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Gesetz zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften

kein Status
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften
Initiator:B90/Grüne
Status:Abgelehnt
Letzte Änderung:24.04.2026
Drucksache:21/5320 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/5546 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
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Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß. Dadurch sollen private Haushalte und Betriebe unmittelbar und dauerhaft entlastet, soziale Ungleichheiten abgebaut und Anreize für die Elektrifizierung von Wärme und Mobilität geschaffen werden. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht benannt. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird auf die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken einer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern hingewiesen. Es wird kritisiert, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte allgemeine Stromsteuersenkung bislang nicht umgesetzt hat. Zudem wird darauf verwiesen, dass bisherige Maßnahmen nicht ausreichen und die aktuelle Energiepolitik sogar die Abhängigkeit von fossilen Energien verstärkt habe. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Senkung der Stromsteuer Mindereinnahmen von etwa 6 Milliarden Euro jährlich. Für Länder und Kommunen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Es werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf hebt hervor, dass die Maßnahme die Stromsteuer für alle vereinheitlicht und zahlreiche Ausnahmen und Befreiungen überflüssig macht, was das Steuerrecht vereinfacht. Zudem wird betont, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte überproportional profitieren. Der Entwurf sieht keine Alternativen zur vorgeschlagenen Regelung vor. Angaben zur Eilbedürftigkeit oder weiteren Aspekten sind nicht enthalten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Stromsteuer wird auf den europarechtlich zulässigen Mindeststeuersatz gesenkt (1 Euro/MWh für nicht-betriebliche und 0,5 Euro/MWh für betriebliche Verwendung). 
- Zahlreiche Ausnahmetatbestände und Entlastungsregelungen entfallen. 
- Steuerermäßigungen im Stromsteuergesetz werden gestrichen, was das Stromsteuerrecht vereinfacht. 
- Verwaltung und Wirtschaft werden durch die Vereinfachung entlastet. 
- Alle Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der Steuersenkung. 
- Die Elektrifizierung der Wirtschaft wird gefördert und der Umstieg von fossiler Energie beschleunigt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.04.2026
Erste Beratung:16.04.2026
Abstimmung:24.04.2026
Drucksache:21/5320 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/5546 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Haushaltsausschuss22.04.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Bei den anderen Vorlagen waren teilweise weniger Ausschüsse beteiligt (z. B. beim Gesetzentwurf der Grünen nur Haushaltsausschuss und Wirtschaftsausschuss; beim AfD-Antrag zur Pendlerpauschale zusätzlich Arbeit und Soziales). 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt: 
- Annahme des Gesetzentwurfs der CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/5321, 2. Energiesteuersenkungsgesetz) in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 
- Ablehnung des Gesetzentwurfs der Grünen (Drucksache 21/5320) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD, Grüne und Die Linke. 
- Ablehnung des AfD-Antrags zur Erhöhung der Pendlerpauschale (Drucksache 21/2363) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen AfD. 
- Ablehnung des AfD-Antrags gegen eine Übergewinnsteuer (Drucksache 21/5326) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen AfD. 
Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Am Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD wurden Änderungen vorgenommen. Die Änderung betrifft die „Bemessung der Entlastungssätze während der Gültigkeit der reduzierten Steuersätze nach dem Energiesteuergesetz“. Die Änderung bezieht sich also auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze. Es gibt keinen Hinweis auf einen „Trojaner“ (d. h. sachfremde Änderungen). 
 
Begründung:  
Die Begründung für die Energiesteuersenkung ist die kurzfristige Entlastung von Bürgern und Wirtschaft angesichts gestiegener Kraftstoffpreise infolge des Iran-Konflikts. Die Steuersenkung ist auf zwei Monate (1. Mai bis 30. Juni 2026) befristet und soll eine Entlastung von rund 1,6 Mrd. Euro bringen. Flankierend wurde das Kartellrecht verschärft, um sicherzustellen, dass die Entlastung tatsächlich bei den Verbrauchern ankommt. Die Ablehnung der Stromsteuersenkung (Grüne) wird mit fehlender Gegenfinanzierung (Mindereinnahmen von 6 Mrd. Euro) begründet. Die Ablehnung der AfD-Anträge wird u. a. mit fehlender Zielgenauigkeit, verzögerter Wirkung und haushaltspolitischen Gründen begründet. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU und SPD: Betonen die Notwendigkeit der temporären Entlastung durch die Energiesteuersenkung, verweisen auf die befristete und zielgerichtete Maßnahme sowie auf die Flankierung durch verschärftes Kartellrecht. Die Stromsteuersenkung wird aus Haushaltsgründen abgelehnt. 
- AfD: Begrüßt die temporäre Entlastung, hält aber eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale für besser und fordert eine Senkung der Stromsteuer. Lehnt eine Übergewinnsteuer ab, da sie Investitionen gefährde. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehnt den Tankrabatt ab, da er nicht zielgenau sei und vor allem Besserverdienende profitierten. Befürwortet eine Senkung der Stromsteuer, da sie sozial gerechter sei und Anreize für die Elektrifizierung setze. Lehnt die AfD-Anträge ab, da sie nicht zielgenau und nicht kurzfristig wirksam seien. Hält eine Übergewinnsteuer für möglich und sinnvoll. 
- Die Linke: Kritisiert das Entlastungsvolumen des Tankrabatts als zu gering und die Verteilungswirkung als unzureichend. Befürwortet eine Übergewinnsteuer und eine Senkung der Stromsteuer. Fordert weitere Maßnahmen wie Direktzahlungen, 9-Euro-Ticket, Energieeinsparungen. 
 
Zusammenfassung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des 2. Energiesteuersenkungsgesetzes (CDU/CSU, SPD) in geänderter Fassung zur temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Die Gesetzentwürfe der Grünen (Stromsteuersenkung) und die Anträge der AfD (Pendlerpauschale, Übergewinnsteuer) werden abgelehnt. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Gesetzentwurf selbst. Die Begründung liegt in der kurzfristigen Entlastung angesichts gestiegener Energiepreise. Die Fraktionen begründen ihre Positionen jeweils mit sozialer Zielgenauigkeit, Haushaltslage und Wirksamkeit der Maßnahmen. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus dem Text stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- § 53 Energiesteuergesetz wird in die Aufzählung des § 68 Absatz 4 Energiesteuergesetz aufgenommen. 
- Damit wird klargestellt, dass für zur Stromerzeugung eingesetzten Diesel oder Benzin mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg im Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 ein reduzierter Steuersatz gilt. 
- Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung.