Zum Inhalt springen

Gesetz zur Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte

Der Entwurf ist im Bundesrat eingegangen, wurde aber noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:02.06.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte. Damit soll die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit verbessert werden, indem relevante Informationen zu Kryptotransaktionen zwischen den Vertragsstaaten regelmäßig und automatisch ausgetauscht werden. Die Lösung besteht darin, die rechtlichen Voraussetzungen für den Informationsaustausch zu schaffen und die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zur Abgabe der erforderlichen Notifikation an die OECD zu erlangen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen, wobei die praktische Durchführung durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit 26 weiteren Staaten die Vereinbarung unterzeichnet hat. Die Vereinbarung basiert auf dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Europarat/OECD) und erweitert den automatischen Informationsaustausch auf Kryptowerte. Ziel ist es, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung im internationalen Kontext effektiver zu bekämpfen. Die Vereinbarung ist Teil internationaler Bemühungen, insbesondere im Rahmen der OECD und der EU, ein globales System zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu etablieren. Die Umsetzung baut auf bereits bestehenden Regelungen auf, insbesondere auf dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch diesen Gesetzentwurf keine zusätzlichen Kosten. Es wird kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet, da dieser bereits im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226 beziffert und berücksichtigt wurde. Einnahmen werden nicht konkret beziffert, aber der automatische Informationsaustausch soll zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens beitragen. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil international abgestimmter Maßnahmen und wird als wichtiger Schritt zur weiteren Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung angesehen. Die Vereinbarung enthält umfangreiche Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Der Austausch beginnt voraussichtlich ab September 2027 für das Kalenderjahr 2026 und dann jährlich. Es gibt keine Alternativen zur Umsetzung. Die Vereinbarung ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig bezeichnet, sie ist jedoch Teil eines internationalen Fahrplans zur zeitnahen Umsetzung der OECD-Standards. Besondere Bedeutung wird der Einhaltung von Datenschutz und der Beschränkung der Verwendung der ausgetauschten Daten auf steuerliche Zwecke beigemessen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:24.03.2026
Datum Kabinettsbeschluss:27.05.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entwickelt. Dieses beinhaltet neue standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen 
 
Das CARF soll in Bezug auf die Nutzung von Krypto-Finanzprodukten die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind verpflichtet – in Deutschland auf Grundlage des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) – an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen zu melden, für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben. Die Informationen sollen automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht werden. Rechtsgrundlage des jährlichen automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten soll die Mehrseitige Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement – MCAA) zum CARF sein (CARF MCAA). 
 
Die Bundesrepublik Deutschland hat das CARF MCAA am 26. November 2024 unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das CARF MCAA die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 7 Absatz 1 CARF MCAA an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikationen erlangen. “

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:336/26
Eingang im Bundesrat:29.05.2026
Status Bundesrat:Eingegangen