2. Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

| Offizieller Titel: | Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 06.05.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Aktualisierung des Bundesbedarfsplans für den Ausbau des deutschen Stromübertragungsnetzes, um den steigenden Strombedarf und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Zuge der Energiewende zu bewältigen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu werden 45 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und 13 bestehende geändert. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben werden festgestellt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Veränderungen in der Stromerzeugungsstruktur durch den Ausstieg aus Kernenergie und Kohle sowie auf den steigenden Bedarf an erneuerbaren Energien. Die zusätzlichen Maßnahmen wurden im Netzentwicklungsplan Strom (NEP 2023-2037/2045) bestätigt, konnten aber in der letzten Legislaturperiode nicht mehr ins Gesetz aufgenommen werden. Um Planungsabbrüche zu vermeiden und die Klimaziele (insbesondere SDG 7 und SDG 13 der UN-Agenda 2030) zu erreichen, ist eine schnelle Aktualisierung des Bundesbedarfsplans notwendig.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche jährliche Ausgaben von ca. 0,24 Millionen Euro (insbesondere für das Bundesverwaltungsgericht von 2030 bis 2036). Für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten, vielmehr wird deren jährlicher Erfüllungsaufwand um ca. 2,8 Millionen Euro reduziert. Für die Übertragungsnetzbetreiber werden einmalige Investitionskosten von geschätzt 44,652 Milliarden Euro über mehrere Jahre erwartet. Einnahmen werden nicht explizit genannt. Die Kosten für den Netzausbau wirken sich auf die Netzentgelte aus, könnten diese aber langfristig durch geringere Engpassmanagementkosten entlasten.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, um einen reibungslosen Netzausbau und die Erreichung der Klimaziele zu gewährleisten. Er vereinfacht und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren, indem länderübergreifende und grenzüberschreitende Projekte zentral bei der Bundesnetzagentur gebündelt werden. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Wirtschaft wird um ca. 138.720 Euro jährlich entlastet. Eine Evaluierung erfolgt durch die regelmäßige Aktualisierung des Bundesbedarfsplans. Zielkonflikte mit anderen Nachhaltigkeitszielen werden durch Umweltprüfungen adressiert. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht enthalten):
- Aufnahme neuer und bestätigter Wechselstrom- und Gleichstromvorhaben in den Bundesbedarfsplan, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit von der Bundesnetzagentur festgestellt wurde.
- Zusammenfassung von Maßnahmen mit gemeinsamem energiewirtschaftlichem Zweck zu Vorhaben.
- Berücksichtigung der Umweltberichte der Bundesnetzagentur bei Änderungen des Bundesbedarfsplans zur Sicherstellung der Umweltvorsorge.
- Festlegung der Netzverknüpfungspunkte (Anfangs-, Zwischen- und Endpunkte) der Vorhaben als verbindlich.
- Für neu zu errichtende Umspannwerke wird ein Suchraum festgelegt, der genaue Standort wird erst in späteren Planungsstufen bestimmt.
- Keine verbindliche Festlegung im Bundesbedarfsplan über die Ausführung als Netzoptimierung, Netzverstärkung, Netzausbau oder den genauen Verlauf der Trassen – dies wird in späteren Verfahren entschieden.
- Für neue Gleichstromleitungen, die ab Inkrafttreten erstmals aufgenommen werden, wird der Vorrang für Erdkabel aufgehoben; diese sind grundsätzlich als Freileitung zu errichten, außer bei Bündelung mit bereits als Erdkabel geplanten Leitungen.
- Ziel der Freileitungsregelung ist die Kosteneffizienz und Senkung der Netzentgelte.
- Für bestimmte neue Vorhaben beginnen Fristen nach NABEG mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Zu einzelnen Vorhaben (Auswahl, jeweils wesentliche Punkte):
- Vorhaben 10: Neue Umspannwerke im Suchraum Söllingen/Schöningen und Liebenburg/Schladen-Werla.
- Vorhaben 32: Neue Höchstspannungsleitung und neue Umspannwerke in Simbach am Inn/Kirchdorf am Inn/Wittibreut und Burghausen/Mehring/Marktl/Haiming.
- Vorhaben 48, 49, 49a: Anpassung der Trassenführung, Festlegung neuer verbindlicher Punkte, teilweise Bündelung mit anderen Vorhaben, Pilotprojekt für verlustarme Übertragung.
- Vorhaben 56, 73, 85, 86, 87, 88: Anpassung von Netzverknüpfungspunkten, teilweise neue Umspannwerke, teilweise länderübergreifend oder grenzüberschreitend.
- Vorhaben 93, 98, 99, 100, 101, 102, 103: Neue oder angepasste Höchstspannungsleitungen, teilweise neue Umspannwerke, teilweise Interkonnektoren zu Nachbarländern.
- Vorhaben 104–143: Weitere neue oder angepasste Höchstspannungsleitungen und Umspannwerke in verschiedenen Regionen Deutschlands, viele mit Suchraumregelung für die Umspannwerke.
- Mehrere Vorhaben als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet.
- Mehrere Pilotprojekte für verlustarme Übertragung hoher Leistung über große Entfernung.
- Für einige Vorhaben Vorrang für Erdverkabelung oder explizite Ausführung als Freileitung zur Kostensenkung.
- Für einige Vorhaben wird auf eine Bundesfachplanung verzichtet, um die Umsetzung zu beschleunigen.
- Für bestimmte Vorhaben sind neue Konverter zur Umwandlung von Stromarten geplant.
- Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar nach Verkündung, um Planungssicherheit für die Netzausbauvorhaben zu schaffen.
Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf aktualisiert und erweitert den Bundesbedarfsplan um zahlreiche neue und angepasste Stromleitungsprojekte und Umspannwerke, legt verbindliche Netzverknüpfungspunkte fest, regelt die bevorzugte Bauweise (Freileitung/Erdkabel), fördert Kosteneffizienz und beschleunigt die Umsetzung wichtiger Netzausbauprojekte.
| Datum erster Entwurf: | 20.03.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 29.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„ Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt, der derzeit ressortabgestimmt wird.
Das Gesetz dient dazu, die Übertragungsnetze bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt auszubauen.
Der Entwurf enthält die Maßnahmen, die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigt wurden und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere in den ersten beiden Entwürfen der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten sind. Umfasst sind 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben.
Die Bundesregierung stärkt mit dem Gesetzesentwurf die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus werden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen jedoch eine Umsetzung als Freileitung vor. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz als Freileitung umgesetzt werden. Dadurch sind Einsparungen in Höhe von etwa 5,6 Milliarden Euro zu erwarten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes können die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen. Ziel ist, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch werden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen (sog. Redispatchkosten) gesenkt.
Länder und Verbände können bis zum 21.4.2026 Stellungnahmen abgeben.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„In den Gesetzentwurf sind die Planungen der regelzonenverantwortlichen Übertragungs-
netzbetreiber insoweit eingeflossen, als sie Gegenstand des NEP 20232037/2045 sind. Der NEP wurde von der Bundesnetzagentur gemäß § 12c Absatz 4 EnWG am 1. März 2024 bestätigt und der Bundesregierung gemäß § 12e Absatz 1 Satz 1 EnWG als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorgelegt.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die Beteiligungsphase zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes wurde von mehreren Absendern als sehr kurz kritisiert. Laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hessen e.V. (BUND Hessen) wurde der Gesetzentwurf am Nachmittag des 17.04.2026 an die Akteure versendet, mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 21.04.2026, was effektiv nur zwei Arbeitstage bedeutete. Der NABU spricht von einer Frist von 2,5 Werktagen. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) gibt an, dass weniger als drei Werktage über ein Wochenende zur Verfügung standen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren explizit die sehr kurze Rückmeldefrist. Copenhagen Infrastructure Partners (CIP) bestätigt eine Konsultationsfrist bis 21.04.2026. Das Eingangsdatum der Aufforderung wird von einigen Akteuren mit dem 17.04.2026 angegeben. Insgesamt ergibt sich aus den Angaben, dass die Beteiligungsphase weniger als drei Werktage umfasste, was von vielen als unzureichend und undemokratisch bewertet wird.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Gesetzentwurf ist überwiegend kritisch, insbesondere hinsichtlich der geplanten Abschaffung des Erdkabelvorrangs zugunsten eines Vorrangs für Freileitungen bei neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ). Viele Stellungnahmen betonen die Risiken für Akzeptanz, Investitionssicherheit, Umwelt- und Naturschutz sowie die langfristigen Kostenfolgen. Während einige Akteure, insbesondere Netzbetreiber und Teile der Industrie, die Beschleunigung und Kosteneffizienz des Netzausbaus begrüßen, sehen zahlreiche Verbände aus den Bereichen Umwelt, Mittelstand, Gewerkschaften und kommunale Interessen erhebliche Defizite im Verfahren, in der Berücksichtigung von Alternativen und in der gesellschaftlichen Akzeptanz. Die sehr kurze Frist zur Stellungnahme wird von fast allen kritischen Stimmen als gravierender Mangel hervorgehoben.
Meinungen im Detail
1. Beteiligungsprozess und Fristsetzung
Die Kritik an der extrem kurzen Beteiligungsphase ist ein zentrales Thema, insbesondere bei Umweltverbänden (BUND Hessen, NABU, BUND, DGS), Mittelstandsunternehmen (egeplast, WKT), Gewerkschaften (DGB), der DENEFF und weiteren NGOs. Die Frist von nur zwei bis drei Werktagen wird als undemokratisch, intransparent und als Hinderung einer fundierten Beteiligung bewertet. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund und weitere Akteure kritisieren die fehlende Möglichkeit zur umfassenden Konsultation.
2. Erdkabelvorrang vs. Freileitungsvorrang
Die geplante Abschaffung des Erdkabelvorrangs wird von Kabelherstellern (Prysmian, NKT, egeplast, WKT, KRV, Borealis), Umweltverbänden (BUND, NABU, BUND Hessen, BBN), kommunalen Verbänden (DStGB), Mittelstand und Windenergieverbänden (WVW, BWE) überwiegend abgelehnt. Sie argumentieren, dass Erdkabel zur gesellschaftlichen Akzeptanz, zur Beschleunigung der Verfahren, zur Investitionssicherheit und zum Schutz kritischer Infrastruktur beitragen. Die Vorteile von Erdkabeln werden in Bezug auf Akzeptanz, Betriebssicherheit, Schutz vor Sabotage und langfristige Wirtschaftlichkeit betont. Netzbetreiber (TenneT, TransnetBW, 50Hertz, Amprion) und einige Industrieverbände (VKU, DIHK, DGB, BWE, BAUINDUSTRIE) befürworten hingegen den Vorrang für Freileitungen, da diese aus ihrer Sicht kosteneffizienter, schneller zu realisieren und technisch verfügbarer sind. Der Bauernverband hebt die negativen Auswirkungen von Erdkabeln auf landwirtschaftliche Flächen hervor und spricht sich für Freileitungen aus, fordert aber höhere und wiederkehrende Entschädigungen.
3. Planungs- und Investitionssicherheit
Viele Stellungnahmen aus der Industrie (Kabelhersteller, Bauindustrie, ZVEI, Rohrleitungsbauverband, Borealis) warnen vor den negativen Folgen häufiger Systemwechsel und gesetzlicher Unsicherheiten für Investitionen, Lieferketten und die Innovationskraft. Sie fordern einen stabilen, konsistenten und langfristig verlässlichen Rechtsrahmen. Die BAUINDUSTRIE, ZVEI und der Rohrleitungsbauverband betonen, dass kurzfristige Richtungswechsel die volkswirtschaftlichen Kosten erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden können.
4. Umwelt- und Naturschutz
Umweltverbände (BUND, BUND Hessen, NABU, BBN) kritisieren die Privilegierung des Netzausbaus gegenüber Umwelt- und Naturschutzbelangen. Sie bemängeln die Aufnahme zahlreicher neuer Projekte ohne ausreichende Alternativenprüfung, die Schwächung der Strategischen Umweltprüfung (SUP), die Verstetigung von Ausnahmen beim Artenschutz und die mangelnde Kompatibilität mit EU-Recht. Die Bevorzugung von Freileitungen wird aus Sicht des Naturschutzes als problematisch bewertet, da sie zu stärkeren Eingriffen in Landschaft und Biodiversität führen kann.
5. Alternativenprüfung, Effizienz und Flexibilität
Viele NGOs, Umweltverbände und die DENEFF kritisieren, dass der Gesetzentwurf keine systematische Prüfung von Alternativen wie Energieeffizienz, Flexibilitätsoptionen, regionale Strommärkte, Batteriespeicher oder netzdienliche Betriebsweisen vorsieht. Das Prinzip 'Efficiency First' wird von BUND, DENEFF und weiteren als nicht umgesetzt angesehen. Auch die DGS und Prof. Jarass fordern eine stärkere Berücksichtigung von Flexibilitätsoptionen und eine realistische Modellierung des Strombedarfs.
6. Kosten, Netzentgelte und Wirtschaftlichkeit
Die Kostenfolgen des Netzausbaus werden von Industrieverbänden (DIHK), Prof. Jarass und Umweltverbänden kritisch hinterfragt. Es wird gefordert, die Auswirkungen auf Netzentgelte transparent und nachvollziehbar auszuweisen. Jarass warnt vor einer massiven Steigerung der Netzentgelte und schlägt eine temporäre Senkung der Ausbauziele vor. Die DIHK fordert die Übernahme von Umlagen in den Bundeshaushalt und eine effizientere Nutzung bestehender Netze. Die VKU, TenneT und weitere Netzbetreiber betonen hingegen die Kostenvorteile von Freileitungen und die Notwendigkeit, Systemkosten zu senken.
7. Akzeptanz, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtssicherheit
Die Bedeutung gesellschaftlicher Akzeptanz und einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung wird von vielen Akteuren hervorgehoben (Prysmian, NKT, DStGB, BWE, BUND, egeplast, WKT, BBN, NABU). Die Verkürzung der Beteiligungsfristen und die fehlende Alternativenprüfung werden als Risiken für Akzeptanz und Rechtssicherheit gesehen. Kommunale Verbände und Unternehmen betonen die Bedeutung von Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Akzeptanz vor Ort.
8. Spezifische technische und rechtliche Aspekte
Netzbetreiber und Industrieverbände (TenneT, TransnetBW, 50Hertz, Amprion) sprechen sich gegen die Bündelung von Freileitungen und Erdkabeln in derselben Trasse aus und fordern rechtliche Klarstellungen zu naturschutzrechtlichen Ausnahmeprüfungen. Copenhagen Infrastructure Partners kritisiert die Anwendung des Freileitungsvorrangs auf Interkonnektor-Projekte mit Seekabeln und fordert eine präzisierende Gesetzesänderung. Der Bauernverband fordert einheitliche Entschädigungssysteme und verbindliche Bodenschutzkonzepte.
9. Synchronisierung von Netzausbau und erneuerbaren Energien
Der BWE, VKU und weitere Akteure betonen die Notwendigkeit, Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien stärker zu synchronisieren, um Engpässe und unnötige Kosten zu vermeiden. Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke lehnt hingegen eine Synchronisierung mit dem konventionellen Netzausbau ab.
10. Bewertung der Gesetzessystematik und Einzelfragen
Mehrere Stellungnahmen (u.a. BAUINDUSTRIE, ZVEI, Rohrleitungsbauverband, Borealis) kritisieren die Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen HGÜ-Vorhaben und die daraus resultierenden Unsicherheiten. Einzelne Netzbetreiber und Unternehmen machen konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Projekten und fordern Klarstellungen zu Suchräumen, Kennzeichnungen und technischen Details.
