Unternehmensstatistikreformgesetz
| Offizieller Titel: | Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 29.05.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, und die grundlegende Modernisierung des Systems der Unternehmensstatistiken. Kern der Lösung ist die Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten für Unternehmen, die Digitalisierung und Belastungsreduzierung bei statistischen Erhebungen sowie die Vorbereitung eines neuen, kohärenteren und effizienteren Systems der Unternehmensstatistiken. Perspektivisch sollen nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neuen Stichprobenmodell durchgeführt werden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi/BMWE).
Hintergrund:
Der Entwurf setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode und der föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 um. Er reagiert auf die historisch gewachsene, teils redundante und komplexe Struktur der Unternehmensstatistiken in Deutschland, die durch zahlreiche Einzelgesetze und unterschiedliche Erhebungsbereiche geprägt ist. Ein Großteil der bisherigen Berichtspflichten dient der Erfüllung von EU-Vorgaben, aber es gibt auch nationale Pflichten, die nun abgebaut werden sollen. Das neue System soll die Nutzung bereits vorhandener (insbesondere digitaler) Unternehmensdaten aus Verwaltungen und Unternehmen ermöglichen und das sogenannte Once-Only-Prinzip stärken.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand im Statistischen Bundesamt in Höhe von 2.570.104 Euro an Personalkosten für befristetes Personal sowie 130.000 Euro an Sachkosten. Zusätzlich entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung von rund 3.122.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten. Für die Wirtschaft wird der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 9.880.000 Euro (vollständig Bürokratiekosten aus Informationspflichten) gesenkt. Für die Länder entstehen keine quantifizierten Kosten; Angaben zu den Statistischen Landesämtern stehen noch aus. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für die in Artikel 3 geregelten Änderungen (z.B. Streichung des Jahresberichts und der Investitionserhebung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe) ist ein Inkrafttreten zum 01.01.2031 vorgesehen, sofern die vorgesehenen Voruntersuchungen keine methodischen oder kostenmäßigen Hinderungsgründe ergeben.
Sonstiges:
- Der Entwurf ist Teil einer zweistufigen Reform; ein zweites Unternehmensstatistikreformgesetz ist für 2028 geplant.
- Der Entwurf ist besonders auf Bürokratieabbau und Digitalisierung ausgerichtet und steht im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen (insbesondere SDG 9).
- Es sind keine Befristung oder Evaluierung der Änderungen vorgesehen, da sie dauerhaft erforderlich sind.
- Die Entlastung betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, vor allem im Baugewerbe.
- Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.
- Auswirkungen auf Verbraucher, Gleichstellung oder das Preisniveau sind nicht zu erwarten.
- Der Entwurf ist mit EU- und völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar.
- Es haben keine Interessenvertreter oder Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.
- Die Umsetzung der neuen Statistiksysteme wird durch freiwillige und verpflichtende Testerhebungen vorbereitet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Material- und Wareneingangserhebung im Verarbeitenden Gewerbe wird künftig nur noch alle 5 statt 4 Jahre durchgeführt.
- Die Investitionserhebungen in der Gasversorgung entfallen.
- Das Merkmal Auftragsbestand im Monatsbericht für das Verarbeitende Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden wird gestrichen.
- Kleinunternehmen werden weiter von bestimmten Berichtspflichten entlastet, unter anderem durch eine Umsatzgrenze von 25%.
- Das Merkmal Umsatzsteuer wird in mehreren Statistiken gestrichen, da keine EU-Lieferverpflichtung besteht.
- Das Merkmal Auftragsbestand und das Merkmal „Umsatz für das vorhergehende Jahr“ werden in der Bauhauptgewerbe-Statistik gestrichen.
- Die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe entfällt.
- Die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern entfällt.
- Die Unterscheidung nach fachlichen Unternehmensteilen in Investitions- und Kostenstrukturerhebungen bei Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung entfällt.
- Die Merkmale „Art des Betriebs“, „Rechtsform“ und „Wirtschaftliche Tätigkeit für fachliche Unternehmensteile“ werden gestrichen.
- Die Meldeschwellen für Berichtspflichten werden an die Inflation angepasst und erhöht, um vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten.
- Der Jahresbericht und die Investitionserhebung für Betriebe im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe entfallen ab 2031.
- Die bisher einzeln abgefragten Merkmale „Gesetzliche Sozialaufwendungen“ und „Übrige Sozialaufwendungen“ im Handels- und Dienstleistungsbereich werden nur noch als Summenposition erhoben.
- Im Gesetz über Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten wird das Merkmal „Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen“ nicht mehr direkt erhoben, sondern aus anderen Datenquellen geschätzt.
- In der Verdienststatistik werden die Löschfristen für pseudonymisierte Personalnummern gelockert, um längere Verdienstverläufe analysieren zu können.
- Die Unternehmernummer und die Wirtschafts-Identifikationsnummer werden für Statistikzwecke nutzbar gemacht, um Unternehmen eindeutig zu identifizieren und Berichtspflichten zu reduzieren.
- Im Beherbergungsstatistikgesetz werden Schulungsheime und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken aus der Erhebung gestrichen.
- In der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich werden Angaben zur Art und Zusammenarbeit von Unternehmen sowie bestimmte Merkmale bei Arzt- und Zahnarztpraxen nicht mehr erhoben.
- Ein neues System der Unternehmensstatistiken wird vorbereitet, das Struktur- und Konjunkturstatistiken zusammenführt und die Erhebung für Unternehmen vereinfachen soll.
- Es werden Test- und Vorbereitungsmaßnahmen für die Nutzung von Daten aus dem Bundesanzeiger, der Bundesagentur für Arbeit und dem Transparenzregister für die amtliche Statistik vorgesehen, um die Datenqualität zu verbessern und Unternehmen zu entlasten.
Alle Maßnahmen dienen dem Ziel, nationale Berichtspflichten zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und die Statistik an EU-Vorgaben anzupassen.
| Datum erster Entwurf: | 07.04.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 27.05.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„ Der Gesetzentwurf verfolgt zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen werden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode. Auch werden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen muss das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt werden dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken ist es, die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg soll das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden.
Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik werden im Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Einige Erhebungen können komplett gestrichen werden, bei weiteren Erhebungen wird auf bestimmte Einheiten beziehungsweise Teile verzichtet und in bestimmten Erhebungen werden die Periodizität verlängert und Einzelmerkmale, wie unter anderem Rechtsform, Arbeitsstunden, Wirtschaftszweig oder Umsatzsteuer gestrichen.
Ferner werden mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen. In den Jahren 2026 und 2027 sind freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren.
Darüber hinaus werden weitere aktuelle Regelungserfordernisse umgesetzt: Das Verdienststatistikgesetz wird angepasst, um in der Verdienstverlaufsstatistik künftig auch mehrjährige Berufsunterbrechungen abzubilden und längere Analysezeiträume zu ermöglichen. Mit den vorgesehenen Änderungen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes wird die Übermittlung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an das Statistische Bundesamt für Statistikzwecke zugelassen und die Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Zwecke ermöglicht.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Es haben keine Interessenvertreter oder beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Ent
wurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die meisten Stellungnahmen machen keine expliziten Angaben zur Dauer der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Einzelne Absender nennen jedoch konkrete Daten: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz bezieht sich auf einen Entwurfsstand vom 07.04.2026, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Innovation Hamburg nennt als spätesten Eingang der Stellungnahmen den 13.05.2026, während mehrere andere Verbände und Ministerien ihre Stellungnahmen mit Datum vom 22.04.2026 einreichen. Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz sowie das Statistische Landesamt Sachsen geben als Eingang der Aufforderung den 01.04.2026 an, ebenso wie die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport. Daraus ergibt sich für einen Teil der Beteiligten eine Beteiligungsphase vom 01.04.2026 bis mindestens 22.04.2026, also rund drei Wochen. Da jedoch keine Frist vom Ministerium genannt wird und viele Absender keine Angaben machen, ist eine genaue Berechnung der Dauer nicht für alle möglich.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum ersten Unternehmensstatistikreformgesetz (1. UStatRefG) ist insgesamt differenziert: Die Mehrheit der Stellungnahmen begrüßt grundsätzlich die Ziele der Reform – Bürokratieabbau, Modernisierung und Digitalisierung der amtlichen Wirtschaftsstatistiken sowie die verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten. Gleichzeitig werden jedoch zahlreiche Kritikpunkte geäußert, insbesondere hinsichtlich der Gefahr von Informations- und Qualitätsverlusten, der Auswirkungen auf die regionale Steuerungsfähigkeit und der tatsächlichen Entlastungswirkung für Unternehmen. Besonders kritisch werden die geplanten Streichungen in der Beherbergungsstatistik, im Baugewerbe sowie bei der Kostenstrukturstatistik im Gesundheitswesen gesehen. Die Entlastung wird vielfach als zu gering eingeschätzt, während die Risiken für Datenqualität, Vergleichbarkeit und politische Steuerungsfähigkeit als hoch bewertet werden.
Meinungen im Detail
1. Informations- und Qualitätsverluste durch Streichungen
Ein zentrales Thema fast aller Stellungnahmen ist die Gefahr erheblicher Informations- und Qualitätsverluste durch die geplanten Streichungen von Statistiken und Merkmalen. Besonders betroffen sind die amtliche Berichterstattung über das Baugewerbe, die Beherbergungsstatistik (insbesondere die Erfassung von Schulungsheimen, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken) sowie die Kostenstrukturstatistik im Gesundheitswesen. Landesministerien, Bauverbände, der Deutsche Städtetag, Tourismusverbände (DTV, DHV), der Deutsche Bauernverband und viele weitere warnen, dass die Streichungen zu Datenlücken führen, die regionale Analysen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR), Fördermittelvergabe und die Steuerung von Politik und Verwaltung erschweren. Die Bau- und Arbeitgeberverbände betonen die Bedeutung der Erhebung des Auftragsbestands als Konjunkturindikator und lehnen eine Reduzierung der Erhebungen ab.
2. Auswirkungen auf die Beherbergungsstatistik und den Tourismus
Die geplanten Änderungen im Beherbergungsstatistikgesetz (Artikel 9) stoßen auf breite Ablehnung, insbesondere von Landesministerien, Tourismusverbänden, dem Deutschen Städtetag und Kommunen. Kritisiert wird, dass durch den Ausschluss von Reha-Kliniken und Schulungsheimen zentrale Kennzahlen für den Tourismus, Kurorte und die regionale Finanzsteuerung verloren gehen. Die Entlastungswirkung wird als gering eingeschätzt, da die Einrichtungen die Daten ohnehin erfassen müssen. Es wird vor einer Verfälschung der Tourismusstatistik, einer schlechteren Vergleichbarkeit und negativen Auswirkungen auf Förderprogramme und kommunale Einnahmen gewarnt. Auch der Widerspruch zur internationalen Tourismusdefinition wird thematisiert.
3. Kostenstrukturstatistik im Gesundheitswesen
GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, das Institut des Bewertungsausschusses und die Bundeszahnärztekammer kritisieren die geplanten Einschränkungen bei der Kostenstrukturstatistik. Sie betonen, dass eine Reduktion der Informationstiefe gravierende Folgen für die Arbeit des Bewertungsausschusses, die sachgerechte Vergütung und die Steuerung der medizinischen Versorgung hätte. Ohne die bisherigen Daten müssten aufwändigere und weniger verlässliche Stichproben durchgeführt werden, was zu mehr Bürokratie und geringerer Datenqualität führe. Die BZÄK fordert zudem eine Verlängerung des Erhebungsrhythmus zur Entlastung der Praxen.
4. Bedeutung regionaler und differenzierter Daten
Viele Landesministerien, die DIHK, der Deutsche Städtetag und Branchenverbände betonen die Notwendigkeit, regionale und differenzierte Daten weiterhin zu erheben. Die geplante stärkere Fokussierung auf das statistische Unternehmen und die Herausnahme ganzer Unternehmensgrößenklassen wird kritisch gesehen, da dies die Aussagekraft für regionale Wirtschaftspolitik, Struktur- und Förderpolitik sowie die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen schwächt. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Niederlassungsebene für regionale Statistiken.
5. Bürokratieabbau und Digitalisierung
Die Ziele des Bürokratieabbaus, der Modernisierung und der stärkeren Nutzung digitaler Datenquellen (Once-Only-Prinzip) werden grundsätzlich begrüßt, insbesondere von Wirtschaftsverbänden, der DIHK, dem BDÜ und der isdv. Allerdings wird vielfach bemängelt, dass die tatsächliche Entlastung für Unternehmen zu gering ausfällt und neue Berichtspflichten oder Kompensationsmaßnahmen zu zusätzlicher Bürokratie führen könnten. Es wird gefordert, Entlastung und Datenverfügbarkeit gemeinsam zu denken und alternative Datenquellen systematisch einzubeziehen.
6. Methodische und rechtliche Umsetzung
Mehrere Stellungnahmen (u.a. Freie und Hansestadt Hamburg, Statistische Landesämter, Bauverbände) fordern klare Verbindlichkeiten, transparente Zeitpläne, ausreichende Ressourcen und rechtliche Grundlagen für Testerhebungen. Die Einbindung der Länder in die Entwicklung des neuen Systems wird als unerlässlich angesehen, um Datenlücken und Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden.
7. Spezifische Forderungen einzelner Gruppen
- Arbeitgeber- und Branchenverbände (BDI, BDA, DIHK, Bauverbände, GDV, DBV) fordern eine ausgewogene Balance zwischen Bürokratieabbau und Datenqualität, die Beibehaltung wichtiger Erhebungen und eine stärkere Beteiligung an der Reform.
- Gewerkschaften und Sozialverbände sind in den vorliegenden Stellungnahmen weniger prominent, jedoch betonen mehrere Akteure die Bedeutung der Statistiken für evidenzbasierte Politik und soziale Steuerung.
- Tourismus- und Kommunalverbände lehnen die geplanten Änderungen in der Beherbergungsstatistik ab und fordern die Sicherung der Datenbasis für Tourismus, Kurorte und kommunale Steuerung.
- Selbständigen- und Berufsverbände (isdv, BDÜ) begrüßen die Entlastung, fordern aber eine einheitliche Definition von Selbstständigkeit und eine belastungsarme Datenerhebung.
8. Verfassungsrechtliche Aspekte
In keiner der Stellungnahmen werden explizit verfassungsrechtliche Bedenken oder Einschätzungen zur Verfassungswidrigkeit geäußert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ziele der Reform weitgehend geteilt werden, die konkrete Ausgestaltung jedoch vielfach als unausgewogen kritisiert wird. Insbesondere die Sicherung der Datenqualität, die Berücksichtigung regionaler und branchenspezifischer Besonderheiten sowie die tatsächliche Entlastung der Unternehmen stehen im Mittelpunkt der Kritik und der Forderungen nach Nachbesserung.
„Insgesamt bittet die BWAI daher darum, bei den weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf darauf zu achten, dass notwendige Entlastungen für Unternehmen nicht zu Lasten der Aussagekraft, regionalen Nutzbarkeit und zeitlichen Vergleichbarkeit der Wirtschaftsstatistiken gehen.“
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) der Freien und Hansestadt Hamburg äußert sich zum Entwurf des Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes. Sie begrüßt grundsätzlich die Modernisierung der Berichtspflichten, den Abbau von Bürokratiekosten und die Entlastung der Unternehmen durch verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten und das sogenannte Once-Only-Prinzip (Unternehmen sollen bestimmte Informationen nur einmal an Behörden übermitteln müssen). Besonders wichtig ist der BWAI jedoch, dass die Qualität, Belastbarkeit und fachliche Differenzierung der Daten erhalten bleiben. Die BWAI betont, dass nationale und regionale Datenbedarfe, insbesondere für die Wirtschafts-, Struktur- und Regionalpolitik, weiterhin angemessen berücksichtigt werden müssen, auch wenn diese nicht durch EU-Recht vorgeschrieben sind. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Bedeutung einer differenzierten und zeitnahen Datengrundlage auf Branchenebene, 2) die Notwendigkeit, regionale und nationale Datenbedarfe nicht zu vernachlässigen, und 3) die Forderung, dass Entlastungen für Unternehmen nicht auf Kosten der Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Statistiken gehen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir unterstützen die übergeordnete Zielsetzung des Gesetzentwurfs – den Aufbau eines kohärenten, entlastenden und modernen Systems der Unternehmensstatistiken. Zugleich plädieren wir nachdrücklich dafür, die Informationsbasis für konjunkturelle Analysen nicht zu verengen.“
Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensstatistiken, insbesondere die Modernisierung, Digitalisierung und Vereinheitlichung der statistischen Erhebungen. Positiv hervorgehoben wird die stärkere Nutzung bereits vorhandener Verwaltungs- und Unternehmensdaten, was das sogenannte 'Once-Only-Prinzip' unterstützt und die Berichtslast für Unternehmen verringert. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Streichung des Erhebungsmerkmals 'Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe', das als wichtiger Frühindikator für die Baukonjunktur dient und nicht durch andere Indikatoren ersetzt werden kann. Auch die Streichung des Jahresberichts und der Investitionserhebung im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe wird grundsätzlich begrüßt, sofern Datenqualität und Vergleichbarkeit gewährleistet bleiben. Der Verband fordert, dass die analytische Aussagekraft der amtlichen Statistik nicht eingeschränkt wird und zusätzliche Bürokratiekosten vermieden werden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Bedeutung des Merkmals 'Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe' für die Baukonjunktur, 2. Die Vorteile der Digitalisierung und Vereinheitlichung der Statistik, 3. Die Notwendigkeit, die Datenqualität und Entlastung der Unternehmen sicherzustellen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000810 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfs sehen wir diese notwendige Balance zwischen Entlastung und Sicherung zentraler Informationsbedarfe jedoch noch nicht in ausreichendem Maße adressiert. Vor diesem Hintergrund bitten wir, die genannten Anmerkungen und kritischen Aspekte im weiteren Reformprozess sorgfältig zu berücksichtigen und in die kommenden Abstimmungen einzubeziehen.“
Die Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Referentenentwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes begrüßt grundsätzlich das Ziel, statistische Meldepflichten für Unternehmen zu reduzieren und das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) zu modernisieren. Die Verbände unterstützen die Konsolidierung der Einzelstatistiken und eine neue Erhebungsstruktur, fordern jedoch eine schrittweise, methodisch fundierte Umsetzung, um Qualität und Aussagekraft der Statistiken zu sichern. Kritisch sehen sie die geplante Reduzierung von Meldepflichten ausschließlich anhand von EU-Vorgaben, da nationale Informationsbedarfe nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Erhebung des Auftragsbestands als Konjunkturindikator, 2) die Notwendigkeit, die Strukturstatistik im Bauhauptgewerbe zu erhalten, und 3) die Fortführung der Investitionserhebung der Betriebe. Die Stellungnahme fordert eine ausgewogene Balance zwischen Bürokratieabbau und Datenqualität sowie ausreichende Übergangsfristen und Rückfalloptionen bei Änderungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7749519702-29 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne eine solide Datengrundlage ist die Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung auf einem Auge blind. Der BDÜ fordert daher eine Legaldefinition von selbstständiger Erwerbstätigkeit, die übergreifend für das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht gilt und eine eindeutige statistische Erfassung Selbstständiger ermöglicht.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) begrüßt grundsätzlich die Reform des Unternehmensstatistikrechts, die auf Bürokratieabbau und Modernisierung der Unternehmensstatistiken abzielt. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Situation selbstständiger Dolmetscher und Übersetzer, insbesondere Soloselbstständiger. Der BDÜ kritisiert die bisher uneinheitlichen Definitionen von Selbstständigkeit und Soloselbstständigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen und fordert eine einheitliche Legaldefinition, die für Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht gilt. Zudem wird betont, dass die statistische Erfassung nach dem Once-only-Prinzip erfolgen muss, um zusätzliche Belastungen für Kleinstunternehmen zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik uneinheitlicher Definitionen und deren Auswirkungen auf die Datenlage, 2) Die Notwendigkeit einer klaren und übergreifenden Legaldefinition von Selbstständigkeit, 3) Die Forderung nach einer möglichst einfachen und belastungsarmen Datenerhebung für Soloselbstständige.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein systematischer Abbau von Berichtspflichten leistet einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Praxen und schafft Freiräume für die eigentliche Kernaufgabe der Zahnärzteschaft: die qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung.“
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, der auf eine Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen, insbesondere auch für kleinere und mittlere Zahnarztpraxen, abzielt. Die Stellungnahme hebt hervor, dass statistische Meldepflichten und regelmäßige Datenerhebungen einen erheblichen administrativen Aufwand verursachen, der die Ressourcen der Praxen bindet, ohne einen direkten Nutzen für die Patientenversorgung zu bringen. Besonders betont werden drei Aspekte: Erstens fordert die BZÄK, dass der Wegfall der statistischen Erfassung von Praxislaboren ausdrücklich nicht die Berechtigung zum Betrieb solcher Labore beeinträchtigt, da diese ein integraler Bestandteil des zahnärztlichen Berufsbildes sind. Zweitens spricht sich die BZÄK für eine Verlängerung des Erhebungsrhythmus der Kostenstrukturerhebung von jährlich auf einen Zwei- oder Vierjahresturnus aus, um die Belastung der Praxen zu verringern und die Datenqualität zu erhöhen. Drittens wird die Notwendigkeit betont, die Gesetzesbegründung entsprechend klarzustellen und die Praxisnähe im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Referentenentwurf ausgewiesene jährliche Entlastungswirkung aus Unternehmenssicht steht in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand für statistische Meldepflichten. Die Reform wird als notwendiger erster Schritt begrüßt, muss jedoch durch konkrete, messbare und zeitnah wirksame Entlastungsziele ergänzt werden, um Vertrauen in den von der Bundesregierung angekündigten Bürokratieabbau zu schaffen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung der amtlichen Wirtschaftsstatistiken in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und das Statistiksystem effizienter zu gestalten, unter anderem durch die stärkere Nutzung digitaler Datenquellen (Once-Only-Prinzip: Daten werden nur einmal erhoben und mehrfach verwendet) und die Reduktion paralleler Erhebungen. Die DIHK begrüßt die geplante Entlastung, kritisiert jedoch, dass die tatsächliche Reduktion des Aufwands für Unternehmen zu gering ausfällt und viele Unternehmen weiterhin erheblich belastet bleiben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Entlastung und Datenverfügbarkeit gemeinsam zu denken, da eine zu starke Reduktion der Erhebungen die Aussagekraft regionaler Wirtschaftsdaten gefährden kann; 2) Die Forderung nach verbindlichen Zeitplänen und weitergehenden Reformschritten, um den Bürokratieabbau wirksam und spürbar zu machen; 3) Die Auswirkungen auf die regionale Wirtschaftspolitik, da weniger verfügbare Daten die Steuerungsfähigkeit von Kammern, Kommunen und Ländern beeinträchtigen könnten. Die DIHK empfiehlt, alternative Datenquellen systematisch einzubeziehen und regionale Mindestindikatoren zu sichern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein spürbarer Bürokratieabbau kann nur mit einer weitreichenden Vereinfachung der Erhebungspflichten wirksam gelingen. Nur so bleibt die EU-Agrarstatistik zukunftsfähig und handlungsorientiert, um ihre wichtige Rolle in der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft auch weiterhin zu erfüllen.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG), da er das Ziel des Bürokratieabbaus aufgreift, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Der Verband betont jedoch, dass die angestrebte Reduzierung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen um rund 10 Millionen Euro im Vergleich zu den gesamten Bürokratiekosten gering ist und fordert weitergehende Entlastungen, insbesondere für die Landwirtschaft. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer umfassenden Beteiligung der Wirtschaftsverbände an der Reform der amtlichen Statistik, 2) die Gefahr von Verlagerungseffekten bei der Kürzung von Statistikpflichten, die zu Mehraufwand an anderer Stelle führen können, und 3) die Kritik an neuen EU-bedingten Statistikpflichten, die dem versprochenen Moratorium widersprechen und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen könnten. Der DBV fordert eine Vereinfachung und Reduzierung der Erhebungspflichten, insbesondere im Bereich der EU-Agrarstatistik (z.B. SAIO, FSDN), und spricht sich gegen neue EU-Initiativen wie das 'EU Observatory on Farmland' aus.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gute Statistiken sind essenziell für eine effektive Verwaltung. Daher liegt das große Optimierungspotenzial nicht in der Abschaffung nützlicher Statistiken, da dies wichtige Entscheidungsgrundlagen gefährden würde. Vielmehr sollte der Fokus auf der grundlegenden Vereinfachung der Datenerfassung liegen.“
Der Deutsche Städtetag begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes. Die Stellungnahme betont, dass gute Statistiken für eine effektive Verwaltung unerlässlich sind und warnt davor, nützliche Statistiken abzuschaffen, da dies wichtige Entscheidungsgrundlagen gefährden würde. Stattdessen wird eine grundlegende Vereinfachung der Datenerfassung gefordert, insbesondere durch die rechtliche und technische Ermöglichung des Zugriffs auf bereits im Verwaltungsverfahren erfasste Daten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Zugang kommunaler Statistikstellen zu relevanten Daten, um Doppelaufwand zu vermeiden. Außerdem wird empfohlen, die betroffenen Fachgesetze – wie das Beherbergungsstatistikgesetz – dahingehend zu prüfen, wie Übermittlungsvorschriften an kommunale Statistikstellen formuliert werden können. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Aufwandsverminderung bei berichtenden Stellen, wobei der Wegfall der Berichtspflicht für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken kritisch gesehen wird, da die angestrebte Entlastung nicht signifikant sei und diese Daten für Kurorte wichtig bleiben.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In der Gesamtschau ist festzustellen, dass die zu erwartenden negativen Effekte für Statistik, Planung, Steuerung und wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere im ländlichen Raum – erheblich sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie nachdrücklich, von der Streichung der Erhebungsbereiche 'Schulungsheime' sowie 'Vorsorge- und Rehabilitationskliniken' abzusehen.“
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) äußern sich kritisch zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG), insbesondere zur geplanten Streichung der Erhebungsbereiche 'Schulungsheime' sowie 'Vorsorge- und Rehabilitationskliniken' aus der Beherbergungsstatistik. Sie argumentieren, dass Übernachtungszahlen in diesen Bereichen eine zentrale Grundlage für die Bewertung touristischer Entwicklungen darstellen und deren Wegfall die amtliche Statistik erheblich verzerren würde. Die Stellungnahme hebt besonders hervor: (1) Die Gefahr einer Verfälschung wichtiger Kennzahlen im Tourismus, was zu einer schlechteren Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit des Gesundheitstourismus führen würde; (2) den finanziellen Schaden durch notwendige Anpassungen bestehender Kennzahlensysteme und die Auswirkungen auf Förderprogramme und kommunale Einnahmen; (3) den Widerspruch zur internationalen Tourismusdefinition der Vereinten Nationen und den bestehenden nationalen Gestaltungsspielraum, der eine Einbeziehung dieser Einrichtungen weiterhin ermöglichen würde.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Abschaffung der Statistik zur Erfassung der Auftragsbestände dürfte mit erheblichen volkswirtschaftlichen Folgekosten verbunden sein.“
Die Stellungnahme betont die zentrale Rolle der amtlichen Wirtschaftsstatistik für fundierte Entscheidungen von Unternehmen, Arbeitnehmern, deren Vertretungen sowie staatlichen Akteuren der Wirtschaftspolitik. Durch den technologischen Fortschritt sind die Möglichkeiten zur Datenauswertung zwar gestiegen, jedoch wächst auch der Bedarf an detaillierten Daten, da wirtschaftliche Zusammenhänge komplexer und weniger vorhersehbar werden. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Erfassung von Auftragsbeständen, um frühzeitig Hinweise auf Kapazitätsengpässe und Auslastungsprobleme zu erhalten. Die Abschaffung dieser Statistik wird als riskant bewertet, da sie zu gravierenden Fehleinschätzungen führen könnte. Ausführlich thematisiert werden (1) die wachsende Komplexität und Instabilität wirtschaftlicher Zusammenhänge, (2) die Notwendigkeit der Auftragsbestandserfassung für effektives Monitoring insbesondere im Kontext der Sondervermögen Bundeswehr und Infrastruktur/Klimaneutralität, und (3) die Gefahr erheblicher volkswirtschaftlicher Folgekosten durch den Wegfall dieser Statistik.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir sprechen uns gegen diese Streichung der Erhebungsbereiche Schulungsheime sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Beherbergungsstatistikgesetz aus.“
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation der Freien Hansestadt Bremen äußert sich kritisch zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, insbesondere zu Artikel 9, der eine Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes vorsieht. Konkret soll die bisherige statistische Erhebung von Schulungsheimen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken entfallen, um eine Harmonisierung mit EU-Recht und eine Entlastung der Berichtspflichtigen zu erreichen. Bremen lehnt diese Streichung ab, da dadurch zentrale Kennzahlen für den Tourismus wie Aufenthaltsdauer und Bettenauslastung weniger aussagekräftig und nicht mehr mit Vorjahresdaten vergleichbar wären. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Kennzahlen für das Tourismus-Controlling in Bremen, 2) Die negativen Auswirkungen auf interne und externe Reportings sowie Unternehmenssteuerungsinstrumente, 3) Die Einschätzung, dass die Bürokratieentlastung vor allem großen Kliniken, nicht aber der Tourismusbranche zugutekommt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insbesondere im Baugewerbe wird es eine Reduktion von Informationen für kleine Betriebe mit weniger als zwanzig Beschäftigten geben, die bisher aus der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe (BHG) und der Jährlichen Erhebung im Ausbaugewerbe (ABG) gewonnen wurden.“
Die Stellungnahme der Freien und Hansestadt Hamburg zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG) weist auf mehrere Unstimmigkeiten im Gesetzestext und in der Synopse hin, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen Betrieben und Unternehmen sowie bei der Streichung ganzer Erhebungen im Baugewerbe. Kritisch hervorgehoben wird die geplante Reduktion von Erhebungen, die bisher wichtige Informationen über kleine Betriebe im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe lieferten, wie etwa Beschäftigtenzahlen, Umsätze und Arbeitsstunden. Die Stellungnahme betont, dass diese Daten auch von Branchenverbänden als wichtig erachtet werden. Positiv bewertet wird die Änderung im Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (VerdStatG), die von der amtlichen Statistik befürwortet wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass für notwendige Testerhebungen im Rahmen der Reform keine ausreichende Rechtsgrundlage im Gesetzentwurf enthalten ist. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) die Auswirkungen der Streichung von Erhebungen im Baugewerbe, 2) die Problematik der fehlenden Rechtsgrundlage für Testerhebungen im Projekt SysdU, und 3) die Entlastung bestimmter Einrichtungen von der Berichtspflicht im Bereich der Beherbergungsstatistik.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ziel sollte eine ausgewogene Lösung sein, die sowohl zur Entlastung der Unternehmen beiträgt als auch die Funktionsfähigkeit der wirtschaftlichen Datenbasis langfristig sichert.“
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Ziel des Unternehmensstatistikreformgesetzes, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und statistische Erhebungen effizienter zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird, dass die amtliche Statistik eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen darstellt und nicht allein auf EU-Mindestvorgaben reduziert werden sollte. Für Versicherungen sind verlässliche und konsistente Daten essenziell, etwa für Risikobewertung, Vertragsgestaltung und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Der GDV fordert, dass Reformen auf einer Kosten-Nutzen-Basis erfolgen und überflüssige Berichtspflichten abgebaut werden, ohne dabei die Qualität und Verfügbarkeit wichtiger Daten zu gefährden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung einer stabilen und hochwertigen Datenbasis für die Versicherungswirtschaft, 2) Die Notwendigkeit einer differenzierten Prüfung geplanter Anpassungen, um Informationsverluste zu vermeiden, und 3) Die Forderung nach einer ausgewogenen Balance zwischen Bürokratieabbau und Sicherung der Datenqualität.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus den genannten Gründen wird die geplante Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik daher abgelehnt.“
Der GKV-Spitzenverband äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, insbesondere zur geplanten Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, nationale Berichtspflichten zu reduzieren und Bürokratie abzubauen, indem die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich eingeschränkt wird. Der Verband betont jedoch, dass die geplante Reduktion der Informationstiefe gravierende Auswirkungen auf die Arbeit des Bewertungsausschusses Ärzte hätte. Dieser Ausschuss benötigt detaillierte und neutrale Daten zu Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen von Arzt- und Psychotherapiepraxen, um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weiterzuentwickeln und die Vergütung im ambulanten Bereich sachgerecht zu steuern. Ohne die bisherige Kostenstrukturerhebung müssten eigene, aufwändigere und weniger verlässliche Stichproben durchgeführt werden, was zu erhöhter Bürokratielast und geringerer Datenqualität führen würde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die zentrale Rolle der Kostenstrukturstatistik für die Arbeit des Bewertungsausschusses und die Steuerung der medizinischen Versorgung, 2) Die negativen Folgen einer Reduktion der Informationstiefe für die Datenqualität und die Belastung der Praxisinhaber, 3) Die Bedeutung repräsentativer Kostenerhebungen für eine sachgerechte Begrenzung von Vergütungsanstiegen im Gesundheitswesen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gemeinsames Ziel sollte sein, eine Entlastung der Unternehmen zu realisieren, ohne dabei die unverzichtbare Datenbasis für die Steuerung der Bauwirtschaft und der Infrastrukturpolitik zu gefährden.“
Die Stellungnahme der beiden Bauverbände kritisiert den Referentenentwurf zum Unternehmensstatistikreformgesetz, insbesondere die geplanten Streichungen in der amtlichen Baustatistik. Die Bauwirtschaft betont, dass präzise und differenzierte statistische Informationen für Unternehmen und staatliche Planung unerlässlich sind, etwa um Investitionen, Fachkräftebedarf und Baukapazitäten einschätzen zu können. Besonders ausführlich wird auf die Bedeutung der Erhebung des Auftragsbestandes, der sogenannten Ergänzungserhebung zur Umsatz- und Beschäftigtenstruktur sowie die Notwendigkeit einer Vollerhebung über alle Betriebsgrößen eingegangen. Die Stellungnahme argumentiert, dass die geplanten Kürzungen zu erheblichen Informationsverlusten führen und die Steuerung der Bauwirtschaft sowie die Infrastrukturpolitik beeinträchtigen würden. Sie fordert, die amtliche Statistik in ihrer bisherigen Form beizubehalten und weiterzuentwickeln. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit der Erhebung des Auftragsbestandes als Indikator für die Baukonjunktur. 2) Die Bedeutung der Ergänzungserhebung für differenzierte Analysen nach Betriebsgröße, Wirtschaftszweig und Stellung im Betrieb. 3) Die Ablehnung einer Abschneidegrenze, da nur eine Vollerhebung belastbare Aussagen über die Branche ermöglicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000789, R005093 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Zielsetzung des Bürokratieabbaus bei gleichzeitiger Sicherstellung der EU-Lieferverpflichtungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 549/2013 wird unterstützt; ein unmittelbarer und nahtloser Übergang zwischen dem Wegfall bestehender Erhebungen und den Regelungen in Artikel 3 ist zwingend erforderlich, um Datenlücken bei den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Erwerbstätigenrechnung zu verhindern und die Aussagekraft der Ergebnisse zu sichern.“
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum bewertet den Referentenentwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG) überwiegend positiv und unterstützt die Ziele zur Verbesserung der Kohärenz zwischen Konjunktur- und Strukturstatistiken sowie zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig wird betont, dass die Streichung von Statistiken oder einzelnen Merkmalen zu Informationsverlusten für Datennutzende wie Ministerien, Landesbehörden oder Verbände führen kann. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, regionale Daten in ausreichender Tiefe und Qualität zu erhalten, insbesondere für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und die Erwerbstätigenrechnung (ETR), 2) Die Ablehnung der Änderungen im Beherbergungsstatistikgesetz (Artikel 9), da hierdurch wichtige Daten für Kurorte und ländliche Regionen verloren gehen würden, und 3) Die Auswirkungen auf den Ressourceneinsatz und die Qualifikation des Personals im Hessischen Statistischen Landesamt, da künftig höher qualifiziertes Personal benötigt wird. Die Stellungnahme fordert, Niederlassungen und Betriebe weiterhin als eigenständige Einheiten statistisch zu erfassen und warnt vor Datenlücken und negativen Folgen für die regionale Planung und Steuerung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Höhe dieser Minderung steht unserer Ansicht nach in keinem guten Verhältnis zum Nutzen der Daten der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich für den Bewertungsausschuss Ärzte im Speziellen und die Gesundheitspolitik in Deutschland im Allgemeinen.“
Das Institut des Bewertungsausschusses äußert sich kritisch zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, insbesondere zu den geplanten Änderungen am Kostenstrukturstatistikgesetz (KoStrukStatG). Der Gesetzentwurf sieht vor, ab 2027 bestimmte Angaben von Arztpraxen und Praxen psychologischer Psychotherapeuten, wie Organisationsform, Kooperationsform und Art der Tätigkeit (z.B. Fachgebiet), nicht mehr zu erheben. Das Institut betont, dass diese Daten für die Weiterentwicklung des vertragsärztlichen Vergütungssystems, insbesondere für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), unerlässlich sind. Ohne diese differenzierten Daten wären die Kostenstrukturerhebungen für den Bewertungsausschuss unbrauchbar, was zu zusätzlichem Befragungsaufwand und höherer Belastung der Praxen führen würde. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der tatsächliche Entlastungseffekt für die Praxen deutlich geringer ausfällt als im Gesetzentwurf angegeben. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit differenzierter Kostendaten nach Fachgebiet und Organisationsform, 2) Die geringe tatsächliche Entlastung der Praxen durch die geplante Änderung, und 3) Die Bedeutung der Kostenstrukturstatistik für gesundheitspolitische Entscheidungen und gesetzliche Aufgaben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Entwurf bietet eine reale Chance, statistische Berichtspflichten nachhaltig zu reduzieren und das Once-Only-Prinzip mit Leben zu füllen.“
Die Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen der Veranstaltungswirtschaft e.V. (isdv) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum ersten Unternehmensstatistikreformgesetz. Der Verband lobt die geplante Reduzierung von Berichtspflichten und die stärkere Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten, was insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige eine spürbare Entlastung bedeuten kann. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer Verbindlichkeiten und Zeitpläne bei der Einführung neuer Systeme, um parallele Meldewege und Unsicherheiten zu vermeiden. 2) Die Forderung, Testerhebungen zeitlich strikt zu begrenzen und transparent zu gestalten, damit sie nicht zu dauerhaften Zusatzbelastungen werden. 3) Die besondere Berücksichtigung der projektbasierten, saisonalen und internationalen Struktur der Veranstaltungswirtschaft sowie die statistische Sichtbarkeit von Selbständigen und Soloselbständigen, die bislang unzureichend abgebildet werden. Die isdv mahnt an, dass Bürokratieabbau nicht durch neue Pflichten für Unternehmen konterkariert werden darf und bietet ihre Unterstützung für den weiteren Reformprozess an.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000099 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die hiermit einhergehenden bürokratischen Aufwände für die Praxisinhaber ständen in keinem Verhältnis zu den mit dem Ziel des Rückbaus nationaler Berichtspflichten vorgesehenen Reduktion bürokratischer Lasten. Vielmehr würde sich der Aufwand erhöhen.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußert sich zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (UStatRefG) und insbesondere zur geplanten Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik (§ 3). Die KBV kritisiert die beabsichtigte Streichung von Absatz 2, da dadurch die differenzierte Datenbasis für den Bewertungsausschuss verloren ginge. Diese Daten sind notwendig, um die ambulant abrechnungsfähigen Leistungen sachgerecht zu bewerten. Ohne die differenzierten Daten müssten zusätzliche, nicht verpflichtende Stichprobenerhebungen durchgeführt werden, was den bürokratischen Aufwand für Praxisinhaber erheblich erhöhen würde. Die KBV hebt zudem die Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems hervor, die in EU-Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung einer differenzierten Datenbasis für den Bewertungsausschuss, 2) Die negativen Folgen einer Streichung für den bürokratischen Aufwand in Praxen, 3) Die Besonderheiten des dualen Gesundheitssystems Deutschlands im Vergleich zur EU.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt führt die vorgesehene Änderung damit zu einer signifikanten Schwächung der statistischen Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen sowie zu zusätzlichen administrativen Aufwänden, ohne dass eine zielgenaue Entlastungswirkung erkennbar wird.“
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes und nimmt insbesondere zu geplanten Änderungen in der Unternehmensstatistik, der Statistik im Produzierenden Gewerbe sowie der Beherbergungsstatistik Stellung. Zentrale Punkte sind die geplante Streichung verschiedener Statistiken im Bauhauptgewerbe, die Herausnahme von Schulungsheimen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken aus der Beherbergungsstatistik und die Übermittlung von Daten aus dem Bundesanzeiger. Die Stellungnahme begrüßt die Entlastung der Unternehmen durch den Wegfall von Berichtspflichten, warnt aber vor erheblichen Nachteilen für die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der amtlichen Statistik, insbesondere im Bereich des Gesundheitstourismus und der regionalen Erwerbstätigenrechnung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die negativen Auswirkungen der Herausnahme von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen auf die Aussagekraft der Tourismusstatistik, 2) Die Risiken für die regionale Erwerbstätigenrechnung durch den Wegfall der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe, 3) Die Notwendigkeit, für die Übermittlung von Jahresabschlüssen aus dem Bundesanzeiger einen längeren Zeitraum (fünf Geschäftsjahre) zu berücksichtigen, um die Datenqualität zu sichern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gleichwohl überwiegen jedoch im Ergebnis die Entlastungen in der Wirtschaft, die zu einem Abbau von Bürokratie beitragen, die teilweise entstehenden Informationsverluste.“
Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensstatistik grundsätzlich positiv, insbesondere die Reduzierung nationaler Berichtspflichten und die Modernisierung der Statistiksysteme. Es wird jedoch betont, dass bestimmte Berichtspflichten, die nicht direkt auf EU-Vorgaben beruhen, weiterhin für andere wichtige Zwecke wie die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL) benötigt werden. Die Stellungnahme warnt davor, die Erhebungen zu stark auf das statistische Unternehmen zu fokussieren und dabei die Niederlassungsebene zu vernachlässigen, da diese für regionale Statistiken unverzichtbar ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Niederlassungsebene für die regionale Statistik und die Einhaltung von EU-Vorgaben, 2) Die Gefahr von Informationsverlusten für Politik und Verwaltung bei der Streichung von Merkmalen, 3) Die spezifische Ablehnung der geplanten Änderungen im Beherbergungsstatistikgesetz, da diese zu einem Verlust wichtiger Daten führen und möglicherweise sogar die Bürokratie erhöhen könnten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine vollständige Streichung ganzer Statistiken und damit der Totalverlust einer Datengrundlage erscheint jedoch bei der Wichtigkeit von Wirtschaftsdaten nicht zielführend, wenn die Lage eines Wirtschaftsbereichs beurteilt werden soll.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Niedersachsen (MW Hannover) zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes bewertet die geplanten Änderungen differenziert. Das Reformvorhaben zielt auf Bürokratieabbau und Modernisierung der Unternehmensstatistiken ab, etwa durch die Streichung nationaler Erhebungen, die über EU-Vorgaben hinausgehen, und die stärkere Nutzung von Verwaltungsdaten. Grundsätzlich wird die Reform und der Systemwechsel zu einem effizienteren Statistiksystem befürwortet. Kritisch gesehen werden jedoch insbesondere die geplanten Streichungen von Investitionserhebungen bei bestimmten Unternehmen (z.B. Erdgasförderung), die Streichung wichtiger Merkmale wie der Umsatzsteuer und des Auftragsbestands sowie die vollständige Abschaffung von Strukturerhebungen im Bau- und Ausbaugewerbe. Diese Maßnahmen würden zu erheblichen Informationsverlusten führen, insbesondere für kleine Unternehmen und die regionale Statistik. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Folgen der Streichung von Strukturerhebungen im Baugewerbe, wodurch kleine Betriebe statistisch unsichtbar würden und regionale Auswertungen massiv erschwert würden; 2) Die Bedeutung der Investitionserhebungen für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die Datenlieferung an Eurostat; 3) Die Notwendigkeit, bei der Nutzung neuer Datenquellen wie dem Bundesanzeiger und dem Transparenzregister, methodische Testphasen und wiederholte Datenlieferungen vorzusehen, um die Datenqualität zu sichern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„MWIKE erkennt den Reformbedarf in der amtlichen Statistik grundsätzlich an und begrüßt den Entwurf, sieht jedoch im Einzelfall Anpassungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Regionalisierung von Daten, der Datenlücke im Baugewerbe und der Einschränkung der Beherbergungsstatistik.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erkennt den grundsätzlichen Reformbedarf in der amtlichen Unternehmensstatistik an und begrüßt den Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes. Es werden jedoch einige konkrete Anpassungsbedarfe benannt: Erstens wird kritisiert, dass durch die neue statistische Ausrichtung regionale Daten auf Niederlassungsebene entfallen oder eingeschränkt werden, was die Regionalisierung der Daten erschwert. Zweitens wird eine vierjährige Datenlücke im Baugewerbe durch die geplanten Änderungen befürchtet und empfohlen, die Umstellung auf das neue System (SysdU) erst ab 2030 vorzunehmen. Drittens wird die geplante Änderung der Beherbergungsstatistik abgelehnt, da sie die Nutzbarkeit der Daten für die kommunale Tourismusplanung zu stark einschränkt. Besonders ausführlich thematisiert werden die Bedeutung regionalisierbarer Daten, die Problematik der Datenlücke im Baugewerbe sowie die Nutzung vorhandener Verwaltungs- und Unternehmensdaten zur Entlastung der Unternehmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es wird sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheime weiterhin in vollem Umfang in der amtlichen Statistik zu erfassen. Eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs unter Berücksichtigung der genannten Punkte wird für erforderlich gehalten.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern lehnt die geplante Herausnahme von Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie Schulungsheimen aus der amtlichen Beherbergungsstatistik im Rahmen des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG) ab. Die Stellungnahme betont, dass eine vollständige und verlässliche Datengrundlage für evidenzbasierte politische und fachliche Entscheidungen, eine zielgerichtete Förderpolitik und eine bedarfsgerechte Infrastrukturplanung unerlässlich ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Daten für die regionale Entwicklung und die Abbildung der Realität, 2) Die Tatsache, dass trotz Herausnahme aus der Statistik die Daten weiterhin für andere Zwecke erhoben werden müssten, wodurch keine Einspareffekte entstehen, und 3) Die Gefahr, dass die gesellschaftliche und politische Wahrnehmung der Einrichtungen sowie deren Finanzierung und Weiterentwicklung ohne solide Datenbasis leiden könnten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Von der ersatzlosen Streichung der beiden Strukturerhebungen im Baugewerbe wird aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern daher dringend abgeraten. Stattdessen könnte ein Stichprobenkonzept überlegt werden, das über Rotation weniger Betriebe als derzeit belastet, aber dennoch hinlängliche Ergebnisse, auch für die kleinbetrieblichen Strukturen im Baugewerbe, ermöglicht.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern) bewertet den Referentenentwurf zum ersten Unternehmensstatistikreformgesetz. Ziel des Gesetzentwurfs ist einerseits die Reduzierung von sogenanntem Gold-Plating (Übererfüllung von EU-Vorgaben im deutschen Recht), andererseits die grundlegende Modernisierung der Unternehmensstatistik. Die Stellungnahme begrüßt die Entlastung der Unternehmen von Bürokratie, sieht aber weiteren Reformbedarf, insbesondere bei der Balance zwischen Nutzen und Belastung der Statistikpflichten. Besonders kritisch wird der geplante Wegfall von Strukturerhebungen im Baugewerbe ab 2027 gesehen, da dadurch fast 90% der bauhauptgewerblichen und 70% der ausbaugewerblichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern statistisch nicht mehr erfasst würden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die regionale Wirtschaftsstruktur und die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Die Stellungnahme empfiehlt stattdessen ein Stichprobenkonzept, um die Belastung zu reduzieren, aber dennoch aussagekräftige Daten zu erhalten. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Auswirkungen auf die Beherbergungsstatistik (insbesondere durch den Wegfall von Vorsorge- und Rehabilitationskliniken aus dem Berichtskreis) sowie die Bedeutung der Datenquellen wie Bundesanzeiger und Bundesagentur für Arbeit für die zukünftige Unternehmensstatistik. Die Stellungnahme fordert eine stärkere Einbindung der Länder in die Entwicklung des neuen Systems und warnt vor Datenlücken und Brüchen in den Zeitreihen.
Tendenz: überwiegend ablehnend
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das geschätzte Einsparpotenzial von rund 100.000 € Bürokratiekosten im Saarland steht in keiner Relation zu der erwartbar großen Datenlücke und damit verbundenen Folgekosten für die saarländische Wirtschaft.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) des Saarlandes bewertet den Referentenentwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG) kritisch. Der Entwurf verfolgt das Ziel, Bürokratie im Bereich amtlicher Statistiken abzubauen und ein neues, digitales System für Unternehmensstatistiken einzuführen. Während das MWIDE die geplanten digitalen Vereinfachungen und das Once-Only-Prinzip (Unternehmen müssen Informationen nur einmal an Behörden übermitteln) grundsätzlich begrüßt, werden insbesondere die geplanten Streichungen und Änderungen bei den Statistiken im Produzierenden Gewerbe, im Bau- und Ausbaugewerbe sowie im Bereich der Tourismuswirtschaft abgelehnt. Das Ministerium befürchtet einen erheblichen Informationsverlust für das Saarland, da wichtige regionale Daten künftig nicht mehr erhoben werden. Die erwarteten Einsparungen an Bürokratiekosten werden als gering im Vergleich zu den Nachteilen für die regionale Wirtschaft und Politik angesehen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die drohende Datenlücke für das Saarland durch den Wegfall von Statistiken im Bau- und Ausbaugewerbe, 2) Die negativen Auswirkungen auf die Tourismusstatistik, insbesondere durch den Ausschluss von Reha-Kliniken und Schulungsheimen, und 3) Die geringe Kostenersparnis im Vergleich zum großen Informationsverlust.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht Schleswig-Holsteins steht die vorgesehene Entlastung daher nicht in einem angemessenen Verhältnis zum entstehenden Informationsverlust. Wir empfehlen daher, Artikel 9 in der vorgesehenen Form nicht umzusetzen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken weiterhin in der Beherbergungsstatistik zu erfassen.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, statistische Berichtspflichten für Unternehmen zu reduzieren und so Bürokratie abzubauen. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung schlankerer Meldepflichten und der verstärkten Nutzung bereits vorhandener Daten. Kritisch sieht das Ministerium jedoch die im Entwurf vorgesehene Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes (Artikel 9), nach der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken künftig nicht mehr in der Beherbergungsstatistik erfasst werden sollen. Dies würde laut Ministerium zu einem erheblichen Informationsverlust führen, da diese Einrichtungen etwa 10 Prozent der Übernachtungen in Schleswig-Holstein ausmachen. Die tatsächliche Entlastungswirkung wird als gering eingeschätzt, da die Kliniken die relevanten Daten ohnehin erfassen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen auf die Aussagekraft der amtlichen Tourismusstatistik, 2) Das Missverhältnis zwischen Entlastung und Informationsverlust, 3) Die Empfehlung, Artikel 9 nicht wie vorgesehen umzusetzen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir bitten daher Artikel 9 des Gesetzentwurf zu streichen.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz äußert sich zum Entwurf des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes (1. UStatRefG). Es wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Streichungen von Merkmalen und Statistiken zu Informationsverlusten führen können, insbesondere in der amtlichen Berichterstattung über Industrie und Baugewerbe. Dies könnte die politische Steuerung aufgrund einer unzureichenden Datenbasis erschweren. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Daten für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder (VGRdL), die für die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf Länder- und Kreisebene essenziell sind. Die Stellungnahme kritisiert explizit Artikel 9 des Gesetzentwurfs, da dadurch ab 2027 Schulungsheime sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken nicht mehr in der Beherbergungsstatistik erfasst würden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Tourismusstatistik und die finanzielle Steuerung auf kommunaler Ebene. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Gefahr von Informations- und Qualitätsverlusten durch die Streichung statistischer Merkmale, 2) Die besondere Bedeutung der Beherbergungsstatistik für Tourismus, Kurabgaben und regionale Finanzierungsmodelle, 3) Die geringe tatsächliche Entlastung durch die geplante Änderung und die Gefahr einer erhöhten Bürokratie durch Kompensationsmaßnahmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt bewertet der RatSWD den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur Modernisierung der Unternehmensstatistiken, weist jedoch darauf hin, dass Entlastung, Datenqualität und wissenschaftliche Nutzbarkeit in weiteren Verfahren gleichermaßen berücksichtigt und gesichert werden müssen.“
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für ein Unternehmensstatistikreformgesetz, das eine umfassende Reform der Unternehmensstatistiken vorsieht. Ziel ist es, das bisher inkonsistente und lückenhafte System zu modernisieren, die Nutzung bereits vorhandener Verwaltungs- und Unternehmensdaten zu verbessern und die Belastung der auskunftspflichtigen Unternehmen zu reduzieren. Besonders betont wird, dass die nationale und regionale Informationsbedarfe weiterhin berücksichtigt werden müssen, um evidenzbasierte Politik und Forschung zu ermöglichen. Kritisch sieht der RatSWD die geplante Herausnahme ganzer Unternehmensgrößenklassen (z.B. Kleinunternehmen) aus der Berichtspflicht, da dies zu Datenlücken und Qualitätsverlusten führen könnte. Hervorgehoben wird zudem die Notwendigkeit, die stärkere Nutzung digital verfügbarer Unternehmensdaten in Verwaltungen und Unternehmen zu fördern, um die Datenqualität zu erhöhen und Unternehmen zu entlasten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Gefahr von Daten- und Informationslücken durch den Rückbau nationaler Berichtspflichten, (2) die Risiken bei der Herausnahme ganzer Unternehmensgrößenklassen aus der Statistik, und (3) die Chancen durch die bessere Nutzung bereits vorhandener Daten für Forschung und Politik.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Reformvorhaben SysdU wird seitens des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen ausdrücklich unterstützt. Aufgrund der praktischen Erfahrungen in der statistischen Arbeit ist es unter den heutigen Gegebenheiten dringend angezeigt, ein neues, ganzheitliches Statistiksystem zu schaffen, mit dem kohärent, effizient und für die Wirtschaft belastungsarm für alle Bereiche und für alle Regionen repräsentative Ergebnisse für die Entscheidungsträger in Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie für die Wissenschaft bereitgestellt werden können.“
Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen bewertet den Entwurf des 1. Unternehmensstatistikreformgesetzes, das die amtlichen Unternehmensstatistiken in Deutschland grundlegend reformieren soll. Ziel ist ein neues, kohärentes und effizientes System (SysdU), das Bürokratie für Unternehmen abbaut und gleichzeitig repräsentative Daten für Politik, Verwaltung und Wissenschaft liefert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplanten Streichungen und Reduzierungen von Berichtspflichten, die zwar die Wirtschaft entlasten, aber zu erheblichen Informationsverlusten führen, insbesondere im Baugewerbe und bei kleinen Unternehmen. 2) Die methodische und organisatorische Vorbereitung des neuen Systems durch Testerhebungen und die stärkere Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten (Once-Only-Prinzip), wobei die Einbindung der Landesämter und ausreichende Ressourcen kritisch sind. 3) Die Notwendigkeit, Datenverluste durch Zwischenlösungen wie Stichprobenerhebungen abzufedern und die Qualitätssicherung im neuen System zu gewährleisten, was erhöhte Anforderungen an Personal und Ressourcen in den Statistikämtern mit sich bringt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Gesetzesvorhaben und das damit verfolgte Ziel, Bürokratie im Bereich der amtlichen Statistik zu reduzieren und eine Basis für die grundlegende Modernisierung des Systems der Unternehmensstatistiken zu schaffen, wird unsererseits ausdrücklich begrüßt. Allerdings erscheinen die Maßnahmen widersprüchlich und kurzfristig gedacht, der Anpassungsbedarf für die Statistiken nicht hinreichend analysiert.“
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum begrüßt grundsätzlich das Ziel des ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes, Bürokratie im Bereich der amtlichen Statistik zu reduzieren und das System der Unternehmensstatistiken zu modernisieren. Allerdings werden einzelne geplante Änderungen kritisch bewertet, insbesondere die Streichung wichtiger Erhebungen im Bauhauptgewerbe, da dadurch relevante Daten für die regionale Erwerbstätigenrechnung (ETR) und die Wirtschaftsanalyse verloren gehen könnten. Die geplante Aufhebung der Berichtspflichten für Schulungsheime und Reha-Kliniken im Beherbergungsstatistikgesetz wird abgelehnt, da dies massive Rückgänge der erfassten Übernachtungszahlen und damit eine Schwächung der Aussagekraft der Statistik zur Folge hätte. Außerdem wird betont, dass bei der stärkeren Fokussierung auf das statistische Unternehmen die Niederlassungsebene nicht vernachlässigt werden darf, da diese für regionale Statistiken unerlässlich ist. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Auswirkungen der Streichung von Erhebungen im Bauhauptgewerbe auf die Datenqualität und regionale Analysen, 2) Die Folgen der geplanten Änderungen im Beherbergungsstatistikgesetz für die Tourismusstatistik und Fördermittelvergabe, 3) Die Notwendigkeit, bei der Reform die regionale Ebene und die Qualität der Daten sicherzustellen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 333/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 29.05.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |