GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 06.05.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Hinweis: | Frühere Fassung vom 16.04.2026 |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027. Hintergrund ist eine massive strukturelle Finanzierungslücke, die ohne Gegenmaßnahmen zu stark steigenden Zusatzbeitragssätzen und damit zu erheblichen Belastungen für Versicherte, Arbeitgeber und die Wirtschaft führen würde. Die Lösung ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das insbesondere die Ausgabendynamik in der GKV durch eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik begrenzt (Vergütungs- und Preissteigerungen werden an die Lohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft gekoppelt), kostenintensive Sondervergütungen streicht, Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen maßvoll anpasst und auch die Einnahmenseite stärkt (z.B. höhere Beiträge für Minijobs, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Beitragszuschlag für bestimmte familienversicherte Ehegatten). Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf schildert ausführlich die Vorgeschichte: Seit Ende 2023 hat sich die Finanzlage der GKV drastisch verschlechtert, mit einem Defizit von knapp 10 Mrd. Euro im Jahr 2024. Die Rücklagen der Krankenkassen liegen unter der gesetzlichen Mindestreserve. In den letzten Jahren kam es zu außergewöhnlich starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze. Ein kurzfristiges Maßnahmenpaket der Bundesregierung für 2026 konnte nur vorübergehend stabilisieren. Hauptursache der Finanzprobleme ist eine stark beschleunigte Ausgabenentwicklung, die deutlich über dem Wachstum der Beitragseinnahmen liegt, u.a. durch hohe Preis-, Lohn- und Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen, demografischen Wandel und stagnierende Beschäftigung. Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat im März 2026 Empfehlungen zur Stabilisierung vorgelegt, die in den Gesetzentwurf eingeflossen sind.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen folgende Effekte:
- Bund: Verschiebung von Darlehensrückzahlungen führt zu Mindereinnahmen von 1 Mrd. Euro jährlich (2029–2032) und 1,6 Mrd. Euro (2033), mit entsprechenden Mehreinnahmen in 2035–2039. Einstieg in die kostendeckende Finanzierung für Grundsicherungsempfänger verursacht Mehrausgaben von 250 Mio. Euro (2027), 500 Mio. Euro (2028), danach jährlich weiter steigend um 500 Mio. Euro bis 2051. Der Bundeszuschuss an die GKV wird 2027–2030 um jeweils 2 Mrd. Euro reduziert.
- Länder und Kommunen: Einsparungen durch geringere Beihilfeausgaben, z.B. im Krankenhausbereich (100 Mio. Euro 2027, steigend auf 300 Mio. Euro 2030) und im Arzneimittelbereich (40 Mio. Euro 2027, steigend auf 185 Mio. Euro 2030).
- GKV: Entlastung durch Mehreinnahmen und Minderausgaben von 16,3 Mrd. Euro (2027), steigend auf 38,3 Mrd. Euro (2030). Die Maßnahmen verteilen sich auf Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser, Ärzte, Hersteller), Patienten (durch Zuzahlungen und Leistungsanpassungen), Arbeitgeber und Mitglieder (durch höhere Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen) sowie den Bund.
- Einnahmen: Durch die Maßnahmen werden Mehreinnahmen für die GKV generiert, z.B. durch höhere Arbeitgeberbeiträge für Minijobs (1,9 Mrd. Euro/Jahr), Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (1,3 Mrd. Euro Arbeitgeber- und 1,2 Mrd. Euro Arbeitnehmeranteil/Jahr), Beitragszuschlag für bestimmte familienversicherte Ehegatten (1,6 Mrd. Euro/Jahr ab 2028). Eine geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke (separates Gesetz) soll ab 2028 jährlich ca. 450 Mio. Euro bringen.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im vorliegenden Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
- Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig dargestellt, da ohne schnelle Maßnahmen erhebliche Beitragssatzsteigerungen und Belastungen für Wirtschaft und Versicherte drohen.
- Die Maßnahmen sind auf Dauer angelegt, einige (z.B. Begrenzung der Vergütungssteigerungen) werden aber regelmäßig evaluiert und ggf. angepasst.
- Die Bundesregierung plant ergänzende Strukturreformen ab 2029, um verbleibende Deckungslücken zu schließen.
- Der Gesetzentwurf sieht moderate Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber vor, betont aber, dass diese im Vergleich zu den Belastungen ohne Reform deutlich geringer ausfallen.
- Die Maßnahmen betreffen auch die private Krankenversicherung und Selbstzahler, die durch Einsparungen im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich entlastet werden.
- Der Gesetzentwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar und trägt zur nachhaltigen Entwicklung (SDG 3 und 8) bei.
- Es sind keine Alternativen zum Gesetz vorgesehen.
- Die Regelungen führen insgesamt zu einer Entlastung beim Erfüllungsaufwand für die Verwaltung (jährlich ca. 16,4 Mio. Euro), während für Wirtschaft und Bürger nur geringe, meist einmalige Mehraufwände entstehen.
Fazit:
Der Gesetzentwurf ist eine umfassende finanzielle und strukturelle Reform der GKV, die auf eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze abzielt. Im Mittelpunkt stehen die Begrenzung der Ausgabensteigerungen, die Beteiligung aller Akteure an der Konsolidierung und eine moderate Anpassung der Eigenbeteiligungen. Die Maßnahmen sind angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV als dringend und alternativlos dargestellt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Ausschluss von Homöopathie und Anthroposophie: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen werden aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen.
- Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten/Lebenspartner: Einführung eines einkommensabhängigen Beitragszuschlags für Mitglieder, die Ehegatten oder Lebenspartner beitragsfrei familienversichern (Kinder bleiben beitragsfrei).
- Begrenzung der Verwaltungsausgaben: Verwaltungsausgaben der Krankenkassen dürfen ab 2027 nur noch im Rahmen der Grundlohnrate pro Versicherten steigen; Ausnahmen für IT-Sicherheit und Online-Sozialwahlen.
- Begrenzung der Werbeausgaben: Jährliches Werbebudget der Krankenkassen wird halbiert (auf ca. 3 Euro je Mitglied).
- Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die Grenze, ab der Arbeitnehmer versicherungsfrei werden, wird dauerhaft um 3.600 Euro angehoben; Bestandsschutz für bisher privat Versicherte.
- Überprüfung von Gesundheitsuntersuchungen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) muss Check-up und Hautkrebsscreening bis Ende 2027 auf aktuellen wissenschaftlichen Stand und Zielgruppenfokussierung überprüfen.
- Verpflichtende Zweitmeinung vor bestimmten Operationen: Vor bestimmten planbaren, mengenanfälligen Eingriffen (z.B. Knie-/Hüftprothesen, Wirbelsäulen- und Schultereingriffe) ist eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung verpflichtend, sonst Abrechnungsverbot.
- Kieferorthopädie nur noch durch Fachzahnärzte: Kieferorthopädische Behandlungen zu Lasten der GKV dürfen künftig nur noch von Fachzahnärzten durchgeführt werden.
- Einschränkung bei Cannabis: Cannabisblüten werden aus dem Leistungsanspruch gestrichen, nur noch Extrakte und Fertigarzneimittel bleiben erstattungsfähig.
- Festbeträge für Hilfsmittel: Einführung und Ausweitung von Festbeträgen für Hilfsmittel, verpflichtende Datenlieferung durch Hersteller, regelmäßige Überprüfung.
- Dreimonatige Wartezeit beim Krankengeld: Einführung einer Wartezeit von drei Monaten nach Wahlerklärung für freiwillig Versicherte, bevor Anspruch auf Krankengeld besteht (Ausnahmen bei Übergang aus Beschäftigung/Selbstständigkeit und bei Unfällen).
- Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld: Versicherte können bei längerer Krankheit freiwillig und mit Zustimmung des Arbeitgebers teilweise arbeiten und erhalten anteiliges Krankengeld.
- Begrenzung des Krankengeldes nach Beschäftigungsende: Krankengeld wird nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Höhe des Arbeitslosengeldes begrenzt.
- Senkung der Festzuschüsse für Zahnersatz: Rückkehr zum alten Niveau (50 Prozent), Boni für regelmäßige Vorsorge reduziert, Härtefallregelung bleibt.
- Erhöhung der Zuzahlungen: Zuzahlungen steigen auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro, Dynamisierung ab 2028.
- Begrenzung der Ausgabensteigerungen: Viele Vergütungen (z.B. für Ärzte, Zahnärzte, Heilmittel, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, medizinische Rehabilitation) dürfen künftig maximal im Rahmen der Grundlohnrate steigen, für 2027–2029 mit Abschlag.
- Reform der ambulanten Vergütung: Extrabudgetäre Leistungen werden begrenzt und in Gesamtvergütungen überführt, extrabudgetäre Vergütung nur noch für klar definierte Leistungen, Einführung von Abschlägen bei Mengenausweitung in der Kinder- und Hausarztversorgung.
- Streichung extrabudgetärer Zuschläge: Zuschläge für schnelle Terminvermittlung, Organberatung und bestimmte psychotherapeutische Leistungen entfallen.
- Arzneimittel: Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel, Abschaffung des Kombinationsabschlags, Abschaffung der Preis-Leitplanken bei Erstattungsbeträgen, Förderung des Preiswettbewerbs durch Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel in bestimmten Wirkstoffgruppen, Preismoratorium für Verbandmittel.
- Innovationsfonds: Fördersumme ab 2027 dauerhaft auf 100 Mio. Euro pro Jahr halbiert, nicht verausgabte Mittel werden zurückgeführt.
- Kurzzeitfallpauschalen im Krankenhaus: Einführung von Pauschalen für stationäre Behandlungen bis zu drei Tagen zur Förderung der Ambulantisierung und Senkung der Verweildauer.
- Begrenzung von Vorstands- und Führungskräftevergütungen: Vergütungen für Vorstände und außertarifliche Führungskräfte bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Medizinischem Dienst werden gedeckelt und dürfen nur noch in Höhe der Grundlohnrate steigen; sechs Jahre keine Erhöhung während der Amtszeit.
- Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds: Kürzung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro in den Jahren 2027–2030.
- Evaluierung: Bis Ende 2030 erfolgt eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen Maßnahmen und strukturellen Änderungen des Gesetzentwurfs. Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht aufgenommen.
| Table Media, 28.04.2026 | Gesundheitsreform: Gesetzentwurf wird auf Wunsch der SPD noch einmal angepasst |
| Table Media, 27.04.2026 | Gesundheitsreform: Plötzlich wackelt eine sicher geglaubte Kabinettsentscheidung |
| Frankfurter Rundschau, 24.04.2026 | „Zerstörungsprogramm“: Hausärzte mit deutlicher Kritik an Warkens Gesundheitsreform |
| Focus, 17.04.2026 | Entwurf zeigt: Gesundheitsreform wird schärfer als gedacht |
| T-Online, 17.04.2026 | Einige sollen jetzt mehr für die Krankenversicherung zahlen |
| Tagesschau, 17.04.2026 | "Gelebte Frauenpolitik" - Warken verteidigt Sparpläne |
| Tagesschau, 16.04.2026 | Gutverdiener sollen mehr für Krankenkasse zahlen |
| Frankfurter Rundschau, 16.04.2026 | Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß |
| Datum erster Entwurf: | 16.04.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 29.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Gesundheit:
„Es haben weder Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter noch beauftragte Dritte
wesentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.-63- Bearbeitungsstand: 16.04.2026 14:53.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und weiteren Gesetzesvorhaben kritisieren die außerordentlich kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen. Laut ver.di, dem Paritätischen Gesamtverband und dem Sozialverband Deutschland wurde der Referentenentwurf am 16.04.2026 übermittelt, mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 20.04.2026, 09:00 Uhr, was einem Zeitraum von weniger als vier Tagen entspricht, der zudem ein Wochenende einschließt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) berichtet, dass sie die Aufforderung erst am 21.04.2026 erhielt, obwohl die Frist bereits am 20.04.2026 endete. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer sprechen von einer dreitägigen Frist, die zu zwei Dritteln auf ein Wochenende fiel. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) nennt eine Anhörungsfrist von zwei Arbeitstagen. Insgesamt ergibt sich für den GKV-Entwurf eine durchschnittliche Beteiligungsphase von etwa 3-4 Tagen, überwiegend über ein Wochenende, was von nahezu allen Absendern als unzureichend und nicht sachgerecht kritisiert wird.
Neben der Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme wurden einige Verbände am 20. April außerdem zu einer Online-Anhörung geladen, wie u.a. die Tagesschau berichtete.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist überwiegend kritisch bis ablehnend. Während einzelne Verbände wie der GKV-Spitzenverband und die Diakonie die Zielrichtung des Gesetzes grundsätzlich begrüßen, dominieren massive Bedenken hinsichtlich sozialer Ausgewogenheit, Versorgungsqualität, Belastung vulnerabler Gruppen und der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen. Die Mehrheit der Stellungnahmen kritisiert die starke Fokussierung auf Ausgabenkürzungen, die unzureichende Berücksichtigung der Einnahmeseite und die mangelnde Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Besonders scharf wird die extrem kurze Beteiligungsfrist kritisiert, die eine fundierte und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf erheblich erschwert hat.
Meinungen im Detail
1. Soziale Ausgewogenheit und Belastung vulnerabler Gruppen: Wohlfahrtsverbände (z.B. Paritätischer Gesamtverband, Diakonie, SoVD), Gewerkschaften (ver.di), Sozialverbände und Patientenvertretungen kritisieren einhellig die soziale Unausgewogenheit der Maßnahmen. Sie lehnen insbesondere die Kürzungen beim Krankengeld, die Erhöhung der Zuzahlungen und die Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz ab, da diese vor allem chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, Pflegebedürftige und Menschen mit Sorgeverantwortung überproportional belasten. Die Streichung der Tarifrefinanzierung in der Pflege wird als Rückschritt für Versorgungssicherheit und Personalbindung bewertet.
2. Auswirkungen auf Versorgung und Arbeitsbedingungen: Berufsverbände und Fachgesellschaften (DGKJ, KBV, Hausärztinnen- und Hausärzteverband, KZBV/BZÄK, VUD, BVMed) warnen vor negativen Folgen für die Versorgungsqualität, die Attraktivität der Gesundheitsberufe und die Innovationsfähigkeit. Besonders hervorgehoben werden die Risiken der Grundlohnratenbindung, Budgetbegrenzungen, Streichung extrabudgetärer Vergütungen, Fixkostendegression und die Einschränkung von Zuschlägen für Terminvermittlung. Die DGKJ und der VUD betonen die Gefährdung der stationären und ambulanten Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Universitätsklinika. Die KZBV und BZÄK führen zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie an.
3. Finanzierung und Strukturreformen: Der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband, der BDPK und der SoVD fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung, insbesondere für Bürgergeldempfänger, und eine konsequentere Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen wird von der PKV als Subvention und Verzerrung des Wettbewerbs kritisiert. Mehrere Verbände (ver.di, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband) fordern eine Ausweitung der Beitragsbasis, stärkere Steuerfinanzierung und die Einführung von Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker.
4. Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich: Der PKV-Verband, der GKV-Spitzenverband und BVMed kritisieren die geplanten Maßnahmen im Arzneimittelbereich als unzureichend oder zu pauschal. Die Abschaffung der sogenannten Leitplanken wird als Risiko für die Kopplung von Preis und therapeutischem Nutzen gesehen. BVMed lehnt pauschale Preisabschläge und starre Preismoratorien ab und fordert differenzierte Regelungen, die Innovationen fördern.
5. Beteiligungsverfahren und Fristsetzung: Nahezu alle Verbände (ver.di, Paritätischer Gesamtverband, DGKJ, BDPK, KZBV/BZÄK, SoVD, BVMed, GKV-Spitzenverband) kritisieren die extrem kurze Frist zur Stellungnahme als inakzeptabel und nicht sachgerecht. Die DGKJ hebt hervor, dass die Frist bereits abgelaufen war, als die Einladung zur Stellungnahme sie erreichte. Die KZBV und BZÄK sehen darin eine Missachtung der Verbändebeteiligung. Auch der GKV-Spitzenverband und der BDPK betonen, dass eine fundierte Bewertung des komplexen Entwurfs in der vorgegebenen Zeit nicht möglich war.
6. Weitere Aspekte: Die KBV kritisiert Eingriffe in die Selbstverwaltung und fordert Investitionen in die Steuerung der Patientenversorgung. Der BVMed fordert den Erhalt pflegeentlastender Maßnahmen und lehnt verpflichtende Zweitmeinungsverfahren ab. Das DIMR kritisiert beim BGG die mangelnde Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit und fordert eine Stärkung des Rechtsschutzes und der Partizipation.
Insgesamt ergibt sich ein Bild, in dem die Notwendigkeit von Reformen und Beitragsstabilität zwar anerkannt wird, die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs jedoch auf breite Ablehnung stößt, insbesondere wegen der sozialen Schieflage, der Gefährdung der Versorgungsqualität und der unzureichenden Beteiligung der betroffenen Akteure.
„Eine deutliche Ausdünnung des Versorgungsangebotes vor allem in den ländlichen Regionen wird die Folge sein. Die Bürgerinnen und Bürger werden mehr Krankenkassenbeiträge zahlen und erhalten dafür eine vermutlich schlechtere Versorgung. Ein solches Vorgehen hat das Potential, das Vertrauen in die Gestaltungsfähigkeit der Politik zu gefährden.“
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen an, kritisiert jedoch, dass zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit im Entwurf nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders wird bemängelt, dass der Bund keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger zahlt, Pflegekosten nicht ins DRG-System (Diagnosis Related Groups, ein Fallpauschalensystem zur Krankenhausfinanzierung) zurückgeführt werden und ideologisch motivierte Personalvorgaben sowie das Pflegebudget fortgeführt werden. Zudem wird die Streichung der Refinanzierung von tarifvertraglich vereinbarten Personalkosten abgelehnt. Die geplanten Kürzungen und Vorgaben werden als Gefahr für die Versorgungssicherheit, insbesondere in ländlichen Regionen, gesehen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Forderung nach Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, 2) die Ablehnung zentraler Personalvorgaben und des Pflegebudgets zugunsten einer Rückkehr zur Eigenverantwortung der Krankenhäuser, 3) die Unterstützung der Einführung von Kurzzeitfallpauschalen, jedoch mit der Forderung nach weiterem Bürokratieabbau und Ausweitung der Regelungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wenn Reformen zu schlechterer Versorgung und höheren Kosten führen, untergräbt das langfristig das Vertrauen in staatliches Handeln“
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) äußert deutliche Kritik am Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit an, Gesundheitskosten zu begrenzen, bemängelt jedoch, dass der Entwurf zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ignoriert und zu erheblichen Problemen für private Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen führt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Finanzierung von Bürgergeldempfängern durch den Bund, wodurch die Kosten auf Beitragszahlende und Einrichtungen abgewälzt werden; 2) Die Beibehaltung des Pflegebudgets und nicht wissenschaftlich belegter Personaluntergrenzen, was ineffiziente Versorgungsstrukturen fördert; 3) Die geplante Streichung der Refinanzierung tarifbedingter Personalkosten, die einen Widerspruch zwischen politischer Forderung nach Tarifverträgen und deren Finanzierung darstellt. Zusätzlich kritisiert der BDPK die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen, die eine fundierte Bewertung des umfangreichen Entwurfs erschwert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Beitragssatzstabilisierung darf nicht einseitig zulasten von Versorgung, Innovation und Qualität erfolgen, sondern muss strukturelle Ursachen adressieren und nachhaltig ausgestaltet werden.“
Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) äußert sich differenziert zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. BVMed erkennt die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), warnt jedoch vor pauschalen Einschnitten, die Versorgung, Innovation und Qualität gefährden könnten. Besonders kritisch sieht BVMed pauschale Preisabschläge für Hilfsmittel, ein starres Preismoratorium für Verbandmittel und die geplante Streichung pflegeentlastender Maßnahmen im Krankenhausbereich. Stattdessen fordert der Verband differenzierte, an der Versorgungsrealität orientierte Regelungen, die Innovationen fördern und die Qualität sichern. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der Medizintechnik für Effizienz, Versorgungsqualität und die Entlastung von Fachkräften. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die detaillierte Kritik an pauschalen Preisabschlägen und Festbetragsregelungen im Hilfsmittel- und Verbandmittelbereich, 2) die Ablehnung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens bei planbaren Eingriffen zugunsten freiwilliger, qualitätsgesicherter Verfahren, und 3) die Forderung nach Erhalt und Ausbau pflegeentlastender Maßnahmen im Krankenhausbudget, um dem Fachkräftemangel und den steigenden Anforderungen zu begegnen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die finanzielle Konsolidierung des GKV-Systems darf nicht auf dem Rücken dieser bereits geschwächten Versorgungslandschaft erfolgen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) äußert erhebliche Bedenken zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG). Sie erkennt zwar die Notwendigkeit der Beitragsstabilität an, warnt aber eindringlich davor, dass die geplanten Maßnahmen die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien gefährden. Besonders kritisch sieht die DGKJ die Ausgabenbremse und die Bindung von Vergütungssteigerungen an die Grundlohnrate, da diese zu Unterfinanzierung und strukturellem Abbau in der Pädiatrie führen könnten. Die Stellungnahme hebt ausführlich hervor: 1) die Gefährdung der stationären Finanzierung der Kinderkliniken und die Notwendigkeit eines gesicherten Förderbetrags, 2) die Bedrohung der therapeutischen Versorgung (z.B. Logopädie, Ergotherapie) durch Vergütungsdeckelung, und 3) die Risiken für die Kinderkrankenpflege durch den bestehenden Fachkräftemangel und weitere Einschränkungen. Weitere Themen sind die Sicherung der Notfallversorgung, die Arzneimittelversorgung für Kinder, die nachhaltige Finanzierung der Frühen Hilfen, die Belastung einkommensschwacher Familien durch neue Beitragspflichten sowie die Forderung nach einer strukturellen Lösung für die Unterfinanzierung der GKV.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die finanzielle Konsolidierung des GKV-Systems darf nicht auf dem Rücken dieser bereits geschwächten Versorgungslandschaft erfolgen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) äußert sich kritisch zum Entwurf des GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes. Sie erkennt zwar die schwierige finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an und unterstützt das Ziel, stabile Beiträge zu sichern, warnt jedoch eindringlich davor, dass der Gesetzentwurf die Gesundheitsversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Familien gefährdet. Besonders betont wird die besondere Struktur der Pädiatrie: Sie ist durch geringe Fallzahlen, hohen Personalbedarf, spezielle Anforderungen und einen hohen Spezialisierungsgrad geprägt, weshalb Steuerungsinstrumente aus der Erwachsenenmedizin nicht übertragbar sind. Die DGKJ weist darauf hin, dass die pädiatrische Versorgungslandschaft bereits strukturell geschwächt ist und ein weiterer Abbau die flächendeckende Versorgung gefährden würde. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die strukturelle Sonderstellung der Pädiatrie im Krankenhauswesen, 2) die bereits bestehende Schwächung und der Rückgang pädiatrischer Standorte, 3) die Kritik am Verfahren der Stellungnahme, insbesondere an der zu kurzen Frist und der fehlenden Einladung zur Anhörung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 22.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verlagerung von an den Bedarfen des Einzelfalls orientierten Hilfen auf Zuständigkeiten der ohnehin personell angespannten Regelsysteme riskiert Versorgungslücken bzw. eine mangelnde Wirksamkeit der Hilfen und damit chronifizierte Problemlagen junger Menschen.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) bewertet den Referentenentwurf für das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) grundsätzlich positiv hinsichtlich der Zielsetzung, eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Die DGPs begrüßt die angestrebte Gesamtzuständigkeit und die Vereinheitlichung der Hilfe- und Leistungsplanung. Kritisch werden jedoch die geplante Vorrangstellung von Infrastruktur- und Regelangeboten gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung, die Ausgestaltung der infrastrukturellen Bildungs- und Inklusionsassistenz sowie der Verzicht auf verbindliche Vereinbarungen bei ambulanten Hilfen gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einsparpotenziale nicht ohne zusätzliche Investitionen in Personal und Qualifikation realisierbar sind und Versorgungslücken drohen. Die DGPs fordert eine sorgfältige Evaluation der Reform, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der neuen Strukturen und die Auswirkungen auf die Betroffenen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Vorrangregelung von Infrastruktur- und Regelangeboten und deren potenzielle Auswirkungen auf die Versorgung, 2) Die Einführung und Ausgestaltung der Bildungs- und Inklusionsassistenz, 3) Die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards und Vereinbarungen bei ambulanten Hilfen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Kurzfristige Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu strukturellen Verschlechterungen in zentralen Versorgungsbereichen führen – insbesondere nicht im Bereich der psychischen Gesundheit.“
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Verbund universitärer Ausbildungsgänge für Psychotherapie (unith) bewerten den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisch. Sie erkennen das Ziel der finanziellen Stabilisierung an, warnen jedoch davor, dass kurzfristige Einsparmaßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit langfristig zu höheren Kosten, einer Verschlechterung der Versorgung und einer Verschärfung des Fachkräftemangels führen könnten. Besonders kritisiert wird die geplante Regelung in § 87d Absatz 3, die eine differenzierte Verteilung der Gesamtvergütung nach fachärztlichen Versorgungsbereichen ermöglicht. Dies könnte zu einer Benachteiligung psychotherapeutischer Leistungen, längeren Wartezeiten und einer Unterfinanzierung der Weiterbildung führen. Die Stellungnahme hebt folgende Aspekte besonders hervor: 1) Die Risiken der geplanten Vergütungsregelung für die psychotherapeutische Versorgung, 2) Die Gefahr einer Verschärfung des Fachkräftemangels durch fehlende Finanzierung von Weiterbildungsplätzen, 3) Die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten und nachhaltigen Finanzierung psychischer Gesundheitsversorgung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Gesetz setzt einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung.“
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (kurz: Der Paritätische Gesamtverband) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) grundsätzlich als notwendig, da eine erhebliche Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Der Verband erkennt positive Ansätze wie die Regulierung des Herstellerabschlags für Arzneimittel und Maßnahmen zur Bürokratie- und Effizienzsteigerung an. Allerdings kritisiert er das Gesetzespaket als sozial unausgewogen und für viele Versicherte, insbesondere für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, Pflegebedürftige und Menschen mit Sorgeverantwortung (häufig Frauen), als unzumutbar. Besonders kritisiert werden die einseitige Belastung dieser Gruppen durch Kürzungen beim Krankengeld, Erhöhungen der Zuzahlungen und Absenkung der Festzuschüsse beim Zahnersatz. Der Entwurf vernachlässigt zudem die Einnahmeseite, indem er zentrale Empfehlungen zur Finanzierung aus Steuermitteln und zur Einführung von Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker nicht umsetzt. Auch die Streichung der Tarifrefinanzierung in der Pflege wird als schwerwiegender Rückschritt für die Personalbindung und Versorgungssicherheit bewertet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die soziale Unausgewogenheit der Maßnahmen und die Mehrbelastung vulnerabler Gruppen, 2. Die Ablehnung der Kürzung des Krankengeldes und der Zuzahlungserhöhungen, 3. Die scharfe Kritik an der Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung in der Pflege und die damit verbundenen Risiken für Versorgung und Personalbindung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Viele der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind daher zu begrüßen. Die Diakonie kritisiert jedoch, dass mit den geplanten Regelungen eine überproportionale Belastung der gesetzlich Versicherten einhergeht, die insbesondere einkommensarme Menschen treffen, sowie der Beschäftigten im Gesundheitswesen, während Maßnahmen zur Stärkung der Prävention in den Hintergrund gerutscht sind.“
Die Diakonie bewertet den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich als begrüßenswert, da er das Ziel verfolgt, weitere Beitragssteigerungen zu verhindern und eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu fördern. Sie unterstützt die Stärkung evidenzbasierter Medizin, also medizinischer Maßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist. Kritisch sieht die Diakonie jedoch, dass die geplanten Maßnahmen vor allem Menschen mit geringem Einkommen sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen überproportional belasten und dass Prävention zu wenig berücksichtigt wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die geplante Erhöhung der Zuzahlungen, die als sozial ungerecht abgelehnt wird, 2) die Anpassungen bei der beitragsfreien Mitversicherung und beim Krankengeld, wobei soziale Härten vermieden werden sollen, und 3) die Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Löhne in der Behandlungspflege und Rehabilitation, die nach Ansicht der Diakonie die Versorgung und die Existenz von Einrichtungen gefährdet. Die Diakonie fordert außerdem, die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern durch Steuermittel sicherzustellen und spricht sich für höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Getränke aus, um Prävention zu stärken.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Umso dringlicher ist ein ausgewogenes Maßnahmenpaket erforderlich, das die Finanzierungsprobleme der GKV nachhaltig adressiert, die Ausgabendynamik wirksam begrenzt und nicht allein die Beitragszahlenden, sondern auch die Leistungserbringenden angemessen in die Verantwortung nimmt.“
