Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
| Offizieller Titel: | Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 15.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 08.05.2026 Frist: 15.06.2026 |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der systematische Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen im Verkehrsbereich, um die staatliche Leistungsfähigkeit zu steigern und zentrale Infrastrukturmaßnahmen – insbesondere im Schienenbereich – zu beschleunigen. Der Entwurf sieht umfassende Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen des Verkehrsrechts vor, darunter die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Modernisierung von Formvorschriften (z. B. Einführung digitaler Siegel), den Abbau von Berichtspflichten und die Bündelung von Zuständigkeiten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf beruht auf Vorgaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode und der Modernisierungsagenda des Bundes. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Verkehrssektor über Jahrzehnte eine hohe Regelungsdichte und komplexe Zuständigkeitsstrukturen entwickelt haben, die nicht mehr zeitgemäß sind und die Modernisierung sowie Innovation im Mobilitätssektor behindern. Die Notwendigkeit der Reform wird mit dem Ziel begründet, Ressourcen effizienter einzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Kosten:
Für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Im Gegenteil, der jährliche Erfüllungsaufwand verringert sich:
- Für Bürgerinnen und Bürger: Reduktion des jährlichen Zeitaufwands um 62.940 Stunden und Sachaufwand um 1.000 Euro.
- Für die Wirtschaft: Reduktion des jährlichen Erfüllungsaufwands um 523.000 Euro, davon 438.000 Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten.
- Für die Verwaltung: Reduktion des jährlichen Erfüllungsaufwands um 240.000 Euro (ausschließlich auf Bundesebene).
Zusätzlich entfallen für Bürger und Wirtschaft jährlich Gebühren in Höhe von ca. 3,64 Millionen Euro (2,24 Mio. Euro für Bürger, 1,4 Mio. Euro für Wirtschaft) im Zusammenhang mit der Registrierung beim Luftfahrtbundesamt.
Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
- Der Entwurf ist Teil einer umfassenden Modernisierungsstrategie und adressiert gezielt im „Föderalen Monitor“ identifizierte Bremsen im Verkehrsrecht.
- Es sind keine Alternativen zum vorliegenden Maßnahmenpaket ersichtlich.
- Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor.
- Es haben keine Interessenvertreter oder beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt beigetragen („exekutiver Fußabdruck“).
- Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet.
- Der Entwurf dient auch der Anpassung nationalen Rechts an EU-Vorgaben und der Vermeidung von Doppelregelungen.
- Das Gesetz verfolgt das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit und nachhaltigen Entwicklung gemäß der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
- Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, steht aber im Kontext der beschleunigten Umsetzung von Modernisierungszielen der Bundesregierung.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Aufhebung der Genehmigungspflicht für Eisenbahntarife, Pflicht zur Veröffentlichung der Tarife im Internet bleibt bestehen.
- Anpassung des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes: Veraltete Berichtsregelungen gestrichen, Berichtszeiträume für Clean Vehicles Directive von 3 auf 5 Jahre verlängert.
- Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) der Autobahn GmbH des Bundes muss nicht mehr vom Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestags genehmigt werden, sondern nur noch vom Gesellschafter Bund; Bürokratieabbau.
- Personenbeförderungsgesetz:
- Elektronische Verwaltungsakte können statt Schriftform auch mit qualifiziertem elektronischem Siegel erteilt werden.
- Frist zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV wird gestrichen, Ausnahmen werden klarer und enger gefasst (nur aus topografischen, technischen oder rechtlichen Gründen und bei unangemessen hohem wirtschaftlichen Aufwand).
- Bedienzeiten im Linienbedarfsverkehr werden genehmigungsrechtlich verbindlich festgelegt.
- Bündelungsmöglichkeit für Linienverkehre wird auf Linienbedarfsverkehr erweitert.
- Elektronische Form für Äußerungen im Anhörungsverfahren und Mahnungen im Widerrufsverfahren zugelassen.
- Genehmigungsverfahren im Personenfernverkehr wird beschleunigt, Verlängerungsmöglichkeit entfällt.
- Betriebspflicht für Personenfernverkehr entfällt vollständig.
- Ausnahme für behördlich festgelegte Beförderungsentgelte wird auf allgemeine Vorschriften erweitert.
- Zuständigkeit für grenzüberschreitende Linienverkehrsanträge wird gesetzlich auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität übertragen.
- Bußgeldvorschriften werden an neue Verkehrsformen und digitale Verwaltung angepasst.
- Ausnahmeregelungen und Übergangsbestimmungen, die nicht mehr genutzt werden, werden aufgehoben.
- Gefahrgutbeförderungsgesetz: Zuständigkeit für Amtshilfeersuchen bei Gebietsfremden wird auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt übertragen.
- Allgemeines Eisenbahngesetz: Genehmigungspflicht für Tarife entfällt, Pflicht zur Tarifveröffentlichung bleibt, Verpflichtung zu Fahrradmitnahmeplänen entfällt, Bußgeldtatbestand gestrichen.
- Eisenbahnregulierungsgesetz: Schriftformerfordernis für Schienennetz-Nutzungsbedingungen entfällt, Internetveröffentlichung reicht aus.
- Bundesschienenwegeausbaugesetz: Elektrifizierungsmaßnahmen werden beschleunigt, Nutzen-Kosten-Untersuchung für Elektrifizierung entfällt, wirtschaftlichste Alternative ist zu wählen.
- Gesetz zum Schienenlärmschutz: Betriebsverbot für laute Güterwagen wird weiterhin überwacht, aber nicht mehr im Trassenanmeldeprozess; Informationspflichten werden vereinfacht.
- Seeaufgabengesetz: Organleihe für Befähigungsnachweise im Schiffsdienst entfällt, zentrale Zuständigkeit beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
- Bundesfernstraßengesetz: Begriff der Barrierefreiheit wird an bundesrechtliche Definition angepasst.
- Luftverkehrsgesetz:
- Rettungsfallschirme werden nicht mehr als Luftfahrzeuge behandelt.
- Klarstellung und Anpassung von Ausnahmen für bestimmte Flugbetriebe (z.B. Polizei, Rettung, medizinische Flüge).
- Unbemannte Fluggeräte (Drohnen) sind vom Flugplatzzwang ausgenommen, wenn sie in bestimmten Kategorien betrieben werden.
- Veröffentlichung von Flugverboten kann auch als Aeronautical Information Circular (AIC) erfolgen, nicht nur als NOTAM.
- Register über Betreiber von unbemannten Fluggeräten: Löschfrist wird an tatsächliche Betreiberaktivität angepasst, erneute kostenpflichtige Registrierung entfällt.
- Gewerblicher Gelegenheitsverkehr im Luftverkehr wird auf ein Anzeigeverfahren umgestellt, Antrags- und Genehmigungsverfahren entfallen ab 2028, deutsche und EU-Unternehmen sind ausgenommen.
- Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes werden um Risikoanalysen für den zivilen Luftverkehr ergänzt.
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen inhaltlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs und lässt redaktionelle, Folge- und Übergangsregelungen außen vor.
| Datum erster Entwurf: | 08.05.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 15.07.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das Bürokratierückbaugesetz Verkehr sowie die flankierenden Bürokratierückbauverordnung Verkehr dienen dem Abbau von Bürokratie im Verkehrsbereich und setzen entsprechende Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode „Verantwortung für Deutschland“, der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda um.
Hierzu zählen insbesondere Verfahrensvereinfachungen, der Abbau von Informationspflichten, die Beseitigung von Doppelregelungen sowie die Rückführung nationaler Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.
Der Referentenentwürfe sind noch nicht ressortabgestimmt.
Es besteht die Möglichkeit, zu den Referentenentwürfen bis zum 05. Juni 2026 eine Stellungnahme abzugeben. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an das Postfach entlastung-verkehr@bmv.bund.de
Angestrebter Kabinetttermin ist Mittwoch, 15. Juli 2026.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:
„Es haben keine Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen. “
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Das Bundesministerium für Verkehr hat den Referentenentwurf zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr (BRBG) und zur Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV) am 8. Mai 2026 vorgelegt. Die offizielle Frist zur Stellungnahme endete am 15. Juni 2026 laut Ministerium. Mehrere Verbände, darunter BARIG und BDL, bestätigen, dass die Kommentierungsphase am 8. Mai 2026 begann und bis zum 5. Juni 2026 dauerte. Auch die Allianz pro Schiene und der Industrieverband Straßenausstattung nennen den 12. Mai 2026 als Datum der Einladung zur Stellungnahme mit Frist bis 5. Juni 2026. Der Deutsche Fallschirmsport Verband erhielt am 21. Mai 2026 die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 5. Juni 2026. Daraus ergibt sich, dass die Beteiligungsphase für die meisten Verbände effektiv zwischen dem 8./12. Mai 2026 und dem 5. Juni 2026 lag, also etwa 3,5 bis 4 Wochen betrug.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Verbände und Organisationen zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr und der zugehörigen Verordnung ist überwiegend positiv hinsichtlich der Zielsetzung, Bürokratie abzubauen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Digitalisierung voranzutreiben. Viele begrüßen die Entwürfe als wichtigen Schritt, betonen aber, dass die Maßnahmen in der Praxis oft nicht weit genug gehen oder zentrale strukturelle Probleme nicht lösen. Während die Wirtschaft, Industrie- und Verkehrsverbände die Entlastung und Modernisierung begrüßen, äußern Sozial-, Umwelt- und Behindertenverbände sowie Fahrgast- und Nutzerorganisationen deutliche Kritik an einzelnen Regelungen, insbesondere wenn Schutzstandards, Teilhaberechte oder Kontrollmechanismen abgeschwächt werden. Die Digitalisierung wird fast durchweg als notwendig und sinnvoll bewertet, aber vielfach als unzureichend umgesetzt kritisiert. Viele Verbände fordern weitergehende und verbindlichere Maßnahmen, insbesondere zur Vereinheitlichung, Standardisierung und zur Vermeidung von Flickenteppichen bei Fachkundenachweisen und anderen Regelungen.
Meinungen im Detail
1. Bürokratieabbau und Digitalisierung
Die Zielsetzung des Bürokratieabbaus und der Digitalisierung wird von nahezu allen Wirtschafts-, Verkehrs- und Industrieverbänden (z.B. BDI, Bitkom, BGL, ZDH, VDV, DVF, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Bolt, Plattform Shared Mobility, Bundesverband Carsharing, BDVI, VDV, ZBI, DEKRA) ausdrücklich begrüßt. Besonders positiv hervorgehoben werden die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Reduzierung von Schriftformerfordernissen, die Einführung digitaler Nachweise und die Modernisierung von Informationspflichten. Viele fordern eine konsequentere und bundesweit einheitliche Digitalisierung, etwa durch digitale Register, Schnittstellen, automatisierte Verfahren und die Abschaffung von Papierpflichten. Kritisiert wird, dass viele Maßnahmen nur punktuell oder redaktionell wirken und keine grundlegende strukturelle Reform darstellen (z.B. BVMW, Bitkom, DVF, VDV, BDI).
2. Einheitlichkeit, Standardisierung und Vermeidung von Flickenteppichen
Viele Verbände (z.B. Bundesverband wirfahren, bdo, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Plattform Shared Mobility, Bolt, Bitkom, DVF) warnen vor einem Flickenteppich bei Fachkundenachweisen, Genehmigungs- und Kontrollverfahren, insbesondere wenn landesrechtliche Regelungen zugelassen werden. Sie fordern bundesweit einheitliche Standards, digitale Register und eine stärkere Vereinheitlichung, um zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
3. Abbau von Berichtspflichten und Informationspflichten
Wirtschafts- und Verkehrsverbände (z.B. BGL, BDI, BWVL, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, DEKRA) begrüßen die Abschaffung überholter Melde- und Berichtspflichten, insbesondere im Straßengüterverkehr, bei Lkw-Fahrverboten und bei der Mitführung von Dokumenten. Die Abschaffung der bundesweiten Pflicht zur 'kleinen Fachkunde' wird von mehreren Verbänden (VSPV, bdo, wirfahren) als sinnvoll bewertet, während andere (kommunale Spitzenverbände, bdo) vor neuen Unsicherheiten durch landesrechtliche Öffnungen warnen.
4. Schienenverkehr und Elektrifizierung
Verbände aus dem Schienenbereich (mofair, Die Güterbahnen, Allianz pro Schiene, VDB, BSN, DB, VDV, Fahrgastverband PRO BAHN) begrüßen die Erleichterung und Beschleunigung der Elektrifizierung, die Streichung der Nutzen-Kosten-Analyse und die Modernisierung von Genehmigungsverfahren. Kritisiert werden jedoch neue bürokratische Hürden durch Änderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), Unsicherheiten bei der Tarifgenehmigung und die Gefahr von Qualitätsverlusten. Die Forderung nach einer grundlegenden Trassenpreisreform und einer mittelstandsfreundlicheren Ausgestaltung von Förderprogrammen wird mehrfach betont. Umweltverbände (BUND, NABU, DUH) begrüßen die Elektrifizierungsförderung, fordern aber eine Ausweitung und ausreichende Finanzierung.
5. Barrierefreiheit und Teilhabe
Sozialverbände (VdK, DBSV), Umweltverbände (BUND, DUH), Fahrgast- und Behindertenverbände (PRO BAHN, ZIV, ADFC) kritisieren die geplante Streichung der verbindlichen Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV und die Einführung neuer Ausnahmeregelungen. Sie sehen darin einen Rückschritt für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und fordern verbindliche Fristen, klare Umsetzungspläne und eine konsequente menschenrechtliche Orientierung. Wirtschaftsverbände (Industrieverband Straßenausstattung) begrüßen hingegen die flexiblere Maßnahmenplanung und die Verweisung auf das Behindertengleichstellungsgesetz.
6. Luftverkehr und Luftrettung
Luftfahrtverbände (BDF, BARIG, BDL, ADV, DHV, AOPA, DAeC, DULV, IDRF, ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung) begrüßen die Entbürokratisierung, die Digitalisierung und die Rückführung nationaler Sonderregelungen. Kritisiert werden jedoch die geplanten Änderungen bei flugbetrieblichen Empfehlungen (NOTAMs), die Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigepflichten bei Charterflügen und die fehlende Berücksichtigung flughafenspezifischer Anliegen. Die Luftrettungsdienste fordern klare und umfassende Definitionen für medizinische Flüge und Ausnahmen, um die Einsatzfähigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Datenschutz- und Kostenaspekte werden von der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA, DAeC, DULV, IDRF) im Zusammenhang mit der Hauptflugbuchführung hervorgehoben.
7. Umwelt, Kontrolle und parlamentarische Beteiligung
Umweltverbände (BUND, DUH, NABU) kritisieren die geplante Streichung parlamentarischer Kontrollmechanismen bei Autobahninvestitionen und fordern die Sicherung der Beteiligung des Bundestags. Sie warnen vor einer Schwächung von Umwelt- und Klimastandards sowie der Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft. Die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV wird als Aufgabe der Daseinsvorsorge betont, die nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden sollte.
8. Weitere branchenspezifische Anliegen
- Handwerksverbände (ZDH) fordern die Reform des Sonn- und Feiertagsfahrverbots, die Abschaffung überholter Meldepflichten und eine Vereinfachung der Nachweis- und Kontrollpflichten für Handwerksbetriebe.
- Carsharing- und Shared-Mobility-Anbieter (bcs, Bolt, PSM) fordern die vollständige Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen und die Einführung digitaler Register.
- Sozialverbände (bpa) fordern die Entlastung von Tagespflegeeinrichtungen durch Anpassung der Freistellungsverordnung.
- Bauindustrie und Ingenieurverbände (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, ZBI, VDV, BDVI) betonen die Bedeutung digitaler und standardisierter Verfahren, die Einbindung moderner Technologien und die Sicherstellung von Qualität und Sicherheit.
9. Verfassungsrechtliche Aspekte
In den vorliegenden Zusammenfassungen werden keine expliziten Hinweise auf verfassungswidrige Regelungen genannt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Bürokratierückbaugesetz Verkehr und die zugehörige Verordnung von den meisten Verbänden als Schritt in die richtige Richtung bewertet werden. Die Kritik konzentriert sich auf die mangelnde Tiefe der Reformen, die Gefahr von Flickenteppichen, die Schwächung von Schutz- und Teilhaberechten, unzureichende Digitalisierung und die Notwendigkeit verbindlicher, einheitlicher und praxistauglicher Regelungen. Die Forderung nach einer konsequenten, strukturellen und digital gestützten Modernisierung des Verkehrsrechts zieht sich durch nahezu alle Stellungnahmen.
„Die ADAC Luftrettung unterstützt die Zielrichtung beider Referentenentwürfe ausdrücklich. Der vorgesehene Bürokratierückbau stellt insgesamt eine Modernisierung des luftverkehrsrechtlichen Rahmens dar. Gleichzeitig sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren gezielte Klarstellungen vorgenommen werden, um Rechtsunsicherheiten bei medizinischen Flügen zu vermeiden, die Einsatzfähigkeit der Luftrettung dauerhaft sicherzustellen, die sichere Integration von UAS-Einsätzen zu gewährleisten, sowie unbeabsichtigte operative Einschränkungen zeitkritischer HEMS-Einsätze auszuschließen.“
Die ADAC Luftrettung gGmbH begrüßt die Zielsetzung der vorgelegten Gesetzentwürfe zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG Verkehr und BRBV Verkehr) sowie die Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Besonders positiv bewertet werden der Abbau administrativer Genehmigungspflichten, die stärkere Orientierung an EU-Vorgaben und die Verbesserung der operationellen Handlungsspielräume für den zivilen Luftrettungsdienst (HEMS, also Helicopter Emergency Medical Services). Die Stellungnahme hebt die ausdrückliche Berücksichtigung medizinischer Flüge im Luftverkehrsgesetz und die Harmonisierung mit EU-Recht hervor. Gleichzeitig fordert die ADAC Luftrettung gezielte Klarstellungen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, insbesondere durch eine Definition des Begriffs 'medizinischer Flug' und durch Regelungen zur Wahrung der Einsatzfähigkeit der Luftrettung. Die Koordination zwischen bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen (UAS/Drohnen) wird als besonders wichtig angesehen, um Konflikte im unteren Luftraum zu vermeiden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Definitionen und Ausnahmen für medizinische Flüge und den zivilen Luftrettungsdienst, 2) die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit und Rechtssicherheit bei zeitkritischen Rettungseinsätzen, und 3) die Koordination und Priorisierung im Luftraum zwischen Rettungshubschraubern und Drohnen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003423 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt stehen die Nachteile der geplanten Streichung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erwartbar überschaubaren Bürokratieabbau.“
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) äußert sich zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, der den Bürokratieabbau im Verkehrsbereich zum Ziel hat. Der ADFC begrüßt grundsätzlich das Ziel, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten, lehnt jedoch die geplante Streichung der Pflicht zur Erstellung von Fahrradbeförderungsplänen durch Eisenbahnunternehmen ab. Diese Pläne, die erst 2023 eingeführt wurden, sorgen für Transparenz, ermöglichen die Beteiligung von Fahrgast- und Fahrradverbänden und bieten einen verbindlichen Rahmen für die Planung und Verbesserung der Fahrradmitnahme im Schienenverkehr. Der ADFC betont, dass die Streichung dieser Vorschrift zu einem Rückschritt bei der Beteiligung und Transparenz führen würde und der bürokratische Aufwand bereits größtenteils erbracht wurde. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Fahrradbeförderungspläne für Transparenz und Beteiligung, 2) Die bereits erfolgte praktische Umsetzung durch Eisenbahnunternehmen, 3) Die Gefahr eines Flickenteppichs und intransparenter Standards bei Wegfall der Regelung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgeschlagene Änderung schafft unnötige Bürokratie, erhöht die Kosten und schwächt die Schiene im Wettbewerb. Die Allianz pro Schiene fordert daher, auf die vorgeschlagene Änderung bzw. Streichung von § 33 Abs. 5 EBO zu verzichten.“
Die Allianz pro Schiene e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, insbesondere die Maßnahmen zur Beschleunigung und Modernisierung des Schienenverkehrs. Besonders positiv wird der geplante Verzicht auf die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) für Elektrifizierungsmaßnahmen im Schienennetz bewertet, da dies den Ausbau beschleunigen könnte. Die Allianz fordert jedoch eine Ausweitung dieser Befreiung auf alle Elektrifizierungsprojekte, unabhängig vom Finanzierungsweg, und eine präzisere gesetzliche Formulierung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Kritisch gesehen werden die geplanten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezüglich der Tarifgenehmigungspflicht und der Wegfall von § 33 Abs. 5 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), da diese aus Sicht der Allianz neue Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Nachteile für Fahrgäste sowie Eisenbahnunternehmen schaffen würden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Ausgestaltung der NKU-Befreiung für Elektrifizierungsmaßnahmen, (2) die Änderung der Tarifgenehmigungspflicht im BGB und deren Auswirkungen auf die Praxis, sowie (3) die geplante Streichung von § 33 Abs. 5 EBO und die damit verbundenen Risiken für die Fahrzeugverfügbarkeit.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000866 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das 1936 eingeführte Hauptflugbuch ist damit heute nur noch ein Relikt seiner selbst: Es erreicht derzeit keinen einzigen der im Gesetz aufgezählten Zwecke.“
Die vier Verbände der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA-Germany, Deutscher Aero Club, Deutscher Ultraleichtflugverband und Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze) begrüßen das Ziel des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr, unnötige Dokumentations- und Meldepflichten abzubauen. Sie fordern ausdrücklich, die im aktuellen Gesetzentwurf nicht vorgesehene Abschaffung der Hauptflugbuchführung nach § 70 LuftVG an Landeplätzen und Segelfluggeländen aufzunehmen. Die Stellungnahme begründet dies mit der Unvereinbarkeit der aktuellen Praxis mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand für Flugplatzbetreiber sowie der Tatsache, dass die erhobenen Daten kaum genutzt werden und die ursprünglichen gesetzlichen Zwecke anderweitig besser erfüllt werden können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die datenschutzrechtlichen Probleme und die Mehrfacherfassung personenbezogener Daten, 2) Die Kosten- und Aufwandsbelastung für Flugplatzhalter, die durch die Abschaffung entfallen würden, und 3) Die historische Einordnung des Hauptflugbuchs als Relikt, das seinen Zweck nicht mehr erfüllt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„bauforumstahl und DSTV begrüßen das Ziel von Bürokratierückbaugesetz und Bürokratierückbauverordnung Verkehr, Bürokratie im Verkehrsbereich insbesondere durch Verfahrensvereinfachungen, den Abbau von Informationspflichten, die Beseitigung von Doppelregelungen und die Rückführung nationaler Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben zu reduzieren.“
Die Stellungnahme von bauforumstahl e.V. und dem Deutschen Stahlbauverband DSTV e.V. bewertet den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich grundsätzlich positiv. Die Verbände begrüßen die angestrebte Reduzierung von Bürokratie durch Verfahrensvereinfachungen, den Abbau von Informationspflichten, die Beseitigung von Doppelregelungen und die Rückführung nationaler Übererfüllungen europäischer Vorgaben. Besonders hervorgehoben wird, dass Entbürokratisierung die gesamte Prozesskette von Planung bis Dokumentation betreffen muss, nicht nur die Genehmigungsphase. Die Stellungnahme fordert, etablierte technische Regelwerke weiterhin vorrangig zu nutzen und zusätzliche Sonderregelungen zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von Nachweisen und Gutachten, die künftig maschinenlesbar, versioniert und digital bereitgestellt werden sollen, um automatisierte Prüf- und Genehmigungsprozesse zu erleichtern. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Bedeutung praxiserprobter Regelwerke und deren Vorrang vor neuen Sonderregelungen, 2) die Notwendigkeit bundeseinheitlicher, digitaler und medienbruchfreier Verfahren, und 3) die Digitalisierung von Nachweisen und Gutachten im Verkehrsbereich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digital by default muss zum Regelfall werden, mit End-to-End-Automatisierung statt Formular-Digitalisierung. Erforderlich sind standardisierte APIs, eindeutige Identifikatoren, interoperable Datenmodelle, Once-Only-fähige Register, Cloud-Infrastrukturen sowie klare Governance- und Betriebsmodelle.“
Bitkom begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Verkehr, die Bürokratie im Verkehrssektor abzubauen und sieht in den Referentenentwürfen zum Bürokratierückbaupaket Verkehr (BRBG Verkehr & BRBV Verkehr) wichtige Schritte, jedoch auch erhebliche Lücken. Zentral ist die Forderung, Genehmigungs- und Verwaltungsprozesse nicht nur zu vereinfachen, sondern vollständig zu digitalisieren. Bitkom kritisiert, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen zwar die elektronische Form ermöglichen, aber keine konsequente Digitalisierung vorsehen, da Behörden die digitalen Möglichkeiten bislang kaum nutzen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen, digitalen Anzeigeverfahrens für den Linienfernverkehr, der Aufbau von digitalen Registern (z.B. für Mietwagen- und Taxilizenzen) sowie die Digitalisierung und Automatisierung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Fahrzeugzulassungen. Fachbegriffe wie PBefG (Personenbeförderungsgesetz), OZG (Onlinezugangsgesetz), API (Programmierschnittstelle) und ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle) werden erläutert. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die vollständige Digitalisierung und Vereinfachung der Genehmigungsprozesse im Personenbeförderungsrecht, 2) die Einführung und Nutzung digitaler Register und Schnittstellen für verschiedene Mobilitätsdienste, und 3) die Beschleunigung und Entbürokratisierung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere durch digitale Lösungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorliegenden Entwürfe sind ein erster Schritt, auf den schnellstmöglich weitere Schritte folgen müssen!“
Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG e.V.) bewertet die Entwürfe des Bundesministeriums für Verkehr zum Bürokratierückbaugesetz und zur Bürokratierückbauverordnung im Verkehrsbereich grundsätzlich positiv, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. BARIG begrüßt die Bemühungen um Bürokratieabbau und die Einbindung der Luftverkehrswirtschaft, kritisiert jedoch, dass die Entwürfe insbesondere in den Bereichen Luftsicherheit und Digitalisierung nicht weit genug gehen. Besonders ausführlich werden (1) die Regelungen zu flugbetrieblichen Empfehlungen und Risk Assessments im internationalen Luftraum, (2) die Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigepflichten bei Charterflügen sowie (3) die Erleichterungen im Bereich Luftfracht und Straßenverkehr thematisiert. BARIG fordert u.a. mehr Flexibilität bei NOTAMs (Nachrichten für Luftfahrer), eine differenzierte Risikobewertung und eine institutionalisierte Abstimmung nach niederländischem Vorbild. Die geplante Anzeigepflicht für Charterflüge wird abgelehnt, da sie den Bürokratieaufwand erhöht. Positiv hervorgehoben werden die geplanten Erleichterungen bei LKW-Fahrverboten an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen. BARIG unterbreitet zudem weitere Vorschläge, etwa zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren und zur Vereinfachung von Wet-Lease-Genehmigungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003135 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Rückkehrpflicht ist hierfür ein zentrales Beispiel: Sie verursacht administrative Kosten bei Unternehmen und Behörden, klimaschädliche Leerfahrten in erheblichem Umfang und verfehlt zugleich ihr ursprüngliches Schutzziel. Ihre Abschaffung entspricht damit unmittelbar der eigenen Reformlogik des BRBG-Verkehr und unterstützt zugleich die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele.“
Die Stellungnahme von Bolt zum Referentenentwurf des Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG-Verkehr) und zur entsprechenden Verordnung (BRBV-Verkehr) begrüßt die Ziele der Bundesregierung, Bürokratie im Verkehrssektor abzubauen und die Verwaltung zu digitalisieren. Bolt, als Anbieter von Ridehailing, Carsharing und Mikromobilität, sieht insbesondere bei geteilten und digital buchbaren Mobilitätsangeboten noch Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme schlägt konkrete Maßnahmen vor, um sowohl Unternehmen als auch Behörden zu entlasten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Einführung eines bundesweiten digitalen Konzessionsregisters für Taxi- und Mietwagenfahrzeuge, um manuelle Prüfprozesse und Mehrarbeit zu vermeiden; 2) Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen, die zu klimaschädlichen Leerfahrten und unnötigem Verwaltungsaufwand führt; 3) Die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen, etwa bei der Fahrzeugzulassung, Führerscheinvalidierung, Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge und der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Bolt fordert, analoge Prozesse durch digitale Schnittstellen und automatisierte Verfahren zu ersetzen, um Effizienz, Transparenz und Planungssicherheit zu erhöhen. Besonders hervorgehoben werden: die Notwendigkeit eines digitalen Konzessionsregisters, die Abschaffung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr und die Einführung digitaler Prozesse bei der Fahrzeugzulassung und der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003828 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Ausnahme von Genehmigungserfordernissen und Betriebseinschränkungen beim Betrieb unbemannter Fluggeräte im öffentlichen Interesse durch oder im Auftrag und unter Aufsicht von Behörden oder mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stellen stellt im Bereich des amtlichen Vermessungswesens einen wichtigen und sachgerechten Schritt zum Abbau unnötiger bürokratischer Hemmnisse dar“
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) begrüßt den Referentenentwurf zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr und zur Bürokratierückbauverordnung Verkehr ausdrücklich. Ziel der Gesetzesvorhaben ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Genehmigungsprozesse effizienter zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird die geplante Neufassung des § 21k Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen) im öffentlichen Interesse durch Behörden und hoheitlich tätige Stellen Ausnahmen von Genehmigungspflichten und Betriebseinschränkungen vorsieht. Dies wird als wichtiger Schritt zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens und zur Entlastung der betroffenen Stellen bewertet. Der BDVI betont, dass die Erleichterungen nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus führen dürfen und die Verantwortung für einen sicheren Betrieb weiterhin bei den Behörden liegt. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Bedeutung aktueller Geodaten für öffentliche Aufgaben, (2) die Entlastung der Genehmigungsbehörden und (3) die Rolle des BDVI und seiner Mitglieder im hoheitlichen Vermessungswesen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 02.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002078 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bürokratieabbau sollte als Modernisierung des Staates verstanden werden und nicht als Abbau von Schutzstandards. Klima- und Naturschutz sichern langfristig die Lebensqualität, die wirtschaftliche Stabilität und die Gesundheit der Bevölkerung.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich, betont jedoch, dass dies nicht zu einer Verschlechterung von Umwelt- oder Klimastandards sowie der Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft führen darf. Der BUND fordert, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, ohne den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Besonders kritisch sieht der BUND die geplante Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundestages bei der Autobahn GmbH, da dies eine Entmachtung parlamentarischer Kontrolle zugunsten privater Unternehmen bedeuten könnte. Ebenso lehnt der BUND die Abschaffung der Betriebspflicht im Personenfernverkehr und die Streichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ab. Positiv bewertet wird die Vereinfachung bei der Elektrifizierung des Schienennetzes, allerdings wird auf die Notwendigkeit ausreichender Finanzierung hingewiesen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle und staatlichen Steuerung bei Infrastrukturprojekten, 2) die Sicherstellung und Förderung von Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr, 3) die Beschleunigung der Elektrifizierung des Schienennetzes als Beitrag zum Klimaschutz.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002287 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Hier besteht Handlungsbedarf, den das vorliegende Reformpaket noch nicht vollständig adressiert.“
Der Bundesverband Carsharing (bcs) begrüßt die Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr, Verwaltungsprozesse im Verkehrsbereich zu digitalisieren und Bürokratie abzubauen. Besonders hervorgehoben wird, dass Carsharing als nachhaltige Mobilitätsform von digitalen Verwaltungsprozessen profitiert, da Buchung, Zugang und Abrechnung bereits digital ablaufen. Der Verband kritisiert jedoch, dass das Reformpaket nicht alle relevanten Bereiche abdeckt: So werden Bußgeldbescheide weiterhin per Post zugestellt, was zu erheblichem Mehraufwand für Carsharing-Anbieter führt. Der bcs fordert, die elektronische Zustellung von Bußgeldbescheiden zu ermöglichen. Außerdem wird eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Benachrichtigung der Fahrzeughalter bei Abschleppvorgängen gefordert, um unnötige Kosten und Ausfälle zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit der elektronischen Zustellung von Bußgeldbescheiden, 2) Die Einführung einer digitalen Halterbenachrichtigung bei Abschleppvorgängen, 3) Die Bedeutung digitaler Prozesse für die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Carsharing-Angeboten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R004440 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorliegenden Entwürfe greifen zwar richtige Zielsetzungen auf, übersetzen diese aber nur unzureichend in konkrete, wirksame und praxisrelevante Entlastungen.“
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) bewertet den Gesetzentwurf und die Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich grundsätzlich positiv, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Verband begrüßt das Ziel, bürokratische Belastungen zu reduzieren, nationale Sonderregelungen zurückzuführen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer konsequenten 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben ohne zusätzliche nationale Anforderungen (sogenanntes 'Gold Plating'), die Bedeutung flexibler und risikobasierter Verfahren im Umgang mit flugbetrieblichen Empfehlungen (z.B. NOTAM – Notices to Airmen, also behördliche Hinweise für den Flugbetrieb), sowie die differenzierte Bewertung der Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigepflichten bei Charterflügen. Der BDF kritisiert, dass die Entwürfe zwar richtige Ziele verfolgen, diese aber nur unzureichend in praxisrelevante Entlastungen umsetzen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Problematik der geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz (§ 19b und § 26a LuftVG) und deren Auswirkungen auf Rechtsschutz und Wettbewerbsfähigkeit, (2) die Risiken einer pauschalen Anzeigepflicht für Charterflüge und die daraus resultierenden Gefahren für die Marktregulierung, sowie (3) die Notwendigkeit eines modernen, flexiblen Risikomanagements im internationalen Flugbetrieb.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Sowohl das Bürokratierückbaugesetz Verkehr als auch die zugehörige Verordnung enthalten eine Reihe sinnvoller und unterstützenswerter Maßnahmen. Gleichwohl besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf: Weitere maßgeschneiderte Bürokratieabbaugesetze müssen folgen, um spürbare Entlastungen für die Praxis zu erreichen.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) begrüßt die Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr, bürokratische Hürden im Verkehrssektor abzubauen, sieht aber weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Die Stellungnahme bewertet sowohl das Bürokratierückbaugesetz Verkehr (BRBG) als auch die Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV) und enthält zahlreiche konkrete Verbesserungsvorschläge. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit, den Bürokratieabbau auf alle verkehrsrelevanten Verfahren, insbesondere im Bereich Infrastruktur, auszuweiten und stärker zu digitalisieren, (2) die Forderung nach einer konsequenten Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren im Fernbusverkehr sowie die Harmonisierung nationaler und grenzüberschreitender Regelungen, und (3) die Kritik an der geplanten Streichung von § 33 Abs. 5 EBO, da dies zu Unsicherheiten und Mehrkosten bei der Prüfung sicherheitsrelevanter Eisenbahnanlagen führen könnte. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Digitalisierung und Vereinfachung von Nachweis- und Genehmigungsverfahren, die Flexibilisierung von Fahrerlaubnissen für Logistikpersonal, die Harmonisierung von Feiertagsfahrverboten und die Förderung digitaler Prozesse im Transportwesen. Der BDI fordert zudem, dass bestehende Verfahren stärker standardisiert und digitalisiert sowie auf risikorelevante Sachverhalte konzentriert werden, um Unternehmen und Verwaltung zu entlasten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorliegenden Entwürfe sind ein erster Schritt, auf den schnellstmöglich weitere Schritte folgen müssen“
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zum Bürokratierückbaugesetz und zur zugehörigen Verordnung im Verkehrsbereich grundsätzlich als begrüßenswert, kritisiert jedoch, dass die Entwürfe hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurückbleiben. Besonders im Bereich der Luftsicherheit und der Digitalisierung werden aus Sicht des BDL keine dringend notwendigen Verbesserungen erreicht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die bestehenden Verfahren für flugbetriebliche Empfehlungen (z.B. NOTAMs – Mitteilungen über Änderungen im Luftverkehr) zu pauschal und wenig reaktionsschnell sind, was zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Fluggesellschaften führt. Auch die geplante Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigepflicht bei Charterflügen wird kritisch gesehen, da sie zu Kontrollverlust und mehr Bürokratie führen könnte. Positiv bewertet wird die geplante Streichung von LKW-Fahrverboten an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, was die Logistik im Luftfrachtbereich erleichtert. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Problematik der flugbetrieblichen Empfehlungen und der damit verbundenen Wettbewerbsnachteile, 2) Die Auswirkungen der geplanten Änderungen bei Charterflügen und die Gefahr des Kontrollverlusts, 3) Konkrete Vorschläge zum weiteren Bürokratieabbau, insbesondere im Bereich der Digitalisierung und Vereinfachung von Verfahren.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002929 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 76163986870-10 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorliegenden Entwürfe setzen wichtige Impulse, bedürfen jedoch in einzelnen zentralen Punkten weiterer Nachschärfung, um ihre Wirkung in der Praxis voll entfalten zu können.“
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums für Verkehr zum Bürokratierückbau im Verkehrssektor. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, nationale Doppelregelungen abzuschaffen und übermäßige Regulierung ('Gold Plating') zurückzuführen. Besonders hervorgehoben werden die Digitalisierung von Verfahren, die Reduktion von Genehmigungs- und Berichtspflichten sowie die Orientierung am EU-Recht. Der Verband sieht jedoch in zentralen Bereichen, insbesondere im Luftverkehr, weiteren Nachbesserungsbedarf, da die Entwürfe dort nicht ausreichend entlasten. Ausführlich thematisiert werden (1) die Auswirkungen der geplanten Änderungen im Eisenbahnrecht und deren praktische Umsetzbarkeit, (2) die Notwendigkeit einer flexibleren und digitaleren maritimen Verwaltung, und (3) die Risiken und Chancen der geplanten Änderungen im Luftverkehrsrecht, insbesondere im Hinblick auf Risikobewertung und Gelegenheitsverkehr. Der BTW fordert, bewährte Verfahren zu erhalten, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und praxistaugliche, wettbewerbsfähige Lösungen gemeinsam zu entwickeln.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Gesetz enthaltenen Entlastungsmaßnahmen kratzen nur an der Spitze des Bürokratie-Eisberges. Auf der anderen Seite wird mit der Neufassung des § 39 PBefG materiellrechtlich ein Frontalangriff auf die Eigenwirtschaftlichkeit gefahren – und das mit dem Mäntelchen des Bürokratieabbaus kaschiert.“
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes- und Verordnungsentwurfs zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, insbesondere die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die Beschleunigung von Genehmigungsprozessen und die Entlastung von Unternehmen im Verkehrssektor. Die Stellungnahme kritisiert jedoch die geplante Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (§ 39 PBefG), da diese aus Sicht des bdo die Eigenwirtschaftlichkeit der Busunternehmen gefährdet und die Kontrolle durch neutrale Genehmigungsbehörden schwächt. Der Verband sieht darin einen Frontalangriff auf den Mittelstand unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus. Positiv bewertet werden hingegen der Entfall der Betriebspflicht im Fernbusverkehr und die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen der Änderung des § 39 PBefG auf die Eigenwirtschaftlichkeit und die Rolle der Genehmigungsbehörden, 2) Die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen Regelung beim Fachkundenachweis für Fahrerlaubnisse, um einen Flickenteppich zu vermeiden, 3) Weitere konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau, etwa bei der digitalen Beantragung von Genehmigungen und der Vereinfachung statistischer Meldepflichten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 03.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R004442 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 78124596498-25 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Entlastungsvorschläge aus dem Entwurf eines Bürokratierückbaugesetzes Verkehr und der flankierenden Verordnung können nur ein erster Schritt sein. Mittelständische Transportunternehmen im Straßengüterverkehr sind besonders stark von personalbindendem Verwaltungsaufwand mit fraglicher Sinnhaftigkeit betroffen und sollten weiter entlastet werden.“
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt grundsätzlich die Entwürfe des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr (BRBG Verkehr) und der dazugehörigen Verordnung (BRBV Verkehr), die auf eine Entlastung des Verkehrssektors durch Abbau von Bürokratie abzielen. Besonders positiv bewertet der BGL die Abschaffung der Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, was eine langjährige Forderung des Verbands war. Zudem werden die Vereinfachungen bei der Mitführung von Dokumenten für Lang-Lkw und die generelle Zielrichtung des Bürokratieabbaus hervorgehoben. Der BGL betont jedoch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nur einen ersten Schritt darstellen und fordert weitergehende, gezielte Entlastungen für Unternehmen des Straßengüterverkehrs. Ausführlich thematisiert werden die Forderung nach Abschaffung überflüssiger Meldepflichten, die Vereinfachung der Verfahren bei Großraum- und Schwertransporten sowie die Erleichterung der Fachkräftegewinnung, etwa durch weniger bürokratische Hürden bei Fahrerlaubnissen und Qualifikationen. Weitere Aspekte sind die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Verwaltungsprozessen, die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und die Streichung ineffizienter Berichtspflichten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Ergebnis müssen Tagespflegeeinrichtungen heute Beförderungsunternehmen organisieren, obwohl sie Pflegeeinrichtungen sind. Kaum ein anderer Bereich verdeutlicht so anschaulich das Missverhältnis zwischen bürokratischem Aufwand und tatsächlichem Regelungsnutzen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt grundsätzlich das Ziel der vorgelegten Gesetzentwürfe zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, insbesondere die Reduzierung von Vorschriften, die keinen erkennbaren Mehrwert für Sicherheit, Wettbewerb oder Verwaltung bieten. Der Verband hebt jedoch hervor, dass die Beförderung von Gästen teilstationärer Pflegeeinrichtungen (Tagespflege) bislang nicht von den geplanten Entlastungen erfasst wird. Nach aktueller Rechtslage werden diese Fahrten wie gewerbliche Personenbeförderungen behandelt, was zu erheblichem bürokratischem und finanziellem Aufwand für die Pflegeeinrichtungen führt. Der bpa fordert, die Beförderung von Tagespflegegästen explizit in die Freistellungsverordnung (FrStllgV) aufzunehmen, um sie von den Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zu befreien. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unverhältnismäßigen bürokratischen Anforderungen an Tagespflegeeinrichtungen im Vergleich zu deren tatsächlicher Tätigkeit, 2) Die Unterschiede zwischen der Beförderung in der Tagespflege und dem gewerblichen Personenverkehr, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Wettbewerb, 3) Die Notwendigkeit einer Anpassung der Freistellungsverordnung, um eine Gleichbehandlung mit anderen sozialen Beförderungen (z.B. für Schulen oder Behinderteneinrichtungen) zu erreichen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit diesen Änderungen könnte das Ziel eines wirksamen Bürokratieabbaus erreicht werden, ohne bewährte Aufsichts-, Verbraucher- und Qualitätsstandards sowie die Rechtssicherheit im SPNV zu beeinträchtigen.“
Der Bundesverband SchienenNahverkehr e.V. (BSN) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bürokratierückbaus im Verkehrsbereich, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Der Verband weist jedoch darauf hin, dass einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs Anpassungsbedarf haben, um Rechtsunsicherheiten, Vollzugsdefizite oder eine Verschlechterung der Qualitätsstandards zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Beibehaltung der Genehmigungspflicht für Tarife im SPNV, da deren Wegfall eine Regelungslücke schaffen könnte und die behördliche Aufsicht schwächen würde. 2) Die geplante Streichung der Informationspflicht über Anschlussverbindungen in Fahrplanmedien, die aus Sicht des BSN keinen Bürokratieabbau bewirkt, aber die Nutzerfreundlichkeit beeinträchtigen könnte. 3) Die Unterstützung des Verzichts auf Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) bei Elektrifizierungsprojekten, wobei der BSN eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Maßnahmen und eine Übernahme ins Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) anregt. Weitere Schwerpunkte sind die Kritik an der Herausnahme von Tarifbestimmungen aus dem Anwendungsbereich des § 305a BGB sowie die Forderung nach Übergangsregelungen für Schmalspurbahnen und eine Vereinfachung der Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wichtig ist daher, dass Bürokratie auch tatsächlich abgebaut und nicht bloß von der Bundes- auf die Landesebene verlagert wird.“
Der Bundesverband wirfahren, der die Interessen von app-vermittelten Taxi- und Mietwagenunternehmen in Deutschland vertritt, begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Verkehr zum Bürokratieabbau ausdrücklich. Die Stellungnahme betont, dass das Taxi- und Mietwagengewerbe durch zahlreiche regulatorische Vorgaben stark belastet ist, die oft keinen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger schaffen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr eines Flickenteppichs bei der sogenannten 'kleinen Fachkunde', wenn auf Landesebene unterschiedliche Regelungen entstehen und gegenseitige Anerkennungen fehlen, was zu zusätzlicher Bürokratie und Belastung für Unternehmen und Fahrer führen würde. 2) Die Notwendigkeit, digitale Prozesse wie die automatisierte Annahme von Fahraufträgen am Betriebssitz rechtlich zu ermöglichen, um moderne Vermittlungsprozesse zu fördern. 3) Die Forderung, die gesetzliche Genehmigungsfiktion zu stärken, sodass Mietwagengenehmigungen nach Ablauf einer Frist automatisch als erteilt gelten, um langwierige Verwaltungsverfahren und Gerichtsprozesse zu vermeiden. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Ablehnung zusätzlicher Ordnungswidrigkeitentatbestände, die Modernisierung der Rückkehrpflicht, die Abschaffung der Pflicht zum Einbau von Alarmanlagen bei digital vermittelten Fahrten und die Verlängerung der Eichfristen für Taxameter.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003822 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehenen Änderungen greifen zahlreiche Punkte auf, die von kommunaler Seite seit längerem als übermäßig formalistisch, doppelt geregelt oder nicht mehr zeitgemäß bewertet werden. Insbesondere die stärkere Digitalisierung von Verfahren, der Abbau analoger Schriftformerfordernisse sowie die Vermeidung von Doppelstrukturen können grundsätzlich zu einer Entlastung der Genehmigungsbehörden und Verkehrsunternehmen beitragen. Die einzelnen Maßnahmen führen nach Einschätzung der Praxis insgesamt noch nicht zu einem wirksamen umfassenden Bürokratieabbau und einer spürbaren strukturellen Arbeitserleichterung und bleiben hinter den Erwartungen zurück.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, mit dem Bürokratierückbaugesetz Verkehr (BRBG Verkehr) und der Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV Verkehr) Bürokratie im Verkehrsbereich abzubauen und digitale Verfahren zu stärken. Besonders hervorgehoben werden die Vorteile der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, die Reduzierung von analogen Schriftformerfordernissen und die Vermeidung von Doppelstrukturen. Die Stellungnahme betont jedoch, dass viele der geplanten Änderungen überwiegend redaktioneller Natur sind und nicht zu einem spürbaren, strukturellen Bürokratieabbau führen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden die Entlastungen als gering bewertet. Kritisch sieht die Bundesvereinigung die geplante Öffnung für landesrechtliche Regelungen beim sogenannten kleinen Fachkundenachweis, da dies zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Anforderungen führen könnte. Es wird zudem gefordert, die Genehmigungspflichten für Tarif- und Beförderungsbedingungen im ÖPNV analog zum Schienenpersonenverkehr (SPNV) zu vereinfachen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Digitalisierung und Entlastung der Genehmigungsbehörden, 2) Die Regelungen zu Fachkundenachweisen und deren Auswirkungen auf den Mietwagenverkehr, 3) Die Notwendigkeit, Genehmigungspflichten und Kontrollinstrumente im Personenbeförderungsrecht zu überarbeiten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Viele Maßnahmen erscheinen sinnvoll, weil sie Überholtes abschaffen oder längst gebotene Anpassungen nachvollziehen. Der große Wurf für eine spürbar beschleunigte, digitalisierte und widerstandsfähige Verkehrs- und Logistikinfrastruktur steht damit noch aus.“
Der Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V. (BWVL) begrüßt die Zielrichtung der Referentenentwürfe zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr und zur entsprechenden Verordnung. Der Verband hebt hervor, dass Bürokratie für die verladende Wirtschaft nicht nur Kosten verursacht, sondern auch Planbarkeit, Lieferkettenstabilität, Personalverfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit beeinflusst. Die Entwürfe werden als wichtiger Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung bewertet, wobei insbesondere die Abschaffung überholter Regelungen und die Digitalisierung von Nachweisen positiv gesehen werden. Allerdings kritisiert der BWVL, dass die Maßnahmen hinter dem notwendigen Umfang struktureller Reformen zurückbleiben und fordert, dass Bürokratierückbau dort ansetzen muss, wo Unternehmen tatsächlich entlastet werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abschaffung bundesuneinheitlicher Lkw-Feiertagsfahrverbote, 2) Die konsequente und praxistaugliche Ausgestaltung digitaler Nachweise und Dokumente, 3) Die Reduzierung von Berichtspflichten im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Weitere wichtige Punkte sind die Vereinfachung im Eisenbahnrecht und die Forderung nach einer umfassenden Folgenabschätzung und Evaluierung der Maßnahmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R005679 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das vorliegende Paket aus Bürokratierückbaugesetz (BRBG) und -verordnung (BRBV) setzt ein wichtiges Signal: Es adressiert überholte Anforderungen, stärkt digitale Verwaltungsprozesse und schafft Raum für Vereinfachungen, die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entlasten.“
Die DEKRA begrüßt ausdrücklich das Gesetzes- und Verordnungspaket zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, das unnötige Vorschriften abbauen, digitale Verwaltungsprozesse stärken und Vereinfachungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung schaffen soll. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die vollständige Aufhebung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV), da deren Vorschriften durch EU-Typgenehmigungsrecht überholt sind. DEKRA empfiehlt, eine rechtslogische Lücke zu schließen, indem der Verweis in § 21 Absatz 1 StVZO auf § 30 EG-FGV durch einen Verweis auf die EU-Verordnung 2018/858 ersetzt wird. 2) Die Änderung der BOKraft, bei der das Prüfbuch durch das Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung ersetzt wird, wird als gelungenes Beispiel für Bürokratierückbau bewertet. 3) Ein weiterführender Vorschlag betrifft die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den digitalen Nachweis der Hauptuntersuchung, beispielsweise über die i-Kfz-App, um Medienbrüche und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Aspekte werden besonders ausführlich behandelt und mit konkreten Formulierungsvorschlägen unterlegt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die mit dem Gesetzes- und Verordnungspaket formulierten Ziele, unnötige bürokratische Belastungen abzubauen, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, starre Formvorschriften zu modernisieren, Doppelregelungen zu vermeiden, nationale Sonderregelungen zurückzuführen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.“
DER AGRARHANDEL e.V. begrüßt das Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, bürokratische Belastungen im Verkehrsbereich zu reduzieren und Verwaltungsverfahren zu modernisieren. Die Stellungnahme lobt insbesondere die Ansätze zur Digitalisierung, Vereinfachung und Harmonisierung des Verkehrsrechts. Allerdings kritisiert DER AGRARHANDEL, dass die spezifischen Herausforderungen des Straßengüterverkehrs, der für den Agrarhandel besonders relevant ist, im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) Die Notwendigkeit, multimodale Schüttguttransporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen zu ermöglichen, um Emissionen zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken; (2) die Forderung, die Führerscheinklasse B auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen auszuweiten, um dem Fahrermangel entgegenzuwirken und den Zugang zum Fahrerberuf zu erleichtern; (3) die Einführung von Entschädigungszahlungen bei Verzögerungen im Güterbahnverkehr, um die Zuverlässigkeit und Leistungsqualität der Schiene zu erhöhen. Fachbegriffe wie 'multimodal' (Verkehr mit mehreren Transportmitteln), 'Schüttgut' (lose transportierte Güter wie Getreide), 'Führerscheinklasse B' (PKW-Führerschein) und 'Genehmigungsfiktion' (automatische Genehmigung bei Fristablauf) werden erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht des Mittelstands sollte Bürokratieabbau jedoch stärker dort ansetzen, wo Unternehmen erhebliche Zeit-, Kosten- und Investitionsbelastungen tragen – etwa durch Wartezeiten, Projektverzögerungen, Genehmigungsschleifen, Mehrfachprüfungen oder fehlende Standardisierung. Erforderlich sind daher nicht allein punktuelle Verfahrensbeschleunigungen, sondern eine weitergehende strukturelle Reduzierung von Genehmigungs- und Bürokratiefriktionen im Gesamtsystem.“
Die Stellungnahme des Mittelstandsverbands BVMW zum Entwurf einer Verordnung und eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich bewertet die geplanten Maßnahmen grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber, dass sie hinter den Erwartungen des Mittelstands zurückbleiben. Der Verband begrüßt die Zielsetzung, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, Doppelregelungen abzubauen und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, sieht jedoch vor allem punktuelle Verbesserungen und keine grundlegende strukturelle Reform. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit standardisierter und einheitlicher Verfahren zur Reduzierung von Genehmigungsfriktionen, (2) die fehlende umfassende Überprüfung und Entlastung bei Fahrverboten sowie (3) die unzureichende strukturelle Reform im Bereich der Großraum- und Schwertransporte (GST). Der BVMW betont, dass die eigentlichen bürokratischen Belastungen weniger durch einzelne Formulare, sondern durch strukturelle Reibungsverluste, Wartezeiten, Mehrfachprüfungen und fehlende Standardisierung entstehen. Die vorgeschlagenen Genehmigungsfiktionen (automatische Genehmigungen nach Fristablauf) werden zwar als hilfreich für die Verfahrensbeschleunigung gesehen, lösen aber nicht die tieferliegenden Ursachen der Bürokratie. Auch die wirtschaftlichen Belastungen durch steigende Wegekosten (z. B. Mauterhöhungen) und fehlende Harmonisierung im Zoll- und Steuerrecht werden als nicht ausreichend adressiert kritisiert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001657 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 082217218282-59 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorliegenden Gesetzgebungsentwürfe enthalten mehrere Regelungen, die die Verkehrsunternehmen der DB entlasten. Positiv hervorzuheben sind insbesondere Vereinfachungen bei der Trassenanmeldung für den Schienengüterverkehr. Zu deutlichen Mehrbelastungen für die im Schienenverkehr tätigen Unternehmen führt hingegen der Verordnungsentwurf, der eine Regelung enthält, die die Fahrzeuginstandhaltung erheblich erschweren würde. Von diesen sehr kritischen Änderungen sollte daher abgesehen werden.“
Die Deutsche Bahn AG (DB) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes- und Verordnungsentwurfs zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, insbesondere im Bereich der Schieneninfrastruktur. Die Entwürfe enthalten zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Verkehrsunternehmen, wie etwa Vereinfachungen bei der Anmeldung von Trassen für den Schienengüterverkehr und technologieoffene Informationspflichten an Bahnhöfen. Kritisch sieht die DB jedoch den Verordnungsentwurf, insbesondere geplante Änderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zur Fahrzeuginstandhaltung, die zu erheblichen Mehrkosten, organisatorischem Aufwand und eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit führen würden. Die DB fordert, von diesen Änderungen abzusehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die geplanten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 305a BGB) und deren Auswirkungen auf die Einbeziehung von Tarifen in Beförderungsbedingungen, 2) die geplante Streichung von § 33 Abs. 5 EBO und deren Folgen für Instandhaltungsprozesse und Fahrzeugverfügbarkeit, sowie 3) die Notwendigkeit, weitere Vorschläge der DB zum Bürokratieabbau, insbesondere zur Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV), in die Gesetzgebung aufzunehmen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001662 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die parlamentarische Kontrolle über Investitionen in Milliardenhöhe darf nicht weiter geschwächt werden. Daher darf § 8 Absatz 1 Satz 2 InfrGG nicht ersatzlos gestrichen werden.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bürokratieabbaus im Verkehrsbereich, kritisiert jedoch zentrale Aspekte des Referentenentwurfs. Besonders wird die geplante Streichung eines Kontrollmechanismus für Bundestagsbeteiligung bei Autobahninvestitionen abgelehnt, da dies die parlamentarische Kontrolle schwächt. Die DUH fordert, dass der Bundestag weiterhin bei kreditfinanzierten oder mautbasierten Investitionen einbezogen bleibt. Weiterhin wird die geplante Förderung der Elektrifizierung von Schienenstrecken begrüßt, allerdings als unzureichend bewertet, da sie nicht weit genug geht, um den dringend notwendigen Ausbau des gesamten Schienennetzes zu beschleunigen. Die DUH fordert eine umfassendere und schnellere Elektrifizierung, insbesondere auch für ländliche Regionen und internationale Verbindungen. Beim Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kritisiert die DUH die Abschwächung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit und lehnt wirtschaftliche Ausnahmen als zu unbestimmt ab. Barrierefreiheit wird als Aufgabe der Daseinsvorsorge betont, die nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden sollte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Sicherung der parlamentarischen Kontrolle über Autobahninvestitionen, 2) die Beschleunigung und Ausweitung der Elektrifizierung des Schienennetzes, 3) die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV ohne wirtschaftliche Ausnahmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bürokratieabbau darf jedoch nicht zu einer Absenkung sicherheitsrelevanter Standards, einer Schwächung von Kontrollmöglichkeiten oder einer Verringerung von Qualifikationsanforderungen führen.“
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) äußert sich zu den Referentenentwürfen für ein Gesetz und eine Verordnung zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Sie unterstützt grundsätzlich die Ziele eines effizienteren und digitaleren Verwaltungsrechts, betont aber, dass der Abbau von Bürokratie nicht zu einer Absenkung von Sicherheitsstandards, Kontrollmöglichkeiten oder Qualifikationsanforderungen führen darf. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, dass digital ausgestellte Genehmigungsdokumente und Nachweise nicht nur vorgelegt, sondern auch technisch auf Echtheit und Unverändertheit überprüfbar sein müssen. 2) Die Forderung, dass elektronische Dokumente die behördliche Kontrolle nicht einschränken dürfen und deren Authentizität und Gültigkeit zuverlässig geprüft werden können. 3) Die Anregung, für sicherheitsrelevante digitale Nachweise und Genehmigungen einheitliche technische Standards zur Verifizierbarkeit zu schaffen, um mindestens die gleiche Fälschungssicherheit wie bei Papierdokumenten zu gewährleisten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Unter dem Deckmantel des Bürokratierückbaus vollzieht das Gesetz also einen Rückschritt von der bisherigen Pflicht zur Herstellung von Barrierefreiheit zu einer bloßen Absichtserklärung. Für die betroffenen Menschen bedeutet dies die Fortsetzung alltäglicher Ausgrenzung und Diskriminierung.“
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, insbesondere zur geplanten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (§ 8 Abs. 3 PBefG). Der Entwurf sieht vor, die bisherige Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu streichen und stattdessen auf die allgemeinere Definition der Barrierefreiheit nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu verweisen. Zudem werden neue Ausnahmeregelungen eingeführt, die es erlauben, auf Barrierefreiheit zu verzichten, wenn sie aus topografischen, technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nur mit unangemessen hohem Aufwand erreichbar ist. Der DBSV kritisiert, dass dies einen Rückschritt darstellt und die Verpflichtung zur Barrierefreiheit zu einer bloßen Absichtserklärung herabstuft. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Streichung der Frist zur Herstellung von Barrierefreiheit und deren Auswirkungen, 2) die problematischen Ausnahmetatbestände (rechtliche, topografische, technische und wirtschaftliche Gründe), und 3) die Notwendigkeit, eine verbindliche gesetzliche Vorgabe zur Barrierefreiheit beizubehalten, um Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Meldepflicht für Luftsportgeräte muss auch zukünftig bei den Beauftragten als Fachexperten liegen. Diese Vorgehensweise ist im Einklang mit den Zielen des Deutschen Plans für Luftsicherheit (GPAS). Nur dadurch ist es den Beauftragten möglich effizient am Luftverkehrssicherheitsmanagement mitzuarbeiten.“
Der Deutsche Fallschirmsport Verband e.V. (DFV) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr und der Bürokratierückbauverordnung Verkehr. Im Mittelpunkt steht die Forderung, dass die Meldepflicht für Unfälle und Störungen bei Luftsportgeräten weiterhin bei den Beauftragten gemäß § 31c Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verbleiben soll. Der DFV schlägt vor, die Luftverkehrsordnung (LuftVO) entsprechend zu ändern: Die allgemeine Meldepflicht soll für Luftsportgeräte entfallen, stattdessen sollen Unfälle und Störungen direkt an die Beauftragten gemeldet werden. Dies wird mit der fachlichen Expertise der Beauftragten und deren Rolle im Luftverkehrssicherheitsmanagement begründet. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Rolle der Beauftragten als Fachexperten, (2) die Bedeutung der Meldepflicht für die Luftsicherheit und (3) die Notwendigkeit, die Regelung im Einklang mit dem Deutschen Plan für Luftsicherheit (GPAS) zu gestalten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. erwartet, dass die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel des Bürokratieabbaus konsequent umsetzt und auch Drehflügler von der Verpflichtung zur Einholung behördlicher Erlaubnisse für Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen befreit.“
Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. (DHV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Bürokratierückbaugesetzes und der zugehörigen Verordnung im Verkehrsbereich, insbesondere die Entlastung von Unternehmen und Behörden durch den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden. Der Verband hebt hervor, dass die geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und den zugehörigen Verordnungen in vielen Punkten sinnvoll sind, insbesondere wenn sie Rechtssicherheit schaffen und Verwaltungsverfahren vereinfachen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Ausweitung der Ausnahmeregelung für Außenstarts und Außenlandungen auch auf bemannte Drehflügler (Hubschrauber), um eine Gleichbehandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen zu erreichen, (2) die Notwendigkeit klarer und verhältnismäßiger Regelungen bei der Untersagung von Flügen, und (3) die Bedeutung der neuen Regelungen für den sicheren Einsatz unbemannter Fluggeräte durch Behörden. Der DHV fordert, dass die Ausnahmeregelung für Außenstarts und -landungen nicht nur für unbemannte, sondern auch für bemannte Drehflügler gelten sollte, da die derzeitige Beschränkung zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung führt und das Ziel des Bürokratieabbaus nur teilweise erreicht wird. Zudem wird auf die Bedeutung konkreter Gefahrenverdachtsmomente bei der Untersagung von Flügen und die Priorisierung von Rettungsflügen im Rahmen des Effizienzprinzips hingewiesen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. erwartet, dass die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel des Bürokratieabbaus konsequent umsetzt und auch Drehflügler von der Verpflichtung zur Einholung behördlicher Erlaubnisse für Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen befreit.“
Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. (DHV) äußert sich grundsätzlich positiv zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der Verband begrüßt insbesondere die geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die auf eine Reduzierung unnötiger Verwaltungsverfahren und eine Vereinfachung für Betreiber von Luftfahrzeugen abzielen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Ausnahmeregelung für Außenstarts und Außenlandungen nicht nur auf unbemannte Fluggeräte (wie Drohnen), sondern auch auf Drehflügler (Hubschrauber) auszuweiten, da diese aufgrund ihrer technischen Fähigkeiten prädestiniert für Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen sind. Der DHV betont, dass die derzeitige Beschränkung auf unbemannte Luftfahrzeuge zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung führt und fordert eine Gleichstellung. Zudem spricht sich der Verband für eine klarere Definition und Aufnahme neuer Luftfahrzeugtypen wie VTOL-capable aircraft (VCA, senkrechtstartfähige Luftfahrzeuge) aus, um der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung gerecht zu werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Forderung nach Einbeziehung von Drehflüglern in die Ausnahmeregelung für Außenstarts und -landungen, 2) die Übernahme europäischer Regelungen zu Such- und Rettungsdiensten sowie medizinischen Flügen ins deutsche Recht, und 3) die Notwendigkeit einer klareren und umfassenderen Definition von Luftfahrzeugtypen im LuftVG.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir befürworten die Absicht der Bundesregierung zu einem konsequenten Rückbau unnötiger bürokratischer Belastungen.“
Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und der Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, insbesondere die Entlastung von bürokratischen Pflichten für Modellflieger. Besonders hervorgehoben wird die Klarstellung, dass für Außenstarts und Außenlandungen von Flugmodellen keine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde mehr erforderlich ist, was Rechtssicherheit schafft. Der Verband regt zudem eine systematische und verständliche Überarbeitung der Aufzählung der Luftfahrzeuge im Luftverkehrsgesetz an und empfiehlt die Verwendung des Begriffs „Unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ analog zum europäischen Recht. Kritisch sieht der DMFV die geplante Einführung einer Meldepflicht für schwere Störungen bei Flugmodellen, da dies eine zusätzliche und aus Sicht des Verbandes nicht notwendige bürokratische Belastung darstellt. Abschließend werden die Anpassungen der Luftverkehrs-Ordnung an das EU-Luftverkehrsrecht und die Neufassung des § 21k LuftVO positiv bewertet, insbesondere die Betonung der Einzelfallprüfung durch Behörden beim Einsatz unbemannter Fluggeräte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Meldepflichten für Unfälle und schwere Störungen im Modellflugbereich. 2. Die systematische und begriffliche Anpassung des Luftverkehrsgesetzes an EU-Recht. 3. Die Regelungen zu Genehmigungsvorbehalten und die rechtsichere Verwendung unbemannter Fluggeräte durch Behörden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Eigeninitiative des Bundesministeriums für Verkehr zur Reduktion der Bürokratielasten im eigenen Zuständigkeitsbereich, sehen aber weiteren Nachbesserungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere bei der Digitalisierung, der Standardisierung von Verfahren und der konsequenten Umsetzung des Once-Only-Prinzips.“
Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) bewertet die Referentenentwürfe zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr (BRBG-V) und zur Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBVO-V) grundsätzlich positiv und begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Verkehr zur Reduzierung von Bürokratielasten. Besonders hervorgehoben werden die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen sowie die Modernisierung von Informationspflichten, etwa durch digitale Fahrgastinformationen und das Once-Only-Prinzip (Daten und Nachweise müssen nur einmal eingereicht werden und können behördenübergreifend genutzt werden). Das DVF fordert eine konsequentere Umsetzung der Digitalisierung, insbesondere durch digitale Schnittstellen, die Abschaffung von Papierpflichten und die Standardisierung von Verfahren. Kritisch sieht das DVF einzelne Regelungen, wie etwa die geplante Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) bezüglich Sachverständigenstrukturen und die Gefahr eines Flickenteppichs bei Fachkundenachweisen im Personenbeförderungsrecht. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungs- und Nachweisverfahren, 2) die Anpassung und Modernisierung gesetzlicher Vorgaben im Eisenbahn- und Personenbeförderungsrecht, 3) die Notwendigkeit verbindlicher Fristen, Genehmigungsfiktionen und bundesweit einheitlicher Standards für wiederkehrende Verwaltungsverfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000084 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bürokratieabbau muss deshalb dauerhaft als Querschnittsaufgabe verstanden werden“
Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich grundsätzlich positiv und begrüßt die politischen Ziele, bürokratische Belastungen abzubauen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und die Eigenverantwortung der Unternehmen zu stärken. Besonders hervorgehoben wird, dass der Schienengüterverkehr und insbesondere kleine und mittelständische Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) von regulatorischen Anforderungen stark betroffen sind. Die Konzentration der Kontrollen zur Einhaltung des Betriebsverbots lauter Güterwagen auf Stichproben des Eisenbahn-Bundesamtes wird begrüßt, jedoch wird eine Änderung im Gesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG) kritisch gesehen, da sie zu einer übermäßigen Datenerhebung führen könnte. Die Ergänzung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), insbesondere die gesetzliche Vermutung eines öffentlichen Nutzens für Elektrifizierungsmaßnahmen, wird als wichtiger Fortschritt bewertet. Die Stellungnahme fordert jedoch weitergehende Maßnahmen, wie die Beschleunigung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, eine konsequente Digitalisierung und die mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung von Förderprogrammen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung der Elektrifizierung des Schienennetzes für die Erreichung politischer Ziele und die Notwendigkeit vereinfachter Genehmigungsverfahren, 2) die Digitalisierung und Vereinfachung von Prozessen im Eisenbahnsektor, 3) der besondere Handlungsbedarf für kleine und mittelständische EVU hinsichtlich administrativer Entlastung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgeschlagene Ergänzung der zivilen Luftrettung in die Ausnahmen des § 25 Absatz 2 Nummer 3 LuftVG schafft Rechtsklarheit, reduziert unnötige Bürokratie und stärkt die Effizienz der Luftrettung, ohne dabei Abstriche bei Sicherheit oder Qualität der Versorgung zu machen.“
Die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH äußert sich zu zwei Gesetzgebungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr: dem Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und dem Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Beide Vorhaben betreffen den für die zivile Luftrettung wichtigen § 25 LuftVG. Die DRF Luftrettung begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Begriffs 'des zivilen Luftrettungsdienstes' in die Ausnahmetatbestände, da dies die Rechtslage klarer macht und den bürokratischen Aufwand für Betreiber und Behörden reduziert. Kritisch sieht die DRF Luftrettung die alternative Formulierung 'medizinische Flüge' im Bürokratieabbaugesetz, da diese zu eng gefasst sei und wichtige Flüge zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht erfassen könnte. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren und umfassenden gesetzlichen Definition, die auch Trainings-, Überführungs- und Betankungsflüge einschließt; 2) Die Reduzierung von Bürokratie durch Wegfall von Ausnahmegenehmigungen und Meldepflichten; 3) Die Orientierung an europäischen Vorgaben (HEMS-Definition nach EU-Verordnung 965/2012).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R006259 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wo der Entwurf Verfahren beschleunigt, Doppelstrukturen abbaut und veraltete Formvorschriften streicht, ohne Fahrgäste schlechterzustellen, tragen wir ihn ausdrücklich mit. An drei Stellen schlägt das Vorhaben jedoch über das Ziel hinaus und räumt unter dem Etikett 'Bürokratierückbau' Schutz- und Teilhaberechte ab. Dort ziehen wir rote Linien.“
Der Fahrgastverband PRO BAHN e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr (BRBG/BRBV), unnötige Bürokratie im Verkehrssektor abzubauen, insbesondere durch die Beschleunigung von Verfahren, die Digitalisierung von Formvorschriften und den Wegfall überholter Berichtspflichten. Besonders positiv bewertet werden die Erleichterung der Elektrifizierung der Schiene, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Harmonisierung von Tarifgenehmigungen. Allerdings kritisiert der Verband, dass das Gesetz an mehreren Stellen über das Ziel hinausschießt und dabei wichtige Schutz- und Teilhaberechte der Fahrgäste gefährdet. Besonders ausführlich werden drei Aspekte behandelt: (1) Die ersatzlose Streichung der Frist für Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, die durch eine neue verbindliche Zielfrist ersetzt werden soll; (2) der Wegfall der Betriebspflicht für Fernbuslinien, der ohne Mindestankündigungsfrist die Verlässlichkeit für Fahrgäste gefährdet; (3) der Wegfall der präventiven Tarifgenehmigung, der nur akzeptiert wird, wenn eine wirksame nachgelagerte Aufsicht und Transparenz sichergestellt sind. Darüber hinaus fordert der Verband weitergehenden Bürokratieabbau zugunsten der Fahrgäste, wie die rechtliche Ermöglichung des automatisierten Fahrbetriebs, die Mitnutzung öffentlicher Mobilfunkinfrastruktur für die Bahnkommunikation und verpflichtende, maschinenlesbare Tarif- und Echtzeitdaten als Open Data. Die Stellungnahme weist außerdem auf handwerkliche Mängel im Gesetzentwurf hin, etwa fehlerhafte oder aus anderen Gesetzesvorhaben kopierte Begründungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das BRBG setzt im Fernbus richtige Impulse. Damit aus einem guten Reformschritt eine kohärente Entbürokratisierung wird, regen wir fünf Ergänzungen an.“