„Die Entscheidung, welche Technologie für ein Vorhaben umgesetzt werden muss, muss im Bundesbedarfsplan getroffen werden und darf nicht dem einzelnen Verfahren überlassen werden.“
Die Stellungnahme von 50Hertz bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). 50Hertz begrüßt die geplanten Anpassungen, insbesondere die Einführung eines Vorrangs für Freileitungen (Überlandleitungen) bei neuen landseitigen Gleichstromprojekten, was als Beitrag zur Kosteneffizienz und zur Beschleunigung der Energiewende gesehen wird. Kritisch sieht 50Hertz jedoch die Regelung zur Bündelung von Freileitungen und Erdkabeln in derselben Trasse, da dies aus technischen, wirtschaftlichen und kommunikativen Gründen problematisch sei. Die Stellungnahme fordert, dass die Entscheidung über die zu verwendende Technologie (Freileitung oder Erdkabel) im Bundesbedarfsplan und nicht im Einzelfall getroffen werden soll. Zudem wird eine rechtliche Klarstellung zum Verhältnis des Freileitungsvorrangs zu naturschutzrechtlichen Ausnahmeprüfungen angeregt. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Ablehnung der Bündelungsregelung zwischen Freileitung und Erdkabel, 2) Die Forderung nach rechtlicher Klarstellung bei naturschutzrechtlichen Prüfungen, und 3) Konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Netzausbauvorhaben (z.B. Streichung oder Anpassung von Projekten im Anhang des Gesetzes).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein zeitnahes Inkrafttreten wird seitens Amprion ausdrücklich unterstützt, um entsprechende Planungs- und Rechtssicherheit für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Vorhaben zu gewährleisten“
Die Amprion GmbH, ein Übertragungsnetzbetreiber mit Verantwortung für Regelzonen, bewertet den Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt werden die klaren und verbindlichen Vorgaben zur Wahl der Übertragungstechnologie (Erdkabel oder Freileitung) innerhalb eines Vorhabens, was Planungssicherheit schafft. Amprion spricht sich dafür aus, dass für Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) grundsätzlich Freileitungen vorgesehen werden, mit Ausnahmen für Offshore-Anbindungsleitungen, da hier die bisherige Gleichstellung der technischen Alternativen bewährt ist. Kritisch sieht Amprion die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Bündelung mit Erdkabelvorhaben von der Freileitungsvorgabe abzuweichen, da dies zu technischen, wirtschaftlichen und kommunikativen Nachteilen führen würde. Zudem wird angeregt, das Verhältnis des Freileitungsvorrangs zu arten- und gebietsschutzrechtlichen Ausnahmeprüfungen gesetzlich klarzustellen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer eindeutigen Festlegung der Übertragungstechnologie pro Vorhaben, 2) Die Ausnahmen für Offshore-Anbindungsleitungen und deren Begründung, 3) Die Problematik und Ablehnung der Bündelung von Freileitungs- und Erdkabelvorhaben im selben Trassenbereich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im 2. Gesetz kann man nun nicht hingehen und pauschal von Erdverkabelung auf Freileitung zu wechseln. Dies macht technisch und wirtschaftlich keinen Sinn!“
Die Borealis Polymere GmbH äußert sich zum Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Borealis ist ein Hersteller von Polyethylen und Polypropylen, die für Kunststoffrohre verwendet werden, und arbeitet eng mit dem Kunststoffrohrverband zusammen. Die Stellungnahme kritisiert die geplante Änderung, die einen Wechsel von Erdverkabelung zu Freileitung vorsieht. Borealis betont, dass die Industrie in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen getätigt hat, um den Bedarf an Erdkabeln zu decken, da diese ursprünglich bevorzugt wurden, um Konflikte und Verzögerungen zu vermeiden. Ein pauschaler Wechsel zu Freileitungen wird als technisch und wirtschaftlich unsinnig abgelehnt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, bereits geplante und genehmigte Projekte wie vorgesehen umzusetzen, 2) die Forderung nach einer realistischen und mit Sicherheitsreserven versehenen Strombedarfsermittlung bis 2045, und 3) die Warnung, dass häufige Systemwechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitung die Kosten erhöhen und die technische sowie wirtschaftliche Machbarkeit beeinträchtigen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BUND Hessen betrachtet die Vorgehensweise als undemokratisch, intransparent und der Akzeptanz des Netzausbaus nicht förderlich. Die Vorlage entwertet faktisch die noch ausstehende Konsultation des 2. Entwurfs des Netzentwicklungsplans und beruht auf einer rechtswidrigen Vorgehensweise. Der Gesetzentwurf trägt nicht zu dem Ziel einer bezahlbaren, wirtschaftlichen und sozial verträglichen Stromversorgung bei, entgegen den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Hessen e.V. (BUND Hessen) lehnt den Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes ab. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf auf überdimensionierten Netzausbau setzt, ohne Alternativen wie dezentrale Strommärkte, regionale Ausgleichsmechanismen oder netzdienlichen Betrieb von Batteriespeichern ausreichend zu berücksichtigen. Die Frist zur Stellungnahme war mit nur zwei Arbeitstagen viel zu kurz, was als undemokratisch und intransparent bewertet wird. Die Kostenprognosen für den Netzausbau werden als nicht belastbar angesehen und es wird vor erheblichen Mehrkosten für Verbraucher gewarnt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende Einbeziehung von Alternativen zum Netzausbau, wie regionale Strommärkte, Spitzenlastkappung und Energy Sharing (gemeinsame Nutzung von Energie in lokalen Gemeinschaften); 2) Die Kritik an der Überdimensionierung des Offshore-Windenergieausbaus und der damit verbundenen Umwelt- und Kostenauswirkungen; 3) Die Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung des Strommarktmodells, das derzeit zentrale, großskalige Lösungen bevorzugt und dezentrale, flexible Ansätze benachteiligt. Fachbegriffe wie NEP (Netzentwicklungsplan), EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), HGÜ (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) und PCI (Projects of Common Interest) werden erläutert. Der BUND fordert eine stärkere Berücksichtigung dezentraler Lösungen, eine Kosten-Nutzen-Analyse für Netzausbaumaßnahmen und eine transparente, demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (2025) erfüllt die Anforderungen einer kosten- und ressourceneffizienten Energiewende nicht, die entsprechend auch auf eine Minimierung der Umweltauswirkungen abzielen muss. Wir fordern daher eine Überarbeitung der Stromnetzplanung.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt den Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes ab. Die Stellungnahme verweist auf die ausführliche Kritik am Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045 (Version 2025). BUND kritisiert, dass der Netzausbau nicht ausreichend auf Alternativen wie Speichertechnologien, Energieeffizienz und dezentrale Lösungen setzt. Es fehle eine systematische Prüfung von Alternativen, eine Kosten-Nutzen-Analyse und die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, das Prinzip 'Efficiency First' (Energieeffizienz und Einsparung vor Netzausbau) umzusetzen, 2) die Kritik am überdimensionierten Offshore-Windkraft-Ausbau und die Forderung nach mehr Onshore-Windenergie, sowie 3) die Einführung von Strompreiszonen als Möglichkeit zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs und der Kosten. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die realistische Modellierung des zukünftigen Stromverbrauchs (z.B. durch Rechenzentren), die Einbindung von Batteriespeichern, die Einführung flexibler Stromtarife und Netzentgelte sowie die Forderung nach einer strategischen Umweltprüfung, die verschiedene Optionen miteinander vergleicht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend ist der BBN der Meinung, dass der vorgelegte Gesetzesentwurf fachlich falsch und in dieser Form nicht mit EU-Recht kompatibel ist.“
Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften. Der Verband unterstützt grundsätzlich die Energiewende und den Ausbau der Infrastruktur, kritisiert jedoch, dass mit dem Ziel der Beschleunigung etablierte Standards der Umweltplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung abgebaut werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Aufnahme von 45 neuen Projekten in den Bundesbedarfsplan ohne ausreichende Prüfung von Alternativen und ohne bewährte Eingriffsplanung. 2) Die Privilegierung des Netzausbaus gegenüber Naturschutzbelangen, was angesichts der Biodiversitätskrise problematisch ist. 3) Die Beendigung der Ausführung von Gleichstromleitungen als Erdkabel zugunsten von Freileitungen, wodurch ökonomische Interessen über Umweltbelange gestellt werden. Ausführlich thematisiert werden zudem die fehlende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen (SDG 15), die Verstetigung von Ausnahmen beim Artenschutz und bei Umweltprüfungen sowie die mangelnde Kompatibilität mit EU-Recht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der zügige und vorausschauende Netzausbau ist eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien und die Sicherstellung einer bezahlbaren, sicheren und klimaneutralen Stromversorgung.“
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, der auf eine Beschleunigung und bessere Anpassung des Stromübertragungsnetzes an die Anforderungen der Energiewende abzielt. Der BWE betont, dass ein vorausschauender Netzausbau entscheidend für die Integration erneuerbarer Energien und eine sichere, bezahlbare Stromversorgung ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Synchronisierung von Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien, um Engpässe und unnötige Kosten zu vermeiden; 2) Der Vorrang von Freileitungen gegenüber Erdkabeln bei neuen Gleichstromprojekten, wobei Ausnahmen zur Sicherung der Akzeptanz möglich sein sollen; 3) Die Bedeutung der frühzeitigen Beteiligung und Transparenz für die Akzeptanz vor Ort. Der BWE fordert zudem, dass Netzausbau und Flächenausweisung für erneuerbare Energien stärker aufeinander abgestimmt werden und Offshore-Anbindungen konsequent mit den Ausbauzielen synchronisiert werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: REG 554370792670-41 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Anwendung des Freileitungsvorrangs auf diese Vorhaben ginge daher auch in tatsächlicher Hinsicht ins Leere und bestätigt, dass der Gesetzgeber derartige Vorhaben nicht im Blick hatte.“
Die Stellungnahme von Copenhagen Infrastructure Partners (CIP) zum Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) bezieht sich insbesondere auf die geplanten Interkonnektor-Projekte Tarchon (Deutschland–Großbritannien) und Bornholm Energy Island (Deutschland–Dänemark). CIP begrüßt die Aufnahme dieser Projekte in das Gesetz, kritisiert jedoch, dass der sogenannte Freileitungsvorrang – also die gesetzliche Bevorzugung von Freileitungen gegenüber Erdkabeln – nach aktuellem Entwurf auch auf diese Projekte angewandt werden soll. Dies sei nicht sachgerecht, da für diese Projekte nicht die Bundesnetzagentur, sondern Landesbehörden zuständig sind und wesentliche Abschnitte als Seekabel technisch gar nicht als Freileitung realisierbar sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Abgrenzung der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und die Bedeutung der Kennzeichnung der Projekte (A1, A2, C vs. B), 2) die praktischen und technischen Unmöglichkeiten eines Freileitungsvorrangs bei Seekabeln, 3) die drohenden Verzögerungen und Planungsunsicherheiten für das Projekt Tarchon, falls der Freileitungsvorrang angewendet würde. CIP schlägt eine präzisierende Änderung des Gesetzestextes vor, um die Intention des Gesetzgebers klarer umzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir befürchten, dass durch den Fokus auf neue Kabeltrassen alternative Wege der Leistungssteigerung und Resilienz der Stromnetze, die gleichzeitig kostengünstiger zu erreichen wären, nicht berücksichtigt werden.“
