Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
| Offizieller Titel: | Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 09.07.2026 |
| Drucksache: | 21/6558 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6991 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) zu ändern, um die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis und die Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwerts im Straßenverkehr besser evaluieren zu können. Dazu sollen künftig im Rahmen der Unfallstatistik auch Daten zum Grad der Cannabiseinwirkung erfasst werden. Außerdem wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Statistischen Landesämter relevante Einzelunfalldaten an die Autobahn GmbH des Bundes übermitteln dürfen, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit wahrnehmen kann. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Im April 2024 wurde Cannabis teilweise legalisiert, und im August 2024 trat ein gesetzlicher THC-Grenzwert für das Führen von Kraftfahrzeugen in Kraft. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum von Alkohol und Cannabis wird besonders sanktioniert. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen auf die Verkehrssicherheit sollen evaluiert werden, wofür eine Anpassung der Unfallstatistik notwendig ist. Zudem hat die Autobahn GmbH des Bundes seit 2021 neue Aufgaben im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit übernommen und benötigt dafür detaillierte Unfalldaten.
Kosten:
Für den Bund entstehen jährliche Mehrausgaben für Personalkosten in Höhe von 25.743 Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von 13.115 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für den Bund beträgt 23.000 Euro, der einmalige 11.000 Euro. Für die Länder entstehen jährliche Personalkosten von 11.532 Euro, Sachkosten von 100 Euro sowie ein einmaliger Mehraufwand von 12.303 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder beträgt 9.000 Euro, der einmalige 10.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand und keine zusätzlichen Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist laut Text zwingend erforderlich und es bestehen keine tragfähigen Alternativen. Es handelt sich nicht um ein Experimentiergesetz, sondern um eine dauerhafte Regelung. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da die Änderungen dauerhaft notwendig sind. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. Es haben keine Interessenvertreter oder Dritte am Inhalt des Entwurfs mitgewirkt. Auswirkungen auf Gleichstellung, Preise oder Nachhaltigkeitsziele werden nicht erwartet. Datenschutzaspekte werden durch technische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Straßenverkehrsunfallstatistik wird um die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung ergänzt, ähnlich wie bereits beim Grad der Alkoholeinwirkung.
- Dadurch können künftig Cannabisunfälle besser untersucht und die Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Verkehrssicherheit evaluiert werden.
- Die erfassten Daten ermöglichen gezielte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere für Fahranfänger und junge Fahrer.
- Die statistischen Ämter der Länder müssen der Autobahn GmbH des Bundes monatlich und jährlich ausgewählte Einzeldaten der Unfallstatistik übermitteln, um zeitnah auf Unfallgeschehen reagieren zu können.
- Die übermittelten Daten umfassen unter anderem Unfallstelle, Datum, Uhrzeit, Unfallhergang, Unfallursachen, beteiligte Personen (mit Alter), Unfallfolgen, beteiligte Fahrzeuge (mit technischen Details), Zulassungsbezirk, Nationalitätszeichen und ggf. Gefahrgutangaben.
- Altersangaben der Unfallbeteiligten werden genutzt, um altersgruppenspezifische Unfallursachen zu erkennen und gezielte Maßnahmen abzuleiten.
- Die Autobahn GmbH des Bundes muss organisatorische Voraussetzungen schaffen, um Datenschutz und Statistikgeheimnis bei der Datenverarbeitung sicherzustellen (z.B. getrennte Organisationseinheiten, keine Interessenkonflikte, Löschung der Daten nach Auswertung).
- Die Daten dürfen nur für Prävention, Analyse von Unfallhäufungen und Planung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung auf Autobahnen verwendet werden und nicht mit anderen personenbezogenen Daten zusammengeführt werden.
- Die Datenhaltung erfolgt zentral, die Nutzung und Maßnahmenplanung dezentral in den Niederlassungen der Autobahn GmbH, um lokale Zuständigkeiten und Streckenkenntnisse zu berücksichtigen.
- Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
| Datum Referentenentwurf: | 27.11.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 29.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:
„Es haben keine Interessenvertreter oder beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des
Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Da keiner der Absender Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung gemacht hat, lässt sich die Dauer der Beteiligungsphase nicht aus den Stellungnahmen ableiten. Es liegen keine Hinweise auf eine zu kurze oder zu lange Frist vor.
Allgemeine Bewertung
Insgesamt wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG) von allen drei Stellungnehmenden – FUSS e.V., Deutsche Verkehrswacht und Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) – grundsätzlich begrüßt. Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Unfallstatistik wird einhellig anerkannt. Gleichzeitig werden von allen Seiten weitergehende Anpassungen und Konkretisierungen gefordert, um die Aussagekraft und Praxistauglichkeit der Statistik zu erhöhen.
Meinungen im Detail
1. Erfassung und Differenzierung von Unfallursachen und Substanzen
Sowohl FUSS e.V. als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft fordern eine differenziertere und zugleich vereinfachte Erfassung der Unfallursachen. FUSS e.V. legt den Schwerpunkt auf die Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachenkategorien, während die DPolG die differenzierte Erfassung aller relevanten berauschenden Substanzen gemäß § 24a StVG verlangt, um insbesondere Mischintoxikationen besser bewerten zu können. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die geplante Ergänzung der Statistik um den Grad der Cannabiseinwirkung und sieht darin einen wichtigen Schritt für die Verkehrssicherheitsarbeit, insbesondere im Kontext der Teillegalisierung von Cannabis.
2. Verletztenkategorien und Datenqualität
FUSS e.V. fordert die Einführung der Kategorie 'MAIS 3+' zur besseren Abbildung der Schwere von Verletzungen und zur Angleichung an EU-Standards. Auch die DPolG spricht sich für eine präzisere Erfassung der Schwere von Verletzungen aus, etwa durch die Einführung der Kategorie 'lebensgefährlich Verletzte'. Beide Verbände betonen, dass eine verbesserte Verletztenstatistik die Prävention und Maßnahmenplanung unterstützt.
3. Erfassung besonderer Unfallarten und Mobilitätsformen
FUSS e.V. hebt die Notwendigkeit hervor, Fußgängeralleinunfälle statistisch zu erfassen, um eine Untererfassung zu vermeiden und gezielte Maßnahmen für den Fußverkehr zu ermöglichen. Die DPolG fordert die gesonderte Erfassung von Sharing-Fahrzeugen und Einsatzfahrten von Polizei und anderen Sonderrechtsträgern, um neuen Unfallrisiken und Mobilitätsformen Rechnung zu tragen.
4. Übermittlung von Unfalldaten und Datenschutz
Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Übermittlung ausgewählter Einzeldaten an die Autobahn GmbH des Bundes. Auch FUSS e.V. fordert die Übermittlung von Unfalldaten an die Autobahn GmbH und die Einbeziehung externer Expertise, etwa durch die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags 2026. Die Deutsche Verkehrswacht bewertet die vorgesehenen Regelungen zum Datenschutz und zur Zweckbindung als angemessen.
5. Beteiligte Verbände und Schwerpunkte
FUSS e.V. als Fachverband für Fußverkehr legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Datenlage für den Fußverkehr und die Anpassung an internationale Standards. Die Deutsche Verkehrswacht als verkehrspolitischer Verband betont die Bedeutung einer faktenbasierten Unfallstatistik für Prävention und politische Entscheidungen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bringt die Perspektive der polizeilichen Praxis ein und fordert insbesondere eine differenzierte Erfassung von Rauschmitteln und neuen Mobilitätsformen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in keiner der Stellungnahmen geäußert.
„Die geplante Anpassung des einschlägigen Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes ist ausdrücklich zu begrüßen und dürfte somit zumindest eine statistische Datenlage für die mehrjährige Evaluierung nach der Anhebung des THC-Grenzwertes generieren.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes, insbesondere die geplante differenzierte Erfassung von THC (Tetrahydrocannabinol, Wirkstoff von Cannabis) im Blutserum bei Verkehrsunfällen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass bisherige Statistiken keine ausreichende Unterscheidung zwischen verschiedenen berauschenden Substanzen erlauben, was die Evaluation der im August 2024 eingeführten THC-Grenzwerte erschwert. Die DPolG fordert daher eine weitergehende Differenzierung aller relevanten Substanzen gemäß § 24a StVG, um Mischintoxikationen und deren Auswirkungen besser bewerten zu können. Darüber hinaus werden weitere Anpassungen empfohlen: eine präzisere Erfassung der Schwere von Verletzungen (z.B. Einführung der Kategorie 'lebensgefährlich Verletzte'), die statistische Erfassung von Sharing-Fahrzeugen (wie Carsharing) aufgrund neuer Unfallrisiken sowie die gesonderte Erfassung von Einsatzfahrten von Polizei und anderen Sonderrechtsträgern. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit einer differenzierten Erfassung von Rauschmitteln, (2) die Verbesserung der Verletzungsstatistik und (3) die Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen wie Sharing-Fahrzeuge.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht begrüßen wir das Vorhaben ausdrücklich, insbesondere da wir einer verlässlichen, bundesweit vergleichbaren und aussagekräftigen Unfallstatistik eine zentrale Bedeutung für Prävention, Aufklärung und politische Entscheidungsprozesse beimessen.“
Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes ausdrücklich. Sie betont die Bedeutung einer bundesweit vergleichbaren und aussagekräftigen Unfallstatistik für Prävention, Aufklärung und politische Entscheidungen. Besonders hervorgehoben wird die geplante Ergänzung der Statistik um den Grad der Cannabiseinwirkung, was angesichts der Teillegalisierung von Cannabis und der Einführung eines gesetzlichen THC-Grenzwertes als notwendig angesehen wird. Die Gleichstellung der Erfassung von Alkohol- und Cannabiseinfluss wird als wichtiger Schritt für eine faktenbasierte Verkehrssicherheitsarbeit bewertet. Ebenfalls positiv bewertet wird die Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für die Übermittlung ausgewählter Einzeldaten an die Autobahn GmbH des Bundes, um Unfallursachen besser analysieren zu können. Die vorgesehenen Regelungen zum Datenschutz werden als angemessen angesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Ergänzung der Statistik um Cannabiseinwirkung, 2. Die Übermittlung von Einzeldaten an die Autobahn GmbH, 3. Die Bedeutung von Datenschutz und Zweckbindung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gute Daten sind das Fundament wirksamer Verkehrssicherheitsarbeit. Prävention und Verkehrsüberwachung können nur greifen, wenn verlässliche Unfalldaten vorliegen, gründlich analysiert und gezielt genutzt werden.“
Die Stellungnahme des Fachverbandes FUSS e.V. begrüßt die geplante Weiterentwicklung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (StVUnfStatG), betont jedoch die Notwendigkeit weitergehender Änderungen, um die Verkehrssicherheitsarbeit zu verbessern. Zentrale Forderungen sind die Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachenkategorien, eine praxisnahe und EU-weit kompatible Kategorisierung der Verletzten (insbesondere die Einführung der Kategorie 'MAIS 3+' für schwerstverletzte Personen), sowie die Erfassung von Fußgängeralleinunfällen, also Unfällen ohne Kfz-Beteiligung. Zudem wird die Übermittlung von Unfalldaten an die Autobahn GmbH des Bundes und die Einbeziehung externer Expertise, wie die Ergebnisse des Verkehrsgerichtstags 2026, gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer differenzierteren und vereinfachten Erfassung von Unfallursachen, um die Datenqualität und Präventionsmöglichkeiten zu verbessern; 2) Die Einführung und Bedeutung der Verletzungskategorie 'MAIS 3+' zur besseren Abbildung der tatsächlichen Unfallfolgen und zur Angleichung an EU-Standards; 3) Die statistische Erfassung von Fußgängeralleinunfällen, um eine Untererfassung zu vermeiden und gezielte Maßnahmen für den Fußverkehr zu ermöglichen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.12.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 18.06.2026 |
| Erste Beratung: | 25.06.2026 |
| Abstimmung: | 09.07.2026 |
| Drucksache: | 21/6558 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6991 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Verkehrsausschuss | 08.07.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Verkehrsausschuss (15. Ausschuss) beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt, aber nicht mitberaten, sondern nur eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6558 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben sich enthalten. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG). Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen „Trojaner“.
Begründung:
Die wesentlichen Inhalte der Begründung sind:
- Mit der Teillegalisierung von Cannabis und Einführung eines THC-Grenzwerts besteht erhöhter Bedarf an belastbaren Daten zur Bewertung der Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit.
- Der Grad der Cannabiseinwirkung soll künftig in der Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst werden.
- Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt Zugang zu detaillierten Einzelunfalldaten, um ihre neuen Aufgaben im Bereich Verkehrssicherheit und Unfallkommissionen auf Bundesautobahnen wahrnehmen zu können.
- Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen für die Übermittlung und Nutzung dieser Daten.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Begrüßt die Integration der Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die Unfallstatistik und die Regelungen zur Autobahn GmbH; bittet um Zustimmung.
- AfD: Kritisiert die späte Änderung des Gesetzes und fragt, warum die Erfassung der Auswirkungen des Cannabiskonsums nicht schon früher erfolgte; erinnert an ihre grundsätzliche Kritik an der Cannabisfreigabe.
- SPD: Hält die Gesetzesänderung für vernünftig und betont, dass damit die Auswirkungen des Cannabiskonsums im Straßenverkehr besser ausgewertet werden können.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hält die statistische Erfassung und die Datenübermittlung an die Autobahn GmbH für sinnvoll, kritisiert aber das Fehlen der Kategorie „potenziell lebensgefährlich verletzt“ entgegen einer EU-Empfehlung und fragt, warum die Rechtsgrundlage erst jetzt geschaffen wird.
- Die Linke: Begrüßt die Voraussetzungen für die Datenweitergabe und die Erfassung des THC-Wertes, kritisiert aber, dass der Gesetzentwurf nicht genutzt wurde, um weitere Schwachstellen (z.B. fehlende Unterkategorie „potenziell lebensbedrohlich verletzt“) zu beseitigen.
Zusammenfassend:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes, um die Erfassung von Cannabiseinwirkung und die Datenübermittlung an die Autobahn GmbH zu ermöglichen. Die Mehrheit der Fraktionen stimmt zu, es gibt jedoch Kritik an versäumten weiteren Verbesserungen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 268/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Erster Durchgang: | 12.06.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Finanzausschuss | 11.05.2026 | entfällt |
| Verkehrsausschuss | 27.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 28.05.2026 | Tagesordnung |