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Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

Der Entwurf wurde vom Bundestag beschlossen, der Beschluss des Bundesrats steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:08.10.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/7194 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/8425 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf dient der innerstaatlichen Umsetzung einer Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur bestehenden Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung zu stärken und den automatischen Informationsaustausch auf neue digitale Finanzprodukte, insbesondere Kryptowerte und entsprechende Investmentbeteiligungen, auszuweiten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Die Bundesrepublik Deutschland und 68 weitere Staaten haben die Zusatzvereinbarung unterzeichnet, um den bereits bestehenden Informationsaustausch an neue Entwicklungen im Finanzsektor (z. B. Kryptowerte, E-Geld, Derivate) anzupassen. Auslöser ist die Aktualisierung des internationalen Standards (Common Reporting Standard, CRS) im Jahr 2023 sowie die Notwendigkeit, die Datenschutzregelungen an die DSGVO anzupassen. Die Vereinbarung ist Teil der internationalen Bemühungen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. 
 
Kosten:  
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, da der Austausch ausschließlich zwischen Behörden erfolgt. Für die Verwaltung entsteht Erfüllungsaufwand, der jedoch bereits mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 beziffert wurde; durch das vorliegende Gesetz entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Weitere Kosten für Unternehmen oder Auswirkungen auf Preise und Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Einnahmen werden nicht konkret beziffert, aber der erweiterte Austausch soll zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens beitragen. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Zeitpunkt, zu dem die Zusatzvereinbarung für Deutschland wirksam wird, wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil internationaler Bemühungen, den Steuerdatenaustausch weiterzuentwickeln und Standards zu harmonisieren. Datenschutz und Verwendungsbeschränkungen für die ausgetauschten Daten werden besonders betont und an die DSGVO angepasst. Die Daten dürfen nur für Steuerzwecke verwendet und nicht veröffentlicht werden. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben. Die Regelungen sind darauf ausgelegt, flexibel auf die Umsetzungsgeschwindigkeit anderer Staaten zu reagieren (Übergangsfristen möglich). Ein besonderes Eilbedürfnis wird nicht erwähnt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:24.03.2026
Datum Kabinettsbeschluss:27.05.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch in Steuersachen und soll die erforderliche Transparenz herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen abzusichern.  
 
Um auch die nach dem amended CRS künftig zusätzlich zu meldenden Informationen mit Staaten außerhalb der EU zwischenstaatlich automatisch austauschen zu können, hat die Bundesregierung am 26. November 2024 das amended CRS MCAA unterzeichnet. 
 
Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 2 Absatz 2 der Vereinbarung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikationen erlangt werden.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:16.07.2026
Erste Beratung:24.09.2026 (ohne Debatte)
Abstimmung:08.10.2026 (ohne Debatte)
Drucksache:21/7194 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/8425 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss07.10.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss. Die Gesetzentwürfe (a, b, c) wurden ausschließlich vom Finanzausschuss beraten. Beim Antrag der Fraktion Die Linke (d) war der Finanzausschuss federführend, der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat mitberaten. Zusätzlich hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen mit den Gesetzentwürfen a, b und c befasst. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundestag, die drei Gesetzentwürfe (Drucksachen 21/7193, 21/7194, 21/7195) jeweils in unveränderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke; die AfD stimmte jeweils dagegen.  
Der Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/5824) wird zur Ablehnung empfohlen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD; dagegen stimmten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.  
Ein zusätzlicher Entschließungsantrag ist nicht enthalten. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen; alle drei Gesetzentwürfe sollen in unveränderter Fassung angenommen werden. Die Beschlussempfehlung bezieht sich ausschließlich auf die vorliegenden Gesetzentwürfe und den Antrag, es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder sogenannte „Trojaner“. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt hervor, dass die Gesetzentwürfe internationale Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch umsetzen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen und Steuerehrlichkeit zu fördern. Die jeweiligen Vereinbarungen betreffen Einkünfte über digitale Plattformen, Finanzkonten (inklusive neuer digitaler Finanzprodukte und Kryptoderivate) sowie Transaktionen mit Kryptowerten. Für Bürger und Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, der Verwaltungsaufwand wurde bereits in früheren Gesetzen beziffert.  
Der Antrag der Linken begründet, dass die bisherige steuerliche Behandlung von Kryptowerten zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führe und fordert eine umfassende Reform. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Unterstützt die Gesetzentwürfe als notwendige Zustimmungsgesetze zu internationalen Abkommen. Beim Antrag der Linken wird kritisiert, dass eine unmittelbare Änderung der Kryptobesteuerung nicht zum Abkommen passe und die steuerliche Systematik durchbreche. 
- SPD: Teilt das Ziel, mehr Steuergerechtigkeit bei Kryptowerten zu schaffen, sieht aber viele Forderungen des Antrags der Linken bereits in Umsetzung oder als zu weitgehend an. Unterstützt die Gesetzentwürfe. 
- AfD: Lehnt die Gesetzentwürfe ab, da sie Datenschutzrisiken sieht und den Nutzen des Datenaustauschs mit Drittstaaten bezweifelt. Kritisiert, dass vor allem Kleinsparer betroffen seien und hält den Antrag der Linken für überholt und standortschädlich. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont die Notwendigkeit von Transparenz zur Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität mit Kryptowerten. Sieht weiteren Reformbedarf, insbesondere bei Peer-to-Peer-Transaktionen, und unterstützt den Antrag der Linken grundsätzlich, bevorzugt aber eine andere rechtliche Umsetzung. 
- Die Linke: Unterstützt die Gesetzentwürfe als wichtigen Schritt gegen Steuerhinterziehung, sieht aber weiterhin Regelungslücken, insbesondere bei dezentralen Kryptotransaktionen. Der eigene Antrag fordert eine umfassende Reform der Kryptobesteuerung und stärkere Regulierung. 
 
Zusammenfassung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme von drei Gesetzentwürfen zur Umsetzung internationaler Abkommen über den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten, insbesondere zu digitalen Plattformen, Finanzkonten und Kryptowerten. Ein Antrag der Linken zur umfassenden Reform der Kryptobesteuerung wird abgelehnt. Die Fraktionen bewerten die Gesetzentwürfe und den Antrag unterschiedlich, wobei die Regierungsfraktionen und Die Linke die Gesetzentwürfe unterstützen, die AfD ablehnt und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weitergehende Reformen fordern.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:337/26
Eingang im Bundesrat:29.05.2026
Erster Durchgang:10.07.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss26.06.2026Tagesordnung