2. Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

| Offizieller Titel: | Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 14.04.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die steuerliche Entlastung von Luftverkehrsunternehmen, indem die zum 1. Mai 2024 erhöhten Steuersätze der Luftverkehrsteuer wieder auf das Niveau vor diesem Datum abgesenkt werden. Die Lösung besteht konkret darin, die Steuersätze gemäß § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 abzusenken (z.B. von 15,53 € auf 13,03 €, von 39,34 € auf 33,01 €, von 70,83 € auf 59,43 € je nach Flugziel). Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.
Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer vom 1. Mai 2024 zurückzunehmen, sofern dies finanzierbar ist. Am 13. November 2025 haben die Koalitionsspitzen beschlossen, diese Vereinbarung umzusetzen. Die Luftverkehrsteuer ist ein Teil der staatlichen Standortkosten für Luftverkehrsunternehmen in Deutschland.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Steuersenkung Mindereinnahmen: 2026 etwa 170–185 Mio. €, ab 2027 jährlich 330–355 Mio. €. Diese Mindereinnahmen betreffen ausschließlich den Bund, da das Steueraufkommen vollständig dem Bund zusteht. Die Mindereinnahmen werden durch Einsparungen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) ausgeglichen. Für Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. Es werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Sonstiges:
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Für Luftverkehrsunternehmen und Verwaltung entsteht lediglich ein sehr geringer Umstellungsaufwand (z.B. Anpassung von IT-Verfahren). Es werden keine Auswirkungen auf Einzelpreise, das Verbraucherpreisniveau oder die Wirtschaft erwartet. Der Entwurf ist nicht befristet, eine Evaluierung ist nicht vorgesehen. Es bestehen keine Zielkonflikte mit Nachhaltigkeitszielen, und gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht erkennbar. Interessenvertreter hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Gesetzes. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig eingestuft.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll rückgängig gemacht werden.
- Die Steuersätze der Luftverkehrsteuer werden ab dem 1. Juli 2026 wieder auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 gesenkt.
- Konkret werden die Steuersätze wie folgt geändert:
- Für Flüge nach § 11 Absatz 1 Nummer 1: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
- Für Flüge nach § 11 Absatz 1 Nummer 2: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro
- Für Flüge nach § 11 Absatz 1 Nummer 3: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro
| Table Media, 17.03.2026 | Luftverkehrssteuer: Absenkung soll am 1. April ins Kabinett |
| Datum erster Entwurf: | 26.02.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 01.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Die Spitzen der Koalitionsfraktionen der 21. Legislaturperiode haben sich am 13. November 2025 darauf verständigt, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen zu wollen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze in § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes sollen zum 1. Juli 2026 auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024 gesenkt werden. Die hierdurch entstehenden Steuermindereinnahmen im Einzelplan 60 werden durch Einsparungen im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) vollständig erwirtschaftet. Die gesetzlichen Steuersätze gemäß § 11 Absatz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) sollen wie folgt geändert werden:
- Der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 LuftVStG soll von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt werden.
- Der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 2 des LuftVStG soll von 39,34 Euro auf 33,01 Euro gesenkt werden.
- Der Steuersatz gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 3 LuftVStG soll von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt werden.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter oder beauftragte Dritte haben keinen we-sentlichen Einfluss auf den Inhalt dieses Gesetzes genommen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Stellungnahmen nennen Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Laut BARIG und dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 16. März 2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vorgelegt, mit der Möglichkeit der Kommentierung bis zum 17. März 2026. Damit betrug die Beteiligungsphase lediglich einen Tag. Transport & Environment (T&E) Deutschland bestätigt ebenfalls den Eingang der Aufforderung am 16. März 2026. Andere Absender machen keine Angaben zum Zeitraum.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen ist überwiegend kritisch gegenüber dem Umfang der geplanten Steuersenkung, jedoch wird die Rückführung der Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor Mai 2024 von den meisten Wirtschafts-, Industrie- und Luftverkehrsverbänden grundsätzlich begrüßt. Es besteht ein breiter Konsens, dass die Steuerbelastung im internationalen Vergleich weiterhin zu hoch ist und die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland beeinträchtigt. Die geplante Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen durch Kürzungen im Verkehrshaushalt wird von mehreren Verbänden abgelehnt. Umweltorganisationen wie Transport & Environment (T&E) widersprechen der Argumentation, dass nationale Steuern allein für den Rückgang des Passagieraufkommens verantwortlich seien, und kritisieren die sehr kurze Frist zur Stellungnahme.
Meinungen im Detail
1. Steuerhöhe, Wettbewerbsfähigkeit und Standortbedingungen
Wirtschafts- und Luftverkehrsverbände (u.a. ADAC, Ryanair, BDL, BARIG, BDI, DIHK, BTW) kritisieren, dass die Luftverkehrsteuer im europäischen Vergleich weiterhin hoch bleibt. Sie fordern eine Rückführung auf das Niveau vor Mai 2024, teilweise sogar eine vollständige Abschaffung der Steuer (insbesondere Ryanair, BARIG, DIHK, BDI). Die Bedeutung wettbewerbsfähiger steuerlicher Rahmenbedingungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wird betont. Ryanair und BDL kritisieren, dass die im Entwurf vorgesehenen Steuersätze nicht die tatsächlichen Sätze von vor Mai 2024 widerspiegeln und fordern eine realistische Absenkung.
2. Absenkungsmechanismus und Doppelbelastung
Mehrere Luftverkehrs- und Industrieverbände (BDL, BARIG, BDI, BTW) fordern die Wiedereinführung des sogenannten Absenkungsmechanismus, der die Steuerlast an die Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel koppelt, um eine doppelte CO₂-Bepreisung zu vermeiden. Dies wird als marktwirtschaftliches Klimaschutzinstrument und als notwendig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angesehen.
3. Gegenfinanzierung und Auswirkungen auf Infrastruktur
Pro Mobilität, DIHK und weitere Verbände kritisieren die geplante Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen durch Kürzungen im Verkehrshaushalt. Sie warnen vor negativen Folgen für die Finanzierung und Modernisierung der Verkehrswege, insbesondere im Bereich Straße. Es wird gefordert, die Mindereinnahmen stattdessen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu decken, um andere Verkehrsträger nicht zu benachteiligen.
4. Weitere Entlastungsmaßnahmen und Forderungen
Zusätzlich zur Steuersenkung werden von mehreren Wirtschafts- und Luftverkehrsverbänden weitergehende Entlastungen gefordert, etwa die vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer, die Übernahme von Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren durch den Staat sowie eine umfassende Evaluierung der wirtschaftlichen Effekte einer Steuerabschaffung. Die schnelle gesetzliche Umsetzung wird als notwendig erachtet, damit die neuen Steuersätze rechtzeitig in den Flugtickets ausgewiesen werden können.
5. Kritik an kurzer Beteiligungsfrist
Transport & Environment (T&E) Deutschland weist ausdrücklich auf die sehr kurze Frist zur Stellungnahme hin und konnte daher keine ausführliche Kommentierung vornehmen. Auch andere Stellungnahmen deuten auf die knappe Zeitspanne hin.
6. Umwelt- und Markteinschätzungen
T&E widerspricht der Argumentation der Luftverkehrsbranche, dass nationale Steuern und Gebühren allein für den Rückgang des Passagieraufkommens verantwortlich seien. Laut einer Studie von T&E werden das Passagieraufkommen und die Markttrends stärker durch die Strategien der Fluggesellschaften und veränderte Reisegewohnheiten beeinflusst als durch nationale Steuern.
7. Verbraucherinteressen
Der ADAC betont die Vorteile einer Steuersenkung für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere durch niedrigere Ticketpreise, mehr Wettbewerb und bessere Angebotsvielfalt. Gleichzeitig fordert der ADAC eine umfassendere Strategie, die auch Fluggastrechte und Transparenz stärkt.
8. Bewertung der Umsetzung und Zeitplan
Mehrere Verbände (u.a. BARIG, BDL, BTW) kritisieren, dass die Steuersenkung nicht bereits zum 1. Januar 2026 umgesetzt wird und fordern eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes, damit die Luftverkehrsgesellschaften die neuen Steuersätze rechtzeitig umsetzen können.