Die Flix SE begrüßt den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG) und die begleitende Verordnung (BRBV) grundsätzlich, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden die Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für den Fernbusverkehr, die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren und die Vereinfachung des Entgeltsystems im Schienenverkehr. Flix SE fordert, dass die geplante Entbürokratisierung auch für grenzüberschreitende Fernbuslinien gilt, was aktuell durch EU-Recht (VO (EG) 1073/2009) verhindert wird. Sie schlägt vor, die Bundesregierung solle sich für eine Anpassung auf EU-Ebene einsetzen und kurzfristig eine flexiblere Auslegung prüfen. Zudem wird eine vollständige Umstellung des Fernbus-Genehmigungsverfahrens auf ein digitales Anzeigeverfahren gefordert. Im Schienenverkehr wird das aktuelle, komplexe System zur Festlegung der Trassenentgelte als größtes Bürokratiehemmnis kritisiert; Flix SE schlägt einen Systemwechsel zu einer transparenten, mehrjährig gültigen und indexbasierten Entgeltsystematik vor. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die EU-rechtliche Lücke bei der Betriebspflicht für grenzüberschreitende Fernbuslinien, 2) die Digitalisierung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, 3) die Vereinfachung des Trassenentgeltsystems im Schienenverkehr.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgelegten Referentenentwürfe markieren einen wichtigen und notwendigen ersten Schritt hin zu einem wirksamen Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Insbesondere die konsequente Ausrichtung auf Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung und den Abbau nationaler Übererfüllungen setzt aus Sicht der Flughäfen die richtigen Impulse.“
Der Flughafenverband ADV begrüßt grundsätzlich die Entwürfe des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr (BRBG-Verkehr) und der Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV-Verkehr), die auf eine Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung durch Abbau unnötiger Berichtspflichten, Rückführung nationaler Sonderregelungen und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren abzielen. Besonders positiv bewertet wird der risikobasierte und digitalisierungsorientierte Ansatz sowie der Abbau von bürokratischen Hürden durch uneinheitliche Sonntags- und Feiertagsregelungen. Kritisch merkt der Verband jedoch an, dass flughafenspezifische Anliegen in den Entwürfen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Integration flughafenbezogener Nutzungen in das luftrechtliche Genehmigungsregime (zur Vermeidung paralleler Verfahren), die Vereinfachung von Lärmschutzbereichsverfahren (z.B. Verlängerung der Überprüfungsintervalle) und die koordinierende Rolle des Bundes bei der Auslegung und Anwendung europäischer EASA-Regulierungen (EASA = Europäische Agentur für Flugsicherheit). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Notwendigkeit flughafenspezifischer Anpassungen im Gesetz, 2. Die Vereinfachung von Lärmschutzverfahren, 3. Die Rolle des Bundes bei der Umsetzung von EASA-Vorgaben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Entwürfe sollten stärker berücksichtigen, dass der Verkehrsbereich auch die praktische Errichtung, Erhaltung und Erneuerung von Infrastruktur umfasst. Gerade hier bestehen erhebliche bürokratische Belastungen, die mit den Zielen des Gesetzes- und Verordnungspakets eng verbunden sind.“
Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V. bewertet das Bürokratierückbaugesetz und die dazugehörige Verordnung im Verkehrsbereich. Die Bauindustrie begrüßt die Zielsetzung, bürokratische Belastungen abzubauen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und digitale Abläufe zu stärken. Besonders positiv hervorgehoben werden die Erleichterung der Schienen-Elektrifizierung, der Abbau von Schriftformerfordernissen und die Zulassung digitaler Nachweise sowie der Wegfall von Lkw-Fahrverboten an bundesuneinheitlichen Feiertagen. Kritisiert wird jedoch, dass die spezifischen Belastungen der bauausführenden Wirtschaft im Verkehrsbereich nur unzureichend adressiert werden. Die Stellungnahme fordert insbesondere eine stärkere Berücksichtigung baurelevanter Verkehrsverfahren, verbindliche Fristen, eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips (Nachweise müssen nur einmal digital eingereicht werden) und die Einführung von Genehmigungsfiktionen (eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht fristgerecht entscheidet). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit durchgängig digitaler und standardisierter Verfahren, 2) die Vereinfachung und Bündelung von Genehmigungsprozessen für Großraum- und Schwertransporte sowie Baustellen, und 3) die Forderung nach verbindlichen Fristen und Stichtagsregelungen für Nachweise und Umweltunterlagen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der IVSt e. V. begrüßt generell den Abbau der Regelungsdichte und der bürokratischen Belastungen. Der Abbau von Informationspflichten und die Beseitigung von Doppelregelungen entlasten die Wirtschaftsunternehmen unmittelbar.“
Der Industrieverband Straßenausstattung e.V. (IVSt e.V.) begrüßt die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Besonders hervorgehoben wird die Reduzierung von bürokratischen Belastungen und Informationspflichten, die Unternehmen entlasten. Der Verband spricht sich klar gegen das sogenannte 'Gold Plating' aus, also die Übererfüllung von EU-Vorgaben im deutschen Recht, da dies die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigt. Die Stellungnahme lobt die Klarstellung der Barrierefreiheit durch die einheitliche Verweisung auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Abkehr von starren Fristen zugunsten einer flexibleren Maßnahmenplanung im öffentlichen Personennahverkehr. Außerdem wird die Streichung von LKW-Fahrverboten an bundesuneinheitlichen Feiertagen ausdrücklich begrüßt, da dies die Unternehmen entlastet und die Verkehrssicherheit verbessert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung des Bürokratieabbaus für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, 2) die praxisnahe Regelung zur Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, 3) die Auswirkungen der Neuregelung der LKW-Fahrverbote auf die Branche.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es bedarf daher dringend und zwingend einer umfassenden Trassenpreisreform zum unbürokratischen und nachvollziehbaren Grenzkostenprinzip, um den Bürokratieabbau im Eisenbahnsektor wirksam auszugestalten.“
Die Stellungnahme des mofair e. V. zum Entwurf des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr (BRBG Verkehr) und der Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV Verkehr) begrüßt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen als sinnvoll und notwendig. Besonders hervorgehoben wird jedoch, dass weiterhin strukturelle Benachteiligungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen, insbesondere im Bereich der Gebührenregelungen. Der Verband fordert eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems: Das bisherige Vollkostenprinzip soll durch das Grenzkostenprinzip ersetzt werden, um Bürokratie und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Ausführlich wird auf die negativen Auswirkungen des aktuellen Systems eingegangen, das durch Komplexität und Unsicherheit Planungen und Investitionen erschwert. Die Stellungnahme begrüßt die Streichung und Änderung verschiedener Paragraphen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), warnt aber vor neuen Mehraufwänden durch Änderungen in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit einer Trassenpreisreform, 2) die Forderung nach Mindeststandards für die Bereitstellung von geänderten Dokumenten durch Behörden, und 3) die Bewertung der Änderungen im Eisenbahnrecht.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplante Streichung des Parlamentsvorbehalts schwächt die parlamentarische Kontrolle massiv, während die Förderung der Schiene durch den Verzicht auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei der Elektrifizierung aus Klimaschutzgründen ausdrücklich begrüßt wird.“
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) äußert sich zum Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der Verband kritisiert insbesondere die geplante Streichung eines Parlamentsvorbehalts im Infrastrukturgesellschafterrichtungsgesetz, wodurch die parlamentarische Kontrolle über die Mittelverwendung der Autobahn GmbH erheblich geschwächt würde. NABU betont, dass sowohl der Haushaltsausschuss als auch der Verkehrsausschuss weiterhin vollumfänglich über die Finanzierung und Planung von Verkehrsprojekten mitbestimmen müssen. Positiv bewertet der NABU die geplante Änderung im Bundesschienenwegeausbaugesetz, wonach für die Elektrifizierung von Schienenwegen kein Nutzen-Kosten-Verhältnis mehr nachgewiesen werden muss. Dies wird als wichtiger Schritt für den Klimaschutz und die Förderung der Schiene gesehen. Kritisch sieht der NABU jedoch die Formulierung zur Nutzbarmachung für alternative Antriebe und empfiehlt deren Streichung, um Unklarheiten zu vermeiden. Besonders hervorgehoben wurden: 1) die Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle bei der Mittelverwendung, 2) die Förderung der Elektrifizierung der Schiene aus Klimaschutzgründen, 3) die Kritik an unklaren Formulierungen bezüglich alternativer Antriebe.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Erfolg des Vorhabens bemisst sich nicht an der Zahl gestrichener Paragraphen, sondern an der tatsächlichen Entlastung von Unternehmen, Behörden, Fahrgästen und Klima.“
Die Plattform Shared Mobility (PSM), ein Zusammenschluss führender Anbieter geteilter Mobilität wie Bolt, Dott, Lime, Uber und Voi, begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bürokratierückbaugesetzes Verkehr (BRBG-Verkehr) und der zugehörigen Verordnung (BRBV-Verkehr), Bürokratie im Verkehrssektor abzubauen und die Verwaltung zu digitalisieren. Die Stellungnahme lobt insbesondere die geplante Einführung elektronischer Siegel und die Modernisierung von Verfahrensvorschriften. Kritisiert wird jedoch, dass der Entwurf zu kurz greift und zentrale bürokratische Hürden für digitale und geteilte Mobilitätsangebote nicht beseitigt werden. PSM fordert unter anderem die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen, die Zulassung automatisierter Auftragsannahme, ein bundesweites digitales Konzessionsregister, die Einführung digitaler Versicherungskennzeichen für E-Scooter und die Vermeidung eines Flickenteppichs bei der sogenannten 'kleinen Fachkunde' für Fahrerlaubnisse. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die ökologischen und wirtschaftlichen Nachteile der Rückkehrpflicht und die daraus resultierenden Leerfahrten, 2) die Notwendigkeit bundeseinheitlicher digitaler Standards und Register zur Effizienzsteigerung, 3) die Herausforderungen und Kosten durch analoge Prozesse wie den jährlichen Plakettenwechsel bei Sharing-Flotten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bürokratieabbau darf jedoch nicht dazu führen, bestehende Schutzstandards abzuschwächen oder staatliche Verpflichtungen zur Herstellung gleichberechtigter Mobilität zu relativieren. Erforderlich wäre vielmehr eine Reformpolitik, die Barrierefreiheit konsequent als Menschenrechtsfrage versteht und die Interessen von Menschen mit Behinderungen verbindlich und dauerhaft in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik stellt.“
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der Verband begrüßt zwar einzelne rechtliche Präzisierungen, etwa die Bezugnahme auf das Behindertengleichstellungsgesetz in Bundesfernstraßen- und Luftverkehrsgesetz, kritisiert aber die geplante Abschaffung der verbindlichen Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr. Der VdK sieht darin einen Rückschritt für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und befürchtet, dass Barrierefreiheit zu einem unverbindlichen Zukunftsversprechen wird. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Folgen der Streichung der Frist zur Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz, (2) die unzureichende Ausgestaltung und Kontrollierbarkeit von Ausnahmeregelungen, sowie (3) das Fehlen verbindlicher Vorgaben für Barrierefreiheit im Schienenverkehr, bei neuen Mobilitätsformen und der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Der VdK fordert verbindliche Fristen, klare Umsetzungspläne und eine konsequente menschenrechtliche Orientierung der Verkehrspolitik.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber begrüßen grundsätzlich, dass der Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen von der Bundesregierung vorangetrieben wird. Die vom Bundesministerium für Verkehr gestartete ressortspezifische Entlastungsoffensive bewerten wir als positiv.“
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die für die Steuerung und Stabilität der Stromnetze verantwortlich sind, begrüßen grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums für Verkehr zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Sie betonen, dass eine Vereinfachung bürokratischer Prozesse insbesondere beim Transport von wichtigen Komponenten wie Transformatoren und Kabelrollen für die Energieversorgung notwendig ist, um Projekte im öffentlichen Interesse schneller und planungssicherer umzusetzen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die vorgeschlagene Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), um Ausnahmegenehmigungen für Transporte im öffentlichen Interesse zu beschleunigen; 2) Die Umwandlung des behördlichen Ermessens in ein sogenanntes intendiertes Ermessen, wodurch Genehmigungen nur noch bei atypischen Gründen versagt werden dürfen; 3) Die Einführung des Begriffs der 'Unverzüglichkeit' zur zeitlichen Straffung der Bearbeitung von Anträgen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Bürokratieabbaupaket stellt einen wichtigen und ausdrücklich zu begrüßenden Schritt zur Modernisierung des Verkehrsrechts dar. Die grundsätzliche Ausrichtung ist richtig und bildet eine erste tragfähige Basis für weitere Reformen. Für die Bahnindustrie ist jedoch entscheidend, dass der Bürokratierückbau künftig stärker auf die zentralen Wertschöpfungsprozesse ausgerichtet wird.“
Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) begrüßt grundsätzlich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG/BRBV). Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit hervor, Verfahren zu beschleunigen, regulatorische Anforderungen zu vereinfachen und den Rechtsrahmen zu modernisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu stärken. Besonders positiv bewertet der VDB die stärkere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, den Abbau von Genehmigungspflichten und die Rückführung nationaler Sonderregelungen auf europäische Mindeststandards. Allerdings kritisiert der Verband, dass zentrale strukturelle Hemmnisse für die Bahnindustrie nur teilweise adressiert werden. Der VDB fordert, dass der Bürokratierückbau insbesondere auf investitionsrelevante Prozesse wie Planungs- und Genehmigungsverfahren, Inbetriebnahme- und Zulassungsverfahren sowie die Verzahnung von Planungs-, Finanzierungs- und Prüfprozessen ausgerichtet wird. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die strukturelle Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, inklusive Vorschlägen wie Stichtagsregelungen und Standardisierung von Umweltprüfungen; 2) Die Weiterentwicklung der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Elektrifizierungsmaßnahmen im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG); 3) Die Schaffung eines regulatorischen Rahmens für automatisiertes Fahren im Eisenbahnbetrieb durch Anpassungen der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO). Der VDB unterstreicht zudem die Notwendigkeit, Doppelprüfungen zu vermeiden, die Komplexität von Inbetriebnahme- und Zulassungsverfahren zu reduzieren und bestehende Qualitätsmanagementsysteme stärker anzuerkennen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R003287 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Vorhaben in den uns betreffenden Punkten weist ganz überwiegend in die richtige Richtung.“
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV e.V.) begrüßt die Referentenentwürfe zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr (BRBG Verkehr) und zur Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV Verkehr) weitgehend. Besonders hervorgehoben wird, dass die geplanten Änderungen unnötige Bürokratie abbauen, ohne dabei wichtige rechtliche Strukturen zu gefährden. Der Verband lobt die Abschaffung der bundesweiten Pflicht zur sogenannten 'kleinen Fachkunde' für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, da diese keinen echten Mehrwert gebracht habe und lediglich Markteintrittshürden geschaffen habe. Ebenso wird die Schließung von Sanktionslücken im Bereich des gebündelten Bedarfsverkehrs und die Einführung der elektronischen Form für Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als sinnvoll bewertet. Kritisch merkt der Verband an, dass die weiterhin erforderliche schriftliche Mitführung der Gemeinschaftslizenz nach EU-Recht einen Medienbruch darstellt und empfiehlt, auf EU-Ebene eine Änderung herbeizuführen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abschaffung der Pflicht zur 'kleinen Fachkunde' und deren Auswirkungen auf die Branche, 2) Die Gleichstellung und Sanktionsmöglichkeiten im gebündelten Bedarfsverkehr, 3) Die Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 20.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R006345 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die vorliegenden Entwürfe verfolgen das richtige Ziel, Bürokratie und Verwaltungslasten im Verkehrsbereich zu verringern, bleiben jedoch bei vielen Anforderungen zur angestrebten Entbürokratisierung, Effizienzsteigerung oder Kostenminimierung hinter den Erwartungen zurück.“
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bewertet die Referentenentwürfe für das Bürokratierückbaugesetz Verkehr und die dazugehörige Verordnung grundsätzlich positiv, da sie auf eine Reduzierung von Bürokratie und Verwaltungslasten im Verkehrssektor abzielen. Besonders begrüßt werden der geplante Verzicht auf die Nutzen-Kosten-Analyse bei Elektrifizierungsmaßnahmen, die Digitalisierung von Verwaltungsakten und die Klarstellung zur Tarifgenehmigung bei öffentlichen Tarifen. Allerdings kritisiert der VDV, dass viele Regelungen, insbesondere im Nahverkehr (z.B. BOKraft) und Eisenbahnverkehr (z.B. Änderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Zulassung von Fahrzeugen, Triebfahrzeugführerschein), nicht weit genug gehen oder sogar kontraproduktiv seien. Der Verband fordert u.a. die ersatzlose Streichung veralteter Vorschriften, wie § 10 BOKraft, und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und die Marktstruktur durch die geplanten Änderungen im Bereich der Sachverständigen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Kritik an den Änderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 33 EBO) und deren Auswirkungen auf Sicherheit und Marktstruktur; 2) Die Forderung nach weitergehendem Bürokratieabbau im Personenverkehr, insbesondere durch die Streichung überholter Vorschriften; 3) Die detaillierte Bewertung der geplanten Regelungen zur Digitalisierung und Flexibilisierung von Verwaltungsakten und Informationspflichten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
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„Die vorliegenden Entwürfe sind ein starkes Signal für die Modernisierung des Standorts Deutschland. Der VDV e.V. steht als fachkompetenter Partner bereit, um die Digitalisierung der Prozesse und die praxisnahe Ausgestaltung der UAV-Regelungen im Sinne aller Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros konstruktiv zu begleiten.“
Der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) e.V. begrüßt grundsätzlich die Gesetzesinitiative zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich und unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Der VDV betont die zentrale Rolle von Geodaten und präzisen Vermessungen für Infrastrukturprojekte und fordert, dass Bürokratieabbau nicht zu Lasten von Qualität, Sicherheit und fairer Honorierung gehen darf. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Der Einsatz von Drohnen (UAV) in der Geodäsie, wobei der VDV eine rechtssichere Gleichstellung privater Vermessungsbüros mit Behörden fordert und eine generelle Befreiung von der Genehmigungspflicht für zertifizierte Vermessungsdrohnen anregt. 2) Die Planungsbeschleunigung im Schienenrecht, wobei auf die Notwendigkeit aktueller Geobasisdaten und die Einhaltung von Qualitätsstandards hingewiesen wird. 3) Strukturpolitische Anliegen wie der Schutz der Freiberuflichkeit, die Einbindung geodätischer Expertise in Expertengremien und die Ausweitung digitaler Siegel auf alle vermessungstechnischen Verfahren. Der VDV macht konkrete Änderungsvorschläge, um Rechtssicherheit, Datenhoheit und wirtschaftliche Fairness zu gewährleisten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000100 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Gerade im Tätigkeitsbereich der Dienstleister gibt es eine Fülle von Vorschriften, deren Sinnhaftigkeit in reichlich Fällen sehr in Frage gestellt werden muss.“
Die Vereinigung der Dienstleister an Deutschen Flughäfen e.V. (VDF) hat die Referentenentwürfe zum Bürokratierückbaugesetz Verkehr (BRBG Verkehr) und zur Bürokratierückbauverordnung Verkehr (BRBV Verkehr) geprüft. Sie stellt fest, dass die aktuellen Entwürfe keine Auswirkungen auf die Dienstleister an deutschen Flughäfen haben. Die VDF begrüßt grundsätzlich die Initiative zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich und betont, dass gerade im Bereich der Dienstleister zahlreiche Vorschriften bestehen, deren Sinnhaftigkeit oft fraglich ist. Besonders hervorgehoben werden die Probleme, die durch übermäßige Bürokratie bei der Personalgewinnung und -schulung entstehen. Die VDF spricht sich für eine Fortsetzung und Ausweitung der Bürokratieabbau-Initiativen aus. Drei besonders thematisierte Aspekte sind: 1) Die fehlende Betroffenheit der aktuellen Entwürfe für die Flughafen-Dienstleister, 2) die generelle Unterstützung für Bürokratieabbau, 3) die spezifischen Probleme bei der Personalgewinnung und -schulung durch bürokratische Hürden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 02.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R005204 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Aus Sicht der im ZBI zusammengeschlossenen Ingenieurverbände wird der angestrebte Bürokratieabbau jedoch nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn er mit der Sicherung technischer Qualität, einer ausreichenden personellen Ausstattung der Fachverwaltungen, einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur sowie der frühzeitigen Einbindung fachlicher Expertise verbunden wird. Beschleunigung darf nicht zulasten von Sicherheit, Nachhaltigkeit, Datenqualität oder technischer Nachvollziehbarkeit gehen.“
Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung der Referentenentwürfe zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Insbesondere werden die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung, zur Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur positiv bewertet. Der ZBI betont jedoch, dass Bürokratieabbau nicht auf Kosten von Qualität, Sicherheit und fachlicher Expertise erfolgen darf. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Digitalisierung, ausreichende personelle Ressourcen und die Einhaltung technischer Standards gemeinsam betrachtet werden müssen, um eine leistungsfähige und zukunftssichere Infrastruktur zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Bedeutung der Digitalisierung und interoperabler Systeme für effiziente Verwaltungsverfahren, 2) Die Notwendigkeit, fachliche Prüfungen und Qualitätsstandards – insbesondere im Schienenbereich – beizubehalten, und 3) Die Sicherstellung ausreichender personeller und fachlicher Ressourcen in den Behörden, um die geplanten Beschleunigungen tatsächlich umsetzen zu können. Weitere Schwerpunkte sind die Integration von BIM (Building Information Modeling), die Bedeutung von Geodaten, der Erhalt wasserwirtschaftlicher Belange und die Einbindung moderner Vermessungstechnologien wie Drohnen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003330 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen zielführend zum Abbau von Bürokratie im Verkehrsbereich durch Verfahrensvereinfachungen, den Abbau von Informationspflichten, die Beseitigung von Doppelregelungen sowie die Rückführung nationaler Übererfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt den Entwurf eines Bürokratierückbaugesetzes Verkehr und die dazugehörige Verordnung grundsätzlich, sieht aber weiteren Handlungsbedarf, insbesondere für das Handwerk und den Mittelstand. Die Stellungnahme betont, dass viele der geplanten Maßnahmen – wie Verfahrensvereinfachungen, Abbau von Informationspflichten und die Rückführung nationaler Übererfüllungen von EU-Vorgaben – zielführend sind. Allerdings betreffen die aktuellen Vorschläge vor allem den Flug-, Personen- und Güterfernverkehr, während das Handwerk weiterhin durch zahlreiche verkehrsrechtliche Vorgaben belastet wird, die ursprünglich für andere Branchen gedacht waren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw und Anhänger, das viele Handwerksbetriebe unverhältnismäßig trifft und daher reformiert werden sollte. 2) Die Meldepflicht zur Werkverkehrskartei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, die aus Sicht des ZDH überholt ist und abgeschafft werden sollte. 3) Die Nachweis- und Kontrollpflichten im Fahrpersonalrecht (z. B. Tachographenpflicht), die für Handwerksbetriebe mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sind und vereinfacht werden sollten. Weitere Schwerpunkte sind die Begrenzung der Halterpflichten bei der Führerscheinkontrolle und die Erleichterung von Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die bestehende Verpflichtung sollte beibehalten werden, um die Integration des Fahrrads in den Umweltverbund zu unterstützen und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen.“
Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie im Verkehrsbereich abzubauen und Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten. Kritisch bewertet der ZIV jedoch die geplante Streichung der Verpflichtung zur Aufstellung von Fahrradbeförderungsplänen im Schienenverkehr (§ 10 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz, AEG). Diese Pläne sind laut ZIV ein wichtiges Instrument zur Förderung der Fahrradmitnahme im Zugverkehr und zur besseren Integration des Fahrrads in den sogenannten Umweltverbund (gemeint ist die Verknüpfung umweltfreundlicher Verkehrsmittel). Der Verband warnt, dass eine Umwandlung der Verpflichtung in eine bloße Kann-Regelung die strategische Planung und bereits begonnene Verbesserungsprozesse gefährden könnte. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die Bedeutung der Fahrradbeförderungspläne für die Integration des Fahrrads in den öffentlichen Verkehr, 2. Die Gefahr, dass mit der Gesetzesänderung die Priorität für die Fahrradmitnahme sinkt, und 3. Der Hinweis auf einen Fehler im Gesetzentwurf bezüglich der Nennung der falschen Paragrafen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003369 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.