Der GKV-Spitzenverband bewertet den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundsätzlich positiv, da er die strukturellen Ursachen der finanziellen Schieflage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) adressiert. Die Stellungnahme betont, dass die GKV nach mehreren Jahren mit Defiziten und sinkenden Rücklagen dringend strukturelle Reformen benötigt, um die Ausgabendynamik zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Besonders hervorgehoben wird die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, die alle Leistungsbereiche einbezieht. Der Verband kritisiert jedoch die geplante Lastenverteilung, die aus seiner Sicht zu stark zulasten der Beitragszahlenden, Arbeitgeber und Patienten geht, während der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nicht ausreichend nachkommt – insbesondere bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger. Die Stellungnahme fordert, dass vorrangig Effizienzpotenziale auf der Ausgabenseite gehoben werden, etwa durch die konsequentere Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit, insbesondere im Arzneimittelbereich, bei der Abrechnungsprüfung im Krankenhaus und bei digitalen Gesundheitsanwendungen. Die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen werden als nachvollziehbar, aber bereits durch andere Gesetze teilweise erfüllt bewertet. Die Stellungnahme spricht sich zudem für weitergehende Strukturreformen und eine Stärkung der Prävention aus. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit einer konsequenten Ausgabensteuerung und die Kritik an der unzureichenden Beteiligung des Bundes, (2) der Arzneimittelbereich mit Forderungen nach stärkeren Preisdämpfungsinstrumenten und Ablehnung der Streichung des Kombinationsabschlags, (3) die Reform der Krankenhausfinanzierung, insbesondere die Einführung von Kurzzeitfallpauschalen und die Begrenzung von Vergütungssteigerungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Für die Hausärztinnen und Hausärzte aber wesentlich und politisch völlig unverständlich ist, dass insbesondere durch die beiden Maßnahmen – Grundlohnratenbindung und Fixkostendegression – die HZV als funktionierendes Primärversorgungssystem unverständlicherweise und systemwidrig in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklung massiv gehemmt wird.“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Stellungnahme konzentriert sich auf Regelungen, die die hausärztliche Versorgung betreffen. Grundsätzlich werden die Ziele des Entwurfs, wie die Ausgabenbegrenzung und die Kopplung von Vergütungen an die Einnahmenentwicklung, nachvollzogen. Jedoch werden zentrale Maßnahmen, wie die Einführung einer Vergütungsobergrenze (Grundlohnratenbindung), die Fixkostendegression bei der hausärztlichen Vergütung und die Streichung von Zuschlägen für die Terminvermittlung, abgelehnt. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Grundlohnratenbindung und Fixkostendegression auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), die als systemwidrig und kontraproduktiv bewertet werden, 2) die Streichung der Zuschläge für die erfolgreiche Vermittlung von Behandlungsterminen, die als kontraproduktiv für die Versorgung angesehen wird, und 3) der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA), der als Fehlanreiz und Qualitätsrisiko für die Versorgung kritisiert wird. Der Verband warnt vor negativen Folgen für die Attraktivität des Hausarztberufs, die Versorgungsqualität und die Umsetzung digitaler Anwendungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Gesetzentwurf wird zusammenfassend von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgelehnt. Das Folgende enthält eine differenzierte Stellungnahme zu den einzelnen geplanten Regelungsinhalten.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Die KBV kritisiert, dass die geplanten Einsparungen vor allem die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser treffen sollen. Dies führe zu einer Rückentwicklung des Versorgungssystems und zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung, insbesondere durch längere Wartezeiten und eine Reduktion des Angebots an Gesundheitsleistungen. Die KBV bemängelt zudem, dass der Staat sich zunehmend aus der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zurückzieht und stattdessen Beitragsmittel als Ersatzfinanzierung nutzt, was das System zusätzlich belastet. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Streichung der sogenannten TSVG-Regelungen, die bisher die Terminvermittlung und offene Sprechstunden förderten, (2) die Einführung von Budgetbegrenzungen und die Festschreibung der Beitragssatzstabilität, die aus Sicht der KBV betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll sind, und (3) die geplanten Änderungen bei der Vergütung von Vorständen und Führungskräften der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV, die als Eingriff in die Selbstverwaltungsautonomie und als sachlich unbegründet abgelehnt werden. Die KBV fordert stattdessen Investitionen in die Steuerung der Patientenversorgung und warnt vor negativen Folgen für die Ambulantisierung und die Versorgungsqualität.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„In der Gesamtbewertung stellen wir fest, dass in dem Entwurf im Wesentlichen die altbekannten Kostendämpfungsmaßnahmen aufgerufen werden, die auch durch ihre Neutitulierung als 'einnahmenorientierte Ausgabenpolitik' nicht versorgungsdienlicher werden.“
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisieren den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie bemängeln insbesondere die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme und sehen darin eine mangelnde Wertschätzung für eine sachliche Auseinandersetzung. Inhaltlich lehnen sie die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen ab, da diese vor allem den vertragszahnärztlichen Bereich unverhältnismäßig stark belasten, obwohl dieser Bereich nachweislich ausgabenstabil ist. Besonders ausführlich wird die geplante Begrenzung der Punktwerte und Gesamtvergütungen thematisiert, da dies zu einer dauerhaften Budgetierung und Einschränkung der Leistungsmenge führen würde. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Neustrukturierung der kieferorthopädischen Versorgung: Die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie wird abgelehnt, da sie zu massiven Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum, führen und soziale Ungleichheiten verstärken würde. Die KZBV und BZÄK führen zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung an. Ein dritter Aspekt ist die Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das Niveau vor dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die als unproblematisch bewertet wird, da Härtefälle weiterhin abgesichert sind und die Erhöhung der Zuschüsse vor allem Zusatzversicherungen zugutegekommen sei.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die geplanten Erhöhungen der Zuzahlungen sowie die vorgesehenen Kürzungen beim Krankengeld lehnt der SoVD entschieden ab. Sie führen dazu, dass gerade kranke und einkommensschwächere Versicherte überdurchschnittlich belastet werden, da sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Gesundheitskosten aufbringen müssen und notwendige Behandlungen aus finanziellen Gründen vermeiden könnten.“
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) differenziert. Der SoVD erkennt die Notwendigkeit von Reformen angesichts der angespannten Finanzlage der GKV an und begrüßt die Stärkung der evidenzbasierten Medizin. Kritisch sieht der Verband jedoch die einseitige Ausrichtung auf eine Ausgabenbegrenzung, die vor allem Versicherte, Beitragszahler und Patientinnen und Patienten zusätzlich belastet. Besonders abgelehnt werden geplante Erhöhungen der Zuzahlungen, Kürzungen beim Krankengeld und die Einführung von Teilkrankschreibungen, da diese sozial Schwächere überproportional treffen. Der SoVD fordert stattdessen eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie an den Einsparungen und eine gerechtere Finanzierung durch den Bund. Außerdem warnt der Verband vor Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung, solange keine ausreichenden Betreuungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen existieren. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die soziale Unausgewogenheit der geplanten Maßnahmen zulasten der Versicherten, 2) die unzureichende Beteiligung der Pharmaindustrie und des Bundes an der Finanzierung, sowie 3) die Kritik an der zu kurzen Frist zur Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung erschwert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.03.2026
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„Die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) stellt dagegen einen Eingriff auf der Einnahmenseite dar, der keine nachhaltige Lösung für die strukturellen GKV-Finanzierungsprobleme bietet. Erforderlich und der Finanzkommission Gesundheit zufolge auch möglich wären dagegen strukturelle Reformen, die die Effizienz der Versorgung stärken, Fehlanreize abbauen und die Ausgabendynamik nachhaltig begrenzen.“
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Stellungnahme betont, dass die GKV vor allem ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem habe. Die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird als faktische Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber kritisiert und als nicht nachhaltige Lösung abgelehnt. Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen wird als Subvention und als Verzögerung notwendiger Strukturreformen bewertet. Im Arzneimittelbereich werden die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend angesehen, insbesondere die Abschaffung der sogenannten Leitplanken, die bisher eine Kopplung von Preis und therapeutischem Nutzen sicherstellten. Die Stellungnahme fordert stattdessen strukturelle Reformen, eine konsequente Ausgabenbegrenzung und eine Stärkung des dualen Krankenversicherungssystems. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und deren finanzielle Auswirkungen, 2) Die Maßnahmen im Arzneimittelbereich (z.B. Preismoratorium, Herstellerabschläge, Leitplanken), 3) Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen und deren Auswirkungen auf den Beitragswettbewerb.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) stellt dagegen einen Eingriff auf der Einnahmenseite dar, der keine nachhaltige Lösung für die strukturellen GKV-Finanzierungsprobleme bietet. Erforderlich und der FinanzKommission Gesundheit zufolge auch möglich wären dagegen strukturelle Reformen, die die Effizienz der Versorgung stärken, Fehlanreize abbauen und die Ausgabendynamik nachhaltig begrenzen.“
Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) kritisiert, dass das zentrale Problem der GKV in den zu hohen Ausgaben und nicht in zu geringen Einnahmen liegt. Der Verband begrüßt zwar Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, lehnt aber insbesondere die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab, da diese als Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber angesehen wird und zu erheblichen Mehrbelastungen sowie Steuerausfällen führt. Die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen wird als verdeckte Subvention kritisiert, da sie notwendige Strukturreformen verzögert und den Beitragswettbewerb zwischen GKV und PKV verzerrt. Im Arzneimittelbereich werden die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend bewertet, insbesondere die Abschaffung der sogenannten Leitplanken, die bisher Preisaufschläge für Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen begrenzt haben. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und deren Folgen, 2) die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen an den Gesundheitsfonds, und 3) die geplanten Änderungen im Arzneimittelbereich, insbesondere die Abschaffung der Leitplanken und die Einführung neuer Preisregelungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ohne grundlegende strukturelle Reformen und ohne gezielte gesetzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Erlös- und Kostenseite der Universitätsmedizin wird nicht nur deren Zukunftsfähigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung bundesweit nachhaltig beeinträchtigt.“
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) als unausgewogen und für die Universitätsmedizin existenzgefährdend. Der VUD betont, dass die geplanten Sparmaßnahmen insbesondere die stationäre Krankenhausversorgung und die Universitätsklinika überproportional treffen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die strukturellen Defizite im Finanzierungssystem, die Umkehr der sogenannten Meistbegünstigungsklausel (bisher ein Schutzmechanismus für die Vergütung von Krankenhäusern), die fehlende Refinanzierung politisch gewollter Tarifsteigerungen und die strikte Bindung der Hochschulambulanzen an die Grundlohnrate zu einer weiteren Verschärfung der Unterfinanzierung führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik und der Umkehr der Meistbegünstigungsklausel auf die wirtschaftliche Lage der Universitätsklinika, 2) die Einschränkungen für Hochschulambulanzen durch die Bindung an die Grundlohnrate, was Innovation und Ambulantisierung hemmt, und 3) die Problematik der Pflegefinanzierung durch das Einfrieren der Pflegebudgets und den Wegfall des Selbstkostendeckungsprinzips. Der VUD fordert grundlegende Strukturreformen und gezielte gesetzliche Maßnahmen, um die Erlös- und Kostenseite der Universitätsmedizin zu stabilisieren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgelegten Maßnahmen bieten keine Lösungen für eine faire und nachhaltige Finanzierung der GKV. In weiten Teilen sind sie sowohl aus gesundheits- als auch aus sozialpolitischer Sicht äußerst kritisch zu bewerten und deshalb ganz überwiegend abzulehnen.