zwar gegenüber früheren Vorschlägen verbessert wurde, aber weiterhin die Finanzierung erschwert und langfristig zu höheren Stromkosten führen könnte, (2) die Priorisierungslogik beim Netzausbau, die nach Ansicht der BWAI stärker auf den Ausbau der Netzinfrastruktur und die Lastabnahmeseite – insbesondere in Ballungsräumen wie Hamburg – ausgerichtet werden sollte, und (3) die Forderung nach einer rechtlichen Pflicht und klaren Fristen für den Ausbau von Netzverknüpfungspunkten zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Verteilnetzbetreibern (VNB), um Planungssicherheit für Industrie und Wirtschaft zu schaffen. Zusätzlich wird eine Prüfung angeregt, ob eine Priorisierung von Netzanschlussbegehren der Industrie europarechtskonform geregelt werden kann.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bitkom e.V.

„Bitkom unterstützt die Abkehr vom Windhundverfahren und die Einführung qualitativer Priorisierungskriterien. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kriterien rechtssicher, transparent, diskriminierungsfrei und bürokratiearm ausgestaltet werden. Der Gesetzgeber muss insbesondere den Anwendungsbereich, die Gewichtung der Kriterien sowie die Berücksichtigung gesetzlicher Ausbauziele klar regeln.“

Bitkom begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der darauf abzielt, Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, transparenter zu gestalten und Netzkapazitäten effizienter zu nutzen. Besonders positiv bewertet Bitkom die Abkehr vom sogenannten Windhundverfahren (bei dem der Schnellste den Zuschlag erhält) sowie die geplante Digitalisierung der Netzanschlussprozesse. Kritisch sieht Bitkom das vorgesehene Rücknahmerecht der Verteilnetzbetreiber (VNB) für ungenutzte Anschlussleistungen, da dies insbesondere bei Infrastrukturen mit längerem Hochlauf wie Rechenzentren oder Ladeinfrastruktur zu Investitionsunsicherheiten führen kann. Bitkom fordert, dass eine Rücknahme nur bei tatsächlich und dauerhaft ungenutzter Leistung nach individueller Prüfung erfolgen darf. Auch die geplanten Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse werden als zu unkonkret kritisiert; der Reifegrad eines Projekts sollte als zentrales Kriterium verbindlich aufgenommen werden. Bitkom fordert zudem eine stärkere Berücksichtigung gesetzlicher Ausbauziele (z.B. für Telekommunikationsnetze, Ladeinfrastruktur, Klimaziele) im Verfahren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) das Rücknahmerecht für ungenutzte Anschlusskapazitäten und dessen Auswirkungen auf Investitionssicherheit, 2) die Ausgestaltung und Gewichtung von Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse, und 3) die Notwendigkeit einer Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren, einschließlich digitaler Portale und transparenter Kapazitätsinformationen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND e.V.)

„Insgesamt droht durch die Einführung der kapazitätslimitierenden Netzgebiete ein verlangsamter Erneuerbaren Ausbau, eine Verteuerung der Energiewende und eine Verzögerung des dringend benötigten Verteilnetzausbaus.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert den Entwurf des Netzanschlusspakets zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Der Entwurf soll die Bedingungen für den Anschluss erneuerbarer Energieanlagen an das Stromnetz und die Digitalisierung der Anschlussprozesse verbessern. BUND bemängelt jedoch, dass die Verbindlichkeit für Netzbetreiber fehlt und die dringendsten Probleme – insbesondere der schleppende Netzausbau – nicht adressiert werden. Stattdessen sieht BUND die Gefahr, dass der Ausbau erneuerbarer Energien verzögert und die Energiewende ausgebremst wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Einführung kapazitätslimitierender Netzgebiete (Redispatch-Vorbehalt), die Investitionsrisiken und Unsicherheiten für Betreiber erneuerbarer Anlagen erhöhen und regionale Wertschöpfung gefährden; 2) Die geplanten Baukostenzuschüsse, die zusätzliche Kosten und Unsicherheiten für Anlagenbetreiber, insbesondere Bürgerenergieprojekte, schaffen; 3) Die Priorisierung der Netzanschlüsse und das geplante Verfahren zur Abkehr vom Windhundprinzip, das in der aktuellen Form zu einem Flickenteppich an Regelungen und erhöhter Bürokratie führen könnte. Fachbegriffe: Redispatch-Vorbehalt bezeichnet die Möglichkeit, die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Anlagen zu begrenzen, wenn das Netz überlastet ist. Windhundprinzip meint das bisherige Verfahren, bei dem Netzanschlüsse nach dem Prinzip 'wer zuerst kommt, mahlt zuerst' vergeben werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 17.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich gefährden werden. Besonders deutlich wird dies beim vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt, vor dem Hintergrund, dass viele hundert verschiedene Netzanschlussbedingungen und Baukostenzuschüsse möglich sind. Diese Maßnahmen hätten unmittelbare negative Folgen für den EE-Ausbau.“

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Regelungen, insbesondere der sogenannte Redispatch-Vorbehalt (eine Regelung, nach der Netzbetreiber in Gebieten mit Netzengpässen den Anschluss neuer Anlagen nur unter Verzicht auf Entschädigung bei Abregelung erlauben), die Zersplitterung der Netzanschlussverfahren (bis zu 866 verschiedene Bedingungen) und die Einführung von Baukostenzuschüssen, erhebliche negative Auswirkungen auf Energiegenossenschaften und den Ausbau erneuerbarer Energien hätten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Ablehnung des Redispatch-Vorbehalts, da er Investitionen in erneuerbare Energien unattraktiv macht und europarechtlich bedenklich ist; 2) Die Forderung nach einem einheitlichen, digitalen und transparenten Netzanschlussverfahren statt einer Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen; 3) Die Kritik an der vorweggenommenen gesetzlichen Einführung von Baukostenzuschüssen, die stattdessen im Rahmen eines laufenden Regulierungsprozesses (AgNes-Prozess) diskutiert werden sollten. Weitere ausführliche Punkte betreffen die Steuerung von Anlagen (Wirkleistungsbegrenzung) und die Verbesserung des Energy Sharing (gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 16.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001349 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

„Die Grenze von 135 kW Entnahmeleistung würde bedeuten, dass praktisch alle denkbaren Ladestrom-Entnahmepunkte in der Binnenschifffahrt dem Reservierungs- und Priorisierungsregime für die Verteilnetzebene unterliegen. Daher plädieren wir für einen höheren Schwellenwert als 135 kW Entnahmeleistung, um die Errichtung von Ladepunkten nicht zu verkomplizieren.“

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zum sogenannten Netzanschlusspaket. Die Stellungnahme begrüßt die Digitalisierung des Netzanschlussprozesses, fordert jedoch, dass diese nicht nur eine bloße Umstellung von Papier- auf Digitalverfahren bleibt, sondern auch zu einer Vereinfachung und bundesweit einheitlichen Umsetzung führt. Besonders kritisch sieht der BDB die geplante Grenze von 135 kW für die Reservierung von Netzanschlüssen, da diese Schwelle aus Sicht des Verbands zu niedrig ist und nahezu alle Ladestrom-Entnahmepunkte in der Binnenschifffahrt betreffen würde. Der Verband plädiert für eine höhere Schwelle, um Innovationen und Marktdurchdringung elektrischer Antriebe nicht zu behindern. Ein weiterer Punkt betrifft die Veröffentlichung von Informationen zur kritischen Infrastruktur nach einem Sabotagefall, was der BDB kritisch hinterfragt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit einer echten Digitalisierung und Vereinheitlichung des Netzanschlussprozesses, 2) die Problematik der 135 kW-Grenze für Netzanschlüsse und deren Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt, 3) der Umgang mit sensiblen Infrastrukturdaten nach Sicherheitsvorfällen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000195 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)

„Wir begrüßen die Zielsetzung Netzanschlussprozesse zu vereinheitlichen und vereinfachen. Das bewerten wir auch hinsichtlich gebäudeintegrierter und gebäudenaher KWK als einen wichtigen Schritt.“

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Zielsetzung des Netzanschlusspakets, die Prozesse für Netzanschlüsse zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Besonders für gebäudeintegrierte und gebäudenahe Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) wird dies als wichtiger Fortschritt bewertet. Der BDH fordert, dass der sogenannte BKZ (Baukostenzuschuss), eine einmalige Gebühr für den Anschluss an das Stromnetz, nicht doppelt für gebäudeintegrierte oder gebäudenahe KWK-Anlagen erhoben wird, da dieser bereits über das Gebäude abgedeckt ist. Zudem spricht sich der Verband für deutlich verkürzte Fristen bei der Informationspflicht der Netzbetreiber aus: Während derzeit drei Monate vorgesehen sind, sollen es für gebäudeintegrierte oder gebäudenahe KWK-Anlagen nur zwei Wochen sein, da hier keine aufwändige Netzberechnung nötig ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die doppelte Erhebung des BKZ für bestimmte KWK-Anlagen, 2) die Fristen für Informationspflichten der Netzbetreiber, 3) die Bedeutung der Vereinfachung und Vereinheitlichung der Netzanschlussprozesse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

„Eine stärkere Ausrichtung von Erzeugungsanlagen auf die vorhandenen Netzkapazitäten ist sinnvoll und kann einen wichtigen Beitrag zu einem kosteneffizienten, sicheren und wettbewerbsfähigen Stromsystem leisten. Gleichzeitig darf die Ausgestaltung der Maßnahmen nicht dazu führen, dass der weitere EE-Ausbau oder die Elektrifizierung der Industrie ausgebremst werden.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, den Ausbau der Stromnetze und erneuerbarer Energien (EE) besser zu synchronisieren und die Netzanschlussverfahren effizienter zu gestalten. Der BDI unterstützt die stärkere Ausrichtung von Erzeugungsanlagen auf die vorhandenen Netzkapazitäten, warnt jedoch davor, dass die Kombination mehrerer Instrumente (wie die Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete und die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung) zu Mehrfachbelastungen für Betreiber erneuerbarer Energien führen könnte. Dies könnte Investitionen und den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien gefährden. Der BDI spricht sich dafür aus, nur eines der Instrumente anzuwenden und dieses so auszugestalten, dass Systemeffizienz und Investitionssicherheit gewährleistet sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Mehrfachbelastungen für EE-Betreiber zu vermeiden, um den Ausbau erneuerbarer Energien nicht auszubremsen; 2) Die Einführung transparenter und effizienter Priorisierungskriterien für Netzanschlusskapazitäten, insbesondere das Reifegradverfahren, das Projekte nach Umsetzungswahrscheinlichkeit priorisiert; 3) Die umfassende Digitalisierung, Standardisierung und Transparenz der Netzanschlussverfahren, um Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen zu verbessern. Der BDI fordert zudem, dass Informationspflichten keine verbindlichen Bearbeitungs- und Fertigstellungsfristen ersetzen und dass Unternehmen durch pauschale Rücknahmen von Anschlusskapazitäten nicht in ihren Transformations- und Dekarbonisierungsprozessen eingeschränkt werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Die Maßnahmen des Netzanschlusspakets, mögliche Neuregelungen der Netzentgeltsystematik im AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur sowie die vorgesehenen Änderungen im EEG führen in ihrer Gesamtheit zu kumulativen Mehrbelastungen. Diese können den wirtschaftlichen Spielraum von Projekten erheblich einschränken und ihre Realisierung gefährden. Zudem fehlt bislang eine hinreichende Datengrundlage. Die derzeit noch offenen Umsetzungsfragen schaffen erhebliche regulatorische Unsicherheiten. Für Projektentwickler sind die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Investitionsbedingungen derzeit nicht verlässlich kalkulierbar. Der Erneuerbaren-Ausbau steuert damit auf eine Reise ins Ungewisse zu.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der insbesondere das Netzanschlussverfahren für Anlagen der erneuerbaren Energien modernisieren und mit dem Netzausbau synchronisieren soll. Der BDEW begrüßt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die stärkere Digitalisierung, Standardisierung und die Einführung transparenterer Prozesse. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer transparenten und einheitlichen Datengrundlage für die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete, die kumulative Wirkung verschiedener neuer Instrumente (wie systemdienliche Anschlussleistung (SAL), Baukostenzuschüsse (BKZ), Einspeiseentgelte und Redispatch-Regelungen) sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau. Der Verband kritisiert die sehr kurze Frist für die Stellungnahme und sieht durch die Vielzahl paralleler und teils unklarer Regelungen erhebliche Unsicherheiten für Investitionen und die Wirtschaftlichkeit von Projekten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Ausgestaltung und Auswirkungen kapazitätslimitierter Netzgebiete und der SAL, 2) die Anforderungen an Transparenz, Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussprozesse, 3) die Notwendigkeit eines beschleunigten Netzausbaus und die Wechselwirkungen mit anderen regulatorischen Prozessen. Der BDEW fordert, dass die gesetzlichen Regelungen kohärent ausgestaltet und aufeinander abgestimmt werden, um Investitionssicherheit und einen erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.

„Die industrielle Dekarbonisierung und der Erhalt der inländischen Produktion dürfen nicht durch Verzögerungen beim Netzanschluss gefährdet werden.“

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen (z.B. erneuerbare Energien) mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Der Verband hebt hervor, dass insbesondere die Elektrifizierung und Dekarbonisierung (Umstellung auf klimafreundliche Prozesse) der Industrie durch unzureichende Netzkapazitäten und lange Wartezeiten gefährdet ist. VEA fordert daher eine gesetzlich festgelegte Priorisierung industrieller Abnehmer beim Netzanschluss, verbindliche Rückmeldefristen für Netzbetreiber mit einer sogenannten Verpflichtungsfiktion (d.h. bei ausbleibender Rückmeldung gilt der Antrag als angenommen), sowie die Konsolidierung und Vereinfachung von Steuerungsinstrumenten zur besseren Übersichtlichkeit. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren, bundesweit einheitlichen Priorisierung industrieller Netzanschlüsse, 2) die Einführung von Transparenz- und Kontrollmechanismen für Netzbetreiber (z.B. jährliche Transparenzberichte, Benchmarking, Sanktionsmöglichkeiten), und 3) die Kritik an Baukostenzuschüssen für immobile Unternehmen, die eine doppelte finanzielle Belastung und Investitionshemmnisse befürchten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000594 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES)

„Der Entwurf bleibt jedoch hinter diesem Anspruch zurück. Bereits 2024 wurden im branchenübergreifenden Netzanschlussdialog konkrete Vorschläge für verbindliche Fristen, transparente Verfahren und einheitliche Reservierungsregeln entwickelt und weitgehend konsentiert. Diese Ansätze finden sich im vorliegenden Entwurf nur eingeschränkt wieder. Statt die strukturellen Ursachen langwieriger Anschlussverfahren konsequent anzugehen, verlagert der Entwurf zusätzliche Pflichten, Kosten und Risiken auf Anschlussbegehrende und erweitert die Möglichkeiten, Netzanschlüsse einzuschränken oder zu verzögern.“

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften kritisch. Der Entwurf verfolgt das Ziel, Netzanschlussverfahren zu modernisieren, zu digitalisieren und transparenter zu gestalten, bleibt jedoch laut BVES hinter diesem Anspruch zurück. Insbesondere werden verbindliche Fristen, transparente Verfahren und einheitliche Reservierungsregeln nur unzureichend umgesetzt. Der BVES kritisiert, dass zusätzliche Pflichten und Risiken auf die Anschlussnehmer verlagert werden, während die Verfahrensbeschleunigung und Digitalisierung zu unverbindlich bleiben. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Notwendigkeit verbindlicher und zeitnaher Fristen im Netzanschlussverfahren, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten; 2) die Ausgestaltung flexibler Netzanschlussvereinbarungen (FCA), die nur bei tatsächlichen Engpässen und mit klaren gesetzlichen Leitplanken zulässig sein sollten; 3) die Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete mit Redispatchvorbehalt, die ohne verbindliche Ausbaupfade und wirtschaftlich tragfähige Anschlussvereinbarungen zu einem faktischen Ausbaustopp führen könnten. Der BVES fordert zudem eine stärkere Einbindung der Bundesnetzagentur, klare gesetzliche Vorgaben für Netzbetreiber und eine bessere Berücksichtigung von Energiespeichern als Flexibilitätsoption im Netz. Weitere wichtige Themen sind die Digitalisierung der Netzanschlussprozesse, die Verbesserung der Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten, die Anpassung der Baukostenzuschüsse und die Notwendigkeit eines koordinierten Netzanschlussdialogs unter Beteiligung aller relevanten Akteure.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

„Die Kombination aus Einschränkungen im Netzanschluss und Verzicht auf Erlösentschädigung im Redispatchfall drohen den Ausbau der Erneuerbaren abzuwürgen. Die Gesamtschau entwertet auch auf den ersten Blick positive Maßnahmen wie die Ausweitung von Ausschreibungsvolumina, weil zusätzliche Ausschreibungsvolumina infolge des Redispatchvorbehalts erheblich an Attraktivität einbüßen werden.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das sogenannte Netzanschlusspaket kritisiert zentrale Regelungsvorhaben scharf. Der BEE begrüßt zwar die Abkehr vom Windhundprinzip (first come, first served) bei Netzanschlüssen, die Einführung von Transparenzpflichten und digitalen Netzanschlussportalen sowie die Schaffung eines bundeseinheitlichen Reservierungsmechanismus. Besonders positiv bewertet werden auch die Einführung des Einspeisenetzes und die Vereinfachung des Anschlusses von Speichern. Ablehnend äußert sich der BEE jedoch zu den geplanten Regelungen wie dem Redispatch-Vorbehalt (Netzbetreiber können Anlagenbetreiber zur Duldung von Eingriffen ins Netz ohne angemessene Entschädigung verpflichten), der pauschalen Wirkleistungsbegrenzung (bundesweite Deckelung der Einspeiseleistung von Wind- und Solaranlagen) und der Anpassung des Referenzertragsmodells. Der Verband sieht darin eine unverhältnismäßige Belastung für Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien (EE), die Wirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit gefährdet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtliche und wirtschaftliche Kritik am Redispatch-Vorbehalt, der nach Ansicht des BEE gegen EU-Recht verstößt und zu erheblichen Investitionsrisiken führt; 2) Die pauschale Wirkleistungsbegrenzung, die nach Ansicht des BEE nicht zielgerichtet ist und den Ausbau erneuerbarer Energien bremst; 3) Die Forderung nach wirksamen Sanktionsmechanismen gegen Netzbetreiber, die Transparenz- und Digitalisierungspflichten nicht einhalten. Der BEE fordert stattdessen gezielte, lokale Steuerungsinstrumente, eine Stärkung flexibler Netzanschlussvereinbarungen und ausreichende Übergangsfristen für neue Einschränkungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Feuerverzinken e.V.

„Nur mit transparenten, effizienten und diskriminierungsfreien Netzanschlussverfahren sowie einem bedarfsgerechten Ausbau der Verteilnetze können die industrie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erreicht werden.“

Der Bundesverband Feuerverzinken e.V. begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Netzanschlussverfahren zu modernisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen, um die Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Elektrifizierung der Feuerverzinkungsindustrie, die bisher überwiegend Erdgas nutzt, für die Klimaneutralität zentral ist. Besonders betont wird die Notwendigkeit eines leistungsfähigen und zeitnah verfügbaren Netzanschlusses für bestehende, standortgebundene Industrie- und Gewerbestandorte. Der Verband fordert, § 17b EnWG um ein siebtes Priorisierungskriterium zu ergänzen, das die Erforderlichkeit des Netzanschlusses für die Elektrifizierung oder Dekarbonisierung bestehender Standorte berücksichtigt. Zudem werden die bundesweite Visualisierung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten, verbindliche Rückmeldefristen für Netzbetreiber, die Digitalisierung der Verfahren und die Einführung bundeseinheitlicher Reservierungsgebühren grundsätzlich begrüßt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Priorisierung standortgebundener Industrie bei der Netzanschlussvergabe, (2) die Bedeutung verbindlicher und transparenter Verfahren (u.a. Digitalisierung und Rückmeldefristen) und (3) die Ausgestaltung von Reservierungsgebühren, um Mittelständler nicht zu benachteiligen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001152 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (bft)

„Transparente Priorisierungskriterien, diskriminierungsfreie Verfahren sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen sind wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ausbau der Ladeinfrastruktur und das Gelingen der Mobilitätswende.“

Der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (bft) begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Netzanschlussverfahren für Energieanlagen zu beschleunigen, zu digitalisieren und transparenter zu gestalten. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Tankstellen als wichtige Standorte für öffentliche Mobilitäts- und Energieversorgung bei der Priorisierung von Netzanschlüssen zu berücksichtigen. Der Verband fordert, dass die neuen Regelungen mittelständische Unternehmen nicht benachteiligen und Investitionen in Ladeinfrastruktur, Batteriespeicher und andere klimafreundliche Technologien nicht erschwert werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Netzanschlussverfahren, (2) die transparente und diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Priorisierungskriterien, und (3) die Sicherstellung, dass bestehende Tankstellenstandorte weiterhin wirtschaftlich in neue Technologien investieren können.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001004 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.

„Der BUGLAS unterstützt die Zielsetzung des Netzanschlusspakets und die Modernisierung des Anschlussverfahrens. Damit die Reform die digitale Infrastruktur in ihrer Breite trägt, sollten der berechtigte Vorlauf bei der Kapazitätssicherung geschützt, flexible Netzanschlussvereinbarungen projektbezogen und stufenweise ausgestaltet, digitale Infrastruktur bei der Priorisierung angemessen gewichtet, verlässliche und vergleichbare Kapazitätsdaten gewährleistet und die Reservierungsvorgaben an realistische Projektlaufzeiten angepasst werden.“

Der Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts Stellung, das insbesondere das Netzanschlussverfahren für Strom modernisieren, digitalisieren und transparenter gestalten soll. Der Verband begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes und hebt die Bedeutung gesicherter, planbarer und diskriminierungsfreier Stromanschlüsse für digitale Infrastrukturen wie Glasfasernetze, Rechenzentren und Mobilfunkstandorte hervor. BUGLAS fordert, dass Anpassungen der Anschlussleistung (§ 17 Abs. 1a EnWG) nicht einseitig durch Netzbetreiber erfolgen dürfen, sondern eine Anhörung der Anschlussnehmer sowie Ausnahmen für belegten Ausbau- und Wachstumsbedarf und Redundanzkapazitäten vorsehen. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (§ 17a EnWG) sollen projektbezogen und stufenweise nach Projektfortschritt gestaltet werden. Bei der Priorisierung von Netzanschlüssen (§ 17b EnWG) soll digitale Infrastruktur umfassend als strategisch anerkannt und ausreichend Kapazität auch außerhalb von Vorzugsflächen gesichert werden. BUGLAS unterstützt Transparenzpflichten (§ 17c EnWG), fordert aber verlässliche und vergleichbare Kapazitätsangaben. Die Reservierungsfristen für Netzanschlusskapazitäten (§ 17f EnWG) sollen an die mehrjährigen Projektlaufzeiten angepasst werden. Für Mobilfunkinfrastruktur (§ 18 EnWG) wird eine über die reine Auskunft hinausgehende Regelung gefordert, die beschleunigte Bearbeitung, Zeit- und Kostenauskunft sowie befristete Kapazitätsvorhaltung vorsieht. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Schutzmechanismen für Redundanz- und Ausbaukapazitäten bei der Anpassung der Anschlussleistung; 2. Die projektbezogene und flexible Ausgestaltung von Netzanschlussvereinbarungen; 3. Die Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit der veröffentlichten Kapazitätsdaten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000088 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

„Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Einführung einer systemdienlichen Anschlussleistung, die stärkere Digitalisierung der Netzanschlussverfahren, neue Transparenzinstrumente sowie die Zielsetzung, Netzkapazitäten effizienter zu nutzen. Diese Ansätze bilden eine geeignete Grundlage für eine Weiterentwicklung des Netzanschlussregimes.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der darauf abzielt, den Ausbau von Energieanlagen besser mit dem Netzausbau zu koordinieren und die Netzanschlussverfahren zu verbessern. Besonders positiv bewertet werden die Einführung einer systemdienlichen Anschlussleistung (d.h. eine an den tatsächlichen Systembedarf angepasste Anschlusskapazität), neue Instrumente zur Transparenz und die stärkere Digitalisierung der Netzanschlussprozesse. Ausführlich thematisiert wird die Regelung zu Baukostenzuschüssen: Der Verband warnt, dass zu hohe Zuschüsse für Projekte mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Großwärmepumpen, Power-to-Heat oder Speichern die Wirtschaftlichkeit der Wärmewende gefährden und den gesetzlichen Dekarbonisierungszielen widersprechen. B.KWK fordert deshalb eine Privilegierung solcher Anlagen bei der Bemessung der Baukostenzuschüsse. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die systemdienliche Anschlussleistung, 2) die Digitalisierung und Transparenz der Netzanschlussverfahren, 3) die Forderung nach Privilegierung von Wärmewende-Projekten bei Baukostenzuschüssen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000948 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

„Das Netzanschlusspaket löst die prioritären Aufgaben in der Netzkrise nicht oder schlecht und ist offensichtlich vorrangig darauf ausgelegt, den Zubau von Wind- und Solarparks zu erschweren. Der EEG-Entwurf verhindert marktübliche PPA mit EEG-Anlagen im Marktprämiensystem und nimmt den Projekten die Finanzierungsgrundlage, was den Ausbau erheblichen Schaden zufügen würde.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) äußert sich kritisch zu den Referentenentwürfen für das EEG 2027 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und das Netzanschlusspaket. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Regelungen die dringend notwendigen Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien und beim Netzausbau behindern. Insbesondere wird kritisiert, dass das Netzanschlusspaket die Probleme der Netzkrise nicht löst, sondern durch zusätzliche Hürden wie den Redispatch-Vorbehalt und die Begrenzung der Wirkleistung von Solaranlagen den Ausbau von Wind- und Solarenergie erschwert. Der Redispatch-Vorbehalt bedeutet, dass Anlagenbetreiber bei Netzengpässen auf Entschädigungen verzichten sollen, was aus Sicht des bne ein unkalkulierbares Risiko und eine Gefahr für die Finanzierung neuer Projekte darstellt. Die Stellungnahme fordert stattdessen gesetzlich normierte, standardisierte Prozesse für Netzanschlüsse und flexible Netznutzung, um die Willkür und die Verzögerungen durch Verteilnetzbetreiber zu begrenzen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ablehnung des Redispatch-Vorbehalts und die damit verbundenen Risiken für Investitionen und Finanzierung, 2) Die Notwendigkeit, Speicher als systemdienliche Bestandteile zu ermöglichen und deren Integration zu fördern, 3) Die Forderung nach mehr Transparenz, Standardisierung und Digitalisierung der Netzanschlussprozesse sowie verbindlichen Qualitätsstandards für Netzbetreiber. Der bne kritisiert zudem die geplanten Änderungen im EEG 2027, die den PPA-Markt (Power Purchase Agreements, also langfristige Stromlieferverträge) für mittelständische Unternehmen faktisch abschaffen würden, und warnt vor einer erhöhten Erdgasabhängigkeit durch die Drosselung der Bioenergie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 23.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)

„Ohne grundlegende Nachbesserungen werden die Regelungen rund um den entschädigungsfreien Redispatch zu einem massiven Marktrückgang bei ebenerdigen Solarparks und bei der Gebäude-Photovoltaik führen.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der den Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energien (EE) besser mit dem Netzausbau synchronisieren und das Netzanschlussverfahren verbessern soll. Besonders abgelehnt wird der sogenannte Redispatch-Vorbehalt, der vorsieht, dass neue EE-Anlagen in bestimmten Netzengpassgebieten für bis zu 6 Jahre keine oder nur reduzierte Entschädigung für Abregelungen (d.h. zwangsweise Reduzierung der Einspeisung bei Netzüberlastung) erhalten. Dies führe zu massiver Planungsunsicherheit und gefährde die Finanzierbarkeit neuer Solarprojekte. Der BSW kritisiert außerdem die geplante bundesweite Wirkleistungsbegrenzung (technische Drosselung der Einspeiseleistung) für Solaranlagen, da sie die Erlösmöglichkeiten weiter einschränke und Projekte gefährde, die bereits in Planung sind. Positiv bewertet werden hingegen Maßnahmen zur Digitalisierung, Standardisierung und Transparenz der Netzanschlussprozesse, etwa durch digitale Portale und einen Reservierungsmechanismus für Netzkapazitäten. Der Verband fordert jedoch, dass diese Maßnahmen verbindlicher und mit Sanktionen bei Nichteinhaltung versehen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken und Auswirkungen des Redispatch-Vorbehalts, 2) die Wirkleistungsbegrenzung und deren Folgen für die Projektplanung, 3) die Notwendigkeit einer konsequenten Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussprozesse.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002438 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband WindEnergie e.V.

„Der Redispatchvorbehalt greift eine der zentralen Säulen der Erneuerbaren Energien in Deutschland an: das Recht auf uneingeschränkten, unverzüglichen und vorrangigen Netzanschluss. Ein Verhinderungsinstrument, das in Zeiten einer fossilen Energiekrise den Erfolg sauberer, sicherer heimischer Energieerzeugung nicht anerkennt, sondern zum Problem erklärt, ist nicht zeitgemäß und entzieht sich seinerseits einer konstruktiven Debatte.“

Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) nimmt kritisch Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzpaket), das die Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Der BWE begrüßt einzelne Aspekte wie die Einführung eines Reservierungsverfahrens mit Reifegradprinzip, Verbesserungen bei der Netztransparenz und Digitalisierung des Netzanschlussprozesses sowie die Einführung von Einspeisenetzen. Deutlich abgelehnt werden jedoch zentrale Vorhaben wie der Redispatchvorbehalt (ein Instrument, das Netzbetreibern ermöglicht, Netzanschlussrechte von Anlagenbetreibern in sogenannten kapazitätslimitierten Gebieten einzuschränken), die bundesweite Wirkleistungsbegrenzung (technologiespezifische Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung von Wind- und Solaranlagen) und die Anpassung des Referenzertragsmodells. Der BWE sieht in diesen Maßnahmen einen Verstoß gegen europäisches Recht, eine Gefährdung von Investitionen und Klimazielen sowie eine Schwächung des Investitionsstandorts Deutschland. Besonders kritisiert werden die sehr kurze Beteiligungsfrist für die Stellungnahme, die europarechtswidrige Ausgestaltung der Regelungen und das Fehlen von Maßnahmen zur tatsächlichen Beschleunigung und Optimierung des Netzausbaus. Ausführlich behandelt werden insbesondere: 1) Der Redispatchvorbehalt und seine rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Folgen, 2) Die Wirkleistungsbegrenzung und der fehlende Vertrauensschutz für laufende Projekte, 3) Die neuen Regeln zur Priorisierung und Reservierung von Netzanschlüssen, deren Umsetzungsspielräume und Risiken für die Branche. Der BWE fordert stattdessen eine konsequente Digitalisierung und Optimierung der Netze, die Nutzung von Flexibilitäten, einen einheitlichen Reservierungsmechanismus und eine Beschleunigung des Netzausbaus.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 554370792670-41 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Windenergie Offshore e.V.

„Verbindliche und belastbare Netzanschlusstermine verbessern die Planbarkeit für Politik, Netzbetreiber, Projektentwickler, Lieferketten und industrielle Abnehmer gleichermaßen – und sind damit ein zentraler Hebel, um den Offshore-Ausbaupfad realistisch, finanzierbar und industriepolitisch tragfähig zu halten.“

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt grundsätzlich die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) 2026, kritisiert jedoch insbesondere die extrem kurze Konsultationsfrist von nur drei Werktagen. Die Stellungnahme hebt drei zentrale Aspekte hervor: Erstens fordert der BWO eine grundlegende Überarbeitung des Haftungs- und Entschädigungsregimes für Offshore-Windparks (§ 17e EnWG), da die aktuellen Regelungen auf veralteten technischen Standards beruhen und die Betreiber unverhältnismäßig belasten. Zweitens wird die Notwendigkeit verbindlicher Netzanschlusstermine (§ 17d EnWG) betont, um Investitionssicherheit und eine planbare Projektentwicklung zu gewährleisten. Drittens lehnt der BWO Baukostenzuschüsse für Offshore-Wind ab, da diese keine steuernde Wirkung entfalten, die Kosten für Betreiber und den Bundeshaushalt erhöhen und bereits bestehende Kostenbeteiligungen im Rahmen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) bestehen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Forderung nach Abschaffung der zeitlichen und finanziellen Selbstbehalte im Haftungsregime, (2) die Bedeutung verbindlicher Netzanschlusstermine für die Realisierungssicherheit und (3) die Ablehnung von Baukostenzuschüssen als ungeeignetes Instrument für Offshore-Wind.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000252 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 296004739705-29 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Insgesamt verlagert der vorliegende Referentenentwurf den Schwerpunkt jedoch stark auf die Bewirtschaftung knapper Netzkapazitäten und zu wenig auf deren nachhaltige Erweiterung. Aus Sicht der Kommunen dürfen bestehende Netzengpässe daher nicht überwiegend durch eine Priorisierung oder Begrenzung von Netzanschlüssen bewältigt werden, sondern müssen auch durch einen weiter zu beschleunigenden, bedarfsgerechten Ausbau und eine intelligente Steuerung der Stromnetze überwunden werden.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zur Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Netzanschlusspaket). Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Entwurfs, Unsicherheiten zu reduzieren und Planungssicherheit zu schaffen. Besonders hervorgehoben werden die Abkehr vom sogenannten Windhundprinzip (bisher: wer zuerst kommt, mahlt zuerst), die Einführung von Priorisierungen und Freihaltungen von Netzanschlusskapazitäten sowie neue Transparenz- und Digitalisierungspflichten. Kritisiert wird jedoch, dass der Entwurf den Schwerpunkt zu sehr auf die Verwaltung knapper Netzkapazitäten legt und zu wenig auf deren nachhaltige Erweiterung. Es fehlt eine verbindliche Schnittstelle zwischen Netzplanung und kommunaler Energie- und Wärmeplanung. Die Stellungnahme fordert, dass kommunale Planungen verbindlich berücksichtigt werden, die Priorisierung von Speicheranlagen nach deren tatsächlicher Netzwirkung erfolgt und finanzielle Belastungen für Kommunen und Projektträger begrenzt werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, kommunale Planungen und regionale Konzepte verbindlich in die Priorisierung einzubeziehen; 2) Die differenzierte Behandlung von Energiespeichern nach deren Netzwirkung; 3) Die Auswirkungen und Risiken kapazitätslimitierter Netzgebiete auf die kommunale Energiewende und Investitionssicherheit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bürgerenergie GmbH gemeinsam mit einem Zusammenschluss von Bürgerwindparks

„Das Netzanschlusspaket kann Netzanschlüsse beschleunigen und Spekulation begrenzen, darf aber den unzureichenden Netzausbau nicht dauerhaft zum Geschäftsrisiko neuer Windparks machen.“

Die Stellungnahme der Bürgerenergie GmbH und eines Zusammenschlusses von Bürgerwindparks bezieht sich auf den Referentenentwurf des Netzanschlusspakets 2026/2027, der das Energiewirtschaftsrecht (EnWG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern soll. Ziel des Gesetzes ist es, Netzanschlussverfahren transparenter und digitaler zu gestalten, spekulative Mehrfachanfragen zu verhindern und den Ausbau von Anlagen und Netzen besser zu synchronisieren. Die Stellungnahme begrüßt diese Ziele, kritisiert jedoch, dass neue Risiken und Kosten auf Anlagenbetreiber, insbesondere Bürgerenergiegesellschaften, verlagert werden. Besonders problematisch werden die pauschale Begrenzung der Anschlussleistung für Windenergieanlagen an Land (280 W/m²), der entschädigungslose Redispatchvorbehalt (d.h. Netzbetreiber können Anlagen ohne Ausgleichszahlung abregeln), zu lange Kapazitätslimitierungen und ein zu eng gefasstes Speicheranschlussrecht für Batteriespeicher (BESS) gesehen. Die Stellungnahme fordert unter anderem: Akteursvielfalt als verbindliches Kriterium bei Netzanschlüssen, keine Vorauszahlung von Reservierungsgebühren für Bürgerenergiegesellschaften, verbindliche Kostenrahmen und Anschlusstermine, monatliche Abschlagszahlungen beim Redispatch, die Streichung der pauschalen Anschlussleistungsbegrenzung, ein praxistaugliches Anschlussrecht für Batteriespeicher, Ausschluss oder strikte Begrenzung des entschädigungslosen Redispatchvorbehalts, keine Verlagerung allgemeiner Netzausbaukosten auf Bürgerenergiegesellschaften, Übergangsfristen für bestehende Gesellschaften und eine umfassende Evaluation der neuen Regelungen. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die pauschale Anschlussleistungsbegrenzung für Windenergie an Land und deren Auswirkungen, 2) Die Risiken und wirtschaftlichen Folgen des entschädigungslosen Redispatchvorbehalts, 3) Die Notwendigkeit verbindlicher, transparenter und wirtschaftlich kalkulierbarer Netzanschlussbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bürgerenergieverbund Steinfurt e.V.

„Für ein Bürgerwindprojekt ist ein solcher Entschädigungsverzicht bei nicht prognostizierbaren Abregelungsmengen schlicht nicht finanzierbar: Die Erlösbasis wird an einer Stelle unkalkulierbar, an der das Projekt keinerlei Einflussmöglichkeit hat, denn über Umfang und Dauer der Engpässe entscheidet allein der Fortschritt des Netzausbaus – eine Abregelung, die die Bürgerenergiegesellschaft nicht zu verantworten hat.“

Der Bürgerenergieverbund Steinfurt e.V. (BEV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des sogenannten Netzanschlusspakets, das Änderungen im Energiewirtschaftsrecht vorsieht, um den Ausbau von Energieanlagen mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren zu verbessern. Der BEV betont, dass Bürgerwindprojekte – also lokal organisierte Windenergieanlagen, die von Bürgerinnen und Bürgern getragen werden – besonders von den geplanten Regelungen betroffen sind, da sie standortgebunden sind und keine Möglichkeit haben, Risiken über verschiedene Standorte zu streuen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Der geplante Entschädigungsverzicht für neue Anlagen in Netzgebieten mit Engpässen (Redispatch-Vorbehalt), der aus Sicht des BEV für Bürgerwindprojekte nicht tragbar ist und abgelehnt wird; 2) Die neue Begrenzung der einspeisbaren Leistung am Netzverknüpfungspunkt (Dimensionierungsgrenze), die zu weiteren Ertragsverlusten führen kann, insbesondere wenn sie mit dem Entschädigungsverzicht kumuliert wird; 3) Die Möglichkeit für Netzbetreiber, Baukostenzuschüsse zu verlangen, was zu unvorhersehbaren finanziellen Belastungen für lokale Projekte führen kann. Der BEV fordert bürgerwindfreundliche Anpassungen, transparente und einheitliche Regeln sowie den Ausschluss von nachträglichen Belastungen für bereits genehmigte Projekte. Positiv bewertet werden die geplanten Verbesserungen bei Digitalisierung, Bearbeitungsfristen und Transparenz im Netzanschlussverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R007551 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 charGER e.V.

„Das Netzanschlusspaket kann einen wichtigen Beitrag leisten, um knappe Kapazitäten effizienter zu nutzen, Verfahren zu digitalisieren, Transparenz zu schaffen und Investitionssicherheit zu erhöhen. Damit dieses Ziel für den Hochlauf der Elektromobilität erreicht wird, muss der Entwurf jedoch die Niederspannung konsequent einbeziehen.“

Der Verband charGER e.V., der Unternehmen aus dem Bereich Ladeinfrastruktur für Elektromobilität vertritt, nimmt Stellung zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket). Der Verband begrüßt die Ziele des Entwurfs, insbesondere die Digitalisierung und Transparenz der Netzanschlussverfahren sowie die Abkehr vom sogenannten Windhundprinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Kritisiert wird jedoch, dass zentrale Regelungen vor allem für höhere Spannungsebenen und größere Anschlussleistungen gelten, während der Markthochlauf der Elektromobilität vor allem im Bereich der Niederspannung und bei kleineren Ladepunkten stattfindet. charGER e.V. fordert daher, dass auch die Niederspannungsebene und Ladeinfrastruktur ab 11 kW explizit in die neuen Regelungen einbezogen werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die Niederspannungsebene und kleinere Ladepunkte in die Transparenz- und Digitalisierungsmaßnahmen einzubeziehen; 2) Die Forderung nach verbindlichen, standardisierten und schnellen digitalen Netzanschlussverfahren inklusive einer Genehmigungsfiktion (automatische Genehmigung nach 8 Wochen ohne Widerspruch); 3) Die Schaffung zentraler, sicherer Auskunftsregister für Netzanschlusskapazitäten, um Planungssicherheit und Bürokratieabbau zu erreichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R007983 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Clearingstelle EEG|KWKG

„Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollte im Gesetzestext (insbesondere für die Reservierung und Priorisierung) klargestellt werden, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Änderungen auch für EE-Anlagen gelten sollen.“

Die Stellungnahme der Clearingstelle EEG|KWKG befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie hebt hervor, dass das Zusammenspiel zwischen den Regelungen des EEG und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) insbesondere bei der Priorisierung und Reservierung von Netzanschlüssen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (EE-Anlagen) nicht eindeutig geregelt ist. Die Clearingstelle fordert eine Klarstellung, inwiefern die neuen Regelungen auch für EE-Anlagen gelten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Priorisierung und Reservierung von Netzanschlüssen für EE-Anlagen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Zweitens, die Definition und Handhabung der Netzanschlussleistung für EE-Anlagen, da diese technisch bedingt nicht dauerhaft in voller Höhe genutzt werden kann. Drittens, die Regelungen zum sogenannten Cable Pooling, also der gemeinsamen Nutzung von Netzanschlusskapazitäten durch mehrere EE-Anlagen, insbesondere was mit der Kapazität passiert, wenn eine der Anlagen stillgelegt wird. Die Stellungnahme schlägt konkrete Formulierungen und Ergänzungen vor, um Investitions- und Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zu schaffen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 26.07.2022
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

„Die DGS lehnt diesen Ansatz ab und fordert daher eine grundlegende Überarbeitung der zentralen Regelungselemente des aktuellen Gesetzentwurfs.“

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, das als 'Netzanschlusspaket' bezeichnet wird. Die DGS bemängelt insbesondere, dass die vorgesehene Frist zur Stellungnahme von nur drei Werktagen der Komplexität des Themas nicht gerecht wird. Zentrale Kritikpunkte sind die geplanten Einschränkungen beim Anschluss und Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (EE-Anlagen), die aus Sicht der DGS vor allem durch den schleppenden Netzausbau und mangelnde Digitalisierung verursacht werden. Die DGS lehnt die geplanten Redispatch-Regelungen ab, da sie wirtschaftliche Risiken auf die Betreiber von EE-Anlagen verlagern und die Umsetzbarkeit von Projekten gefährden. Ebenso werden Baukostenzuschüsse, die Abschaffung des Anschlussvorrangs für EE-Anlagen und der Entzug reservierter Netzkapazitäten kritisiert, da sie zu Planungsunsicherheit und regionalen Ungleichheiten führen. Die DGS fordert stattdessen eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs, mehr Anreize für den Netzausbau, einheitliche und verbindliche Verfahren sowie den Schutz des Eigenverbrauchs und von Bürgerenergieprojekten. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Risiken der geplanten Redispatch-Regelung und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit von EE-Projekten, 2) Die Ablehnung von Baukostenzuschüssen und die daraus resultierende Planungsunsicherheit, 3) Die Notwendigkeit einer klaren Digitalisierung und einheitlichen Verfahren beim Netzanschluss.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R003560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Das Netzanschlusspaket wird daher grundsätzlich von der Wirtschaft unterstützt, weil es den Ausbau von Stromerzeugung stärker an den tatsächlichen Netzkapazitäten ausrichtet. Durch bessere Steuerung von Netzanschlüssen, digitale Verfahren und eine gezieltere Netzintegration können Engpässe frühzeitig vermieden und Investitionen auf der Angebots- und Nachfrageseite effizienter geplant werden.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket, der das Energiewirtschaftsrecht ändern und den Ausbau von Stromerzeugungsanlagen besser mit dem Netzausbau synchronisieren soll, grundsätzlich positiv. Die DIHK betont, dass der Ausbau erneuerbarer Energien (EE) stärker an den tatsächlich verfügbaren Netzkapazitäten ausgerichtet werden muss, um volkswirtschaftliche Ineffizienzen und steigende Netzentgelte für Unternehmen zu vermeiden. Sie fordert verbindliche statt optionaler Kriterien für Netzanschlüsse, insbesondere die Berücksichtigung von Ortsgebundenheit, Flächenbesitz und Finanzierungsnachweisen. Die Digitalisierung der Antragsprozesse und die transparente Online-Darstellung freier Netzanschlusskapazitäten werden begrüßt, wobei klare Entscheidungsfristen statt bloßer Rückmeldefristen gefordert werden. Kritisch sieht die DIHK die vorgesehene Kappung von Netzanschlussleistungen bei Nichtnutzung, da dies die Elektrifizierung in Unternehmen erschweren würde. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit einer Synchronisierung von Anlagenzubau und Netzausbau, 2) Die Forderung nach verbindlichen, bundeseinheitlichen und digitalen Kriterien für Netzanschlüsse, und 3) Die Ablehnung der geplanten Freigabe von ungenutzten Anschlusskapazitäten aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten für Unternehmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 27.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 22400601191-42 (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Der Referentenentwurf greift zwar einige zentrale Herausforderungen beim Netzanschluss auf, bleibt aus unserer Sicht jedoch bei den vorgesehenen Lösungen deutlich hinter dem Erforderlichen zurück.“

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. bewertet den Entwurf für das sogenannte Netzanschlusspaket, also das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens, kritisch. Zwar werden einige Verbesserungen wie die Abkehr vom Windhundprinzip (First come, first served), die Einführung einheitlicher Reservierungsregeln, die Veröffentlichung von Netzanschlusskapazitäten und die Digitalisierung der Anschlussverfahren ausdrücklich begrüßt. Allerdings sieht die DUH erhebliche Probleme darin, dass finanzielle und regulatorische Risiken auf Betreiber neuer Anlagen für erneuerbare Energien verlagert werden. Besonders kritisiert werden der Redispatch-Vorbehalt (d.h. die Möglichkeit, Anlagen ohne vollständige Entschädigung herunterzufahren), die pauschale Begrenzung der Anschlussleistung (Spitzenkappung) und die Öffnung für Baukostenzuschüsse. Diese Maßnahmen könnten kumulativ zu einer erheblichen Belastung für Anlagenbetreiber führen, ohne dass der Gesetzentwurf verbindliche Ausbauverpflichtungen oder Sanktionen für Netzbetreiber bei Verzögerungen vorsieht. Die DUH sieht einen Paradigmenwechsel: Künftig soll sich der Ausbau erneuerbarer Energien stärker an bestehenden Netzrestriktionen orientieren, statt das Netz bedarfsgerecht auszubauen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) der Redispatch-Vorbehalt und die Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete, (2) die pauschale Begrenzung der Netzanschlussleistung (Spitzenkappung) und (3) die Einführung von Baukostenzuschüssen für Anlagenbetreiber.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Bauernverband

„Die Verantwortung für bestehende Netzengpässe darf nicht einseitig auf die Erzeugerseite verlagert werden.“

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau synchronisieren und die Netzanschlussverfahren verbessern soll. Der DBV begrüßt grundsätzlich die beschleunigte Energiewende und die Digitalisierung der Netzanschlussprozesse. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass die Risiken und Folgen unzureichender Netzkapazitäten weiterhin einseitig auf die Betreiber von Wind- und Solaranlagen abgewälzt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplanten Regelungen zum sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der die Entschädigungsansprüche von Anlagenbetreibern bei Netzengpässen einschränkt und damit Planungs- und Investitionssicherheit gefährdet; 2) Die fehlenden regulatorischen Anreize und Sanktionen für Netzbetreiber, um den Netzausbau zu beschleunigen; 3) Die neue Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Baukostenzuschüsse, die nach Ansicht des DBV zu weit geht und kleinere Anlagen benachteiligen könnte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002175 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Wir begreifen die Energiewende als gesamtwirtschaftlich notwendiges Modernisierungs- und Investitionsprogramm. Der Erneuerbaren Ausbau schafft hochwertige Beschäftigung und Wertschöpfung, trägt zu einer verlässlicheren und günstigeren Energieversorgung bei, stärkt die strategische Autonomie und industrielle Resilienz Europas und schützt das Klima.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und das Netzanschlusspaket als gesamtwirtschaftlich notwendige Schritte zur Modernisierung des Energiesystems. Der DGB begrüßt die Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien auf zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs), die sowohl eine staatliche Absicherung bei niedrigen Strompreisen als auch eine Abschöpfung von Übergewinnen in Hochpreisphasen vorsehen. Kritisch sieht der DGB die forcierte Marktintegration kleiner Anlagen, insbesondere im Bereich privater Haushalte und kleiner Unternehmen, da hierdurch der Ausbau stocken könnte. Besonders betont wird die Notwendigkeit, industrie- und beschäftigungspolitische Kriterien im Förderrahmen zu verankern, etwa durch eine verbindliche Local-Content-Komponente, die europäische Wertschöpfung und gute Arbeitsbedingungen fördert. Im Netzanschlusspaket wird die Priorisierung physischer Netzausbauten gegenüber einer Begrenzung des EE-Ausbaus an bestehenden Netzrestriktionen hervorgehoben. Die Beteiligung von Anlagenbetreibern an Netzausbaukosten wird grundsätzlich begrüßt, jedoch vor zu hohen Kosten gewarnt. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) Die Einführung und Ausgestaltung zweiseitiger Differenzverträge als neues Förderregime, (2) die Forderung nach einer industrie- und beschäftigungspolitischen Komponente mit Local-Content-Anforderungen, und (3) die Synchronisierung von EE-Ausbau und Netzausbau sowie die Priorisierungskriterien beim Netzanschluss.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.

„Mit den kapazitätslimitierten Netzgebieten droht die Umsetzung eines Vorhabens, das der Energiewende schadet und langfristig das Gegenteil von Kosteneffizienz bewirkt. Der Redispatch-Vorbehalt droht zu einem echten Bremsklotz der Energiewende und der dringend benötigten Elektrifizierung zu werden.“

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der den Ausbau von Stromnetzen und die Integration erneuerbarer Energien synchronisieren soll. Der DNR bemängelt insbesondere die geplante Einführung eines Redispatch-Vorbehalts, also kapazitätslimitierter Netzgebiete, wodurch neue Wind- und Solaranlagen sich künftig an bestehenden Netzengpässen orientieren müssten. Dies führe zu Investitionsunsicherheit und könne den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich gefährden. Der Verband fordert stattdessen eine stärkere Verpflichtung der Netzbetreiber zum Netzausbau und eine Flexibilitätsstrategie, um Erzeugung, Speicherung und Verbrauch besser abzustimmen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Risiken und negativen Folgen des Redispatch-Vorbehalts (§14 EnWG) für den Ausbau erneuerbarer Energien, 2) die Problematik uneinheitlicher Netzanschlussprozesse und fehlender verbindlicher Fristen (§17a/b EnWG), sowie 3) die Unsicherheiten durch die geplante Einführung von Baukostenzuschüssen für Anlagenbetreiber (§17 EEG). Der DNR betont, dass Maßnahmen zur Kostensenkung und Netzentlastung an der Flexibilisierung und Digitalisierung des Stromsystems ansetzen sollten, nicht an einer Einschränkung des Ausbaus erneuerbarer Energien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001103 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V.

„Eine enge Verzahnung von Reifegradverfahren und EnWG-Präzisierungen ist entscheidend, um knappe Anschlussressourcen effizient dort einzusetzen, wo sie den größten Systemnutzen stiften.“

Die Stellungnahme des Deutschen Wasserstoff-Verbands (DWV) befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zur Synchronisierung des Anlagenzubaus (z.B. Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion) mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Der DWV begrüßt die Einführung des sogenannten Reifegradverfahrens zur Vergabe von Netzanschlusskapazitäten, das das bisherige Windhundprinzip ablöst. Besonders betont wird, dass Elektrolyseprojekte aufgrund ihrer langen Entwicklungszeiten nicht mit Batteriespeicherprojekten gleichgesetzt werden dürfen und spezifische Priorisierungen sowie Nachweisanforderungen benötigen. Der Verband fordert, dass Projekte, die zur Behebung von Netzengpässen beitragen oder sektorspezifische Ziele erfüllen, bevorzugt behandelt werden. Zudem werden Anpassungen bei der Regelung zur Nutzung und Reservierung von Netzanschlusskapazitäten, die Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben und eine gesetzliche Klarstellung des Kundenbegriffs für Elektrolyseure gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit der Priorisierung von Elektrolyseprojekten zur Engpassbehebung und Zielerreichung, 2) Die Unvergleichbarkeit von Elektrolyse- und Batteriespeicherprojekten hinsichtlich Entwicklungszeiten und Nachweisanforderungen, 3) Die Forderung nach rechtlichen und regulatorischen Anpassungen zur Sicherstellung der Investitionssicherheit und Systemdienlichkeit von Elektrolyseuren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V.

„Die Energiewende kann jedoch nur gelingen, wenn Stromerzeugung, Verbrauch, Speicher und Energieinfrastrukturen sektorenübergreifend miteinander verbunden werden.“

Die Stellungnahme des Verbands DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. befasst sich mit den Referentenentwürfen zum EEG 2027 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und dem Netzanschlusspaket. Der Verband begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung, erneuerbare Energien markt- und netzorientiert auszubauen und Netzanschlussverfahren zu modernisieren. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die Rolle von Wasserstoff und insbesondere von Elektrolyseuren – Anlagen, die erneuerbaren Strom in Wasserstoff umwandeln – in den Entwürfen unzureichend berücksichtigt wird. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die fehlende explizite Nennung und Berücksichtigung von Elektrolyseuren und Wasserstoff im Gesetzestext und in den Begründungen, 2) Die Notwendigkeit, die rechtliche Grundlage für die Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff im Energierecht eindeutig zu regeln, und 3) Die Forderung, systemdienliche Elektrolyseure bei Netzanschlusspriorisierungen und flexiblen Netzanschlussvereinbarungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Der Verband fordert unter anderem eine Schließung der Verweisungslücke im EnFG (Energiefinanzierungsgesetz), eine Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für Elektrolyseure und eine Klarstellung der Rolle von Elektrolyseuren im Netzanschlussrecht.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„Der DSLV begrüßt das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs, den Zubau von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu synchronisieren, und unterstützt insbesondere die vorgesehenen Fortschritte bei Transparenz und Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens sowie die erleichterte Integration von Batteriespeichern. Aus Sicht des DSLV besteht gleichwohl an den vorstehend genannten Punkten weiterer Klarstellungs- und Ergänzungsbedarf.“

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. bewertet den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) grundsätzlich positiv, insbesondere das Ziel, den Ausbau von Stromerzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Der Verband hebt die Bedeutung eines leistungsfähigen und diskriminierungsfreien Netzanschlussverfahrens für die Wettbewerbsfähigkeit der Logistikbranche hervor. Besonders begrüßt werden die geplanten Fortschritte bei Transparenz und Digitalisierung, wie die kartografische Veröffentlichung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten, digitale Netzanschlussportale und die erleichterte Integration von Batteriespeichern. Kritisch sieht der DSLV jedoch, dass die Elektrifizierung des gewerblichen Straßengüterverkehrs bei der Priorisierung von Netzanschlüssen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Zudem fordert der Verband mehr Transparenz über technische Zusatzanforderungen und deren Kosten sowie eine angemessene Berücksichtigung dezentraler Eigenversorgungsanlagen bei Baukostenzuschüssen. Die Festlegung der maximalen Ertragsverluste bei Redispatch-Maßnahmen auf 10 Prozent wird als notwendig erachtet, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die ausdrückliche Berücksichtigung der Elektrifizierung des gewerblichen Straßengüterverkehrs bei der Priorisierung von Netzanschlussbegehren. 2. Die Forderung nach frühzeitiger Transparenz über technische Zusatzanforderungen und deren Kosten im Netzanschlussverfahren. 3. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für dezentrale Eigenversorgungsanlagen, insbesondere im Hinblick auf Baukostenzuschüsse und Redispatch-Maßnahmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)
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👍 e-Mobility Deutschland e. V.

„Der Netzanschluss darf nicht zur Hürde für den Hochlauf der Elektromobilität werden.“

Die Stellungnahme des e-Mobility Deutschland e. V. befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG), insbesondere dem sogenannten Netzanschlusspaket. Der Verband betont, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entscheidend für die Verkehrswende in Deutschland ist. Die größten Herausforderungen liegen im Zugang zu leistungsfähigen Netzanschlüssen, langen und wenig planbaren Anschlusszeiten sowie fehlender Transparenz und uneinheitlichen Anforderungen der Netzbetreiber. e-Mobility Deutschland e. V. fordert daher einen diskriminierungsfreien und priorisierten Netzzugang für Schnellladeinfrastruktur, bundesweit einheitliche und digitale Netzanschlussverfahren, investitionssichere und verlässliche Anschlusszusagen sowie wirtschaftlich tragfähige und kalkulierbare Kosten. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit, öffentliche Schnellladeinfrastruktur als prioritäres Vorhaben gesetzlich zu verankern, um sie gegenüber anderen Großprojekten wie Rechenzentren oder Industrieanlagen nicht zu benachteiligen; 2) Die Forderung nach Digitalisierung und Vereinheitlichung der Netzanschlussprozesse, um Transparenz und Planbarkeit zu erhöhen; 3) Die Sicherstellung der Anschlussfähigkeit auch in Netzengpassgebieten, damit die Verkehrswende nicht an regionalen Kapazitätsproblemen scheitert. Fachbegriffe wie CPO (Charge Point Operator, also Ladesäulenbetreiber), MSP (Mobility Service Provider, Mobilitätsdienstleister) und HPC (High Power Charging, Schnellladen mit hoher Leistung) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 16.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R007914 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 E.ON

„Der Referentenentwurf setzt an den richtigen, strukturellen Problemen an und leitet den dringend erforderlichen Umstieg von der Erzeugungs- zur Systemwende ein. Entscheidend ist nun eine einfache, bundesweit einheitliche und rechtssichere Ausgestaltung.“

Die Stellungnahme von E.ON zum Netzpaket-Referentenentwurf betont die Notwendigkeit, Netzanschlussverfahren zu modernisieren und den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit den verfügbaren Netzkapazitäten zu synchronisieren. E.ON begrüßt die Fokussierung auf Effizienzsteigerung und Systemoptimierung anstelle eines rein mengenorientierten Ausbaus erneuerbarer Energien. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts als zentrales Steuerungsinstrument, das nicht durch zu hohe Eingriffsschwellen oder zu niedrige Entschädigungsverzichte entwertet werden darf. Redispatch bezeichnet die kurzfristige Anpassung der Einspeisung von Stromerzeugern zur Vermeidung von Netzengpässen. (2) Die Priorisierung und Steuerung von Netzanschlüssen nach Reifegrad und Systemnutzen, um das sogenannte Windhundprinzip (First-Come-First-Served) durch objektive Zuteilungsverfahren zu ersetzen. (3) Die Forderung nach einer einfachen, bundesweit einheitlichen und rechtssicheren Umsetzung aller neuen Instrumente, um zusätzliche Komplexität, Rechtsunsicherheiten und Kosten für Stromkunden zu vermeiden. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind flexible Netzanschlussvereinbarungen, Digitalisierung der Netzanschlussprozesse, Baukostenzuschüsse für Einspeiser und die gesetzliche Verankerung von Einspeisenetzen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

„Die Bereitstellung ausreichender Anschlusskapazitäten für Rechenzentren und digitale Infrastrukturen ist vor diesem Hintergrund daher zentral.“

Die Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens. Der Verband betont die zentrale Bedeutung ausreichender und planbarer Netzanschlusskapazitäten für Rechenzentren und digitale Infrastrukturen angesichts des geplanten Ausbaus bis 2030. Kritisch sieht eco die vorgesehene Möglichkeit, die Anschlussleistung rückwirkend auf die höchste in den letzten drei Jahren genutzte Leistung zu reduzieren. Dies könne den langfristigen Ausbau und die Investitionssicherheit gefährden. Stattdessen fordert eco flexiblere Fristen, die Berücksichtigung von Ausbauplänen und ein transparentes Verfahren unter Beteiligung der Anschlussnehmer. Die Stellungnahme begrüßt die Einführung einheitlicher und transparenter Verfahren für Netzanschlüsse an das Übertragungsnetz, fordert aber, dass flexible Netzanschlussvereinbarungen realistisch und projektspezifisch gestaltet werden. Weiterhin wird eine angemessene Priorisierung von Rechenzentren als strategische Infrastruktur bei der Vergabe von Netzanschlüssen verlangt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Risiken und Anforderungen bei der Reduzierung von Anschlussleistungen (§17 Abs. 1a), (2) die Notwendigkeit transparenter und flexibler Reservierungsregelungen für Netzanschlusskapazitäten (§17f), und (3) die fehlende Regelung zur beschleunigten Anbindung von Mobilfunkstandorten, die als dringlich erachtet wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V.

„Die evu+ erachtet die hier gesetzte Rückmeldefrist als deutlich zu kurz.“

Die Stellungnahme der evu+, einer Initiative im edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V., bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zur Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und zur Verbesserung der Netzanschlussverfahren. Die evu+ unterstützt grundsätzlich die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für den Netzanschluss von Stromerzeugern, Verbrauchern und Speichern. Besonders betont wird jedoch, dass die zur Verfügung gestellte Frist von drei Arbeitstagen für eine fundierte Stellungnahme als viel zu kurz angesehen wird. Die evu+ fordert daher künftig eine Rückmeldefrist von mindestens vier Wochen bei derartigen Gesetzesnovellen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die generelle Zustimmung zur Weiterentwicklung des Netzanschlussrechts, 2) die Kritik an der zu kurzen Rückmeldefrist für Stellungnahmen, 3) die Forderung nach einer vierwöchigen Konsultationsfrist bei zukünftigen Gesetzesänderungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V.

„Der Energiehandel lehnt den geplanten Redispatch-Vorbehalt jedoch ab, da dieser erhebliche Risiken für Stromhandelsmärkte, Investitionssicherheit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit neuer Projekte birgt. Dem Instrument mangelt es Transparenz und Marktkompatibilität.“

Die Stellungnahme des Verbands Deutscher Energiehändler (EFET Deutschland) zum Netzanschlusspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bewertet die geplanten Verbesserungen wie Digitalisierung und verbindlichere Fristen für Netzanschlüsse grundsätzlich positiv. Besonders kritisch sieht der Verband jedoch den sogenannten Redispatch-Vorbehalt, der Netzbetreibern erlaubt, Stromerzeugungsanlagen kurzfristig und ohne Entschädigung abzuregeln, wenn Netzengpässe drohen. Dies gefährdet nach Ansicht des Verbands die Funktionsfähigkeit der Stromhandelsmärkte, die Investitionssicherheit und die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte, da langfristige Verträge wie Power Purchase Agreements (PPAs) und Hedging-Strategien dadurch unattraktiv werden. Auch die Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) wird nur unter klaren, von der Bundesnetzagentur festgelegten Standards befürwortet. Der Verband fordert, dass FCAs keine Voraussetzung für einen Netzanschluss sein dürfen und der Netzausbau weiterhin Priorität haben muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken und Unsicherheiten des Redispatch-Vorbehalts für den Strommarkt, 2) Die Notwendigkeit von Digitalisierung und Transparenz bei Netzkapazitäten, 3) Die Forderung nach klaren Regeln und Mindeststandards für FCAs durch die Bundesnetzagentur.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ EnBW Energie Baden-Württemberg AG

„Wir sehen im Gesetzentwurf sowohl positive Lösungsansätze als auch solche, die unserer Einschätzung nach unter der Maßgabe, das künftige Energiesystem versorgungssicher, bezahlbar und klimaneutral zu gestalten, zielgerichteter gestaltet werden können.“

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG bewertet den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) differenziert. Sie erkennt positive Ansätze, insbesondere bei der Schaffung von mehr Transparenz über Netzkapazitäten, der Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussprozesse sowie der Einführung diskriminierungsfreier Reservierungskriterien. Kritisch sieht EnBW jedoch parallele und redundante Steuerungsinstrumente wie die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete und den sogenannten Redispatchvorbehalt, da diese aus ihrer Sicht Investitionssicherheit gefährden und nicht zielgerichtet genug sind. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Auswirkungen und Ausgestaltung kapazitätslimitierter Netzgebiete und des Redispatchvorbehalts, 2) Die Notwendigkeit eines beschleunigten und kostenoptimierten Netzausbaus, 3) Die Bedeutung von Transparenz, Digitalisierung und einheitlichen Prozessen für Netzanschluss und Kapazitätsmanagement. Fachbegriffe und Abkürzungen wie Redispatch (Maßnahmen zur Netzstabilisierung durch Anpassung der Einspeisung/Abnahme), EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), BNetzA (Bundesnetzagentur), FCA (Flexible Netzanschlussverträge) und OPEX/CAPEX (operative und Investitionskosten) werden im Text erläutert oder kontextualisiert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ European Energy Exchange AG

„Einseitige Belastungen der Marktseite ohne ausreichend verbindliche Anforderungen an die Netzseite zur Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen sind dagegen kritisch zu sehen.“

Die European Energy Exchange (EEX) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket), der die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und die Verbesserung der Netzanschlussverfahren zum Ziel hat. Die EEX betont, dass eine ausreichende Entwicklung und Bereitstellung von Netzkapazitäten für die Energiewende unerlässlich ist. Sie begrüßt Maßnahmen zur Digitalisierung, Transparenz und verbindlicheren Fristen im Netzanschlussprozess, da diese die Planungssicherheit für Marktteilnehmer erhöhen. Kritisch sieht die EEX jedoch den geplanten Redispatch-Vorbehalt, da dieser aus Sicht der Marktakteure nicht berechenbar ist und wirtschaftliche Risiken birgt, insbesondere für den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien. Stattdessen plädiert die EEX für systemdienliche Anlagenauslegung, räumliche Steuerung und Anreize für Investitionen, um Netzengpässe zu reduzieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer verbesserten Netzinfrastruktur und synchronisiertem Ausbau, 2) die Kritik am Redispatch-Vorbehalt und dessen Auswirkungen auf Marktakteure und den Bundeshaushalt, 3) die Unterstützung für systemdienliche und anreizbasierte Steuerungsinstrumente.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001053 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Das Verfahren droht dadurch zu einer Farce zu verkommen, die nur noch der Pflicht wegen aufrechterhalten wird. Qualitativ hochwertigen Input, der das Gesetz inhaltlich voranbringt, kann dadurch nicht erwartet werden.“

Der GdW, als größter deutscher Dachverband der Wohnungswirtschaft, bewertet den Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der die Synchronisierung des Anlagenzubaus (z.B. Photovoltaik, Wärmepumpen) mit dem Netzausbau und die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und fordert eine praxisgerechte Umsetzung. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen Netzausbau und gesetzlichen Vorgaben für erneuerbare Energien, (2) die Forderung nach klaren, einheitlichen und digitalen Netzanschlussverfahren mit verbindlichen Fristen und Sanktionen bei Fristverletzungen, sowie (3) die Bedeutung einer bundesweit einheitlichen, digitalen Plattform für Netzanschlussbegehren. Der GdW warnt, dass Verzögerungen und fehlende Kapazitäten beim Netzanschluss die Energiewende im Wohnungssektor gefährden könnten. Es wird eine Verkürzung der Bearbeitungsfristen und eine stärkere Qualitätsregulierung gefordert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2024
Lobbyregister-Nr.: R000187 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 86929337214-72 (Zum Transparenzregister)
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👍 German Datacenter Association (GDA)

„Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen werden überwiegend begrüßt, da sie sachgerecht und geeignet sind, den notwendigen Ausbau und die Integration neuer Erzeugungs- und Verbrauchskapazitäten in Deutschland effizienter, schneller und insgesamt kostengünstiger zu gestalten. Ungeachtet dessen bestehen zentrale Aspekte, die aus Rechenzentrums-Sicht beachtet werden sollten.“

Die German Datacenter Association (GDA) nimmt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Reform des Netzanschlussverfahrens Stellung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Ausbau von Anlagen, insbesondere erneuerbaren Energien, Speichern und Großverbrauchern, besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren effizienter zu gestalten. Die GDA begrüßt die meisten Maßnahmen, sieht aber spezifische Herausforderungen für Rechenzentren, die als systemrelevante Großverbraucher im Entwurf adressiert werden. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Der Umgang mit knappen Netzkapazitäten und die geplante Möglichkeit für Netzbetreiber, Anschlussleistungen nachträglich zu reduzieren, was für Rechenzentren mit langen Planungszyklen problematisch ist. Die GDA fordert hier Ausnahmen und einen qualifizierten Dialog. 2) Die Priorisierung und Freihaltung von Netzanschlusskapazitäten, bei der die GDA Transparenz und Konsistenz mit der nationalen Rechenzentrumsstrategie verlangt, um Benachteiligungen zu vermeiden. 3) Die Einführung eines standardisierten Reservierungsverfahrens für Netzanschlusskapazitäten, das zwar begrüßt wird, aber verbindliche Zuteilungskriterien und Schutz vor willkürlicher Kürzung verlangt. Weitere wichtige Punkte sind die Forderung nach mehr Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten, die Ablehnung von Auktionsmodellen bei der Kapazitätszuteilung und der Wunsch nach einem klaren Planfeststellungsverfahren für Anschlussleitungen von Rechenzentren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 GermanZero e.V.

„Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs im Sinne der EU-Konformität, der Chancengleichheit für dezentrale Akteure und des Vorrangs der Direktelektrifizierung ist zwingend erforderlich, um ein tragfähiges, bezahlbares und resilient Chronologisches Energiesystem für die Zukunft zu sichern.“

Die Stellungnahme von GermanZero e.V. zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, auch "Netzpaket" genannt) kritisiert den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf das Beteiligungsverfahren. Besonders bemängelt werden das extrem kurze Anhörungsverfahren, das gegen die Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung verstößt, sowie mehrere Regelungen, die nach Ansicht von GermanZero gegen EU-Recht verstoßen und die Energiewende behindern. Im Mittelpunkt der Kritik stehen: 1) Der geplante unentschädigte Redispatch-Vorbehalt, der es Netzbetreibern erlaubt, Anlagen bei Netzengpässen ohne oder mit nur gedeckelter Entschädigung abzuregeln, was gegen EU-Vorgaben verstößt und Investitionen in erneuerbare Energien unattraktiv macht; 2) Das Fehlen von Ausnahmeregelungen (De-minimis-Regeln) für Bürgerenergiegesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wodurch diese Akteure überproportional belastet werden; 3) Die geplante Behandlung von Stromspeichern, die weiterhin als Letztverbraucher eingestuft werden, statt sie als eigenständige "vierte Säule" der Energiewirtschaft zu etablieren und von Netzentgelten zu befreien. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Kritik am geplanten Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes (H2-Kernnetz), das als überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß angesehen wird, sowie die Forderung nach einem konsequenten Rollout echter intelligenter Messsysteme (iMSys) zur Digitalisierung der Netze.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Green Planet Energy eG

„Bleibt es hingegen bei einer einseitigen Verwaltung von Engpässen, droht das Paket die Modernisierung der Energieinfrastruktur zu lähmen. Dann würden strukturelle Netzprobleme auf neue EE-Projekte verlagert, Investitionen verteuert und Planungsunsicherheit erhöht.“

Green Planet Energy eG bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket), der die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat, grundsätzlich als notwendig, sieht aber erhebliche Schwächen in der aktuellen Ausgestaltung. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Instrumente wie der Redispatch-Vorbehalt (eine Regelung, bei der Netzbetreiber Anlagen ohne Entschädigung abregeln können) und die systemdienliche Anschlussleistung (eine Begrenzung der Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) Risiken und Unsicherheiten für Investoren und Betreiber erneuerbarer Energieanlagen schaffen. Stattdessen wird ein Mix aus regional differenzierten Baukostenzuschüssen (finanzielle Anreize für Standorte mit Netzengpässen) und gezielt eingesetzten, flexiblen Anschlussleistungen empfohlen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ablehnung des Redispatch-Vorbehalts als ungeeignetes Steuerungsinstrument, 2) Die Forderung nach einheitlichen, digitalen und fristengebundenen Netzanschlussverfahren für alle Verteilnetzbetreiber, 3) Die Notwendigkeit, den Netzausbau verbindlich zu beschleunigen, um Engpässe nicht nur zu verwalten, sondern zu beseitigen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)

„Der Entwurf setzt einige Impulse bei Digitalisierung, Transparenz und Standardisierung und adressiert damit Hemmnisse des derzeitigen Netzanschlussverfahrens. Aus Sicht des Handels bleibt der Entwurf jedoch in wesentlichen Punkten hinter den praktischen Anforderungen der Unternehmen zurück. Insbesondere fehlen aus Sicht des HDE eine konsequente bundesweite Harmonisierung, deutlich verbindlichere und kürzere Fristen und ein verlässlicher Übergang vom Antrag zur tatsächlichen Umsetzung.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere die Förderung von Digitalisierung, Transparenz und Standardisierung im Netzanschlussverfahren. Der Verband sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, etwa bei Fristen, Sanktionen (Pönalen) und der bundesweiten Vereinheitlichung von Prozessen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher und verbindlicher Vorgaben für Netzanschlussverfahren, um die derzeitige Fragmentierung und lange Wartezeiten (aktuell durchschnittlich 12 Monate) zu überwinden. Zweitens, die Kritik an der Möglichkeit der Netzbetreiber, die Anschlussleistung einseitig zu reduzieren, ohne künftige Bedarfe ausreichend zu berücksichtigen. Drittens, die Forderung nach einer zentralen, bundesweiten digitalen Plattform („One-Stop-Shop“) für Netzanschlussbegehren, um den Verwaltungsaufwand und die Komplexität für Handelsunternehmen mit vielen Standorten zu verringern. Der HDE betont, dass leistungsfähige und verlässliche Netzanschlüsse für die Dekarbonisierung, die Lebensmittelversorgung und die Modernisierung des Einzelhandels (z.B. Ausbau von Ladeinfrastruktur und Photovoltaik) essenziell sind. Die Stellungnahme erläutert zahlreiche Fachbegriffe, wie Redispatch (Maßnahmen zur Steuerung der Einspeisung von Strom ins Netz zur Vermeidung von Engpässen), Eigenverbrauchsanlagen (Strom wird vor Ort genutzt), Nulleinspeiseanlagen (keine Einspeisung ins Netz), Baukostenzuschüsse (BKZ) und verweist auf relevante Gesetze wie das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) und GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz).

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Hauptstadtbüro Bioenergie

„Das Energiesystem der Zukunft benötigt nicht nur mehr erneuerbare Kapazität, sondern eine funktional ausgewogene Mischung unterschiedlicher Technologien. Fluktuierende und steuerbare Anlagen sowie Speicher übernehmen jeweils eigene systemische Rollen. Eine Regulierung, die diese Unterschiede ignoriert, gefährdet Effizienz, Investitionssicherheit und Systemstabilität.“

Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) betont, dass eine erfolgreiche Reform des Netzanschluss- und Netzausbaurechts nur möglich ist, wenn die unterschiedlichen Eigenschaften erneuerbarer Energietechnologien – insbesondere zwischen steuerbaren (z.B. Bioenergie, Biogas, Holzenergie) und fluktuierenden (z.B. Wind, Solar) Anlagen – regulatorisch berücksichtigt werden. Pauschale Instrumente wie ein undifferenzierter Redispatch-Vorbehalt (Maßnahmen zur Netzstabilisierung durch Eingriffe in die Stromerzeugung) oder leistungsscharfe Baukostenzuschüsse (pauschale Kostenbeteiligung für den Netzanschluss, bemessen an der Anschlussleistung) werden kritisch gesehen, da sie Fehlanreize setzen und die Flexibilisierung von Biogasanlagen behindern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, flexible Netzanschlussvereinbarungen (individuelle, dynamische Einspeisemodelle) zu stärken und verpflichtend anzubieten, um den Netzzugang für flexible Bioenergieanlagen zu erleichtern. 2) Die Kritik an der Möglichkeit, Netzanschlussbegehren von Biomasseanlagen zu depriorisieren, sobald die im EEG gesetzten Ausbauziele erreicht sind – dies gefährde die Flexibilisierung und Systemstabilität. 3) Die Forderung nach technologiegerechter Ausgestaltung von Transparenzpflichten und Reservierungsmechanismen, um Bestandsanlagen beim Repowering (Leistungserweiterung bestehender Anlagen) nicht zu benachteiligen. Insgesamt wird eine stärkere Differenzierung zwischen den Technologien und eine Flexibilisierung der Netzanschlussverfahren gefordert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

„Richtigerweise verfolgt der Gesetzentwurf daher das Ziel, den Anstieg netzbedingter Systemkosten, insbesondere für Maßnahmen zur Netzstabilisierung, zu begrenzen. Hierbei ist auch zu bedenken, dass dabei zugleich der Bedarf an Bundeszuschüssen zur Begrenzung der Netzentgelte verringert werden kann. Keinesfalls entbinden die vorgesehenen Regelungen allerdings Bund und Länder von der Verantwortung, den bedarfsgerechten Netzausbau zügig voranzutreiben.“

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum bewertet den Gesetzentwurf zum sogenannten Netzanschlusspaket grundsätzlich als sachgerecht und notwendig. Der Entwurf reagiert auf die zunehmenden Kapazitätsengpässe bei Stromnetzbetreibern, die sowohl industrielle Verbraucher als auch Erzeugungs- und Speicheranlagen betreffen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Ablösung des bisherigen 'Windhundprinzips' (Vergabe nach Reihenfolge der Anträge) durch ein neues, gesetzlich geregeltes Vergabeverfahren für Netzanschlusskapazitäten, das jedoch die Entscheidungsgewalt stark bei den Übertragungsnetzbetreibern belässt und wenig Einflussmöglichkeiten für die Legislative vorsieht. 2) Die Regelungen zum sogenannten Redispatch-Vorbehalt, also zur modifizierten Anschlussmöglichkeit von neuen Anlagen an bereits ausgelasteten Umspannwerken, die eine spürbare Lenkungswirkung entfalten und zur Kostensenkung beitragen sollen. 3) Die Notwendigkeit, die Verbindlichkeit der von der Bundesnetzagentur bestätigten Grundsätze zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren auch auf der Verteilnetzebene zu stärken, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zu vermeiden. Das Ministerium fordert zudem präzisere Prognosen zu den Auswirkungen auf die Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Netzentgelte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE)

„Für die IGBCE kommt es nun darauf an, die neuen Instrumente so auszugestalten, dass sie Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten und den Ausbau der Netzinfrastruktur wirksam flankieren. Digitalisierung, Standardisierung, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein transparent ausgestaltetes Reifegradmodell können den Netzausbau sinnvoll ergänzen, ihn jedoch nicht ersetzen.“

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) bewertet die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 sowie das Netzanschlusspaket grundsätzlich positiv. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Weiterentwicklung des Förderregimes – insbesondere durch zweiseitige Differenzverträge (eine neue Form der finanziellen Förderung, die Investitionssicherheit und Marktsignale kombiniert) – und die Modernisierung der Netzanschlussregelungen zentrale Fortschritte darstellen. Besonders betont werden die stärkere Ausrichtung an Markt- und Systemsignalen, die Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren sowie die Einführung eines Reifegradmodells zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren. Die IGBCE fordert, dass die neuen Instrumente Investitions- und Planungssicherheit gewährleisten, die industrielle Transformation unterstützen und den Netzausbau nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung eines integrierten Gesamtsystems aus Erzeugung, Netzen, Speichern und Wasserstoffinfrastruktur für Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit; 2) Die Notwendigkeit, industrielle Transformationsvorhaben bei der Priorisierung von Netzanschlüssen zu berücksichtigen; 3) Die Forderung nach bundesweit einheitlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren, um Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD)

„Die Absenkung der Netzanschlusskapazität, ohne Möglichkeit zum Widerspruch, untergräbt den Beitrag zur regionalen Netzstabilität und Systemstabilisierung der betroffenen Thermischen Abfallbehandlungsanlagen.“

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), insbesondere die geplante Ergänzung des § 17 Abs. 1a EnWG. ITAD lehnt die vorgesehene Möglichkeit ab, dass Netzbetreiber die Netzanschlusskapazität von Anlagen einseitig und ohne Widerspruchsmöglichkeit absenken können. Dies gefährde die Versorgungssicherheit, die Systemstabilität und die Investitionssicherheit der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB), die einen wichtigen Beitrag zur Strom- und Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz leisten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der TAB für die Netz- und Versorgungssicherheit sowie als Standorte für Batteriespeicher und Carbon-Capture-Anlagen, 2) Die Kritik an der zu kurzen Frist für die Stellungnahme im Beteiligungsverfahren, 3) Die Forderung nach ersatzloser Streichung des § 17 Abs. 1a EnWG-E oder zumindest nach Bestandsschutz und Entschädigungsregelungen für bestehende Netzanschlüsse.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000996 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ JUWI GmbH

„JUWI begrüßt das Ziel, Netzanschlussverfahren durch mehr Standardisierung, Transparenz und Digitalisierung zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Zugleich sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Regelungen, die den Anschluss erneuerbarer Energien erschweren, zusätzliche Investitionsrisiken schaffen oder zu uneinheitlichen Verfahren bei den Netzbetreibern führen können.“

Die JUWI GmbH, ein führender Projektentwickler im Bereich erneuerbare Energien, bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der eine bessere Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie Verbesserungen beim Netzanschlussverfahren vorsieht. JUWI begrüßt die angestrebte Standardisierung, Digitalisierung und Transparenz der Netzanschlussverfahren, insbesondere durch eine gemeinsame Internetplattform, digitale Prozesse und klare Informationspflichten der Netzbetreiber. Kritisch sieht JUWI jedoch Regelungen, die neue Investitionsrisiken schaffen, wie die Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete mit teilweisem Wegfall des finanziellen Ausgleichs bei Redispatch (Abregelung von Anlagen zur Netzstabilisierung), sowie pauschale Begrenzungen der Wirkleistungseinspeisung (maximale Einspeiseleistung) ab 2027. Diese Maßnahmen könnten die Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit von Projekten gefährden, insbesondere in windschwächeren Regionen oder bei fortgeschrittenen Projekten. JUWI fordert bundesweit einheitliche Mindeststandards für Netzanschluss, Priorisierung und Reservierung, eine stärkere Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Kontrolle, sowie klare Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen für laufende Projekte. Besonders hervorgehoben wurden: (1) Die Risiken und wirtschaftlichen Folgen kapazitätslimitierter Netzgebiete und der Wegfall des Redispatch-Ausgleichs, (2) die Auswirkungen der pauschalen Wirkleistungsbegrenzung auf Wind- und Solarprojekte, und (3) die Notwendigkeit einheitlicher, digitalisierter und transparenter Netzanschlussverfahren mit klaren Kriterien und Sanktionsmechanismen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001496 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V.

„Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind überwiegend nicht geeignet die Herausforderungen zu lösen. Vielmehr ist festzustellen, dass die unterschiedlichen Pakete nicht stringent ineinandergreifen. Es ist zu befürchten, dass die Pakete dazu führen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zum Erliegen zu bringen und damit die Versorgungssicherheit und Resilienz Deutschlands gefährden.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V. (LEE) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Verband bemängelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Systemintegration erneuerbarer Energien nicht ausreichen, um die bestehenden Herausforderungen zu lösen. Insbesondere werden die neuen Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten als Investitionshemmnis gesehen, da sie weiterhin Unsicherheiten für Projektentwickler und erhöhte Finanzierungskosten verursachen. Die Kumulation mehrerer wirtschaftlich belastender Instrumente – wie Begrenzung der Wirkleistung, Entschädigungsverzicht und Baukostenzuschüsse – gefährdet laut LEE die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte und damit die Versorgungssicherheit. Zwar werden mehr Transparenz und Digitalisierungspflichten für Netzbetreiber begrüßt, jedoch fehlen verbindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung. Der Verband kritisiert zudem, dass der Fokus zu stark auf die Begrenzung von Netzanschlüssen gelegt wird, während Anreize für einen beschleunigten Netzausbau und die Digitalisierung der Netzinfrastruktur fehlen. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Investitionshemmnisse durch kapazitätslimitierte Netzgebiete, 2) Die kumulativen wirtschaftlichen Belastungen für Projektierer, 3) Der Mangel an Anreizen und Maßnahmen für einen beschleunigten Netzausbau.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein

„Das eigentliche Ziel, die Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Anlagenzubau, wird aber eher verschlimmbessert und auf die lange Bank geschoben. Eine Priorisierung ändert nicht den Netzausbaudarf, die Priorisierung ohne eine systemisch integrative Verpflichtung zieht nur den Netzausbau in die Länge.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf 'Netzanschlusspaket' kritisiert die kurzfristige Fristsetzung und bemängelt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen und Stromnetzen nicht zielführend sind. Besonders hervorgehoben wird, dass viele der vorgesehenen Digitalisierungsmaßnahmen bereits in der Praxis etabliert sind und zusätzliche zentrale Plattformen eher bürokratischen Mehraufwand als Nutzen schaffen. Die geplante Priorisierung von Netzanschlussbegehren wird als unzureichend betrachtet, da sie den eigentlichen Netzausbaubedarf nicht adressiert. Der Redispatch-Vorbehalt (eine Regelung zur Steuerung von Einspeisungen bei Netzengpässen) wird als kontraproduktiv und möglicherweise nicht EU-rechtskonform bewertet, da er zu höheren Kosten und ineffizienter Netzauslastung führen könnte. Die Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung, insbesondere für Windenergieanlagen, wird als nachteilig für die Versorgung mit erneuerbarem Strom angesehen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Kritik an der Priorisierung und Digitalisierung im Netzanschlussverfahren, 2) die negativen Folgen des Redispatch-Vorbehalts für Kosten, Investitionen und Systemeffizienz, 3) die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung und deren Auswirkungen auf Windenergie und das Gesamtsystem.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

„Die vorgesehenen Regelungen verschlechtern die Rahmenbedingungen für EE-Projekte signifikant und entziehen den Vorhaben die Finanzierungsgrundlage.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket), das die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung der Netzanschlussverfahren zum Ziel hat. Die Stellungnahme begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinheitlichung der Netzanschlussverfahren, die Einführung von Transparenzpflichten bei Netzanschlusskapazitäten sowie die Erleichterung für netzneutrale Batteriespeicher. Kritisch bewertet werden hingegen die Regelungen zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netze und der damit verbundene finanzielle Ausgleichsverzicht bei Redispatchmaßnahmen, da sie die Rahmenbedingungen für Projekte im Bereich erneuerbare Energien (EE) verschlechtern und deren Finanzierung gefährden. Ebenso wird die geplante Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung für neue Solar- und Windenergieanlagen abgelehnt, da diese Anlagen bereits steuerbar sind und die Regelung als unverhältnismäßig angesehen wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Ablehnung der Kapazitätsbegrenzungen und finanziellen Nachteile für EE-Projekte, 2) die Forderung nach bundesweit einheitlichen Vergabeverfahren für Netzanschlusskapazitäten, und 3) die Kritik an der kurzen Frist für die Stellungnahme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

„Das MWIKE sieht insbesondere die Notwendigkeit über die Synchronisation von Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren Energien zu diskutieren und Lösungen zu finden. Eine vorgelagerte Veröffentlichung der einschlägigen wissenschaftlichen Studien als Grundlagen des Vorschlags BMWE wäre der Versachlichung der Diskussion dienlich gewesen.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts grundsätzlich positiv, sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf bei mehreren Aspekten. Besonders kritisch wird die Einführung sogenannter kapazitätslimitierter Gebiete gesehen, da diese ohne ausreichende Datengrundlage und Transparenz erhebliche Risiken für die Investitionssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien bergen. Das Ministerium fordert stattdessen flexiblere Instrumente wie Baukostenzuschüsse und flexible Netzanschlussvereinbarungen. Weiterhin werden die fehlenden Anreize und Vorgaben für Netzbetreiber zur schnellen und ausreichenden Netzertüchtigung sowie die industriepolitisch problematische Regelung zur einseitigen Absenkung von Netzanschlussleistungen für Industrieunternehmen hervorgehoben. Positiv bewertet werden die geplante gemeinsame Internetplattform zur Netzanschlussklärung und die Einführung von Reservierungsgebühren für Netzanschlüsse. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Risiken und Mängel der kapazitätslimitierten Gebiete, 2) die Notwendigkeit einer besseren und schnelleren Netzplanung mit geeigneten Anreizen für Netzbetreiber, 3) die industriepolitischen Auswirkungen der geplanten Regelungen für Netzanschlussleistungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

„Eine Stellungnahmefrist von effektiv drei Werktagen ist für eine substanzielle Prüfung des Gesetzesentwurfs, gerade auch im Lichte parallellaufender Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren, objektiv zu kurz und daher völlig inakzeptabel.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts kritisiert vor allem die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und die unzureichende Einbindung der Länder über offizielle Kanäle. Inhaltlich werden insbesondere die geplanten Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und zum Netzanschlussverfahren analysiert. Das Ministerium fordert, dass Engpässe im Stromnetz nur dann zur Beschränkung von Netzanschlüssen führen dürfen, wenn sie tatsächlich im jeweiligen Netzgebiet bestehen (und nicht durch übergeordnete Netzbetreiber verursacht werden, sogenannte exogene Kapazitätslimitierungen). Außerdem wird eine klarere und europarechtskonforme Ausgestaltung der Regelungen gefordert, etwa durch strengere Voraussetzungen für die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete, eine bessere Überwachung und Transparenz sowie eine Begrenzung von Kettenausweisungen. Die Möglichkeit zur nachträglichen Reduzierung der Netzanschlussleistung wird grundsätzlich begrüßt, es werden aber Nachbesserungen zum Schutz der Anschlussnehmer und zur Flexibilität gefordert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Kritik an der Beteiligungsfrist und dem Verfahren der Länderbeteiligung, 2) die detaillierte Analyse und Kritik der Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten (§ 14 Abs. 1d EnWG-E), 3) die Forderung nach rechtssicheren und transparenten Verfahren sowie einer stärkeren gesetzlichen Verankerung von Übergabestationen zwischen Verteil- und Übertragungsnetz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes

„Entscheidend ist allerdings nach unserem Dafürhalten vor allem die Ausgestaltung der entschädigungsfreien Abregelung. Um einen effizienten und systemdienlichen Zubau von kostengünstiger und unabhängiger erneuerbarer Energie auch in den betroffenen Gebieten weiter zu ermöglichen, sollte der Umfang der entschädigungsfreien Abregelung zeitlich begrenzt werden.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket). Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist für die Abgabe der Stellungnahme und bemängelt die fehlende Veröffentlichung einer zugrundeliegenden Studie zu Kapazitätsbegrenzungen, was eine fundierte Bewertung erschwert. Grundsätzlich wird die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die optimale Auslastung der Stromnetze zu fördern, unterstützt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Forderung nach mehr Transparenz im Verfahren und Zugang zu relevanten Studien, 2) die Bedeutung einer optimalen Netzauslastung und die Möglichkeit eines Rechts auf Überbauung, um Netzstabilität und Effizienz zu fördern, sowie 3) die Ausgestaltung der entschädigungsfreien Abregelung, die zeitlich begrenzt werden sollte, um Investitionssicherheit und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Die Stellungnahme begrüßt zudem die getrennte Ausweisung von Engpassgebieten für Solar- und Windenergie.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 20.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.

„Während die Umsetzung von Wind- und Solarprojekten durch fehlende Investitions- und Planungssicherheit massiv gefährdet wird, sieht der Entwurf für die Verteilnetzbetreiber keinerlei Nachteil vor, wenn fehlender Ausbau des Netzes zu höheren Abregelungsquoten und damit zu Netzengpassgebieten führt.“

Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe einer fundierten Bewertung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) und hebt hervor, dass die vorgeschlagenen Änderungen zwar einige positive Ansätze enthalten, jedoch an entscheidenden Stellen nicht weit genug gehen. Besonders betont wird, dass die Verantwortung für die Flexibilisierung des Stromsystems nicht nur bei den erneuerbaren Energien liegen sollte, sondern das Gesamtsystem betrachtet werden muss. Die Stellungnahme lobt die Ansätze zur Digitalisierung und Transparenz bei Netzanschlüssen, kritisiert aber, dass viele Regelungen nur freiwillig und ohne Sanktionsmechanismen bleiben. Ein zentrales Thema ist die geplante Möglichkeit, kapazitätslimitierte Netzgebiete mit Redispatchvorbehalt einzuführen, was zu erheblichen Investitions- und Planungssicherheiten für Projekte im Bereich erneuerbare Energien führen kann. Dies wird als Risiko für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und den Naturschutz gesehen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einheitlicher und verpflichtender Kriterien für Netzanschlussverfahren, 2) die Risiken und negativen Folgen kapazitätslimitierter Netzgebiete mit Redispatchvorbehalt für den Ausbau erneuerbarer Energien, und 3) die fehlenden Verpflichtungen und Sanktionen für Verteilnetzbetreiber beim Netzausbau.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 naturstrom AG

„Statt zur Systemoptimierung beizutragen, bremst der Gesetzentwurf so die Energiewende aus. Er bürdet die Lasten, die aus der zu langsamen Netzmodernisierung resultieren, einseitig den Erneuerbaren Energien auf und geht die wahren Probleme einer zu geringen Netzauslastung und -digitalisierung nur teilweise an.“

Die Stellungnahme der naturstrom AG zum Entwurf eines Netzanschlusspakets kritisiert insbesondere den sogenannten Redispatch-Vorbehalt, also die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen für Anlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Netzgebieten zu kürzen. Die naturstrom AG sieht darin eine einseitige Belastung der Betreiber erneuerbarer Energien und befürchtet eine Verlangsamung des Ausbaus von Wind- und Solaranlagen. Stattdessen werden alternative Instrumente wie flexible Netzanschlussvereinbarungen, differenzierte Baukostenzuschüsse und eine stärkere Digitalisierung des Netzanschlussprozesses vorgeschlagen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ablehnung des Redispatch-Vorbehalts und dessen volkswirtschaftliche und rechtliche Problematik, 2) die Einführung der systemdienlichen Anschlussleistung als Standardfall und die Notwendigkeit praktikabler Übergangsregelungen, 3) die Bedeutung der Digitalisierung und Transparenz im Netzanschlussprozess. Die Stellungnahme erkennt einige Reformvorschläge im Entwurf als sinnvoll an, hält sie aber für nicht weitreichend genug.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Next2Sun AG

„Zusammenfassend plädieren wir für folgende Anpassungen: Beschränkung der maximalen Wirkleistung ausschließlich auf Engpasszeiten, gesetzliches Recht auf Überbauung bestehender Netzanschlüsse und zeitlich begrenzter und ex ante kalkulierbarer Redispatch-Vorbehalt.“

Die Next2Sun AG, ein Unternehmen im Bereich Agri-Photovoltaik (Kombination von Landwirtschaft und Stromerzeugung durch spezielle Solaranlagen), nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzpaket). Zentrale Forderungen sind: Erstens, die Begrenzung der maximalen Wirkleistung (also der tatsächlich ins Netz eingespeisten Leistung) soll ausschließlich auf Zeiten mit Netzengpässen beschränkt werden, statt pauschal zu gelten. Zweitens, Next2Sun fordert ein gesetzliches Recht auf Überbauung bestehender Netzanschlüsse, um vorhandene Netzkapazitäten besser zu nutzen – insbesondere durch zusätzliche vertikale Ost-West-Solaranlagen. Drittens, beim sogenannten Redispatch-Vorbehalt (zeitweise Abschaltung von Anlagen ohne Entschädigung zur Netzstabilisierung) wird eine zeitlich klar begrenzte und im Voraus kalkulierbare Regelung gefordert, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: 1) die Wirkleistungsbegrenzung und ihre Auswirkungen auf die Netzdienlichkeit, 2) das Recht auf Überbauung bestehender Netzanschlüsse, und 3) die konkrete Ausgestaltung des Redispatch-Vorbehalts inklusive Planbarkeit und Begrenzung der Abregelungszeiten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

„Die vorliegende Ausgestaltung des Redispatchvorbehalts wird daher abgelehnt. Aus fachlicher Sicht ist und bleibt die Beschleunigung des Netzausbaus ein zentraler Baustein für eine bessere Netzintegration von EE-Anlagen.“

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzpaket), das die Synchronisierung des Ausbaus von erneuerbaren Energien (EE) mit dem Stromnetzausbau und die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Besonders kritisiert wird der sogenannte Redispatchvorbehalt, ein Instrument, das Netzbetreibern erlaubt, EE-Anlagen bei Netzengpässen abzuregeln und nur eingeschränkt zu entschädigen. Das Ministerium sieht darin erhebliche Risiken für Investitionen und die Planungssicherheit von EE-Anlagenbetreibern, insbesondere in Niedersachsen. Es wird gefordert, stattdessen den Netzausbau zu beschleunigen und Anreize für die Nutzung des erzeugten Stroms zu schaffen. Auch die geplanten Regelungen zum Netzanschlussverfahren werden grundsätzlich begrüßt, aber als nicht ausreichend konkretisiert bewertet. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Kriterien für die Priorisierung von Netzanschlussanfragen klarer und transparenter geregelt werden müssen, insbesondere für Verteilnetzbetreiber. Zudem wird eine stärkere Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Netzausbauplänen gefordert. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die grundsätzliche Ablehnung des Redispatchvorbehalts und die Forderung nach Netzausbaubeschleunigung, 2) Die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Kriterien für die Priorisierung von Netzanschlussanfragen, 3) Die Kritik an der kurzen Frist für die Stellungnahme und die Forderung nach einer sorgfältigen Gesetzgebung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Nordex SE

„Die in § 8 Abs. 1 S. 4 und S. 5 EEG-E vorgesehene Begrenzung würde dazu führen, dass gerade solche Anlagen, die besonders leistungsfähig sind – und damit bislang politisch und gesetzlich ausdrücklich gewollt waren –, aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben unmittelbar entwertet werden.“

Die Nordex SE äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zur geplanten Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung für Windenergieanlagen an Land. Diese Begrenzung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2027 die maximale Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 280 Watt je Quadratmeter Rotorfläche beschränkt wird. Die Regelung wurde kurzfristig und ohne vorherige öffentliche Diskussion in den Entwurf aufgenommen. Nordex kritisiert, dass die wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahme nicht abgeschätzt wurden und dass sie alle Anlagen betrifft, die ab 2027 ans Netz gehen – unabhängig vom Stand der Projektentwicklung. Besonders hervorgehoben werden (1) die fehlende wirtschaftliche Folgenabschätzung, (2) die unmittelbare materielle Betroffenheit laufender und geplanter Projekte sowie (3) die Notwendigkeit angemessener Übergangsfristen, da eine kurzfristige Anpassung der Anlagentechnik nicht möglich ist.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.

„Wir fordern das Ministerium nachdrücklich auf, das Netzanschlusspaket so anzupassen, dass der dringend benötigte Ausbau der Netzinfrastruktur für die industrielle Lastseite mit derselben Priorität und Verbindlichkeit behandelt wird wie die Einspeisung erneuerbarer Energien.“

Die Stellungnahme des OVID Verbands der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Netzanschlusspaket). OVID begrüßt die Zielrichtung des Gesetzes, kritisiert jedoch, dass der Fokus fast ausschließlich auf Anlagen zur Einspeisung erneuerbarer Energien ins öffentliche Netz gelegt wird. Die spezifischen Herausforderungen und Bedarfe der industriellen Prozesselektrifizierung, also der Umstellung industrieller Prozesse auf Strom (insbesondere für die Wärmeerzeugung), werden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. OVID fordert, dass auch der Netzanschluss für industrielle Großverbraucher und die dafür notwendige Infrastruktur gleichrangig behandelt und gesetzlich abgesichert wird. Besonders hervorgehoben werden: (1) die fehlende Wirtschaftlichkeit und Infrastruktur für die Prozesselektrifizierung, (2) der einseitige Fokus auf die Einspeiseseite ohne vorausschauende Planung für industrielle Lastschwerpunkte, und (3) die Notwendigkeit, die Priorisierungskriterien für Netzanschlussbegehren so zu gestalten, dass industrielle Dekarbonisierungsvorhaben nicht benachteiligt werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 23.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001512 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.

„Zusammengenommen stellen sie eine unverhältnismäßige Mehrfachbelastung für erneuerbare Energieprojekte dar. Es ist dringend eine Gesamtbetrachtung ihrer Wechselwirkungen notwendig, die auch Instrumente aus dem EEG, wie die Erlösabschöpfung und geplante Belastungen und Steuerungsinstrumente aus dem AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur einbezieht.“

Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V. (PEE BW) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts grundsätzlich positiv hinsichtlich der Ziele, Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, zu digitalisieren und transparenter zu gestalten. Besonders begrüßt werden die Abkehr vom sogenannten Windhundprinzip (bei dem der schnellste Antrag bevorzugt wird), die Einführung von Transparenzpflichten und digitalen Netzanschlussportalen sowie die Möglichkeit eines koordinierten Netzausbaus. Kritisch sieht die PEE BW jedoch die geplanten Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten (Gebiete, in denen der Netzanschluss für neue Anlagen eingeschränkt wird), den Redispatch-Vorbehalt (d.h. Anlagenbetreiber müssen akzeptieren, dass ein Teil ihres Stroms ohne Entschädigung abgeregelt wird) und die bundesweite Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung von Solaranlagen auf 70%. Die Stellungnahme fordert, dass Netzbetreiber keine einseitigen Entscheidungsspielräume erhalten und dass die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) nicht durch eine kumulative Belastung aus verschiedenen Regelungen gefährdet werden darf. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Ablehnung von pauschalen Mehrfachbelastungen wie Redispatch und Wirkleistungsbegrenzung, (2) die Forderung nach flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) und einem Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten, sowie (3) die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung der Netzinfrastruktur.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

„Das Ziel eines besser abgestimmten Netzausbaus und Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen wir inhaltlich ausdrücklich. Wir nehmen dabei zur Kenntnis, dass die avisierten Neuregelungen bzgl. der Netzanschlusssystematik in einigen Punkten im Detail angepasst und im Sinne der Netzanschlussnehmer tendenziell entschärft wurden. Gleichzeitig bedauern wir, dass die Gelegenheit verpasst wurde, ein umfassendes Netzpaket vorzulegen, welches insbesondere die Beschleunigung des Netzausbaus als Instrument der Synchronisierung begreift.“

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket). Es begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um ein förder- und bürokratiearmes sowie marktorientiertes Energiesystem und unterstützt das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Kritisiert wird jedoch die sehr kurze Frist von nur drei Arbeitstagen zur Stellungnahme, die eine umfassende Bewertung verhindert. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer strategischeren Ausrichtung des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Beschleunigung des Netzausbaus, (2) die Stärkung und Standardisierung flexibler Netzanschlussvereinbarungen (FCA), wobei auf verbindliche und diskriminierungsfreie Bedingungen geachtet werden sollte, und (3) die Sorge, dass neue Transparenz- und Verbindlichkeitspflichten im Netzanschlussprozess nicht zu mehr Bürokratie führen dürfen, sondern einen echten Mehrwert bieten müssen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin

„Obgleich das Ziel der kosteneffizienten Ausgestaltung der Energiewende unterstützt wird, verfehlen die vorgesehenen Maßnahmen dieses Ziel. Sie gefährden stattdessen den Prozess der Transformation unseres Energiesystems und damit die Einhaltung der Klimaziele sowie die mit der Branche der Erneuerbaren Energien verbundene Wertschöpfung.“

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, das den Ausbau von Energieanlagen (wie Wind- und Solaranlagen) besser mit dem Ausbau der Stromnetze synchronisieren und das Verfahren zum Netzanschluss verbessern soll. Die Stellungnahme betont, dass die vorgesehene Frist zur Stellungnahme angesichts der Komplexität nicht ausreiche. Zentral kritisiert wird der sogenannte Redispatch-Vorbehalt: Dieser sieht vor, dass Netzbetreiber den Anschluss neuer Anlagen in bestimmten Netzgebieten für bis zu sechs Jahre einschränken können, um Netzengpässe zu vermeiden. Dies führe laut Senatsverwaltung zu massiven Einnahmeausfällen für Betreiber erneuerbarer Energien, erschwere Investitionen und gefährde die Energiewende sowie die Einhaltung der Klimaziele. Auch die geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden abgelehnt, da sie mit dem Redispatch-Vorbehalt verknüpft sind. Positiv bewertet wird die Möglichkeit, Netzanschlussbegehren nach netzdienlichen Kriterien zu priorisieren, jedoch wird gefordert, dass Verteilnetzbetreiber dabei mehr Flexibilität und regionale Besonderheiten berücksichtigen dürfen. Die Stellungnahme äußert zudem Zweifel, ob der Gesetzentwurf mit europäischem Recht vereinbar ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Auswirkungen des Redispatch-Vorbehalts auf Investitionen und den Ausbau erneuerbarer Energien, (2) die Rolle und Entscheidungsfreiheit der Verteilnetzbetreiber bei der Priorisierung von Netzanschlüssen, (3) die Vereinbarkeit der geplanten Regelungen mit europäischem Recht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Siemens Energy

„Wir ermutigen die Bundesregierung daher, vor Einführung einer Wirkleistungsbegrenzung eine umfassende Folgenabschätzung durchzuführen, welche die industriellen und energiewirtschaftlichen Auswirkungen, neben reinen netzbezogenen Überlegungen, vollständig bewertet.“

Die Stellungnahme von Siemens Energy bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere auf das sogenannte Netzanschlusspaket. Siemens Energy betont, dass die sehr kurze Frist von drei Arbeitstagen für die Stellungnahme keine angemessene Analyse der weitreichenden Maßnahmen ermöglicht. Ein zentraler Punkt ist die geplante Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung (also der tatsächlich ins Netz eingespeisten elektrischen Leistung) auf 280 Watt pro Quadratmeter. Siemens Energy hebt hervor, dass bei der Bewertung dieses Schwellenwerts nicht nur systemische Ziele, sondern auch die industriellen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die gesamte europäische Windindustrie berücksichtigt werden müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit einer umfassenden Folgenabschätzung vor Einführung der Wirkleistungsbegrenzung, (2) die Forderung nach einer schrittweisen Einführung zur Sicherung von Investitionen und Rechtssicherheit, und (3) die Auswirkungen kurzfristiger Änderungen auf Marktanforderungen, Lieferketten und Beschäftigung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001501 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Solar Cluster Baden-Württemberg e. V.

„Mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten, digitale und fristgebundene Verfahren, einheitlichere Reservierungsregeln, objektive Priorisierungskriterien sowie bessere Rahmenbedingungen für Co-Location und gemeinsam genutzte Netzverknüpfungspunkte können Netzanschlüsse beschleunigen und vorhandene Infrastruktur effizienter nutzen. Abzulehnen sind dagegen kapazitätslimitierte Netzgebiete und der daran geknüpfte Redispatch-Vorbehalt. Der gesetzliche Netzanschluss darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Anlagenbetreiber/innen auf den finanziellen Ausgleich für netzbedingte Eingriffe verzichten.“

Das Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. bewertet den Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket grundsätzlich positiv hinsichtlich der Ziele, Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, zu digitalisieren und transparenter zu gestalten. Besonders begrüßt werden Maßnahmen wie Kapazitätskarten, digitale Anschlussportale, objektive Priorisierungskriterien und bessere Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen (Co-Location). Kritisch sieht der Verband jedoch die Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete, den daran geknüpften Verzicht auf Entschädigungen bei Redispatch-Maßnahmen (Redispatch = Eingriffe des Netzbetreibers in die Einspeisung zur Netzstabilisierung), die verpflichtende Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung neuer Solaranlagen auf 70 Prozent sowie Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen. Der Verband fordert, dass flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements, FCA) freiwillig, standardisiert und wirtschaftlich kalkulierbar bleiben müssen und nicht zur Voraussetzung für einen Netzanschluss werden dürfen. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Ablehnung kapazitätslimitierter Netzgebiete und des verpflichtenden Entschädigungsverzichts bei Redispatch, 2) Die Forderung nach freiwilligen, transparenten und einheitlichen flexiblen Netzanschlussvereinbarungen, 3) Die Kritik an der bundesweiten starren Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung und an Baukostenzuschüssen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

„Der vorliegende Entwurf greift fundamentale und bewährte Grundprinzipien des Netzanschlusses und der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien an. Zahlreiche Regelungen gefährden die Planungs- und Finanzierungssicherheit privater Investitionen, die die Energiewende vor Ort maßgeblich tragen und gestalten.“

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der die Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau und die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens regeln soll. Der SFV sieht fundamentale Prinzipien wie den Einspeisevorrang und die Planungssicherheit für Investoren gefährdet. Besonders hervorgehoben werden: (1) die fehlende bundesweite Standardisierung und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren, was zu einem Flickenteppich von über 800 unterschiedlichen Verfahren und Rechtsunsicherheit führt; (2) die Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete und die damit verbundene Abwälzung von Risiken und Ertragsausfällen auf Anlagenbetreiber, wodurch Investitionen unattraktiver werden; (3) die geplante stärkere finanzielle Beteiligung der Betreiber an Netzausbaukosten, was vor allem kleinere und gemeinschaftliche Projekte benachteiligt. Weitere ausführliche Kritikpunkte betreffen nachträgliche Kürzungen von Anschlusskapazitäten und die unzureichende rechtliche Ausgestaltung des Energy Sharing, das als Nischenmodell verbleibt, solange keine marktfähigen Prozesse und Anreize geschaffen werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R003534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Stadtwerke München

„Der Ausbau erneuerbarer Energien gelingt jedoch nur, wenn der erzeugte Strom auch tatsächlich über ausreichende Netzinfrastruktur abtransportiert werden kann und Investitionen planbar bleiben. Die Einführung des Redispatchvorbehalts lehnen wir auch in der modifizierten Ausgestaltung ab. Baukostenzuschüsse sind das bevorzugte Instrument, um effiziente und planbare Standortsignale zu setzen, Netzengpässe zu reduzieren und zugleich die Investitionsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft zu sichern.“

Die Stadtwerke München (SWM) nehmen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts Stellung, das darauf abzielt, den Ausbau von Energieanlagen besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren zu verbessern. Die SWM begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfs, sehen aber in mehreren Punkten erheblichen Anpassungsbedarf. Sie warnen vor einer Kumulation von Investitions-, Erlös- und Betriebsrisiken für Betreiber erneuerbarer Energien durch die Kombination verschiedener Instrumente wie Redispatchvorbehalt (d.h. die Möglichkeit, Stromerzeugung bei Netzengpässen zu begrenzen), Baukostenzuschüsse (BKZ, einmalige Zahlungen für den Netzanschluss, die regional unterschiedlich ausfallen können), pauschale Leistungsbegrenzungen für neue Anlagen und zusätzliche Anforderungen an die Netzintegration. Besonders betont werden: 1) Die Kritik am Redispatchvorbehalt, der trotz Verbesserungen weiterhin als investitionshemmend angesehen wird, weil er finanzielle Risiken für neue Projekte birgt; 2) Die Unterstützung regional differenzierter Baukostenzuschüsse als bevorzugtes Steuerungsinstrument, sofern sie im Förderregime angemessen berücksichtigt werden; 3) Die Forderung nach flexibleren, netzdienlichen Netzanschlussvereinbarungen und einer Digitalisierung des Netzanschlussprozesses, die praxistauglich und nicht bürokratisch ausgestaltet werden muss. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind der Schutz von Bestandsanlagen (Bestandsschutz), die Notwendigkeit einer finanziellen Flankierung zur Risikobegrenzung, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die volkswirtschaftlich optimale Allokation des EE-Ausbaus und der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS).

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Statkraft

„Statkraft appelliert daher dringend, dass die verschiedenen Stränge ganzheitlich betrachtet und zusammen entschieden werden, um ein sicheres und tragfähiges Investitionsumfeld zu gewährleisten.“

Statkraft äußert sich zum sogenannten 'Netzpaket' des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), das verschiedene Änderungen im Energiewirtschaftsrecht vorsieht. Die Stellungnahme erkennt positive Ansätze zur Verbesserung der Netzanschlussprozesse und mehr Transparenz für Antragsteller an, kritisiert jedoch insbesondere den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Redispatch bedeutet, dass Netzbetreiber Anlagen zur Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) vorübergehend drosseln können, um Netzengpässe zu vermeiden. Der Redispatch-Vorbehalt würde aus Sicht von Statkraft zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für EE-Projekte führen und sei zudem europarechtlich problematisch. Statkraft fordert stattdessen einen konsequenten Netzausbau, eine bessere Verzahnung von Flächenausweisung und Netzplanung sowie eine umfassende Transparenz über Netzkapazitäten und Redispatch-Maßnahmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ablehnung und detaillierte Kritik am Redispatch-Vorbehalt, 2) Die Forderung nach mehr Transparenz und einheitlichen Standards bei Netzanschlusskapazitäten und -verfahren, 3) Die Kritik an der kurzen Frist für die Stellungnahme und die damit verbundene Einschränkung demokratischer Beteiligungsrechte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Thüga Aktiengesellschaft

„Der Referentenentwurf enthält zahlreiche sinnvolle und notwendige Reformansätze. Die Thüga AG unterstützt das Ziel, Netzanschlussverfahren effizienter, transparenter und volkswirtschaftlich sinnvoller für alle involvierten Rollen zu gestalten. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess erscheint es jedoch entscheidend, dass die Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie die Investitions- und Planungssicherheit nicht beeinträchtigen, bundesweit einheitlich und diskriminierungsfrei anwendbar sind, keine unnötigen finanziellen, bürokratischen und personellen Aufwände generieren und neben der Steuerung der Nachfrage auch den erforderlichen Netzausbau strukturell stärken.“

Die Thüga Aktiengesellschaft bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts („Netzanschlusspaket“) grundsätzlich positiv und unterstützt das Ziel, den Netzanschluss und den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Besonders begrüßt werden die Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren, die Einführung eines Reservierungs- und Freigaberegimes zur Vermeidung spekulativer Blockaden sowie die Erleichterung von Co-Location (gemeinsame Nutzung von Standorten) und die Öffnung für Baukostenzuschüsse als planbares Beteiligungsinstrument. Kritisch sieht Thüga jedoch den sogenannten Redispatchvorbehalt, der Unsicherheiten für Investoren und Projektierer erneuerbarer Energien schafft, sowie die Ausgestaltung der Priorisierungs- und Transparenzmechanismen. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit von Planungs- und Investitionssicherheit, bundesweit einheitlichen Regeln und technologieoffenen, verursachungsgerechten Lösungen hervor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Der Redispatchvorbehalt und seine Auswirkungen auf Investitionssicherheit, 2) Die Kriterien und Ausgestaltung der Priorisierung von Netzanschlussbegehren, 3) Die Anforderungen an Transparenz und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001118 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 702152628415-31 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Trianel GmbH

„Ein marktnah ausgestaltetes CfD-System, ein synchronisierter Ausbau von Netz und Erzeugung, der Refinanzierung von Erzeugungsanlagen erlaubt sowie klare, stabile Rahmenbedingungen sind zentrale Voraussetzungen, um Deutschland als Leitmarkt für Erneuerbare Energien zu stärken und die Klimaziele sicher zu erreichen.“

Die Stellungnahme der Trianel GmbH befasst sich mit den Referentenentwürfen zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem Netzanschlusspaket. Die zentrale Botschaft ist, dass die Energiewende einen stabilen, investitionsfreundlichen und marktnahen Rahmen benötigt, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Besonders kritisch sieht Trianel die Einführung des Contract for Difference (CfD) als neues Fördermodell, da es die Marktintegration schwächt, wenn kein marktwertbasierter Korridor vorgesehen ist. Die Stellungnahme fordert einen staatlichen Absicherungsmechanismus für Power Purchase Agreements (PPAs), um Investitionen zu erleichtern und den PPA-Markt zu stärken. Beim Netzausbau wird auf die Notwendigkeit eines synchronisierten Ausbaus von Netzen und Erzeugung hingewiesen, wobei der aktuelle Rückstand beim Netzausbau als großes Risiko für die Energiewende gesehen wird. Technologiespezifisch werden insbesondere die Anhebung der Ausschreibungsvolumina für Windenergie, die Ablehnung der Begrenzung von Pachtentgelten und die Notwendigkeit einer ausgewogeneren regionalen Steuerung betont. Für Photovoltaik wird die Anhebung des Größenlimits begrüßt, aber Verbesserungen bei der Erbschaftssteuer und beim Zugang zu Geodaten gefordert. Bei Bioenergie wird ein höheres Ausschreibungsvolumen und mehr Flexibilität verlangt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Ausgestaltung des CfD-Systems und die Forderung nach einem Marktwertkorridor sowie staatlicher PPA-Absicherung, 2) Die Kritik am schleppenden Netzausbau und die Forderung nach klaren Pflichten und Transparenz für Netzbetreiber, 3) Die technologiespezifischen Anpassungen, insbesondere bei Windenergie (Ausschreibungsvolumen, Pachtentgelte, Referenzertragsmodell).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

„Die ÜNB befürworten insbesondere die vorgesehene klarstellende Regelung zur Verankerung eines neuen Netzanschlussverfahrens der ÜNB und das Aufgreifen der Möglichkeiten zur Priorisierung von Netzanschlüssen, die Stärkung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) und Co-Location-Anschlüssen. Insgesamt gehen die Vorschläge in die richtige Richtung zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens auf Übertragungsnetzebene.“

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der eine bessere Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und eine Verbesserung des Netzanschlussverfahrens vorsieht. Besonders positiv bewertet werden die geplante Einführung eines neuen, klar geregelten Netzanschlussverfahrens, die Möglichkeit zur Priorisierung von Netzanschlüssen sowie die Stärkung flexibler Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) und Co-Location-Anschlüssen (gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen durch mehrere Anlagen). Die ÜNB betonen jedoch, dass die Priorisierung von Netzanschlüssen über das sogenannte Reifegradverfahren hinaus (ein Verfahren zur Bewertung der Umsetzungsreife von Projekten) auch wirtschafts- und industriepolitische Entscheidungen erfordert, die nicht in ihren Aufgabenbereich fallen. Sie schlagen deshalb vor, dass die Bundesregierung technologiespezifische Kontingente (also feste Mengen an Netzanschlusskapazitäten für bestimmte Nutzergruppen wie Industrie, Rechenzentren oder Speicher) politisch vorgibt. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer Genehmigungsfiktion bei der Bestätigung von Netzanschlussverfahren durch die Bundesnetzagentur, um Verfahren zu beschleunigen; 2) Die Ausgestaltung und rechtliche Absicherung von FCAs, um Engpässe im Netz effizienter zu managen; 3) Die Integration flexibler Netzkunden (z.B. Batteriespeicher) in das Engpassmanagement, inklusive verbindlicher Planungsdaten und klarer Vorgaben für kurzfristige Anpassungen. Die ÜNB fordern zudem gesetzliche Grundlagen für die Erhebung von Pauschalen (z.B. Reservierungsgebühren) und für die Veröffentlichung von Netzanschlusskapazitäten in flexiblen Formaten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Uniper SE

„Die Regulierung von Energiemärkten sollte stets maßvoll und evidenzbasiert erfolgen, da dringend notwendige Investitionen in die Energiewende andernfalls ausgebremst werden.“

Die Stellungnahme von Uniper SE befasst sich mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket), das den Ausbau von Energieanlagen besser mit dem Netzausbau synchronisieren und das Netzanschlussverfahren verbessern soll. Uniper begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzes, sieht aber in mehreren Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens kritisiert Uniper die geplante Einführung eines Redispatch-Vorbehalts, der es Netzbetreibern erlaubt, in stark belasteten Netzgebieten neue Anlagen nur unter eingeschränkten Bedingungen anzuschließen und für einen Teil der Einspeisemenge keine Entschädigung bei Abregelungen zu zahlen. Zweitens werden flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA, Flexible Connection Agreements) diskutiert, die aus Sicht von Uniper nicht zum Standard werden dürfen, sondern nur als temporäres oder freiwilliges Instrument eingesetzt werden sollten. Drittens lehnt Uniper die Einführung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Einspeiser grundsätzlich ab, da dies die Wirtschaftlichkeit von Projekten gefährde und zusätzliche Unsicherheiten schaffe. Die Stellungnahme fordert insgesamt mehr Transparenz der Netzbetreiber, klare und bundesweit einheitliche Regelungen, einen umfassenden Bestandsschutz für laufende Projekte und eine maßvolle, evidenzbasierte Regulierung, um Investitionen in die Energiewende nicht zu gefährden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 VDMA Power Systems

„Das Netzanschlusspaket adressiert zentrale Herausforderungen der Energiewende, insbesondere Netzengpässe und Redispatch-Kosten und Netzengpässe. Das Paket macht sinnvolle Vorschläge für mehr Transparenz. Gleichzeitig zeigt der vorliegende Entwurf, dass die Balance zwischen Systemsteuerung und Investitionssicherheit fehlt.“

Die Stellungnahme des VDMA Power Systems zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) betont die Notwendigkeit einer effizienten Steuerung des Energiesystems, warnt jedoch vor Risiken für Investitionssicherheit und einen verlässlichen Marktrahmen. Besonders kritisch sieht der Verband die geplanten Änderungen beim Netzanschluss und die Einführung von Flexible Connection Agreements (FCA) anstelle einer gesetzlichen Netzanschlussgarantie, da dies zu mehr Unsicherheiten für Investoren führen könne. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Wirkleistungsbegrenzung für Windenergieanlagen an Land einen fundamentalen Anreizwechsel darstellt, der ohne ausreichende Übergangsfristen bestehende Projekte gefährdet und die Industrie vor erhebliche Herausforderungen stellt. Für Photovoltaik-Anlagen wird eine pauschale Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent als kontraproduktiv angesehen, da sie die Flexibilität und Effizienz bestimmter Anlagen beeinträchtigen könnte. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung der gesetzlichen Netzanschlussgarantie für Investitions- und Planungssicherheit, 2) die industriepolitischen Auswirkungen der Wirkleistungsbegrenzung für Windenergieanlagen und die Forderung nach Übergangsregelungen, 3) die Notwendigkeit klarer, transparenter und technologieoffener Regelungen für Baukostenzuschüsse und Netzanschlussverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V.

