Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

| Offizieller Titel: | Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 06.05.2026 |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) zu ändern, um die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis und die Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwerts im Straßenverkehr besser evaluieren zu können. Dazu soll künftig der Grad der Cannabiseinwirkung bei Verkehrsunfällen statistisch erfasst werden. Außerdem wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Statistischen Landesämter relevante Einzelunfalldaten an die Autobahn GmbH des Bundes übermitteln dürfen, um deren Aufgaben im Bereich Verkehrssicherheit zu unterstützen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Im April 2024 wurde Cannabis teilweise legalisiert (Konsumcannabisgesetz). Im August 2024 trat ein gesetzlicher THC-Grenzwert für den Straßenverkehr in Kraft. Für Fahranfänger und junge Fahrer gilt weiterhin ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die Verkehrssicherheit sollen evaluiert werden. Bisher fehlte eine bundesweit einheitliche Erfassung der THC-Konzentration bei Unfällen. Zudem hat die Autobahn GmbH des Bundes seit 2021 neue Aufgaben im Bereich Verkehrssicherheit übernommen und benötigt dafür detaillierte Unfalldaten.
Kosten:
Für den Bund entstehen jährliche Mehrausgaben für Personalkosten in Höhe von 25.743 Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von 13.115 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für den Bund beträgt 23.000 Euro, der einmalige Erfüllungsaufwand 11.000 Euro. Für die Länder entstehen jährlich 11.532 Euro an Personalkosten, 100 Euro Sachkosten sowie ein einmaliger Mehraufwand von 12.303 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder beträgt 9.000 Euro, der einmalige 10.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand oder zusätzliche Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung der Änderungen vor, da diese dauerhaft erforderlich sind. Es haben keine Interessenvertreter oder Dritte wesentlich zum Inhalt beigetragen. Die Änderungen sind zwingend notwendig, um bestehende gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen; Alternativen werden als nicht praktikabel oder nachteilig bewertet. Die Datenschutzanforderungen werden durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Auswirkungen auf Preise, Gleichstellung oder Nachhaltigkeit werden nicht erwartet. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Straßenverkehrsunfallstatistik wird künftig um Daten zum Grad der Cannabiseinwirkung ergänzt, ähnlich wie bereits beim Grad der Alkoholeinwirkung.
- Diese Datenerhebung ermöglicht eine bessere Evaluierung der Auswirkungen von Gesetzesänderungen zum Straßenverkehr und gezielte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere auch für Fahranfänger mit Cannabisverbot.
- Die statistischen Ämter der Länder müssen der Autobahn GmbH des Bundes monatlich und jährlich ausgewählte Einzeldaten zu Straßenverkehrsunfällen übermitteln, um zeitnah auf Unfallgeschehen reagieren zu können.
- Übermittelt werden detaillierte Angaben zu Unfallort, -zeit, -hergang, Unfallursachen, beteiligten Personen (inklusive Alter, Geburtsjahr, Art der Verkehrsbeteiligung), Unfallfolgen, beteiligten Fahrzeugen (inklusive technischer Merkmale), Sachschäden und ggf. Gefahrgut.
- Die Daten sollen helfen, altersgruppenspezifische Unfallursachen zu erkennen und gezielte Maßnahmen abzuleiten, z.B. für junge oder ältere Fahrer und für Ortsfremde.
- Die Autobahn GmbH des Bundes muss organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Wahrung des Statistikgeheimnisses ergreifen, insbesondere durch getrennte Organisationseinheiten ohne Interessenkonflikte.
- Die übermittelten Einzeldaten dürfen ausschließlich für Prävention, Unfallanalyse und Maßnahmenplanung verwendet und nicht mit anderen personenbezogenen Daten zusammengeführt werden; sie sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
- Die Datenhaltung erfolgt zentral, die Nutzung und Maßnahmenplanung jedoch dezentral in den Niederlassungen, um lokale Zuständigkeiten und Streckenkenntnisse zu berücksichtigen.
- Niederlassungen erhalten vollen Zugriff auf die Daten, um auch übergreifende Unfallhäufungen analysieren und Maßnahmen abstimmen zu können.
- Das Gesetz soll unmittelbar nach Verkündung in Kraft treten.
| Datum erster Entwurf: | 27.11.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 29.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:
„Es haben keine Interessenvertreter oder beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des
Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Da keiner der Absender Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung gemacht hat, lässt sich die Dauer der Beteiligungsphase nicht aus den Stellungnahmen ableiten. Es liegen keine Hinweise auf eine zu kurze oder zu lange Frist vor.
Allgemeine Bewertung
Insgesamt wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG) von allen drei Stellungnehmenden – FUSS e.V., Deutsche Verkehrswacht und Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) – grundsätzlich begrüßt. Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Unfallstatistik wird einhellig anerkannt. Gleichzeitig werden von allen Seiten weitergehende Anpassungen und Konkretisierungen gefordert, um die Aussagekraft und Praxistauglichkeit der Statistik zu erhöhen.
Meinungen im Detail
1. Erfassung und Differenzierung von Unfallursachen und Substanzen
Sowohl FUSS e.V. als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft fordern eine differenziertere und zugleich vereinfachte Erfassung der Unfallursachen. FUSS e.V. legt den Schwerpunkt auf die Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachenkategorien, während die DPolG die differenzierte Erfassung aller relevanten berauschenden Substanzen gemäß § 24a StVG verlangt, um insbesondere Mischintoxikationen besser bewerten zu können. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die geplante Ergänzung der Statistik um den Grad der Cannabiseinwirkung und sieht darin einen wichtigen Schritt für die Verkehrssicherheitsarbeit, insbesondere im Kontext der Teillegalisierung von Cannabis.
2. Verletztenkategorien und Datenqualität
FUSS e.V. fordert die Einführung der Kategorie 'MAIS 3+' zur besseren Abbildung der Schwere von Verletzungen und zur Angleichung an EU-Standards. Auch die DPolG spricht sich für eine präzisere Erfassung der Schwere von Verletzungen aus, etwa durch die Einführung der Kategorie 'lebensgefährlich Verletzte'. Beide Verbände betonen, dass eine verbesserte Verletztenstatistik die Prävention und Maßnahmenplanung unterstützt.
3. Erfassung besonderer Unfallarten und Mobilitätsformen
FUSS e.V. hebt die Notwendigkeit hervor, Fußgängeralleinunfälle statistisch zu erfassen, um eine Untererfassung zu vermeiden und gezielte Maßnahmen für den Fußverkehr zu ermöglichen. Die DPolG fordert die gesonderte Erfassung von Sharing-Fahrzeugen und Einsatzfahrten von Polizei und anderen Sonderrechtsträgern, um neuen Unfallrisiken und Mobilitätsformen Rechnung zu tragen.
4. Übermittlung von Unfalldaten und Datenschutz
Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Übermittlung ausgewählter Einzeldaten an die Autobahn GmbH des Bundes. Auch FUSS e.V. fordert die Übermittlung von Unfalldaten an die Autobahn GmbH und die Einbeziehung externer Expertise, etwa durch die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags 2026. Die Deutsche Verkehrswacht bewertet die vorgesehenen Regelungen zum Datenschutz und zur Zweckbindung als angemessen.
5. Beteiligte Verbände und Schwerpunkte
FUSS e.V. als Fachverband für Fußverkehr legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Datenlage für den Fußverkehr und die Anpassung an internationale Standards. Die Deutsche Verkehrswacht als verkehrspolitischer Verband betont die Bedeutung einer faktenbasierten Unfallstatistik für Prävention und politische Entscheidungen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bringt die Perspektive der polizeilichen Praxis ein und fordert insbesondere eine differenzierte Erfassung von Rauschmitteln und neuen Mobilitätsformen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in keiner der Stellungnahmen geäußert.
„Die geplante Anpassung des einschlägigen Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen und dürfte somit zumindest eine statistische Datenlage für die mehrjährige Evaluierung nach der Anhebung des THC-Grenzwertes generieren.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes, insbesondere die geplante differenzierte Erfassung von THC (Tetrahydrocannabinol, Wirkstoff von Cannabis) im Blutserum bei Verkehrsunfällen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass bisherige Statistiken keine ausreichende Unterscheidung zwischen verschiedenen berauschenden Substanzen erlauben, was die Evaluation der im August 2024 eingeführten THC-Grenzwerte erschwert. Die DPolG fordert daher eine weitergehende Differenzierung aller relevanten Substanzen gemäß § 24a StVG, um Mischintoxikationen und deren Auswirkungen besser bewerten zu können. Darüber hinaus werden weitere Anpassungen empfohlen: eine präzisere Erfassung der Schwere von Verletzungen (z.B. Einführung der Kategorie 'lebensgefährlich Verletzte'), die statistische Erfassung von Sharing-Fahrzeugen (wie Carsharing) aufgrund neuer Unfallrisiken sowie die gesonderte Erfassung von Einsatzfahrten von Polizei und anderen Sonderrechtsträgern. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit einer differenzierten Erfassung von Rauschmitteln, (2) die Verbesserung der Verletzungsstatistik und (3) die Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen wie Sharing-Fahrzeuge.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht begrüßen wir das Vorhaben ausdrücklich, insbesondere da wir einer verlässlichen, bundesweit vergleichbaren und aussagekräftigen Unfallstatistik eine zentrale Bedeutung für Prävention, Aufklärung und politische Entscheidungsprozesse beimessen.“
Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes ausdrücklich. Sie betont die Bedeutung einer bundesweit vergleichbaren und aussagekräftigen Unfallstatistik für Prävention, Aufklärung und politische Entscheidungen. Besonders hervorgehoben wird die geplante Ergänzung der Statistik um den Grad der Cannabiseinwirkung, was angesichts der Teillegalisierung von Cannabis und der Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwertes als notwendig angesehen wird. Die Gleichstellung der Erfassung von Alkohol- und Cannabiseinfluss wird als wichtiger Schritt für eine faktenbasierte Verkehrssicherheitsarbeit bewertet. Ebenfalls positiv bewertet wird die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Übermittlung ausgewählter Einzeldaten an die Autobahn GmbH des Bundes, um Unfallursachen besser analysieren zu können. Die vorgesehenen Regelungen zum Datenschutz werden als angemessen angesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Ergänzung der Statistik um Cannabiseinwirkung, 2. Die Übermittlung von Einzeldaten an die Autobahn GmbH, 3. Die Bedeutung von Datenschutz und Zweckbindung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gute Daten sind das Fundament wirksamer Verkehrssicherheitsarbeit. Prävention und Verkehrsüberwachung können nur greifen, wenn verlässliche Unfalldaten vorliegen, gründlich analysiert und gezielt genutzt werden.“
Die Stellungnahme des Fachverbandes FUSS e.V. begrüßt die geplante Weiterentwicklung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG), betont jedoch die Notwendigkeit weitergehender Änderungen, um die Verkehrssicherheitsarbeit zu verbessern. Zentrale Forderungen sind die Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachenkategorien, eine praxisnahe und EU-weit kompatible Kategorisierung der Verletzten (insbesondere die Einführung der Kategorie 'MAIS 3+' für schwerstverletzte Personen), sowie die Erfassung von Fußgängeralleinunfällen, also Unfällen ohne Kfz-Beteiligung. Zudem wird die Übermittlung von Unfalldaten an die Autobahn GmbH des Bundes und die Einbeziehung externer Expertise, wie die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags 2026, gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer differenzierteren und vereinfachten Erfassung von Unfallursachen, um die Datenqualität und Präventionsmöglichkeiten zu verbessern; 2) Die Einführung und Bedeutung der Verletzungskategorie 'MAIS 3+' zur besseren Abbildung der tatsächlichen Unfallfolgen und zur Angleichung an EU-Standards; 3) Die statistische Erfassung von Fußgängeralleinunfällen, um eine Untererfassung zu vermeiden und gezielte Maßnahmen für den Fußverkehr zu ermöglichen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 268/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Finanzausschuss | 11.05.2026 | entfällt |
| Verkehrsausschuss | 27.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 28.05.2026 | Tagesordnung |