„Die Absenkung der Luftverkehrsteuer kann den Standort Deutschland stärken und neue Impulse für Wettbewerb und Angebot setzen. Entscheidend wird sein, ob sich dadurch die Marktvielfalt erhöht und Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar profitieren.“
Der ADAC e.V., ein großer deutscher Verbraucherverband, begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Absenkung der Luftverkehrsteuer. Der Verband betont, dass die staatlichen Steuern und Abgaben auf Flugtickets in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch sind, was zu höheren Preisen, weniger Wettbewerb und einer geringeren Angebotsvielfalt führt. Die geplante Steuerabsenkung könne dazu beitragen, den Luftverkehrsstandort Deutschland attraktiver zu machen und das Angebot für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Der ADAC fordert jedoch, dass die Steuerabsenkung Teil einer umfassenderen Strategie sein sollte, die auch Wettbewerb, Transparenz bei Preisbestandteilen und Fluggastrechte stärkt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Auswirkungen hoher Standortkosten auf Angebot und Wettbewerb im deutschen Luftverkehr, (2) die Notwendigkeit eines Überprüfungsmechanismus nach zwei Jahren zur Bewertung der Maßnahme, und (3) die Kritik an der geplanten Gegenfinanzierung aus dem Verkehrs-Etat, da dies zu Nachteilen für andere Verkehrsbereiche führen könnte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.03.2026
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 02452103934-97 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Absenkung ist ein erster Schritt, reicht aber nicht aus, um die Wettbewerbsnachteile bei den staatlich induzierten Kosten gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen.“
Die Stellungnahme des BARIG (Board of Airline Representatives in Germany) bezieht sich auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Zentrale Punkte sind die Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer (LVSt) und die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für den Luftverkehrsstandort Deutschland. BARIG begrüßt die geplante Steuersenkung als wichtigen ersten Schritt, betont jedoch, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Wiedereinführung des sogenannten ETS-Absenkungsmechanismus, der eine Anpassung der Steuer an die Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) vorsieht, (2) die Notwendigkeit schneller gesetzlicher Regelungen, damit Fluggesellschaften die Steuersenkung an Kunden weitergeben können, und (3) weitergehende Vorschläge wie die vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer und die Übernahme von Kosten für Flugsicherung und Luftsicherheitskontrollen durch den Staat.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Referentenentwurf vorgesehene Rückführung der Steuersätze auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 ist ein wichtiger und notwendiger erster Schritt zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) grundsätzlich als wichtigen ersten Schritt zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland. Der BDI betont, dass der Luftverkehr für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft essenziell ist. Die geplante Rückführung der Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 wird begrüßt, jedoch fordert der BDI zusätzlich die Wiedereinführung des sogenannten Absenkungsmechanismus, der die Steuerbelastung an die Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) koppelt. Dies würde verhindern, dass durch steigende CO₂-Bepreisung eine doppelte Belastung entsteht. Darüber hinaus spricht sich der BDI für weitergehende Entlastungen aus, etwa durch eine vollständige Abschaffung oder deutliche Reduzierung der Luftverkehrsteuer sowie Entlastungen bei Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Bedeutung des Luftverkehrs für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, (2) die Notwendigkeit der Wiedereinführung des an den EU-Emissionshandel gekoppelten Absenkungsmechanismus und (3) die Forderung nach weiteren Entlastungsmaßnahmen ohne negative Auswirkungen auf andere Verkehrsträger.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir bitten deshalb darum, die Steuersätze in dem vorliegenden Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des LuftVStG entsprechend zu ändern.“
