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Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:21.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/6279 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/6998 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.
Verbändebeteiligung:Start: 27.04.2026
Frist: 05.05.2026
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Frühere Fassung des Referentenentwurfs vom 20.04.2026 
IFG-Anfrage zur Veröffentlichung der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Sicherung der Versorgungssicherheit mit Strom in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2031, indem ein Kapazitätsmarkt eingeführt wird. Dieser Markt soll gezielt Investitionen in neue und bestehende steuerbare Stromerzeugungskapazitäten anreizen, um den erwarteten Bedarf an gesicherter Leistung zu decken, der durch den Kohleausstieg und den steigenden Anteil erneuerbarer Energien entsteht. Die Lösung besteht in der Durchführung von wettbewerblichen Ausschreibungen, bei denen Anbieter für die Bereitstellung von Kapazität eine Vergütung erhalten und sich verpflichten, ihre Anlagen zum relevanten Zeitpunkt betriebsbereit zu halten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf die tiefgreifende Transformation des deutschen Stromsystems durch den Kohle- und Kernenergieausstieg sowie den stark wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Die bisherigen Überkapazitäten sind abgebaut, und Monitoringberichte zeigen ab den 2030er Jahren einen erheblichen Bedarf an neuen steuerbaren Kapazitäten. Investitionen in neue Kraftwerke bleiben jedoch aus, da die Marktbedingungen (u.a. hohe Unsicherheiten, lange Refinanzierungszeiträume, volatile Erlöse) für Investoren unattraktiv sind. Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer längeren Entwicklung, einschließlich öffentlicher Konsultationen und Fachgesprächen zur Kraftwerksstrategie. 
 
Kosten:  
Für den Bund entstehen jährliche Kosten von 1.140.000 Euro (davon 869.000 Euro Personalkosten, 271.000 Euro Sachkosten) bei der Bundesnetzagentur sowie einmalige Sachmittelbedarfe von 375.000 Euro (2028) und 350.000 Euro (2029). Die Kosten werden im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen, insbesondere durch Repriorisierung bestehender Aufgaben. Die Aufgabenwahrnehmung ist zeitlich befristet und endet mit dem Entfall der Aufgabe ab 2032. Die Kosten des Kapazitätsmarkts selbst (Förderkosten) werden auf 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 und auf 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro jährlich ab 2032 bis 2045 geschätzt. Diese Kosten werden über eine Umlage finanziert, die ab 2031 von den Marktteilnehmern getragen wird. Für Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 26,5 Mio. Euro und ein einmaliger Aufwand von rund 184 Mio. Euro. Einnahmen für den Bund sind nicht vorgesehen; etwaige Einnahmen (z.B. aus Pönalen) werden mit den Umlagekosten verrechnet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Er ist auf das Zieljahr 2031 beschränkt; für die Zeit ab 2032 ist ein umfassender Kapazitätsmarkt geplant, der in einem separaten Gesetz geregelt werden soll. Der Entwurf enthält zahlreiche Regelungen zur technologischen Offenheit, zur Förderung von Wasserstoff-ready-Kraftwerken und zur Unterstützung der Klimaziele (Dekarbonisierung bis 2045). Die Maßnahmen sind mit EU-Recht abgestimmt und stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, da das Gesetz nur für eine Erbringungsperiode gilt. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht enthalten): 
 
- Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung ab 2031, insbesondere in Stresssituationen. 
- Einführung eines Kapazitätsmarkts als Investitions- und Anreizrahmen für die Bereitstellung gesicherter Stromkapazitäten. 
- Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Anlagen im Bundesgebiet, unter bestimmten Bedingungen auch Anlagen in Luxemburg und anderen EU-Staaten mit direkter Netzverbindung. 
- Es werden verschiedene Begriffe wie Aggregator, Anlage, Anlagenpool, reduzierte Leistung, Kapazitätsverpflichtung, Verpflichtungszeitraum, etc. definiert. 
- Die Bundesnetzagentur führt drei Arten von Ausschreibungen durch: 
- Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten (nur für Anlagen, die mindestens 10 Stunden durchgehend Strom liefern können, nur Neuanlagen/Erweiterungen, Verpflichtungszeitraum 15 Jahre) 
- Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten (alle Erzeugungsanlagen, Verpflichtungszeitraum 15 Jahre) 
- Ausschreibungen für Kapazitäten (alle Technologieklassen inkl. regelbare Lasten, Verpflichtungszeiträume 1, 7 oder 15 Jahre) 
- Ausschreibungsvolumina und -termine sind festgelegt (z.B. 2 x 4,5 GW für Langzeitkapazitäten 2026, 2 GW für Erzeugungskapazitäten 2027, weitere Ausschreibungen 2027 und 2029). 
- Teilnahmevoraussetzungen für Anlagen: 
- Mindestgröße 1 MW reduzierte Leistung (kleinere Anlagen können in Pools teilnehmen) 
- Nachweis Stromnetzanschluss oder verbindliche Zusage 
- Einhaltung eines Emissionsgrenzwerts von 550 g CO2/kWh 
- Keine Doppelförderung (z.B. EEG, KWKG) 
- Bieter dürfen kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein und keine offenen Rückforderungen aus EU-Beihilfen haben 
- Besondere Anforderungen für Langzeit- und Erzeugungskapazitäten: 
- Nur Erzeugungsanlagen (keine regelbaren Lasten) 
- Verpflichtungszeitraum 15 Jahre, nur für Neuanlagen/Erweiterungen mit Mindestinvestition 
- Standortvorgaben, um Ersatz bestehender Gaskraftwerke zu verhindern (nur Greenfield, Kohle- oder bestimmte Stilllegungsstandorte zulässig) 
- Technische Anforderungen: mindestens 10 Stunden Dauerbetrieb, Nachweis der Resilienz (Fertigung im EWR), Nachweis der Fähigkeit zur Erbringung von Momentanreserve, Vorbereitung auf Wasserstoffbetrieb bei Gaskraftwerken 
- Grenzüberschreitende Teilnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich, aber eingeschränkt (z.B. keine Pools, nur 1-Jahres-Verträge außerhalb Luxemburg). 
- Aggregation von Anlagen zu Pools ist grundsätzlich zulässig, mit Vorgaben zur Zusammensetzung und maximaler Poolgröße. 
- Die Bereitstellung von Kapazität wird in „reduzierter Leistung“ gemessen, die durch technologie- und dauerabhängige Reduktionsfaktoren bestimmt wird, um die Vergleichbarkeit verschiedener Technologien zu gewährleisten. 
- Präqualifizierung ist Voraussetzung für die Teilnahme, mit detaillierten Anforderungen an Nachweise und Angaben zu Bieter und Anlage. 
- Ausschreibungsverfahren sind elektronisch, mit klaren Anforderungen an Gebote, Fristen, Sicherheiten und Ausschlussgründen. 
- Zuschlagsverfahren: Zuschläge werden nach Gebotswerten und weiteren Kriterien (z.B. regionale Steuerung im Süden) vergeben. 
- Nach Zuschlag bestehen Verpflichtungen zur Bereitstellung der gebotenen Leistung und Anspruch auf Kapazitätsvergütung. 
- Übertragung von Kapazitätsverpflichtungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. 
- Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen (z.B. Nichtrealisierung, unvollständiger Funktionsnachweis, mangelnde Verfügbarkeit) sind gestaffelte Pönalen vorgesehen. 
- Verfügbarkeitsverpflichtung: Anlagen müssen in Hochpreiszeiten verfügbar sein, Überprüfung über Verfügbarkeitsindikator, Funktionsnachweis und monatliche Abrechnung. 
- Einführung eines Preisspitzenausgleichs (Reliability Option): Betreiber müssen bei sehr hohen Strompreisen Zahlungen leisten, die an die Verbraucherumlage angerechnet werden. 
- Kapazitätsvergütung und Ausgleichszahlungen/Prämien werden nach festgelegten Regeln und Fristen abgewickelt. 
- Rechtsschutz: Beschwerden gegen Entscheidungen im Ausschreibungsverfahren sind beim OLG Düsseldorf möglich. 
- Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreiber erhalten Festlegungs- und Ausführungskompetenzen, Kosten werden über eine Umlage finanziert. 
- Inkrafttreten unmittelbar nach Verkündung, um rechtzeitig Ausschreibungen für 2031 zu ermöglichen. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen Maßnahmen und Mechanismen des Gesetzentwurfs. Bei Bedarf kann ich einzelne Abschnitte noch weiter verdichten oder erläutern. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ (StromVKG): 
 
Ziel und Grundstruktur 
- Das Gesetz soll eine sichere und zuverlässige Stromversorgung gewährleisten, insbesondere für das Jahr 2031/32. 
- Dafür wird ein Kapazitätsmarkt eingeführt, der Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten und deren Bereitstellung durch finanzielle Anreize fördert. 
- Das Gesetz gilt grundsätzlich für Anlagen im Bundesgebiet, unter bestimmten Bedingungen auch für Anlagen in Luxemburg und anderen EU-Staaten mit direkter Netzverbindung nach Deutschland. 
 
Ausschreibungen und Kapazitätsmarkt 
- Es gibt verschiedene Ausschreibungen: für Langzeitkapazitäten (z.B. neue Kraftwerke/Speicher mit mindestens 10 Stunden Volllastfähigkeit), für Erzeugungskapazitäten (alle Erzeugungsanlagen) und für Kapazitäten (alle Anlagen inkl. regelbare Lasten). 
- Die ersten Ausschreibungen starten 2026/27, um rechtzeitig neue Kapazitäten für 2031 zu schaffen. 
- Die Ausschreibungsvolumina und -termine sind festgelegt, spätere Anpassungen sind möglich. 
- Die Bundesnetzagentur ist für die Durchführung der Ausschreibungen zuständig. 
 
Teilnahmevoraussetzungen 
- Mindestgröße für die Teilnahme: 1 Megawatt reduzierte Leistung (kleinere Anlagen können sich zu Pools zusammenschließen). 
- Anlagen müssen emissionsarm sein (max. 550g CO2/kWh). 
- Es dürfen keine Doppelförderungen aus anderen Programmen (z.B. EEG, KWKG) für denselben Zeitraum erfolgen. 
- Für längere Verpflichtungszeiträume (7/15 Jahre) müssen Mindestinvestitionen nachgewiesen werden. 
- Für 15-jährige Verpflichtungen gibt es zusätzliche Anforderungen: z.B. Herkunftsnachweise für Fertigung im EWR (Resilienz), technische Anforderungen (z.B. Momentanreserve), Wasserstoff-Readiness bei Gaskraftwerken. 
 
Aggregation und Pools 
- Anlagen können zu Pools zusammengefasst werden, um die Mindestgröße zu erreichen oder Flexibilität zu erhöhen. 
- Für Kleinanlagenpools gelten vereinfachte Regeln. 
 
Präqualifizierung 
- Anlagen müssen vor Teilnahme präqualifiziert werden (Nachweis der technischen und rechtlichen Voraussetzungen). 
- Für neue Anlagen ist eine vorläufige Präqualifizierung möglich, die nach Inbetriebnahme abgeschlossen werden muss. 
 
Zuschlagsverfahren 
- Zuschläge werden nach dem niedrigsten Gebotswert vergeben, bei Gleichstand werden kleinere Gebote bevorzugt. 
- Es gibt Höchstwerte für Gebote, um Überförderung zu vermeiden. 
- Zuschläge können unter bestimmten Bedingungen erlöschen oder widerrufen werden (z.B. bei Verstoß gegen Emissionsgrenzen, Doppelförderung, fehlende Realisierung). 
 
Sicherheiten und Pönalen 
- Bieter müssen Sicherheiten hinterlegen (Gebotssicherheit, Realisierungssicherheit etc.), um die Ernsthaftigkeit und Umsetzung der Projekte abzusichern. 
- Bei Nichtrealisierung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen werden Pönalen fällig, deren Höhe abhängig vom Verpflichtungszeitraum ist. 
 
Verfügbarkeitsverpflichtung und Kontrolle 
- Bezuschlagte Anlagen müssen ihre Kapazität in Knappheitssituationen (definiert über hohe Strompreise) verfügbar halten. 
- Die tatsächliche Verfügbarkeit wird gemessen und finanziell sanktioniert oder belohnt (Verrechnungssystem mit Ausgleichszahlungen und Prämien). 
- Es gibt einen „Preisspitzenausgleich“ (Reliability Option): Betreiber müssen bei sehr hohen Strompreisen Zahlungen leisten, die die Kapazitätsvergütung abschöpfen. 
 
Rechtsschutz und Administration 
- Rechtsweg: OLG Düsseldorf ist zuständig. 
- Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber übernehmen verschiedene administrative Aufgaben. 
- Die Kosten für die Administration werden über eine Umlage finanziert. 
 
Weitere Regelungen 
- Es gibt detaillierte Vorgaben zu Investitionskosten, Nachweisführung, Berechnungsmethoden für die Verfügbarkeit, Referenzwerte für regelbare Lasten usw. 
- Das Gesetz tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft, um einen rechtzeitigen Start der Ausschreibungen zu ermöglichen. 
 
Fazit 
Das Gesetz schafft einen rechtlich und technisch komplexen Rahmen für einen Kapazitätsmarkt, der gezielt neue und flexible Stromerzeugungskapazitäten für die Versorgungssicherheit ab 2031 anreizen und absichern soll. Es verbindet strenge technische, ökologische und administrative Anforderungen mit wettbewerblichen Ausschreibungen und finanziellen Anreizen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:20.04.2026
Datum Kabinettsbeschluss:13.05.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„ Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) vorgelegt und am 27.04.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. 
 
Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMWE. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. 
Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs: 
 
Das StromVKG setzt die Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur Kraftwerksstrategie um und stellt sicher, dass im Jahr 2031 ausreichend steuerbare Leistung im Stromsystem zur Verfügung steht. Das Gesetz trägt dazu bei, den gesetzlich verankerten Kohleausstieg bis spätestens 2038 und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien abzusichern. Der Entwurf sieht mehrere technologieneutrale Ausschreibungen vor. 
 
Noch in diesem Jahr sollen Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt zusätzliche Kapazitäten beginnen. An den Ausschreibungen können Erzeugungsanlagen wie Kraftwerke und Stromspeicheranlagen teilnehmen, jedoch keine regelbaren Lasten. Für 9 GW (umgerechnet entspricht das rund 10 GW an Kraftwerksleistung) sind besondere Anforderungen vorgesehen: Anlagen müssen Strom über einen längeren Zeitraum am Stück bereitstellen können. Diese Anlagen müssen zudem spätestens im Jahr 2031 für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren für die Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Über eine regionale Komponente kann gesteuert werden, dass diese Kapazitäten dort entstehen, wo sie für ein stabiles, kosteneffizientes und klimafreundliches Energiesystem gebraucht werden. 
 
Weitere Ausschreibungsrunden sollen 2027 und 2029 folgen. An diesen Ausschreibungen können technologieoffen alle Technologieklassen teilnehmen (also auch regelbare Lasten) – sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen. Je nach Investitionstiefe erhalten erfolgreiche Bieter Kapazitätszahlungen über unterschiedlich lange Zeiträume von einem Jahr, sieben oder fünfzehn Jahren, zum Beispiel bei Neuanlagen mit hohen Investitionsbedarfen. Beim Ausschreibungsvolumen in 2027 und 2029 werden die dann jeweils aktuellsten Prognosen für den Bedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031 gemäß den Monitoringberichten zur Versorgungssicherheit zu Grunde gelegt. 
 
Gegenüber früheren Vorschlägen stellt das StromVKG als erstes Teilstück eines Gesamtkonzepts die Versorgungssicherheit im Jahr 2031 in den Mittelpunkt. Im kommenden Jahr werden dann ergänzende Maßnahmen zur langfristigen Absicherung der Versorgungssicherheit ab dem Jahr 2032 und zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung vorgelegt.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„In der letzten Legislaturperiode hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine umfassende öffentliche Konsultation gemäß der europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) zur Kraftwerksstrategie durchgeführt, die am 23. Oktober 2024 beendet wurde.
Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zwei Fachgespräche zur weiterentwickelten Kraftwerksstrategie mit den einschlägigen Verbänden durchgeführt, eines am 4. März 2026 und eines am 24. März 2026. Dabei wurden die konzeptionellen Überlegungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgestellt und diskutiert, nicht aber der Gesetzentwurf.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👎 1KOMMA5° GmbH

„Nicht eine technische Anforderung schließt dezentrale Flexibilität aus, sondern eine politische Weichenstellung im Kategoriensystem.“

Die 1KOMMA5° GmbH äußert erhebliche Kritik am vorliegenden Entwurf des Stromkapazitätsgesetzes (StromVKG), insbesondere im Hinblick auf die strukturelle Benachteiligung von Kleinanlagenpools (Zusammenschlüsse kleiner dezentraler Energieanlagen wie Heimspeicher, Wärmepumpen oder Wallboxen). Die Stellungnahme bemängelt, dass zentrale Parameter wie die Mengenbasis der Auktionen und die Derating-Faktoren (Reduktionsfaktoren für die tatsächliche Verfügbarkeit von Kapazitäten) nicht den aktuellen europäischen Vorgaben (insbesondere ERAA und CISAF) entsprechen. Weiterhin wird kritisiert, dass keine Alternativenprüfung zu marktbasierteren Ansätzen erfolgt ist und dass die Konsultation wesentlicher Berechnungsparameter während der Stellungnahmefrist nicht möglich war. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die strukturelle Schlechterstellung und Ausschlussmechanismen für Kleinanlagenpools im Auktionsdesign und bei Reduktionsfaktoren; 2) Die fehlende Transparenz und methodische Offenheit bei der Festlegung von Referenzwerten und Funktionsnachweisen; 3) Die mangelnde Konsultation und fehlende Alternativenprüfung im Gesetzgebungsprozess. Die 1KOMMA5° GmbH spricht sich grundsätzlich gegen den Kapazitätsmarktansatz aus und plädiert stattdessen für eine Absicherungspflicht, bei der Energieversorger ihre Spitzenlast eigenverantwortlich absichern müssen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 1KOMMA5° GmbH

„Der vorliegende Entwurf widerspricht der Prämisse, dass dezentrale Flexibilität zur Versorgungssicherheit beitragen kann, strukturell und schließt Kleinanlagenpools durch politische Weichenstellungen systematisch aus.“

Die Stellungnahme der 1KOMMA5° GmbH zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) kritisiert den geplanten zentralen Kapazitätsmarktansatz grundsätzlich. Das Unternehmen, ein Anbieter von Solaranlagen, Wärmepumpen, Heimspeichern und Wallboxen, sieht sich als Betreiber sogenannter Kleinanlagenpools (Zusammenschlüsse vieler kleiner dezentraler Anlagen) durch den Entwurf strukturell benachteiligt. 1KOMMA5° fordert stattdessen eine marktbasierte Absicherungspflicht für Stromlieferanten, bei der diese ihre Spitzenlast selbst absichern müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) der Ausschluss von Kleinanlagenpools von zentralen Auktionen und Kapazitätszahlungen, (2) die methodischen und administrativen Hürden wie das 10-Stunden-Kriterium, pauschale Reduktionsfaktoren und Einzelpräqualifikation, die Kleinanlagenpools benachteiligen, sowie (3) beihilferechtliche und konsultationsbezogene Mängel, insbesondere fehlende Alternativenprüfung und mangelnde Transparenz bei zentralen Berechnungsparametern. Die Stellungnahme fordert zahlreiche Änderungen, um die Gleichbehandlung dezentraler Flexibilität sicherzustellen und sieht im aktuellen Entwurf erhebliche Defizite hinsichtlich EU-Rechtskonformität und Investitionssicherheit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 1KOMMA5° und Octopus

„Versorgungssicherheit darf nicht zum energiepolitischen Maut-Debakel werden.“

Die Stellungnahme von 1KOMMA5° und Octopus zum StromVKG (Stromkapazitätsgesetz) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf als nicht geeignet, die Versorgungssicherheit in einem dekarbonisierten und wettbewerbsfähigen Stromsystem zu gewährleisten. Die Autoren bemängeln insbesondere, dass die geplanten Instrumente – das StromVKG und der zentrale Kapazitätsmarkt – durch politische Vorfestlegungen bei Technologie und Ausschreibungsmenge keine flexible und kosteneffiziente Grundlage für die Stromversorgung bieten. Sie sehen zudem erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Hinblick auf das europäische Beihilferecht (CEEAG) und warnen vor steigenden Strompreisen. Als Alternative schlagen sie eine effektive Absicherungspflicht für Bilanzkreisverantwortliche (BKV) vor, die technologieoffen und marktwirtschaftlich ausgestaltet ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die beihilferechtlichen Bedenken gegenüber dem StromVKG, 2) die Ausgestaltung und Vorteile der Absicherungspflicht als Alternative, und 3) konkrete Mindestanpassungen für mehr Technologieoffenheit im Gesetzentwurf, insbesondere im Hinblick auf Lastflexibilität und Kleinanlagenpools. Die Stellungnahme enthält detaillierte Kritik an einzelnen Paragrafen, etwa zum Ausschluss von Kleinanlagenpools, zu starren Kriterien bei der Teilnahme an Auktionen, zu bürokratischen Präqualifikationsanforderungen und zu überhöhten Bietungsbürgschaften.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH, TransnetBW GmbH (4ÜNB)

„Nur eine klare Normierung im Gesetz stellt sicher, dass der finanzielle Anspruch der ÜNB auf Ausgleich der ihnen durch dieses Gesetz entstehenden Kosten hinreichend belastbar ist, um im Rahmen der Rechnungslegung berücksichtigt und testiert werden zu können.“

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH – nehmen zum Entwurf des Stromkapazitätsgesetzes (StromVKG) Stellung. Sie begrüßen die Einführung eines Kapazitätsmarktes zur Sicherung der Stromversorgung, sehen aber erhebliche Herausforderungen beim ambitionierten Zeitplan, insbesondere hinsichtlich der IT-Umsetzung und administrativen Prozesse. Die ÜNB fordern eine rechtssichere und explizite gesetzliche Regelung zur Refinanzierung ihrer Kosten, da die bisherige Ausgestaltung zu bilanziellen Unsicherheiten führt. Sie betonen die Notwendigkeit, ihre fachliche Expertise bei der Dimensionierung des Kapazitätsmarkts stärker einzubinden und empfehlen eine Arbeitsteilung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach dem international bewährten 4-Augen-Prinzip. Weitere Schwerpunkte sind die Forderung nach klaren Definitionen und Zuständigkeiten im Gesetz, die Vereinfachung und Standardisierung administrativer Prozesse (z.B. Sicherheiten, Präqualifikation, Datenmeldungen), sowie die Anpassung der Methodik zur Berechnung von Kapazitätsbedarf und Reduktionsfaktoren. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Finanzierung und Kostenerstattung der ÜNB, (2) die zeitlichen und technischen Risiken bei der Umsetzung, insbesondere der IT-Systeme, und (3) die Notwendigkeit klarer, praktikabler und rechtssicherer Regelungen für Definitionen, Zuständigkeiten und administrative Abläufe.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Agora Energiewende

„Nur mit deutlich reduzierten Kosten und mehr marktlichen Anteilen wird die StromVKG-Umlage minimiert und behindert nicht die Elektrifizierung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft.“

Die Stellungnahme von Agora Energiewende zum StromVKG (Stromkapazitätsgesetz) betont die zentrale Bedeutung einer sicheren und kosteneffizienten Stromversorgung für Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere angesichts steigender Elektrifizierung und geopolitischer Unsicherheiten. Agora kritisiert, dass der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung nicht ausreichend auf Kosteneffizienz ausgelegt ist und dadurch die Stromkosten für Verbraucher und Industrie unnötig steigen könnten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: Erstens fehlt eine transparente und optimierte Umlagegestaltung, die die tatsächlichen Kosten für Stromverbraucher klar beziffert und minimiert. Zweitens wird die Methodik zur Bestimmung des Ausschreibungsvolumens kritisiert, da sie auf veralteten Analysen basiert und nicht die Anforderungen eines modernen, flexiblen Stromsystems abbildet. Drittens wird die Benachteiligung von Speichertechnologien und Wasserstoffkraftwerken hervorgehoben, insbesondere durch unklare Definitionen und eine aus Sicht von Agora ungünstige Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs. Insgesamt fordert Agora mehr Marktmechanismen, klarere Rahmenbedingungen für Wasserstoff und Speicher sowie eine präzisere und kosteneffizientere Ausgestaltung der Umlage.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

„Die aktuell laufende Diskussion bezüglich der Netzentgelte für Erzeuger erhöht das Risiko der Kraftwerksbetreiber, die im Rahmen des StromVKG an den Ausschreibungen partizipieren. Dieses Risiko wird in den Gebotswerten der teilnehmenden Unternehmen eingepreist und führt somit zu vermeidbaren Mehrkosten.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bewertet den Referentenentwurf zum Stromkapazitätsgesetz (StromVKG) kritisch und macht zahlreiche Verbesserungsvorschläge. Zentrale Punkte sind: Erstens wird gefordert, dass Erzeugungsanlagen, die einen Zuschlag erhalten, verbindlich von künftigen Netzentgelten ausgenommen werden, um Planungssicherheit und Kosteneffizienz zu gewährleisten. Zweitens kritisiert das Ministerium die aktuelle Regelung zum Netzanschluss: Die Verpflichtung, bereits vor der Teilnahme an Ausschreibungen eine verbindliche Netzanschlusszusage vorzulegen, wird als zu hohe Markteintrittsbarriere angesehen. Stattdessen wird eine vorvertragliche Regelung und eine bevorzugte Behandlung nach Zuschlagserteilung vorgeschlagen. Drittens wird auf eine Lücke in der Regulierung der Gasinfrastruktur hingewiesen, insbesondere auf die Externalisierung von Kosten des Gasnetzausbaus, die nicht verursachergerecht verteilt werden. Das Ministerium schlägt vor, diese Kosten in die Gebotsbewertung einzubeziehen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Netzentgelte und deren Auswirkungen auf die Gebotswerte und Kosten, 2) Die Anforderungen und Hürden beim Netzanschluss für Kraftwerksbetreiber, 3) Die Notwendigkeit einer verursachergerechten Kostenverteilung beim Ausbau der Gasinfrastruktur. Weitere Themen sind die technische Ausgestaltung der Momentanreserve, die Teilnahmebedingungen für Kleinanlagenpools, die kritische Bewertung der grenzüberschreitenden Teilnahme an Ausschreibungen und die Gestaltung des Südbonus für Kraftwerkszubau im Süden Deutschlands.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

„Die Stabilität und Verfügbarkeit der im Kapazitätsmarkt vorgesehenen Ressourcen hängt damit auch von der Leistungsfähigkeit und Betriebsführung der Verteilnetze ab.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hebt in ihrer Stellungnahme hervor, dass der Gesetzentwurf vor allem Aufgaben für Übertragungsnetzbetreiber vorsieht, jedoch auch die Verteilnetzbetreiber – insbesondere bei kleineren Anlagen und Speicheranlagen – maßgeblich betroffen sind. Die Stabilität und Verfügbarkeit der im Kapazitätsmarkt vorgesehenen Ressourcen hängt stark von der Leistungsfähigkeit der Verteilnetze ab. Die Stellungnahme fordert, die Rolle der Verteilnetze und Verteilnetzbetreiber expliziter in die Markt- und Regulierungsarchitektur zu integrieren. Besonders betont werden die Notwendigkeit klar definierter Prozesse und Schnittstellen zwischen Marktakteuren, Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern, verbindliche Koordinationsmechanismen für den Abruf von Kapazitäten und Flexibilitäten sowie die regulatorische Anerkennung der durch zusätzliche Aufgaben entstehenden Kosten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die zentrale Rolle der Verteilnetze für die Versorgungssicherheit, 2) die Forderung nach verbindlichen Koordinationsmechanismen und klaren Prozessen zwischen den Netzbetreibern und Marktakteuren, 3) die Notwendigkeit, die zusätzlichen Kosten für die Verteilnetzbetreiber regulatorisch anzuerkennen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)

„Der BUND lehnt den vorliegenden Gesetzesentwurf deshalb ab.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) kritisiert den Entwurf des Stromspeicher- und Kraftwerksgesetzes (StromVKG) scharf. Der Verband bemängelt, dass der Gesetzentwurf einseitig auf den Ausbau von Gaskraftwerken setzt und damit sowohl den Klimaschutz als auch die Kosteneffizienz gefährdet. Der BUND fordert stattdessen eine klare Priorisierung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Flexibilisierung des Energiesystems. Besonders kritisiert werden die Benachteiligung von Batteriespeichern, das Fehlen eines verbindlichen Dekarbonisierungspfads und die mangelnde technologische Offenheit der Ausschreibungen. Der Verband hebt hervor, dass die aktuellen Regelungen zu Emissionsgrenzwerten, die Anforderungen an die Betriebsfähigkeit mit Wasserstoff und die Reduktionsfaktoren für Speichertechnologien unzureichend und teilweise diskriminierend sind. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die strukturelle Benachteiligung von Batteriespeichern durch technische und regulatorische Vorgaben, 2) das Fehlen eines verbindlichen und ambitionierten Dekarbonisierungspfads mit klaren Zwischenzielen und Sanktionsmechanismen, und 3) die Risiken einer fortgesetzten fossilen Importabhängigkeit durch den Fokus auf Gaskraftwerke.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundeskartellamt

„Die im Referentenentwurf angedachten Regelungen verhindern nicht, dass sich bereits heute bestehende, wettbewerblich ungünstige Marktstrukturen verfestigen könnten.“

Das Bundeskartellamt bewertet den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Wettbewerb im deutschen Strommarkt. Es erkennt zwar Verbesserungen gegenüber dem Vorgänger KWSG-E, insbesondere durch weniger restriktive Teilnahmebedingungen an den Ausschreibungen, sieht aber weiterhin erhebliche Defizite. Kritisiert werden vor allem das Fehlen einer Obergrenze für die Zuschlagsmenge je Bieter (Zuschlagslimitierung), die faktische Bevorzugung bestehender Kraftwerksstandorte durch das Erfordernis einer Netzanschlusszusage und Einschränkungen der Technologieoffenheit, die insbesondere Batteriespeicher benachteiligen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Zuschlagslimitierung und deren Auswirkungen auf die Marktmacht, 2) Die Standortregelungen und das Erfordernis einer Netzanschlusszusage, 3) Die Einschränkungen der Technologieoffenheit durch technische Anforderungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. (BDG)

„Umlagen erhöhen die Stromkosten und und haben sich im Falle der EEG-Umlage letztendlich als ökonomischer und nur sehr schwer änderbarer Irrweg erwiesen.“

Der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. (BDG) kritisiert den Gesetzentwurf aus Sicht einer energieintensiven mittelständischen Branche. Die zentrale Herausforderung für Gießereien auf dem Weg zur Dekarbonisierung (Reduktion von CO₂-Emissionen) ist die Elektrifizierung der Produktionsprozesse. Diese wird jedoch durch hohe Stromkosten erschwert, die im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Entlastungsmechanismen wie die Strompreiskompensation oder ein Industriestrompreis greifen laut BDG nicht ausreichend, da sie hohe bürokratische Hürden aufweisen oder viele Gießereien ausschließen. Eine zusätzliche Umlagefinanzierung, wie etwa eine Kraftwerksumlage, würde die Stromkosten weiter erhöhen und könnte bestehende Entlastungen vollständig aufzehren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Problematik der Umlagefinanzierung und deren negative Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen, 2) die Forderung nach Begrenzungen für etwaige Umlagen, die einfach und ohne aufwendige Nachweispflichten gestaltet sein müssen, und 3) die Notwendigkeit, auf zusätzliche Anforderungen wie Branchenlisten oder ökologische Gegenleistungen zu verzichten. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für einen angemessenen Förderrahmen zur Transformation zur Klimaneutralität einzusetzen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)

„Der BDI hat den Eindruck, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf diese Erwartung erfüllt und begrüßt das StromVKG daher in seiner Grundkonzeption ausdrücklich.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) bewertet den Gesetzentwurf zum Stromkapazitätsgesetz (StromVKG) grundsätzlich positiv und begrüßt die stärkere Ausrichtung auf Versorgungssicherheit sowie die größere Flexibilität bei der Technologiewahl und Betriebsweise. Der BDI sieht zentrale Forderungen der Industrie nach weniger Detailsteuerung und höherer Kosteneffizienz erfüllt. Besonders hervorgehoben werden (1) die Finanzierung des Kapazitätsmarktes und die Ablehnung zusätzlicher Umlagen für die Industrie, (2) die technologischen Anforderungen und die Forderung nach mehr Technologieoffenheit, insbesondere bei Speichertechnologien und der Nutzung instandgehaltener Industriegasturbinen, sowie (3) die Ausgestaltung der Ausschreibungen, insbesondere die Regelungen zu Verpflichtungszeiträumen, Standortanforderungen und die Kritik an zu restriktiven Vorgaben. Der BDI betont die Bedeutung eines investitionsfreundlichen Rahmens, warnt vor zu hohen Kostenbelastungen und fordert eine Begrenzung von Sicherheiten und Pönalen. Außerdem spricht sich der Verband für das "pay-as-clear"-Verfahren bei Auktionen aus und fordert Klarheit bei der Netzentgeltregulierung. Fachbegriffe wie Umlage (eine Abgabe zur Finanzierung bestimmter Kosten über den Strompreis), Momentanreserve (eine Systemdienstleistung zur Stabilisierung des Stromnetzes) und Pönalen (Vertragsstrafen bei Nichterfüllung) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Der vorliegende Referentenentwurf ist umfangreich und zum Teil sind die Regelungen sehr komplex und von hoher Regelungstiefe geprägt. Es bedarf daher der sorgfältigen Prüfung und Rückkopplung mit den Unternehmen. Teilweise sind relevante Werte, wie etwa die Höchstwerte, noch nicht angegeben, was eine Bewertung erschwert.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), betont aber zahlreiche Nachbesserungsbedarfe. Der Verband hebt hervor, dass ein zügiger Start der Ausschreibungen notwendig ist, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Kostensteigerungen zu vermeiden. Gleichzeitig kritisiert der BDEW die hohe Komplexität und die kurzen Fristen für die Verbändeanhörung, die eine fundierte Beteiligung erschweren. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Einspeiseentgelte und Baukostenzuschüsse (BKZ), die aus Sicht des BDEW planbar und kalkulierbar sein müssen, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Der Verband lehnt dynamische Einspeiseentgelte ab, da sie die Finanzierung neuer Anlagen gefährden könnten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen, insbesondere der Standortdefinition, der Präqualifikation und der Vermeidung von Doppelförderungen. Auch die Resilienzvorgaben und die Anforderungen an die Nutzung von Wasserstoff (H2-ready) werden kritisch beleuchtet, da sie zu Unsicherheiten und zusätzlichen Risiken für die Betreiber führen können. Der BDEW fordert, dass die gesetzlichen Vorgaben klar, technologieoffen und praxistauglich ausgestaltet werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer und kalkulierbarer Netzkostenregelungen (Einspeiseentgelte/BKZ), 2) Die Anforderungen und Risiken rund um die H2-Readiness und die Transformation zu Wasserstoffkraftwerken, 3) Die Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Präqualifikationsbedingungen, insbesondere für Standorte, Speicher und Anlagenpools.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)

„Der BDEW begrüßt den Ansatz des Gesetzes, die Versorgungssicherheit durch den Ausbau gesicherter Leistung zu adressieren, betont jedoch, dass Rechts- und Investitionssicherheit sowie eine verursachungsgerechte und nicht übermäßig komplexe Ausgestaltung der Regelungen unerlässlich sind, um einen fairen und wettbewerblichen Kapazitätsmarkt zu gewährleisten.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) bewertet den Referentenentwurf zum Stromspeicher- und Kraftwerksgesetz (StromVKG-E) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und zum Ausbau gesicherter Erzeugungskapazitäten in Deutschland. Der BDEW begrüßt den zeitnahen Start der Ausschreibungen, betont aber die Notwendigkeit von Rechts- und Investitionssicherheit, insbesondere hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung und der Kostenverteilung. Kritisch sieht der Verband die Komplexität des Gesetzes, insbesondere bei der Definition von Standorten, der Ausgestaltung von Resilienzvorgaben (z.B. Anforderungen an europäische Fertigung und Momentanreserve) und der H2-ready-Pflicht für neue Gaskraftwerke. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Anforderungen und Risiken rund um Ausschreibungen und deren rechtliche Rahmenbedingungen, 2) Die Definition und Zulässigkeit von Standorten und die damit verbundenen technischen und rechtlichen Unsicherheiten, 3) Die Ausgestaltung von Sicherheiten, Pönalen (Vertragsstrafen) und Sekundärmärkten zur Risikoabsicherung. Der BDEW fordert zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die Akteursvielfalt zu sichern und die Umsetzung für alle Marktteilnehmer – insbesondere kleinere Akteure – zu ermöglichen. Der Verband spricht sich für einen technologieoffenen Ansatz, eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben und transparente, praxistaugliche Regelungen aus.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)

„Die Finanzierung über eine Stromumlage scheint europarechtlich geboten, steht aber im Widerspruch zu den wirtschafts- und klimapolitischen Zielsetzungen und gefährdet sowohl die industrielle Transformation als auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit.“

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf, der eine Umlagefinanzierung für die Kraftwerksstrategie vorsieht. Der Verband betont, dass der Strompreis ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland ist. Eine zusätzliche Belastung durch Umlagen gefährde Investitionen in die Dekarbonisierung und könne dazu führen, dass Unternehmen Investitionen verschieben oder Standorte aufgeben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr einer überproportionalen Belastung des energieintensiven Mittelstands durch selektive Befreiungen anderer Unternehmen, 2) die Notwendigkeit, Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern zu reduzieren und technologieoffene Lösungen für Reservekapazitäten zu ermöglichen, sowie 3) die Empfehlung, statt staatlicher Förderung eine marktwirtschaftliche Absicherungspflicht für Stromlieferanten einzuführen, um Versorgungssicherheit effizient und technologieoffen zu gewährleisten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.

„Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland entscheidet sich maßgeblich am Strompreis. Eine zusätzliche Belastung durch Umlagen konterkariert notwendige Dekarbonisierungsanstrengungen und setzt ein negatives Signal für Investitionen.“

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) äußert sich zum Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) und hebt die Bedeutung wettbewerbsfähiger Strompreise für den Industriestandort Deutschland hervor. Der Verband kritisiert die sehr kurzen Konsultationsfristen und fordert mehr Zeit für die Bearbeitung komplexer Gesetzestexte. Besonders betont wird, dass zusätzliche Umlagen auf den Strompreis die Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung gefährden. Der VEA spricht sich gegen eine überproportionale Belastung des energieintensiven Mittelstands durch selektive Umlagebefreiungen aus und fordert eine gleichmäßige Kostenverteilung. Außerdem wird die Notwendigkeit betont, Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern zu reduzieren und technologieoffene, kosteneffiziente Reservekapazitäten zu ermöglichen. Als Alternative zur staatlichen Förderung wird eine marktwirtschaftliche Absicherungspflicht vorgeschlagen, bei der Stromlieferanten ihre Liefermengen langfristig absichern müssen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Auswirkungen von Strompreisen und Umlagen auf die Wettbewerbsfähigkeit, 2) Die Vermeidung fossiler Abhängigkeiten und Förderung technologieoffener Lösungen, 3) Die Forderung nach einer marktwirtschaftlichen Absicherungspflicht als Alternative zu staatlichen Förderungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000594 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Energiespeicher Systeme e. V. (BVES)

„Der Entwurf in zentralen Teilen stark auf konventionelle Erzeugung ausgerichtet ist und die systemische Rolle von Stromspeichern sowie Anlagenkombinationen aus erneuerbarer Erzeugung und Speichern nicht ausreichend berücksichtigt, verfehlt er dieses Ziel jedoch.“

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e. V. (BVES) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Versorgungssicherheit und Systemstabilität im Stromsystem zu gewährleisten. Der Verband kritisiert jedoch, dass der Entwurf zu stark auf konventionelle Kraftwerke (z. B. Gaskraftwerke) ausgerichtet ist und die Rolle von Stromspeichern und Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien und Speichern nicht ausreichend berücksichtigt. Der BVES fordert eine technologieoffene Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere bei der Definition von Stromspeichern, den Teilnahmebedingungen an Ausschreibungen und der Bewertung der gesicherten Leistung (Reduktionsfaktoren). Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Benachteiligung von Stromspeichern durch zu strenge Anforderungen an Erbringungsdauer und Wiederaufladbarkeit, 2) die zu konservative und nicht sachgerechte Festlegung der Reduktionsfaktoren für Speicher im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken, und 3) die mangelnde Technologieoffenheit bei Resilienzanforderungen, Zuschlagsverfahren (Südbonus) und Übertragbarkeit von Kapazitätsverpflichtungen. Der BVES fordert, dass Speicher und Hybridanlagen (z. B. Kombinationen aus erneuerbaren Energien und Speichern) gleichberechtigt behandelt werden, die Reduktionsfaktoren methodisch hergeleitet und regelmäßig überprüft werden und die Anforderungen an Speicher realitätsnah und marktorientiert gestaltet werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

„Der Mechanismus ist strukturell stark auf die Bereitstellung gesicherter Leistung durch konventionelle Erzeugungskapazitäten ausgerichtet. Damit besteht die Gefahr, dass insbesondere fossile Kraftwerksstrukturen über lange Verpflichtungszeiträume abgesichert und bis weit in die Transformationsphase hinein verfestigt werden.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) bewertet den Gesetzentwurf zur Einführung eines Kapazitätsmechanismus für den Strommarkt kritisch. Der Entwurf adressiert zwar die Versorgungssicherheit, ist aber aus Sicht des BEE zu stark auf konventionelle, insbesondere fossile Kraftwerke ausgerichtet und vernachlässigt flexible, erneuerbare und dezentrale Technologien wie Speicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und Sektorenkopplung. Der BEE fordert, den Mechanismus als Flexibilitätsmechanismus zu gestalten, um die Integration erneuerbarer Energien zu fördern und Pfadabhängigkeiten fossiler Strukturen zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Benachteiligung von Speichern und dezentralen Flexibilitäten durch Ausschreibungsdesign und Reduktionsfaktoren, (2) die Notwendigkeit technologieoffener und dynamischer Emissionsgrenzwerte mit verbindlichen Transformationspfaden, und (3) die Risiken durch hohe Sicherheiten, restriktive Aggregationsregeln und späte Konkretisierung zentraler Ausschreibungsparameter. Der BEE sieht zudem beihilferechtliche und zeitliche Risiken und fordert eine stärkere parlamentarische Kontrolle bei der Ausgestaltung des Mechanismus.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK)

„Ohne Kenntnis der zukünftigen KWKG-Förderbedingungen — Fördersätze, Geltungsdauer, anrechenbare Technologien — ist es für unsere Branche schlicht nicht möglich, eine fundierte Investitionsentscheidung auf Basis verbindlicher Regelungen zu treffen.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK) bewertet den Entwurf des Stromkapazitätsgesetzes (StromVKG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit und Investitionssicherheit im deutschen Energiesektor. Besonders hervorgehoben wird die Öffnung des Gesetzes für kleinere und dezentrale KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung, also die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme), sowie die Einführung einer eigenen Kategorie für Gasmotoren. Dennoch sieht der Verband Nachbesserungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Abstimmung mit dem zukünftigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), da ohne klare Förderbedingungen keine Investitionssicherheit besteht. Ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer einheitlichen Definition von 'H2-Ready' (also Anlagen, die auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden können), 2) die technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bei der Bereitstellung von Momentanreserve (schnelle Netzstabilisierung durch Anlagen), und 3) die Forderung nach einer breiteren Brennstoffdiversifikation, sodass neben Wasserstoff auch andere klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan oder Biogas förderfähig sind.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

„Mit dem vorliegenden StromVKG (insbesondere hier mit dem Ausschluss der „Doppelförderung mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“ nach §11 Abs 1 StromVKG) besteht die Gefahr, dass ohne verlässliche Vergleichsgrundlage zu einem künftigen KWKG, die Investitionen nicht getätigt werden.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) bewertet den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt für die Planungssicherheit und Investitionsgrundlage der Stromversorgung in Deutschland. Der Verband hebt die Öffnung des Gesetzes für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) hervor, insbesondere die Teilnahme kleinerer Anlagen und die Einführung einer eigenen Kategorie für Gasmotoren. Gleichzeitig kritisiert der B.KWK die fehlende Abstimmung mit der kommenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und fordert eine schnelle Vorlage der Eckpunkte, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit einer klaren Definition des Begriffs „H2-Ready“ (also die Fähigkeit von Anlagen, mit Wasserstoff betrieben zu werden), die Anforderungen an die Resilienz und technische Vorgaben wie die Anlaufzeitkonstante für Momentanreserve (eine technische Eigenschaft zur Netzstabilisierung), sowie die Forderung nach einer breiteren Brennstoffdiversifikation über Wasserstoff hinaus, etwa auf Biomethan oder Biogas. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Investitionsunsicherheit durch fehlende KWKG-Eckpunkte, 2) die technische und wirtschaftliche Kritik an der Anlaufzeitkonstante für Momentanreserve, und 3) die Forderung nach einer technologieoffenen und breiten Definition klimaneutraler Brennstoffe.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000948 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e. V. (BVMW)

„Die Zielsetzung, Versorgungssicherheit unter veränderten systemischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wird ausdrücklich geteilt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die konkrete Ausgestaltung des Marktdesigns entscheidend ist. Es geht nicht um Detailfragen, sondern um grundlegende Weichenstellungen für Kostenstruktur, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.“

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich als richtigen Schritt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Stromsystem. Besonders betont wird, dass Strompreise stabil und verlässlich bleiben müssen, da zusätzliche Umlagen durch Kapazitätsmechanismen die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gefährden könnten. Der Verband fordert eine technologieoffene Ausgestaltung, bei der Erzeugung, Speicher und Flexibilitätsoptionen (wie Lastmanagement) gleichbehandelt werden. Marktzugangshürden und finanzielle Sicherheiten sollen insbesondere für mittelständische Unternehmen reduziert werden. Der BVMW kritisiert, dass die Teilnahmevoraussetzungen und Präqualifizierungsanforderungen zu komplex sind und kleinere Akteure benachteiligen. Die vorgesehene Finanzierung über Stromumlagen wird als wirtschafts- und klimapolitisch widersprüchlich angesehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Gefahr von zusätzlichen Belastungen für den Mittelstand durch Umlagen und Sicherheitsleistungen, 2. Die Notwendigkeit technologieoffener und flexibler Marktdesigns ohne langfristige Lock-in-Effekte, 3. Die hohen administrativen und finanziellen Hürden für kleinere und mittelständische Anbieter.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (bne)

„Unter dem Strich ist der Vorschlag des BMWE nicht geeignet, die Versorgungssicherheit kosteneffizient und im Einklang mit der marktwirtschaftlichen Ordnung des Strommarktes bereit zu stellen.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (bne) kritisiert den im Referentenentwurf vorgesehenen zentralen Kapazitätsmechanismus für den Strommarkt als zu starken Eingriff in den Markt und lehnt diesen ab. Der Verband bemängelt, dass Alternativen wie eine Absicherungspflicht (Hedging-Verpflichtung) und gezielte Marktverbesserungen nicht ausreichend geprüft wurden, obwohl diese kostengünstiger und effizienter zur Versorgungssicherheit beitragen könnten. Der Entwurf schließt durch technische Kriterien faktisch alternative Technologien wie Speicher aus und bevorzugt Erdgaskraftwerke, was zu höheren Kosten und Risiken für Verbraucher und Industrie führt. Zudem sieht der bne rechtliche Risiken, da die Notwendigkeit des Mechanismus nicht ausreichend belegt sei und die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission fraglich ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Technologieoffenheit und die Diskriminierung von Speichern durch spezifische Ausschlusskriterien, 2) die Benachteiligung hybrider Anlagenpools und die restriktiven Teilnahmebedingungen, 3) die mangelnde Berücksichtigung von Marktmacht und die Gefahr einer Oligopolisierung im Strommarkt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

„Unter dem Strich ist der Vorschlag des BMWE nicht geeignet, die Versorgungssicherheit kosteneffizient und im Einklang mit der marktwirtschaftlichen Ordnung des Strommarktes bereitzustellen.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert den Referentenentwurf für das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) scharf. Im Zentrum der Kritik steht der geplante zentrale Kapazitätsmechanismus, der als tiefer Eingriff in den Strommarkt bewertet wird. bne bemängelt, dass Alternativen wie eine Absicherungspflicht (Hedging-Verpflichtung) und gezielte Marktverbesserungen nicht ausreichend geprüft wurden, obwohl diese zu geringeren Kosten und gleicher oder besserer Versorgungssicherheit führen könnten. Der Verband sieht zudem erhebliche beihilferechtliche Risiken, da die Notwendigkeit für Kapazitätsförderungen nicht ausreichend nachgewiesen sei. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Technologieoffenheit des Mechanismus, die faktisch alternative Technologien wie Speicher ausschließt und damit sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Anforderungen missachtet; 2) Die Benachteiligung von Speichern und hybriden Konzepten durch restriktive Präqualifikationskriterien und niedrige Deratingfaktoren im internationalen Vergleich; 3) Die langfristige Festlegung auf Erdgas als Referenztechnologie, was zu einem sogenannten Lock-In-Effekt führt und die Strompreise für Verbraucher und Industrie langfristig erhöht. bne fordert stattdessen gezielte Marktverbesserungen, den Abbau von Hemmnissen für Flexibilität und eine Absicherungspflicht, bevor zentrale Kapazitätsmechanismen eingeführt werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar e. V.)

„Der Referentenentwurf setzt damit eine falsche Priorität, indem sich das Gesetz nicht zuerst an den tatsächlich für die Versorgungssicherheit notwendigen Technologien fokussiert.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar e.V.) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Stromversorgungssicherheit, insbesondere in Bezug auf die Benachteiligung von Batteriespeichern und erneuerbaren Technologien. Der Verband bemängelt, dass der Entwurf zu stark auf Gaskraftwerke fokussiert und damit sowohl die Technologieneutralität als auch die EU-Vorgaben verletzt. Batteriespeicher, die in den letzten Jahren erhebliche technologische Fortschritte und Kostensenkungen erfahren haben, werden im Gesetzesentwurf systematisch benachteiligt. Besonders hervorgehoben werden (1) die Ausschreibungskriterien, die faktisch nur Gaskraftwerke zulassen und die Technologieoffenheit einschränken, (2) die Local-Content-Vorgaben, die europäische Wertschöpfung nicht stärken, sondern Batteriespeicher ausschließen, und (3) die Dekarbonisierungsanforderungen, die erst ab 2046 greifen und damit fossile Strukturen zementieren könnten. Der Verband fordert technologieoffene Ausschreibungen, eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens für Langzeitkraftwerke und verbindliche Zwischenstufen für die Dekarbonisierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)

„Durch die derzeitige Gestaltung des StromVKG-E sehen wir diese Entwicklungen nicht ausreichend berücksichtigt und fürchten kurzfristige fossile Lock-in-Effekte und Fehlinvestitionen in Gaskraftwerke, die Stromverbraucher unnötig teuer zu stehen kommen.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) kritisiert den Gesetzentwurf zum Stromspeicher-Kapazitätsgesetz (StromVKG-E) insbesondere hinsichtlich der mangelnden Berücksichtigung von Batteriespeichern und der einseitigen Fokussierung auf Gaskraftwerke. Der Verband bemängelt, dass die technologischen Fortschritte und Kostensenkungen bei Batteriespeichern im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die geplanten Ausschreibungen seien nicht technologieoffen gestaltet, was zu Marktverzerrungen und unnötigen Mehrkosten für Stromverbraucher führen könne. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die restriktiven Ausschreibungskriterien, die Batteriespeicher benachteiligen, 2) die Local-Content-Vorgaben, die europäische Lieferketten nicht stärken, sondern Batteriespeicher ausschließen, und 3) die Dekarbonisierungsanforderungen, die nach Ansicht des BSW zu spät greifen und Zwischenziele für Emissionsminderungen vermissen lassen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.

„Die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus muss folglich so erfolgen, dass negative Rückwirkungen auf den Strompreis vermieden werden. Eine Finanzierung, die den Strompreis zusätzlich belastet ohne gleichzeitig Entlastungen an anderer Stelle mitzudenken, gefährdet die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und läuft damit den Zielen der Wärmewende zuwider.“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Versorgungssicherheit im Stromsystem zu stärken, insbesondere vor dem Hintergrund eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien. Kritisch bewertet der Verband jedoch die geplante Einführung eines Kapazitätsmechanismus, der über eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden soll. Diese Umlage würde zu höheren Strompreisen führen und damit die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen verschlechtern. Wärmepumpen sind zentrale Technologien für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors, deren Attraktivität stark von wettbewerbsfähigen Strompreisen abhängt. Der Verband warnt, dass zusätzliche Strompreisbelastungen die Elektrifizierung des Wärmesektors und die Wärmewende insgesamt gefährden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Auswirkungen der Umlagefinanzierung auf Strompreise und Investitionsentscheidungen, (2) die Bedeutung wettbewerbsfähiger Strompreise für die Marktdurchdringung von Wärmepumpen, und (3) der politische Zielkonflikt zwischen Versorgungssicherheit und der Förderung klimafreundlicher Technologien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 04.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002194 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP)

„Eine Finanzierung, die den Strompreis zusätzlich belastet ohne gleichzeitig Entlastungen an anderer Stelle mitzudenken, gefährdet die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und läuft damit den Zielen der Wärmewende zuwider.“

Der Bundesverband Wärmepumpe e. V. (BWP) unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in einem zunehmend auf erneuerbaren Energien basierenden System zu gewährleisten. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Einführung eines Kapazitätsmechanismus, insbesondere die vorgesehene Finanzierung über eine Umlage auf den Strompreis. Der BWP warnt davor, dass dies zu höheren Strompreisen führen würde, was die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen verschlechtert und Investitionen in klimafreundliche Heiztechnologien hemmt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen steigender Strompreise auf die Wirtschaftlichkeit und Verbreitung von Wärmepumpen, 2) Die bestehende Benachteiligung strombasierter Technologien durch das aktuelle Energiepreisgefüge im Vergleich zu fossilen Energieträgern, 3) Der politische Zielkonflikt, der durch eine Umlagefinanzierung entsteht und die energiepolitischen Ziele der Elektrifizierung und Wärmewende gefährdet.

Tendenz: ablehnend 👎

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Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 ClientEarth gGmbH

„Der Gesetzentwurf erfüllt weder die Anforderungen des EU-Beihilferechts noch stellt er sicher, dass Klimaziele und Wettbewerb gewahrt bleiben; stattdessen werden fossile Gaskraftwerke bevorzugt und flexible, klimafreundliche Alternativen benachteiligt.“

Die Stellungnahme der Umweltorganisation ClientEarth gGmbH kritisiert den Gesetzentwurf zum Stromkapazitätsgesetz (StromVKG) in mehreren zentralen Punkten. Hauptkritik ist, dass das Gesetz ein milliardenschweres Förderprogramm für fossile Gaskraftwerke mit 15-jährigen Verträgen vorsieht, ohne die Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbesondere Punkt 348 der KUEBLL – Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien) zu erfüllen. Die Konsultationsphase sei mit einer Woche zu kurz, es fehle ein transparenter Finanzplan, und die Kostendeckung werde auf ein späteres Gesetz verschoben. Die Dekarbonisierungsvorgaben seien unzureichend, da nur der EU-Mindestgrenzwert für CO2-Emissionen festgelegt wird und keine verbindlichen Zwischenziele oder Rückforderungsklauseln existieren. Zudem werden Alternativen zu Kapazitätsmechanismen (CRM) nicht ausreichend geprüft, und ein gesetzlich vorgeschriebener Umsetzungsplan gemäß Elektrizitätsrichtlinie fehlt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Diskriminierung von Lastmanagement (Demand Side Response, DSR) und kleinen Kraftwerkspools, die von wichtigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden; 2) die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen zugunsten großer, etablierter Energieversorger; 3) die unzureichenden Dekarbonisierungsanforderungen und die Gefahr, durch Subventionen für fossile Brennstoffe völkerrechtliche Verpflichtungen zu verletzen.

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👍 Deutsche Bahn AG

„Wir begrüßen insbesondere, dass im Vergleich zu früheren Entwürfen mit ähnlichem Regelungsinhalt die technischen Voraussetzungen zur Beteiligung von neuen Erzeugungsanlagen zur Sicherheit der Stromversorgung nicht unangemessen restriktiv gefasst werden.“

Die Deutsche Bahn AG (DB) und ihre Tochter DB Energie GmbH begrüßen grundsätzlich den Entwurf des Stromversorgungssicherungs-Gesetzes (StromVKG), das die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland regeln soll. Besonders positiv bewertet wird, dass die technischen Anforderungen für neue Erzeugungsanlagen weniger restriktiv als in früheren Entwürfen sind und damit auch Anlagen mit Anschluss an das Bahnstromnetz berücksichtigt werden. Ausführlich thematisiert wird die Regelung zu Standorten neuer Gaskraftwerke: Die DB spricht sich dafür aus, dass neue Anlagen auch an Standorten errichtet werden dürfen, an denen bestehende Gaskraftwerke in naher Zukunft stillgelegt werden, um einen Rückgang der installierten Leistung zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Systemdienstleistung 'Momentanreserve', also die Fähigkeit, kurzfristig Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. Die DB empfiehlt, die Ausschreibungen für neue Kapazitäten und die Beschaffung der Momentanreserve klar zu trennen und keine verpflichtenden Anforderungen zur Erbringung der Momentanreserve im StromVKG aufzunehmen, da dies zu widersprüchlichen gesetzlichen Vorgaben führen könnte. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Flexibilisierung der technischen Voraussetzungen für neue Erzeugungsanlagen, 2) Die Nutzung bestehender Standorte für neue Gaskraftwerke auch nach Stilllegung alter Anlagen, 3) Die Trennung von Kapazitätsausschreibungen und Systemdienstleistungen wie der Momentanreserve.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS)

„Es ist unverständlich, warum Förderungen für eine hohe Zahl an Gaskraftwerken ausgegeben werden sollen, während ein Teil der Stabilität durch kostenfreie Batteriespeicherprojekte geleistet werden kann.“

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Versorgungssicherheit im Stromsystem zu erhalten und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Sie kritisiert jedoch, dass der sogenannte 'Attentismus bei Investitionen' – also die Zurückhaltung bei Investitionen – im Bereich erneuerbarer Energien und Batteriespeicher aus ihrer Sicht nicht zutrifft. Vielmehr verhinderten unklare politische Rahmenbedingungen und fehlende Privilegien im Baurecht Investitionen in Batteriespeicher. Besonders kritisiert wird das im Gesetzentwurf vorgesehene Langzeitkriterium für die Teilnahme an Ausschreibungen, das viele Batteriespeicherprojekte ausschließt, obwohl diese zur Netzstabilität beitragen könnten. Die DGS fordert, dass Gaskraftwerke nur mit einem verbindlichen Zeitplan zur Umstellung auf Wasserstoff (H2-ready) ausgeschrieben werden. Sie widerspricht der Aussage, es gebe keine Alternativen zu Gaskraftwerken, und betont, dass Batteriespeicherprojekte schneller und kostengünstiger realisiert werden könnten. Außerdem weist sie darauf hin, dass die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Maßnahmen sehr wohl finanzielle Auswirkungen auf Bürger, Wirtschaft und öffentliche Haushalte haben wird, was im Gesetzentwurf nicht ausreichend dargestellt sei. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Rolle und Benachteiligung von Batteriespeichern, 2. Die Kritik am Langzeitkriterium und der Ausgestaltung der Ausschreibungen, 3. Die finanziellen Auswirkungen auf Bürger und öffentliche Haushalte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

„Das im Gesetzentwurf enthaltene Langzeitkriterium verhindert explizit, dass die oben genannten vielen wartenden Batteriespeicherprojekte teilnehmen können und (ohne Förderungen des Staates) hier zumindest für einen Teil des Problems konkrete Lösungen gefunden werden. Das einzubeziehen ist aus unserer Sicht zwingend, auch aus der gebotenen Sparsamkeit hinsichtlich Finanzmitteln der Steuerzahler und Stromkunden.“

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG). Die DGS bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine vertiefte Analyse des umfangreichen Gesetzentwurfs unmöglich macht. Inhaltlich erkennt die DGS zwar die Problemstellung und Zielsetzung des Gesetzes grundsätzlich als richtig an, kritisiert aber die geplante Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes und die Fokussierung auf Gaskraftwerke. Die DGS weist darauf hin, dass zahlreiche Batteriespeicherprojekte ohne staatliche Förderung bereitstehen, aber durch regulatorische Unsicherheiten und fehlende Privilegierung im Baurecht blockiert werden. Die im Entwurf vorgesehene Bevorzugung von Gaskraftwerken wird als wirtschaftlich und klimapolitisch falsch bewertet, insbesondere angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und der Notwendigkeit, fossile Energieimporte zu reduzieren. Zudem widerspricht die DGS der Aussage, dass Bürger und Kommunen finanziell nicht belastet würden, da eine Umlage zur Finanzierung eingeführt werden soll. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, Batteriespeicherprojekte regulatorisch zu ermöglichen und in den Kapazitätsmarkt einzubeziehen; 2) Die Kritik an der Förderung von Gaskraftwerken und die Forderung nach verbindlicher Dekarbonisierung (H2-ready) mit Stufenplan; 3) Die Ablehnung der Behauptung, dass keine Alternativen zur geplanten Lösung existieren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Die DIHK sieht die Einführung dieses Gesetzes sehr kritisch, weil für die Betriebe die Gefahr besteht, dass zu viel Kapazitäten für zu viel Geld aufgebaut werden. Mit der Absicherungspflicht liegt zudem ein deutlich milderes Konzept vor, weil es den Markt stärkt und nicht verzerrt und die Wirtschaft nicht mit einer zusätzlichen Umlage belastet.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert erhebliche Kritik am Gesetzentwurf zur Einführung eines Stromkapazitätsgesetzes. Sie warnt vor einer Überförderung und Überkapazität im Kraftwerkssektor, die zu steigenden Kosten für Unternehmen führen könnte. Die DIHK bemängelt, dass der Gesetzentwurf keine ausreichende Folgenabschätzung für die Wirtschaft enthält und die Höhe der Umlage unklar bleibt. Besonders kritisch sieht die DIHK die einseitige Fokussierung auf neue Gaskraftwerke, die Einschränkung der Teilnahme von Speichern und anderen flexiblen Technologien sowie die politisch-administrative Festlegung von Technologiefaktoren, was den Wettbewerb einschränkt und Innovationen hemmt. Die DIHK fordert technologieoffene Ausschreibungen, eine stärkere Berücksichtigung von Kosteneffizienz und eine Anpassung der Dekarbonisierungsfristen an die tatsächliche Verfügbarkeit von Emissionszertifikaten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Gefahr steigender Strompreise und zusätzlicher Belastungen für die Wirtschaft durch die Umlage, 2) Die mangelnde Technologieoffenheit und die Benachteiligung von Speichern, insbesondere Batteriespeichern, 3) Die Investitionsunsicherheit durch häufige politische Eingriffe und unklare Rahmenbedingungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

„Der Gesetzentwurf wird dem eigenen Anspruch einer technologieoffenen, wettbewerblichen und klimaverträglichen Absicherung der Versorgungssicherheit nicht gerecht. Statt alle verfügbaren Flexibilitätsoptionen fair miteinander konkurrieren zu lassen, schafft er strukturelle Vorteile für neue Gaskraftwerke und benachteiligt insbesondere Batteriespeicher.“

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) lehnt den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten in seiner aktuellen Fassung ab. Die DUH kritisiert, dass der Entwurf nicht technologieoffen ist und strukturelle Vorteile für neue Gaskraftwerke schafft, während insbesondere Batteriespeicher benachteiligt werden. Dies äußert sich durch Ausschlusskriterien in der ersten Ausschreibungsrunde, eine 'Made in Europe'-Klausel, niedrige Reduktionsfaktoren und unzureichende Vorgaben zur Dekarbonisierung und Wasserstofffähigkeit. Die DUH fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, insbesondere eine technologieoffene Ausgestaltung der Ausschreibungen, realistische Resilienzanforderungen und verbindliche Dekarbonisierungspfade. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Benachteiligung von Batteriespeichern durch technische und regulatorische Vorgaben, 2) Die fehlende Verbindlichkeit und Klarheit bei den Anforderungen an die Wasserstofffähigkeit und Dekarbonisierung, 3) Die Methodik zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens, die auf veralteten Annahmen basiert und zu einer Überförderung fossiler Kapazitäten führen könnte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)

„Der vorliegende Gesetzentwurf stellt gegenüber früheren Überlegungen einen Fortschritt dar, da er den Kapazitätsmechanismus offener ausgestaltet und neben Erzeugungsanlagen auch regelbare Lasten und Aggregationsmodelle einbezieht. Gleichzeitig versäumt der Entwurf jedoch, die Anforderungen eines systemischen, kosteneffizienten und europarechtlich vorgegebenen 'Efficiency First'-Ansatzes umzusetzen.“

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) bewertet den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom grundsätzlich als Fortschritt, da er erstmals neben klassischen Stromerzeugungsanlagen auch regelbare Lasten und Aggregationsmodelle einbezieht. Kritisiert wird jedoch, dass der Entwurf den sogenannten Efficiency-First-Ansatz – also die vorrangige Prüfung von Energieeffizienzmaßnahmen vor dem Ausbau neuer Kapazitäten – nicht ausreichend umsetzt. DENEFF fordert, dass bei der Bestimmung des Kapazitätsbedarfs kostengünstige Alternativen wie Energieeinsparung und Nachfrageflexibilisierung systematisch berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines Least-Cost-Ansatzes zur Vermeidung unnötiger Systemkosten durch Effizienzmaßnahmen, 2) Die unzureichende Berücksichtigung von Effizienzpotenzialen im Gesetz, obwohl diese einen erheblichen Beitrag zur Reduktion des Strombedarfs leisten könnten, und 3) Die Hürden für Aggregatoren und Energiedienstleister beim Marktzugang, die durch vereinfachte Präqualifikationsverfahren abgebaut werden sollten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Gewerkschaftsbund

„Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt im Grundsatz, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun den Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) vorgelegt hat. Gleichwohl kritisieren wir den bisher schleppenden Prozess. Wir lehnen die Einführung neuer strompreissteigender Umlagen grundsätzlich ab und fordern, dass sämtliche Maßnahmen des StromVKG aus Haushaltsmitteln oder über alternative Instrumente finanziert werden.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG). Er hält die Schaffung neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten für notwendig, um die Energiewende abzusichern und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die staatliche Absicherung von Investitionen wird als richtig bewertet. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Resilienzanforderungen und Local-Content-Kriterien, die europäische Wertschöpfung und Beschäftigung fördern sollen, 2) die regionale Steuerung des Zubaus, wobei der DGB kritisiert, dass ostdeutsche Standorte benachteiligt werden und einen 'Transformationsbonus Nordost' fordert, 3) die Finanzierung der neuen Kapazitäten durch eine Umlage ab 2031, die den Strompreis erhöhen wird – der DGB lehnt neue strompreissteigernde Umlagen ab und fordert stattdessen eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Ausschreibungsarchitektur, die Gefahr von Marktkonzentration, die Notwendigkeit eines Dekarbonisierungspfads für neue Kraftwerke und die Kritik an der fehlenden Verbindlichkeit beim Wasserstoffhochlauf. Der DGB fordert Nachbesserungen bei der Ausgestaltung der Resilienzanforderungen, der regionalen Steuerung und der Finanzierung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

„Wir begrüßen im Grundsatz, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun den Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) vorgelegt hat. Gleichwohl kritisieren wir den bisher schleppenden Prozess und fordern Nachbesserungen insbesondere bei der Vielfalt der Ausschreibungen, der Finanzierung und den Resilienzanforderungen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt grundsätzlich die Energiewende und die Schaffung neuer steuerbarer Stromerzeugungs- und Stromspeicherkapazitäten als Beitrag zur Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung. Der DGB begrüßt den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), kritisiert jedoch die Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess und fordert einen stärkeren Fokus auf beschäftigungs- und industriepolitische Aspekte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines fairen und vielfältigen Ausschreibungsdesigns, das auch kleinere und kommunale Akteure berücksichtigt und Marktkonzentration verhindert; 2) Die Bedeutung von Resilienzanforderungen und Local-Content-Vorgaben, um industrielle Wertschöpfung und Beschäftigung in Europa zu stärken; 3) Die Finanzierung der Kapazitätsvergütung, wobei der DGB eine Umlagefinanzierung ablehnt und stattdessen eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln fordert. Fachbegriffe wie 'steuerbare Kapazitäten' (flexibel einsetzbare Kraftwerke und Speicher), 'Local-Content' (Anteil heimischer Wertschöpfung) und 'Dekarbonisierungspfad' (Fahrplan zur Reduktion von CO2-Emissionen) werden erläutert. Der DGB fordert Nachbesserungen bei der regionalen Steuerung des Zubaus, bei der Berücksichtigung bestehender Kraftwerksstandorte und bei der Ausgestaltung von Pönalen und Preisspitzenausgleich.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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🤷‍♀️ Deutscher Landkreistag

„Versorgungssicherheit muss weiterhin im Gleichgewicht von Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit stehen. Der Kapazitätsmarkt darf nicht zum Auffanginstrument für Defizite im übrigen Strommarktdesign werden.“

Der Deutsche Landkreistag bewertet den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) grundsätzlich positiv und erkennt die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung angesichts der Transformation des Stromsystems an. Besonders hervorgehoben wird jedoch, dass der Gesetzentwurf zentrale Aspekte wie die regionale Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien (EE), die Flexibilisierung der Stromnachfrage (Lastflexibilität) und die lokale Synchronisierung von Erzeugung und Verbrauch nicht ausreichend berücksichtigt. Kritisiert wird zudem die vorgesehene Finanzierung über Netzentgelte, wodurch Bürger, Mittelstand und kommunale Einrichtungen die Zusatzkosten tragen, ohne selbst steuernd eingreifen zu können. Der Entwurf benachteilige kommunale Akteure strukturell und fördere stattdessen große Marktteilnehmer. Der Landkreistag fordert eine vollständige Folgenabschätzung der Kostenwirkungen auf kommunale Haushalte, eine stärkere Berücksichtigung regionaler und lokaler Flexibilität, die gesetzliche Verankerung von Energy Sharing sowie Anpassungen bei einzelnen Paragrafen, um insbesondere die kommunale Energiewende zu stärken. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Finanzierung und Kostenehrlichkeit, (2) die Benachteiligung kommunaler Akteure und die Notwendigkeit regionaler Steuerung, (3) die Ausgestaltung zentraler Paragrafen des Gesetzentwurfs (u.a. Standortdefinition, Verpflichtungszeitraum, Ausschreibungsmodalitäten).

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutscher Landkreistag e. V. (DLT)

„Wir fordern eine vollständige Folgenabschätzung, die die Kostenwirkungen auf kommunale Haushalte, kritische Infrastruktur und den ländlichen Raum transparent ausweist.“

Der Deutsche Landkreistag (DLT) äußert sich kritisch zum Entwurf des Stromkapazitätsgesetzes (StromVKG-E). Zentrale Kritikpunkte sind die geplante Finanzierung über Netzentgelte, wodurch Bürger, Mittelstand und kommunale Einrichtungen die Kosten tragen, ohne Anreize für netzsparendes Verhalten zu erhalten. Der DLT fordert eine transparente Folgenabschätzung der Kosten für Kommunen und ländliche Räume. Die Ausgestaltung der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten sieht der DLT als zu stark auf große, professionelle Marktakteure zugeschnitten, während kommunale und lokale Akteure strukturell benachteiligt werden. Zudem wird die mangelnde Flexibilität und regionale Steuerung des Kapazitätsmarktes bemängelt, insbesondere die späte Berücksichtigung flexibler Lasten und lokaler Speicherlösungen. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Kostenehrlichkeit und Finanzierung, die kommunale Dimension und Benachteiligung kommunaler Akteure sowie die Notwendigkeit regionaler Steuerung und Flexibilität im Kapazitätsmarkt. Der DLT fordert zudem eine gesetzliche Verankerung von Energy Sharing und die Anerkennung lokaler Stromnutzung durch reduzierte Netzentgelte. Weitere Anmerkungen betreffen die Definitionen zentraler Begriffe, die Gestaltung der Ausschreibungsmodalitäten und die Notwendigkeit klarer Regelungen für grenzüberschreitende Teilnahme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e. V. (DNR)

„Der Bau neuer Gaskraftwerke, die keinen klaren, frühzeitigen Pfad zur Klimaneutralität über den Einsatz von grünem Wasserstoff aufweisen, wird fossile Strukturen über Jahrzehnte festschreiben und teuer für die Allgemeinheit.“

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) kritisiert den Gesetzentwurf, weil er auf den Bau neuer Gaskraftwerke setzt und damit fossile Abhängigkeiten langfristig zementiert. Der Verband fordert stattdessen einen stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien und die bessere Integration von Flexibilitätsoptionen wie Stromspeichern. Besonders kritisch sieht der DNR die Benachteiligung von Batteriespeichern durch diskriminierende Vorgaben im Gesetz (§15) sowie die unklare Definition der Wasserstofffähigkeit (H2-Readiness) neuer Kraftwerke (§17). Der DNR fordert klare, überprüfbare Kriterien für die Umrüstbarkeit auf grünen Wasserstoff und eine wettbewerbliche Ausschreibung, die Speicher und Flexibilitätsoptionen priorisiert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Gefahr der weiteren fossilen Abhängigkeit durch neue Gaskraftwerke, 2) die Benachteiligung von Batteriespeichern durch 'Local Content'-Regeln, 3) die Notwendigkeit klarer und zertifizierter Anforderungen an die Wasserstofffähigkeit von Kraftwerken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👍 Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund e. V. (DStGB)

„Ohne eine Regelung zur Kostenwälzung sowie eine belastbare Gesamtfolgenabschätzung bleibt die wirtschaftliche Bewertung des Gesetzes unvollständig. Wir fordern daher eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Kostenwirkungen sowie eine Begrenzung möglicher Umlagebelastungen.“

Die Stellungnahme des Deutschen Städtetags (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) bewertet den Gesetzentwurf zur Einführung eines Kapazitätsmarktes im Stromsektor grundsätzlich positiv, da er einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Stromversorgung bei wachsendem Anteil erneuerbarer Energien darstellt. Die Verbände betonen jedoch, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere die Kostenverteilung (Umlage), noch nicht ausreichend transparent und abschließend bewertet sind. Sie fordern eine klare und nachvollziehbare Darstellung der Kosten sowie eine Begrenzung möglicher Belastungen für Kommunen und Bürger. Kritisch wird angemerkt, dass die geplanten Ausschreibungsbedingungen vor allem große, zentrale und gasbasierte Kraftwerke bevorzugen könnten, während dezentrale Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher und Lastmanagement benachteiligt werden. Zudem sehen die Verbände die Gefahr, dass der Kapazitätsmarkt zu einer langfristigen Absicherung fossiler Infrastruktur führen könnte, falls keine verbindlichen Transformationspfade und klare Vorgaben zur Nutzung von grünem Wasserstoff festgelegt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit transparenter Kostenregelungen und eine Begrenzung der Umlagebelastung, 2) die Forderung nach einem fairen Wettbewerb („Level Playing Field“) für alle Flexibilitätsoptionen einschließlich dezentraler Speicher und Lastmanagement, und 3) die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für kommunale Versorger, insbesondere im Hinblick auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und die Vermeidung von Marktzugangshürden für kleinere Akteure.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Insgesamt bedarf es daher Anpassungen des Gesetzesentwurfs, um ein Level Playing Field für die gesamte Bandbreite relevanter Flexibilitätsoptionen zu gewährleisten, insbesondere Batteriespeicher, Power-to-Heat-Anlagen und Lastmanagement.“

Die Stellungnahme des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds zum Gesetzentwurf für das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Versorgungssicherheit im Stromsystem angesichts wachsender Anteile erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit eines Kapazitätsmarktes zur Sicherstellung steuerbarer Stromerzeugung, (2) die Unsicherheiten bezüglich der Kostenverteilung und der finanziellen Belastungen für Kommunen und Bürger, sowie (3) die Gefahr, dass das Gesetz vor allem neue, gasbasierte Kraftwerke begünstigt und damit fossile Abhängigkeiten verlängert. Die Stellungnahme fordert eine transparente Kostenabschätzung, verbindliche Transformationspfade für den Einsatz von Wasserstoff und die stärkere Berücksichtigung dezentraler Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher. Zudem wird betont, dass die Teilnahmebedingungen für kleinere und kommunale Versorger fair ausgestaltet werden müssen, um Marktzugangshürden zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
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👎 Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V.

„Ohne eine gezielte Nachsteuerung verlängert das StromVKG den Erdgasbezug und damit Importabhängigkeiten, schwächt Investitionen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und verhindert einen wirtschaftlichen Hochlauf von Wasserstoff im Energiesektor in Deutschland.“

Die Stellungnahme des Deutschen Wasserstoff-Verbands (DWV) zum Gesetzentwurf 'StromVKG' kritisiert, dass der Entwurf die Anforderungen für einen ambitionierten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend erfüllt. Der DWV bemängelt insbesondere, dass der Einsatz von Wasserstoff in neuen Kraftwerken zu spät vorgesehen ist (erst ab 2040), was Investitionen in Wasserstofftechnologien und Infrastruktur hemmt. Zudem fehlt eine Synchronisierung zwischen Kraftwerksstandorten, Wasserstoffkernnetz und Speicheraufbau, was die Planungssicherheit für Industrie und Infrastruktur gefährdet. Der Verband fordert verbindliche Umstellungspfade, frühzeitige wirtschaftliche Anreize für Wasserstoffbetrieb und eine bessere Abstimmung der Kraftwerks- und Infrastrukturplanung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines beschleunigten und verbindlichen Wasserstoffhochlaufs mit klaren Investitionssignalen, 2) Die fehlende Synchronisierung zwischen Kraftwerksplanung und Wasserstoffinfrastruktur, 3) Die Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts und die Berücksichtigung von CO₂-Intensität als Zuschlagskriterium.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutscher Wasserstoff-Verband e. V. (DWV)

„Ohne eine gezielte Nachsteuerung verlängert das StromVKG den Erdgasbezug und damit Importabhängigkeiten, schwächt Investitionen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette und verhindert einen wirtschaftlichen Hochlauf von Wasserstoff im Energiesektor in Deutschland.“

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) bewertet den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) kritisch aus Sicht der Wasserstoffwirtschaft. Das Gesetz soll die Versorgungssicherheit im Stromsystem gewährleisten, sieht aber vor allem den Aufbau neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten (insbesondere H2-ready-Gaskraftwerke, also für Wasserstoff umrüstbare Gaskraftwerke) und die Einführung eines Kapazitätsmarktes vor. Der DWV bemängelt, dass der Entwurf die Nutzung von Wasserstoff zu spät und zu unkonkret vorsieht, was Investitionen in die Wasserstoff-Wertschöpfungskette, Speicher- und Transportinfrastruktur sowie den wirtschaftlichen Hochlauf von Wasserstoff bremst. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die fehlende Synchronisierung zwischen Kraftwerksstandorten, Wasserstoffkernnetz und Speicheraufbau, 2) die Notwendigkeit einer verbindlichen und frühzeitigen Absicherung des Wasserstoffhochlaufs inklusive klarer Umstellungsfristen und Fördermechanismen, sowie 3) die unzureichende Berücksichtigung von Wasserstoffspeichern als eigenständige Technologie im Gesetz. Der DWV fordert unter anderem eine technologieoffene Ausgestaltung, die Gleichbehandlung von Wasserstoffkraftwerken und Speichern, sowie eine stärkere Berücksichtigung der CO2-Intensität im Kapazitätsmarkt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👍 Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.

„Der Entwurf adressiert den absehbaren Bedarf an steuerbarer Leistung und schafft mit den vorgesehenen Ausschreibungen grundsätzlich einen geeigneten Rahmen, um Investitionen in neue Kapazitäten anzureizen. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass der Entwurf erstmals eine Perspektive für die Weiterentwicklung hin zu einem dauerhaften Kapazitätsmechanismus eröffnet und damit die langfristige Marktarchitektur adressiert.“

Die Stellungnahme des Wirtschaftsverbands 'Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e. V.' bewertet den Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) grundsätzlich positiv und erkennt die Notwendigkeit zusätzlicher gesicherter Erzeugungskapazitäten im Zuge der Energiewende an. Besonders begrüßt wird, dass der Entwurf Investitionsanreize für neue, flexibel steuerbare und perspektivisch wasserstofffähige Kraftwerke setzt und erstmals eine langfristige Perspektive für einen dauerhaften Kapazitätsmechanismus eröffnet. Allerdings sieht der Verband in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf: Die Anforderungen an Investitionen sollten nicht durch übermäßige Komplexität, unklare Kostenrisiken oder technisch schwer erfüllbare Vorgaben erschwert werden. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die regionale Steuerung und der Südbonus zur gezielten Förderung von Kapazitäten im 'netztechnischen Süden', (2) die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ausschreibungen, insbesondere die Unsicherheiten bei Höchstwerten und Bekanntmachungsfristen, sowie (3) die Anforderungen an Wasserstofffähigkeit (H2-Readiness) und deren Synchronisierung mit dem Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur. Der Verband fordert zudem eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung bei Gas- und Wasserstoffinfrastruktur, eine ausgewogene Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs und die Schaffung eines organisierten Sekundärmarkts für Kapazitätsverpflichtungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e.V.

„Der vorgelegte Entwurf des StromVKG ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit bei der Kraftwerksstrategie. Aus Sicht des Energiehandels ist dabei besonders hervorzuheben, dass der Gesetzentwurf eine kapazitätsbasierte Förderung statt eines direkten Eingriffs in die Merit Order vorsieht. Dennoch sind bei der Ausgestaltung einige Punkte nachzubessern, um negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden und ungewünschte Marktverzerrungen zu minimieren.“

Die Stellungnahme des EFET Deutschland (Verband Deutscher Energiehändler e.V.) bewertet den Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitäten-Gesetzes (StromVKG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zu mehr Klarheit bei der Kraftwerksstrategie. Besonders positiv hervorgehoben wird die kapazitätsbasierte Förderung, die im Gegensatz zu einem direkten Eingriff in die sogenannte Merit Order (Reihenfolge des Kraftwerkseinsatzes nach Kosten) steht und so Marktverzerrungen vermeidet. Die wettbewerbliche Ausschreibung der Förderungen wird als kosteneffizient angesehen. Allerdings sieht EFET Deutschland Nachbesserungsbedarf bei mehreren Aspekten: Erstens sollte die Ausgestaltung von Resilienzkriterien technologieoffen erfolgen, um insbesondere Batteriespeicher nicht zu benachteiligen. Zweitens wird empfohlen, die Momentanreserve (eine Form der Netzstabilisierung) marktlich zu beschaffen, statt eine verpflichtende Bereitstellung vorzuschreiben. Drittens sollten die Anforderungen an Sicherheitsleistungen maßvoll gestaltet werden, um den Wettbewerb und die Vielfalt der Anbieter nicht zu beschränken. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Verzahnung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus, die Abstimmung mit der zukünftigen Netzentgeltsystematik (AgNes), die Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs (Reliability Option) und die Vergütungssysteme bei Ausschreibungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
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👎 Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)

„Die geplante Einführung einer Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmarktes ab 2032 führt zu dauerhaften Mehrbelastungen für alle Stromkund*innen. Zwar ist die Höhe der Umlage noch offen, allerdings wird ein weiteres Element eingeführt, das den Verbrauch von Strom zusätzlich zu anderen Kostentreibern weiter verteuert. Dies ist kontraproduktiv gerade im Hinblick auf die politisch gewünschte Elektrifizierung der Sektoren Gebäude und Verkehr.“

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) äußert sich umfassend zum Entwurf des Stromkapazitätsgesetzes (StromVKG). Sie fordert insbesondere zusätzliche Regelungen zur Beschleunigung öffentlich-rechtlicher Zulassungen für neue Gaskraftwerke, da die verbleibende Zeit bis zum Erbringungszeitraum knapp ist und Großprojekte häufig Verzögerungen aufweisen. EnBW kritisiert die geplante Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmarktes ab 2032, da sie zu dauerhaften Mehrbelastungen für Stromkundinnen und -kunden führen und damit die politisch gewünschte Elektrifizierung von Gebäuden und Verkehr konterkarieren würde. Zudem wird die späte Umstellung auf Wasserstoff (erst 2040/2043) als verzögernd für den Wasserstoffhochlauf und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes gesehen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der verpflichtenden Momentanreservebereitstellung durch neue Kraftwerke, die nach Ansicht der EnBW zu hohe Zusatzinvestitionen und Unsicherheiten verursachen; 2) Die Definitionen zentraler Begriffe wie 'Hauptenergieträger', 'Standort' und 'Verpflichtungszeitraum', die präzisiert werden sollten, um Rechtsklarheit zu schaffen; 3) Die Notwendigkeit, die Regelungen zur Übertragung von Kapazitätsverpflichtungen und Sicherheiten flexibler zu gestalten, um Investitionen und gesellschaftsrechtliche Vorgänge zu erleichtern. EnBW spricht sich für eine stärkere Berücksichtigung von Langzeitspeichern im Kapazitätsmarkt aus und fordert, dass die Systemrelevanz solcher Speicher angemessen abgebildet wird. Insgesamt wird eine Vielzahl von Detailregelungen kritisch hinterfragt und Verbesserungsvorschläge gemacht, um die Praxistauglichkeit und Investitionssicherheit zu erhöhen.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW)

„Die im aktuellen Entwurfsstand noch fehlende Angabe zum Ausschreibungshöchstwert sehen wir als äußerst kritisch an, da dieser einen zentralen Kennwert zur endgültigen Bewertung des Gesetzes darstellt.“

Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) e. V. (AGFW) äußert sich kritisch zum vorliegenden Gesetzentwurf. Besonders bemängelt wird, dass der Begriff 'klimaneutral' im Gesetzestext nicht definiert ist, obwohl er mehrfach verwendet wird. Der Verband fordert eine eindeutige Begriffsbestimmung, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Weiterhin wird die Regelung kritisiert, dass ein Wechsel zwischen den Fördersystemen StromVKG (Stromspeicher- und Versorgungskapazitätsgesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ausgeschlossen wird, was aus Sicht des Verbandes die Erweiterung bestehender Anlagen behindern könnte. Die vorgesehenen Verpflichtungszeiträume von bis zu 15 Jahren werden als zu lang angesehen, da sie die Flexibilität und Teilnahme weiterer Betreiber einschränken. Zudem wird gefordert, dass die sogenannte Wasserstoff-Readiness (die Fähigkeit einer Anlage, mit Wasserstoff betrieben zu werden) auch für Wasserstoffderivate gelten sollte, um technologische Offenheit zu gewährleisten. Besonders ausführlich wird auf die fehlende Angabe zum Ausschreibungshöchstwert eingegangen, der als zentral für die Bewertung des Gesetzes angesehen wird. Auch die geplante Möglichkeit, KWK-Anlagen vom Zuschlagsverfahren auszuschließen, wird abgelehnt, da dies Investitionssicherheit gefährde. Schließlich wird eine sachliche Begründung oder Angleichung der Reduktionsfaktoren für verschiedene Anlagentypen gefordert. Die drei besonders hervorgehobenen Aspekte sind: 1) die fehlende Definition von 'klimaneutral', 2) die Kritik an den langen Verpflichtungszeiträumen und der Ausschlussmöglichkeit für KWK-Anlagen, 3) die fehlende Festlegung des Ausschreibungshöchstwerts.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 ENGIE Deutschland AG

„Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem StromVKG einen zentralen Kapazitätsmarkt einzuführen und damit einen neuen Finanzierungsrahmen für Investitionen in gesicherte und steuerbare Kapazitäten zu schaffen und damit die Versorgungssicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten.“

ENGIE Deutschland AG begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), insbesondere die Einführung eines zentralen Kapazitätsmarkts zur Förderung von Investitionen in gesicherte und steuerbare Stromerzeugungskapazitäten. ENGIE bringt Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern ein und betont die Notwendigkeit eines diskriminierungsfreien und wettbewerbsfördernden Ausschreibungsdesigns. Kritisch bewertet werden zu kurze Fristen für die Bekanntmachung von Ausschreibungen, hohe Unsicherheiten bei Netzentgelten, restriktive Vorgaben zur Resilienz und Wasserstoff-Betriebsfähigkeit sowie die Höhe und Ausgestaltung von Vertragsstrafen (Pönalen). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Anforderungen und Unsicherheiten rund um die Dekarbonisierungsverpflichtung und Wasserstoff-Betriebsfähigkeit, 2) Die Ausgestaltung und Fristen der Ausschreibungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf Bekanntmachungen und Zuschlagsverfahren, 3) Die Kritik an der Höhe und Anwendung von Vertragsstrafen (Pönalen) und Sicherheiten, die als unverhältnismäßig und wettbewerbshemmend angesehen werden. ENGIE fordert mehr Planungssicherheit, längere Fristen, eine ausgewogene Verteilung von Risiken und eine stärkere Orientierung an europäischen Standards.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 European Energy Exchange AG (EEX)

„In Summe besteht also die Gefahr, dass die Bundesregierung sehenden Auges in ein politisch-regulatorisches Versagen läuft.“

Die European Energy Exchange AG (EEX) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf, der umfassende staatliche Planung und politische Steuerung im Strommarkt vorsieht. Die EEX warnt vor tiefgreifenden Markteingriffen, die zu einer Schwächung des Terminmarkts, geringeren Investitionsanreizen und höheren Kosten für Verbraucher führen könnten. Sie sieht eine Absicherungspflicht als geeignete Alternative oder Ergänzung zum vorgeschlagenen Kapazitätsmarkt, da diese mehr Wettbewerb, Technologieoffenheit und Innovation ermögliche. Die EEX kritisiert insbesondere die fehlende Kostenabschätzung der Ausschreibungen, methodische Mängel bei der Ermittlung des Kapazitätsbedarfs und die potenzielle Benachteiligung bestimmter Technologien durch selektive Kriterien (z.B. Resilienzanforderungen). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen des Kapazitätsmechanismus auf den Stromterminmarkt und die Investitionssignale, 2) die beihilferechtlichen und ökonomischen Zweifel an zentralen Kapazitätsausschreibungen, 3) die Notwendigkeit von Technologieoffenheit und die Ablehnung selektiver Resilienzanforderungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Everllence SE

„Wir unterstützen Betreiber, Anlagenbauer und Netzakteure bei der Planung und Umsetzung gesicherter Leistung und Systemdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass mit dem Strom VKG ein verlässlicher Rahmen für neue Kapazitäten geschaffen werden soll.“

Die Everllence SE, ein international tätiger Maschinen- und Anlagenbauer mit Schwerpunkt auf Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeerzeugung, begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Stromkapazitätsgesetz (Strom-VKG), da er einen verlässlichen Rahmen für neue Kapazitäten schaffen soll. Everllence betont die Notwendigkeit von Planbarkeit für Investitionen und Lieferketten und fordert eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes. Besonders hervorgehoben werden die Forderung nach Technologieoffenheit, die Reduzierung von Komplexität und Investitionsrisiken sowie die praktikable Ausgestaltung der Ausschreibungen. Everllence kritisiert die restriktiven Standortvorgaben, die zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen könnten, und fordert eine Flexibilisierung der Standortdefinitionen. Auch die technischen Anforderungen, wie etwa an die Momentanreserve und die Betriebsfähigkeit mit klimaneutralen Brennstoffen, werden als zu eng oder nicht technologieoffen bewertet. Die Stellungnahme spricht sich für eine konsistente Anwendung von Resilienzanforderungen über alle Technologien hinweg aus und fordert eine risikoadäquate Ausgestaltung von Sicherheiten, um Markteintrittsbarrieren für kleinere Akteure zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Anforderungen und Definitionen rund um Speichertechnologien und Langzeitkapazitäten, 2) die technischen und regulatorischen Vorgaben für die Teilnahme an Ausschreibungen (z.B. Netzanschluss, Nachweise, Präqualifikation), 3) die Ausgestaltung von Sicherheiten und Pönalen sowie deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsvielfalt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Fachverband Biogas e. V. (FvB)

„Eine belastbare Einschätzung der Investitions- und Teilnahmebedingungen setzt voraus, dass der Höchstgebotswert transparent festgelegt und an den realen Kostenstrukturen der Anlagenbetreiber ausgerichtet wird.“

Die Stellungnahme des Fachverband Biogas e. V. (FvB) bezieht sich auf einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Ausschreibungen für Stromkapazitäten, insbesondere im Kontext erneuerbarer Energien. Der Verband begrüßt die vorgesehene Mindestleistung von 1 Megawatt für die Teilnahme an Ausschreibungen, da dies auch kleineren, dezentralen und flexiblen Anlagen den Zugang ermöglicht und somit die Versorgungssicherheit und Systemstabilität stärkt. Kritisch sieht der Verband die Einführung eines reinen CO2-Grenzwerts für Kraftwerke, da dies fossile Energieerzeugung weiterhin erlaubt und keine ausreichenden Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Gase bietet. Stattdessen wird ein dynamischer Mindestanteil erneuerbarer Gase vorgeschlagen, der schrittweise erhöht wird. Zudem wird empfohlen, bei Standortvorgaben zwischen fossilen und erneuerbaren gasförmigen Brennstoffen zu unterscheiden, um den Ausbau dezentraler Kapazitäten mit erneuerbaren Energien nicht zu behindern. Weiterhin spricht sich der Verband für Mindestanforderungen an die Herkunft der eingesetzten Brennstoffe aus, um die regionale Wertschöpfung zu stärken und Importabhängigkeiten zu verringern. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Kritik am CO2-Grenzwert und der Vorschlag einer dynamischen Quote für erneuerbare Gase, 2) Die Bedeutung der Ausgestaltung des Höchstgebotswertes für Investitionsanreize und die Flexibilisierung des Anlagenparks, 3) Die Notwendigkeit, erneuerbare und fossile Brennstoffe bei Standortvorgaben differenziert zu behandeln.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 GermanZero e. V.

„Der vorliegende Entwurf verankert einen zentralisierten, wenig transparenten und technologisch selektiven Kapazitätsmarkt, der Rechts- und Marktordnung auf allen Ebenen belastet – und damit die Energiewende in eine Richtung steuert, die weder rechtlich robust noch politisch klug ist.“

GermanZero e. V., ein Umweltverband, kritisiert den Gesetzentwurf zum Stromspeicherkapazitätsgesetz (StromVKG) umfassend. Die Stellungnahme bemängelt, dass der Entwurf zu stark auf den Ausbau von Gaskraftwerken und langfristige Kapazitätsverträge setzt, ohne ausreichend auf Flexibilität, Technologieoffenheit und dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen, Speicher und Demand-Side-Management einzugehen. Die geplante H2-ready-Pflicht (Vorgabe, dass neue Kraftwerke für Wasserstoffbetrieb vorbereitet sein müssen) wird als ineffizient und teuer bewertet, da die tatsächliche Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff (H2) fraglich ist. Die Autoren fordern stattdessen mehr Transparenz bei Kosten, eine Begrenzung der Biomethan-Nutzung auf Abfälle und Gülle, sowie die Priorisierung lokaler Elektrolyseure gegenüber einem teuren, zentralen Wasserstoffnetz. Besonders hervorgehoben werden: (1) die systemischen Schwächen des Kapazitätsmarktes und die Gefahr einer wettbewerbsverzerrenden Bevorzugung von Gaskraftwerken, (2) die fehlende Technologieoffenheit und Benachteiligung dezentraler und erneuerbarer Lösungen, sowie (3) die mangelnde Transparenz und das politische Risiko einer Umlagefinanzierung ohne klare Begrenzung. Die Stellungnahme fordert eine stärkere Ausrichtung auf Flexibilität, Innovation und marktorientierte Lösungen, um die Energiewende effizient und nachhaltig zu gestalten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Green Planet Energy eG

„Entscheidend ist, dass der Mechanismus von Anfang an ein belastbares Level-Playing-Field für alle kapazitätssichernden Technologien herstellt und technologieoffene, emissionsfreie Flexibilitäten realistische Zuschlagschancen erhalten.“

Green Planet Energy eG begrüßt grundsätzlich die Einführung eines Kapazitätsmarkts durch das Stromkapazitätsmechanismusgesetz (StromVKG), betont aber die Notwendigkeit eines fairen Wettbewerbs ('Level-Playing-Field') für alle kapazitätssichernden Technologien. Besonders hervorgehoben wird, dass Batterien, Speicher, steuerbare Lasten und andere emissionsfreie Flexibilitäten praktisch gleichberechtigt teilnehmen können müssen – nicht nur formal, sondern auch bei Parametern, Nachweisanforderungen und Kosten. Die Stellungnahme kritisiert das dominante Volumen für Langzeitkapazitäten und das 10-Stunden-Kriterium, da dies flexible Technologien wie Speicher und Lasten benachteiligen könnte. Zudem fordert Green Planet Energy überprüfbare Meilensteine für die Dekarbonisierung, einen echten Markthochlauf für Wasserstoff ('H2-real' statt nur 'H2-ready') und die gleichberechtigte Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Aggregatoren. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Ausgestaltung und Gewichtung der Ausschreibungsvolumina zwischen Langzeit- und Erzeugungskapazitäten, (2) die Teilnahmevoraussetzungen und das 10-Stunden-Kriterium, das viele flexible Technologien ausschließen könnte, und (3) die Notwendigkeit, Marktmachtkonzentration zu verhindern und die Akteursvielfalt zu sichern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Greenpeace e. V.

„Mit diesem Gesetzesentwurf beschneidet die Bundesregierung ihren Gestaltungsspielraum, die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 wird erschwert bis unmöglich gemacht. Es wäre aber Aufgabe einer verantwortungsbewussten sowie dem Allgemeinwohl verpflichteten Bundesregierung, jetzt verbindliche Schritte für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2045 festzulegen und für die Umsetzung Sorge zu tragen. Da diese Punkte bislang nicht enthalten sind, fordern wir das Ministerium für Wirtschaft und Energie auf, diesen Gesetzesentwurf zurückzuziehen und grundlegend nachzubessern.“

Greenpeace e. V. lehnt den aktuellen Entwurf des Stromspeicher- und Versorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) ab. Die Organisation kritisiert, dass der Gesetzentwurf anstelle einer technologieoffenen und klimaverträglichen Versorgungssicherheit ein milliardenschweres Subventionsprogramm für fossile Infrastruktur – insbesondere neue Gaskraftwerke – festschreibt. Dies führe zu sogenannten fossilen Lock-Ins, also einer langfristigen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas, und behindere die Energiewende. Greenpeace bemängelt, dass Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher und Lastmanagement systematisch benachteiligt werden, während Gaskraftwerke bevorzugt werden. Die Stellungnahme fordert, dass Energieeffizienz und Flexibilität Vorrang haben und neue Kapazitäten nur als Backup-Lösung dienen dürfen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die methodischen Mängel bei der Bedarfsermittlung, die zu einer künstlichen Aufblähung des Bedarfs an fossilen Kraftwerken führen; 2) Die Diskriminierung von Speichertechnologien und dezentralen Lösungen durch technische Vorgaben und Aggregationsverbote; 3) Die unzureichenden und unverbindlichen Vorgaben für die Dekarbonisierung und den Einsatz von grünem Wasserstoff. Greenpeace fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, damit Flexibilität und Klimaschutz im Mittelpunkt stehen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)

„Eine solche Entkopplung von Systementscheidung und Finanzierungsregelung ist ordnungspolitisch problematisch und erfüllt die Anforderungen an Transparenz, Planungssicherheit und Normenklarheit nur unzureichend.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) erkennt an, dass der Aufbau steuerbarer Kapazitäten für die Stromversorgung grundsätzlich notwendig ist, insbesondere um die Versorgungssicherheit in einem zunehmend auf erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem zu gewährleisten. Kritisch sieht der HDE jedoch, dass der Gesetzentwurf bereits verbindliche Ausschreibungen für neue Kapazitäten vorsieht, ohne gleichzeitig die Finanzierung und Kostenverteilung gesetzlich festzulegen. Dadurch entstehen Unsicherheiten und fehlende Transparenz bezüglich der Kosten, die auf Stromverbraucher zukommen. Besonders betroffen wären nicht privilegierte Branchen wie der Einzelhandel, die bereits heute hohe Systemkosten tragen und kaum von bestehenden Entlastungsregelungen profitieren. Der HDE fordert eine faire Kostenverteilung über alle Stromverbraucher, lehnt Sonderprivilegien für einzelne Gruppen ab und betont die Notwendigkeit von Kostenkontrolle und nachvollziehbarer Kalkulation. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die fehlende gesetzliche Festlegung der Finanzierung und Kostenverteilung, 2) Die daraus resultierenden Unsicherheiten für Unternehmen, insbesondere im Einzelhandel, 3) Die Forderung nach einer fairen und transparenten Ausgestaltung der Umlage.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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🤷‍♀️ Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V. (HDH)

„Die Stellungnahme des HDH wurde per E-Mail übermittelt.“

Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige (HDH) wurde per E-Mail übermittelt. Es liegen keine inhaltlichen Ausführungen, Bewertungen oder detaillierten Argumente zum Gesetzentwurf vor. Die Stellungnahme enthält keine thematischen Schwerpunkte oder Erläuterungen zu Fachbegriffen. Auch besondere Aspekte werden nicht hervorgehoben oder ausführlich behandelt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👍 Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE)

„Die IGBCE begrüßt die Vorlage des StromVKG als gewichtigen Schritt zur Einführung des Kapazitätsmarkts, kritisiert jedoch scharf die geplante Umlagefinanzierung und fordert eine stärkere regionale Steuerung sowie verbindlichere Dekarbonisierungspflichten.“

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) bewertet den Gesetzentwurf zum Stromspeicherkapazitätsgesetz (StromVKG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland nach dem Kohleausstieg. Die IGBCE betont, dass steuerbare Kraftwerks- und Speicherkapazitäten unerlässlich bleiben, da die Flexibilität auf Verbraucher- und Industrieseite begrenzt ist und der Markt allein keine ausreichenden Investitionsanreize bietet. Sie begrüßt die staatliche Absicherung von Investitionen, kritisiert aber die geplante Umlagefinanzierung, da diese zu höheren Strompreisen führen und die Wettbewerbsfähigkeit gefährden könnte. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die regionale Steuerung des Kraftwerkszubaus, wobei die IGBCE eine Benachteiligung des Nordens und bestehender Kraftwerksstandorte sieht und eine Umkehr der Gebotsreihenfolge sowie einen "Transformationsbonus Nordost" fordert; 2) Die Ausgestaltung der Nichtrealisierungspönale, bei der die IGBCE eine Anpassung an die tatsächlichen Realisierungsrisiken verlangt; 3) Die Dekarbonisierungsanforderungen, bei denen die Gewerkschaft einen verbindlicheren Wasserstoffpfad und eine beschleunigte Wasserstoffstrategie fordert. Fachbegriffe wie Umlage (eine Abgabe zur Finanzierung bestimmter Maßnahmen, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird), Kapazitätsmarkt (ein Marktmechanismus, um die Vorhaltung von Kraftwerkskapazitäten zu vergüten) und Claw-Back-Mechanismus (eine Regelung zur Abschöpfung von Übergewinnen) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD)

„Die Stromerzeugung bei thermischen Abfallbehandlungsanlagen ist nicht Hauptzweck des Anlagenbetriebs, sondern als Nebenprodukt einzuordnen, weshalb die Besonderheiten dieser Anlagen im Kapazitätsmarkt und bei der Emissionsberechnung angemessen berücksichtigt werden müssen.“

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) nimmt zum Referentenentwurf des Stromkapazitätsgesetzes (StromVKG-E) Stellung. ITAD betont, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) primär der gesetzlich vorgeschriebenen Abfallentsorgung dienen und Stromerzeugung nur ein Nebenprodukt ist. Die Stellungnahme kritisiert die Verwendung unpräziser Begriffe wie 'Müll' statt 'Abfall' und fordert eine klare rechtliche Definition. Weiterhin wird auf Widersprüche in der Definition von 'Kraftwerk' hingewiesen, die zu Auslegungsproblemen führen könnten. Besonders ausführlich wird die 550-g-CO2/kWh-Schwelle thematisiert, die TAB faktisch von Ausschreibungen ausschließt, obwohl deren Beitrag zur Versorgungssicherheit anerkannt wird. ITAD fordert, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine methodisch sachgerechte Behandlung von TAB einsetzt, insbesondere bei der Emissionsberechnung und der Berücksichtigung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Forderung nach präzisen Begrifflichkeiten im Gesetz, (2) die methodische Kritik an der Emissionsgrenzwert-Berechnung und deren Auswirkungen auf TAB, und (3) die rechtspolitische Forderung, die Besonderheiten der TAB im EU-Recht stärker zu berücksichtigen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Keine Angaben

„Die Sicherheiten wirken in ihrer aktuellen Ausgestaltung als Marktzugangshürde. Der Bieterkreis wird verkleinert und Wettbewerb reduziert, was zu Mehrkosten für Verbraucher führt.“

Die Stellungnahme fordert, dass das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) im parlamentarischen Verfahren so ausgestaltet wird, dass eine Vielfalt von Marktteilnehmern (Akteursvielfalt) gesichert bleibt. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommunale Unternehmen und neue Marktakteure sollen nicht durch hohe Markteintrittsbarrieren benachteiligt werden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht verschärfte Anforderungen und hohe Sicherheitsleistungen vor, die als Zugangshürde wirken und den Wettbewerb einschränken. Die Stellungnahme empfiehlt, die Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen (Pönalen) zu reduzieren, den Höchstpreis für Gebote anzuheben und externe Risiken wie Verzögerungen beim Netzanschluss oder Lieferengpässen angemessen zu berücksichtigen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Ausgestaltung und Reduzierung der Sicherheitsleistungen, 2) Die sachgerechte Anpassung von Höchstwerten und Pönalen unter Berücksichtigung externer Risiken und Marktpreisentwicklungen, 3) Die Forderung nach klaren Regelungen zur Haftung und zu Rechten der Bieter bei externen, nicht beeinflussbaren Risiken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Klimaschutz im Bundestag e. V.

„Der KiB e.V. lehnt einen Kapazitätsmarkt grundsätzlich ab, da er einerseits durch jährliche staatliche Zuschüsse einseitig Kraftwerke bevorzugt und andererseits das Geschäftsmodell für Batteriespeicher, die ohne solche Zuschüsse auskommen müssen, stört.“

Die Stellungnahme des Umweltverbands Klimaschutz im Bundestag e. V. bewertet den Gesetzentwurf für das Strommarkt-Kapazitätsgesetz (StromVKG) kritisch. Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung an, lehnt jedoch die Einführung eines Kapazitätsmarkts ab. Dieser führe zu einer dauerhaften Subventionierung von Gaskraftwerken, verzerrt den Wettbewerb und behindert innovative Technologien wie Batteriespeicher. Stattdessen wird eine marktwirtschaftliche Absicherungspflicht empfohlen, die gezielter und weniger marktverzerrend sei. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr, dass der Kapazitätsmarkt den Ausbau und die Nutzung von Batteriespeichern hemmt, 2) die Notwendigkeit, neue Technologien wie Hochtemperatur-Brennstoffzellen (HBZ) zu fördern, und 3) die Forderung nach einer transparenten, wissenschaftlich fundierten Bedarfsbegründung für die geplanten Kapazitäten. Der Verband schlägt zudem vor, die Ausschreibungskriterien stärker an CO2-Emissionen und Effizienz auszurichten und Kraftwerke mit Wärmeauskopplung zu bevorzugen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Kraftwerk Mehrum GmbH

„Wir bitten Sie daher, sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass auch die 'Nordstandorte' in den Ausschreibungen eine faire Chance erhalten und damit Wertschöpfung, Arbeitsplätze und nicht zuletzt die Versorgungssicherheit in Niedersachsen erhalten bleiben.“

Die Kraftwerk Mehrum GmbH äußert sich kritisch zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegt wurde. Das Unternehmen sieht eine Benachteiligung von Kraftwerksprojekten in Niedersachsen, da der Gesetzentwurf zwei Drittel des Ausschreibungsvolumens für neue Gaskraftwerke an Bundesländer im sogenannten 'netztechnischen Süden' (wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen) vergibt. Es wird bemängelt, dass keine ausreichende technische Begründung für diese regionale Bevorzugung vorliegt und dass parallele Förderungen wie die Redispatchvergütung die Chancen für Standorte im Norden weiter verschlechtern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende technische Begründung für die regionale Steuerung der Ausschreibungen, 2) Die Bedeutung des Standorts Mehrum als Brückentechnologie und für regionale Wertschöpfung, 3) Die Forderung nach Anpassung der Förderbedingungen, um Chancengleichheit für Projekte im Norden herzustellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
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👎 Kraftwerk Mehrum GmbH

„Der Entwurf des StromVKG weist über Bewertungsvorteile zwei Drittel des Ausschreibungsvolumens für Gaskraftwerke den Bundesländern des 'netztechnischen Südens' zu, ohne dabei gleichzeitig einen Ausgleich und Rechtssicherheit bezüglich des verbleibenden Drittels zugunsten der Standorte des Ostens und Nordens zu schaffen.“

Die Kraftwerk Mehrum GmbH (KWM) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). KWM bemängelt insbesondere die geplante Bevorzugung süddeutscher Standorte bei der Ausschreibung neuer Gaskraftwerkskapazitäten (Südbonus), wodurch Standorte in Nord- und Ostdeutschland benachteiligt würden. Die Stellungnahme fordert eine systemtechnisch begründete und gerechtere Verteilung der Ausschreibungsvolumina. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreitung von CO2-Grenzwerten, die als überzogen angesehen wird, sowie die Ausgestaltung von Pönalen (Vertragsstrafen) bei verspäteter Inbetriebnahme und die Verfügbarkeitsverpflichtung für Anlagen, die keine geplanten Wartungszeiten berücksichtigt. Auch die Anforderungen an Momentanreserve und Resilienzanforderungen für Batteriespeicher werden als praxisfern und investitionshemmend kritisiert. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die regionale Verteilung der Ausschreibungen (Südbonus), 2) Die Rückzahlungsverpflichtung bei CO2-Grenzwertüberschreitung, 3) Die Verfügbarkeitsverpflichtung und deren Auswirkungen auf Wartungszeiten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
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👎 Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW)

„Der Kapazitätsmechanismus kann nur dann zu einem kosteneffizienten und zukunftsfähigen Instrument der Versorgungssicherheit werden, wenn dezentrale Flexibilitäten diskriminierungsfrei und tatsächlich am Markt teilnehmen können.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) begrüßt grundsätzlich die schnelle Umsetzung der geplanten Ausschreibungen für Langzeit- und Erzeugungskapazitäten, kritisiert jedoch die systematische Benachteiligung dezentraler und kleinerer Anlagen, insbesondere durch enge Fristen, hohe Mindestleistungen und diskriminierende Teilnahmebedingungen. Der Verband bemängelt, dass Batteriespeicher und Biogasanlagen strukturell benachteiligt werden und der Gesetzentwurf fossile Lock-in-Effekte schafft, indem er fossile Kapazitäten bevorzugt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Mindestleistung von 1 Megawatt (MW) wird als zu hoch angesehen und eine Absenkung auf 0,5 MW gefordert, um die Teilhabe dezentraler Flexibilitäten zu ermöglichen. 2) Die Emissionsgrenzwerte von 550 g CO₂/kWh werden als unzureichend für den Klimaschutz kritisiert; LEE NRW fordert einen verbindlichen Transformationspfad mit schrittweiser Erhöhung des Anteils klimaneutraler Energieträger wie Biomethan und grünem Wasserstoff. 3) Die Teilnahmebedingungen für Anlagenpools und Kleinanlagen werden als zu restriktiv bewertet, wodurch das Potenzial dezentraler Flexibilitäten nicht ausgeschöpft wird. Weiterhin wird die mangelnde Transparenz bei zentralen Ausschreibungsparametern, die Höhe der Realisierungssicherheiten und die Ausgestaltung der Reduktionsfaktoren für Speichertechnologien kritisiert. LEE NRW fordert mehr Technologieoffenheit, Planungssicherheit und eine stärkere Verankerung zentraler Regelungen im Gesetz statt in nachgelagerten Verordnungen.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Lausitz Energie AG (LEAG)

„Die im Grundsatz nachvollziehbare Resilienzregelung ist de facto nicht erreichbar, da zum Ausschreibungszeitraum absehbar nicht ausreichend EU gefertigte Batteriezellen zur Verfügung stehen werden.“

Die Lausitz Energie AG (LEAG) äußert sich kritisch zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG). Zentrale Punkte sind die als nicht erfüllbar angesehenen Resilienzanforderungen für Batteriespeicher, die fehlenden Investitionsanreize und die Kostensteigerung durch die Anforderungen an die Momentanreserve, sowie die Benachteiligung ostdeutscher Standorte durch den sogenannten Südbonus im Ausschreibungsverfahren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Resilienzanforderungen, die eine Fertigung von mindestens 50% der Batteriespeicher in der EU vorschreiben, was laut LEAG derzeit nicht realistisch ist. 2) Die Vergabepraxis des Südbonus, die Projekte im Osten Deutschlands benachteiligt und bestehende Infrastruktur in der Lausitz und Mitteldeutschland unberücksichtigt lässt. 3) Die Regelungen zum Erlöschen von Zuschlägen und Rückzahlung von Förderungen bei Überschreitung von CO2-Grenzwerten, die als überzogen und nicht sachgerecht bewertet werden. LEAG fordert unter anderem die Streichung oder Anpassung dieser Regelungen, eine gerechtere regionale Verteilung der Ausschreibungsvolumina und eine flexiblere Handhabung von Pönalen und Verfügbarkeitsverpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf technisch notwendige Revisionen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 LEAG GmbH

„Der Entwurf des StromVKG weist über Bewertungsvorteile zwei Drittel des Ausschreibungsvolumens für Gaskraftwerke den Bundesländern des netztechnischen Südens zu, ohne dabei gleichzeitig einen Ausgleich und Rechtssicherheit bezüglich des verbleibenden Drittels zugunsten der Standorte des Ostens und Nordens zu schaffen.“

Die LEAG GmbH äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), insbesondere zu den geplanten Regelungen für den sogenannten Südbonus, der Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke bevorzugt in süddeutschen Bundesländern vorsieht. LEAG kritisiert, dass dadurch Standorte im Osten und Norden Deutschlands benachteiligt werden und fordert einen Ausgleich in Form eines Transformationsbonus für Projekte, die alte Braunkohlekraftwerke ersetzen. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Rückzahlungsregelungen bei Überschreitung von Emissionsgrenzen, die als zu streng angesehen werden, sowie die Ausgestaltung der Pönalen (Vertragsstrafen) bei verspäteter Inbetriebnahme von Anlagen. Auch die Verpflichtung zur ständigen Verfügbarkeit der Anlagen, die Anforderungen an Momentanreserve und Resilienzanforderungen für Batteriespeicher werden als praxisfern und investitionshemmend kritisiert. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Benachteiligung ostdeutscher Standorte durch den Südbonus, (2) die unverhältnismäßigen Rückzahlungsforderungen bei Emissionsüberschreitungen, und (3) die praxisfernen Anforderungen an Verfügbarkeit und Batteriespeicher.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2026
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👍 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

„Grundsätzlich begrüßen wir den lang erwarteten Gesetzentwurf als Instrument zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit ab dem Jahr 2031. Nun ist es wichtig, diesen zeitnah umzusetzen, um die notwendigen Investitionen noch im gegebenen Zeitrahmen anzureizen.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung ab 2031 und betont die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung, um Investitionen rechtzeitig zu ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die regionale Steuerung des Kraftwerksausbaus im Süden Deutschlands, wobei mindestens zwei Drittel des Zubaus dort erfolgen sollen; 2) die Bedeutung eines technologieoffenen Kapazitätsmarktes und die Notwendigkeit, den Wettbewerb durch zusätzliche Maßnahmen wie Gebotslimitierungen zu stärken; 3) die Kritik an den pauschalen Anforderungen zur Bereitstellung von Momentanreserve, da diese nicht immer zielführend und kostentreibend seien. Ausführlich wird zudem die fehlende Ambition für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft kritisiert. Die Umstellung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff wird als zu langsam und mengenmäßig zu gering bewertet, was die Dekarbonisierung und die Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur gefährden könnte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg (MWEKE)

„Für die Versorgungssicherheit ist darüber hinaus eine ausreichend geographische Verteilung der gesicherten Erzeugungsleistung notwendig.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg (MWEKE) bewertet den Gesetzentwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) grundsätzlich als zielführend, um die Versorgungssicherheit nach dem Kohleausstieg zu gewährleisten. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer ausgewogenen geographischen Verteilung gesicherter Erzeugungsleistung in Deutschland. Kritisch gesehen werden der sogenannte Südbonus, der zu einer Überförderung südlicher Standorte führen könnte, die Einschränkung bei der Kombination verschiedener Technologieklassen in Anlagenpools sowie die pauschale Herkunftsvorgabe für Bauteile aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Ausführlich thematisiert werden zudem die Regelungen zu CO2-Grenzwerten und deren Rückwirkung auf Förderungen, die Berücksichtigung von Wartungs- und Instandhaltungszeiten sowie die Mechanismen des Preisspitzenausgleichs.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👍 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW)

„Für ein perspektivisch dekarbonisiertes und versorgungssicheres Stromsystem ist der Bau von modernen, hochflexiblen und wasserstofffähigen Kraftwerken unabdingbar. Gleichzeitig ist die Einführung eines umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkts erforderlich, um Versorgungssicherheit dauerhaft kosteneffizient zu gewährleisten.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Ausbau moderner, flexibler und wasserstofffähiger Kraftwerke zu fördern, um Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung im Stromsystem zu gewährleisten. Das Ministerium hebt hervor, dass ein technologieoffener Kapazitätsmarkt notwendig ist und der Gesetzentwurf grundsätzlich geeignet erscheint, den Zubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken anzureizen. Allerdings werden zahlreiche Nachbesserungen gefordert, insbesondere bei den technischen Anforderungen (z.B. Momentanreserve, Anlaufzeitkonstante, Überlastfähigkeit), der Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns und der Definition regionaler Kriterien (z.B. netztechnischer Süden). Zudem wird die Unsicherheit durch das laufende AgNes-Verfahren (Netzentgelte für Einspeiser) als Risiko für Bieter und Projekte benannt. Das Ministerium kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine ausreichenden Anreize für eine frühzeitige Umstellung auf Wasserstoff setzt und fordert einen ambitionierteren Dekarbonisierungspfad. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die technischen Anforderungen an neue Kraftwerke und deren Praxistauglichkeit, 2. Die Auswirkungen und Unsicherheiten des AgNes-Verfahrens auf die Finanzierung und Kalkulierbarkeit von Projekten, 3. Die regionale Steuerung und Definition des netztechnischen Südens im Ausschreibungsdesign.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WM MV)

„Der Gesetzentwurf adressiert zutreffend den steigenden Bedarf an gesicherter Leistung im Zuge der Transformation des Stromsystems und setzt mit der Einführung eines Kapazitätsmarktes für das Zieljahr 2031 einen wichtigen, lange erwarteten investitionspolitischen Impuls. Aus Sicht des WM MV besteht jedoch in zentralen Punkten Anpassungsbedarf, um die Ziele der Versorgungssicherheit, Systemeffizienz und einer ausgewogenen regionalen Standortentwicklung vollumfänglich zu erreichen.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM MV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), sieht jedoch in mehreren zentralen Punkten Anpassungsbedarf. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer ausgewogenen regionalen Kapazitätsverteilung, wobei ein Drittel der neuen gesicherten Kapazitäten verbindlich im netztechnischen Norden angesiedelt werden soll, um die Versorgungssicherheit und Systemstabilität zu gewährleisten. Das WM MV fordert zudem eine stärkere Gleichstellung von Batteriespeichern und anderen flexiblen Technologien im Ausschreibungsregime, um deren Beitrag zur Netzstabilität zu nutzen. Kritisiert wird das geplante zeitgleiche Ausschreibungsdesign, da es ökonomische und administrative Risiken birgt und die Effizienz der Kapazitätsbeschaffung gefährdet. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Notwendigkeit klarer Vorgaben für die Wasserstoffnutzung in neuen Gaskraftwerken, die Überprüfung des Süd-Bonus zur Vermeidung von Fehlanreizen sowie die Abstimmung des Kapazitätsmarktes mit der laufenden Reform der Netzentgeltsystematik (AgNes-Prozess). Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Forderung nach einer verbindlichen Mindestquote für Kapazitäten im Norden, 2) die Gleichstellung von Speichertechnologien und 3) die Kritik am Ausschreibungsdesign und am Süd-Bonus.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👎 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

„Der Entwurf des StromVKG in der nun vorliegenden Form wird aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt dieser Aufgabe nicht gerecht. Der Bonus von 16.000 Euro/MW für Standort des netztechnischen Südens garantiert faktisch eine Bezuschlagung von mindestens zwei Drittel im netztechnischen Süden. Das Land Sachsen-Anhalt fordert dementsprechend eine Garantie der Vergabe von einem Drittel des Ausschreibungsvolumens der Langzeitkapazitäten in den netztechnischen Norden.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kraftwerkskapazitäten (StromVKG). Es wird jedoch deutlich kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine übermäßige Bevorzugung des sogenannten 'netztechnischen Südens' Deutschlands vorsieht. Der netztechnische Süden bezeichnet dabei die südlichen Netzregionen, die durch einen Bonus von 16.000 Euro pro Megawatt (MW) bei der Ausschreibung von Langzeitkapazitäten bevorzugt werden. Sachsen-Anhalt fordert, dass mindestens ein Drittel der neuen Kraftwerkskapazitäten im 'netztechnischen Norden' (zu dem Sachsen-Anhalt zählt) entstehen muss, um die Versorgungssicherheit und Netzstabilität insbesondere für die mitteldeutsche Industrieregion zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Kritik an der Bevorzugung des Südens und die Forderung nach einer festen Quote für den Norden, 2) Die Bedeutung des Kraftwerksstandorts Schkopau für die regionale Versorgungssicherheit, 3) Die Dringlichkeit einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes, um Lieferengpässe und Verzögerungen bei der Kraftwerksplanung zu vermeiden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👍 MTU Aero Engines AG

„Die Öffnung des StromVKG für refurbished Aeroderivate ist daher keine Sonderregelung, sondern eine konsequente und systemgerechte Umsetzung der Zielarchitektur des Gesetzes.“

Die MTU Aero Engines AG begrüßt grundsätzlich das Ziel des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), die Versorgungssicherheit in Deutschland durch den Ausbau gesicherter Stromerzeugungskapazitäten langfristig zu gewährleisten. Besonders betont wird, dass das Gesetz technologie- und lebenszyklusneutral ausgestaltet werden sollte, damit instandgehaltene Industriegasturbinen (auch als 'refurbished engines' bezeichnet) den gleichen Status wie Neuanlagen erhalten. Die Stellungnahme hebt hervor, dass refurbished Gasturbinen technisch gleichwertig, schneller verfügbar und kosteneffizienter sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, Resilienz der Industrie und Reduzierung von Abhängigkeiten von außereuropäischen Herstellern. Die MTU fordert, dass Mindestinvestitionsschwellen, Resilienzanforderungen und Kriterien zur Wasserstoff-Readiness so gestaltet werden, dass refurbished Anlagen nicht benachteiligt werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Gleichstellung refurbished Gasturbinen mit Neuanlagen bei Ausschreibungen und Investitionskriterien, 2) die Bedeutung refurbished Anlagen für die Resilienz und Unabhängigkeit der europäischen Energieversorgung, 3) die technische Eignung und Zukunftsfähigkeit refurbished Anlagen, insbesondere im Hinblick auf Wasserstoffnutzung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

„Vielmehr braucht es jetzt ambitionierte Maßnahmen für eine unabhängige, resiliente und damit erneuerbare Zukunft unseres Energiesystems.“

Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zum Kapazitätsmarkt als nicht technologieoffen und sieht eine deutliche Bevorzugung von Gaskraftwerken gegenüber Batteriespeichern. NABU bemängelt, dass die geplanten Regelungen faktisch auf eine Subventionierung fossiler Kraftwerke hinauslaufen und damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zementieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Ausschlusskriterien für Batteriespeicher durch Mindestanforderungen an die Einspeisezeit, 2) die Resilienzanforderungen, die Batterieprojekte verteuern und deren Wettbewerbsfähigkeit mindern, sowie 3) das Fehlen klarer und verbindlicher Vorgaben für die Umstellung von Gaskraftwerken auf einen emissionsfreien Betrieb. NABU fordert unabhängige Prüfungen, klare Umstellungspfade und Sanktionsmechanismen, um echte Technologieoffenheit und Klimaneutralität bis 2045 zu gewährleisten.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

„Günstige Strompreise sind sowohl für die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Wärmeversorgung und damit das Erreichen der Klimaschutzziele als auch für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen von großer Bedeutung. Durch die Schaffung einer neuen Umlage auf den Strompreis würden all diese ausdrücklich zu begrüßenden Maßnahmen letztlich konterkariert, da die Umlage zu neuen Strompreisbelastungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen führen würde.“

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bewertet den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) grundsätzlich positiv, insbesondere die zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und die Schaffung von Planungssicherheit für Investoren. Kritisch wird jedoch gesehen, dass der Gesetzentwurf keine klaren Vorgaben für eine frühzeitige Umrüstung neuer Erdgaskraftwerke auf Wasserstoff (H2-Readiness) enthält. Die Definition der Wasserstofftauglichkeit wird als zu unkonkret bewertet, was das Risiko birgt, dass fossile Kraftwerke länger als nötig betrieben werden. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt sind die hohen Zugangshürden für Speichertechnologien und flexible Lasten bei den geplanten Ausschreibungen, was die Technologieoffenheit einschränkt und das Potenzial für flexible Stromversorgung ungenutzt lässt. Drittens wird die geplante Umlage zur Finanzierung der Kapazitätsförderung abgelehnt, da sie die Strompreise erhöhen und bereits eingeführte Entlastungsmaßnahmen konterkarieren würde. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Notwendigkeit klarer und wirtschaftlich tragfähiger Vorgaben für die H2-Readiness, 2) die Zugangshürden für Speicher und flexible Lasten bei Ausschreibungen, 3) die Ablehnung einer neuen Umlage auf den Strompreis.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
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🤷‍♀️ Onyx Germany GmbH

„Onyx begrüßt die Initiative der Bundesregierung und die Inhalte des Entwurfs grundsätzlich. In ausgewählten Punkten gibt es jedoch Anpassungsbedarf, um die von der Bundesregierung definierten Ziele marktseitig erreichen zu können.“

Die Onyx Germany GmbH begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), sieht jedoch in mehreren Punkten Anpassungsbedarf, um die Ziele marktwirtschaftlich und praxisnah zu erreichen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer investitionsfreundlichen Ausgestaltung, die Synchronisierung von Netzanschlussfristen mit dem Netzentwicklungsplan sowie eine technologieoffene und marktbasierte Organisation der sogenannten Momentanreserve (eine Reserve zur Stabilisierung des Stromnetzes). Zudem werden praxisgerechte Regelungen zu Pönalen (Vertragsstrafen) und Sicherheiten sowie eine Anpassung der Gebotsobergrenzen und des Preisspitzenausgleichs gefordert. Ausführlich thematisiert werden: 1) die Risiken und Herausforderungen des engen Zeitplans für Investitionen, 2) die Verpflichtung der Netzbetreiber zum fristgerechten Netzanschluss, und 3) die technologieoffene Ausgestaltung und Ausschreibung der Momentanreserve.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👍 Ore Energy B.V.

„Der StromVKG hat das Potenzial, Versorgungssicherheit und europäische technologische Souveränität zu stärken – wenn er sein Versprechen der Technologieoffenheit einlöst.“

Ore Energy B.V., ein niederländisches Unternehmen, das auf Eisen-Luft-Batterien für die Langzeitspeicherung von Strom spezialisiert ist, nimmt Stellung zum Entwurf des Stromversorgungskapazitätsgesetzes (StromVKG). Das Unternehmen betont, dass seine Technologie eine wirtschaftliche, sichere und vollständig europäische Lösung für die Speicherung von Strom über mehrere Tage bietet und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten (längere Perioden mit wenig erneuerbarer Stromerzeugung) leisten kann. Ore Energy begrüßt grundsätzlich die Einführung eines Kapazitätsmarktes, sieht aber Nachbesserungsbedarf, damit emissionsfreie Langzeitspeicher wie Eisen-Luft-Batterien angemessen berücksichtigt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Benachteiligung von Langzeitspeichern im aktuellen Entwurf, insbesondere bei den sogenannten De-Rating-Faktoren (Bewertungsfaktoren für Speicher), 2) die Forderung nach einer technologieoffenen Ausgestaltung des Südbonus (einer regionalen Förderung), und 3) konkrete Änderungsvorschläge zur besseren Berücksichtigung von Langzeitspeichern, wie die Anpassung von Tabellen und Bewertungsmethoden im Gesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 04.05.2026
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👎 Rolls-Royce Power Systems AG

„Viele Energieversorger könnten ihre Investitionsentscheidung aufschieben, nicht, weil das StromVKG unattraktiv wäre, sondern weil diese bislang vor allem auf das KWKG gesetzt haben und diese Systematik schon sehr gut kennen. Eine rationale Entscheidung erst möglich ist, wenn beide Förderwege bekannt und vergleichbar sind.“

Die Stellungnahme der Rolls-Royce Power Systems AG zum StromVKG-Referentenentwurf kritisiert insbesondere die praktischen Hürden für die Teilnahme an Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke. Zentral ist die Anforderung einer verbindlichen Netzanschlusszusage zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe (§ 8 StromVKG), die in der Praxis aufgrund fehlender Bearbeitungsfristen bei Netzbetreibern kaum rechtzeitig zu erhalten ist. Weiterhin wird die fehlende Vergleichbarkeit der Förderbedingungen zwischen dem StromVKG und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bemängelt, da die Eckpunkte der KWKG-Novelle noch nicht veröffentlicht sind. Dadurch können Energieversorger keine fundierten Investitionsentscheidungen treffen. Ein dritter Schwerpunkt ist die physikalisch kaum erfüllbare Anforderung an die Momentanreserve (Anlaufzeitkonstante von 12 Sekunden) für Gasmotoranlagen-Pools (§ 16 StromVKG). Diese ist technisch für Gasmotoren nicht erreichbar und würde nur durch teure und schwer verfügbare Schwungmassenspeicher (Flywheels) möglich, was die Wirtschaftlichkeit massiv beeinträchtigt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Netzanschlussproblematik und Bearbeitungsfristen, 2) die Unsicherheit durch fehlende KWKG-Eckpunkte und die daraus resultierenden Investitionshemmnisse, 3) die technisch-physikalischen Grenzen der Momentanreserve-Anforderung für Gasmotoren und die Folgen einer pauschalen Regelung.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Saale Energie GmbH

„Der Entwurf des StromVKG weist über Bewertungsvorteile zwei Drittel des Ausschreibungsvolumens für Gaskraftwerke den Bundesländern des „netztechnischen Südens“ zu, ohne dabei gleichzeitig einen Ausgleich und Rechtssicherheit bezüglich des verbleibenden Drittels zugunsten der Standorte des Ostens und Nordens zu schaffen.“

Die Saale Energie GmbH äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sie bemängelt insbesondere die geplante Bevorzugung süddeutscher Standorte bei der Ausschreibung neuer Gaskraftwerke (sogenannter Südbonus), da dies Standorte im Osten und Norden Deutschlands benachteilige und nicht ausreichend begründet sei. Weiterhin kritisiert Saale Energie die vorgesehene Rückzahlungspflicht bei Überschreitung von CO2-Grenzwerten als überzogen und fordert stattdessen eine temporäre Aussetzung der Vergütung. Auch die Regelungen zu Strafzahlungen bei verspäteter Inbetriebnahme, zur Verfügbarkeitsverpflichtung ohne Berücksichtigung von Wartungszeiten, zur Übergewinnabschöpfung bei hohen Strompreisen sowie zu technischen Anforderungen an Momentanreserve und Resilienzanforderungen für Batteriespeicher werden als praxisfern oder zu streng bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die regionale Benachteiligung durch den Südbonus, 2) die Rückzahlungsverpflichtung bei CO2-Grenzwertüberschreitung und 3) die technischen Anforderungen an Momentanreserve und Batteriespeicher.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 04.05.2026
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👎 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)

„Im Fazit bitten wir mit Blick auf die vorgetragenen Punkte dringend darum, das bestehende Zuschlagsdesign noch einmal zu prüfen und gemäß unseren Ausführungen, beispielsweise durch eine Teilung der Auktion in zwei Teilgebiete, zu überarbeiten.“

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) äußert sich zum Entwurf des Stromspeicher- und Kraftwerksgesetzes (StromVKG-E). Es begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) des europäischen Energiesystems zu stärken, sieht jedoch die Anforderungen für Batterietechnologien als zu hoch und befürchtet deren faktischen Ausschluss. Die Anforderungen an die Wasserstofffähigkeit neuer Gaskraftwerke werden zwar begrüßt, jedoch als zu unspezifisch kritisiert; es wird gefordert, die Definition zu präzisieren und sicherzustellen, dass eine tatsächliche Umstellung auf Wasserstoff möglich ist. Besonders ausführlich wird der sogenannte 'Südbonus' behandelt, der aus sächsischer Sicht abgelehnt wird, da er zu volkswirtschaftlich ineffizienten Ergebnissen führen könnte und die strukturellen Herausforderungen ostdeutscher Regionen nicht ausreichend berücksichtigt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die zu hohen Resilienzanforderungen für Batterietechnologien, 2) die Notwendigkeit klarer und überprüfbarer Kriterien für die Wasserstofffähigkeit von Kraftwerken, und 3) die Ablehnung des Südbonus zugunsten einer differenzierteren, regional ausgewogenen Ausschreibungslogik.

Tendenz: ablehnend 👎

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🤷‍♀️ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin

„Die Bestrebung, Lösungen für etwaige Versorgungsengpässe, etwa durch Dunkelflauten, präventiv entgegenzuwirken, ist zu begrüßen. Auch die Schaffung eines Kapazitätsmarkts ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Energieversorgung im Rahmen der Umstellung auf erneuerbare Energien. Dennoch gibt es im vorliegenden Gesetzentwurf einige Punkte, die der gewünschten Steigerung der Resilienz im Bereich der Stromversorgung nicht zuträglich sind und nicht die benötigte Klarheit im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität herstellen.“

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), insbesondere die Schaffung eines Kapazitätsmarkts zur Absicherung der Energieversorgung bei der Umstellung auf erneuerbare Energien. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass der Entwurf in mehreren Punkten nicht ausreichend zur Steigerung der Resilienz beiträgt und die Klimaneutralität nicht klar genug adressiert. Besonders hervorgehoben werden: (1) Der Ausschluss von Kleinanlagenpools aus Ausschreibungen, was den Wettbewerb verringert; (2) Die 50%-Mindestquote für die Fertigung von Komponenten im Europäischen Wirtschaftsraum, die Batteriespeicher benachteiligt, da deren Komponenten meist aus China stammen; (3) Fehlende klare Vorgaben für den Übergang zu klimaneutralem Betrieb, insbesondere beim Umstieg auf Wasserstoff, was Investitionssicherheit für die Wasserstoffwirtschaft erschwert. Außerdem wird die regionale Steuerung der Kapazitäten begrüßt, jedoch eine stärkere Berücksichtigung des Nordens gefordert. Die Auswirkungen auf Umlagekosten für Verbraucher und Industrie bleiben im Entwurf unklar.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 05.05.2026
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👍 Siemens Energy AG

„Der Förderrahmen sollte daher technologieoffen, differenziert und investitionsfreundlich ausgestaltet werden und Klimaschutzinvestitionen ausdrücklich nicht pauschal als Doppelförderung einstufen.“

Die Siemens Energy AG begrüßt den Grundsatz des Ausschlusses von Doppelförderung im Gesetzentwurf, fordert jedoch eine klare Regelung, dass Investitionen in die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf klimaneutralen Betrieb (z.B. auf Wasserstoff) weiterhin förderfähig bleiben. Sie betont, dass diese Investitionen keine Doppelförderung darstellen, wenn bestehende Förderinstrumente wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) unterschiedliche Fördergegenstände adressieren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer technologieoffenen und investitionsfreundlichen Ausgestaltung des Förderrahmens, um Planungs- und Investitionshemmnisse für Dekarbonisierungsprojekte zu vermeiden. 2) Die Organisation der Momentanreserve außerhalb der Kapazitätsauktionen, um Kosten und Komplexität zu reduzieren. 3) Die Forderung nach marktgerechten Höchstwerten in Ausschreibungen und einer Anpassung der Sicherheiten und Pönalen an internationale Standards. Zudem wird eine Befreiung von der Kapazitätsbereitstellungspflicht während der Umrüstung auf klimaneutralen Betrieb gefordert.

Tendenz: zustimmend 👍

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🤷‍♀️ Solar Cluster Baden-Württemberg e. V.

„Technologieoffenheit darf daher nicht nur im Gesetzesziel oder in der Zulassung einzelner Technologien angelegt sein. Sie muss sich in realistischen Teilnahmebedingungen, sachgerechten Bewertungsmaßstäben und differenzierten Produktanforderungen widerspiegeln.“

Das Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. bewertet den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit im Stromsystem und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten als wichtigen Schritt, mahnt jedoch eine stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Energien, Stromspeicher, hybrider Anlagen und Flexibilitätsoptionen an. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Entwurf zu sehr auf klassische, steuerbare Erzeugung (wie Gaskraftwerke) fokussiert und fordert, dass innovative Technologien und deren Systembeiträge bereits ab den ersten Ausschreibungsrunden realistisch und wettbewerbsfähig berücksichtigt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit echter Technologieoffenheit – also nicht nur formale Zulassung, sondern faire Teilnahmebedingungen für Speicher, hybride Anlagen und Anlagenpools; 2) Die Ausgestaltung von Ausschreibungsvolumina und Teilnahmevoraussetzungen, damit schnell realisierbare und kosteneffiziente Lösungen nicht benachteiligt werden; 3) Die Resilienzanforderungen, die für Photovoltaik- und Batteriespeicherprojekte praktikabel und lebenszyklusbezogen gestaltet werden sollten, um Markteintrittshürden zu vermeiden. Die Stellungnahme erläutert Fachbegriffe wie 'hybride Anlagen' (Kombination aus Erzeugung und Speicherung), 'Anlagenpools' (Zusammenschluss mehrerer Anlagen verschiedener Technologien) und 'Flexibilitätsoptionen' (z. B. steuerbare Lasten, die zur Systemstabilität beitragen). Insgesamt wird gefordert, dass Versorgungssicherheit als Systemaufgabe verstanden und nicht einseitig auf konventionelle Kapazitäten reduziert wird.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👎 Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV)

„Wir hoffen, dass unsere Forderungen in die Gesetzgebung aufgenommen werden und diese so zu dem Ziel einer CO2-emissionsfreien Energieversorgung beitragen.“

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) kritisiert den Gesetzentwurf, weil er klimaneutrale Technologien für die Energieversorgung in Zeiten von Dunkelflauten (Phasen mit wenig Wind- und Sonnenenergie) nicht ausreichend bevorzugt. Der SFV fordert, dass klimaneutrale Anlagen Vorrang vor fossilen Anlagen erhalten und durch Sonderausschreibungen gezielt gefördert werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die zu hohen CO2-Grenzwerte für neue Anlagen, die aus Sicht des SFV schrittweise bis 2035 auf Null reduziert werden sollten. Zweitens, die restriktiven Teilnahmebedingungen für Biogasanlagen, die deren Flexibilisierung und Beitrag zur Versorgungssicherheit behindern. Drittens, die Kritik an der Kopplung des Ausübungspreises für Strom an den Gaspreis, was als nicht technologieoffen bewertet wird. Der SFV fordert außerdem, dass der Gesetzestext an mehreren Stellen präzisiert und an die technischen Realitäten erneuerbarer Energien angepasst wird, unter anderem bei der Definition von Momentanreserve (Sofortbereitstellung von Strom zur Netzstabilisierung) und bei der Frist zur Dekarbonisierung, die auf 2035 vorgezogen werden soll.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Statkraft Germany GmbH

„Ausschreibungen unter dieser regulatorischen Unsicherheit erhöhen das Risiko verzerrter Gebote und gefährden Wettbewerb und Finanzierbarkeit.“

Die Statkraft Germany GmbH äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf für das Stromkapazitätsgesetz (StromVKG) und hebt insbesondere die Notwendigkeit einer klaren Verzahnung mit dem AgNes-Verfahren hervor. Das Unternehmen betont, dass die Unsicherheiten bezüglich der Netzentgelte und deren Ausgestaltung erhebliche Risiken für die Gebotsstrategien und die Finanzierung von Projekten darstellen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Integration und Ausgestaltung von Netzentgelten im Zusammenhang mit dem Kapazitätsmarkt und deren Auswirkungen auf Ausschreibungen; (2) die Anforderungen an Batteriespeicher und deren Benachteiligung durch aktuelle Regelungen, insbesondere im Hinblick auf Resilienzanforderungen, Momentanreserve und Wasserstofffähigkeit; (3) die Methodik und Transparenz bei der Berechnung und Veröffentlichung von Reduktionsfaktoren für verschiedene Technologieklassen. Statkraft fordert mehr Transparenz, eine technologieoffene Ausgestaltung des Gesetzes und Anpassungen bei spezifischen Verpflichtungen, um Wettbewerbsverzerrungen und unnötige Markteintrittsbarrieren zu vermeiden.

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👎 Steag Iqony Group

„Die vorgesehene Realisierungssicherheit wirkt so, dass eine um ein Jahr verspätete Realisierung zu einem Entfall von in Summe rund drei Jahres-Kapazitätszahlungen führen wird. Das wird zum De-facto-Ausschluss solcher Bieter, die auf eine Projektfinanzierung angewiesen sind, führen.“

Die Steag Iqony Group äußert sich kritisch zum Entwurf des StromVKG (Stromversorgungskapazitätsgesetz) vom 27. April 2026. Sie sieht insbesondere eine unangemessene und prohibitive Ausgestaltung der Realisierungssicherheit und der Pönalen (Vertragsstrafen bei Nichtrealisierung) – diese könnten Projektfinanzierungen verhindern und bevorzugen große Marktteilnehmer mit Bilanzfinanzierung. Die Stellungnahme kritisiert außerdem die Überwälzung politischer und höherer Gewalt-Risiken auf Betreiber, die unklare und doppelte Belastung durch Preisspitzenregelungen sowie die fehlende Planbarkeit bei Verfügbarkeitsregeln. Technisch wird die verpflichtende Bereitstellung von Momentanreserve (Fähigkeit, kurzfristig Netzstabilität zu gewährleisten) als zu streng und wirtschaftlich nicht umsetzbar bewertet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Höhe und Struktur der Realisierungssicherheit und Pönalen, 2) die technischen Anforderungen an die Momentanreserve, und 3) die Risiken und Unsicherheiten durch politische und regulatorische Vorgaben (z.B. Notifizierung durch die EU-Kommission, Netzentgeltsystematik). Die Stellungnahme fordert zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen, um Investitionen und Wettbewerb nicht zu behindern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
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👍 Thüga Aktiengesellschaft

„Deutschland braucht eine Energiepolitik aus einem Guss! Große Anlagen werden die Versorgungssicherheit unmittelbar erhöhen. Wichtig ist aber, auch dezentral und damit systemkosteneffizient zu denken.“

Die Thüga Aktiengesellschaft begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), insbesondere die geplanten Ausschreibungen von 9 Gigawatt (GW) noch im laufenden Jahr. Sie betont die Notwendigkeit, sowohl große als auch dezentrale Anlagen zu berücksichtigen, um die Versorgungssicherheit effizient und klimaverträglich zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Notwendigkeit klarer Regelungen für Stromspeicher und die Risiken für Betreiber durch die Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs. Die Stellungnahme fordert eine Verlängerung der KWK-Förderung, eine technologieoffene und praxisnahe Definition für H2-Readiness (Fähigkeit zur Nutzung von Wasserstoff als Energieträger) und eine verursachungsgerechte Zuordnung von Gasnetzkosten zum Strommarkt. Ausführlich wird auf die Herausforderungen für kommunale Unternehmen und Betreiber dezentraler Anlagen eingegangen, insbesondere im Hinblick auf Ausschreibungsbedingungen, Pooling von Anlagen und die Risiken durch unzureichend definierte Begriffe und Regelungen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Rolle und Förderung der KWK über das Jahr 2035 hinaus, (2) die Definition und Behandlung von Stromspeichern und dezentralen Flexibilitäten im Gesetz, und (3) die Risiken und Nachteile für Betreiber durch die aktuelle Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs und der Rückzahlungsverpflichtungen.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Trianel GmbH

„Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf wesentliche Risiken auf die Betreiber gewälzt, was eine Gebotsabgabe verkompliziert und verteuert.“

Die Trianel GmbH äußert sich kritisch zum aktuellen Entwurf des Stromspeicher-Kapazitätsgesetzes (StromVKG). Sie bemängelt insbesondere die Verschärfungen gegenüber früheren Entwürfen, die vor allem kleinere und kommunale Akteure benachteiligen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten hohen finanziellen Sicherheiten und fehlende Begrenzungen bei den Zuschlägen pro Bieter zu einer Marktkonzentration führen könnten. Zudem wird die sehr kurze Konsultations- und Vorbereitungsfrist für die Auktionen kritisiert, da sie eine angemessene und umfassende Bewertung des komplexen Gesetzesentwurfs erschwert. Die Unsicherheit bezüglich der Netzentgelte für Einspeiser und die Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs werden als erhebliche Risiken für Betreiber dargestellt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Höhe und Struktur der finanziellen Sicherheiten, 2) die Notwendigkeit einer Begrenzung der Zuschläge pro Bieter zur Sicherung der Akteursvielfalt, und 3) die zu kurzen Fristen für Konsultation und Gebotsvorbereitung. Fachbegriffe wie 'Akteursvielfalt' (Vielfalt der Marktteilnehmer), 'Gebotshöchstwert' (maximal zulässiges Gebot bei Auktionen), 'Momentanreserve' (technische Reserveleistung zur Netzstabilisierung) und 'Clawback' (Rückforderungsmechanismus bei Übererlösen) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

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👍 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH, TransnetBW GmbH

„Nur eine klare Normierung im Gesetz stellt sicher, dass der finanzielle Anspruch der ÜNB auf Ausgleich der ihnen durch dieses Gesetz entstehenden Kosten hinreichend belastbar ist, um im Rahmen der Rechnungslegung berücksichtigt und testiert werden zu können.“

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) äußern sich zum Entwurf des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), das die Versorgungssicherheit im Stromsektor durch neue Kapazitätsmärkte und eine Kraftwerksstrategie stärken soll. Die ÜNB begrüßen grundsätzlich die Einführung des Gesetzes und die geplante Ausschreibung von Langfristkapazitäten, sehen aber erhebliche Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, insbesondere wegen des ambitionierten Zeitplans und fehlender rechtssicherer Regelungen zur Refinanzierung ihrer Kosten. Sie fordern eine klare gesetzliche Verankerung des Kostenerstattungsanspruchs für die durch das Gesetz entstehenden Administrations- und IT-Kosten, um bilanzielle und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer expliziten gesetzlichen Regelung zur Kostenerstattung und Refinanzierung der ÜNB-Kosten, 2) Die Aufgabenverteilung bei der Dimensionierung des Kapazitätsmarkts, wobei die ÜNB für die Berechnung und die Bundesnetzagentur für die Bestätigung zuständig sein sollte (Vier-Augen-Prinzip), 3) Die operativen und IT-technischen Herausforderungen durch den engen Zeitplan, insbesondere bei der Präqualifikation und den ersten Auktionen. Darüber hinaus werden zahlreiche Detailregelungen im Gesetz kritisch hinterfragt, etwa zur Aggregation, zu Sicherheiten, zur Definition von Begriffen und zu den Anforderungen an die Teilnahme an Ausschreibungen. Die ÜNB fordern Nachbesserungen, um Rechtssicherheit, Praktikabilität und Effizienz zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Umweltinstitut München e. V.

„Wir lehnen das StromVKG in der jetzigen Form grundsätzlich ab, da das Gesetz die Nachfrageseite nicht adressiert und damit das europarechtlich gebotene Prinzip der 'Efficiency First' verletzt.“

Das Umweltinstitut München e. V. lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zum Stromkapazitätsgesetz (StromVKG) grundsätzlich ab. Hauptkritikpunkt ist, dass der Entwurf die Nachfrageseite – also Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs – nicht berücksichtigt und damit das Prinzip 'Efficiency First' (Vorrang für Effizienzmaßnahmen, wie in der europäischen Energieeffizienzrichtlinie EED Art. 3 gefordert) verletzt. Die Stellungnahme argumentiert, dass große Einsparpotenziale im Stromverbrauch, insbesondere im Industriesektor, bestehen und diese schneller, kostengünstiger und ökologisch sinnvoller gehoben werden könnten als der Bau neuer Gaskraftwerke. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die enormen wirtschaftlichen Einsparpotenziale durch Energieeffizienzmaßnahmen im Industriesektor und bei der Beleuchtung, 2) die Kosten-Nutzen-Analyse, die zeigt, dass Investitionen in Effizienzmaßnahmen sich schneller amortisieren als der Bau neuer Kraftwerke, und 3) die Forderung nach einer verpflichtenden Analyse und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen vor der Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten. Die Stellungnahme schlägt verschiedene ordnungsrechtliche und finanzielle Instrumente vor, um die Effizienzpotenziale zu heben und betont die klimaschädlichen Folgen neuer Gaskraftwerke.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Uniper SE

„Entscheidend für die Teilnahmebereitschaft von Investoren ist daher jetzt eine verlässliche Festlegung der wesentlichen kommerziellen Rahmenbedingungen, damit belastbare Investitions- und Projektkalkulationen möglich sind.“

Uniper SE begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), der Anreize für den Bau neuer gesicherter Stromerzeugungskapazitäten schaffen soll. Der Entwurf orientiert sich am europäischen Beihilferecht und an den mit der EU-Kommission abgestimmten Eckpunkten. Uniper sieht jedoch in mehreren Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten wirtschaftlich tragfähig und rechtzeitig zu ermöglichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die pauschale Verpflichtung zur Bereitstellung von Momentanreserve, die aus technischer und wirtschaftlicher Sicht als problematisch bewertet wird; 2) Die Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen, insbesondere die Höhe und Verzinsung von Sicherheitsleistungen sowie die Terminierung der Ausschreibungen; 3) Die Anforderungen an Emissionsgrenzwerte und Dekarbonisierung, wobei Uniper für technologieoffene und klar definierte Regelungen plädiert. Weitere zentrale Kritikpunkte betreffen die Ausgestaltung des Preisspitzenausgleichs, die Definition technischer Faktoren wie des Verfügbarkeitsfaktors, die Höhe der Nichtrealisierungspönale und die Modalitäten der Kapazitätsvergütung. Uniper fordert insgesamt mehr Planungssicherheit, praxistaugliche technische Anforderungen und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👎 Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)

„Die Industrie blickt zugleich mit großer Sorge auf die angekündigte Umlage zur Finanzierung von StromVKG und Kapazitätsmarkt. Der Finanzierungsbedarf für Ausschreibungen, die Umlagehöhe sowie die Erhebungsmethodik sind völlig unklar. Sollte sich die Umlage signifikant auf Stromgesamtkosten auswirken, muss die Industrie von der Umlage ausgenommen werden bzw. die Umlagelast sollte zumindest deutlich reduziert werden.“

Der Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) begrüßt grundsätzlich die Konkretisierung der Kraftwerksstrategie durch das StromVKG (Stromversorgungskapazitätsgesetz) als wichtigen Baustein für die Versorgungssicherheit im Zuge des Kohleausstiegs und der Energiewende. Der Verband äußert jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Umlage zur Finanzierung des StromVKG und des künftigen Kapazitätsmarkts. Die Höhe, Methodik und Auswirkungen der Umlage sind unklar und könnten zu erheblichen Mehrkosten für Industrie und Verbraucher führen, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere energieintensiver Branchen – gefährden würde. Besonders kritisch sieht der VCI die Belastung energieintensiver Prozesse durch die Umlage, die nach Vorgaben des CISAF (EU-Rahmen für Kapazitätsmechanismen) vor allem in Hochpreisstunden anfallen soll. Der Verband fordert Transparenz über die Kosten und eine Entlastung der Industrie, etwa durch Haushaltsfinanzierung oder einen Entlastungsmechanismus. Weiterhin hebt der VCI die Bedeutung industrieller Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für die Versorgungssicherheit hervor und kritisiert, dass bestehende KWK-Anlagen im Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt werden. Die Förderung und diskriminierungsfreie Teilnahme dieser Anlagen am Kapazitätsmarkt müsse sichergestellt werden. Abschließend werden die hohen Anforderungen und langen Verpflichtungszeiträume für neue Kraftwerke sowie die Unsicherheiten durch spätere Festlegungen kritisiert, da sie Investitionen erschweren. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die unklare und potenziell wettbewerbsverzerrende Umlagefinanzierung, 2) Die Rolle und Förderung industrieller KWK im Kapazitätsmechanismus, 3) Die Auswirkungen regulatorischer Vorgaben auf Investitionssicherheit und Marktzugang.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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🤷‍♀️ Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI)

„Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz sind daher gemeinsam zu betrachten und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.“

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie e. V. (ZVEI) bewertet den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Zuge der Energiewende. Zentrale Forderungen sind eine stärkere Nutzung marktwirtschaftlicher Mechanismen wie Terminmärkte und eine Absicherungspflicht, bevor staatliche Kapazitätsinstrumente eingeführt werden. Der Verband betont die Notwendigkeit von Technologieneutralität, um Innovationen und effiziente Lösungen zu fördern, und fordert die gleichberechtigte Integration von Flexibilitäten wie Speichern und Demand Side Management (DSM). Kritisch sieht der ZVEI die geplante zentrale Steuerung und die fehlende Kostentransparenz bei der Umlagefinanzierung, was zu Unsicherheiten und Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Bedeutung von Technologieneutralität und diskriminierungsfreiem Wettbewerb, (2) die Risiken einer zentralen, staatlichen Steuerung gegenüber marktwirtschaftlichen Alternativen, und (3) die Auswirkungen der Umlagefinanzierung auf Strompreise und Investitionssicherheit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👎 Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE)

„Die gesetzliche Festschreibung numerischer Parameter führt zu einer Verengung des technisch zulässigen Lösungsraums und reduziert den Spielraum für technologische Weiterentwicklungen.“

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf des Stromspeicher- und Versorgungskapazitätsgesetzes (StromVKG). Hauptkritikpunkte sind die im Gesetz festgelegten Resilienzanforderungen (§ 15), die technischen Vorgaben zur Momentanreserve (§ 16) und die Methodik zur Ermittlung von Reduktionsfaktoren (§ 23). Der VDE bemängelt, dass die neuen Vorgaben außerhalb bestehender Normen und Zertifizierungsrahmen liegen und zu Rechtsunsicherheiten führen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Unsicherheiten und Auslegungsspielräume bei der Definition von 'Endprodukt' und 'wesentlichen Bauteilen', 2) die problematische Festlegung technischer Kennwerte im Gesetz, die technologische Weiterentwicklung hemmen, und 3) die mangelnde Transparenz und Flexibilität bei der Berechnung von Reduktionsfaktoren, was Investitionen erschwert. Der VDE empfiehlt, technische Details und Berechnungsverfahren nicht im Gesetz, sondern in untergesetzlichen Regelwerken oder durch Verweise auf anerkannte Normen zu regeln.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)

„Ein Kapazitätsmarkt kann aus Sicht der Industrie nur dann zustimmungsfähig sein, wenn Versorgungssicherheit kosteneffizient erreicht wird und die daraus resultierenden Finanzierungslasten für energieintensive Unternehmen tragfähig begrenzt werden.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf für das Stromkapazitätsmarktgesetz (StromVKG). Die Stellungnahme betont, dass die Konsultationsfrist zu kurz war, um eine umfassende Bewertung vorzunehmen. Der VIK sieht das vorgesehene Ausschreibungsvolumen als zu niedrig an, um den Rückgang gesicherter Kraftwerkskapazitäten auszugleichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Finanzierung des Kapazitätsmarktes von Beginn an zu regeln, um eine zusätzliche Belastung der stromintensiven Industrie zu vermeiden. Der Verband fordert, dass die Finanzierungslasten für die Industrie tragfähig begrenzt werden und schlägt eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt oder gezielte Entlastungen bei einer Umlagenfinanzierung vor. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die systematische Einbindung industrieller Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die Stärkung des Wettbewerbs in den Auktionen sowie die Notwendigkeit einer klaren, investitionsfördernden Übergangsregelung vom bisherigen System zum neuen Kapazitätsmarkt. Der VIK kritisiert außerdem die Anforderungen an Momentanreserve, die Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen sowie die geplanten Dekarbonisierungsanforderungen, die aus Sicht des Verbandes zu hohe Risiken für Betreiber bergen. Insgesamt wird gefordert, dass die Versorgungssicherheit kosteneffizient und wettbewerbsverträglich erreicht wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gefährden. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Finanzierung des Kapazitätsmarktes und die Vermeidung zusätzlicher Belastungen für die energieintensive Industrie. 2. Die Höhe des Ausschreibungsvolumens und die Notwendigkeit, dieses deutlich anzuheben, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 3. Die systematische Einbindung und Berücksichtigung industrieller KWK-Anlagen im Kapazitätsmarkt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👍 Verband Deutscher Energiehändler e. V. (EFET Deutschland)

„Energy Traders Deutschland begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf ein wichtiger Schritt hin zu einem klareren Zielbild bezüglich Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus erfolgt. Mit dem StromVKG erfolgt ein Eingriff in den Strommarkt, der den Anlagenpark im Strommarkt nachhaltig im Vergleich zum Energy Only Markt verändern wird.“

Der Verband Deutscher Energiehändler e. V. (EFET Deutschland) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Stromspeicher- und Kraftwerkskapazitätsgesetz (StromVKG), da damit ein wichtiger Schritt zu einer klareren Strategie für Kraftwerke und Kapazitätsmechanismen unternommen wird. Der Verband betont die Notwendigkeit, Marktverzerrungen zu vermeiden und fordert eine konsistente Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung von Technologieneutralität, um Mehrkosten zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen; 2) Die Kritik an der geplanten Reliability-Option (Erlösabschöpfung), die nach Ansicht des Verbands die Liquidität des Terminmarkts beeinträchtigt und die Erlösoptionen neuer Kapazitäten beschränkt; 3) Die Forderung nach Anpassungen bei Sicherheitsleistungen, um die Kapitalbindung zu reduzieren und die Teilnahme am Markt zu erleichtern. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Ausgestaltung der Zuschlagsverfahren (Präferenz für Pay-as-cleared statt Pay-as-bid), die grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen (Ausweitung auf EWR- und EFTA-Staaten) und die Notwendigkeit klarer Regelungen zu Netzentgelten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA)

„Es ist gut, dass das BMWE den Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Die Anlagenbauer warten seit über drei Jahren auf die angekündigten Ausschreibungen gesicherter Leistung in Deutschland. Hierbei darf keine weitere Zeit verloren werden. Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes ist für die Versorgungssicherheit in Deutschland sehr wichtig.“

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) begrüßt den Gesetzentwurf zum Stromspeicher- und Kraftwerksgesetz (StromVKG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Förderung neuer, nachhaltiger Energiesysteme in Deutschland. Der VDMA fordert jedoch zahlreiche Nachbesserungen, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Ausgestaltung der Doppelförderung und ihre Auswirkungen auf Investitionen, (2) die Anforderungen an die Bereitstellung von Momentanreserve und deren technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit, und (3) die Standortvorgaben für neue Kraftwerkskapazitäten, die nach Ansicht des VDMA zu restriktiv sind. Der Verband betont die Notwendigkeit klarer, praxistauglicher und diskriminierungsfreier Regelungen, insbesondere bei technischen Nachweisen, Präqualifikation, Sicherheiten und der Definition von Reduktionsfaktoren. Viele Vorgaben werden als zu komplex, zu restriktiv oder nicht ausreichend begründet kritisiert. Der VDMA fordert, dass die Gesetzgebung technologieoffen bleibt, Investitionen nicht durch regulatorische Unsicherheiten behindert werden und die Anforderungen an Marktteilnehmer realistisch und umsetzbar ausgestaltet werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e. V. (VAIS)

„Zusammenfassend bewertet der VAIS den Ansatz des StromVKG als grundsätzlich geeignet, die Versorgungssicherheit im zukünftigen Stromsystem zu stärken. In der vorliegenden Ausgestaltung bestehen jedoch Anpassungsbedarfe, um eine effiziente, technologieoffene und realisierbare Umsetzung sicherzustellen.“

Der Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e. V. (VAIS) bewertet den Referentenentwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) grundsätzlich positiv, sieht jedoch deutlichen Anpassungsbedarf in der konkreten Ausgestaltung. Das Gesetz sieht erstmals vor, die Versorgungssicherheit nicht mehr nur über den sogenannten Energy-Only-Markt (ein Markt, in dem nur die tatsächlich gelieferte Energie vergütet wird), sondern zusätzlich durch einen Kapazitätsmarkt (Vergütung für vorgehaltene Leistung) zu sichern. VAIS begrüßt die Schaffung von Investitionsanreizen für gesicherte Leistung, kritisiert aber, dass der Entwurf faktisch große, zentrale Erzeugungsanlagen bevorzugt und dezentrale sowie flexible Optionen benachteiligt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, bestehende Anlagen und deren Umrüstungspotenziale systematisch in den Kapazitätsmechanismus einzubeziehen, 2) die gleichberechtigte Berücksichtigung von Flexibilitätsoptionen wie industrielle Lastflexibilität, Speicher und dezentrale Anlagen, und 3) die Überprüfung des sogenannten Langzeitkriteriums (zehnstündige Strombereitstellung), das viele Flexibilitätsoptionen ausschließt. Zudem fordert der VAIS eine klarere Definition und einen verbindlichen Zeitplan für wasserstoffbezogene Anforderungen sowie eine stärkere Berücksichtigung von Umsetzungsrisiken wie Bauzeiten und Lieferkettenproblemen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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🤷‍♀️ Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

„Ohne gezielte Korrektur droht das StromVKG zu einem Zentralisierungsinstrument für wenige kapitalstarke Kraftwerksakteure zu werden. Kommunale und dezentrale Anbieter tragen Einzelprojektrisiken, Gremienrisiken und Finanzierungsrestriktionen, während große Marktakteure Risiken über Portfolios streuen können. Wenn KWK-Ausschlüsse, hohe Sicherheiten, enge Fristen, unklare Anschlussregelungen und regionale Boni kumulativ wirken, wird der Wettbewerb nicht geöffnet, sondern strukturell verengt. Das widerspricht dem Ziel eines technologieoffenen, wettbewerblichen Kapazitätsmarktes.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) äußert sich zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) und betont die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen und Stadtwerke für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Der VKU begrüßt grundsätzlich die Einführung des Gesetzes, kritisiert jedoch zahlreiche Detailregelungen, die insbesondere für kommunale Akteure erhebliche Hürden darstellen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit, die Teilnahmebedingungen so zu gestalten, dass auch dezentrale und kommunale Kapazitäten realistisch mitbieten können, (2) die Forderung nach einer klaren und praxistauglichen Integration von Bestandsanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), und (3) die Kritik an zu hohen und undifferenzierten Sicherheitsleistungen, die kleine und kommunale Unternehmen benachteiligen. Der VKU fordert zudem eine Begrenzung der Marktmacht großer Anbieter, eine differenzierte regionale Steuerung bei der Zuschlagserteilung und ausreichend zeitlichen Vorlauf für kommunale Entscheidungsprozesse. Fachbegriffe wie Reliability Option (eine Art Absicherungsmechanismus gegen Preisspitzen am Strommarkt) und Preisspitzenausgleich (finanzielle Ausgleichszahlungen bei hohen Marktpreisen) werden erläutert und kritisch bewertet. Der Verband fordert insgesamt mehr Rechtssicherheit, Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen, um eine breite Akteursvielfalt und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

„Ohne gezielte Korrektur droht das StromVKG zu einem Zentralisierungsinstrument für wenige kapitalstarke Kraftwerksakteure zu werden. Kommunale und dezentrale Anbieter tragen Einzelprojektrisiken, Gremienrisiken und Finanzierungsrestriktionen, während große Marktakteure Risiken über Portfolios streuen können. Wenn KWK-Ausschlüsse, hohe Sicherheiten, enge Fristen, unklare Anschlussregelungen und regionale Boni kumulativ wirken, wird der Wettbewerb nicht geöffnet, sondern strukturell verengt. Das widerspricht dem Ziel eines technologieoffenen, wettbewerblichen Kapazitätsmarktes.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) nimmt zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) Stellung. Der VKU betont die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen für die Energie- und Stromversorgung in Deutschland und fordert, dass die Rahmenbedingungen des StromVKG so gestaltet werden, dass auch kommunale Unternehmen an den geplanten Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten teilnehmen können. Der Verband kritisiert, dass die kurzen Fristen für die Stellungnahme eine umfassende Prüfung erschwert haben und fordert Nachbesserungen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Marktmacht zu begrenzen und eine breite Bietervielfalt zu sichern, um eine Konzentration auf wenige große Anbieter zu vermeiden; 2) Die Integration und Förderung von Bestandsanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), da diese einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten; 3) Die Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen und Pönalen (Vertragsstrafen), die nicht zu Teilnahmebarrieren für kommunale Unternehmen werden dürfen. Der VKU fordert zudem, dass technische Anforderungen wie die Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Momentanreserve) marktlich und nicht gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die regionale Verteilung der Zuschläge, die Definition von H2-Readiness (Wasserstofftauglichkeit), die Klarheit über wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die angemessene Ausgestaltung von Realisierungssicherheiten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
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👎 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

„Ohne gezielte Korrektur droht das StromVKG zu einem Zentralisierungsinstrument für wenige kapitalstarke Kraftwerksakteure zu werden. Kommunale und dezentrale Anbieter tragen Einzelprojektrisiken, Gremienrisiken und Finanzierungsrestriktionen, während große Marktakteure Risiken über Portfolios streuen können. Wenn KWK-Ausschlüsse, hohe Sicherheiten, enge Fristen, unklare Anschlussregelungen und regionale Boni kumulativ wirken, wird der Wettbewerb nicht geöffnet, sondern strukturell verengt. Das widerspricht dem Ziel eines technologieoffenen, wettbewerblichen Kapazitätsmarktes.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet den Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Sicherung der Versorgungssicherheit und begrüßt die Einigung mit der EU-Kommission. Der VKU betont die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen im Strom- und Wärmemarkt und fordert, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass auch Stadtwerke und kommunale Unternehmen realistisch an den Ausschreibungen teilnehmen können. Besonders hervorgehoben wird die Gefahr einer Marktkonzentration zugunsten weniger großer Anbieter, wenn keine gezielten Maßnahmen zur Begrenzung von Marktmacht und zur Sicherstellung von Bietervielfalt getroffen werden. Der VKU fordert eine faire Ausgestaltung der finanziellen Sicherheitsleistungen (Sicherheiten und Pönalen), damit diese nicht zu Teilnahmebarrieren für kommunale Unternehmen werden. Zudem wird die Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) betont, da die aktuelle Regelung einen Zielkonflikt zwischen StromVKG und KWKG erzeugt und Investitionssicherheit für neue KWK-Anlagen fehlt. Die Stellungnahme geht ausführlich auf technische und wirtschaftliche Details ein, wie die Definition von Stromspeichern, Anforderungen an Systemdienstleistungen (z.B. Momentanreserve), regionale Steuerungsmechanismen und die Ausgestaltung von Ausschreibungsbedingungen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Begrenzung von Marktmacht und Sicherstellung von Bietervielfalt, 2) die Ausgestaltung und Höhe von Sicherheiten und Pönalen, 3) die Integration und Förderung von Bestandsanlagen und KWK-Anlagen im Rahmen des Gesetzes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
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👎 Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

„Die Versorgungssicherheit sollte möglichst kosteneffizient erreicht werden. Der vzbv hält dafür eine Absicherungspflicht für das geeignetere Instrument. Sollte das BMWE an Kapazitätsausschreibungen festhalten, braucht es klare Regelungen zur Vermeidung von Überförderung sowie eine kohärente Strategie zur Stärkung von Flexibilitäten im Energiesystem und deren Einbindung in den künftigen Kapazitätsmarkt.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG-E), der einen Kapazitätsmechanismus zur Sicherung der Stromversorgung vorsieht. Der vzbv sieht den Fokus des Entwurfs zu stark auf den Neubau von Gaskraftwerken gelegt und warnt vor Risiken wie Überförderung, Marktmachtkonzentration und langfristigen Kostensteigerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Statt eines staatlich organisierten Kapazitätsmechanismus plädiert der vzbv für eine sogenannte Absicherungspflicht, bei der Stromversorger ihre Lieferverpflichtungen am Terminmarkt absichern müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Forderung nach einer Absicherungspflicht statt eines Kapazitätsmarktes, (2) die Notwendigkeit, Flexibilitäten wie Speicher und steuerbare Lasten stärker einzubinden, um die Systemkosten zu senken, und (3) die Einführung von Transparenz bei den Kosten sowie einer Kapazitätsobergrenze pro Bieter, um Marktmacht zu begrenzen. Der vzbv fordert zudem klare Vorgaben zur Dekarbonisierung neuer Gaskraftwerke und eine effektive Ausgestaltung des Abschöpfungsmechanismus, damit Überförderung verhindert und Haushalte entlastet werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 29.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Verein der Zuckerindustrie e. V. (VdZ)

„Dieses Gesetz wird durch die Umlage zu Mehrkosten in der Strombeschaffung führen, die bisher nicht bezifferbar sind. Auch wären diese Kosten nach dem EU-Beihilferecht nicht entlastungsfähig.“

Der Verein der Zuckerindustrie e. V. (VdZ) kritisiert den Gesetzentwurf, da durch die geplante Umlage zusätzliche, derzeit nicht genau bezifferbare Kosten für die Strombeschaffung entstehen würden. Diese Mehrkosten könnten nach geltendem EU-Beihilferecht nicht ausgeglichen werden. Außerdem führe das Gesetz zu einer weiteren Verkomplizierung des bestehenden Systems aus Umlagen und speziellen Entlastungsregelungen, was die Bürokratiekosten im Bereich der Stromversorgung erhöht. Der Verband betont, dass dies kein wirtschaftlich sinnvoller Weg zur Förderung einer strombasierten Wirtschaft sei, sofern nicht gleichzeitig Entlastungen beim Strompreis geschaffen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden die Punkte: 1) die nicht entlastungsfähigen Mehrkosten durch die Umlage, 2) die steigende Komplexität und Bürokratie im Stromsystem, und 3) die zusätzlichen Belastungen für Unternehmen, die sich in der Transformation hin zu mehr Elektrifizierung befinden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI)

„Dieses Kriterium schließt insbesondere kostengünstigere Batteriespeicher aus. Die Begründung auf Seite 111 lässt offen, wie der Begriff Dunkelflaute genau definiert ist und dass es ein Europäisch vernetztes Stromsystem gibt.“

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf, insbesondere zu zwei Aspekten: Erstens wird das sogenannte Langzeitkriterium (§12 (3) Absatz 5) bemängelt, das verlangt, dass nur Anlagen zugelassen werden, die mindestens 10 Stunden ununterbrochen Strom in Höhe ihrer installierten Leistung einspeisen können. Dies schließt kostengünstigere Batteriespeicher aus und wird als nicht ausreichend begründet angesehen, insbesondere da eine europaweite Dunkelflaute über 10 Stunden als unwahrscheinlich betrachtet wird. Zweitens wird die Bevorzugung süddeutscher Standorte im Zuschlagsverfahren (§50 (5) Absatz 2) kritisiert. Zwar könne ein Bonus für den Süden sinnvoll sein, jedoch besteht das Risiko, dass Regionen außerhalb des Südens benachteiligt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die technische und wirtschaftliche Auswirkung des Langzeitkriteriums, 2) die Definition und Wahrscheinlichkeit von Dunkelflauten im europäischen Verbundnetz und 3) die Auswirkungen der Standortbevorzugung im Ausschreibungsverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

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🤷‍♀️ Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas)

„Um den Wasserstoffhochlauf in Deutschland zum Erfolg zu verhelfen, sind deutlich größere Anreize erforderlich, als dies die aktuellen und angekündigten Regelungen widerspiegeln.“

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) begrüßt grundsätzlich die zügige Umsetzung des Stromspeicher- und Kraftwerksgesetzes (StromVKG) und die geplanten Ausschreibungen für Kraftwerkskapazitäten. Sie betont die zentrale Rolle der Fernleitungsnetzbetreiber für die Versorgungssicherheit, sowohl mit Erdgas als auch perspektivisch mit Wasserstoff. Kritisiert wird, dass der aktuelle Gesetzentwurf keine Regelungen für den Gasnetzanschluss und die Kapazitätsbereitstellung für Gaskraftwerke enthält, obwohl diese für die Versorgung und den Umbau auf Wasserstoff essenziell sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit frühzeitiger Standortinformationen für die Netzentwicklungsplanung, 2) die fehlende verursachungsgerechte Kostenverteilung für Gas- und Wasserstoffnetze im Gesetz, und 3) die Forderung nach verbindlichen Regelungen für Gasnetzanschlüsse analog zu den Stromnetzanschlüssen. FNB Gas fordert, dass Kraftwerke, die gasförmige Brennstoffe nutzen, verbindliche Zusagen für Netzanschlüsse und Kapazitäten bis zum Beginn des Verpflichtungszeitraums vorweisen müssen, um Versorgungslücken und Verzögerungen zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👍 Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

„Wir bitten lediglich darum, auch vereidigte Buchprüfer gleichermaßen als Prüfer für diese Vorbehaltsaufgabe zuzulassen.“

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) begrüßt, dass im neuen Gesetzentwurf zur Stromversorgungskontrollgesetzgebung (Strom VKG-E) die Prüfungsexpertise von Wirtschaftsprüfern weiterhin berücksichtigt wird. Sie regt jedoch an, dass auch vereidigte Buchprüfer als Prüfer für die vorgesehene Vorbehaltsaufgabe zugelassen werden. Die Stellungnahme betont, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer im Wesentlichen die gleichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen haben, insbesondere im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Prüfungen, Beratung und die Einhaltung strenger Verschwiegenheitspflichten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gleichstellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern hinsichtlich Aufgaben und Berufsrecht, 2) Die Bedeutung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht für das Vertrauensverhältnis zu Mandanten, 3) Die Möglichkeit, dass auch Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften mit den Prüfaufgaben betraut werden können.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVMetalle)

„Vor diesem Hintergrund bittet die WVMetalle das Bundeswirtschaftsministerium ausdrücklich, sich bei der Ausgestaltung der Umlagesystematik an diesem bewährten Modell zu orientieren.“

Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Versorgungssicherheit mit Strom in Deutschland zu stärken und einen Kapazitätsmarkt als Investitionsanreiz einzuführen. Besonders betont wird die Bedeutung einer verlässlichen und wettbewerbsfähigen Stromversorgung für die energieintensive NE-Metallindustrie (NE steht für Nichteisen-Metalle, also Metalle ohne Eisen wie Aluminium, Kupfer oder Zink). Kritisch sieht die WVMetalle jedoch die geplante Finanzierung des Kapazitätsmarktes über eine Umlage, da dies die energieintensive Industrie zusätzlich belasten würde. Die Stellungnahme schlägt stattdessen vor, sich an früheren Umlagesystemen wie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu orientieren, die eine differenzierte und begrenzte Umlage für besonders betroffene Industrien vorsahen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Investitionszurückhaltung beim Kraftwerksbau, 2) Die Belastung der NE-Metallindustrie durch die geplante Umlage, 3) Der Vorschlag, die Umlagesystematik an das bewährte Modell des KWKG anzulehnen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 World Wide Fund For Nature Deutschland (WWF Deutschland)

„Der WWF Deutschland kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf die nötigen Weichenstellungen und Verpflichtungen nicht ausreichend adressiert. Nachbesserungsbedarf sehen wir insbesondere in folgenden Bereichen: Stärkere Ausrichtung auf Marktprinzipien, keine Benachteiligung von Batteriespeichern und klare Vorgaben für den Wasserstoffhochlauf.“

Der WWF Deutschland bewertet den Gesetzentwurf zum Stromspeicher- und Versorgungskapazitätsgesetz (StromVKG) kritisch und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Entwurf zu sehr auf den Ausbau neuer Gaskraftwerke setzt und andere Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher strukturell benachteiligt. Der WWF fordert eine stärkere Ausrichtung auf Marktprinzipien und technologieoffene, wettbewerbliche Lösungen, um die Versorgungssicherheit klimafreundlich und kosteneffizient zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden die Benachteiligung von Batteriespeichern (z.B. durch restriktive Anforderungen und niedrige Reduktionsfaktoren), die unzureichende Förderung des Wasserstoffhochlaufs sowie die mangelnde Kostentransparenz und fehlende verbindliche Dekarbonisierungspfade thematisiert. Der WWF kritisiert, dass die Anforderungen für die Teilnahme an Ausschreibungen, insbesondere für Speicher und Aggregationen, zu starr sind und so innovative Lösungen ausbremsen. Zudem wird bemängelt, dass die Resilienzanforderungen vor allem Batteriespeicher treffen, während fossile Brennstoffabhängigkeiten weniger beachtet werden. Insgesamt fordert der WWF eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs, um die Energiewende zu beschleunigen, die Klimaziele zu erreichen und einen fairen, technologieoffenen Wettbewerb zu ermöglichen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)

„Der Referentenentwurf stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der langfristigen Stromversorgung dar. Gleichwohl besteht in der konkreten Ausgestaltung erheblicher Nachbesserungsbedarf.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nimmt zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Sicherstellung der Stromversorgung (StromVKG) Stellung. Das zentrale Ziel des Entwurfs, die Versorgungssicherheit durch einen Kapazitätsmarkt abzusichern, wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings kritisiert der ZDH, dass die Ausgestaltung des Marktzugangs und der Teilnahmevoraussetzungen vor allem auf große, finanzstarke Unternehmen zugeschnitten ist. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dezentrale Strukturen und Beteiligungsmodelle entstehen dadurch erhebliche Hürden. Besonders ausführlich behandelt werden die hohen bürokratischen Anforderungen, die fehlende Technologieoffenheit bei Ausschreibungen und die hohen Investitionsschwellen, die kleinere Betriebe benachteiligen. Der Verband fordert u.a. vereinfachte Verfahren für KMU, technologieoffene Ausschreibungen, die Zulassung hybrider Systeme sowie realistische Übergangsfristen und Unterstützungsangebote.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 20 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

1komma5° GmbH | 01.07.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1KOMMA5° nimmt Stellung zum StromVKG hinsichtlicher beihilferechtlicher Bedenken, sowie dem Ausschluss von Flexibilität im Ausschreibungsdesign.

Lobbyregister-Nr.: R006589 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81620

Aluminium Deutschland e.V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aluminium Deutschland unterstützt Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten von gesicherter Leistung. Dabei ist jedoch auf Kosteneffizienz in der Ausgestaltung zu achten sowie auf in der Frage der Kostenverteilung zu berücksichtigen, dass für die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb keine weiteren Belastungen entstehen, die deren Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächt

Lobbyregister-Nr.: R002500 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79482

BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. | 01.07.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben betrifft Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Aus Sicht der Solarwirtschaft relevant sind insbesondere die Wechselwirkungen mit erneuerbaren Energien, Flexibilitäten, Speichern, Ausschreibungsmechanismen und dem künftigen Strommarktdesign.

Lobbyregister-Nr.: R002438 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74633

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) | 29.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die "Kraftwerksstrategie" soll die Back-Up Versorgung mit Strom durch mit Erdgas und später mit Wasserstoff betriebene Großkraftwerke sicherstellen. Ein schneller Ausbau der Back-Up-Kapazitäten ist wichtig, um den Kohleausstieg abzusichern und Versorgungslücken zu vermeiden. Der B.KWK sieht die Potentiale der KWK für einen schnellen, dezentralen (Erneuerbare sind auch dezentral) und relativ kostengünstigen Ausbau nicht adressiert und ist bestrebt das zu ändern.

Lobbyregister-Nr.: R000948 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80154

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in ei-nem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu gewährleisten. Dieses Ziel wird vom Bundesver-band Wärmepumpe ausdrücklich unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Kapazitätsmechanismus wirft jedoch erhebliche energiepreispolitische Fragen auf. Insbesondere die perspektivisch vorgesehene Finanzierung über eine Umlage birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen des Strompreises. Dies steht im Widerspruch zu den zentralen energiepolitischen Zielsetzungen, Strom als Leitenergie der Dekarbonisierung zu stärken und die Elektrifizierung des Wärmesektors voranzutreiben.

Lobbyregister-Nr.: R002194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79731

EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Durch den Gesetzentwurf soll ein Investitionsrahmen geschaffen werden, um Investitionen in gesicherte Leistung sowie die Bereithaltung ausreichender Kapazitäten anzureizen. EFET D nimmt zum Gesetzentwurf Stellung und hebt insbesondere positiv hervor, dass der Gesetzentwurf eine kapazitätsbasierte Förderung statt eines direkten Eingriffs in die Merit Order vorsieht. Dadurch wird eine Verzerrung des Kraftwerkseinsatzes vermieden. Die wettbewerbliche Ausschreibung der Förderungen sorgt zudem für Kosteneffizienz. Dennoch wird das StromVKG den Anlagenpark im Strommarkt verändern. Um negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden und ungewünschte Marktverzerrungen zu minimieren, schlägt der Verband einige Änderungen bei der Ausgestaltung vor.

Lobbyregister-Nr.: R003210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81589

Entelios AG | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz) ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das den Einstieg in einen deutschen Kapazitätsmarkt regelt.

Lobbyregister-Nr.: R001965 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79967

Fluence Energy GmbH | 17.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die sachgerechte Ausgestaltung eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten, insbesondere der Regelungen zur Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes. Bezweckt wird eine sachgerechte Berücksichtigung von Batteriespeichern und anderen flexiblen Kapazitäten bei Teilnahmebedingungen, Präqualifikation, Verfügbarkeitsanforderungen, Derating, Nachweisführung sowie Resilienz- und Lieferkettenanforderungen.

Lobbyregister-Nr.: R006686 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76664

Gaswende | 17.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel der Bundesregierung, die Verpflichtungen des Paris-Abkommens einzuhalten und bis 2045 klimaneutral zu werden, stellt uns vor große Herausforderungen. Ein notwendiger Schritt auf diesem Weg ist die Transformation des Energie- und Wärmesektors hin zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbaren Energien.

Lobbyregister-Nr.: R007201 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77141

IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. | 27.05.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im StromVKG ist vorgesehen, dass zwei Drittel der bezuschlagten Anlagen für Langzeitkapazitäten im netztechnischen Süden errichtet werden („Südbonus“). Diese Maßnahme würde den Norden be-nachteiligen und sollte nicht eingeführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R004139 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77418

Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Übersendung einer Analyse zu Batteriespeichern im Kontext des StromVKG mit dem Ziel, eine gleichrangige Behandlung von Batteriespeichern und Gaskapazitäten in Kapazitätsausschreibungen zu erreichen.

Lobbyregister-Nr.: R004828 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78500

Octopus Energy Germany GmbH | 29.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die europarechtskonforme, technologieoffene und wirtschaftliche Ausgestaltung des StromVKG und die Vermeidung übermäßiger finanzieller Belastungen von Stromverbrauchern. Angestrebt wird die vollständige Gleichberechtigung von Lastflexibilitäten, Speichern und Kleinanlagenpools in den Ausschreibungsverfahren sowie die Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Alternativen wie einer Absicherungspflicht. Zur Vermeidung von Investitionshemmnissen wird zudem ein konsequenter Bürokratieabbau durch vereinfachte Zulassungsprozesse und eine deutliche Reduzierung der marktblockierenden Bürgschaftspflichten für Auktionsteilnehmer gefordert.

Lobbyregister-Nr.: R001220 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81028

ONTRAS Gastransport GmbH | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
ONTRAS setzt sich für eine sachgerechte und faire regionale Ausgestaltung des StromVKG ein.

Lobbyregister-Nr.: R001190 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81217

Onyx Germany GmbH | 17.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Onyx setzt sich für eine marktorientierte und investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG ein, um den Zubau gesicherter Erzeugungskapazitäten zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit kosteneffizient zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R002585 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79187

STEAG GmbH | 29.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001232 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78777

TESVOLT AG | 02.07.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ein Kapazitätsmarkt für die Versorgungssicherheit soll eingerichtet werden. Ein Teil des Kapazitätsmarktes soll "technologieoffen" ausgeschrieben werden, so dass Batteriespeicher auch partitzipieren können.

Lobbyregister-Nr.: R006153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71667

Trianel GmbH | 02.07.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wettbewerb und Akteursvielfalt sollen über Änderungen am Gesetzentwurf ermöglicht werden

Lobbyregister-Nr.: R001350 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 82157

VDMA e.V. | 12.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schaffung eines geeigneten Marktumfeld für den Ausbau von Gaskraftwerkskapazitäten für Turbinen und Motorenanlagen sowie weiterer Kapazitäten (z.B. Batteriespeicher) zur Sicherung des Strombedarfs der Bundesrepublik Deutschland und zur Sicherstellung der benötigten Systemdienstleistungen für den sicheren Netzbetrieb. Schaffung der Rahmenbedingungen für einen Kapazitätsmarkt KWSG

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78940

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 29.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Deutschland braucht neue steuerbare Erzeugungskapazitäten, Speicher und fle-xible Lasten, um Versorgungssicherheit auch bei Dunkelflauten zuverlässig zu gewährleis-ten. Entscheidend wird sein, ob das StromVKG im weiteren Verfahren so ausgestaltet wird, dass auch dezentrale und kommunale Kapazitäten realistisch teilnehmen können.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81096

VNG AG | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.

Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80707

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.06.2026
Erste Beratung:11.06.2026
Abstimmung:09.07.2026
Drucksache:21/6279 (PDF-Download)
Synopse:nicht erforderlich
Beschlussempfehlung:21/6998 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie10.06.2026Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Wirtschaft und Energie24.06.2026Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie08.07.2026Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 24.06.2026 im Ausschuss für Wirtschaftsausschuss statt.

Kerstin Andreae (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW): Andreae betonte die Wichtigkeit, den Zeitplan einzuhalten, damit die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Strom VKG noch 2026 starten können. Sie forderte drei Nachbesserungen am Gesetz: Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, Verzicht auf den vorgesehenen Höchstpreis, da die Wirtschaftlichkeit der Investitionen derzeit nicht gegeben sei, und Sicherung der Akteursvielfalt, damit kleinere und mittlere Akteure nicht ausgeschlossen werden.

Felix Fleckenstein (Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB): Fleckenstein kritisierte die Bevorzugung süddeutscher Regionen beim Kraftwerksneubau. Er forderte, dass zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im Norden entstehen sollten. Besonders an ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssten neue Kapazitäten entstehen. Die bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs sei strukturpolitisch unvermittelbar und energiewirtschaftlich nicht sachgerecht.

Stefan Kapferer (50Hertz Transmission): Kapferer unterstützte die Forderung nach einer ausgewogeneren Standortverteilung. Neue steuerbare Kapazitäten müssten in ausreichender Menge und an den richtigen Standorten entstehen. Die Standortverteilung sei Voraussetzung für einen sicheren Netzbetrieb. Auch im Norden müssten systemisch erforderliche Kapazitäten wirksam abgesichert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten eine Zielverteilung von zwei Dritteln im Süden und einem Drittel im Norden ermittelt.

Kai Roger Lobo (Verband kommunaler Unternehmen, VKU): Lobo forderte, dass kommunale Unternehmen sich sowohl mit Neubau- und Erweiterungsprojekten als auch mit Bestandsanlagen an den Ausschreibungen beteiligen können. Ohne Anpassung bestehe die Gefahr, dass Zubau und Modernisierung vor allem von wenigen großen Marktteilnehmern realisiert würden. Er schlug eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter vor.

Ursula Heinen-Esser (Bundesverband Erneuerbare Energie, BEE): Heinen-Esser kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Sie forderte, alternative Technologien wie Batterien, Pumpspeicher und Elektrolyseure gleichwertig einzubeziehen und Transformationspfade für Gaskraftwerke vor 2045 zu verankern. Das "H2-ready"-Kriterium sei unzureichend ausgestaltet, und die Möglichkeit, Gaskraftwerke bis 2045 mit Erdgas zu betreiben, gefährde die Dekarbonisierung.

Urban Windelen (Bundesverband Energiespeicher Systeme, BVES): Windelen betonte, es gehe nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke, sondern um die rechtssichere und zukunftsfeste Versorgung. Der Gesetzentwurf führe durch Langzeitausschreibungen zu technologischen Einschränkungen, die vor allem neue Technologien und Speicher benachteiligten. Batteriespeicher seien zwar formal zugelassen, praktisch aber letztlich ausgeschlossen.

Jörg Jasper (Energie Baden-Württemberg, EnBW) (Union): Jasper widersprach der Kritik an den Ausschreibungen und hält es für angemessen, 2026 mit Kraftwerken zu beginnen. Analysen zeigten, dass in den 2030er Jahren weitere Kapazitäten ergänzt werden müssten. Er sei zuversichtlich, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden seien, um Versorgungssicherheit mit Batterien bis in die 30er Jahre zu gewährleisten. Das Gesetz sei gut dimensioniert.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Mitberatende Ausschüsse waren beim AfD-Antrag (b): Finanzausschuss, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union; beim Antrag der Grünen (c): Haushaltsausschuss; beim Antrag der Linken (d): Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Außerdem hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/6279, 21/6563) in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD, abgelehnt haben AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.  
Ein Entschließungsantrag wurde ebenfalls angenommen (CDU/CSU und SPD dafür, AfD, Grüne, Linke dagegen). Der Entschließungsantrag fordert u.a. Verbesserungen für Kleinanlagenpools, beschleunigten Smart-Meter-Rollout, Evaluierung der Ausschreibungsrunde und Maßnahmen zur besseren Einbindung dezentraler Flexibilitäten sowie zur regionalen Verteilung und Wasserstoff-Umrüstung.  
Die Anträge der AfD, Grünen und Linken wurden jeweils abgelehnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, insbesondere: Anpassungen bei den Langzeitkriterien, Anpassungen bei der Regelung zur regionalen Verteilung (Nord-Süd-Bonus), Erhöhung des Höchstgebotswerts, Erleichterungen für Anlagenpools und kleinere Anbieter. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze. Kein Hinweis auf einen „Trojaner“. 
 
Begründung:  
Die Änderungen sollen die Versorgungssicherheit stärken, Investitionsanreize setzen und die Teilnahme von Kleinanlagen und kleineren Anbietern erleichtern. Die Erhöhung des Höchstgebotswerts soll ausreichend Gebote sicherstellen. Die regionale Verteilung (Nord-Süd-Bonus) soll den Bedarf im Süden absichern, aber auch den Norden berücksichtigen. Die Begründung betont die Bedeutung von Technologieoffenheit, Flexibilität und die Notwendigkeit, Versorgungslücken zu schließen. Der Entschließungsantrag hebt die Bedeutung von Digitalisierung, Einbindung dezentraler Flexibilitäten und die Vorbereitung auf Wasserstoffbetrieb hervor. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Begrüßt den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt für Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Betont die Schließung der Versorgungslücke, die Technologieoffenheit und die ausgewogene regionale Verteilung. 
- SPD: Sieht das Gesetz als klares Zeichen für Versorgungssicherheit und Industriestandort. Hält die Anpassungen bei Nord-Süd-Bonus, Pönalen und Sicherheitsleistungen für gelungen. 
- AfD: Kritisiert Gas als teuerste Verstromungsart, sieht steigende Kosten für Verbraucher, fordert Rückkehr zur Kernenergie und sieht Bezahlbarkeit gefährdet. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grundsätzlich für Backup-Kapazitäten, kritisiert aber den späten Umstieg auf Wasserstoff, befürchtet Lock-In bei Gas, bemängelt mangelnde Akteursvielfalt und fehlende Gegenfinanzierung. 
- Die Linke: Erkennt Bedarf an steuerbaren Kapazitäten, lehnt aber Fokus auf fossile Brennstoffe ab. Sieht Flexibilisierung und Speicher nicht ausreichend berücksichtigt, kritisiert späten Umstieg auf Wasserstoff und unklare Kostenentwicklung. 
 
Zusammenfassung:  
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt mit Mehrheit von CDU/CSU und SPD, den Gesetzentwurf zur Versorgungssicherheit Strom mit Änderungen anzunehmen. Die Änderungen betreffen vor allem Ausschreibungsmodalitäten und regionale Verteilung. Ein Entschließungsantrag fordert weitere Maßnahmen zur Digitalisierung, Flexibilisierung und Vorbereitung auf Wasserstoff. Die Oppositionsfraktionen lehnen den Entwurf aus unterschiedlichen Gründen ab. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen und inhaltlichen Änderungen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Präzisere Definitionen und Klarstellungen zu Begriffen wie Erbringungszeitraum, Kapazitätsvergütung, Standort, Versorgungssicherheitsmonitoring und Netztechnischer Norden. 
- Detaillierte Vorgaben zur Angabe von Nachkommastellen bei Leistungswerten in Gebotsformularen. 
- Ausschluss der Doppelförderung: Anlagen dürfen im Verpflichtungszeitraum keine parallele Förderung nach anderen Förderregimen (z.B. EEG, KWKG) für dieselben Kosten erhalten. 
- Erweiterte und präzisierte Standortregelungen, um sicherzustellen, dass neue Kapazitäten zusätzlich geschaffen werden und keine bestehenden Gaskraftwerke lediglich ersetzt werden. 
- Neue Anforderungen an Standorte, insbesondere bei Kombinationen von Markt- und Reservekraftwerken. 
- Anpassung der Anforderungen an Gebote für Langzeitkapazitäten: Anlagen müssen mindestens 10 Stunden lang 80% der installierten Leistung einspeisen können; für energiebegrenzte Technologien gilt eine Frist von 3 Stunden zur Erfüllung dieser Anforderung. 
- Mindestgröße für Kleinanlagenpools bei Aggregation auf 450 kW festgelegt, um administrativen Aufwand zu begrenzen. 
- Präzisierte Bedingungen für grenzüberschreitende Teilnahme, insbesondere für Anlagen in Luxemburg und Österreich, mit klaren Zuordnungen zu Regelzonen und Gebotszonen. 
- Neue Regeln zur Aggregation: Grenzüberschreitende Aggregation ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. 
- Erweiterte Nachweispflichten und vereinfachte Präqualifizierungsanforderungen für Kleinanlagenpools, um den Aufwand zu reduzieren. 
- Anpassung der Anforderungen an Produktherkunft: Bestimmte Bauteile müssen in der EU oder in Staaten mit Freihandelsabkommen/Zollunion gefertigt sein. 
- Flexibilisierung bei der Erbringung von Momentanreserve: Diese kann auch durch andere Anlagen als die gebotsgegenständliche Anlage erfolgen. 
- Anpassung der Gebotstermine und Ausschreibungsvolumina, insbesondere Verschiebung des zweiten Gebotstermins für Langzeitkapazitäten und Regelungen zum Umgang mit nicht ausgeschöpften Volumina. 
- Einführung eines Höchstwerts von 244.000 Euro/MW/Jahr für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Erzeugungskapazitäten, mit Anpassungen an aktuelle Kostenentwicklungen. 
- Einführung und Ausgestaltung einer nachgelagerten regionalen Steuerung bei der Zuschlagserteilung, um einen systemdienlichen Zubau im Süden und Norden Deutschlands zu gewährleisten. 
- Neue und erweiterte Ausschlussgründe für Gebote, u.a. bei fehlenden Nachweisen, Verstößen gegen Aggregationsregeln, grenzüberschreitender Teilnahme ohne Voraussetzungen, fehlendem Konzept zur Wasserstoffumstellung sowie bei missbräuchlichen Geboten ohne Realisierungsabsicht. 
- Verkürzung der Nachbesserungsfrist für Bieter von 4 auf 2 Wochen. 
- Festlegung von Fristen für die Bekanntgabe der Zuschläge durch die Bundesnetzagentur (8, 12 oder 15 Wochen je nach Ausschreibung). 
- Absenkung der Nichtrealisierungspönale und Präzisierung der Bedingungen, unter denen sie anfällt. 
- Einführung eines Toleranzniveaus von 5% bei Nachweisen der installierten Leistung, um marginale Abweichungen zuzulassen. 
- Anpassung der Regelungen zum Preisspitzenausgleich: Erstattung der dynamischen Netzentgelte erfolgt erzeugungsunabhängig über eine Formel, nicht mehr abhängig vom tatsächlichen Anlageneinsatz. 
- Klarstellungen und Anpassungen in den Anlagen zu Methodik, Reduktionsfaktoren, Investitionskosten und Nachweisführung. 
- Erweiterung der Anforderungen an Produktherkunft und Bauteile für bestimmte Endprodukte (z.B. Gasmotoren, Turbinen). 
- Präzisierte Regelungen zur Berücksichtigung von Netzentgelten und zur Berechnung des Preisspitzenausgleichs, insbesondere für Anlagenpools und Kleinanlagenpools. 
- Präzisierte und klarere Regelungen zur Rückgabe, Verwahrung und Verwertung von Sicherheiten sowie zur Fristigkeit von Bürgschaften. 
- Präzisierte und vereinfachte Nachweispflichten im Präqualifizierungsverfahren, insbesondere für Kleinanlagenpools. 
- Klarstellungen zur Kostenregelung und zum finanziellen Ausgleich für Übertragungsnetzbetreiber. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Maßnahmen, die über redaktionelle und Folgeänderungen hinausgehen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:293/26
Eingang im Bundesrat:15.05.2026
Erster Durchgang:12.06.2026, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:10.07.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss11.05.2026entfällt
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz21.05.2026Tagesordnung
Rechtsausschuss27.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit28.05.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss28.05.2026Tagesordnung