Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 15.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die konsequente, nutzerorientierte Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege in Deutschland. Das Gesetz soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Systemverbesserung erleichtern, die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln, die Interoperabilität und Stabilität der digitalen Infrastruktur stärken sowie die Vorgaben der europäischen EHDS-Verordnung (Europäischer Gesundheitsdatenraum) fristgerecht umsetzen. Die Lösung besteht in umfassenden gesetzlichen Anpassungen, die sowohl die Primär- als auch die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten regeln, digitale Prozesse und Anwendungen ausbauen und Bürokratie abbauen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Im Text wird ausführlich die Vorgeschichte und der Kontext erläutert: In den letzten Jahren wurden bereits wichtige Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens unternommen (z.B. Einführung der ePA, E-Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Das Gesetz baut auf diesen Fortschritten auf und setzt die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung fort. Es dient zudem der Umsetzung der neuen europäischen EHDS-Verordnung, die einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung und den Austausch elektronischer Gesundheitsdaten in der EU schaffen soll.
Kosten:
Für den Bund entstehen einmalige Ausgaben von ca. 11,3 Mio. Euro für den Aufbau einer koordinierenden Datenzugangsstelle sowie jährlich bis zu 2,3 Mio. Euro für deren Betrieb. Der Ausbau des Forschungsdatenzentrums Gesundheit kostet einmalig 0,65 Mio. Euro, und für ein Register zur Durchführung von Betroffenenrechten fallen einmalig ca. 10 Mio. Euro sowie ab 2029 jährlich ca. 5 Mio. Euro an. Weitere kleinere Posten betreffen Personal- und Sachkosten bei verschiedenen Stellen.
Für Länder und Kommunen entstehen keine Kosten.
Für die Sozialversicherung (insbesondere gesetzliche Krankenversicherung) entstehen Mehrausgaben von jährlich ca. 2,2 Mio. Euro durch die Ausweitung des Forschungsdatenzentrums.
Einnahmen werden nicht explizit genannt; jedoch werden für die Wirtschaft erhebliche jährliche Bürokratieentlastungen (geschätzt ca. 440 Mio. Euro) erwartet.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da er der fristgerechten Umsetzung der EHDS-Verordnung dient. Er sieht keine Alternativen zur gesetzlichen Regelung vor. Der Gesetzentwurf legt Wert auf Nachhaltigkeit, Bürokratieabbau und die Förderung von Innovationen. Es werden keine weiteren Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau erwartet. Eine gesonderte Evaluation ist für den EHDS-Sekundärnutzungsbereich nicht vorgesehen, da dies bereits durch die EU-Verordnung geregelt ist. Der Entwurf adressiert auch die Schließung des „Gender Data Gap“ und fördert die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in Forschung und Versorgung.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht enthalten):
- Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen können künftig auch digital (z.B. per E-Mail oder App) statt nur in Textform erfolgen.
- Präventive Leistungen sollen gezielt Pflegebedürftigkeit verhindern oder verzögern, auch bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit und insbesondere bei Menschen mit Demenz.
- Krankenkassen und Pflegekassen dürfen mit Einwilligung der Versicherten Daten aus der elektronischen Patientenakte für Auswertungsprogramme nutzen.
- Die Information der Versicherten über Auswertungsprogramme kann durch eine öffentliche Informationsmaßnahme (z.B. auf der Website) erfolgen.
- Hinweise der Kassen an Versicherte können mit Zustimmung auch digital erfolgen und dürfen Informationen zu Versorgungsinnovationen enthalten, aber keine konkreten Therapieempfehlungen oder Leistungserbringer benennen.
- Klarstellung, dass DiGA (digitale Gesundheitsanwendungen) und telemedizinisches Monitoring umfassender bewertet und erstattet werden können, inkl. ärztlicher Begleitleistungen.
- Der GKV-Spitzenverband legt verbindlich die Teilnahmebedingungen für Modellvorhaben zur Genomsequenzierung fest und bestimmt das Antragsverfahren.
- Einführung elektronischer Überweisungen: Ab 1. September 2029 dürfen Vertragsärzte nur noch zugelassene Programme für elektronische Überweisungen nutzen.
- Apotheken erhalten explizite Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte zur assistierten Telemedizin (z.B. Beratung, Einsicht, Löschung auf Wunsch).
- Deutschland muss sich bis 26. März 2029 an die EU-Infrastruktur MyHealth@EU für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten anschließen; die nationale eHealth-Kontaktstelle wird entsprechend weiterentwickelt.
- Der Medizinische Dienst Bund erhält die Kompetenz, bundesweit einheitliche Vorgaben für digitale Datenaustauschverfahren festzulegen.
- Krankenkassen dürfen Sozialdaten anonymisieren und anonymisierte Daten weiterverarbeiten oder an andere Sozialversicherungsträger übermitteln, wenn dies gesetzlichen Aufgaben dient.
- Krankenkassen dürfen mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten zusätzliche personenbezogene Daten erheben und in die elektronische Patientenakte einstellen.
- Einführung einer Experimentierklausel: Krankenkassen können mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in Reallaboren innovative Datenverarbeitungen erproben.
- Versicherte können sich künftig mit einer Europäischen digitalen Identität im Gesundheitswesen ausweisen und diese als Ersatz für die elektronische Gesundheitskarte nutzen.
- Einführung des digitalen Versorgungseinstiegs in der ePA-App: Versicherte können Termine buchen, digitale Ersteinschätzungen nutzen und elektronische Überweisungen verwalten.
- Elektronische Überweisungen werden verpflichtend, sobald die technischen Voraussetzungen flächendeckend vorliegen; Versicherte können wählen, ob sie Zugangsdaten elektronisch oder auf Papier erhalten.
- Digitale Bedarfseinschätzung: Entwicklung eines standardisierten Systems zur digitalen Einschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs, das auch Terminbuchungen ermöglicht.
- Verpflichtende Nutzung sicherer digitaler Kommunikationswege (z.B. KIM, TI-Messenger) für die Kommunikation im Gesundheitswesen; Faxübertragungen werden abgeschafft.
- Die Gesellschaft für Telematik erhält mehr Steuerungs- und Eingriffsrechte für zentrale Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur, kann zentrale Vergaben durchführen und ist für die Systemstabilität verantwortlich.
- Einführung von Reallaboren bei der Gesellschaft für Telematik zur Erprobung neuer digitaler Lösungen im Gesundheitswesen.
- Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie weitere Leistungserbringer erhalten Zugriff auf Versichertenstammdaten (z.B. Zuzahlungsstatus, Messenger-ID).
- Erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung, inkl. Einführung einer Forschungskennziffer.
- Einführung eines zentralen Widerspruchsregisters für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten (Opt-out-Möglichkeit für Versicherte).
- Umsetzung der EHDS-Verordnung (European Health Data Space) in deutsches Recht, inkl. Schaffung von Zugangsstellen für Gesundheitsdaten und Regelungen zur Sekundärnutzung.
- Einwilligungserfordernis für die Sekundärnutzung genetischer und genomischer Daten (Abweichung von der EHDS-Verordnung).
- Anpassungen im Gendiagnostikgesetz und Arzneimittelgesetz zur Harmonisierung mit der EHDS-Verordnung und zur Entbürokratisierung.
- Einführung von Sanktionen und Bußgeldern bei Verstößen gegen die neuen digitalen und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
- Stärkung der Patientenrechte, z.B. durch Ombudsstellen, Vertretungsregelungen für die ePA und umfassende Informationspflichten der Krankenkassen.
- Verpflichtende Interoperabilität und Standardisierung für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen, inkl. Konformitätsbewertungsverfahren und Beratungsmöglichkeiten für Leistungserbringer.
Diese Übersicht gibt die zentralen Maßnahmen und Neuerungen des Gesetzentwurfs wieder. Bei Bedarf kann ich einzelne Punkte weiter ausführen.
| Wirtschaftswoche, 07.07.2026 | E-Akte für Betriebsärzte: Patienten können Zugang sperren |
| Deutsches Ärzteblatt, 06.04.2026 | Kassen sollen selbst Gesundheitsdaten zur Prävention erheben dürfen |
| Deutsches Ärzteblatt, 02.04.2026 | Elektronische Überweisungen sollen ab 2029 verpflichtend sein |
| Heise, 02.04.2026 | GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden |
| Datum Referentenentwurf: | 05.05.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 15.07.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Gesundheit:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht un-
mittelbar zum Inhalt des Gesetzentwurfes beigetragen. Eine wichtige Grundlage der digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen ist die Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital“. Im Zusammenhang mit deren Erarbei-
tung, Umsetzung und Weiterentwicklung wurden und werden Vertreterinnen und Vertreter relevanter Akteursgruppen beteiligt. Zur Vorbereitung der Durchführung der EHDS-Verordnung wurden Vertreterinnen und Ver-
treter der Dateninfrastrukturen im Gesundheitsbereich in einer Workshopreihe zur Ausge-
staltung des Gesundheitsdatenökosystems in Deutschland beteiligt.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die Beteiligungsphase zum Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) begann mit dem Entwurfsdatum am 05.05.2026. Mehrere Absender, darunter der Qualitätsring Medizinische Software e.V. (QMS), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Wissenschaftsrat, die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD), die ABDA sowie die KZBV/BZÄK, weisen explizit auf eine sehr kurze Frist zur Stellungnahme hin. Die DHS nennt konkret eine Frist von sieben Arbeitstagen. Der QMS dokumentiert eine Einladung zur Stellungnahme am 05.05. bzw. 07.05.2026 mit Abgabefrist 18.05.2026, was einen Zeitraum von 11 bis 13 Kalendertagen (7 bis 9 Arbeitstage) ergibt. Die AWMF bestätigt, dass die Frist von vier Wochen nicht eingehalten wurde. Mehrere Verbände (z.B. ABiD, KZBV/BZÄK, Wissenschaftsrat) kritisieren, dass die Frist für eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung nicht ausreicht und fordern künftig mindestens vier bis sechs Wochen, teils sogar zwei Monate. Die meisten Stellungnahmen datieren zwischen dem 07.05. und 22.05.2026, was die sehr kurze Beteiligungsphase bestätigt.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf ist grundsätzlich positiv hinsichtlich der Zielrichtung, die Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen zu stärken, die elektronische Patientenakte (ePA) weiterzuentwickeln und die Interoperabilität auszubauen. Viele Organisationen begrüßen die Orientierung an europäischen Vorgaben (EHDS) und die Schaffung neuer Möglichkeiten für Forschung, Versorgung und Innovation. Gleichzeitig wird nahezu einhellig erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen, insbesondere bei Datenschutz, Governance, Finanzierung, Praxistauglichkeit, Einbindung der Akteure, Barrierefreiheit und der Ausgestaltung der Zugriffsrechte auf Gesundheitsdaten. Besonders kritisch werden die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die Ausweitung der Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, die Risiken für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sowie die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung und Finanzierung bewertet.
Meinungen im Detail
1. Beteiligungsprozess und Fristsetzung
Die Frist zur Stellungnahme wird von zahlreichen Verbänden (u.a. QMS, DHS, ABiD, KZBV/BZÄK, Wissenschaftsrat, AWMF) als deutlich zu kurz kritisiert. Die DHS benennt explizit sieben Arbeitstage, QMS und andere bestätigen 11-13 Kalendertage. Viele fordern künftig vier bis sechs Wochen oder mindestens zwei Monate für Stellungnahmen. Die kurze Frist wird als Hinderungsgrund für eine fundierte Abstimmung und breite Beteiligung gewertet.
2. Digitalisierung und Interoperabilität
Die große Mehrheit der Stellungnahmen begrüßt die Zielsetzung, das Gesundheitswesen zu digitalisieren, Interoperabilität zu stärken und die ePA weiterzuentwickeln. Industrieverbände (z.B. ZVEI, Bitkom, bvitg, SPECTARIS, SITiG, VDGH, BVMed, BDI) betonen die Notwendigkeit internationaler Standards (HL7 FHIR, SNOMED CT, LOINC), offene Schnittstellen, technologieoffene und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sowie die Einbindung der Industrie in Gremien und Reallabore. Auch medizinische Fachgesellschaften und Leistungserbringer (z.B. DGIM, DEGRO, DGKJ, DGN, DGHO, ALM, BVZ) fordern praxistaugliche, interoperable Lösungen, stabile Infrastruktur und die Einbindung fachlicher Expertise. Pflegeverbände (DBfK, DPR, Bundespflegekammer, VdSP, VDAB) kritisieren, dass pflegerische Belange und multiprofessionelle Versorgungsrealitäten zu wenig berücksichtigt werden und fordern eine gleichberechtigte Einbindung in Governance und Entscheidungsprozesse.
3. Datenschutz, Datennutzung und Selbstbestimmung
Datenschutzbehörden (Unabhängige Datenschutzbehörden der Länder, Landesbeauftragter BW), Ärzte- und Psychotherapeutenverbände (Bundesärztekammer, Marburger Bund, bvvp, DGPT, BDP, DPNW), Gewerkschaften (DGB), Patienten- und Behindertenverbände (BAG SELBSTHILFE, BAGP, ABiD, CBP, DHS, vzbv) äußern erhebliche Bedenken gegen die Ausweitung der Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, die einwilligungsunabhängige Datenverarbeitung, die Einführung einer lebenslangen Forschungskennziffer und die Nutzung sensibler Daten (z.B. psychische Erkrankungen, Sucht, Behinderung). Sie fordern klare Zweckbindungen, differenzierte Einwilligungs- und Widerspruchsverfahren (oft Opt-in statt Opt-out), besondere Schutzrechte für sensible Daten, Transparenz und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Die AKEK äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Genehmigungsvorbehalt für Forschungsdatenverarbeitung.
4. Rolle der Krankenkassen und Governance
Viele Verbände (Bundesärztekammer, Marburger Bund, Hausärzteverband, SpiFa, DGIM, DGPPN, bvvp, BDP, DPNW, BAG SELBSTHILFE, BAGP, KZBV/BZÄK) kritisieren die geplante Ausweitung der Steuerungs- und Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, die Nutzung der ePA für Auswertungen und Steuerung sowie die Einführung von Reallaboren. Es wird gefordert, die Trennung zwischen medizinischer Versorgung und Kostenträgerschaft zu wahren und die ärztliche Unabhängigkeit sowie das Vertrauensverhältnis zu schützen. Die Governance der gematik und die Zentralisierung von Kompetenzen werden von Industrieverbänden (bvitg, Bitkom, SVDGV) und Selbstverwaltung (KZBV/BZÄK, KBV) als wettbewerbsgefährdend und innovationshemmend kritisiert.
5. Barrierefreiheit, Teilhabe und analoge Alternativen
Behinderten- und Patientenverbände (ABiD, CBP, BAG SELBSTHILFE, BAGP, Hörbehindertenverbände, BAGSO, vzbv, BVZ, BVDVA) fordern verbindliche Barrierefreiheit, analoge Alternativen zu digitalen Prozessen, leichte Sprache, Gebärdensprache, unterstützte Kommunikation und differenzierte Widerspruchsmöglichkeiten. Es wird betont, dass Digitalisierung nicht zu neuen Zugangshürden führen darf und vulnerable Gruppen nicht ausschließen darf. Die BAGSO hebt die Notwendigkeit niedrigschwelliger Bildungsangebote und Ombudsstellen hervor.
6. Finanzierung, Praxistauglichkeit und Bürokratie
Viele Stellungnahmen (DKG, DGHO, DGIM, DGMKG, VDAB, VPT, bpa, IHK, BDI, BPI, vdek, GKV-Spitzenverband, AOK, KZBV/BZÄK, BVMed, SPECTARIS, DBfK, DPR) kritisieren die unzureichende Finanzierung der Digitalisierung, die fehlende Refinanzierung für Leistungserbringer, zu starre Fristen, hohe technische und bürokratische Anforderungen sowie die Gefahr zusätzlicher Belastungen für kleine und mittlere Praxen und Pflegeeinrichtungen. Es wird eine faire, sektorenübergreifende Finanzierung, realistische Übergangsfristen und ein Bürokratieentlastungsprinzip gefordert.
7. Forschung, Innovation und Datenzugang
Forschungs- und Wissenschaftsverbände (RatSWD, Wissenschaftsrat, DNVF, IQWiG, IQTIG, DKFZ, DKR, GFDI, AG Sekundärdaten, BPI, vfa, BDI, Bitkom, SVDGV) begrüßen die verbesserte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung, fordern aber niedrigschwelligen, transparenten und schnellen Zugang, die Berücksichtigung nicht-medizinischer Forschungszwecke, die Vermeidung von Doppelprüfungen, klare Regelungen zur Forschungskennziffer und eine forschungsfreundliche Gebührenstruktur. Die AKEK kritisiert zusätzliche behördliche Genehmigungspflichten für Forschungsdaten als verfassungsrechtlich bedenklich.
8. Einbindung von Akteuren und Patientenbeteiligung
Viele Organisationen (Fachgesellschaften, Pflegeverbände, Patientenvertretungen, BAGP, BAG SELBSTHILFE, Data Saves Lives, BAGSO, BVZ, CBP, BVND, DGKJ, DGHWi, DHV, IQWiG) fordern eine stärkere Einbindung der jeweiligen Berufsgruppen, Patientenorganisationen und Selbsthilfe in die Entwicklung und Umsetzung digitaler Prozesse, die Gestaltung der ePA und die Governance-Strukturen. Es wird betont, dass Digitalisierung nicht nur ärztlich geprägt sein darf, sondern multiprofessionelle und patientenorientierte Perspektiven abbilden muss.
9. Spezifische Kritikpunkte und Forderungen
- Heilmittelerbringer, Labore, Apotheken, Diagnostik- und Hilfsmittelverbände (IFK, Physio Deutschland, VDGH, ALM, BVDVA, eurocom, SPECTARIS, BVMed, Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke) fordern klar definierte Zugriffsrechte, praxistaugliche technische Lösungen, Einbindung in die TI und ePA sowie Refinanzierung der Digitalisierungskosten.
- Psychotherapeuten- und Psychologenverbände (bvvp, DGPT, BPtK, DPNW, BDP) lehnen eine digitale Bedarfseinschätzung als Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapie ab und fordern besonderen Schutz psychotherapeutischer Daten.
- Kinder- und Jugendärzte, Pädiatrieverbände (BVKJ, DGKJ) betonen die Notwendigkeit altersgerechter Regelungen, Mindestdatensätze und spezifischer Schutzrechte für Kinder und Jugendliche.
- Öffentlicher Gesundheitsdienst (BVÖGD, Städtetag) und Sozialversicherungsträger (DGUV, DRV, BAR) fordern ihre stärkere Einbindung und Berücksichtigung spezifischer Anforderungen.
10. Verfassungsrechtliche Bedenken
Die AKEK äußert explizit verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen behördlichen Genehmigungsvorbehalt für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken, da dies die Forschungsfreiheit und bestehende gesetzliche Forschungsklauseln beeinträchtigen könnte. Der PKV-Verband sieht die geplante zentrale Terminbuchungsplattform als verfassungsrechtlich bedenklich an.
Fazit
Insgesamt wird die Zielrichtung des Gesetzentwurfs – die Förderung der Digitalisierung, Interoperabilität und Datennutzung im Gesundheitswesen – von nahezu allen Akteuren begrüßt. Die Umsetzung wird jedoch in vielen Punkten als unausgereift, zu technokratisch, zu wenig partizipativ und mit erheblichen Risiken für Datenschutz, Praxistauglichkeit, Finanzierung und Teilhabe verbunden bewertet. Die Beteiligungsphase wird von vielen als zu kurz bemessen kritisiert, was die Qualität und Breite der Stellungnahmen beeinträchtigt hat.
„Die Vereinbarung gemäß Satz 1 darf das Recht des Leistungserbringers zur Direktabrechnung nicht beschränken.“
Die Stellungnahme befasst sich mit Änderungen an den §§ 300, 302 und 359a des Sozialgesetzbuches (SGB V), die vor allem die Digitalisierung und den Datenschutz im Abrechnungswesen des Gesundheitswesens betreffen. Zentral ist die Einführung und Ausgestaltung der Digitalen Patientenrechnung, also der elektronischen Abrechnung medizinischer und pharmazeutischer Leistungen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Apotheken und andere Leistungserbringer Dritte wie Rechenzentren oder Softwareanbieter für die Abrechnung beauftragen dürfen, wobei der Datenschutz und die Zweckbindung der Datenverarbeitung betont werden. Außerdem wird geregelt, dass die Direktabrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen freiwillig bleibt und das Recht darauf nicht eingeschränkt werden darf. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Beauftragung Dritter, 2) die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Digitale Patientenrechnung, und 3) die Freiwilligkeit und Rahmenbedingungen der Direktabrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die ABDA begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben und die dafür erforderlichen regulatorischen Änderungen vorzunehmen. Deutlich kritikwürdig sind aber nach Ansicht der ABDA die im Entwurf vielfältig enthaltenen erweiterten Möglichkeiten für Krankenkassen, auf Gesundheitsdaten ihrer Versicherten zuzugreifen, diese weitgehend nach eigenen Maßstäben zu verarbeiten und zu analysieren sowie nachfolgend steuernde (und potentiell leistungsbeschränkende) Maßnahmen zu ergreifen.“
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) grundsätzlich positiv in Bezug auf die Förderung der Digitalisierung und die Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Sie sieht jedoch erhebliche Kritikpunkte, insbesondere bei der Ausweitung der Datenverarbeitungs- und Steuerungsbefugnisse der Krankenkassen, die über ihre Rolle als Kostenträger hinausgehen und Einfluss auf medizinische Entscheidungen nehmen könnten. Die ABDA fordert eine klare Trennung zwischen Information, Empfehlung und Versorgungsteuerung sowie einen besseren Datenschutz. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und der Zugriff der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten, einschließlich der elektronischen Patientenakte (ePA), 2) Die Notwendigkeit, Apotheken als niedrigschwellige, wohnortnahe Anlaufstellen stärker in digitale Versorgungsprozesse einzubinden, und 3) Die Einführung von Reallaboren für Krankenkassen sowie die damit verbundenen datenschutzrechtlichen und strukturellen Risiken. Weitere Schwerpunkte sind die Rolle der gematik als zentrale Steuerungsinstanz, die Bedingungen für den Zugriff auf die ePA durch Apotheken, die Ablehnung der digitalen Patientenrechnung im aktuellen Entwurf und die Forderung nach einer praktikablen, sektorenübergreifenden Kommunikationsarchitektur.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend begrüßen wir es, dass Patientensicherheit bei den Überlegungen eine relevante Rolle spielt, und weisen darauf hin, dass dies durch entsprechende evaluative Maßnahmen gewährleistet werden muss.“
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die stärkere Ausrichtung auf die Primärversorgung und die Einbindung digitaler Prozesse. Die Stellungnahme betont, dass Patientensicherheit nicht allein durch gesetzliche Vorgaben oder Appelle erreicht werden kann, sondern kontinuierliche Kommunikation, Information, Vorbeugemaßnahmen und differenzierte Evaluationen notwendig sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit, Kontextfaktoren wie Personal, Akzeptanz und digitale Infrastruktur zu berücksichtigen, 2) die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Datenschutz und Informationsbedarf, und 3) die Forderung nach verschiedenen Zugangswegen zur Versorgung, um insbesondere ältere Patientengruppen nicht auszuschließen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die eingeräumte Frist zur Stellungnahme für eine vertiefte und sachgerechte Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Referentenentwurf reicht nicht aus und bei einem über 200seitigen Entwurf gerade in Hinblick auf Barrierefreiheit unzumutbar ist und einer Erläuterung in nicht juristischer Sprache oder leichter Sprache komplett fehlt.“
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisiert jedoch die unzureichende Frist zur Stellungnahme und fordert mehr Barrierefreiheit. Die Stellungnahme hebt hervor, dass digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), E-Überweisung und eRezept nur dann sinnvoll sind, wenn sie für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderung, zugänglich und sicher gestaltet werden. Es wird auf die Notwendigkeit von analogen Alternativen, erhöhter Datensicherheit (z.B. PIN-Eingabe bei der ePA) und verständlicher Kommunikation (z.B. leichte Sprache) hingewiesen. Besonders ausführlich werden die Themen Barrierefreiheit bei digitalen Anwendungen, die Forderung nach Zustimmungspflicht statt Widerspruchsregelung bei der Datennutzung und die Notwendigkeit analoger Alternativen für verschiedene digitale Prozesse behandelt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die eingeräumte Frist zur Stellungnahme für eine vertiefte und sachgerechte Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Referentenentwurf reicht nicht aus und bei einem über 200seitigen Entwurf gerade in Hinblick auf Barrierefreiheit unzumutbar ist und einer Erläuterung in nicht juristischer Sprache oder leichter Sprache komplett fehlt.“
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisiert jedoch die zu kurze Frist zur Stellungnahme und fordert eine barrierefreie Ausgestaltung aller digitalen Prozesse. Besonders betont werden die Notwendigkeit höherer Datensicherheit bei der elektronischen Patientenakte (ePA), analoge Alternativen zu digitalen Verfahren (z.B. E-Überweisung, eRezept, Terminbuchung) sowie die Ablehnung einer rein digitalen Ersteinschätzung in Notfallsituationen. Der Verband fordert, dass alle Informationen und Einwilligungsprozesse in leichter und barrierefreier Sprache verfügbar sein müssen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach analogen Alternativen und barrierefreien Zugängen zu digitalen Gesundheitsdiensten, 2) die Ablehnung einer digitalen Ersteinschätzung in Notfällen ohne ärztliche Beteiligung, 3) die Forderung nach einer Zustimmungspflicht (Opt-in) statt einer Widerspruchslösung (Opt-out) bei der Datennutzung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Neue gesetzliche Vorgaben sollten insbesondere an vorhandene qualitätsgesicherte Prozesse anschlussfähig ausgestaltet werden und nicht zu zusätzlichen Medienbrüchen, Parallelstrukturen oder vermeidbarer organisatorischer Komplexität führen.“
Die Stellungnahme des ALM e.V. (Akkreditierte Labore in der Medizin) zum Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Besonders betont wird die Bedeutung interoperabler, strukturierter und sektorenübergreifend nutzbarer Gesundheitsdaten, wobei Laborbefunde als zentrale diagnostische Informationen hervorgehoben werden. Der ALM e.V. fordert, dass bestehende, bereits hochentwickelte digitale Prozesse und Strukturen der medizinischen Labore konsequent eingebunden und nicht durch neue gesetzliche Vorgaben behindert werden. Die Stellungnahme spricht sich für die Nutzung sicherer digitaler Kommunikationsverfahren aus, warnt jedoch vor zusätzlichen technischen Hürden und fordert praxisnahe Übergangsregelungen. Kritisch wird angemerkt, dass Labore in der ersten Umsetzungsstufe des elektronischen Laborbefundes nicht direkt als Datenlieferanten für die elektronische Patientenakte (ePA) vorgesehen sind, was zu Verzögerungen und Medienbrüchen führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit der Einbindung bestehender digitaler Laborprozesse in neue gesetzliche Vorgaben, 2) die Bedeutung sicherer und interoperabler Kommunikationsverfahren, und 3) die direkte Einbindung der Labore als Datenlieferanten für die ePA zur Vermeidung von Medienbrüchen und zur Verbesserung der Patientensicherheit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die hieraus gewonnenen praktischen Erfahrungen sollten aus Sicht des ALM e.V. in die weitere Ausgestaltung des Gesetzes einbezogen werden.“
Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Referentenentwurfs für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Entwurf betrifft zentrale Bereiche der fachärztlichen Labordiagnostik, wie elektronische Überweisungen, sichere digitale Kommunikation, Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, miteinander zu arbeiten) und die elektronische Patientenakte. ALM e.V. betont, dass medizinische Labore bereits sehr digitalisiert arbeiten und jährlich rund 70 Millionen Laborüberweisungen bearbeiten. Sie verfügen über etablierte, qualitätsgesicherte und sektorenübergreifende digitale Strukturen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die fachärztliche Laborexpertise in das weitere Beteiligungsverfahren und die geplante Anhörung einzubinden; 2) Die hohe Digitalisierungsrate und Erfahrung der Labore im Gesundheitswesen; 3) Die Bedeutung der bestehenden digitalen Kommunikations- und Befundstrukturen für die Gesetzesausgestaltung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehenen Maßnahmen gehen jedoch in Teilen über dieses Ziel hinaus und führen zu einer erheblichen Ausweitung zentraler Steuerungs- und Eingriffsbefugnisse, ohne dass gleichzeitig hinreichend klare Governancestrukturen und Zuständigkeitsregelungen geschaffen werden.“
Der AOK-Bundesverband bewertet den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) insgesamt als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Entwurf zielt darauf ab, technische und regulatorische Grundlagen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem zu schaffen, die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuweiten und eine stärkere Nutzung der bei Kranken- und Pflegekassen vorhandenen Daten zu ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden die Einführung der elektronischen Überweisung (eÜberweisung), die Verankerung der digitalen Bedarfseinschätzung und die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten von Versichertendaten für eine bessere Versorgung. Der Verband begrüßt die Einführung von Reallaboren zur Erprobung innovativer Datennutzungen, kritisiert jedoch die erhebliche Ausweitung der Befugnisse der Gesellschaft für Telematik (gematik) ohne klare Governance-Strukturen und die geplante Ausdehnung der Direktabrechnung auf Sachleistungen, die zu unnötigen Kosten- und Verfahrensrisiken führen könnte. Die Stellungnahme fordert zudem mehr Kostentransparenz und einen Verzicht auf Ausgabensteigerungen angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Einführung und Ausgestaltung der elektronischen Überweisung und des digitalen Versorgungseinstiegs, 2) die Rolle und Governance der gematik, insbesondere deren neue Eingriffsrechte, und 3) die Nutzung und Verarbeitung von Versichertendaten, insbesondere im Kontext von Reallaboren und der digitalen Bedarfseinschätzung.
Tendenz: überwiegend zustimmend, aber mit deutlicher Kritik und Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000317 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das GeDIG bietet die Chance, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sektorenübergreifend wie gewerkespezifisch weiterzuentwickeln. Damit diese Chance auch für die Hilfsmittelversorgung wirksam wird, müssen die beteiligten Akteure von Beginn an gleichberechtigt, praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig eingebunden werden.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Förderung der Digitalisierung und die Modernisierung der Versorgungsstrukturen. Die Stellungnahme betont die Bedeutung einer flächendeckenden, sicheren digitalen Infrastruktur für eine hochwertige Patientenversorgung und hebt hervor, dass die Gesundheitshandwerke (wie Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker und Zahntechniker) systemrelevante Akteure sind, die frühzeitig eigene Digitalisierungsinitiativen gestartet haben. Kritisiert werden jedoch die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030, die unklare Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) und der fehlende Zugriff der Hilfsmittelerbringer auf die elektronische Patientenakte (ePA). Die Stellungnahme fordert eine gleichberechtigte und zeitnahe Integration aller Leistungserbringer, eine verbindliche Finanzierungslösung, die Ausweitung der Zugriffsrechte auf die ePA und die Etablierung einheitlicher, kostenfreier Schnittstellen für digitale Prozesse. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die negativen Folgen der Fristverschiebung für die eVO und die daraus resultierenden Wettbewerbsnachteile, 2) die Notwendigkeit einer gesicherten TI-Finanzierung und frühzeitigen Integration der Hilfsmittelerbringer in digitale Kommunikationsprozesse (KIM), 3) die Forderung nach umfassenden Zugriffsrechten auf die ePA für Hilfsmittelerbringer, um Medienbrüche und Versorgungsdefizite zu vermeiden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir erleben im deutschen Gesundheitswesen bisher nicht die im Gesetzentwurf einleitend beschriebenen großen Fortschritte bei der Digitalisierung und auch nicht das gelobte hohe Tempo. Stattdessen hinkt der Stand der Digitalisierung im europäischen Vergleich eher hinterher.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Die AWMF begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisiert jedoch die schleppende Umsetzung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, die Einbindung wissenschaftlicher Fachgesellschaften bei der Erstellung von digitalen Instrumenten wie dem Medikationsplan und der Bedarfseinschätzung sowie die Verwendung gendergerechter Sprache im Gesetzestext. Die AWMF hebt zudem hervor, dass Gesetzesentwürfe übersichtlich und nachvollziehbar (z.B. durch Synopsen) gestaltet werden sollten und fordert längere Fristen für Stellungnahmen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Forderung nach Einbindung fachlicher Expertise und Patient*innenperspektive bei Reallaboren und digitalen Bedarfseinschätzungen, (2) die Kritik an der zu kurzen Frist und fehlenden Transparenz im Gesetzgebungsprozess, und (3) die Forderung nach gendergerechter Sprache und klaren, nachvollziehbaren Gesetzesänderungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Zielsetzung, Gesundheitsdaten stärker für Versorgung, Forschung und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems nutzbar zu machen, die Nutzung der bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegenden Daten im Interesse der Versicherten zu stärken sowie die Rechtsgrundlage für weitere Schritte für die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) zu schaffen, sind von zentraler Bedeutung und werden ausdrücklich unterstützt.“
Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT), der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Krebshilfe bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv. Die Organisationen begrüßen insbesondere die stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Systementwicklung sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Verknüpfung verschiedener Datenquellen für die onkologische Forschung, 2) die Einführung einer bundesweit einheitlichen Forschungskennziffer zur besseren Nachverfolgbarkeit von Patientendaten, und 3) die Notwendigkeit klarer, effizienter und harmonisierter Zugangs- und Datenschutzverfahren, um Forschungsvorhaben nicht durch Bürokratie zu behindern. Die Stellungnahme fordert zudem niedrigschwelligen und kostengünstigen Zugang zu Gesundheitsdaten, insbesondere für gemeinwohlorientierte Forschung, und betont die Wichtigkeit der Integration bestehender Strukturen beim Aufbau neuer Datenumgebungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Gleichwohl bestehen Bedenken, inwieweit die im Gesetzentwurf vorgesehene zentralisierte Haltung und Verknüpfung von Daten sowie die dafür zu etablierenden Institutionen und administrativen Prozesse zugunsten des EHDS sowie Forschungsvorhaben mit Sekundär- und Registerdaten in Deutschland abseits dieser Strukturen erschwert oder sogar verhindert.“
Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten (AGENS) der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), der AG Validierung und Linkage von Sekundärdaten des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung (DNVF) und der Gesellschaft für Arzneimittelanwendungsforschung und Arzneimittelepidemiologie (GAA) bezieht sich auf den Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Die Verfasser begrüßen grundsätzlich die Weiterentwicklung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) im Kontext des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), äußern jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der zentralisierten Datenhaltung, der vorgesehenen administrativen Prozesse und der möglichen Einschränkung für Forschungsvorhaben außerhalb dieser Strukturen. Besonders kritisch werden die geplante Einführung einer eindeutigen Forschungskennziffer (unique identifier), die Organisation und Unabhängigkeit der zentralen Zugangsstelle (insbesondere die Rolle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM), sowie die Limitationen der Datenbestände und die daraus resultierenden Einschränkungen für die Forschung gesehen. Die Stellungnahme fordert unter anderem eine umfassende Vergabe der Krankenversichertennummer (KVNR) als Grundlage für die Forschungskennziffer, eine explizite Regelung beschleunigter Antragsverfahren, die Einbeziehung von Forschung und Fachgesellschaften in die Ausgestaltung sicherer Arbeitsumgebungen und Zugangsstelle, sowie eine forschungsfreundliche Ausgestaltung der Reallabore und Publikationspflichten. Besonders hervorgehoben wurden: (1) Die Problematik der Forschungskennziffer und deren Vergabe, (2) die Organisation und Unabhängigkeit der zentralen Zugangsstelle und die Auswirkungen auf Datenzugang und -verknüpfung, (3) die Limitationen der Datenbestände und die daraus resultierenden Einschränkungen für die Forschung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der vorgesehene § 26 GDNG wegen der Etablierung eines allgemeinen behördlichen Genehmigungsvorbehaltes und zudem eines weiten behördlichen Ermessens aus rechtlicher und praktischer Sicht keine geeignete Grundlage für einwilligungsunabhängige Forschung mit Gesundheitsdaten darstellt.“
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) äußert erhebliche Bedenken gegen den im Gesetzentwurf vorgesehenen § 26 GDNG, der einen behördlichen Genehmigungsvorbehalt für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken vorsieht. Der AKEK argumentiert, dass ein solcher Genehmigungsvorbehalt im Datenschutzrecht unüblich ist und die Datenschutzbehörden weder die Kapazitäten noch den medizinischen Sachverstand besitzen, um die Vielzahl der Anträge angemessen zu bearbeiten. Zudem wird bereits jetzt eine Vorabkontrolle durch Medizinische Ethik-Kommissionen durchgeführt. Besonders kritisch bewertet der AKEK das weite Ermessen der Datenschutzbehörden, das zu Unsicherheit und Einschränkungen der Forschungsfreiheit führen könnte. Auch die unklare Abgrenzung zu bestehenden gesetzlichen Forschungsklauseln wird als problematisch angesehen, da sie zu einer Sperrwirkung gegenüber anderen Rechtsgrundlagen führen könnte. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die grundsätzliche Ablehnung eines zusätzlichen behördlichen Genehmigungsvorbehalts für Forschungsdatenverarbeitung, 2) die verfassungsrechtlichen und praktischen Bedenken gegen das weite Ermessen der Datenschutzbehörden, und 3) die Gefahr, dass andere gesetzliche Forschungsklauseln durch § 26 GDNG verdrängt oder überlagert werden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Bedingungen für eine breitflächigere Nutzung der elektronischen Patientenakte müssen optimiert werden, bevor sie für weitere Funktionen genutzt werden kann; dabei sind einfache Zugänge, verständliche Informationen und differenzierte Auswahlmöglichkeiten für die Datenfreigabe unerlässlich.“
Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Sie betont, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bisher nur von wenigen Versicherten genutzt wird und fordert daher Verbesserungen in der Nutzerfreundlichkeit, Standardisierung und Barrierefreiheit. Besonders ältere Menschen benötigen einfache Zugänge und verständliche Informationen. Die BAGSO fordert zudem eine stärkere Einbindung von Patienten- und Seniorenorganisationen in die Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen sowie eine Stärkung der Ombudsstellen, um Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen sicherzustellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung digitaler Kompetenzen durch niedrigschwellige Bildungsangebote und zielgruppengerechte Aufklärung. Im Bereich Datenschutz verlangt die BAGSO differenzierte Auswahlmöglichkeiten für die Datenfreigabe, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch Künstliche Intelligenz (KI) und kommerzielle Forschung, sowie die Möglichkeit, Widersprüche auch analog einzulegen. Besonders hervorgehoben wurden: 1) die mangelnde Akzeptanz und Nutzung der ePA und die daraus abgeleiteten Forderungen zur Verbesserung, 2) die Notwendigkeit einer umfassenden, barrierearmen Aufklärung und Bildung für ältere Menschen, und 3) die Forderung nach differenzierten und analogen Widerspruchsmöglichkeiten beim Datenschutz.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Gesetzentwurf ist jedoch völlig ungeeignet, diese Probleme sinnvoll anzugehen. Stattdessen legt er sich auf unausgereifte oder noch gar nicht existierende digitale Instrumente als Voraussetzung für notwendige Strukturreformen fest.“
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Der Verband erkennt zwar den Nachholbedarf im Bereich der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens an, hält den Entwurf jedoch für ungeeignet, die bestehenden Probleme zu lösen. Der BVKJ kritisiert insbesondere die geplante Einführung digitaler Instrumente, die nach Ansicht des Verbandes unausgereift oder noch nicht existent sind, als Voraussetzung für notwendige Strukturreformen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die persönliche und kontinuierliche Betreuung insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und chronisch Kranken durch Haus- und Kinderärzt*innen nicht durch digitale Tools ersetzt werden kann. Zudem wird die geplante Möglichkeit für Krankenkassen, auf Gesundheitsdaten zuzugreifen und in die Behandlungssteuerung einzugreifen, als gefährlicher Paradigmenwechsel abgelehnt. Der BVKJ fordert stattdessen die rasche Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, bei dem die Steuerung der Patient*innen durch ärztliche Kompetenz erfolgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken und Grenzen digitaler Bedarfseinschätzungen und die Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA), 2) Die Ablehnung eines pauschalen Datenzugriffs der Krankenkassen und die Bedeutung des Datenschutzes, 3) Die Notwendigkeit, die Terminvergabe und Behandlungssteuerung in ärztlicher Hand zu belassen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000638 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir kritisieren diese Änderung und lehnen weitere Befugnisse vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen ab.“
Der Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen e. V. (BDP) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Besonders betont wird die Bedeutung der sektorenübergreifenden Interoperabilität, also die reibungslose Zusammenarbeit und der Datenaustausch zwischen verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, um pathologische Befunde effizient übermitteln zu können. Kritisch äußert sich der Verband jedoch zu einzelnen Regelungen: Erstens wird die geplante Änderung bei Modellvorhaben zur Genomsequenzierung (§ 64e SGB V) abgelehnt, da sie dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu weitreichende Befugnisse einräumt. Zweitens wird die vorgesehene Möglichkeit für Krankenkassen, auf Patientendaten zuzugreifen und aktiv in die Steuerung der Patientenversorgung einzugreifen (§ 345a SGB V), als problematisch angesehen, da dies die ärztliche Unabhängigkeit und die Schweigepflicht gefährde. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Rolle und Befugnisse des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen bei Modellvorhaben, 2) Die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und Schweigepflicht bei der Nutzung von Patientendaten durch Krankenkassen, 3) Die Bedeutung der Interoperabilität im Gesundheitswesen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt sieht der BDP die Sogwirkung unterschätzt, im Zweifel lieber den ePA-Datensatz in seiner Gesamtheit oder in großen Teilen zu verarbeiten, statt auf datensparsame strukturierte Daten für die Weiterverwendung zu setzen.“
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG-RefE). Der Entwurf sieht vor, die elektronische Patientenakte (ePA) als digitale Plattform für Terminierung und Ersteinschätzung gesetzlich Versicherter zu nutzen und die Rolle der Krankenkassen bei der Datennutzung und Forschung deutlich zu erweitern. Der BDP hebt insbesondere Datenschutzbedenken hervor, da Krankenkassen umfassendere Zugriffsrechte auf sensible Gesundheitsdaten erhalten und diese auch für eigene Forschungszwecke, etwa in sogenannten Reallaboren, nutzen dürfen. Die Stellungnahme betont die Risiken für die Vertraulichkeit der Patient*in-Therapeut*in-Beziehung und warnt vor einem möglichen Digitalzwang für Versicherte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ausweitung der Datennutzungsrechte der Krankenkassen und die damit verbundenen Datenschutzrisiken, 2) die potenziellen Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung und das Vertrauensverhältnis, 3) die Einführung einer Forschungsziffer für Versicherte und die Gefahr stigmatisierender Registerverknüpfungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003897 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Digitale Souveränität im Gesundheitswesen entsteht durch ein innovationsfreundliches Ökosystem aus interoperablen Plattformen, sicheren Infrastrukturen und wettbewerblichen Lösungen. Es sollen von daher Offenheit, Anschlussfähigkeit und Investitionsbereitschaft gestärkt werden, statt funktionierende Marktstrukturen einzuengen.“
Die Stellungnahme des Bitkom e.V. zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bewertet den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Bitkom begrüßt die stärkere Vernetzung von Datenbeständen und digitalen Infrastrukturen, um neue Mehrwerte für Versorgung, Prävention und Forschung zu schaffen. Besonders positiv werden die geplanten Möglichkeiten hervorgehoben, Versicherte auf Basis ihrer Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) über klinische Studien zu informieren und eine datenbasierte Übersicht über Impfungen bereitzustellen. Allerdings sieht Bitkom Nachsteuerungsbedarf, insbesondere bei der Ausgestaltung der ePA als offene Plattform, um Wettbewerb und Innovation zu fördern. Der Verband fordert, marktgetriebene Lösungen stärker einzubinden, statt neue digitale Services ausschließlich innerhalb der bestehenden Telematikinfrastruktur (TI) zu verankern. Zudem wird eine stärkere Beteiligung der Industrie bei Reallaboren und beim Zugang zu Gesundheitsdaten im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) gefordert. Bitkom kritisiert, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere Softwarehersteller und Datenhalter, nicht ausreichend berücksichtigt werden und fordert realistische Übergangsfristen sowie eine belastbare Kostenabschätzung. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) Die Forderung nach Erhalt und Stärkung des Wettbewerbs durch offene Plattformen und Schnittstellen, insbesondere bei der ePA und Terminbuchungslösungen; (2) die gleichberechtigte Einbindung der Industrie bei Reallaboren und der EHDS-Zugangsstelle (dHDAB); (3) die Notwendigkeit klarer, international anschlussfähiger Interoperabilitätsstandards und die Ablehnung nationaler Sonderwege, etwa bei IT-Sicherheitsanforderungen. Fachbegriffe wie ePA (elektronische Patientenakte), TI (Telematikinfrastruktur), DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen), EHDS (European Health Data Space) und KIM (Kommunikation im Medizinwesen) werden erläutert und in den Kontext gesetzt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine standardisierte, qualitätsgesicherte Ersteinschätzung mit anschließender bedarfsgerechter Steuerung ist daher kein Komfort-Feature, sondern eine versorgungspolitische Notwendigkeit – sowohl im Interesse der Patientinnen und Patienten als auch zur Entlastung der knappen Ressource Notfallrettung.“
Die Björn Steiger Stiftung begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Einführung einer standardisierten, digital gestützten Bedarfseinschätzung als Steuerungsinstrument im Gesundheitssystem. Die Stiftung betont, dass eine wirksame Patientensteuerung zu den jeweils passenden Versorgungsangeboten – von Selbstversorgung über Telemedizin bis zur Notfallrettung – dringend notwendig ist, um die Notfallrettung zu entlasten. Allerdings sieht die Stiftung erhebliche Schwächen im Gesetzentwurf bezüglich der Schnittstelle zur Notfallrettung und den Rettungsleitstellen. Kritisiert wird vor allem, dass die maßgeblichen Akteure der Notfallrettung (wie Länder, kommunale Träger, Hilfsorganisationen, Berufsfeuerwehren und Fachgesellschaften) nicht verbindlich eingebunden werden. Die Stiftung fordert Nachbesserungen in fünf zentralen Punkten: (1) verbindliche Beteiligung der relevanten Akteure, (2) Gleichwertigkeit zwischen digitaler Bedarfseinschätzung und strukturierter Notrufabfrage, (3) Interoperabilität mit Einsatzleitsystemen, (4) verbindliche Qualitäts- und Transparenzvorgaben (z.B. zu Sensitivität und Spezifität), sowie (5) Klarstellung, dass die digitale Bedarfseinschätzung die Notfallrettung entlasten und nicht zusätzlich belasten darf. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit der Einbindung der Akteure der Notfallrettung in die gesetzliche Regelung, 2) Die methodische und technische Verzahnung zwischen digitaler Bedarfseinschätzung und bestehenden Notruf- und Leitstellensystemen, 3) Die Forderung nach konkreten Qualitätsstandards und Transparenz bei der Steuerung und Evaluation der Bedarfseinschätzung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 10.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich ist der Einstieg in die digitale Versorgung mit der ePA als Dreh- und Angelpunkt sehr positiv zu bewerten. Es bleiben allerdings viele Fragen offen.“
Der BKK Dachverband bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen überwiegend positiv, hebt aber auch kritische Punkte hervor. Die Stellungnahme begrüßt die Verbesserungen bei der datengestützten Versorgung, die zu mehr Prävention und weniger Bürokratie führen sollen. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird als zentrales Element der digitalen Versorgung angesehen, wobei die Integration verschiedener digitaler Anwendungen und die Nutzung für personalisierte Versorgung betont werden. Kritisch sieht der Verband die geplante digitale Ersteinschätzung, deren Potenzial aus Sicht des Verbandes nicht ausgeschöpft wird, sowie die Rolle der gematik, die sowohl Dienste betreiben als auch Standards setzen und überwachen soll, was zu Interessenkonflikten führen kann. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die datengestützte Versorgung und ihre Bedeutung für Prävention und Bürokratieabbau, 2) Die elektronische Patientenakte als Dreh- und Angelpunkt der Versorgung, 3) Die digitale Ersteinschätzung und Bedarfseinschätzung, wobei hier noch viele offene Fragen und Klärungsbedarf gesehen werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Betriebskrankenkassen begrüßen den Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen, digitalen und patientenorientierten Gesundheitsversorgung dar.“
Der BKK Dachverband e.V. begrüßt den Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ausdrücklich und sieht darin einen wichtigen Schritt zu einer modernen, digitalen und patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Besonders hervorgehoben werden die Erweiterung der datengestützten Risikoerkennung, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der digitale Versorgungseinstieg. Die Stellungnahme erläutert, dass die datengestützte Risikoerkennung künftig auch Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und drohende Pflegebedürftigkeit umfasst, was die Prävention stärkt. Die ePA soll künftig auch von den Krankenkassen verarbeitete Gesundheitsdaten enthalten und als zentraler Zugangspunkt zu digitalen Versorgungsangeboten dienen. Der digitale Versorgungseinstieg soll Versicherten einen einfachen Zugang zu Terminbuchung, Ersteinschätzung und eÜberweisungen bieten. Gleichzeitig werden technische und organisatorische Herausforderungen, insbesondere bei der Umsetzung und der Governance, kritisch angesprochen. Die Stellungnahme fordert zudem eine stärkere Einbindung der Krankenkassen bei der Ausgestaltung digitaler Prozesse und lehnt eine alleinige Richtlinienkompetenz des Medizinischen Dienstes Bund ab. Auch die geplante Direktabrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen wird kritisch bewertet und eine Anpassung der Fristen sowie die Berücksichtigung bestehender Prozesse gefordert. Ergänzend wird eine verpflichtende Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie vorgeschlagen. Besonders ausführlich thematisierte Aspekte: 1. Die datengestützte Risikoerkennung und die Ausweitung auf Prävention und Pflegeberatung. 2. Die Weiterentwicklung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), einschließlich Governance, Datenzugriff und Nutzerfreundlichkeit. 3. Die Einführung und Ausgestaltung des digitalen Versorgungseinstiegs sowie die Notwendigkeit bundeseinheitlicher, evidenzbasierter Verfahren für die digitale Bedarfseinschätzung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf sieht viele positive Ansätze zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung vor und stellt wichtige Weichen zur Einführung eines Primärversorgungssystems. [...] Generell weist die BAGFW allerdings darauf hin, dass bei einer Nutzung personenbezogener Daten stets das informationelle Selbstbestimmungsrecht als hohes Gut für die Nutzung derart sensibler Daten beachtet werden muss.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bewertet den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, sieht jedoch in mehreren Bereichen Nachbesserungsbedarf. Besonders begrüßt werden Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung, wie die Aktualisierung des Medikationsplans, die elektronische Übermittlung von Arzt- und Entlassbriefen sowie die Einführung von Vertreterregelungen für Pflegedienste. Die BAGFW fordert jedoch, dass digitale Tools zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken erst nach erfolgreicher Erprobung in Reallaboren eingesetzt werden und betont den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts – also das Recht der Versicherten, über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Kritisiert werden u.a. die Verschiebung der Fristen für elektronische Verordnungen (HKP, AKI, Soziotherapie), die unzureichende Einbindung der Pflege in die digitale Bedarfseinschätzung und die fehlende Interoperabilitätspflicht für pflegerische IT-Systeme. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle der Pflege im Primärversorgungssystem und die Notwendigkeit, Pflegefachpersonen stärker einzubinden, 2) die Anforderungen an Barrierefreiheit und leichte Sprache bei digitalen Anwendungen, und 3) die Finanzierung technischer Ausstattung für ambulante Rehabilitationseinrichtungen der Suchthilfe.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung ist sinnvoll für die Plausibilitätsprüfung in Abrechnungsfragen, für Qualitätssicherung und Versorgungsforschung u. a., darf aber kein Instrument des Maßregelns für Patient:innen, der Zugangsverweigerung ins System und zur alleinigen Entscheidungsfindung in diagnostischen und therapeutischen Fragen werden.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –Initiativen (BAGP) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, sieht jedoch zahlreiche Nachbesserungsbedarfe aus Patientensicht. Die BAGP begrüßt die Digitalisierung als Chance für Qualitätssicherung, Versorgungsforschung und Plausibilitätsprüfungen, warnt aber davor, Digitalisierung als Selbstzweck oder Ersatz für menschliche Entscheidungen in der Gesundheitsversorgung zu betrachten. Besonders betont wird das Recht auf analoge Versorgung, damit vulnerable Gruppen nicht ausgeschlossen werden. Die BAGP fordert eine stärkere Patientenbeteiligung, transparente Datenflüsse und eine konsequente Wahrung der informationellen Selbstbestimmung, insbesondere durch Opt-in-Lösungen statt Opt-out-Verfahren bei Datenauswertungen. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll patientenorientiert, einfach bedienbar und unabhängig von den Krankenkassen organisiert werden. Die BAGP spricht sich gegen die Nutzung privater Endgeräte für sensible Gesundheitsdaten und gegen den Einsatz kommerzieller Terminbuchungsplattformen im GKV-Bereich aus. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Forderung nach analoger Versorgung und Zugangsgerechtigkeit, 2) die Anforderungen an Datenschutz, Patientenrechte und Transparenz bei der Nutzung und Auswertung von Gesundheitsdaten, 3) die Ausgestaltung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Ablehnung einer alles-oder-nichts-Lösung bei der Dokumentenverwaltung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ausdrücklich begrüßen wir die mit dem RefE verfolgte Zielsetzung, die Potenziale der Digitalisierung zur Verbesserung der Patientenversorgung besser als bisher auszuschöpfen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Regelungen gibt es aus hiesiger Sicht allerdings Weiterentwicklungsmöglichkeiten, um die Zielsetzung mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen noch besser zu erreichen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Nutzung der Digitalisierung zur Verbesserung der Patientenversorgung. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die aktuelle Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur zu sehr auf die Bereiche der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V und SGB XI) ausgerichtet ist und die Anschlussfähigkeit zu anderen Sozialleistungsbereichen, insbesondere der Rehabilitation, zu kurz kommt. BAR fordert, die trägerübergreifende Zusammenarbeit und die Einbindung der Rehabilitationsträger stärker zu berücksichtigen. Zudem werden Datenschutz, Selbstbestimmung und Personenzentrierung als zentrale Herausforderungen benannt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, die trägerübergreifende Zusammenarbeit auch digital zu ermöglichen, 2) die konsequente Berücksichtigung des Rehabilitationsbereichs inklusive des bio-psycho-sozialen Modells der WHO, und 3) die Stärkung von Datenschutz und Selbstbestimmung, etwa bei der Nutzung von Gesundheitsdaten in sogenannten Reallaboren und bei der Kontrolle über die eigenen Daten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das GeDIG schafft eine umfangreiche digitale Infrastruktur für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Es schafft jedoch keine verbesserte Versorgung, keine gesicherte Datenqualität und keinen wirksamen Schutz der Betroffenenrechte. Digitalisierung ohne diese drei Voraussetzungen ist kein Fortschritt – sie ist Aufwand ohne Ertrag, auf Kosten der Menschen, die am stärksten auf ein funktionierendes Gesundheitssystem angewiesen sind.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) kritisch. Zwar wird das Ziel einer stärkeren Digitalisierung grundsätzlich begrüßt, jedoch werden erhebliche Mängel bei der Umsetzung, dem Tempo und der Methodik des Gesetzes gesehen. Besonders kritisiert werden die fehlende Einbindung von Patientenvertretungen, unzureichende Barrierefreiheit, die mangelnde Qualität und Sicherheit der erhobenen und verknüpften Gesundheitsdaten sowie die Ausweitung der Zugriffsrechte für Krankenkassen. Die Stellungnahme betont, dass Digitalisierung kein Selbstzweck sein dürfe, sondern die Versorgung der Patientinnen und Patienten – insbesondere chronisch Kranker und Menschen mit Behinderung – verbessern müsse. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit verbindlicher Barrierefreiheit und analoger Zugangswege, 2) die Risiken der Datenverknüpfung und die unzureichende Qualitätssicherung bei der Nutzung von Gesundheitsdaten, und 3) die problematische Rolle der Krankenkassen als Datenauswerter und Versorgungssteuerer, wodurch ein struktureller Interessenkonflikt entsteht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Identifikation patientenindividueller Risiken darf nicht Aufgabe der Krankenkassen sein; die Identifikation und Einordnung solcher Risiken ist stattdessen originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext mit den Patientinnen und Patienten wahrgenommen werden muss.“
Die Bundesärztekammer bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als nachvollziehbaren Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, sieht jedoch erhebliche Risiken für Datenschutz, ärztliche Unabhängigkeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen/Patienten und Ärztinnen/Ärzten. Besonders kritisch werden die geplante Ausweitung der Datenanalyse-Befugnisse der Krankenkassen, der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die Einführung von sogenannten 'Reallaboren' zur experimentellen Datennutzung bewertet. Die Bundesärztekammer lehnt ab, dass Krankenkassen eigenständig Gesundheitsrisiken identifizieren und Patientinnen/Patienten steuern dürfen, da dies originär ärztliche Aufgaben sind. Sie fordert eine klare Trennung zwischen medizinischer Versorgung und Finanzierung, den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht sowie transparente und informierte Einwilligungs- und Widerspruchsverfahren. Die Stellungnahme hebt zudem hervor, dass digitale Lösungen wie Medikationsmanagement und digitale Bedarfseinschätzung sinnvoll sind, jedoch immer auch analoge Zugangswege erhalten bleiben müssen, um Teilhabe für alle zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Ablehnung der Ausweitung datengestützter Auswertungen durch Krankenkassen und der Zugriff auf ePA-Daten, (2) die Kritik an der Experimentierklausel für Reallabore der Krankenkassen, und (3) die Forderung nach einer gesetzlich geregelten, sektorenübergreifenden und ärztlich verantworteten digitalen Bedarfsermittlung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundespflegekammer begrüßt die mit dem Referentenentwurf verfolgte Zielrichtung ausdrücklich. Gleichzeitig bleibt der Entwurf in zentralen Bereichen hinter den Anforderungen einer professionsübergreifenden und pflegeintegrierten Digitalisierung zurück.“
Die Bundespflegekammer e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Verbesserung der Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, miteinander zu kommunizieren) und die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS, ein europäischer Raum für Gesundheitsdaten). Sie kritisiert jedoch, dass die professionelle Pflege im Entwurf nicht systematisch und ausdrücklich als eigenständige Heilberufsgruppe mit eigener Fachlichkeit und Verantwortung eingebunden wird. Die Pflege wird meist nur pauschal unter 'Leistungserbringende' oder 'Gesundheitsberufe' subsumiert, obwohl Pflegefachpersonen bereits heute eigenverantwortlich in hochdigitalisierten Versorgungsprozessen tätig sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Pflegekammern und deren Berufsregister in digitale Identitäts- und Zugriffsstrukturen einzubeziehen, da diese eine sichere Authentifizierung und Qualitätssicherung ermöglichen; 2) Der Bedarf an praxistauglichen, sektorenübergreifenden digitalen Signatur- und Authentifizierungsverfahren, die den realen Arbeitsabläufen in der Pflege entsprechen; 3) Die Forderung nach verbindlichen, offenen Schnittstellen für medizinisch-pflegerische Softwaresysteme, um einen reibungslosen und bürokratiearmen Datenaustausch zu gewährleisten. Außerdem wird die stärkere digitale Einbindung des Rettungsdienstes und die Entwicklung einer eigenständigen pflegefachlichen Datenstrategie angemahnt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen, die völlig losgelöst von der psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung ausgesprochen werden, stehen der Trennung von Versicherung und Versorgung fundamental entgegen und gefährden überdies das Wohl der Versicherten.“
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, betont jedoch die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen und patientenorientierten Umsetzung. Besonders kritisch sieht die BPtK die geplanten erweiterten Befugnisse der Kranken- und Pflegekassen zur automatisierten Datenverarbeitung und Leistungsempfehlung auf Basis der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie warnt vor einem unzulässigen Eingriff in die heilkundliche Versorgung und die Vertrauensbeziehung zwischen Patient*innen und Behandelnden. Die BPtK fordert eine klare Trennung zwischen Versicherung und Versorgung und lehnt eine Ausweitung der Kompetenzen der Kassen ab. Ausführlich thematisiert werden zudem die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie, die Notwendigkeit eines differenzierten Berechtigungsmanagements für die ePA (um Datenschutz und Selbstbestimmung zu gewährleisten), sowie die Einbindung von Psychotherapeut*innen in die elektronische Überweisung. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Ablehnung der erweiterten Beratungs- und Datenverarbeitungsbefugnisse der Krankenkassen, 2) die Forderung nach einem differenzierten Berechtigungsmanagement für die ePA, und 3) die Digitalisierung und Optimierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der bad e. V. begrüßt ausdrücklich die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für alle Beteiligten in der Pflege. Gerade die Digitalisierung birgt ein großes Maß an Potential für eine spürbare und notwendige Entlastung auf Seiten aller Beteiligter.“
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad e.V.) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Förderung von Daten und digitaler Innovation im Gesundheitswesen. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit der Digitalisierung in der Pflege hervor und fordert eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung, insbesondere bei der Telematikinfrastruktur (TI), einem digitalen Netzwerk für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten. Der Verband betont, dass die Pflege stärker in die Entwicklung und Nutzung digitaler Lösungen eingebunden werden muss. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Vereinfachung der Zulassung und Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA), die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Erleichterungen bringen könnten, (2) die Ausweitung und verpflichtende Nutzung sicherer digitaler Kommunikationsverfahren (wie KIM und eID) für alle Beteiligten im Gesundheitswesen, und (3) die gleichberechtigte Einbindung der Pflege in die Entwicklung der Telematikinfrastruktur, um Fehler wie beim elektronischen Rezept (eRP) zu vermeiden. Der Verband fordert zudem klare Regelungen zur Autorisierung und zum Widerruf von Zugriffsrechten auf Gesundheitsdaten sowie einheitliche Adressierungsstandards für digitale Kommunikation.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die digitale Transformation des Gesundheitswesens kann nur dann teilhabefördernd wirken, wenn Menschen mit Behinderung und Menschen im Alter von Beginn an Maßstab der Ausgestaltung sind. Barrierefreie Anwendungen, finanzierbare technische Ausstattung und verlässliche Netzzugänge sind dafür keine Zusatzanforderungen, sondern Grundvoraussetzungen selbstbestimmter digitaler Teilhabe.“
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Stellung. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf aus Sicht von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Zentral ist die Forderung, dass digitale Verfahren barrierefrei, verständlich und praxistauglich gestaltet werden müssen, damit sie nicht zu neuen Zugangshürden führen. Barrierefreiheit wird dabei nicht nur als technische Zugänglichkeit verstanden, sondern umfasst auch Leichte Sprache, Gebärdensprache, unterstützte Kommunikation, persönliche und telefonische Unterstützung sowie analoge Alternativen. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit, die Schnittstellen zur Eingliederungshilfe explizit in die digitale Infrastruktur einzubeziehen, um Versorgungslücken zu vermeiden; (2) der Schutz sensibler Gesundheits- und Sozialdaten, insbesondere bei datengestützten Verfahren, Reallaboren und der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten; (3) die Bedeutung unterstützter Nutzung und Vertretungsregelungen, etwa bei der elektronischen Patientenakte, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Der CBP fordert zudem eine verbindliche Evaluation der Auswirkungen digitaler Verfahren auf Menschen mit Behinderung und eine frühzeitige, verbindliche Beteiligung der Selbsthilfe und Fachverbände an der weiteren Ausgestaltung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt hätte der ÖGD als zentraler Akteur im Gesundheitsmonitoring und in der Krisenprävention noch umfassender in den Kapiteln zu Gesundheitsdatenmanagement, Meldewesen und digitaler Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden müssen, um seine Rolle bei der öffentlichen Gesundheit und Pandemievorsorge zu stärken.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) kritisiert, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Gesetzesentwurf nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der Verband fordert eine stärkere Einbindung des ÖGD bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (digitale Vernetzung im Gesundheitswesen), insbesondere bei Schnittstellen zu kommunalen Gesundheitsämtern. Zudem wird eine explizite Beteiligung des ÖGD bei digitalen Bedarfseinschätzungen und Terminbuchungen angemahnt, um präventive und bevölkerungsbezogene Angebote zu stärken. Auch bei sicheren Übermittlungsverfahren und erweiterten Zugriffsrechten auf die elektronische Patientenakte (ePA) sieht der Verband Verbesserungsbedarf. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Berücksichtigung des ÖGD in zentralen digitalen Prozessen und Strukturen, 2) die Notwendigkeit gesetzlicher und technischer Anpassungen im Zusammenhang mit der Forschungskennziffer, und 3) die Rolle des ÖGD bei der Nutzung und Bereitstellung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Gesundheitsdatennutzungsgesetzgebung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das GeDIG muss sicherstellen, dass aus dem EHDS in Deutschland ein praxistaugliches und innovationsfreundliches Datenökosystem entsteht, das internationale Anschlussfähigkeit herstellt und industrielle Produkt- und Innovationszyklen unterstützt.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), betont jedoch die Notwendigkeit gezielter Nachbesserungen. Der BDI hebt hervor, dass das Gesetz entscheidend für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland ist. Besonders wichtig ist die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), die als industriepolitisches Thema betrachtet wird. Der BDI fordert, dass Datenzugang und Sekundärnutzung planbar, massentauglich und rechtssicher ausgestaltet werden. Interoperabilität soll als Infrastrukturpolitik verstanden werden, wobei technische Standards, Roadmaps und Übergangsfristen notwendig sind. Der Rechtsrahmen für Betriebsmodelle, insbesondere Cloud-Infrastrukturen, muss technologieoffen und europarechtskonform sein, um Investitionen nicht zu hemmen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach standardisierten, automatisierten und skalierbaren Prozessen für Datenzugang und -nutzung, 2) die Bedeutung von Interoperabilität und klaren technischen Spezifikationen als Voraussetzung für digitale Innovation, und 3) die Notwendigkeit eines technologieoffenen, rechtssicheren Rahmens für moderne IT-Infrastrukturen, insbesondere Cloud-Lösungen. Darüber hinaus adressiert die Stellungnahme ausführlich die Themen Governance, Marktordnung, elektronische Patientenakte (ePA), Telemedizin und Finanzierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Umsetzung des GeDIG muss daher konsequent an den Zielen Innovationsförderung, Bürokratieabbau, europäische Anschlussfähigkeit und verlässliche Datennutzung ausgerichtet werden.“
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) bewertet den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv und begrüßt die Zielsetzung, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation zu verbessern. Der BPI betont, dass stabile, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung entscheidend sind, damit Deutschland als Forschungsstandort gestärkt wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, den Zugang zu Gesundheitsdaten für forschende Unternehmen diskriminierungsfrei, schnell und planbar zu gestalten, 2) die Forderung nach klaren, standardisierten und digitalen Verfahren für Datenzugang, Pseudonymisierung und Gebühren, und 3) die Bedeutung von Schutzmaßnahmen für geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse im Rahmen der Datennutzung. Der BPI kritisiert die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und fordert eine substanzielle Einbindung der Verbände. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Umsetzung der EHDS-Verordnung (European Health Data Space), die Ausgestaltung der Forschungskennziffer, die Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ), die Unterstützung klinischer Studien, die Integration digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch Medikationspläne und Apothekenzugriff.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für die Psychotherapie muss der Gesetzgeber eine klare Grenze ziehen. Der offene Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung, die Vertraulichkeit des therapeutischen Raums und die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten dürfen nicht zugunsten von Effizienz-, Forschungs- oder Steuerungsinteressen relativiert werden.“
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Digitalisierung, sieht jedoch erhebliche Risiken für die psychotherapeutische Versorgung. Der bvvp unterstützt die Digitalisierung, wenn sie Versorgung verbessert, Bürokratie abbaut und Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten gibt. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Ausweitung der Datenverarbeitung durch Krankenkassen, die stärkere Einbindung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Steuerungs- und Terminvermittlungsprozesse sowie die Einführung digitaler Bedarfseinschätzungen. Der bvvp fordert, dass psychotherapeutische Daten besonders geschützt werden und nicht ohne ausdrückliche, informierte und zweckgebundene Einwilligung für Auswertungen, Steuerung oder Sekundärnutzung verwendet werden dürfen. Der offene Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung darf nicht durch digitale Vorfilterungen oder Einschätzungen eingeschränkt werden. Die Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut stehen im Mittelpunkt der Kritik. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Risiken der Datenverarbeitung und Profilbildung durch Krankenkassen, insbesondere im Hinblick auf psychische Erkrankungen; 2) Die Gefahr, dass digitale Bedarfseinschätzungen und Zugangspfade den unmittelbaren Zugang zur Psychotherapie einschränken könnten; 3) Die Notwendigkeit, psychotherapeutische Daten mit eigenen Schutzklauseln und Einwilligungsregeln zu versehen, ähnlich wie genetische Daten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung darf nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen, sondern muss die Versorgung vereinfachen und verbessern.“
Der Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten e.V. (BVZ) begrüßt den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und unterstützt insbesondere die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie den Ausbau sicherer digitaler Kommunikations- und Versorgungsprozesse. Die Stellungnahme hebt hervor, dass für die Versorgung von Menschen, die auf Haarersatz angewiesen sind, praxistaugliche digitale Strukturen und eine reibungslose Kommunikation mit Ärztinnen, Ärzten, Kliniken und Krankenkassen essenziell sind. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Medienbrüche (also Unterbrechungen im digitalen Informationsfluss, z.B. durch Papierdokumente) zu vermeiden und KIM (Kommunikation im Medizinwesen) bidirektional, also in beide Richtungen, nutzbar zu machen. Drei Aspekte werden besonders ausführlich thematisiert: 1) Die tatsächliche Umsetzbarkeit digitaler Lösungen für kleine und mittlere Betriebe, 2) der Schutz vor neuen Medienbrüchen trotz Digitalisierung und 3) die verbindliche, praktische Nutzung von KIM für alle Beteiligten im Versorgungsgeschehen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Gesetz setzt wichtige Impulse, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen konsequent weiterzuentwickeln und bestehende digitale Strukturen praxisnah auszubauen.“
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) begrüßt den Entwurf des Gesundheitsdaten- und Innovations-Gesetzes (GeDIG), das die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben und digitale Strukturen praxisnah ausbauen soll. Besonders positiv bewertet der BDPK die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Einführung neuer digitaler Versorgungselemente wie der elektronischen Überweisung. Der Verband regt jedoch Änderungen an, insbesondere die gleichberechtigte Einbeziehung ambulanter Rehabilitationseinrichtungen in die Zugriffsberechtigungen auf digitale Verordnungen (§ 361 SGB V) und die Aufnahme von Rehabilitationsleistungsdaten in die Forschungsdatenbasis des Forschungsdatenzentrums (FDZ). Diese Daten sind für die Versorgungsforschung relevant, da sie sektorenübergreifende Versorgungspfade abbilden. Die Stellungnahme hebt besonders hervor: 1) Die Notwendigkeit, ambulante Rehabilitationseinrichtungen in digitale Prozesse einzubinden, 2) Die Bedeutung der Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation, 3) Die vorgeschlagene Ergänzung der FDZGesV zur Einbindung von Rehabilitationsdaten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung darf nicht bedeuten, dass neue Plattformabhängigkeiten entstehen oder Patientinnen und Patienten digital gelenkt werden. Sie muss vielmehr Wahlfreiheit, Versorgungsqualität und Innovation stärken.“
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und sieht darin eine große Chance für die Modernisierung der pharmazeutischen Versorgung. Der Verband fordert jedoch gezielte Nachbesserungen, um die Digitalisierung patientenorientiert, wettbewerbsneutral und offen zu gestalten. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Telepharmazie als regulären Bestandteil der Versorgung gesetzlich zu verankern, digitale Identitäten und Prozesse zu vereinfachen sowie diskriminierungsfreie Zugänge und Schnittstellen für alle Apotheken zu gewährleisten. Der BVDVA warnt davor, dass neue digitale Plattformen nicht zu Monopolstrukturen oder einer Lenkung der Patientinnen und Patienten führen dürfen. Die wichtigsten ausführlich behandelten Aspekte sind: (1) Die gesetzliche Stärkung und Gleichstellung der Telepharmazie, (2) die praxistaugliche und diskriminierungsfreie Ausgestaltung digitaler Prozesse und Schnittstellen, insbesondere für Versandapotheken, und (3) die Sicherung der freien Apothekenwahl auch im digitalen Raum.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000652 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit diese Ziele erreicht werden, müssen digitale Versorgungsketten jedoch vollständig medienbruchfrei ausgestaltet werden. Digitale Prozesse dürfen nicht an einzelnen Stellen wieder in papiergebundene Verfahren, die Nutzung einer physischen elektronischen Gesundheitskarte oder persönliche Vor-Ort-Erfordernisse zurückfallen. Von der digitalen Verordnung über Identifikation, ePA-Zugriff, pharmazeutische Beratung, Apothekenwahl, Abgabe und Abrechnung sollte der gesamte Versorgungsprozess digital, sicher und praxistauglich abgebildet werden können.“
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Referentenentwurfs für ein Gesetz zu Daten und digitalen Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG). Der Verband betont die Bedeutung der Digitalisierung, Interoperabilität, Arzneimitteltherapiesicherheit und nutzerfreundlicher digitaler Versorgungsprozesse. Besonders hervorgehoben wird, dass digitale und versandbezogene Versorgungsformen – darunter Versandapotheken, telemedizinische Anbieter und digitale Plattformen – nicht gegenüber stationären Strukturen benachteiligt werden dürfen. Der bevh fordert, dass digitale Prozesse medienbruchfrei (also ohne Wechsel zwischen digitalen und analogen Verfahren) gestaltet werden und dass Schnittstellen und Prozesse auch für privat Versicherte, Selbstzahler und hybride Versorgungsmodelle offenbleiben. Ausführlich thematisiert werden: 1) die vollständige und gleichwertige Einbindung von Versandapotheken in alle digitalen Prozesse wie E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) und Medikationsmanagement, 2) die praxistaugliche Ausgestaltung digitaler Identitäten und Versichertenstammdaten, insbesondere durch frühzeitige Anerkennung der europäischen digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet), und 3) die diskriminierungsfreie Ausgestaltung digitaler Zugangswege, Terminvermittlung und Apothekenwahl, sodass telemedizinische und digitale Angebote gleichwertig sichtbar und nutzbar sind. Der Verband fordert zudem technologieoffene, interoperable und diskriminierungsfreie Standards für die digitale Gesundheitsinfrastruktur sowie faire Andockmöglichkeiten für private Anbieter bei Mehrwertanwendungen und Reallaboren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der bvitg und seine Mitgliedsunternehmen stehen bereit, ihre technische und praktische Expertise in die weitere Ausgestaltung einzubringen, damit das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen in der Versorgung verlässlich umgesetzt werden kann.“
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüßt grundsätzlich den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), sieht jedoch an zahlreichen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Verband hebt die Bedeutung einer wettbewerblichen, umsetzungsorientierten Ausgestaltung hervor und fordert die frühzeitige Einbindung der Industrie, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfolgreich zu gestalten. Besonders kritisch bewertet der bvitg die geplante Ausweitung der Aufgaben der gematik (Gesellschaft für Telematik), insbesondere die Zusammenführung von Spezifikations-, Zulassungs- und Vergabekompetenzen in einer Institution, da dies erhebliche wettbewerbliche Risiken birgt. Ein weiteres zentrales Thema ist die Interoperabilität: Die Regelungen zu interoperablen Datenformaten und Schnittstellen müssen so gestaltet werden, dass sie einen echten, diskriminierungsfreien Datenaustausch ermöglichen, ohne die internen Datenmodelle der Anbieter gesetzlich zu normieren. Außerdem fordert der Verband eine realistische und transparente Berücksichtigung der Erfüllungsaufwände für die Wirtschaft, da die Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben erhebliche Entwicklungs-, Anpassungs- und Betriebskosten verursacht. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an der Zentralisierung von Vergabe- und Zulassungskompetenzen bei der gematik und die damit verbundenen wettbewerblichen Risiken; 2) Die Forderung nach klaren, offenen und standardisierten Schnittstellen zur Sicherstellung von Interoperabilität und Innovationsfähigkeit; 3) Die Notwendigkeit, die tatsächlichen Kosten und Aufwände für die Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen und transparent darzustellen. Der Verband spricht sich zudem für eine Harmonisierung der nationalen Digitalisierungsschritte mit der europäischen Umsetzungsroadmap (EHDS – European Health Data Space) aus und fordert, dass die Finanzierung der EHDS-Umsetzung geklärt wird. Viele Detailregelungen, etwa zur digitalen Bedarfseinschätzung, zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), zur elektronischen Patientenakte (ePA) und zu digitalen Kommunikationsverfahren, werden differenziert kommentiert und mit Änderungsvorschlägen versehen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt erkennt der BMC die positiven Impulse des Referentenentwurfs ausdrücklich an. Damit das GeDIG sein Potenzial entfalten kann, sollten die vorgesehenen digitalen Bausteine jedoch konsequenter zu einem interoperablen, patientenzentrierten und koordinierten Versorgungssystem weiterentwickelt werden.“
Der Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Besonders begrüßt wird, dass digitale Anwendungen künftig stärker mit Fragen des Zugangs, der Steuerung und Nutzung von Gesundheitsdaten verknüpft werden. Der BMC fordert jedoch, dass Digitalisierung nicht nur bestehende analoge Prozesse digital abbildet, sondern strukturelle Verbesserungen wie klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Koordinierung und patientenzentrierte Versorgungspfade schafft. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) zu einer Versorgungsplattform weiterentwickelt werden sollte, die nicht nur Informationen speichert, sondern auch Koordination und einen digital gestützten Versorgungsplan ermöglicht. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Der digitale Versorgungseinstieg über die ePA, der Terminbuchung, telemedizinische Leistungen und elektronische Überweisungen bündelt und niedrigschwellig nutzbar sein muss; 2) Die digitale Bedarfseinschätzung, die strukturierte, evidenzbasierte und laienverständliche Steuerung in die passende Versorgung ermöglichen soll; 3) Die Bedeutung von Interoperabilität und offenen Schnittstellen, um Gesundheitsdaten sektoren- und systemübergreifend nutzbar zu machen und Innovation zu fördern. Der BMC fordert zudem eine frühere Einführung der elektronischen Überweisung und betont die Notwendigkeit verbindlicher Koordinierung und eines digital gestützten Versorgungsplans.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BVMed begrüßt die Vorlage eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Die Nutzung von Daten sowie die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) in Deutschland stellen wichtige und notwendige Schritte dar, die grundsätzlich sinnvoll ausgestaltet sind. Dem im Titel des Gesetzes formulierten Anspruch, digitale Innovationen umfassend zu fördern, wird der Entwurf jedoch nur eingeschränkt gerecht.“
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen grundsätzlich positiv, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf in zentralen Punkten. Der Entwurf orientiert sich an europäischen Vorgaben und verzichtet auf nationale Sonderregelungen, was begrüßt wird. Allerdings werden die im Gesetz formulierten Ziele zur Förderung digitaler Innovationen aus Sicht der Medizintechnikbranche nicht ausreichend erfüllt. Besonders kritisiert werden die zu langen Fristen für die Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung (E-Verordnung) und der fehlende Zugang von Hilfsmittelleistungserbringern zur elektronischen Patientenakte (ePA). Zudem werden nationale Sonderwege bei Cloud-Diensten und eine unklare Regelung der Interoperabilität bemängelt. BVMed fordert eine schnellere und umfassendere Digitalisierung, insbesondere durch frühere Einführung digitaler Prozesse, bessere Einbindung von Hilfsmittelleistungserbringern, risikoadaptierte Bewertungsverfahren für digitale Medizinprodukte und die Etablierung eigenständiger Regelkreise für Telemonitoring und digitale Versorgungspfade. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Rolle und Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die Telematikinfrastruktur und digitale Prozesse (z.B. E-Verordnung, digitale Patientenrechnung). 2. Die Notwendigkeit neuer Bewertungs- und Zulassungswege für digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko und für Telemonitoring. 3. Die Forderung nach klareren, international harmonisierten Regelungen für Cloud-Dienste und Interoperabilität.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt werden die mit dem Referentenentwurf verfolgten Zielsetzungen einer stärkeren Digitalisierung, sicheren digitalen Kommunikation sowie einer verbesserten Interoperabilität ausdrücklich begrüßt. Besonders hervorzuheben ist dabei die vorgesehene Interoperabilitätspflicht, die der bpa ausdrücklich als zentralen und überfälligen Baustein einer funktionierenden digitalen Infrastruktur bewertet. Diese darf jedoch nicht allein auf den Bereich des SGB V beschränkt bleiben, sondern muss zwingend sektorübergreifend und damit insbesondere auch für den Bereich des SGB XI gelten.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, insbesondere die Förderung der Digitalisierung, sichere digitale Kommunikation und eine verbesserte Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, nahtlos zusammenzuarbeiten). Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Interoperabilitätspflicht nicht nur auf die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), sondern auch auf die Pflegeversicherung (SGB XI) und andere relevante Bereiche auszuweiten. Der bpa kritisiert, dass die Digitalisierung bislang zu sehr an einzelnen Systemen und Zuständigkeiten orientiert ist und zu wenig an den realen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen. Dadurch entstehen Medienbrüche, Doppelarbeiten und Verzögerungen, insbesondere weil Sozialhilfeträger (SGB XII) nicht ausreichend eingebunden sind. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die fragmentierte Ausgestaltung digitaler Prozesse (z.B. die Trennung von elektronischen Verordnungen und Abrechnung), die Umsetzung digitaler Identitäten (Versicherungsnachweis), die verpflichtende Nutzung sicherer Übermittlungsverfahren (KIM/TIM statt Fax), die Weiterentwicklung des Medikationsplans, die Einführung elektronischer Entlassbriefe und der PIO-Überleitungsbogen sowie die zu langen Fristverschiebungen bei der Einführung elektronischer Verordnungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Interoperabilitätspflicht und deren sektorübergreifende Ausgestaltung, 2) die Kritik an der aktuellen Umsetzung und Fristverschiebung bei digitalen Prozessen (z.B. eVO HKP), und 3) die Notwendigkeit, digitale Identitäten und Versicherungsnachweise praxistauglich und entlastend zu gestalten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Vergütung von Begleitleistungen muss Heilmittelerbringer zwingend einschließen, um die fachliche Realität der sektorenübergreifenden Versorgung abzubilden.“
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des § 33a SGB V, der die Integration physiotherapeutischer Teletherapie in sogenannte Blended-Care-DiGAs (digitale Gesundheitsanwendungen) vorsieht. Zentral kritisiert wird, dass der aktuelle Entwurf den Begriff 'Fernüberwachung' (Telemonitoring) zu eng fasst und dabei die Rolle der Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden) nicht ausreichend berücksichtigt. Die Stellungnahme fordert, dass nicht nur ärztliche, sondern auch therapeutische Begleit- und Interaktionsleistungen über digitale Medien (Teletherapie) als integraler Bestandteil von DiGAs anerkannt und vergütet werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, den Begriff 'Fernüberwachung' zu 'Ferntherapie' zu erweitern, um hybride Versorgungsmodelle abzubilden; 2) Die Forderung, Heilmittelerbringer in die Vergütungssystematik einzubeziehen, um eine fachgerechte, sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen; 3) Die Schaffung klarer Regelungen zur Definition der digitalen Hauptfunktion von DiGAs bei hybriden Versorgungsmodellen, um Rechtsunsicherheiten im Zulassungsverfahren zu vermeiden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet eine historische Chance, Prozesse zu hinterfragen und auszubessern, die zu Missständen geführt haben. Im Bereich der elektronischen Heilmittelverordnung steht zu befürchten, dass diese Chance nicht genutzt wird.“
Die Stellungnahme des IFK (Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V.) bezieht sich auf den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Der Verband begrüßt ausdrücklich die geplanten Regelungen, die es Heilmittelerbringern ermöglichen, auf den Zuzahlungsstatus der Versicherten zuzugreifen und die digitale Patientenrechnung für Abrechnungszwecke zu nutzen. Besonders hervorgehoben wird die Verschiebung der Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung auf den 1. Juni 2029. Der IFK warnt jedoch, dass ohne gesetzliche Nachbesserungen die Digitalisierung bestehende bürokratische Hürden und Fehleranfälligkeiten nicht beseitigen wird. Die Stellungnahme fordert, digitale Möglichkeiten zu nutzen, um fehlerhafte Verordnungen zu reduzieren und den Prüf- und Korrekturaufwand zu senken. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, den Zuzahlungsstatus auf der elektronischen Gesundheitskarte für Heilmittelerbringer zugänglich zu machen; 2) Die Nutzung der digitalen Patientenrechnung zur Vereinfachung der Abrechnung; 3) Die Problematik fehlerhafter Verordnungen und der daraus resultierende Bürokratieaufwand sowie die Forderung nach automatisierten Prüfmechanismen für elektronische Verordnungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung kann die Versorgung verbessern. Sie wird jedoch nur dann nachhaltig akzeptiert werden, wenn sie im klinischen Alltag tatsächlich Prozesse vereinfacht, Beschäftigte entlastet und Raum für ärztliche Tätigkeit schafft.“
Das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Förderung der Digitalisierung und die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung. Es wird jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen, vor allem aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Die Stellungnahme betont, dass digitale Prozesse tatsächlich zu einer Entlastung führen und nicht zu zusätzlicher Bürokratie werden dürfen. Es werden verbindliche Usability-Standards, verpflichtende Evaluationen und Pilotierungsphasen sowie eine Refinanzierung zusätzlicher Aufwände gefordert. Die technische Infrastruktur müsse stabil, ausfallsicher und benutzerfreundlich sein, mit klaren Verantwortlichkeiten und Supportstrukturen. Die Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) sollen restriktiv und transparent geregelt werden, wobei das 'Need-to-know'-Prinzip und rollenbasierte Zugriffsbeschränkungen empfohlen werden. Die Rolle der gematik als Betreiberin der digitalen Infrastruktur soll klar begrenzt und transparenter gestaltet werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, dass Digitalisierung echte Entlastung schafft und nicht zu Mehrbelastung führt, 2) die Anforderungen an eine stabile und benutzerfreundliche technische Infrastruktur, und 3) der Schutz und die transparente Nutzung von Gesundheitsdaten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es wird derzeit viel über digitale Infrastruktur gesprochen – jedoch deutlich weniger darüber, wie Menschen überhaupt in dieses neue System hineinfinden sollen.“
Die Stellungnahme von Data Saves Lives Deutschland zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland. Sie kritisiert jedoch, dass der Entwurf zu sehr auf technische und infrastrukturelle Aspekte fokussiert und dabei die Bedürfnisse, Kompetenzen und Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger:innen und Patient:innen vernachlässigt. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte: Erstens, die fehlende strukturelle Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz, also der Fähigkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zu verstehen und zu nutzen. Zweitens, die mangelnde Unterstützung und Qualifizierung von Patientenorganisationen, Lots:innen und Community-Strukturen, die als wichtige Vermittler und Vertrauenspersonen fungieren könnten. Drittens, die unzureichende Transparenz und Verständlichkeit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere im Hinblick auf Opt-out-Regelungen und Widerspruchsrechte, die ein hohes Maß an digitaler Kompetenz voraussetzen. Die Stellungnahme fordert verpflichtende Informations- und Bildungsangebote, niedrigschwellige Widerspruchsmöglichkeiten, verständliche Kommunikation und eine stärkere strukturelle Beteiligung von Bürger:innen und Patient:innen an der Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsversorgung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine reine Länderstellungnahme ohne Beteiligung der BfDI handelt, da diese bereits am 29.04.2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben hat.“
Die Stellungnahme stammt von den Datenschutzbehörden der Länder, vertreten durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Sie bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Die Stellungnahme wurde als reine Länderstellungnahme abgegeben, das heißt, sie erfolgte ohne Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), da dieser bereits zuvor eine eigene Stellungnahme eingereicht hatte. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Unabhängigkeit der Länderstellungnahme gegenüber der BfDI, 2) Die Bedeutung des Datenschutzes bei der Nutzung von Gesundheitsdaten, 3) Die Transparenz bei der Informationserhebung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 04.04.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das dDMP ist keine optionale Digitalisierungsmaßnahme, sondern die strukturelle Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Diabetesversorgung in Deutschland.“
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) begrüßen grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Sie sehen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim digitalen Disease-Management-Programm Diabetes mellitus (dDMP). Besonders kritisieren sie die bisherige Konzeption als ergänzendes Modul zum analogen DMP, was zu Doppelstrukturen, redundanten Einschreibepflichten und fortbestehender Bürokratie führt. Die Stellungnahme fordert unter anderem die Eigenständigkeit des dDMP, bundeseinheitliche Vertrags- und Datenstandards, den Einsatz spezieller Managementsysteme und Künstlicher Intelligenz (KI) zur Entscheidungsunterstützung, die verpflichtende Nutzung maschinenlesbarer Datenformate (MIO Diabetes) in der ePA sowie die vollständige digitale Einschreibung und die Einbindung der stationären Versorgung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Standards und die Abschaffung regionaler Fragmentierung, 2) Die technische und rechtliche Ausgestaltung des dDMP inklusive Interoperabilität und Datensicherheit, 3) Die Rolle strukturierter, digitaler Daten für eine effektive Versorgung und Steuerung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DEGAM begrüßt ausdrücklich, dass mit diesem Gesetzentwurf die bisher unzureichende Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben und verbessert werden soll. [...] Wir weisen jedoch erneut und nachdrücklich darauf hin, dass eine digitale Ersteinschätzung keine Steuerungsfunktion übernehmen kann, sondern immer in ein ärztlich geleitetes Primärversorgungssystem eingebettet sein muss.“
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Förderung von Daten und digitaler Innovation im Gesundheitswesen, betont jedoch zahlreiche Nachbesserungsbedarfe. Die DEGAM unterstützt die Digitalisierung und Interoperabilität, fordert jedoch eine stärkere Einbindung der hausärztlichen Versorgung und warnt vor einer Überforderung weniger digital affiner Patient:innen durch eine rein patientengeführte elektronische Patientenakte (ePA). Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und die Rolle der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), (2) die Notwendigkeit, die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) digital zu kennzeichnen und einzubinden, sowie (3) die Risiken paralleler digitaler Versorgungspfade und die Bedeutung der hausärztlichen Steuerungsfunktion. Die DEGAM kritisiert die Ausweitung der Befugnisse der GKV, fordert unabhängige Vergabeverfahren für Forschungsdaten und betont, dass digitale Ersteinschätzungen kein Ersatz für die ärztliche Steuerung im Primärversorgungssystem sind.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Stellungnahme enthält keine inhaltlichen Ausführungen zum Gesetzentwurf.“
Die Stellungnahme wurde von einer Vielzahl chirurgischer Fachgesellschaften und Berufsverbände unterzeichnet, darunter die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und zahlreiche spezialisierte chirurgische Fachgesellschaften. Der Text selbst enthält keine inhaltlichen Ausführungen zum Gesetzentwurf, sondern listet lediglich die beteiligten Organisationen und Kontaktinformationen auf. Es werden keine fachlichen Argumente, Bewertungen oder Schwerpunkte zum Gesetzentwurf dargelegt. Daher können keine zentralen inhaltlichen Punkte oder besonders hervorgehobene Aspekte benannt werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur maßgeblichen Verbesserung der Digitalisierung und Datennutzung, was es der Wissenschaft ermöglichen wird, zur Stärkung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung beizutragen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V. (dggö) begrüßt den Gesetzentwurf zur Förderung von Daten und digitalen Innovationen im Gesundheitswesen. Sie hebt hervor, dass der Entwurf einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Digitalisierung und Datennutzung darstellt, was insbesondere der Forschung und der Gesundheitsversorgung zugutekommt. Besonders positiv bewertet die dggö die stärkere Strukturierung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Integration von Workflows wie Terminbuchung und Überweisungen sowie die Möglichkeit, Daten aus der ePA für Forschung und Sekundärnutzung bereitzustellen. Kritisch merkt die dggö an, dass der Fokus der Digitalisierung zu sehr auf Datennutzung und weniger auf die konkrete Verbesserung des Versorgungsalltags für Berufsgruppen wie Pflege, Rehabilitation und Heilmittelversorgung gelegt wird. Sie fordert, digitale Lösungen stärker auf die Vereinfachung von Prozessen und die Entlastung der Fachkräfte auszurichten. Zudem betont die dggö die Notwendigkeit, Gesundheitsdaten möglichst niedrigschwellig, transparent und kostenfrei einer breiten, unabhängigen Forschungscommunity zugänglich zu machen, um Innovation und Gemeinwohl zu fördern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die strukturierte und interoperable Nutzung der ePA-Daten, 2) die Forderung nach mehr anwendungsnahen Versorgungsinnovationen (z.B. digitale Versorgungspfade, teletherapeutische Modelle), und 3) die Bedeutung der Förderung gesundheitsökonomischer und versorgungsbezogener Forschung durch vereinfachten Zugang zu Primär- und Sekundärdaten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend begrüßen wir die digitale Agenda und raten zugleich zu einer konsequenten Entbürokratisierung sowie zu einer stärkeren und früheren Einbindung der Fachgesellschaften, um die Praktikabilität gesetzlicher Maßnahmen sicherzustellen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Verbesserung der Versorgung durch Digitalisierung, die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Abbau von Bürokratie. Die DGHO hebt jedoch mehrere kritische Punkte hervor: Erstens wird die Förderung der Interoperabilität begrüßt, aber der Zugang zu Daten sollte vereinfacht und juristische Hürden abgebaut werden. Zweitens bestehen Unsicherheiten bei Haftungsregeln, die dringend geklärt werden sollten. Drittens werden zu starre Fristen und verpflichtende Technikeinführungen ohne ausreichende Unterstützung als Risiko für Überlastung und Ausfälle gesehen. Viertens fehlen klare Finanzierungsregelungen für IT-Investitionen und Schulungen. Fünftens wird auf das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Versorgungsrealität hingewiesen, insbesondere in Notfällen, wo restriktive Zugriffsregeln auf die ePA den Behandlungsverlauf verzögern könnten. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die Notwendigkeit klarer Notfallregelungen beim Zugriff auf die ePA, 2) die fehlende Finanzierung für IT-Investitionen und Schulungen, und 3) die Risiken durch starre Fristen und verpflichtende Technikvorgaben.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit die angestrebten Ziele – insbesondere eine verbesserte Versorgung, eine erhöhte Patientensicherheit und eine Entlastung der Leistungserbringenden – auch in der Geburtshilfe erreicht werden, sind gezielte Anpassungen erforderlich.“
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), sieht jedoch erheblichen Anpassungsbedarf, um die besonderen Anforderungen der Geburtshilfe angemessen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme fordert insbesondere die systematische Integration geburtshilflicher Prozesse in digitale Anwendungen, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit einem digitalen Mutterpass und spezifischen Zugriffsrechten für Hebammen, sowie besondere Schutzanforderungen für sensible Schwangerschaftsdaten. Weitere Schwerpunkte sind die Verbesserung der Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, miteinander zu kommunizieren), die evidenzbasierte und nutzerinnenzentrierte Gestaltung digitaler Steuerungsinstrumente, die Entlastung der Hebammen von zusätzlicher Bürokratie und die stärkere Einbindung der Hebammenwissenschaft in Entwicklungsprozesse. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Integration der Geburtshilfe in digitale Strukturen und die Weiterentwicklung der ePA, 2) der Schutz und die Nutzung von Schwangerschaftsdaten, 3) die Notwendigkeit, Hebammen und ihre Expertise systematisch einzubinden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGI begrüßt die Einführung einer strukturierten digitalen Impfübersicht in der ePA als überfälligen Schritt zur Steigerung von Patientensicherheit, Durchimpfungsraten und sektorenübergreifender Versorgungsqualität. Die Beschränkung der Datengrundlage auf GKV-Abrechnungsdaten der jeweiligen Kasse macht die Übersicht jedoch klinisch unzuverlässig.“
Die Stellungnahme mehrerer Fachgesellschaften aus dem Bereich Infektionsmedizin und Mikrobiologie bewertet den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, insbesondere das Ziel, digitale Innovationen und datenbasierte Strukturen im Gesundheitswesen zu fördern. Die Organisationen begrüßen die Einführung einer digitalen Impfübersicht in der elektronischen Patientenakte (ePA), weisen jedoch darauf hin, dass die Beschränkung auf Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu unvollständigen und potenziell klinisch unzuverlässigen Informationen führt. Sie fordern daher die Integration weiterer Datenquellen und Korrekturmöglichkeiten durch impfberechtigte Fachkräfte. Ein weiterer Schwerpunkt ist der digitale Versorgungseinstieg: Hier wird betont, dass für bestimmte infektiologische Patientengruppen (z.B. HIV, Tuberkulose, Tropenkrankheiten) ein direkter Zugang zu spezialisierten Versorgungsangeboten notwendig ist, anstatt einer standardisierten Ersteinschätzung. Zudem wird die Speicherung sensibler Diagnosedaten in der ePA kritisch gesehen und ein besonderer Schutz gefordert. Im Bereich der Gesundheitsdatenzugänge wird das dezentrale Modell mit domänenspezifischen Zugangsstellen begrüßt, jedoch wird gefordert, Infektionskrankheiten und antimikrobielle Resistenzen (AMR) als eigenständige Domäne mit einer eigenen Zugangsstelle beim Robert Koch-Institut (RKI) zu etablieren. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Vollständigkeit und Korrekturmöglichkeiten der digitalen Impfübersicht, (2) die spezifischen Anforderungen an den digitalen Versorgungseinstieg für infektiologische Patientengruppen, und (3) die Notwendigkeit einer domänenspezifischen Gesundheitsdatenzugangsstelle für Infektionskrankheiten und AMR.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGIM hält eine strukturelle Verankerung fachgesellschaftlicher Expertise für notwendig, um die medizinische Qualität der getroffenen Festlegungen sicherzustellen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Digitalisierung, sieht jedoch an mehreren Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisiert wird die unzureichende Einbindung wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften bei medizinisch-fachlichen Festlegungen, etwa bei der Definition von Algorithmen oder Informationsobjekten. Die DGIM fordert eine strukturelle Verankerung ihrer Expertise, um die medizinische Qualität zu sichern. Weiterhin wird eine forschungsfreundliche Ausgestaltung der Gesundheitsdatennutzung angemahnt, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und einheitlicher Regelungen. Die neuen Pflichten für Leistungserbringer (z.B. interoperable Datenhaltung, Fax-Verbot, E-Überweisung) werden grundsätzlich unterstützt, jedoch werden realistische Übergangsfristen und eine angemessene Finanzierung gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Beteiligung der Fachgesellschaften an medizinischen Festlegungen, (2) die Regelungen zu Reallaboren der Krankenkassen (§ 284a), die als kritisch angesehen werden, und (3) die Anforderungen an Interoperabilität und deren praktische Umsetzung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das GeDIG sollte um eine ausdrückliche pädiatrische Digital- und KI-Komponente ergänzt werden: strukturierte pädiatrische Mindestdatensätze, altersgerechte ePA-Rechte, transparente Sekundärnutzung, pädiatrische Beteiligung an Interoperabilitäts- und Datengovernance-Prozessen sowie spezifische Anforderungen an KI-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ausdrücklich aus Sicht der Kindermedizin und der pädiatrischen Gastroenterologie. Der Entwurf adressiert zentrale Schwächen in der Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher, insbesondere durch die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), Interoperabilität, Telematikinfrastruktur sowie die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Die DGKJ betont jedoch, dass pädiatrische Besonderheiten wie altersabhängige Laborwerte, Impfstatus, Gewichtsentwicklung und spezifische Anforderungen an die Datenhoheit und Einwilligung von Kindern und Jugendlichen expliziter im Gesetz verankert werden sollten. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit verpflichtender pädiatrischer Mindestdatensätze in der ePA, 2) altersgerechte Regelungen zur Einwilligung und Datenhoheit für Jugendliche, und 3) spezifische Anforderungen an die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Kindermedizin, einschließlich Datenschutz und technischer Transparenz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Für die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ergeben sich daraus sowohl Chancen als auch erhebliche Herausforderungen. Besonders relevant sind die ePA-Aufwertung, die Opt-out-Regelung, die verpflichtende Interoperabilität, der Ausbau telemedizinischer Leistungen, die Integration von DiGA sowie die erweiterten Anforderungen an Cybersicherheit und Datennutzung.“
Die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) äußert sich zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Der Entwurf sieht umfassende Maßnahmen zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung vor, darunter die Aufwertung der elektronischen Patientenakte (ePA), eine Opt-out-Regelung (Patienten sind automatisch einbezogen, können aber widersprechen), verpflichtende Interoperabilität (Systeme müssen miteinander kommunizieren können), Ausbau telemedizinischer Leistungen, Integration digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie erhöhte Anforderungen an Cybersicherheit und Datennutzung. Die DGMKG sieht Chancen, betont aber erhebliche Herausforderungen, insbesondere für kleinere Praxen. Kritisch hervorgehoben werden: 1) Risiken für die informierte Einwilligung der Patienten, 2) hoher technischer und finanzieller Aufwand für die Umsetzung, 3) fehlende verbindliche technische Standards für Bilddaten, die in der MKG-Chirurgie essenziell sind. Die Stellungnahme fordert unter anderem standardisierte Aufklärung, finanzielle Entlastung kleiner Praxen, klare Haftungs- und Abrechnungsregeln, unabhängige Governance-Strukturen für Datennutzung, verbindliche technische Standards und praxisnahe Schulungsangebote.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der GeDIG-Referentenentwurf enthält die richtigen strategischen Weichenstellungen – er scheitert jedoch an der Konkretisierung von Verantwortung, Schutz und Beteiligung auf der operativen Ebene. Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens kann nur gelingen, wenn Leistungserbringer als aktive Mitgestalter und nicht als reine Pflichtadressaten behandelt werden.“
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) und der Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) begrüßen grundsätzlich die Ziele des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Förderung der Digitalisierung, Interoperabilität und Entbürokratisierung. Sie kritisieren jedoch fünf zentrale strukturelle Defizite: 1) Pflichten für Leistungserbringer treten vor der tatsächlichen technischen Infrastrukturreife in Kraft, 2) Sanktionen sind asymmetrisch verteilt und benachteiligen Leistungserbringer gegenüber IT-Herstellern und Krankenkassen, 3) Verantwortlichkeiten sind diffus und führen zu Haftungs- und Kostenrisiken für Ärzte und Kliniken, 4) Leistungserbringer werden bei Reallaboren und der Erweiterung des Forschungsdatenzentrums (FDZ) von Beteiligungs- und Widerspruchsrechten ausgeschlossen, 5) Die Finanzierung der Interoperabilität ist unzureichend. Besonders ausführlich thematisiert werden die Risiken durch Infrastrukturpflichten ohne technische Reife, die ungleiche Sanktionsarchitektur und das Fehlen von Beteiligungsrechten der Leistungserbringer bei der Nutzung ihrer Daten. Die Verbände fordern unter anderem eine Kopplung von Nutzungspflichten an eine unabhängige Infrastrukturverifikation, eine symmetrische Haftung der IT-Hersteller, rechtssichere analoge Ersatzverfahren bei Systemausfällen und mehr Mitsprache- und Widerspruchsrechte für Ärzte und ihre Verbände.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt unterstützt die DGN den Referentenentwurf. Die vorgesehenen Regelungen zu DiGA, Reallaboren und FDZ können gerade in der Neurologie einen wichtigen Beitrag zu innovativen Versorgungsmodellen, besserer Evidenzgenerierung und stärker vernetzter Versorgung leisten.“
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) begrüßt den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen ausdrücklich. Besonders positiv bewertet sie die Stärkung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), die Schaffung rechtssicherer Reallabore zur Erprobung neuer Versorgungsmodelle sowie die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ). Die DGN betont, dass gerade in der Neurologie digitale Anwendungen wie Telemonitoring und strukturierte Versorgungskonzepte einen erheblichen Mehrwert bieten, insbesondere bei komplexen und seltenen Krankheitsbildern. Sie fordert, dass neurologische Fachgesellschaften frühzeitig und verbindlich in die Entwicklung digitaler Bedarfseinschätzungen eingebunden werden, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Außerdem weist die DGN darauf hin, dass der zusätzliche Aufwand für Ärztinnen und Ärzte durch digitale Anwendungen angemessen berücksichtigt werden muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Einbindung digitaler Anwendungen in die Versorgung neurologischer Erkrankungen, 2) die Anforderungen und Qualitätskriterien an digitale Bedarfseinschätzungs- und Steuerungssysteme, und 3) die Bedeutung fachlicher Expertise bei der Ausgestaltung digitaler Innovationen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGPPN begrüßt das Ziel einer digitalen Gesundheitsplattform, mahnt jedoch klarere Grenzen beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten an.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Schaffung einer digitalen Gesundheitsplattform. Sie fordert jedoch deutlich stärkere Datenschutzmaßnahmen, ein differenziertes Zugriffsmanagement für die elektronische Patientenakte (ePA 3.0) und besondere Schutzstandards für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die DGPPN kritisiert insbesondere den erweiterten Datenzugriff der Krankenkassen, die Nutzung personenbezogener Daten in sogenannten Reallaboren ohne ausreichende Anonymisierung und die geplante Einbindung von ePA-Daten in KI-gestützte digitale Ersteinschätzungstools. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Datenschutz und Zugriffsmanagement bei sensiblen Gesundheitsdaten, 2) die Risiken und Anforderungen an Reallabore der Krankenkassen, und 3) die Einbindung von ePA-Daten in digitale Versorgungseinstiege und KI-Tools, wobei auf die besonderen Risiken für Menschen mit psychischen Erkrankungen hingewiesen wird.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine digitale Bedarfseinschätzung ist nicht geeignet, die persönliche, differenzierte Diagnostik im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu ersetzen. Für eine bedarfsgerechte und rechtzeitige Versorgung muss das bewährte Direktzugangsrecht der Patient:innen zur Psychotherapie uneingeschränkt erhalten bleiben.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Die Stellungnahme betont, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten primär der Versorgung der Patientinnen und Patienten dienen muss und eine sekundäre Nutzung zu Forschungszwecken nur unter strengen Bedingungen wie Transparenz, Selbstbestimmung und Schutz vor Datenmissbrauch erfolgen darf. Besonders kritisch sieht die DGPT die geplante digitale Bedarfseinschätzung, da sie befürchtet, dass dadurch die Steuerungskompetenz von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen untergraben wird und die Komplexität psychischer Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die DGPT fordert, dass das Direktzugangsrecht zur Psychotherapie erhalten bleibt und warnt vor einer Schwächung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient:innen und Behandelnden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses und des Datenschutzes im sensiblen Bereich der Psychotherapie, 2) die Ablehnung einer digitalen Bedarfseinschätzung als Ersatz für die fachliche Ersteinschätzung durch Psychotherapeut:innen, und 3) die Notwendigkeit, spezifische Schutzrechte für Minderjährige zu wahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die AG Digitalisierung & KI der DEGRO begrüßt die Zielrichtung des Referentenentwurfs, insbesondere die Weiterentwicklung der ePA für versorgungsrelevante Zwecke, die Stärkung von Interoperabilität, KIM und weiteren sicheren Kommunikationswegen sowie die Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur.“
Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Besonders positiv bewertet wird die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) für die Versorgung, die Stärkung von Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, miteinander zu kommunizieren), KIM (Kommunikation im Medizinwesen, ein sicheres E-Mail-System im Gesundheitswesen) und weiteren sicheren Kommunikationswegen sowie die Verbesserung der Stabilität der Telematikinfrastruktur (das digitale Netzwerk im Gesundheitswesen). Die Stellungnahme betont, dass die ePA nicht als Ersatz für spezialisierte Fachsysteme dienen sollte, sondern als ergänzendes Instrument zur übersichtlichen Darstellung komplexer Krankheits- und Behandlungshistorien, insbesondere in der Onkologie. Es wird empfohlen, die ePA-Inhalte besser zu strukturieren und zu parametrisieren, um Verlaufssichten zu ermöglichen. Künstliche Intelligenz (KI) kann hierbei unterstützen, sofern sie nachvollziehbar und klinisch verantwortet eingesetzt wird. Die DEGRO fordert einen risikoadaptierten Rahmen für KI-Anwendungen, damit sinnvolle Innovationen nicht behindert werden. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit praxistauglicher Interoperabilität, insbesondere für bildgebende Verfahren und den DICOM-Standard, (2) die Integration sicherer Kommunikationsdienste in klinische Primärsysteme ohne Medienbrüche und (3) die Bedeutung schneller, eindeutiger und ausfallsicherer Kommunikation im klinischen Alltag, vor allem in der Strahlentherapie.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur eine möglichst unmittelbare Identifizierung der Zuständigkeit im Rahmen der digitalen Ersteinschätzung stellt die adäquate Versorgung im Sinne aller Versicherten sicher und vermeidet zugleich unnötige Reibungsverluste sowie damit einhergehende Aufwände im Zuge nachträglicher Zuständigkeitsklärung.“
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Umsetzung des EU-Gesundheitsdatenraums (EHDS) in Deutschland. Die DGUV betont, dass die Digitalisierung und Nutzung von Gesundheitsdaten sektorenübergreifend und unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger erfolgen muss. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit eines einheitlichen, sektorenübergreifenden Identifikators für die Forschungskennziffer, wobei die DGUV die Identifikationsnummer (IDNr) gegenüber der Krankenversicherungsnummer (KVNR) bevorzugt, da die KVNR nicht allen Versicherten der Unfallversicherung zur Verfügung steht. Die DGUV spricht sich außerdem gegen zusätzliche Belastungen durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur aus und lehnt eine Erstattung der damit verbundenen Kosten durch die Unfallversicherung ab. Weiterhin fordert sie die Einbindung der Unfallversicherung bei der digitalen Bedarfseinschätzung und die Berücksichtigung ihrer spezifischen Anforderungen bei der elektronischen Patientenakte. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einem sektorenübergreifenden Identifikator (IDNr) für die Forschungskennziffer, 2) die Ablehnung zusätzlicher Kostenbelastungen durch die Telematikinfrastruktur, und 3) die Notwendigkeit, die spezifischen Anforderungen der Unfallversicherung in digitalen Prozessen wie der elektronischen Patientenakte und Bedarfseinschätzung zu berücksichtigen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ausgehend von diesen Aspekten sollten hochsensible Daten zu Suchtmittelkonsum und psychosozialen Belastungen auf keinen Fall Bestandteil erweiterter Datensammlungen der Krankenkassen werden.“
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Besonders wird die sehr kurze Frist von sieben Arbeitstagen für die Stellungnahme bemängelt, da eine fundierte Abstimmung innerhalb des Dachverbands nicht möglich sei. Inhaltlich kritisiert die DHS die geplante Ausweitung der Datenerhebung durch Krankenkassen, insbesondere die Erhebung sensibler personenbezogener Daten wie Alkohol- und Substanzkonsum, Raucherstatus oder psychische Belastungen. Die DHS sieht erhebliche Risiken für die Freiwilligkeit der Einwilligung, insbesondere bei Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, und warnt vor einer verstärkten Stigmatisierung und Vertrauensverlust im Versorgungssystem. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die unzureichende Frist zur Stellungnahme, 2) die Risiken der Datenerhebung und -verknüpfung sensibler Gesundheitsdaten, 3) die Gefahr der Stigmatisierung und der daraus resultierenden Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von Hilfen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung kann nicht durch bloße Pflichtenverlagerung auf die Leistungserbringer gelingen. Wenn der Gesetzgeber digitale Prozesse ausweiten will, muss er zugleich sicherstellen, dass diese praxistauglich ausgestaltet, technisch realisierbar und auskömmlich finanziert sind. Andernfalls droht das Gegenteil des Beabsichtigten: zusätzliche Bürokratie, mehr Komplexität in den Versorgungsabläufen, neue Risiken an den Sektorengrenzen und eine weitere finanzielle Überforderung der Krankenhäuser.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als nachvollziehbar in seiner Zielrichtung, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung. Die DKG unterstützt die Digitalisierung der Versorgungsprozesse, die Verbesserung der Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, nahtlos zusammenzuarbeiten), die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten. Kritisiert wird jedoch, dass der Entwurf neue technische und organisatorische Pflichten für Krankenhäuser vorsieht, ohne die Umsetzbarkeit in der heterogenen Krankenhauslandschaft und die finanziellen sowie personellen Grenzen ausreichend zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende Regelung zur elektronischen Einweisung in die stationäre Versorgung, obwohl die elektronische Überweisung für den ambulanten Bereich geregelt ist; 2) Die Ausgestaltung der digitalen Bedarfseinschätzung als Steuerungsinstrument, ohne die stationäre Versorgung ausreichend einzubeziehen; 3) Die fehlende Finanzierung der mit den neuen Digitalisierungspflichten verbundenen Aufwände, was zu einer finanziellen Überforderung der Krankenhäuser führen könnte. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Anforderungen an die Interoperabilität, die Integration neuer ePA-Funktionen, die sichere digitale Kommunikation und die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen für technische Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass diese Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen muss, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.“
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertet den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich als sinnvoll und begrüßt insbesondere die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Sie hebt die Chancen hervor, die sich durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) für die Sekundärnutzung und Auswertung von Gesundheitsdaten ergeben, um die Versorgung der Mitglieder der Sozialversicherung zu verbessern. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Regelungen zur Bestimmung domänenspezifischer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, (2) die Gebührenregelungen für die Nutzung dieser Zugangsstellen, und (3) die unklare Finanzierung der personellen, finanziellen und technischen Ressourcen für diese Zugangsstellen, wobei die Deutsche Rentenversicherung eine Finanzierung aus Steuermitteln fordert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegewesens setzt deshalb voraus, dass digitale Infrastruktur nicht allein regulatorisch verpflichtend ausgestaltet wird, sondern praktisch nutzbar, stabil, sektorenübergreifend funktional und alltagsrelevant ist.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der stärkeren Einbindung der Pflege in die digitale Infrastruktur, der Verpflichtung zur Nutzung sicherer Kommunikationsverfahren und der Weiterentwicklung interoperabler Datenstrukturen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung, digitale Prozesse sektorenübergreifend zu öffnen und die Pflege explizit in Interoperabilitätsziele einzubeziehen. Kritisch sieht der DBfK jedoch, dass viele pflegespezifische Anforderungen weiterhin nur unzureichend berücksichtigt werden. Die Umsetzung bleibt aus Sicht des DBfK zu stark technisch-infrastrukturell geprägt und orientiert sich überwiegend an ärztlichen Strukturen, während die spezifischen Bedürfnisse der ambulanten und häuslichen Pflege sowie die Rolle der Pflege in multiprofessionellen Teams zu kurz kommen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer gleichberechtigten strukturellen Einbindung der professionellen Pflege in digitale Steuerungs- und Entscheidungsprozesse, 2) die Refinanzierung und praktische Nutzbarkeit digitaler Anwendungen im pflegerischen Alltag, 3) die Bedeutung praxistauglicher, interoperabler und sektorenübergreifender Kommunikations- und Dateninfrastrukturen für die Pflege. Der DBfK fordert, dass pflegerische Versorgungsrealitäten, Unterstützungsaufwände und kleinteilige Versorgungsstrukturen frühzeitig mitgedacht und in Governance-Strukturen eingebunden werden. Ohne spürbare praktische Mehrwerte und ausreichende Unterstützung droht die Digitalisierung in der Pflege als zusätzliche Belastung wahrgenommen zu werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Berufsausübung dieser Leistungserbringer/innen wird durch das GeDIG gravierenden Veränderungen unterliegen. Aus diesem Grund nimmt der dba zum Referentenentwurf Stellung: Nachdem für den Heilmittelbereich mit der TI-Finanzierungsvereinbarung die finanzielle Grundlage geschaffen wurde, begrüßt der dba einerseits die konsequente Weiterentwicklung der technischen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem und andererseits der strukturierten Nutzung von Gesundheitsdaten durch Patient/innen und Gesundheitsberufe – unter Einbeziehung der Heilmittelerbringer/innen.“
Der Deutsche Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba) nimmt zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Stellung. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der technischen Voraussetzungen für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung und die strukturierte Nutzung von Gesundheitsdaten. Allerdings fordert der dba, dass Heilmittelerbringer/innen – also Therapeut/innen, die Leistungen wie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie erbringen – unabhängig von der Zulassung für gesetzlich oder privat Versicherte die gleichen Zugangsrechte zu digitalen Versorgungsstrukturen erhalten. Besonders ausführlich werden folgende drei Aspekte behandelt: Erstens, die Notwendigkeit einer klaren und durchgängigen Unterscheidung zwischen Heilmitteln (persönlich zu erbringende medizinische Leistungen) und Hilfsmitteln (technische Produkte oder sächliche Mittel) in den Gesetzestexten. Zweitens, die Ausweitung und Präzisierung der Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) und andere digitale Anwendungen für alle Heilmittelerbringer/innen, auch im Bereich der Privatversicherten und Beihilfeberechtigten. Drittens, die kritische Bewertung der geplanten Datenerhebungen durch Krankenkassen mit Einwilligung der Versicherten, da diese einen zu weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre darstellen könnten. Der dba spricht sich für eine stärkere Einbindung der maßgeblichen Spitzenorganisationen bei der Ausgestaltung der digitalen Infrastruktur aus und fordert zahlreiche redaktionelle und inhaltliche Änderungen zur Klarstellung und Präzisierung der Gesetzesformulierungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vertrauen und Akzeptanz entstehen nur dann, wenn Datenschutz, Datensicherheit und Versichertensouveränität als zentrale Leitprinzipien der Gesundheitsdigitalisierung erhalten bleiben.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), die Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege voranzutreiben. Der Entwurf sieht unter anderem die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Einführung elektronischer Überweisungen und den Ausbau digitaler Termin- und Steuerungssysteme vor. Besonders kritisch bewertet der DGB jedoch die geplante Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf die ePA und die damit verbundene Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Die Abschaffung des Einwilligungserfordernisses für den Zugriff des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf ePA-Daten wird abgelehnt, da dies erhebliche Risiken für Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung birgt. Auch die Speicherung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen direkt in der ePA und die Nutzung pseudonymisierter statt anonymisierter Daten im Forschungs- und Versorgungskontext werden kritisch gesehen. Der DGB fordert enge Zweckbindungen, klare Zugriffsbeschränkungen und eine konsequente Anonymisierung der Daten. Positiv hervorgehoben werden die Einführung elektronischer Überweisungen und die Weiterentwicklung digitaler Terminbuchungsplattformen, sofern diese barrierefrei und praxistauglich gestaltet werden. Der DGB fordert zudem eine gerechte Finanzierung der Digitalisierung, damit die Kosten nicht einseitig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, 2) die technische und personelle Ausstattung für die Digitalisierung, 3) die Finanzierung und Kostenverteilung im Gesundheitssystem.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf verstärkt eine bestehende Asymmetrie in der digitalen Versorgungskette rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Wenn Gynäkolog*innen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer*innen relevante Informationen über eine Leistungsempfängerin über die TI teilen, die Hebamme aber aufgrund fehlender Anreize kein Teil der TI ist, entsteht eine strukturelle Informationslücke. Dies kann Versorgungsqualität und Patientensicherheit unmittelbar gefährden.“
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und unterstützt die Ziele des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der elektronischen Patientenakte (ePA) und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Der Verband kritisiert jedoch, dass Hebammen als eigenständige Berufsgruppe im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es fehlen sowohl eine angemessene strukturelle Einbindung in die digitalen Versorgungsprozesse als auch eine auskömmliche Finanzierung und spezifische Anreize für die Nutzung digitaler Anwendungen wie ePA, KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und TIM (Trusted Instant Messenger). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Notwendigkeit, Hebammen strukturell und gesetzlich in die digitale Infrastruktur einzubinden, einschließlich einer Vertretung im Beirat der gematik; 2. Die Lücken bei der Integration geburtshilflicher Dokumente (z.B. Geburtsbericht, elektronischer Mutterpass) in die ePA; 3. Die fehlende finanzielle Unterstützung und Förderstrukturen für Hebammen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Der DHV fordert Nachbesserungen im Gesetz, um die Versorgungsqualität und Patientensicherheit, insbesondere im sensiblen Bereich der Geburtshilfe, zu gewährleisten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DKR e.V. sieht im vorliegenden Gesetzentwurf ein erhebliches Potenzial zur Weiterentwicklung der datengestützten Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen nicht nur konzeptionell überzeugend, sondern auch praktisch umsetzbar und anreizkompatibel ausgestaltet sind.“
Der Deutsche Krebsregister e.V. (DKR e.V.) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Zielsetzung, die Nutzung von Gesundheitsdaten zu verbessern und Innovationen zu fördern. Die Stellungnahme hebt drei zentrale Aspekte hervor: Erstens fordert der DKR e.V. eine eindeutige gesetzliche Einordnung amtlich festgestellter Todesursachen als Gesundheitsdaten, um Rechtsunsicherheiten und praktische Hürden bei der Datennutzung zu vermeiden. Zweitens wird die im Entwurf vorgesehene Befristung der Regelungen zur Datenverknüpfung bis 2029 kritisch betrachtet, da dies Investitionshemmnisse schaffen und den Aufbau notwendiger Infrastrukturen gefährden könnte. Drittens besteht erheblicher Klarstellungsbedarf bei der Verarbeitung genetischer und genomischer Daten im Rahmen der Krebsregistrierung: Hier fordert der DKR e.V. eine eindeutige gesetzliche Regelung, dass die spezialgesetzlichen Vorgaben der Krebsregister Vorrang vor den Einwilligungserfordernissen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) haben, um eine vollständige und rechtssichere Datenerhebung zu ermöglichen. Besonders ausführlich werden die Einordnung von Todesursachen als Gesundheitsdaten, die Problematik der Befristung der Datenverknüpfungsregelung sowie die Rechtslage bei genetischen Daten behandelt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine digitale Gesundheitsinfrastruktur, die diese Realität strukturell nicht berücksichtigt, bleibt hinter ihrem eigenen Anspruch zurück.“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Förderung der Digitalisierung, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Stärkung interoperabler Datenstrukturen. Der DPR hebt jedoch hervor, dass die professionelle Pflege im Gesetzentwurf nicht ausreichend als eigenständige, versorgungsverantwortliche und gleichberechtigte Profession berücksichtigt wird. Er fordert eine verbindliche und refinanzierte Beteiligung der Pflege in Governance- und Entscheidungsgremien, pflegespezifische Datenstandards, technische und semantische Interoperabilität, angemessene Zugriffs- und Mitwirkungsrechte in digitalen Prozessen sowie eine verlässliche Finanzierung der digitalen Transformation in Pflegeeinrichtungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, pflegefachliche Perspektiven in allen relevanten digitalen Prozessen (z.B. ePA, Bedarfseinschätzung, Verordnungswesen) systematisch zu verankern; 2) Die Forderung nach praxistauglichen, refinanzierten und sektorenübergreifenden digitalen Kommunikations- und Infrastrukturvoraussetzungen; 3) Die eigenständige Berücksichtigung und rechtliche Verankerung telepflegerischer Versorgungsformen. Der DPR betont, dass Digitalisierung nicht bestehende, ärztlich geprägte Strukturen einfach fortschreiben darf, sondern die multiprofessionelle Versorgungspraxis abbilden muss.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ohne verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit besteht bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die Gefahr, dass Menschen mit Hörbehinderung nicht profitieren, sondern zusätzlich benachteiligt werden.“
Die Stellungnahme der vier Hörbehindertenverbände (Deutscher Schwerhörigenbund e.V., Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V., Deutscher Hörverband e.V. und Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.) begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht ausreichend barrierefrei ausgestaltet ist und insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbehinderungen nicht genügend berücksichtigt. Die Verbände fordern, dass digitale Zugänge, Gesundheitsanwendungen und Kommunikationswege (z.B. Terminbuchung, Telemedizin) verpflichtend barrierefrei gestaltet werden, etwa durch textbasierte Alternativen, Gebärdensprachdolmetschung und Untertitelung. Sie heben hervor, dass die digitale Kommunikation im Entwurf zu stark auf Telefonie und Sprache fokussiert ist und dadurch viele Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ausschließt. Außerdem wird kritisiert, dass die Kategorie 'Behinderung' bei der Nutzung von Gesundheitsdaten nicht ausreichend berücksichtigt wird, was zu einer Unsichtbarkeit der Bedarfe führen kann. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit umfassender Barrierefreiheit in allen digitalen Gesundheitsanwendungen und Kommunikationswegen, 2) die gesellschaftlichen Folgen einer nicht barrierefreien Digitalisierung (digitale Spaltung, erschwerte Arzt-Patienten-Kommunikation), 3) die fehlende systematische Berücksichtigung von Behinderungen in der Gesundheitsdaten-Nutzung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ohne eine verlässliche und langfristige Finanzierung sind die Anforderungen insbesondere für kommunale Krankenhäuser nicht realistisch umsetzbar.“
Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, sieht jedoch erhebliche Umsetzungsherausforderungen, insbesondere für kommunale Strukturen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Kritisiert wird, dass der Entwurf zu stark auf medizinische Versorgungslogik fokussiert und soziale sowie psychosoziale Aspekte und die Rolle des ÖGD, des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) und des Zahnärztlichen Dienstes (ZÄD) vernachlässigt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung des ÖGD als koordinierender und präventiver Akteur, 2) die Herausforderungen bei der technischen Umsetzung und Interoperabilität, insbesondere in komplexen Krankenhausstrukturen, und 3) der erhebliche Finanzierungs- und Ressourcenbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen, der bislang nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der Städtetag fordert gezielte Förderprogramme, rechtliche Klarstellungen, technische Unterstützung, klare Governance-Strukturen, Maßnahmen zur Personalgewinnung und angemessene Übergangsfristen, um eine praktikable und rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine verlässliche und langfristige Finanzierung sind die Anforderungen insbesondere für kommunale Krankenhäuser nicht realistisch umsetzbar.“
Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, sieht jedoch erhebliche Umsetzungsherausforderungen, insbesondere für Kommunen und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Kritisiert wird, dass der Entwurf die Perspektive der Kommunen und des ÖGD zu wenig berücksichtigt, etwa bei der digitalen Ersteinschätzung, der Einbindung kommunaler IT-Systeme und der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für bevölkerungsbezogene Aufgaben. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung des ÖGD und kommunaler Dienste, (2) hohe Anforderungen an Informationssicherheit und Interoperabilität, insbesondere bei der ePA und der Sekundärdatennutzung, sowie (3) die fehlende, aber dringend erforderliche Finanzierung und Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Der Städtetag fordert gezielte Förderprogramme, rechtliche Klarstellungen, technische Unterstützung, klare Governance-Regelungen, Programme zur Personalgewinnung und angemessene Übergangsfristen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Entscheidend für den Erfolg wird sein, die Maßnahmen praxisnah, wirtschaftlich tragfähig und unter enger Einbindung aller Beteiligten auszugestalten, damit die Digitalisierung ihr volles Potenzial für eine bessere Patientenversorgung entfalten kann.“
Physio Deutschland, der Deutsche Verband für Physiotherapie, begrüßt den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und sieht in der Digitalisierung eine große Chance für eine modernere und patientenzentrierte Versorgung. Besonders betont werden die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Verbesserung der Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, miteinander zu kommunizieren) und der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI), die für eine sektorenübergreifende Versorgung entscheidend sind. Der Verband fordert, die besonderen Bedingungen der Heilmittelerbringer (wie Physiotherapeuten) stärker zu berücksichtigen, insbesondere bei der Einführung digitaler Anwendungen und der Refinanzierung der damit verbundenen Kosten. Außerdem wird die Bedeutung einer stabilen und zuverlässigen TI für das Vertrauen der Anwender hervorgehoben. Die Einbindung der Physiotherapie in die ePA und die sinnvolle Ausgestaltung der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten werden als zentrale Aspekte ausführlich thematisiert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung einer modernen, interoperablen und datenschutzkonformen Gesundheitsdateninfrastruktur in Deutschland und schafft wesentliche Voraussetzungen für eine stärkere Verzahnung von Forschung, Versorgung und digitaler Innovation.“
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv und sieht darin wichtige Impulse für eine moderne, interoperable und datenschutzkonforme Infrastruktur für Gesundheitsdaten in Deutschland. Besonders hervorgehoben wird die verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für die Krebsforschung, die Entwicklung personalisierter Präventions- und Therapiekonzepte sowie klinische Studien. Das DKFZ begrüßt die frühe Berücksichtigung der Anforderungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), wodurch eine stärkere europäische Vernetzung ermöglicht wird. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Einführung einer Forschungskennziffer zur besseren Verknüpfung von Gesundheitsdaten, wobei auf die Notwendigkeit eines Gesamtkonzepts und die Vermeidung von Fehlzuordnungen hingewiesen wird; 2) Die Einrichtung von Registern zur Wahrnehmung von Betroffenenrechten, wobei rechtliche Klarstellungen zur Priorität von Einwilligungen und Widersprüchen gefordert werden; 3) Die Regelungen zu domänenspezifischen Zugangsstellen (dHDAB), Vermittlungsstellen (HDIE) und das Einwilligungserfordernis für molekulare Daten, wobei das DKFZ insbesondere pauschale Einwilligungspflichten für bestimmte Datentypen kritisch sieht und eine differenzierte Regelung empfiehlt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Ablösung etablierter analoger Verfahren ist ein notwendiger Schritt. Die Wirksamkeit lässt sich erhöhen, wenn diese Ablösung als eigenständige Aufgabe verstanden wird. Dafür sind begleitendes Monitoring, Qualitätssicherung und Validierung der digitalen Daten und Prozesse, fachliche Praxisbegleitung sowie die systematische Erfassung unbeabsichtigter Folgen unverzichtbar.“
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu verbessern. Der Entwurf wird jedoch überwiegend als zu technisch und rechtlich fokussiert kritisiert, während praktische Aspekte der Umsetzung, wie die Ablösung etablierter Verfahren und die Begleitung der Akteure, zu kurz kommen. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Ablösung papierbasierter Prozesse (z.B. Telefax, Papierüberweisungen) muss durch Monitoring, Begleitung und Berücksichtigung unbeabsichtigter Folgen flankiert werden, statt nur auf Stichtage und Verbote zu setzen. (2) Die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten ist für die Versorgungsforschung zentral, sollte aber durch Abbau bürokratischer Hürden und Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verbessert werden. (3) Die Integration von Bewegungs- und Mobilitätsdaten sowie die Förderung interoperabler, sektorenübergreifender Datenstrukturen werden als wichtige Zukunftsaspekte betont. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Rolle der Pflege im Gesundheitswesen, die Förderung digitaler Gesundheitskompetenz und die Notwendigkeit, digitale und analoge Angebote sinnvoll zu verknüpfen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung darf und soll die Versorgung unterstützen. Sie darf sie nicht ersetzen, vorsortieren oder rationieren.“
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Das DPNW begrüßt grundsätzlich die Ziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Entlastung von Bürokratie. Es sieht jedoch erhebliche Risiken für den freien Zugang zur Psychotherapie, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Vertraulichkeit der Behandlung. Besonders kritisch bewertet das DPNW den geplanten digitalen Versorgungseinstieg über elektronische Patientenakte (ePA)-App, standardisierte digitale Ersteinschätzungen und digitale Terminbuchung, da diese nicht zur verpflichtenden Voraussetzung für psychotherapeutische Behandlungen werden dürfen. Auch die geplante Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen und die Einrichtung von Reallaboren werden abgelehnt, da sie eine datenbasierte Steuerung der Versorgung ermöglichen könnten. Das DPNW fordert unter anderem den gesetzlichen Schutz des freien Zugangs zur Psychotherapie, besonderen Schutz psychotherapeutischer Daten und strenge Kontrolle bei Datennutzungsverfahren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Der Schutz sensibler psychotherapeutischer Daten, 2) Die Ablehnung eines verpflichtenden digitalen Versorgungseinstiegs, 3) Die Risiken einer datenbasierten Steuerung durch Krankenkassen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung darf Versorgung unterstützen – sie darf Versorgung nicht lenken.“
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Die Stellungnahme betont, dass die Digitalisierung grundsätzlich Chancen für eine bessere Versorgung, weniger Bürokratie und eine einfachere Kommunikation bietet. Allerdings sieht das DPNW im aktuellen Entwurf erhebliche Risiken für den freien Zugang zur Psychotherapie, den Schutz sensibler Patientendaten und die therapeutische Freiberuflichkeit. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Gefahr einer digitalen Steuerung des Zugangs zur Psychotherapie durch verpflichtende digitale Ersteinschätzungen und Terminvermittlungen, (2) die Ungeeignetheit psychotherapeutischer Versorgung für algorithmische Vorsortierung, da viele Patientinnen und Patienten ohne hausärztliche Steuerung direkt psychotherapeutische Hilfe suchen, und (3) der besondere Schutzbedarf psychotherapeutischer Daten, die nicht für Steuerungs- oder Risikomodelle genutzt werden dürfen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) unterstützt die allgemeinen, nicht krebsspezifischen Aspekte der Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG).“
Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) unterstützt die Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zu dem Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dabei bezieht sich das DZNE explizit auf die allgemeinen, nicht auf Krebs bezogenen Aspekte der DKFZ-Stellungnahme. Besonders hervorgehoben wird die Unterstützung für die generellen Regelungen zu Daten und digitalen Innovationen im Gesundheitswesen, wobei spezifische Themen aus dem Bereich der Krebsforschung nicht adressiert werden. Die Stellungnahme ist sehr kurz gehalten und verweist auf die detaillierte Bewertung des DKFZ.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 19.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund möchten wir nochmals eindringlich darum bitten, den in der arbeitsmedizinischen Versorgung tätigen Leistungserbringern ebenfalls eine Opt-out-Lösung im Zugriff auf die ePA zu gewähren, damit die Eingabe von Erkenntnissen, etwa aus den arbeitsmedizinischen Vorsorgen, durch die Betriebsärztinnen und -ärzte nicht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich wird.“
Die arbeitsmedizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände (DGAUM, BsAfB, VDBW) äußern sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Sie bemängeln, dass die geplante Opt-Out-Regelung für den Zugriff von Betriebsärztinnen und -ärzten auf die elektronische Patientenakte (ePA) im Entwurf nicht umgesetzt wurde. Stattdessen bleibt es für Betriebsärzte bei einer Opt-In-Lösung, während andere Leistungserbringer wie Vertragsärzte bereits ein Opt-Out-Verfahren nutzen können. Die Stellungnahme fordert, Betriebsärzten denselben Zugriff wie anderen Leistungserbringern zu gewähren, insbesondere um Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgen in die ePA einzustellen. Außerdem wird eine Erweiterung des zeitlichen (von 3 auf 90 Tage) und inhaltlichen Zugriffs (nicht nur Impfdokumentation, sondern auch arbeitsmedizinische Erkenntnisse) für Betriebsärzte gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Gleichstellung der Betriebsärzte beim Zugriff auf die ePA (Opt-Out-Regelung), 2) Die Notwendigkeit, arbeitsmedizinische Vorsorgeergebnisse in die ePA einzubringen, 3) Die Ausweitung des Zugriffszeitraums für Betriebsärzte auf 90 Tage.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die eurocom begrüßt viele digitale Neuerungen in der Hilfsmittelversorgung. Insbesondere ist es ein wichtiger Aspekt in der Gesundheitsversorgung, zu einem möglichst digitalen und bürokratiearmen Versorgungsprozess für Hilfsmittel zu gelangen.“
Die eurocom e.V., der Verband europäischer Hersteller für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen, bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen überwiegend positiv, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung. Sie fordert eine schnellstmögliche und sorgfältig vorbereitete Einführung der elektronischen Verordnung (eVerordnung) und des Anschlusses der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI), um Bürokratie abzubauen und Prozesse zu beschleunigen. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung von Interoperabilität, praxistauglichen Schnittstellen und einer stabilen digitalen Infrastruktur hervor. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Einführung und Ausgestaltung der eVerordnung und der TI-Anbindung, 2) die Veröffentlichung und Bewertung von Daten zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sowie die Forderung nach einem Stellungnahmerecht der Herstellerverbände, 3) die Notwendigkeit von Lese- und Schreibrechten für Hilfsmittel-Leistungserbringer in der elektronischen Patientenakte (ePA). Die eurocom spricht sich außerdem für eine Abschaffung der verpflichtenden anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (AbEM) bei DiGA aus, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Stärkung der zentralen digitalen Infrastruktur sowie digitaler Versorgungsangebote ist aus Sicht des EAEP zwingend erforderlich, um den erheblichen Herausforderungen des Gesundheitswesens wirksam zu begegnen und auch künftig eine effiziente und sichere, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.“
Die European Association of E-Pharmacies (EAEP) unterstützt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs zur Förderung von Daten und digitaler Innovation im Gesundheitswesen. Sie betont die Notwendigkeit einer nutzerorientierten Digitalisierung, um Herausforderungen wie demografischen Wandel, Fachkräftemangel und begrenzte finanzielle Ressourcen im Gesundheitssystem zu begegnen. Besonders positiv bewertet der Verband die geplante Erleichterung des Zugriffs auf die elektronische Patientenakte (ePA) durch pharmazeutisches Fachpersonal, die Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit und die Einführung der EUDI-Wallet als europaweit einheitlichen digitalen Versicherungsnachweis. Kritisch sieht der EAEP die langen Umsetzungsfristen für die verpflichtende Einführung elektronischer Rezepte (E-Rezepte) und fordert ambitioniertere Zeitpläne sowie die Abschaffung ineffizienter Doppelstrukturen wie der Gesundheits-ID zugunsten der EUDI-Wallet. Außerdem fordert die EAEP eine konsequente Standardisierung der digitalen Kommunikation zwischen Leistungserbringern, insbesondere auf Basis des FHIR-Standards, und eine diskriminierungsfreie Nutzung von Push-Benachrichtigungen auch durch Anwendungen von Leistungserbringern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einer schnelleren und konsequenteren Einführung der EUDI-Wallet als Identitätsnachweis und die Abschaffung paralleler Identitätsstrukturen, 2) die Kritik an zu langen Fristen für die verpflichtende Einführung elektronischer Rezepte und die Forderung nach Integration des Sprechstundenbedarfs in die E-Rezept-Infrastruktur, 3) der dringende Appell zur Standardisierung der sektorenübergreifenden digitalen Kommunikation und zur Öffnung technischer Dienste wie Push-Benachrichtigungen für alle Leistungserbringer.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Abrechnungsverbot entspricht allerdings einer 100 %igen Honorarkürzung, ist damit unverhältnismäßig und stellt die KVen bei der operativen Umsetzung vor zahlreiche Herausforderungen.“
Die Stellungnahme der FALK-KVen bezieht sich auf das Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) gemäß § 387 SGB V, das IT-Hersteller im Gesundheitswesen verpflichtet, ihre abrechnungsrelevanten Systeme auf Einhaltung technischer, interoperabler und sicherheitsrelevanter Anforderungen prüfen zu lassen. Nur Systeme mit gültiger KOB dürfen für Abrechnungen verwendet werden. Praxen, deren Systeme keine gültige KOB haben, unterliegen derzeit einem vollständigen Abrechnungsverbot, was einer kompletten Honorarkürzung entspricht. Die FALK-KVen begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Verfahrens, kritisieren jedoch die Unverhältnismäßigkeit des Abrechnungsverbots und die praktischen Probleme für Kassenärztliche Vereinigungen (KVen). Sie schlagen stattdessen eine gestaffelte Honorarkürzung und eine Ausnahmeregelung für Praxen vor, die einen Systemwechsel anzeigen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Unverhältnismäßigkeit des vollständigen Abrechnungsverbots, 2) Der Vorschlag einer gestaffelten Honorarkürzung, 3) Die Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Praxen im Systemwechsel.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die gematik schlägt daher vor, die Frist zur Einführung der europäischen Wallet als Versicherungsnachweis zum 1. Dezember 2028 beizubehalten und die Frist für die native Einbindung der Wallet zur Authentifizierung der Versicherten flexibler zu gestalten.“
Die gematik nimmt zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Stellung. Sie begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, betont aber an vielen Stellen die Notwendigkeit präziserer und praktikabler Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur (TI), elektronische Überweisungen (E-Überweisung), die Einführung der Europäischen Brieftasche (EU-Wallet) als Identitätsnachweis und die Digitalisierung von Versorgungsprozessen. Die gematik fordert, Fristen und technische Anforderungen realistisch zu gestalten, um eine sichere und interoperable Digitalisierung zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die Fristen und technischen Voraussetzungen für E-Überweisungen und deren Integration in die TI, (2) die Einführung und Nutzung der Europäischen Brieftasche für die Authentisierung im Gesundheitswesen, wobei auf technische und organisatorische Herausforderungen hingewiesen wird, und (3) die Rolle der gematik bei der Prozessdigitalisierung und der Sicherstellung von Datenqualität und -sicherheit in der TI. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Paragrafen, um rechtliche Klarheit, technische Machbarkeit und Datenschutz sicherzustellen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Digitalisierung muss sich am konkreten Versorgungsnutzen messen lassen. Sie muss Versorgung praktisch verbessern, interoperabel ausgestaltet werden und auf klaren Verantwortlichkeiten, wirtschaftlichen Strukturen und evidenzbasierten Verfahren beruhen.“
Der GKV-Spitzenverband bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv und erkennt die Notwendigkeit an, digitale Infrastruktur, Datennutzung und Versorgungsprozesse stärker zu verzahnen. Besonders hervorgehoben wird die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) von einem reinen Dokumentenspeicher hin zu einer Plattform für versorgungsbezogene Mehrwertanwendungen, die Versicherten konkrete Unterstützung und individuelle Beratung bietet. Die Stellungnahme begrüßt die Einführung von Reallaboren, in denen Krankenkassen innovative Datennutzungsformen erproben können, und unterstreicht die Bedeutung interoperabler Datenstrukturen für eine sektorenübergreifende Versorgung. Kritisch sieht der Verband jedoch die Gefahr einer übermäßigen technischen und regulatorischen Komplexität, insbesondere durch die enge Kopplung verschiedener Anwendungen an die ePA-App, was Innovationszyklen verlängern und die Agilität mindern könnte. Auch die Ausweitung der Aufgaben der gematik (Gesellschaft für Telematik) und die damit verbundenen Kosten werden kritisch betrachtet, ebenso wie zusätzliche Sanktionsmechanismen für Krankenkassen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Weiterentwicklung und Nutzung der ePA als Plattform für Mehrwertanwendungen, 2) die Notwendigkeit klarer Governance- und Finanzierungsstrukturen bei der Digitalisierung, insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben der gematik, und 3) die Bedeutung von Interoperabilität und praxistauglichen, modularen Versorgungspfaden. Fachbegriffe wie ePA (elektronische Patientenakte) werden als digitale Akte für Gesundheitsdaten erklärt, gematik als zentrale Organisation für die Telematikinfrastruktur, und Interoperabilität als Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten auszutauschen und zu nutzen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen führt in den Praxen zu einem erheblichen zusätzlichen organisatorischen, technischen und personellen Aufwand, der bislang vielfach nicht ausreichend abgebildet wird. Diese zusätzlichen Belastungen dürfen nicht einseitig den Praxen auferlegt werden, sondern müssen durch den Gesetzgeber verlässlich und unbürokratisch refinanziert werden.“
Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes e. V. befasst sich mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG). Der Verband betont die zentrale Rolle der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für eine erfolgreiche Digitalisierung der Primärversorgung und fordert deren explizite Aufnahme in das Gesetz. Besonders kritisch bewertet werden die geplanten erweiterten Datenzugriffs- und Analysemöglichkeiten für Krankenkassen, die ohne ausreichende Kontrolle und Transparenz das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:innen und Hausärzt:innen gefährden könnten. Auch die Möglichkeit für Krankenkassen, mit Einwilligung der Versicherten zusätzliche Gesundheitsdaten zu erheben, wird abgelehnt, da strukturelle Abhängigkeitsverhältnisse die Freiwilligkeit der Einwilligung infrage stellen. Der Verband fordert außerdem, dass digitale Steuerungs- und Ersteinschätzungssysteme die hausärztliche Steuerungsfunktion unterstützen und nicht umgehen. Die Digitalisierung zentraler Versorgungsprozesse, wie Überweisungen und Verordnungen, soll praxistauglich und unter Berücksichtigung des erhöhten Aufwands für die Praxen umgesetzt werden. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, die HZV als verbindlichen Knotenpunkt der Primärversorgung in alle digitalen Prozesse einzubinden; 2) Die Ablehnung der erweiterten Datenzugriffsrechte für Krankenkassen und die Forderung nach ärztlicher Kontrolle und Transparenz; 3) Die Forderung nach Refinanzierung des zusätzlichen Aufwands für Praxen durch die fortschreitende Digitalisierung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten gesetzlichen Anpassungen schaffen aus unserer Sicht eine wesentliche Grundlage dafür, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten sektorenübergreifend, interoperabel und zukunftssicher zu gestalten.“
IHE Deutschland e. V. bewertet den Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) überwiegend positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens im Einklang mit der europäischen EHDS-Verordnung (European Health Data Space). Besonders betont werden die verbindliche Umsetzung von Interoperabilitätsanforderungen, die Stärkung zentraler Akteure wie der gematik und des Kompetenzzentrums für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) sowie die Notwendigkeit, international etablierte und offen entwickelte Standards (wie HL7 FHIR, SNOMED CT, LOINC, DICOM, IHE-Profile) gegenüber nationalen Sonderlösungen zu bevorzugen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Definition und verbindliche Festlegung von technischen, semantischen und syntaktischen Spezifikationen, 2) Die Ausweitung und Qualitätssicherung des Konformitätsbewertungsverfahrens für IT-Systeme im Gesundheitswesen, und 3) Die Forderung nach einem verpflichtenden Prüfbereich zur Patientensicherheit und semantischen Integrität, inklusive konkreter Testverfahren und Standards. Fachbegriffe wie Interoperabilität (Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, zusammenzuarbeiten), Konformitätsbewertung (Prüfung, ob Systeme Standards erfüllen) und internationale Standards (wie HL7 FHIR für Datenaustausch, SNOMED CT für medizinische Begriffe) werden erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf zum GeDIG enthält viele zielführende Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die vorbereitenden Regelungen zur Installierung eines Primärversorgungssystems unter Beachtung der Schlüsselrolle der ePA sowie der im GKV-Papier „Digital gestützte Versorgungssteuerung in der Primärversorgung“ gemachten Empfehlungen. Kritisch sehen die Innungskranken vor allem die erneute Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der gematik sowie deren Finanzierung. Ansonsten wird empfohlen, auf eine praxistaugliche und benutzerfreundliche Umsetzung sowie auf die Interoperabilität der geplanten Instrumente zu achten.“
Die Stellungnahme des IKK e.V. zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bewertet die geplanten Maßnahmen grundsätzlich als wichtigen Schritt für die Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Besonders hervorgehoben wird die zentrale Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) für ein digitales Primärversorgungssystem, das eine effizientere und patientenorientierte Versorgung ermöglichen soll. Die IKK begrüßt die geplante individuelle, datenbasierte Beratung und Prävention durch die Krankenkassen, warnt aber vor zu starren gesetzlichen Vorgaben bei der Auswahl von Krankheitsbildern und fordert eine umfassendere, flexiblere Nutzung der verfügbaren Daten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Qualitätssicherung bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA): Hier wird gefordert, dass nur evidenzbasierte und nachweislich nützliche Leistungen aus Beitragsmitteln finanziert werden. Kritisch sieht die IKK die geplante Ausweitung der Kompetenzen der gematik, insbesondere deren Rolle als Anbieter von Apps und IT-Diensten, und fordert eine klare Trennung von Regulierung und Marktteilnahme. Die Finanzierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte nach Ansicht der IKK steuerfinanziert werden, da sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Rolle und Ausgestaltung der ePA im Primärversorgungssystem, 2) Die Nutzung und Qualitätssicherung von Gesundheitsdaten und digitalen Anwendungen, 3) Die Kompetenzausweitung und Finanzierung der gematik.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen setzt wichtige Impulse für die Digitalisierung und die datenbasierte Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Gleichzeitig zeigt sich, dass zentrale Rahmenbedingungen noch weiterentwickelt werden müssen.“
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, sieht aber in mehreren zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten gesehen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit, alle Versichertengruppen (gesetzlich und privat Versicherte) gleichberechtigt einzubinden, die praktische Umsetzung von Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, nahtlos zusammenzuarbeiten), sowie die rechtssichere und wirtschaftlich nutzbare Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten. Die IHK betont, dass Digitalisierung in bestehende Versorgungsprozesse integriert werden muss, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Begrenzung von Bürokratie- und Kostenbelastungen für Unternehmen, die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Gesundheitsdaten und die europäische Anschlussfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Die IHK fordert praxisnahe, innovationsfreundliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sowie faire Refinanzierung der Umstellungskosten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten zu verbessern und damit evidenzbasierte Entscheidungen im Gesundheitssystem zu fördern.“
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland. Das IQWiG betont die Bedeutung von Qualität, Vollständigkeit und Validität der erhobenen Daten und fordert, dass diese Daten allen relevanten Akteuren, insbesondere evidenzbasierten Bewertungsinstitutionen wie dem IQWiG, zugänglich gemacht werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, neue Methoden der Früherkennung und des Screenings streng an evidenzbasierte Kriterien zu knüpfen und die geplante Ausweitung der Information über Herz-Kreislauf-Risiken kritisch zu hinterfragen; (2) Die Integration qualitätsgesicherter, evidenzbasierter Gesundheitsinformationen des IQWiG in digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA); (3) Die Forderung nach einem direkten Datenzugang für das IQWiG, um gesetzliche Aufgaben effizient und valide erfüllen zu können, insbesondere für Analysen zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbewertung sowie zur Identifikation von Zweitmeinungsverfahren. Das IQWiG spricht sich zudem für eine explizite Regelung der Finanzierung von Maßnahmen zur Interoperabilität und Datensicherheit aus und schlägt vor, den Kreis der Datenquellen für Forschungskennziffern zu erweitern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht des IQTIG sind die Ziele des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich zu begrüßen. Hinsichtlich der Nutzung von Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke werden auch substanzielle Verbesserungen erreicht. Allerdings bestehen weiterhin erhebliche Hürden, die eine Nutzung von bereits vorliegenden Gesundheitsdaten für die gesetzliche Qualitätssicherung stark einschränken.“
Das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Das Gesetz zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, insbesondere durch die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte, die Verbesserung der Telematikinfrastruktur (eine digitale Plattform für den sicheren Austausch medizinischer Daten) und die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung. Das IQTIG betont, dass die Einführung einer Forschungskennziffer für natürliche Personen (eine eindeutige, datenschutzkonforme Identifikationsnummer für Forschungszwecke) ein wichtiger Fortschritt ist. Allerdings sieht das Institut weiterhin erhebliche Hürden bei der Nutzung bereits vorhandener Gesundheitsdaten für die gesetzliche Qualitätssicherung, insbesondere durch bestehende Doppelstrukturen und uneinheitliche Datenübermittlungswege. Das IQTIG fordert daher, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten für die Qualitätssicherung zu verbessern, die Telematikinfrastruktur für Qualitätssicherungsdaten zu öffnen und die Pseudonymisierung (Verfahren zur Anonymisierung personenbezogener Daten) zu harmonisieren. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Nutzung und Erweiterung der Daten des Forschungsdatenzentrums (FDZ) Gesundheit für die Qualitätssicherung, 2) Die Einbindung der Qualitätssicherung in die Telematikinfrastruktur zur Effizienzsteigerung und Entlastung der Leistungserbringer, 3) Die Einführung und technische Umsetzung der Forschungskennziffer sowie Übergangslösungen zur Verknüpfung von Datenquellen. Weitere Aspekte sind die Integration klinischer Krebsregister, Anpassungen bei Patientenbefragungen und Empfehlungen zur Verbesserung der Datenqualität.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine erfolgreiche Digitalisierung kann nur gelingen, wenn sie die Versorgung konkret verbessert, die Arbeitsprozesse entlastet und das Vertrauen von Patientinnen und Patienten stärkt. In der vorliegenden Form besteht die Gefahr, dass diese Ziele nicht erreicht werden und stattdessen zusätzliche Belastungen entstehen.“
Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Modernisierung des Gesundheitssystems. Besonders begrüßt werden der Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Steuerung. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass viele praktische, organisatorische und technische Herausforderungen nicht ausreichend adressiert werden. Es besteht die Gefahr, dass neue digitale Verpflichtungen eingeführt werden, bevor die Systeme stabil und praxistauglich sind, was zu Belastungen im Versorgungsalltag führen könnte. Die Stellungnahme hebt insbesondere folgende Aspekte hervor: 1) Die Praxistauglichkeit und technische Stabilität der digitalen Anwendungen, 2) die unklaren Regelungen und Verantwortlichkeiten bei der Nutzung der ePA, und 3) die fehlende Ressourcenunterlegung sowie die Gefahr zusätzlicher bürokratischer Belastungen für das medizinische Personal.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die KBV spricht sich daher klar gegen diese Regelungsvorschläge aus und fordert, von diesen Regelungen Abstand zu nehmen. Es muss gewährleistet bleiben, dass im Arzt-/Psychotherapeuten-Patienten-Verhältnis offenbarte Inhalte auch künftig vertraulich bleiben. Andernfalls würde das Vertrauen aller Betroffenen und Beteiligten – insbesondere in die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) – nachhaltig erschüttert.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) Stellung. Die KBV begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter auszubauen und die Telematikinfrastruktur (TI) zu stabilisieren. Sie unterstützt Maßnahmen, die die gematik – die nationale Agentur für digitale Medizin – stärken und die IT-Systeme in Arztpraxen leistungsfähiger machen. Kritisch sieht die KBV jedoch die geplanten erweiterten Einsichts- und Erhebungsrechte der gesetzlichen Krankenkassen in die elektronische Patientenakte (ePA) und bei anderen Stellen, da dies die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt gefährdet. Die KBV lehnt diese Regelungen ab und fordert deren Streichung. Ebenso fordert sie, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gleichberechtigt mit Krankenkassen an Reallaboren zur datenbasierten Versorgungsentwicklung beteiligt werden. Die KBV spricht sich für eine Entlastung der Praxen von unangemessenen Sanktionen bei Digitalisierungsvorgaben aus und fordert eine praxisnahe Ausgestaltung der digitalen Prozesse, insbesondere bei der elektronischen Überweisung, dem digitalen Versorgungseinstieg und der digitalen Bedarfseinschätzung. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Der Schutz der Vertraulichkeit und die Ablehnung der erweiterten Datenzugriffe durch Krankenkassen, 2) die Forderung nach gleichberechtigter Beteiligung der KVen an digitalen Innovationsprozessen und Reallaboren, 3) die Kritik an Sanktionsregelungen und die Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Praxen in die Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Implementierung einer Beratungspflicht stellt aus Sicht von KZBV und BZÄK einen erneuten und unerträglichen Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung dar.“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) äußern sich zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Sie unterstützen grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen, fordern jedoch, dass Maßnahmen einen echten Mehrwert für Zahnärzte und Patienten bieten, technisch ausgereift und realistisch umsetzbar sind. Die Stellungnahme kritisiert insbesondere die Verkürzung der Stellungnahmefristen, den Abbau von Selbstverwaltungskompetenzen und die Übertragung neuer Aufgaben an die gematik, eine Gesellschaft zur Entwicklung und Steuerung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Verpflichtung zur Nutzung und Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen, die als nicht zielführend und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden bewertet wird; 2) Die Ausweitung der Aufgaben und Befugnisse der gematik, insbesondere im Hinblick auf die Betriebsstabilität der TI und die Einbeziehung in Vertragsangelegenheiten, wird kritisch gesehen, da dies die Autonomie der Selbstverwaltung einschränkt; 3) Die Erstreckung der Konformitätsbewertung auf qualitative und quantitative Funktionen von Praxisverwaltungssystemen (PVS) wird abgelehnt, da dies als unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltung und als Gefahr für bewährte Abrechnungsprozesse gesehen wird. Weitere zentrale Themen sind Datenschutz, Fristen für die Einführung digitaler Identitäten, Interoperabilität und die Rolle der Krankenkassen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Die KZBV und BZÄK fordern zahlreiche Nachbesserungen und die Rücknahme einzelner Regelungen, um die Interessen der Zahnärzteschaft und die Funktionsfähigkeit der Versorgung zu wahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Hierfür wurden notwendige Schritte unternommen, die sich neben einer verbesserten Versorgung auch im Forschungsbereich positiv auszahlen werden.“
Die Stellungnahme der Koordinierungsgruppe GFDI, unterstützt von der Medizininformatik-Initiative (MII) und dem Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), bewertet den Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv. Sie begrüßt die konsequente Digitalisierung des Gesundheitswesens, die Schaffung eines Rahmens für ein modernes, datenbasiertes Versorgungssystem und die bessere Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Notwendigkeit, die Nutzung von Krankenkassendaten bei Vorliegen einer Einwilligung ohne zusätzliche behördliche Genehmigung zu ermöglichen, um Bürokratie abzubauen und Forschung zu beschleunigen; (2) die Einführung einer sektorenübergreifenden Forschungskennziffer zur datenschutzkonformen Verknüpfung von Gesundheitsdaten über verschiedene Institutionen und Rechtsgrundlagen hinweg; (3) die Weiterentwicklung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) im Einklang mit der europäischen EHDS-Verordnung, wobei insbesondere die Regelungen zur Datenschutzaufsicht, zur Nutzung genetischer Daten und zur Einrichtung zentraler Register für Betroffenenrechte und Forschungsprojekte ausführlich diskutiert werden. Die Stellungnahme fordert klare, praktikable und interoperable Regelungen, die Standardisierung von Einwilligungsprozessen und Schnittstellen, eine forschungsfreundliche Gebührenstruktur sowie die Vermeidung von Doppelprüfungen durch Ethik-Kommissionen und Datenschutzbehörden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplante neue 'Kassenanamnese' kann daher zu einer Verunsicherung der Patientinnen und Patienten führen und lässt zudem befürchten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beschädigt wird.“
Der Marburger Bund äußert sich grundsätzlich positiv zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens und betont, dass digitale Innovationen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) die Versorgung verbessern können. Kritisch sieht der Verband jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Befugnisse der Kranken- und Pflegekassen zur Erhebung und Nutzung zusätzlicher personenbezogener Daten, insbesondere aus der ePA. Der Marburger Bund warnt, dass Versicherte die Risiken einer solchen Datennutzung nicht vollständig überblicken können und dass die geplante Regelung bestehende Datenschutzsicherungen untergräbt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung der Datenerhebungsrechte der Krankenkassen und deren Auswirkungen auf Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht, 2) Die geplante Nutzung von ePA-Daten für Auswertungsprogramme der Kassen, 3) Die Einführung sogenannter 'Reallabore', in denen Krankenkassen innovative Datenverarbeitungen erproben dürfen, was aus Sicht des Marburger Bundes zu Misstrauen und Unsicherheit führen kann.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit der angestrebten Standardisierung der Datenübermittlung zwischen Medizinischen Diensten, Krankenkassen und Leistungserbringern wird die Interoperabilität im Gesundheitswesen gestärkt, wodurch die Beschleunigung von Prozessen ermöglicht wird. Der Medizinische Dienst Bund unterstützt daher die geplante Regelung.“
Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zu Daten und digitalen Innovationen im Gesundheitswesen grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur digitalen Transformation des deutschen Gesundheitswesens. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen zwischen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Telemonitoring, um Patientensicherheit und evidenzbasierte Medizin zu gewährleisten. Der MD Bund fordert, dass Telemonitoringanwendungen weiterhin dem strengen Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unterliegen und nicht als bloße Unterfunktion von DiGA betrachtet werden. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird als zentrales Instrument für eine bessere, schnellere und patientenzentrierte Versorgung hervorgehoben, wobei der MD Bund Lese- und Schreibrechte fordert, um Begutachtungen effizienter und transparenter zu gestalten. Zudem wird der Ansatz von Reallaboren begrüßt, um innovative, KI-gestützte Arbeitsprozesse zu erproben, wobei der MD Bund eine Koordinierungsfunktion für sich beansprucht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung und Qualitätsanforderungen bei DiGA und Telemonitoring, 2) Cybersicherheit und Datenschutz bei der Übertragung von Gesundheitsdaten, insbesondere zwischen DiGA und ePA, 3) Die Forderung nach Streichung bestehender Erprobungsregelungen für DiGA und DiPA zugunsten einer evidenzbasierten Aufnahme in die Regelversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur so kann ein offenes, wettbewerbliches und lernendes digitales Gesundheitsökosystem entstehen, das Innovationen nicht einseitig kanalisiert, sondern Vielfalt, fairen Wettbewerb und Qualität fördert.“
Pharma Deutschland e.V. bewertet den Entwurf für ein Gesetz zu Daten und digitaler Innovation im Gesundheitswesen grundsätzlich positiv, sieht aber an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf. Der Verband begrüßt die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Stärkung datenbasierter Versorgung und die Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Kritisch sieht Pharma Deutschland die weitreichenden Befugnisse der Krankenkassen bei der Datennutzung und Entwicklung eigener digitaler Angebote, da dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte und Drittanbieter benachteiligt. Besonders betont werden (1) die Notwendigkeit fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen Krankenkassen und externen Anbietern digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), (2) die Bedeutung eines innovationsfreundlichen und offenen digitalen Gesundheitsökosystems, sowie (3) die Forderung nach klaren Datenschutzregelungen und Harmonisierung mit EU-Recht. Weitere ausführliche Themen sind die Rolle der Apotheken bei DiGA, die Nutzung synthetischer Datensätze für Forschung, die Einführung eines Transparenzregisters für digitale Mehrwertangebote der Krankenkassen und die technische Umsetzung digitaler Prozesse wie E-Rezept und digitale Patientenrechnung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das GeDIG enthält wichtige und grundsätzlich richtige Ansätze zur Modernisierung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur. Gleichzeitig besteht erheblicher Anpassungsbedarf hinsichtlich technischer Realisierbarkeit, wirtschaftlicher Belastungen und regulatorischer Verhältnismäßigkeit.“
Die Stellungnahme des Qualitätsrings Medizinische Software e.V. (QMS) zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Entwurfs, insbesondere die Förderung der Interoperabilität (also der reibungslosen Zusammenarbeit verschiedener IT-Systeme), die Stärkung der Datensouveränität (Kontrolle über die eigenen Daten) und die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen. Positiv hervorgehoben werden die Förderung offener Schnittstellen, die Verbesserung der Datenportabilität (leichterer Wechsel zwischen Praxissoftware), die Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) sowie die Unterstützung digitaler Innovationen wie KI-basierte Systeme. Kritisch sieht der QMS jedoch den hohen technischen und wirtschaftlichen Umsetzungsaufwand, fehlende realistische Übergangsfristen, Risiken durch Zentralisierung und rechtliche Unsicherheiten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Forderung nach verhältnismäßigen Sanktionen und realistischen Fristen, um Praxen und Hersteller nicht zu überfordern; 2) Die Ablehnung zusätzlicher Regulierung funktionierender digitaler Terminbuchungssysteme (§ 370c), da diese Innovationen hemmen und den Markt belasten könnten; 3) Die Notwendigkeit, Datenschutz und Transparenz bei der erweiterten Datennutzung durch Krankenkassen sicherzustellen. Der QMS fordert unter anderem die stärkere Einbindung von Fachkompetenz, stabile technische Spezifikationen, Förderprogramme statt reiner Regulierung und den Schutz mittelständischer Strukturen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit dem Gesetz kann ein Beitrag dazu geleistet werden, vorhandene Datenpotenziale für die Forschung und damit zum Nutzen der Gesellschaft zu erschließen, Datensilos aufzubrechen und eine empirisch gestützte politische Steuerung zu fördern.“
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), eine vernetzte und interoperable Infrastruktur für Gesundheitsdaten zu schaffen, um Versorgung, Forschung und Innovation zu stärken. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Gesundheitsdaten nicht nur für medizinische, sondern auch für sozial-, verhaltens-, bildungs- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung nutzbar zu machen. Der RatSWD fordert eine klare rechtliche Definition der zulässigen Forschungszwecke, die explizit auch nicht-medizinische Disziplinen einschließt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sektorenübergreifenden Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit anderen Datenquellen (z.B. Sozialversicherung, amtliche Statistik), um soziale Determinanten von Gesundheit untersuchen zu können. Zudem wird die Bedeutung der Repräsentativität der Forschungsdaten hervorgehoben, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verzerrungen durch das Widerspruchsrecht der Versicherten. Der RatSWD kritisiert die geplante Einschränkung des Zugangs zu Leistungserbringermerkmalen (z.B. Trägerschaft, Bettenzahl, Zertifizierungen von Krankenhäusern) für die Forschung und fordert, dass diese Merkmale zumindest in pseudonymisierter Form für wissenschaftliche Analysen bereitgestellt werden. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Öffnung von Reallaboren der Krankenkassen für unabhängige Forschung, die Schließung des Gender Data Gap und die forschungsfreundliche Ausgestaltung von Registrierungs- und Publikationspflichten. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die sektorenübergreifende Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit anderen Datenquellen, 2) Die Notwendigkeit, Leistungserbringermerkmale für die Forschung zugänglich zu machen, und 3) Die Sicherstellung der Repräsentativität und methodischen Qualität der Forschungsdaten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege begrüßt ausdrücklich das mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verfolgte Ziel, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens entschlossen voranzutreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation strukturell zu verbessern.“
Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege begrüßt den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und unterstützt die Zielsetzung, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung einer eindeutigen Forschungskennziffer (unique identifier) zur datenschutzkonformen Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen, 2) die qualitative und quantitative Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), einschließlich der Nutzung für Versorgungsforschung und die Integration weiterer digitaler Anwendungen wie dem digitalen Mutterpass, sowie 3) die Notwendigkeit, Prozessdaten aus digitalen Anwendungen nicht nur zu dokumentieren, sondern aktiv für Qualitätsverbesserungen und Versorgungsplanung zu nutzen. Ausführlich thematisiert werden zudem die Forderung nach einer Vereinfachung der datenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Nutzung von Krankenkassendaten zu Forschungszwecken und die Empfehlung, die E-Überweisung als strukturierten Informationsdatensatz auszugestalten, um die sektorenübergreifende Versorgung zu verbessern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das GeDIG ist nicht lediglich ein Digitalisierungsgesetz. Es schafft vielmehr den ordnungspolitischen Rahmen für die zukünftige Struktur des digitalen Gesundheitsmarktes in Deutschland und Europa.“
SPECTARIS, der Deutsche Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik, begrüßt den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und betont die Notwendigkeit eines interoperablen, innovationsfreundlichen und europaweit anschlussfähigen Gesundheitsdatenökosystems. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Interoperabilität – also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten auszutauschen und zu nutzen – zentral ist, aber nicht zu einer wirtschaftlichen Entwertung bestehender Investitionen führen darf. SPECTARIS fordert klare Regelungen zu Datenzugriff, Haftung und Datennutzung sowie angemessene Refinanzierungsmechanismen für die erhöhten Anforderungen an Technik und Sicherheit. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Bedeutung von Interoperabilität und offenen Standards für die Zukunft des Gesundheitssystems, (2) die langfristige und flächendeckende Integration von Telemonitoring und digitalen Fernüberwachungslösungen in die Regelversorgung, und (3) die Notwendigkeit praxistauglicher, wirtschaftlich nachhaltiger Finanzierungs- und Refinanzierungsmechanismen für die digitale Infrastruktur und elektronische Verordnungsprozesse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der SVDGV ist der Auffassung, dass die drei Maßnahmen nur gemeinsam wirken. Sie greifen ineinander und adressieren die unterschiedlichen Patientenpfade und Zugangswege der heterogenen DiGA-Landschaft aus webbasierten, hybriden und nativen Anwendungen. Ihr Zusammenwirken stellt sicher, dass Versicherte, unabhängig von ihrer digitalen Kompetenz oder technischen Ausstattung, die ihnen verordnete DiGA ohne unnötige Hürden tatsächlich in Anspruch nehmen können.“
Die Stellungnahme des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv, sieht aber an vielen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf, um eine wirklich barrierefreie, innovative und wettbewerbsfördernde digitale Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, der Einlöseprozess für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – hier fordert der Verband einen papiergebundenen Ausdruck als Brückentechnologie, einen PIN-freien Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und explizite Zugriffsrechte für DiGA-Hersteller. Zweitens, die Definition und Bewertung von DiGA mit Telemonitoring – der SVDGV fordert eine klarere rechtliche Einbindung von Anwendungen, die Fernüberwachung und Leistungserbringer kombinieren, sowie eine entsprechende Anpassung der Nachweispflichten für positive Versorgungseffekte. Drittens, die Interoperabilität und diskriminierungsfreie Einbindung digitaler Anbieter in zentrale Versorgungsprozesse wie Terminbuchung, Bedarfseinschätzung und elektronische Patientenakte (ePA) – hier wird auf die Notwendigkeit offener Schnittstellen, Anbieterneutralität und die Vermeidung von Monopolstrukturen hingewiesen. Weitere Schwerpunkte sind die Stärkung der Patientensouveränität bei technischen Anforderungen, der Zugang zu anonymisierten Auswertungsergebnissen aus Reallaboren, die Gleichstellung asynchroner Telemedizin und die Aufhebung des Werbeverbots für Fernbehandlungen. Der Verband kritisiert Doppelregulierung, fehlende Fristen und mangelnde Beteiligung der Industrie in zentralen Gremien. Insgesamt wird ein stärker innovations- und wettbewerbsorientierter Rechtsrahmen gefordert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir plädieren daher nachdrücklich für die Streichung der beabsichtigten Regelung. Sie würde Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen insgesamt mit weiterer kosten- und zeitintensiver Bürokratie überziehen und die ärztliche Freiberuflichkeit als Garant für eine an den Patientinnen und Patienten orientierte Gesundheitsversorgung immer weiter einschränken.“
