Zum Inhalt springen

Bundeswehreinsatz KFOR

Das Gesetz wurde vom Bundesrat abgelehnt und befindet sich im Vermittlungsausschuss.
Basics
Offizieller Titel:Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Initiator:Auswärtiges Amt
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:07.05.2026
Drucksache:21/5513 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Hinweis:Zu dem Entwurf wurde noch kein Dokument veröffentlicht.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das Bundeswehrmandat betrifft die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Der Einsatz soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden. Eine zeitliche Begrenzung ist im Mandat nicht explizit festgelegt; die Fortsetzung ist an das Fortbestehen der völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie der KFOR-Mission gebunden. 
 
Auftrag:  
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung der jeweiligen Staaten für Zugang und Versorgung genutzt werden. Auftrag und Aufgaben des Einsatzes sind: Beitrag zu einem sicheren Umfeld und zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Unterstützung und Koordination internationaler humanitärer Hilfe und ziviler Präsenz, Förderung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo, sowie Beratung und Unterstützung beim Aufbau der Kosovo Security Force (KSF) und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform.  
Völkerrechtliche Grundlagen:  
- Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates  
- Militärisch-Technisches Abkommen vom 9. Juni 1999  
- Einsatzbeschluss des NATO-Rates vom 30. Januar 1999 sowie nachfolgende NATO-Beschlüsse  
Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz. 
 
Personaleinsatz:  
Es dürfen insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. In Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen darf diese Obergrenze vorübergehend überschritten werden. 
 
Kosten:  
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 betragen voraussichtlich rund 35,7 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027 jeweils etwa 17,83 Millionen Euro. 
 
Sonstiges:  
Die politische Lage in Kosovo bleibt insbesondere im Norden des Landes angespannt, trotz einer insgesamt stabilen Sicherheitslage. KFOR wird von beiden Bevölkerungsgruppen (kosovo-albanisch und kosovo-serbisch) als essentiell für die Stabilisierung angesehen. Die Bundesregierung unterstützt den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien und betont die Bedeutung der KFOR als Garant für Sicherheit und Stabilität, solange der Normalisierungsprozess stockt. Die deutsche Beteiligung an KFOR ist Teil eines umfassenden Engagements, das auch Entwicklungszusammenarbeit, Rechtsstaatsförderung und Unterstützung der EU-Annäherung umfasst. Die Bundesregierung sieht die Präsenz der Bundeswehr in der Region als Beitrag zur Sicherheit Deutschlands und Europas und als Erfüllung ihrer Bündnisverpflichtungen. Die Mandatsüberprüfung erfolgt regelmäßig, und die Einsätze werden kontinuierlich evaluiert.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.04.2026
Erste Beratung:07.05.2026
Drucksache:21/5513 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe20.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung20.05.2026Tagesordnung
Auswärtiger Ausschuss20.05.2026Tagesordnung
Verteidigungsausschuss20.05.2026Tagesordnung