5. Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Meister-Bafög)
| Offizieller Titel: | Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 15.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der höherqualifizierenden Berufsbildung und die Gewinnung von Fachkräften, indem die Kosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geförderten Fortbildungsmaßnahmen weiter gesenkt werden. Die Lösung besteht in einer Erhöhung der maximal förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro, einer Verdopplung der Förderung für das Meisterstück auf 4.000 Euro, einer Erhöhung des Darlehenserlasses bei Bestehen der Prüfung von 50 % auf 60 %, dem Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmebeitrag sowie einer Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende auf 160 Euro pro Monat und Kind. Außerdem werden gesetzliche Klarstellungen zum Anwendungsbereich und zur Trägereigenschaft vorgenommen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hintergrund:
Es werden Hintergrundinformationen gegeben: Die letzte Erhöhung der Fördersätze erfolgte 2016, seitdem sind die Kosten für Fortbildungen gestiegen. Der Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen setzt einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages um, der auf eine Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs zurückgeht. Die Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags orientiert sich am BAföG. Gesetzliche Klarstellungen sind aufgrund von Rechtsprechung notwendig geworden.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz folgende jährliche Mehrausgaben (in Mio. Euro):
- 2027: 11,5 (Bund: 9,0 / Länder: 2,5)
- 2028: 27,0 (Bund: 21,0 / Länder: 6,0)
- 2029: 27,0 (Bund: 21,0 / Länder: 6,0)
- 2030: 27,0 (Bund: 21,0 / Länder: 6,0)
Ein Mehrbedarf des Bundes ist im Haushalt des Ministeriums einzusparen. Einnahmen werden nicht explizit genannt.
Durch den Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger um ca. 4.600 Euro, für die Wirtschaft um ca. 52.900 Euro und für die Verwaltung um ca. 135.800 Euro. Einmalige Anpassungskosten für die Verwaltung betragen 10.000 Euro (Länder) und 1.000 Euro (KfW). Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll zum 1. August 2027 in Kraft treten.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet und eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, jedoch wird das Ministerium dem Bundestag nach zwei vollen Förderjahren einen Bericht vorlegen. Der Entwurf setzt den Koalitionsvertrag um und ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Er führt zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen. Gleichstellungspolitisch ist das Gesetz ausgewogen. Nachhaltigkeitsaspekte werden berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf hochwertige Bildung, Beschäftigung und Verringerung von Ungleichheiten. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Klarstellung: Maßnahmen zur Vorbereitung auf hochschulische Abschlüsse (z.B. Zertifikate von Hochschulen) sind nicht nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig. Nur berufliche Aufstiegsfortbildungen werden unterstützt.
- Definition des Trägers: Träger einer Fortbildungsmaßnahme ist der Vertragspartner der Teilnehmerin oder des Teilnehmers oder bei schulischen Maßnahmen die Schule. Die Verantwortung für die Maßnahme und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten liegt beim Träger, auch wenn Kooperationspartner eingebunden sind.
- Eignung des Trägers: Öffentliche Träger oder private Träger unter staatlicher Aufsicht gelten ohne weitere Prüfung als geeignet. Andere private Träger müssen anerkannt sein oder ein Qualitätssicherungssystem anwenden.
- Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises: Familienangehörige und nahestehende Personen von Unionsbürgern mit Daueraufenthaltsrecht werden einbezogen, auch wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen. Gleichstellung gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein).
- Einbeziehung volljähriger Kinder: Volljährige Kinder von Ausländern mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z.B. nach § 36 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) werden förderberechtigt, sofern sie sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten.
- Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen: Leistungen privater Arbeitgeber für Fortbildungskosten werden nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet. Die Anrechnung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln bleibt bestehen.
- Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags: Der Zuschlag für Kinderbetreuung steigt auf 160 Euro pro Monat und Kind.
- Erhöhung der Förderhöchstbeträge: Der maximale Förderbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 auf 18.000 Euro. Für das Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten steigt der Förderrahmen auf 4.000 Euro.
- Erhöhung des Erlassanteils bei bestandener Prüfung: Nach erfolgreichem Abschluss werden auf Antrag 60 Prozent des noch nicht fälligen Restdarlehens erlassen (vorher etwa 50 Prozent).
- Inkrafttreten: Die Änderungen treten am 1. August 2027 in Kraft. Für begonnene Maßnahmen gelten Übergangsregelungen.
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.
| Table Media, 22.04.2026 | Aufstiegs-Bafög: Reformentwurf des BMBFSFJ schließt an Ampel-Plan an |
| Datum Referentenentwurf: | 20.04.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 15.07.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Ein neuer Gesetzentwurf stärkt die höherqualifizierende Berufsbildung und senkt die Kosten für Fortbildungen. Zudem sollen Alleinerziehende mit Betreuungspflichten künftig noch besser finanziell unterstützt werden.
Mit dem Referentenentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBGÄndG) sollen die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung erneut gestärkt werden. Die Kosten der Teilnahme an geförderten Fortbildungsmaßnahmen nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden. Damit sollen die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden. Erweiterungen des Förderrahmens beim Maßnahmenbeitrag sollen Preisanstiegen bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Materialkosten für das Prüfungsstück Rechnung tragen. Es werden zudem Anreize durch weitere finanzielle Erleichterungen bei Bestehen der Fortbildungsprüfung gesetzt. Zusätzlich sollen Alleinerziehende mit Betreuungspflichten in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen noch besser unterstützt werden.
Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet. Damit wird zugleich einem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Februar 2022 Rechnung getragen.
Das Gesetz enthält darüber hinaus gesetzliche Klarstellungen zum Anwendungsbereich des AFBG sowie zum Träger einer Fortbildungsmaßnahme.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht we-
sentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen. Der Entwurf erfolgt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Der Referentenentwurf datiert auf den 20.04.2026. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt an, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) den Entwurf im April 2026 im Rahmen der Verbändebeteiligung zugeleitet hat. Die meisten Stellungnahmen datieren auf den 18.05.2026, eine Stellungnahme auf den 13.05.2026 und eine auf den 30.04.2026. Damit lässt sich für die Beteiligungsphase ein Zeitraum von etwa 3 bis 4 Wochen zwischen Vorlage des Entwurfs und Abgabe der Stellungnahmen berechnen. Weitere explizite Angaben zum Start oder zur Frist der Beteiligung machen die Absender nicht.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Referentenentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist überwiegend positiv. Die geplanten Verbesserungen – insbesondere die Anhebung der Förderhöchstsätze, der erhöhte Darlehenserlass und die Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags – werden von nahezu allen Verbänden begrüßt. Gleichzeitig wird von verschiedenen Seiten auf Nachbesserungsbedarf hingewiesen, etwa hinsichtlich der Förderung von Zweitfortbildungen, der Entbürokratisierung, der Flexibilisierung von Lernformaten und der Ausweitung der Förderfähigkeit auf weitere Qualifizierungsangebote. Die Kritikpunkte unterscheiden sich je nach Verband und Interessenlage, wobei Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungsverbände und kommunale Spitzenverbände unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Meinungen im Detail
1. Verbesserungen bei Förderleistungen und Zugang
Die geplanten Erhöhungen der Förderhöchstsätze, des Darlehenserlasses und des Kinderbetreuungszuschlags werden von allen Verbänden ausdrücklich begrüßt. Arbeitgeberverbände (BDA), Bildungsverbände (BBB, VDP, DGWF), Kammern (DIHK, ZDH) und der Deutsche Landkreistag sehen darin eine wichtige Entlastung der Teilnehmenden und einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Aufstiegsfortbildung. Auch das Kompetenzzentrum Jugend-Check hebt die positiven Auswirkungen für junge Menschen hervor.
2. Kritik an verbleibenden Zugangshürden und Förderlücken
Gewerkschaften (DGB), Bildungsverbände (BBB, VDP) und die DGWF kritisieren, dass zentrale Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt werden. Insbesondere die fehlende Förderung einer zweiten Aufstiegsfortbildung auf gleicher Stufe, die unzureichende Unterhaltsförderung (vor allem für Teilzeitmaßnahmen), der weiterhin bestehende Eigenanteil von 20 Prozent und die eingeschränkte Förderfähigkeit über die gesamte Maßnahmedauer werden als Zugangshürden benannt. Die DGWF fordert zudem die Anerkennung von Hochschulzertifikaten und weiteren Weiterbildungsformaten als förderfähig, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen. Der ZDH und der DGB fordern eine automatische Anpassung der Förderrahmen an die Preisentwicklung und eine Ausweitung der Förderung auf weitere Zielgruppen.
3. Flexibilisierung und Digitalisierung
Kammern (DIHK, ZDH), Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Landkreistag und Bildungsverbände fordern eine stärkere Flexibilisierung der Fortbildungsdichte und der Unterrichtsformate, insbesondere zur Ermöglichung digitaler und berufsbegleitender Lernangebote. Die DIHK kritisiert die fehlende Einbeziehung moderner Lernformate wie Online-Lernen und fordert eine flexiblere Ausgestaltung der Unterrichtsstunden. Der Deutsche Landkreistag und der ZDH heben die Notwendigkeit der vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und des Bürokratieabbaus hervor, insbesondere im Hinblick auf Schnittstellen zur KfW-Bank und die Nachweisführung.
4. Rechtsklarheit und Trägereigenschaft
Die Klarstellung zum Ausschluss hochschulrechtlich geregelter Abschlüsse und die Definition förderfähiger Maßnahmen und Träger werden von Kammern, Arbeitgeberverbänden und dem Landkreistag begrüßt. Gleichzeitig wird von mehreren Seiten (BDA, DIHK, Landkreistag) gefordert, weitere Rechtsklarheit zu schaffen und die Anrechnung von Arbeitgeberleistungen eindeutig zu regeln, um Doppelförderungen zu vermeiden.
5. Spezifische Zielgruppen
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hebt die positiven Auswirkungen der Reformen für junge Menschen hervor, insbesondere durch die Erhöhung der Förderbeträge und des Darlehenserlasses. Die DGWF betont die Bedeutung der Integration von Menschen mit ausländischen Abschlüssen und die Förderung von Anschlussqualifizierungen in sozialen und Gesundheitsberufen.
6. Verfassungsrechtliche Bedenken
In keiner der vorliegenden Stellungnahmen werden explizit verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert.
„Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet, die Attraktivität der Aufstiegsfortbildung zu steigern, finanzielle Belastungen zu reduzieren und lebensbegleitendes Lernen zu stärken. Der Verband begrüßt insbesondere die praxisnahen Verbesserungen für berufsbegleitend Lernende und sieht in dem Entwurf einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen und durchlässigen Weiterbildungslandschaft.“
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V. bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sehr positiv. Der Verband hebt hervor, dass die geplanten Maßnahmen die Flexibilität und Durchlässigkeit der beruflichen Weiterbildung stärken und finanzielle Hürden für Teilnehmende senken. Besonders begrüßt werden die Anhebung der Förderhöchstsätze, die Erhöhung des Darlehenserlasses und der Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen. Diese Änderungen kommen insbesondere berufsbegleitend Lernenden und Fernstudierenden zugute, da sie die Vereinbarkeit von Weiterbildung, Beruf und Familie verbessern und die Motivation zur Teilnahme an Fortbildungen erhöhen. Der Verband fordert darüber hinaus, künftig auch hochwertige Qualifizierungsangebote außerhalb klassischer öffentlich-rechtlicher Abschlüsse stärker zu berücksichtigen und förderfähig zu machen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Anhebung der Förderhöchstsätze, 2) der Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen, 3) die Bedeutung für Fernunterricht und lebensbegleitendes Lernen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen Schritt zur Stärkung der beruflichen Aufstiegsfortbildung dar. Damit er seine volle Wirkung entfalten kann und der Zugang tatsächlich erleichtert wird, braucht es einen verlässlichen und bedarfsgerechten Ausbau der Förderung.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands der Träger der beruflichen Bildung (BBB) und des Verbands Deutscher Privatschulverbände (VDP) bewertet den Entwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) grundsätzlich positiv, da er die finanzielle Förderung für Teilnehmende verbessert und die Attraktivität der beruflichen Aufstiegsfortbildung steigert. Besonders hervorgehoben werden die Erhöhung der förderfähigen Gebühren, der Bestehenserlass und der Kinderbetreuungszuschlag sowie der Wegfall der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen. Kritisiert werden jedoch verbleibende Zugangshürden, insbesondere der Eigenanteil von 20 Prozent, die unzureichende Unterhaltsförderung (insbesondere für Teilzeitmaßnahmen), die unklare Förderfähigkeit über die gesamte Maßnahmedauer und die eingeschränkte Förderung von Zweitfortbildungen auf gleicher DQR-Stufe (Deutscher Qualifikationsrahmen). Ausführlich thematisiert werden die Forderung nach einer weiteren Senkung des Eigenanteils, die Ausweitung und Erhöhung der Unterhaltsförderung und Kinderbetreuungszuschläge sowie die Notwendigkeit klarer Regelungen zur durchgehenden Förderfähigkeit bis zum tatsächlichen Ende der Maßnahme.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Vorhaben der Bundesregierung die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) anzuheben, ist angesichts der gestiegenen Prüfungs- und Kursgebühren nachvollziehbar und richtig. Höhere Fördersätze entlasten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie können Anreize für Beschäftigte schaffen, an einer Aufstiegsfortbildung teilzunehmen.“
Die Stellungnahme bewertet die geplante Erhöhung der Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) grundsätzlich positiv. Die Bundesregierung möchte die Fördersätze für berufliche Aufstiegsfortbildungen anheben, um gestiegene Kurs- und Prüfungsgebühren auszugleichen und Anreize für Beschäftigte zu schaffen, sich weiterzubilden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch höhere Zuschüsse für Kurs-, Prüfungsgebühren und das Meisterstück, sowie ein erhöhter Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende. 2) Die Verbesserung der Anreize durch einen höheren Darlehenserlass bei bestandener Prüfung (60 % statt 50 %). 3) Die vollständige Anrechnung freiwilliger Arbeitgeberzuschüsse, ohne dass diese auf die Förderung angerechnet werden, sowie die Forderung nach zinsfreien Darlehen analog zum BAföG für Studierende. Ausführlich thematisiert werden außerdem die Schaffung von Rechtsklarheit bei förderfähigen Maßnahmen und Trägern sowie der Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Durchführung von Vollzeitmaßnahmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DGWF sieht in der Novellierung des AFBG eine zukunftsweisende Möglichkeit, die berufliche Weiterbildung an die aktuellen Anforderungen von Teilnehmenden, Hochschulen, Wirtschaft und öffentlichem Sektor anzupassen.“
Die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF) begrüßt die geplante Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ausdrücklich. Sie betont, dass die aktuelle Definition von förderfähigen Abschlüssen zu eng gefasst ist, da sie sich hauptsächlich auf öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsabschlüsse beschränkt. Die DGWF fordert, dass auch Hochschulzertifikate und andere von Hochschulen angebotene Weiterbildungsformate als förderfähig anerkannt werden. Dies würde die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Weiterbildung stärken und die Anpassungsfähigkeit der Fachkräfte an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Anerkennung von Hochschulzertifikaten, die Förderung von Anschlussqualifizierungen (z.B. in Sozialer Arbeit, Pflege, Gesundheitsberufen) und die Integration von Menschen mit ausländischen Abschlüssen in den deutschen Arbeitsmarkt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DIHK befürwortet daher, dass der Entwurf Leistungsverbesserungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen vorsieht und damit die Attraktivität der Höheren Berufsbildung insgesamt weiter erhöht wird. Der vorliegende Referentenentwurf lässt aber Verbesserungen vermissen, die schon länger als Optionen diskutiert werden, wie zum Beispiel eine weitere Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG) grundsätzlich positiv. Das AFBG ist ein zentrales Förderinstrument zur Unterstützung von Fachkräften in der Höheren Berufsbildung, das laut DIHK-Studie bereits von über der Hälfte der IHK-geprüften Absolventen genutzt wird. Die DIHK begrüßt die geplanten Leistungsverbesserungen, wie die Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags und des Erlasses von Restdarlehen, sowie die Klarstellungen zum Anwendungsbereich und zur Definition von Bildungsträgern. Kritisch sieht sie jedoch die weiterhin fehlende Flexibilisierung der Fortbildungsdichte, die neuen unbestimmten Rechtsbegriffe und die mangelnde Einbeziehung moderner Lernformate wie Online-Lernen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Notwendigkeit einer flexibleren Ausgestaltung der Fortbildungsdichte und Unterrichtsstunden, um bürokratische Hürden zu senken und digitale Formate zu ermöglichen; (2) die Klarstellung zur Trägereigenschaft und die Vereinfachung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen; (3) weitergehende Reformvorschläge zur Attraktivitätssteigerung des Aufstiegs-BAföG, etwa durch Schließen von Förderlücken zum klassischen BAföG, Digitalisierung der Verwaltung und bessere Transparenz im Vollzug.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das 5. AFBG-Änderungsgesetz lässt sich maximal als zaghafter Einstieg in die vereinbarten Vorhaben zur Reform des Aufstiegs-BAföGs bewerten, was zumindest die Erhöhung der maximalen Förderbeträge und des Darlehenserlasses bei bestandener Prüfung anbelangt.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG) als unzureichend. Der Entwurf sieht vor allem eine Erhöhung der Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie des Darlehenserlasses vor, setzt jedoch zentrale Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht um. Besonders kritisiert werden das Ausbleiben neuer Unterstützungsinstrumente für Teilzeitmaßnahmen, die fehlende Förderung einer zweiten Aufstiegsfortbildung für sogenannte Mangelberufe und die mangelnde Entlastung der Teilnehmenden trotz höherer Förderbeträge. Positiv bewertet der DGB die Klarstellung der Förderfähigkeit, die Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags und die Neuregelung arbeitgeberfinanzierter Zuschüsse. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen, 2) Die Auswirkungen der Erhöhung der Förderrahmen auf die tatsächlichen Kosten für Teilnehmende, 3) Die Notwendigkeit struktureller Weiterentwicklungen des AFBG, um die Attraktivität und Wirksamkeit beruflicher Fortbildungen nachhaltig zu stärken.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehenen Änderungen des AFBG sind daher in ihrer grundsätzlichen Zielrichtung positiv zu bewerten.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), insbesondere die Stärkung der höherqualifizierenden beruflichen Bildung als Beitrag zur Sicherung von Fachkräften im ländlichen Raum. Besonders hervorgehoben werden die Klarstellung zum Ausschluss hochschulrechtlich geregelter Abschlüsse, die Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung sowie die Notwendigkeit, neben Prüfungsgebühren auch Prüfungsnebenkosten förderfähig zu machen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ausführlich thematisiert werden zudem die Risiken von Doppelförderungen bei Arbeitgeberleistungen, der Wunsch nach weiterem Bürokratieabbau (insbesondere beim Teilnahmenachweis) und die Bedeutung der vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsprozesse, insbesondere der IT-Schnittstellen zur KfW-Bank.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Erhöhung der finanziellen Fördermaßnahmen kann bewirken, dass die Attraktivität der Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen gesteigert wird und sich langfristig bessere berufliche Chancen für sie eröffnen, wie z.B. der Weg in die Selbstständigkeit oder die Berechtigung zu einem Hochschulstudium.“
Die Stellungnahme des Kompetenzzentrums Jugend-Check bewertet den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) hinsichtlich seiner Auswirkungen auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Das Gesetz zielt darauf ab, die finanzielle Förderung für Aufstiegsfortbildungen zu verbessern, indem der maximale Förderbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und für das Meisterstück von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht wird. Zudem soll der Erlassbetrag für das Darlehen bei bestandener Prüfung von 50 auf 60 Prozent steigen. Diese Maßnahmen sollen finanzielle Hürden abbauen, die Attraktivität der Aufstiegsfortbildung steigern und jungen Menschen bessere berufliche Chancen eröffnen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die deutliche Erhöhung der finanziellen Förderbeträge, 2) Die Erhöhung des Darlehensteilerlasses bei bestandener Prüfung, 3) Die erwartete Steigerung der Attraktivität und Zugänglichkeit von Aufstiegsfortbildungen für junge Menschen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt enthält der Referentenentwurf damit Regelungen, die geeignet sind, die Höhere Berufsbildung und die Fachkräftesicherung im Handwerk weitergehend zu stärken. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt daher das Gesetzgebungsvorhaben grundsätzlich. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Referentenentwurf des BMBFSFJ hinter den Erwartungen des Handwerks zurückbleibt.“
Die Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Referentenentwurf für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBG-ÄndG) bewertet die geplanten Änderungen grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der ZDH betont die zentrale Rolle beruflich hochqualifizierter Fach- und Führungskräfte für das Handwerk und die Bedeutung der Höheren Berufsbildung. Der Entwurf sieht Verbesserungen wie höhere Förderrahmen, einen erhöhten Darlehenserlass und die Nichtanrechnung von Arbeitgeberleistungen vor. Allerdings kritisiert der ZDH, dass zentrale Forderungen des Handwerks, wie die Förderung einer zweiten Aufstiegsfortbildung auf gleicher Stufe und eine weitergehende Entbürokratisierung, nicht ausreichend umgesetzt werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit, die Förderung einer zweiten Aufstiegsfortbildung auf gleicher Stufe unabhängig von sogenannten Mangelberufen zu ermöglichen, 2) die Forderung nach einer automatischen Anpassung der Förderrahmen an die Preisentwicklung, und 3) die Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse im Vollzug des AFBG. Fachbegriffe wie AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, auch bekannt als Aufstiegs-BAföG) und KfW-Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergünstigte Bildungsdarlehen) werden erläutert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.