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3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Der Entwurf liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Referentenentwurf
(Kabinettsbeschluss geplant für November, Stand: 09.10.2026 - schon 5 Mal geändert.)
Letzte Änderung:26.03.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Hinweis:EU-Notifizierung am 11.05.2026 eingeleitet
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform und Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Die wichtigsten Maßnahmen sind: die verpflichtende Kennzeichnung auch ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs, die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung (z. B. Restaurants, Kantinen, Imbisse) und bestimmte verarbeitete Lebensmittel sowie die Möglichkeit eines sogenannten „Downgradings“ (Lebensmittelunternehmer können auf Wunsch eine niedrigere Haltungsform angeben als tatsächlich umgesetzt). Damit soll die Umsetzung für alle Beteiligten vereinfacht und die Transparenz für Verbraucher erhöht werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode um, der eine grundlegende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorsieht. Bereits in einer Entschließung zum Ersten Änderungsgesetz wurde die Notwendigkeit einer Reform betont. Hintergrund ist insbesondere, dass Verbraucher auch in der Außer-Haus-Verpflegung (wo bisher kaum Informationen zur Tierhaltung verfügbar sind) mehr Transparenz wünschen. Die Erweiterung auf ausländische Lebensmittel dient der Gleichbehandlung und besseren Information. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.  
Für die Wirtschaft ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 12.268.000 Euro (davon vollständig Bürokratiekosten aus Informationspflichten) und ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 2.247.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten. Für die Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen) gibt es nur geringfügige Änderungen des Erfüllungsaufwands. Es werden keine Einnahmen für Bund oder Länder erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf ist nicht befristet und eine Evaluierung ist nicht vorgesehen. 
- Das Gesetz ist mit EU-Recht und internationalen Verträgen vereinbar. 
- Es wird betont, dass Interessenvertretungen keinen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Gesetzes genommen haben; Anlass ist die Umsetzung des Koalitionsvertrags. 
- Nachhaltigkeitsaspekte wurden geprüft: Das Gesetz unterstützt die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere nachhaltige Landwirtschaft und nachhaltigen Konsum. 
- Die Regelungen sollen dauerhaft für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. 
- Es gibt keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen und keine Auswirkungen auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. 
- Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Einführung einer Definition für ausländische Lebensmittel im Gesetz. 
- Zusammenführung der Regelungen zur verpflichtenden Kennzeichnung für inländische und ausländische Lebensmittel; ausländische Lebensmittel müssen künftig verpflichtend gekennzeichnet werden. 
- Streichung bisheriger Ausnahmen für ausländische Lebensmittel; Ausnahme nur noch für Einsatzvorräte der Bundeswehr. 
- Einführung und Regelung des sogenannten „Downgrading“: Lebensmittel dürfen mit einer weniger tiergerechten Haltungsform als tatsächlich verwendet gekennzeichnet werden, sofern der Begriff „mindestens“ verwendet wird. Die Haltungsform „Bio“ ist vom Downgrading ausgenommen. 
- Klarstellung, dass bei zusammengesetzten Lebensmitteln geschmacksgebende Bestandteile in unerheblicher Menge für die Kennzeichnung nicht berücksichtigt werden. 
- Kennzeichnung der Haltungsform „Bio“ nur zulässig, wenn auch das EU-Bio-Label verwendet wird. 
- Streichung der Pflicht zur farblichen Kennzeichnung; Anpassung der Kennzeichnungsvorgaben für vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel. 
- Einführung flexibler Möglichkeiten zur Kennzeichnung nicht vorverpackter Lebensmittel (z. B. in Speisekarten, Preisverzeichnissen, elektronisch oder per Aushang). 
- Möglichkeit, bei Lebensmitteln mit Bestandteilen aus unterschiedlichen Haltungsformen die jeweiligen Anteile prozentual anzugeben. 
- Anpassung des Mitteilungsverfahrens für tierhaltende Betriebe: Mitteilungspflicht nur noch, wenn eine andere Haltungsform als „Stall“ erfüllt wird; Mitteilung kann freiwillig erfolgen und muss in Deutsch oder Englisch abgegeben werden. 
- Lebensmittelunternehmer auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen müssen die Einhaltung der Kennzeichnungsanforderungen sicherstellen. 
- Streichung der Regelmäßigkeit von Kontrollen; Kontrollen erfolgen künftig anlassbezogen. 
- Verbot der missbräuchlichen oder irreführenden Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sowie Kennzeichnung von Lebensmitteln außerhalb des Anwendungsbereichs. 
- Präzisierung und Erweiterung des Anwendungsbereichs: Erfasst werden gekühltes, gefrorenes oder vorbereitetes Fleisch und Innereien sowie verzehrfertige Fleischprodukte, die überwiegend aus Fleisch oder Innereien bestehen. 
- Überarbeitung und kaskadenförmiger Aufbau der Haltungsformkriterien, beginnend mit „Stall“ als Mindeststandard; Klarere Formulierung der Kriterien und Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Anforderungen. 
- Anpassung und Vereinfachung des Logos der Tierhaltungskennzeichnung; Streichung der Farbvariante. 
- Einführung von Übergangsregelungen, z. B. Abverkauf alter Bestände und Übergangsfristen für Mitteilungen und Kennnummern. 
- Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:20.03.2026
Datum Kabinettsbeschluss:
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

„Interessenvertretung en oder beauftragte Dritte haben keinen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Gesetzes genommen. Anlass der Änderung ist insbesondere die Umsetzung des Koalitionsvertrages.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Der Entwurf des Gesetzes datiert auf den 20.03.2026. Von den zahlreichen Stellungnehmenden macht lediglich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) explizite Angaben zur Dauer der Beteiligungsphase und kritisiert eine knappe Frist von nur zwei Wochen für die Abgabe der Stellungnahme. Das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. nennt als Eingangsdatum der Aufforderung den 17.04.2026, während die meisten Stellungnahmen auf den 29.04., 30.04. oder 01.05.2026 datieren. Daraus lässt sich für einige Beteiligte eine Beteiligungsphase von etwa zwei Wochen ableiten. Die übrigen Absender machen keine Angaben zum Zeitraum.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist stark polarisiert. Während Umwelt- und Tierschutzverbände sowie einige landwirtschaftliche Organisationen die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht und die stärkere Orientierung am Tierwohl grundsätzlich begrüßen, äußern Wirtschafts-, Branchen- und Arbeitgeberverbände sowie Vertreter der Gastronomie und des Lebensmittelhandwerks teils massive Kritik an der praktischen Umsetzbarkeit, dem bürokratischen Aufwand und den wirtschaftlichen Folgen. Die Kritik an der kurzen Frist zur Stellungnahme wird von mehreren Seiten geteilt. Insgesamt wird die Zielsetzung, mehr Transparenz und Tierwohl zu schaffen, von vielen anerkannt, aber die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes wird als unzureichend, praxisfern oder sogar kontraproduktiv bewertet.

Meinungen im Detail
1. Kennzeichnungspflicht und Anwendungsbereich
Tierschutz- und Umweltverbände (z.B. BUND, VIER PFOTEN, PROVIEH, Deutscher Tierschutzbund, Albert Schweitzer Stiftung, Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutsche Tier-Lobby, Greenpeace) begrüßen die verpflichtende, staatliche Kennzeichnung und die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und ausländische Produkte. Sie fordern jedoch klarere, verbindlichere und bildhafte Kennzeichnungen, die für alle Tierarten und Lebensphasen gelten und auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Mindeststandards für Tierhaltung weiterhin zu niedrig sind und Begriffe wie „Stall“ oder „Stall+Platz“ irreführend und tierschutzwidrig seien. Die Möglichkeit des Downgradings wird unterschiedlich bewertet: Einige sehen darin Chancen für Ressourcenschonung, andere kritisieren die Gefahr der Verbrauchertäuschung und fordern strenge Begrenzungen.

