Bundeswehreinsatz EUFOR ALTHEA

| Offizieller Titel: | Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina |
| Initiator: | Auswärtiges Amt |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 07.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5512 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Hinweis: | Zu dem Entwurf wurde noch kein Dokument veröffentlicht. |
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Basisinformationen:
Das Bundeswehrmandat betrifft die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Der Einsatz soll längstens bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden.
Auftrag:
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung der jeweiligen Staaten zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen von EUFOR ALTHEA sind: Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995), Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds, Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte.
Völkerrechtliche Grundlagen:
- Resolution 1575 (2004) und Folgeresolutionen des VN-Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2795 (31.10.2025)
- Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995)
- Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004
- Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Personaleinsatz:
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die Personalobergrenze darf in Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen vorübergehend überschritten werden.
Kosten:
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 werden voraussichtlich insgesamt rund 16,1 Millionen Euro betragen. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 10,04 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2027 rund 6,04 Millionen Euro.
Sonstiges:
Politisch bleibt Bosnien und Herzegowina von Spannungen und Blockaden geprägt, insbesondere durch Autonomiebestrebungen in der Republika Srpska und ein gespaltenes politisches System. Die Sicherheitslage wird als stabil und kontrollierbar bewertet, jedoch ist das Land weiterhin anfällig für externe Destabilisierungsversuche, insbesondere im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Operation EUFOR ALTHEA trägt maßgeblich zur Aufrechterhaltung eines sicheren Umfelds bei und unterstützt die Umsetzung des Dayton-Abkommens. Die Bundesregierung verfolgt einen integrierten Ansatz, der Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik verbindet, und engagiert sich zusätzlich in der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und der Förderung der EU-Annäherung Bosnien und Herzegowinas. Die Zusammenarbeit von EU und NATO im Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarungen wird betont. Die deutsche Beteiligung an der Mission gilt als wichtiges Signal für die europäische Außen- und Sicherheitspolitik.
| Eingang im Bundestag: | 22.04.2026 |
| Erste Beratung: | 07.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5512 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Auswärtiger Ausschuss | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Innenausschuss | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Verteidigungsausschuss | 20.05.2026 | Tagesordnung |