Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 54 - Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten)

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 54 - Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten) |
| Initiator: | AfD |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 20.04.2026 |
| Drucksache: | 21/5423 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk, anstelle der bisherigen Wahl durch die Bundesversammlung. Dies soll durch eine Änderung von Artikel 54 des Grundgesetzes erfolgen. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sollen dabei unverändert bleiben; es geht ausschließlich um eine stärkere demokratische Legitimation des Amtes. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Entwurf begründet die Notwendigkeit mit einem Demokratiedefizit bei der Wahl des Bundespräsidenten, da das Volk bislang nicht direkt beteiligt ist. Dies wird als Ursache für Politikverdrossenheit und mangelnde Akzeptanz politischer Entscheidungen genannt. Es wird auf eine Umfrage verwiesen, nach der über 70 Prozent der Bevölkerung eine Direktwahl befürworten. Die Befürchtung, eine Direktwahl führe zu einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundespräsidenten, wird als unbegründet zurückgewiesen.
Kosten:
Die Durchführung einer Direktwahl wird voraussichtlich Verwaltungskosten verursachen, die mit den Kosten einer Bundestagswahl vergleichbar sind. Weitere Kosten könnten durch einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung von Unkosten für Wahlbewerber entstehen, wobei dieser Anspruch sowohl Parteien als auch parteilosen Bewerbern zustehen müsste. Angaben zu konkreten Beträgen oder erwarteten Einnahmen werden nicht gemacht.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf sieht keine Alternativen zur vorgeschlagenen Änderung vor. Es wird betont, dass durch die Direktwahl keine Erweiterung der Kompetenzen des Bundespräsidenten erfolgt und das bestehende Machtgefüge zwischen Bundespräsident, Parlament und Bundesregierung erhalten bleibt. Die Bundesversammlung würde mit der Änderung abgeschafft. Ein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit ist nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Der Bundespräsident soll künftig direkt vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden (statt wie bisher von der Bundesversammlung).
- Wahlberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Die bisherigen Regelungen zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung entfallen.
- Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten können von Bundestagsfraktionen oder direkt vom Wahlvolk vorgeschlagen werden; Vorschläge aus dem Volk müssen von mindestens 0,5 % der Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden.
- Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhält; falls dies niemand schafft, gibt es einen zweiten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, bei dem die einfache Mehrheit entscheidet.
- Die Bundesversammlung wird abgeschafft und das entsprechende Gesetz aufgehoben.
| Eingang im Bundestag: | 16.04.2026 |
| Drucksache: | 21/5423 (PDF-Download) |