Landwirtschaftliche Verbände (z.B. Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Landesverband der Schweinehalter, NEULAND e.V.) begrüßen die Planungssicherheit und die Einbeziehung ausländischer Ware, fordern aber Nachbesserungen bei Definitionen, Übergangsregelungen und der Praxistauglichkeit der Kontrolle.

Wirtschafts-, Branchen- und Arbeitgeberverbände (z.B. DIHK, DEHOGA, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, Deutscher Fleischer-Verband, Großhandelsverband Foodservice, Deutsches Tiefkühlinstitut, IHK München, Verbände-Bündnis Außerhausverpflegung, Bundesverband der Systemgastronomie, VBUW Lebensmittel und Gastronomie) lehnen die verpflichtende Ausweitung der Kennzeichnung überwiegend ab. Sie führen den unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand, die Überforderung kleiner und mittlerer Betriebe, die fehlende Praxistauglichkeit angesichts komplexer Lieferketten und wechselnder Zutaten sowie drohende Wettbewerbsnachteile an. Besonders die Gastronomie, das Handwerk und die Gemeinschaftsverpflegung sehen sich durch die geplanten Pflichten überfordert und fordern entweder eine Rücknahme, deutliche Eingrenzung oder eine ausschließlich freiwillige Kennzeichnung.

2. Bürokratie, Kontrolle und Rechtssicherheit
Die Kritik an Bürokratie und Umsetzbarkeit zieht sich durch die Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände, Kammern und Branchenvertretungen. Sie warnen vor steigenden Kosten, zusätzlicher Bürokratie, Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die DIHK, IHK München, DEHOGA, Deutscher Fleischer-Verband, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und das Deutsche Tiefkühlinstitut betonen die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen und fordern eine EU-weite Harmonisierung sowie die Einbindung bestehender privatwirtschaftlicher Systeme. Auch die Kontroll- und Registrierungsvorschriften werden als zu aufwendig und nicht praxistauglich kritisiert. Die Verbändeallianz und der BÖLW fordern eine Reduzierung der Registrierungspflichten, insbesondere für Bio-Betriebe.

Tierschutzverbände und Verbraucherorganisationen kritisieren hingegen die unzureichende Kontrolle und Transparenz. Sie fordern verpflichtende, unabhängige und regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen, eine bessere Rückverfolgbarkeit und eine gesicherte Finanzierung für Betriebe, die in bessere Tierhaltungen investieren wollen.

3. Definitionen, Standards und Übergangsregelungen
Viele Stellungnahmen kritisieren unklare oder fehlende Definitionen (z.B. „überwiegend aus Fleisch bestehend“, Haltungsstufen, Downgrading), was zu Rechtsunsicherheiten und Umgehungsmöglichkeiten führt. Die Forderung nach klaren, einheitlichen und rechtssicheren Begriffen wird von Verbänden aller Richtungen geteilt. Die Übergangsfristen werden von der Lebensmittelwirtschaft als zu kurz und von Tierschutzverbänden als zu lang kritisiert. Die Einführung neuer Standards für weitere Tierarten und Lebensphasen wird von Tierschutz- und Umweltverbänden sowie von landwirtschaftlichen Organisationen gefordert.

4. Auswirkungen auf Markt, Wettbewerb und Verbraucher
Wirtschafts- und Branchenverbände warnen vor steigenden Preisen für Verbraucher, einer Schwächung der Resilienz von Betrieben und einer möglichen Aufgabe von Unternehmen. Sie sehen die Gefahr, dass die geplanten Regelungen zu Fehlanreizen führen, indem Betriebe auf niedrigere Haltungsformen ausweichen. Tierschutz- und Verbraucherorganisationen hingegen betonen die Bedeutung einer verständlichen, sichtbaren und glaubwürdigen Kennzeichnung für informierte Kaufentscheidungen und die Förderung des Tierwohls. Die Kritik an der Möglichkeit, ausländische Produkte ohne Nachweis mit der niedrigsten Stufe zu kennzeichnen, wird von Tierschutz- und Verbraucherverbänden als wettbewerbsverzerrend und potenziell verfassungswidrig eingestuft.

5. Spezifische Kritikpunkte und Forderungen
- Arbeitgeber- und Branchenverbände (DEHOGA, BdS, Großhandelsverband Foodservice, Verbände-Bündnis AHV, Zentralverband Bäckerhandwerk, Deutscher Fleischer-Verband, Deutsches Tiefkühlinstitut) kritisieren die besondere Belastung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Praxistauglichkeit und die mangelnde Berücksichtigung betrieblicher Realitäten.
- Umwelt- und Tierschutzverbände (BUND, VIER PFOTEN, PROVIEH, Albert Schweitzer Stiftung, PETA, Greenpeace, Deutsche Tier-Lobby, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Deutscher Tierschutzbund) fordern strengere, klarere und bildhafte Kennzeichnungen, höhere Mindeststandards, eine Ausweitung auf alle Tierarten und Lebensphasen sowie eine bessere Kontrolle und Finanzierung.
- Landwirtschaftliche Verbände (AbL, NEULAND, Landesverband Schweinehalter) begrüßen die Einbeziehung ausländischer Ware, fordern aber Nachbesserungen bei Definitionen, Kontrolle und Fördermaßnahmen.
- Verbraucherorganisationen (vzbv) fordern eine umfassende, verständliche und gut sichtbare Kennzeichnung, die Ausweitung auf alle relevanten Bereiche und verpflichtende Kontrollen.
- Juristische Fachverbände (Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht) warnen vor Rechtsunsicherheiten, Verbrauchertäuschung und Wettbewerbsverzerrung durch unklare Regelungen und Ausnahmen.

Fazit
Das Meinungsbild ist gespalten: Während die Zielrichtung des Gesetzes – mehr Transparenz und Tierwohl – von vielen grundsätzlich begrüßt wird, bestehen erhebliche Differenzen hinsichtlich der praktischen Ausgestaltung, der Belastung für Wirtschaft und Verwaltung, der Höhe der Mindeststandards und der Kontrolle. Die Kritik an der kurzen Beteiligungsfrist ist insbesondere von Umwelt- und Branchenverbänden deutlich artikuliert.

👍 Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

„Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wird diesem Anliegen weitgehend entsprochen. Die Albert Schweitzer Stiftung begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich. Insbesondere die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung und der Auslandsware sowie Erleichterungen beim Downgrading sind hierbei positiv hervorzuheben.“

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes grundsätzlich positiv. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Haltungsbedingungen von Nutztieren transparenter zu machen, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Entscheidung für tiergerechtere Produkte treffen können. Besonders begrüßt werden die verpflichtende Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel, die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung (z.B. Gastronomie und Kantinen) und die Erleichterungen beim sogenannten Downgrading (flexiblere Kennzeichnung bei Absatzproblemen). Kritisch sieht die Stiftung jedoch die unklare Definition von geschmacksgebenden Bestandteilen bei der Kennzeichnung, die Reduzierung der Kontrollintensität und die weiterhin fehlende Ausweitung auf andere Tierarten und Lebensphasen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die verpflichtende Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel und die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für inländische Betriebe, 2) die Regelungen zum Downgrading und deren Auslegungsschwierigkeiten, 3) die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie die damit verbundenen Herausforderungen bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflicht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 29.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.

„Die AbL bewertet die grundsätzliche Ausrichtung des Referentenentwurfs zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz positiv. Zwischenzeitliche Verwässerungen hinsichtlich der Ausgestaltung der einzelnen Haltungsstufen sind wieder zurückgenommen worden, was die AbL sehr begrüßt.“

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) grundsätzlich positiv. Die AbL betont die Bedeutung einer staatlichen, klaren und verlässlichen Kennzeichnung für Tierwohl, die Planungssicherheit für Betriebe schafft und Verbraucher:innen Orientierung bietet. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und strenger Definitionen für die einzelnen Haltungsstufen, insbesondere für die höchste Stufe 4 (Auslauf/Weide), um Betriebe mit hohen Tierwohlstandards zu stärken; 2) Die Kritik an zu weit gefassten Ausnahmen und unklaren Begriffen, etwa bei Übergangsregelungen und der Einbeziehung der frühen Lebensphasen, wodurch das Vertrauen der Verbraucher:innen gefährdet werden könnte; 3) Die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Registrierung und einer eindeutigen, sichtbaren Kennzeichnung auch für verarbeitete Produkte, Importe und die Außer-Haus-Verpflegung. Die AbL begrüßt die Einbeziehung ausländischer Ware, das sogenannte Downgrading (Vermarktung höherwertiger Ware in niedrigeren Stufen) und die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht, fordert aber Nachbesserungen bei Definitionen und Übergangsregelungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.

„Unseres Erachtens stellt die nunmehr vorgesehene Fassung einen ernsthaften Schritt in Richtung Transparenz der Tierhaltung dar und eröffnet die Möglichkeit zur Konsumänderung im Sinne von mehr Tierwohl für landwirtschaftlich genutzte Tiere gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).“

Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN) bewertet den Referentenentwurf zum 3. Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes insgesamt positiv. Die Stellungnahme hebt hervor, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung tierischer Produkte eine gute Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet, sofern die Kernforderungen des Tierschutzgesetzes – wie das Wohlbefinden und die artgerechte Haltung der Tiere – konsequent berücksichtigt werden. Kritisch wird angemerkt, dass bisher nicht für alle Nutztierarten tierschutzgerechte Haltungsbedingungen gesetzlich geregelt sind, insbesondere für Milchkühe, Mastrinder, Puten, Gänse, Enten, Wachteln, Schafe und Ziegen. Die AGfaN begrüßt die vorgesehenen Kontroll- und Registrierungsvorschriften als notwendig zur Vermeidung von Betrug und zur Durchsetzung von Bußgeldern oder Strafverfahren. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit verbindlicher Tierschutzstandards für alle Nutztierarten, (2) die Bedeutung der Kennzeichnungspflicht auch für ausländische und verarbeitete Produkte, sowie (3) die Vorteile des neuen Kennzeichnungslogos und die Anregung, Verbraucher durch Informationsaushänge im Handel und in der Gastronomie besser aufzuklären.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

„Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen überfälligen Schritt hin zu mehr Transparenz und Tierschutz dar, bleibt jedoch in einigen Punkten unzureichend. Eine verpflichtende, umfassende Tierhaltungskennzeichnung ist essenziell, um Verbraucher*innen echte Wahlfreiheit zu ermöglichen und den Umbau der Tierhaltung voranzutreiben.“

Die Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes betont die Dringlichkeit einer verpflichtenden, staatlichen Kennzeichnung der Haltungsbedingungen aller tierischen Produkte. Der BUND begrüßt die Erweiterung der Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung (z.B. Restaurants und Gaststätten), die Ausweitung auf importierte (ausländische) Ware sowie die Möglichkeit des sogenannten Downgradings (Verwertung von tierischen Bestandteilen in niedrigeren Haltungsstufen als tatsächlich möglich wäre). Kritisiert werden jedoch die zu kurze Frist zur Stellungnahme, unklare und unpräzise Formulierungen im Gesetz, fehlende Kriterien für bestimmte Tierarten und Lebensphasen sowie rechtliche Unsicherheiten insbesondere bei der Kennzeichnung ausländischer Ware. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung und die Notwendigkeit einer klaren, bildlichen Kennzeichnung in Speisekarten; 2) Die Problematik und Chancen der verpflichtenden Kennzeichnung ausländischer Produkte im europäischen Binnenmarkt; 3) Die Regelungen zum Downgrading und die Notwendigkeit, alle Teile eines Tieres verwerten zu können, um Ressourcen zu schonen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Bundesverband Tierschutz e.V., Menschen für Tierrechte e.V.

„Da wesentliche tierschutzfördernde Elemente des ursprünglich vorgesehenen Gesamtkonzept des Bundes fehlen oder faktisch beendet wurden, ist eine Dynamik für den geforderten und notwendigen Umbau der Tierhaltung kaum zu erwarten.“

Die Stellungnahme der drei Tierschutzverbände (Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., Bundesverband Tierschutz e.V. und Menschen für Tierrechte e.V.) bewertet den Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG). Die Verbände begrüßen grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung von Tierhaltungsformen, kritisieren jedoch, dass die Kennzeichnung nur einen Teilaspekt des notwendigen Umbaus der Nutztierhaltung darstellt. Sie bemängeln das Fehlen eines umfassenden Förderkonzepts, die Beendigung zentraler Förderprogramme und die fehlende Ausweitung auf alle Tierarten und Lebensphasen. Besonders ausführlich werden die Begrenztheit der Kennzeichnung (z.B. keine Unterscheidung nach Tierwohl, keine Einbeziehung von Masthühnern), die Notwendigkeit einer klareren und aussagekräftigeren Kennzeichnung (wie bei Eiern) und die fehlende regelmäßige Kontrolle durch Behörden thematisiert. Die Stellungnahme fordert eine Ausweitung der Kennzeichnung auf alle Tierarten und Produkte, eine Abdeckung aller Lebensphasen (inklusive Transport und Schlachtung), eine stärkere Orientierung an Tierwohl und eine verpflichtende, transparente Kennzeichnung auch für importierte Produkte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)

„Der BÖLW lehnt die geplante Regelung, nach der eine Doppelregistrierung für Bio-Betriebe notwendig wäre, ab.“

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt grundsätzlich die Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennG), insbesondere die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Tierhaltung. Der Verband kritisiert jedoch die geplante doppelte Registrierungspflicht für Bio-Betriebe, da diese bereits über eine eindeutige Öko-Kontrollnummer und ein staatliches Kontrollsystem verfügen. Die Stellungnahme schlägt vor, Bio-Betriebe von der zusätzlichen Registrierung auszunehmen und die Öko-Kontrollnummer als Kennnummer anzuerkennen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der doppelten Registrierung für Bio-Betriebe, 2) Die Nutzung bestehender Kontrollsysteme und Zertifikate für Bio-Betriebe, 3) Die Ausweitung der Kennzeichnung auf verarbeitete Produkte, Gastronomie und ausländische Ware.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundestierärztekammer e. V.

„Die Umsetzung des TierHaltKennzG würde mit erheblichem Bürokratieaufwand einhergehen, was dem erklärten Willen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau widerspricht. Sie ist darüber hinaus weder geeignet, Planungssicherheit bezüglich einer künftigen Ausrichtung der Nutztierhaltung herzustellen, noch, um tatsächliche Verbesserungen in der Nutztierhaltung (Tiergesundheit, Tierschutz) zu erzielen.“

Die Bundestierärztekammer (BTK) äußert weiterhin grundlegende Kritik am 3. Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG). Die Kammer verweist auf ihre bereits 2022 geäußerten Bedenken, insbesondere hinsichtlich des hohen bürokratischen Aufwands und der mangelnden Wirksamkeit des Gesetzes für Tiergesundheit und Tierschutz. Sie hält eine EU-weite einheitliche Kennzeichnung für sinnvoller als nationale Alleingänge und sieht die freiwillige Haltungskennzeichnung des Handels als etabliert und ausreichend an. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Forderung nach Zurückstellung des Gesetzes und Beibehaltung der freiwilligen Kennzeichnung, (2) die Notwendigkeit einer vollständigen Überarbeitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) zur Schaffung von Rechtssicherheit, und (3) die Einführung eines zentralen Datenbanksystems zur Erfassung von Tiergesundheitsdaten und Befunden mit einem Ampelsystem.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Systemgastronomie e.V.

„Eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung widerspricht den in der Gesetzesbegründung genannten Zielen, den realen Verbraucherinteressen sowie der allgemeinen Zielsetzung der Bundesregierung insbesondere hinsichtlich des Bürokratieabbaus.“

Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), der eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) und bestimmte verarbeitete Lebensmittel vorsieht. Der BdS begrüßt zwar grundsätzlich die Ziele der Verbrauchertransparenz und der Stärkung des Tierwohls, sieht aber in der praktischen Umsetzung erhebliche Probleme. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die unverhältnismäßige Steigerung von Bürokratie und Kosten für Betriebe, insbesondere durch neue Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Mitarbeiterschulungen. 2) Fehlanreize, die dazu führen könnten, dass Betriebe aus Kostengründen eher auf niedrigere Haltungsformen zurückgreifen, was dem Ziel der Verbesserung des Tierwohls entgegenwirkt. 3) Ein Widerspruch zu den tatsächlichen Verbraucherinteressen, da laut aktuellen Studien das Interesse an Haltungsformen rückläufig ist und Preis sowie Geschmack für die Gäste wichtiger sind. Der BdS sieht zudem die Gefahr, dass die geplante Kennzeichnungspflicht zu weniger statt mehr Transparenz führt und sozial ungerecht wirkt, da steigende Kosten auf die Gäste umgelegt werden müssten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 deutsche Geflügelwirtschaft

„Die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung würde bei falscher Ausgestaltung funktionierenden privatwirtschaftlichen Systemen die Berechtigung entziehen. Zulasten des Steuerzahlers müssten behördliche Verwaltungs- und Kontrollsysteme aufgebaut werden, was dem politischen Ziel des Bürokratieabbaus entgegensteht.“

Die Stellungnahme der deutschen Geflügelwirtschaft zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kritisiert, dass die Systematik der geplanten Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch nicht einfach auf Geflügelfleisch übertragbar ist, da EU-Vermarktungsnormen dem entgegenstehen. Die bereits etablierte, privatwirtschaftliche 5-stufige Haltungsformkennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel deckt eine breite Produktpalette ab und erfüllt bereits hohe Standards, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl. Die Einführung einer verpflichtenden staatlichen Kennzeichnung könnte funktionierende private Systeme schwächen und zu mehr Bürokratie führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die baurechtlichen Voraussetzungen für tierwohlgerechte Umbauten von Geflügelställen, 2) die Einbeziehung ausländischer Ware und die Notwendigkeit, auch hier deutsche Mindeststandards zu sichern, sowie 3) die Einbindung des Außer-Haus-Verzehrs und die Möglichkeit des Downgradings (Herabstufung der Kennzeichnung bei Bedarf).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Insgesamt wird der vorliegende Gesetzentwurf kritisch bewertet und sollte in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden, da ein ganzheitlicher Ansatz vermisst wird. Der Entwurf verfehlt es zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und europäische wie nationale Sorgfaltspflichten kohärent miteinander zu verzahnen.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich kritisch zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Die DIHK betont, dass die deutsche Wirtschaft bereits unter hohen Bürokratiekosten leidet und der Gesetzentwurf zusätzliche jährliche Belastungen in Millionenhöhe verursachen würde. Besonders hervorgehoben werden die fehlende EU-weite Harmonisierung, die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und die besondere Belastung für das Gastgewerbe, insbesondere kleine und mittlere Betriebe. Die DIHK kritisiert zudem, dass bestehende privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme nicht ausreichend eingebunden werden und dass der Entwurf keinen ganzheitlichen Ansatz zur Vermeidung von Doppelstrukturen verfolgt. Die grundsätzliche Zielsetzung, mehr Transparenz für Verbraucher und Tierwohl zu schaffen, wird zwar begrüßt, jedoch wird die praktische Umsetzbarkeit und die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen als problematisch angesehen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die steigenden Bürokratiekosten und der Widerspruch zu politischen Zielen des Bürokratieabbaus, 2) Die fehlende EU-Harmonisierung und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile, 3) Die besondere Belastung des Gastgewerbes durch die neuen Pflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.

„Die geplanten Anpassungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz reichen nicht aus, um den Zielen eines wirksamen Tierschutzes und einer transparenten Verbraucherinformation gerecht zu werden und gefährden die Glaubwürdigkeit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung.“

Die Stellungnahme bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) kritisch. Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine staatliche Kennzeichnung der Tierhaltungsform eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und Anreize für bessere Haltungsbedingungen zu schaffen. Der Entwurf sieht positive Ansätze wie die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf ausländische Lebensmittel und die Außer-Haus-Verpflegung vor. Allerdings werden erhebliche Schwächen festgestellt: Die Möglichkeit, Produkte freiwillig unter einer niedrigeren Haltungsform zu kennzeichnen (sog. Downgrading), wird als irreführend für Verbraucher:innen und kontraproduktiv für den Tierschutz kritisiert. Die Ausnahme für geringe Mengen tierischer Bestandteile in verarbeiteten Lebensmitteln und unklare Begriffsdefinitionen führen zu Rechtsunsicherheit und ermöglichen Umgehungen der Kennzeichnungspflicht. Besonders problematisch ist, dass ausländische Produkte ohne Nachweis der Haltungsform mit der niedrigsten Stufe ('mindestens Stall') gekennzeichnet werden dürfen, obwohl sie möglicherweise nicht deutschen Mindeststandards entsprechen. Zudem wird der Wegfall des QR-Codes auf vorverpackten Lebensmitteln als Transparenzverlust bewertet. Die erneute Verschiebung der verpflichtenden Kennzeichnung und weitreichende Bestandsschutzregelungen verzögern die angestrebten Verbesserungen und schwächen die Glaubwürdigkeit des Gesetzes. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Gefahr von Verbrauchertäuschung und Wettbewerbsverzerrung durch unzureichende und unklare Kennzeichnungsregeln, 2) die fehlende Einbeziehung weiterer Tierarten und unzureichende Mindestanforderungen insbesondere für ausländische Produkte, 3) der Wegfall des QR-Codes und die damit verbundene Einschränkung der Verbraucherinformation.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsche Tier-Lobby e.V.

„Die Deutsche Tier-Lobby e.V. begrüßt die Änderungen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im aktuell vorliegenden Referentenentwurf grundsätzlich, kritisiert jedoch die mehrfachen Verzögerungen. Eine zeitnahe Verabschiedung und anschließende Vorlage weiterer Novellen sind unabdingbar, um den Tier- und Verbraucherschutz in unserem Land voranzubringen.“

Die Deutsche Tier-Lobby e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch die bisherigen Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess. Besonders begrüßt werden die Einbeziehung aller Lebensphasen von Nutztieren, einschließlich der Sauenhaltung, sowie die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Importe und die Gastronomie. Die Organisation fordert jedoch Nachbesserungen, wie eine verpflichtende bildliche Darstellung der Haltungsform auf Produkten, präzisere Vorgaben für die Außerhaus-Verpflegung und ein vollständiges Verbot von Kastenständen in den höchsten Haltungsstufen. Ausführlich thematisiert werden die Sauenhaltung (insbesondere das Verbot von Kastenständen), die Kennzeichnungspflicht für Importe und die Gastronomie sowie die Verbraucherinformation durch bildliche Kennzeichnung und QR-Codes.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Fleischer-Verband e.V.

„Der Deutsche Fleischer-Verband ist daher insgesamt der Ansicht, dass der Referentenentwurf grundsätzlich überarbeitungswürdig ist. Darüber hinaus regt er zur Vermeidung der beschriebenen unerwünschten negativen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen an, diese aus dem Anwendungsbereich des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes herauszunehmen.“

Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Der Verband vertritt die Interessen von etwa 13.000 Betrieben des Fleischerhandwerks und hebt hervor, dass die geplanten Änderungen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen überproportional belasten würden. Die Stellungnahme betont, dass die verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltung aus Sicht des Fleischerhandwerks nicht den tatsächlichen Verbraucherinteressen entspricht, da Preis, Frische und Vertrauen in den Betrieb für die Kaufentscheidung wichtiger seien als die Haltungsform. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Kritik an der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Ware, die als praxisfern und bürokratisch aufwendig bewertet wird; 2) Die fehlende Vereinfachung und die Mehrbelastung bei der Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware, insbesondere im Thekenverkauf; 3) Die Unverhältnismäßigkeit der Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und die zu kurzen Übergangsfristen. Der Verband spricht sich für eine stärkere Orientierung an europäischen Mindeststandards und für eine Entlastung kleiner Betriebe aus.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R004605 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)

„Der Ausbau höherer Tierwohlstandards kann daher analog nur durch freiwillige, koordinierte Maßnahmen und gezielte finanzielle sowie strukturelle Entlastungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gelingen, anstatt die Außer-Haus-Verpflegung mit praxisfernen, zwingenden Auflagen administrativ zu überlasten.“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Der Entwurf sieht vor, die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf die Außer-Haus-Verpflegung (AHV, z.B. Gastronomie, Catering) und bestimmte verarbeitete Lebensmittel auszuweiten. DEHOGA betont, dass die Branche bereits freiwillig Tierwohl unterstützt, lehnt aber eine verpflichtende Kennzeichnung in der AHV ab. Hauptargumente sind der immense bürokratische und finanzielle Aufwand, die fehlende praktische Umsetzbarkeit (z.B. aufgrund wechselnder Lieferketten und tagesaktueller Speisekarten), ein rückläufiges Verbraucherinteresse an Haltungsforminformationen sowie Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die wirtschaftliche Belastung und Bürokratielast für Betriebe, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen; 2) Die fehlende Relevanz und der rückläufige Informationsbedarf der Verbraucher in der Gastronomie; 3) Die praktische Unmöglichkeit, Haltungsformen tagesaktuell und rechtssicher zu kennzeichnen, insbesondere bei Mischprodukten und vorverpackten Lebensmitteln. DEHOGA spricht sich für eine ausschließlich freiwillige Kennzeichnung aus und warnt vor Wettbewerbsnachteilen, Rechtsunsicherheiten und unverhältnismäßigen Bußgeldern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Landkreistag

„Dem von der Bundesregierung sich selbst gesetztem Anspruch an spürbare Entlastung und Entbürokratisierung wird der vorliegende Entwurf nach Auffassung des Deutschen Landkreistages damit nicht gerecht.“

Der Deutsche Landkreistag äußert sich zum Referentenentwurf für das 3. Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG). Grundsätzlich wird das Ziel begrüßt, die Kennzeichnung tierischer Lebensmittel praxisnäher zu gestalten und die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Kritisch wird jedoch der erhebliche Anstieg an Bürokratie für Behörden und Unternehmen gesehen, insbesondere für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die aus Sicht des Landkreistages unrealistische Einschätzung des Verwaltungsaufwands, insbesondere durch die Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf weitere Tierarten und die Außer-Haus-Verpflegung (z.B. Gastronomie, Kantinen, Caterer), 2) die zusätzlichen Belastungen für kleine gastronomische Betriebe, die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflichten haben werden, und 3) die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Landesbehörden und lokalen Kontrollbehörden bei der Registrierung ausländischer Haltungseinrichtungen. Insgesamt wird kritisiert, dass der Entwurf dem Anspruch auf Entbürokratisierung und spürbare Entlastung nicht gerecht wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 04.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Tierschutzbund e.V.

„Die mit dem Gesetz beabsichtigte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel wird auch mit den in diesem Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen nicht hinreichend sichergestellt werden.“

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. bewertet den Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichengesetzes (THKG) grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert jedoch, dass die angestrebte Ausrichtung auf das Tierwohl und die Praxistauglichkeit nicht ausreichend umgesetzt werden. Positiv hervorgehoben wird die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf ausländische Lebensmittel, die Außer-Haus-Verpflegung und bestimmte verarbeitete Lebensmittel. Gleichzeitig bemängelt der Verband, dass die gesetzlichen Mindeststandards für Tierhaltung weiterhin zu niedrig angesetzt sind und insbesondere die Haltungsformen „Stall“ und „Stall+Platz“ tierschutzwidrig bleiben. Die Anforderungen an Kontroll- und Zertifizierungssysteme werden als unzureichend angesehen, da eine verpflichtende, unabhängige Kontrolle fehlt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie für mehr Tierschutz, einschließlich verbindlicher Zeitpläne und finanzieller Förderung, 2) die Kritik an den unzureichenden Standards und der fehlenden Einbeziehung der gesamten Produktionskette (von Zucht bis Schlachtung), und 3) die Defizite bei Kontrolle, Rückverfolgbarkeit und Transparenz, insbesondere bei Importen und der Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Referentenentwurf erhebliche systemische Schwächen in der praktischen und marktwirtschaftlichen Umsetzbarkeit aufweist. Die Regelungen erzeugen Transparenz auf dem Papier, führen in der operativen Umsetzung jedoch vielfach zu Intransparenz, setzen Fehlanreize zulasten höherer Tierwohlstufen und überfordern insbesondere die Außerhausverpflegung sowie die verarbeitende Lebensmittelwirtschaft strukturell.“

Das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Während das dti die Förderung des Tierwohls und der heimischen Landwirtschaft grundsätzlich unterstützt, lehnt es die geplante verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete tierische Produkte und die Außerhausverpflegung ab. Die Stellungnahme betont, dass die vorgesehenen Regelungen erhebliche praktische, wirtschaftliche und bürokratische Probleme verursachen würden. Insbesondere werden die Umsetzbarkeit in komplexen Lieferketten, die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt sowie hohe Kosten und Bürokratie als problematisch hervorgehoben. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die mangelnde Praxistauglichkeit und Überforderung der Wirtschaft durch vollständige Rückverfolgbarkeit und IT-Anforderungen; 2) Die negativen Auswirkungen auf die Außerhausverpflegung, insbesondere für öffentliche Einrichtungen mit festen Budgets; 3) Die Gefahr von Fehlanreizen, die dazu führen könnten, dass Unternehmen auf höhere Tierwohlstufen verzichten, sowie die strukturelle Benachteiligung von KMU.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 27.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Greenpeace

„Die im Referentenentwurf vorgesehene Erweiterung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) und auf bestimmte verarbeitete Lebensmittel ist ausdrücklich zu begrüßen. Das ist ein wichtiger und überfälliger Schritt: Ein wesentlicher Teil des in Deutschland konsumierten Fleisches wird außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels nachgefragt. Erst wenn das Haltungskennzeichen auch in Mensen, Kantinen, der Gastronomie und der Systemgastronomie sichtbar wird, entfaltet es seine volle Lenkungswirkung.“

Greenpeace bewertet den Referentenentwurf für das 3. Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes grundsätzlich positiv, insbesondere die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) und bestimmte verarbeitete Lebensmittel. Die Organisation betont, dass eine umfassende und transparente Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend ist, um tierwohlorientierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen und Marktanreize für bessere Tierhaltung zu schaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, die Kennzeichnung auch in der AHV unmittelbar sichtbar zu machen, 2) die Kritik an unbefristeten Ausnahmen für bestimmte Haltungsformen ("Frischluftstall" und "Auslauf/Weide"), die als dauerhafte Absenkung der Standards bewertet werden, und 3) die Forderung nach einer gesetzlichen Pflicht zu regelmäßigen Kontrollen, um die Glaubwürdigkeit des Kennzeichens zu sichern. Greenpeace fordert zudem eine farbliche und verständlichere Gestaltung des Labels, eine belastbare Kontrollarchitektur für ausländische Betriebe sowie eine klare zeitliche Begrenzung von Übergangsvorschriften. Die Organisation warnt vor weiteren Verzögerungen beim Inkrafttreten und fordert, dass bei Problemen im EU-Notifizierungsverfahren zumindest die Kennzeichnung inländischer Ware ohne Verzögerung umgesetzt wird.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Großhandelsverband Foodservice e.V.

„Die vorgesehenen Regelungen führen zu erheblichen operativen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belastungen, ohne dass ein entsprechender Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher in gleichem Maße erkennbar ist.“

Der Großhandelsverband Foodservice lehnt den Gesetzentwurf zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung in der Außerhaus-Verpflegung (z.B. Gastronomie, Kantinen, Catering) ab. Die Stellungnahme betont, dass die Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) nicht auf die Gastronomie übertragbar sind, da die betrieblichen Realitäten und Lieferketten deutlich komplexer und flexibler sind. Die geplante Umsetzungsfrist bis 2027 wird als unrealistisch angesehen, da umfassende Änderungen in IT-Systemen, Logistik und Lieferantenverträgen nötig wären. Weiterhin wird argumentiert, dass eine Kennzeichnungspflicht weder Transparenz für Verbraucher noch eine Förderung des Tierwohls im Außerhaus-Segment bewirkt, sondern vor allem zu mehr Bürokratie und Kosten führt. Besonders hervorgehoben werden: 1) die erheblichen Auswirkungen auf Prozesse, Logistik und IT-Strukturen im Großhandel, 2) die praktischen und wirtschaftlichen Herausforderungen für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung, und 3) die rechtlichen Risiken und Haftungsfragen, die aus der geplanten Regelung entstehen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

„Insgesamt wird der vorliegende Gesetzentwurf kritisch bewertet und sollte in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden, da ein ganzheitlicher Ansatz vermisst wird.“

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) äußert sich kritisch zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG). Das Gesetz soll die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf ausländische und verarbeitete Produkte sowie auf Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Die IHK München betont, dass die gewerbliche Wirtschaft bereits erheblich belastet ist und sieht in den geplanten zusätzlichen Informations-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten einen deutlichen Anstieg der Bürokratie. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende europäische Harmonisierung und drohende Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe, da andere EU-Länder nicht betroffen sind; 2) Die bürokratischen Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Gastgewerbe, wo flexible und saisonale Angebote schwer mit starren Vorgaben vereinbar sind; 3) Die mangelnde Verzahnung mit bestehenden nationalen und europäischen Sorgfaltspflichten sowie privatwirtschaftlichen Kennzeichnungssystemen, was zu Doppelregulierungen und Unsicherheiten führt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Keine Angaben

„Der Referentenentwurf stellt eine wichtige Grundlage für ein weiterentwickeltes Tierhaltungskennzeichnungssystem dar. Damit das Gesetz jedoch praxistauglich, vollzugsfähig und verlässlich im Hinblick auf betriebliche Investitionen ausgestaltet werden kann, möchten wir auf die nachfolgend aufgeführten Punkte detaillierter eingehen und um Überarbeitung bitten.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf zur dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Sie begrüßt die geplante verpflichtende Einbeziehung ausländischer Lebensmittel, die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Außerhausverpflegung sowie die Einführung eines umfassenden Downgradings (Herabstufung der Kennzeichnung eines Produkts auf eine niedrigere Haltungsform). Gleichzeitig werden konkrete Verbesserungen gefordert, um das Gesetz praxistauglich, vollzugsfähig und investitionssicher zu machen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Regelungen für die Kennzeichnung und Kontrolle ausländischer Ware, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden; 2) Die Forderung nach einer eindeutigen Definition und Begrenzung des Downgradings, um Missbrauch zu verhindern und die Transparenz für Verbraucher zu sichern; 3) Die Bedeutung einer verpflichtenden Evaluierung des Systems spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten, um die Auswirkungen auf Betriebe und Marktstrukturen zu überprüfen. Fachbegriffe wie 'Downgrading' (Herabstufung der Haltungsform bei der Kennzeichnung) und 'Außerhausverpflegung' (z.B. Gastronomie, Kantinen) werden erläutert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Landesverband der Schweinehalter Nordrhein-Westfalen e.V.

„Gleichzeitig weist der Entwurf noch Schwächen hinsichtlich Praxistauglichkeit, Aufwandseinschätzung und Vollzug auf, die vor einem Inkrafttreten zwingend nachgebessert werden müssen.“

Der Landesverband der Schweinehalter Nordrhein-Westfalen e.V. bewertet den Referentenentwurf zur 3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) grundsätzlich positiv, da zentrale Forderungen der landwirtschaftlichen Praxis aufgenommen werden. Besonders begrüßt wird die verpflichtende Einbeziehung ausländischer Ware, die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung (z.B. Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung) und die Einführung eines umfassenden Downgradings, das eine Abwertung bei Nichteinhaltung der Vorgaben vorsieht. Kritisiert werden jedoch Unklarheiten und fehlende Praxistauglichkeit, insbesondere bei der Kontrolle und Anerkennung ausländischer Nachweise sowie bei der Definition, welcher Haltungsabschnitt (z.B. Mast, Ferkelerzeugung, Sauenhaltung) für die Kennzeichnung maßgeblich ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit klarer Regelungen für die Kontrolle und Sanktionierung ausländischer Nachweise, 2) Die Wettbewerbsfairness zwischen inländischen und ausländischen Produkten, 3) Die unklare Definition des ausländischen Lebensmittels bezüglich der Haltungsform.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Lebensmittelverband Deutschland e. V.

„Die deutsche Lebensmittelwirtschaft sieht weiterhin Anpassungsbedarf bei dem vorgelegten Entwurf zur Dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Wir bitten daher dringend um eine rechts- und vollzugssichere Überarbeitung, die der Vielschichtigkeit und Komplexität der Lebensmittelwertschöpfungskette und der dazugehörigen Vertriebswege hinreichend Rechnung trägt und den Vorlaufzeiten für die notwendigen Umstellungen Rechnung tragen.“

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V., der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, äußert sich zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Der Verband betont, dass die sehr kurze Frist zur Stellungnahme eine umfassende Abstimmung mit allen Mitgliedern erschwert hat. Grundsätzlich wird das Ziel, das Gesetz praxistauglicher zu gestalten, begrüßt. Es bestehen jedoch weiterhin grundlegende Bedenken gegen eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform, insbesondere hinsichtlich der geplanten Ausweitung auf verarbeitete Fleischprodukte und die Außer-Haus-Verpflegung. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Ausdehnung des Anwendungsbereichs zu erheblichem organisatorischem und finanziellem Mehraufwand für Unternehmen führen würde, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zudem wird die fehlende gesetzliche Definition des Begriffs 'überwiegend aus Fleisch oder Innereien bestehend' kritisiert, was zu Rechtsunsicherheiten führen könnte. Auch die EU-rechtliche Konformität der Ausweitung auf ausländische Produkte wird angezweifelt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen durch die Ausweitung auf verarbeitete Produkte, 2) die Unsicherheiten und Risiken im Hinblick auf EU-Recht und die Warenverkehrsfreiheit, 3) die als zu kurz empfundene Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 NEULAND e.V.

„Nur das gemeinsame Angebot einer praktikablen Kennzeichnung, Förderung und Änderung des Bau- und Genehmigungsrechts ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieben der Nachfrage des Marktes nachzukommen und damit heimischen landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit zu geben an der Wertschöpfung teilzunehmen.“

NEULAND e.V., ein Fachverband für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung, begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Der Verband betont, dass die Kennzeichnung von Tierhaltungsverfahren im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen sowie Bau- und Genehmigungsrecht betrachtet werden muss. Besonders kritisiert wird die Einstellung des Bundesprogramms 'Umbau der Tierhaltung', da dies dem gesellschaftlichen Ziel eines Umbaus der Tierhaltung widerspricht. NEULAND e.V. fordert, dass eine praktikable Kennzeichnung, Förderung und Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts gemeinsam umgesetzt werden, um landwirtschaftlichen Betrieben die Teilnahme an der Wertschöpfung zu ermöglichen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Zustimmung zur verpflichtenden Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel und zum sogenannten Downgrading, 2) der Wunsch nach Reduzierung des bürokratischen Aufwands durch alternative Regelungen zur Registrierung und Zertifizierung, insbesondere im Hinblick auf die kommende EmpCo-Richtlinie ab September 2026, und 3) der Nachbesserungsbedarf bei der Regelung für verarbeitete Fleisch- und Wurstwaren sowie bei den Anforderungen an Auslauf und Flächen für Schweine, um Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 PETA Deutschland e.V.

„Wortkonstruktionen können diese Realitäten nicht darstellen und daher auch nicht zu einem bewussten Ernährungsverhalten oder einer nachhaltigen Ausrichtung unseres Ernährungssystems beitragen.“

PETA Deutschland e.V. kritisiert den Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Die Organisation begrüßt zwar grundsätzlich Maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Haltungsbedingungen von Tieren in der Lebensmittelindustrie, hält jedoch die vorgesehenen Kennzeichnungen (wie „Stall“, „Stall + Platz“ oder „Frischluftstall“) für ungeeignet. Diese Begriffe verschleiern laut PETA die tatsächlichen Zustände, wie z.B. beengte Platzverhältnisse, Spaltenböden und mangelnden Lichteinfall, und verhindern eine realistische Einschätzung durch Verbraucherinnen und Verbraucher. Statt abstrakter Begriffe fordert PETA realitätsnahe Bilder auf oder an den Produkten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Kritik an den Wortkonstruktionen der Kennzeichnung, 2) die fehlende Wirksamkeit des Gesetzes gegen Verbrauchertäuschung und für mehr Tierwohl, 3) der Vorschlag, die für Bürokratie vorgesehenen Mittel stattdessen in die Förderung alternativer Fleischherstellung (z.B. Zellkultivierung, Präzisionsfermentation) zu investieren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 27.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002485 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 PROVIEH e.V.

„Der vorliegende Entwurf stellt einen wichtigen Schritt dar, bleibt jedoch in zentralen Punkten hinter den Anforderungen an Tierschutz und Transparenz zurück. Zu vage Formulierungen und Lücken werden weder der Forderung nach Transparenz der Verbraucher:innen noch dem Anspruch an tiergerechtere Haltungen gerecht.“

Die Stellungnahme von PROVIEH e.V. zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes begrüßt grundsätzlich die Einführung einer staatlichen Kennzeichnung für tierische Lebensmittel, sieht jedoch erhebliche Defizite in Bezug auf Tierschutz und Transparenz. PROVIEH kritisiert, dass die aktuellen Mindeststandards für Tierhaltung nicht ausreichen, um eine tiergerechte Haltung sicherzustellen, und dass viele Formulierungen im Entwurf zu vage sind. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit eines leichten Zugangs zur Kennzeichnung mit klarer Erläuterung für Verbraucherinnen und Verbraucher, damit diese informierte Kaufentscheidungen treffen können; 2) Die Kritik an Ausnahmeregelungen für bestehende Betriebe, die zu Verbrauchertäuschung und einer Verwässerung der Kennzeichnung führen könnten; 3) Die Forderung nach verbesserten und klar voneinander abgegrenzten Haltungsstandards, die über die bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Weitere Schwerpunkte sind die Sicherstellung wirksamer Kontrollen, die Konkretisierung unbestimmter Begriffe sowie die Ausweitung des Gesetzes auf weitere Tierarten und die Sicherstellung gleichwertiger Standards für importierte Produkte. PROVIEH fordert zudem eine gesicherte Finanzierung für Betriebe, die in bessere Tierhaltungen investieren wollen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 29.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V.

„Wir begrüßen die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz über die Haltungsbedingungen von Tieren zu verschaffen. Gleichzeitig möchten wir auf dringende Handlungserfordernisse bei der praktischen Umsetzbarkeit hinweisen, ohne die das Gesetz in der Außer-Haus-Verpflegung und im Delivery-Bereich nur unter erschwerten Bedingungen umsetzbar ist.“

Der Verband VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V., ein Berufsverband der Systemgastronomie, bewertet den Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher über die Haltungsbedingungen von Tieren. Besonders betont wird die Einbeziehung ausländischer Anbieter in die Kennzeichnungspflicht, was für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt, sowie die Möglichkeit des flexiblen Downgradings, das die Kennzeichnung bei gemischten Haltungsformen erleichtert. Hauptkritikpunkt ist die fehlende Verfügbarkeit verlässlicher Lieferanteninformationen entlang der Lieferkette, was eine transparente Kennzeichnung in der Praxis erheblich erschwert. Der Verband fordert daher eine verpflichtende, maschinenlesbare Datenweitergabe und die Einführung eines bundeseinheitlichen digitalen Standards für alle kennzeichnungsrelevanten Informationspflichten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit maschinenlesbarer Datenübermittlung, (2) die Forderung nach einem einheitlichen Datenstandard mit klaren Pflichtfeldern, und (3) die Problematik fehlender oder fehlerhafter Lieferanteninformationen als zentrales Umsetzungshemmnis.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001062 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verbände-Bündnis Außerhausverpflegung

„Durch eine Kennzeichnung in der AHV entsteht weder ein Mehrwert für mehr Tierwohl noch für Verbrauchertransparenz – zugleich werden Betriebe wie Verbraucher:innen unnötig belastet.“

Das Verbände-Bündnis, ein Zusammenschluss verschiedener Branchenverbände der Außerhausverpflegung (AHV) wie Gastronomie, Bäckereien, Gemeinschaftsverpflegung und Catering, lehnt die geplante Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die AHV und verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden ab. Die Stellungnahme betont, dass die bereits eingeführte nationale Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch im Einzelhandel zwar für mehr Transparenz sorgen soll, eine Ausweitung auf die AHV aber zu erheblichen Problemen führen würde. Die Verbände argumentieren, dass die Nachfrage nach Informationen zur Haltungsform in der AHV gering sei, während Preis und Geschmack für die Gäste entscheidend bleiben. Die geplante Reform würde zu unverhältnismäßigem bürokratischen und finanziellen Mehraufwand führen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, und könnte sogar dazu führen, dass Betriebe auf günstigere, niedrigere Haltungsformen ausweichen, was dem Ziel des Tierwohls widerspricht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Diskrepanz zwischen Verbraucherinteressen und der geplanten Kennzeichnungspflicht, 2) die massiven bürokratischen und finanziellen Belastungen für die gesamte Wertschöpfungskette der AHV, und 3) die Gefahr von Fehlanreizen, die zu einer Abnahme niedrigerer Haltungsformen führen könnten. Die Stellungnahme fordert stattdessen freiwillige Programme und gezielte Maßnahmen entlang der Lieferkette.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verbändeallianz (Verbände des Lebensmittelsektors)

„Das Gesetz ist daher im Sinne der Stellungnahme der unterzeichnenden Verbände praxisgerecht und im Sinne einer klaren Verbraucherinformation anzupassen und vor einer Ausweitung auf andere Tierarten oder weitere Produkte zu evaluieren.“

Die Stellungnahme der Verbändeallianz befasst sich mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG). Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu informieren, deren Produkte sie kaufen. Die Verbände begrüßen, dass zentrale Vorschläge wie das sogenannte Downgrading (Abstufung der Haltungsform bei Verstößen), die Einbeziehung von Außer-Haus-Verzehr (z.B. Gastronomie) und ausländischer Ware sowie eine stärkere Ausrichtung auf das Tierwohl im Entwurf berücksichtigt wurden. Kritisch sehen sie jedoch weiterhin unnötige Bürokratie, insbesondere durch geplante Registrierungspflichten, Überwachungsregelungen und die Einführung eines staatlichen Logos. Die Verbände fordern stattdessen eine verpflichtende, einheitliche Begriffsdeklaration auf Produkten, eine Streichung der Registrierungspflicht und eine Beschränkung der amtlichen Überwachung auf die Marktkontrolle beim Inverkehrbringer. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ablehnung zusätzlicher staatlicher Logos zugunsten einer klaren Deklarationspflicht; 2) Die Forderung nach klaren und praktikablen Übergangsfristen sowie rechtssicheren Definitionen für kennzeichnungspflichtige Lebensmittel; 3) Die detaillierte Ausgestaltung und Vereinheitlichung der Anforderungen an die verschiedenen Haltungsformstufen, insbesondere für Sauen und Ferkel und die baulichen Vorgaben in Ställen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Die Anwendung der Tierhaltungskennzeichnung muss konsequent auf den gesamten Lebenszyklus, weitere Tierarten, die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Produkte ausgeweitet werden. Nur so kann sie zu einem erfolgreichen Kennzeichnungssystem werden.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Verbesserungsbedarf. Der vzbv fordert insbesondere eine Ausweitung des Gesetzes auf den gesamten Lebenszyklus der Tiere, auf weitere Tierarten sowie auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Produkte. Die Kennzeichnung müsse klar, verständlich und gut sichtbar auf der Vorderseite der Produkte platziert sein und sollte mit einer staatlichen Informationskampagne eingeführt werden. Begriffe wie 'Frischluftstall' oder 'mindestens' werden als potenziell irreführend kritisiert. Die Verwendung des Begriffs 'Tierwohl' soll untersagt werden, da er einen optimalen Zustand beschreibt, der in der Nutztierhaltung selten erreicht wird. Zudem fordert der vzbv, dass die Möglichkeit des Downgradings (also die Vermarktung von Produkten aus höheren Haltungsstufen mit einer niedrigeren Kennzeichnung) streng begrenzt wird. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit einer umfassenden und verständlichen Kennzeichnung, 2) die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle relevanten Bereiche und Tierarten, 3) die Bedeutung regelmäßiger und verpflichtender Vor-Ort-Kontrollen zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des Kennzeichnungssystems.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz

„Mit der allgemeinen und nichtssagenden Bezeichnung Stall werden schlechte Haltungsbedingungen verschleiert und mit der irreführenden Bezeichnung Stall+Platz wird suggeriert, dass die Tiere hier deutlich mehr Platz hätten, als in anderen Haltungsformen. Das ist jedoch nicht der Fall.“

Die Stiftung VIER PFOTEN bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zum Dritten Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kritisch. Aus Sicht der Organisation wird das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über die Bedingungen der Tierhaltung aufzuklären, weiterhin nicht erreicht. Besonders wird kritisiert, dass die Kennzeichnungsstufen wie „Stall“ und „Stall+Platz“ irreführend und wenig aussagekräftig sind, da sie schlechte Haltungsbedingungen verschleiern und nur minimale Unterschiede kennzeichnen. Zudem wird bemängelt, dass auch ausländische Produkte als „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden können, selbst wenn sie niedrigere Standards als in Deutschland erfüllen. VIER PFOTEN fordert klar definierte, transparente und bebilderte Kennzeichnungen, die auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind, sowie verpflichtende Informationsangebote im Handel und in der Gastronomie. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die detaillierte Kritik an der irreführenden Kennzeichnung der Haltungsformen, 2) die Forderung nach barrierefreien, bebilderten und gut sichtbaren Informationsangeboten für Verbraucher:innen, und 3) die Problematik der automatischen Kennzeichnung ausländischer Produkte als „Stall“, unabhängig von deren tatsächlichen Haltungsbedingungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

„Der vorliegende Entwurf bedarf daher aus Sicht des Bäckerhandwerks einer grundlegenden Überarbeitung, bei der die o.g. Forderungen umgesetzt werden.“

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Der Verband bekennt sich grundsätzlich zum Tierwohl und zu Transparenz für Verbraucher, lehnt aber die geplante verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und bestimmte verarbeitete Lebensmittel ab. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Praxistauglichkeit der Regelungen für kleine und mittelständische Bäckereibetriebe, die durch häufig wechselnde Zutaten und komplexe Lieferketten eine eindeutige Kennzeichnung kaum umsetzen können. 2) Der unverhältnismäßige bürokratische und wirtschaftliche Mehraufwand, der insbesondere kleine Betriebe überfordern und zu Betriebsaufgaben führen könnte. 3) Die Gefahr, dass zusätzliche Kennzeichnungspflichten zu höheren Preisen für Verbraucher führen und die Resilienz der Betriebe in Krisenzeiten schwächen. Der Verband fordert entweder die vollständige Rücknahme des Gesetzentwurfs oder eine deutliche Eingrenzung des Anwendungsbereichs, sodass Bäckereien und ähnliche Betriebe ausgenommen werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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