Zum Inhalt springen

Abkommen mit Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur
Initiator:Auswärtiges Amt
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:17.07.2026
Drucksache:21/5878 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/6415 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung und nachhaltige Stärkung der Deutsch-Französischen Gymnasien und des gemeinsamen Deutsch-Französischen Abiturs. Das neue Abkommen von 2025 ersetzt das veraltete Schweriner Abkommen von 2002 und passt die rechtlichen, organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen an die aktuellen Anforderungen beider Bildungssysteme an. Es regelt u. a. die Einführung einer Primarstufe, die Anpassung an das novellierte französische Baccalauréat, die Integration neuer Schulstandorte, eine einheitliche Notenskala, verpflichtenden Englischunterricht ab Klasse 6 und eine flexiblere Reaktion auf Ausnahmesituationen wie Pandemien. Die Lösung besteht im Erlass eines Vertragsgesetzes nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, das die Zustimmung des Bundesrates benötigt, sowie einer Verordnungsermächtigung, um Anpassungen der Anlagen zum Abkommen künftig schneller umsetzen zu können. Federführend zuständig ist das Auswärtige Amt
 
Hintergrund:  
Das Abkommen von 2002 (Schweriner Abkommen) ist laut Entwurf nicht mehr zeitgemäß, da es den aktuellen pädagogischen und strukturellen Anforderungen nicht mehr genügt. Anlass für die Reform sind insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg, die tiefgreifende Reform des französischen Baccalauréat und die Notwendigkeit, auf außergewöhnliche Situationen wie die COVID-19-Pandemie flexibel reagieren zu können. Die Fortführung des alten Abkommens wurde geprüft, aber verworfen. Das neue Abkommen baut auf den Erfahrungen seit 1972 auf und will die bilaterale Schulform rechtlich, organisatorisch und pädagogisch konsolidieren und weiterentwickeln. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte. Weder für den Bundeshaushalt noch für die Länder oder Gemeinden werden zusätzliche Kosten erwartet. Auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand oder Bürokratieaufwand. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen selbst tritt einen Monat nach Eingang der letzten Notifikation über den Abschluss der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren in Kraft. Der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. 
 
Sonstiges:  
Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung, um Anpassungen der Anlagen (z. B. Stundentafeln, Abschlussregelungen, Urkundenmuster) künftig schneller und ohne erneutes Vertragsgesetz umsetzen zu können. Dies soll die Handlungsfähigkeit im bilateralen Verhältnis zu Frankreich erhöhen und den Bundestag entlasten. Das Gesetz ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, aber die Vereinfachung und Beschleunigung von Anpassungen wird als wichtig hervorgehoben. Auswirkungen auf Verbraucher, Gleichstellung, Demografie oder die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse werden nicht erwartet. Das Abkommen gilt zunächst für fünf Jahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils fünf Jahre.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:18.03.2026
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:11.05.2026
Erste Beratung:21.05.2026
Abstimmung:11.06.2026
Drucksache:21/5878 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/6415 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend10.06.2026Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss10.06.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Auswärtigen Ausschuss (3. Ausschuss) beschlossen. Mitberatend war der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5878 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben im federführenden Auswärtigen Ausschuss und im mitberatenden Ausschuss die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt. Ein Entschließungsantrag ist nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; er soll in unveränderter Fassung angenommen werden. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung:  
Die Begründung betont, dass das bisherige Abkommen von 2002 (Schweriner Abkommen) nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, insbesondere wegen neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie Änderungen am französischen Baccalauréat. Das neue Abkommen von 2025 soll die bilaterale Schulform modernisieren und stärken. Es regelt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Deutsch-Französischen Gymnasien und des gemeinsamen Abiturs. Die Anlagen zum Abkommen konkretisieren die praktische Ausgestaltung. Für Anpassungen dieser Anlagen ist eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, um Verfahren zu vereinfachen und die Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Erfüllungsaufwände. 
 
Statements der Fraktionen:  
Keine Angaben. (Es sind keine expliziten Statements der Fraktionen im Text enthalten.)

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:187/26
Eingang im Bundesrat:27.03.2026
Erster Durchgang:08.05.2026, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:10.07.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Kulturfragen20.04.2026Tagesordnung