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Zentrale Forderung ist, die Steuersätze für die Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor der Erhöhung zum 1. Mai 2024 zurückzuführen, wie es der Koalitionsausschuss am 13.11.2025 beschlossen hat. Die im Entwurf vorgesehenen Steuersätze werden kritisiert, da sie nicht die tatsächlichen Sätze von vor dem 1. Mai 2024 widerspiegeln. Weiterhin wird die Wiedereinführung des sogenannten Absenkungsmechanismus gemäß § 11 Abs. 2 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) gefordert. Dieser Mechanismus koppelt die Steuersätze an die Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel, um eine doppelte CO₂-Bepreisung des Luftverkehrs zu vermeiden und marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrumente zu stärken. Abschließend wird eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes angemahnt, damit die Luftverkehrsgesellschaften die neuen Steuersätze rechtzeitig umsetzen können. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die exakten Steuersätze und deren Historie, (2) die Funktionsweise und Bedeutung des Absenkungsmechanismus, (3) die Notwendigkeit einer schnellen gesetzlichen Umsetzung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Absenkung ist ein erster Schritt, reicht aber nicht aus, um die Wettbewerbsnachteile bei den staatlich induzierten Kosten gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) befasst sich mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Luftverkehrsteuer (LVSt) auf das Niveau vor der Erhöhung vom 1. Mai 2024 zurückzuführen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sowie im Koalitionsausschuss beschlossen wurde. Die BDL begrüßt diesen Schritt als wichtiges Signal zur Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland, betont jedoch, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Wiedereinführung des sogenannten ETS-Absenkungsmechanismus, der die Steuerlast an die Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) koppelt, um eine doppelte Belastung durch Steuern und Emissionshandel zu vermeiden; 2) Die Notwendigkeit, die gesetzlichen Grundlagen schnell zu schaffen, damit die Steuersenkung rechtzeitig im Flugticket ausgewiesen werden kann; 3) Die Forderung nach weiteren Entlastungsmaßnahmen, wie etwa der vollständigen Abschaffung der Luftverkehrsteuer oder einer Reduzierung der Luftsicherheitsgebühren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: R002929 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 76163986870-10 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf grundsätzlich, da er die Zusagen von Koalitionsvertrag, Koalitionsausschuss und Bundesregierung umsetzt und damit eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland umsetzt.“
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes, da dieser zentrale Zusagen aus dem Koalitionsvertrag und Regierungsbeschlüssen umsetzt und einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts Deutschland leistet. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung wettbewerbsfähiger steuerlicher Rahmenbedingungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs, die Notwendigkeit weiterer Entlastungen (z.B. vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer oder Senkung auf das Niveau von 2011 sowie Übernahme von Luftsicherheitskosten durch den Staat) und die Wiedereinführung des Absenkungsmechanismus, der eine doppelte CO₂-Bepreisung vermeidet. Kritisch sieht der Verband, dass die Steuersenkung nicht bereits zum 1. Januar 2026 umgesetzt wird und dass die Gegenfinanzierung zulasten anderer Verkehrsträger erfolgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung des Luftverkehrs für die Tourismuswirtschaft und die deutsche Wirtschaft insgesamt, 2) Die Auswirkungen steuerlicher Rahmenbedingungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Konnektivität, 3) Die fiskalische und haushalterische Bewertung der Gegenfinanzierung und die Forderung nach einer umfassenderen Entlastung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Absenkung der Luftverkehrsteuer stellt einen Baustein dar, um den Luftverkehrsstandort Deutschland zu stärken. Der Gesetzentwurf wird daher befürwortet. Weitere Maßnahmen sollten aber folgen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes überwiegend positiv. Die DIHK begrüßt die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer auf das Niveau vor der Erhöhung vom 1. Mai 2024, da der Luftverkehr für die deutsche Wirtschaft eine zentrale Rolle spielt – sowohl als eigenständige Branche als auch als Grundlage für andere Wirtschaftsbereiche. Allerdings wird betont, dass die Steuerbelastung im internationalen Vergleich weiterhin hoch bleibt und weitere Schritte, wie eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer für gewerbliche Flüge, notwendig wären. Kritisch sieht die DIHK, dass die Mindereinnahmen ausschließlich im Haushalt des Verkehrsministeriums ausgeglichen werden sollen, was zu Kürzungen bei wichtigen Infrastrukturprojekten führen könnte. Zudem wird bemängelt, dass keine umfassende Evaluierung der wirtschaftlichen Effekte einer Steuerabschaffung erfolgt ist. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Bedeutung des Luftverkehrsstandorts Deutschland und dessen unterdurchschnittliche Entwicklung im europäischen Vergleich, 2) Die Auswirkungen der Steuer auf die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Deutschlands für internationale Fluggesellschaften, 3) Die Forderung nach weitergehenden Maßnahmen zur vollständigen Abschaffung der Luftverkehrsteuer für gewerbliche Flüge.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Pro Mobilität lehnt die vorgesehene Gegenfinanzierung aus dem Einzelplan 12 ab. Der Verkehrshaushalt muss seiner eigentlichen Aufgabe dienen, nämlich der Sicherung, dem Erhalt und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur.“
