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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Der Entwurf wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und wird demnächst im Gesetzblatt verkündet.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:10.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/6130 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/7016 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Frühere Fassung vom 16.04.2026
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027. Hintergrund ist eine massive strukturelle Finanzierungslücke, die ohne Reformen zu weiter steigenden Zusatzbeiträgen und damit zu erheblichen Belastungen für Versicherte, Arbeitgeber und die Wirtschaft führen würde. Die Lösung besteht in einem umfassenden Maßnahmenpaket, das vor allem die Ausgabendynamik durch eine Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege im Gesundheitswesen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnrate) bremst, kostenintensive Sondervergütungen streicht, die Eigenbeteiligung der Versicherten (z.B. Zuzahlungen, Zahnersatz) moderat erhöht und auch die Einnahmenseite (z.B. höhere Beiträge für Minijobs, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Beitragszuschlag für bestimmte Familienversicherte) stärkt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf schildert ausführlich die Vorgeschichte: Seit Ende 2023 hat sich die finanzielle Lage der GKV dramatisch verschlechtert, mit Defiziten von knapp 10 Mrd. Euro (2024) und historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze (von 1,4 % in 2022 auf 2,9 % in 2025). Ein kurzfristiges Maßnahmenpaket der Bundesregierung konnte den Anstieg für 2026 begrenzen, wirkt aber nur temporär. Hauptursache der Finanzprobleme ist eine extrem beschleunigte Ausgabenentwicklung, die deutlich über den Einnahmenzuwächsen liegt, vor allem durch entkoppelte Preis-, Lohn- und Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen. Ohne Reformen wird für 2027 eine Deckungslücke von 15 Mrd. Euro, bis 2030 sogar von 40 Mrd. Euro prognostiziert. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen durch die Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen Mindereinnahmen von jeweils 1 Mrd. Euro (2029–2032) und 1,6 Mrd. Euro (2033), die später (2035–2039) wieder als Mehreinnahmen zurückfließen. Die Erhöhung der Beitragspauschalen für Grundsicherungsempfänger führt zu Mehrausgaben von 250 Mio. Euro (2027), 500 Mio. Euro (2028), 1 Mrd. Euro (2029), 1,5 Mrd. Euro (2030) und 2 Mrd. Euro ab 2031. Die Reduktion des Bundeszuschusses an die GKV ab 2027 bringt Minderausgaben von 2 Mrd. Euro jährlich für den Bund. Einsparungen für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich durch geringere Beihilfeausgaben (z.B. 100 Mio. Euro in 2027, steigend auf 300 Mio. Euro in 2030) sowie durch Maßnahmen im Arzneimittelbereich.  
Für die GKV werden durch das Gesetz Mehreinnahmen und Minderausgaben von insgesamt ca. 16 Mrd. Euro (2027), steigend auf ca. 38 Mrd. Euro (2030) erwartet. Davon entfallen der größte Teil auf Ausgabensenkungen bei Leistungserbringern, Herstellern und Krankenkassen, ein weiterer Teil auf höhere Einnahmen durch Arbeitgeber, Mitglieder und den Bund.  
Für Bürger und Arbeitgeber entstehen durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze sowie Beitragszuschläge für bestimmte Familienversicherte zusätzliche Belastungen (z.B. 1,2 Mrd. Euro Mehrausgaben für Mitglieder in 2027, 1,3 Mrd. Euro für Arbeitgeber). Die Erhöhung der Zuzahlungen bringt den Versicherten Mehrbelastungen von ca. 1,9 Mrd. Euro (2027).  
Einnahmen werden durch die genannten Maßnahmen (z.B. höhere Beiträge, Beitragszuschläge, Arbeitgeberbeiträge) generiert; die Höhe ist im Text detailliert aufgeführt (s.o.). 
 
Inkrafttreten:  
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird im Text nicht genannt. Es wird jedoch betont, dass das Gesetz „so frühzeitig wie möglich in Kraft treten muss“, um die angestrebten Finanzwirkungen zu erzielen und Einfluss auf die GKV-Schätzung im Herbst 2026 zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als „besonders eilbedürftig“ gekennzeichnet, da ein späteres Inkrafttreten die Wirkung der Maßnahmen für die Vergütungsverhandlungen 2027 und Folgejahre gefährden würde. Die Vorlage soll daher bis Sommer 2026 abgeschlossen werden.  
Weitere interessante Aspekte:  
- Die meisten Maßnahmen basieren auf Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG).  
- Es sind keine Alternativen zum Gesetz vorgesehen.  
- Der Gesetzentwurf sieht eine regelmäßige Evaluierung der Maßnahmen und Berichterstattung vor.  
- Die Maßnahmen sind mit EU-Recht vereinbar und dienen auch Nachhaltigkeitszielen (SDG 3 und 8).  
- Die Belastungen für Versicherte, Arbeitgeber und Patienten werden als „moderat“ dargestellt, insbesondere im Vergleich zu den Belastungen, die ohne Reformen durch weiter steigende Zusatzbeiträge entstehen würden.  
- Die Maßnahmen betreffen nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens und setzen auf eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten.  
- Die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist geplant, aber nicht Teil dieses Gesetzes.  
- Der Erfüllungsaufwand für Bürger und Verwaltung ist gering, für die Wirtschaft entstehen geringe einmalige und laufende Kosten.  
- Die Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht berücksichtigt): 
 
- Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen werden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen, keine Erstattung mehr möglich. 
- Einführung eines Beitragszuschlags für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner (ausgenommen bei Betreuung kleiner Kinder, Pflege Angehöriger, Behinderung, Altersgrenze, Erwerbsminderung); beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt erhalten. 
- Begrenzung der jährlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf die Grundlohnrate je Versichertem ab 2027; Ausnahmen für IT-Sicherheit und Online-Sozialwahlen. 
- Begrenzung der jährlichen Werbeausgaben der Krankenkassen auf 0,075 Prozent der monatlichen Bezugsgröße je Mitglied. 
- Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Versicherungspflicht in der GKV um 3.600 Euro; Bestands- und Vertrauensschutz für bisher privat Versicherte. 
- Überprüfung und mögliche Anpassung der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) und des Hautkrebs-Screenings durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2027. 
- Verpflichtende Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten planbaren, mengenanfälligen Eingriffen (z. B. Gelenkoperationen) als Voraussetzung für die Abrechnung. 
- Kieferorthopädische Behandlungen zu Lasten der GKV künftig nur noch durch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. 
- Ausschluss von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch der GKV; nur noch Extrakte und Fertigarzneimittel erstattungsfähig. 
- Einführung von Festbeträgen für Hilfsmittel mit verpflichtender Datenübermittlung und regelmäßiger Überprüfung. 
- Einführung einer Wartezeit von drei Monaten für den Anspruch auf Krankengeld nach Wahlerklärung (bei freiwillig Versicherten); Ausnahmen für bestimmte Übergangssituationen und Unfälle. 
- Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld: Versicherte können bei längerer Krankheit freiwillig teilweise arbeiten und erhalten anteilig Krankengeld; Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. 
- Begrenzung des Krankengeldes nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. 
- Senkung der befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz auf 50 Prozent, Boni auf 60/65 Prozent; Härtefallregelung bleibt. 
- Anhebung der Zuzahlungen (z. B. für Medikamente, Heilmittel, stationäre Leistungen) und Dynamisierung ab 2028. 
- Begrenzung der Ausgabensteigerungen in vielen Leistungsbereichen (z. B. zahnärztliche, ärztliche, Heilmittel-, Reha-, Pflege-, Haushaltshilfeleistungen) auf die Grundlohnrate; für 2027–2029 zusätzlich ein Prozentpunkt Abschlag. 
- Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für bestimmte ärztliche Leistungen, Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung; neue Systematik für extrabudgetäre Leistungen mit festen Gesamtvergütungen und Obergrenzen. 
- Einführung von Abschlägen und Preismoratorien für Arzneimittel, Impfstoffe und Verbandmittel; Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel, gekoppelt an Ausgabenentwicklung. 
- Abschaffung des Kombinationsabschlags für Arzneimittelkombinationen mit neuen Wirkstoffen. 
- Förderung des Preiswettbewerbs zwischen patentgeschützten, therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln durch Rabattverträge und Verordnungsquoten; zunächst beschränkt auf bestimmte Wirkstoffgruppen. 
- Einführung von Kurzzeitfallpauschalen im Krankenhausbereich zur Förderung kürzerer stationärer Aufenthalte und Ambulantisierung. 
- Begrenzung und Vereinheitlichung der Vergütungssteigerungen für Vorstände und außertariflich bezahlte Führungskräfte im Gesundheitswesen. 
- Reduzierung und Neustrukturierung des Innovationsfonds; Halbierung der Fördersumme ab 2027, Rückführung nicht verausgabter Mittel. 
- Reduzierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro. 
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV um 3.600 Euro ab 2027. 
- Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Krankenversicherung für Bezieher von Grundsicherung in mehreren Schritten. 
- Anpassung der Beitragssätze für geringfügig Beschäftigte an den allgemeinen Beitragssatz zuzüglich Zusatzbeitrag. 
- Verschärfung der Prüfquoten und Schwellenwerte bei Krankenhausabrechnungsprüfungen. 
- Verpflichtende Einführung von Abschlägen bei digitalen Gesundheitsanwendungen bei hohen Abgabezahlen und Festlegung eines einheitlichen Höchstbetrags. 
- Verpflichtende Einbindung von Rabattvertragsinformationen in die Praxissoftware für Ärzte. 
- Überprüfung und Anpassung der kieferorthopädischen Richtlinien und Indikationsgruppen durch den G-BA bis Ende 2027. 
- Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten beim Bezug von Krankengeld und Altersrente (Mindestabstand zwischen Voll- und Teilrente). 
- Verkürzung der Frist zur Beantragung von Reha- und Rentenleistungen von zehn auf vier Wochen. 
- Stärkere Begrenzung der Fixkostenerstattung bei Mengenausweitungen in der haus- und kinderärztlichen Versorgung. 
- Streichung von Zuschlägen für schnelle Terminvermittlung und bestimmte Beratungsleistungen im EBM. 
- Vereinfachung und Begrenzung der Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen und neue Versorgungsformen. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die Kernmaßnahmen des Gesetzentwurfs, die auf eine finanzielle Stabilisierung der GKV, eine stärkere Ausgabenbegrenzung, eine Modernisierung von Leistungsansprüchen und eine Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen abzielen. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs (besonderer Teil, Artikel 1): 
 
1. Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Leistungen: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen werden aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen, da ihre Wirksamkeit nach internationalen wissenschaftlichen Standards nicht belegt ist. Krankenkassen dürfen diese nicht mehr als Satzungsleistungen anbieten. 
 
2. Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten/Lebenspartner: Für Mitglieder, deren Ehegatten oder Lebenspartner beitragsfrei familienversichert sind, wird ein einkommensabhängiger Beitragszuschlag eingeführt. Ausnahmen gelten bei Kinderbetreuung, Pflege, Erwerbsminderung oder Erreichen der Regelaltersgrenze. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt erhalten. 
 
3. Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen: Ab 2027 dürfen die Verwaltungsausgaben je Versicherten nur noch im Rahmen der Grundlohnrate steigen. Ausnahmen gelten für IT-Sicherheitsausgaben und Online-Sozialwahlen. 
 
4. Begrenzung der Werbeausgaben: Das jährliche Werbebudget der Krankenkassen wird halbiert (auf ca. 3 Euro je Mitglied/Jahr). 
 
5. Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die Grenze, ab der Arbeitnehmer versicherungsfrei werden, wird dauerhaft um 3.600 Euro angehoben. Für Bestandsfälle gilt Bestandsschutz. 
 
6. Überprüfung und Anpassung von Gesundheitsuntersuchungen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die allgemeine Gesundheitsuntersuchung (Check-up) und das Hautkrebs-Screening bis Ende 2027 auf aktuellen wissenschaftlichen Stand und Zielgruppenfokussierung überprüfen und ggf. anpassen. 
 
7. Zweitmeinungsverfahren: Bei bestimmten planbaren, mengenanfälligen Eingriffen (z. B. Gelenkoperationen) wird die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung verpflichtend zur Abrechnungsvoraussetzung. 
 
8. Kieferorthopädie: Künftig dürfen kieferorthopädische Behandlungen zu Lasten der GKV nur noch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie durchgeführt werden. Übergangsregelungen für laufende Behandlungen sind vorgesehen. 
 
9. Arzneimittelversorgung: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden aus der Erstattung ausgeschlossen. Cannabisblüten werden aus dem Leistungsanspruch gestrichen, standardisierte Extrakte bleiben erstattungsfähig. Verbandmittel werden gesetzlich definiert, Preismoratorium für Verbandmittel wird eingeführt. 
 
10. Festbeträge für Hilfsmittel: Es wird eine eigenständige Rechtsgrundlage für Festbeträge bei Hilfsmitteln geschaffen. Die Festbeträge werden regelmäßig überprüft und können bei außergewöhnlichen Preisentwicklungen angepasst werden. 
 
11. Zuzahlungen und Festzuschüsse: Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz werden erhöht und ab 2028 dynamisiert. Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden auf das Niveau vor 2021 gesenkt. 
 
12. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld: Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld für Versicherte mit längeren Erkrankungen, um eine schrittweise Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen, Anspruch auf anteiliges Krankengeld. 
 
13. Begrenzung von Vergütungssteigerungen: Für viele Leistungsbereiche (z. B. zahnärztliche Versorgung, Heilmittel, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, medizinische Rehabilitation) werden Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate begrenzt, für 2027-2029 mit zusätzlichem Abschlag. 
 
14. Arzneimittelausgaben: Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel, der sich an der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung der GKV orientiert. Abschaffung des Kombinationsabschlags und der Preis-Leitplanken, stattdessen mehr Wettbewerb durch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern für patentgeschützte Arzneimittelgruppen. 
 
15. Innovationsfonds: Die jährliche Fördersumme wird ab 2027 halbiert, nicht verausgabte Mittel werden an den Gesundheitsfonds zurückgeführt. 
 
16. Vergütungsbegrenzungen für Führungskräfte: Vergütungserhöhungen für Vorstände und außertarifliche Führungskräfte der Krankenkassen und ihrer Verbände werden für sechs Jahre ausgeschlossen, danach nur noch im Rahmen der Grundlohnrate möglich. 
 
17. Krankenhausbereich: Einführung von Kurzzeitfallpauschalen zur Förderung kürzerer stationärer Aufenthalte und Ambulantisierung. Tarifsteigerungen werden nur noch anteilig refinanziert. Pflegebudgets werden ebenfalls begrenzt. 
 
18. Weitere Maßnahmen: Anpassungen bei der Entbudgetierung in der ambulanten Versorgung, Begrenzung extrabudgetärer Leistungen, Anpassungen bei der elektronischen Patientenakte, Vereinfachungen und Bürokratieabbau. 
 
Insgesamt zielt der Gesetzentwurf auf eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, eine stärkere Ausgabenbegrenzung, mehr Wirtschaftlichkeit und eine Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Viele Maßnahmen betreffen Leistungseinschränkungen, Beitragsanpassungen und die Begrenzung von Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. 
 
Falls du zu einzelnen Regelungsbereichen oder Paragraphen eine noch kürzere oder detailliertere Zusammenfassung wünschst, sag bitte Bescheid.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.04.2026
Datum Kabinettsbeschluss:29.04.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Gesundheit:

„Es haben weder Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter noch beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und weiteren Gesetzesvorhaben kritisieren die außerordentlich kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen. Laut ver.di, dem Paritätischen Gesamtverband und dem Sozialverband Deutschland wurde der Referentenentwurf am 16.04.2026 übermittelt, mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 20.04.2026, 09:00 Uhr, was einem Zeitraum von weniger als vier Tagen entspricht, der zudem ein Wochenende einschließt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) berichtet, dass sie die Aufforderung erst am 21.04.2026 erhielt, obwohl die Frist bereits am 20.04.2026 endete. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer sprechen von einer dreitägigen Frist, die zu zwei Dritteln auf ein Wochenende fiel. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) nennt eine Anhörungsfrist von zwei Arbeitstagen. Insgesamt ergibt sich für den GKV-Entwurf eine durchschnittliche Beteiligungsphase von etwa 3-4 Tagen, überwiegend über ein Wochenende, was von nahezu allen Absendern als unzureichend und nicht sachgerecht kritisiert wird.
Neben der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme wurden einige Verbände am 20. April außerdem zu einer Online-Anhörung geladen, wie u.a. die Tagesschau berichtete.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist überwiegend kritisch bis ablehnend. Während einzelne Verbände wie der GKV-Spitzenverband und die Diakonie die Zielrichtung des Gesetzes grundsätzlich begrüßen, dominieren massive Bedenken hinsichtlich sozialer Ausgewogenheit, Versorgungsqualität, Belastung vulnerabler Gruppen und der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. Die Mehrheit der Stellungnahmen kritisiert die starke Fokussierung auf Ausgabenkürzungen, die unzureichende Berücksichtigung der Einnahmeseite und die mangelnde Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Besonders scharf wird die extrem kurze Beteiligungsfrist kritisiert, die eine fundierte und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf erheblich erschwert hat.

Meinungen im Detail
1. Soziale Ausgewogenheit und Belastung vulnerabler Gruppen: Wohlfahrtsverbände (z.B. Paritätischer Gesamtverband, Diakonie, SoVD), Gewerkschaften (ver.di), Sozialverbände und Patientenvertretungen kritisieren einhellig die soziale Unausgewogenheit der Maßnahmen. Sie lehnen insbesondere die Kürzungen beim Krankengeld, die Erhöhung der Zuzahlungen und die Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz ab, da diese vor allem chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, Pflegebedürftige und Menschen mit Sorgeverantwortung überproportional belasten. Die Streichung der Tarifrefinanzierung in der Pflege wird als Rückschritt für Versorgungssicherheit und Personalbindung bewertet.

2. Auswirkungen auf Versorgung und Arbeitsbedingungen: Berufsverbände und Fachgesellschaften (DGKJ, KBV, Hausärztinnen- und Hausärzteverband, KZBV/BZÄK, VUD, BVMed) warnen vor negativen Folgen für die Versorgungsqualität, die Attraktivität der Gesundheitsberufe und die Innovationsfähigkeit. Besonders hervorgehoben werden die Risiken der Grundlohnratenbindung, Budgetbegrenzungen, Streichung extrabudgetärer Vergütungen, Fixkostendegression und die Einschränkung von Zuschlägen für Terminvermittlung. Die DGKJ und der VUD betonen die Gefährdung der stationären und ambulanten Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Universitätsklinika. Die KZBV und BZÄK führen zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie an.

3. Finanzierung und Strukturreformen: Der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband, der BDPK und der SoVD fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, insbesondere für Bürgergeldempfänger, und eine konsequentere Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen wird von der PKV als Subvention und Verzerrung des Wettbewerbs kritisiert. Mehrere Verbände (ver.di, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband) fordern eine Ausweitung der Beitragsbasis, stärkere Steuerfinanzierung und die Einführung von Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker.

4. Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich: Der PKV-Verband, der GKV-Spitzenverband und BVMed kritisieren die geplanten Maßnahmen im Arzneimittelbereich als unzureichend oder zu pauschal. Die Abschaffung der sogenannten Leitplanken wird als Risiko für die Kopplung von Preis und therapeutischem Nutzen gesehen. BVMed lehnt pauschale Preisabschläge und starre Preismoratorien ab und fordert differenzierte Regelungen, die Innovationen fördern.

5. Beteiligungsverfahren und Fristsetzung: Nahezu alle Verbände (ver.di, Paritätischer Gesamtverband, DGKJ, BDPK, KZBV/BZÄK, SoVD, BVMed, GKV-Spitzenverband) kritisieren die extrem kurze Frist zur Stellungnahme als inakzeptabel und nicht sachgerecht. Die DGKJ hebt hervor, dass die Frist bereits abgelaufen war, als die Einladung zur Stellungnahme sie erreichte. Die KZBV und BZÄK sehen darin eine Missachtung der Verbändebeteiligung. Auch der GKV-Spitzenverband und der BDPK betonen, dass eine fundierte Bewertung des komplexen Entwurfs in der vorgegebenen Zeit nicht möglich war.

6. Weitere Aspekte: Die KBV kritisiert Eingriffe in die Selbstverwaltung und fordert Investitionen in die Steuerung der Patientenversorgung. Der BVMed fordert den Erhalt pflegeentlastender Maßnahmen und lehnt verpflichtende Zweitmeinungsverfahren ab. Das DIMR kritisiert beim BGG die mangelnde Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit und fordert eine Stärkung des Rechtsschutzes und der Partizipation.

Insgesamt ergibt sich ein Bild, in dem die Notwendigkeit von Reformen und Beitragsstabilität zwar anerkannt wird, die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs jedoch auf breite Ablehnung stößt, insbesondere wegen der sozialen Schieflage, der Gefährdung der Versorgungsqualität und der unzureichenden Beteiligung der betroffenen Akteure.

👎 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

„Eine deutliche Ausdünnung des Versorgungsangebotes vor allem in den ländlichen Regionen wird die Folge sein. Die Bürgerinnen und Bürger werden mehr Krankenkassenbeiträge zahlen und erhalten dafür eine vermutlich schlechtere Versorgung. Ein solches Vorgehen hat das Potential, das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Politik zu gefährden.“

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen an, kritisiert jedoch, dass zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit im Entwurf nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders wird bemängelt, dass der Bund keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger zahlt, Pflegekosten nicht ins DRG-System (Diagnosis Related Groups, ein Fallpauschalensystem zur Krankenhausfinanzierung) zurückgeführt werden und ideologisch motivierte Personalvorgaben sowie das Pflegebudget fortgeführt werden. Zudem wird die Streichung der Refinanzierung von tarifvertraglich vereinbarten Personalkosten abgelehnt. Die geplanten Kürzungen und Vorgaben werden als Gefahr für die Versorgungssicherheit, insbesondere in ländlichen Regionen, gesehen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Forderung nach Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, 2) die Ablehnung zentraler Personalvorgaben und des Pflegebudgets zugunsten einer Rückkehr zur Eigenverantwortung der Krankenhäuser, 3) die Unterstützung der Einführung von Kurzzeitfallpauschalen, jedoch mit der Forderung nach weiterem Bürokratieabbau und Ausweitung der Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

„Wenn Reformen zu schlechterer Versorgung und höheren Kosten führen, untergräbt das langfristig das Vertrauen in staatliches Handeln“

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) äußert deutliche Kritik am Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit an, Gesundheitskosten zu begrenzen, bemängelt jedoch, dass der Entwurf zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ignoriert und zu erheblichen Problemen für private Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen führt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Finanzierung von Bürgergeldempfängern durch den Bund, wodurch die Kosten auf Beitragszahlende und Einrichtungen abgewälzt werden; 2) Die Beibehaltung des Pflegebudgets und nicht wissenschaftlich belegter Personaluntergrenzen, was ineffiziente Versorgungsstrukturen fördert; 3) Die geplante Streichung der Refinanzierung tarifbedingter Personalkosten, die einen Widerspruch zwischen politischer Forderung nach Tarifverträgen und deren Finanzierung darstellt. Zusätzlich kritisiert der BDPK die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen, die eine fundierte Bewertung des umfangreichen Entwurfs erschwert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

„Beitragssatzstabilisierung darf nicht einseitig zulasten von Versorgung, Innovation und Qualität erfolgen, sondern muss strukturelle Ursachen adressieren und nachhaltig ausgestaltet werden.“

Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) äußert sich differenziert zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. BVMed erkennt die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), warnt jedoch vor pauschalen Einschnitten, die Versorgung, Innovation und Qualität gefährden könnten. Besonders kritisch sieht BVMed pauschale Preisabschläge für Hilfsmittel, ein starres Preismoratorium für Verbandmittel und die geplante Streichung pflegeentlastender Maßnahmen im Krankenhausbereich. Stattdessen fordert der Verband differenzierte, an der Versorgungsrealität orientierte Regelungen, die Innovationen fördern und die Qualität sichern. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der Medizintechnik für Effizienz, Versorgungsqualität und die Entlastung von Fachkräften. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die detaillierte Kritik an pauschalen Preisabschlägen und Festbetragsregelungen im Hilfsmittel- und Verbandmittelbereich, 2) die Ablehnung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens bei planbaren Eingriffen zugunsten freiwilliger, qualitätsgesicherter Verfahren, und 3) die Forderung nach Erhalt und Ausbau pflegeentlastender Maßnahmen im Krankenhausbudget, um dem Fachkräftemangel und den steigenden Anforderungen zu begegnen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)

„Die finanzielle Konsolidierung des GKV-Systems darf nicht auf dem Rücken dieser bereits geschwächten Versorgungslandschaft erfolgen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) äußert erhebliche Bedenken zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG). Sie erkennt zwar die Notwendigkeit der Beitragsstabilität an, warnt aber eindringlich davor, dass die geplanten Maßnahmen die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien gefährden. Besonders kritisch sieht die DGKJ die Ausgabenbremse und die Bindung von Vergütungssteigerungen an die Grundlohnrate, da diese zu Unterfinanzierung und strukturellem Abbau in der Pädiatrie führen könnten. Die Stellungnahme hebt ausführlich hervor: 1) die Gefährdung der stationären Finanzierung der Kinderkliniken und die Notwendigkeit eines gesicherten Förderbetrags, 2) die Bedrohung der therapeutischen Versorgung (z.B. Logopädie, Ergotherapie) durch Vergütungsdeckelung, und 3) die Risiken für die Kinderkrankenpflege durch den bestehenden Fachkräftemangel und weitere Einschränkungen. Weitere Themen sind die Sicherung der Notfallversorgung, die Arzneimittelversorgung für Kinder, die nachhaltige Finanzierung der Frühen Hilfen, die Belastung einkommensschwacher Familien durch neue Beitragspflichten sowie die Forderung nach einer strukturellen Lösung für die Unterfinanzierung der GKV.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)

„Die finanzielle Konsolidierung des GKV-Systems darf nicht auf dem Rücken dieser bereits geschwächten Versorgungslandschaft erfolgen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) äußert sich kritisch zum Entwurf des GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes. Sie erkennt zwar die schwierige finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und unterstützt das Ziel, stabile Beiträge zu sichern, warnt jedoch eindringlich davor, dass der Gesetzentwurf die Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien gefährdet. Besonders betont wird die besondere Struktur der Pädiatrie: Sie ist durch geringe Fallzahlen, hohen Personalbedarf, spezielle Anforderungen und einen hohen Spezialisierungsgrad geprägt, weshalb Steuerungsinstrumente aus der Erwachsenenmedizin nicht übertragbar sind. Die DGKJ weist darauf hin, dass die pädiatrische Versorgungslandschaft bereits strukturell geschwächt ist und ein weiterer Abbau die flächendeckende Versorgung gefährden würde. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die strukturelle Sonderstellung der Pädiatrie im Krankenhauswesen, 2) die bereits bestehende Schwächung und der Rückgang pädiatrischer Standorte, 3) die Kritik am Verfahren der Stellungnahme, insbesondere an der zu kurzen Frist und der fehlenden Einladung zur Anhörung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

„Die Verlagerung von an den Bedarfen des Einzelfalls orientierten Hilfen auf Zuständigkeiten der ohnehin personell angespannten Regelsysteme riskiert Versorgungslücken bzw. eine mangelnde Wirksamkeit der Hilfen und damit chronifizierte Problemlagen junger Menschen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) bewertet den Referentenentwurf für das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) grundsätzlich positiv hinsichtlich der Zielsetzung, eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Die DGPs begrüßt die angestrebte Gesamtzuständigkeit und die Vereinheitlichung der Hilfe- und Leistungsplanung. Kritisch werden jedoch die geplante Vorrangstellung von Infrastruktur- und Regelangeboten gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung, die Ausgestaltung der infrastrukturellen Bildungs- und Inklusionsassistenz sowie der Verzicht auf verbindliche Vereinbarungen bei ambulanten Hilfen gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einsparpotenziale nicht ohne zusätzliche Investitionen in Personal und Qualifikation realisierbar sind und Versorgungslücken drohen. Die DGPs fordert eine sorgfältige Evaluation der Reform, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der neuen Strukturen und die Auswirkungen auf die Betroffenen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Vorrangregelung von Infrastruktur- und Regelangeboten und deren potenzielle Auswirkungen auf die Versorgung, 2) Die Einführung und Ausgestaltung der Bildungs- und Inklusionsassistenz, 3) Die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards und Vereinbarungen bei ambulanten Hilfen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith)

„Kurzfristige Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu strukturellen Verschlechterungen in zentralen Versorgungsbereichen führen – insbesondere nicht im Bereich der psychischen Gesundheit.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith) bewerten den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisch. Sie erkennen das Ziel der finanziellen Stabilisierung an, warnen jedoch davor, dass kurzfristige Einsparmaßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit langfristig zu höheren Kosten, einer Verschlechterung der Versorgung und einer Verschärfung des Fachkräftemangels führen könnten. Besonders kritisiert wird die geplante Regelung in § 87d Absatz 3, die eine differenzierte Verteilung der Gesamtvergütung nach fachärztlichen Versorgungsbereichen ermöglicht. Dies könnte zu einer Benachteiligung psychotherapeutischer Leistungen, längeren Wartezeiten und einer Unterfinanzierung der Weiterbildung führen. Die Stellungnahme hebt folgende Aspekte besonders hervor: 1) Die Risiken der geplanten Vergütungsregelung für die psychotherapeutische Versorgung, 2) Die Gefahr einer Verschärfung des Fachkräftemangels durch fehlende Finanzierung von Weiterbildungsplätzen, 3) Die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten und nachhaltigen Finanzierung psychischer Gesundheitsversorgung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

„Das Gesetz setzt einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung.“

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (kurz: Der Paritätische Gesamtverband) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) grundsätzlich als notwendig, da eine erhebliche Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Der Verband erkennt positive Ansätze wie die Regulierung des Herstellerabschlags für Arzneimittel und Maßnahmen zur Bürokratie- und Effizienzsteigerung an. Allerdings kritisiert er das Gesetzespaket als sozial unausgewogen und für viele Versicherte, insbesondere für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, Pflegebedürftige und Menschen mit Sorgeverantwortung (häufig Frauen), als unzumutbar. Besonders kritisiert werden die einseitige Belastung dieser Gruppen durch Kürzungen beim Krankengeld, Erhöhungen der Zuzahlungen und Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz. Der Entwurf vernachlässigt zudem die Einnahmeseite, indem er zentrale Empfehlungen zur Finanzierung aus Steuermitteln und zur Einführung von Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker nicht umsetzt. Auch die Streichung der Tarifrefinanzierung in der Pflege wird als schwerwiegender Rückschritt für die Personalbindung und Versorgungssicherheit bewertet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die soziale Unausgewogenheit der Maßnahmen und die Mehrbelastung vulnerabler Gruppen, 2. Die Ablehnung der Kürzung des Krankengeldes und der Zuzahlungserhöhungen, 3. Die scharfe Kritik an der Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung in der Pflege und die damit verbundenen Risiken für Versorgung und Personalbindung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

„Viele der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind daher zu begrüßen. Die Diakonie kritisiert jedoch, dass mit den geplanten Regelungen eine überproportionale Belastung der gesetzlich Versicherten einhergeht, die insbesondere einkommensarme Menschen treffen, sowie der Beschäftigten im Gesundheitswesen, während Maßnahmen zur Stärkung der Prävention in den Hintergrund gerutscht sind.“

Die Diakonie bewertet den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich als begrüßenswert, da er das Ziel verfolgt, weitere Beitragssteigerungen zu verhindern und eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu fördern. Sie unterstützt die Stärkung evidenzbasierter Medizin, also medizinischer Maßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist. Kritisch sieht die Diakonie jedoch, dass die geplanten Maßnahmen vor allem Menschen mit geringem Einkommen sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen überproportional belasten und dass Prävention zu wenig berücksichtigt wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die geplante Erhöhung der Zuzahlungen, die als sozial ungerecht abgelehnt wird, 2) die Anpassungen bei der beitragsfreien Mitversicherung und beim Krankengeld, wobei soziale Härten vermieden werden sollen, und 3) die Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Löhne in der Behandlungspflege und Rehabilitation, die nach Ansicht der Diakonie die Versorgung und die Existenz von Einrichtungen gefährdet. Die Diakonie fordert außerdem, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern durch Steuermittel sicherzustellen und spricht sich für höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Getränke aus, um Prävention zu stärken.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 GKV-Spitzenverband

„Umso dringlicher ist ein ausgewogenes Maßnahmenpaket erforderlich, das die Finanzierungsprobleme der GKV nachhaltig adressiert, die Ausgabendynamik wirksam begrenzt und nicht allein die Beitragszahlenden, sondern auch die Leistungserbringenden angemessen in die Verantwortung nimmt.“

Der GKV-Spitzenverband bewertet den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundsätzlich positiv, da er die strukturellen Ursachen der finanziellen Schieflage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) adressiert. Die Stellungnahme betont, dass die GKV nach mehreren Jahren mit Defiziten und sinkenden Rücklagen dringend strukturelle Reformen benötigt, um die Ausgabendynamik zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Besonders hervorgehoben wird die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, die alle Leistungsbereiche einbezieht. Der Verband kritisiert jedoch die geplante Lastenverteilung, die aus seiner Sicht zu stark zulasten der Beitragszahlenden, Arbeitgeber und Patienten geht, während der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nicht ausreichend nachkommt – insbesondere bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger. Die Stellungnahme fordert, dass vorrangig Effizienzpotenziale auf der Ausgabenseite gehoben werden, etwa durch die konsequentere Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit, insbesondere im Arzneimittelbereich, bei der Abrechnungsprüfung im Krankenhaus und bei digitalen Gesundheitsanwendungen. Die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen werden als nachvollziehbar, aber bereits durch andere Gesetze teilweise erfüllt bewertet. Die Stellungnahme spricht sich zudem für weitergehende Strukturreformen und eine Stärkung der Prävention aus. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit einer konsequenten Ausgabensteuerung und die Kritik an der unzureichenden Beteiligung des Bundes, (2) der Arzneimittelbereich mit Forderungen nach stärkeren Preisdämpfungsinstrumenten und Ablehnung der Streichung des Kombinationsabschlags, (3) die Reform der Krankenhausfinanzierung, insbesondere die Einführung von Kurzzeitfallpauschalen und die Begrenzung von Vergütungssteigerungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

„Für die Hausärztinnen und Hausärzte aber wesentlich und politisch völlig unverständlich ist, dass insbesondere durch die beiden Maßnahmen – Grundlohnratenbindung und Fixkostendegression – die HZV als funktionierendes Primärversorgungssystem unverständlicherweise und systemwidrig in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklung massiv gehemmt wird.“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Stellungnahme konzentriert sich auf Regelungen, die die hausärztliche Versorgung betreffen. Grundsätzlich werden die Ziele des Entwurfs, wie die Ausgabenbegrenzung und die Kopplung von Vergütungen an die Einnahmenentwicklung, nachvollzogen. Jedoch werden zentrale Maßnahmen, wie die Einführung einer Vergütungsobergrenze (Grundlohnratenbindung), die Fixkostendegression bei der hausärztlichen Vergütung und die Streichung von Zuschlägen für die Terminvermittlung, abgelehnt. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Grundlohnratenbindung und Fixkostendegression auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), die als systemwidrig und kontraproduktiv bewertet werden, 2) die Streichung der Zuschläge für die erfolgreiche Vermittlung von Behandlungsterminen, die als kontraproduktiv für die Versorgung angesehen wird, und 3) der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA), der als Fehlanreiz und Qualitätsrisiko für die Versorgung kritisiert wird. Der Verband warnt vor negativen Folgen für die Attraktivität des Hausarztberufs, die Versorgungsqualität und die Umsetzung digitaler Anwendungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
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👎 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

„Der Gesetzentwurf wird zusammenfassend von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgelehnt. Das Folgende enthält eine differenzierte Stellungnahme zu den einzelnen geplanten Regelungsinhalten.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Die KBV kritisiert, dass die geplanten Einsparungen vor allem die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser treffen sollen. Dies führe zu einer Rückentwicklung des Versorgungssystems und zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung, insbesondere durch längere Wartezeiten und eine Reduktion des Angebots an Gesundheitsleistungen. Die KBV bemängelt zudem, dass der Staat sich zunehmend aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückzieht und stattdessen Beitragsmittel als Ersatzfinanzierung nutzt, was das System zusätzlich belastet. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Streichung der sogenannten TSVG-Regelungen, die bisher die Terminvermittlung und offene Sprechstunden förderten, (2) die Einführung von Budgetbegrenzungen und die Festschreibung der Beitragssatzstabilität, die aus Sicht der KBV betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll sind, und (3) die geplanten Änderungen bei der Vergütung von Vorständen und Führungskräften der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV, die als Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie und als sachlich unbegründet abgelehnt werden. Die KBV fordert stattdessen Investitionen in die Steuerung der Patientenversorgung und warnt vor negativen Folgen für die Ambulantisierung und die Versorgungsqualität.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
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👎 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer

„In der Gesamtbewertung stellen wir fest, dass in dem Entwurf im Wesentlichen die altbekannten Kostendämpfungsmaßnahmen aufgerufen werden, die auch durch ihre Neutitulierung als 'einnahmenorientierte Ausgabenpolitik' nicht versorgungsdienlicher werden.“

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie bemängeln insbesondere die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme und sehen darin eine mangelnde Wertschätzung für eine sachliche Auseinandersetzung. Inhaltlich lehnen sie die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen ab, da diese vor allem den vertragszahnärztlichen Bereich unverhältnismäßig stark belasten, obwohl dieser Bereich nachweislich ausgabenstabil ist. Besonders ausführlich wird die geplante Begrenzung der Punktwerte und Gesamtvergütungen thematisiert, da dies zu einer dauerhaften Budgetierung und Einschränkung der Leistungsmenge führen würde. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Neustrukturierung der kieferorthopädischen Versorgung: Die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie wird abgelehnt, da sie zu massiven Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum, führen und soziale Ungleichheiten verstärken würde. Die KZBV und BZÄK führen zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung an. Ein dritter Aspekt ist die Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das Niveau vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die als unproblematisch bewertet wird, da Härtefälle weiterhin abgesichert sind und die Erhöhung der Zuschüsse vor allem Zusatzversicherungen zugutegekommen sei.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Sozialverband Deutschland

„Die geplanten Erhöhungen der Zuzahlungen sowie die vorgesehenen Kürzungen beim Krankengeld lehnt der SoVD entschieden ab. Sie führen dazu, dass gerade kranke und einkommensschwächere Versicherte überdurchschnittlich belastet werden, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Gesundheitskosten aufbringen müssen und notwendige Behandlungen aus finanziellen Gründen vermeiden könnten.“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) differenziert. Der SoVD erkennt die Notwendigkeit von Reformen angesichts der angespannten Finanzlage der GKV an und begrüßt die Stärkung der evidenzbasierten Medizin. Kritisch sieht der Verband jedoch die einseitige Ausrichtung auf eine Ausgabenbegrenzung, die vor allem Versicherte, Beitragszahler und Patientinnen und Patienten zusätzlich belastet. Besonders abgelehnt werden geplante Erhöhungen der Zuzahlungen, Kürzungen beim Krankengeld und die Einführung von Teilkrankschreibungen, da diese sozial Schwächere überproportional treffen. Der SoVD fordert stattdessen eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie an den Einsparungen und eine gerechtere Finanzierung durch den Bund. Außerdem warnt der Verband vor Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung, solange keine ausreichenden Betreuungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen existieren. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die soziale Unausgewogenheit der geplanten Maßnahmen zulasten der Versicherten, 2) die unzureichende Beteiligung der Pharmaindustrie und des Bundes an der Finanzierung, sowie 3) die Kritik an der zu kurzen Frist zur Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung erschwert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.03.2026
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👎 Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

„Die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) stellt dagegen einen Eingriff auf der Einnahmenseite dar, der keine nachhaltige Lösung für die strukturellen GKV-Finanzierungsprobleme bietet. Erforderlich und der Finanzkommission Gesundheit zufolge auch möglich wären dagegen strukturelle Reformen, die die Effizienz der Versorgung stärken, Fehlanreize abbauen und die Ausgabendynamik nachhaltig begrenzen.“

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Stellungnahme betont, dass die GKV vor allem ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem habe. Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird als faktische Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber kritisiert und als nicht nachhaltige Lösung abgelehnt. Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen wird als Subvention und als Verzögerung notwendiger Strukturreformen bewertet. Im Arzneimittelbereich werden die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend angesehen, insbesondere die Abschaffung der sogenannten Leitplanken, die bisher eine Kopplung von Preis und therapeutischem Nutzen sicherstellten. Die Stellungnahme fordert stattdessen strukturelle Reformen, eine konsequente Ausgabenbegrenzung und eine Stärkung des dualen Krankenversicherungssystems. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und deren finanzielle Auswirkungen, 2) Die Maßnahmen im Arzneimittelbereich (z.B. Preismoratorium, Herstellerabschläge, Leitplanken), 3) Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen und deren Auswirkungen auf den Beitragswettbewerb.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
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👎 Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

„Die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) stellt dagegen einen Eingriff auf der Einnahmenseite dar, der keine nachhaltige Lösung für die strukturellen GKV-Finanzierungsprobleme bietet. Erforderlich und der FinanzKommission Gesundheit zufolge auch möglich wären dagegen strukturelle Reformen, die die Effizienz der Versorgung stärken, Fehlanreize abbauen und die Ausgabendynamik nachhaltig begrenzen.“

Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kritisiert, dass das zentrale Problem der GKV in den zu hohen Ausgaben und nicht in zu geringen Einnahmen liegt. Der Verband begrüßt zwar Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, lehnt aber insbesondere die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab, da diese als Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber angesehen wird und zu erheblichen Mehrbelastungen sowie Steuerausfällen führt. Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen wird als verdeckte Subvention kritisiert, da sie notwendige Strukturreformen verzögert und den Beitragswettbewerb zwischen GKV und PKV verzerrt. Im Arzneimittelbereich werden die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend bewertet, insbesondere die Abschaffung der sogenannten Leitplanken, die bisher Preisaufschläge für Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen begrenzt haben. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und deren Folgen, 2) die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen an den Gesundheitsfonds, und 3) die geplanten Änderungen im Arzneimittelbereich, insbesondere die Abschaffung der Leitplanken und die Einführung neuer Preisregelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.04.2026
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👎 Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)

„Ohne grundlegende strukturelle Reformen und ohne gezielte gesetzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Erlös- und Kostenseite der Universitätsmedizin wird nicht nur deren Zukunftsfähigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung bundesweit nachhaltig beeinträchtigt.“

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) als unausgewogen und für die Universitätsmedizin existenzgefährdend. Der VUD betont, dass die geplanten Sparmaßnahmen insbesondere die stationäre Krankenhausversorgung und die Universitätsklinika überproportional treffen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die strukturellen Defizite im Finanzierungssystem, die Umkehr der sogenannten Meistbegünstigungsklausel (bisher ein Schutzmechanismus für die Vergütung von Krankenhäusern), die fehlende Refinanzierung politisch gewollter Tarifsteigerungen und die strikte Bindung der Hochschulambulanzen an die Grundlohnrate zu einer weiteren Verschärfung der Unterfinanzierung führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und der Umkehr der Meistbegünstigungsklausel auf die wirtschaftliche Lage der Universitätsklinika, 2) die Einschränkungen für Hochschulambulanzen durch die Bindung an die Grundlohnrate, was Innovation und Ambulantisierung hemmt, und 3) die Problematik der Pflegefinanzierung durch das Einfrieren der Pflegebudgets und den Wegfall des Selbstkostendeckungsprinzips. Der VUD fordert grundlegende Strukturreformen und gezielte gesetzliche Maßnahmen, um die Erlös- und Kostenseite der Universitätsmedizin zu stabilisieren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.04.2026
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👎 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di

„Die vorgelegten Maßnahmen bieten keine Lösungen für eine faire und nachhaltige Finanzierung der GKV. In weiten Teilen sind sie sowohl aus gesundheits- als auch aus sozialpolitischer Sicht äußerst kritisch zu bewerten und deshalb ganz überwiegend abzulehnen.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) weitgehend ab. Der Entwurf setzt vor allem auf Ausgabenkürzungen, insbesondere durch die Begrenzung von Vergütungen und Preisen auf die sogenannte Grundlohnrate (eine gesetzlich festgelegte Lohnsteigerungsrate), Leistungskürzungen wie die Absenkung des Krankengeldes und die Erhöhung von Zuzahlungen. ver.di kritisiert, dass diese Maßnahmen vor allem Versicherte, Patient*innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen belasten, während die Pharmaindustrie kaum betroffen ist. Besonders abgelehnt werden die geplanten Kürzungen beim Krankengeld, die Begrenzung der Ausgabensteigerungen (Kopplung an die Grundlohnrate) und die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung für Krankenhausbeschäftigte. ver.di fordert stattdessen eine stärkere Finanzierung der GKV über Steuermittel, eine Ausweitung der Beitragsbasis (z.B. auf Kapitalerträge), die Einführung einer Bürgerversicherung und eine bessere Beteiligung der Arbeitgeber. Die Stellungnahme hebt drei Aspekte besonders hervor: (1) die massive Kritik an der Begrenzung der Ausgabensteigerungen und der Kopplung an die Grundlohnrate, (2) die Ablehnung der Kürzungen bei Krankengeld und Zuzahlungen, die soziale Ungleichheiten verschärfen, und (3) die strikte Ablehnung der Streichung der Tarifrefinanzierung und der Begrenzung des Pflegebudgets im Krankenhausbereich, da dies zu Personalabbau und schlechteren Arbeitsbedingungen führen würde.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 97 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

AGAPLESION gAG | 09.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung und Ergänzung des Entwurfs des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BR-Drs. 256/26. Bezweckt wird die Aufnahme, Anpassung und Streichung einzelner Regelungen.

Lobbyregister-Nr.: R008035 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78300

ALP - Advanced Level Politics GmbH | 06.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.

Lobbyregister-Nr.: R001851 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76271

ALP - Advanced Level Politics GmbH | 06.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf (insb. Art 1 Nr. 11 und Nr. 31) sieht Veränderungen hinischtlich der Behandelnden und der Vergütung bei kieferorthopädischen Nehandlungen vor. Dies würde die Versorgung insbesondere in Ostdeutschland erheblich verschlechtern und für viele Praxen wirtschaftliche Probleme bringen. Erreicht werden soll eine Überarbeitung des Entwurfs.

Lobbyregister-Nr.: R001851 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76271

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in zentralen Punkten. Hierzu zählen insbesondere die Modifikation der vorgesehenen Kürzung des Innovationsfonds, die Beibehaltung der aktuellen Prüfquoten des Medizinischen Dienstes, die Ausgestaltung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens unter Evaluationsvorbehalt sowie die Berücksichtigung weiterer Reformempfehlungen zur Ausgabensteuerung und Finanzierung innerhalb der GKV.

Lobbyregister-Nr.: R002039 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71660

Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) | 29.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung schlägt vor, den Herstellerabschlag für pharmazeutische Unternehmen ab 2027 zu dynamisieren. Die ATSE setzt sich dafür ein, dass es nicht zu einer Dynamisierung des Herstellerabschlags kommt, sondern dieser weiterhin bei 7% festgesetzt bleibt, sofern es nicht zu einer vollständigen Streichung kommt.

Lobbyregister-Nr.: R002801 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77280

argenx Germany GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag und die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen.

Lobbyregister-Nr.: R006273 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79854

Asklepios Klinik Pasewalk GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Asklepios Klinik Pasewalk zuständigen Bundestagsabgeordneten

Lobbyregister-Nr.: R002441 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79404

Asklepios Kliniken Brandenburg GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Dringende Appelle schriftlich an Bundestagsabgeordnete zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zur Vermeidung einer realen Gefährdung der Patientenversorgung.

Lobbyregister-Nr.: R001799 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81542

Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R002364 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79135

Asklepios Kliniken Hamburg GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R002295 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80501

Asklepios Klinikum Uckermark GmbH | 17.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung) ist ein weitreichendes Spar- und Strukturpaket der Bundesregierung.

Lobbyregister-Nr.: R002506 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79014

Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Appell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aufgrund des Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 12.06.2026

Lobbyregister-Nr.: R003741 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79055

Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Nachverhandlung und Änderung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes mit Blick auf die Finanzierung der Krankenhäuser. Hierzu sollen insbesondere die vorgesehenen Kürzungen und Begrenzungen der Krankenhausbudgets überarbeitet, der Rechnungszuschlag verlängert, das Pflegebudget gesichert, die vollständige Tarifrefinanzierung gewährleistet, der Fixkostendegressionsabschlag abgeschafft, bürokratische Personalvorgaben angepasst sowie die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform und der Investitionsfinanzierung entsprechend nachgebessert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000720 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79518

Astellas Pharma GmbH | 18.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern keinen dynamischen Herstellerabschlag einzuführen, die Leitplanken und den Kombiabschlag abzuschaffen und die Orphan-drug-Schwelle wieder zu erhöhen.

Lobbyregister-Nr.: R002000 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66887

Aurora Europe GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Teil des Gesetzentwurfes ist die Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die GKV. Ziel ist es hier Alternativen zur Streichung zu finden, die Einsparungen ermöglichen, ohne Patient:innen von ihrer Therapie auszuschließen.

Lobbyregister-Nr.: R005007 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79357

Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.

Lobbyregister-Nr.: R004116 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69741

Bauerfeind AG | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufklärung über die Folgen einer pauschalen 3% Kürzung im Bereich der Hilfsmittel als Gefahr der Unwirtschaftlichkeit von Gesundheitswirtschaft in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R005043 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77509

Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. | 13.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BKG setzt sich dafür ein, eine überproportionale Belastung der Krankenhäuser an den geplanten Einsparmaßnahmen zu verhindern.

Lobbyregister-Nr.: R001123 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76700

Bayerischer Apothekerverband e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung / Streichung bezüglich der unbefristeten Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 € auf 2,07 €

Lobbyregister-Nr.: R001057 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79167

Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden | 13.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir wollen unseren Sachverstand einbringen, um negative Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgung der Versicherten zu verhindern. Aus unserer Sicht ist eine übermäßige, mit Unter- und Fehlversorgungsrisiken verbundene Überpauschalierung zu vermeiden. Weiter sind die Regelungen zur Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu überprüfen.

Lobbyregister-Nr.: R000170 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 60654

Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. | 20.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist, bei der Umsetzung von Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine einseitige finanzielle Belastung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu vermeiden. Insbesondere sollen die Auswirkungen einer Rücknahme von TSVG-Regelungen und der Pauschale fachärztliche Grundversorgung auf die ambulante fachärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Ziel ist der Erhalt zusätzlicher Sprechstunden, offener Sprechstunden und dringend benötigter fachärztlicher Terminangebote.

Lobbyregister-Nr.: R002554 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76211

Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Darstellung der Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf ambulante die nephrologische Versorgung. Hervorhebung der Bedeutung der Prävention.

Lobbyregister-Nr.: R000362 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77890

BioMarin Deutschland GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.

Lobbyregister-Nr.: R000641 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80988

BioMarin Deutschland GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000641 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80988

BioMarin Deutschland GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.

Lobbyregister-Nr.: R000641 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80988

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der bpa lehnt die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die (um einen Prozentpunkt abgesenkte) Grundlohnsummensteigerung für die Haushaltshilfe, die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege in aller Entschiedenheit ab! Angemessene Gehaltssteigerungen müssen auch zukünftig unabhängig von der Grundlohnsummensteigerung refinanziert werden, damit die Einrichtungen die notwendige Flexibilität bei der Personal-sicherung bei zunehmender Personalmangelsituation insgesamt erhalten!

Lobbyregister-Nr.: R001696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80224

Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000931 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79027

Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDCan setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung von Cannabisblüten aus dem Leistungsanspruch nach § 31 Absatz 6 SGB V ein. Ziel ist die Beibehaltung der GKV-Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten für schwerwiegend erkrankte Versicherte, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und andere Therapieoptionen nicht ausreichen oder nicht vertragen werden. Der BDCan fordert, dass die Therapieentscheidung patient:innenorientiert und ärztlich begründet erhalten bleibt und ein faktischer Ausschluss inhalativer Therapieoptionen vermieden wird.

Lobbyregister-Nr.: R002445 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79619

Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie) | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL

Lobbyregister-Nr.: R004232 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78602

Bundespsychotherapeutenkammer | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.

Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80518

Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. | 11.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BBMV tritt für eine andere Prioritätensetzung ein: versicherungsfremde Leistungen sind sachgerecht aus Steuer- oder Bundesmitteln zu finanzieren. Bei erwiesenen Fehlanreizen sind gezielte Korrekturen möglich. Echte Effizienzreserven sind vor allem dort zu heben, wo stationäre Leistungen in qualitativ hochwertige ambulante Strukturen verlagert oder durch gute ambulante Versorgung vermieden werden können. Beitragssatzstabilität ist ein legitimes Ziel. Sie wird aber nicht dadurch erreicht, dass man die wirtschaftlichere Versorgungsstufe schwächt.

Lobbyregister-Nr.: R000242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76400

Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.

Lobbyregister-Nr.: R000242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81439

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPI setzt sich dafür ein, neue Therapieoptionen im AMNOG sachgerecht zu bewerten und ihren Versorgungsbeitrag angemessen zu honorieren. Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes lehnt der BPI verschärfte Preis-Mengen-Regelungen mit gesetzlicher Auffanglösung sowie die Streichung bundesweiter Praxisbesonderheiten ab. Versorgungserfolg darf nicht automatisch mit zusätzlichem Preisdruck sanktioniert werden. Zudem sollte die anwendungsbegleitende Datenerhebung nach § 35a Abs. 3b SGB V ausgesetzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPI setzt sich dafür ein, Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe und versorgungsrelevante patentfreie Arzneimittel rechtssicher abzusichern. Die gesamtmarktbezogene Neujustierung des erweiterten Preismoratoriums sowie pauschale Abschläge ohne tatsächlichen Wettbewerbsdruck werden abgelehnt. Preisregeln müssen Innovationen mit bekannten Wirkstoffen, neue Darreichungsformen, neue Anwendungsgebiete und solitäre Marktstellungen angemessen berücksichtigen.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPI setzt sich für den Erhalt des Gestaltungsspielraums der Krankenkassen bei freiwilligen Satzungsleistungen für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ein. Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Ausschluss dieser Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung und aus Satzungsleistungen wird abgelehnt. Punktuelle Ausschlüsse einzelner Therapieformen ohne konsistenten, transparenten Maßstab führen zu Ungleichbehandlungen und schwächen die Kassenautonomie.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BPI setzt sich für eine nachhaltige und systemgerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Versicherungsfremde Leistungen, insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende, sollen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Beitragssatzstabilisierung darf nicht durch zusätzliche einseitige Belastungen des Arzneimittelsektors ersetzt werden. Erforderlich sind strukturelle Reformen, die Versorgungssicherheit, Innovation und Standortattraktivität erhalten.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Abschaffung des Abschlags auf Kombinationstherapien, insbesondere durch Streichung des § 130e SGB V und Anpassungen in § 35a SGB V, um Doppelrabattierungen, Fehlzuordnungen, Rechtsunsicherheit und bürokratische Belastungen zu vermeiden und Kombinationstherapien weiterhin sachgerecht im AMNOG-Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R001463 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79461

Campact e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Gesetzes im Hinblick auf die Übernahme der regelmäßigen Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für alle Versicherten durch die Krankenkassen sowie eine stärkere Beteiligung der Pharma-Industrie an der Beitragssatzstabilisierung, v.a. durch eine stärkere Regulierung der Medikamentenpreisbildung. Mehr unter: https://aktion.campact.de/arbeit-und-soziales/warken-hautkrebsvorsorge-muss-kassenleistung-bleiben/teilnehmen/

Lobbyregister-Nr.: R000726 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81582

Coca-Cola Europacific Partners Deutschland | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R002276 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78713

Coca-Cola GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Politischer Dialog für einen verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im GKV Beitragsstabilisierungsgesetz genannte Vorhaben, ab 2028 eine solche Abgabe einzuführen. Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die fehlende Evidenzbasis sowie die Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer Regelungen hinzuweisen und zugleich auf den geltenden Koalitionsvertrag zu verweisen, da das Vorhaben darüber hinausgeht. Zudem wird dargelegt, dass diskriminierende oder einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, oder Lebensmittelgruppen zielende nicht geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R001689 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80060

Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. | 20.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen und auf die gefährdete pneumologische Versorgung hinzuweisen – Fachärzte fordern Nachbesserungen.

Lobbyregister-Nr.: R000575 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76776

Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung und Särkung der Diabetesversorgung bei der Reform der Gesetzlichen Krankenkassen und Entlastung von Menschen mit Diabetes

Lobbyregister-Nr.: R003572 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78366

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.

Lobbyregister-Nr.: R007850 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79553

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.

Lobbyregister-Nr.: R001553 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78065

Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. | 20.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.

Lobbyregister-Nr.: R000412 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76971

Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. | 09.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Finanzierung und Vergütung von Krankenhäusern. Insbesondere sollen Regelungen zur Begrenzung der Vergütungsentwicklung, zur Deckelung des Pflegebudgets, zum Wegfall pflegeentlastender Maßnahmen sowie zur Ausweitung von Prüfquoten und Prüfaufträgen angepasst werden. Zudem wird eine stärkere Berücksichtigung tarifbedingter Mehrkosten, die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System sowie die Weiterentwicklung des Falldialogverfahrens angestrebt.

Lobbyregister-Nr.: R003048 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77177

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Kabinettsentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Der Paritätische fordert vor allem die Beibehaltung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Rehabilitation und in Krankenhäusern (§ 132a, 132l SGB V), den Verzicht auf eine einseitige Belastung der Versicherten bei Zuzahlungen (§ 61 SGB V), Festzuschüssen für Zahnersatz (§ 55 SGB V) und lehnt die Ausweitung des Festbetragssystems bei Hilfsmitteln (§ 36 SGB V) ab. Er fordert die Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags in der Arzneimittelherstellung (§ 130a SGB V) und fordert eine breite solidarische Neuaufstellung der Einnahmenseite der GKV.

Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81495

Die Arzneimittel-Importeure e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Unsere Branche generiert Einsparungen aufgrund europäischer Preisdifferenzen. Zusätzliche Abschläge können daher ausschließlich aus den verbleibenden Preisdifferenzen finanziert werden. Eine Dynamisierung des Herstellerrabattes mit einem jährlich neu festzulegenden nachgelagerten Ausgleich des Deltas zwischen Soll- und Ist-Ausgaben des Vorjahres führen zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko. Die geplante Möglichkeit (exklusive) Rabattverträge für Gruppen „vergleichbarer Patentarzneimittel festlegen zu können, ist für Importeure nicht kalkulierbar und daher abzulehnen.Die verpflichtende Preis-Mengen-Regelung verschiebt die Verhandlungsmacht eindeutig zugunsten der Kostenträger und belastet die pharmazeutischen Unternehmen, die bei Rx-Präparaten die Absatzmenge nicht zu verantworten haben.

Lobbyregister-Nr.: R000320 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64541

eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices | 21.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen keine unverhältnismäßigen Sparmaßnahmen für die Hilfsmittelversorgung und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) enthalten sein. Konkrete Maßnahmen sind: - Streichung des 3%igen Abschlags für Hilfsmittelversorgungen bis 2028 - Herausnahme der Festbetragsregelung und Befassung im Entwurf des Hilfsmittelgesetzes - sachgerechte Abmilderungen bei der Bindung an die Grundlohnrate. Bei DiGA ist die Abstaffelung um bis zu 30 % unverhältnismäßig.

Lobbyregister-Nr.: R000679 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77045

Fachklinikum Wiesen GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Fachklinikum Wiesen GmbH zuständigen Bundestagsabgeordneten

Lobbyregister-Nr.: R001865 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78537

Fresenius Kabi AG | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.

Lobbyregister-Nr.: R002151 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 60352

Fresenius SE & Co. KGaA | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.

Lobbyregister-Nr.: R001428 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81249

GAIA | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.

Lobbyregister-Nr.: R007055 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77004

GE HealthCare | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze.Dazu werden maßgebliche Kürzungen im Bereich insbesondere der ambulanten fachärztlichen Versorgung vorgeschlagen. Ziel der Einflussnahme ist die Abmilderung von Kürzungen in diesem Sektor, um insbesondere Fachärztinnen und Fachärzten aus sachkostenintenstiven Fachdisziplinen weiterhin notwendige finanzielle Spielräume für versorgungsrelevante Investitionen zu ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R005839 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80465

Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).

Lobbyregister-Nr.: R000740 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80089

Ipsen Pharma GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.

Lobbyregister-Nr.: R005693 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77632

Jahrzehnt der Lunge e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung verbesserte Früherkennung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der allgemeine Gesundheitsuntersuchung.

Lobbyregister-Nr.: R007634 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81324

Janssen-Cilag GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wertbeitrag (Versorgung und Standort von Arzneimitteln), Auswirkungen eines dynamischen Herstellerabschlages auf Versorgung und Standortparameter; Auswirkungen der Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Arzneimittelmarkt, Wirkungen einer Preis-Volumen Regelung. Planbarer Herstellerabschlag, Anerkennung des Wertes von patentgeschützten Arzneimitteln; keine zusätzlichen Belastungen bei Einsatz einer Therapie auf Grund des Volumens.

Lobbyregister-Nr.: R001109 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78312

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung am Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für das Klinikum Frankfurt (Oder) zuständigen Bundestagsabgeordneten

Lobbyregister-Nr.: R004197 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77142

Klinikverbund Hessen e. V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vorhaben zur Einsparungen, insbesondere im Bereich der Krankenhausversorgung durch Begrenzung der Budgetsteigerungen, Begrenzung der Steigerungen des Pflegebudgets, Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens, Erweiterung der Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst, Einführung von Kurzzeit-Fallpauschalen und Erweiterung der Fallzusammenführung

Lobbyregister-Nr.: R003879 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79737

Kompetenznetzwerk nuklearonkologische Patientenversorgung | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten.

Lobbyregister-Nr.: R001362 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80744

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) | 17.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stabilisierung Beitragssätze in der GKV; Maßnahmenpaket zu Einsparungen, Leistungskürzungen, Budgetierung und Vergütungsbegrenzung, Budgetdeckelungen, strengere Prüfquoten, Streichung von Zusatzvergütungen

Lobbyregister-Nr.: R004582 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78626

Lebensmittelverband Deutschland | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe

Lobbyregister-Nr.: R002050 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81289

Lilly Deutschland GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzen wir uns dafür ein, dass der Herstellerabschlag nicht dynamisiert wird und dass Investitionen in Standorte und klinische Forschung incentiviert werden. Ferner sprechen wir uns gegen eine Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel aus.

Lobbyregister-Nr.: R000994 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77361

LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
(1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich; (2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich; (3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.

Lobbyregister-Nr.: R003471 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81167

Michael Kauch | 18.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen Sicherstellung der Qualität von Registerdaten

Lobbyregister-Nr.: R000680 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76745

Otsuka Pharma GmbH | 21.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im GKV-BStabG angestrebte Dynamisierung des Herstellerrabatts gefährdet den Pharmastandort Deutschland. Er ist abzuschaffen.

Lobbyregister-Nr.: R008014 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 53932

rehaVital Gesundheitsservice GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.

Lobbyregister-Nr.: R003954 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80552

Sanity Group GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung betrifft die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Ziel ist der Erhalt der Kostenübernahme von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aus Sicht der Sanity Group sollte die Versorgung weiterhin auf medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Therapieentscheidung beruhen. Dabei wird die Annahme hinterfragt, dass Cannabisblüten grundsätzlich durch Extrakte oder andere cannabisbasierte Arzneimittel ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen eine evidenzbasierte Bewertung der Versorgungsrealität sowie möglicher Auswirkungen auf Therapieerfolge, Versorgungssicherheit und gesundheitsökonomische Effekte.

Lobbyregister-Nr.: R001111 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77752

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.

Lobbyregister-Nr.: R001233 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78243

Sascha Milkereit | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.

Lobbyregister-Nr.: R000366 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79624

SNPC GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den tragenden Säulen der deutschen Volkswirtschaft und sichert Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgungssicherheit. SNPC setzt sich dafür ein, die wirtschafts- und standortpolitischen Rahmenbedingungen für forschende und produzierende Unternehmen der Gesundheitswirtschaft zu stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässliche Investitions- und Planungsbedingungen, der Erhalt von Produktions- und Forschungskapazitäten in Deutschland sowie wettbewerbsfähige regulatorische Bedingungen im europäischen Vergleich.

Lobbyregister-Nr.: R002054 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75836

Solventum Germany GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.

Lobbyregister-Nr.: R006552 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78566

Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.

Lobbyregister-Nr.: R004298 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81430

Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Innovationsfreundliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und den Standort Deutschland erhalten.

Lobbyregister-Nr.: R001371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79427

Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung der Versorgung mindestens durch konsequente Umsetzung der beschlossenen Ausnahme vom dynamischen Herstellerabschlag für Arzneimittel mit versorgungskritischen Wirkstoffen: Begrüßung und Beibehaltung dieser gesetzlichen Ausnahme vom geplanten dynamischen Herstellerabschlag. Reduzierung des allgemeinen Herstellerabschlages für Blutplasmapräparate auf max. 4 Prozent, um der besonderen und versorgungskritischen Stellung dieser Präparate Rechnung zu tragen. Kein erweitertes Preismoratorium für sämtliche Immunglobuline: Ausnahme sämtlicher Immunglobuline vom erweiterten Preismoratorium durch Streichung der zeitlichen Begrenzung auf Zulassungen nach dem 31. Dezember 2018.

Lobbyregister-Nr.: R001371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79427

Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Takeda forscht und vertreibt Arzneimittel im Bereich Seltene Leiden (Orphan Drugs). Die geplanten Anpassungen der ANMOG Leitplanken würde die Versorgung vulnerabler Patientengruppen gefährden und die Arzneimittelversorgung beeinflussen. Wir setzen uns daher für die Revision der AMNOG-Leitplanken ein.

Lobbyregister-Nr.: R001371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79427

Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.

Lobbyregister-Nr.: R001371 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79427

UCB Pharma GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um weiterhin Patient:innen den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001559 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81002

UCB Pharma GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um weiterhin Patient:innen den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkei¬ten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001559 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81002

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001959 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79769

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.

Lobbyregister-Nr.: R001928 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80994

Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eine sogenannte Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Damit sollen in den nächsten Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um so die erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Mit seinen Aktivitäten möchte der VPKA eine Abschwächung der Sparmaßnahmen erzielen. Um „Beinfreiheit“ für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu erhalten und wirksame Kostenentlastungen zu erzielen, fordern wir die Streichung von starren Struktur- und Personalvorgaben durch Gesetze sowie Richtlinien des G-BA wie z.B. Streichung der PPUG, der PPP-RL, der Psych-Personalnachweise sowie die Rückeingliederung der Pflegebudgets in die DRG’s.

Lobbyregister-Nr.: R006595 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77770

Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. | 29.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Regelungsvorhaben dergestalt, dass der Faktor Arbeit nicht einseitig belastet wird und die Vergütungsentwicklung der Leistungserbringer nicht durch die Grundlohnsummenentwicklung begrenzt wird.

Lobbyregister-Nr.: R006345 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77523

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VDZI fordert, den Rechtsrahmen für Praxislabore zur Herstellung von Zahnersatz in investorengetragenen MVZ einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Keine Absenkung der Vergütungssteigerung für die Jahre 2027 bis 2029. Kein Fachzahnarztvorbehalt für den Zugang zur KFO-Versorgung. Keine Absenkung der Festzuschüsse. Beteiligung an der Bildung von Leistungskomplexen in der KFO-Versorgung

Lobbyregister-Nr.: R001192 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73767

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zahntechnische Preise im GKV-System werden wesentlich durch sogenannte Bundesmittelpreise § 57 Abs. 2 SGB V bestimmt. Die Steigerungsrate ist über § 71 Abs. 1-3 SGB V gedeckelt. In der Konsequenz führt das nicht nur zu kaufmännisch immer defizitäreren Versorgungen im GKV-Bereich. Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass in den Verhandlungen auf Bundesebene über die Fortschreibung des Preisniveaus für Regelleistungen in der Zahnersatzversorgung branchenspezifische Inflations- und Kostenentwicklungen gleichwertig neben § 71 Abs. 1-3 SGB V berücksichtigt werden müssen.

Lobbyregister-Nr.: R001192 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73767

ViiV Healthcare GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Als auf HIV spezialisiertes biopharmazeutisches Unternehmen ist ViiV Healthcare von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preisbildungs- und Erstattungsmechanismen sowie weitere Instrumente der Arzneimittelversorgung. ViiV Healthcare setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie langfristige Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien ein.

Lobbyregister-Nr.: R001734 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 75764

Vitos gemeinnützige GmbH | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Ziel der Einflussnahmen/Forderungen zur Anpassung: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL

Lobbyregister-Nr.: R005091 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78592

Weleda A.G. Schwäbisch Gmünd, Zweigniederlassung der Weleda A.G. Arlesheim/Schweiz | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung der Versorgung mit anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln und Leistungen

Lobbyregister-Nr.: R002318 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81135

Wir versorgen Deutschland | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es handelt sich um die Offenlegungspflicht von Herstellern und Leistungserbringern in Bezug auf die gewährten Rabatte auf Hilfsmittel, für die ein Festbetrag im neuen § 36 SGB V festgesetzt oder angepasst werden soll.

Lobbyregister-Nr.: R004824 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81065

Wirtschaftsforum der SPD e.V. | 11.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die politische Verankerung der industriellen Gesundheitswirtschaft als strategische Leitwirtschaft. Bezweckt wird die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten industriepolitischen Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie, beschleunigten Verfahren, verbessertem Marktzugang für Innovationen, forschungsfreundlicher Nutzung von Gesundheitsdaten, Stärkung resilienter Lieferketten und Produktionskapazitäten in Europa sowie der Institutionalisierung eines dauerhaften Pharma- und Medizintechnikdialogs einschließlich Zeit-, Maßnahmen-, Monitoring- und Umsetzungsmechanismen.

Lobbyregister-Nr.: R000328 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76553

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen Kosten gesenkt werden. Unter anderem sollen die Werbeausgaben der Krankenkassen halbiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000872 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77889

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.

Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81090

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.05.2026
Erste Beratung:12.06.2026
Abstimmung:10.07.2026
Drucksache:21/6130 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/7016 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Gesundheit22.06.2026Anhörung
Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales07.07.2026Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend07.07.2026Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit07.07.2026Tagesordnung
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz07.07.2026Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales08.07.2026Ergänzung
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend08.07.2026Ergänzung
Ausschuss für Gesundheit08.07.2026Ergänzung
Haushaltsausschuss08.07.2026Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 23.06.2026 im Ausschuss für Gesundheitsausschuss statt.

Sozialverband VdK: Der Verband stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und bewertete den Gesetzentwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Die Einführung einer Teilkrankschreibung sieht der VdK mit großer Sorge, da die Gefahr bestehe, dass auf Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen.

Gewerkschaften und Sozialverbände: Sie machten deutlich, dass der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belaste und forderten eine ausgewogene Finanzreform.

Arbeitgeber: Auch die Arbeitgeber äußerten sich kritisch zu der aus ihrer Sicht bürokratischen Neuregelung.

GKV-Spitzenverband: Der Verband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik, sah die vorgesehenen Regelungen jedoch in ihrer Wirkung als unzureichend an. Es fehle an Ausgewogenheit, da Beitragszahler bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen seien. Beitragszahler und Wirtschaft sollten nicht zusätzlich belastet werden. Der Staat müsse seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkomme. Ähnlich äußerten sich verschiedene Vertreter von Krankenkassen.

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Die DKG übte heftige Kritik und warnte vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken. Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Der Entwurf sehe keine Kostenentlastungen für Kliniken vor. Ein DKG-Sprecher sagte, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten, jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein und es müssten bis zu 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen.

Deutscher Pflegerat (DPR): Der DPR erklärte, eine Beitragssatzstabilität könne nicht nachhaltig durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen erreicht werden. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): Vertreter der Pharmabranche reagierten kritisch und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität. Die Pharmabranche leiste bereits einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV. Besonders kritisch seien der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Haushaltsausschuss (auch gutachterlich nach § 96 GO-BT), der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Finanzausschuss (bei Antrag f), der Ausschuss für Wirtschaft und Energie (bei Antrag f) sowie der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (bei Antrag c). Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich ebenfalls befasst. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt,  
a) den Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Drucksachen 21/6130, 21/6559) in geänderter Fassung anzunehmen (mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen AfD, Grüne und Linke),  
b) einen Entschließungsantrag anzunehmen (mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD, bei Enthaltung von Grünen und Linken),  
c) die Anträge der AfD (Drucksachen 21/2036, 21/2716, 21/5332, 21/5759) abzulehnen (jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken gegen AfD),  
d) den Antrag der Grünen (21/5753) abzulehnen (mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Linke gegen Grüne). 
 
Entschließungsantrag (Zusammenfassung):  
Der Bundestag stellt fest, dass das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen notwendig ist und fordert die Bundesregierung auf, spezielle Regelungen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung – insbesondere für Kinder, Jugendliche und schwer psychisch Kranke – vorzulegen. Bis Ende 2026 soll der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien zur Dringlichkeit psychotherapeutischer Behandlungen definieren. Die Koalitionsfraktionen kündigen an, die Regelungen nach der Sommerpause 2026 zu beschließen. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf das GKV-Finanzsystem und das SGB V beziehen. Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege, Anpassungen bei der beitragsfreien Familienversicherung, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Zuzahlungen, Zahnersatz, Krankengeld, Verwaltungskosten der Kassen, Vorstandsvergütungen und einen ergänzenden Herstellerabschlag bei Arzneimitteln.  
Ein Änderungsantrag der AfD zur Kieferorthopädie (Abschaffung des Fachzahnarztvorbehalts, Anpassung der Vergütungspauschalen) wurde abgelehnt. Die Änderungen beziehen sich auf den Gesetzentwurf und das SGB V; es gibt keine Hinweise auf einen „Trojaner“ (also Änderungen an völlig anderen Gesetzen). 
 
Begründung:  
Die Begründung betont die drastische Verschlechterung der GKV-Finanzen seit 2023 und die Notwendigkeit struktureller Maßnahmen, um eine Deckungslücke von bis zu 40 Mrd. Euro bis 2030 zu verhindern. Das Maßnahmenpaket soll die Ausgabendynamik bremsen, die Einnahmen stärken und die Beitragssätze stabilisieren. Die Entlastung erfolgt v.a. durch Begrenzung der Vergütungsanstiege, moderate Anpassungen bei Versicherten und Arbeitgebern sowie eine stärkere Beteiligung des Bundes. Die Änderungen sollen Versorgungssicherheit gewährleisten, insbesondere für vulnerable Gruppen wie psychisch Kranke. Die Begründung der AfD-Änderungsanträge zur Kieferorthopädie kritisiert den Fachzahnarztvorbehalt als verfassungswidrig und versorgungsgefährdend, wurde aber nicht übernommen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Gesetz stabilisiert GKV-Finanzen, bremst Ausgabendynamik, zusätzliche Bundesmittel, Entbürokratisierung, Planungssicherheit für Pharmaindustrie, Versorgungssicherheit für Patienten. Ablehnung der Oppositionsanträge, da keine Gegenfinanzierung oder falsche Schwerpunkte. 
- SPD: Gesetz ist zentrales Vorhaben gegen Ausgabendynamik, Anteil der Versicherten an der Konsolidierung gesenkt, Verbesserungen im Verfahren (z.B. Altersgrenze Familienversicherung, Ausnahmen für Pflege/Behinderung, keine Dynamisierung der Zuzahlungen, keine Kürzung Krankengeld), Bestandsschutz in der Kieferorthopädie, Entlastung Krankenhauswesen, präventive Steuer auf Softdrinks. 
- AfD: Gesetz wird abgelehnt, da keine Befreiung von versicherungsfremden Leistungen, überhastetes Verfahren, mangelnde Informationspflichten, keine erneute Anhörung zu Änderungen, eigene Anträge für Bürokratieabbau, Digitalisierung, Ausschluss ausländischer Bürgergeldempfänger, Kritik an Budgetierungen und Versorgungslücken. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetz kurzfristig neu gefasst, unzureichende Beratung, fehlende Finanzübersichten, Maßnahmen reichen nicht für Beitragsstabilität, Risiken für Patientensicherheit, Mehrbelastung für Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Lastenverlagerung auf Länder/Kommunen, Ablehnung des Gesetzes. 
- Die Linke: Gesetz ist größtes Spargesetz zu Lasten der Versicherten, marktradikale Ausgabenpolitik abgelehnt, Belastung für Beschäftigte und Patienten, überstürztes Verfahren, Ablehnung aller Oppositionsanträge, eigene Forderung nach solidarischer Bürgerversicherung und massiver Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. 
 
Zusammenfassung:  
Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt mit Unterstützung von CDU/CSU und SPD (gegen AfD, Grüne, Linke) die Annahme des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in geänderter Fassung. Die Änderungen betreffen v.a. das SGB V und zielen auf Beitragsstabilität durch Ausgabenbegrenzung, moderate Mehrbelastungen und gezielte Entlastungen ab. Ein Entschließungsantrag fordert zusätzliche Regelungen zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung. Die Oppositionsanträge werden abgelehnt. Die Fraktionen begründen ihre Haltung jeweils mit Finanz-, Versorgungs- und Verfahrensargumenten. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Verwaltungskosten der knappschaftlichen Krankenversicherung werden wie bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse begrenzt. 
 
- Werbeausgaben der Krankenkassen: Flexiblere Berechnung der zulässigen Werbeausgaben auf Basis aktueller Mitgliederzahlen, nicht mehr auf Basis der geplanten Mitgliederzahl. 
 
- Zweitmeinungsverfahren: Schrittweise Ausweitung der verpflichtenden ärztlichen Zweitmeinung auf weitere operative Eingriffe (z.B. Hüftgelenkersatz, Wirbelsäuleneingriffe, Cholezystektomien, Hysterektomien, Tonsillektomien, arthroskopische Schulter-OPs). Bei fehlender Zweitmeinung trägt der Patient die Kosten selbst; verpflichtende Aufklärung und Information durch den Arzt. 
 
- Kieferorthopädische Versorgung: Künftig dürfen nur noch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie oder Zahnärzte mit gleichwertigem Abschluss oder nachgewiesener praktischer Erfahrung kieferorthopädische Leistungen zu Lasten der GKV abrechnen. Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für bestimmte Gruppen. 
 
- Psychotherapie: Vereinfachung beim Konsiliarbericht – dieser ist nicht mehr nötig bei Überweisung oder Empfehlung nach Krankenhausbehandlung. 
 
- Zuzahlungen: Erhöhung der monatlichen Zuzahlungsobergrenze für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel von 10 auf 15 Euro. 
 
- Festbetragsregelungen: Erweiterung und Präzisierung der Datengrundlagen für die Festsetzung von Festbeträgen, Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen, Nachweispflichten für Hersteller. 
 
- Teilweises Krankengeld und Teilarbeitsunfähigkeit: Einführung eines neuen Instruments, das es Versicherten ermöglicht, bei teilweiser Arbeitsfähigkeit anteilig zu arbeiten und anteilig Krankengeld zu beziehen. Arbeitgeber müssen zustimmen; für Selbständige gelten Sonderregeln. Krankenkassen müssen frühzeitig über Reha-Möglichkeiten informieren. Evaluation der Auswirkungen vorgesehen. 
 
- Kieferorthopädische Vergütung: Einführung von pauschalierten Leistungskomplexen statt Einzelvergütung, Evaluation der Auswirkungen. 
 
- Hygienezuschläge: Wegfall der gesonderten Hygienezuschläge im EBM ab 2027, Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. 
 
- Überführung extrabudgetärer Leistungen: Ab 2027 werden bisher extrabudgetär vergütete Leistungen (z.B. psychotherapeutische Leistungen) in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt, mit Ausnahmen für bestimmte Leistungen. 
 
- Arzneimittel: Fester ergänzender Herstellerabschlag von 8,5 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel (statt dynamischem Abschlag), Anhebung des Abschlags für Impfstoffe auf 9 Prozent, Einführung eines Preismoratoriums für Impfstoffe mit Inflationsausgleichsmöglichkeit. 
 
- Preis-Mengen-Regelung: Stärkung der gesetzlichen Auffanglösung, Anpassung der Rabattfaktoren und Bezugszeiträume, Einbeziehung von Importen und wirkstoffgleichen Arzneimitteln in die Rabattberechnung. 
 
- Tarifbindung: Für medizinische Rehabilitation, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege werden Vergütungssteigerungen für tarifgebundene Einrichtungen zu 50 Prozent oberhalb der durchschnittlichen Veränderungsrate für zwei Jahre refinanziert, Evaluation der Auswirkungen. 
 
- Qualitätskriterien Krankenhaus: Pflegepersonal wird als Qualitätskriterium für Leistungsgruppen explizit aufgenommen. Pflegepersonaluntergrenzen werden gestärkt, Sanktionen bei Unterschreitung verschärft. Krankenhäuser werden zu angemessener Personalausstattung verpflichtet, ohne verpflichtende Nutzung bestimmter Personalbemessungssysteme. 
 
- Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Das obligatorische Bewertungsverfahren für neue Methoden im Krankenhaus wird auf alle nichtmedikamentösen Methoden ausgeweitet, nicht mehr nur auf solche mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. NUB-Entgelte nur noch für qualitätsgesicherte Krankenhäuser. 
 
- Fallzusammenführung im Krankenhaus: Erweiterung der Fallzusammenführung auf Krankenhausaufenthalte innerhalb von 30 Tagen und mit ähnlicher Hauptdiagnose, auch bei Wechsel des Krankenhauses. 
 
- Prüfquotensystem Krankenhaus: Erhöhung der Aufwandspauschale und Prüfquoten, Verschärfung der Anreize für regelkonforme Abrechnung. 
 
- Beitragszuschlag Familienversicherung: Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für bestimmte familienversicherte Ehegatten/Lebenspartner, Ausnahmen für Kinder bis 12 Jahre, Pflegebedürftige, Erwerbsgeminderte und Menschen mit Behinderung. 
 
- Bundeszuschuss und Beiträge für Grundsicherungsempfänger: Erhöhung der Bundesbeteiligung an den GKV-Beiträgen für Grundsicherungsempfänger ab 2027. 
 
- Informationspflicht Zusatzbeitrag: Streichung der Pflicht der Krankenkassen, bei Erhöhung des Zusatzbeitrags individuell zu informieren. 
 
- Anpassungen im Bereich der Sozialversicherung (SGB III, IV, VI, IX, XI, XII, KSVG): Folgeänderungen zur Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit und teilweisem Krankengeld, insbesondere zur Sicherstellung von Versicherungs- und Beitragsrechten. 
 
- Pflegebudget Krankenhaus: Anpassung der Regelungen zur Finanzierung von Pflegepersonalkosten und pflegeentlastenden Maßnahmen, dauerhafte Finanzierung von Tariferhöhungen, Reduktion der Mittel für pflegeentlastende Maßnahmen. 
 
- Diverse Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verfahren. 
 
Diese Übersicht konzentriert sich auf die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Maßnahmen, die über redaktionelle und Folgeänderungen hinausgehen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:256/26
Eingang im Bundesrat:01.05.2026
Erster Durchgang:12.06.2026, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:10.07.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss11.05.2026entfällt
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz21.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Kulturfragen21.05.2026Tagesordnung
Gesundheitsausschuss27.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik28.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Innere Angelegenheiten28.05.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss28.05.2026Tagesordnung