Zum Inhalt springen

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes (Neuregelung des Übergangsgeldes)

Das Gesetz wurde vom Bundesrat abgelehnt und befindet sich im Vermittlungsausschuss.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes (Neuregelung des Übergangsgeldes)
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:16.04.2026
Drucksache:21/5310 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Übergangszahlungen („Übergangsgeld“) für ehemalige Bundesminister zu reformieren und deutlich zu reduzieren. Künftig soll das Übergangsgeld nur noch für die Anzahl voller Monate gezahlt werden, in denen ein Minister tatsächlich Amtsbezüge erhalten hat – mindestens einen, höchstens zwölf Monate. In den ersten drei Monaten beträgt das Übergangsgeld das Amtsgehalt (ohne Zulagen und Zuschläge), danach die Hälfte davon für maximal neun weitere Monate. Der Entwurf stammt von Abgeordneten und der Fraktion der AfD, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Es wird eine Vorgeschichte erwähnt: Die bisherige Regelung sieht vor, dass auch Minister, die nur sehr kurz im Amt waren, für mindestens sechs Monate Übergangsgeld erhalten, was als überdimensioniert kritisiert wird. Als Beispiel wird der Fall der ehemaligen Familienministerin Anne Spiegel genannt, die nach nur viereinhalb Monaten Amtszeit 75.600 Euro Übergangsgeld erhielt. Die Regelung wurde 2008 von einer Drei-Jahres- auf eine Zwei-Jahres-Grenze verkürzt. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Es wird auch kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont die Notwendigkeit der Reform insbesondere angesichts der angespannten Wirtschaftslage in Deutschland. Es wird keine Alternative zur vorgeschlagenen Neuregelung genannt. Das Gesetz ist laut Entwurf mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Es wird kein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit gegeben. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs: 
 
- Die Bezugsdauer für das Übergangsgeld von Bundesministern wird von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. 
- In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden erhalten ehemalige Bundesminister das volle Amtsgehalt als Übergangsgeld. 
- In den folgenden maximal neun Monaten erhalten sie die Hälfte des Amtsgehalts als Übergangsgeld. 
- Das Übergangsgeld wird nur für so viele volle Monate gezahlt, wie der Minister ohne Unterbrechung im Amt war.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.04.2026
Erste Beratung:16.04.2026
Drucksache:21/5310 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente