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Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Entwurf wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und wird demnächst im Gesetzblatt verkündet.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:10.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/6278 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/7009 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Eckpunktepapier der Fraktionen vom 25.02.2026
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ablösung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet ist. Insbesondere wird die verpflichtende Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung gestrichen. Eigentümer erhalten beim Heizungstausch wieder mehr Entscheidungsfreiheit, können aber weiterhin auch Gas- und Ölheizungen einbauen, sofern ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) genutzt werden. Das Gesetz setzt zudem die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 1:1 in nationales Recht um, insbesondere hinsichtlich Effizienzanforderungen, Renovierungsverpflichtungen für Nichtwohngebäude, Nullemissionsgebäuden und nachhaltiger Mobilität. Federführend zuständig sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Komplexität und geringe Praktikabilität der mit dem Gesetz vom 16. Oktober 2023 eingeführten Regelungen (§ 71 und §§ 71b bis 71p GEG), die zu Verunsicherung geführt hatten. Zudem ist die Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie bis 29. Mai 2026 verpflichtend. Der Entwurf steht im Kontext der deutschen und europäischen Klimaschutzziele, insbesondere der Agenda 2030 der UN (SDG 7 und 13), und dient der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen insbesondere durch die Renovierungsanforderungen für Nichtwohngebäude einmalige Kosten von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für 10 Jahre. Für die Wirtschaft fallen einmalige Kosten von etwa 684 Millionen Euro pro Jahr für 10 Jahre an, denen aber auch Entlastungen gegenüberstehen. Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich eine jährliche Entlastung von rund 5,1 Milliarden Euro, für die Wirtschaft von rund 2,3 Milliarden Euro und für die Verwaltung von rund 335 Millionen Euro. Die Entlastungen werden durch neue Pflichten teilweise wieder gemindert, deren genaue Höhe wegen Unsicherheiten bei den Kosten biogener Brennstoffe nicht beziffert werden kann. Es werden keine direkten Einnahmen für den Staat erwartet. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden bei der Finanzierung von Maßnahmen berücksichtigt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft und wurde dem Bundesrat entsprechend zugeleitet. Das Gesetz gilt unbefristet, eine Evaluierung ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Die Wahl der Heizungsart bleibt den Eigentümern überlassen, wobei ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe verpflichtend werden. Die Entwicklung der Kosten für biogene Brennstoffe ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weshalb keine belastbaren Prognosen über die künftigen Kosten möglich sind. Das Gesetz ist Teil der Umsetzung des Koalitionsvertrags und der europäischen Vorgaben und soll Investitionssicherheit schaffen. Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau oder die Gleichstellung werden nicht erwartet. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden weggelassen: 
 
Gebäudemodernisierung und Heizungstausch 
- Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden wird technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet. 
- Beim Heizungstausch können Eigentümer frei zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen (Wärmepumpe, Fernwärme, hybride Modelle, Biomasse, Gas- und Ölheizungen). 
- Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe: 2029 mind. 10%, 2030 mind. 15%, 2035 mind. 30%, 2040 mind. 60%). 
- Für Hybridheizungen (Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert mit fossilen Brennstoffen) gelten erleichterte Anforderungen, wenn ein bestimmter Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammt. 
- Stromdirektheizungen dürfen in Mietwohnungen nur eingebaut werden, wenn das Gebäude besonders gut gedämmt ist (Wärmeschutzanforderungen um mindestens 30% unterschritten). 
- Bei neuen Mietwohnungen darf eine Stromdirektheizung nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Wärmeschutzanforderungen um mindestens 45% unterschreitet. 
- In bestimmten Nichtwohngebäuden mit großer Raumhöhe und dezentralen Heizsystemen gelten Ausnahmen von den Anforderungen an erneuerbare Energien. 
 
Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme 
- Bestehende und neue Nichtwohngebäude mit großen Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen (über 70 kW) müssen mit Gebäudeautomationssystemen ausgestattet werden, die Energieverbrauch überwachen, analysieren und Effizienzverluste erkennen. 
 
Energieausweise und Lebenszyklus-Emissionen 
- Einführung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen als verpflichtender Bestandteil des Energieausweises für neue Gebäude. 
- Bericht zur Treibhausgas-Bilanz im Lebenszyklus wird Teil des Energieausweises und muss von qualifizierten Fachleuten erstellt werden. 
- Neue Anforderungen an die Qualifikation für die Erstellung von Ökobilanzen. 
- Energieausweise werden an neue EU-Vorgaben angepasst, insbesondere hinsichtlich Angaben, Effizienzklassen und Nachweispflichten. 
 
Renovierungspflichten für Nichtwohngebäude 
- Energetisch schlechteste 16% der Nichtwohngebäude müssen bis 2030, die schlechtesten 26% bis 2033 renoviert werden. 
- Eigentümer können selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen. 
- Ausnahmen für bestimmte Gebäude (z.B. mit Biomasseheizung, Wärmepumpe oder Fernwärme). 
 
Nullemissionsgebäude 
- Ab 2028: Neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und Behörden müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden (keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort). 
- Ab 2030: Alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude müssen Nullemissionsstandard erfüllen. 
 
Solarenergie 
- Bei Planung von Gebäuden ist zu prüfen, ob und wie Solarenergie (Photovoltaik oder Solarthermie) am Standort genutzt werden kann. 
- Für bestimmte Neubauten und größere Renovierungen werden Vorgaben zur Installation von Solaranlagen gemacht, mit Ausnahmen bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. 
 
Kostenverteilung bei Heizungen mit Bio-Anteil 
- Bei neuen Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen in Mietwohnungen werden die Kosten für biogene Brennstoffe, Netzentgelte und CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter hälftig aufgeteilt (bis zur dritten Stufe der Bio-Treppe). 
- Ab 2030 dürfen Neubauten keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen, daher entfällt dort die Kostenaufteilung. 
 
Elektromobilitätsinfrastruktur 
- Neue und renovierte Wohn- und Nichtwohngebäude müssen je nach Anzahl der Stellplätze Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsehen. 
- Barrierefreie und nicht-barrierefreie Stellplätze werden gleich behandelt. 
- Für öffentlich zugängliche Stellplätze gibt es flexible Vorgaben zur Ladeleistung. 
 
Weitere wichtige Punkte 
- Neue und aktualisierte Begriffsbestimmungen (z.B. für verschiedene Wasserstoffarten, Bioöl, Lebenszyklus-Emissionen). 
- Vereinfachtes Nachweisverfahren für Neubauten wird ausgeweitet und vereinfacht. 
- Anpassung der technischen Normen und Referenzgebäude an den Stand der Technik und EU-Vorgaben. 
- Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften (z.B. Einbau nicht zulässiger Heizungsanlagen). 
 
Inkrafttreten 
- Stufenweises Inkrafttreten: Teile des Gesetzes treten 2028 und 2030 in Kraft, der Rest unmittelbar nach Verkündung. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die wesentlichen inhaltlichen Maßnahmen und Neuerungen des Gesetzentwurfs. Bei Bedarf kann ich einzelne Themenbereiche noch weiter aufschlüsseln oder erläutern. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine kurze und verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs und seiner Änderungen: 
 
1. Ziel und Hintergrund: 
Der Gesetzentwurf dient der umfassenden Überarbeitung und Modernisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer damit zusammenhängender Gesetze. Er setzt insbesondere die neue EU-Gebäuderichtlinie (2024/1275) in nationales Recht um. Zentrale Ziele sind die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. 
 
2. Wichtige inhaltliche Änderungen: 
- Begriffsbestimmungen werden aktualisiert und erweitert, z. B. zu verschiedenen Wasserstoffarten, Bioöl und Biomasse. 
- Viele Paragraphen werden umnummeriert, gestrichen oder redaktionell angepasst, um die Struktur zu vereinfachen und an neue Vorgaben anzupassen. 
- Die bisherigen strikten Vorgaben für neue Heizungen werden durch technologieoffene, flexiblere und praxistauglichere Regelungen ersetzt. Eigentümer können beim Heizungstausch zwischen verschiedenen Technologien wählen, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) nutzen, wenn sie Gas, Öl oder Flüssiggas verwenden. 
- Für Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe plus Gasheizung) und Solarthermie-Hybridheizungen gibt es Sonderregelungen, die bestimmte Pflichten aussetzen, wenn ein Mindestanteil an erneuerbarer Wärme erreicht wird. 
- Der Einbau von Stromdirektheizungen wird zum Schutz der Mieter an hohe energetische Anforderungen geknüpft. 
- Für größere Nichtwohngebäude werden Anforderungen an Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme eingeführt, um den Energieverbrauch besser zu überwachen und zu steuern. 
- Die Anforderungen an Energieausweise werden an die EU-Vorgaben angepasst und um Angaben zu Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erweitert. 
- Es werden Renovierungsanforderungen für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude eingeführt, die bis 2030 bzw. 2033 renoviert werden müssen. 
- Die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) wird bei Neubauten und größeren Renovierungen verpflichtend geprüft und ggf. umgesetzt. 
- Für neue Gebäude wird ab 2030 der Standard des Nullemissionsgebäudes eingeführt, d. h. es dürfen am Standort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr entstehen. 
- Die Kostenaufteilung für klimafreundliche Brennstoffe bei Mietverhältnissen wird neu geregelt, um Mieter zu schützen und Vermieter an den Mehrkosten zu beteiligen. 
- Es werden zahlreiche Verweise auf aktuelle technische Normen (DIN/TS) aktualisiert. 
 
3. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie: 
Der Entwurf setzt die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (2024/1275) umfassend um, u. a. bei den Anforderungen an Energieeffizienz, Energieausweise, Renovierungspflichten, Nutzung erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. 
 
4. Bürokratieabbau und Vereinfachungen: 
- Viele Regelungen werden vereinfacht, z. B. das Nachweisverfahren für Neubauten. 
- Die Ausstellung von Energieausweisen und die Nachweispflichten werden entbürokratisiert. 
- Es gibt Übergangsregelungen und Ausnahmen, etwa für Gebäude der Landes- und Bündnisverteidigung. 
 
5. Zeitlicher Ablauf: 
- Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft: Einige Regelungen gelten sofort, andere ab 2028 oder 2030. 
 
6. Weitere Änderungen: 
- Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten, um die neuen Vorgaben auch im Mietrecht und bei der Betriebskostenabrechnung umzusetzen. 
- Änderungen im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. 
 
Fazit: 
Der Gesetzentwurf modernisiert das Gebäudeenergierecht grundlegend, schafft mehr Flexibilität und Technologieoffenheit beim Heizen, setzt ambitionierte Klimaschutzziele um und entlastet Eigentümer und Mieter durch klarere und gerechtere Kostenregelungen. Gleichzeitig werden die Vorgaben der neuen EU-Gebäuderichtlinie umfassend in deutsches Recht übertragen. 
 
Hinweis: In deinem Text war keine Stellungnahme des Normenkontrollrats enthalten. Falls du eine solche Stellungnahme oder eine Antwort der Bundesregierung darauf hast, kannst du sie gerne nachreichen, dann fasse ich diese ebenfalls zusammen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.05.2026
Datum Kabinettsbeschluss:13.05.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Die für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 relevanten Fragestellun-
gen wurden im Gutachten zur Umsetzung der EPBD, welches im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellt wurde, erarbeitet. Aufbauend auf dem Gutachten hat das BMWE in mehreren Terminen unter Beteiligung der Forschungsteilnehmenden und der relevanten Verbände und Unternehmen Fragestellungen zur Umsetzung der EPBD er-
örtert. Im Übrigen haben die relevanten Verbände und Unternehmen sich mit eigenen Vorschlä-
gen und Stellungnahmen mit hohem Engagement beteiligt.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Der Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde laut Ministerium am 5. Mai 2026 vorgelegt. Die meisten Stellungnahmen, insbesondere von Verbänden, Ländern und Organisationen, beziehen sich auf eine sehr kurze Beteiligungsphase. Mehrere Absender – darunter das Sächsische Staatsministerium, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die Bundesarchitektenkammer, der KSD, die Bundesingenieurkammer, die TGA-Repräsentanz Berlin, der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband, die KEA-BW/rEA BW, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Deutsche Umwelthilfe, der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt, der Verband Wohneigentum, Architects for Future, die Bundesverband der Deutschen Banken, der ZIA, der VDA und viele weitere – nennen explizit eine Frist von nur vier bis viereinhalb Werktagen (meist 5. bis 11. Mai 2026) für die Abgabe der Stellungnahmen. Mehrere Verbände und Organisationen kritisieren diese Frist als zu knapp, um eine fundierte, fachlich und rechtlich belastbare Bewertung des komplexen Gesetzesvorhabens vorzunehmen. Einzelne Absender geben an, dass die Aufforderung zur Stellungnahme am 5. Mai 2026 einging und die Frist am 11. Mai 2026 endete. Die KEA-BW/rEA BW, der KSD und weitere sprechen von vier Werktagen, der VdK von dreieinhalb Werktagen, Greenpeace von 4,5 Werktagen. Auch die Bundesarchitektenkammer und das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt bestätigen den Zeitraum vom 5. bis 11. Mai 2026. Die TGA-Repräsentanz Berlin und der Bauherren-Schutzbund weisen darauf hin, dass bereits für den 13. Mai 2026 die Kabinettsbefassung geplant war. Die Frist wird von nahezu allen Absendern, die Angaben machen, als unzureichend für eine inhaltliche Prüfung und Abstimmung bewertet.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist überwiegend kritisch bis sehr kritisch. Während einzelne Verbände und Organisationen die Zielrichtung des Gesetzes – Dekarbonisierung, Technologieoffenheit, Bürokratieabbau und Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie – grundsätzlich begrüßen, überwiegt die Kritik an der Ausgestaltung, insbesondere an der Abschaffung der 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht, der Einführung der sogenannten 'Bio-Treppe', der fehlenden Planungssicherheit, der sozialen Ausgestaltung, der Komplexität und den bürokratischen Anforderungen. Die extrem kurze Beteiligungsfrist wird von fast allen Absendern, die Angaben machen, als gravierender Mangel und als Hindernis für eine qualifizierte Verbändebeteiligung bewertet. Viele Stellungnahmen sehen das Gesetz als Rückschritt für Klimaschutz, Investitionssicherheit und soziale Gerechtigkeit. Es besteht breite Einigkeit, dass zentrale Regelungen nachgebessert werden müssen, insbesondere hinsichtlich Klimazielkonformität, sozialer Flankierung, Mieterschutz, Förderarchitektur, Nachweisverfahren und der Rolle erneuerbarer Energien.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsprozess und Fristsetzung
Die extrem kurze Frist von vier bis viereinhalb Werktagen für die Stellungnahmen wird von nahezu allen Akteuren – darunter Handwerks-, Bau-, Industrie-, Energie-, Umwelt-, Sozial-, Verbraucher- und Mieterverbände, Landesministerien, Kammern und NGOs – scharf kritisiert. Die Frist wird als nicht angemessen, nicht sachgerecht und der Komplexität des Gesetzes nicht angemessen bewertet. Viele Verbände (z.B. Bundesingenieurkammer, TGA-Repräsentanz, KEA-BW/rEA BW, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutsche Umwelthilfe, DGNB, BUND, ZIA, GdW, Paritätischer Gesamtverband, Greenpeace, VdK, Bauherren-Schutzbund, Bundesarchitektenkammer, Ministerien der Länder) weisen darauf hin, dass eine fundierte inhaltliche, rechtliche und wirtschaftliche Bewertung so nicht möglich ist. Besonders kleinere Verbände und ehrenamtlich geführte Organisationen sehen sich benachteiligt. Die Frist wird als demokratiepolitisch problematisch und als Schwächung der Verbändebeteiligung gewertet.

2. Klimaschutz und Zielerreichung
Ein breites Spektrum von Umweltverbänden (BUND, NABU, Greenpeace, Deutsche Umwelthilfe, GermanZero, Klima-Bündnis, Architects for Future, Bundesverband Klimaschutz, Umweltinstitut München, Passivhaus Institut, DGS, BuVEG, Bundesverband Geothermie, Bundesverband Erneuerbare Energie), Sozialverbänden (VdK, Paritätischer Gesamtverband, Caritas, Deutscher Mieterbund), Energieberatern, Verbraucherzentralen und zahlreichen Landesministerien kritisieren die Abschwächung der Klimaschutzvorgaben. Besonders die Abschaffung der 65%-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, die Streichung des Enddatums für fossile Heizungen und die Einführung der 'Bio-Treppe' werden als Rückschritt für den Klimaschutz und als nicht vereinbar mit nationalen und europäischen Klimazielen bewertet. Viele fordern einen verbindlichen Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme bis spätestens 2045, ambitionierte Mindeststandards für energetische Sanierung und eine konsequente Elektrifizierung des Wärmesektors. Die 'Bio-Treppe' wird als ineffizient, teuer, bürokratisch und als Lock-in für fossile Technologien kritisiert. Umweltverbände und Energieberater warnen vor Fehlinvestitionen, steigenden Kosten und einer Verlängerung der fossilen Abhängigkeit.

3. Soziale Auswirkungen, Mieterschutz und Förderarchitektur
Sozialverbände (VdK, Paritätischer Gesamtverband, Caritas, Deutscher Mieterbund, Deutscher Mieterbund, Bündnis Bürgerenergie, Verbraucherzentralen), Mieter- und Verbraucherschutzorganisationen sowie zahlreiche NGOs kritisieren die unzureichende soziale Flankierung, die Risiken für Mieter:innen und einkommensschwache Haushalte und die fehlende Warmmietenneutralität. Die geplante Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern wird als nicht ausreichend bewertet, da wesentliche Kostenrisiken weiterhin bei den Mietern verbleiben. Die Abschaffung der verpflichtenden Energieberatung beim Heizungstausch wird als Verschlechterung des Verbraucherschutzes gesehen. Viele fordern eine stärkere soziale Staffelung der Förderprogramme, eine dauerhafte Förderung individueller Sanierungsfahrpläne, gezielte Programme für soziale Träger und eine sozialverträgliche Umsetzung der Klimaziele.

4. Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Bürokratie
Handwerks- und Bauverbände (ZDH, ZVSHK, ZDB, Bauindustrie, Haus & Grund, BFW, VDIV, figawa, ZDS, ZVEI, BDH, BVIR, BVKW, FMI, ZIA, GdW, LEG Immobilien, Verband Wohneigentum, Wohnen im Eigentum) begrüßen grundsätzlich die angestrebte Technologieoffenheit, die größere Flexibilität und die Vereinfachung der gesetzlichen Anforderungen. Gleichzeitig wird jedoch die neue Komplexität, die Vielzahl neuer Nachweis- und Dokumentationspflichten, die Unsicherheiten durch die 'Bio-Treppe', die fehlende Planungssicherheit und die Belastung insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe kritisiert. Viele fordern praxistaugliche, digitalisierte und standardisierte Nachweisverfahren, klare Zuständigkeits- und Haftungsregelungen, längere Übergangsfristen und eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse des Mittelstands und des Handwerks. Die Verlagerung von Risiken und Bürokratie auf Eigentümer:innen wird als problematisch bewertet.

5. Energie- und Wohnungswirtschaft, Industrie und Kommunen
Energieverbände (BDEW, DVGW, Thüga, GEODE, DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT, EFET, Biogasrat+, en2x, UNITI, BEE, BDH, AGFW, B.KWK, VIK, VCI, FMI, Bundesverband Baustoffe, Bundesverband Farbe, Bundesverband Solarwirtschaft, Bundesverband Geothermie, Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle, Bundesverband Parken, Bundesverband der Energie-Abnehmer, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband für Wohnungslüftung, Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie, Bundesverband Infrarot-Heizung, Bundesverband Neue Energiewirtschaft, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Bundesverband der Energie-Abnehmer, Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader) äußern sich differenziert. Viele begrüßen die Technologieoffenheit und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, fordern aber verlässliche, langfristig konsistente und investitionssichere Rahmenbedingungen. Die 'Bio-Treppe', Grüngas- und Grünölquoten, die Kostenaufteilung und die neuen Nachweispflichten werden vielfach als praxisfern, investitionshemmend oder zu wenig ambitioniert kritisiert. Die Energie- und Wohnungswirtschaft fordert eine bessere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung, eine faire und nachvollziehbare Kostenverteilung, gezielte Förderprogramme und eine stärkere Berücksichtigung von Quartiers- und Contracting-Lösungen. Die Industrie fordert dauerhafte Ausnahmen von Grüngasquoten, realistische Fristen und technologieoffene Regelungen.

6. Holz-, Bioenergie- und Landwirtschaftsverbände
Die Holz- und Bioenergieverbände (Initiative Holzwärme, Hauptstadtbüro Bioenergie, Deutscher Säge- und Holzindustrie Bundesverband, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband, Deutscher Forstwirtschaftsrat, Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie, HKI, DRV, BBE, FVH, ZIV, DeSH, BDH, UNITI, AGDW, FVH, Familienbetriebe Land und Forst) kritisieren insbesondere die geplante gesetzliche Festlegung des Kaskadenprinzips für Holz (stoffliche vor energetischer Nutzung), die Nachweispflichten nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und die Anhebung des Primärenergiefaktors für Holz. Diese Regelungen werden als marktfern, bürokratisch, existenzgefährdend und nicht sachgerecht bewertet. Die Bioenergieverbände fordern eine ambitioniertere und umfassendere Ausgestaltung der 'Bio-Treppe', die Ausweitung auf alle seit 2024 installierten Heizungen und die Beibehaltung günstiger Primärenergiefaktoren für Holz und Biogas. Die Nachweispflichten nach EUDR werden als praktisch nicht umsetzbar und als faktisches Betriebsverbot für neue Holzheizungen kritisiert.

7. Gebäudeautomation, Digitalisierung und Elektromobilität
Verbände der Elektro-, Digital- und Automationsindustrie (ZVEI, Bitkom, Schneider Electric, VDMA, VDMA Forum Gebäudetechnik, BVES, TGA-Repräsentanz, ADAC, ACE, VDIK, INSPIRE, Bundesverband Parken, Bundesverband Baustoffe, Bundesverband Farbe, Bundesverband Solarwirtschaft, Bundesverband für Wohnungslüftung) begrüßen die stärkere Berücksichtigung von Gebäudeautomation, Digitalisierung und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Kritisiert werden jedoch lange Übergangsfristen, fehlende verbindliche Effizienz- und Digitalstandards, unklare Anforderungen und Regelungslücken, insbesondere bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Die Anforderungen an Ladeinfrastruktur werden von der Automobil- und Parkhausbranche als zu pauschal, kostenintensiv und nicht bedarfsorientiert bewertet. Es werden differenzierte, flexible und praxistaugliche Regelungen gefordert, die die tatsächlichen Nutzungsprofile und Netzkapazitäten berücksichtigen.

8. Mietrecht, Kostenverteilung und Modernisierungsumlage
Mieter-, Sozial- und Verbraucherschutzverbände (Deutscher Mieterbund, VdK, Paritätischer Gesamtverband, Verbraucherzentrale Bundesverband, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, LEG Immobilien, Haus & Grund, Wohnen im Eigentum, Verband Wohneigentum, GdW, ZIA, BFW, BDEW, DGB, GEODE, BUND, Greenpeace, Deutsche Umwelthilfe) kritisieren die geplanten Änderungen bei der Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern, die Begrenzung der hälftigen Kostenbeteiligung auf 30% CO2-neutrale Brennstoffe und die Modernisierungsumlage. Viele fordern eine grundlegende Reform des Mietrechts, einen technologieneutralen Heizkostendeckel, eine stärkere soziale Staffelung der Förderprogramme und eine Warmmietenneutralität. Die geplanten Regelungen werden als nicht ausreichend für einen wirksamen Mieterschutz und als sozial riskant bewertet.

9. Verfassungsrechtliche und EU-rechtliche Aspekte
Einige Stellungnahmen (z.B. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Umweltverbände, Landesministerien) weisen darauf hin, dass das im Entwurf verfolgte Zieljahr 2050 für die Klimaneutralität nicht mit dem Klimaschutzgesetz und dem Grundgesetz vereinbar ist, das Jahr 2045 als Ziel vorgibt. Mehrere Verbände und Länder kritisieren die unvollständige oder zu wenig ambitionierte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und warnen vor Vertragsverletzungsverfahren. Die geplante Kaskadennutzung für Holz wird als nicht EU-rechtlich erforderlich bewertet.

10. Weitere Themen
Weitere häufig genannte Themen sind die Notwendigkeit einer ambitionierten Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung, die Rolle und Förderung von Wärmenetzen, die Bedeutung von Energieberatung und individuellen Sanierungsfahrplänen, die Digitalisierung und Standardisierung von Energieausweisen und Gebäudedaten, die Bedeutung von Innovation und Flexibilität bei Nachweisverfahren, die Förderung von Quartiers- und Contracting-Lösungen, die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (z.B. ländliche Räume, Bestandsgebäude), die Bedeutung von Planungssicherheit und Investitionsklarheit für Eigentümer, die Risiken und Unsicherheiten bei der Verfügbarkeit und Preisentwicklung klimafreundlicher Brennstoffe, die Bedeutung von Mindeststandards für die Gebäudehülle und die Forderung nach einer stärkeren Förderung der energetischen Sanierung.

Fazit
Das Meinungsbild ist geprägt von einer breiten, teils fundamentalen Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere an der Abschwächung der Klimaschutzvorgaben, der sozialen Ausgestaltung, der extrem kurzen Beteiligungsfrist, der Komplexität und Bürokratie sowie der Unsicherheit für Investoren, Eigentümer, Mieter und Unternehmen. Es besteht weitgehende Einigkeit, dass zentrale Regelungen nachgebessert werden müssen, um Klimazielkonformität, soziale Gerechtigkeit, Investitionssicherheit und Praxistauglichkeit sicherzustellen.

🤷‍♀️ ACE Auto Club Europa e.V.

„Zusammenfassend lässt sich aus Sicht des ACE Auto Club Europa sagen, dass das GEIG hohe Standards für den Neubau und bei großen Sanierungen setzt. Der Großteil des Wohnungsbestands bleibt jedoch von dem Gesetzesentwurf unberührt. Unklar bleibt, wann für den Großteil des Wohnungsbestands eine flächendeckende Ladeinfrastruktur tatsächlich verfügbar sein wird.“

Der ACE Auto Club Europa e.V. bewertet den Entwurf zur Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) grundsätzlich positiv, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 und die Verbesserungen bei Nicht-Wohngebäuden wie Supermärkten oder Bürogebäuden. Kritisch sieht der ACE jedoch die zu geringe Anzahl verpflichtender Ladepunkte im Wohnungsneubau, die begrenzte Vorverkabelung (nur 50% der Stellplätze), das Fehlen einer Nachrüstpflicht für bestehende Wohngebäude und die unklare Definition des "intelligenten Ladens". Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Ladeinfrastruktur im Wohnungsneubau und die daraus resultierenden Verteilungskonflikte, 2) Die fehlende Nachrüstpflicht für den Wohnungsbestand, was den Ausbau der Elektromobilität im urbanen Raum bremst, und 3) Das Fehlen von quartiersübergreifenden Lösungen, die insbesondere in dicht besiedelten Gebieten Vorteile bieten würden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000563 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 ADAC e.V.

„Der Referentenentwurf entwickelt das GEIG in wesentlichen Punkten weiter und greift zentrale Anregungen aus der ursprünglichen Ausgestaltung auf. Insbesondere die Absenkung der Schwellenwerte, die stärkere Orientierung an der Anzahl der Stellplätze sowie die höheren Anforderungen im Gebäudebestand entsprechen der bereits 2020 formulierten ADAC-Position, dass die bisherigen Mindestanforderungen nicht ausreichen, um den Hochlauf der Elektromobilität wirksam zu unterstützen.“

Der ADAC e.V. begrüßt grundsätzlich die geplante Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), die darauf abzielt, die Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an den steigenden Bedarf anzupassen. Besonders betont wird die Ausweitung der Pflichten zur Ausstattung von Wohngebäuden mit Ladeinfrastruktur, die stärkere Kopplung der Anzahl von Ladepunkten an die Stellplatzanzahl bei Nichtwohngebäuden sowie die Einführung intelligenter Ladelösungen zur Netzverträglichkeit. Der ADAC hebt hervor, dass die Absenkung der Schwellenwerte, die differenziertere Betrachtung von Stellplätzen und die flexibleren Anforderungen im Gebäudebestand zentrale Fortschritte darstellen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die neuen Anforderungen an Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen, 2) die differenzierte Regelung für Nichtwohngebäude und Bestandsgebäude, und 3) die gesetzliche Verpflichtung zum intelligenten Laden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.

„Der AGFW begrüßt, dass die Bedeutung klimafreundlicher Wärmenetze grundsätzlich anerkannt wird. Jedoch schafft der Entwurf nach jetzigem Stand deutliche Wettbewerbsungleichheiten im Wärmemarkt. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung der Biogastreppe sowie die fehlende Klarheit hinsichtlich der Biogasquote. Die hierdurch geschaffenen Unsicherheiten für Wärmenetze gefährden die Wärmewende.“

Die Stellungnahme des AGFW – Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung – befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband begrüßt die grundsätzliche Anerkennung klimafreundlicher Wärmenetze im Entwurf, kritisiert jedoch deutliche Wettbewerbsungleichheiten im Wärmemarkt, insbesondere durch die sogenannte Biogastreppe (stufenweise steigende Biogasquoten für Gas- und Ölheizungen) und fehlende Klarheit bei der Biogasquote. Der AGFW fordert stabile und konsistente Rahmenbedingungen, die Investitionen in die Dekarbonisierung von Wärmenetzen ermöglichen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit eines "Level Playing Fields" für alle Heizungstechnologien, also gleiche Wettbewerbsbedingungen, insbesondere bei der Ausgestaltung der Biogastreppe und der Primärenergiefaktoren; 2) Die Einführung zusätzlicher pauschaler Effizienz- und Emissionsfaktoren für effiziente Wärmenetze, um die Dekarbonisierungsziele und europäische Vorgaben (z.B. aus der Energieeffizienzrichtlinie, EED) besser abzubilden; 3) Die Forderung nach einer Harmonisierung der Berechnungsmethoden für Emissionsfaktoren, insbesondere durch Einführung der Carnot-Methode im CO2KostAufG (Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten). Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung der Heizungsprüfung, die Definition zentraler Begriffe wie "Wärmenetz" und die Anpassung der Energieeffizienzklassen für Wohngebäude.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Architects for Future Deutschland e.V.

„Der vorliegende Entwurf des GModG stellt aus unserer Sicht eine politische Absage an eine sozial- und klimagerechte Transformation des Gebäudesektors dar. Mit dem Nullemissionsgebäude und der Lebenszyklus-THG-Bilanzierung enthält der Entwurf zwar grundsätzlich sinnvolle Instrumente. Gleichzeitig fehlen jedoch verbindliche Anforderungen, wirksame Grenzwerte und ausreichende Anreize, um diese Instrumente tatsächlich klimawirksam werden zu lassen.“

Die Architects for Future Deutschland e.V. bewerten den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) sehr kritisch und fordern eine grundlegende Überarbeitung. Sie bemängeln, dass der Entwurf zentrale Vorgaben für einen klimaneutralen Gebäudebestand abschwächt, ohne dabei praktikabler oder sozial gerechter zu werden. Statt Planungssicherheit und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen, verlängere das Gesetz fossile Abhängigkeiten und verschiebe notwendige Entscheidungen in die Zukunft. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Planungs- und Investitionssicherheit für Eigentümer:innen, Handwerk und Industrie durch die Aufweichung ordnungsrechtlicher Vorgaben und die sogenannte 'Technologieoffenheit', die in der Praxis zu Unsicherheit und Risikoabwälzung führt. 2) Die Widersprüche zwischen nationalen und europäischen Vorgaben, insbesondere die Abschwächung energetischer Anforderungen im Gegensatz zu strengeren EU-Richtlinien. 3) Die unzureichende Berücksichtigung von Lebenszyklusbetrachtungen, Ressourcenschutz und sozialer Gerechtigkeit, wobei die wenigen positiven Ansätze (wie die Einführung der Lebenszyklus-THG-Bilanzierung) ohne verbindliche Grenzwerte weitgehend wirkungslos bleiben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003545 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bauherren-Schutzbund e.V.

„Die Komplexität der Wärmewende wird nicht beseitigt, sondern auf individuelle Investitionsentscheidungen, technische Nachweise, Dokumentationspflichten und langfristige Brennstoffrisiken verlagert.“

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bewertet den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisch. Der Entwurf verfolgt das Ziel, das bisherige Gesetz zu vereinfachen und mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch zu ermöglichen. Dies soll mehr Wahlfreiheit bieten, führt laut BSB aber zu einer erheblichen Steigerung der Anforderungen an private Hauseigentümer:innen, die komplexe und weitreichende Investitionsentscheidungen treffen müssen. Besonders bemängelt der BSB das Fehlen klarer Leitplanken für eine bezahlbare Wärmewende, die Abschaffung der verpflichtenden Energieberatung beim Heizungstausch und die Verlagerung von Risiken und Bürokratie auf die Eigentümer:innen. Der BSB fordert daher eine Beibehaltung und Stärkung der Beratungspflicht, eine dauerhafte Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und eine stärkere Berücksichtigung der Gebäudehülle. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit unabhängiger Energieberatung und eines individuellen Sanierungsfahrplans, 2) die Risiken der sogenannten 'Biotreppe', die wirtschaftliche Unsicherheiten auf Eigentümer:innen verlagert, und 3) die neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten, die zu mehr Bürokratie für Verbraucher:innen führen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000670 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„Das neue GModG wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Wir begrüßen, dass durch das künftige GModG mit weniger bürokratischen Vorschriften und Dokumentationspflichten für jeden Hauseigentümer nun ein technologieoffenes, praxistaugliches und flexibles Lösungsspektrum für die vielfältigen Gebäude- und Heizungsstrukturen gelegt, Innovationen ermöglicht und zugleich Planungssicherheit und breite gesellschaftliche Akzeptanz im Gebäudebereich geschaffen wird.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bewertet den Referentenentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) grundsätzlich positiv, insbesondere wegen der angestrebten Technologieoffenheit, Flexibilität und Bürokratieabbau im Gebäudebereich. Die Entscheidungsfreiheit der Hauseigentümer wird gestärkt, und die Entkopplung von der kommunalen Wärmeplanung wird begrüßt. Besonders ausführlich kritisiert wird jedoch die vorgesehene Kaskadennutzung für feste Biomasse, die nach Ansicht des Ministeriums zu weit geht und nicht mit den europäischen Vorgaben (RED III) vereinbar ist. Auch die geplante Kostenbremse für Mieter wird als problematisch angesehen, da sie Vermieter finanziell überfordert und Investitionen in Wohnraum erschwert. Die Stellungnahme fordert zudem eine ausreichende und langfristige Förderung für effiziente Gebäude und warnt vor einer Überregulierung durch die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD), die zu hohen Kosten für Eigentümer führen könnte. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die vollständige Ablehnung der Kaskadennutzung für feste Biomasse, 2) die Kritik an der Kostenbremse für Mieter und deren Auswirkungen auf Vermieter, 3) die Forderung nach einer praxistauglichen, technologieoffenen und finanziell tragbaren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

„Die Regelungen dürfen keinen unverhältnismäßigen Aufwand auslösen, der dem Bestreben nach Kostensenkungen und technisch robusten Lösungen entgegensteht.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr äußert sich zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und hebt insbesondere die Bedeutung der baulichen Aspekte und die Auswirkungen auf das staatliche Bauen hervor. Es wird begrüßt, dass der bauliche Wärmeschutz nicht weiter verschärft wird, jedoch wird betont, dass die Anforderungen an die Gebäudehülle bereits sehr hoch und an der Grenze der Wirtschaftlichkeit liegen. Das Ministerium fordert, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit – also das Verhältnis von Kosten und Nutzen – auch für die öffentliche Hand gewahrt bleibt. Besonders ausführlich wird auf folgende Aspekte eingegangen: 1) Die Anforderungen und Umsetzungsfristen für Energiebedarfsausweise und die Ausstellungsberechtigung, 2) die Definition und Anforderungen an Nullemissionsgebäude sowie die Notwendigkeit klarer CO2-Grenzwerte, 3) die Regelungen zur Gebäudeautomation und Anlagentechnik, wobei insbesondere die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit kritisiert werden. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge, etwa zur Abgrenzung technischer Anlagen, zur Streichung bestimmter Paragrafen und zur Anpassung von Fristen und Anforderungen, um unverhältnismäßigen Aufwand und Kostensteigerungen zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Freie und Hansestadt Hamburg

„Das übergeordnete Ziel der Novellierung des GEG, Technologieoffenheit und Planungssicherheit zu schaffen, birgt das Risiko einer Rückkehr zu fossilen Brennstoffen und stellt damit die Erreichung der Klimaschutzziele deutlich in Frage.“

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg (BSW) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich (GModG). Die Stellungnahme erkennt zwar die Bemühungen um Technologieoffenheit und Flexibilisierung an, sieht jedoch erhebliche Risiken für das Erreichen der Klimaschutzziele. Besonders kritisch bewertet wird die Abschaffung der 65%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau sowie die dauerhafte Öffnung für fossile Heizungsanlagen. Die BSW warnt, dass dadurch der Rückbau klimaschädlicher Heizsysteme erschwert und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gefährdet wird. Die geplante 'Bio-Treppe' – eine stufenweise Erhöhung des Anteils CO2-neutraler Brennstoffe in fossilen Heizungen – wird als unzureichend angesehen, da die Verfügbarkeit von Biogas, Wasserstoff und anderen klimafreundlichen Brennstoffen begrenzt und deren Klimanutzen fraglich ist. Zudem werden die Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter, insbesondere in Sozialen Erhaltungsgebieten, als unzureichend berücksichtigt. Die Kostenaufteilung zwischen Vermietenden und Mietenden bei fossilen Heizungen wird als nicht gerecht empfunden, da Mieterinnen und Mieter durch steigende Betriebskosten und CO2-Bepreisung zusätzlich belastet werden könnten. Die Stellungnahme fordert eine stärkere Ausrichtung auf Dekarbonisierung, die Verankerung von Quartiers- und Flottenansätzen sowie eine Erweiterung der Länderöffnungsklausel, um weitergehende Klimaschutzmaßnahmen auf Landesebene zu ermöglichen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Erreichung der Klimaschutzziele und die Gefahr eines Rückschritts durch die Öffnung für fossile Heizungen, 2) Die Problematik der Kostenverteilung und des Mieterschutzes bei fossilen Heizsystemen, 3) Die Notwendigkeit, Quartiers- und Flottenansätze sowie innovative Nachweisverfahren gesetzlich zu verankern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg

„Daher wird die Abkehr der bestehenden Regelungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung im GEG insbesondere aus Gründen des Klima- und Verbraucherschutzes außerordentlich kritisch gesehen und in der vorliegenden Form abgelehnt.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg (BUKEA) äußert sich kritisch zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Änderungen insbesondere beim Einsatz erneuerbarer Energien und beim Schutz von Mieterinnen und Mietern nicht ausreichen, um die Klimaziele Hamburgs und des Bundes zu erreichen. Kritisiert wird vor allem die Möglichkeit, weiterhin Gas- und Ölheizungen einzubauen, die Abschaffung des Betriebsverbots für alte ineffiziente Heizkessel und die als unzureichend empfundene 'Bio-Treppe', die einen zu geringen Anteil erneuerbarer Energien vorschreibt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Auswirkungen der neuen Erfüllungsoptionen für Heizungsanlagen und die damit verbundenen Fehlanreize für fossile Heiztechnologien, (2) die Risiken und Nachteile für Mieter:innen durch die geplanten Kostenaufteilungen und fehlende Beratungspflichten, sowie (3) die Notwendigkeit einer ambitionierteren Ausgestaltung der Länderöffnungsklausel, um den Ländern eigene, strengere Regelungen zu ermöglichen. Weitere Themen sind die Benachteiligung von Wärmenetzen, die Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, die Methodik zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen und die Umsetzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

„Der Gesetzentwurf erreicht jedoch noch keine hinreichende Vereinfachung. Im Gegenteil zeigt sich, dass die Regelungsarchitektur weiterhin durch eine hohe Komplexität und durch systematische Widersprüche geprägt ist.“

Die Stellungnahme des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisiert vor allem die hohe Komplexität und fehlende Praxistauglichkeit des Entwurfs. Der Verband begrüßt die stärkere Öffnung für technologieoffene Lösungen und die Abkehr von faktischen Betriebsverboten einzelner Heizsysteme, sieht jedoch weiterhin erhebliche Unsicherheiten bei den wirtschaftlichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Besonders kritisiert werden die Einführung von Handlungsoptionen, deren Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht gesichert sind (z.B. klimaneutrale Brennstoffe, Wärmenetze), die zunehmende Komplexität durch Detailregelungen (z.B. Farbenlehre bei Wasserstoff, Ausdifferenzierung bei Biomasse), sowie die fehlende Planungssicherheit für Investoren. Der BFW fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, insbesondere die Sicherstellung verlässlicher Rahmenbedingungen, Begrenzung von Kostenrisiken und die Vermeidung widersprüchlicher Belastungen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Kritik an der Farbenlehre beim Wasserstoff und die Forderung nach Technologieoffenheit, 2) die Unsicherheiten und Risiken bei der gesetzlichen Festlegung von Handlungsoptionen ohne geklärte Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit, 3) die Forderung nach Vereinfachung und Systematisierung der Nachweis- und Berichtspflichten, um Bürokratie und Kosten nicht unnötig zu erhöhen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: 003742 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Biogasrat+ e.V.

„Die diskriminierungsfreie Nutzung aller erneuerbaren Energien zur Defossilisierung der Wärmeversorgung und die Wahlfreiheit bei Wärmeversorgungstechnologien sind Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche und notwendige Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen im Wärmesektor.“

Der Biogasrat+ e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG), insbesondere die technologieoffene und flexible Ausgestaltung der Regelungen für erneuerbare Wärmeversorgung. Der Verband betont die Bedeutung der diskriminierungsfreien Nutzung aller erneuerbaren Energien, insbesondere von Biomethan, zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Einführung der sogenannten 'Bio-Treppe', die einen schrittweisen Anstieg des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Heizungsanlagen vorsieht, (2) die Kritik an der aktuellen Festlegung der Primärenergiefaktoren für Biomethan und die Forderung nach einer differenzierten Bewertung je nach Herkunft und Produktionsweise, sowie (3) die Ablehnung der geplanten Verschärfung der Anforderungen an den Einsatz von Getreidekorn oder Mais bei der Biomethanerzeugung. Der Verband fordert eine konsistente politische Abstimmung mit anderen Gesetzesvorhaben, um Investitions- und Planungssicherheit für die Branche zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 000075850398-74 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bitkom e.V.

„Der Gebäudesektor braucht einen EPBD konformen und an den nationalen Klimazielen orientierten verlässlichen und digital anschlussfähigen Modernisierungspfad.“

Die Stellungnahme des Bitkom zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) betont die Notwendigkeit, die Digitalisierung und Technologieoffenheit im Gebäudesektor stärker und verbindlicher zu verankern. Bitkom begrüßt, dass die Gebäudeautomation für größere Nichtwohngebäude nicht gestrichen, sondern neu geregelt wird. Kritisch sieht Bitkom jedoch, dass der Entwurf an mehreren Stellen hinter den Möglichkeiten der Digitalisierung zurückbleibt und durch lange Übergangsfristen, fehlende verbindliche Effizienz- und Digitalstandards sowie unklare Anforderungen Unsicherheiten für Investitionen und Effizienzgewinne schafft. Die Stellungnahme fordert einen klaren, EPBD-konformen (EPBD: Europäische Gebäuderichtlinie) und digital anschlussfähigen Modernisierungspfad, der interoperable Datenstandards, digitale Logbücher, Smart-Meter-Anbindung und harmonisierte Berichtspflichten umfasst. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ausgestaltung und Fristenregelungen der Gebäudeautomation, insbesondere die Gefahr von Regelungslücken bis 2029 und die Notwendigkeit, Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude differenziert zu gestalten; 2) Die Bedeutung eines einheitlichen digitalen Rahmens für Gebäudedaten, inklusive Cybersicherheit, Datenstandards und digitaler Nachweissysteme; 3) Die Rolle der kommunalen Wärmeplanung und die Notwendigkeit, digitale Instrumente und dauerhafte Finanzierung sicherzustellen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA)

„Im Sinne der Planungssicherheit und Verlässlichkeit ist hier ein Bekenntnis zu den Umweltzielen der EU wie auch der damit verbunden sozialen Sicherheit wünschenswert.“

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der BDA begrüßt die Abschaffung der sogenannten 65%-Regelung für erneuerbare Energien, kritisiert jedoch das Fehlen eines klaren Konzepts für eine sichere, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Unsicherheit und fehlenden Zielvorgaben für Heizungsanlagen nach 2040, was Investitionen erschwert und soziale Risiken durch steigende CO2-Preise birgt; 2) Die Einführung des Nullemissionsgebäudestandards für öffentliche Nichtwohngebäude, wobei eine frühere Umsetzung als sinnvoll erachtet wird; 3) Die gesetzliche Verankerung der Berichtspflicht zur Treibhausgas-Bilanz, die jedoch durch einen verbindlichen Fahrplan für Grenzwerte und Zielvorgaben ergänzt werden sollte.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003080 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB)

„Statt eines energetischen Sanierungszwangs sollte THG-Neutralität mit Wahlfreiheit des Weges dorthin die Zielstellung des GModG sein.“

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe und fordert mehr Zeit für eine qualifizierte Bewertung. Der BDB hebt die aktuelle Krise im Wohnungsbau mit stark sinkenden Baufertigstellungen und steigenden Baukosten hervor, was die Wohnungsnot verschärft. Positiv bewertet der Verband die wiederhergestellte Planungssicherheit für Bauherren und die im Gesetzentwurf vorgesehene Technologieoffenheit bei der Wahl der Heizsysteme. Kritisch sieht der BDB jedoch, dass finanzielle Anreize für klimafreundliche Technologien fehlen und die Bundesregierung nicht ausreichend über die Kosten und Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe aufklärt. Besonders betont wird, dass zukünftig die Betrachtung der Treibhausgasemissionen (THG) über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes im Mittelpunkt stehen sollte, statt nur die Energieeffizienz zu bewerten. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird grundsätzlich begrüßt, aber als zu defensiv eingeschätzt, insbesondere im Gebäudebestand. Der BDB fordert zudem eine stärkere Berücksichtigung der Kostenbelastung für Mieter und Eigentümer und hält die finanziellen Annahmen des Entwurfs für unrealistisch. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einer Lebenszyklus-THG-Betrachtung als zentrale Bewertungsgrundlage, 2) die Kritik an fehlenden klaren Fahrplänen und Grenzwerten für THG-Emissionen im Bestand sowie 3) die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Regelungen auf Mieter, Eigentümer und die öffentliche Hand.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001921 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

„Der BUND bewertet die geplante Abschwächung der bestehenden ordnungsrechtlichen Leitplanken der Wärmewende als absolut inakzeptabel und geht davon aus, dass dies auch rechtlich fragwürdig ist. Der Gesetzentwurf zeigt keinen Weg auf wie Klimaneutralität im Gebäudebereich erzielt werden kann. Im Gegenteil zementiert er das Heizen mit fossilen Brennstoffen.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich als unzureichend und inakzeptabel für den Klimaschutz. Der BUND kritisiert insbesondere die geplante Abschwächung der bestehenden Vorgaben für erneuerbare Energien im Gebäudesektor, die Öffnung für neue fossile Heizsysteme und das Fehlen eines klaren Ausstiegspfads aus fossilen Brennstoffen. Die Stellungnahme hebt die sozialen Risiken für Mieter*innen hervor, die durch steigende Betriebskosten und unzureichenden Schutz entstehen. Der BUND fordert eine konsequente Priorisierung effizienter und klimaneutraler Lösungen wie Wärmepumpen und Wärmenetze, ein Enddatum für fossile Heizungen, ambitionierte Mindeststandards für die energetische Sanierung und eine stärkere Beteiligung von Vermietenden an den Kosten. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Kritik an der sogenannten 'Bio-Treppe' und dem Einsatz von Biomethan, (2) die Notwendigkeit eines ambitionierten Solarstandards und (3) die sozialen Folgen und der Mieterschutz. Fachbegriffe wie 'Bio-Treppe' (stufenweise Beimischung erneuerbarer Brennstoffe zu fossilen Heizungen), 'Primärenergiefaktoren' (Kennzahlen zur Bewertung der Energieeffizienz von Energieträgern) und 'Nullemissionsgebäude' (Gebäude ohne fossile Emissionen am Standort) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesarchitektenkammer

„Vereinfachung darf aber nicht bedeuten, klare Anforderungen zu streichen und die damit verbundenen Risiken in spätere Märkte, Kostenmechanismen oder Nachsteuerungen zu verschieben. Das GModG muss als Steuerungssystem tragen: für Klimaneutralität 2045, Investitionssicherheit und handhabbaren Vollzug.“

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG-E) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, insbesondere im Hinblick auf Nullemissionsgebäude, Lebenszyklus-Treibhausgas-Bilanzierung (LCA), Anforderungen an bestehende Nichtwohngebäude und digitale Gebäudedaten. Die BAK sieht jedoch zentrale Schwächen: Die Abschaffung der bisherigen 65%-Erneuerbare-Energien-Systematik und des Enddatums für fossile Heizungen wird kritisch gesehen, da bislang nicht überzeugend dargelegt ist, wie Klimaneutralität 2045, Investitionssicherheit und Nachweisqualität gesichert werden. Die BAK fordert eine verpflichtende Beratung vor Heizungsinvestitionen, ein verbindliches Enddatum für fossile Heizungen und eine rechtssichere Nachweislogik für klimafreundliche Brennstoffe. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und differenzierter Regelungen zur Ausstellungsberechtigung für den LCA-Bericht, um planerische und landesrechtliche Unterschiede zu berücksichtigen; 2) Die Bedeutung einer Beratungspflicht und eines klaren Enddatums für fossile Heizungen zur Vermeidung von Fehlinvestitionen; 3) Die Forderung nach einer transparenten Prüfung und Dokumentation der neuen Referenzgebäudelogik, um unbeabsichtigte Absenkungen des energetischen Anforderungsniveaus zu vermeiden. Insgesamt betont die BAK, dass Vereinfachung nicht zu mehr Unsicherheit führen darf und fordert praxistaugliche, nachvollziehbare und qualitätsgesicherte Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002429 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV

„Ein Gesetz, das sich Gebäudemodernisierungsgesetz nennt, aber den Ausstieg aus der klimaschädlichsten Technologie streicht, verliert seine Glaubwürdigkeit als Instrument der Wärmewende.“

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme betont die zentrale Rolle genossenschaftlicher Wärmenetze, insbesondere in ländlichen Regionen, für das Gelingen der Wärmewende und die Erreichung der Klimaschutzziele. Besonders kritisch bewertet wird die geplante Streichung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien (§ 71 GEG), da dies die Dynamik der Wärmewende gefährde, Investitionen in fossile Heizsysteme fördere und die Planungssicherheit für gemeinschaftliche Projekte untergrabe. Ebenso wird die sogenannte Bio-Treppe (§ 43 RefE-GModG), die schrittweise Anteile erneuerbarer Brennstoffe einführen soll, als klimapolitisch unzureichend und riskant für Verbraucher:innen bezeichnet. Die Entkoppelung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung sowie die Streichung des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045 werden als weitere Schwächung der Klimaziele kritisiert. Positiv hervorgehoben werden die Digitalisierung der Energieausweise und der Schutz von Mieter:innen vor Fehlinvestitionen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Auswirkungen der Streichung der 65-Prozent-Regel auf die Wärmewende und genossenschaftliche Projekte, 2) Die Kritik an der Bio-Treppe und deren mangelnde Zielschärfe, 3) Die Folgen der Entkoppelung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung sowie der Streichung des Enddatums für fossile Heizungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001349 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesingenieurkammer

„Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt es nicht, eine deutliche Vereinfachung und Straffung des Gesetzes zu erreichen, und es bleibt offen, wie die vollständige CO2-neutrale Wärmeversorgung bis 2045 tatsächlich erreicht werden soll.“

Die Bundesingenieurkammer bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich grundsätzlich als wichtigen Schritt für den Klimaschutz und die Baupraxis, kritisiert jedoch mehrere zentrale Punkte. Besonders bemängelt wird die zu kurze Frist für die Stellungnahme, die fehlende langfristige Zielsetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele und die unklare Regelung nach Wegfall des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045. Die Kammer begrüßt die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA), sieht aber deren Wirkung durch fehlende verbindliche Grenzwerte als unzureichend an. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines klaren Transformationspfads mit verbindlichen Zwischenzielen zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, 2) die Ausgestaltung der sogenannten Biotreppe für Heizungen und deren unzureichende Regelung über das Jahr 2040 hinaus, sowie 3) die Kritik an der Verschärfung von Effizienzanforderungen bei Neubauten, die zu Zielkonflikten zwischen Klimaschutz und Baukosten führen können.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001466 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.

„Mit der enthaltenen partiellen Umsetzung der EPBD werden wichtige Weichen gestellt und Klarheit geschaffen, auch wenn weiterhin zentrale Aspekte hinsichtlich der Transformation des Gebäudesektors offen bleiben.“

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG-E) und weiterer Vorschriften als wichtigen Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung im Gebäudesektor. Der Verband begrüßt die Umsetzung der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Technologieoffenheit bei der Heizungswahl, sieht aber Risiken durch die sogenannte 'Bio-Treppe', die eine steigende Beimischung klimaneutraler Energieträger wie Biogas oder Bioöl vorsieht. BBS befürchtet, dass dies zu einer Konkurrenz um knappe klimaneutrale Brennstoffe zwischen Gebäudesektor und Industrie führt und Kostensteigerungen nach sich zieht. Besonders hervorgehoben werden (1) die Risiken und Unsicherheiten der 'Bio-Treppe' hinsichtlich Verfügbarkeit und Kosten klimaneutraler Energieträger, (2) die Notwendigkeit realistischer Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren zur Vermeidung von Fehlanreizen, sowie (3) die Forderung nach stärkeren Anreizen für die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude ('Worst Performing Buildings') und einer Weiterentwicklung der Förderprogramme.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000810 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)

„Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der BDH begrüßt die grundsätzliche Klarstellung und Vereinfachung der gesetzlichen Anforderungen, sieht jedoch in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Definition und Behandlung von Biomasse, insbesondere das Kaskadenprinzip, das laut BDH über die EU-Vorgaben hinausgeht und aus dem Gesetz gestrichen werden sollte; 2) die Berücksichtigung alternativer technischer Lösungen zur Erfüllung der sogenannten Bio-Treppe (eine stufenweise Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in Heizungen), wobei der BDH konkrete Vorschläge zur Anrechnung von Effizienzmaßnahmen wie Gas-Wärmepumpen, Warmwasser-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen macht; 3) die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz, die nach Ansicht des BDH einerseits Modernisierungen hemmen und andererseits Mieter nicht ausreichend vor steigenden Heizkosten schützen, insbesondere bei Fernwärme. Der Verband fordert zudem eine differenzierte Behandlung von Hallengebäuden gegenüber Geschossbauten, die Beibehaltung des günstigen Primärenergiefaktors für Holz, die Streichung des Betriebsverbots für alte Heizkessel nur unter bestimmten Bedingungen sowie eine Überarbeitung der Innovationsklausel, um neue Technologien schneller zu berücksichtigen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

„Das GModG schafft die erforderliche Klarheit zu den gesetzlichen Anforderungen im Gebäudebereich. Damit erhalten sowohl Gebäudeeigentümer und Investoren als auch die produzierende Industrie verlässliche Planungssicherheit.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich bewertet die geplanten Gesetzesänderungen überwiegend positiv, weist jedoch auf zahlreiche Korrektur- und Anpassungsbedarfe hin. Besonders begrüßt wird die angestrebte vollständige und konsequente Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht, die Klarheit zu den gesetzlichen Anforderungen schafft und Planungssicherheit für Eigentümer, Investoren und Industrie bietet. Positiv hervorgehoben werden außerdem das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor sowie die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Anforderungen für den Neueinbau von Heizungen bei gleichzeitiger Wahrung der Technologieoffenheit (d.h. keine Festlegung auf bestimmte Heiztechnologien). Kritisch sieht der BDI jedoch den späten Evaluierungszeitpunkt des Gesetzes (erst 2030 statt 2029), die zeitliche Begrenzung der Vorgaben für klimaneutrale Brennstoffe nur bis 2040 (statt bis 2045) und die Solardachpflicht, die aus Sicht des BDI besser durch wirtschaftliche Anreize ersetzt werden sollte. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die vollständige und korrekte Umsetzung der EPBD, (2) die Evaluierung und Nachsteuerung der Gesetzeswirkung zur Erreichung der Klimaziele, und (3) die Anforderungen und Ausnahmen bei der Nutzung erneuerbarer Energien und Heiztechnologien.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 1771817758-48 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband deutscher Banken (BdB), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)

„Die hierfür notwendigen Investitionen in Gebäudesanierung, Heizungsmodernisierung und klimafreundliche Infrastruktur können jedoch nur unter verlässlichen, konsistenten und planbaren regulatorischen Rahmenbedingungen langfristig finanziert werden.“

Die Stellungnahme wurde gemeinsam von den vier großen deutschen Bankenverbänden – Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband deutscher Banken (BdB), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) – zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) verfasst. Die Verbände begrüßen grundsätzlich den marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Ansatz des Gesetzentwurfs, betonen jedoch die Notwendigkeit verlässlicher, langfristig konsistenter und praktikabler Rahmenbedingungen für Investitionen und Finanzierungen im Gebäudesektor. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die zentrale Bedeutung einer nationalen, standardisierten EPC-Datenbank (Energieausweis-Datenbank) als Voraussetzung für effiziente Prozesse, regulatorische Anforderungen und kapitalmarktbasierte Finanzierungen. 2) Die Notwendigkeit klarer und harmonisierter Regelungen zu Energieausweisen, Energieeffizienzklassen und der Nutzung energetischer Gebäudedaten. 3) Die Risiken und Unsicherheiten, die sich aus der Flexibilisierung der Heizungslogik, fehlender langfristiger Dekarbonisierungsstrategien sowie der Verfügbarkeit von Biomasse und Wasserstoff ergeben. Die Stellungnahme fordert zudem eine bessere Verzahnung zwischen GModG, Wärmeplanung und anderen relevanten Gesetzen sowie eine stärkere soziale Flankierung der Maßnahmen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001693, R001458, R001169, R002090 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

„Der BVZi fordert, dass unbedingt eine indirekte Verschärfung bei den Benchmarks für die Gebäudeförderung vermieden werden muss. Dies ist im Vorfeld eingehend zu prüfen und sicherzustellen, um die Akteure der Bauwirtschaft sowie Investoren und Bauherren nicht zusätzlich zu verunsichern.“

Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V. (BVZi) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Modernisierung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG), insbesondere die langfristige Verankerung von Klimazielen und die Dekarbonisierung des Gebäudebestands. Die Stellungnahme hebt jedoch mehrere kritische Punkte hervor: Erstens wird die sogenannte 'Bio-Treppe', ein Mechanismus zur Beimischung klimaneutraler Energieträger wie Bio-Methan zu fossilen Brennstoffen, kritisch gesehen, da sie zu Nutzungskonkurrenzen und steigenden Preisen führen könnte. Zweitens wird die Umstellung der Primärenergiefaktoren bemängelt, da die Systematik als politisch gesteuert und nicht nachvollziehbar erscheint. Drittens werden die Emissionsfaktoren zur Umrechnung in Treibhausgasemissionen als willkürlich und nicht ausreichend begründet kritisiert, insbesondere die unrealistisch niedrigen Werte für Strom. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen und Umsetzbarkeit der 'Bio-Treppe', 2) Die Systematik und Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren, 3) Die Anforderungen und Ausnahmen bei der Solarpflicht für Gebäude sowie die Vermeidung indirekter Verschärfungen bei Förderbedingungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000886 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, dass das GModG nicht nur einzelne Instrumente anpasst, sondern einen konsistenten, investitionssicheren und systemisch abgestimmten Transformationsrahmen schafft.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zentrale Anliegen sind die Schaffung von Planungs- und Investitionssicherheit für die Energiewirtschaft, die konsequente Ausrichtung auf die Klimaziele und die Harmonisierung mit der kommunalen Wärmeplanung. Der BDEW fordert eine klare und verbindliche Strategie zur Nutzung von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen (sogenannte Bio-Treppe und Grüngasquote), um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer nationalen Biomassestrategie, die Bedeutung der Evaluationsklausel zur Überprüfung der Klimaziele sowie die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Regelungen. Der Verband kritisiert die zu kurze Konsultationsfrist und mahnt eine bessere Einbindung der Stakeholder an. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Ausgestaltung und Auswirkungen der Bio-Treppe und Grüngasquote, (2) die Rolle und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sowie (3) die Anforderungen und Informationspflichten im Zusammenhang mit der Aufteilung von Kosten und der Abrechnung im Mietverhältnis.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.

„Ein zu hoher Primärenergiefaktor riskiert Fehlsteuerungen zulasten der Elektrifizierung als zentralem Pfeiler der Industrie- und Klimapolitik.“

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) kritisiert den im Gesetzentwurf vorgesehenen Primärenergiefaktor (PEF) von 1,5 für Strom aus dem Netz. Der PEF ist eine Kennzahl, die angibt, wie viel Primärenergie (z.B. Kohle, Gas) für die Bereitstellung einer Kilowattstunde Strom benötigt wird. Der Verband argumentiert, dass dieser Wert die tatsächlichen Fortschritte beim Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland nicht ausreichend widerspiegelt und Unternehmen, die ihre Prozesse auf Strom umstellen (Elektrifizierung), benachteiligt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Elektrifizierung industrieller Prozesse für die Dekarbonisierung, 2) die Entwicklung des deutschen Strommixes mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien, und 3) die Forderung nach einer Absenkung oder Dynamisierung des PEF, um Investitionen in klimafreundliche Technologien nicht zu behindern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000594 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.

„Der BDF begrüßt, dass durch die Einführung einer verpflichtenden Lebenszyklusbetrachtung erstmals die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezogen werden. Das ist ein fachlich richtiger Schritt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die kurze Anhörungsfrist für eine sachgerechte Bewertung des Referentenentwurfs hinsichtlich seiner technischen und wirtschaftlichen Folgen nicht ausreicht.“

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich grundsätzlich positiv hinsichtlich der Zielsetzung, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor ganzheitlich zu betrachten. Besonders begrüßt wird die Einführung einer verpflichtenden Lebenszyklusbetrachtung, die erstmals die Emissionen eines Gebäudes von der Herstellung bis zum Rückbau einbezieht. Der BDF weist jedoch auf erhebliche praktische Herausforderungen hin, darunter die zu kurze Anhörungsfrist, fehlende Bewertungsgrundlagen (z.B. die noch nicht veröffentlichte DIN SPEC 91606:2026-07), sowie den zu erwartenden Mehraufwand und Mehrkosten für die Bauwirtschaft. Kritisch gesehen werden auch die geplanten Änderungen bei der Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien, die Ausgestaltung der Solarpflicht und die Ausweitung der Nachweispflichten im Energieausweis. Der Verband fordert u.a. eine bessere Verzahnung von Gesetz und Förderkulisse, die Integration der Lebenszyklusbilanzierung in bestehende Nachweisverfahren, standortspezifische Klimadaten für die Berechnung von Solarerträgen und die Anerkennung von Typenzertifikaten für serielle Bauweisen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung und deren praktische Umsetzung, (2) die Auswirkungen der neuen Anforderungen auf Baukosten und Planungssicherheit, und (3) die Notwendigkeit einer praxisgerechten und rechtsverbindlichen Ausgestaltung vereinfachter Nachweisverfahren für serielle und modulare Bauweisen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V.

„Die Senkung des Energiebedarfs ist von zentraler Bedeutung für das Erreichen der Klimaziele sowie für bezahlbare Nebenkosten.“

Der Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisch und fordert eine stärkere Förderung der energetischen Sanierung von Gebäudehüllen (z.B. Dämmung, Fenstertausch). Aktuell sieht der Entwurf eine deutliche Bevorzugung von Wärmepumpen gegenüber Maßnahmen an der Gebäudehülle vor, was nach Ansicht des Verbands ein falsches Signal sendet und Investitionen in die energetische Erneuerung des Gebäudebestands bremst. Der Verband fordert eine Erhöhung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle auf 30 %, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und die Modernisierung zu beschleunigen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer vollständigen und konsequenten Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), insbesondere für energetisch schlechte Gebäude (sog. 'Worst Performing Buildings'), 2) die Rolle und Verfügbarkeit von Biomethan für industrielle Prozesse und die Risiken einer verpflichtenden Nutzung im Gebäudesektor, sowie 3) die Kritik an geplanten Emissions- und Primärenergiefaktoren, die als unrealistisch niedrig und mathematisch nicht haltbar angesehen werden. Weitere Punkte sind die Solardachpflicht, die CO₂-Kostenaufteilung und die Gleichstellung verschiedener Heizsysteme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

„Der vorgelegte Entwurf stellt einen wichtigen Schritt dar, um die dringend benötigte Klarheit und Verlässlichkeit im regulatorischen Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor zu schaffen. Der BEE sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf in mehreren zentralen Punkten. Der vorliegende Entwurf wird dem klimapolitisch Notwendigen und europarechtlich Gebotenen bei Weitem nicht gerecht.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisch und fordert umfangreiche Nachbesserungen. Zentrale Forderungen sind die Schließung einer Regelungslücke für neue fossile Heizungen, die konsequente Ausrichtung der sogenannten Bio-Treppe (eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmesektor) auf 100 Prozent bis 2040, sowie die Beibehaltung eines verbindlichen Defossilisierungspfads für den gesamten Gebäudebestand ab 2045. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit, auch zwischen 2024 und Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingebaute fossile Heizungen in die Bio-Treppe einzubeziehen, um Vorzieheffekte und eine Verwässerung der Klimaziele zu vermeiden; 2) Die Kritik an der geplanten Kaskadennutzung für Holz (eine gesetzliche Reihenfolge, bei der die stoffliche Nutzung von Holz vor der energetischen Nutzung steht), die laut BEE nicht EU-rechtlich erforderlich und marktfern ist; 3) Die Forderung, den Primärenergiefaktor für Holz (feste Biomasse) bei 0,2 zu belassen, um Holzwärme nicht gegenüber anderen erneuerbaren Energien zu benachteiligen. Weitere wichtige Punkte sind praxisgerechte Anforderungen an Hybridheizungen und Solarthermie sowie die Ablehnung zusätzlicher Nachweispflichten für Holzheizungen gemäß EU-Deforestation Regulation (EUDR).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

„Die Rücknahme dieser Vorschriften und ihre Ersetzung durch ein technologieoffenes § 42 GModG schaffen Planungssicherheit; die im RefE ausgewiesene saldierte jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 2,3 Mrd. Euro und der Bürgerinnen und Bürger von rund 5 Mrd. Euro ist plausibel und wird von uns ausdrücklich begrüßt.“

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz äußert sich zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und begrüßt insbesondere die geplante Vereinfachung des Gebäudeenergierechts sowie die Rückkehr zur Technologieoffenheit bei Heizungen. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien im sogenannten 'Heizungsgesetz' habe zu Verunsicherung geführt; deren Abschaffung und die Einführung technologieoffener Regelungen schaffen laut Verband mehr Planungssicherheit. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer und praktikabler Informationspflichten für Brennstoff- und Wärmelieferanten (sog. Bio-Treppe), die Bedeutung planungssicherer Schwellenwerte für Investitionen und die systematische Verortung neuer Pflichten im Gesetz. Der Verband fordert zudem, dass Beratungspflichten zur Gebäudehülle bei Heizungstausch gestärkt werden und dass Bagatellschwellen für Informationspflichten eingeführt werden, um private Vermieter nicht zu überfordern. Ausführlich diskutiert werden die Schnittstellen zwischen verschiedenen Gesetzen (CO2KostAufG, GModG, Heizkostenverordnung), die Verteilung der Mehrkosten biogener Brennstoffe und die Auswirkungen auf Modernisierungsentscheidungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Informationspflicht der Lieferanten zur Bio-Treppe und deren Ausgestaltung, 2) die systematische und praxisnahe Verortung neuer Regelungen, 3) die Auswirkungen der Kostenverteilung auf Modernisierungsentscheidungen und Investitionsbereitschaft.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 29.01.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW)

„Für die Effizienz eines Gebäudes müssen als 'low hanging fruits' zuerst die vermeidbaren Verluste reduziert werden, welche im Gebäude die Transmissions- und Lüftungswärmeverluste sind.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands für Wohnungslüftung e.V. (VfW) zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hebt die zentrale Rolle der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) für die Energiewende und den Klimaschutz im Gebäudesektor hervor. WRG-Anlagen können laut Studien bis zu 25% (im Passivhaus bis zu 50%) der Heizenergie und entsprechend CO2 einsparen. Im Neubau und bei größeren Renovierungen wird ein nutzerunabhängiger, hygienischer Mindestluftwechsel gefordert, der nicht allein durch Fensterlüftung sichergestellt werden kann. Der VfW kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Innenraumluftqualität nicht ausreichend berücksichtigt. Die Stellungnahme schlägt vor, WRG-Anlagen als Ersatzmaßnahme für CO2-neutrale Brennstoffe und als Kompensation bei erhöhten Wärmeschutzanforderungen anzuerkennen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die energie- und klimapolitischen Potenziale von WRG, (2) die Notwendigkeit eines verpflichtenden Mindestluftwechsels zur Sicherung der Raumluftqualität, und (3) die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von WRG-Anlagen im Neubau und Bestand.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Geothermie e. V.

„Der damit verbundene ordnungspolitische Paradigmenwechsel sendet ein fatales Signal und sorgt für zusätzliche Verunsicherung bei Verbrauchern, Industrie und Handwerk. Die Transformation hin zu einer resilienten, klimaneutralen und den nationalen Wohlstand sichernden Wärmeversorgung wird dadurch deutlich eingebremst.“

Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) bewertet den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das zentrale Regelungen für die zukünftige Wärme- und Kälteversorgung in Deutschland vorsieht, kritisch. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), kritisiert jedoch die Abkehr vom bisherigen Ziel, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Änderung wird als Rückschritt für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit gesehen. Besonders hervorgehoben werden die Schwächung der sogenannten Bio-Treppe (§ 43 GModG), das Fehlen eines verbindlichen Ausstiegspfads für bestehende fossile Heizungen und die Benachteiligung vollständig erneuerbarer Heizsysteme wie der Geothermie. Der Verband fordert eine ambitioniertere Ausgestaltung der Bio-Treppe, eine verbindliche Resilienzstrategie zur Steigerung des Anteils heimischer erneuerbarer Energien und die Beibehaltung des Ausstiegspfads für alte fossile Heizkessel (§ 72 GEG). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Investitionssicherheit und den Transformationsdruck im Wärmesektor, 2. Die Bedeutung der Geothermie als resiliente, heimische Energiequelle, 3. Die Notwendigkeit einer kohärenten Resilienzstrategie für die Wärmeversorgung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000239 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Infrarot-Heizung e. V.

„Wirtschaftlichkeit ist als verbindlicher Maßstab im GmodG gefordert, diese wird durch den oben genannten Hinweis eingeschränkt, dieses beinhaltet ebenfalls die Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot, welche im Grundgesetz festgelegt sind.“

Der Bundesverband Infrarot-Heizung e. V. (BVIR) äußert sich zum Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GmodG) und hebt mehrere zentrale Punkte hervor. Erstens kritisiert der Verband, dass der Austausch einzelner Stromdirektheizungen nach aktueller Gesetzesformulierung eine verpflichtende energetische Sanierung auslösen würde, was als unverhältnismäßig angesehen wird. BVIR fordert daher eine Klarstellung, dass der Austausch einzelner Geräte nicht zu einer Sanierungspflicht führt. Zweitens wird beanstandet, dass dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen in Bestandsgebäuden mit hohen Räumen künftig nicht mehr zulässig wären; der Verband schlägt vor, die Formulierung so zu ändern, dass diese Heizsysteme weiterhin erlaubt bleiben. Drittens empfiehlt BVIR eine technologieneutrale Festlegung des Referenzwerts für die Energieeffizienz von Heizsystemen bis 2029 und ab 2030. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Regelungen zum Austausch und Einbau von Stromdirektheizungen (§ 46), (2) die Nutzung dezentraler Heizsysteme in Bestandsgebäuden (§ 10), und (3) die Forderung nach wirtschaftlicher und rechtlicher Planungssicherheit durch Streichung weitergehender Länderregelungen (§ 9).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Kalte Wärmenetze e.V.

„Mehr Planungssicherheit für Wärme- und Kältenetze stärkt insbesondere solche Versorgungslösungen, die Wärme und Kälte integriert, effizient und lokal erneuerbar bereitstellen können.“

Der Bundesverband Kalte Wärmenetze e.V. (BVKW) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG). Der Verband betont die Bedeutung kalter Wärmenetze, auch Anergienetze oder Wärmenetze der 5. Generation genannt, für eine klimafreundliche, effiziente und resiliente Wärme- und Kälteversorgung. BVKW sieht die Gefahr, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Technologieoffenheit zu einer Benachteiligung leitungsgebundener Wärmeversorgung führen könnte, insbesondere wenn bestehende Gas- und Ölheizungen weiterhin genutzt werden dürfen. Dies könne die Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit für Wärmenetze gefährden. Der Verband schlägt vier konkrete Änderungen am Gesetzentwurf vor: (1) Ergänzung des Anschlusses an Gebäudenetze in § 42 Abs. 2 Nr. 8, (2) Klarstellung, dass kalte Wärmenetze mit dezentralen Wärmepumpen unter diese Option fallen, (3) Differenzierung des Primärenergiefaktors (PEF) für netzbezogenen Strom in Grau- und Grünstrom sowie Streichung des PEF für Fernwärme aus Anlage 4, und (4) Regelung des pauschalen PEF für Fernwärme ausschließlich in § 22. Besonders ausführlich thematisiert werden: die Notwendigkeit von Planungssicherheit für Wärmenetze, die technische und regulatorische Einordnung kalter Wärmenetze, sowie die detaillierten Vorschläge zur Anpassung der Primärenergiefaktoren im Gesetz.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Klimaschutz e.V.

„Der vorliegende Entwurf des GModG ist so nicht hinnehmbar. Er erschwert die Erreichung der Klimaschutzziele in den Kommunen und den übergeordneten Ebenen. Für die Menschen würde das Heizen durch das GModG mittelfristig extrem teuer. Die einzigen positiven Anpassungen basieren auf EU-Vorgaben. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den Gesetzesvorschlag zum GModG zu verwerfen.“

Der Bundesverband Klimaschutz e.V. (BVKS) kritisiert den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GModG) scharf. Der Verband bemängelt insbesondere, dass der Entwurf die Erreichung der Klimaschutzziele erschwert, die Kosten für Haushalte erhöht und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verlängert. Die geplanten Änderungen, wie das Streichen wichtiger Regelungen zur Nachrüstung und zu Anforderungen an Heizungsanlagen, werden als Rückschritt bewertet. BVKS warnt vor Fehlinvestitionen, insbesondere durch die Zulassung von blauem und türkisem Wasserstoff, und sieht die Potenziale für erneuerbare Energien sowie regionale Wertschöpfung gefährdet. Positiv hervorgehoben werden die bundesweite Solarpflicht, die Ausweitung der Gebäudeautomation und die Aufnahme des sommerlichen Wärmeschutzes. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung und die Fernwärme, 2) die Problematik der Biomasse- und Wasserstoffquoten sowie deren Auswirkungen auf Kosten und Ressourcen, 3) die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für Haushalte und regionale Akteure.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

„Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. begrüßt die mit dem vorliegenden Entwurf angekündigte Umsetzung des Anspruchs einer technologieoffenen, flexiblen und praxistauglichen Ausgestaltung des künftigen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Konsistenz und Rechtssicherheit.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich (GModG). Besonders positiv wird die erstmalige explizite Erwähnung und Festschreibung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Gesetz bewertet, was die zentrale Rolle dieser Technologie für die Wärmewende und die Versorgungssicherheit unterstreicht. Gleichzeitig sieht der Verband erheblichen Nachbesserungsbedarf in Bezug auf die rechtliche Definition der KWK-Anlage, die Konsistenz der gesetzlichen Regelungen und die technischen Anforderungen, insbesondere bei den Emissionsfaktoren und der Berechnungsmethodik (z.B. Einführung der Carnot-Methode). Der Verband fordert eine eindeutige Legaldefinition der KWK-Anlage, eine dynamische Anpassung der Emissionsfaktoren an den aktuellen Strommix und eine differenzierte Betrachtung alternativer Brennstoffe wie Biogas und Biomethan. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Definition und Verankerung der KWK-Anlage im Gesetz, 2) Die Auswirkungen der neuen Emissionsfaktoren und Berechnungsmethoden auf die Branche, 3) Die Rolle alternativer Brennstoffe und die Effizienzverluste bei deren Umwandlung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2025
Lobbyregister-Nr.: R000948 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

„Das GModG darf keine neuen fossilen Pfadabhängigkeiten schaffen und sollte keine komplexen Quoten- und Nachweissysteme etablieren, deren praktische Umsetzung unklar ist. Der bne empfiehlt, den Entwurf konsequent auf Elektrifizierung, Effizienz, Flexibilität und echte erneuerbare Wärme auszurichten.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) scharf. Der Verband sieht in der Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe und der Einführung der sogenannten 'Biotreppe' (ein Stufenmodell für den Einsatz von Biogas und Wasserstoff in Heizungen) eine Abkehr von der bisherigen Elektrifizierungsstrategie im Gebäudesektor. Dies führe zu neuen Anreizen für den Verbleib bei fossilen Heiztechnologien, gefährde die Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher und schwäche die Marktdurchdringung klimafreundlicher Technologien wie Wärmepumpen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die 'Biotreppe' ineffizient sei und keine Planungssicherheit biete, während die Nutzung von Biomethan und grünen Gasen auf Bereiche beschränkt werden sollte, in denen Elektrifizierung nicht möglich ist. Positiv bewertet der bne die Aufnahme von Solarpflicht und Ladeinfrastruktur, fordert jedoch ambitioniertere und praxistaugliche Ausgestaltung, insbesondere bei der Gebäudeautomation, der Umsetzung des Solarstandards und der Ladeinfrastruktur. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ablehnung der 'Biotreppe' und die Forderung nach Beibehaltung der 65%-Vorgabe, 2) Die Notwendigkeit klarer und ambitionierter Vorgaben für Solarpflicht und Gebäudeautomation, 3) Die Kritik an neuen fossilen Lock-ins und die Forderung nach konsequenter Elektrifizierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Parken e.V.

„Die geforderten Investitionen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Ladeinfrastruktur und lassen sich insbesondere im Umfeld von Langzeitparkern nicht wirtschaftlich refinanzieren.“

Der Bundesverband Parken e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere zur geplanten Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), das die verpflichtende Ausstattung großer Parkhäuser und Tiefgaragen (über 100 Stellplätze) mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsieht. Der Verband argumentiert, dass diese Vorgaben zu unverhältnismäßig hohen Investitionskosten (geschätzt über 1,5 Milliarden Euro) führen würden, ohne dass eine entsprechende Nachfrage oder Nutzung besteht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die wirtschaftliche Belastung der Parkhausbetreiber, da die Investitionen in Ladeinfrastruktur sich aufgrund geringer Auslastung nicht amortisieren lassen; 2) Die technische und rechtliche Unmöglichkeit, in vielen Bestandsimmobilien die geforderte Stromversorgung bereitzustellen, insbesondere wegen fehlender Netzanschlüsse; 3) Die fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsprofile, etwa bei Langzeitparkern an Flughäfen, wo eine Überdimensionierung der Ladeinfrastruktur droht. Der Verband fordert Ausnahmen für große Parkimmobilien und eine flexiblere, an der tatsächlichen Nutzung orientierte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), insbesondere Art. 14, mit Fokus auf qualitative statt rein quantitative Vorgaben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)

„Die Klarstellung, dass Solarthermie bei der 'Bio-Treppe' im GModG als Erfüllungsoption anerkannt ist, ist folgerichtig und wird begrüßt. Der Gesetzgeber sollte die Chance nutzen, anstelle der veralteten und unfairen Kollektor-Aperturfläche den Bruttowärmeertrag als Maß für den Solarthermieanteil heranzuziehen – nicht Fläche, sondern erzeugte Wärme muss bewertet werden.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Anerkennung von Solarthermie als Erfüllungsoption im neuen Gebäudeenergiegesetz (GModG). Besonders hervorgehoben wird, dass Solarthermie als Erfüllungsoption für die sogenannte 'Bio-Treppe' anerkannt wird. Der Verband kritisiert jedoch, dass weiterhin die Kollektor-Aperturfläche als Maßstab für die Anrechnung von Solarthermie verwendet wird, anstatt auf den Bruttowärmeertrag (die tatsächlich erzeugte Wärme) abzustellen. Dies benachteilige effiziente Kollektoren und führe zu Wettbewerbsverzerrungen. BSW fordert daher, den Bruttowärmeertrag als Bemessungsgrundlage zu verwenden, analog zu bestehenden Förderprogrammen. Ein weiterer ausführlich behandelter Punkt ist die Nachweisführung höherer Solarthermieanteile: BSW fordert, dass nicht nur Energieberater:innen, sondern auch andere Fachkundige wie Schornsteinfeger oder Heizungsbauer diesen Nachweis erbringen dürfen. Zudem wird eine Klarstellung zur Gültigkeit von Solar Keymark-Zertifikaten gefordert, damit Anlagen auch nach Ablauf des Zertifikats weiter betrieben werden dürfen. Die Stellungnahme spricht sich außerdem für die Anerkennung von PV-to-Heat-Systemen (also die Nutzung von Solarstrom für Wärme, etwa über Heizstäbe) als Erfüllungsoption aus. Abschließend wird die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Solardachpflicht begrüßt, wobei BSW eine technologieoffene und bürokratiearme Ausgestaltung fordert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Anrechenbarkeit und Bemessungsgrundlage von Solarthermie, 2) Die Nachweisführung für höhere Solarthermieanteile, 3) Die Umsetzung der europäischen Solardachpflicht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002438 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.

„Der Entwurf stellt aus Sicht des BWP einen deutlichen Rückschritt gegenüber dem bestehenden Gebäudeenergiegesetz dar. Mit der Abkehr von der 65 %-EE-Systematik wird ein zentrales Steuerungsinstrument aufgegeben, dessen Wirksamkeit sich bereits im Markt zeigt.“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. bewertet den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisch. Der BWP sieht im Gesetzentwurf einen Rückschritt gegenüber dem bestehenden GEG, insbesondere weil die bisherige Anforderung, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen (65%-EE-Systematik), aufgegeben wird. Der Verband fordert eine rechtliche Klarstellung, dass die sogenannte Biotreppe – eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei Gas- und Ölheizungen – auch für seit 2024 installierte Anlagen weiterhin gilt. Außerdem wird betont, dass alle Heizungen ab 2045 klimaneutral betrieben werden müssen, was im Entwurf nicht ausreichend sichergestellt ist. Die Regelungen zu Hybridheizungen (Kombination aus Wärmepumpe und fossilem Brenner) werden als unzureichend angesehen, da sie Schlupflöcher bieten und nicht sicherstellen, dass der erneuerbare Anteil tatsächlich erreicht wird. Der BWP fordert zudem eine verpflichtende Beratung für Eigentümer vor der Entscheidung für eine neue Heizung, um die komplexen rechtlichen und technischen Anforderungen verständlich zu machen. Besonders kritisch sieht der Verband die im GEG vorgesehene spezielle Betriebsprüfung nur für Wärmepumpen (§ 60a GEG), die zu unnötigem bürokratischen Aufwand führt und nicht dem Stand der Technik entspricht. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach Klarstellung und Verschärfung der Biotreppe und des Enddatums für fossile Heizungen, 2) die detaillierte Kritik und Änderungsvorschläge zu Hybridheizungen, und 3) die Ablehnung der speziellen Prüfanforderungen für Wärmepumpen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002194 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bündnis Bürgerenergie e.V.

„Der vorliegende Gesetzentwurf schafft keine Perspektive oder Planungssicherheit für Bürgerenergiegemeinschaften als Wärmeversorger, Hauseigentümer*innen und Mieter*innen, und setzt zu geringe Anreize für einen zügigen Umstieg auf erneuerbare Wärme.“

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) äußert sich kritisch zum Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie zur Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Gesetzentwurf keine ausreichende Planungssicherheit und keine ausreichenden Anreize für gemeinschaftliche Wärmenetze und die Wärmewende bietet. Besonders kritisiert werden die weiterhin möglichen fossilen Heizoptionen, die unzureichende Ausgestaltung der sogenannten Bio-Treppe (eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in Heizungen), sowie die geplante Streichung des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045. Das Bündnis fordert, die Bio-Treppe ambitionierter auszugestalten (100% erneuerbare Energien bis 2040) und das Betriebsverbot für fossile Heizungen beizubehalten. Zudem werden gezielte Förderprogramme und ein bundesweites Bürgschaftsprogramm für Bürgerenergiegesellschaften gefordert, um deren Finanzierung zu erleichtern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an der Bio-Treppe und die Forderung nach klaren, ambitionierten Quoten für erneuerbare Energien; 2) Die Ablehnung der Streichung des Betriebsverbots für fossile Heizsysteme; 3) Die Notwendigkeit spezifischer Förder- und Bürgschaftsprogramme für Bürgerenergiegesellschaften.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 BVES e.V. (Bundesverband Energiespeicher Systeme)

„Aus Sicht des BVES schafft die weitgehende Umsetzung der EPBD grundsätzlich wichtige Planungssicherheit und eröffnet erhebliche Chancen für Speicher, Energiemanagementsysteme und sektorenübergreifende Anwendungen. An einigen Stellen haben wir jedoch wichtige Hinweise zu nötigen Nachbesserungen, welche Konsequenzen in der Praxis betreffen: Hier braucht es Nachsteuerung im Detail, um die intendierte Wirkung auch zu erzielen.“

Die Stellungnahme des BVES e.V. zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes 2026 begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht, sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden: Erstens die Regelungen zum Einbau von Stromdirektheizungen (§ 46), bei denen der BVES fordert, den Austausch alter gegen neue Stromdirektheizungen auch in weniger gut gedämmten Gebäuden zu erlauben, um sozialverträgliche und wirtschaftliche Modernisierungen zu ermöglichen. Zweitens wird die umfassende und ambitionierte Umsetzung von Gebäudeautomatisierung und -steuerung (neuer § 56a) betont, wobei offene Schnittstellen und Interoperabilität als zentral für die Zukunftsfähigkeit und Energieeffizienz angesehen werden. Drittens spricht sich der BVES für eine Flexibilisierung der Anforderungen an die Ladeinfrastruktur im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) aus, insbesondere für Nichtwohngebäude, um einen wirtschaftlichen Ausbau der Elektromobilität zu ermöglichen. Ausführlich thematisiert werden die soziale und wirtschaftliche Verträglichkeit von Modernisierungen, die Bedeutung digitaler Gebäudetechnik für die Energiewende sowie die praxisnahe Ausgestaltung der Ladeinfrastrukturpflichten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V.

„Nur wenn Ladeinfrastruktur wirtschaftlich tragfähig, netzseitig realisierbar und betrieblich sinnvoll geplant werden kann, wird der Ausbau der Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr gelingen.“

Der Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader (BWVL) nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Elektromobilität durch den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu fördern. Er kritisiert jedoch, dass die geplanten gesetzlichen Pflichten zur Ausstattung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur und Vorverkabelung für die verladende Wirtschaft – also Unternehmen aus Produktion, Handel und Logistik – erhebliche praktische und finanzielle Belastungen mit sich bringen. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte: 1) Die geplanten Regelungen berücksichtigen nicht die besonderen betrieblichen Anforderungen und Funktionsflächen der verladenden Wirtschaft, da viele Flächen nicht dem klassischen ruhenden Verkehr dienen, sondern für Logistikprozesse benötigt werden. 2) Die finanzielle Belastung durch die neuen Pflichten wird als deutlich höher eingeschätzt als im Entwurf angenommen, da zusätzliche Kosten für Netzanschluss, Tiefbau, Lastmanagement und IT-Integration entstehen. 3) Der Verband fordert eine differenzierte, praxistaugliche Regelung, die standortbezogene Ladeinfrastrukturkonzepte, längere Übergangsfristen, einen Netzanschlussvorbehalt und eine bessere Abstimmung mit Förderprogrammen für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge vorsieht. Besonders ausführlich thematisiert werden: die Abgrenzung betrieblicher Funktionsflächen vom Stellplatzbegriff, die finanzielle Belastung und Förderbedarfe sowie die Notwendigkeit flexibler, bedarfsgerechter Lösungen für Ladeinfrastruktur an gewerblichen Standorten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R005679 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.

„Mit diesem GModG werden die Energie- und Klimaziele Europas leichtsinnig über Bord geworfen. Dieser Gesetzesentwurf ist eine Hommage an die bremsende und rückwärtsgewandte Lobby der ewigen Bedenkenträger und damit ein Misstrauensvotum gegen die Kompetenz und Innovationskraft der deutschen Bau- und Immobilienwirtschaft.“

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) kritisiert den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich scharf. Die DGNB bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die als unzumutbar für eine ernsthafte Beteiligung angesehen wird. Inhaltlich wird die Abkehr von klaren Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und das Festhalten an fossilen Brennstoffen kritisiert. Die Streichung der 65%-Regel für erneuerbare Energien und das Festhalten an der sogenannten 'Bio-Treppe' (einer stufenweisen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2040) werden als unzureichend für das Erreichen der Klimaziele bewertet. Die DGNB sieht die geplanten Regelungen als zu zögerlich und warnt vor einer Verunsicherung der Akteure sowie einer weiteren Förderung fossiler Heiztechnologien. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Schwächen der neuen Regelungen zur Energieversorgung und die fehlende Verbindlichkeit für erneuerbare Energien, 2) Die Auswirkungen auf die Bau- und Immobilienwirtschaft, insbesondere die fehlenden Impulse für Innovation und Klimaschutz, 3) Die Kritik an der Umsetzung europäischer Vorgaben und die Chancen für die Branche, die durch den Entwurf vergeben werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

„Nur mit einem technologisch sachgerechten und innovationsfreundlichen Ordnungsrahmen kann und sollte der Transformationspfad hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung erfolgreich fortgeführt werden. Wir sind es den folgenden Generationen schuldig hier klare Leitlinien hin zur Klimaneutralität in der Energie- und Wärmeversorgung zu entwickeln. Eine Abkehr zu fossilen Brennstoffen hin zu klimaneutralen Technologien der Erneuerbaren muss hierbei klar im Fokus stehen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) und dessen Überführung in das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Wärmewende und zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Die DGS begrüßt die Anerkennung der Solarthermie als Erfüllungsoption für die gesetzlichen Anforderungen, kritisiert jedoch mehrere technische und regulatorische Schwächen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die unzureichende Frist für die Stellungnahme und die Notwendigkeit eines angemessenen Beteiligungszeitraums, (2) die Kritik an der ausschließlichen Nutzung der Aperturfläche als Maßstab für Solarthermieanlagen und die Forderung, stattdessen den Bruttowärmeertrag (Gross Thermal Yield, GTY) als Effizienzkriterium einzuführen, und (3) die fehlende Regelung zur Anerkennung höherer Solarthermie-Anteile sowie die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für Bestandsanlagen. Die DGS fordert, dass die gesetzlichen Regelungen technologieoffen, innovationsfördernd und investitionssicher gestaltet werden. Sie spricht sich für eine dauerhafte Anrechenbarkeit von Solarthermie und Wärmepumpen, die Einführung des Bruttowärmeertrags als Maßstab, die Möglichkeit zur Anerkennung höherer Solarthermie-Anteile und eine finale Frist für den Betrieb fossiler Heizkessel aus.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Insgesamt stellt der Entwurf damit eine geeignete Grundlage dar, um Klimaschutzziele, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz im Gebäudesektor für die deutsche Wirtschaft besser in Einklang zu bringen.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt werden der technologieoffene Ansatz, der Unternehmen verschiedene Wege zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudebereich ermöglicht, sowie die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Die langfristige Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 wird als wichtige Voraussetzung für Planungssicherheit hervorgehoben. Kritisch sieht die DIHK jedoch die kurze Frist zur Stellungnahme, die Unsicherheiten bei der Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit klimafreundlicher Brennstoffe (insbesondere im Rahmen der sogenannten Bio-Treppe) sowie die fehlende Klarheit zu langfristigen Entwicklungspfaden über 2040 hinaus. Auch die Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, Nachweispflichten und Abrechnungssystematik werden als unzureichend konkretisiert bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Technologieoffenheit und die Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, 2) die Umsetzung der europäischen Vorgaben und die damit verbundenen Fristen und Anforderungen, 3) die Herausforderungen und Unsicherheiten bei der Bio-Treppe sowie der Kostenaufteilung und Förderlandschaft.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Insgesamt droht der Entwurf, die notwendige Transformation im Gebäudesektor gravierend zu bremsen und bestehende Unsicherheiten weiter zu verstärken, statt langfristige Orientierung und Planungssicherheit zu schaffen. Die Deutsche Umwelthilfe lehnt den Gesetzentwurf deshalb ab und fordert die Bundesregierung auf, einen überarbeiteten Entwurf vor der weiteren Beratung im Bundeskabinett vorzulegen.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die damit verbundenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) als unzureichend für eine ambitionierte, sozialverträgliche und klimapolitisch wirksame Wärmewende. Die DUH bemängelt insbesondere die Streichung verbindlicher Ausstiegsdaten für fossile Brennstoffe, die Aufweichung der Effizienzstandards und die Gleichstellung fossiler und erneuerbarer Heizsysteme. Die geplanten Regelungen zur sogenannten 'Biotreppe' (schrittweise Beimischung erneuerbarer Energieträger) und die Zulassung verschiedener Wasserstoffarten (inklusive fossiler Herkunft) werden als klimapolitisch riskant und ineffizient bewertet. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird als zu wenig ambitioniert und teils rechnerisch schöngerechnet kritisiert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende rechtssichere Festlegung eines Ausstiegsdatums für fossile Heizungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten für Eigentümer und Klimaziele; 2) Die methodischen Schwächen bei der Umsetzung des Nullemissionsgebäude-Standards (ZEB) und die Absenkung der Effizienzanforderungen; 3) Die unzureichenden Regelungen zum Schutz vulnerabler Haushalte und Mieter:innen, insbesondere bei der Kostenaufteilung für Heizsysteme und CO2-Preise. Die DUH fordert Nachbesserungen, darunter die Wiedereinführung klarer Ausstiegspfade für fossile Brennstoffe, ambitionierte Effizienzstandards, ein jährliches Monitoring der Klimawirkungen, eine konsequente Umsetzung der EPBD, strenge Luftreinhalteanforderungen für Biomasseheizungen und eine sozial gerechte Ausgestaltung der Kostenverteilung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) und DENEFF EDL_HUB gGmbH

„Der vorliegende Referentenentwurf wird diesen Anforderungen bislang nicht gerecht. Es besteht deutlicher Anpassungsbedarf, damit neue Rechtsunsicherheiten, Komplexitäten und eine nur teilweise umgesetzte EPBD nicht zum Hemmschuh für Investitionen werden und zu Akzeptanzverlusten in Bevölkerung und Unternehmen führen.“

Die Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) und des DENEFF EDL_HUB gGmbH bewertet den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie weitere Vorschriften im Wärmebereich ändern soll. Die Organisationen begrüßen das Ziel, Planungssicherheit und Orientierung für Investitionen im Gebäudesektor zu schaffen, kritisieren jedoch, dass der Entwurf den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und den Bedürfnissen des Marktes nicht ausreichend gerecht wird. Sie fordern deutliche Nachbesserungen, um Rechtsunsicherheiten, Komplexität und Investitionshemmnisse zu vermeiden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, den Standard für Nullemissionsgebäude ambitionierter und rechtssicher zu gestalten und die Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude differenziert zu regeln; (2) Die Verbesserung der energetisch schlechtesten Bestandsgebäude durch ambitioniertere Mindesteffizienzstandards (MEPS) und einen wirksamen Vollzug; (3) Die Ausgestaltung der Heizungsinvestitionen, um Kostenfallen für Mieter zu vermeiden und Investitionssicherheit für Vermieter zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung von Energieausweisen und Gebäudedaten, die Förderung von Innovationen durch flexiblere Nachweisverfahren sowie die bessere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung und die Schaffung klarer Spielregeln für den Wärmemarkt. Fachbegriffe wie EPBD (EU-Gebäuderichtlinie), MEPS (Mindesteffizienzstandards), GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die sogenannte 'Biotreppe' (stufenweise Pflicht zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe) werden im Text erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000255, R002507 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Caritasverband e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz lässt aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes jedoch eine klare klimasozialpolitische Leitlinie vermissen. Während ordnungsrechtliche Vorgaben, insbesondere zur Nutzung erneuerbarer Energien, weitgehend zurückgenommen werden, fehlen zugleich zuverlässige soziale Schutzmechanismen.“

Der Deutsche Caritasverband begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Klimaziele einzuhalten und die Wärmeversorgung im Gebäudesektor auf erneuerbare Energien umzustellen. Allerdings kritisiert der Verband den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich, da eine klare klimasozialpolitische Leitlinie fehlt. Besonders bemängelt werden die Abschaffung verbindlicher Vorgaben für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau, die Einführung der sogenannten 'Bio-Treppe' (stufenweise steigende Quote für kohlendioxidneutrale Brennstoffe wie Biogas), und die aus Sicht der Caritas unzureichenden mietrechtlichen Schutzmechanismen für einkommensschwache Haushalte. Der Verband warnt, dass die Deregulierung zu höheren Heizkosten für Mieterinnen und Mieter sowie soziale Träger führen könnte, da kurzfristig günstige, aber langfristig teure fossile Heizsysteme bevorzugt werden. Die Caritas sieht die geplante Grüngasquote als sozial ungerecht, da sie einkommensarme Haushalte überproportional belastet. Auch die geplante Evaluation im Jahr 2030 wird als zu spät angesehen, um rechtzeitig nachsteuern zu können. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Abschaffung der 65%-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau und deren Auswirkungen auf soziale Träger und Mieter; 2) Die Einführung der Bio-Treppe und Grüngasquote mit ihren sozialen und klimapolitischen Risiken; 3) Die unzureichenden mietrechtlichen Schutzmechanismen und die Problematik der Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.

„Aus den genannten Gründen fordern wir: Ersatzlose Streichung der in Artikel 1 für § 3 Absatz unter c vorgesehenen ordnungsrechtlichen Verpflichtung zur Kaskadennutzung bei Holz als Brennstoff für Holzheizungsanlagen.“

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert insbesondere die ersatzlose Streichung der geplanten Verpflichtung zur Kaskadennutzung bei Holzbrennstoffen. Die Kaskadennutzung meint, dass Holz zunächst stofflich (z.B. als Baumaterial) und erst danach energetisch (z.B. als Brennstoff) genutzt werden soll. Der DEPV argumentiert, dass diese Regelung in Deutschland bereits durch Marktmechanismen erfüllt sei und keine zusätzliche rechtliche Verpflichtung notwendig ist. Weiterhin kritisiert der Verband die geplante Verpflichtung, dass Betreiber von Holzheizungen die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nachweisen müssen, da dies praktisch nicht umsetzbar sei und zu einem faktischen Betriebsverbot führen könnte. Außerdem fordert der DEPV, den bisherigen günstigen Primärenergiefaktor für Holz beizubehalten, um die Wettbewerbsfähigkeit von Holzheizungen nicht zu verschlechtern. Der Verband spricht sich zudem für die Beibehaltung der sogenannten Biotreppe (eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei Öl- und Gaskesseln) für Anlagen aus, die zwischen 2024 und Inkrafttreten des GModG installiert wurden, und fordert, das Verbot des Einsatzes fossiler Brennstoffe ab 2045 beizubehalten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kaskadennutzung und ihre Marktumsetzung, 2) Die Nachweisproblematik bei der EUDR, 3) Die Auswirkungen der Änderungen auf die Biotreppe und das Verbot fossiler Brennstoffe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V.

„Wir lehnen daher § 3 Nr. 7 GModG ab.“

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Besonders wird die geplante verpflichtende Kaskadennutzung für feste Biomasse (mehrstufige Nutzung von Holz, bevor es energetisch verwertet wird) abgelehnt. Der DFWR argumentiert, dass diese Regelung die nachhaltige Entwicklung der Wälder, die Versorgungssicherheit mit Holz als Energieträger sowie die wirtschaftliche Situation der Waldbesitzer gefährdet. Zudem widerspreche die Einschränkung der energetischen Holznutzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rolle der Bioenergie. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Auswirkungen der verpflichtenden Kaskadennutzung auf die wirtschaftlich bereits geschädigten Forstbetriebe, 2) die Bedeutung der energetischen Holznutzung als Bestandteil nachhaltiger Wertschöpfung und Ressourcennutzung, 3) die Gefährdung der Zukunftsfähigkeit der Forstwirtschaft und der ländlichen Räume.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Gewerkschaftsbund

„In der Gesamtschau wird der vorgelegte Gesetzentwurf die bestehende Rechtslage aber eindeutig verkomplizieren und verschlechtern, statt eine – durchaus angezeigte – graduelle Verbesserung des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorzunehmen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der DGB bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Prüfung des umfangreichen Gesetzentwurfs erschwert. In der Bewertung des Entwurfs sieht der DGB einen Rückschritt in der Gebäudeenergiepolitik, da zentrale Klimaziele und sozialpolitische Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die geplanten Regelungen werden als zu komplex und wenig zielführend bewertet, insbesondere weil sie neue Unsicherheiten für Eigentümer, Mieter und die beteiligten Branchen schaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Technologievorgaben und die sogenannte "Biotreppe" für Heizungen, wobei der DGB den Wegfall der 65%-Erneuerbaren-Vorgabe und die Gleichstellung fossiler Heiztechnologien kritisiert. 2) Die soziale Ausgestaltung der Fördermittel und die Notwendigkeit, diese stärker nach sozialen Kriterien zu differenzieren, um einkommensschwache Haushalte besser zu unterstützen und lokale Wertschöpfung sowie Tarifbindung zu fördern. 3) Der Mieterschutz, insbesondere die Kostenverteilung bei Heizungsmodernisierungen und die Gefahr steigender Mieten durch energetische Sanierungen, wobei der DGB einen relativen Heizkostendeckel und eine grundlegende Reform der Modernisierungsumlage fordert. Der DGB begrüßt grundsätzlich die Stärkung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, sieht aber auch hier Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

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Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Mieterbund e. V.

„Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes ist die für eine Wärmewende erforderliche energetische Erneuerung des Mietwohnungsbestandes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht im Wesentlichen allein von Mieter:innen finanziert werden kann, sondern sozialverträglich erfolgen muss.“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) nimmt zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Stellung. Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe und bewertet den Entwurf als vorläufig. Der DMB hebt hervor, dass Mieter:innen in Deutschland besonders von steigenden Wohn- und Energiekosten betroffen sind, da sie im Schnitt ein geringeres Einkommen als Eigentümer:innen haben und die Kosten für energetische Sanierungen und Heizungswechsel meist allein tragen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu ersetzen, das technologieoffener und flexibler sein soll. Besonders positiv bewertet der DMB die geplante hälftige Aufteilung der CO2-Kosten, Netzentgelte und Mehrkosten für CO2-neutrale Brennstoffe zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen bei neu eingebauten Heizungen. Kritisiert wird jedoch, dass diese Regelung nur bis zu einem Anteil von 30% CO2-neutraler Brennstoffe gilt, sodass ab 2040 ein Großteil der Kosten wieder allein von Mieter:innen getragen werden müsste. Der DMB fordert eine Ausweitung dieser Regelung und mehr Transparenz bei der Abrechnung. Außerdem wird bemängelt, dass die Modernisierungsumlage nach wie vor zulasten der Mieter:innen geht und eine grundlegende Reform des Modernisierungsrechts für eine sozialverträgliche Wärmewende notwendig sei. Der DMB schlägt alternativ einen technologieneutralen Heizkostendeckel vor, der die Heizkosten für Mieter:innen auf das Niveau der wirtschaftlichsten Heizungsoption begrenzt. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die Kostenverteilung bei Heizungsmodernisierungen und die damit verbundenen Risiken für Mieter:innen, (2) die Kritik an der Begrenzung der hälftigen Kostenaufteilung auf 30% CO2-neutrale Brennstoffe, und (3) die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Modernisierungsumlage und einer sozial gerechten Ausgestaltung der Fördermittel.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Naturschutzring e.V.

„Der vorliegende Gesetzentwurf leistet dazu allerdings keinen Beitrag. Er ist ein enormes Risiko für alle Verbraucher*innen, die bereits heute unter den fossilen Preissteigerungen leiden und für kommende Generationen gleichermaßen. Erstmals vollzieht eine Bundesregierung einen gesetzgeberischen Rückschritt beim Klimaschutz: weg vom Ziel der Klimaneutralität, hin zu neuen fossilen Abhängigkeiten und mehr Umweltzerstörung.“

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) kritisiert den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) scharf. Der Verband sieht darin einen Rückschritt beim Klimaschutz im Gebäudesektor, da zentrale Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien abgeschafft werden. Die sogenannte 'Bio-Treppe', die den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöhen soll, wird als ineffektiv und irreführend bewertet, da sie weiterhin einen hohen Anteil fossiler Energieträger erlaubt und keine ausreichenden Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme schafft. Besonders ausführlich behandelt werden 1) die Aufgabe der Klimaneutralität im Gebäudesektor, 2) die Problematik und geringe Klimawirkung der 'Bio-Treppe' sowie 3) die sozialen Folgen für Mieterinnen und Mieter, die durch steigende Kosten und unzureichende Schutzmechanismen besonders belastet werden. Der DNR fordert stattdessen eine konsequente Elektrifizierung, den Ausbau erneuerbarer Energien und eine ambitioniertere Umsetzung des Solarstandards.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Raiffeisenverband e.V.

„Trotz einer gewissen Flexibilität gehört zur Planungssicherheit auch ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zur Frage, welche Brennstoffe und Technologien zukünftig gewollt sind. Es ist problematisch, dass der Gesetzgeber diese Frage offenlässt, denn für alle theoretisch möglichen Technologien/Energieträger werden die Genossenschaften auf Dauer keine rentablen Geschäftsmodelle betreiben können.“

Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) begrüßt die im Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GModG) vorgesehene größere Flexibilität und Praxisnähe gegenüber dem bisherigen Gesetz. Besonders für die im ländlichen Raum tätigen Genossenschaften ist Planungssicherheit wichtig, da Investitionen in Energieinfrastruktur langfristig sind. Der DRV kritisiert jedoch die fehlende Klarheit des Gesetzgebers bezüglich der künftig gewünschten Technologien und Brennstoffe, was die Entwicklung rentabler Geschäftsmodelle erschwert. Ausführlich behandelt werden die Themen Nutzungskaskade für feste Biomasse (DRV fordert deren Streichung), die Festlegung niedrigerer Primärenergiefaktoren für Holz, Biogas und Biomethan (DRV fordert einen einheitlichen Wert von 0,2 statt 0,7), sowie die Ausgestaltung und Ausweitung der sogenannten Bio-Treppe (stufenweise Anhebung und Ausdehnung auf alle seit 1.1.2024 installierten Heizungen). Weitere Schwerpunkte sind die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch importiertes Biomethan, die verbindliche Einführung einer Grüngasquote und die Beibehaltung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und Gebäude.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH)

„Ein solcher Marktausschluss infolge der ordnungsrechtlichen Verankerung des Kaskadenprinzips bei der energetischen Nutzung von Holz im GMOdG ist unverhältnismäßig und unzumutbar und sollte daher ersatzlos gestrichen werden.“

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) äußert sich kritisch zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), insbesondere hinsichtlich der geplanten Regelungen zur energetischen Nutzung von Holz. Der Verband hebt hervor, dass Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung bereits einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wertschöpfung leistet. Besonders ausführlich kritisiert werden drei Aspekte: Erstens die geplante gesetzliche Verankerung des sogenannten Kaskadenprinzips, das die energetische Nutzung von Holz einschränken würde und zu erheblichen Marktverzerrungen sowie existenzgefährdenden Folgen für die Branche führen könnte. Zweitens wird die vorgesehene Nachweispflicht nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) abgelehnt, da diese nach aktueller EU-Rechtslage nicht mehr erforderlich und praktisch nicht umsetzbar sei. Drittens spricht sich der Verband gegen die geplante Anhebung des Primärenergiefaktors (PEF) für Holz von 0,2 auf 0,7 aus, da dies die Nutzung von Holzwärme benachteiligen und nicht sachlich begründet sei. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Kritik am Kaskadenprinzip und dessen Auswirkungen auf den Rohstoffmarkt, 2) die Ablehnung zusätzlicher Nachweispflichten gemäß EUDR, 3) die Forderung nach Beibehaltung des niedrigen Primärenergiefaktors für Holz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000346 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

„Wir begrüßen die grundsätzliche Tendenz, das gegenwärtige Gebäudeenergiegesetz, welches zu Recht aufgrund seiner Regelungstiefe kritisiert wurde, wieder deutlich verständlicher und pragmatischer zu fassen. In einigen Punkten bleibt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz aus unserer Sicht dennoch hinter seinen Möglichkeiten zurück und sollte im weiteren Verfahren noch nachgebessert werden.“

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt die grundsätzliche Vereinfachung und Pragmatismus im neuen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sieht aber in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisiert wird die Beibehaltung und Ausweitung der sogenannten Länderklauseln, die es den Bundesländern erlauben, strengere Vorschriften als der Bund zu erlassen, was zu einem Flickenteppich an Regelungen führt. Der DVFG fordert zudem, die sogenannte Bio-Treppe (eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe) zu streichen und stattdessen eine verbindliche Grüngasquote für Inverkehrbringer einzuführen. Weiterhin werden Unklarheiten bei der Anerkennung von Einzelraumfeuerungen mit Biobrennstoffen und die unzureichende Ausarbeitung der Vorschriften zum Nullenergiegebäude ab 2030 bemängelt. Im Bereich der Aufteilung der CO2-Kosten sieht der DVFG ein unschlüssiges Gesamtkonzept, insbesondere bei der Abrechnung biogener Brennstoffanteile und der Verteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Problematik der Länderklauseln und deren Auswirkungen auf die Rechtssicherheit, 2) Die Forderung nach einer verbindlichen Grüngasquote und die Kritik an der Bio-Treppe, 3) Die Unsicherheiten und Risiken bei der Umsetzung der Nullenergiegebäude-Vorgaben und der CO2-Kostenaufteilung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002049 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

„Eine integrierte Wärmewende entsteht nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern durch das Zusammenspiel mehrerer ineinandergreifender Steuerungsebenen. Nur wenn diese Elemente konsistent aufeinander ausgerichtet sind, lassen sich Investitionen mobilisieren, soziale Zielkonflikte entschärfen und die Klimaneutralität im Gebäudesektor realistisch erreichen.“

Die Stellungnahme des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) bewertet die geplanten Änderungen differenziert. Der Verband begrüßt die Abkehr von der starren 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen zugunsten eines technologieoffenen Ansatzes, warnt aber vor neuen Unsicherheiten und Risiken für Fehlinvestitionen. Die Stellungnahme betont, dass die neue Flexibilität für Gebäudeeigentümer:innen zwar die Praxisprobleme der alten Regelung adressiert, aber ohne zusätzliche Transparenz- und Steuerungsinstrumente zu Unsicherheiten bei Investitionen führen kann. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Notwendigkeit einer verbindlichen und qualitativ hochwertigen kommunalen Wärmeplanung als strategisches Leitinstrument für die Wärmewende. Zweitens, die wirtschaftliche und regulatorische Benachteiligung von Wärmenetzen und Wärmepumpen im Vergleich zu fossilen Alternativen und die daraus resultierenden Fehlanreize. Drittens, die soziale Flankierung der Wärmewende, insbesondere das ungelöste Dilemma zwischen Mietenden, Vermietenden und selbstnutzenden Eigentümer:innen sowie die Bedeutung stabiler und zielgerichteter Förderprogramme. Der Verband fordert eine stärkere Integration von Ordnungsrecht, Infrastrukturregulierung, Förderpolitik, Preissteuerung und sozialer Flankierung, um eine planbare, sozial ausgewogene und klimazielkonforme Wärmewende zu ermöglichen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)

„Der Referentenentwurf schafft einen Rahmen, in dem Effizienzmaßnahmen, erneuerbare Energien und klimaneutrale Gase komplementär und wirkungsorientiert zusammenwirken können. Voraussetzung für den Erfolg dieses Ansatzes ist jedoch, dass alle flankierenden Regelungen – auch im Miet- und Kostenrecht – diesem systemischen Leitbild folgen und keine einseitigen Anreize oder Belastungen setzen, die einzelne Energieträger strukturell benachteiligen.“

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) bewertet den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich grundsätzlich positiv. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt für die Wärmewende im Gebäudesektor gesehen, da er Gasheizungen und dem Gasnetz weiterhin eine Zukunftsperspektive gibt und mehr Flexibilität für verschiedene Technologien wie Biomethan und Wasserstoff schafft. Kritisch sieht der DVGW jedoch die geplante monatliche Erfassung des Endenergieverbrauchs, da dies in der Praxis kaum umsetzbar und mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sei. Auch die Regelungen zur Aufteilung der Gasnetzentgelte im Mietrecht werden als einseitig und nicht technologieneutral bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Zukunftsperspektive für Gasheizungen und das Gasnetz, (2) die Ausgestaltung und Zielniveaus der Grüngasquote und Bio-Treppe, sowie (3) die Kritik an der geplanten monatlichen Verbrauchserfassung und den mietrechtlichen Regelungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000916 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV)

„Ohne gezielte Anpassungen besteht die Gefahr, dass Wasserstoff im Gebäudesektor strukturell benachteiligt wird und sein Potenzial zur Emissionsminderung sowie zur Systemintegration nicht entfalten kann.“

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) bewertet den Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz und weitere Änderungen im Wärmebereich grundsätzlich positiv, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Wasserstoff und wasserstoffbasierte Energieträger im Gebäudesektor besser zu integrieren. Der DWV fordert insbesondere eine technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen, die Orientierung an EU-Definitionen für Wasserstoffarten, die explizite Aufnahme von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in die Begriffsbestimmungen sowie die Einführung von Unterquoten für Wasserstoff bei der Grüngasquote. Außerdem wird eine klare Regelung für bilanzielle Nachweissysteme für Wasserstoff und die Vermeidung regulatorischer Unsicherheiten durch Evaluierungen angemahnt. Besonders hervorgehoben wurden: (1) Die Notwendigkeit, EU-Definitionen für Wasserstoffarten zu übernehmen und KWK klar zu definieren, (2) die Forderung nach Unterquoten und Nachweissystemen für Wasserstoff zur Erfüllung gesetzlicher Quoten, und (3) die Kritik an der geplanten Evaluierung 2030, die Investitionssicherheit gefährden könnte.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

„Das GModG gibt faktisch die Klimaziele preis.“

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), die Emissionen im Gebäudesektor zu senken und die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Allerdings kritisiert das DEN den Gesetzentwurf als konzeptionell und strukturell mangelhaft. Insbesondere wird bemängelt, dass wichtige ordnungsrechtliche Vorgaben und Effizienzstandards abgeschwächt oder gestrichen werden, ohne dass ein konsistentes und verbindliches Instrumentarium zur CO₂-Reduktion geschaffen wird. Die Abschaffung der 65%-Regel für erneuerbare Energien bei Heizungen wird als scheinbare Technologieoffenheit kritisiert, da faktisch eine neue Abhängigkeit von Biokraftstoffen entsteht. Das DEN warnt vor einer 'Gaskostenfalle' für Verbraucher und sieht die Gefahr von Fehlinvestitionen sowie steigenden Betriebskosten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und das Berufsbild der Energieberatung, die als Schlüssel für eine erfolgreiche und sozialverträgliche Gebäudewende angesehen wird; 2) Die Notwendigkeit verbindlicher Zielgrößen und eines gesamtwirtschaftlichen Kostenoptimums anstelle des bisherigen Wirtschaftlichkeitsgebots; 3) Die Reform der Energieausweise und die Forderung nach einer einheitlichen, digitalen und vergleichbaren Bilanzierung zur Verbesserung von Transparenz und Akzeptanz. Das DEN fordert zahlreiche Nachbesserungen, darunter die Wiedereinführung der Beratungspflicht beim Heizungstausch, ambitioniertere Effizienzstandards, eine sozial ausgewogene Förderarchitektur und eine bessere Verzahnung von Ordnungsrecht, Förderung und Mietrecht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V.

„Der Fokus auf eine bezahlbare und zugleich klimafreundliche Modernisierung des Gebäudebestands ist angesichts der Herausforderungen im Gebäudesektor ausdrücklich zu begrüßen.“

Die Stellungnahme des Verbands DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. begrüßt den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der zentrale Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes 2023 ersetzen und technologieoffener, flexibler sowie praxisnäher gestaltet werden soll. Der Verband hebt hervor, dass eine bezahlbare und klimafreundliche Modernisierung des Gebäudebestands wichtig ist und fordert, dass das Gesetz konsistent mit Dekarbonisierungszielen ausgestaltet wird. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer praktikablen Massenbilanzierung für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, die Bedeutung von Technologieoffenheit (einschließlich der sogenannten Bio-Treppe und Grüngasquote) sowie die Forderung nach einer einheitlichen, EU-konformen Wasserstoffdefinition anstelle nationaler Sonderkategorien. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Integration von KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) als Erfüllungsoption, die kritische Bewertung der geplanten Aufteilung von Brennstoffkosten zwischen Vermietern und Mietern sowie Vorschläge zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Berücksichtigung von Gas-Absorptionswärmepumpen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2025
Lobbyregister-Nr.: R002686 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen

„Der vorgelegte Entwurf untergräbt elementare Bestandteile des oben beschriebenen Kompromisses. Dadurch werden bereits bestehende Planungen sowie erbrachte Leistungen nichtig. Es wäre eine Neueinstellung auf die geänderte Gesetzeslage notwendig. Das kostet jene Zeit und Ressourcen, die zur Fortführung der bereits angelaufenen Schritte im Gebäude- und Energiesektor notwendig sind. Parallel wäre ein Vertrauensverlust in die gesetzlichen Regelungen und damit in die mittel- und langfristigen Planungen zur Ausgestaltung der Sektoren zu erwarten.“

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme betont, dass die bisherigen Regelungen einen wichtigen Rahmen für die Energiewende im Gebäudebereich geschaffen haben, der durch den neuen Entwurf untergraben wird. Besonders hervorgehoben werden die Risiken durch die Streichung der 65%-Pflicht für erneuerbare Energien bei Heizungen, die Einführung einer sogenannten Biogas-Treppe (schrittweise steigende Beimischungsquote von Biogas), und die Öffnung für verschiedene Wasserstoffarten, die nicht zwangsläufig klimaneutral sind. Die Senatorin warnt vor Fehlanreizen, einer Schwächung erneuerbarer Wärmeversorgung, einer erhöhten Abhängigkeit von internationalen Energiemärkten und einer Verzögerung der notwendigen Transformation im Gebäudesektor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Streichung der 65%-Pflicht und deren Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und die Wärmeplanung; 2) Die Rolle von Biogas und Wasserstoff, insbesondere die Risiken von Nutzungskonkurrenzen und nicht-klimaneutralen Wasserstoffarten; 3) Die Abschaffung der Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen und die daraus resultierenden Informationsdefizite für Gebäudeeigentümer.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V.

„Der Markt für klimafreundliche Brennstoffe muss europäisch gedacht werden und ein einheitliches Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystem ist essenziell für die Marktentwicklung.“

Die Stellungnahme des EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V. zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) hebt die Notwendigkeit hervor, klimafreundliche Gase wie Biomethan und Wasserstoff praxistauglich in den Gebäudesektor zu integrieren. Zentral ist dabei die Forderung nach einem EU-weit harmonisierten Marktdesign und Zertifizierungssystem für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, um Doppelanrechnungen und Marktverwerfungen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Instrumente 'Bio-Treppe' (stufenweise Erhöhung des Anteils CO2-neutraler Brennstoffe in Heizungen) und 'Grüngasquote' (verpflichtender Anteil klimafreundlicher Gase) werden grundsätzlich begrüßt, jedoch auf ihre Wechselwirkungen mit bestehenden Regelungen wie dem Emissionshandel (ETS), der THG-Quote im Verkehr und der EEG-Förderung hingewiesen. Besonders betont werden: 1) Die Notwendigkeit eines einheitlichen europäischen Zertifizierungs- und Handelssystems, 2) die Forderung nach einer bürokratiearmen, praxistauglichen und kostentransparenten Ausgestaltung der Grüngasquote, und 3) die Bedeutung klarer Kommunikation der Preis- und Kostenwirkungen gegenüber Verbrauchern. EFET kritisiert zudem die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und fordert einen angemessenen Zeitrahmen für die Prüfung komplexer Regelungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.

„Wir unterstützen die Klimaziele der Bundesregierung für den Gebäudesektor und wollen durch erneuerbare Brennstoffe unseren Beitrag zu deren Erreichung beitragen. Um diese rechtsicher und zuverlässig in den Verkehr zu bringen, bedarf es der Erfüllung folgender Prämissen.“

Die Stellungnahme des en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband unterstützt die Klimaziele der Bundesregierung für den Gebäudesektor und betont die Rolle erneuerbarer Brennstoffe wie Bioöl, Biomethan, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Wasserstoffarten (grün, blau, orange, türkis) und deren Derivate. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer schnellen Novellierung der 1. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), die Einführung und Ausgestaltung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote sowie die Definition und Anerkennung verschiedener Brennstoffe und Hybridsysteme. Der Verband fordert einen technologieoffenen Ansatz, eine klare und frühzeitige Kommunikation der Quotensteigerungen und eine Möglichkeit zur bilanziellen Erfüllung der Anforderungen durch Zertifikate. Kritisch sieht der Verband die geplante hälftige Teilung der Mehrkosten für biogene Brennstoffe zwischen Vermieter und Mieter, da dies als Investitionshemmnis bewertet wird. Außerdem wird die Streichung der Länderöffnungsklausel gefordert, um bundeslandspezifische Sonderregelungen und damit verbundene Unsicherheiten und Mehraufwand zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Grüngas-/Grünheizöl-Quote sowie die Unsicherheiten bezüglich deren Entwicklung. 2. Die Anforderungen und Umsetzbarkeit der sogenannten "Treppe" (stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe nach Modernisierung). 3. Die Kritik an der Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter als Investitionshemmnis.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000885 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Fachverband Einblasdämmung e.V.

„Diesem Ziel wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Gegenüber der auch bisher schon unzureichenden Gesetzeslage stellt er sogar eine deutliche Verschlechterung dar.“

Der Fachverband Einblasdämmung e.V. (FVED) kritisiert den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband bemängelt, dass der Gesetzentwurf die notwendigen Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudesektor verfehlt und sogar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage darstellt. Insbesondere wird kritisiert, dass weiterhin fossile Heizsysteme erlaubt bleiben und damit die Klimaschutzziele praktisch aufgegeben werden. Die sogenannte Biotreppe – also die verstärkte Nutzung biogener Brennstoffe – wird als unzureichend angesehen, da die verfügbaren Mengen nicht ausreichen und der Anbau von Biomasse ineffizient ist und in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht. Weiterhin werden bestehende regulatorische Schwächen nicht adressiert, wie das Referenzgebäude-Verfahren, die Nutzung von Wasserstoff zur Raumheizung, komplexe Nachweisverfahren und unzureichende Anforderungen an den Wärmeschutz. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Kritik am Wegfall des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045, 2) die Problematik der Biotreppe und biogenen Brennstoffe, 3) die mangelnde Förderung und Verpflichtung zu besseren Dämmmaßnahmen in Bestandsgebäuden, insbesondere für sozial Schwächere.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

„Eine Dichtheitsprüfung ist ein wirkungsvolles Hilfsmittel, um mit sehr geringen Kosten die Bauqualität zu sichern, sie sollte deshalb grundsätzlich bei allen Gebäuden – Neubau und Modernisierung - verpflichtend sein.“

Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die zentrale Forderung ist, dass Wärmedämmung und Energieeffizienz nur dann wirksam sind, wenn die Gebäudehülle dauerhaft luftdicht geplant und ausgeführt wird. Die Planung der Luftdichtheit nach DIN 4108-7:2026-04 wird als unerlässlich angesehen, wobei die Blower-Door-Messung (eine Messung zur Überprüfung der Luftdichtheit) als kostengünstiges und effektives Mittel zur Qualitätssicherung hervorgehoben wird. Besonders betont werden: 1) Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Ausführung der luftdichten Ebene, 2) die verpflichtende Dichtheitsprüfung sowohl im Neubau als auch bei Modernisierungen, und 3) die Bedeutung der Energieberatung und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Modernisierungen. Der Verband spricht sich gegen die Streichung der Beratungspflicht aus und fordert eine klare Regelung zum Messzeitpunkt der Luftdichtheit. Die sogenannte 'Biotreppe' (ein stufenweises Auslaufen fossiler Heizungen) wird abgelehnt, stattdessen wird das Ziel des Nullemissionsgebäudes und ein klares Ende für fossile Brennstoffe bis 2044 gefordert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002926 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 figawa e.V.

„Der hierdurch im Bereich Nichtwohngebäude gelieferte Beitrag kann maßgeblich dazu beitragen, die Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig wertschöpfende Arbeitsplätze in Deutschland nachhaltig zu sichern.“

Die figawa e.V., ein technisch-wissenschaftlicher Verband mit über 250 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Gas, Flüssigbrennstoffe und Wasser, begrüßt grundsätzlich die technologieoffene Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und die Abkehr von der verpflichtenden 65%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe beim Heizungstausch. Besonders betont wird die Notwendigkeit, verschiedene erneuerbare Energieträger wie grüne Gase und flüssige Brennstoffe gleichberechtigt neben elektrischen Lösungen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme fordert eine differenzierte Betrachtung von Hallengebäuden im Nichtwohngebäudebereich, da diese aufgrund ihrer Geometrie und Nutzung andere Anforderungen an die energetische Sanierung stellen. Kritisch wird die geplante Nichtanrechenbarkeit der Solarthermie für Nichtwohngebäude gesehen, da diese Technologie weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz leisten könne. Die figawa spricht sich zudem für eine Innovationsklausel aus, die es ermöglicht, neue Technologien bereits vor vollständiger Normierung anzuerkennen, sofern deren Wirksamkeit durch unabhängige Gutachten nachgewiesen ist. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die differenzierte Behandlung von Hallengebäuden bei Sanierungsanforderungen, 2) die Forderung nach technologieoffenen und investitionssicheren Rahmenbedingungen für verschiedene Energieträger, 3) die Bedeutung einer Innovationsklausel zur schnelleren Markteinführung neuer Technologien.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002664 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Flughafenverband ADV

„Die aktuellen Zieljahre (2030 / 2033) lassen hierfür keinen ausreichenden Spielraum. Die notwendigen Investitionen in die Gebäudemodernisierung erreichen bei Flughäfen eine Größenordnung, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt wird. Ohne ausreichende Förderkulissen und langfristige Finanzierungssicherheit besteht die Gefahr einer erheblichen wirtschaftlichen Überforderung und weitere Schwächung des Luftverkehrsstandorts Deutschland.“

Der Flughafenverband ADV bewertet den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) grundsätzlich positiv, da er eine technologieoffene Gestaltung und mehr wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit vorsieht. Kritisch sieht der Verband jedoch die fehlende Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Flughäfen als komplexe und sicherheitskritische Infrastrukturen. Besonders hervorgehoben werden die Herausforderungen durch pauschale Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS), die für Flughäfen technisch und wirtschaftlich schwer umsetzbar sind, sowie die unrealistischen Fristen für Sanierungen und die hohen administrativen Anforderungen. Zudem wird auf unzureichende Fördermöglichkeiten und potenzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber Nicht-EU-Flughäfen hingewiesen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die fehlende Differenzierung für Flughäfen als Sonderinfrastruktur, (2) der hohe bürokratische und finanzielle Aufwand durch neue Berichtspflichten und Sanierungsanforderungen, und (3) die Notwendigkeit realistischer Fristen und flexiblerer Vorgaben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.

„Wir begrüßen, dass mit dem GModG eine 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie vorgesehen ist. Die EPBD schafft den notwendigen Rahmen für die energetische Renovierung und Transformation des Gebäudesektors hin zur Klimaneutralität. Dabei ist sicherzustellen, dass diese 1:1-Umsetzung konsequent und vollständig erfolgt. Diesbezüglich besteht aus unserer Sicht zumindest an einzelnen Stellen noch Anpassungsbedarf.“

Der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. begrüßt grundsätzlich die geplante 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), sieht jedoch an mehreren Stellen Anpassungsbedarf. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Verfügbarkeit von Biogas und Biomethan für industrielle Prozesse sicherzustellen, da diese Energieträger für die Dekarbonisierung der Branche unverzichtbar sind. Der Verband kritisiert, dass die verpflichtende Nutzung klimaneutraler Brennstoffe im Gebäudebereich zu einer Konkurrenz um diese Ressourcen führen könnte, was die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefährden würde. Weitere zentrale Themen sind die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden, die Umsetzung der Energieklassen nach EPBD, die Solardachpflicht für unsanierte Dächer sowie die Festlegung von Emissions- und Primärenergiefaktoren für verschiedene Energieträger. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Rolle und Verfügbarkeit von Biogas/Biomethan für die Industrie und die Risiken durch die 'Bio-Treppe', (2) die Kritik an den geplanten Emissionsfaktoren und deren Auswirkungen auf Baustoffwahl und Bauweisen, (3) die Auswirkungen der geplanten pauschalen CO2-Kostenaufteilung auf Mieter und Vermieter.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Entscheidend für die Akzeptanz der Wärmewende ist daher ihre wirtschaftliche und soziale Tragfähigkeit. Die Wohnungswirtschaft steht in den kommenden Jahren vor erheblichen Transformationsaufgaben, die nur bewältigt werden können, wenn Klimaschutz, Investitionsfähigkeit und bezahlbares Wohnen gemeinsam gedacht werden.“

Die Stellungnahme des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich betont die Notwendigkeit, Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gemeinsam zu sichern. Der GdW fordert insbesondere die Stärkung von Quartierslösungen gegenüber einer Fokussierung auf Einzelgebäude, eine sozialverträgliche Kostenverteilung und Refinanzierbarkeit, Investitions- und Planungssicherheit sowie den Abbau von Bürokratie. Die Stellungnahme kritisiert zu kurze Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen und fordert angemessene Beteiligungszeiträume. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Notwendigkeit eines verbindlichen und praxisnahen CO₂-Minderungspfads für den Gebäudesektor, der auf gemessenem Energieverbrauch und tatsächlichen Emissionsfaktoren basiert, (2) die Ausgestaltung der sogenannten 'Bio-Treppe' (stufenweise Erhöhung des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe) und deren Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Kostenverteilung, sowie (3) die Herausforderungen und Anforderungen an die Fernwärmeversorgung und die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für Contracting- und Wärmeliefermodelle. Der GdW spricht sich zudem für technologieoffene und praktikable Lösungen aus, die die unterschiedlichen Ausgangslagen und Möglichkeiten der Wohnungsunternehmen berücksichtigen. Die Stellungnahme fordert, dass Nachweispflichten und Datenanforderungen primär bei Energieversorgern und Netzbetreibern liegen und dass die Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern fair und nachvollziehbar geregelt wird. Weitere Schwerpunkte sind die Harmonisierung der Regelungen zu Energieausweisen, die Berücksichtigung aktueller Kostenentwicklungen bei der Festlegung energetischer Standards und die Förderung intelligenter Ladeinfrastruktur und Gebäudeautomation.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000187 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 60105501767-99 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf des GModG führt aus GIH-Sicht in zentralen Bereichen zu fachlichen Verschlechterungen, geringerer Planungssicherheit sowie einer Schwächung von Energieeffizienz, Verbraucher- und Klimaschutz.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) zum Referentenentwurf des Gebäude-Modernisierungsgesetzes (GModG) kritisiert zahlreiche zentrale Änderungen gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der GIH sieht durch den Entwurf eine Verschlechterung bei Energieeffizienz, Klimaschutz und Planungssicherheit. Besonders kritisiert werden die Streichung der 65-%-EE-Regelung (Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen), das Fehlen eines klaren gesetzlichen Ausstiegsdatums für fossile Brennstoffe ab 2045 sowie unzureichende technische Anforderungen an hybride Heizsysteme. Der Verband fordert unter anderem die Wiedereinführung verbindlicher Vorgaben für erneuerbare Energien beim Heizungstausch, einheitliche Nachweisverfahren für biogene Quoten, technologieoffene Regelungen für Solarthermie, die Pflicht zur unabhängigen Energieberatung vor Einbau fossiler Heizungen, die verpflichtende Vor-Ort-Begehung für Energieausweise und die Anpassung der Referenzgebäude an aktuelle technische Standards. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rücknahme der 65-%-EE-Regelung und deren Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Klimaschutz; 2) Die fehlende langfristige Lenkungswirkung und das Fehlen eines klaren Ausstiegspfads aus fossilen Brennstoffen; 3) Die Notwendigkeit technischer Mindestanforderungen und Nachweisverfahren für hybride Heizsysteme und erneuerbare Energien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 GEODE Deutschland

„Die Vereinfachung der Gesetzesanwendung in der Praxis begrüßt die GEODE ausdrücklich. Viele unserer Mitgliedsunternehmen müssen mit einer überschaubaren Personalausstattung eine Vielzahl regulatorischer Vorgaben erfüllen; deshalb ist es hilfreich, wenn eine Vereinfachung von Regeln verfolgt wird, statt, wie üblich, die Komplexität weiter auszubauen. Zugleich bekennt sich die Bundesregierung zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes und damit zu den völkerrechtlich vereinbarten Grundlagen der Klimapolitik, der sich auch die GEODE verschrieben hat. Deshalb muss auch in der Wärmeversorgung die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erreicht werden.“

Die Stellungnahme der GEODE Deutschland zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG-E) äußert sich kritisch zu mehreren Aspekten des Entwurfs. GEODE begrüßt zwar die angestrebte Vereinfachung und Technologieoffenheit, warnt aber davor, dass zentrale Klimaschutzziele, insbesondere die Klimaneutralität bis 2045, nicht abgeschwächt werden dürfen. Besonders kritisch sieht GEODE die geplante Abschaffung der 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei Heizungen, da dies widersprüchliche Signale für Investoren und Bürger sende und die Verzahnung mit anderen Gesetzen wie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und den Verteilnetzentwicklungsplänen für Gas und Wasserstoff gefährde. Ausführlich thematisiert werden zudem die Anforderungen und Nachweisverfahren für Biomethan und biogenes Flüssiggas, wobei GEODE eine Anpassung an die aktuellen EU-Nachhaltigkeitskriterien fordert und vor einer unnötigen Verkomplizierung durch parallele Nachweissysteme warnt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der mangelnden Planungssicherheit für Wärmenetzbetreiber und Hauseigentümer durch den Wegfall von Regelungen wie § 71j GEG. Auch die neuen Mieterschutzregelungen im CO2KostAufG werden als in der Praxis kaum umsetzbar und teils widersprüchlich bewertet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Bedeutung der 65%-Vorgabe für erneuerbare Energien und die Risiken ihrer Abschaffung, 2) die Ausgestaltung und Nachweisführung für Biomethan und biogene Brennstoffe, 3) die Kritik an den neuen Regelungen zur Kostenaufteilung bei CO2-Kosten und deren potenziell negative Auswirkungen auf die Wahl von Heizsystemen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001207 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: R001212 (Zum Transparenzregister)
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👎 GermanZero e.V.

„Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 05.05.2026 ist in seiner Gesamtheit als strategischer Fehler erster Ordnung zu werten. Er ist weder mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 20a GG noch mit den industriepolitischen Notwendigkeiten eines modernen Wirtschaftsstandortes vereinbar.“

Die Stellungnahme von GermanZero e.V. kritisiert den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) scharf. Der Entwurf wird als ungeeignet bewertet, um die Wärmewende in Deutschland voranzubringen. Insbesondere wird bemängelt, dass die ersatzlose Streichung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe (EE-Pflicht) einen Rückschritt darstellt und weiterhin den Einbau fossiler Heizungen begünstigt. Die sogenannte 'Bio-Treppe', die schrittweise steigende Anteile von Biomethan und Wasserstoff vorsieht, wird als physikalisch und rechtlich nicht umsetzbar kritisiert, da die Mengen an nachhaltigen Biobrennstoffen nicht verfügbar sind und EU-Vorgaben (ILUC-Kriterien) einen Import zusätzlich erschweren. Die Option auf 'H2-ready'-Heizungen (Heizungen, die theoretisch mit Wasserstoff betrieben werden könnten) wird als Täuschung bezeichnet, da hohe Umrüstkosten verschwiegen und technische Hürden ignoriert werden. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die industriepolitischen Folgen, insbesondere die Gefährdung der deutschen Wärmepumpen-Industrie und die Gefahr einer De-Industrialisierung; (2) Die sozialen Risiken durch steigende Kosten für Mieter:innen und fehlenden Verbraucherschutz; (3) Die formalen und inhaltlichen Fehler des Gesetzesentwurfs, insbesondere die Bezugnahme auf ein Gesetz (GModG), das formal noch nicht existiert. GermanZero fordert eine grundlegende Überarbeitung, die Wiedereinführung der 65%-EE-Pflicht, ein Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 und eine klare Kostenverantwortung für Vermieter:innen, die sich gegen klimaneutrale Technologien entscheiden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

„Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden vielfältigen Belastungen der Eigentümer / Vermieter lehnen wir diese weitere unverhältnismäßige Kostenbelastungen ab.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme betont, dass die sehr kurze Frist eine umfassende Analyse erschwert. Grundsätzlich begrüßt der Verband die Zielrichtung des Gesetzes, insbesondere die angestrebte Technologiefreiheit und Flexibilität für Eigentümer bei der Wahl von Heizungssystemen. Kritisch sieht der GDV jedoch die geplante Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen und die hälftige Aufteilung der Netzentgelte für Erdgas, da diese Eigentümer und Vermieter überdurchschnittlich belasten und Investitionen hemmen könnten. Besonders hervorgehoben werden (1) die Auswirkungen auf Kapitalanlagen der Versicherungswirtschaft im Immobilienbereich, (2) die Bedeutung von Brandschutz und technischen Sicherheitsstandards bei baulichen Veränderungen, etwa durch Photovoltaik oder Ladeinfrastruktur, und (3) die Notwendigkeit, gesetzliche Maßnahmen so zu gestalten, dass sie die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von Gebäuden gegenüber Klimarisiken stärken und nicht zu neuen Verwundbarkeiten führen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Greenpeace Deutschland

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist in der vorliegenden Form eine klimapolitische Katastrophe und ein volkswirtschaftlicher Irrweg. Es beerdigt den Klimaschutz im Gebäudesektor, ist damit rechtlich angreifbar, täuscht Verbraucher:innen über die Zukunft fossiler Brennstoffe, schützt Mieter:innen unzureichend vor Kostenrisiken und untergräbt die kommunale Planungssicherheit.“

Greenpeace Deutschland lehnt den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entschieden ab und kritisiert insbesondere die geplanten Rücknahmen von Klimaschutzstandards im Gebäudesektor. Der Entwurf sieht unter anderem die Streichung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen sowie das Ende des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045 vor. Dies führe zu einer Verlängerung fossiler Abhängigkeiten, gefährde die Erreichung der Klimaziele und verursache hohe Kostenrisiken für Verbraucher:innen, insbesondere Mieter:innen. Die Einführung der sogenannten 'Bio-Treppe', einer gestaffelten Beimischung biogener Brennstoffe und Wasserstoff zu fossilen Heizungen, wird als ineffektiv und teuer kritisiert, da diese Brennstoffe nicht in ausreichender Menge nachhaltig verfügbar und oft nicht klimaneutral sind. Darüber hinaus bemängelt Greenpeace die unzureichende soziale Absicherung für Mieter:innen, die Schwächung des Verbraucherschutzes und die Erschwernis für Kommunen bei der Wärmeplanung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Demontage ordnungsrechtlicher Vorgaben (insbesondere die Streichung der 65%-Regel und des Betriebsverbots für fossile Heizungen), 2) die Risiken und Ineffizienz der 'Bio-Treppe' und die damit verbundenen Kostenfallen, 3) die sozialen Auswirkungen auf Mieter:innen und die unzureichende Kostenverteilung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt gemeinnützige Gesellschaft mbH

„Die Verwendung des Begriffs Bio im Kontext von Brennstoffen ist nicht sachgerecht, da hierdurch ein nicht gerechtfertigtes Nachhaltigkeitsversprechen impliziert wird.“

Die Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt bewertet den Referentenentwurf des Gebäude-Modernisierungsgesetzes (GModG) kritisch hinsichtlich der Verwendung des Begriffs 'Bioöl' für bestimmte Brennstoffe. Die Stiftung argumentiert, dass der Begriff 'Bio' im allgemeinen Sprachgebrauch und im europäischen Recht mit nachhaltiger, ökologischer Produktion verbunden ist. Die im Gesetz adressierten Brennstoffe basieren jedoch meist auf konventionell erzeugter Biomasse und erfüllen diese Erwartungen nicht. Die Stellungnahme hebt besonders hervor: 1) Die Gefahr von Verbrauchertäuschung und Greenwashing durch irreführende Begriffe, 2) die Notwendigkeit einer klaren und sachlich richtigen Terminologie im Sinne des Verbraucherschutzes und der EmpCo-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Vermeidung irreführender Umweltangaben), 3) einen konkreten Änderungsvorschlag zur Umbenennung der Begriffe (z.B. 'Bioöl' zu 'Agraröl'), um eine zutreffende und nicht irreführende Bezeichnung sicherzustellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt gemeinnützige Gesellschaft mbH

„Die Verwendung des Begriffs Bio im Kontext von Brennstoffen ist nicht sachgerecht, da hierdurch ein nicht gerechtfertigtes Nachhaltigkeitsversprechen impliziert wird. Eine terminologische Anpassung auf Agraröl stellt demgegenüber eine sachlich zutreffende und nicht irreführende Bezeichnung sicher und entspricht den Zielsetzungen der EmpCo‑Richtlinie zur Vermeidung irreführender Umweltangaben.“

Die Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt bewertet den Referentenentwurf des Gebäude-Modernisierungsgesetzes (GModG) kritisch hinsichtlich der Verwendung des Begriffs 'Bioöl' für bestimmte Brennstoffe. Die Stiftung argumentiert, dass der Begriff 'Bio' im allgemeinen Sprachgebrauch sowie im europäischen Recht mit nachhaltiger, ökologischer Produktion verbunden ist, die bei den im Gesetz adressierten Brennstoffen jedoch meist nicht gegeben ist. Die Verwendung solcher Begriffe könne Verbraucher in die Irre führen und ein nicht gerechtfertigtes Nachhaltigkeitsversprechen suggerieren (Greenwashing). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der Begriffsverwendung im Kontext von Verbraucherschutz und der EmpCo-Richtlinie (Vermeidung irreführender Umweltangaben), 2) die Notwendigkeit einer terminologischen Korrektur zugunsten von Begriffen wie 'Agraröl', die den Rohstoffursprung neutral beschreiben, und 3) konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)

„Grundsätzlich unterstützt der HDE stabile und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundliche Gebäudeinfrastruktur. Hierfür bedarf es jedoch zusätzlicher Präzisierungen, insbesondere bei Verantwortlichkeiten, technischen Anforderungen und alternativen Nachweismöglichkeiten wie Benchmarking-Modellen.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, sieht jedoch erheblichen Anpassungsbedarf für eine praxistaugliche und wirtschaftlich zumutbare Umsetzung im Einzelhandel. Besonders kritisiert werden die geplante Absenkung des Schwellenwerts für Gebäudeautomation auf 70 kW, die zu hohen Nachrüstkosten und Betriebsunterbrechungen führen würde, sowie die uneinheitlichen Photovoltaik(PV)-Pflichten, die aus Sicht des HDE zu einem regulatorischen Flickenteppich und technischen Problemen führen. Die Einführung verbindlicher Quoten für biogene Energieträger ("Bio-Treppe") ab 2029 wird wegen Unsicherheiten bei Verfügbarkeit und Preisentwicklung als risikobehaftet bewertet. Der Verband fordert Bestandsschutz, bundeseinheitliche Regelungen, rechtliche Klarstellungen und eine stärkere Berücksichtigung von Nichtwohngebäuden bei Förderprogrammen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Anforderungen und Auswirkungen der Gebäudeautomation, 2) die PV-Pflichten und deren Umsetzung, 3) die Harmonisierung der Lebenszyklusbetrachtung und Bilanzierung mit europäischen Vorgaben.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)

„Der HDE begrüßt ausdrücklich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Besonders positiv hervorzuheben ist die vorgesehene Wahlfreiheit zwischen einem quantitativen und einem qualitativen Ansatz beim Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), insbesondere die vorgesehene Wahlfreiheit zwischen einem quantitativen (Anzahl der Ladepunkte) und einem qualitativen Ansatz (Leistung der Ladepunkte) beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Dies berücksichtigt erstmals die spezifischen Nutzungsprofile im Einzelhandel, wo leistungsstarke Schnellladeinfrastruktur für Kunden mit kurzen Aufenthaltszeiten sinnvoller ist als viele langsame Ladepunkte. Der HDE fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere eine stärkere Differenzierung zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden analog zur europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), um kostenintensive Netzanschlusserweiterungen zu vermeiden. Weitere zentrale Forderungen sind die stärkere Berücksichtigung von intelligentem Lastmanagement, die Einführung einer Kappungsgrenze für sehr große Parkplätze, eine praxistaugliche Netzkapazitätsklausel sowie realistischere Kostenannahmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit, zwischen Neubau und Bestand zu differenzieren, (2) die Bedeutung von Netzanschlüssen und Netzkapazitäten als Voraussetzung für den Ausbau, und (3) die Vorteile und regulatorische Gleichstellung von intelligentem Lastmanagement.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Hauptstadtbüro Bioenergie (getragen von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB), Fachverband Holzenergie (FVH))

„Die Bioenergieverbände begrüßen den Grundsatz, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz flexibler, praxistauglicher und einfacher sein soll als das Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der neue Rechtsrahmen weiterhin starke Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungsoptionen setzt.“

Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie, getragen von den Verbänden Bundesverband Bioenergie (BBE), Deutscher Bauernverband (DBV), Fachverband Biogas (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH), bezieht sich auf den Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften vom 5.5.2026. Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das flexibler und praxistauglicher als das bisherige GEG sein soll. Sie kritisieren jedoch insbesondere die geplante verpflichtende Nutzungskaskade für feste Biomasse (Holz), die sie als ordnungsrechtlich unnötig, bürokratisch und marktwidrig ablehnen. Die Stellungnahme fordert zudem, die sogenannte Bio-Treppe – eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe in Heizungen – auf alle seit dem 1.1.2024 installierten Gas- und Ölheizungen auszuweiten und in jährlichen Schritten bis 2045 auf 100% zu erhöhen, um Planungssicherheit und Klimaschutz zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Ablehnung der Anrechnung von importiertem, im Herkunftsland gefördertem Biomethan auf die Bio-Treppe, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten deutscher Produzenten zu vermeiden. Die Stellungnahme hebt außerdem die Bedeutung und notwendige Weiterentwicklung der Förderprogramme für effiziente Wärmenetze (BEW), Gebäude (BEG) und den klimafreundlichen Neubau (KfN) hervor, um die Wärmewende voranzutreiben. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Ablehnung der Nutzungskaskade für Holz, (2) die Forderung nach einer umfassenden und ambitionierten Bio-Treppe, und (3) die Ausgestaltung und Bedeutung der Förderprogramme für erneuerbare Heizsysteme.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

„Insgesamt reicht er jedoch noch nicht aus, um Klimaziele, Investitionssicherheit und Bezahlbarkeit in Einklang zu bringen. Es bedarf weiterer Konkretisierungen des materiellen Inhalts des Gesetzes in den folgenden vier, für die BAUINDUSTRIE zentralen Punkten.“

Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfs als Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors und zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Allerdings sieht die BAUINDUSTRIE erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Klimaziele, Investitionssicherheit und Bezahlbarkeit zu vereinen. Besonders betont werden die Notwendigkeit von Planungssicherheit für die Bau- und Immobilienwirtschaft, technologieoffene und flexible Regelungen statt starrer Vorgaben, eine praktikable und wirtschaftlich umsetzbare Lebenszyklusbetrachtung der Treibhausgasemissionen sowie gezielte Förder- und Anreizsysteme statt reiner Auflagen. Ausführlich thematisiert werden die CO₂-Steuerungslogik und deren Inkonsistenzen, die Risiken und Unsicherheiten beim Einsatz biogener Brennstoffe (sogenannte „Bio-Treppe“), die Förderarchitektur sowie die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz und die Nachweisverfahren. Die BAUINDUSTRIE kritisiert insbesondere, dass der Entwurf zu sehr auf die Wärmeversorgung fokussiert und nicht das Gesamtsystem aus Gebäudehülle, Technik und Betrieb adressiert. Auch die Definitionen und Anforderungen an Null-Emissions-Gebäude, die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Ausgestaltung von Nachweispflichten werden als unzureichend oder widersprüchlich bewertet.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Haus & Grund Deutschland

„Der Referentenentwurf enthält einen richtigen Kurswechsel: weg vom starren Heizungsgesetz, hin zu mehr Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit. Dieser Kurswechsel darf jedoch nicht durch neue Kostenverlagerungen, Nachweispflichten und mietrechtliche Sonderlasten zulasten privater Eigentümer entwertet werden.“

Die Stellungnahme von Haus & Grund Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich begrüßt grundsätzlich die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes und die Einführung eines technologieoffeneren Gebäudemodernisierungsgesetzes. Besonders positiv bewertet wird die Streichung der bisherigen starren Vorgaben, wie der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien, und die Rückgabe der Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch an die Eigentümer. Kritisch sieht Haus & Grund jedoch neue Belastungen und Rechtsunsicherheiten, die durch die sogenannte Bio-Treppe (Pflicht zur schrittweisen Beimischung biogener Brennstoffe), zusätzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die Ausweitung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG) sowie neue mietrechtliche Sonderregelungen entstehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bio-Treppe und die damit verbundenen Risiken für Eigentümer, 2) die pauschale 50/50-Kostenaufteilung von CO₂-Kosten, Gasnetzentgelten und Mehrkosten biogener Brennstoffe zwischen Mieter und Vermieter, die als ordnungspolitisch falsch und investitionshemmend kritisiert wird, und 3) die mietrechtlichen Modernisierungsregelungen, die nach Ansicht von Haus & Grund Investitionen in neue Heiztechnik nicht behindern dürfen. Haus & Grund fordert eine konsequente Technologieoffenheit, die Vermeidung neuer bürokratischer und finanzieller Belastungen für private Eigentümer und eine 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ohne nationale Verschärfungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

„Die konsequente Beschleunigung der Energie- und Wärmewende ist ein zentraler Baustein, um die Klimaziele von der EU bis hin zur kommunalen Ebene verlässlich zu erreichen, weshalb eine angemessene Rückmeldefrist hier angezeigt scheint.“

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ändert. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der Energiewende für das Erreichen der Klimaziele und hebt die Notwendigkeit einer verlässlichen und sozial gerechten Umsetzung hervor. Besonders ausführlich werden drei Aspekte behandelt: Erstens die Ausgestaltung der Solarpflicht für Gebäude, bei der das Ministerium mehr Klarheit und praktikable Kriterien für Ausnahmen fordert, um Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten zu vermeiden. Zweitens die Regelungen zur Nutzung von Wasserstoff in Heizsystemen, wobei eine technologieoffene und zukunftsorientierte Formulierung gefordert wird, die nicht auf einzelne Wasserstoffarten beschränkt ist. Drittens wird die vorgesehene verpflichtende Nutzungsrangfolge für Holz (Kaskadennutzung) im Gesetz kritisch bewertet, da sie weitreichende negative Folgen für die Holzwirtschaft und die Wärmewende im ländlichen Raum befürchten lässt. Insgesamt wird die Notwendigkeit betont, die Regelungen praxistauglich, wirtschaftlich tragfähig und mit ausreichendem Gestaltungsspielraum zu gestalten. Fachbegriffe wie "Kaskadennutzung" (Vorrang stofflicher vor energetischer Nutzung von Holz) und "THG-Minderungsleistung" (Reduktion von Treibhausgasen im Vergleich zu einer Referenztechnologie) werden erläutert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Immobilienverband Deutschland IVD – Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Sachverständigen und Verwalter e.V.

„Die Streichung der strikten Vorgabe von 65% erneuerbaren Energien und zahlreicher damit verbundener Detailregelungen wird begrüßt, da so den Hauseigentümern nun wieder mehr Heizungsoptionen zur Verfügung stehen.“

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich differenziert. Der IVD begrüßt die größere Flexibilität für Hauseigentümer bei der Wahl von Heizungssystemen und die Verlängerung der Innovationsklausel. Kritisch sieht der Verband die Einführung eines abgeschlossenen Katalogs möglicher Heizungstechnologien, da dies die bisherige Technologieoffenheit einschränkt. Auch die geplanten Änderungen im Mietrecht und die Beteiligung der Vermieter an CO2-Kosten werden abgelehnt, da sie als ungerecht und praxisfern angesehen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Neudefinition des Referenzgebäudes auf Renovierungen und den Einbau von Stromdirektheizungen, 2) Die Regelungen zur Kostenaufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern, und 3) Die Kritik an der Übertragung technischer Detailregelungen ins Mietrecht.

Tendenz: überwiegend zustimmend, mit deutlicher Kritik an einzelnen Regelungen

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001210 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

„Insgesamt erweckt der Entwurf damit den Eindruck, dass Biomasse bzw. Holz teilweise schlechter eingestuft wird als fossile Brennstoffe. Das geht am Ende zulasten von Planungssicherheit und Investitionsvertrauen und führt zu einem erneuten Vertrauens- und Akzeptanzverlust.“

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) äußert sich kritisch zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Der Verband betont die Bedeutung von Holz als erneuerbare Energiequelle im Wärmemarkt und fordert, dass die Nutzung moderner Einzelraumfeuerstätten (z.B. Kaminöfen) weiterhin uneingeschränkt zulässig bleibt. Besonders kritisiert werden die geplante Beschränkung auf automatisch beschickte Biomassefeuerungen, die gesetzliche Festlegung eines Kaskadenprinzips (Reihenfolge der Holznutzung: stofflich vor energetisch), sowie die geplante Verpflichtung für Betreiber von Holzheizungsanlagen, Nachweise gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu erbringen. Der Verband hält diese Vorgaben für praxisfern und sieht die Gefahr eines faktischen Betriebsverbots für neue Holzheizungen. Außerdem lehnt der HKI die Anhebung des Primärenergiefaktors (PEF) für Holz von 0,2 auf 0,7 ab, da dies Holzwärme gegenüber anderen Technologien benachteilige. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Rolle und Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten, (2) die Kritik am Kaskadenprinzip und an der Umsetzung der EUDR, sowie (3) die Auswirkungen des neuen Primärenergiefaktors für Holz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Initiative Holzwärme (getragen von BDH, DEPV, GVOB, ZIV, DeSH, HKI, UNITI, FNR, ZVSHK; unterstützt von AGDW, FVH, Familienbetriebe Land und Forst)

„Wir begrüßen, dass diese Klarheit mit dem Vorlegen des GModG nun in greifbare Nähe rückt. Leider ist die von der Regierung angekündigte Technologieoffenheit im vorliegenden Gesetzesentwurf in Bezug auf Holzwärme nicht zu finden.“

Die Stellungnahme verschiedener Verbände und Organisationen zur Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hebt die Bedeutung der Holzenergie für die Wärmewende in Deutschland hervor. Die Autoren begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes, kritisieren jedoch mehrere Regelungen, die die Nutzung von Holz als erneuerbare Energiequelle einschränken könnten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens wird die gesetzliche Festlegung des sogenannten Kaskadenprinzips (Holz soll vorrangig stofflich und erst nachrangig energetisch genutzt werden) abgelehnt, da dies nicht den Marktmechanismen entspricht und die nachhaltige Nutzung von Resthölzern bereits gewährleistet sei. Zweitens wird die geplante Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Betreiber von Holzheizungen kritisiert, da die Nachweisführung in der Praxis nicht umsetzbar sei und ein faktisches Betriebsverbot für neue Holzheizungen drohe. Drittens wird die Einschränkung der Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten (z.B. Kaminöfen) auf automatisch beschickte Anlagen abgelehnt, da dadurch das Potenzial der Holzwärme nicht ausgeschöpft werde. Weitere wichtige Punkte sind die Forderung, den bisherigen günstigen Primärenergiefaktor (PEF) für Holz beizubehalten, und der Wunsch nach klaren Förderanreizen für Holzwärme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität (INSPIRE) e.V.

„Die Beteiligung der Fachverbände im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren ist keine reine Förmlichkeit, sondern Teil des demokratischen Meinungsbildungsprozesses.“

Das Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität (INSPIRE) e.V. begrüßt die geplanten Änderungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), die im Rahmen der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgen sollen. Besonders positiv hervorgehoben werden die Aufnahme mobiler Ladepunkte in die Definition des Ladepunktes, die verpflichtende Ermöglichung netzdienlichen Ladens als Beitrag zur Integration von Elektromobilität ins Stromsystem sowie die Umsetzung der EPBD-Vorgaben zur Vorverkabelung und Ausstattung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur. Kritisch betrachtet INSPIRE die unklare Abgrenzung des Begriffs 'Nichtwohngebäude', insbesondere im Hinblick auf Verkehrsinfrastrukturen wie Tankstellen, und fordert eine eindeutige rechtliche Definition. Weiterhin wird die Unterscheidung zwischen Stellplätzen innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie die pauschale Kostenschätzung für die Vorrüstung von Stellplätzen bemängelt. Abschließend wird auf die zu kurzen Konsultationsfristen für Stellungnahmen hingewiesen, die insbesondere ehrenamtlich geführte Organisationen benachteiligen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Abgrenzung und Definition von Nichtwohngebäuden und die Problematik bei Verkehrsinfrastrukturen, 2) Die Umsetzung der EPBD-Vorgaben zur Ladeinfrastruktur und die damit verbundenen technischen und finanziellen Anforderungen, 3) Die Kritik an den zu kurzen Fristen für die Beteiligung der Verbände.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 ITAD – Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.

„Die Schwellenabsenkung auf 70 kW verschärft den hieraus resultierenden Doppelregulierungsdruck im Industriekontext erheblich.“

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) nimmt zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) Stellung. ITAD vertritt 94 thermische Abfallbehandlungsanlagen, die einen Großteil der Entsorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten und durch Abwärmenutzung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Stellungnahme kritisiert insbesondere die geplante Absenkung der Schwelle für gebäudetechnische Pflichten auf 70 kW und fordert eine explizite Ausnahme für genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), um Doppelregulierungen und Vollzugskonflikte zu vermeiden. Zudem wird eine Konkretisierung der Wirtschaftlichkeitsklausel verlangt, damit Investitionen in Gebäudetechnik nicht wirtschaftlich unzumutbar werden und bestehende Genehmigungen nicht unterlaufen werden. Die Pflicht zur Überwachung der Raumklimaqualität wird als bereits durch Arbeitsschutz- und Immissionsschutzrecht abgedeckt angesehen, weshalb eine zusätzliche gebäudeautomationsbasierte Überwachung als überflüssig und konfliktträchtig bewertet wird. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Forderung nach einer klaren Ausnahme für BImSchG-Anlagen im Gesetzestext, 2) die Vermeidung von Doppelregulierung bei der Raumklimaüberwachung und 3) die Notwendigkeit einer klaren Wirtschaftlichkeitsdefinition für Investitionen in Gebäudetechnik. ITAD fordert zudem, dass bestehende Energie- oder Umweltmanagementsysteme (z.B. nach DIN EN ISO 50001) als gleichwertig anerkannt werden und plädiert für eine rechtssichere Subsidiaritätsklausel zugunsten des Immissionsschutzrechts.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000996 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ KEA-BW und rEA BW

„Die aus dem Entwurf resultierenden Folgen können daher derzeit von uns nur äußerst eingeschränkt bewertet werden. Gerne möchten wir uns jedoch konstruktiv im Gesetzgebungsprozess im Zuge des Konsultationsprozesses einbringen, um ein wirkungsvolles und fortschrittliches GModG zu ermöglichen.“

Die Stellungnahme der KEA-BW (Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg) und der rEA BW (regionalen Energieagenturen Baden-Württemberg) zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) betont die zentrale Bedeutung des Gesetzes für die Energiewende und die Erreichung der Klimaneutralität. Die Verfasser kritisieren jedoch das Beteiligungsverfahren als nicht ausreichend transparent und fachlich fundiert, insbesondere aufgrund fehlender nachvollziehbarer Begründungen, einer Synopse zur bisherigen Rechtslage und eines sehr kurzen Konsultationszeitraums von nur vier Arbeitstagen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die ungünstige Gliederung des Gesetzesentwurfs in vier Artikel mit unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten, was die Beratungspraxis erschwert; 2) Die Risiken und fehlende Nachweise bezüglich der sogenannten Biotreppe (Stufenmodell für biogene Brennstoffe) in Bezug auf Klimaziele und Wirtschaftlichkeit; 3) Das Fehlen wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen zur Einhaltung der Vorgaben der Biotreppe. Zudem wird die zu positive Bewertung fossiler Energieträger und biogener Brennstoffe kritisiert, da diese ein Festhalten an veralteten Baustandards ermöglichen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Keine Angaben

„Der Entwurf setzt nach diesseitiger Auffassung durchaus richtige ökologische Anreize, unterschätzt jedoch die realen Kapazitäten der staatlichen Hochbauverwaltung. Ohne eine parallele Personaloffensive und eine gesicherte Langfristfinanzierung drohen die ambitionierten Ziele des GModG an der praktischen Umsetzung vor Ort zu scheitern.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht umsetzt. Im Fokus steht die öffentliche Hand, die künftig strengere Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen muss. Besonders hervorgehoben werden die finanziellen Herausforderungen, die ambitionierten Fristen und der Mangel an qualifiziertem Personal in der staatlichen Hochbauverwaltung. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Maßnahmen wie der Nullemissionsstandard für Neubauten, die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen und die Berechnung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus zwar ökologisch sinnvoll sind, aber in der Praxis schwer umsetzbar erscheinen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1. Die Finanzierbarkeit der Maßnahmen für die öffentliche Hand, 2. Die Umsetzbarkeit angesichts sehr enger Fristen, 3. Die unzureichenden Personalkapazitäten zur Bewältigung der neuen Aufgaben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Klima-Bündnis e. V.

„Mit der aktuellen Fassung des GModG rückt die Erreichbarkeit der Klimaziele im Gebäudesektor in weite Ferne. Die nun vorgeschlagenen Änderungen gefährden diese Dynamik substanziell, erschweren die (Re-)Finanzierung geplanter und bereits erfolgter Investitionen und erzeugen neue Unsicherheiten in Kommunen, Wirtschaft, Handwerk und Bevölkerung.“

Das Klima-Bündnis e. V. kritisiert den aktuellen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) scharf und sieht darin einen erheblichen Rückschritt für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Der Entwurf schwächt zentrale Vorgaben wie die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien und ersetzt sie durch weniger ambitionierte Maßnahmen wie die sogenannte 'Biotreppe' und Quoten für Grüngas und Grünöl. Dadurch werden bestehende Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen verlängert und neue Abhängigkeiten von Importen geschaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Gefährdung der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor, (2) die Erschwerung und Verunsicherung der kommunalen Wärmeplanung, sowie (3) die Gefahr steigender Kosten für Mieterinnen und Mieter durch die Möglichkeit, weiterhin fossile Heizsysteme einzubauen. Das Klima-Bündnis fordert Nachbesserungen, darunter eine ambitioniertere Biotreppe, einen klaren Ausstiegspfad für Öl- und Gasheizungen bis spätestens 2045, besseren Mieterschutz und flankierende Förderinstrumente.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R004570 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V.

„Als gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen, die für sämtliche Schichten der Gesellschaft bezahlbaren Wohnraum bereitstellen möchten und insbesondere auf Haushalte mit kleinem Geldbeutel schauen, dürfen wir hier ausdrücklich vor sozialen Verwerfungen im Wohnungssektor warnen und auf die sinnvollen, aus unserer Sicht ausreichenden Vorgaben des EH 55-Standards verweisen.“

Der Katholische Siedlungsdienst e.V. (KSD) nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband betont, dass die sehr kurze Frist zur Stellungnahme insbesondere für kleinere Verbände problematisch ist. Inhaltlich bekräftigt der KSD seine Unterstützung für Klimaziele und nachhaltigen Wohnungsbau, kritisiert jedoch die geplante Streichung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien im GEG, da der Markt hier bereits weiter sei als die Politik. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung von Transparenz und Vergleichbarkeit bei Energieausweisen, wobei der KSD für die Beibehaltung des Verbrauchsausweises auch für Nichtwohngebäude plädiert; 2) Die ablehnende Haltung gegenüber der geplanten Änderung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes, da das bisherige Stufenmodell als anreizfördernd und nachvollziehbar angesehen wird; 3) Die Warnung vor einer weiteren Verschärfung energetischer Standards im Zuge der Einführung verpflichtender Nullemissionsgebäude, da dies zu erheblichen Mehrkosten und sozialen Verwerfungen im Wohnungssektor führen könnte. Der KSD fordert eine sozialverträgliche Umsetzung der Klimaziele und verweist auf die ausreichenden Vorgaben des Effizienzhausstandards EH 55.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000259 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Land Mecklenburg-Vorpommern

„Die Bio-Treppe beruht auf einer nicht gesicherten Mengenverfügbarkeit biogener Energieträger. Eine Potenzialanalyse fehlt im Entwurf vollständig. Die Kosteneinsparung für Endverbraucher wird in der Begründung systematisch überschätzt. Die fossile Pfadabhängigkeit wird verlängert, nicht überwunden. Dies ist mit den energie- und versorgungssicherheitspolitischen Zielen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.“

Die Stellungnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) begrüßt grundsätzlich den Abbau von Bürokratie und die größere Entscheidungsfreiheit für Eigentümer beim Heizungstausch. Sie kritisiert jedoch, dass die besonderen Herausforderungen eines dünn besiedelten Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern (z. B. viele alte Gebäude, hohe Anteile an Ölheizungen, begrenzte Fernwärme, niedrige Einkommen) im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die mangelnde Mengenverfügbarkeit biogener Energieträger wie Biomethan und Wasserstoff, die nach aktuellem Stand nicht ausreichen, um die gesetzlichen Quoten zu erfüllen. Zweitens, die zu erwartende Kostensteigerung für Endverbraucher, da Biogas und Wasserstoff deutlich teurer sind als fossile Brennstoffe und die behauptete Kostenneutralität nicht realistisch sei. Drittens, die Nutzungskonkurrenz von Biogas, das auch für Stromerzeugung, Industrie und Landwirtschaft benötigt wird, wodurch eine Priorisierung im Gebäudesektor als problematisch angesehen wird. Die Stellungnahme bemängelt zudem die unzureichende Klimabilanz der vorgeschlagenen Regelungen und warnt vor einer Verlängerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Sie fordert eine Potenzialanalyse biogener Energieträger, eine Überprüfung der Klimabilanz von blauem Wasserstoff und einen Mechanismus zur Nachsteuerung bei Biogas-Knappheit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

„Der Entwurf des GModG stellt einen Rückschritt zum GEG dar, verlängert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und gefährdet die Wärmewende durch unambitionierte Zielwerte und den Wegfall klarer Rahmenbedingungen.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE NRW) bewertet den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) kritisch. Der Verband begrüßt zwar, dass nach langer Debatte ein Gesetzesentwurf vorliegt, sieht aber erhebliche Rückschritte gegenüber dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Besonders kritisiert werden die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung (diese schrieb vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen) und das Wegfallen eines klaren Enddatums für fossile Brennstoffe. Die im Entwurf vorgesehene 'Biotreppe' – eine stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe – wird als zu wenig ambitioniert bewertet, da sie weiterhin erhebliche fossile Restanteile bis 2040 zulässt. Der Verband hebt hervor, dass grüne Gase (wie Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen) nur begrenzt verfügbar sind und vor allem dort eingesetzt werden sollten, wo Elektrifizierung nicht möglich ist. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die fehlende Ambition und die Risiken der Biotreppe, 2) Die negativen Folgen der Streichung von § 71 und § 72 GEG für Klimaschutz und Planungssicherheit, 3) Die Bedeutung einer auskömmlichen Förderung für Wärmepumpen und klimafreundliche Heizsysteme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 LEG Immobilien SE

„Wir begrüßen ausdrücklich die grundsätzliche Richtung und sehen darin einen Meilenstein für eine realistische, marktwirtschaftliche Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Aus Sicht der LEG besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf bei den Mieterschutzregelungen.“

Die LEG Immobilien SE bewertet den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Investitionsklarheit im Gebäudesektor. Besonders hervorgehoben werden die Rückkehr zur Technologieoffenheit, die Stärkung der kommunalen Wärmeplanung und die Ermöglichung von Quartiers- und Portfolioansätzen, die gezielte und effiziente energetische Maßnahmen erlauben. Die Stellungnahme betont jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Mieterschutzregelungen, insbesondere hinsichtlich der Benachteiligung von Hybridheizungen (Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung), der fehlenden Übergangsregelungen bei Heizungsausfällen (Havariefällen) und der Gefahr einer rückwirkenden Anwendung neuer Regelungen auf bereits eingebaute Heizungen. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Gleichstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen für Wohngebäude, die Beschränkung der Lebenszyklusanalyse auf Neubauten und die Forderung nach qualifizierten Mindeststandards für kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung für Anschlusszwänge. Die LEG fordert, dass Hybridheizungen nicht benachteiligt werden, Mieterschutzregelungen zielgenauer und investitionsfreundlicher ausgestaltet werden und die Bürokratiebelastung für Bestandshalter reduziert wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002757 (Zum Lobbyregister)
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👎 MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.

„Entscheidend sollte sein, dass Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor wirksam reduziert werden – unabhängig davon, mit welcher klimafreundlichen Technologie und welchem erneuerbaren Energieträger dieses Ziel erreicht wird.“

Der MEW e.V. (Mineralölwirtschaftsverband) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit von Technologieoffenheit, das heißt, dass verschiedene technische Lösungen – insbesondere flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger wie Bioöl und Biogas – gleichwertig neben anderen Optionen wie Wärmepumpen oder Fernwärme zugelassen werden sollten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die vorgesehene hälftige Kostenteilung bei Bioöl und Biogas wird abgelehnt, da sie Vermieter wirtschaftlich benachteiligt und Modernisierungen verhindert; 2) Die geplante Biotreppe (stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe) wird als bürokratisch und praxisfern kritisiert; 3) Die Forderung nach bundesweit einheitlichen Regelungen ohne Länderöffnungsklausel, um Rechtsunsicherheit und Komplexität zu vermeiden. Der Verband fordert stattdessen eine massenbilanziell erfüllbare Bioquote, die bei den Inverkehrbringern (also denjenigen, die Brennstoffe auf den Markt bringen) angesiedelt wird, und eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), um moderne erneuerbare Brennstoffe rechtssicher zu ermöglichen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

„Das Gesetzespaket als solches ist so nicht verhandlungsfähig. Eine positive Klimawirkung durch die Regelungen kann ausgeschlossen werden. Insgesamt schafft das Gesetz keinen klaren Übergang zu emissionsfreien Heizungen, sondern verlängert ein komplexes Übergangssystem mit hoher Unsicherheit.“

Die Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) äußert erhebliche Kritik an den geplanten Regelungen. Es wird anerkannt, dass das Bundesministerium versucht, EU-Vorgaben umzusetzen, jedoch werden die neuen Vorschriften als noch bürokratischer, komplizierter und mit mehr Nachweispflichten als bisher bewertet. Die Stellungnahme bemängelt, dass weiterhin fossile Heizsysteme zugelassen bleiben und die geplante stufenweise Beimischung biogener oder synthetischer Energieträger ab 2029 zu Unsicherheiten und höheren Kosten führt. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Energielieferanten und Biogas wird als riskant bezeichnet. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende klare Steuerungswirkung und der hohe bürokratische Aufwand, 2) Die unzureichende Umstellung auf eine echte Treibhausgas-Bilanzierung (statt Primärenergiebedarf), 3) Die unklare und teils nachteilige Regelung für Mieter, insbesondere bei der Kostenaufteilung und beim Mieterschutz. Die Stellungnahme sieht das Gesetz als nicht verhandlungsfähig und befürchtet negative Auswirkungen auf Klimaziele, Investitionssicherheit und den Industriestandort.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

„Das Gesetzespaket als solches ist so nicht verhandlungsfähig. Es schafft keinen klaren Übergang zu emissionsfreien Heizungen, sondern verlängert ein komplexes Übergangssystem mit hoher Unsicherheit.“

Die Stellungnahme des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) kritisiert das Gesetzespaket als zu bürokratisch, inkonsistent und wenig zielführend im Hinblick auf die angestrebten Klimaziele. Das Ministerium bemängelt, dass trotz Bemühungen um die Umsetzung europäischer Vorgaben weiterhin komplexe Nachweispflichten und zahlreiche Sonderregelungen bestehen bleiben, was die praktische Umsetzung erschwert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende klare Steuerung und die Beibehaltung von fossilen Heizsystemen, die lediglich mit biogenen oder synthetischen Energieträgern beigemischt werden müssen, was zu Unsicherheiten und Investitionsrisiken führt. 2) Die Abkehr von einer technologieoffenen Bilanzierung von Treibhausgasen (THG) zugunsten eines Festhaltens an traditionellen Primärenergiefaktoren, wodurch die tatsächliche Klimawirkung von Gebäuden nur unzureichend abgebildet wird. 3) Die Regelungen zum Mieterschutz werden als unzureichend bewertet, da die Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern bei steigenden Bio-Anteilen nicht mehr verursachergerecht ist und die praktische Durchsetzung von Schutzmechanismen erschwert wird. Insgesamt wird das Gesetz als nicht verhandlungsfähig angesehen, da es keine klare Perspektive für einen Übergang zu emissionsfreien Heizungen bietet und stattdessen Unsicherheiten für alle Beteiligten schafft.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

„Der Wegfall der Mindestquote für erneuerbare Energien soll nach dem Gesetzentwurf die Gebäudeeigentümer entlasten, dabei schafft er im Gegenteil einerseits mit der Einführung der Biotreppe für alle Bürgerinnen und Bürger neue finanzielle Belastungen. Andererseits werden bewusst unnötige Unsicherheiten bei der Anschaffung neuer Heizungen befeuert, da die Klimaschutzziele weiter gelten.“

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Abschaffung der Mindestquote für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen die Klimaziele im Gebäudesektor gefährdet und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verlängert. Die Einführung einer sogenannten 'Biotreppe', also einer stufenweise ansteigenden Quote für den Einsatz von klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan, wird als unzureichend bewertet, da diese Brennstoffe knapp und teuer sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ablehnung der Abschaffung der 65%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen und die daraus resultierenden Unsicherheiten für Eigentümer und Mieter; 2) Die fehlenden Regelungen und Übergangsfristen für Etagenheizungen, die insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften problematisch sind; 3) Die Kritik an der Streichung der bisherigen Betriebsverbote für fossile Heizungen und der fehlenden Verknüpfung zur kommunalen Wärmeplanung, was die Wärmewende erschwert. Die Stellungnahme enthält zudem zahlreiche formale und rechtliche Hinweise zur Ausgestaltung einzelner Paragraphen und fordert Nachbesserungen insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von EU-Richtlinien und die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

„Die anvisierten Änderungen des Artikel 1 bezüglich der Heizungsregelungen werden in Anbetracht der ambitionierten Klimaschutzziele des Bundes, die Klimaneutralität bis 2045 bundesweit zu gewährleisten, als äußerst kritisch bewertet.“

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg äußert sich zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe und beschränkt sich daher auf eine kursorische Prüfung. Besonders kritisch werden die geplanten Änderungen zu Heizungsregelungen bewertet, da diese weiterhin den Betrieb fossiler Heizsysteme ermöglichen und unklar bleibt, ob die sogenannten 'Biotreppe'-Vorgaben ausreichen, um die CO2-Emissionen im Gebäudebestand zu senken. Positiv hervorgehoben wird die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben (insbesondere der EU-Gebäuderichtlinie, EPBD) und die Beibehaltung des bisherigen Effizienzhaus-55-Standards. Die Stellungnahme lobt zudem die konsequente Festlegung auf die Verpflichtung der Eigentümer und Bauherren, was den bürokratischen Aufwand reduziert. Kritisch wird eine mögliche Absenkung des Qualifikationsniveaus für Energieausweisersteller gesehen, da dies die Fehlerquote erhöhen könnte. Es wird empfohlen, die Regelungen zur Modernisierungsumlage angesichts gestiegener Baukosten erneut zu überdenken. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1. Die Heizungsregelungen und deren Auswirkungen auf Klimaschutzziele, 2. Die Qualifikation der Energieausweisersteller und die damit verbundenen Risiken, 3. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben und deren Auswirkungen auf Standards und Bürokratie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

„Eine Pflicht, die nicht vollzogen wird, ist ein stumpfes Schwert. Die Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen als zusätzliche Anforderung darf nicht zu deutlich erhöhtem Planungsaufwand führen.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hebt zahlreiche praktische und rechtliche Umsetzungsprobleme hervor. Besonders kritisiert wird die kurze Frist für die Stellungnahme sowie die Verwendung bislang unveröffentlichter Normen und Daten (z. B. DIN SPEC 91606:2026-07) zur Ermittlung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen, was eine sachgerechte Bewertung erschwert. Es wird gefordert, die Anforderungen zur Ökobilanzierung und Datenerfassung zu vereinfachen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zu benachteiligen. Die Stellungnahme betont außerdem die Notwendigkeit klarer Definitionen und Regelungen für Ausnahmen, Nachweise und Vollzugsfragen, etwa bei der Nutzung innovativer Heizungslösungen oder der Umsetzung von Solarpflichten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die praktische Umsetzbarkeit und Nachvollziehbarkeit der neuen Anforderungen zur Ökobilanz und Lebenszyklusbewertung, (2) die Regelungen zu Ausnahmen und Nachweispflichten im Bereich Heizung und Sanierung, sowie (3) die Auswirkungen auf den Mieterschutz und die Elektromobilitätsinfrastruktur in Wohngebäuden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes

„Statt Planungssicherheit drohen nun vor allem viele offene Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Energie- und Wärmewende vor Ort.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes bezieht sich auf den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Zentrale Kritik ist die Abschaffung der verpflichtenden Quote von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung, wodurch Eigentümer künftig frei über die Heizungsart entscheiden können. Dies könnte dazu führen, dass klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen an Bedeutung verlieren und stattdessen weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden, was langfristig zu höheren Emissionen und Kosten führt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Risiken der sogenannten 'Biotreppe', die steigende Kosten, Knappheit und Importabhängigkeiten bei Biomethan und Bioöl mit sich bringt; 2) Die Gefahr einer Kostenfalle für private Haushalte, insbesondere im Saarland mit hoher Eigenheimquote; 3) Die fehlende Synchronisierung zwischen Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hinsichtlich der Nutzung von Grubengas als erneuerbare Wärmequelle.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

„Das alte GEG bot Planungssicherheit - der Entwurf ersetzt sie durch bürokratische Flexibilität auf Kosten von Klima und Kosten.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) kritisiert vor allem die zu kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme, wodurch eine fundierte Prüfung und Mitwirkung der Länder erschwert wird. Inhaltlich werden insbesondere die geplante pauschale 50/50-Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern sowie die Abkehr vom bisherigen, an die Energieeffizienz gekoppelten Stufenmodell abgelehnt. Das Ministerium fordert, die Kostenverteilung weiterhin an die Energieeffizienz des Gebäudes zu koppeln, um Anreize für energetische Sanierungen zu erhalten und eine faire Lastenverteilung sicherzustellen. Die sogenannte 'Biotreppe', die einen schrittweisen Anstieg des Anteils erneuerbarer Brennstoffe vorsieht, wird als unzureichend und zu wenig ambitioniert bewertet, da sie den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen verzögert und keine verbindliche Perspektive nach 2040 bietet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Mieterschutz und Kostenverteilung, (2) die Regelungen zur 'Biotreppe' und erneuerbaren Brennstoffen, (3) die sozialen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen auf Mieter und einkommensschwache Haushalte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK)

„Der MVaK begrüßt eine Grünheizölquote, da sie schnell und spürbar zum Klimaschutz beiträgt und im Quotenhochlauf die Versorgungssicherheit Deutschlands stärkt.“

Der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich, insbesondere die vorgesehene Möglichkeit, Bioöl in Ölheizungen zu verwenden. Der Verband hebt hervor, dass Deutschland über ausreichend Produktionskapazitäten für abfallbasierten und fortschrittlichen Biodiesel (FAME) verfügt, sodass die Nachfrage nach Bioöl größtenteils durch heimische Hersteller gedeckt werden kann. Besonders betont werden drei Aspekte: Erstens fordert der MVaK, den Beginn der sogenannten Bio-Treppe (schrittweise Erhöhung des Bioöl-Anteils in Heizungen) auf den 1.1.2027 vorzuziehen und jährlich um 5 Prozentpunkte zu steigern, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Zweitens wird empfohlen, den Bioöl-Anteil von der Energiesteuer zu befreien, um Mehrkosten für Gebäudeeigentümer abzufedern. Drittens spricht sich der Verband für eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen aus: Die Nachhaltigkeitszertifizierung für Bioöl soll an die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und nicht an die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung gebunden werden, um Rechtssicherheit und Betrugsprävention zu gewährleisten. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Ausgestaltung der Grünheizölquote, die Aktualisierung der technischen Normen (DIN 51603-6) für Bio-Heizöl und die Sicherstellung, dass Bioöl kein Preistreiber wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000700 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

„Aus Sicht des NABU ist der vorliegende Gesetzesentwurf nicht geeignet, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Die Abkehr vom 65%-Kriterium bei neuen Heizungen sowie die Streichung des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045 werden hohe zusätzliche CO2-Emissionen verursachen und tragen dazu bei, die Erreichung der deutschen Klimaneutralität bis 2045 zu gefährden.“

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) bewertet den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisch. Der Verband sieht die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend an, um die deutschen Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Besonders kritisch werden die Abkehr vom 65%-Erneuerbare-Energien-Kriterium für neue Heizungen und die Streichung des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045 bewertet, da dies zu zusätzlichen CO2-Emissionen führen könne. Die Einführung von Beimischungsquoten für biogene Brennstoffe und die sogenannte 'Bio-Treppe' werden abgelehnt, da Biomasse eine knappe Ressource ist und der Druck auf Ökosysteme durch deren Nutzung weiter steigen würde. Positiv sieht der NABU die Verankerung des Kaskadenprinzips für Holz, das eine stoffliche Nutzung vor der energetischen Nutzung vorschreibt, warnt aber vor bürokratischen Hürden bei der Umsetzung. Im Bereich der Elektromobilität wird die Novellierung des GEIG als wichtiger Schritt gesehen, jedoch reichen die Regelungen insbesondere für Bestandsgebäude nicht aus, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Kritik an der Biomassenutzung und den Beimischungsquoten, 2) die Forderung nach einer ambitionierteren und praktikableren Umsetzung des Kaskadenprinzips für Holz, und 3) die Notwendigkeit verbindlicher Ausbaupfade für Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

„Insgesamt ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Auffassung, dass der Gesetzentwurf für die Wärmewende im Gebäudesektor einen grundsätzlich falschen Weg einschlägt. Es spricht sich dafür aus, das bisherige GEG in seiner Struktur im Wesentlichen beizubehalten.“

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bewertet den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kritisch. Es wird bemängelt, dass der Entwurf zentrale Klimaschutzmechanismen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufweicht, insbesondere durch die Streichung klarer Mindestanforderungen an Heizungsanlagen und das Ausstiegsdatum für fossile Brennstoffe. Die sogenannte Bio-Treppe, die stufenweise den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan vorsieht, wird als unzureichend angesehen, da weiterhin ein erheblicher Anteil fossiler Brennstoffe erlaubt bleibt. Zudem wird auf die begrenzte Verfügbarkeit von Biomasse und die Konkurrenz zu anderen Sektoren hingewiesen. Die Stellungnahme fordert mehr Transparenz bei den zukünftigen Betriebskosten für fossile Heizungen und begrüßt die geplanten Verbesserungen beim Mieterschutz. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Auswirkungen der Streichung von Mindestanforderungen und Ausstiegsdaten für fossile Heizungen, 2) die Problematik und Ineffizienz der Bio-Treppe sowie die Konkurrenz um Biomasse, 3) die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

„Mit der Vorlage des Referentenentwurfs wird nun ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der Planungssicherheit ermöglicht. Ebenso werden mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt. Dies wird von hieraus begrüßt.“

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen äußert sich zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das u.a. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ändern soll. Die Stellungnahme betont, dass die sehr kurze Frist für die Länderanhörung eine umfassende Prüfung verhindert hat. Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der bisherigen 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht (EE-Pflicht) für neue Heizungen vor und führt stattdessen eine sogenannte 'Bio-Treppe' ein, die stufenweise höhere Anteile erneuerbarer Brennstoffe vorschreibt. Weitere Kernpunkte sind die Einführung von Quoten für Grüngas und Grünheizöl, die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024), Änderungen bei der Fernwärme und eine weiterhin gesicherte Förderung für den Heizungstausch. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen und Umsetzbarkeit der Bio-Treppe, einschließlich Risiken wie Versorgungssicherheit, Preisentwicklung und sozialer Härten; 2) Die neuen Anforderungen an die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden und die damit verbundenen Investitionsbedarfe; 3) Die Umsetzung der EPBD, insbesondere die Kritik an fehlenden Vollzugsstrukturen und der Forderung nach einer 1:1-Umsetzung ohne zusätzliche nationale Verschärfungen (Gold Plating).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Paritätischer Gesamtverband

„Insgesamt bleibt der Entwurf jedoch sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch deutlich hinter den Erfordernissen einer sozial gerechten Wärmewende zurück.“

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das unter anderem das Gebäudeenergiegesetz und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ändern soll. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Entwurf die sozialen und klimapolitischen Herausforderungen nicht ausreichend adressiert. Besonders kritisch sieht der Verband die Abschaffung der verpflichtenden Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, was als Rückschritt für den Klimaschutz gewertet wird. Die sogenannte 'Bio-Treppe', also die schrittweise Erhöhung des Anteils biogener Brennstoffe, wird als zu langsam und unzureichend kritisiert. Zudem fehlen verbindliche Zielmarken für die Erreichung der Klimaziele und spezifische Förderprogramme für gemeinnützige soziale Träger, die gegenüber kommunalen Einrichtungen benachteiligt sind. Der Verband fordert eine Gleichstellung bei Förderprogrammen, eine gesetzliche Klarstellung zur Wirtschaftlichkeit klimafreundlicher Heizsysteme und eine stärkere soziale Flankierung der Wärmewende. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Benachteiligung gemeinnütziger sozialer Träger bei Förderungen im Vergleich zu Kommunen, 2) die Kritik an der Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe und der Ausgestaltung der Bio-Treppe, sowie 3) die Lücken im Mieterschutz, insbesondere bei der Kostenaufteilung und fehlender Warmmietenneutralität.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Passivhaus Institut

„Diese m Ziel wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Gegenüber der auch bisher schon unzureichenden Gesetzeslage stellt er sogar eine deutliche Verschlechterung dar.“

Das Passivhaus Institut kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich als Rückschritt für den Klimaschutz. Der Entwurf ermögliche weiterhin den Einbau und Betrieb fossiler Heizsysteme, was zu steigenden Kosten, Unsicherheiten und einer Verfehlung der Klimaziele führe. Besonders betont wird, dass die geplante Flexibilität für fossile Heizungen und die sogenannte Biotreppe (Einsatz von Biomasse) keine nachhaltigen Lösungen darstellen, da Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht. Das Institut fordert stattdessen einen klaren ordnungsrechtlichen Rahmen mit Fokus auf effiziente Sanierung, Wärmepumpen und Fernwärme. Ausführlich thematisiert werden: (1) die negativen Folgen der Lockerung beim Verbot fossiler Heizungen, (2) die unzureichende Rolle von Biomasse und Wasserstoff im Gebäudesektor, und (3) die Schwächen der bestehenden Nachweisverfahren und Anforderungen an den Wärmeschutz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Passivhaus Institut

„Diese m Ziel wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Gegenüber der auch bisher schon unzureichenden Gesetzeslage stellt er sogar eine deutliche Verschlechterung dar.“

Das Passivhaus Institut kritisiert den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich als unzureichend für die Erreichung der Klimaschutzziele. Der Entwurf ermögliche weiterhin den Einbau und Betrieb fossiler Heizsysteme, was langfristig zu steigenden Kosten und Risiken für Mieter und Eigentümer führe. Besonders problematisch sei der Entfall des Betriebsverbots für fossile Heizkessel ab 2045, die überschätzte Rolle biogener Brennstoffe (wie Biomasse) und die Möglichkeit, Wasserstoff für die Raumheizung zu nutzen, obwohl dies ineffizient und teuer sei. Das Institut hebt außerdem hervor, dass das aktuelle Nachweisverfahren (DIN 18599) zu komplex und ungenau sei und die Anforderungen an den Wärmeschutz sowohl im Neubau als auch im Bestand nicht ambitioniert genug seien. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Folgen der Lockerung beim Einsatz fossiler Brennstoffe, 2) Die Kritik an der sogenannten Biotreppe und der Nutzung von Biomasse, 3) Die Notwendigkeit besserer und verpflichtender Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes in Bestandsgebäuden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
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👍 Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR

„Insgesamt begrüßen wir die stringente 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die gleichzeitige Beibehaltung der Bauteilanforderungen im Bereich der Gebäudehülle. Insbesondere die Einführung von Minimum Energy Performance Standards für Nichtwohngebäude ist positiv hervorzuheben, wenngleich wir im Detail Änderungsbedarf sehen.“

Die Stellungnahme der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) begrüßt die konsequente Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die Beibehaltung der Anforderungen an die Gebäudehülle. Besonders positiv bewertet wird die Einführung von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden (Minimum Energy Performance Standards). Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Anpassung von Neubauten und Bestandsgebäuden an den Klimawandel nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Stellungnahme hebt zudem die Risiken einer verstärkten Nutzung von Gas- und Ölheizungen hervor, insbesondere im Hinblick auf die Konkurrenz um klimafreundliche Brennstoffe zwischen Gebäudesektor und Industrie. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines verbesserten sommerlichen Wärmeschutzes und die Kritik an der Möglichkeit, baulichen Hitzeschutz durch Klimaanlagen zu ersetzen; 2) Die Problematik der Emissionsfaktoren, insbesondere für netzbezogenen Strom, die als zu optimistisch angesehen werden; 3) Die potenziellen Zielkonflikte zwischen Solarenergiepflicht und späterem Dachgeschossausbau. Insgesamt werden zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs gemacht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

„Die bisherige Regelung der Kostenaufteilung sollte beibehalten werden, da sie sich an dem Kohlendioxidausstoß und dem Zustand des Gebäudes orientiert und mehr Gerechtigkeit bietet.“

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung äußert sich kritisch zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Es werden drei zentrale Punkte hervorgehoben: Erstens wird die Notwendigkeit betont, weiterhin Beratungsangebote für Eigentümer vor Investitionsentscheidungen in neue Heizungssysteme, insbesondere solche mit fossilen Brennstoffen, vorzusehen. Hintergrund sind wirtschaftliche Risiken durch steigende CO₂-Preise, mögliche Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern und die begrenzte Verfügbarkeit erneuerbarer Gase. Zweitens wird die ausreichende Berücksichtigung kommunaler Wärmeplanungen bei der Entscheidung über neue Heizungsanlagen gefordert, da durch die geplante Entkopplung Fehlanreize und Fehlinvestitionen drohen. Drittens spricht sich das Ministerium gegen die geplante pauschale 50/50-Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aus und plädiert für die Beibehaltung der bisherigen, am energetischen Zustand des Gebäudes orientierten Regelung. Besonders ausführlich werden die Risiken der neuen Kostenaufteilung, die Bedeutung der Beratungspflicht und die kommunale Wärmeplanung thematisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
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👍 Schneider Electric GmbH

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die EPBD fristgerecht umzusetzen, das nationale Gebäudeenergierecht spürbar zu vereinfachen und zugleich den größten verbleibenden Effizienzhebel im Nichtwohngebäudebestand zu heben: die digitale Steuerbarkeit des Gebäudebetriebs.“

Die Schneider Electric GmbH begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) und unterstützt dessen Ziel, das Gebäudeenergierecht zu vereinfachen, technologieoffen zu gestalten und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) praxisnah umzusetzen. Die Stellungnahme legt den Fokus auf Nichtwohngebäude, da hier das größte Potenzial für Energieeffizienz, Kostensenkung und Versorgungssicherheit gesehen wird. Besonders betont wird die Bedeutung der digitalen Gebäudeautomation als zentraler Hebel für Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Schneider Electric fordert klare technische Leitlinien, offene Schnittstellen und einfache digitale Nachweise, um die Umsetzung zu erleichtern und Investitionssicherheit zu schaffen. Die Stellungnahme spricht sich zudem für die Integration von Ladeinfrastruktur ins Gebäudeenergiemanagement, die konsequente Nutzung von Lastmanagement und die Weiterentwicklung des Energieausweises hin zu maschinenlesbaren, vergleichbaren Formaten aus. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Rolle der Gebäudeautomation und digitalen Steuerbarkeit als Schlüssel zur Energieeffizienz und Sektorkopplung (Strom, Wärme, Verkehr); 2) Die Notwendigkeit klarer, praxistauglicher technischer Leitlinien und digitaler Nachweisverfahren für Eigentümer und Behörden; 3) Die Einbindung von Ladeinfrastruktur und Lastmanagement als integraler Bestandteil des Gebäudemanagements.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 SHK Innung München

„Der Referentenentwurf ist ein Schritt. Er ist kein Ziel. Was das SHK-Handwerk und die Eigentümer brauchen, ist kein Warten auf die Evaluierung 2030. Sie brauchen heute einen Rahmen, der ihnen erlaubt, Entscheidungen mit einem 20-Jahres-Horizont zu treffen. Der Referentenentwurf liefert das nicht.“

Die SHK Innung München, als Interessenvertretung der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Spenglerhandwerke im Großraum München, bewertet den Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kritisch. Der Entwurf streicht die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, und ersetzt sie durch die sogenannte 'Bio-Treppe'. Diese verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe, endet aber 2040 bei 60 Prozent, sodass ein erheblicher fossiler Anteil dauerhaft erlaubt bleibt. Die Innung hebt hervor, dass damit ein verbindliches Ausstiegsdatum für fossile Heizungen entfällt, was zu Planungsunsicherheit für Eigentümer und Betriebe führt. Die Evaluierungsklausel für 2030 wird als Unsicherheitsfaktor gesehen, da sie Nachregulierung unter Zeitdruck wahrscheinlich macht. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die fehlende Planungssicherheit durch den Wegfall klarer Ausstiegsdaten und die Unsicherheiten der Bio-Treppe, (2) die rechtlichen Konflikte mit nationalen und EU-Klimazielen, insbesondere der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und dem deutschen Klimaschutzgesetz, und (3) die praktischen Herausforderungen für das Handwerk, etwa bei der Umsetzung neuer Prüfpflichten, der Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe und der Notwendigkeit qualifizierter Fachkräfte. Die Stellungnahme fordert gezielte Austauschanreize für alte Heizungsanlagen, eine verlässliche und langfristige Förderkulisse sowie verbindliche Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
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👎 Sozialverband VdK Deutschland e. V.

„Sozialverträglicher Klimaschutz bedeutet, Menschen frühzeitig vor fossilen Kostenfallen zu schützen, neue fossile Abhängigkeiten zu vermeiden und klimafreundliche erneuerbare Wärme für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar und zugänglich zu machen.“

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der VdK bemängelt insbesondere die weiterhin vorgesehene Möglichkeit zum Einbau fossiler Heizsysteme (Gas, Öl, Flüssiggas) und die Abschaffung der bisherigen Verpflichtung, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen (§ 71 GEG). Die sogenannte 'Biotreppe', die schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe vorsieht, wird als unzureichend und sozial riskant bewertet, da sie langfristige Kosten- und Armutsrisiken für sozial benachteiligte Haushalte schafft. Der VdK kritisiert zudem die geplanten Regelungen zur Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern, da Mieterinnen und Mieter häufig keinen Einfluss auf die Heizsystemwahl haben, aber die finanziellen Folgen mittragen sollen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die sozialen Risiken und Kostenfallen fossiler Heizsysteme, 2) Die unzureichende soziale Ausgestaltung der Förderprogramme für energetische Sanierungen, und 3) Die fehlenden Vorgaben zur Barrierefreiheit und Warmmietenneutralität. Der VdK fordert einen klaren Fokus auf erneuerbare, sozial abgesicherte und bezahlbare Wärmelösungen sowie eine stärkere soziale Staffelung der Förderprogramme, um insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen zu schützen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Stadtwerke München GmbH

„Im Ergebnis braucht das GModG eine klare politische und regulatorische Nachschärfung: Es muss einen verbindlichen Pfad zur Beendigung fossiler Heizsysteme festlegen, die kommunale Wärmeplanung in ihrer Steuerungswirkung absichern, die Bio-Treppe von einem bloßen Flexibilisierungsinstrument zu einem echten Transformationsmechanismus weiterentwickeln und konsequent mit der Gasnetztransformation verzahnen.“

Die Stadtwerke München GmbH (SWM) bewertet den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und weiteren Vorschriften im Wärmebereich vorsieht. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Entwurf zentrale Steuerungsmechanismen für die Wärmewende im Gebäudesektor abschwächt und keine ausreichende Investitionssicherheit für kommunale Unternehmen bietet. Besonders problematisch wird der Wegfall des 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziels gesehen, das bislang als klare Orientierung für den Ausbau erneuerbarer Heizsysteme diente. Die SWM fordert einen verbindlichen gesetzlichen Ausstiegspfad aus fossilen Heizsystemen, eine verbindliche kommunale Wärmeplanung und die Weiterentwicklung der sogenannten Bio-Treppe (ein Stufenmodell zur Beimischung erneuerbarer Energieträger) zu einem echten Transformationsmechanismus. Zudem wird eine bessere Verzahnung zwischen dem GModG, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der KANU 2.0-Regulierung (Regelungen zur Stilllegung von Gasnetzen) angemahnt, um widersprüchliche Signale und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit hervor, Fernwärme als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch zu stärken, Preisanpassungsregeln für Dekarbonisierungsinvestitionen zu schaffen und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auszubauen. Die Grüngasquote wird abgelehnt, da sie zu ineffizienter Ressourcenallokation und höheren Kosten führen könne. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Kritik am Wegfall des 65%-Erneuerbaren-Ziels und fehlenden verbindlichen Ausstiegspfaden aus fossilen Heizsystemen, (2) die Rolle und Ausgestaltung der Bio-Treppe sowie die Notwendigkeit ihrer Weiterentwicklung, (3) die Bedeutung und regulatorische Absicherung von Fernwärme und die Anpassung relevanter Verordnungen (WärmeLV, AVBFernwärmeV).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Stiftung KlimaWirtschaft

„Der Referentenentwurf vollzieht den von der Bundesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Wärmewende konsequent: Die ordnungsrechtliche 65-Prozent-Vorgabe wird durch ein marktwirtschaftliches Steuerungsmodell abgelöst. Diese Steuerungslogik ist grundsätzlich tragfähig und könnte den Transformationspfad im Gebäudesektor öffnen – wenn das parlamentarische Verfahren die heute noch offenen Annahmen verbindlich unterlegt.“

Die Stellungnahme der Stiftung KlimaWirtschaft zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) bewertet den geplanten Paradigmenwechsel in der Wärmewende, bei dem marktwirtschaftliche Steuerungsmechanismen wie CO₂-Bepreisung, eine stufenweise Beimischungspflicht klimafreundlicher Brennstoffe (Bio-Treppe), eine Grüngasquote und eine neue Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern eingeführt werden. Die Stiftung erkennt an, dass diese Ansätze grundsätzlich einen wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad eröffnen könnten, sieht aber erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit, da viele Annahmen (z.B. zur Verfügbarkeit und Preisentwicklung klimafreundlicher Brennstoffe) derzeit nicht gesichert sind. Besonders kritisiert werden die unvollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die fehlende Gleichbehandlung von Maßnahmen an der Gebäudehülle gegenüber der Heizungstechnik und das Fehlen eines verbindlichen Sanierungspfads für Wohngebäude. Die Stellungnahme hebt außerdem hervor, dass der Entwurf zentrale Regelungslücken aufweist, etwa durch den Wegfall des Endverbots fossiler Heizungen ab 2045 und die Begrenzung der Bio-Treppe auf 60 Prozent. Die Stiftung fordert, diese Lücken im parlamentarischen Verfahren zu schließen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 abzusichern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Auswirkungen der neuen marktwirtschaftlichen Steuerungslogik und deren Unsicherheiten, 2) die Risiken durch fehlende oder unzureichende Regelungen (z.B. Lock-in-Effekte, fehlender Sanierungspfad), 3) die Notwendigkeit, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie vollständig umzusetzen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ T&E Deutschland

„Die vorliegende Reform des GEIG ist ein notwendiger Schritt, darf jedoch nicht bei den europäischen Mindestvorgaben stehen bleiben. Vor allem lässt der Entwurf die 'Mieter-Lücke' im Bestand weitgehend offen.“

T&E Deutschland begrüßt grundsätzlich die Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und erkennt an, dass die Bundesregierung nationale Spielräume nutzt, um spezifische Lösungen für bestehende Nichtwohngebäude zu schaffen. Besonders betont wird jedoch, dass der aktuelle Entwurf die Herausforderungen bei Mehrfamilienhäusern im Bestand (Bestandswohngebäude) nicht ausreichend adressiert, da nur bei größeren Renovierungen Vorgaben für Ladeinfrastruktur greifen. T&E fordert verbindliche Ausbauziele für Ladeinfrastruktur in Bestands-Mehrfamilienhäusern, eine stärkere Berücksichtigung des bidirektionalen Ladens (also das Zurückspeisen von Strom aus E-Autos ins Netz) und eine dynamische Anpassung der Anforderungen an Nichtwohngebäude. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die strukturelle Lücke bei Ladeinfrastruktur für Mieter in Mehrfamilienhäusern, 2) die Notwendigkeit verbindlicher und dynamisch steigender Ausbauziele für Ladeleistung in Nichtwohngebäuden, und 3) die Forderung nach gesetzlichen Regelungen, die über die europäischen Mindestvorgaben hinausgehen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003244 (Zum Lobbyregister)
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👎 TGA-Repräsentanz Berlin GbR

„Unangemessen kurze Beteiligungsfristen konterkarieren den Zweck der Beteiligung, die Expertise der betroffenen Verbände, und damit inhaltliche Anregungen aus der Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, in das Verfahren einfließen zu lassen.“

Die TGA-Repräsentanz Berlin kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich vor allem die extrem kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme. Die Organisation betont, dass eine fundierte Bewertung des Gesetzentwurfs aufgrund der knappen Zeit nicht möglich ist, da die Einbindung von Mitgliedern und Fachgremien sowie die sorgfältige Analyse des Entwurfs Zeit benötigen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Bedeutung einer frühzeitigen und angemessenen Beteiligung der Verbände laut § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), (2) die Rolle der Verbände als Experten mit wichtigem Fachwissen für Gesetzesfolgenabschätzung und (3) die Gefahr, dass zu kurze Fristen die demokratische Teilhabe und den fachlichen Mehrwert der Verbändebeteiligung untergraben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Thüga Aktiengesellschaft

„Eine solche Kostenaufteilung greift tief in den Wettbewerb der Energieträger ein, soll nur für Gasheizungen gelten und ist daher einseitig diskriminierend. Damit wird der im GModG richtigerweise ausgerufene Grundsatz der Technologieoffenheit leider wieder konterkariert.“

Die Thüga Aktiengesellschaft begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Sie lobt die vorgesehene größere Wahlfreiheit im Wärmemarkt und die Förderung klimafreundlicher Brennstoffe. Besonders positiv bewertet wird die Streichung technologiebezogener Detailregelungen zugunsten einer offenen Liste, die individuelle Lösungen vor Ort ermöglicht. Kritisch sieht Thüga jedoch die geplante einseitige Aufteilung von Kosten für grüne Brennstoffe, Erdgasnetzentgelte und CO2-Kosten, da dies den Wettbewerb zwischen Energieträgern verzerrt und die Technologieoffenheit untergräbt. Ausführlich thematisiert werden die Definition und Bilanzierung von Wasserstoffarten im Gesetz, die Einführung pauschaler Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren für Fernwärme sowie die Anpassung mietrechtlicher Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Förderung klimafreundlicher Heizungsoptionen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung der einseitigen Kostenteilung bei Gasheizungen, 2) die Forderung nach klaren und EU-konformen Definitionen für Wasserstoffarten, und 3) die detaillierten Vorschläge zur Bilanzierung und Bewertung von Fernwärme und deren Emissionsfaktoren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

„Der im Gesetzesentwurf verfolgte Ansatz droht in der Praxis an Grenzen zu stoßen: Es ist nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit vereinbar, jedwede leitungsgebundene Energieinfrastruktur vorzuhalten wie z.B. die parallele Vorhaltung eines Erdgas-, eines Wasserstoff- und eines Wärmenetzes. Insofern wird die Trennung des Gebäudeenergierechts von der Wärmeplanung, die ja eine Orientierung bieten soll, welche Heizung vor Ort technisch und wirtschaftlich geeignet ist, kritisch gesehen.“

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Streichung der 65%-Erneuerbare-Energien-Anforderung (EE-Anforderung) zugunsten der sogenannten 'Biotreppe' die Modernisierung des Heizungsbestands verzögern könnte. Die Biotreppe sieht eine stufenweise Erhöhung des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe vor, lässt aber weiterhin einen hohen Anteil fossiler Brennstoffe zu. Das Ministerium kritisiert, dass dies nicht mit den Zielen der Klimaneutralität bis 2045 vereinbar sei und wirtschaftliche Risiken für Verbraucher und Eigentümer birgt. Zudem wird die Trennung des Gebäudeenergierechts von der Wärmeplanung als problematisch angesehen, da dies die Orientierung für technisch und wirtschaftlich sinnvolle Heizsysteme erschwert. Die Stellungnahme fordert stärkere finanzielle Anreize für die Wärmewende, eine bessere Verzahnung von Ladeinfrastruktur und erneuerbarer Stromerzeugung sowie eine differenziertere Berücksichtigung gewerblicher Bedarfe bei der Ladeinfrastruktur. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1. Die Auswirkungen der Biotreppe und die damit verbundenen Risiken für Verbraucher, Eigentümer und das Erreichen der Klimaziele. 2. Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen für Monitoring, Nachweisführung und die Definition von Niedrigstenergiegebäuden im Sinne der EU-Vorgaben. 3. Die Kritik an der mangelnden Verknüpfung zwischen Ladeinfrastruktur (GEIG) und erneuerbarer Stromerzeugung sowie an der pauschalen Regelung für Ladepunkte in Nichtwohngebäuden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 TÜV-Verband e.V.

„Die Modernisierung des Gebäudebestands bleibt eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der nationalen und europäischen Klimaschutzziele. Entscheidend ist nicht allein, welche Technologie verbaut wird, sondern ob Gebäude und Anlagentechnik im Betrieb effizient, sicher, klimawirksam und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebenszykluskosten wirtschaftlich funktionieren sowie einen nachvollziehbaren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.“

Der TÜV-Verband bewertet den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) grundsätzlich positiv und begrüßt das Ziel, die nachhaltige Transformation des Gebäudesektors praxistauglicher zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird die unmittelbare Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und die Orientierung an Effizienz, Klimawirkung und Wirtschaftlichkeit. Der Verband betont die Notwendigkeit unabhängiger Prüfungen, Validierungen und Zertifizierungen, um Qualität, reale Betriebsperformance und technische Verlässlichkeit sicherzustellen. Die Stellungnahme fordert verbindliche Qualitätssicherung für Gebäudetechnik, insbesondere durch standardisierte Prüf- und Abnahmeverfahren für Interoperabilität, IT- und Cybersicherheit sowie die tatsächliche Betriebsperformance. Weiterhin wird die Bedeutung digitaler, maschinenlesbarer Energieausweise und belastbarer Herkunfts- und Nachhaltigkeitsnachweise betont. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Qualitätssicherung und unabhängige Prüfung der Gebäudetechnik, 2) die Berücksichtigung der realen Betriebsperformance von Gebäuden und 3) die Absicherung digitaler Nachweise und Gebäudedaten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Umweltinstitut München e.V.

„Die Streichung der 65%-Regel zugunsten der Einführung von Gasquoten sollte abgelehnt werden. Stattdessen muss der Einbau neuer Gasheizungen grundsätzlich untersagt werden, um Kommunen und Netzbetreibern Planungssicherheit zu geben und Bürger:innen vor Fehlinvestitionen zu schützen.“

Das Umweltinstitut München bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich kritisch. Die Stellungnahme betont, dass Wärmepumpen und Wärmenetze sich als führende Heiztechnologien durchsetzen, während erneuerbare Gase wie Biogas oder Wasserstoff ineffizient, teuer und nicht in ausreichender Menge verfügbar sind. Der Einbau neuer Gasheizungen wird als riskant für Verbraucher:innen dargestellt, da die Betriebskosten durch sinkende Nutzerzahlen und steigende Netzentgelte stark steigen werden. Die Einführung von Gasquoten wird abgelehnt, da sie zusätzliche Probleme für Kommunen, Netzbetreiber und Verbraucher:innen verursachen würde. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die mangelnde Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich, (2) die abnehmende Wirtschaftlichkeit und drohende Stilllegung von Gasverteilnetzen in Wohngebieten, und (3) die Risiken und Systemprobleme, die durch den fortgesetzten Einbau neuer Gasheizungen entstehen, insbesondere für die Netzplanung und Versorgungssicherheit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002226 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

„Wir begrüßen ausdrücklich den von Technologieoffenheit, Einfachheit und Praxistauglichkeit geprägten Grundgedanken des vorliegenden Gesetzentwurfs. Die stärkere Entscheidungsfreiheit für den Eigentümer im Falle eines Heizungstausches ermöglicht die Auswahl individuell passender Lösungen sowie Innovationen und Wettbewerb auf dem Weg zur Erreichung der festgelegten Klimaziele.“

Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand begrüßt den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere die Abschaffung des sogenannten Heizungsgetzes und die stärkere Technologieoffenheit. Der Verband lobt die erhöhte Entscheidungsfreiheit für Eigentümer beim Heizungstausch, was Innovation und Wettbewerb fördert. Besonders ausführlich werden die Themen Grüngas-/Grünheizölquote (Einsatz von erneuerbaren Gasen und Ölen), die sogenannte Bio-Treppe (Stufenmodell für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungsmodernisierung) und die Länderregelung (Möglichkeit weitergehender Anforderungen durch Bundesländer) behandelt. UNITI fordert präzisere Regelungen zur Anrechenbarkeit der Quoten, mehr Flexibilität bei Nachweisen zur Heizungsmodernisierung und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen. Auch die Informationspflichten bei mehrstufigen Lieferketten werden thematisiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002822 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 248388645583-80 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 VDMA Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude

„Dies entspricht weder dem Geist noch den Verpflichtungen, die aus der Europäischen Gebäuderichtlinie erwachsen und dürfte bei der EU-Kommission auf Widerspruch stoßen, da eine temporäre Reduktion der Anforderungen an die Gebäudeautomation europäisch nicht vorgesehen ist.“

Die Stellungnahme des VDMA Fachverbands Automation + Management für Haus + Gebäude bezieht sich auf den §56 des Entwurfs des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), der die Gebäudeautomation regelt. Der Verband begrüßt, dass Gebäudeautomation als eigenständige Regelung aufgenommen wurde, betont jedoch, dass die bestehende 290-kW-Grenze für die Verpflichtung zur Gebäudeautomation erhalten bleiben und die Absenkung auf 70 kW gemäß der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) rechtssicher umgesetzt werden muss. Kritisiert wird, dass die im Entwurf vorgesehene Regelung eine zeitliche Lücke schafft, in der Anforderungen an die Gebäudeautomation für größere Nichtwohngebäude entfallen würden, was nicht den Vorgaben der EPBD entspricht und zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen könnte. Weiterhin wird bemängelt, dass der Begriff der 'Indoor Environmental Quality' zu eng als 'Raumklimaqualität' übersetzt wurde und dass die Anforderungen an Lichtsysteme und Maßnahmen vor 2030 nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die 290-kW-Regelung bis zur rechtssicheren Einführung der 70-kW-Grenze beizubehalten, 2) Die Gefahr einer zeitlichen Lücke und daraus resultierende Verstöße gegen EU-Vorgaben, 3) Die wirtschaftlichen Vorteile und kurzen Amortisationszeiten von Gebäudeautomationsfunktionen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ VDMA Forum Gebäudetechnik

„Der VDMA Gebäudetechnik begrüßt, dass der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz die europäische Gebäuderichtlinie EPBD grundsätzlich 1:1 umsetzt. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für Planungs- und Investitionssicherheit im Gebäudesektor geschaffen. Zugleich besteht erheblicher Klarstellungs- und Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Gebäudeautomation, der Berücksichtigung von Warmwassereffizienz und der systematischen Einbindung von Kraft-Wärme-Kopplung.“

Das VDMA Forum Gebäudetechnik bewertet den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz ändern soll. Die Stellungnahme kritisiert die extrem kurze Frist für die Verbändebeteiligung und fordert eine sorgfältigere Gesetzgebung. Positiv hervorgehoben wird die weitgehende 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), was Planungssicherheit im Gebäudesektor schafft. Besonders begrüßt wird der Erhalt zentraler Regelungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), wie Betreiberpflichten, Heizungsoptimierung, Gebäudeautomation und energetische Inspektionen. Kritisch sieht der VDMA jedoch die geplante Übergangsregelung zur Gebäudeautomation, da eine zeitweise Reduktion der Anforderungen nicht mit der EPBD vereinbar ist und ein Umsetzungsdefizit gegenüber EU-Recht droht. Außerdem werden die fehlende Berücksichtigung von Warmwassereffizienz, die unzureichende Verankerung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als eigenständige Option und die Nichtberücksichtigung energieeffizienter Aufzugsschachtentlüftung bemängelt. Die neue Heizungslogik wird als weiterhin komplex und erklärungsbedürftig bewertet, und es wird gefordert, die Regelungen stärker auf Verständlichkeit, Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Umsetzung und Ausgestaltung der Gebäudeautomation im Sinne der EPBD, 2. Die Anforderungen und Nachbesserungsbedarfe bei Betreiberpflichten und Effizienzmaßnahmen (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch), 3. Die fehlende Berücksichtigung von Warmwassereffizienz und KWK.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.

„Die Wärmewende entscheidet sich nicht allein an politischen Zielmarken, sondern an ihrer praktischen Umsetzbarkeit vor Ort. Contracting-Lösungen leisten hierzu bereits heute einen konkreten Beitrag. Deshalb braucht es einen regulatorischen Rahmen, der Investitionen absichert, technologische Offenheit wahrt, Wettbewerbsnachteile aus dem Weg räumt und eine schnelle Skalierung klimaneutraler Wärmeversorgung ermöglicht.“

Die Stellungnahme des vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) kritisiert zahlreiche Regelungen als praxisfern und nicht ausreichend technologieoffen. Besonders wird bemängelt, dass das Gesetz zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führt, Wettbewerbsverzerrungen schafft und zu wenig Anreize für eine kosteneffiziente und technologieoffene Transformation des Gebäudesektors setzt. Der Verband fordert unter anderem eine sachgerechtere Differenzierung zwischen Gebäude- und Wärmenetzen, die Beibehaltung des Betriebsverbots für alte Heizkessel, eine differenzierte Bewertung von Wasserstoff nach Herkunft sowie die Erleichterung von Contracting- und Quartierslösungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an der unsachgemäßen Abgrenzung zwischen Gebäude- und Wärmenetzen, die zu Fehlanreizen und vorzeitigen Investitionen führen kann; 2) Die Forderung nach Beibehaltung des Betriebsverbots für alte Heizkessel, um Energieeffizienz und Klimaschutz sicherzustellen; 3) Die Ablehnung einer pauschalen Bewertung von Wasserstoff ohne Berücksichtigung des Herstellungswegs, da dies zu Fehlanreizen und ineffizienter Nutzung führen könnte. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit besser in Einklang zu bringen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002734 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verband der Automobilindustrie (VDA)

„Der Entwurf stabilisiert den Rechtsrahmen, beschleunigt den Hochlauf der Elektromobilität jedoch nicht aktiv.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Der VDA betont, dass die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, auch in Mehrparteienhäusern und urbanen Gebieten ausreichend Ladepunkte zu schaffen, da hier strukturelle Engpässe bestehen. 2) Die Bedeutung von klaren Rechtsfolgen und Planungssicherheit für Investoren, wobei wirtschaftliche Zumutbarkeit und Flexibilisierungen für Schnellladepunkte berücksichtigt werden sollten. 3) Die Forderung nach Monitoring und einer datenbasierten Bedarfslogik, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur an den tatsächlichen Bedarf und den Hochlauf der E-Fahrzeuge anzupassen. Der VDA kritisiert, dass der Entwurf in Teilen lediglich die EU-Mindestvorgaben umsetzt und zentrale industriepolitische Forderungen unberücksichtigt lässt. Besonders ausführlich werden die Herausforderungen für Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden, die Integration intelligenter Ladeanforderungen (Smart Charging, bidirektionales Laden) und die Notwendigkeit von Monitoring und Nachsteuerung thematisiert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 95574664768-90 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)

„Die im Referentenentwurf vorgesehene 1:1-Umsetzung der EU-Anforderungen ohne zusätzliche nationale Verschärfungen ist dabei grundsätzlich begrüßenswert. Gerade bei den Vorgaben für Nichtwohngebäude ist es richtig, europäische Anforderungen nicht noch durch zusätzliches nationales Gold Plating zu verschärfen.“

Die Stellungnahme des Verbands der Automobilindustrie (VDA) zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) begrüßt grundsätzlich die 1:1-Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) ohne zusätzliche nationale Verschärfungen (sogenanntes Gold Plating). Der VDA kritisiert jedoch die Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude und warnt vor erheblichen Kosten für die Automobilindustrie. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte: Erstens fordert der VDA eine Verlängerung der Umsetzungsfristen um mindestens drei Jahre, da die Erstellung von Energieausweisen und die Umsetzung der Maßnahmen zeitaufwendig und kostenintensiv sind. Zweitens plädiert der VDA für die Ausweitung und Präzisierung von Ausnahmeregelungen, insbesondere für Gebäude mit besonderen Nutzungsprofilen oder geplanten Dekarbonisierungsmaßnahmen. Drittens fordert der Verband eine stärkere Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips, angemessene Fördermöglichkeiten sowie eine Härtefallregelung für Unternehmen, die die Investitionen nicht tragen können. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Forderung nach standortübergreifenden Pooling-Lösungen zur CO2-Minderung, eine flexible Ausgestaltung der Solarpflicht und die Anrechnung von zertifiziertem Grünstrom.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 95574664768-90 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

„Der VCI bittet die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Industrie dauerhaft von einer Grüngasquote und ihren Kosten ausgenommen wird und verfügbare klimaneutrale Gase prioritär für die Defossilierung industrieller Prozesse eingesetzt werden.“

Die Stellungnahme des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) begrüßt die technologieoffene und praxisnahe Ausgestaltung sowie die 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), wodurch zusätzlicher nationaler Aufwand vermieden wird. Kritisch sieht der VCI jedoch die geplante Grüngas- bzw. Grünheizölquote, da keine dauerhafte Ausnahme für die Industrie vorgesehen ist, was zu Wettbewerbsnachteilen und Kostensteigerungen führen könnte. Der Verband fordert, die Industrie dauerhaft von der Grüngasquote auszunehmen und klimaneutrale Gase prioritär für industrielle Prozesse zu reservieren. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Solardachpflicht, die aus Sicht des VCI falsche Anreize setzt und Netze belastet, sowie die Notwendigkeit, Ausnahmen bei energetischen Inspektionen technologieoffener zu gestalten. Auch die Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird gefordert, um Investitionen in die energetische Modernisierung attraktiver zu machen. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Risiken und Umsetzungsprobleme der Grüngasquote für die Industrie, 2. Die Kritik an der pauschalen Solardachpflicht, 3. Die Forderung nach technologieoffeneren Ausnahmen bei energetischen Inspektionen.

Tendenz: überwiegend ablehnend

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie die Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes stellen wichtige Weichen für die notwendige Transformation des Gebäudesektors. Damit Bezahlbarkeit, Effizienz und Klimaschutz sowie die Steigerung der Bau- und Sanierungsaktivität gelingen, braucht es Planungs- und Investitionssicherheit sowie wirtschaftliche Anreize für den Einsatz effizienter Technologien.“

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und weiterer Vorschriften als wichtigen Schritt für die Transformation des Gebäudesektors hin zu mehr Klimaschutz, Effizienz und Bezahlbarkeit. ZVEI begrüßt die Anpassungen der Primärenergie- und Emissionsfaktoren für Strom, die Integration vieler Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Kritisch sieht der Verband jedoch die unvollständige Umsetzung der EPBD, insbesondere bei Wohngebäuden, sowie die Einführung der sogenannten 'Bio-Treppe', die Lock-In-Effekte und zusätzliche Kosten für Haushalte und Unternehmen verursachen kann. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: (1) die Rolle und Benachteiligung elektrischer und digitaler Technologien wie Stromdirektheizungen und Gebäudeautomatisierung, (2) die Anforderungen und Umsetzung der EPBD, insbesondere im Hinblick auf Gebäudeautomatisierung und Sektorenkopplung, und (3) die Auswirkungen und Ausgestaltung der 'Bio-Treppe' sowie die Notwendigkeit einer ambitionierteren und rechtlich sicheren Ausgestaltung für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen. ZVEI fordert eine vollständige und ambitionierte Umsetzung der EU-Vorgaben, technologieoffene Regelungen und mehr Anreize für die Nutzung effizienter Technologien.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie e. V. (VHI)

„Der Rohstoff Holz kann nur einmal verwendet werden – entweder stofflich oder energetisch. Jede Förderung der Holzwärme führt daher zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der stofflichen Verwertung und mittelfristig zu einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Holzwerkstoffindustrie und ihrer Arbeitsplätze.“

Der Verband der Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie (VHI) begrüßt den Referentenentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG-RefE), insbesondere die Einführung einer Kaskadenregelung für Holz. Die Kaskadenregelung besagt, dass Holz zunächst stofflich (z.B. als Baumaterial oder für Möbel) und erst danach energetisch (z.B. als Brennstoff) genutzt werden soll. Der VHI betont, dass diese Regelung notwendig ist, um den Klimaschutz zu stärken, die Nutzungskonkurrenz um den knappen Rohstoff Holz zu steuern und die Wertschöpfungskette zu sichern. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Notwendigkeit einer politischen Lenkung zugunsten der stofflichen Nutzung von Holz angesichts sinkender Holzverfügbarkeit und steigender Nachfrage, (2) die stoffliche Verwertbarkeit aller im Gesetzentwurf genannten Holzsortimente, einschließlich Durchforstungs- und Laubholz, und (3) die Rolle der Holzenergie innerhalb der Kaskade, wobei betont wird, dass die energetische Nutzung nicht ausgeschlossen, aber nachrangig sein muss. Der Verband fordert zudem, dass Förderprogramme für Holzheizungen differenziert und nicht pauschal erfolgen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.

„Gebäudemodernisierung wird nur gelingen, wenn der Gesetzgeber die Umsetzungsrolle von Immobilienverwaltungen realistisch berücksichtigt. Immobilienverwaltungen sind Schaltstelle der Umsetzung, aber nicht Ersatz für technische Planung, Energieberatung, Förderstellen, Abrechnungsdienstleister oder Behörden.“

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich differenziert. Der Entwurf sieht einen grundlegenden Systemwechsel vor: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt werden, das mehr Technologieoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Einhaltung der Klimaschutzziele ermöglichen soll. Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Stattdessen werden neue Regelungen zu Heizungsoptionen, Nachweisen, Kostenverteilung, Energieausweisen, Solarenergie, Gebäudeautomation und Elektromobilitätsinfrastruktur eingeführt. Der VDIV begrüßt die Öffnung für verschiedene Heizungsoptionen und die Maßnahmenoffenheit bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass die neuen Regelungen erhebliche Folgeprozesse und zusätzliche Verwaltungsaufwände schaffen, insbesondere für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE), vermietende Eigentümer und Immobilienverwaltungen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer, digitaler und standardisierter Nachweis- und Abrechnungsprozesse, 2) die Forderung nach eindeutigen Zuständigkeits- und Haftungsregelungen sowie praxistauglichen Übergangsfristen, und 3) die Bedeutung einer stabilen, GdWE-tauglichen Förderung und Vergütung zusätzlicher Verwaltungsleistungen. Der VDIV fordert, dass Immobilienverwaltungen nicht mit technischen, energetischen oder förderrechtlichen Prüfpflichten überfrachtet werden und dass die Digitalisierung konsequent umgesetzt wird. Die Stellungnahme betont, dass die erfolgreiche Gebäudemodernisierung von der realistischen Berücksichtigung der Umsetzungsrolle der Immobilienverwaltungen abhängt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)

„Für die energieintensive Industrie ist entscheidend, dass die Transformation des Gebäudebestands wirtschaftlich tragfähig, planbar und kompatibel mit industriellen Standortrealitäten erfolgt.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) sachgerecht in deutsches Recht zu überführen, ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Besonders positiv bewertet der VIK die angestrebte Technologieoffenheit und Flexibilisierung, die Investitionen erleichtern sollen. Für die energieintensive Industrie ist es jedoch essenziell, dass die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich tragfähig, planbar und an die spezifischen Bedingungen industrieller Nichtwohngebäude angepasst sind. Der Verband fordert realistische Umsetzungsfristen, rechtssichere Ausnahmen, praxistaugliche Automationsanforderungen, keine verpflichtende Grüngasquote für die Industrie und die Vermeidung übermäßiger Bürokratie. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Anforderungen und Ausnahmen bei der Gebäuderenovierung, (2) die verschärften und aus Sicht des VIK teils unklaren Anforderungen an Gebäudeautomation, und (3) die Ablehnung einer Grüngasquote für die Industrie aufgrund von Kostenrisiken und Nutzungskonkurrenzen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.

„Der Erfolg der Elektromobilität hängt künftig wesentlich davon ab, ob alltagstaugliche, wirtschaftlich tragfähige und nutzerfreundliche Ladelösungen auch außerhalb klassischer Eigenheimsituationen zuverlässig verfügbar werden.“

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Der Verband hebt hervor, dass ein praxistauglicher, flexibler und investitionsfreundlicher Rechtsrahmen entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität ist. Besonders betont werden die Notwendigkeit, Ladeinfrastruktur in Gebäuden – insbesondere in Mehrfamilienhäusern und urbanen Quartieren – zu stärken, die Förderung gemeinschaftlicher und quartiersbezogener Lösungen sowie die Integration intelligenter, digitalisierter Ladesysteme. Der VDIK sieht die stärkere Einbindung von Nichtwohngebäuden und die frühzeitige Integration von Leitungsinfrastruktur als positive Schritte, kritisiert jedoch, dass praktische Herausforderungen wie Netzkapazitäten, Abrechnung und Betreiberkonzepte für gemeinschaftliche Ladepunkte noch zu wenig adressiert werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die strukturellen Herausforderungen beim Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, 2) Die Bedeutung quartiersbezogener und gemeinschaftlicher Lösungen für eine effiziente Ladeinfrastruktur, 3) Die Notwendigkeit, Digitalisierung und intelligente Steuerung (z.B. Lastmanagement, bidirektionales Laden) stärker zu berücksichtigen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.

„Es ist richtig, die Transformation des Gebäudesektors stärker an Kriterien der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Aus Sicht der Banken und Sparkassen kommt es dabei insbesondere auf verlässliche, langfristig konsistente sowie investitions- und finanzierungsfähige Rahmenbedingungen an.“

Der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gebäudeenergiegesetzes (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG). Der Verband hebt hervor, dass wirtschaftliche Kriterien bei der Transformation des Gebäudesektors stärker berücksichtigt werden sollen. Besonders betont werden die Notwendigkeit verlässlicher und langfristig konsistenter Rahmenbedingungen für Investitionen und Finanzierungen. Ausführlich thematisiert werden drei Aspekte: Erstens die Bedeutung standardisierter und maschinenlesbarer Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die für die Kreditwirtschaft essenziell sind. Zweitens die Notwendigkeit, bestimmte Datenpunkte – insbesondere den Anforderungswert für das Referenzgebäude – im Energieausweis zu erhalten, da diese für regulatorische Prüfungen benötigt werden. Drittens wird die fehlende Aktualisierung der Energieeffizienzklassen für Wohngebäude kritisiert, da diese Tabelle für die Steuerung in der Kreditwirtschaft zentral ist.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000654 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V.

„Den Fokus auf die Modernisierung und die Wärmewende im Gebäudesektor zu legen, begrüßen wir als Verband der Baustoffindustrie ausdrücklich. Entsprechend ausgestaltet kann das GModG einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich leisten sowie einen wichtigen Baustein für Energiewende und Klimaschutz liefern, um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.“

Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Referentenentwurfs zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die Energieeffizienz und die Wärmewende im Gebäudesektor stärken soll. Der Verband kritisiert jedoch die sehr kurze Konsultationsfrist von nur vier Arbeitstagen und bemängelt, dass der Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt ist. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer frühzeitigen und umfassenden Evaluation der Gesetzeswirkungen, die Einführung eines verbindlichen Effizienzpfads für Wohngebäude entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie sowie die stärkere Förderung der energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Der VDPM betont, dass die energetische Sanierung der Gebäudehülle ein zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaziele ist und fordert eine deutliche Verbesserung der Förderbedingungen für diese Maßnahmen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1. Die Kritik an der kurzen Konsultationsfrist und dem Verfahren, 2. Die Forderung nach einem verbindlichen Effizienzpfad für Wohngebäude, 3. Die Notwendigkeit einer stärkeren Förderung und Priorisierung der energetischen Sanierung der Gebäudehülle.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: 042 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verband Wohneigentum e. V.

„Technologieoffenheit ist nur dann echter Verbraucherschutz, wenn sie mit Orientierung, Transparenz und wirtschaftlicher Absicherung verbunden wird. Daran fehlt es dem Entwurf in wesentlichen Teilen.“

Der Verband Wohneigentum e. V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten. Besonders für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer werden jedoch zahlreiche Risiken und Unsicherheiten gesehen. Der Verband kritisiert die zu kurze Frist für die Stellungnahme und befürchtet, dass die Hinweise der Verbände nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zentral wird gefordert, dass Wahlfreiheit beim Heizungstausch nur dann echten Verbraucherschutz bietet, wenn sie mit klaren Informations-, Beratungs- und Transparenzpflichten sowie einer verlässlichen Förderkulisse und wirksamen Härtefallregelungen einhergeht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass viele neue Anforderungen (z. B. Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz, Bio-Treppe für Brennstoffe, Nullemissionsgebäude ab 2030) für private Haushalte und Kleinvermietende zusätzliche Belastungen und Unsicherheiten mit sich bringen. Besonders ausführlich werden folgende drei Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit verbindlicher Beratungs- und Informationspflichten zur Absicherung der Technologieoffenheit, (2) die Kritik an unzureichenden Härtefallregelungen und fehlender verpflichtender Beratung, (3) die Risiken und Unsicherheiten rund um die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimaneutraler Brennstoffe (Bio-Treppe) sowie die Zukunft der Gasverteilnetze.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

„Zusammenfassend sehen wir aus Sicht der baden-württembergischen Verbraucherinnen und Verbraucher folgenden Anpassungsbedarf: Klare Ausrichtung des Gesetzes auf das Klimaneutralitätsziel 2045, transparente und verlässliche Regelungen zum Tausch von Heizungsanlagen, verbindliche und unabhängige Beratungsangebote sowie eine bessere Abstimmung mit bestehenden landesrechtlichen Vorgaben.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) kritisch und hebt hervor, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 – wie es im Klimaschutzgesetz (KSG) und im Grundgesetz (GG) festgelegt ist – im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt wird. Stattdessen wird ein weniger ambitioniertes Ziel für das Jahr 2050 verfolgt, was verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Abweichung von bestehenden Landesregelungen in Baden-Württemberg, die bereits seit 2008 strengere Vorgaben für erneuerbare Energien bei Heizungen vorsehen, (2) die Abschaffung klarer Anforderungen an Heizungen und die damit verbundenen Risiken für Verbraucher durch die sogenannte 'Biotreppe' (eine gestufte Förderung biogener Brennstoffe, die zu höheren Kosten und Unsicherheiten führen kann), sowie (3) die mietrechtlichen Aspekte, bei denen die vorgesehene Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern begrüßt wird, aber ein erhöhter Beratungsbedarf gesehen wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz weist aus Sicht des vzbv erhebliche Regelungslücken auf, die zu fehlender Planungssicherheit, steigenden Kostenrisiken und Fehlanreizen zulasten von Verbraucher:innen führen. Vor diesem Hintergrund fordert der vzbv klare, verlässliche und verbraucherschützende Leitplanken für die Transformation der Wärmeversorgung.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Gesetzentwurf zentrale Vorgaben zum Einbau neuer Heizungen abschafft und damit die Möglichkeit eröffnet, weiterhin fossile Heizsysteme wie Öl- und Gasheizungen einzubauen. Dies birgt aus Sicht des vzbv erhebliche Risiken für Verbraucher:innen, insbesondere durch steigende und unsichere Heizkosten, fehlende Planungssicherheit und mangelnden Mieterschutz. Der vzbv fordert klare Leitplanken, die den Anteil erneuerbarer Energien sichern und Investitionen in fossile Systeme verhindern. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die massiven Kostenrisiken und Unsicherheiten für Verbraucher:innen durch die sogenannte Bio-Treppe (stufenweise steigender Anteil biogener Brennstoffe), CO₂-Preise und steigende Netzentgelte; 2) Die Notwendigkeit einer verpflichtenden, verständlichen Beratung vor dem Einbau fossiler Heizsysteme; 3) Die vorgesehene Kostenbeteiligung der Vermieter:innen an Heizkosten, die aus Sicht des vzbv nicht weit genug geht, da wesentliche Kostenrisiken weiterhin bei den Mieter:innen verbleiben. Auch die geplanten Änderungen bei Energieausweisen und der Modernisierungsumlage werden kritisch beleuchtet. Der vzbv fordert, dass Energieausweise verständlicher und vergleichbarer werden und dass die Umlagefähigkeit von Investitionskosten an Effizienz und Wirtschaftlichkeit geknüpft wird. Die Modernisierungsumlage für fossile Heizungen soll ausgeschlossen werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x)

„Unklare Begriffsbestimmungen, fehlende Abgrenzungen – insbesondere mit Blick auf Tankstellen und Verkehrsinfrastrukturen –, mangelnde Flexibilität sowie eine unzureichende Bedarfsorientierung erschweren unseren Mitgliedsunternehmen eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung.“

Die Stellungnahme des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie e.V. (en2x) bezieht sich auf den Entwurf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Der Verband kritisiert insbesondere unklare Begriffsbestimmungen, etwa bei 'Nichtwohngebäude', 'Stellplätze' und 'größere Renovierung', was zu Unsicherheiten in der Umsetzung führt. Besonders hervorgehoben wird die fehlende Abgrenzung für Tankstellen und vergleichbare Verkehrsinfrastrukturen, die nach Ansicht des Verbandes explizit vom Gesetz ausgenommen werden sollten. Ebenso wird die fehlende Regelung für gemischt genutzte Gebäude und die pauschale Pflicht zur Ladeinfrastruktur ab 20 Stellplätzen kritisiert, da diese nicht den tatsächlichen Bedarf berücksichtige. Der Verband fordert eine stärkere Bedarfsorientierung, Flexibilisierung (z.B. Pooling über mehrere Standorte) und klare Definitionen, um Rechtssicherheit und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisierte Aspekte: 1. Die unklare Definition und Abgrenzung von 'Nichtwohngebäuden', insbesondere im Hinblick auf Tankstellen und Verkehrsinfrastrukturen. 2. Die pauschale Verpflichtung zur Ladeinfrastruktur ab 20 Stellplätzen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs. 3. Die fehlende Regelung und Klarstellung für gemischt genutzte Gebäude sowie die Notwendigkeit flexiblerer und bedarfsorientierter Vorgaben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000885 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Wohnen im Eigentum e.V.

„Wohnen im Eigentum bewertet Teile der geplanten Regelungen positiv, andere werden kritisch gesehen. Der Grundsatz der Technologieoffenheit wird grundsätzlich positiv beurteilt. Kritisch gesehen wird hingegen, dass die mit der sogenannten Biotreppe verbundenen Rahmenbedingungen bislang nicht hinreichend geklärt sind.“

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich differenziert. Positiv hervorgehoben wird der Grundsatz der Technologieoffenheit, der es erlaubt, verschiedene Heiztechnologien – einschließlich Gas- und Ölheizungen – weiterhin zu nutzen. Kritisch sieht WiE jedoch die unzureichend geklärten Rahmenbedingungen der sogenannten 'Biotreppe', also der schrittweisen Beimischung von erneuerbaren Energieträgern wie grünem Gas zu fossilen Brennstoffen. Es bestehen erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Verfügbarkeit und Kosten dieser grünen Gase sowie fehlende rechtliche Verpflichtungen für Energielieferanten, diese bereitzustellen. Besonders kritisch wird der Wegfall der verpflichtenden Beratung bei Einbau fossiler Heizungen gesehen, da Verbraucher:innen ohne diese Beratung Risiken und Kosten schwerer abschätzen können. Auch die geplante hälftige Kostenteilung der Netzentgelte und Zusatzkosten des Biotreppenanteils zwischen Mietvertragsparteien wird abgelehnt, da sie Vermietende unverhältnismäßig belastet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Unsicherheiten und fehlende Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Biotreppe, 2) die Kritik am Wegfall verpflichtender Beratungen für Verbraucher:innen, 3) die Ablehnung der geplanten Änderungen bei der Aufteilung von CO2-Kosten und Netzentgelten zwischen Mietenden und Vermietenden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

„Für ein Gesetz, das Investitionsdynamik entfachen und Planungssicherheit für Betriebe und Eigentümer schaffen soll, verbleiben jedoch fünf Regelungslücken, die im parlamentarischen Verfahren geschlossen werden müssen.“

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) bewertet den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) grundsätzlich positiv, da zentrale Forderungen des Verbandes aufgegriffen wurden. Besonders begrüßt werden der Erhalt der bisherigen Vorschriften zur Wärmedämmung von Rohrleitungen (§§69 und 70 GEG), die Abschaffung des sogenannten Heizungszwangs und die grundsätzliche Offenheit für verschiedene Technologien. Der ZDB sieht jedoch weiterhin wesentliche Regelungslücken, die im weiteren parlamentarischen Verfahren geschlossen werden müssen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die gesetzliche und haushaltsrechtliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), um Planungssicherheit für Investitionen zu schaffen; 2) Die Forderung, dass Nachsteuerungsmaßnahmen bei Nichterreichen der Klimaziele ausschließlich über Förderinstrumente und nicht über neue gesetzliche Pflichten erfolgen dürfen; 3) Die Ausweitung des Bestandsschutzes auf laufende Aufträge und Förderzusagen sowie die nationale Normierung des Quartiersansatzes als Alternative zur Einzelgebäudesanierung. Der Verband fordert zudem längere Fristen für die Verbändebeteiligung und betont die Bedeutung von Planungssicherheit für Betriebe und Eigentümer.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R005093 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes enthält mit der Fortführung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), dem technologieoffenen Ansatz bei der Heizungstechnik und der Entkopplung der Kommunalen Wärmeplanung vom GModG Elemente, die sich positiv auf die Transformation des Gebäudesektors auswirken können. Kritisch einzuordnen, ist die bestehende Unsicherheit, die mit den Änderungen einhergeht. Durch die Einführung der Biotreppe und der Grüngas- bzw. -ölquote werden zwar technologieoffene Optionen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer geschaffen, jedoch fehlen klare Zielpfade hin zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2045.“

Die Taskforce Gebäudetechnik bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GModG) insgesamt differenziert. Positiv hervorgehoben werden die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029, der technologieoffene Ansatz bei der Heizungstechnik und die Entkopplung der Kommunalen Wärmeplanung vom GModG. Kritisch sieht die Taskforce jedoch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die langfristige Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung des Gebäudesektors zu gewährleisten. Insbesondere die Abschaffung zentraler ordnungsrechtlicher Vorgaben und die Einführung der sogenannten 'Bio-Treppe' (stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe wie Biogas oder Bioöl in Heizungen) schaffen aus Sicht der Taskforce zu wenig Anreize für Investitionen in klimaneutrale Lösungen. Zudem wird die Unsicherheit bezüglich der Versorgung mit erneuerbaren Brennstoffen und der Zeitrahmen für das Inkrafttreten des Gesetzes kritisiert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ausgestaltung und Wirkung der Bio-Treppe und Grüngas-/Grünölquote, 2) die Fortführung und Ausgestaltung der Fördermittel für Gebäudemodernisierung, 3) die Rolle des Fachhandwerks bei Beratung, Umsetzung und Dokumentation der neuen Vorgaben.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudesektor kann nur gelingen, wenn Klimaschutz, wirtschaftliche Tragfähigkeit und Planungssicherheit für Betriebe gleichermaßen berücksichtigt werden. Das Handwerk steht bereit, seinen Beitrag zu leisten – benötigt dafür jedoch stabile politische Leitplanken, eine leistungsfähige und bezahlbare Energieinfrastruktur und möglichst einfache, digitale Verfahren.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll, grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich Bürokratieabbau, Technologieoffenheit und der Fortführung von Förderprogrammen. Der Verband betont jedoch, dass der ambitionierte Zeitplan für die Gesetzgebung eine fundierte Bewertung erschwert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit langfristig verlässlicher und rechtssicherer Rahmenbedingungen für Betriebe und Eigentümer, um Investitionen und Modernisierungen zu ermöglichen; 2) Die kritische Betrachtung der geplanten Grüngas- und Grünölquote ("Biotreppe"), deren praktische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit aufgrund unsicherer Brennstoffverfügbarkeit und Preisentwicklung bezweifelt wird; 3) Die Forderung nach einer ganzheitlichen Sanierungsstrategie, die nicht nur den Heizungstausch, sondern auch die energetische Verbesserung der Gebäudehülle in den Fokus nimmt. Der ZDH mahnt an, dass die Verantwortung für die Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe nicht auf das Handwerk abgewälzt werden darf. Auch die geplanten Änderungen im Mietrecht und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) werden kritisch beleuchtet, insbesondere hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie, sozialer Ausgewogenheit und technischer Umsetzbarkeit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
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👍 Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V. – Gewerkschaft & Fachverband – Bundesverband

„Ein Absenken der Ambitionen würde diesem Ziel entgegenstehen und die Entwicklung in unserem Handwerk konterkarieren.“

Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V. (ZDS) nimmt zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) Stellung. Der Verband betont die zentrale Rolle des Schornsteinfegerhandwerks bei der energetischen Optimierung von Gebäuden, der Betriebs- und Brandsicherheit sowie der Umsetzung der Wärme- und Energiewende. Die Stellungnahme fordert eine konsequente Umsetzung und Überwachung der Effizienzmaßnahmen für alle Gebäude, insbesondere im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser, da hier das größte Einsparpotenzial gesehen wird. Der ZDS spricht sich für eine Anpassung von Begrifflichkeiten (z. B. "Bioöl") an bestehende Verordnungen aus, fordert Nachweispflichten durch fachkundige Personen (insbesondere Schornsteinfeger) für energetische Maßnahmen und Heizungsinstallationen und plädiert für eine umfassende Datenerhebung und -übermittlung an den Bezirksschornsteinfeger zur besseren Kontrolle und Nachverfolgbarkeit. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Rolle des Schornsteinfegerhandwerks bei Nachweis- und Kontrollpflichten, 2) Die Notwendigkeit klarer Fristen und Nachweise für den Austausch und Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen, 3) Die Bedeutung der Datenerhebung (z. B. Kehrbuch) für die Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

„Die Wärmewende wird nicht durch immer neue Vorschriften entschieden, sondern durch umsetzbare Regeln, wirtschaftliche Vernunft und das Vertrauen der Verbraucher. Genau daran wird sich dieses Gesetz messen lassen müssen.“

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) mit einer Mischung aus Erleichterung und erheblicher Skepsis. Positiv wird die Abkehr vom bisherigen Heizungsgesetz und die stärkere Technologieoffenheit hervorgehoben, die es Eigentümern und Betrieben ermöglicht, zwischen verschiedenen Heizsystemen zu wählen – darunter Wärmepumpen, Hybridlösungen, Gas-, Öl- und Biomasseheizungen. Allerdings kritisiert der ZVSHK, dass die neue Gesetzgebung keine echte Deregulierung darstellt, sondern vielmehr eine Neuordnung mit neuen Anforderungen, Nachweispflichten und Unsicherheiten, insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Verlagerung des Regulierungsdrucks von Heizsystemen auf andere Bereiche wie Nichtwohngebäude, Gebäudeautomation und Energieausweise, was zu mehr Bürokratie und Investitionskosten führt. 2) Die geplante stufenweise Einbindung klimafreundlicher Brennstoffe bei fossilen Heizungen, die neue wirtschaftliche Unsicherheiten schafft. 3) Die umfangreichen neuen Nachweis- und Dokumentationspflichten, etwa bei der Lebenszyklusbetrachtung von Treibhausgasemissionen, die vor allem kleine und mittlere Handwerksbetriebe stark belasten könnten. Der Verband fordert Vereinfachungen, praxistaugliche Regeln und eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse des Handwerks und des Mittelstands.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf des GModG schwächt die klimapolitische Steuerungswirkung der bisherigen Regelungen durch eine Öffnung für fossile neue Heizsysteme ab. In der Mehrheit der Immobilienwirtschaft wird die Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht ohne vergleichbar wirksame Folgeregelungen kritisch gesehen.“

Die Stellungnahme des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. (ZIA) zum Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich bewertet die geplanten gesetzlichen Änderungen aus Sicht der professionellen Immobilienwirtschaft. Zentrale Punkte sind die kritische Betrachtung der Abschaffung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, die Forderung nach klaren, investitionssicheren Leitplanken für die Dekarbonisierung und die Notwendigkeit realistischer und wirtschaftlich tragfähiger Umsetzungsfristen, insbesondere bei Mindesteffizienzstandards (MEPS) und Ladeinfrastruktur. Der ZIA hebt hervor, dass die vorgesehene Öffnung für fossile Heizsysteme die klimapolitische Steuerungswirkung schwächt und zu Nachsteuerungsrisiken führen kann, die wiederum die bereits engagierten Akteure benachteiligen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen und Risiken der Abschaffung der 65-Prozent-Regel und die damit verbundenen Folgen für den Klimapfad und Mieterschutz; 2) Die Herausforderungen und Umsetzungsprobleme bei Mindesteffizienzstandards (MEPS) für Nichtwohngebäude, inklusive fehlender Datengrundlagen und zu ambitionierter Fristen; 3) Die Anforderungen und wirtschaftlichen Implikationen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, insbesondere im Hinblick auf Netzkapazitäten, Kosten und Fristen. Darüber hinaus fordert der ZIA eine bessere Abstimmung mit bestehenden europäischen und nationalen Regelungen, eine stärkere Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit sowie eine angemessene Fristsetzung für Stellungnahmen und Gesetzesumsetzung. Der Verband kritisiert zudem die zu niedrigen Kostenschätzungen für die Wirtschaft, insbesondere bei der Ladeinfrastruktur.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 42 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Energiewende ER(H)langen e.V. | 06.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der Neufassung des GEG, das zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll, werden Vorgaben zur energetischen Gebäudeversorgung gemacht. Dies sind aus unserer Sicht nicht im Einklang mit den Klimaschutzzielen. Es soll auf eine Beibehaltung des Verbotes von fossilen Heizsystemen sowie verbindliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien hingewirkt werden, ohne dass hierbei Mieter:innen unkalkulierbar steigende Kosten befürchten müssen. Ziel ist die Unterstützung der Klimaschutzziele, die Reduktion von Emissionen und eine bezahlbare Wärmeversorgung.

Lobbyregister-Nr.: R008006 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78337

APCO Worldwide GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der verpflichtende Tausch von ineffizienten Heizungspumpen soll eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002330 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81165

Bundesarchitektenkammer e. V. | 20.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

Lobbyregister-Nr.: R002429 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77007

Bundesarchitektenkammer e. V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

Lobbyregister-Nr.: R002429 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81317

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.

Lobbyregister-Nr.: R001544 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76281

Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt Teile des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zielt auf eine Regelung für Gebäude in Deutschland ab, insbesondere im Bereich der Gebäudeautomation und des Energiemanagements, die auch weiterhin fossile Energieträger zulässt.

Lobbyregister-Nr.: R000724 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79051

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - | 05.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD

Lobbyregister-Nr.: R002756 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78274

Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.

Lobbyregister-Nr.: R003335 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69108

Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung der Abrechnungsfähigkeit der Heizkosten, Sicherung des Energieverbrauchsausweises und Umsetzung der EPBD in Bezug auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung von Gebäuden.

Lobbyregister-Nr.: R001358 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79760

Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.

Lobbyregister-Nr.: R004260 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81168

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

Lobbyregister-Nr.: R000948 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80154

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erforderlich ist eine rechtliche Klarstellung, dass seit 2024 installierte Gas- und Ölheizungen die seit diesem Zeitpunkt geltende Biotreppe weiterhin zu erfüllen haben. Alle Heizungen müssen ab 1.1.2045 klimaneutral betrieben werden. Die Regelungen zu Hybridheizungen müssen sicherstellen, dass der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung mindestens dem der Biotreppe entspricht. Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung. (neuer § 43 Abs. 5 GModG-E) Die seit 2024 bestehende Betriebsprüfung ausschließlich für Wärmepumpen schafft erheblichen bürokratischen Aufwand.

Lobbyregister-Nr.: R002194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79731

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung europäischer Vorgaben für den Gebäudebereich, insb. EPBD und RED in ambitionierter Weise unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von Wärmepumpen.

Lobbyregister-Nr.: R002194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79731

Deutscher Verband Flüssiggas e. V. | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GModG führt viele Neuerungen im Gebäudesektor ein. Wir verfolgen einen grundsätzlichen Pfad weg von der Betrachtung individueller Gebäudequoten hin zu einem auf den Inverkehrbringer der Brennstoffe bozogenen Ansatz. Zudem werden für den Einsatz erneuerbarer Flüssiggase Übergangsbestimmungen benötigt, um bestehende Inventare im Massenbilanzierungssystem nicht zu gefährden. Wir setzen uns für einen Wegfall von Länderöffnungsklauseln ein. In unseren offiziellen Stellungnahmen wisen wir auf weitere technische Aspekte hin.

Lobbyregister-Nr.: R002049 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79242

DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
DIE PAPIERINDUSTRIE fordert eine angemessene Berücksichtigung der Kaskadennutzung von Holz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetz. Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Holz als etabliertes und gelebtes Leitbild zu erhalten.

Lobbyregister-Nr.: R001792 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80622

E.ON SE | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

Lobbyregister-Nr.: R002309 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81396

EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf die Nutzung klimafreundlicher Gase im Gebäudesektor. EFET D setzt sich für einen europäischen und marktbasierten Rechtsrahmen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase ein. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Instrumente, insbesondere der Bio-Treppe und der Grüngasquote, einschließlich eines EU-weit harmonisierten Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystems. Darüber hinaus wird eine bürokratiearme, technologieoffene und kostentransparente Umsetzung sowie eine konsistente Abstimmung mit bestehenden regulatorischen Instrumenten, insbesondere dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie weiteren Nachhaltigkeits- und Förderregelungen, angestrebt.

Lobbyregister-Nr.: R003210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81589

enercity AG | 08.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Regelung zur Grüngasquote und Biotreppe lenken knappe grüne Gase, insbesondere Biomethan, in den Gebäudesektor und sorgt für Lock-in-Anreize in fossile Heizungstechnologien. Der Gebäudesektor lässt sich in der Breite elektrifizieren bzw. durch Fernwärme effizient versorgen. Knappe grüne Gas sollten dort eingesetzt werden, wo der größte Systemnutzen entsteht, z.B. in hocheffizienten KWK-Anlagen oder in schwer elektrizierbaren bzw. dekarbonisierbaren Industriebereichen.

Lobbyregister-Nr.: R001981 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78512

energie schwaben gmbh | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wärmewende zum Erfolg führen. Stärkung der kommunalen Wärmeplanung und kommunalen Planungsautonomie. Offenheit bei den einzusetzenden Heizungstechnologien schaffen - Wärmewende benötigt Elektronen und Moleküle. Schnelle Verabschiedung des GModG und WPG unter Koordination von GModG, WPG und EnWG um die Dekarbonisierungsoptionen der Gaskunden kohärent und zeitnah zu ermöglichen. Klimaneutrale Transformation mit Wasserstoff und Biomethan zum Erfolg führen – inklusive Biotreppe und Grüngasquote.

Lobbyregister-Nr.: R003226 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78683

figawa e.V. | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt. Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen. Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.

Lobbyregister-Nr.: R002664 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79568

Genossenschaftsverband Bayern e. V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die praxisgerechte Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere zur Stärkung erneuerbarer Wärmenetze und genossenschaftlicher Lösungen. Dabei stehen verlässliche Investitionsbedingungen, eine bessere Abstimmung von Förderprogrammen für Netz- und Einzellösungen, der Abbau bürokratischer Hemmnisse sowie die bessere Berücksichtigung von Quartierslösungen im Fokus.

Lobbyregister-Nr.: R002999 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75944

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | 19.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplanten Regelungen zur Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen und zur hälftigen Aufteilung der Netzentgelte für Erdgas belasten nach unserer Einschätzung Eigentümer und Vermieter unverhältnismäßig und werden aufgrund der bereits bestehenden vielfältigen Kostenbelastungen abgelehnt.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76940

Grundfos Deutschland | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.

Lobbyregister-Nr.: R005342 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80525

Grundfos Holding A/S | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärken der Energieeffizienzmaßnahmen im GEG, um Energiebedarf der Gebäude zu reduzieren und zeitgleich Kosten zu senken. Energieeffizienz im GEG kann verbessert werden, wenn die vorgesehene Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen erweitert wird. Ein verbindlicher Austausch der Heizungsumwälzpumpe ist eine Maßnahme die direkt dazu beiträgt die Effizienz von Heizanlagen zu verbessern.

Lobbyregister-Nr.: R005531 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80836

Hans-Jürgen Münnig | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufgabe des Vorhabens zur Einführung einer Biotreppe wg. Konflikt mit EU-Recht, Rückschritts- bzw. Verschlechterungsverbot bei Klimaschutz. Stattdessen als Übergang Beibehaltung der 65%-Regel (Unterstützung von Gasheizungen dur mind. 65% erneuerbare Energien). Begrenzung der Nutzungs-/Betriebsdauer konventioneller Heizungen auf 30 Jahre. Auslaufen der Nutzung fossiler Heizmittel sowie Heiztechniken auf Verbrennungstechnik. Wg. Nutzungskonflikt bzw. Priorisierung anderer Sektoren Aufgabe der Nutzung von Wasserstoff für Heizzwecke. Einführung eines echten Nullemissionsstandards anstatt eines bilanziellen. Vollständige Umsetzung der EPBD, RED III u.a. EU-Richtlinien und Vorschriften.

Lobbyregister-Nr.: R008081 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79850

HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz

Lobbyregister-Nr.: R000452 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78766

ista SE | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
ista setzt sich dafür ein, dass die im CO2-Kostenaufteilungsgesetz getroffenen Regelungen zum Mieterschutz und zur Aufteilung der Netzentgelte und Kosten für erneuerbare Brennstoffe möglichst praktikabel.

Lobbyregister-Nr.: R001159 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77919

Kaufland Stiftung & Co. KG | 01.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus

Lobbyregister-Nr.: R001733 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77675

Klenk & Hoursch AG | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R005549 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79878

Klimaschutz im Bundestag e. V. | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufgabe des GModG ist es, an dem beschriebenen Zielbild des Klimaschutzgesetzes orientiert Planungssicherheit zu bieten und die entsprechenden Entscheidungen zu veranlassen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Mehr Transparenz statt mehr Bürokratie Der vorliegende Referentenentwurf ist schwer durchschaubar. Dass keine Synopse zur Verfügung gestellt wurde, erschwert eine sachliche Prüfbarkeit auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.. Wir bedauern die sehr kurze Frist zur Stellungnahme dieser komplexen Gesetzesänderung. Insgesamt können wir nicht erkennen, dass durch diesen Entwurf die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtert wurde.

Lobbyregister-Nr.: R005919 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79722

LEAG GmbH | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen der Legaldefinition von Biomasse sollte der Verweise auf die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung in Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 2 lit. b) gestrichen werden.

Lobbyregister-Nr.: R002063 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79812

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG | 01.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus

Lobbyregister-Nr.: R001738 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77670

Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass heimisch produzierter Biodiesel aus Abfall- und Reststoffen auch im deutschen Wärmemarkt verwendet wird.

Lobbyregister-Nr.: R000700 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74646

natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen | 08.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berückksichtigung zusätzlicher Aspekte zur Baustoffwahl, Lebenszyklusbetrachtung, Berücksichtigung der Umsetzung der Klimaziele

Lobbyregister-Nr.: R002839 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73469

Primagas Energie GmbH | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fortschreibung der Anerkennung von biogenem Flüssiggas als Erfüllungsoption im GModG, Anpassung der Emissionsfaktoren und Anpassung der Länderöffnungsklausel.

Lobbyregister-Nr.: R004364 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79003

Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG | 01.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus

Lobbyregister-Nr.: R001551 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77661

STEAG GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren, die Förderkulissen des Bundes, und ein künftiges KWKG, GEG bzw. GModG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.

Lobbyregister-Nr.: R001232 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78777

Sto SE & Co. KGaA | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berüksichtigung der Maßnahmen an der energieeffizienten Gebäudehülle zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs im Gebäudesektor.

Lobbyregister-Nr.: R001945 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78642

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. | 28.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Möglichkeit der Anrechenbarkeit der Grüngas- /Grünheizölquote auf die Bio-Treppe sollte derart konkretisiert werden, dass die Anforderungen an den zunehmenden Einsatz von Biogas/Bioöl gemäß §43 Abs. 1 GModG (Bio-Treppe) massenbilanziell auch über die Grüngas-/Grünheizölquote erfüllbar sind - Möglichkeit, dass Bio-Quote und Bio-Treppe bei allen Energieträgern grundsätzlich bilanziell erfüllt werden können - Detailausarbeitung der Eckpunkte zur Bio-Quote sollte zügig im Sommer 2026 erfolgen, damit die Vorbereitungen für die Realisierung ab 2028 möglichst zeitig in die Wege geleitet werden können

Lobbyregister-Nr.: R002822 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77473

VNG AG | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Insbesondere im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der geplanten Grüngasquote rückt die Verfügbarkeit von Biomethanmengen stärker in den Fokus. Ziel der Interessenvertretung ist es, bestehende und künftig realisierbare Potenziale darzustellen sowie Impulse für ein regulatorisches Umfeld zu geben, das die Hebelung zusätzlicher Mengen ermöglicht. Zugleich sollen bestehende Kostensenkungspotenziale aufgezeigt werden, insbesondere im Hinblick auf komplexe und bürokratische Nachweispflichten entlang der Wertschöpfungskette.

Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80707

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.

Lobbyregister-Nr.: R002552 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80137

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. | 19.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben.

Lobbyregister-Nr.: R005093 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78693

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.06.2026
Erste Beratung:11.06.2026
Abstimmung:10.07.2026
Drucksache:21/6278 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/7009 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie10.06.2026Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wirtschaft und Energie22.06.2026Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie08.07.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen08.07.2026Tagesordnung
Haushaltsausschuss08.07.2026Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 23.06.2026 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Kai Warnecke, Haus und Grund Deutschland: Warnecke begrüßte die Abschaffung des Heizungsgesetzes der Vorgängerregierung und hob die Streichung bestimmter Paragrafen sowie die größere Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch als richtige Schritte hervor. Er kritisierte jedoch, dass der Entwurf neue Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, mietrechtliche Sonderregelungen und Rechtsunsicherheiten mit sich bringe. Die Einführung der Bio-Treppe führe zu neuen Belastungen für Eigentümer.

Michael Hilpert, Zentralverband Sanitär Heizung (ZVSHK): Hilpert berichtete von verunsicherten Firmen und forderte, dass verschiedene Heizsysteme weiterhin möglich bleiben sollten. Er betonte, dass fossile Heizsysteme künftig strengeren Anforderungen unterliegen werden, was wirtschaftliche Unsicherheiten schaffe. Der Gesetzentwurf müsse einfacher und praxistauglicher werden.

Markus Staudt, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie: Staudt forderte Nachbesserungen, insbesondere eine Reduzierung der Bürokratie bei Nachweis- und Dokumentationspflichten. Er betonte, dass echte Technologieoffenheit notwendig sei und das Gesetz Investitionen in moderne Heizungsanlagen fördern müsse.

Kai Roger Lobo, Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Lobo hob die Auswirkungen auf Gas- und Stromgrundversorger hervor und forderte praxistaugliche Regeln, um die Wärmewende langfristig zu unterstützen. Häufige Änderungen seien schädlich für die Infrastrukturplanung.

Florian Becker, Deutscher Mieterbund: Becker sah Fortschritte, aber auch erhebliche finanzielle Risiken für Mieter. Er forderte einen technologieneutralen Heizkostendeckel und dass der CO2-Preis vollständig vom Vermieter getragen werden solle. Die geplante 50/50-Aufteilung könne in ineffizienten Gebäuden zu Mehrbelastungen für Mieter führen.

Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieterin (Vonovia): Carcassonne berichtete von hohen Heizkostennachzahlungen und forderte eine klimaneutrale Sanierung ihrer Wohnung. Sie schilderte die Belastung durch schlechte Isolierung und hohe Kosten.

Frederik Moch, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Moch kritisierte, dass der Gesetzentwurf statt Klarheit neue Unsicherheiten schaffe und damit dem sozialverträglichen Umbau der Wärmeversorgung schade. Die Bio-Treppe sieht er kritisch und warnt vor erheblichen Kostenrisiken für Bewohner.

Helmut Waniczek, Chemiker und Autor: Waniczek befürchtet erhebliche Kosten durch den Einsatz von Wasserstoff und Biomethan. Die im Entwurf genannten Entlastungen und Aufwände seien nicht nachvollziehbar. Die Preise für biogene Brennstoffe seien unvorhersehbar, Fernwärme stehe nur punktuell zur Verfügung.

Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte: Klinger erhob die schwersten Bedenken und bezeichnete den Entwurf als verfassungs- und europarechtswidrig. Die Möglichkeit, fossile Heizkessel über 2044 hinaus zu betreiben, widerspreche dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 und führe zu weiterer Verunsicherung.

Johann-Christian Pielow, Rosin Büdenbender Rechtsanwaltsgesellschaft: Pielow widersprach Klinger und betonte, dass der Bundestag frühere Gesetze ändern dürfe. Die behauptete strukturelle Lücke im Klimaschutzrecht sei nicht erkennbar, da die Zahl der fossilen Bestandsheizungen nach 2045 gering sein werde und das Klimaneutralitätsziel nicht unterlaufen werde.

Eva Bode, Deutscher Städte- und Gemeindebund/Deutscher Landkreistag, und Till Jenssen, Deutscher Städtetag: Beide sehen die Technologieoffenheit als richtigen Schritt, kritisieren aber, dass für Kommunen die Grundlage für Investitionsentscheidungen entfalle. Die Streichung bestimmter Paragrafen führe zu fehlender Verknüpfung von Wärmeplanung und Heizungsentscheidung. Die Kosten für Kommunen seien nicht klar dargestellt.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Mitberatende Ausschüsse waren: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/6278, 21/6565) in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD; dagegen gestimmt haben AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.  
Außerdem empfiehlt der Ausschuss die Annahme einer Entschließung mit denselben Mehrheiten.  
Die Anträge der Fraktion Die Linke (Drucksachen 21/3910 und 21/6019) werden abgelehnt (CDU/CSU, AfD und SPD dafür, Die Linke dagegen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten sich).  
Entschließungsantrag: Die Entschließung fordert u.a. die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, eine Vereinfachung der EU-Gebäuderichtlinie, mehr Übersichtlichkeit bei Förderangeboten, Prüfung von Besonderheiten bei Wohnungseigentumsanlagen, Verbesserung der Datenbasis bei sozialen Trägern und Anpassungen im Fernwärmebereich. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf den Gesetzentwurf selbst beziehen. Die wichtigsten Änderungen sind:  
- Einführung von Übergangsregelungen beim Heizungstausch nach irreparablem Ausfall  
- Präzisierungen bei der Wartung von Wärmepumpen  
- Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung  
- Verpflichtung der Bundesregierung, bis 1. Dezember 2026 ein Gesetz zur Einführung einer Grüngas-/Grünheizölquote vorzulegen  
Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf völlig andere Gesetze beziehen (kein „Trojaner“). 
 
Begründung:  
Die Änderungen sollen das Gesetz technologieoffener, flexibler und praxistauglicher machen und die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie gewährleisten. Ziel ist, den Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin zu ermöglichen, aber den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise zu erhöhen (Bio-Treppe ab 2029). Die Regelungen sollen zur Erreichung der Klimaziele beitragen und die Belastungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch Bürokratieabbau und Digitalisierung mindern. Die Auswirkungen auf Kosten und Verfügbarkeit biogener Brennstoffe sind jedoch unsicher. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Lobt das Gesetz als praxistauglich und technologieoffen, hebt Verbesserungen wie Mieterschutz, Grüngasquote und Härtefallregelung hervor.  
- SPD: Betont die Förderung von Fernwärme und Elektrifizierung, sieht keine Versorgungslücke bis 2045 und verweist auf die Bioquote für Klimaschutz.  
- AfD: Lehnt das Gesetz ab, kritisiert Unsicherheiten bei Herkunft und Kosten von Biobrennstoffen, sieht das Gesetz als Mogelpackung und Kostenfalle.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehnt das Gesetz ab, sieht verfassungsrechtliche Bedenken und negative Auswirkungen auf Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit, kritisiert Härtefallregelung und unklare Förderung.  
- Die Linke: Lehnt das Gesetz ab, sieht massive Informationsdefizite, keine ausreichenden Antworten der Regierung zu Klimawirkung und Verfügbarkeit grüner Gase, warnt vor Kostenfallen für Hausbesitzer und Mietende sowie negativen Auswirkungen auf die Klimaziele.  
 
Zusatz:  
Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD (gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke) die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen. Die Anträge der Linken wurden jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen und inhaltlichen Änderungen, die der Ausschuss am Gesetzentwurf empfiehlt, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Umsetzung der RED III-Richtlinie: Nachhaltigkeitskriterien für die Wärmeversorgung werden auf Anlagen mit fester und gasförmiger Biomasse ausgeweitet und Schwellenwerte festgelegt. 
 
- Erweiterung der Optionen für Wärmeerzeugungsanlagen: Hocheffiziente KWK-Anlagen können als gebäudeintegrierte oder gebäudenahe Lösung genutzt werden. 
 
- Nachweis- und Erfüllungsoptionen bei Heizungsanlagen:  
- Neue Nachweismöglichkeiten und Erfüllungsoptionen für bestimmte Anforderungen, insbesondere bei Wärmepumpen-Hybridheizungen. 
- Bis Ende 2039 ist kein individueller Nachweis für die Einhaltung bestimmter Anforderungen nötig; ab 2040 Nachweis durch Fachperson oder Unternehmererklärung bei größeren Gebäuden. 
 
- Übergangsregelungen bei Heizungshavarie: 
- Bei irreparablem Ausfall einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasanlage nach Inkrafttreten des Gesetzes und kurzfristigem Neueinbau gelten Pflichten aus der Bio-Treppe erst nach 12 Monaten. 
- Die Regelung unterscheidet, ob die alte Anlage vor oder nach Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut wurde. 
 
- Gleichbehandlung und technologieoffene Regelungen für Biomasseheizungen. 
 
- Erleichterung des Austauschs alter Heizungsanlagen durch Ausnahmen von bestimmten Vorgaben. 
 
- Pflicht zur automatischen, zonierten Beleuchtungssteuerung mit Belegungserkennung in Nichtwohngebäuden, sofern wirtschaftlich und technisch zumutbar. 
 
- Ausweitung der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen auf weitere nach Landesrecht befugte Personen. 
 
- Bürokratieabbau bei Befreiungen und Verlängerung der Nutzungsdauer bei Bauverzögerungen. 
 
- Berücksichtigung von Containern als Unterkünfte (z. B. für Flüchtlinge, Schulen, Kitas) in den Regelungen. 
 
- Einführung eines Massebilanzsystems für Bioöl und Übergangsregelungen für Biomethan, biogenes Flüssiggas und Bioöl. 
 
- Erweiterung der Anforderungen an Lüftungsanlagen auf automatisierte, bedarfsgeführte Systeme. 
 
- Gleichstellung von Luft-Luft-Wärmepumpen mit anderen Wärmepumpen hinsichtlich Prüf- und Wartungspflichten; Wartungsvertrag kann formale Prüfung ersetzen. 
 
- Vereinfachung und Technologieneutralität bei Prüfpflichten und Anforderungen an Wärmepumpen und hydraulischen Abgleich; Digitalisierung der Prüfungen reduziert Aufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. 
 
- Entlastung bei Prüf- und Optimierungspflichten für Heizungs- und Warmwasseranlagen durch weniger detaillierte, technologieoffene Regelungen. 
 
- Anpassung der Fristen für Verbrauchsdaten (auf 18 Monate) und Klarstellung der Energieeffizienzklasse A als Nullemissionsgebäude. 
 
- Kostenverteilung bei verpflichtendem Einsatz erneuerbarer Brennstoffe in Bestandsgebäuden: Ab 2029 tragen Vermieter und Mieter die Kosten für bis zu 30 Prozent erneuerbaren Brennstoff je zur Hälfte; Preisbestandteile müssen auf Rechnungen ausgewiesen werden. 
 
- Härtefallregelung: Unter bestimmten, eng gefassten Bedingungen kann die Kostenbeteiligung des Vermieters an den Heizkosten entfallen, z. B. bei niedriger Miete, geringer Effizienzklasse, technischer Unmöglichkeit alternativer Heizungen oder Beschlusslage in Eigentümergemeinschaften. 
 
- Informationspflichten des Vermieters gegenüber dem Mieter bei Anwendung der Härtefallregelung. 
 
- Anpassungen an EU-Vorgaben, insbesondere zur Gebäuderichtlinie und zur Kostenverteilung. 
 
- Verschiedene Klarstellungen und Vereinfachungen zur besseren Lesbarkeit und Praktikabilität des Gesetzes. 
 
Redaktionelle Änderungen, reine Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:292/26
Eingang im Bundesrat:15.05.2026
Erster Durchgang:12.06.2026, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:10.07.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss11.05.2026entfällt
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz21.05.2026Tagesordnung
Rechtsausschuss27.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung28.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit28.05.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss28.05.2026Tagesordnung