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Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Initiator:AfD
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.02.2026
Drucksache:21/4348 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung des Amtes der Parlamentarischen Staatssekretäre. Der Entwurf sieht vor, das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre aufzuheben und damit das Amt vollständig zu streichen. Der Gesetzentwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Das Amt wurde 1967 eingeführt, um eine Mittlerfunktion zwischen Parlament und Regierung zu schaffen. Der Entwurf kritisiert, dass diese Funktion zu verfassungsrechtlichen Problemen und einer Schwächung der Gewaltenteilung geführt habe. Die erhoffte Nachwuchsförderung für Ministerämter habe sich nicht erfüllt, und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. 
 
Kosten:  
Durch die Abschaffung des Amtes entstehen dem öffentlichen Haushalt keine Ausgaben. Im Gegenteil, es wird eine Entlastung der Steuerzahler und eine Senkung der Staatsausgaben erwartet, da die Amtsgehälter der Parlamentarischen Staatssekretäre (75 % des Amtsgehalts eines Bundesministers) entfallen. Konkrete Zahlen zu den Einsparungen werden jedoch nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont, dass es keine Alternativen zur Abschaffung gibt und dass kein Erfüllungsaufwand oder weitere Kosten entstehen. Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit oder weitere Aspekte werden nicht gegeben. 
 
Maßnahmen:  
- Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs wird abgeschafft. 
- Die gesetzlichen Regelungen zum Übergangsgeld für Parlamentarische Staatssekretäre entfallen, da das Amt wegfällt. 
- Es wird das Inkrafttreten des Gesetzes geregelt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.02.2026
Drucksache:21/4348 (PDF-Download)
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