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Kraftstoffmaßnahmenpaket

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:31.03.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/4744 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/4984 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Der Entwurf wurde von der Bundesregierung als Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen gegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Wettbewerbskräfte auf dem Kraftstoffmarkt zu stärken, Verbraucherinnen und Verbraucher vor häufigen und sprunghaften Preiserhöhungen an Tankstellen zu schützen und das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Kraftstoffpreisinformationen zu erhöhen. Die zentrale Maßnahme ist die Begrenzung von Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich um 12 Uhr, wobei Preissenkungen weiterhin jederzeit möglich sind. Zudem wird die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel verschärft und das kartellbehördliche Verfahren nach Sektoruntersuchungen vereinfacht und beschleunigt. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung. Für die Evaluierung und Berichterstattung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf nennt als Hintergrund die aktuellen militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und die Störung des Schifffahrtsverkehrs in der Straße von Hormus, die zu stark gestiegenen Erdöl- und Kraftstoffpreisen geführt haben. Es wird auf Wettbewerbsdefizite und unzureichenden Preiswettbewerb auf dem deutschen Kraftstoffmarkt hingewiesen, insbesondere auf die marktstarke Stellung weniger Anbieter und den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ (Preise steigen schnell, sinken langsam). Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über häufige Preisänderungen an Tankstellen werden ebenfalls als Anlass genannt. Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission haben entsprechende Maßnahmen empfohlen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Verwaltung entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand, der insgesamt 200.000 Euro (davon unter 100.000 Euro für die Anpassung der Software beim Bundeskartellamt und voraussichtlich unter 100.000 Euro für ein System zur automatisierten Weiterleitung von Informationen) nicht übersteigen dürfte. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Es werden keine Einnahmen erwartet. Insgesamt wird von einem dämpfenden Effekt auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau ausgegangen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Das Gesetz sieht eine Evaluierung der Begrenzung der Preiserhöhungsfrequenz nach einem Jahr sowie der weiteren Maßnahmen nach fünf Jahren vor. Die Umsetzung orientiert sich am österreichischen Modell. Die Länder sind für den Vollzug zuständig. Verstöße gegen das Verbot mehrfacher Preiserhöhungen können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Der Gesetzentwurf ist mit EU-Recht vereinbar und wird als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bewertet. Es werden keine gleichwertigen Alternativen gesehen, und der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Das Gesetz gilt nur für die Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel an öffentlichen Tankstellen. 
- Tankstellenbetreiber dürfen die Preise für diese Kraftstoffe nur noch einmal pro Tag erhöhen, und zwar zu einem festgelegten Zeitpunkt (12:00 Uhr). Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. 
- Das Verbot richtet sich sowohl an Tankstellenbetreiber als auch an Unternehmen, die die Preishoheit über die Tankstellen haben. 
- Ziel ist es, die Preisvolatilität zu senken und für Verbraucher verlässlichere Kraftstoffpreise zu schaffen. 
- Die Bundesregierung erhält eine Verordnungsermächtigung, um Details zu regeln oder das Verbot bei Bedarf auszusetzen oder anzupassen. Eine solche Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. 
- Verstöße gegen das Verbot der mehrfachen Preiserhöhung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. 
- Die Durchsetzung und Ahndung von Verstößen obliegt den zuständigen Landesbehörden. 
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert das Gesetz: Nach sechs Monaten Austausch mit Stakeholdern, nach einem Jahr Bericht an die Gesetzgeber. 
- Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird eine verschärfte Missbrauchsaufsicht für den Kraftstoffsektor eingeführt: Die Kartellbehörden können leichter gegen missbräuchlich überhöhte Preise vorgehen, da Unternehmen die Kosten ihrer Preisgestaltung darlegen und beweisen müssen (Umkehr der Darlegungs- und Beweislast). 
- Die Missbrauchsaufsicht gilt für alle Marktstufen vor der Abgabe an Endverbraucher, also insbesondere für Großhändler und Raffinerien. 
- Das Verfahren zur Umsetzung von Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen durch das Bundeskartellamt wird vereinfacht und beschleunigt (einstufiges Verfahren). 
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe muss bei Verdacht auf Verstöße gegen das Preiserhöhungsverbot die zuständige Landesbehörde informieren und alle relevanten Daten übermitteln. 
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Regierungsfraktionen:

„Wesentliche inhaltliche Beiträge Dritter wurden bei der Erarbeitung des Entwurfs nicht berücksichtigt.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Deutscher Raiffeisenverband e.V. | 27.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.

Lobbyregister-Nr.: R001376 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74468

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. | 19.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Kritik gegenüber geplanten Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG) - Ablehnung eines geplanten neuen § 29a GWB - Ablehnung der geplanten Änderung § 32f GWB

Lobbyregister-Nr.: R002822 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74011

Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - | 25.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um auf stark gestiegene und schwankende Kraftstoffpreise infolge der Iran-Krise zu reagieren, hat die Politik ein sog. Kraftstoffmaßnahmenpaket vorgeschlagen, der eine zeitliche Begrenzung von Preiserhöhungen sowie eine deutliche Ausweitung kartellrechtlicher Eingriffsbefugnisse vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, hohe Kraftstoffpreise in Krisenzeiten einzudämmen. en2x warnt vor systemfremder Preisregulierung, unklaren und unverhältnismäßigen Eingriffen sowie erheblichen Rechtsrisiken für die betroffenen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft. Zentrales Anliegen von en2x ist, auf dauerhafte Preis- und Kostenkontrollen zu verzichten, bewährte kartellrechtliche Instrumente beizubehalten und Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz funktionsfähigen Wettbewerbs zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R000885 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74289

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:17.03.2026
Erste Beratung:19.03.2026
Abstimmung:26.03.2026
Drucksache:21/4744 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/4984 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie20.03.2026Anhörung
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat25.03.2026Tagesordnung
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz25.03.2026Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Finanzausschuss25.03.2026Ergänzung
Haushaltsausschuss25.03.2026Tagesordnung
Verkehrsausschuss25.03.2026Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 20.03.2026 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Frederik Moch (Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB): Moch begrüßte den Gesetzentwurf, da er wesentliche Teile des DGB-Vorschlags umsetze. Er forderte jedoch zusätzliche Maßnahmen, insbesondere eine Abschöpfung von ungerechtfertigten Spekulationsgewinnen durch eine Übergewinnsteuer, um ein klares Signal gegen die Ausnutzung von Marktmacht zu setzen. Zudem sprach er sich für eine kurzfristige Aufstockung und direkte Auszahlung der Pendlerpauschale aus, die in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umgewandelt werden sollte. Der DGB schlug außerdem eine Energiekostenpauschale von 150 Euro pro Kopf vor und lehnte eine Senkung von CO2-Abgaben aus Klimaschutzgründen ab.

Professor Tomaso Duso (Monopolkommission): Duso betonte, dass die hohen Rohölpreise die Tankstellenpreise bestimmen. Die Begrenzung der Preiserhöhungen auf einmal täglich könne den Verbrauchern Orientierung geben und die Preisdynamik dämpfen. Er schlug vor, Preiserhöhungen auf die Abendzeiten zu verlegen oder mit unterschiedlichen Zeiten in den Bundesländern zu experimentieren. Tankrabatte, Preisbremsen und Steuersenkungen lehnte er ab, da sie das Strukturproblem nicht lösen würden. Die Beweislastumkehr im Kartellrecht sah er kritisch.

Professor Julius Haucap (Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie, Heinrich-Heine-Universität): Haucap empfahl ebenfalls, Preiserhöhungen in die Abendstunden zu verlegen und warnte vor überhasteten Maßnahmen. Er plädierte für eine „schonende Therapie“ und dafür, die Marktmechanismen nicht außer Kraft zu setzen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung sei im Wesentlichen geeignet, um mit verhältnismäßigen Mitteln auf die Problematik zu reagieren.

Jutta Gurkmann (Verbraucherzentrale Bundesverband): Gurkmann wies auf die hohe Belastung der Verbraucher hin und begrüßte die Maßnahmen der Bundesregierung, hielt sie aber für nicht ausreichend. Sie befürchtete weitere Preiserhöhungen, auch bei Lebensmitteln, und sprach sich für die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle aus. Kraftstoff-Steuersenkungen lehnte sie ab, da diese oft nicht weitergegeben würden, und schlug stattdessen eine Senkung der Stromsteuer vor.

Jens-Uwe Franck (Universität Mannheim): Franck hielt es angesichts der schnellen Preissteigerungen für folgerichtig, das kartellrechtliche Instrumentarium zu verschärfen und die Regulierung der Preiserhöhungsfrequenzen zu prüfen. Die Verschärfung der Missbrauchskontrolle könne Missbrauchsverfahren erleichtern, und die Beweislastumkehr sei tragbar, sollte aber nicht überschätzt werden. Er schlug vor, Preisänderungen alle zwei Stunden zu erlauben.