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Zentrale Kritikpunkte betreffen die geplante Ausweitung des Zugriffs der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA), die Einführung eines digitalen Versorgungseinstiegs über die ePA-App der Krankenkassen und die geplanten Regelungen zu digitalen Terminbuchungsplattformen. SpiFa betont, dass Gesundheitsdaten besonders sensibel sind und verweist auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Trennung zwischen Leistungserbringern (Ärzte) und Kostenträgern (Krankenkassen) wird als grundlegend für das deutsche Gesundheitssystem angesehen. Der Verband fordert, dass digitale Instrumente die Versorgung unterstützen, aber nicht als alleiniger Zugang dienen dürfen. Die geplanten Regelungen zu digitalen Terminbuchungsplattformen werden als überreguliert und bürokratisch kritisiert, da sie die ärztliche Freiberuflichkeit und Praxisorganisation unnötig einschränken. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Der Schutz sensibler Patientendaten und die Ablehnung des erweiterten Datenzugriffs der Krankenkassen, 2) Die Anforderungen an digitale Überweisungen und Bedarfseinschätzungen, 3) Die Kritik an der geplanten Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und deren Auswirkungen auf die ärztliche Berufsausübung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die ausdrückliche Verankerung offener internationaler Standards, eine belastbare Terminologie-Infrastruktur sowie die strukturelle Einbindung der Standardisierungsorganisationen sind hierfür unerlässlich.“
Der Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die konsequente Digitalisierung und die Umsetzung der EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). SITiG hebt hervor, dass verbindliche, international anerkannte IT-Standards (wie HL7 FHIR, SNOMED CT, LOINC, UCUM) als technische Grundlage für Interoperabilität und Patientensicherheit zwingend gesetzlich verankert werden müssen. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Entwurf in zentralen Punkten wie dem ärztlichen Datenzugriff, der Governance von Reallaboren, der technischen Standardisierung für Künstliche Intelligenz (KI), der Ausgestaltung von Clinical Decision Support (CDS) und der Harmonisierung bestehender Register Lücken aufweist. Besonders ausführlich behandelt werden die Notwendigkeit einer klaren Definition und verpflichtenden Anwendung offener Standards, die strukturelle und dauerhafte Einbindung von Standardisierungsorganisationen in die Governance sowie die explizite Verankerung von Patientensicherheit als Schutzziel. Darüber hinaus fordert SITiG die Pflicht zur Überführung bestehender Register und Meldeverfahren auf das HL7 FHIR-Format, eine nationale Terminologie-Infrastruktur und eine wettbewerbsfreundliche Ausgestaltung von CDS-Systemen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Regelungen führen zu erheblichen Risiken für die informationelle Selbstbestimmung, schaffen Unsicherheiten bei Einwilligung und Zweckbindung und bergen die Gefahr einer intransparenten und bürokratisch aufwendigen Aufsicht über die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten.“
Die unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder bewerten den Referentenentwurf des Gesundheitsdaten-und-Innovations-Gesetzes (GeDIG) kritisch. Sie sehen erhebliche Risiken für den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten, insbesondere durch die geplante einwilligungsunabhängige Datenverarbeitung durch Krankenkassen und die Einführung einer lebenslangen, pseudonymen Forschungskennziffer für Gesundheitsdaten. Die Stellungnahme hebt hervor, dass viele Regelungen unklar, zu weit gefasst oder technisch und organisatorisch unzureichend abgesichert sind. Besonders ausführlich werden die Risiken der Forschungskennziffer, die unklare Aufsichtszuständigkeit zwischen Bundes- und Landesbehörden sowie die neuen Genehmigungs- und Zustimmungsverfahren für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Forschungsbereich thematisiert. Die Datenschutzbehörden fordern präzisere gesetzliche Vorgaben, bessere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten, um Transparenz und Rechtssicherheit für Betroffene und Verantwortliche zu gewährleisten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die neuen Datenkategorien werden begrüßt. Offen bleibt, ob Daten aus der organisierten Früherkennung – etwa Mammographie-Aufnahmen – auf Grundlage der bestehenden Nummer 1 Buchstabe a oder Nummer 3 in die ePA gespeichert werden können, da §§ 25 und 25a SGB V in Nummer 3 bislang nicht ausdrücklich benannt sind.“
Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewerten den Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Das Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben, insbesondere durch den Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), die Verbesserung der Telematikinfrastruktur und die Umsetzung der EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS-VO). Die Stellungnahme begrüßt viele der vorgeschlagenen Regelungen, hebt jedoch an mehreren Stellen Änderungsbedarf hervor, um Rechtssicherheit, Qualitätssicherung und eine bessere Koordination zwischen verschiedenen Akteuren sicherzustellen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch Krankenkassen (§ 25b SGB V) und die damit verbundenen Risiken für die Qualitätssicherung und die Rolle der G-BA-Richtlinien; 2) Die Nutzung und Verknüpfung von Forschungsdatenzentrum (FDZ)-Daten für Qualitätssicherungszwecke, einschließlich Limitationen durch Pseudonymisierungsverfahren und Zeitverzug; 3) Die Anforderungen an ein digitales System zur Bedarfseinschätzung und die Notwendigkeit einer inhaltlichen Kohärenz zwischen verschiedenen Regelungsinstrumenten. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge, um die Qualitätssicherung zu stärken, Doppelstrukturen zu vermeiden und die datengestützte Versorgung im Sinne der Versicherten weiterzuentwickeln.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der VDGH sieht die Notwendigkeit, das GeDIG stärker an der Digitalisierungsstrategie auszurichten, um diagnostische Innovationen, datenbasierte Prävention und personalisierte Medizin wirksam zu ermöglichen und den Gesundheits- und Innovationsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.“
Der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme betont die zentrale Rolle der Labordiagnostik für medizinische Entscheidungen und fordert, dass diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und Daten aus der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein müssen. Der VDGH kritisiert, dass wichtige strategische Vorhaben der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit („Gemeinsam digital 2026“) nicht ausreichend im Gesetzentwurf berücksichtigt werden, etwa die Erleichterung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung, die Anbindung von Genomdaten und Krebsregistern an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit sowie die Weiterentwicklung des digitalen Disease-Management-Programms (dDMP) für Diabetes. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Einbeziehung von In-vitro-Diagnostika in digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Forderung nach einer unionsrechtskonformen Definition von Medizinprodukten, (2) die Notwendigkeit einer klaren Regelung zur Nutzung von KI in der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Beseitigung rechtlicher und vergütungsbezogener Hürden, sowie (3) die Bedeutung der Interoperabilität, insbesondere im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Austausch von Laborbefunden im Rahmen des European Health Data Space (EHDS). Der VDGH fordert zudem eine eigenständige, digitale Versorgungsform für das Disease-Management-Programm Diabetes und eine verbindliche Regelung zur elektronischen Hilfsmittelverordnung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001035 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf des GeDIG greift diese Herausforderungen auf und schafft einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für Datenzugang, Interoperabilität und digitale Infrastrukturen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für ein datenbasiertes und vernetztes Gesundheitssystem geschaffen. In seiner aktuellen Ausgestaltung liegt der Schwerpunkt jedoch deutlich auf Governance-, Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Ob digitale Innovationen tatsächlich schneller in die Versorgung gelangen, hängt von praxistauglichen Nutzungsrechten, klaren regulatorischen Leitplanken und funktionierenden Transfermechanismen ab.“
Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen wirksam und innovationsfördernd zu gestalten. Der Verband kritisiert, dass digitale Lösungen zwar entwickelt werden, aber selten in die Regelversorgung überführt werden, was auf strukturelle Hemmnisse wie fehlende Innovationspfade, fragmentierten Datenzugang und unklare rechtliche Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit industriefreundlicher Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für Gesundheitsdaten, einschließlich klarer Regelungen für Künstliche Intelligenz (KI) und Interoperabilität; 2) die Ausgestaltung und Öffnung von Reallaboren für verschiedene Akteure, um Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen; 3) die Einführung und Ausgestaltung einer Forschungskennziffer, um die datenschutzgerechte Verknüpfung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Der ZVEI fordert zudem bundeseinheitliche Regelungen für die Nutzung von Patientendaten als Trainingsdaten für KI, standardisierte Verfahren (Blueprints) für Zulassung und Erstattung digitaler Medizinprodukte sowie einen klaren Rechtsrahmen für digitale Zwillinge im Gesundheitswesen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung eines effizienten und bedarfsgerechten Primärversorgungssystems weist klar den Weg in die Zukunft, die Reform darf nicht an den kurzfristigen Kosten scheitern. Dabei sind die mit dem Entwurf skizzierten Pläne für die digitalen Primärversorgungskomponenten nur der Anfang für einen umfassenden Umbau der ambulanten Versorgung.“
Die Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bewertet den Entwurf als wichtigen Schritt hin zu einer modernen, digital unterstützten Primärversorgung in Deutschland. Besonders hervorgehoben wird die Kombination aus digitaler Ersteinschätzung, digitaler Terminbuchung und elektronischer Überweisung (eÜberweisung), die eine schnellere und bedarfsgerechtere Versorgung der Versicherten ermöglichen und Ressourcen schonen soll. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird als zentraler Zugangspunkt für digitale Versorgungsprozesse begrüßt. Kritisch sieht der vdek jedoch die geplante Abkehr vom Marktmodell bei zentralen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), da dies Wettbewerbsnachteile und Innovationshemmnisse befürchten lässt. Auch die Finanzierung der Dateninfrastruktur, insbesondere im Rahmen des European Health Data Space (EHDS), soll nicht allein von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden, sondern aus Steuermitteln erfolgen. Die Stellungnahme fordert zudem eine ehrliche Kostenschätzung und transparente Kommunikation der Reformkosten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Rolle und Ausgestaltung der ePA und der digitalen Primärversorgung, 2) Die Governance-Struktur der gematik und die damit verbundenen Risiken für Wettbewerb und Innovation, 3) Die Finanzierung und Aufgabenverteilung im Zusammenhang mit dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit und dem EHDS. Fachbegriffe wie ePA (elektronische Patientenakte), TI (Telematikinfrastruktur), EHDS (European Health Data Space), DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) und FDZ (Forschungsdatenzentrum) werden erläutert. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vfa sieht daher in dem vorgelegten Entwurf eine wichtige Chance und begrüßt grundsätzlich die Stoßrichtung hin zu einer digitalen Gesundheitsversorgung von Morgen.“
Die Stellungnahme des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) bezieht sich auf den Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Der vfa begrüßt grundsätzlich die Stoßrichtung des Entwurfs, der die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung verbessern soll. Zentrale Themen sind die nationale Umsetzung des European Health Data Space (EHDS), die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Ausweitung der Datennutzung für Forschung und klinische Studien sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer bürokratiearmen, effizienten Nutzung und Strukturierung von Gesundheitsdaten, insbesondere im Hinblick auf Prävention, Forschung und Versorgung. 2) Die Forderung nach klaren, international anschlussfähigen Standards und Fristen für die Einbindung strukturierter Daten in die ePA, um Interoperabilität und Forschungstauglichkeit zu gewährleisten. 3) Die Bedeutung einer strukturierten Einbindung der Industrie und der Schaffung domänenspezifischer Zugangsstellen für Gesundheitsdaten, um Expertise zu bündeln und den Forschungsstandort Deutschland zu stärken. Der vfa kritisiert, dass das Digitalisierungspotenzial noch nicht vollständig ausgeschöpft wird und fordert Nachbesserungen bei der operativen Umsetzung, der Einbindung von KI, der Harmonisierung regulatorischer Anforderungen und der Einbindung der Industrie in Entscheidungsprozesse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind grundsätzlich begrüßenswert. Zugleich gibt es bei zentralen Regelungen erheblichen Anpassungsbedarf, um die gleichberechtigte Teilhabe Privatversicherter an der digitalen Gesundheitsversorgung sicherzustellen.“
Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zum Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, sieht jedoch erheblichen Anpassungsbedarf bei zentralen Regelungen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Privatversicherten sicherzustellen. Besonders kritisiert werden fehlende verbindliche Umsetzungsverpflichtungen für Hersteller von elektronischen Gesundheitsakten (EHR-Systeme), wodurch Privatversicherte von digitalen Prozessen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept ausgeschlossen werden könnten. Weiterhin wird bemängelt, dass private Krankenversicherungen nicht dieselben Rechte wie gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) zur Auswertung von Gesundheitsdaten für Präventionsangebote haben. Die geplante zentrale Terminbuchungsplattform wird als wettbewerbsfeindlich und verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher technischer Standards für Privatversicherte bei ePA, E-Rezept und KVNR (Krankenversichertennummer); 2) Die fehlende Rechtsgrundlage für die Nutzung von Gesundheitsdaten durch die PKV für Prävention und Gesundheitsmanagement; 3) Die Kritik an der geplanten zentralen Terminbuchungsplattform und deren Auswirkungen auf Wettbewerb und ärztliche Berufsfreiheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der VDAB appelliert an den Gesetzgeber, die vorgesehenen Regelungen konsequent praxistauglich auszugestalten, die Pflege als gleichwertigen Partner zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Digitalisierung zu einer Entlastung und nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führt.“
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), die Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegewesen voranzutreiben und Pflegeeinrichtungen stärker in digitale Versorgungsstrukturen einzubinden. Der VDAB betont, dass digitale Instrumente nur dann zur Entlastung beitragen, wenn sie praxistauglich gestaltet sind und keine zusätzlichen Dokumentations- oder Haftungsrisiken erzeugen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Pflegekräfte, 2) die Forderung nach einheitlichen und realistischen Einführungsfristen für elektronische Verordnungen, und 3) die vollständige und dauerhafte Refinanzierung aller Digitalisierungsaufwände sowie die Sicherstellung einer stabilen technischen Infrastruktur. Der VDAB fordert außerdem eine verbindliche Einbindung der Pflegeverbände in die weitere Ausgestaltung der Digitalisierung und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Pflegeeinrichtungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Pflege muss daher als gleichberechtigter Partner in die Gestaltung der Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Zahlreiche langwierige Fehlentwicklungen hätten durch eine frühzeitige Beteiligung vermieden werden können.“
Der Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen und sieht darin große Chancen zur Entlastung aller Beteiligten. Er fordert jedoch eine deutlich höhere Umsetzungsgeschwindigkeit und kritisiert, dass die Pflege bislang zu wenig in die digitale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur, TI) eingebunden ist. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Pflege als gleichberechtigten Partner in die Gestaltung der TI einzubeziehen, da ihre bisherige Ausgrenzung zu praktischen Problemen geführt hat (z.B. beim elektronischen Rezept und der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege). Der VdSP spricht sich für eine Vereinfachung von Zulassungsverfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) aus, fordert eine verpflichtende und umfassende Nutzung sicherer Kommunikationsverfahren (KIM) durch alle Akteure und betont die Bedeutung standardisierter, dauerhaft erreichbarer Adressen für die digitale Kommunikation. Darüber hinaus werden konkrete Änderungen und Ergänzungen zu einzelnen Paragrafen des SGB V und SGB XI vorgeschlagen, um die Einbindung der Pflege und die Rechtssicherheit bei digitalen Identitäten und Autorisierungen zu verbessern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die fehlende Einbindung der Pflege in die TI, 2) die verpflichtende Nutzung und Akzeptanz digitaler Kommunikations- und Identitätslösungen, und 3) die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen für Autorisierungen und Sanktionen bei Verstößen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf des GeDIG trägt in der vorliegenden Fassung aus Sicht der Versorgungspraxis nicht in ausreichendem Maße zur Lösung der bestehenden strukturellen Herausforderungen bei der digitalen Einbindung privater Ernährungstherapeuten bei.“
Der Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), insbesondere die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Umsetzung der European Health Data Space (EHDS)-Verordnung und die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der VFED kritisiert jedoch, dass die geplanten Regelungen die Einbindung privater Ernährungstherapeuten (z. B. Diätassistenten in Privatpraxen) in die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Zugriffsrechte auf die ePA nicht ausreichend berücksichtigen. Der Verband fordert, dass auch nicht nach § 124 SGB V zugelassene, privat tätige Ernährungstherapeuten rechtssicher an die TI angebunden und mit angemessenen Lese- und Schreibrechten für die ePA ausgestattet werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, den Begriff 'Heilmittelerbringer' klar zu definieren, um auch privat abrechnende Ernährungstherapeuten einzuschließen; 2) die Bedeutung umfassender Zugriffsrechte auf die ePA für die Versorgungssicherheit und interprofessionelle Zusammenarbeit; 3) die Gefahr rechtlicher Unsicherheiten und strafrechtlicher Risiken für Ernährungstherapeuten bei unklaren Zugriffsregelungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens setzt die Akzeptanz und praktikable Umsetzbarkeit in der Versorgungspraxis voraus. Der VPT appelliert daher an das Bundesministerium für Gesundheit, die besonderen Anforderungen der Heilmittelbranche im weiteren Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen und praktikable, wirtschaftlich tragfähige sowie bürokratiearme Lösungen zu fördern.“
Der Verband für Physiotherapie (VPT) e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben, interoperable Datenstrukturen zu schaffen und die sektorenübergreifende Versorgung durch digitale Prozesse zu verbessern. Der Verband betont jedoch, dass die spezifischen Rahmenbedingungen der Heilmittelbranche, insbesondere der meist kleinen und mittleren physiotherapeutischen Praxen, im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zusätzliche technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Anforderungen könnten zu erheblichen Belastungen führen. Der VPT fordert daher klar definierte Zugriffsrechte, praxistaugliche technische Lösungen, ausreichende Übergangsfristen, vollständige Refinanzierung der Kosten und die Einbindung der Heilmittelverbände in Standardisierungsprozesse. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die wirtschaftlichen und administrativen Belastungen für kleine und mittlere Praxen durch neue digitale Anforderungen, 2) Die Notwendigkeit klarer und rechtssicherer Zugriffsrechte und Beteiligung von Mitarbeitenden, 3) Die Forderung nach einem verbindlichen Bürokratieentlastungsprinzip, um zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten zu vermeiden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vzbv lehnt die Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen entschieden ab, da sie zu Interessenskonflikten und einer Benachteiligung der Versicherten führen kann. Die Digitalisierung muss patientenorientiert gestaltet werden, mit einem klaren Fokus auf Datenschutz, Transparenz und praktischen Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) differenziert. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, insbesondere durch die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die Ausweitung der Datennutzung bei Krankenkassen und die Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Der vzbv begrüßt die Einführung einer digitalen Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als ersten Schritt zu einem digitalen Impfpass, der ein großes Potenzial für die Prävention sieht. Kritisch sieht der vzbv die geplante Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen, insbesondere die Reduzierung der Informationspflichten und die Möglichkeit, zusätzliche personenbezogene Daten zu erheben, was zu Interessenskonflikten und Risiken der Risikoselektion führen kann. Der vzbv fordert, dass die Rechte der Versicherten auf Korrektur fehlerhafter ePA-Daten gestärkt werden und dass digitale Mehrwertanwendungen wie Mutterpass oder Zahnbonusheft zügig folgen. Die Einbindung maßgeblicher Patientenorganisationen in die Entwicklung digitaler Bedarfseinschätzungen wird als wichtig erachtet. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit eines echten digitalen Impfpasses und weiterer praktischer Anwendungen in der ePA; 2) Die Risiken und Interessenskonflikte bei der erweiterten Datennutzung durch Krankenkassen; 3) Die Bedeutung von Transparenz, Datenschutz und einer verbraucherfreundlichen Ausgestaltung der digitalen Versorgung und Terminvermittlung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 19.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Vertragsärzteschaft unterstützt Digitalisierung dort, wo sie Versorgung verbessert, Kommunikation erleichtert und ärztliche Arbeit sinnvoll entlastet. Sie lehnt jedoch jede gesetzliche Ausgestaltung ab, die [...] eine zentrale Steuerung freiberuflicher Praxen vorbereitet.“
Der Virchowbund, der die niedergelassenen Haus- und Fachärzte vertritt, bewertet den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, sofern die Digitalisierung als unterstützendes Instrument für die ärztliche Tätigkeit ausgestaltet ist. Die Stellungnahme betont, dass interoperable Systeme, medienbruchfreie Kommunikation und eine praxistaugliche elektronische Patientenakte die Versorgung verbessern können. Kritisch wird jedoch gesehen, dass der Entwurf zentrale Steuerungsmechanismen vorsieht, etwa durch verpflichtende Nutzung bestimmter digitaler Dienste, Zugriff externer Stellen auf Praxisabläufe und eine stärkere Rolle der Krankenkassen und der gematik (Betreiberin der Telematikinfrastruktur). Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr einer unzulässigen Fremdsteuerung der Praxen durch zentrale Plattformen, 2) die Notwendigkeit, ärztliche Entscheidungsfreiheit, Praxisautonomie und Selbstverwaltung zu schützen, und 3) die Forderung nach klaren gesetzlichen Regelungen zur Freiwilligkeit digitaler Angebote, zur technischen Reife und zur vollständigen Refinanzierung der Digitalisierungskosten. Die Stellungnahme fordert, dass Digitalisierung ausschließlich als Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit dienen darf und keine Einflüsse externer Akteure auf Terminvergabe oder Praxisorganisation zulässig sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dieses Ziel begrüßen wir ausdrücklich. Gleichzeitig regen wir an zu prüfen, inwiefern dies auch auf Datenbestände ausgeweitet werden kann, die nicht regelhaft durch das Forschungsdatenzentrum erfasst sein werden.“
Der Wissenschaftsrat begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), der die Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen vorantreiben soll. Besonders hervorgehoben wird die Einführung einer anonymisierten Forschungskennziffer (Unique Identifier), die für Forschungs- und Versorgungsdaten von großer Bedeutung ist. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, diese Kennziffer auch auf Datenbestände auszuweiten, die nicht vom Forschungsdatenzentrum (FDZ) erfasst werden, und Zugriffsregularien für die Forschung zu vereinfachen. Zudem wird die geplante Bündelung der Datenschutzaufsicht positiv bewertet, allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Regelung nicht für alle datenschutzrelevanten Konstellationen greift und dadurch neue Komplexitäten entstehen könnten. Ein weiterer ausführlich behandelter Punkt ist die Empfehlung, neben den klinischen Krebsregistern auch weitere Krankheitsregister einzubeziehen und ein staatlich getragenes Gesundheitsforschungsdatenportal einzurichten, um Forschenden den Zugang zu dezentralen Datenbeständen zu erleichtern. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Einführung und Ausweitung eines Unique Identifiers für Forschungsdaten. 2. Zentralisierung und Vereinfachung der Datenschutzaufsicht sowie die Risiken einer fragmentierten Zuständigkeit. 3. Empfehlung zur Einbindung weiterer Krankheitsregister und zur Schaffung eines zentralen Gesundheitsforschungsdatenportals.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Kritisch anzumerken ist, dass durch die Vielzahl der zum Teil sehr kleinteiligen Regelungen eine abschreckende Wirkung erzielt werden kann, die eine agile und praxistaugliche Digitalisierung der ambulanten Versorgung erschwert und zum Teil verteuert.“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bewertet den Referentenentwurf des Gesetzes zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, insbesondere das Ziel, die Digitalisierung für eine bessere ambulante Patientenversorgung zu nutzen. Das Zi begrüßt die freiwillige Beratung der Mitglieder durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Einführung einer einheitlichen Forschungskennziffer. Kritisch sieht das Zi jedoch die geplanten Regelungen zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken (§ 25b, § 284a SGB V), da diese eine zu weitreichende Nutzung sensibler Gesundheitsdaten durch Krankenkassen ermöglichen und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt gefährden könnten. Das Zi fordert die Streichung dieser Regelungen oder zumindest ein Opt-in-Verfahren für Versicherte, eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation und die Streichung finanzieller Einsparungen als Genehmigungskriterium. Beim digitalen Versorgungseinstieg (§ 345a SGB V) wird betont, dass bestehende digitale Angebote wie 116117.de Vorrang haben sollten und nicht ausschließlich die elektronische Patientenakte (ePA) als Zugang dienen darf. Für die digitale Ersteinschätzung (§ 360b SGB V) fordert das Zi einen medizinischen Goldstandard, der von ärztlichen Fachgesellschaften entwickelt wird, und warnt vor parallelen oder widersprüchlichen Ersteinschätzungsverfahren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Risiken und Grenzen der datengestützten Risikoprognose durch Krankenkassen, 2) die Notwendigkeit eines einheitlichen, ärztlich getragenen Standards für digitale Ersteinschätzungssysteme, und 3) die Bedeutung bestehender, praxiserprobter digitaler Zugangswege für Patienten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.