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Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung über den Austausch von GloBE-Informationen

Der Entwurf wurde vom Bundestag beschlossen, der Beschluss des Bundesrats steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:09.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/6497 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/6960 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ratifikation einer Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 über den Austausch von GloBE-Informationen (Mindeststeuer-Berichte) zwischen den zuständigen Behörden verschiedener Staaten. Diese Berichte dienen der Administration der globalen Mindestbesteuerung großer multinationaler Unternehmensgruppen. Die Lösung besteht darin, ein Vertragsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu verabschieden, das die innerstaatliche Umsetzung und den automatischen Informationsaustausch ermöglicht. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der internationalen Bemühungen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) im Rahmen der OECD/G20-Initiative. Die sogenannte Zwei-Säulen-Lösung, insbesondere Säule 2, sieht eine globale effektive Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro vor. Die EU hat dies mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 umgesetzt, die in Deutschland bereits in nationales Recht überführt wurde. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde von zahlreichen Staaten unterzeichnet und soll die effiziente, zentrale Einreichung und den Austausch der Mindeststeuer-Berichte sicherstellen, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden und die Steuerverwaltungen mit den notwendigen Informationen zu versorgen. 
 
Kosten:  
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische, entsteht kein Erfüllungsaufwand und keine direkten sonstigen Kosten. Für die Verwaltung entsteht durch den Austausch von GloBE-Informationen ein Erfüllungsaufwand, der jedoch bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2523 beziffert wurde; durch das vorliegende Vertragsgesetz entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. Der Informationsaustausch trägt zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei. Keine Angaben zu konkreten Einnahmen oder zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der genaue Zeitpunkt, zu dem die Mehrseitige Vereinbarung für Deutschland in Kraft tritt, wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, sobald die Voraussetzungen gemäß § 8 der Vereinbarung erfüllt sind. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil einer internationalen Initiative zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung und fördert die internationale Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Der automatische Austausch erfolgt unter strengen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorgaben; personenbezogene Daten werden nicht ausgetauscht. Die Vereinbarung sieht flexible Mechanismen für Konsultationen, Berichtigungen und Beendigungen vor. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. Angaben zu einer besonderen Eilbedürftigkeit werden nicht gemacht.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:20.03.2026
Datum Kabinettsbeschluss:29.04.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Im Rahmen der effektiven Mindestbesteuerung müssen Unternehmensgruppen einen sogenannten Min­deststeuer-Bericht (GIR- GloBE Information Return) abgeben. In diesem sind bestimmte Kenn­ziffern über die betreffenden Unternehmensgruppen enthalten. Diese Angaben sind notwendig für die sachgerechte Administration der globalen effektiven Mindestbesteuerung sowie zur Überprüfung der Mindeststeuererklärung.  
 
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen mit Drittstaaten. Dabei handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts in Art und Umfang rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, durch die vorliegende völkerrechtliche Mehrseitige Vereinbarung einen automatischen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen zu etablieren.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.06.2026
Erste Beratung:25.06.2026
Abstimmung:09.07.2026
Drucksache:21/6497 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/6960 (PDF-Download)
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss08.07.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der Gesetzentwurf wurde dem Finanzausschuss (7. Ausschuss) zur alleinigen Beratung überwiesen. Es haben keine weiteren Ausschüsse mitberaten. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich im Rahmen seines Auftrags mit dem Gesetzentwurf befasst, aber keine formale Mitberatung durchgeführt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundestag, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6497 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat sich enthalten. Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen oder einen sogenannten „Trojaner“ darstellen könnten. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt hervor, dass das Gesetz die Ratifikation der Mehrseitigen Vereinbarung zum Austausch von GloBE-Informationen (Mindeststeuer-Berichte von Unternehmensgruppen) vorbereitet. Ziel ist ein effizienter, automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Staaten, um die Administration der globalen Mindestbesteuerung zu erleichtern und Mehrfachmeldungen zu vermeiden. Datenschutz wird durch die Vereinbarung und bestehende internationale Abkommen gewährleistet. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand oder Kosten; für die Verwaltung entsteht nur der bereits mit früheren Gesetzen bezifferte Aufwand. Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. 
 
Statements der Fraktionen:  
Keine Angaben. (Im Text sind keine expliziten Statements der einzelnen Fraktionen enthalten.)

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:271/26
Eingang im Bundesrat:01.05.2026
Erster Durchgang:12.06.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss11.05.2026entfällt