Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 22.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/6129 (PDF-Download) |
| Synopse: | vorhanden (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6697 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Frist: 10.04.2026 |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Digitalisierung der Fluggastabfertigung an deutschen Flughäfen. Dazu werden das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst. Luftfahrtunternehmen und beauftragte Stellen dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Reisepässen und Personalausweisen (insbesondere vom Chip) auslesen und verarbeiten, um die Abfertigung digital, freiwillig und datensparsam zu ermöglichen. Die reguläre, analoge Abfertigung bleibt als Option erhalten. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf setzt Maßnahmen um, die das Bundeskabinett am 5. November 2025 für den Bürokratieabbau beschlossen hat, sowie Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode. Er ist Teil der Digitalstrategie der Bundesregierung im Bereich Mobilität und reagiert auf das steigende Passagieraufkommen und die Notwendigkeit effizienterer, digitaler Prozesse an Flughäfen. Außerdem wird auf laufende EU-Initiativen zur Digital Travel Application Bezug genommen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
Bürgerinnen und Bürger werden jährlich um ca. 1.088.000 Stunden entlastet.
Wirtschaft: Die Bürokratiekosten der Wirtschaft verringern sich um ca. 62,995 Millionen Euro jährlich. Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 884.000 Euro (davon 800.000 Euro Sachkosten für technische Infrastruktur).
Verwaltung: Es ergeben sich keine Änderungen beim Erfüllungsaufwand.
Weitere Kosten oder Einnahmen: Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. Weitere Kosten entstehen nicht.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2026 abzuschließen. Dies wird mit der aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten und der bevorstehenden Hauptreisezeit begründet, um die Luftverkehrsbranche zu entlasten. Es haben keine Interessenvertreter oder beauftragte Dritte am Inhalt des Entwurfs mitgewirkt. Das Gesetz ist nicht befristet und sieht keine Evaluierung vor. Die Regelungen sind mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Nachhaltigkeitsaspekte und die Förderung digitaler Infrastruktur werden betont.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Einführung der digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen als freiwillige Alternative zur bisherigen manuellen Kontrolle.
- Nutzung biometrischer Verfahren: Am Flughafen wird ein aktuelles Gesichtsbild des Fluggastes aufgenommen, mit dem Lichtbild im Pass oder Personalausweis abgeglichen und in ein nicht umkehrbares biometrisches Muster umgewandelt.
- Speicherung der biometrischen Muster und erforderlichen Fluggastdaten in verschlüsselter Form für die Dauer der Abfertigung; Löschung spätestens drei Stunden nach Abflug.
- An den Kontrollstellen (z.B. Bordkartenkontrolle, Gepäckaufgabe, Zugang zum Sicherheitsbereich) erfolgt die Identitätsprüfung künftig automatisiert über biometrischen Abgleich, sodass das Vorzeigen von Dokumenten entfällt.
- Die digitale Fluggastabfertigung kann von allen Fluggästen mit deutschem oder EU-/EWR-/Schweizer Pass oder Personalausweis genutzt werden.
- Die Nutzung ist freiwillig und erfordert die ausdrückliche Einwilligung der Fluggäste; reguläre Abfertigung bleibt uneingeschränkt möglich.
- Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und beauftragte Dienstleister erhalten die Befugnis, die für die digitale Abfertigung erforderlichen personenbezogenen Daten aus dem Chip und der maschinenlesbaren Zone von Pass oder Personalausweis auszulesen und zu verarbeiten.
- Datenverarbeitung und Speicherung erfolgen ausschließlich im Geltungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und unter hohen Datenschutzanforderungen.
- Die eingesetzten Hard- und Softwareverfahren zur biometrischen Identitätsprüfung müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.
- Erweiterung der Auslesebefugnisse für Luftfahrtunternehmen auch auf Personalausweise und auf Dokumente von Unionsbürgern, Bürgern von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
- Die digitale Fluggastabfertigung kann sowohl mit Reisepass als auch mit Personalausweis genutzt werden.
- Die Teilnahme an der digitalen Fluggastabfertigung ist für Unternehmen und Fluggäste freiwillig; es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung.
- Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung, um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und weiterer Gesetze im Zusammenhang mit der digitalen Fluggastabfertigung:
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer freiwilligen, digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen. Dabei sollen Passagiere künftig die Möglichkeit erhalten, sich an Kontrollstellen (Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding) mittels biometrischer Gesichtserkennung zu legitimieren, anstatt wie bisher Reisedokumente und Bordkarten manuell vorzuzeigen.
Ablauf: Am Flughafen wird ein aktuelles Gesichtsbild des Fluggastes aufgenommen, mit dem Lichtbild im Pass oder Personalausweis abgeglichen und in ein nicht umkehrbares biometrisches Muster umgewandelt. Dieses Muster wird temporär verschlüsselt gespeichert. An weiteren Kontrollpunkten wird jeweils ein neues biometrisches Muster erzeugt und mit dem gespeicherten verglichen. Stimmen die Muster überein, wird der Zugang freigegeben.
Datenschutz: Die Nutzung ist freiwillig und erfordert die ausdrückliche Einwilligung der Passagiere. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich im Geltungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden nach Abschluss des Abfertigungsprozesses, spätestens drei Stunden nach Abflug, gelöscht. Die verwendeten biometrischen Muster sind so gestaltet, dass sie nicht zurückgerechnet werden können.
Technische Anforderungen: Die eingesetzten Systeme und Verfahren müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Es dürfen nur die für den jeweiligen Prozessschritt unbedingt erforderlichen Daten verarbeitet werden.
Anwendungsbereich: Die digitale Fluggastabfertigung steht allen Fluggästen offen, deren Pass oder Personalausweis von einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt wurde. Auch Flugplatzbetreiber und beauftragte Dienstleister dürfen die Daten im Rahmen der Abfertigung verarbeiten.
Wahlfreiheit: Passagiere können frei entscheiden, ob sie das digitale Verfahren nutzen oder die herkömmliche, manuelle Abfertigung wählen. Die herkömmliche Abfertigung muss weiterhin ohne Einschränkungen angeboten werden.
Rechtliche Änderungen: Neben dem Luftverkehrsgesetz werden auch das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst, um das Auslesen und Verarbeiten der erforderlichen Daten aus den jeweiligen Dokumenten zu ermöglichen.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll unmittelbar nach Verkündung in Kraft treten. Die Nutzung der digitalen Fluggastabfertigung ist für Unternehmen und Fluggäste freiwillig, nicht verpflichtend.
Zielsetzung: Die Maßnahme dient der Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung, dem Bürokratieabbau und der Beschleunigung sowie Vereinfachung der Abläufe an Flughäfen. Sie soll Wartezeiten reduzieren, die Effizienz steigern und das Reiseerlebnis verbessern.
Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats oder eine Antwort der Bundesregierung auf eine solche Stellungnahme ist im vorliegenden Text nicht enthalten.
| https://netzpolitik.org/2026/flugreisen-bundesregierung-will-unternehmen-zugriff-auf-staatliche-biometrie-daten-geben/, 25.03.2026 | Bundesregierung will Unternehmen Zugriff auf staatliche Biometrie-Daten geben |
| Datum Referentenentwurf: | 24.02.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 29.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung betrifft Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 19e LuftVG-E), des Passgesetzes (§ 18 Abs. 5 PassG-E) und des Personalausweisgesetzes (§ 20 Abs. 4a PAuswG-E), um den Prozess der Fluggastabfertigung digitalisieren und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere auf freiwilliger Basis erheblich vereinfachen und beschleunigen zu können. Die Änderungen dienen der Umsetzung der Maßnahmen des Entlastungskabinetts vom 5. November 2025 als vom Kabinett beschlossene Maßnahme der Bundesregierung für Bürokratierückbau sowie der Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“.
Der Referentenentwurf ist noch nicht ressortabgestimmt.
Es besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf bis zum 10. April 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an das Referatspostfach Ref-LF11@bmv.bund.de.
Aufgrund des Inkrafttretens des Lobbyregistergesetzes werden Stellungnahmen nur zur Kenntnis genommen und auf der Internetseite des BMV veröffentlicht, wenn der Urheber beziehungsweise die Institution, die der Urheber der Stellungnahme vertritt, im Lobbyregister vollständig registriert ist oder unter eine Ausnahme des Lobbyregistergesetzes fällt. Es wird darum gebeten, bei der Übersendung der Stellungnahme die Registrierung im Lobbyregister nachzuweisen oder das Vorliegen einer Ausnahme von der (vollständigen) Registrierungspflicht dazulegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erfolgt, wird die Stellungnahme weder zur Kenntnis genommen noch auf der Internetseite des BMV veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen in der uns übermittelten Fassung auf der Internetseite des BMV veröffentlicht werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die in der Stellungnahme selbst enthalten sind, weshalb wir Sie bitten, die Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Das Anschreiben und dortige Angaben zu Namen und Kontaktdaten der Ansprechperson werden von uns vor Veröffentlichung entfernt. Mit der Einsendung der Stellungnahmen werden dem BMV die Nutzungsrechte für die zeitlich unbefristete Veröffentlichung der Stellungnahme auf der Internetseite des BMV eingeräumt.
Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt aktiv widersprechen, wird auf der Internetseite des BMV lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat verbunden mit dem Hinweis „Einverständnis zur Veröffentlichung hat nicht vorgelegen“.
Angestrebter Kabinetttermin ist Mittwoch, 29. April 2026.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:
„Es haben keine Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des
Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Das Bundesministerium für Verkehr hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung am 24. Februar 2026 vorgelegt. Laut Angaben des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und BARIG bestand die Möglichkeit zur Kommentierung bis zum 10. April 2026. Damit ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa sechs Wochen. Weitere Absender machen keine Angaben zum Zeitraum oder zum Eingangsdatum der Aufforderung.
Allgemeine Bewertung
Das allgemeine Meinungsbild zu dem Gesetzentwurf ist überwiegend positiv. Die meisten Verbände begrüßen die Digitalisierung der Fluggastabfertigung, heben Vorteile wie Effizienzsteigerung, Nutzerfreundlichkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit hervor. Besonders betont werden die Freiwilligkeit der Nutzung, Datenschutz und Technologieoffenheit. Kritische Stimmen, insbesondere vom Chaos Computer Club, weisen auf Datenschutzrisiken, fehlende echte Freiwilligkeit und mögliche neue Belastungen hin. Mehrere Verbände fordern Nachbesserungen in Bezug auf Barrierefreiheit, technische Ausgestaltung und die Einbindung europäischer Lösungen.
Meinungen im Detail
Technologieoffenheit und Integration europäischer Lösungen: Mehrere Branchenverbände (VIR, BDL, BARIG, Bitkom, ADV, BTW) loben den technologieoffenen Ansatz des Gesetzentwurfs und fordern, dass verschiedene biometrische und digitale Identitätsverfahren, einschließlich Online-Check-in und mobiler Lösungen, anerkannt werden. Besonders der Verband Internet Reisevertrieb e. V. kritisiert, dass der Entwurf zu stark auf Kiosk-Lösungen setzt und die Integration der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) sowie die Kompatibilität mit europäischen Standards nicht ausreichend berücksichtigt. Bitkom fordert die Einbindung spezialisierter Identitätsdienstleister und eine rechtssichere Einbeziehung von Technologiedienstleistern.
Datenschutz und Datensicherheit: Datenschutz wird von fast allen Verbänden als zentraler Aspekt hervorgehoben. BDL, BARIG und ADV sprechen sich für hohe, aber nicht überzogene Datenschutzstandards aus und warnen vor nationaler Überregulierung („Gold-Plating“) über EU- und internationale Vorgaben hinaus. Der Chaos Computer Club kritisiert die geplante Datenverarbeitung als Zweckentfremdung und sieht die Freiwilligkeit der Einwilligung in der Praxis nicht gegeben. Er warnt zudem vor Missbrauch und Datenverlust bei biometrischen Daten. Der Deutsche Hubschrauber Verband betont die Notwendigkeit einer sicheren Echtheitsprüfung und empfiehlt, den Stand der Technik flexibel über Verwaltungsvorschriften zu regeln.
Freiwilligkeit, Nutzerfreundlichkeit und Bürokratieabbau: Die Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Verfahren wird von allen Branchen- und Tourismusverbänden (BDL, BARIG, BTW, Airlineindustrie, Bitkom) als positiv bewertet und als Voraussetzung für Akzeptanz und Innovation angesehen. Der Chaos Computer Club bezweifelt die tatsächliche Freiwilligkeit und sieht keinen Bürokratieabbau, sondern neue technische und organisatorische Aufwände. Die Airlineindustrie fordert, dass die Authentifizierungspflichten für Fluggesellschaften nicht zu einer faktischen Verpflichtung werden und der Zugang zu Infrastruktur unkompliziert bleibt.