„Die typischen Stromanschlüsse von Mobilfunkstandorten erfolgen im Niederspannungsnetz mit einer Anschlussleistung von etwa 30 bis 40 kW. Die wesentlichen Instrumente zu Netzanschlussauskünften, Kapazitätstransparenz und Reservierung greifen demgegenüber erst ab 135 kW beziehungsweise auf höheren Spannungsebenen. Die allgemeine Statusinformation nach § 17d EnWG-E ersetzt keine standortbezogene Auskunft und kein verbindliches Anschlussangebot.“

Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket), der die Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau und die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Der VATM begrüßt die Digitalisierung und Transparenz der Verfahren grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass die spezifischen Herausforderungen beim Stromanschluss von Mobilfunkstandorten nicht ausreichend adressiert werden. Insbesondere typische Mobilfunkstandorte mit einem Strombedarf von 30 bis 40 kW im Niederspannungsnetz werden von den geplanten Regelungen weitgehend ausgenommen, da viele Instrumente erst ab 135 kW greifen oder auf höhere Spannungsebenen abzielen. Der Verband fordert daher einen neuen § 18a EnWG, der einen konkreten Auskunftsanspruch über geeignete Verknüpfungspunkte, einen vorrangigen Anschluss von Mobilfunkstandorten sowie verbindliche Informationen zu Zeitplan und Kosten vorsieht. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Notwendigkeit eines spezifischen Auskunftsanspruchs für Mobilfunkstandorte, (2) die Forderung nach einem gesetzlichen Vorrang für deren Anschluss, und (3) die Kritik an der unzureichenden Planungs- und Investitionssicherheit durch die aktuellen Informationspflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)

„Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Maßnahmen zur Beschleunigung der Netzanschlussverfahren dringend erforderlich. Das sogenannte Netzpaket enthält hierzu wichtige und grundsätzlich unterstützenswerte Ansätze, bleibt aber insbesondere bei der Priorisierung der Ladeinfrastruktur und der Anschlussgarantie für Industriebetriebe hinter dem Erforderlichen zurück.“

Die Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Netzpaket) hebt hervor, dass Netzanschlüsse zunehmend zum Engpass für die Dekarbonisierung von Industrie und den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden. Der VDA begrüßt Maßnahmen wie mehr Transparenz über Netzkapazitäten, digitale Netzanschlussportale und ein formalisiertes Verfahren zur Reservierung von Kapazitäten. Kritisch sieht der Verband die geplante Priorisierung von Netzanschlussbegehren, da die Ladeinfrastruktur nicht ausreichend gesetzlich priorisiert wird und die Entscheidung zu sehr im Ermessen der Netzbetreiber liegt. Zudem fehlt eine verbindliche Anschlussgarantie für Industriebetriebe mit klaren Fristen. Der VDA fordert ein bundesweit einheitliches Netzanschlussportal, eine stärkere Standardisierung der technischen Anschlussbedingungen und wirksame Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung von Fristen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, Ladeinfrastruktur als gesetzlich priorisierte Kategorie zu berücksichtigen; 2) Die Forderung nach einer verbindlichen Anschlussgarantie für Industriebetriebe; 3) Die Kritik an der Ausgestaltung der geplanten Reservierungsgebühren und die Forderung nach deren Anrechnung auf die Netzanschlusskosten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 95574664768-90 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

„Ohne gesicherte Netzanschlüsse droht ein Ausbleiben industrieller Investitionen oder Investitionsverlagerungen. Die Industrie steht bereits angesichts hoher Energiekosten und mangelnder regulatorischer Planungssicherheit unter großem wirtschaftlichem Druck.“

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) bewertet den Entwurf des Netzanschlusspakets grundsätzlich positiv, sieht jedoch insbesondere für die Industrie Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzentwurf soll das Energiewirtschaftsrecht ändern, um den Ausbau von Energieanlagen und Speichern besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren zu verbessern. Der VCI begrüßt Steuerungsanreize wie den Redispatchvorbehalt (ein Mechanismus zur besseren Steuerung von Netzengpässen), regionale Baukostenzuschüsse und die erleichterte Nachrüstung mit Batteriespeichern. Kritisch sieht der VCI jedoch das bisherige Windhundprinzip (first come, first served) bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten, das vor allem für industrielle Großprojekte mit langen Planungszyklen ungeeignet ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, industrielle Bedarfe und Planungszyklen stärker zu berücksichtigen, etwa durch Ausnahmen bei der Rückgabe ungenutzter Netzanschlusskapazitäten und flexible Anschlussvereinbarungen; 2) Die Forderung nach einer Vorrangregelung für industrielle Netzanschlüsse, um Transformations- und Elektrifizierungsprojekte nicht zu behindern; 3) Die Vermeidung zusätzlichen administrativen Aufwands in industriell geprägten Netzen, da standardisierte Prozesse für diese Strukturen nicht geeignet sind.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)

„Der geplante Redispatchvorbehalt stellt trotz der im aktuellen Entwurf vorgenommenen Anpassungen weiterhin einen massiven Rückschritt für die Investitionssicherheit dar und gefährdet durch schwer kalkulierbare Erlösrisiken die wirtschaftliche Basis der Energiewende.“

Die Stellungnahme des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts betont die zentrale Rolle der Stromverteilnetze für die Energiewende und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. ZVEI kritisiert, dass der Gesetzentwurf mit dem sogenannten Redispatchvorbehalt Investitionssicherheit gefährdet, da er das Prinzip 'das Netz folgt der Anlage' aufgibt und stattdessen eine Logik 'die Anlage folgt dem Netz' etabliert. Dies untergräbt die Planungssicherheit für Betreiber erneuerbarer Energien und könnte zu einem Investitionsstopp führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Risiken und rechtlichen Bedenken des Redispatchvorbehalts, (2) die Notwendigkeit einer konsequenten Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren, und (3) alternative Lösungsansätze wie Überbauung (Cable Pooling), Bonus-Malus-Systeme und intelligente Wirkleistungsbegrenzungen. Der Verband fordert eine stärkere Priorisierung marktorientierter und technologischer Lösungen, eine bundesweit einheitliche und digitale Abwicklung der Netzanschlussverfahren sowie eine Reform der Anreizregulierung, um Effizienz und Systemintegration zu fördern. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Digitalisierung und Flexibilisierung den Netzausbau nicht ersetzen, sondern effizient ergänzen können. Der ZVEI warnt vor einer einseitigen Risikoabwälzung auf Anlagenbetreiber und sieht unionsrechtliche Probleme bei den geplanten Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)

„Der VIK teilt ausdrücklich die Einschätzung, dass die bisherigen Verfahren den Anforderungen der Elektrifizierung und Transformation des Energiesystems nicht mehr vollumfänglich gerecht werden. Der Entwurf enthält zahlreiche sinnvolle Ansätze zur Verbesserung der Verfahren. Gleichzeitig ergeben sich aus einzelnen Regelungen erhebliche Risiken für industrielle Transformationsprojekte, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren adressiert werden sollten.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verbesserung der Netzanschlussverfahren, sieht aber in einzelnen Regelungen erhebliche Risiken für die Industrie. Besonders betont wird, dass industrielle Transformations- und Elektrifizierungsprojekte bei der Priorisierung von Netzanschlüssen ausdrücklich berücksichtigt werden müssen, da sie zentrale Bedeutung für die industrielle Wertschöpfung und Dekarbonisierung haben. Der VIK lehnt die geplante Möglichkeit ab, vorgehaltene Anschlussleistung nach drei Jahren zu reduzieren, da dies die Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft der Industrie gefährdet. Zudem fordert der Verband, dass Transparenz- und Digitalisierungsmaßnahmen an die Besonderheiten industrieller Netze angepasst werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, industrielle Projekte bei der Priorisierung von Netzanschlüssen gesetzlich zu berücksichtigen; 2) Die Ablehnung der Reduzierung ungenutzter Anschlussleistung aufgrund der langen Realisierungszeiträume industrieller Großprojekte; 3) Die Forderung nach praxistauglichen Transparenz- und Digitalisierungsmaßnahmen, die auf die spezifischen Anforderungen industrieller Netze zugeschnitten sind.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Kali- und Salzindustrie (VKS)

„Der VKS bittet darum, dokumentierten künftigen Leistungsbedarf und vorübergehende Minderverbräuche von der Reduzierung nach § 17 Absatz 1a EnWG-E auszunehmen und den Anschlussnehmer vorher anzuhören; industrielle Transformation, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit als zusätzliches Priorisierungskriterium in § 17b EnWG-E aufzunehmen.“

Der Verband der Kali- und Salzindustrie (VKS) äußert sich zum Referentenentwurf des sogenannten Netzanschlusspakets, das Änderungen im Energiewirtschaftsrecht vorsieht. Der VKS begrüßt grundsätzlich das Ziel, Netzanschlussverfahren zu beschleunigen und transparenter zu gestalten, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei zwei zentralen Regelungen: Erstens kritisiert der VKS, dass die geplante Reduzierung der Anschlussleistung (§ 17 Abs. 1a EnWG-E) allein auf Basis des Verbrauchs der letzten drei Jahre erfolgt, ohne künftigen, bereits geplanten Mehrbedarf oder vorübergehende Minderverbräuche ausreichend zu berücksichtigen. Zweitens bemängelt der Verband, dass bei der Priorisierung knapper Netzanschlusskapazitäten (§ 17b EnWG-E) die industrielle Transformation, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit nicht explizit als Kriterien genannt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, künftigen Leistungsbedarf und vorübergehende Minderverbräuche bei der Kapazitätsreduzierung zu berücksichtigen; 2) Die Bedeutung der industriellen Transformation und Versorgungssicherheit für die Priorisierung von Netzanschlüssen; 3) Die Forderung nach einer Anhörung der Anschlussnehmer vor einer Reduzierung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

„Der Entwurf enthält viele sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Netzanschlussverfahren. Die vorgesehenen Transparenz-, Digitalisierungs- und Verfahrensregelungen werden grundsätzlich begrüßt. Dennoch ergeben sich aus dem Entwurf aus Sicht der Branche auch neue Belastungen und Risiken.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der eine Beschleunigung, Digitalisierung und mehr Transparenz bei Netzanschlussverfahren vorsieht. Besonders für den öffentlichen Verkehr mit elektrischen Schienenbahnen und Bussen ist eine rechtzeitige Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten zentral, um die Elektrifizierung und damit die Klima- und Verkehrswendeziele zu erreichen. Der VDV hebt hervor, dass der Entwurf zwar viele sinnvolle Maßnahmen enthält, aber auch neue Belastungen und Risiken für die Branche schafft. Kritisch gesehen werden insbesondere fehlende prioritäre Bearbeitungsfristen für den öffentlichen Verkehr, mögliche Kapazitätsreduzierungen bei längerer Nichtinanspruchnahme sowie zusätzliche Verwaltungsaufwände durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer bevorzugten und beschleunigten Bearbeitung von Netzanschlussanträgen für den öffentlichen Verkehr, 2) die Risiken durch Kapazitätsreduzierungen und flexible Netzanschlussvereinbarungen, die die Elektrifizierung gefährden könnten, und 3) der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch neue Nachweispflichten und die Forderung, diese an bereits bestehende Verfahren anzupassen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

„Das Netzanschlusspaket ist dringend geboten, da es an einem zentralen Hebel ansetzt. Entscheidend wird jedoch sein, ob die hier vorgesehenen Maßnahmen mit den parallellaufenden regulatorischen Prozessen kohärent verzahnt werden.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen (wie Wind- und Solaranlagen) mit dem Netzausbau sowie die Verbesserung der Netzanschlussverfahren zum Ziel hat. Der VKU betont die hohe Bedeutung des Netzanschlusses als Engpass für die Energiewende und fordert, dass neue Regelungen praxistauglich, transparent und mit anderen laufenden Prozessen (wie AgNes, NEST, RAMEN und EEG-Novelle) abgestimmt werden. Besonders kritisiert wird die zu kurze Frist zur Stellungnahme, die eine umfassende Prüfung verhindert. Der VKU begrüßt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Begrenzung entschädigungsfreier Redispatch-Stunden (Redispatch bedeutet, dass Anlagen zur Netzstabilisierung abgeregelt werden), die Einführung von Kapazitätsbegrenzungen für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren und die Schaffung von Reservierungsmechanismen gegen spekulative Anfragen. Gleichzeitig fordert der VKU Nachbesserungen bei der Ausgestaltung der Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse, der Flexibilität für Verteilnetzbetreiber, dem Schutz kritischer Infrastrukturen bei Transparenzpflichten und lehnt die Ausweitung der KraftNAV-Regelungen auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ab. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer und praxistauglicher Regeln für die Priorisierung und Vergabe von Netzanschlusskapazitäten, 2) Die Risiken und der Aufwand bei der Veröffentlichung von Netzkapazitätsdaten im Sinne der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, 3) Die Bedeutung und Ausgestaltung digitaler und flexibler Netzanschlussprozesse inklusive zentraler Register zur Vermeidung von Mehrfachanfragen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Die vom BMWE vorgelegten Maßnahmen gehen diesbezüglich in die richtige Richtung. Allerdings sollte das BMWE an dieser Stelle die Netzbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Insbesondere die Standardisierung von Prozessen wird weiterhin nicht entschieden genug verfolgt.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, das den Ausbau von Energieanlagen und den Netzausbau besser aufeinander abstimmen sowie das Netzanschlussverfahren verbessern soll. Die Stellungnahme kritisiert die extrem kurze Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Beteiligung erschwert. Im Mittelpunkt stehen die Interessen von Verbraucher:innen, die zunehmend in eigene Photovoltaikanlagen, Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeicher investieren und auf effiziente Netzanschlussprozesse angewiesen sind. Der vzbv begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussprozesse, fordert aber weitergehende und verbindlichere Vorgaben für Netzbetreiber. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit klarer Zeitvorgaben und einheitlicher Verfahren für Netzanschlussbegehren, 2) die Einführung eines bundesweit einheitlichen Online-Tools für unverbindliche Netzanschlussauskünfte, und 3) die Erstellung eines bundesweit gültigen Messkonzept-Katalogs für verschiedene Photovoltaik-Betriebsmodelle. Zudem wird eine Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen zur Abrechnung geringfügiger Stromverbräuche gefordert, um mehr Rechtsklarheit für Verbraucher:innen zu schaffen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verein Deutscher Ingenieure e.V.

„Der VDI sieht in dem geplanten Netzanschlusspaket einen wichtigen und notwendigen Schritt. Zugleich ist aus Sicht des VDI entscheidend, dass die Reform technologieoffen ausgestaltet wird.“

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des sogenannten Netzanschlusspakets, den Ausbau von Energieerzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen besser mit dem Netzausbau zu koordinieren. Besonders betont wird die Notwendigkeit von Technologieoffenheit, damit keine Technologie bevorzugt oder benachteiligt wird. Der VDI fordert, dass Netzanschlüsse nachvollziehbar und diskriminierungsfrei vergeben werden. Die Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren wird positiv bewertet, da sie zu mehr Transparenz und Investitionssicherheit führen kann. Kritisch sieht der VDI jedoch den geplanten Redispatch-Vorbehalt, also die Möglichkeit, Netzanschlüsse in bestimmten Gebieten zu beschränken, wenn diese als kapazitätslimitiert gelten. Hier sieht der VDI die Gefahr, dass die Schwelle für Einschränkungen zu niedrig angesetzt ist und dadurch Investitionen erschwert und die Energiewende gebremst werden könnten. Der VDI fordert, dass restriktive Maßnahmen nur bei klar nachgewiesenen Engpässen greifen und stattdessen der Netzausbau priorisiert wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Fachkräftemangel: Ohne ausreichend qualifiziertes Personal könnten selbst gute Reformen nicht wirken. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Technologieoffenheit als Leitprinzip, 2) Risiken und Kritik am Redispatch-Vorbehalt, 3) Bedeutung von Fachkräften für die Umsetzung der Energiewende.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.

„Die Berücksichtigung der Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes bei der Priorisierung von Netzanschlussbegehren liegt im Interesse eines effizienten Gesamtsystems der Energieversorgung.“

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas e.V.) begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der darauf abzielt, den Ausbau von Energieanlagen besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren zu verbessern. FNB Gas hebt hervor, dass durch die zunehmende Konkurrenz um elektrische Netzanschlusskapazitäten ein einheitliches, transparentes und effizientes Verfahren für diskriminierungsfreie Netzanschlüsse notwendig ist. Besonders betont wird, dass bei der Priorisierung von Netzanschlüssen die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes als Kriterium aufgenommen werden sollte, da für dessen Betrieb erhebliche elektrische Verdichterkapazitäten benötigt werden. Verzögerungen beim Stromnetzanschluss könnten die fristgerechte Fertigstellung des Wasserstoff-Kernnetzes gefährden. Die Stellungnahme unterstreicht, dass das Wasserstoff-Kernnetz einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten kann, indem es Stromengpässe im Netz abfedert und eine sektorübergreifende Infrastruktur schafft. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit, die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes als Priorisierungskriterium im Gesetz zu verankern, 2) die Bedeutung von Elektroverdichtern für das Wasserstoffnetz und deren Strombedarf, 3) die Rolle des Wasserstoff-Kernnetzes als ergänzende Infrastruktur zur effizienten Energieversorgung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002747 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Vestas Deutschland GmbH

„Vestas lehnt den vorgeschlagenen entschärften Redispatch-Vorbehalt weiterhin ab, da er den notwendigen Ausbau der Onshore-Windenergie gefährdet, ohne ausreichend Anreize für den Netzausbau zu setzen.“

Die Stellungnahme der Vestas Deutschland GmbH zum Gesetzentwurf für das sogenannte Netzanschlusspaket kritisiert zentrale Elemente des Entwurfs, insbesondere den sogenannten Redispatch-Vorbehalt und die geplante Begrenzung der Netzanschlussleistung für Windenergieanlagen. Vestas lehnt den Redispatch-Vorbehalt ab, da er den Ausbau der Windenergie an Land (Onshore-Windenergie) gefährdet und keine ausreichenden Anreize für den Netzausbau setzt. Stattdessen schlägt Vestas alternative Steuerungsmechanismen wie technologiedifferenzierte Baukostenzuschüsse und flexible Netzanschlussvereinbarungen vor. Die geplante Begrenzung der Wirkleistung (Systemdienliche Anschlussleistung, SAL) auf 280 Watt pro Quadratmeter Rotorfläche wird als zu starker Eingriff in die technologische Entwicklung kritisiert, da sie kurzfristig Innovationen ausbremst und die Stromgestehungskosten erhöhen könnte. Vestas fordert Übergangsfristen und Vertrauensschutz für bereits geplante Projekte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen des Redispatch-Vorbehalts auf Investitionssicherheit und den Ausbau der Windenergie, 2) Die Kritik an der Wirkleistungsbegrenzung und deren Folgen für Innovation und Wirtschaftlichkeit, 3) Alternativvorschläge zur lokalen Steuerung und flexiblen Netzanschlussvereinbarungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R003891 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Vonovia

„Wenn der Entwurf dezentrale Erzeugung im Gebäudebestand jedoch vor allem unter Kosten- und Systemgesichtspunkten betrachtet, ohne die besonderen Potenziale von Mehrfamilienhäusern und Quartieren ausreichend abzubilden, verfehlt er einen wesentlichen Hebel für die sozialverträgliche als auch resiliente Umsetzung der Energiewende.“

Die Stellungnahme bewertet die grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch, dass die besonderen Potenziale von Mehrfamilienhäusern und Quartierslösungen für die Energiewende nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Autoren fordern praxistaugliche Regelungen für Direktvermarktung, Mieterstrom und Speicherintegration, um dezentrale Erzeugung und Verbrauch zu stärken. Sie betonen, dass die Digitalisierung der Messinfrastruktur – insbesondere der Smart-Meter-Rollout – Voraussetzung für eine erfolgreiche Marktintegration ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach verbindlichen Netzanschlussfristen und transparenten Baukostenzuschüssen, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Notwendigkeit, Mehrfamilienhäuser und Quartiere als zentrale Säule der Energiewende regulatorisch zu stärken, (2) die Bedeutung der Digitalisierung und des Smart-Meter-Rollouts für die Marktintegration, und (3) die Forderung nach klaren, einheitlichen Kriterien für Netzanschluss und Baukostenzuschüsse zur Sicherung von Planbarkeit und Investitionssicherheit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

„Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. lehnt die geplanten Begrenzungen von Redispatch-Erstattungen im Entwurf des Netzanschlusspaketes ab, da die geplanten Regelungen die für den Ausbau der Windenergie erforderliche Investitionssicherheit untergraben und damit die für Deutschland bedeutsame Wirtschaftskraft der Branche der Erneuerbaren Energien und die Erreichung der Klimaziele gefährden.“

Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) lehnt den Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket in zentralen Punkten ab. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Einführung eines sogenannten Redispatchvorbehalts, der es Netzbetreibern ermöglichen soll, in bestimmten Netzgebieten die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraftanlagen zu begrenzen und die Entschädigungszahlungen an die Betreiber zu reduzieren. Der WVW argumentiert, dass diese Maßnahmen die Investitionssicherheit gefährden, den Ausbau der Windenergie ausbremsen und damit sowohl die Wirtschaftskraft der Branche als auch die Erreichung der deutschen Klimaziele bedrohen. Der Verband betont, dass die Kosten für solche Redispatch-Maßnahmen (also das gezielte Abregeln von Anlagen zur Netzstabilisierung) im Verhältnis zur Gesamtstrommenge und zu anderen Kostenfaktoren marginal sind (0,1 Cent/kWh) und daher kein Grund für eine Einschränkung des Ausbaus erneuerbarer Energien bestehen. Stattdessen fordert der WVW eine konsequente Optimierung und Modernisierung der bestehenden Stromnetze durch technische Maßnahmen wie Freileitungsmonitoring, Digitalisierung und flexible Netzführung, um Engpässe kurzfristig und kostengünstig zu beheben. Weitere Kritikpunkte betreffen die geplanten Baukostenzuschüsse für Erzeuger erneuerbarer Energien, die als zusätzliche Belastung in einer ohnehin angespannten Marktsituation gesehen werden, sowie die pauschale Begrenzung der Anlagenleistung auf 280 Watt/m² Rotorfläche, die an windstarken Standorten als ineffizient bewertet wird. Begrüßt werden hingegen Ansätze zur Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussverfahren, wobei der WVW hier verbindlichere Vorgaben und Anreize für Netzbetreiber fordert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ablehnung des Redispatchvorbehalts und dessen Auswirkungen auf Investitionen, Arbeitsplätze und Klimaziele; 2) Die technischen Möglichkeiten zur Optimierung des bestehenden Stromnetzes als Alternative zu Abregelungen; 3) Die Kritik an pauschalen Leistungsbegrenzungen und Baukostenzuschüssen für Windenergieanlagen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001043 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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WirtschaftsVereinigung Metalle

„Die WVMetalle lehnt die vorgeschlagene Regelung daher in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ab und fordert, die besonderen Investitions- und Transformationszyklen der Industrie angemessen zu berücksichtigen.“

Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der insbesondere die Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau und die Verbesserung des Netzanschlussverfahrens zum Ziel hat. Die WVMetalle begrüßt die Möglichkeit, Netzgebiete mit begrenzter Kapazität auszuweisen, um einen ungesteuerten Ausbau erneuerbarer Energien in bereits stark belasteten Gebieten zu verhindern. Sie unterstützt die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts, der Verteilnetzbetreibern erlaubt, besonders belastete Gebiete als kapazitätslimitiert zu kennzeichnen. Kritisch sieht die WVMetalle jedoch die geplante Regelung zur Reduzierung der vorzuhaltenden Netzleistung auf den höchsten Wert der letzten drei Jahre, da dies die Flexibilität und Planungssicherheit der Industrie beeinträchtigen könnte. Positiv bewertet wird die Ablösung des bisherigen Windhundverfahrens (first come, first served) durch ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, das auf dem Reifegrad der Projekte basiert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Systemkosten bei der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien stärker zu berücksichtigen, 2) die Kritik an der geplanten Reduzierung der vorzuhaltenden Netzleistung, und 3) die Forderung nach einer Priorisierung industrieller Netzanschlussbegehren, insbesondere wenn diese zur industriellen Transformation und Dekarbonisierung beitragen.

Tendenz: überwiegend ablehnend

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 wpd onshore GmbH & Co. KG

„Das mit fünf Prozent viel zu niedrige Auslösekriterium würde zu undifferenzierten und großräumigen Engpassregionen führen und in die Standortsteuerung der Raumordnung eingreifen.“

Die Stellungnahme der wpd onshore GmbH & Co. KG bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, das sogenannte Netzanschlusspaket. Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu koordinieren und das Verfahren für Netzanschlüsse zu verbessern. Die wpd kritisiert insbesondere den geplanten Redispatch-Vorbehalt nach § 14 Abs. 1d EnWG 2027. Redispatch bezeichnet Maßnahmen zur Steuerung von Stromerzeugungsanlagen, um Netzengpässe zu vermeiden. Das vorgesehene Auslösekriterium von fünf Prozent wird als zu niedrig angesehen, da es zu großflächigen Engpassregionen führen und die Standortplanung erschweren würde. Dies könnte dazu führen, dass bestimmte Regionen für den Ausbau erneuerbarer Energien faktisch gesperrt werden und Projekte wirtschaftlich unattraktiv werden. Die wpd schlägt stattdessen ein Auslösekriterium von mindestens zehn Prozent vor. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Auswirkungen des niedrigen Auslösekriteriums, (2) die Folgen für die Standortsteuerung und Wirtschaftlichkeit von Projekten sowie (3) der Vorschlag für einen Kompromiss mit einem höheren Schwellenwert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 WWF Deutschland

„Teile der geplanten Maßnahmen können zu Planungs- und Investitionsunsicherheit führen, was den weiteren Ausbau dringend notwendiger erneuerbarer und strombasierter Erzeugungs- und Verbrauchstechnologien angeht. Wir warnen daher eindringlich vor einer Abkehr vom ambitionierten Energiewendekurs.“

Der WWF Deutschland bewertet den Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket kritisch. Die Organisation bemängelt insbesondere die sehr kurze Konsultationsfrist, die eine fundierte Beteiligung erschwert. Inhaltlich erkennt der WWF zwar die Problemlage an – insbesondere den verschärften Wettbewerb um Netzanschlusskapazitäten und den schleppenden Netzausbau –, sieht jedoch in den vorgeschlagenen Maßnahmen keine ausreichenden Lösungen. Besonders kritisch werden die geplanten kapazitätslimitierten Netzgebiete beurteilt: Sie könnten zu Investitionsunsicherheit, höheren Kosten und einer Verlangsamung des Ausbaus erneuerbarer Energien führen. Der WWF fordert stattdessen eine Flexibilitätsagenda, die auf Digitalisierung, Flexibilität und systemdienlichen Ausbau setzt. Außerdem werden unionsrechtliche Bedenken gegen die Einschränkung von Netzanschlussansprüchen und Entschädigungen für Anlagenbetreiber hervorgehoben. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Risiken und rechtlichen Probleme kapazitätslimitierter Netzgebiete, 2) Die Notwendigkeit einer Flexibilitätsagenda für das Stromsystem, und 3) Die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf Investitionssicherheit und Kosteneffizienz beim Ausbau erneuerbarer Energien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001579 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Der Systemwechsel im Netzanschlussrecht kann nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass Investitionen in dezentrale Anlagen planbar bleiben und die ausführenden Betriebe die neuen Anforderungen organisatorisch bewältigen können.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, der eine bessere Synchronisierung des Ausbaus von Energieanlagen mit dem Netzausbau sowie die Modernisierung des Netzanschlussverfahrens vorsieht. Der ZDH begrüßt die Zielrichtung des Entwurfs, insbesondere die Abkehr vom sogenannten Windhundprinzip (wer zuerst kommt, wird zuerst angeschlossen) zugunsten einer kriterienbasierten Priorisierung, die Einführung digitaler Netzanschlussportale und die Schaffung von Transparenz über Netzanschlusskapazitäten. Kritisch sieht der ZDH jedoch die kurze Frist zur Stellungnahme, den Nachbesserungsbedarf bei Entschädigungsregelungen in kapazitätslimitierten Netzgebieten, die Gefahr zusätzlicher Bürokratie und die potenziell überproportionale Belastung kleiner und mittlerer Betriebe. Besonders betont werden: 1) Die Notwendigkeit, Handwerksbetriebe, die kritische Infrastrukturen (z.B. Krankenhäuser, Energieversorger) versorgen, bei der Priorisierung angemessen zu berücksichtigen. 2) Die Forderung nach transparenten, stabilen und nachvollziehbaren Baukostenzuschüssen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. 3) Die Chancen und Anforderungen der Digitalisierung, wobei einheitliche, medienbruchfreie Verfahren und die vollständige Abwicklung durch beauftragte Dritte gefordert werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
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👍 Zentralverband Oberflächentechnik e.V.

„Der Referentenentwurf bildet hierfür eine geeignete Grundlage. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte jedoch sichergestellt werden, dass die Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten ausschließlich nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien erfolgt. Politische Priorisierungen einzelner Branchen oder Geschäftsmodelle sollten vermieden werden. Energie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss allen Unternehmen nach gleichen rechtsstaatlichen Maßstäben zur Verfügung stehen.“

Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das sogenannte Netzanschlusspaket, das die Beschleunigung und Digitalisierung der Netzanschlussverfahren sowie die Synchronisierung von Netz- und Erzeugungsausbau zum Ziel hat. Die Stellungnahme betont die Bedeutung schneller, transparenter und digitaler Netzanschlussverfahren für die Elektrifizierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, insbesondere für stromintensive mittelständische Unternehmen. Der ZVO fordert, dass knappe Netzkapazitäten ausschließlich nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien vergeben werden – nicht nach politischen Präferenzen oder Branchenzugehörigkeit. Das bisherige Windhundprinzip (Vergabe nach Reihenfolge der Antragstellung) wird als unzureichend kritisiert und soll durch Kriterien wie Umsetzungsreife, Genehmigungsstand und nachgewiesenen Netzbedarf ersetzt werden, um spekulative Reservierungen zu verhindern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit objektiver und diskriminierungsfreier Vergabekriterien für Netzanschlüsse, 2) die Bedeutung verbindlicher Bearbeitungsfristen und belastbarer Kapazitätsinformationen für Investitionssicherheit, und 3) die differenzierte Behandlung von Speicherprojekten, die nur bei nachgewiesenem systemischem Nutzen bevorzugt werden sollen. Der ZVO spricht sich zudem für den Schutz bestehender Netzanschlusskapazitäten, angemessene Reservierungsfristen und eine Begrenzung zusätzlicher Kostenbelastungen aus.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R003767 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Das Netzanschlusspaket enthält wichtige Verbesserungen bei Transparenz, Digitalisierung und Standardisierung, weist aber weiterhin eine zentrale Regelungslücke bei verbindlichen Bearbeitungs- und Fertigstellungsfristen für Netzanschlüsse auf, was Investitionen in Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur, Speicher und Photovoltaikanlagen erheblich erschwert.“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) bewertet den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Netzanschlusspaket) grundsätzlich positiv, hebt jedoch mehrere zentrale Kritikpunkte hervor. Besonders begrüßt werden die geplanten Verbesserungen bei Digitalisierung, Transparenz und Standardisierung der Netzanschlussverfahren, etwa durch eine bundesweite Internetplattform und digitale Netzanschlussportale. Kritisch sieht der ZIA das Fehlen verbindlicher Bearbeitungs- und Fertigstellungsfristen für Netzanschlüsse, was weiterhin als größte Regelungslücke für Investitionen in Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur, Speicher und Photovoltaikanlagen gilt. Zudem fordert der Verband, dass die Priorisierung von Netzanschlüssen die Besonderheiten der Immobilienwirtschaft – wie Standortgebundenheit von Wohnungsbau- und Quartiersprojekten – stärker berücksichtigt. Auch die geplante Schwelle von 135 kW für die digitale Netzanschlussauskunft wird als zu hoch angesehen, da viele relevante Vorhaben darunter liegen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher Fristen und klarer Verfahrensregeln für Netzanschlüsse, 2) die Digitalisierung und Standardisierung der Netzanschlussprozesse, 3) die Ausgestaltung von Baukostenzuschüssen und deren Auswirkungen auf Investitionen in Gebäudetechnik und erneuerbare Energien.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 22.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 18 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Neugestaltung von Redispatch, sodass Abregelung am Netzverknüpfungspunkt und nicht an der Anlage stattfindet. Die Umformulierung vorgegebener Priorisierungsparameter für die Netzanschlussvergabe, sodass für ÜNB und VNB hier eine Muss- statt einer Kann-Regelung gilt. Die Erweiterung der Transparenzpflichten und der Vereinheitlichung des Reservierungsmechanismus auf die Niederspannung ab 01.01.2030.

Lobbyregister-Nr.: R002241 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86784

ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Neugestaltung von Redispatch, sodass Abregelung am Netzverknüpfungspunkt und nicht an der Anlage stattfindet. Die Umformulierung vorgegebener Priorisierungsparameter für die Netzanschlussvergabe, sodass für ÜNB und VNB hier eine Muss- statt einer Kann-Regelung gilt. Die Erweiterung der Transparenzpflichten und der Vereinheitlichung des Reservierungsmechanismus auf die Niederspannung ab 01.01.2030.

Lobbyregister-Nr.: R001783 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86493

Bernstein Public Policy GmbH | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplante Novelle adressiert den Netzausbau als Engpass und verfolgt das Ziel, den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren zu synchronisieren. EEF setzt sich für faire Regeln für Anschluss, Redispatch und Netzausbaupflichten ein.

Lobbyregister-Nr.: R001191 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86806

BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist es, bei der Ausgestaltung des angekündigten Netzpakets bzw. entsprechender Änderungen im Energiewirtschaftsrecht politisch so zu beraten, dass der Rechtsrahmen für Netzanschluss und Einspeisung erneuerbarer Erzeugungsanlagen und Speicher praxistauglich und planungssicher geregelt wird. Angestrebt werden klare Vorgaben zu Anschlussverfahren und Fristen, Kapazitätszuweisung/Netzanschlussverpflichtung, Baukostenzuschüssen und Entgeltregelungen sowie zu Abregelung, Entschädigung und Priorisierung erneuerbarer Energien und Speicher.

Lobbyregister-Nr.: R002438 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86574

Deutsche Kreditbank AG | 28.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Weiterentwicklung des EEG und der Netzanschlussregeln verfolgt ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen: Den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizienter, marktnäher und besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu verzahnen. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass neue regulatorische Anforderungen die langfristige Finanzierbarkeit von Wind- und Photovoltaikprojekten nicht unnötig erschweren. Die Energiewende benötigt erhebliche private Investitionen – dafür sind über die Finanzierungslaufzeit kalkulierbare Rahmenbedingungen entscheidend.

Lobbyregister-Nr.: R002953 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86545

Deutsche Umwelthilfe e.V. | 19.08.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Pauschale Redispath und Spitzenkappung lehen wir ab, Erforderlich sind klare Grenzen, faire Baukostenzuschüsse, verbindliche Priorisierunskriterien sowie transparente Kapazitätsdaten und Fristen.

Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 83621

EEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH | 05.10.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplante Novelle adressiert den Netzausbau als Engpass und verfolgt das Ziel, den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren zu synchronisieren. EEF setzt sich für faire Regeln für Anschluss, Redispatch und Netzausbaupflichten ein.

Lobbyregister-Nr.: R006623 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86789

EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Verband unterstütztet einige Verbesserungen im Netzpaket, wie digitale Prozesse und verbindlichere Fristen für den Netzanschluss. Der vorgeschlagene Redispatch-Vorbehalt wird jedoch abgelehnt – EFET D spricht sich gegen dessen Einführung aus. Um Engpässe in den Verteilnetzen zu identifizieren und vorhandene Netzkapazitäten besser auszuschöpfen, sind Digitalisierung und Echtzeitdaten entscheidend. Ebenso ist Netzausbau erforderlich, um Netzengpässe zu überwinden. Transparenz über die betroffenen Netzbereiche und deren Digitalisierung sind erste notwendige Schritte. Zudem sollte die Bundesnetzagentur Mindeststandard festlegen und so die Möglichkeiten für Netzbetreiber-Eingriffe begrenzen. FCAs sollten als Option möglich, jedoch nie Voraussetzung für einen Netzanschluss sein.

Lobbyregister-Nr.: R003210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86826

ENERTRAG | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
ENERTRAG kommentiert und bewertet die Kabinettsentwürfe zum EEG 2027 und Netzschlusspaket. U.a. sollte auf die Einführung eines Redispatch-Vorbehaltes verzichtet werden, da dessen restriktive Wirkung für den weiteren Ausbau erneuerbaren Energien nicht valide abgeschätzt werden kann.

Lobbyregister-Nr.: R003850 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81796

green flexibility development gmbh | 16.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das sog. „Netzpaket“ des BMWE zielt darauf ab, das Netzanschluss‑ und Vorrangsrecht für EE‑Anlagen in stark belasteten Netzgebieten rechtlich zu modifizieren. Konkretes Ziel ist u.a. die Einführung eines neuen Systems der Priorisierung von Netzanschlussbegehren. Es enthält diverse Vorgaben zum Netzanschluss mit Auswirkungen auf BESS-Projekte. Ziel der Interessenvertretung ist daher, dass BESS-Projekte hier nicht ins Hintertreffen geraten.

Lobbyregister-Nr.: R007923 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85713

Green Planet Energy eG | 16.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Green Planet Energy setzt sich gemeinsam mit Bürgerwerke, EWS Schönau und Naturstrom für invesitionsfreundliche politische Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ein. Die vier Kernpunkte dafür lauten: Redispatchvorbehalt streichen, Lokale Baukostenzuschüsse und systemdienliche Anschlussleistung stärken, Zukunft von PPAs sicherstellen & kein überstürzter Wegfall der EEG-Förderung kleiner PV-Anlagen.

Lobbyregister-Nr.: R002733 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85906

HanseWerk AG | 28.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen. Bürokratie abbauen. Netzanschlussverfahren modernisieren.

Lobbyregister-Nr.: R002503 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85984

Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. | 16.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.

Lobbyregister-Nr.: R003890 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85649

MIBRAG GmbH | 17.08.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.

Lobbyregister-Nr.: R000982 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 84751

Siemens Energy Global GmbH & Co. KG | 05.10.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Netzanschlusspaket regelt den Zugang, Rechte und Pflichten für anzuschließende Erneuerbare Energiequellen.

Lobbyregister-Nr.: R001501 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86516

Trianel GmbH | 28.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sinnvolle Regelungen zur Synchronisierung von Ausbau Netz und Erzeugung ermöglichen. Vor allem zielgenaues Instrument mit sinnvollen Übergangsregelungen

Lobbyregister-Nr.: R001350 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86417

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 05.10.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass bei der Modernisierung, Digitalisierung bzw. beim Neu- und Ausbau der Strominfrastruktur auch die Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs Berücksichtigung finden. So ist für attraktive Mobilitätsangebote mit elektrisch betriebenen Bahnen und Bussen die rechtzeitige und verlässliche Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Voraussetzung. Zugleich ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf aber auch neue Belastungen und Risiken für die Branche. So ist zu befürchten, dass einige Neuregelungen zu zusätzlichen Kosten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand oder auch zu Einschränkungen beim Zugang zu Netzanschlusskapazitäten führen können. Das betrifft inbesondere den Ausbau der Ladeinfrastrukturen für Elektrobusse.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 87061

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 30.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Netzanschluss ist ein begrenzender Faktor für Energiewende, Elektrifizierung und kommunale Investitionen. Hohe Antragszahlen, fehlende rechtssichere Steuerungsinstrumente und langwierige Genehmigungsverfahren belasten insbesondere kommunale Netzbetreiber. Das Netzanschlusspaket ist zentral, um knappe Netzkapazitäten transparent, steuerbar und gesamtwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Der VKU erkennt den Bedarf einer besseren Synchronisierung von EE- und Netzausbau ausdrücklich an.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86829

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.09.2026
Erste Beratung:24.09.2026
Drucksache:21/7866 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie23.09.2026Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wirtschaft und Energie07.10.2026Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 07.10.2026 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Bernhard Strohmayer (Erneuerbare Energien Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne): Strohmayer sieht das Hauptproblem des Gesetzentwurfs im Wegfall des unbedingten Netzanschlussanspruchs in kapazitätslimitierten Gebieten, der mit dem Redispatch-Vorbehalt einhergeht. Dieser Wegfall schade den Prinzipien des EEGs, da der Netzzugang auf individuelle Verträge verlagert werde. Der Redispatch-Vorbehalt führe zu Fehlanreizen und erhöhe die Erlöse der Netzbetreiber, während betroffene Anlagen ihre Finanzierungsgrundlage verlören. Die geplante Priorisierung und Abkehr vom Windhund-Prinzip sei grundsätzlich richtig, aber die Regelung überlasse wichtige Entscheidungen zu sehr dem Ermessen der Netzbetreiber.

Thorsten Müller (Leuphana Universität Lüneburg, Stiftung Umweltenergierecht): Müller schließt sich der Kritik am Redispatch-Vorbehalt an und sieht erhebliche unionsrechtliche Risiken. Der Schwellenwert von fünf Prozent Redispatch-Volumen sei unionsrechtlich nicht überzeugend. Die geplanten Regelungen führten zu Rechtsunsicherheit und Auslegungsschwierigkeiten. Müller fordert, das Verhältnis zwischen den relevanten Paragrafen im EnWG und EEG klarzustellen und den Vorrang für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhalten.

Christine Falken-Großer (Bundesverband Erneuerbare Energie, BEE): Falken-Großer lehnt den Redispatch-Vorbehalt vollständig ab, da er Erlösausfälle von bis zu 20 Prozent unentschädigt provoziere, das Verursacherprinzip umkehre, gegen EU-Recht verstoße und in die kommunale Flächenplanung eingreife. Sie kritisiert, dass der Mechanismus kein netztechnisches Problem löse, sondern Kosten und Risiken auf die Erzeuger abwälze. Die geplante Regelung führe zu einer flächendeckenden Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete und gefährde die Investitionssicherheit.

Bärbel Heidebroek (Bundesverband WindEnergie): Heidebroek spricht sich klar gegen den Redispatch-Vorbehalt und die Ausweisung von Redispatch-Gebieten aus. Sie warnt vor jährlichen Energieverlusten von mehr als 25 Prozent und sieht den Entschädigungsverzicht sowie die Ausgestaltung der Engpassgebiete als europarechts- und verfassungswidrig an. Sie fordert die Streichung des Redispatch-Vorbehalts und schlägt vor, Strom vor dem Netzverknüpfungspunkt nutzbar zu machen sowie die Rechte von Speichern und die gemeinsame Nutzung von Anschlüssen zu stärken.

Johanna Friebel (Deutscher Landkreistag): Friebel warnt, dass Netzengpässe vorrangig durch beschleunigten Ausbau und intelligente Steuerung der Netze überwunden werden sollten. Der Gesetzentwurf verlagere den Schwerpunkt zu stark auf die Bewirtschaftung knapper Kapazitäten. Der Redispatch-Vorbehalt ändere das Grundprinzip des Einspeisevorrangs und erhöhe die wirtschaftlichen Risiken für Investitionen in erneuerbare Energien. Sie sieht die Gefahr, dass lokale Projekte verzögert werden.

Andreas Bublitz (TransnetBW GmbH, für die vier Übertragungsnetzbetreiber): Bublitz sieht im parlamentarischen Verfahren die Chance, die Nutzung der begrenzten Anschlussmöglichkeiten im Übertragungsnetz zu optimieren. Er fordert klare politische Entscheidungen zur Priorisierung von Anschlusskapazitäten für verschiedene Nutzergruppen. Die steigende Nachfrage nach Netzanschlüssen übersteige das Angebot, weshalb eine Priorisierung notwendig sei, die jedoch politisch und nicht durch Netzbetreiber erfolgen solle.

Kai Roger Lobo (Verband kommunaler Unternehmen, VKU): Lobo lobt den Entwurf, da er den zentralen Engpass der Energiewende adressiere. Er fordert jedoch einen beschleunigten Ausbau der Verteilnetze. Der VKU begrüßt den Redispatch-Vorbehalt und fordert, dass die technologiespezifische Ermittlung der Redispatch-Raten verbindlich ins Gesetz aufgenommen wird. Die Begrenzung der maximalen Anschlussleistung für PV- und Windanlagen solle beibehalten werden.

Christian Seyfert (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, VIK): Seyfert begrüßt die gesetzliche Grundlage für die Priorisierung von Netzanschlussbegehren, fordert aber, dass industrielle Projekte ausdrücklich bei der Priorisierung berücksichtigt werden. Netzbetreiber sollten Spielraum zur Koordination industrieller Anschlussbegehren erhalten. Die Möglichkeit zur Reduzierung vorgehaltener Anschlussleistung nach fünf Jahren lehnt er ab, da sie Risiken für industrielle Investitionen berge.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:471/26
Eingang im Bundesrat:14.08.2026
Erster Durchgang:25.09.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit10.09.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss10.09.2026Tagesordnung