Daniel Witzani-Haim (Arbeiterkammer Wien): Witzani-Haim bewertete das Verbot von mehr als einer Preiserhöhung am Tag positiv und sah die Kartellrechtsänderungen als erste Maßnahmen. Er stellte jedoch die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen wie Margenbegrenzungen und Übergewinnsteuern in den Raum. In Österreich würden Margenbegrenzungen eingeführt. Angesichts jüngster Angriffe auf Gasfelder warnte er vor einer kommenden Energiekrise.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Federführend war der Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse beim Gesetzentwurf (Drucksache 21/4744) waren: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Verkehrsausschuss sowie Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Bei den Anträgen der AfD (21/4750) und Die Linke (21/4748) waren weitere Ausschüsse beteiligt, darunter der Auswärtige Ausschuss und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4744 in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten dagegen. Die Anträge der AfD (21/4750) und Die Linke (21/4748) werden zur Ablehnung empfohlen. Ein Entschließungsantrag ist im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Ja, es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen sind: 
- Das Verbot der mehrfachen täglichen Preiserhöhung gilt nun für alle Otto- und Dieselkraftstoffe (also auch neue oder Premiumprodukte). 
- Eine Verordnung der Bundesregierung nach dem neuen Gesetz bedarf nun auch der Zustimmung des Bundesrates. 
- Überwiegend wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen. 
Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere, fachfremde Gesetze. Es liegt kein „Trojaner“ vor. 
 
Begründung:  
Die Begründung betont, dass die militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten zu erheblichen Preissteigerungen bei Erdöl und Kraftstoffen geführt haben. Ziel des Gesetzes ist es, die Preiserhöhungsfrequenz an Tankstellen zu begrenzen (nur noch eine Preiserhöhung pro Tag um 12:00 Uhr, beliebig viele Preissenkungen bleiben möglich). Zudem wird die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel durch eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Kartellbehörden erleichtert und das Verfahren nach Sektorenuntersuchungen vereinfacht. Die Maßnahmen sollen mehr Transparenz und Verlässlichkeit für Verbraucher schaffen und den Wettbewerb stärken. Haushaltsausgaben entstehen keine, der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung bleibt unter 200.000 Euro. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Notwendigkeit des Gesetzes wegen der aktuellen Krise, sieht die Vorschläge der Opposition als „Überbietungswettbewerb“ für Entlastungen. Ablehnung planwirtschaftlicher Instrumente wie der Übergewinnsteuer. 
- SPD: Unterstützt den Gesetzentwurf als dringend erforderlich. Das neue Kartellrecht könne zu mehr Zurückhaltung bei Preiserhöhungen führen. Weitere Maßnahmen sollten überlegt werden, aber nicht übereilt. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen den Gesetzentwurf, sehen aber die Notwendigkeit, die fossile Abhängigkeit zu reduzieren. Ein Tempolimit sollte diskutiert werden, Klimaziele dürfen nicht infrage gestellt werden. 
- AfD: Unterstützt die Verschärfung des Wettbewerbsrechts, sieht aber die Begrenzung der Preisanpassungen kritisch, da dies zu höheren Durchschnittspreisen führen könnte. Fordert stattdessen Steuersenkungen und lehnt Übergewinnsteuer und Tempolimit ab. 
- Die Linke: Kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Entlastungen für Bürger bringt. Fordert eine Übergewinnsteuer und direkte Entlastungszahlungen. Hält die Maßnahmen der Regierung für unzureichend. 
- Bundesregierung: Betont die schwierige Lage, warnt aber vor Panik. Die Maßnahmen im Gesetzentwurf seien ein Schritt in die richtige Richtung, weitere Maßnahmen würden geprüft. 
 
Zusammenfassung:  
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt, den Gesetzentwurf zur Begrenzung von Kraftstoffpreiserhöhungen und zur Stärkung der Kartellaufsicht in geänderter Fassung anzunehmen. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Gesetzentwurf selbst. Die Mehrheit der Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne) stimmt zu, AfD und Die Linke lehnen ab. Die Anträge der Opposition werden abgelehnt. Die Fraktionen begründen ihre Haltung jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf Wettbewerb, Entlastung und Klimaschutz. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat: 
 
- Das Verbot der mehrfachen täglichen Preiserhöhung an öffentlichen Tankstellen wird auf alle Otto- und Dieselkraftstoffe ausgeweitet, also auch auf Super Plus, B10, HVO 100, Premiumprodukte und künftige neue Kraftstoffe. 
- Es wird klargestellt, dass eine Verordnung nach § 2 Absatz 2 KPAnG nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden kann. 
- Die abweichende Zuständigkeitsregelung wird aus dem KPAnG in das GWB verschoben, um Rechtsklarheit und Rechtsvereinheitlichung zu schaffen. 
- Die zuständige Behörde wird neu benannt, weil der bisherige Verweis aufgrund einer Streichung gegenstandslos geworden ist. 
- Ein Verweisfehler wird korrigiert und der Inhalt einer bußgeldbewehrten Norm aus Gründen der Rechtsklarheit wiederholt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Abstimmung:27.03.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt