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5. Änderung des Tierschutzgesetzes

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, wurde aber noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:06.05.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Tierschutzes beim Schlachten durch die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen. Die Videoüberwachung soll tierschutzsensible Vorgänge dokumentieren und den zuständigen Behörden ermöglichen, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besser zu kontrollieren und etwaige Verstöße zu sanktionieren. Der Entwurf stammt vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das federführend zuständig ist. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf bestehende Regelungen im Tierschutzgesetz, wonach warmblütige Tiere nur nach Betäubung geschlachtet werden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kontrollen durch Behörden bisher nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden können, was insbesondere in großen Schlachthöfen problematisch ist. Anlass der Änderung ist insbesondere die Umsetzung des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt des Gesetzes beigetragen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.  
Für die Wirtschaft wird ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 172.000 Euro (hauptsächlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten) und ein einmaliger Aufwand von ca. 232.000 Euro (Anschaffung/Nachrüstung von Videoüberwachungssystemen) erwartet.  
Für die Verwaltung der Länder (inkl. Kommunen) beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand ca. 257.000 Euro, der einmalige Aufwand ca. 64.000 Euro.  
Einnahmen werden nicht erwartet. Es entstehen keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger oder die sozialen Sicherungssysteme, und Auswirkungen auf Verbraucherpreise sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht keine Befristung und keine Evaluierung vor; die Regelungen sind auf unbestimmte Dauer angelegt. Die verpflichtende Videoüberwachung gilt nur für Schlachteinrichtungen ab einer bestimmten Größe, um mittelständische Unternehmen zu berücksichtigen. Es gibt keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Die Regelung steht im Einklang mit EU-Recht und fördert Nachhaltigkeitsziele, insbesondere eine nachhaltigere und tierschutzgerechte Lebensmittelproduktion. Eine Experimentierklausel ist nicht vorgesehen, da kein Erprobungsbedarf besteht. Der Gesetzentwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung für Betreiber von Schlachteinrichtungen zur Aufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge am Schlachthof. 
- Die Videoüberwachung muss alle relevanten Prozessschritte vom Entladen der Tiere bis zu den ersten weiteren Schlachtarbeiten abdecken, insbesondere tierschutzrelevante Bereiche und den Umgang des Personals mit den Tieren. 
- Die Kameras müssen offen und für alle Betroffenen sichtbar installiert werden. 
- Ausnahmen von der Videoüberwachungspflicht für kleinere Schlachteinrichtungen (weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel/Kaninchen pro Jahr), wobei die Behörde im Einzelfall auch kleinere Betriebe zur Videoüberwachung verpflichten kann, wenn ein begründeter Verdacht auf tierschutzrechtliche Verstöße besteht. 
- Die Videoaufzeichnungen müssen 30 Schlachttage lang gespeichert und der zuständigen Behörde täglich in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt werden. 
- Nach Ablauf der Speicherfrist sind die Aufzeichnungen automatisiert zu löschen; Abrufprotokolle sind sechs Monate nach Löschung der Aufzeichnungen ebenfalls zu löschen. 
- Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Videoaufzeichnungen stichprobenartig und bei Verdacht auf Verstöße zu sichten und kann sie als Beweismittel in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verwenden. 
- Die technische Einrichtung und die Praktikabilität der Datenübermittlung werden von der Behörde kontrolliert. 
- Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat kann per Rechtsverordnung technische und organisatorische Einzelheiten der Videoüberwachung regeln. 
- Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestands für das Nichtbereitstellen, nicht vollständige oder nicht zweckgerechte Bereitstellen der Videoaufzeichnungen durch die Betreiber. 
- Für bestehende Schlachteinrichtungen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Umsetzung der neuen Verpflichtungen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:06.03.2026
Datum Kabinettsbeschluss:29.04.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht we
sentlich zum Inhalt des Gesetzes beigetragen. Anlass der Änderung ist insbesondere die Umsetzung des Koalitionsvertrags.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Der Gesetzentwurf datiert auf den 06.03.2026. Die einzige explizite Angabe zu einem Eingangsdatum der Aufforderung stammt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, die den 06.03.2026 nennt. Die Fristen oder der genaue Zeitraum der Beteiligungsphase werden von keinem der Absender oder vom Ministerium angegeben. Die frühesten Stellungnahmen datieren auf den 19.03.2026 (Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz), die spätesten auf den 02.04.2026 (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft). Daraus ergibt sich ein Zeitraum von mindestens 13 bis 27 Tagen zwischen Entwurfsdatum und den eingegangenen Stellungnahmen. Da keine expliziten Angaben zum Zeitraum gemacht werden, ist von einem angemessenen Zeitraum auszugehen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der abgegebenen Stellungnahmen ist grundsätzlich positiv gegenüber dem Ziel des Gesetzentwurfs, den Tierschutz bei der Schlachtung durch verpflichtende Videoüberwachung zu stärken. Die Einführung einer Videoüberwachung wird von allen Organisationen begrüßt. Die überwiegende Mehrheit der Tierschutzverbände und NGOs kritisiert jedoch die Beschränkung der Überwachungspflicht auf große Betriebe und fordert eine Ausweitung auf alle Schlachtbetriebe. Zudem werden weitergehende Maßnahmen wie längere Speicherfristen, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Auswertung, ergänzende Kontrollen und eine bessere Unterstützung des Kontrollpersonals gefordert. Wirtschaftsverbände und Branchenvertretungen begrüßen das Ziel, weisen jedoch auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Standards, Datenschutz, Mitbestimmung und die Berücksichtigung der besonderen Situation kleiner und mittlerer Betriebe hin. Insgesamt herrscht Konsens über die grundsätzliche Notwendigkeit von Videoüberwachung, jedoch divergieren die Meinungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und der Belastungen für kleinere Betriebe.

Meinungen im Detail
1. Ausweitung der Videoüberwachungspflicht
Tierschutzverbände wie der Bundesverband Menschen für Tierrechte, die Albert Schweitzer Stiftung, Animal Equality, die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung und weitere NGOs kritisieren übereinstimmend die Beschränkung der Videoüberwachung auf große Betriebe. Sie fordern eine Ausweitung auf alle Schlachtbetriebe, da Tierschutzverstöße unabhängig von der Betriebsgröße auftreten können und kleinere Betriebe oft weniger Kontrollstrukturen aufweisen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz fordert zudem eine lückenlose Überwachung des gesamten Prozesses vom Entladen bis zum Tod des Tieres.

2. Speicherfristen und Auswertung der Videodaten
Mehrere Tierschutzorganisationen, darunter die Albert Schweitzer Stiftung und Animal Equality, halten die im Entwurf vorgesehene Speicherfrist von 30 Tagen für zu kurz. Sie fordern eine Verlängerung auf 90 Tage (Albert Schweitzer Stiftung) bzw. mindestens 12 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu drei Jahre bei Ermittlungen (Animal Equality). Die Notwendigkeit verbindlicher Auswertungsstandards und eine risikobasierte, von KI unterstützte Auswertung werden von Animal Equality, der Albert Schweitzer Stiftung, der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz betont. Dabei wird betont, dass KI die menschliche Kontrolle nicht ersetzen, sondern unterstützen soll.

3. Ergänzende Maßnahmen und Kontrolle
Tierschutzverbände fordern, dass Videoüberwachung nur wirksam ist, wenn sie durch weitere Maßnahmen wie unangemeldete Kontrollen, bessere Schulung des Personals und längere Speicherfristen ergänzt wird. Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung hebt die Notwendigkeit von Supervision und Rotationssystemen für das Kontrollpersonal hervor, um psychische Belastungen zu reduzieren und Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz fordert eine umfassende Überwachung insbesondere beim Zutrieb der Tiere, da hier häufig Verstöße festgestellt werden.

4. Technische und organisatorische Anforderungen
Der Bundesverband Rind und Schwein sowie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft fordern bundeseinheitliche technische Standards für die Umsetzung und Speicherung der Videoaufnahmen, um unterschiedliche Anforderungen in den Bundesländern zu vermeiden. Der BÖLW fordert zudem eine bundesweit einheitliche, digitale IT-Lösung für Datensicherung und -übermittlung sowie ein standardisiertes Bewertungssystem und das Vier-Augen-Prinzip bei der Sichtung von Videomaterial.

5. Belastung kleiner und mittlerer Betriebe
Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband Rind und Schwein und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft betonen die finanziellen und organisatorischen Belastungen für kleine und mittlere Betriebe. Sie halten Ausnahmeregelungen für kleinere Betriebe für zwingend notwendig und fordern, dass tatsächliche Schlachtzahlen und nicht zugelassene Kapazitäten als Grundlage dienen. Der BÖLW hebt hervor, dass kleine Betriebe durch regionale Verankerung und mehr Aufmerksamkeit für das einzelne Tier einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten und nicht übermäßig belastet werden dürfen.

6. Datenschutz und Mitbestimmung
Der Bundesverband Rind und Schwein weist auf datenschutzrechtliche Aspekte und die Rolle des Betriebsrats bei der Einführung von Videoüberwachung hin. Diese Themen werden von anderen Wirtschaftsverbänden ebenfalls als relevant betrachtet.

7. Weitere Forderungen
Mehrere Tierschutzverbände fordern ein Verbot der CO₂-Betäubung bei Schweinen (Bundesverband Menschen für Tierrechte, Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung). Die Notwendigkeit geschulten Personals und ausreichend langer Übergangszeiträume wird vom BÖLW betont.

Verfassungsrechtliche Bedenken werden in keiner der vorliegenden Stellungnahmen explizit geäußert.

👍 Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

„Die verpflichtende Videoüberwachung sollte die weiterhin notwendigen Kontrollen durch die zuständigen Behörden ergänzen – insbesondere, da diese zeitlich begrenzt sind und jeweils nur ausgewählte Bereiche erfassen können.“

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßt grundsätzlich die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung tierschutzrelevanter Vorgänge in Schlachthöfen gemäß dem neuen § 4d des Tierschutzgesetzes. Die Stiftung betont jedoch, dass diese Maßnahme nicht zu einer Reduktion der behördlichen Vor-Ort-Kontrollen führen darf, sondern diese ergänzen soll. Besonders hervorgehoben wird, dass die Videoüberwachung nicht nur für große, sondern für alle Schlachteinrichtungen unabhängig von deren Größe verpflichtend sein sollte, da auch in kleinen Betrieben gravierende Tierschutzverstöße vorkommen können. Die Stiftung fordert zudem eine Verlängerung der Speicherfrist der Videoaufzeichnungen von 30 auf 90 Tage, um eine effektivere Kontrolle und Aufdeckung systematischer Verstöße zu ermöglichen. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Möglichkeit, die Auswertung der Videodaten durch künstliche Intelligenz (KI) zu unterstützen, um Tierschutzindikatoren effizienter zu erkennen und die Arbeit der Kontrollbehörden zu erleichtern. Die drei besonders hervorgehobenen Aspekte sind: 1) die Ausweitung der Videoüberwachungspflicht auf alle Betriebe, 2) die Verlängerung der Speicherfrist auf 90 Tage und 3) die Ermöglichung einer KI-gestützten Auswertung der Videodaten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Animal Equality Germany e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf geht bei der Begrenzung der verpflichtenden Videoüberwachung auf nur große Schlachthöfe, der fehlenden Perspektive für eine lückenlose Auswertung des entstehenden Videomaterials und der zu kurzen Speicherfrist von nur 30 Tagen nicht weit genug.“

Animal Equality bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert jedoch mehrere zentrale Punkte. Besonders wird bemängelt, dass die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen nur für große Betriebe vorgesehen ist, wodurch kleinere Schlachtstätten von dieser Maßnahme ausgenommen werden. Die Organisation fordert eine Ausweitung auf alle Schlachtstätten, unabhängig von der Betriebsgröße. Außerdem wird die fehlende Verpflichtung zur systematischen Auswertung der Videoaufnahmen kritisiert; Animal Equality fordert verbindliche Mindeststandards und eine risikobasierte Auswertung, unterstützt durch Künstliche Intelligenz (KI), wobei die menschliche Kontrolle nicht ersetzt werden soll. Ein weiterer Kritikpunkt ist die zu kurze Speicherfrist von 30 Tagen für die Videoaufzeichnungen. Die Organisation hält mindestens 12 Monate für notwendig, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu drei Jahre bei laufenden Ermittlungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Begrenzung der Videoüberwachung auf große Schlachthöfe, 2) die Notwendigkeit verbindlicher Auswertungsstandards und KI-Unterstützung, 3) die unzureichende Speicherfrist für Videomaterial.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.

„Wir begrüßen die vorliegende Initiative zur Bekämpfung von Tierleid im Zusammenhang mit der Schlachtung. Überzeugt sind wir allerdings, dass noch mehr getan werden muss.“

Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, insbesondere die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben. Sie fordert jedoch, dass diese Überwachung für alle gewerblichen Schlachtstätten verpflichtend sein sollte, unabhängig von der Anzahl der Schlachtungen. Die AGfaN kritisiert, dass die geplante stichprobenartige Sichtung der Videoaufnahmen nicht ausreichend sei und empfiehlt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), um tierschutzrelevante Sequenzen schneller zu identifizieren. Zudem wird betont, dass Videoüberwachung die kontinuierliche Anwesenheit von amtlichen Tierärzten (Amtsveterinären) nicht ersetzen kann. Die AGfaN hebt die Notwendigkeit von Supervisionssystemen zur psychischen Entlastung des Kontrollpersonals hervor und schlägt ein Rotationssystem zur Vermeidung zu enger Bindungen zwischen Kontrolleuren und Betriebsleitungen vor. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Ausgestaltung und Kontrolle der Videoüberwachung, 2) der Schutz und die Unterstützung des Kontrollpersonals durch Supervision und Rotation, 3) weitergehende Forderungen wie das Verbot der CO2-Betäubung bei Schweinen und Geflügel.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft

„Die Ausgestaltung der neuen Regelungen muss daher unbedingt so erfolgen, dass diese Strukturen nicht zusätzlich belastet werden.“

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt grundsätzlich das Ziel, den Tierschutz bei der Schlachtung durch eine verpflichtende Videoüberwachung zu stärken. Besonders betont wird, dass kleine und mittelständische Schlachtbetriebe durch zusätzliche Anforderungen nicht weiter belastet werden dürfen, da sie durch regionale Verankerung, kurze Transportwege und mehr Aufmerksamkeit für das einzelne Tier einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten. Der Verband hält die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen für kleinere Betriebe für zwingend notwendig und fordert, dass die tatsächlichen Schlachtzahlen und nicht die zugelassenen Kapazitäten als Grundlage dienen. Weiterhin wird eine bundesweit einheitliche, digitale IT-Lösung für die Datensicherung und -übermittlung gefordert, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Zudem wird die Einführung eines standardisierten Bewertungssystems und des Vier-Augen-Prinzips bei der Sichtung von Videomaterial empfohlen. Abschließend spricht sich der BÖLW für ausreichend lange Übergangszeiträume aus, damit Betriebe und Behörden sich auf die neuen Anforderungen einstellen können. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ausnahmeregelungen für kleine Schlachtbetriebe, 2) Anforderungen an die IT-Infrastruktur und Datensicherung, 3) Notwendigkeit von Übergangszeiträumen und geschultem Personal.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz

„Nur so ist es aus unserer fünfundzwanzigjährigen Erfahrung mit Videoüberwachung möglich, Fehler von Mitarbeitern rechtzeitig zu erkennen und gleich gegenzusteuern.“

Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz bezieht sich auf den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, insbesondere zur Einführung und Ausgestaltung der Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Verfasser fordern, dass der gesamte Weg des lebenden Tieres – vom Entladen über die Unterbringung im Wartestall, den Zutrieb, die Betäubung bis zur Entblutung und zum Tod – per Video dokumentiert werden soll. Sie begründen dies mit ihrer langjährigen Erfahrung, wonach insbesondere beim Zutrieb häufig gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wurden, etwa durch den unerlaubten Einsatz von Elektroschockern und Stöcken. Die Stellungnahme hebt hervor, dass eine umfassende und ggf. durch Künstliche Intelligenz (KI) unterstützte Videoüberwachung sowohl die betriebliche Eigenkontrolle als auch die behördliche Überwachung effizienter und sicherer machen würde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, den gesamten Prozessweg des Tieres lückenlos zu überwachen, 2) die häufigen Verstöße beim Zutrieb und deren Folgen, 3) die Vorteile moderner Videoüberwachung, auch unter Einsatz von KI.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 19.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Bundesverband Tierschutz e.V.

„Die geplante Beschränkung der verpflichtenden Videoüberwachung auf wenige große Schlachtbetriebe ist fachlich wie rechtlich nicht nachvollziehbar. Ziel des für Tierschutz zuständigen Bundesministeriums muss es sein, eine flächendeckende, und möglichst einheitliche und effektive Überwachungspflicht in Schlachtbetrieben zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme der drei Tierschutzverbände bewertet den Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes, das eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben vorsieht, grundsätzlich als begrüßenswert, kritisiert jedoch die Beschränkung auf wenige große Betriebe. Die Verbände fordern eine Ausweitung der Videoüberwachungspflicht auf alle Schlachtbetriebe, unabhängig von deren Größe, da Tierschutzverstöße in Betrieben jeder Größe auftreten können. Sie argumentieren, dass kleinere Betriebe sogar weniger Kontrollstrukturen als große Betriebe haben und daher besonders überwacht werden müssten. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Videoüberwachung nur dann wirksam ist, wenn sie durch weitere Maßnahmen ergänzt wird, wie z.B. unangemeldete Kontrollen, bessere Schulung des Personals und längere Speicherfristen für Videoaufzeichnungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer flächendeckenden Videoüberwachung unabhängig von der Betriebsgröße, 2) die Forderung nach einer kombinierten Bild- und Tonaufzeichnung zur besseren Erkennung von Tierschutzverstößen, und 3) die Bedeutung begleitender Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollen, bessere Ausbildung des Personals und ein Verbot der CO₂-Betäubung bei Schweinen. Fachbegriffe wie 'Großvieheinheiten' (GVE) werden erläutert als eine Maßeinheit zur Bestimmung der Größe von Tierbeständen, und 'Akkordarbeit' bezeichnet das Arbeiten unter Zeitdruck, was zu Fehlern und Tierschutzproblemen führen kann.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Rind und Schwein e.V.

„Der BRS befürchtet, dass diese zusätzlichen finanziellen Anforderungen ein weiteres Betriebshindernis für diese Anlagen darstellen könnten. Das muss verhindert werden.“

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, den Tierschutz beim Schlachten durch Änderungen am Tierschutzgesetz weiter zu verbessern. Besonders unterstützt wird die Einführung einer Videoüberwachung an Schlachthöfen, da sie zur Rechtssicherheit beiträgt und bereits von vielen Unternehmen umgesetzt wird. Der Verband hebt jedoch hervor, dass bundeseinheitliche Standards für die technische Umsetzung und Speicherung der Videoaufnahmen notwendig sind, um unterschiedliche Anforderungen in den Bundesländern zu vermeiden. Kritisch betrachtet der BRS die zu erwartenden hohen Kosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Schlachthöfe, sowie Fragen zum Datenschutz und zur Mitbestimmung der Betriebsräte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher technischer Standards und Speicherfristen, 2) die finanziellen Belastungen und deren Auswirkungen auf kleinere Betriebe, 3) Datenschutzaspekte und die Rolle des Betriebsrats bei der Videoüberwachung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 31.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:252/26
Eingang im Bundesrat:01.05.2026
Status Bundesrat:Eingegangen

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz21.05.2026Tagesordnung