Bundeswehreinsatz UNIFIL

| Offizieller Titel: | Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) |
| Initiator: | Auswärtiges Amt |
| Status: | Im Bundestag eingegangen (1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
| Letzte Änderung: | 06.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5778 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Hinweis: | Zu dem Entwurf wurde noch kein Dokument veröffentlicht. |
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Basisinformationen:
Das Bundeswehrmandat betrifft die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Der Einsatz soll bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden. Für die anschließende Abwicklungsphase ist ein Einsatz bis spätestens 30. Juni 2027 vorgesehen.
Auftrag:
Das Einsatzgebiet umfasst das Gebiet südlich des Litani-Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der sogenannten Blue Line sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste (bis ca. 50 Seemeilen westlich) und den Luftraum über beiden Gebieten. Auftrag und Aufgaben sind: Unterstützung der libanesischen Regierung bei der Sicherung der Grenzen und Einreisepunkte, Verhinderung des Schmuggels von Rüstungsgütern ohne Zustimmung der Regierung, seegestützte Aufklärung und Überwachung, Luftraumüberwachung, Sicherung der Küste, Kontrolle des Seeverkehrs, Umleitung und Abriegelung von Schiffen, Unterstützung humanitärer Hilfe, Eigensicherung, technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung und Ausbildung der libanesischen Streitkräfte und der VN sowie Unterstützung in Stabs-, Führungs-, Logistik- und Sanitätsbereichen. Die völkerrechtlichen Grundlagen sind die Resolution 1701 (2006) und Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrats, zuletzt Resolution 2790 (2025), sowie das Ersuchen der libanesischen Regierung an die VN vom 6. September 2006.
Personaleinsatz:
Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen maximal 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Vom 1. Januar bis 30. Juni 2027 sind maximal 80 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. In Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen kann die Obergrenze vorübergehend überschritten werden.
Kosten:
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 werden einsatzbedingte Zusatzausgaben von insgesamt rund 42,8 Millionen Euro erwartet. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 etwa 20,1 Millionen Euro und auf 2027 etwa 22,7 Millionen Euro.
Sonstiges:
Die politische Lage ist durch eine Eskalation des Konflikts zwischen Israel und der Hisbollah geprägt, mit wiederholten Kampfhandlungen und einer instabilen Waffenruhe. Die libanesische Regierung bemüht sich um die Entwaffnung der Hisbollah und den Aufbau staatlicher Gewaltstrukturen, insbesondere durch Stärkung der libanesischen Streitkräfte (LAF) und Polizei. UNIFIL, einschließlich der deutschen Beteiligung, unterstützt diese Bemühungen, insbesondere im Bereich der Seeüberwachung und Ausbildung der libanesischen Marine. Die Bundesregierung ergänzt das militärische Engagement durch umfangreiche humanitäre, entwicklungspolitische und sicherheitspolitische Maßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit der EU und VN. Die Mandatsverlängerung dient dazu, die LAF auf die Übernahme der Sicherheitsverantwortung vorzubereiten und einen geordneten Rückzug von UNIFIL zu ermöglichen. Ein mögliches Folgeengagement der VN oder EU wird sondiert. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag regelmäßig über den Fortgang des Einsatzes.
| Eingang im Bundestag: | 06.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5778 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |