Digitale Identitätengesetz (DIdG)
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) |
| Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 30.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/7408 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 26.03.2026 Frist: 15.04.2026 |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Verordnung zur Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland. Ziel ist es, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ein sicheres, grenzüberschreitend nutzbares elektronisches Identifizierungsmittel bereitzustellen, das auch für elektronische Signaturen und Nachweise genutzt werden kann. Die Nutzung ist freiwillig und ergänzt bestehende Identifizierungsmittel. Der Entwurf regelt nationale Zuständigkeiten, ergänzt das unmittelbar geltende Unionsrecht und passt bestehende Gesetze (z. B. Pass- und Ausweisrecht, Vertrauensdienstegesetz) an. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf ist notwendig, weil die EU mit der Verordnung (EU) 2024/1183 die Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb von 24 Monaten mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Die Verordnung überarbeitet die bisherige eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 grundlegend. Auslöser ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen, sicheren Rahmens für digitale Identitäten und Vertrauensdienste, um digitale Verwaltungs- und Geschäftsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nationale Regelungen sind erforderlich, um offene Punkte der EU-Verordnung zu konkretisieren und die praktische Umsetzung zu ermöglichen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen u. a. folgende Mehrbedarfe:
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: einmalig 237.000 €, jährlich 920.000 €
- Bundesverwaltungsamt: einmalig 9.233.000 €, jährlich 2.082.000 €
- Bundesnetzagentur: einmalig 2.270.000 €, jährlich 230.000 € Sachkosten sowie 2.585.000 € jährliche Personalkosten
Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung sinkt insgesamt um rund 121,7 Mio. € (auf Bundesebene steigt er um 1,8 Mio. €, auf Länderebene sinkt er um 123,5 Mio. €). Einmaliger Erfüllungsaufwand: Bund 95 Mio. €, Länder 4,4 Mio. €.
Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 13,5 Mio. € und ein jährlicher Aufwand von 1,1 Mio. €.
Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um 3,9 Mio. Stunden.
Einnahmen werden nicht explizit genannt.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
- Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, um die EU-Frist einzuhalten.
- Die Nutzung der EUDI-Wallet ist freiwillig und kostenlos für natürliche Personen.
- Es werden zahlreiche Effizienz- und Einsparpotenziale in Verwaltung und Wirtschaft erwartet.
- Die EUDI-Wallet soll erstmals ein Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten bieten.
- Nachhaltigkeitsziele (SDGs) werden unterstützt, insbesondere Digitalisierung, Ressourcenschonung und Innovationsförderung.
- Das Gesetz ist nicht befristet, eine umfassende nationale Evaluierung ist nicht vorgesehen, aber eine Experimentierklausel und eine gezielte Evaluierung nach drei Jahren sind enthalten.
- Gleichstellungspolitische Belange und gleichwertige Lebensverhältnisse werden berücksichtigt.
- Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst:
1. Einführung und Bereitstellung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland: Das Gesetz regelt, wie die EUDI-Wallet bereitgestellt werden kann – entweder direkt durch den Staat, im Auftrag des Staates oder durch private Anbieter nach Anerkennungsverfahren.
2. Festlegung der Zuständigkeiten und Aufgaben verschiedener Behörden: Unterschiedliche Behörden erhalten klar definierte Aufgaben, etwa für Bereitstellung, Zertifizierung, Aufsicht, Registrierung vertrauender Beteiligter, Ausstellung von Personenidentifizierungsdaten und Koordination.
3. Anerkennung privater Anbieter von EUDI-Wallets: Private Unternehmen können EUDI-Wallets bereitstellen, wenn sie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und bestimmte rechtliche und technische Anforderungen erfüllen.
4. Ausstellung und Verwaltung von Personenidentifizierungsdaten (PID): Behörden oder beliehene private Stellen sind für die Ausstellung, Verwaltung und ggf. den Widerruf von Personenidentifizierungsdaten verantwortlich. Die Register (z.B. Handelsregister, Unternehmensbasisdatenregister) gelten als authentische Quellen.
5. Verpflichtung der Bundesbehörden zur Ausstellung elektronischer Attributsbescheinigungen: Nach einer Übergangsfrist müssen Bundesbehörden auf Verlangen elektronische Nachweise in einem standardisierten, fälschungssicheren Format bereitstellen, die der Schriftform gleichgestellt sind.
6. Integration zusätzlicher Funktionen in die EUDI-Wallet: Das Gesetz ermöglicht die optionale Einbindung von Zahlungsfunktionen (z.B. Kreditkarten, Online-Bezahldienste) sowie NFC-/RFID-Berechtigungen (z.B. Zugangskarten) in die Wallet, sofern keine Sicherheitsrisiken entstehen.
7. Interoperabilität mit bestehenden Systemen: Die EUDI-Wallet kann mit Nutzerkonten (z.B. BundID) und dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) verknüpft werden, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Nachweise auszutauschen.
8. Datenschutz und Datensicherheit: Es werden spezielle Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet und den Personenidentifizierungsdaten gemacht, einschließlich Löschpflichten und technischer Sicherheitsmaßnahmen.
9. Experimentierklausel und Evaluierung: Das Gesetz erlaubt befristete Erprobungen neuer technischer oder organisatorischer Ansätze (z.B. Automatisierung, niedrigschwellige Identifizierung ab 13 Jahren, Zusammenarbeit von Behörden) und sieht eine wissenschaftliche Evaluierung vor.
10. Anpassung und Harmonisierung weiterer Gesetze: Zahlreiche bestehende Gesetze (z.B. Onlinezugangsgesetz, Vertrauensdienstegesetz, Geldwäschegesetz, Personalausweisgesetz) werden angepasst, um die Nutzung und Akzeptanz der EUDI-Wallet zu ermöglichen und rechtliche Hürden abzubauen.
Diese Maßnahmen bilden das Kernstück des Gesetzentwurfs und betreffen sowohl die technische, organisatorische als auch die rechtliche Umsetzung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität in Deutschland.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des bereitgestellten Textes, der die Begründung und Erläuterung eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland darstellt:
1. Ziel und Anwendungsbereich
Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Vorgaben zur EUDI-Wallet. Es regelt, wie die EU-Vorschriften in Deutschland angewendet werden, welche Behörden zuständig sind und wie die Wallet bereitgestellt, anerkannt und verwendet werden kann. Der Anwendungsbereich orientiert sich an den unionsrechtlichen Definitionen und kann sich mit Änderungen des EU-Rechts anpassen.
2. Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Gesetz legt detailliert fest, welche Behörden für welche Aufgaben zuständig sind, z. B. für die Bereitstellung, Zertifizierung, Aufsicht, Informationspflichten und die Verwaltung von Personenidentifizierungsdaten. Es gibt Möglichkeiten, Aufgaben an Dritte zu übertragen oder private Stellen zu beleihen, wenn dies sinnvoll und wirtschaftlich ist. Eine Koordinierungsstelle sorgt für Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden.
3. Bereitstellungsarten der EUDI-Wallet
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Direkte staatliche Bereitstellung
- Bereitstellung im Auftrag des Staates (z. B. durch Ausschreibung)
- Anerkennung privat bereitgestellter Wallets nach einem Prüf- und Anerkennungsverfahren
Die Auswahl der Bereitstellungsart liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, ein Anspruch auf eine bestimmte Art besteht nicht.
4. Personenidentifizierungsdaten und Register
Das Gesetz regelt, wie Personenidentifizierungsdaten (PID) ausgestellt, verwaltet und widerrufen werden. Verschiedene Register (z. B. Handelsregister, Unternehmensbasisdatenregister) werden als authentische Quellen anerkannt. Die Ausstellung und Verwaltung kann auch auf private Stellen übertragen werden, sofern diese geeignet sind.
5. Verwendung und Akzeptanz
Die EUDI-Wallet wird als elektronisches Identifizierungsmittel anerkannt und kann sowohl für grenzüberschreitende als auch für nationale Zwecke genutzt werden. Bestehende nationale Vorschriften, die auf andere Identifizierungsmittel verweisen, gelten entsprechend auch für die EUDI-Wallet. Die Wallet kann auch Vertretungsbefugnisse abbilden.
6. Elektronische Attributsbescheinigungen und Zusatzfunktionen
Behörden des Bundes sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist elektronische Attributsbescheinigungen auszustellen, die der Schriftform gleichgestellt sind. Die Wallet kann zusätzliche Funktionen wie Zahlungsdienste oder NFC-/RFID-Berechtigungen enthalten, sofern diese die Sicherheit und Integrität nicht gefährden.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der EUDI-Wallet ist nur zulässig, soweit sie für die Funktionalität und Integrität erforderlich ist. Es gelten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
8. Verordnungsermächtigungen und Experimentierklausel
Das Gesetz ermächtigt das zuständige Ministerium, durch Rechtsverordnungen technische und organisatorische Details, Anerkennungsverfahren, Zusatzfunktionen und weitere Identifizierungsmittel zu regeln. Eine Experimentierklausel ermöglicht es, neue Verfahren und technische Lösungen zeitlich befristet zu erproben, um Erfahrungen für die Weiterentwicklung zu sammeln.
9. Änderungen weiterer Gesetze
Mit dem Gesetzentwurf werden zahlreiche weitere Gesetze angepasst, z. B. das Onlinezugangsgesetz, das Vertrauensdienstegesetz, das Geldwäschegesetz, das Passgesetz und das Personalausweisgesetz. Ziel ist die Integration der EUDI-Wallet in bestehende Verwaltungs- und Rechtsprozesse, die Erleichterung der digitalen Identifizierung und die Modernisierung der Verwaltung.
10. Bürokratieabbau und Nutzerfreundlichkeit
Das Gesetz sieht Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor, etwa durch Wegfall der Pflicht zur Wohnortaktualisierung im Reisepass oder die unbegrenzte Weiterverwendbarkeit des Personalausweises ab 70 Jahren. Die Nutzerfreundlichkeit wird durch niedrigschwellige Identifizierungsmöglichkeiten und die Integration in bestehende Systeme (z. B. BundID, NOOTS) gestärkt.
Fazit:
Das Gesetz schafft den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung und Nutzung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität in Deutschland. Es regelt Zuständigkeiten, Verfahren, Datenschutz, technische Details und die Einbindung in bestehende Verwaltungsprozesse. Ziel ist eine sichere, nutzerfreundliche und EU-konforme digitale Identitätsinfrastruktur.
Falls du eine Zusammenfassung zu einem bestimmten Abschnitt oder eine Bewertung durch den Normenkontrollrat benötigst, gib bitte den entsprechenden Textabschnitt an.
| Datum Referentenentwurf: | 26.03.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 20.05.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes schafft die notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen für die EUDI-Wallet. Diese nationale Rechtsetzung ist für den Wallet-Start zwingend. Die EUDI-Wallet erlaubt in erstmaliger Kombination sicher das elektronische Identifizieren, Signieren/Siegeln und die Verwendung von Nachweisen. Dabei beschränkt sich das im Entwurf beigefügte nationale Gesetz auf das Unionsrecht ergänzende Vorschriften: Die Einführung der EUDI-Wallet und die Kernregelungen hierzu werden durch das unmittelbar geltende Unionsrecht den Mitgliedstaaten vorgegeben. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die zu Ihrem Überblick beigefügten Eckpunkte sowie die im Referentenentwurf enthaltene Begründung der Vorschriften. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden ist.
Angesichts der unionsrechtlichen Frist zur Bereitstellung einer EUDI-Wallet, wurde die Länder- und Verbändeanhörung am 26. März 2026 eingeleitet und soll in einem einzelnen Durchgang bis 15. April 2026 abgeschlossen werden.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung:
„Es haben keine Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter oder beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Der Gesetzentwurf zum Digitale Identitätengesetz (DIdG) wurde am 26.03.2026 vorgelegt. Das Bundesministerium leitete die Beteiligungsphase am selben Tag ein und setzte eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15.04.2026. Mehrere Absender, darunter der Regierende Bürgermeister von Berlin, das Innenministerium Baden-Württemberg, die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., die Sächsische Staatskanzlei, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und weitere, bestätigen diesen Zeitraum oder verweisen auf die kurze Frist. Die Beteiligungsphase dauerte somit 20 Tage (26.03.2026 bis 15.04.2026).
Allgemeine Bewertung
Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen begrüßt grundsätzlich die Einführung der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) und die Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens zur Umsetzung der europäischen eIDAS-Verordnung. Die EUDI-Wallet wird als wichtiger Schritt für die Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft betrachtet. Allerdings wird in nahezu allen Stellungnahmen erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich technischer, organisatorischer, sozialer und datenschutzrechtlicher Aspekte. Kritisiert werden vor allem die unklare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, fehlende verbindliche Standards, unzureichende Berücksichtigung von Barrierefreiheit und sozialer Inklusion, Risiken durch weit gefasste Verordnungsermächtigungen und Experimentierklauseln sowie Unsicherheiten bei der Finanzierung und praktischen Umsetzung. Die Frist zur Stellungnahme wird von mehreren Akteuren als sehr kurz und herausfordernd bewertet.
Meinungen im Detail
1. Technische und organisatorische Umsetzung, Interoperabilität und Governance
Ein zentrales Thema ist die Interoperabilität zwischen Bund, Ländern, Kommunen und bestehenden Nutzerkonten (z.B. BundID). Länder und kommunale Spitzenverbände (u.a. Hamburg, Brandenburg, Bremen, Sächsische Staatskanzlei, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, VITAKO) fordern verbindliche technische Standards, klare Zuständigkeiten und eine stärkere Einbindung aller föderalen Ebenen. Die Experimentierklausel und weit gefasste Verordnungsermächtigungen werden von Ländern, Gewerkschaften (BDZ, dbb), Versicherungswirtschaft (GDV, PKV) und Notariaten kritisch gesehen, da sie Rechtsunsicherheiten schaffen und parlamentarische Kontrolle schwächen. Die Wirtschaft (Bitkom, DIHK, BVR, BTW, IHA) fordert Planungssicherheit, praktikable Registrierungsprozesse und einheitliche Schnittstellenstandards. Kommunale Akteure (VITAKO, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) kritisieren die fehlende Berücksichtigung der kommunalen Ebene, insbesondere bei Finanzierung, Aufgabenverteilung und Integration in bestehende Systeme.
2. Soziale Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe
Sozialverbände, Behindertenorganisationen und Wohlfahrtsverbände (VdK, BAG SELBSTHILFE, Paritätischer Gesamtverband, DBSV, Bundesvereinigung Lebenshilfe) kritisieren, dass der Gesetzentwurf zu wenig auf Barrierefreiheit, analoge Alternativen und die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen eingeht. Sie fordern verbindliche Mindeststandards für Barrierefreiheit (z.B. nach WCAG AAA), die Einbindung sozialer Akteure, Schutz vor Diskriminierung durch Algorithmen und echte Nutzungsfreiheit ohne faktischen Zwang. Die Gefahr digitaler Exklusion und sozialer Profilbildung wird betont. Auch der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung Bund heben die Notwendigkeit klarer Identifikationsmöglichkeiten und die Berücksichtigung bestehender Systeme hervor.
3. Datenschutz, Datensicherheit und Verbraucherschutz
Datenschutzrechtliche Bedenken werden von vielen Seiten geäußert. Länder (Berlin, Brandenburg, Bayern), Datenschutzverbände und Verbraucherschützer (vzbv) fordern klare Verweise auf die DSGVO im Gesetzestext, eine Begrenzung der Datenverarbeitung auf berechtigte Fälle, die Möglichkeit pseudonymer Nutzung und eine Registrierungspflicht für Diensteanbieter. Die Freiwilligkeit der Einwilligung zur Datenverarbeitung wird kritisch hinterfragt, insbesondere bei faktischem Nutzungsdruck. Die Versicherungswirtschaft und Banken (GDV, BVR, PKV) verlangen klare Haftungsregelungen und Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Identitäten im privaten Sektor. Die BAG SELBSTHILFE und weitere NGOs warnen vor zentralisierter Identitätskontrolle und unzureichender Trennung von Anbietern und Zertifizierern.
4. Wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Aspekte
Wirtschaftsverbände (DIHK, Bitkom, ZDH, BVR, BTW, IHA, Epi Company SE) begrüßen die Potenziale für effizientere Prozesse, fordern aber Rechtssicherheit, praktikable und wirtschaftlich tragbare Lösungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die Notwendigkeit klarer Haftungsregelungen, einheitlicher Standards und einer fairen Kostenverteilung wird betont. Länder und Kommunen kritisieren die unzureichende Abschätzung des Erfüllungsaufwands und fordern Kompensationsregelungen. Gewerkschaften (BDZ, dbb, DSTG) weisen auf die Bedeutung ausreichender personeller und technischer Ressourcen sowie auf die Wahrung der Mitbestimmungsrechte hin.
5. Spezifische Anwendungsfälle und Zielgruppen
Branchenverbände (Hotelverband, Carsharing, Tourismus, Steuerberaterkammer, Notarkammern) thematisieren branchenspezifische Anforderungen wie die rechtliche Anerkennung der EUDI-Wallet für Meldepflichten, die Integration von Vollmachtsregistern, die Nutzung im notariellen Präsenzverfahren, die Einbindung von Solo-Selbstständigen und die Anforderungen an die digitale Unternehmensidentität. Die Notwendigkeit alltagsrelevanter Anwendungsfälle, Usability und verständlicher Kommunikation wird insbesondere von der Initiative D21 und dem Bundesverband Carsharing betont.
6. Verfassungsrechtliche Aspekte
Einige Stellungnahmen (u.a. Hamburg, PKV, NRW) äußern verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Reichweite von Verordnungsermächtigungen, der Experimentierklausel und der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die PKV sieht die Gefahr eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot.
Fazit
Das Meinungsbild ist insgesamt konstruktiv, aber von zahlreichen, teils grundsätzlichen Nachbesserungsforderungen geprägt. Die EUDI-Wallet wird als Chance für Digitalisierung und Modernisierung gesehen, jedoch nur unter der Voraussetzung klarer, verbindlicher und inklusiver Regelungen, die föderale, soziale, datenschutzrechtliche und wirtschaftliche Belange angemessen berücksichtigen.
„Trotz oben genannter Kritikpunkte sowie den nachfolgenden Ausführungen im Detail wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung der deutschen EUDI-Wallet und stehen gerne für einen weiteren Austausch zur Verfügung.“
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) äußert sich zum Entwurf des Digitale Identitäten-Gesetzes (DIdG) und den damit verbundenen Änderungen, insbesondere zur Einführung der deutschen EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet). Das Ministerium unterstützt grundsätzlich die Einführung der EUDI-Wallet, sieht jedoch erheblichen Überarbeitungsbedarf im Gesetzentwurf. Besonders kritisiert werden die unübersichtliche und rechtlich verbesserungsbedürftige Formulierung des Entwurfs, unzureichende Regelungen zum Verbraucherschutz und das Fehlen eines effizienten, digitalen Onboardings für Nutzerinnen und Nutzer. Die vorgeschlagenen Änderungen am Onlinezugangsgesetz (OZG) werden weitgehend abgelehnt, da sie das Recht der digitalen Verwaltung weiter verkomplizieren, die bisherige Anbindungspflicht an die BundID aufheben und keine ausreichenden Umsetzungsmaßnahmen für den Identitätsnachweis am Organisationskonto vorsehen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit eines optimierten, volldigitalen und kostenfreien PIN-Rücksetzdienstes für den elektronischen Personalausweis, um ein flächendeckendes Onboarding zu ermöglichen; 2) Die Forderung nach klareren und strengeren Regelungen zum Verbraucherschutz, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der Wallet durch private Anbieter und der Datensparsamkeit; 3) Die Ablehnung der geplanten Änderungen am OZG, da sie zu einem unübersichtlichen "Wildwuchs" an Identifikationsmitteln führen und die Nutzerfreundlichkeit sowie IT-Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im letzten Bullet auf Seite 2 unseres Schreibens sollte das Wort zwingend eigentlich gestrichen werden [was ist schon zwingend]. Der entsprechende Hinweis in der eAkte wurde offenbar bei uns vor Auslauf übersehen.“
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitale Identitätengesetzes (DIdG). In der Stellungnahme wird auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen: Das Wort 'zwingend' im letzten Aufzählungspunkt auf Seite 2 des eigenen Schreibens sollte gestrichen werden, da es als zu stark empfunden wird. Die eigentliche inhaltliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf ist in dem vorliegenden Text nicht enthalten. Besonders hervorgehoben wird die Korrektur des eigenen Schreibens, die Bedeutung der Fristwahrung sowie die formelle Kommunikation im Rahmen des Anhörungsverfahrens.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit das Vorhaben nicht zu einem weiteren überdehnten Verwaltungsdigitalisierungsprojekt mit unklarer Verantwortlichkeit und verdeckten Dauerlasten wird, müssen Governance, Erfüllungsaufwände, Mitbestimmung und Personalbedarfe jetzt präziser geregelt werden – nicht erst im Vollzug.“
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) bewertet den Referentenentwurf des Digitale Identitäten Gesetzes (DIdG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Modernisierung der Verwaltung und zur Umsetzung der europäischen eIDAS-Verordnung (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste). Die Stellungnahme begrüßt die Zielsetzung, digitale Identitäten in einer sogenannten EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) zu bündeln, weist jedoch auf erhebliche Schwächen hin. Besonders kritisiert werden die unklare Gesamtverantwortung im Projekt, die unzureichende Governance-Struktur, die Verlagerung zentraler Ausgestaltungsfragen in die Verwaltung (durch Verordnungsermächtigungen und Experimentierklauseln), die unzureichende parlamentarische Kontrolle sowie die unpräzise und zu optimistische Schätzung von Ressourcen- und Personalaufwänden. Die BDZ hebt hervor, dass die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten durch agile Projektlogik und experimentelle Ansätze gefährdet sind. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die fehlende klare Gesamtprojektverantwortung und Steuerung, 2) die realitätsferne Einschätzung der Erfüllungsaufwände und Ressourcenbedarfe, insbesondere für Länder und Kommunen, sowie 3) die Risiken für Mitbestimmung und Arbeitsorganisation der Beschäftigten durch dynamische und experimentelle Projektstrukturen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt sollte der Rechtsrahmen weiter präzisiert werden, um Planungssicherheit zu schaffen und die Akzeptanz in der Praxis zu stärken.“
Bitkom begrüßt den Entwurf des Digitale Identitäten-Gesetzes (DIdG/EBDIG) als wichtigen Schritt zur Einführung der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland. Die Stellungnahme betont jedoch erheblichen Klarstellungsbedarf, insbesondere bei der Abgrenzung von Akzeptanz- und Ausstellungspflichten für Unternehmen, der konkreten Ausgestaltung von Verordnungsermächtigungen und der föderalen Einbindung von Ländern und Kommunen in das digitale Identitätsökosystem. Bitkom fordert klare Leitplanken für Sicherheit, Interoperabilität und europäische Anschlussfähigkeit, um Planungssicherheit und Akzeptanz zu erhöhen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer präzisen gesetzlichen Trennung zwischen Akzeptanz- und Ausstellungspflichten, um Investitionssicherheit für Unternehmen zu schaffen; 2) Die Bedeutung hardwarebasierter Sicherheitskomponenten (z.B. Secure Elements, eSIM) für ein hohes Sicherheitsniveau; 3) Die föderale Einbindung und die Notwendigkeit, Länder und Kommunen systematisch in das EUDI-Wallet-Ökosystem einzubinden, um Medienbrüche und Fragmentierung zu vermeiden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf erreicht das Ziel einer sicheren, inklusiven und datenschutzfreundlichen digitalen Identitätsinfrastruktur in entscheidenden Punkten nicht und erzeugt erhebliche Risiken für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihre Angehörigen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Digitalen Identitätengesetzes (DIdG), das die Einführung einer europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) regelt. Die BAG SELBSTHILFE erkennt zwar das Ziel an, Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben und die Abhängigkeit von kommerziellen Plattformen zu verringern, sieht aber erhebliche Risiken insbesondere für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die unzureichende Sicherheits- und Datenschutzarchitektur, insbesondere die fehlende Trennung zwischen Anbietern und Zertifizierern sowie das Fehlen moderner kryptografischer Verfahren, (2) die Gefahr einer zentralisierten Identitätskontrolle, die zu Ausschlüssen führen kann, und (3) das Risiko eines faktischen Nutzungszwangs ohne ausreichende Barrierefreiheit und analoge Alternativen. Weitere Kritikpunkte betreffen das überstürzte Einführungstempo, fehlende Kostentransparenz, unzureichende Interoperabilitätsregelungen und die Gefahr eines kommerziellen Marktes für Wallets ohne ausreichenden Datenschutz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit der Integration der EUDI-Wallet in das deutsche Recht wird aus Sicht des Notariats ein erheblicher Beitrag zur Staatsmodernisierung geleistet. Dabei werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrags umgesetzt und die Digitalisierung der Justiz konsequent fortgeführt.“
Die Bundesnotarkammer begrüßt den Referentenentwurf zum Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Staates und zur Digitalisierung der Justiz. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Integration der EUDI-Wallet in das deutsche Recht die Effizienz des Staatshandelns steigert und eine Grundlage für ein digitales Ökosystem schafft. Besonders betont wird die Anerkennung der Justizregister als authentische und verlässliche Datenquelle für handels- und gesellschaftsrechtliche Informationen. Die Bundesnotarkammer begrüßt zudem die Möglichkeit, Vertretungsbefugnisse (z.B. Vollmachten) digital über die EUDI-Wallet nachzuweisen und weist auf die geplante Integration eines Vollmachtsregisters hin, das die Echtheit und Gültigkeit von Vollmachten in Echtzeit bestätigen kann. Kritisch angemerkt werden jedoch einige Punkte: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung zur Nutzung der EUDI-Wallet als Identifizierungsmittel bei Vor-Ort-Terminen, insbesondere im notariellen Präsenzverfahren. Die Kammer fordert, dass ein amtliches Lichtbild verpflichtend in die EUDI-Wallet aufgenommen wird, um die Identifizierungssicherheit zu gewährleisten. Außerdem wird empfohlen, die Abbildung von Vertretungsbefugnissen in strukturierter Form auf klar typisierte Fälle zu beschränken, um die Privatautonomie nicht einzuschränken. Die Stellungnahme spricht sich dagegen aus, dass einfache elektronische Attributsbescheinigungen die Schriftform ersetzen können, und fordert, dass solche Regelungen nur durch Gesetz und nicht per Verordnung getroffen werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Bedeutung und Nutzung der EUDI-Wallet für notarielle Identifizierungsprozesse, 2) Die Einbindung und Funktion eines digitalen Vollmachtsregisters, 3) Die Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung und die Grenzen strukturierter Daten bei Vollmachten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wer mit der EUDI-Wallet Verwaltungsverfahren beschleunigen, Nachweise standardisieren und Medienbrüche abbauen will, darf bestehende Massenverfahren mit hohem Entlastungswert nicht lediglich dulden, sondern muss sie ausdrücklich integrieren.“
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet), sieht aber an mehreren Stellen erheblichen Anpassungsbedarf. Die BStBK betont das große Potenzial der EUDI-Wallet zur Beschleunigung und Vereinfachung digitaler Verwaltungs- und Wirtschaftsprozesse, fordert jedoch, dass die Besonderheiten des steuerberatenden Berufsstands und anderer freier Berufe von Anfang an angemessen berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die unzureichende Berücksichtigung von Solo-Selbstständigen und freien Berufen in § 9 EBDIG-E, da diese häufig nicht in den vorgesehenen Registern erfasst sind; (2) die mangelnde Interoperabilität und fehlende verbindliche Maßnahmen zur Integration bestehender digitaler Infrastrukturen wie der Vollmachtsdatenbank in § 12 und § 15 EBDIG-E; (3) die Notwendigkeit, die Schriftformersatzregelung (§ 16 EBDIG-E) bundesweit und harmonisiert umzusetzen, um medienbruchfreie digitale Prozesse zu ermöglichen. Die BStBK fordert, dass berufsrechtlich geprägte Identitäten und Vertretungsbefugnisse sachgerecht in die Wallet-Infrastruktur eingebunden werden und bestehende digitale Nachweis- und Vollmachtsstrukturen explizit als authentische Quellen anerkannt werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der bcs empfiehlt daher, im Gesetz zwei Vorgaben zur Gebührenordnung festzuschreiben, die eine schnelle Marktdurchdringung fördern: Es sollte ergänzt werden, dass bis zum 31.12.2030 weder Registrierungsgebühren für vertrauende Beteiligte noch transaktionsbezogene Nutzungsgebühren erhoben werden.“
Der Bundesverband Carsharing (bcs) begrüßt den Gesetzentwurf zum Digitalen Identitätengesetz und hebt die Bedeutung der sogenannten EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) hervor, die als digitale Brieftasche für Identitätsnachweise dienen soll. Die Stellungnahme betont, dass der Nutzen der Wallet nur dann realisiert werden kann, wenn sie schnell und breit im Alltag Anwendung findet. Carsharing wird als besonders geeigneter Anwendungsfall hervorgehoben, da hier Identitäts- und Führerscheinverifizierungen häufig und digital erfolgen müssen. Die Stellungnahme fordert, dass Nutzerinnen und Nutzer selbst entscheiden können, ob sie eine einmalige oder wiederkehrende Berechtigung zur Datenabfrage erteilen, um Komfort und Datenschutz zu gewährleisten. Zudem wird ausführlich dargelegt, dass die Einführung von Gebühren für Unternehmen, die die Wallet frühzeitig integrieren, die Verbreitung hemmen würde. Daher empfiehlt der Verband eine gebührenfreie Phase bis Ende 2030 und eine Deckelung späterer Gebühren. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Rolle von Carsharing als alltagsnaher Anwendungsfall für die EUDI-Wallet, (2) die Forderung nach Nutzersouveränität bei der Datenfreigabe, und (3) die ausführliche Diskussion zur Gebührenordnung, um eine schnelle Marktdurchdringung zu fördern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R004440 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt sieht der BTW in der EUDI-Wallet einen wichtigen Baustein für einen modernen, digitalen und wettbewerbsfähigen Tourismusstandort Deutschland. Damit diese Potenziale in der Praxis gehoben werden können, ist jedoch entscheidend, dass der gesetzliche Rahmen die spezifischen Anforderungen des Reise- und Gastgewerbes ausreichend berücksichtigt und eine praxisnahe, interoperable und investitionssichere Umsetzung ermöglicht.“
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) und sieht darin großes Potenzial für die Vereinfachung und Digitalisierung von Reise- und Geschäftsprozessen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass insbesondere der Tourismusbereich von standardisierten, sicheren und nutzerfreundlichen digitalen Identitätslösungen profitieren kann, etwa beim Check-in, der Dokumentenprüfung oder der Meldung von Gästen. Der BTW fordert jedoch Nachbesserungen, etwa bei der Terminologie (Unterscheidung zwischen Konformitätsbewertungsstellen und Akkreditierungsstellen), der Einbeziehung organschaftlicher Vertreter von Unternehmen, der Einbindung der Finanzaufsicht (BaFin) bei Zahlungsfunktionen sowie bei technischen und organisatorischen Details wie Schnittstellenstandards, Bearbeitungsfristen und Nutzungsszenarien (z.B. Nutzung auf mehreren Geräten oder durch Gruppen/Familien). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und europäisch anschlussfähiger Schnittstellenstandards, 2) die Berücksichtigung gruppen- und familienbezogener Nutzungsszenarien, und 3) die Forderung nach verbindlichen Bearbeitungsfristen und Mindestanforderungen an die Kompatibilität der Systeme.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf schafft die notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen für die EUDI-Wallet, enthält jedoch zahlreiche Verweise auf unterschiedliche Gesetzestexte, was die Auslegung erschwert und das Risiko fehlerhafter Umsetzung erhöht.“
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitale Identitätengesetz – DIdG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Schaffung nationaler Rechtsgrundlagen für die sogenannte EUDI-Wallet. Die EUDI-Wallet soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das elektronische Identifizieren, Signieren und die Nutzung digitaler Nachweise erleichtern. Der Verband kritisiert jedoch die Vielzahl an Verweisen auf andere Gesetzestexte, was die Umsetzung erschwert und zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Rolle und wirtschaftliche Tragfähigkeit privater Anbieter, die durch fehlende Planungssicherheit und unklare Rahmenbedingungen gefährdet ist; (2) Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Registrierungsprozesse für vertrauende Beteiligte (Relying Parties), insbesondere im Finanzsektor; (3) Die Bedeutung der Interoperabilität mit bestehenden Nutzerkonten und die frühzeitige Einbindung von Ländern und Kommunen, um die Alltagstauglichkeit der EUDI-Wallet zu gewährleisten. Der Verband fordert ein Level-Playing-Field für staatliche und private Wallet-Anbieter, klare Regelungen für elektronische Attributbescheinigungen und eine zentrale europäische Stelle für den Sperrprozess zur Betrugsbekämpfung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne klare Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, verbindliche technische Standards und organisatorische Vorgaben sowie einer Klarstellung und Konkretisierung der technischen, fachlichen und finanziellen Vorgaben und der damit verbundenen Aufwände ist eine flächendeckende und funktionierende Umsetzung in den Kommunen nicht gewährleistet.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Digitale Identitätengesetzes, insbesondere die Einführung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) als wichtigen Schritt für die Digitalisierung der Verwaltung und die Stärkung der digitalen Souveränität. Positiv hervorgehoben werden die geplante qualifizierte Signatur für Bürgerinnen und Bürger, das hohe Sicherheitsniveau der EUDI-Wallet und die technologieneutrale Ausgestaltung des Gesetzes. Kritisiert wird jedoch, dass die Rolle der Kommunen als zentrale Umsetzungs- und Vollzugsebene im Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt wird. Es fehlen klare Zuständigkeiten, verbindliche technische Standards, transparente Finanzierung und eine ausreichende Einbindung der Kommunen in die Governance. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unklare Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, 2) Die fehlende Standardisierung und Transparenz bei der technischen Umsetzung und Integration bestehender Systeme, 3) Die unzureichende Finanzierung und Abschätzung der finanziellen, technischen und personellen Aufwände für die Kommunen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das wir keine Stellungnahme abgeben, bedeutet nicht, dass wir keine Einwände haben. Uns fehlt lediglich die Zeit, den Entwurf innerhalb der kurzen Frist auf Einwände und begrüßenswerte Regelungen hin zu überprüfen.“
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. äußert sich zum Referentenentwurf des Digitale Identitätengesetzes und weist darauf hin, dass aufgrund der sehr kurzen Frist über die Osterfeiertage keine eingehende Prüfung des Entwurfs möglich war. Die Organisation betont, dass dies nicht bedeutet, dass keine Einwände bestehen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Belange von Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache. Der Verweis auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die zugehörige Verordnung (BFSG-V) reiche nicht aus, da Leichte Sprache dort nicht verbindlich gefordert wird. Weiterhin werden Risiken für Menschen ohne digitale Kompetenz oder ohne Smartphone, die Gefahr gravierender Folgen bei einem gehackten Wallet sowie mögliche Gesundheitsgefahren durch Systemfehler angesprochen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Barrierefreiheit und Leichte Sprache, 2) Ausschlussrisiken für Menschen ohne digitale Kompetenz oder Endgeräte, 3) Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch zentrale digitale Identitätslösungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung einer sicheren, europaweit interoperablen digitalen Identität ist ein wichtiger Schritt für die Modernisierung von Staat, Verwaltung und Wirtschaft, wobei eine hohe Usability, Sicherheits- und Datenschutzstandards sowie ausreichende Ressourcen für die Umsetzung unerlässlich sind.“
Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Digitale Identitätengesetz (DldG), der die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben zur digitalen Identität (EUDI-Wallet) regelt. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung einer sicheren, europaweit nutzbaren digitalen Identität für die Modernisierung von Staat, Verwaltung und Wirtschaft. Der dbb betont, dass die EUDI-Wallet verschiedene Funktionen wie Identifizierung, elektronische Nachweise und qualifizierte elektronische Signaturen bündeln soll, was Verwaltungsprozesse vereinfacht und den Zugang zu öffentlichen Leistungen erleichtert. Ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit einer begleitenden Werbekampagne zur Steigerung der Bekanntheit, die Einbindung der Privatwirtschaft und die Akzeptanz durch Unternehmen sowie die Bedeutung von Schulungsmaßnahmen für Verwaltungsmitarbeitende. Kritisch sieht der dbb die Annahme, dass für die Bundesländer kein Erfüllungsaufwand entstehen soll, und fordert ausreichende personelle, technische und organisatorische Ressourcen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Sollte ein solcher Nutzungsdruck entstehen, erscheint fraglich, ob die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung (Art. 7 DSGVO) erfüllt sind. Insbesondere im Verhältnis zu staatlichen Stellen ist zudem das strukturelle Ungleichgewicht zu berücksichtigen.“
Das Land Berlin bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Digitale Identitätengesetz (EBDIG-E) und hebt insbesondere zwei zentrale Aspekte hervor: Erstens wird angeregt, im Gesetzestext selbst einen direkten Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufzunehmen, um die Rechtsklarheit zu erhöhen. Bislang erfolgt der Verweis nur indirekt über andere Regelungen und in den Erläuterungen. Zweitens äußert Berlin Bedenken hinsichtlich der Freiwilligkeit der Einwilligung zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet). Es wird darauf hingewiesen, dass trotz formaler Freiwilligkeit ein faktischer Nutzungsdruck entstehen könnte, der die Anforderungen an eine freiwillige Einwilligung nach DSGVO infrage stellt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) die Notwendigkeit eines expliziten DSGVO-Verweises im Gesetzestext, (2) die Problematik des faktischen Nutzungsdrucks und der Freiwilligkeit der Einwilligung, sowie (3) die Frage nach alternativen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, falls die Freiwilligkeit nicht gegeben ist.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Regelungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Folgende Hinweise werden gegeben: [...] Ein direkter Verweis im Regelungstext würde zur Normenklarheit beitragen. [...] Aus hiesiger Sicht können sich Bedenken ergeben, soweit die Nutzung des Wallets formal zwar freiwillig ausgestaltet ist, sich aber aufgrund praktischer Nutzungsvorteile und zunehmender Verbreitung ein erheblicher faktischer Nutzungsdruck entwickeln könnte.“
Die Stellungnahme des Landes Berlin zum Referentenentwurf des Digitalen Identitätengesetzes begrüßt grundsätzlich die geplanten Regelungen, gibt jedoch eine Reihe von Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Zuständigkeiten im Gesetz klarer zu regeln, insbesondere im Hinblick auf das Anerkennungsverfahren. Die sprachliche Verständlichkeit der Paragraphen 4 bis 6 wird als verbesserungswürdig angesehen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausgestaltung der Interoperabilität der digitalen Identitäten, die nicht optional, sondern verpflichtend sein sollte. Besonders ausführlich wird auf die datenschutzrechtlichen Aspekte eingegangen: Es wird angemerkt, dass ein direkter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Gesetzestext selbst zur Normenklarheit beitragen würde. Zudem wird kritisch hinterfragt, ob die Einwilligung zur Datenverarbeitung tatsächlich freiwillig ist, wenn durch die Verbreitung der EUDI-Wallet ein faktischer Nutzungsdruck entsteht. Falls die Freiwilligkeit der Einwilligung nicht gegeben ist, müssten andere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung geprüft werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit klarer Zuständigkeitsregelungen, 2) die verpflichtende Interoperabilität der digitalen Identitäten, 3) die datenschutzrechtliche Bewertung der Einwilligung und der Verweis auf die DSGVO.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die zentrale Voraussetzung für das Heben von Effizienz- und Einsparpotenzialen besteht in einem ganzheitlichen Ansatz, der auf bestehende digitale Infrastruktur und bereits genutzte Identitätsstrukturen aufsetzt und damit Doppelstrukturen vermeidet.“
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) nimmt zum Entwurf des Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (DIdG) Stellung. Der Gesetzentwurf setzt die EU-Verordnung 2024/1183 um und soll sichere, grenzüberschreitende digitale Transaktionen ermöglichen. Die DGUV kritisiert, dass der Entwurf nicht klar zwischen der digitalen Identität für natürliche Personen und einer möglichen Business Wallet für Unternehmen unterscheidet. Es bleiben viele Fragen zur praktischen Umsetzung, insbesondere zur Einbindung bestehender Register wie dem Zentralen Unternehmerverzeichnis (ZUV) und zur Ausstellung von Bescheinigungen, offen. Die DGUV begrüßt grundsätzlich die Nutzung bestehender digitaler Infrastrukturen wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) und fordert, Doppelstrukturen zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung und Ausgestaltung der Wallets für Unternehmen und Einzelunternehmer, 2) Die Nutzung und Weiterentwicklung bestehender digitaler Identifikatoren und Infrastrukturen (z.B. IDNr., NOOTS), 3) Die Umsetzung der elektronischen Attributsbescheinigungen gemäß § 16 EBDIG-E und die Vermeidung zusätzlicher Verwaltungsaufwände.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur durch Klarheit über Zweck, Umfang und Kosten der geplanten Maßnahmen lassen sich Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und Vertrauen in die Umsetzung der EUDI‑Wallet sicherstellen. Ein pauschaler oder unzureichend begründeter Umgang mit erheblichen öffentlichen Mitteln ist aus Sicht der Wirtschaft nicht sachgerecht und gefährdet die Unterstützung für das Gesamtvorhaben.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG) und das EBDI-Gesetz, das die Einführung der europäischen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) in Deutschland regelt. Die DIHK begrüßt grundsätzlich die Schaffung eines klaren nationalen Rechtsrahmens und die schnelle Umsetzung der EU-Vorgaben zur digitalen Identität (eIDAS-Verordnung). Sie betont die hohe Relevanz für die Wirtschaft, da die EUDI-Wallet effizientere digitale Geschäfts- und Verwaltungsprozesse, geringere Transaktionskosten und mehr Sicherheit ermöglichen kann. Kritisch sieht die DIHK jedoch, dass der Gesetzentwurf zu sehr auf organisatorische und institutionelle Fragen fokussiert und zu wenig auf praxisnahe Anwendungsfälle und den konkreten Nutzen für Unternehmen und Verwaltung eingeht. Es fehlen verbindliche Vorgaben zu prioritären Anwendungsfällen, zur Nutzung von Attributen mit Beweiswert und zur tatsächlichen Nutzung der Wallet in standardisierten Verfahren. Die DIHK fordert eine stärkere Ausrichtung auf praktische Use Cases, klare Anwendungsszenarien, einen nutzungsorientierten Roll-out und verbindliche Zeitpläne. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Notwendigkeit einer umfassenden Registermodernisierung als Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Wallet, 2) die Bedeutung von EU-weiter Interoperabilität und Kompatibilität mit der European Business Wallet (EBW), und 3) die Forderung nach Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf technische Standards, Schnittstellen und die Ausgestaltung von Rechtsverordnungen. Weitere Schwerpunkte sind die Bedeutung einer breiten Akzeptanz, die Notwendigkeit konsistenter Rechtsetzung mit anderen europäischen und nationalen Regelwerken, die Rolle der Experimentierklausel für Innovation und die Forderung nach klaren Haftungsregelungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die dargestellten Überlegungen und technischen Ansätze verdeutlichen, dass im Bereich der Wiedererkennung und des Identity Mappings innerhalb des EUDI-Wallet-Ökosystems derzeit noch weiterer Klärungs-, Abstimmungs- und vor allem noch ein deutlicher Handlungsbedarf besteht.“
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitale Identitätengesetz – DIdG) grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung. Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen eIDAS-Verordnung, die eine sichere, europaweit nutzbare digitale Identität (EUDI-Wallet) vorsieht. Die DRV Bund hebt hervor, dass das attributbasierte Identity-Matching – also die Identitätszuordnung anhand von elektronisch übermittelten Attributen wie Name oder Geburtsdatum – als Regelfall vorgesehen ist. Allerdings reicht dieses Verfahren in vielen komplexen Verwaltungsszenarien nicht aus, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten, insbesondere weil die deutsche Personenidentität (PID) keinen eindeutigen, organisationsübergreifenden Personenkennzeichner enthält. Die DRV Bund fordert daher ergänzende, datenschutzkonforme und interoperable Mechanismen wie zusätzliche elektronische Attributsbescheinigungen (sogenannte Secondary Credentials), die beispielsweise eine Sozialversicherungsnummer enthalten und so eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Herausforderungen und Anforderungen an das Identity-Matching und die Notwendigkeit zusätzlicher Identifikatoren, 2) Die Interoperabilität und Identifikation von Unternehmen im Rahmen der European Business Wallet (EUBW), wobei die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.) als zentraler Identifier empfohlen wird, und 3) Die unklare Ausgestaltung der Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Attributsbescheinigungen durch Behörden, insbesondere bezüglich der Einbeziehung aller Träger der Rentenversicherung und der konkreten Prozesse. Die DRV Bund fordert eine europaweit koordinierte Lösung, um Fragmentierung und Interoperabilitätsprobleme zu vermeiden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf zum Digitale Identitätengesetz ist ein wichtiger Schritt – er geht in die richtige Richtung. Aber aus einer guten Idee wird erst dann ein Fortschritt, wenn sie im Alltag trägt.“
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) bewertet den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG) grundsätzlich positiv und begrüßt die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Europäische Digitale Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland. Die DSTG betont, dass der Erfolg des Gesetzes nicht allein vom rechtlichen Rahmen, sondern vor allem von der praktischen Umsetzung abhängt. Besonders hervorgehoben wird, dass die EUDI-Wallet nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmen (digitale Unternehmensidentität) von Anfang an verbindlich mitgedacht werden muss. Die DSTG fordert verbindliche Interoperabilität mit anderen Systemen, alltagstaugliche Nutzungsszenarien und die Priorisierung steuerlich relevanter Anwendungsfälle. Datenschutz und Datensouveränität sollen konsequent hochgehalten werden. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer digitalen Unternehmensidentität im Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht und dem Meldesystem, 2) die Forderung nach verbindlicher Interoperabilität und bundeseinheitlichen Standards, 3) die Bedeutung der EUDI-Wallet für die Modernisierung des Steuervollzugs und die Entlastung von Bürgern und Verwaltung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 31.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vorschriften zur Barrierefreiheit sind vielfach wertlos, wenn sie nicht durchgesetzt werden können und Sanktionsmöglichkeiten fehlen“
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bewertet den Referentenentwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG), das die Einführung einer Europäischen Brieftasche für digitale Identitäten regelt. Die Stellungnahme betont, dass für Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang und die selbstbestimmte Teilhabe nur dann gewährleistet sind, wenn neben Datenschutz und IT-Sicherheit auch Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit konsequent umgesetzt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit gesetzlich zu verankern und an hohe Standards wie die AAA-Kriterien des internationalen WCAG-Standards zu koppeln; (2) Die Möglichkeit, Barrieren zu melden und die Rolle der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde; (3) Die Durchsetzung der Barrierefreiheit durch Sanktionen, Schlichtungsverfahren und Verbandsklagen, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„EPI begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs, die fristgerechte Bereitstellung der EUDI-Wallet in Deutschland zu ermöglichen und einen verlässlichen Rechtsrahmen für Identifizierung, Nachweise und Vertrauensdienste zu schaffen, fordert jedoch gezielte Nachbesserungen für Innovation, Technologieneutralität und Skalierbarkeit.“
Die Epi Company SE begrüßt grundsätzlich das Ziel des Digitale Identitätengesetzes (DIdG), die Europäische Digitale Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) in Deutschland fristgerecht einzuführen und einen verlässlichen Rechtsrahmen für digitale Identifizierung und Zahlungsdienste zu schaffen. Sie fordert jedoch gezielte Nachbesserungen, um Innovationen im Zahlungsverkehr nicht unbeabsichtigt zu regulieren und die Integration privater Zahlungslösungen wie Wero zu ermöglichen. Besonders betont werden: (1) die rechtssichere und innovationsfreundliche Abgrenzung des Anwendungsbereichs, damit nicht alle Apps mit Identitätsfunktionen unter das Gesetz fallen; (2) die technologieneutrale und diskriminierungsfreie Öffnung der Wallet-Zahlungsfunktion, damit auch kontobasierte und Instant-Payment-Verfahren (A2A) gleichberechtigt integriert werden können; (3) praxisgerechte und schnelle Prüf- und Anzeigeverfahren für Payment-Integrationen, um Markteinführungen und Sicherheitsupdates nicht zu behindern. Ausführlich behandelt werden außerdem die Skalierbarkeit und Transparenz bei der Registrierung von vertrauenden Parteien (Relying Parties), die Notwendigkeit maschinenlesbarer Schnittstellen und Listen für Interoperabilität sowie die Klarstellung, dass Wallet-Anbieter nicht automatisch als Zahlungsdienstleister gelten. Die Stellungnahme spricht sich zudem für eine EU-weite Harmonisierung bei der Nutzung der EUDI-Wallet als Verfahren zur Identitätsprüfung (KYC/AML) aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzentwurf wirft in seiner derzeitigen Ausgestaltung wesentliche rechtliche Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die Normenklarheit, die Ausgestaltung der behördlichen Befugnisse sowie die datenschutzrechtliche Verantwortungszuordnung.“
Die Freie Hansestadt Bremen bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz zur Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität grundsätzlich positiv und erkennt die Notwendigkeit einer modernen digitalen Identitätsinfrastruktur an. Bremen hebt jedoch zahlreiche rechtliche, organisatorische und finanzielle Klärungsbedarfe hervor. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: Erstens, die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates, da das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die Länder hat. Zweitens, die unzureichende Darstellung und Regelung der finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen, insbesondere im Hinblick auf IT-Infrastruktur und Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Drittens, die Unsicherheiten bezüglich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten, der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden und der Klarheit der verwendeten Begriffe. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die fehlende Konkretisierung technischer Standards, die weit gefassten behördlichen Ermächtigungen, Bedenken zur Experimentierklausel (z.B. Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Identitätsentscheidungen) sowie die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Leitplanken für die technische Umsetzung. Bremen fordert eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs, um Rechtssicherheit, Transparenz und eine angemessene Berücksichtigung der Länderinteressen zu gewährleisten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für eine erfolgreiche Umsetzung sind jedoch zentrale Fragen und Themen im vorgelegten Referentenentwurf noch nicht ausreichend geregelt. Dazu zählen insbesondere klare und umfassende Regelungen zur Rechtswirkung digitaler Identitätsnachweise, eine transparente und rechtssichere Veröffentlichung zentraler Anforderungen und Rahmenbedingungen für das EUDI-Wallet-Ökosystem, eine eindeutige und rechtssichere Haftungsverteilung im Wallet-Ökosystem sowie eine verlässliche und bestimmte Ausgestaltung von Verordnungsermächtigungen und Experimentierklausel.“
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer Europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland. Die Versicherungswirtschaft sieht große Potenziale für die Digitalisierung und Vereinfachung von Geschäftsprozessen, insbesondere bei der Kundenidentifizierung und digitalen Vertragsabschlüssen. Der Verband hebt hervor, dass eine europaweit einheitliche technische Standardisierung und Interoperabilität essenziell sind, um Fragmentierung zu vermeiden. Kritisch bewertet werden die geplanten Regelungen zur Veröffentlichung zentraler Anforderungen lediglich auf Internetseiten, da dies aus Sicht des GDV die Rechtssicherheit und Transparenz gefährdet. Weiterhin fordert der Verband klare Regelungen zur Rechtswirkung und Haftungsverteilung bei der Nutzung der Wallet im privaten Wirtschaftsverkehr sowie eine restriktive Ausgestaltung von Verordnungsermächtigungen und Experimentierklauseln, um Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für Unternehmen zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einheitlicher technischer Standards und klarer Haftungsregelungen im Wallet-Ökosystem; 2) Die Problematik der Veröffentlichung zentraler Anforderungen nur online ohne formelles Verfahren; 3) Die Risiken und Anforderungen an Verordnungsermächtigungen und Experimentierklauseln im Hinblick auf Rechtsklarheit und wirtschaftliche Auswirkungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitale Identitäten sind ein wesentlicher Schlüssel für einen nutzerfreundlichen, effizienten und bürgernahen Sozialstaat. Sie ermöglichen einen sicheren, direkten Online-Zugang zu sozialen Leistungen und stärken somit sowohl die Akzeptanz als auch die Leistungsfähigkeit öffentlicher Strukturen.“
Der GKV-Spitzenverband bewertet den Referentenentwurf zum Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Umsetzung der europäischen eIDAS-2.0-Verordnung in Deutschland. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für die Europäische Brieftasche für digitale Identität (EUDI-Wallet) schaffen, die Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und nutzerfreundlichen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen ermöglichen soll. Besonders hervorgehoben werden (1) die Bedeutung der EUDI-Wallet für die Sozialversicherungsträger, insbesondere in Bezug auf die grenzüberschreitende Nutzung und die Kompatibilität mit dem geplanten Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS), (2) die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Führung und Nutzung von Widerrufsverzeichnissen für elektronische Attributsbescheinigungen, und (3) die Forderung nach einer eindeutigen technischen Identifikationsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, um automatisierte, institutionsübergreifende Prozesse zu ermöglichen. Der Verband weist zudem auf die Herausforderungen bei der Umsetzung hin, insbesondere auf den organisatorischen und technischen Aufwand sowie die Notwendigkeit, bestehende Systeme weiterzuentwickeln und Redundanzen zu vermeiden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt ausdrücklich die Zielrichtung des DIdG und bittet zugleich, die vorstehend aufgezeigten Perspektiven der Hotellerie in Deutschland im weiteren Gesetzgebungsverfahren und in der anschließenden Umsetzung des DIdG zu berücksichtigen.“
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Digitale-Identitätengesetzes (DIdG), die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland einzuführen und die nötigen nationalen Regelungen zu schaffen. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der EUDI-Wallet für den Check-in-Prozess in Hotels, insbesondere im Hinblick auf die Meldepflicht für ausländische Gäste. Der Verband fordert, dass die EUDI-Wallet als elektronisches Identifikationsmittel mit hohem Sicherheitsniveau anerkannt wird und eine entsprechende Klarstellung im Gesetz erfolgt. Außerdem betont der IHA die Notwendigkeit wirtschaftlich tragbarer Kostenstrukturen für Hotels jeder Größe und fordert Lösungen für Gäste aus Drittstaaten sowie die Möglichkeit der Delegation von EUDI-Wallets, etwa für Familien oder Reisegruppen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die rechtliche Anerkennung der EUDI-Wallet für die Meldepflicht, (2) die wirtschaftliche Zumutbarkeit und Integration in bestehende Systeme, und (3) die Einbeziehung von Gästen aus Drittstaaten sowie Delegationsmöglichkeiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001248 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 69817563153-14 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das gelingt nur, wenn drei Faktoren stimmen: Alltagsrelevanz, Bedienbarkeit und verständliche Kommunikation.“
Die Initiative D21 begrüßt grundsätzlich die Einführung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) und sieht darin eine Chance für einen Neustart bei staatlichen digitalen Identitäten. Die Stellungnahme legt den Fokus auf die Bedingungen, unter denen die EUDI-Wallet tatsächlich von Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird. Zentrale Hürden bei bisherigen digitalen Identitätslösungen wie dem Online-Ausweis sind laut empirischen Studien fehlende Anwendungsmöglichkeiten, hohe wahrgenommene Komplexität und ein grundlegendes Informationsdefizit. Die Initiative D21 betont, dass die EUDI-Wallet nur erfolgreich sein kann, wenn sie alltagsrelevante Anwendungsfälle bietet, einfach zu bedienen ist und verständlich kommuniziert wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit alltagsrelevanter und breit gefächerter Anwendungsfälle auch außerhalb des staatlichen Bereichs, (2) die Bedeutung von Usability und einfacher Aktivierung ohne komplizierte Prozesse, sowie (3) die klare Kommunikation zur Vermeidung von Fragmentierung und zur Steigerung des Verständnisses bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der in Absatz 3 eingefügte Verweis auf § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes ist fehlerhaft, da § 19 BDSG kein Auskunftsrecht mehr regelt. Die Vorschrift stammt aus der alten Fassung des BDSG vor der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (dort in Artikel 15 geregelt). Der Verweis auf „Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679“ dürfte ausreichen.“
Das Innenministerium Baden-Württemberg äußert sich zum Entwurf des Digitale Identitätengesetzes (Gesetz zur Einführung einer EUDI-Wallet, einer elektronischen Identitätsbrieftasche). Die Stellungnahme weist darauf hin, dass der Verweis auf § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Artikel 3 Nr. 26 Buchstabe c des Gesetzentwurfs veraltet und daher fehlerhaft ist, da § 19 BDSG kein Auskunftsrecht mehr regelt. Stattdessen sollte direkt auf Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwiesen werden, der das Auskunftsrecht nunmehr enthält. Weitere Änderungsbedarfe sieht das Ministerium aktuell nicht. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Korrektheit und Aktualität der datenschutzrechtlichen Verweise im Gesetz, 2) Die Bedeutung der EUDI-Wallet als nationale Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, 3) Die Dringlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens im Hinblick auf die unionsrechtliche Frist.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt fällt auf, dass die Maßnahmen der Modernisierungsagenda im vorliegenden Gesetzentwurf teils unberücksichtigt blieben. Es ist daher erforderlich, den gesamten Gesetzentwurf systematisch mit der Föderalen Modernisierungsagenda abzugleichen, um weitere Abweichungen auszuschließen.“
Das Land Brandenburg begrüßt grundsätzlich die Einführung nationaler Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) und die Anpassung bestehender Gesetze. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Interoperabilität zwischen Nutzerkonten und der EUDI-Wallet sowie die Ausweitung der Schriftformersetzung im E-Government positiv bewertet werden. Kritisch gesehen werden jedoch die Kann-Regelungen, die fehlende Verankerung zentraler Nutzerkonten als Zugang zu Verwaltungsleistungen und die mangelnde Berücksichtigung der Föderalen Modernisierungsagenda. Es wird auf Unstimmigkeiten im Gesetzestext, fehlende Übergangsfristen und die Notwendigkeit klarer Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung hingewiesen. Datenschutzrechtlich wird die Nutzung von Einwilligungen im öffentlichen Bereich abgelehnt und stattdessen spezifische gesetzliche Grundlagen gefordert. Wirtschaftspolitisch wird die EUDI-Wallet als Chance für sichere digitale Identitäten und Wirtschaftskommunikation gesehen, jedoch werden systematische Lücken wie fehlende KRITIS-Qualifizierung, keine nationalen Sicherheitsstandards und der mögliche Zugriff von Drittstaaten kritisch angemerkt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Rolle und technische Umsetzung der EUDI-Wallet im E-Government und die Abgrenzung zu bestehenden Nutzerkonten; 2) Datenschutzrechtliche Aspekte, insbesondere die Problematik der Einwilligung und automatisierter Entscheidungen; 3) Wirtschaftspolitische und IT-sicherheitsrelevante Risiken, wie fehlende KRITIS-Einstufung und Drittstaatenzugriffe.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Bürgerinnen und Bürger können sich nicht mehr darauf verlassen, die BundID als zentrales und einheitliches Identifizierungsmittel gegenüber der Verwaltung nutzen zu können.“
Die Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitale Identitätengesetz – DIdG) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes, insbesondere die Regelungen in Artikel 1. Es werden jedoch Bedenken hinsichtlich der Reichweite von § 15 DIdG geäußert, insbesondere bezüglich der Zuständigkeit des Bundes gegenüber landesinternen Verfahren und der möglichen Überschreitung der Länderkompetenzen. Besonders kritisch sieht das Land die geplante Integration der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) in das Onlinezugangsgesetz (OZG)-Ökosystem. Es wird befürchtet, dass durch die neuen Regelungen die BundID als zentrales Bürgerkonto an Bedeutung verliert und die digitale Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinnen/Bürgern eingeschränkt wird. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach Klarstellung der Regelungsweite von § 15 DIdG und deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, 2) Die Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesrats bei bestimmten Verordnungen, und 3) Die Kritik an der geplanten Änderung des OZG, die eine einheitliche Nutzung der BundID als Identifizierungsmittel gefährdet und die digitale Kommunikation erschwert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die zentrale Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Komponenten wird grundsätzlich begrüßt, sowie die dadurch möglichen Chancen einer flächendeckenden und konsolidierten IT-Landschaft in Deutschland. Zugleich besteht aus Sicht der Länder an einzelnen Stellen Nachschärfungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf wiederholt offene Formulierungen.“
Die Stellungnahme des Landes Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (Digitale Identitätengesetz – DIdG) bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich als fachlich sinnvoll und rechtlich notwendig. Das Gesetz setzt die europäische eIDAS-Verordnung (EU) 2024/1183 um, die einen Rahmen für digitale Identitäten und die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) schafft. Die Stellungnahme betont, dass das Gesetz die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung der EUDI-Wallet in Deutschland schafft, wodurch Bürgerinnen und Bürger Identitätsdaten sicher und EU-weit digital nutzen können. Besonders hervorgehoben werden Unsicherheiten für die Länder durch unklare Formulierungen und fehlende Konkretisierungen bei den Regelungen zu Interoperabilität (§12), Ermessensregelungen (§§13/14), Verordnungsermächtigungen (§20) und der Experimentierklausel (§21). Es wird gefordert, dass der Bund Informationspflichten im Gesetz verankert, damit die Länder ausreichend Vorlauf für die Umsetzung erhalten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Unsicherheiten und fehlenden Konkretisierungen bei der Aufgabenübertragung und den technischen Vorgaben, 2) Die weitreichenden Verordnungsermächtigungen des Bundes ohne Zustimmung des Bundesrates, 3) Die Notwendigkeit von Informationspflichten des Bundes gegenüber den Ländern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Das geplante DIdG stellt einen klaren Fortschritt dar und schafft erstmals einen verbindlichen Rechts- und Umsetzungsrahmen für die EUDI-Wallet.“
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung bewertet den Gesetzentwurf zum Digitalen Identitätengesetz (DIdG) als wichtigen Fortschritt, da er erstmals einen verbindlichen rechtlichen und technischen Rahmen für die Europäische Digitale Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) schafft. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit einer klaren Regelung für die Übermittlung von Verwaltungsdaten in die EUDI-Wallet thematisiert. Das Ministerium schlägt vor, dass diese Daten grundsätzlich über das Nationale Once Only Technical System (NOOTS) bereitgestellt werden sollen. Abweichende Übermittlungswege sollen nur übergangsweise und befristet zulässig sein, bis die technische Anbindung über NOOTS möglich ist. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Bedeutung eines verbindlichen Umsetzungsrahmens für die EUDI-Wallet, 2) die vorgeschlagene Ergänzung zu § 12 DIdG zur Nutzung von NOOTS, und 3) die Notwendigkeit einer zeitlichen Befristung für alternative Übermittlungswege zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und Haushaltsrisiken.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine Nutzbarkeit der EUDI-Wallet in notariellen Präsenzverfahren wäre einer effektiven vorsorgenden Rechtspflege zuträglich und erschiene im Hinblick auf die Digitalisierung des Notariats konsequent.“
Die Notarkammer Sachsen nimmt zum Referentenentwurf des Digitale Identitätengesetzes (DIdG) Stellung und hebt dabei insbesondere die Bedeutung der Justizregister als authentische Datenquellen hervor. Sie begrüßt die Anerkennung der Register im Gesetzentwurf, sieht aber Klärungsbedarf bei der Nutzung der Europäischen Digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) im notariellen Präsenzverfahren. Die Kammer weist darauf hin, dass die EUDI-Wallet nach aktueller Rechtslage nicht als Ausweis im Sinne des Personalausweisgesetzes gilt, wodurch ein Vor-Ort-Auslesen und damit die Nutzung in Präsenzverfahren rechtlich nicht möglich ist. Sie fordert eine gesetzliche Klarstellung, damit Notare die EUDI-Wallet auch vor Ort als Identitätsnachweis verwenden können. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Fehlen eines amtlichen Lichtbildes in der EUDI-Wallet, was für die notarielle Identitätsprüfung unerlässlich ist. Die Kammer schlägt vor, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass das Lichtbild aus der EUDI-Wallet ausgelesen werden kann. Schließlich kritisiert sie, dass der Entwurf allen elektronischen Attributsbescheinigungen eine schriftformersetzende Wirkung zuspricht, was aus Sicherheitsgründen nur für qualifizierte oder von öffentlichen Stellen ausgestellte Bescheinigungen gelten sollte. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Rolle der Justizregister als verlässliche Datenquelle und deren rechtliche Einordnung. 2. Die rechtlichen Unsicherheiten und Anforderungen beim Einsatz der EUDI-Wallet im notariellen Präsenzverfahren, insbesondere bezüglich des Auslesens von Lichtbildern. 3. Die Kritik an der zu weitgehenden Gleichstellung einfacher elektronischer Attributsbescheinigungen mit der Schriftform.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„In der vorliegenden Fassung bleibt der Referentenentwurf jedoch zu stark auf eine selbstständige, digital kompetente Nutzung ausgerichtet. Unterschiedliche Lebenslagen, Unterstützungsbedarfe sowie Fragen der Barrierefreiheit, Vertretung und assistierten Nutzung werden nicht ausreichend berücksichtigt.“
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt grundsätzlich die Einführung der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI Wallet), sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um soziale Gerechtigkeit, Grundrechte und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Stellungnahme betont, dass die EUDI Wallet als öffentliche digitale Infrastruktur das Potenzial hat, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und digitale Teilhabe zu stärken. Allerdings kritisiert der Verband, dass der Gesetzentwurf zu sehr auf eine digital kompetente, selbstständige Nutzung ausgerichtet ist und die Lebensrealitäten vieler Menschen – insbesondere vulnerabler Gruppen – nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) das Risiko digitaler Exklusion und die fehlende Berücksichtigung analoger und assistiver Alternativen, 2) die Gefahr sozialer Profilbildung und Diskriminierung durch automatisierte oder KI-gestützte Verfahren, sowie 3) die Notwendigkeit klarer Regelungen zu Vertretung und Assistenz für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Der Verband fordert verbindliche Barrierefreiheit, echte Nutzungsfreiheit ohne faktische Nutzungspflicht, Schutz vor sozialem Profiling und die systematische Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf adressiert diese faktisch notwendigen Kosten zur Nutzbarmachung der EUDI-Wallet in den Landes- und Kommunalverwaltungen nicht. Eine konkrete Schätzung der Kosten für die Bundesländer ist in der Begründung für den Gesetzentwurf nicht ersichtlich, aber aus unserer Sicht zwingend.“
Die Sächsische Staatskanzlei äußert sich zum Referentenentwurf des Digitalen Identitätengesetzes (Digitale Identitäten, insbesondere die sogenannte EUDI-Wallet, also eine europäische digitale Brieftasche für Identitätsdaten). Die Stellungnahme konzentriert sich auf zahlreiche Vorschläge zur sprachlichen und inhaltlichen Verbesserung einzelner Paragrafen, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit des Gesetzestextes zu erhöhen. Besonders hervorgehoben wird, dass viele Regelungen zu lang, unübersichtlich oder missverständlich formuliert sind. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass der Entwurf die indirekten Kosten und den Erfüllungsaufwand für Länder und Kommunen – etwa durch technische Anpassungen, Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA), Mitarbeiterschulungen und erhöhte IT-Sicherheitsanforderungen – nicht ausreichend berücksichtigt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit klarerer und kürzerer Formulierungen in mehreren Paragrafen, (2) die Gleichstellung elektronischer Attributsbescheinigungen mit schriftlichen Bescheinigungen und (3) die fehlende Berücksichtigung der praktischen und finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und IT-Sicherheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Zielsetzung des Referentenentwurfs wird von Hamburg ausdrücklich unterstützt. Die Einführung einer Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige und interoperable Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland und Europa. Hamburg begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein einheitlicher nationaler Rechtsrahmen geschaffen wird, der die unmittelbar geltenden unionsrechtlichen Vorgaben [...] ergänzt.“
Die Stellungnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zum Entwurf des Digitale Identitätengesetzes (DIdG) unterstützt grundsätzlich die Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) als wichtigen Schritt für die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland und Europa. Hamburg begrüßt den einheitlichen nationalen Rechtsrahmen, sieht aber an mehreren Stellen Konkretisierungsbedarf, insbesondere bei den technischen und rechtlichen Anforderungen an die Ausstellung von Personenidentifizierungsdaten (PID), der Interoperabilität zwischen Bund und Ländern sowie der Aufsichtsbefugnisse der Bundesnetzagentur. Kritisch bewertet Hamburg die weit gefasste Experimentierklausel zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Verwaltungsentscheidungen, da hier Grundrechte betroffen sein könnten und die Länderbeteiligung nicht ausreichend gesichert ist. Hamburg fordert zudem eine realistische Darstellung des Erfüllungsaufwands für die Länder und eine Kompensationsregelung, da erhebliche technische Anpassungen notwendig werden. Außerdem wird angeregt, im Gesetzgebungsverfahren die Streichung der Wohnortaktualisierungspflicht im Reisepass umzusetzen, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Anforderungen und Verfahren zur Ausstellung von Personenidentifizierungsdaten (PID) und die Rolle der Länder als Datenquellen. 2. Die Notwendigkeit verbindlicher technischer Standards und einer engen Bund-Länder-Abstimmung zur Interoperabilität der Systeme. 3. Die verfassungsrechtlichen und praktischen Bedenken gegen die Experimentierklausel, insbesondere hinsichtlich KI-gestützter Entscheidungen und der Länderbeteiligung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die freie Wahl zwischen digitalen und analogen Verfahren ist eine grundlegende Voraussetzung für soziale Teilhabe und darf nicht schleichend eingeschränkt werden. Barrierefreiheit darf dabei kein nachträglicher Gedanke sein, sondern muss von Anfang an und im gesamten Umsetzungsprozess mitgedacht und vor allem umgesetzt werden.“