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) weitgehend ab. Der Entwurf setzt vor allem auf Ausgabenkürzungen, insbesondere durch die Begrenzung von Vergütungen und Preisen auf die sogenannte Grundlohnrate (eine gesetzlich festgelegte Lohnsteigerungsrate), Leistungskürzungen wie die Absenkung des Krankengeldes und die Erhöhung von Zuzahlungen. ver.di kritisiert, dass diese Maßnahmen vor allem Versicherte, Patient*innen und Beschäftigte im Gesundheitswesen belasten, während die Pharmaindustrie kaum betroffen ist. Besonders abgelehnt werden die geplanten Kürzungen beim Krankengeld, die Begrenzung der Ausgabensteigerungen (Kopplung an die Grundlohnrate) und die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung für Krankenhausbeschäftigte. ver.di fordert stattdessen eine stärkere Finanzierung der GKV über Steuermittel, eine Ausweitung der Beitragsbasis (z.B. auf Kapitalerträge), die Einführung einer Bürgerversicherung und eine bessere Beteiligung der Arbeitgeber. Die Stellungnahme hebt drei Aspekte besonders hervor: (1) die massive Kritik an der Begrenzung der Ausgabensteigerungen und der Kopplung an die Grundlohnrate, (2) die Ablehnung der Kürzungen bei Krankengeld und Zuzahlungen, die soziale Ungleichheiten verschärfen, und (3) die strikte Ablehnung der Streichung der Tarifrefinanzierung und der Begrenzung des Pflegebudgets im Krankenhausbereich, da dies zu Personalabbau und schlechteren Arbeitsbedingungen führen würde.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 11 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
Lobbyregister-Nr.: R001851 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76271
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf (insb. Art 1 Nr. 11 und Nr. 31) sieht Veränderungen hinischtlich der Behandelnden und der Vergütung bei kieferorthopädischen Nehandlungen vor. Dies würde die Versorgung insbesondere in Ostdeutschland erheblich verschlechtern und für viele Praxen wirtschaftliche Probleme bringen. Erreicht werden soll eine Überarbeitung des Entwurfs.
Lobbyregister-Nr.: R001851 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76271
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern keinen dynamischen Herstellerabschlag einzuführen, die Leitplanken und den Kombiabschlag abzuschaffen und die Orphan-drug-Schwelle wieder zu erhöhen.
Lobbyregister-Nr.: R002000 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66887
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BKG setzt sich dafür ein, eine überproportionale Belastung der Krankenhäuser an den geplanten Einsparmaßnahmen zu verhindern.
Lobbyregister-Nr.: R001123 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76700
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir wollen unseren Sachverstand einbringen, um negative Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgung der Versicherten zu verhindern. Aus unserer Sicht ist eine übermäßige, mit Unter- und Fehlversorgungsrisiken verbundene Überpauschalierung zu vermeiden. Weiter sind die Regelungen zur Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu überprüfen.
Lobbyregister-Nr.: R000170 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 60654
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist, bei der Umsetzung von Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine einseitige finanzielle Belastung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte zu vermeiden. Insbesondere sollen die Auswirkungen einer Rücknahme von TSVG-Regelungen und der Pauschale fachärztliche Grundversorgung auf die ambulante fachärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Ziel ist der Erhalt zusätzlicher Sprechstunden, offener Sprechstunden und dringend benötigter fachärztlicher Terminangebote.
Lobbyregister-Nr.: R002554 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76211
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BBMV tritt für eine andere Prioritätensetzung ein:
versicherungsfremde Leistungen sind sachgerecht aus Steuer- oder
Bundesmitteln zu finanzieren. Bei erwiesenen Fehlanreizen sind gezielte
Korrekturen möglich. Echte Effizienzreserven sind vor allem dort zu
heben, wo stationäre Leistungen in qualitativ hochwertige ambulante
Strukturen verlagert oder durch gute ambulante Versorgung vermieden
werden können. Beitragssatzstabilität ist ein legitimes
Ziel. Sie wird aber nicht dadurch erreicht, dass man die wirtschaftlichere
Versorgungsstufe schwächt.
Lobbyregister-Nr.: R000242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76400
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel der Interessenvertretung besteht darin, Änderungen am Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu erreichen und auf die gefährdete pneumologische Versorgung hinzuweisen – Fachärzte fordern Nachbesserungen.
Lobbyregister-Nr.: R000575 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76776
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
Lobbyregister-Nr.: R000412 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76971
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen
Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen
Sicherstellung der Qualität von Registerdaten
Lobbyregister-Nr.: R000680 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76745
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die politische Verankerung der industriellen Gesundheitswirtschaft als strategische Leitwirtschaft. Bezweckt wird die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten industriepolitischen Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie, beschleunigten Verfahren, verbessertem Marktzugang für Innovationen, forschungsfreundlicher Nutzung von Gesundheitsdaten, Stärkung resilienter Lieferketten und Produktionskapazitäten in Europa sowie der Institutionalisierung eines dauerhaften Pharma- und Medizintechnikdialogs einschließlich Zeit-, Maßnahmen-, Monitoring- und Umsetzungsmechanismen.
Lobbyregister-Nr.: R000328 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76553
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 256/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Finanzausschuss | 11.05.2026 | entfällt |
| Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz | 21.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Kulturfragen | 21.05.2026 | Tagesordnung |
| Gesundheitsausschuss | 27.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik | 28.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 28.05.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 28.05.2026 | Tagesordnung |