Die Stellungnahme von Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. befasst sich mit dem Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Die Bundesregierung plant, die Luftverkehrsteuer ab Juli 2026 wieder auf das Niveau vor Mai 2024 abzusenken. Die dadurch entstehenden Steuermindereinnahmen sollen durch Einsparungen im Verkehrshaushalt (Einzelplan 12) ausgeglichen werden. Pro Mobilität kritisiert diese Gegenfinanzierung, da sie zulasten der Finanzierung zentraler Infrastrukturaufgaben, insbesondere im Bereich Straße, geht. Die Organisation betont, dass der Verkehrshaushalt bereits stark belastet ist und zusätzliche Kürzungen die Erhaltung und Modernisierung der Verkehrswege gefährden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der geplanten Gegenfinanzierung auf die Straßeninfrastruktur und die Gefahr von Investitionsverzögerungen, 2) Die grundsätzliche Ablehnung einer Finanzierung steuerpolitischer Maßnahmen aus dem Verkehrshaushalt, 3) Die Forderung, die Mindereinnahmen stattdessen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu decken. Fachbegriffe wie 'Einzelplan 12' (Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr) und 'MIV' (motorisierter Individualverkehr) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.03.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Deutschland steht jetzt vor einer klaren Entscheidung: weiter zurückfallen oder jetzt entschlossen handeln und damit Tourismus, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung über die kommenden Jahrzehnte hinweg zu stärken.“
Die Stellungnahme der Ryanair zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes kritisiert, dass der deutsche Luftverkehr im europäischen Vergleich zurückliegt. Hauptursachen seien hohe Kosten, insbesondere durch eine der höchsten Luftverkehrssteuern Europas, hohe Flughafenentgelte und ineffiziente Flugsicherung. Ryanair bemängelt, dass der Gesetzentwurf die politische Zusage, die Luftverkehrsteuer auf das tatsächliche Niveau von 2024 abzusenken, nicht einhält. Stattdessen bleiben die Steuersätze höher als versprochen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die tatsächlichen Steuersätze im Vergleich zu den im Gesetz ausgewiesenen Sätzen und die Forderung nach einer realistischen Absenkung, 2) Die Forderung nach vollständiger Abschaffung der Luftverkehrsteuer zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung des Wachstums, 3) Die Bedeutung eines fairen Marktes ohne steuerliche Bevorzugung von Transitpassagieren. Ryanair stellt heraus, dass Wachstum möglich ist, wenn Deutschland die Steuer abschafft und die Rahmenbedingungen verbessert, wie es andere europäische Länder erfolgreich vorgemacht haben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: R006606 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Nachfrage im Luftverkehr hängt zum Großteil von den Strategien der Airlines und von Markttrends wie veränderten Reisegewohnheiten ab, was die Behauptung widerlegt, dass nationale Luftverkehrssteuern und -gebühren allein für den Rückgang der Passagierzahlen nach der Pandemie verantwortlich sind.“
Die Stellungnahme von Transport & Environment (T&E) Deutschland bezieht sich auf den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes. Aufgrund der kurzen Frist konnte keine ausführliche Kommentierung erfolgen. Stattdessen verweist T&E auf eine eigene Studie aus Oktober 2025, die den Zusammenhang zwischen Ticketpreisen, Steuern und dem Flugaufkommen untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Passagieraufkommen im Luftverkehr hauptsächlich von den Strategien der Fluggesellschaften und von Markttrends wie geänderten Reisegewohnheiten beeinflusst wird, nicht jedoch primär von nationalen Steuern und Gebühren. Damit wird der Behauptung der Airlines widersprochen, wonach nationale Luftverkehrssteuern und -gebühren allein für den Rückgang der Passagierzahlen nach der Pandemie verantwortlich seien. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Rolle von Markttrends und Airline-Strategien für das Flugaufkommen, 2) Die Aussagekraft von Preiselastizitätsanalysen im Luftverkehr, 3) Der Vergleich der Kosten für Flughäfen durch nationale Abgaben im Verhältnis zur Passagierzahl je nach Flughafentyp.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 196/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 09.04.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Verkehrsausschuss | 22.04.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 23.04.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 23.04.2026 | Tagesordnung |