Barrierefreiheit und Inklusion: Die Behindertenverbände (ABID e.V., DBSV) fordern, dass digitale Abfertigungsprozesse für alle Menschen mit Einschränkungen barrierefrei gestaltet werden müssen, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention und nationale Gesetze vorschreiben. Der DBSV hebt die Bedeutung von Assistenzpersonal und die Widerrufbarkeit der Einwilligung hervor. Beide Verbände betonen, dass Barrierefreiheit für alle Arten von Einschränkungen gewährleistet sein muss.
Praktische und rechtliche Umsetzung: Die Branchenverbände (ADV, BDL, Airlineindustrie, Bitkom) fordern eine zügige und praxisnahe Umsetzung, die Einbindung aller relevanten Akteure und eine klare Definition der berechtigten Stellen. Der Deutsche Hubschrauber Verband hebt die Bedeutung der Nutzung von Chip- und maschinenlesbaren Ausweisdaten sowie die Orientierung an BSI-Richtlinien hervor, empfiehlt aber eine flexible Regelung des Stands der Technik. Bitkom sieht Nachbesserungsbedarf bei der Zertifizierung privatwirtschaftlicher Akteure.
Wettbewerbsfähigkeit und internationale Harmonisierung: Die Branchen- und Tourismusverbände (BDL, BARIG, ADV, BTW, Bitkom) betonen, dass der Gesetzentwurf zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt und fordern eine Harmonisierung mit europäischen und internationalen Standards, insbesondere im Datenschutz und bei technischen Schnittstellen.
Kritikpunkte und Risiken: Der Chaos Computer Club äußert grundsätzliche Ablehnung und sieht erhebliche Risiken für Datenschutz und Datensicherheit sowie eine fehlende echte Freiwilligkeit. Die Airlineindustrie kritisiert zu hohe Authentifizierungsanforderungen und fordert kostenlosen Zugang zu Schlüsselzertifikaten. Der VIR bemängelt die fehlende Berücksichtigung der EUDI Wallet und empfiehlt eine stärkere Ausrichtung auf eine durchgängige digitale Reisekette.
Insgesamt zeigt sich ein breiter Konsens für die Digitalisierung der Fluggastabfertigung, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Forderungen je nach Verband. Während Branchen- und Tourismusverbände vor allem Effizienz, Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit betonen, legen Behindertenverbände Wert auf Barrierefreiheit und Datenschutz, und der Chaos Computer Club kritisiert grundlegend die Datenverarbeitung und Freiwilligkeit.
„Obwohl dieses Gesetz ein positiver erster Schritt in die richtige Richtung ist, sollte dieses weiter gestärkt werden.“
Die Stellungnahme der Airlineindustrie bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Ermöglichung digitaler Fluggastabfertigung des Bundesverkehrsministeriums. Die Branche unterstützt das Ziel, die Fluggastabfertigung zu digitalisieren, insbesondere durch freiwillige und einwilligungsbasierte digitale Prozesse. Besonders begrüßt wird, dass das Auslesen von Passchips nicht auf Flughäfen beschränkt ist, was neue Möglichkeiten wie Fernüberprüfung von Dokumenten und biometrische Registrierung eröffnet. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Digitalisierung freiwillig bleiben und die Zustimmung der Passagiere voraussetzen muss. Kritisch wird angemerkt, dass die im Gesetz geforderte Authentifizierungspflicht für Fluggesellschaften zu technisch und organisatorisch anspruchsvoll ist und faktisch zu einer verpflichtenden Belastung führen könnte. Außerdem wird gefordert, dass Fluggesellschaften kostenlosen Zugang zu den nötigen öffentlichen Schlüsselzertifikaten erhalten, um zusätzliche Kosten und Hürden zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Vorteile freiwilliger digitaler Abfertigung, (2) die zu hohen Authentifizierungsanforderungen für Fluggesellschaften und (3) die Notwendigkeit eines unkomplizierten Zugangs zu Infrastruktur und Zertifikaten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die digitalen Dienste, die freiwillig von den Fluggästen in Anspruch genommen werden können, müssen auch von den Menschen mit allen Einschränkungen ebenfalls barrierefrei anwendbar sein.“
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABID e.V.) fordert im Rahmen der geplanten Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), des Passgesetzes (PassG) und des Personalausweisgesetzes (PAuswG), dass für Fluggäste sowie für die ausführenden und umsetzenden Stellen digitale und barrierefreie Bearbeitungs- und Anwendermöglichkeiten geschaffen werden. Diese sollen allen Menschen mit Einschränkungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention offenstehen. Besonders betont wird, dass digitale Dienste, die freiwillig von Fluggästen genutzt werden können, auch für Menschen mit jeglicher Form von Einschränkung barrierefrei nutzbar sein müssen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Forderung nach Barrierefreiheit für digitale Dienste, 2) die Berücksichtigung aller Arten von Einschränkungen, und 3) die Orientierung an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„BARIG begrüßt die Vorlage des Gesetzesentwurfes, da es durch die Anpassung der Regelungen neben einer messbaren Reduzierung von (Bürokratie-)Kosten für die Luftverkehrsbranche auch zu einer fühlbaren Verbesserung/Vereinfachung des Reiseerlebnisses für den Passagier und zu einem Zugewinn für die öffentliche Sicherheit kommen wird.“
Die Stellungnahme des BARIG (Board of Airline Representatives in Germany) bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung. BARIG begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, da er die Digitalisierung und Vereinfachung der Abfertigungsprozesse am Flughafen ermöglicht. Zentral ist die Einführung digitaler Identitätsnachweise wie Digital Travel Credentials (DTC), der EU Digital Identity (EU DI) und der Travel to Europe App (TTE-App), die eine biometrische Verifikation der Passagiere erlauben. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die aktuelle Rechtslage in Deutschland die Einführung digitaler Prozesse erschwert und zu Wettbewerbsnachteilen führt. Besonders betont werden die Chancen der Digitalisierung für Effizienz, Sicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Der Entwurf wird als technologieoffen und datenschutzkonform bewertet, wobei die freiwillige Nutzung biometrischer Verfahren, klare Vorgaben zur Datenverarbeitung und die Vermeidung von übermäßiger Regulierung positiv hervorgehoben werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Datenschutz und Datensparsamkeit, 2) Effizienzsteigerung und Technologieoffenheit, 3) Chancen und Risiken im internationalen Vergleich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bitkom den Gesetzentwurf der Bundesregierung als den zentralen Schritt, um die digitale Fluggastabfertigung auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.“
Die Stellungnahme des Bitkom e.V. befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung. Bitkom begrüßt den Gesetzentwurf, da er eine datenschutzkonforme und technologieoffene Grundlage für die digitale Abfertigung von Fluggästen schafft. Der Entwurf ermöglicht erstmals die freiwillige Nutzung biometrischer Verfahren, wie das Auslesen von Pass- und Personalausweisdaten direkt vom Chip, was insbesondere Airlines, Flughäfen und Reisenden zugutekommt. Bitkom hebt hervor, dass der aktuelle manuelle Prozess fehleranfällig, aufwändig und weniger sicher ist, obwohl die Daten bereits digital vorliegen. Im internationalen Vergleich sieht Bitkom Deutschland im Nachteil und fordert eine zügige Umsetzung des Gesetzes. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit, spezialisierte und nach eIDAS-Verordnung zertifizierte Identitätsdienstleister als berechtigte Stellen im Gesetz zu berücksichtigen, (2) das Fehlen eines praktikablen Zertifizierungspfads für privatwirtschaftliche Akteure nach den BSI-Richtlinien, was die Umsetzung erschwert, und (3) die Klärung des Begriffs 'Bodenabfertigungsdienstleister', um auch Technologiedienstleister als Auftragsverarbeiter rechtssicher einzubeziehen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzentwurf schafft einen ausgewogenen Rahmen, der sowohl den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet als auch die dringend erforderliche Modernisierung der Fluggastprozesse ermöglicht.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung bewertet die geplante Gesetzesänderung als dringend notwendig und überfällig. Der BDL betont, dass die Digitalisierung der Abfertigungsprozesse, inklusive der freiwilligen Nutzung biometrischer Verfahren (z.B. Gesichtserkennung), entscheidend ist, um Deutschlands Luftverkehr im internationalen Wettbewerb zu stärken und Prozesse für Passagiere zu vereinfachen. Der Verband hebt hervor, dass die aktuelle Rechtslage erhebliche Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteile verursacht, da klare Vorgaben für die elektronische Verarbeitung von Reisedokumenten fehlen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Chancen und positiven Erfahrungen internationaler Vorreiter bei der digitalen und biometrischen Reisekette, 2) Datenschutzaspekte, insbesondere Datensparsamkeit und die freiwillige Nutzung biometrischer Daten, sowie 3) die Notwendigkeit, keine überzogenen nationalen Datenschutzanforderungen („Gold-Plating“) über EU- und internationale Standards hinaus zu stellen. Der BDL lobt den technologieoffenen Ansatz des Entwurfs und fordert, dass auch Online-Check-in-Verfahren und verschiedene biometrische Lösungen anerkannt werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002929 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 76163986870-10 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BTW begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung ausdrücklich. Mit der Einführung des neuen § 19e Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie den flankierenden Anpassungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz wird erstmals ein klarer, rechtssicherer Rahmen geschaffen, um zentrale Prozesse der Fluggastabfertigung auf freiwilliger Basis digitalisieren zu können.“
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung überwiegend positiv. Der Gesetzentwurf sieht vor, zentrale Prozesse der Abfertigung von Flugreisenden auf freiwilliger Basis zu digitalisieren und schafft dafür erstmals einen klaren, rechtssicheren Rahmen, insbesondere durch die Einführung eines neuen Paragrafen im Luftverkehrsgesetz sowie Anpassungen im Pass- und Personalausweisgesetz. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Digitalisierung die Effizienz steigert, Wartezeiten reduziert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen verbessert. Besonders betont werden die Freiwilligkeit für Fluggäste, die rechtssichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung sowie der technologieoffene Ansatz, der Innovationen ermöglicht. Ausführlich wird auch die Einbindung aller relevanten Akteure (Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber, Bodenabfertigungsdienste) und die Bedeutung einer schnellen Umsetzung thematisiert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Gesetzesänderungen sind zu streichen.“
Der Chaos Computer Club (CCC) lehnt den Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung ab. Der Entwurf sieht vor, dass private Unternehmen wie Fluggesellschaften Zugriff auf die im Reisepass gespeicherten biometrischen Daten (z.B. Gesichtsbilder) erhalten, um den Abfertigungsprozess zu automatisieren. Der CCC kritisiert, dass dies eine Zweckentfremdung der ursprünglich zur Terrorabwehr erhobenen Daten darstellt und die Freiwilligkeit der Einwilligung der Reisenden in die Datenverarbeitung in der Praxis kaum gegeben ist. Zudem werden die behaupteten Vorteile beim Bürokratieabbau als nicht plausibel angesehen, da neue technische und organisatorische Aufwände entstehen. Die Fehleranfälligkeit biometrischer Systeme und der Mikrochips in Reisepässen wird als weiteres Problem hervorgehoben. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die fehlende echte Freiwilligkeit bei der Nutzung biometrischer Verfahren, (2) der fehlende Beitrag zum Bürokratieabbau und stattdessen entstehender Mehraufwand, sowie (3) der besondere Schutzbedarf biometrischer Daten und die Risiken von Missbrauch und Datenverlust.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 09.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Von zentraler Bedeutung für blinde und sehbehinderte Passagiere ist, dass die Einführung einer digitalen Fluggastabfertigung ein 'zusätzliches Angebot' darstellt, das vom Fluggast freiwillig angenommen werden kann, ohne dass eine Ablehnung zu Benachteiligungen bei der Abfertigung führt.“
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) begrüßt grundsätzlich die Einführung der digitalen Fluggastabfertigung, betont jedoch die Notwendigkeit, dass diese als freiwilliges, zusätzliches Angebot gestaltet wird. Besonders hervorgehoben wird, dass die digitale Abfertigung für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei zugänglich sein muss, wie es das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorschreiben. Der DBSV fordert, dass die Zustimmung zur digitalen Abfertigung jederzeit widerrufbar sein sollte, da sich das Aussehen von Menschen mit Sehbehinderung verändern kann, was zu Abweichungen bei biometrischen Lichtbildern führen könnte. Weiterhin wird auf die Bedeutung von geschultem Assistenzpersonal hingewiesen, das blinde und sehbehinderte Passagiere bei der Nutzung der digitalen Prozesse unterstützt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Barrierefreiheit der digitalen Systeme und Vorrichtungen, 2) Freiwilligkeit und Widerrufbarkeit der Teilnahme an der digitalen Abfertigung, 3) Notwendigkeit von geschultem Assistenzpersonal.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Bestreben der Bundesregierung, die Verfahren der Fluggastabfertigung zu digitalisieren, zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird ausdrücklich begrüßt. Der DHV spricht sich für eine möglichst zeitnahe Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen aus.“
Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. (DHV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung und spricht sich für eine zeitnahe Umsetzung aus. Obwohl die Fluggastabfertigung für den gewerblichen Hubschrauberbetrieb nur eine geringe Rolle spielt, hat der Verband drei zentrale Aspekte besonders hervorgehoben: Erstens fordert der DHV, dass beim digitalen Abfertigungsverfahren sowohl die Daten aus dem Chip als auch aus der maschinenlesbaren Zone eines Ausweisdokuments genutzt werden, um die Echtheitsprüfung zu gewährleisten und Sicherheitslücken zu vermeiden. Zweitens geht der DHV davon aus, dass der Abgleich zwischen dem am Flugplatz aufgenommenen Gesichtsbild und dem Lichtbild im Ausweisdokument einmalig und verschlüsselt erfolgt, wobei auf die korrekte Verwendung biometrischer Merkmale hingewiesen wird. Drittens unterstützt der Verband die Orientierung an den Technischen Richtlinien (TR-03121 und TR-03135) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), empfiehlt jedoch, die Festlegung des „Stands der Technik“ nicht direkt im Gesetz, sondern in einer flexiblen Verwaltungsvorschrift zu regeln. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Sicherheitsanforderungen beim Auslesen von Ausweisdaten, die praktische Umsetzung des Bildabgleichs sowie die rechtliche und technische Ausgestaltung der Zertifizierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Flughafenverband ADV begrüßt die Vorschläge der Bundesregierung für die Digitalisierung des Reiseprozesses an Flughäfen, fordert jedoch eine Klarstellung von Technologieoffenheit, die Berücksichtigung des Online-Check-Ins und differenzierte Schutzstandards nach Anwendungszweck sowie die Vermeidung nationaler Zusatzauflagen über bestehende ICAO- oder EU-Standards hinaus.“
Der Flughafenverband ADV bewertet den Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung grundsätzlich positiv. Der Entwurf soll die digitale und biometrische Abfertigung an Flughäfen rechtssicher ermöglichen und damit effizientere Abläufe, höhere Sicherheitsstandards und Datenschutzkonformität gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit von Effizienzsteigerungen durch Wegfall mehrfacher Dokumentenkontrollen und die Integration automatisierter Prozesse, (2) die Bedeutung hoher, aber nicht überzogener Datenschutzstandards, wobei nationale Überregulierung („Gold-Plating“) über EU- und ICAO-Standards hinaus abgelehnt wird, und (3) die Forderung nach Technologieoffenheit, insbesondere die Berücksichtigung von Online-Check-In-Verfahren und flexiblen technischen Lösungen. Die ADV betont, dass die Harmonisierung internationaler, europäischer und nationaler Datenschutz- und Datenstrukturrichtlinien sowie die Bezugnahme auf das ICAO Public Key Directory (PKD) entscheidend sind. Außerdem wird gefordert, dass keine verpflichtende Vor-Ort-Registrierung eingeführt wird, sondern alternative, effiziente Modelle wie mobile Ausweis- und Biometrieverfahren anerkannt werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Deutschland sollte hier nicht eine Zwischenlösung regulatorisch verfestigen, sondern direkt auf europäisch anschlussfähige Zielarchitekturen setzen.“
Der Verband Internet Reisevertrieb e. V. (VIR) begrüßt den Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung grundsätzlich und hebt die Vorteile wie mehr Komfort und Nutzerfreundlichkeit hervor. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass der Entwurf auf einen Kiosk-basierten Identifizierungsprozess am Flughafen setzt, der als zusätzliche Zwischenlösung betrachtet wird und nicht das Zielbild einer durchgängig digitalen Reisekette darstellt. Besonders wird die fehlende Berücksichtigung der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet, eIDAS 2.0) kritisiert, die eine effizientere und nutzerfreundlichere Identitätsübertragung bereits im Buchungsprozess ermöglichen würde. Der Verband empfiehlt, den Gesetzentwurf technologieneutral zu gestalten, die Kompatibilität mit europäischen Lösungen sicherzustellen und etablierte Technologieanbieter frühzeitig einzubeziehen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die begrenzte Wirkung des Kiosk-Ansatzes als Übergangslösung, (2) die Notwendigkeit der Integration der EUDI Wallet und (3) die Empfehlung, den Gesetzestext auf eine durchgängige digitale Reisekette auszurichten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Klarstellung, dass § 19e LuftVG-E keine Ermächtigungsgrundlage für die Erzeugung übertragbarer Identitätsobjekte (Digital Travel Credentials (DTCs)) im Sinne der jeweils geltenden ICAO-Standards (Technical Reports / Guiding Core Principles) oder der EU-Rechtsrahmen für digitale Reiseausweise (COM(2024) 670 final) schafft um Rechtsklarheit für Normadressaten und Vollzugsbehörden zu schaffen und Identitätsmanipulationsrisiken zu minimieren
Lobbyregister-Nr.: R001406 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80413
| Eingang im Bundestag: | 26.05.2026 |
| Erste Beratung: | 11.06.2026 |
| Abstimmung: | 26.06.2026 |
| Drucksache: | 21/6129 (PDF-Download) |
| Synopse: | PDF-Download |
| Beschlussempfehlung: | 21/6697 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 24.06.2026 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für Tourismus | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Verkehrsausschuss | 24.06.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Innenausschuss, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Tourismus sowie der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD geänderten Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD zugestimmt. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, basierend auf einem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 21(15)83). Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und betreffen Anpassungen am Luftverkehrsgesetz, Passgesetz, Personalausweisgesetz, Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU, um die digitale Fluggastabfertigung zu ermöglichen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf ganz andere Gesetze beziehen („Trojaner“).
Begründung:
Die wesentliche Begründung ist, dass durch die Digitalisierung der Fluggastabfertigung Abläufe an Flugplätzen für Passagiere vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Die Nutzung bleibt freiwillig, und es wird betont, dass weiterhin eine reguläre analoge Abfertigung möglich ist. Die Änderungen sollen auch die Nutzung gefälschter Dokumente erschweren. Datenschutzaspekte und die Möglichkeit zur Wahlfreiheit werden hervorgehoben. Die Begründungen der Fraktionen gehen auf Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit, Datenschutz und die Wahrung von Bürgerrechten ein.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Befürwortet die Digitalisierung zur Steigerung der Effizienz und Attraktivität des Luftfahrtstandorts, sieht große Vorteile für Passagiere und Wirtschaft.
- AfD: Unterstützt technische Innovationen grundsätzlich, fordert aber stärkere Garantien für Datenschutz, Freiwilligkeit und Datensicherheit sowie eine Anpassung der Löschungsfrist.
- SPD: Begrüßt die Entbürokratisierung und sieht Vorteile für Passagiere und Beschäftigte, betont die Wahrung des Datenschutzes.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert die Ausweitung der Nutzung biometrischer Daten durch Privatunternehmen, sieht Risiken für Datenschutz und Freiwilligkeit und bemängelt das Fehlen einer Anhörung.
- Die Linke: Erkennt zwar Vorteile der Digitalisierung, sieht aber die Gefahr, dass die Freiwilligkeit ausgehöhlt wird und kritisiert die Einführung biometrischer Überwachungsinfrastrukturen sowie offene datenschutzrechtliche Fragen.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der Änderungen stichpunktartig zusammengefasst:
- Das Verfahren wird für alle Drittstaatsangehörigen mit tauglichen, also mit Chip ausgestatteten Pässen oder Passersatzpapieren auf freiwilliger Basis geöffnet.
- Die Beschränkung auf Schweizer Pässe entfällt, allerdings bleibt die Nutzung von Personalausweisen für das Verfahren weiterhin ausschließlich Schweizer Staatsangehörigen vorbehalten.
- Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern freizügigkeitsberechtigt sind, werden durch eine entsprechende Verweisung im Gesetz ebenfalls erfasst.
- Der Begriff „Pass“ wird anstelle von „Reisepass“ verwendet, sodass auch Dienst- und Diplomatenpässe sowie mit Chip ausgestattete Passersatzpapiere von der Regelung erfasst sind.
- Die Regelung betrifft nicht die Anerkennung von Passersatzpapieren für Grenzübertritte, sondern nur das Auslesen der Daten zu anderen Zwecken.
- Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird auf das Pass- und Ausweiswesen gestützt.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 269/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Erster Durchgang: | 12.06.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Abstimmung: | 10.07.2026 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Finanzausschuss | 11.05.2026 | entfällt |
| Verkehrsausschuss | 27.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 28.05.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 28.05.2026 | Tagesordnung |