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. begrüßt grundsätzlich die Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) als Chance für eine moderne, europaweit interoperable digitale Identitätsinfrastruktur. Die Stellungnahme betont jedoch, dass die Umsetzung sozial inklusiv, barrierefrei und diskriminierungsfrei erfolgen muss. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit verbindlicher Mindeststandards für Barrierefreiheit, die Sicherstellung analoger Alternativen und die Einbindung sozialer Akteure wie Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen. Der VdK kritisiert, dass der Gesetzentwurf bislang keine klaren Regelungen zur praktischen Umsetzung der Barrierefreiheit, keine ausreichenden Schutzmechanismen gegen Diskriminierung durch Algorithmen und keine Sanktionen bei Verstößen vorsieht. Die EUDI-Wallet dürfe nicht zu einem faktischen Zwangsinstrument werden und müsse für alle Menschen, insbesondere für ältere, behinderte und digital weniger versierte Personen, zugänglich sein. Datenschutz und Datensicherheit werden als zentrale Voraussetzungen für das Vertrauen in die digitale Identität betont. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Barrierefreiheit und die Gefahr neuer Zugangshürden, (2) die Rolle der analogen Alternativen zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung, (3) die Einbindung und Bedeutung sozialer Träger für die Teilhabe und Beratung der Betroffenen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht Thüringens sollte diese Interoperabilität keine Option, sondern ein verpflichtender Bestandteil sein. Ansonsten ist zu befürchten, dass die bestehenden Nutzerkonten technisch nicht interoperable zur EUDI-Wallet ausgestaltet sein werden. Dies würde aus den Erfahrungen des OZG zu einem Akzeptanzverlust und im schlechtesten Fall zu einer geringen Nutzung führen.“
Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur bewertet den Referentenentwurf des Digitalen Identitätengesetzes (DIdG) grundsätzlich positiv, hebt jedoch Bedenken bezüglich der Interoperabilität hervor. Insbesondere wird kritisiert, dass laut § 12 DIdG die Interoperabilität von Nutzerkonten (wie der BundID oder dem MuK) mit der Europäischen Brieftasche (EUDI-Wallet) lediglich als Option und nicht als verpflichtender Bestandteil vorgesehen ist. Das Ministerium warnt davor, dass eine fehlende verpflichtende Interoperabilität zu technischen Problemen, Akzeptanzverlust und geringer Nutzung führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer verpflichtenden Interoperabilität zwischen bestehenden Nutzerkonten und der EUDI-Wallet, 2) Die negativen Erfahrungen aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), insbesondere im Hinblick auf Akzeptanzprobleme bei der Ablösung bestehender Lösungen, 3) Die Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung, für die wiederholte Umstellungen und Integrationen nicht nachvollziehbar und hinderlich sind.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Regelung führt zu massiver Rechtsunsicherheit in der Privatwirtschaft und verstößt zudem gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Vertrauen privatrechtlich organisierter Marktteilnehmer nicht zu verlieren, sollten daher Sicherungslinien in den Gesetzentwurf eingebracht werden.“
Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Digitalen Identitätengesetz (DidG), insbesondere die Einführung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet). Die PKV hebt die Vorteile für das Gesundheitswesen hervor, etwa die rechtssichere Authentifizierung bei der Anlage der GesundheitsID, die einen kartenlosen Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht. Kritisch sieht der Verband jedoch das Fehlen einer klaren gesetzlichen Regelung, dass digitale Identitätsnachweise aus zertifizierten Wallets als geeignete Identitätsnachweise im digitalen Geschäftsverkehr anerkannt werden. Außerdem wird die im Entwurf enthaltene Verordnungsermächtigung als zu weit gefasst bewertet, da sie potenziell massive und unklare Eingriffe in die Rechte von Marktteilnehmern erlaubt und gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz) verstoßen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die fehlende rechtliche Klarstellung zur Anerkennung digitaler Identitätsnachweise, (2) die Risiken und Unsicherheiten der Verordnungsermächtigung und (3) die konkreten Auswirkungen und Änderungswünsche im Bereich der Verpflichtungen zur Anerkennung und Ausstellung elektronischer Nachweise.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir haben uns das angesehen und halten die Entwicklung der Digitalen Identität als eine wirklich wichtige Entwicklung. Das Ganze ist Neuland und deswegen ist erst mal machen der richtige Weg (man wird sicherlich später Anpassungen machen müssen).“
Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) bewertet die Einführung der Digitalen Identität grundsätzlich als wichtigen und notwendigen Schritt, betont aber, dass es sich um ein neues Feld handelt, in dem Anpassungen zu erwarten sind. Die Stellungnahme hebt fünf zentrale Punkte hervor: (1) Die Registrierungspflicht für Unternehmen außerhalb der EU ist unklar geregelt, insbesondere für internationale Konzerne mit EU-Töchtern. (2) Die Möglichkeit, per Verordnung jederzeit neue Akzeptanzpflichten einzuführen, schafft Unsicherheit und Investitionsrisiken für Plattformbetreiber; gefordert wird ein klarer Zeitplan. (3) Die im Gesetzentwurf angesetzten Kosten für die Erstregistrierung werden als deutlich zu niedrig eingeschätzt, da viele technische und rechtliche Aufwände nicht berücksichtigt sind. (4) Es besteht Unsicherheit, wie mit Änderungen an Plattformen umzugehen ist, etwa wenn neue Produktkategorien eingeführt werden; hier wird eine pragmatische Regelung gefordert. (5) Die Interoperabilität der nationalen digitalen Identitäts-Wallets innerhalb der EU ist aus Sicht des VIR zwingend notwendig, damit grenzüberschreitend tätige Unternehmen von der Regelung profitieren können. Besonders ausführlich thematisiert werden die Punkte zur Planungssicherheit für Unternehmen, die realistische Kostenschätzung sowie die Forderung nach EU-weiter Interoperabilität.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000389 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Um die Akzeptanz der Verbraucher:innen zu erzielen, muss das Design der Wallet so ausgestaltet sein, dass Nutzer:innen vor dem Zugriff auf ihre Daten durch unrechtmäßige Anfragen geschützt sind.“
Die Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zum Referentenentwurf des Digitale Identitätengesetzes betont aus Sicht des Verbraucherschutzes drei zentrale Punkte: Erstens wird die Möglichkeit einer pseudonymen Nutzung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) als essenziell angesehen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und unnötige Datenoffenlegungen zu vermeiden. Zweitens fordert der vzbv, dass staatlich signierte Daten nur in Fällen mit eindeutig berechtigtem Interesse verwendet werden dürfen, wie etwa bei staatlichen Anwendungen, der Eröffnung eines Bankkontos oder Notarbesuchen. Drittens wird eine Registrierungspflicht für Diensteanbieter gefordert, die auf staatlich signierte Daten zugreifen wollen, um Verbraucher:innen vor unrechtmäßigen Datenanfragen zu schützen. Besonders ausführlich thematisiert werden die pseudonyme Nutzung, die Begrenzung des Zugriffs auf staatlich signierte Daten und der Schutz der Nutzer:innen durch eine Registrierungspflicht für Diensteanbieter.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000094 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf ist im Zuge der Einführung der EU DI-Wallet dringend notwendig und bietet zielgerichtete Ansätze für Sicherheit und Interoperabilität in der digitalen Identitätsverwaltung. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die notwendige Vorbereitung und Koordination zur Umsetzung der EUDI-Wallet, die auch rechtlich, finanziell und planerisch unterstützt werden muss.“
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, VITAKO e.V., begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG). VITAKO betont die Notwendigkeit des Gesetzes für die Umsetzung der EU-Vorgaben und lobt die Ansätze für mehr Sicherheit und Interoperabilität bei digitalen Identitäten. Kritisch hebt VITAKO jedoch hervor, dass der Entwurf die kommunale Ebene nicht ausreichend berücksichtigt: Es fehlen verbindliche Vorgaben, klare Zielarchitekturen, Migrationsstrategien und eine faire Finanzierung für Kommunen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die fehlende Verbindlichkeit und Unterstützung für Kommunen bei der Umsetzung, (2) die Herausforderungen bei der Integration der EUDI-Wallet in bestehende kommunale IT-Systeme und (3) die Notwendigkeit klarer Regelungen und Finanzierung für die kommunale Ebene. Zudem fordert VITAKO eine bessere Rollenklärung für kommunale IT-Dienstleister im Wallet-Ökosystem, eine koordinierende Stelle für Standards und eine explizite Regelung zur Bereitstellung der kostenlosen qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) über die EUDI-Wallet.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch eine konsequent mittelstandsfreundliche und bürokratiearme Ausgestaltung der Regelungen.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für ein Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet). Die EUDI-Wallet soll es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglichen, digitale Identitätsnachweise sicher und papierlos zu nutzen. Der ZDH sieht darin eine Chance zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und zur Effizienzsteigerung in Betrieben. Besonders positiv bewertet der Verband die Systemarchitektur, die bestehende Authentifizierungslösungen wie die BundID integriert, sowie die geplante Interoperabilität mit anderen Systemen. Kritisch merkt der ZDH an, dass neue bürokratische Belastungen, insbesondere durch aufwändige Akkreditierungsverfahren und mögliche Akzeptanzpflichten für Unternehmen, vermieden werden müssen. Die Stellungnahme fordert großzügige Umsetzungsfristen, Ausnahmen oder Unterstützung für kleine Betriebe und eine gebührenfreie Nutzung staatlicher Leistungen. Außerdem hebt der ZDH die Bedeutung der Überprüfbarkeit automatisierter, insbesondere KI-gestützter, Entscheidungsprozesse hervor und fordert die Einhaltung europäischer Vorgaben zum Datenschutz und zur menschlichen Aufsicht. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit einer mittelstandsfreundlichen und bürokratiearmen Ausgestaltung, (2) die Systemarchitektur und Interoperabilität der EUDI-Wallet mit bestehenden Systemen, (3) die Anforderungen und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.04.2024
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Digitale Identitätengesetz (DIdG) sollte ein Level-Playing-Field sicherstellen, das privatwirtschaftliche Angebote im Vergleich zu staatlichen Lösungen nicht schlechter stellt. Um Planungs- und Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten, sollten zudem alle wesentlichen Regelungsinhalte im Gesetz selbst und nicht in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden.
Lobbyregister-Nr.: R001925 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77763
| Eingang im Bundestag: | 29.07.2026 |
| Drucksache: | 21/7408 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 322/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 29.05.2026 |
| Erster Durchgang: | 10.07.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 25.06.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 25.06.2026 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 26.06.2026 | Tagesordnung |