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Zentrale Kritikpunkte sind die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die ein fundiertes Arbeiten erschwert, sowie die einseitige Fokussierung des Gesetzentwurfs auf den Ausbau von Stromleitungen (Leitungsbau), ohne moderne Flexibilitätsoptionen wie Stromspeicher, dezentrale Energiezellen oder intelligente Netzsteuerung ausreichend zu berücksichtigen. Die DGS weist darauf hin, dass der steigende Strombedarf nicht ausschließlich durch die Energiewende verursacht wird, sondern auch durch andere Faktoren wie den Neubau von Rechenzentren. Außerdem bemängelt die DGS, dass im Gesetzentwurf keine Alternativen zum klassischen Leitungsbau geprüft werden, obwohl technische Möglichkeiten wie Temperaturüberwachung, Batteriespeicher oder gekoppelte Nutzung von Netzanschlüssen existieren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die fehlende Berücksichtigung von Flexibilitätsoptionen und Speichern im Gesetzentwurf, 2) die Kostenbelastung für Bürgerinnen und Bürger durch den Netzausbau, die im Entwurf nicht ausreichend transparent gemacht wird, und 3) die Notwendigkeit, Alternativen zum Leitungsbau und deren Wirtschaftlichkeit detailliert zu prüfen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R003560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Netzausbau muss effizient und bedarfsgerecht erfolgen, damit Versorgungssicherheit und die Einbindung dezentraler Erzeugungstechnologien gewährleistet werden, ohne die Wirtschaft durch weiter ansteigende Netzentgelte übermäßig zu belasten. Das schadet dem Unternehmensstandort Deutschland erheblich.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt grundsätzlich den geplanten beschleunigten und kosteneffizienten Ausbau des Stromnetzes im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), mahnt jedoch eine stärkere Berücksichtigung der Kostenfolgen für Unternehmen an. Besonders betont wird, dass die Netzentgelte – also die Gebühren, die Unternehmen für die Nutzung der Stromnetze zahlen – in den letzten Jahren stark gestiegen sind und einen erheblichen Standortnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellen. Die DIHK fordert, dass die Auswirkungen von Netzausbauprojekten auf die Netzentgelte künftig transparent und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Außerdem spricht sie sich für eine effizientere Nutzung bestehender Netze, eine Übernahme von Umlagen wie der Offshore-Umlage in den Bundeshaushalt sowie für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren aus, insbesondere durch die Nutzung bestehender Infrastrukturen wie Autobahnen und Schienen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, Netzausbaukosten und deren Auswirkungen auf Netzentgelte klar zu benennen und zu quantifizieren; 2) Die Forderung, Stromkostenbestandteile (z.B. Offshore-Umlage) in den Bundeshaushalt zu übernehmen, um die Wirtschaft zu entlasten; 3) Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Nutzung bestehender Infrastruktur und Befreiung von erneuten Verfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir fordern Sie daher auf, das Efficiency First Prinzip grundsätzlich im Energierecht zu im Sinne der EU-Richtlinie verankern, um den Ausbau auf das notwendige Maß zu fokussieren und die Bezahlbarkeit zu sichern.“
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) äußert sich kritisch zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Sie bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Konsultation der Mitglieder unmöglich macht, was angesichts der hohen Investitionssumme von über 44 Milliarden Euro problematisch sei. DENEFF unterstützt grundsätzlich den schnellen Ausbau der Stromnetze zur Umsetzung der Energiewende, fordert jedoch, dass parallel zu den Netzplanungen auch wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz und Flexibilität durchgeführt werden. Diese Maßnahmen, wie sie im Energiewirtschaftsgesetz (§ 53 EnWG) vorgesehen sind, wurden bisher nicht genutzt. Die Organisation hebt hervor, dass energetische Sanierung, effiziente und dekarbonisierte Prozesswärme sowie Flexibilitätsmaßnahmen den Bedarf an Netzausbau verringern und damit die Akzeptanz und Bezahlbarkeit der Energiewende sichern können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der extrem kurzen Fristsetzung, 2) Die Forderung nach Umsetzung des Efficiency First-Prinzips gemäß EU-Richtlinie, 3) Die Bedeutung von Effizienz- und Flexibilitätsausschreibungen als Ergänzung zum Netzausbau.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000255 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Sicherstellung der Akzeptanz erfordert daher grundsätzlich die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange, den Flächen- und Bodenschutz sowie die Neujustierung eines angemessenen Ausgleichs für die dauerhafte Mitnutzung der Flächen.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt grundsätzlich die Beschleunigung des Stromnetzausbaus als Voraussetzung für die Energiewende, betont aber die zentrale Bedeutung der Akzeptanz der betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer. Besonders hervorgehoben wird die klare Präferenz für Freileitungen gegenüber Erdkabeln, da letztere zu massiven und dauerhaften Eingriffen in den Boden führen, die landwirtschaftliche Nutzung und Bodenstruktur beeinträchtigen und Ertragseinbußen verursachen können. Der DBV fordert wiederkehrende Zahlungen statt einmaliger Entschädigungen, eine deutliche Anhebung der Entschädigungssätze für Erdkabelleitungen sowie die Einführung von Bündelungszuschlägen bei mehrfach genutzten Trassen. Weitere ausführliche Themen sind die Forderung nach einer einheitlichen Entschädigungssystematik für Strom-, Gas- und Wasserstoffleitungen, der Ausschluss naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen und die Notwendigkeit eines verbindlichen Bodenschutzkonzepts. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Nachteile von Erdkabeln gegenüber Freileitungen, 2) Die Entschädigungssystematik und Forderungen nach wiederkehrenden Zahlungen und höheren Sätzen, 3) Die Bedeutung des Bodenschutzes und die Forderung nach verbindlichen Konzepten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„In der Gesamtschau scheint die Fortschreibung aber sachgerecht.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, das den Ausbau und die Modernisierung des deutschen Stromübertragungsnetzes regelt. Der DGB betont die zentrale Bedeutung leistungsfähiger Energienetze für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands und fordert einen ambitionierten Netzausbau. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit, regionale Ungleichgewichte zwischen Stromerzeugung (z.B. Offshore-Anlagen) und Verbrauch auszugleichen, die Bedeutung von Finanzierungsfragen für den Netzausbau sowie die Unterstützung für den Vorrang von Freileitungen gegenüber teuren Erdkabeln, um Kosten zu sparen und den Ausbau zu beschleunigen. Die sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung wird deutlich kritisiert, da sie die demokratische Beteiligung erschwert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine nachhaltige Beschleunigung wird jedoch nicht durch eine einseitige Kostenfokussierung auf Freileitungen erreicht, sondern durch verlässliche Rahmenbedingungen, hohe Akzeptanz und konfliktarme Planungsverfahren.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) äußert sich zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, das den Ausbau der Stromübertragungsnetze im Rahmen der Energiewende beschleunigen soll. Der DStGB unterstützt grundsätzlich das Ziel eines zügigen Netzausbaus und die Integration erneuerbarer Energien. Kritisch bewertet der Verband jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehene stärkere Fokussierung auf Freileitungen (Stromleitungen, die oberirdisch verlaufen) anstelle des bisher geltenden Vorrangs für Erdkabel (unterirdische Stromleitungen) bei Gleichstromleitungen. Der DStGB argumentiert, dass der Erdkabelvorrang in der Vergangenheit zur Befriedung und Akzeptanz des Netzausbaus beigetragen habe und dass eine einseitige Kostenbetrachtung zugunsten von Freileitungen die Risiken von Verzögerungen, Konflikten und Rechtsstreitigkeiten vor Ort erhöhe. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Akzeptanz vor Ort für die Beschleunigung von Netzausbauprojekten, 2) Die Kritik an der zu kurzen Frist für die Stellungnahme der Verbände, 3) Die spezifischen Vorhaben 142 und 143 (großräumige Gleichstromleitungen), die als Freileitungen geplant sind.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Aufhebung des Erdkabelvorrangs zugunsten von Freileitungen wäre aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung. Sie würde kurzfristige Kostenerwägungen über langfristige Vorteile stellen und dabei zentrale Aspekte wie Versorgungssicherheit, gesellschaftliche Akzeptanz und Investitionsstabilität vernachlässigen.“
Die egeplast international GmbH äußert sich kritisch zum geplanten Gesetzesentwurf, der den Vorrang von Erdkabeln bei Stromübertragungsnetzen aufheben und stattdessen Freileitungen bevorzugen soll. Das Unternehmen, ein mittelständischer Hersteller von Kunststoffrohrsystemen für die Energieinfrastruktur, betont die negativen Auswirkungen einer solchen Änderung auf Investitionssicherheit, Versorgungssicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz. Besonders hervorgehoben werden (1) der Vertrauensschutz und die Planungssicherheit für Unternehmen und Kommunen, (2) der Schutz kritischer Infrastruktur durch Erdkabel gegenüber äußeren Einflüssen wie Sabotage oder Wetterereignissen, und (3) die langfristige Wirtschaftlichkeit von Erdkabeln trotz höherer Anfangsinvestitionen. Die Stellungnahme argumentiert, dass Erdkabel langfristig günstiger, sicherer und gesellschaftlich akzeptierter sind und dass eine Abkehr vom Erdkabelvorrang insbesondere den Mittelstand und die Innovationskraft der Branche gefährden würde.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Ein politischer Kurswechsel bei der Erdverkabelung wäre deshalb ein Rückschritt mit Ansage. Er würde Investitionen entwerten, Planungen zurückwerfen und den Netzausbau um Jahre bremsen.“
Die Stellungnahme des Fachverbands der Kunststoffrohr-Industrie (KRV) zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes kritisiert die geplante Abschwächung des Vorrangs für Erdkabel bei neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ). Der Verband argumentiert, dass Erdkabel im Gegensatz zu Freileitungen weniger Konflikte verursachen, die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen und somit den Netzausbau beschleunigen. Zudem werden die langfristigen Vorteile unterirdischer Kunststoffrohrsysteme betont, wie Korrosionsbeständigkeit, Langlebigkeit und Schutz vor äußeren Einflüssen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung von Akzeptanz und Planungssicherheit für den Netzausbau, 2) Die sicherheitstechnischen Vorteile von Erdkabeln gegenüber Freileitungen, und 3) Die Rolle moderner Kunststoffrohrsysteme als zukunftsfähige Infrastruktur für die Energiewende.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 20.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der HDB sieht in der vorgesehenen Neufassung des § 3 Absatz 1 BBPlG-E das Risiko, die bislang erreichte Planungs- und Investitionssicherheit im Stromnetzausbau zu schwächen.“
Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) äußert sich kritisch zur geplanten Neufassung von § 3 Absatz 1. Die BAUINDUSTRIE begrüßt grundsätzlich das Ziel, Effizienz und Gesamtkosten des Energiesystems zu verbessern, sieht jedoch erhebliche Risiken für die Planungs- und Investitionssicherheit im Stromnetzausbau. Besonders kritisiert wird die vorgesehene Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen HGÜ-Vorhaben (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung), bei denen neue Projekte grundsätzlich als Freileitung und nicht mehr als Erdkabel realisiert werden sollen, sofern sie nicht mit einer zusätzlichen Kennzeichnung versehen sind. Die Stellungnahme hebt hervor, dass diese Systematik zu Unsicherheiten und fehlender Kohärenz im gesetzlichen Rahmen führt, was Investitionen und Lieferketten gefährdet. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Auswirkungen der Neuregelung auf Planungs- und Investitionssicherheit, 2) Die Bedeutung eines stabilen und konsistenten Rechtsrahmens für die Bauindustrie und die gesamte Wertschöpfungskette, 3) Die Risiken kurzfristiger Richtungswechsel für die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten und die Versorgungssicherheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Hitachi Energy begrüßt den Referentenentwurf und unterstützt dessen Zielrichtung für einen beschleunigten, bedarfsgerechten und kosteneffizienten Netzausbau ausdrücklich.“
Hitachi Energy Germany AG bewertet den Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) grundsätzlich positiv. Das Unternehmen betont, dass der Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung und Verstetigung des Ausbaus der Stromübertragungsnetze in Deutschland leistet. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit eines vorausschauenden und ausreichend dimensionierten Netzausbaus angesichts steigender Stromnachfrage durch Elektrifizierung, Digitalisierung und industrielle Transformation. Die Stellungnahme unterstreicht, dass ein leistungsfähiges Netz nicht nur für Versorgungssicherheit, sondern auch für Kosteneffizienz und die Integration erneuerbarer Energien entscheidend ist. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) Die Bedeutung eines bedarfsgerechten Netzausbaus für industrielle Standorte und neue Zukunftsindustrien, (2) die Rolle des Netzausbaus bei der Reduzierung von kostenintensiven Redispatch-Maßnahmen und damit zur Senkung der Systemkosten, sowie (3) die Unterstützung der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsprozessen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 20.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt führt die geplante Neugewichtung zu einer strukturellen Schwächung naturschutzfachlicher Belange im Netzausbau und steht damit im Widerspruch zu den Anforderungen eines vorsorgeorientierten und nachhaltigen Infrastrukturmanagements.“
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) unterstützt grundsätzlich einen schnellen und umweltverträglichen Ausbau des Stromnetzes, betont jedoch die Notwendigkeit sorgfältiger Planung, Bürgerbeteiligung und ausreichender Ressourcen in den Behörden. Kritisch sieht der NABU die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung beschleunigender Regelungen auf neue Netzausbauvorhaben: Durch die gesetzliche Feststellung des Bedarfs entfällt die übliche Prüfung der Notwendigkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP), was die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzinteressen erschwert. Besonders hervorgehoben werden (1) die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle durch die Verkürzung des Rechtswegs, (2) die geplante Bevorzugung von Freileitungen gegenüber Erdkabeln, was aus Sicht des Naturschutzes problematisch ist, und (3) die strukturelle Schwächung naturschutzfachlicher Belange im Netzausbau. Der NABU kritisiert zudem die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Bewertung erschwert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Planungssicherheit, technologische Souveränität und gesellschaftlicher Konsens sind zentrale Erfolgsfaktoren des Netzausbaus. Diese sollten nicht kurzfristigen und unzureichend belegten Kostenerwägungen untergeordnet werden.“
Die NKT GmbH, ein führender Hersteller von Hoch- und Höchstspannungskabeln, äußert sich kritisch zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Insbesondere lehnt NKT die geplante Aufhebung des Erdkabelvorrangs für neue Gleichstromvorhaben (HGÜ) ab. Der Erdkabelvorrang wurde 2015 eingeführt und hat laut NKT maßgeblich zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zur Senkung der Systemkosten beigetragen. Die Stellungnahme betont, dass die im Gesetzentwurf angeführten Kosteneinsparungen durch Freileitungen nicht belastbar seien, da sie keine Lebenszykluskosten, Resilienz- und Sicherheitsaspekte berücksichtigen. NKT warnt, dass eine Rückkehr zum Freileitungsvorrang zu erheblichen Verzögerungen beim Netzausbau, zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung, zu höheren Gesamtkosten und zu Risiken für die Versorgungssicherheit sowie die industrielle Wertschöpfung in Deutschland führen würde. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Bedeutung des Erdkabelvorrangs für die Beschleunigung und Akzeptanz des Netzausbaus, (2) die Notwendigkeit einer Gesamtkostenbetrachtung inklusive Lebenszykluskosten und Resilienz, und (3) die Risiken für Versorgungssicherheit und industrielle Wertschöpfung bei einer Änderung der bisherigen Regelung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf geht von 100% Erneuerbare Energien in 2045 aus, was zu einem weit überdimensionierten Netzausbau von über 630 Mrd. € bis 2045 führt. Dadurch wird die Energiewende unbezahlbar.“
Die Stellungnahme von Prof. Dr. Lorenz J. Jarass kritisiert den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Netzausbau-Maßnahmen. Jarass argumentiert, dass der vorgesehene Ausbau der Stromnetze zu einer massiven Steigerung der Netzentgelte (Gebühren für die Nutzung der Stromnetze) und damit zu höheren Strompreisen führen wird. Er verweist auf Investitionskosten von mindestens 630 Milliarden Euro bis 2045, was eine Erhöhung der Netzentgelte um mindestens 14 Cent pro Kilowattstunde bedeuten würde. Besonders kritisiert wird, dass die gesetzlich vorgeschriebene Spitzenkappung (zeitweilige Begrenzung der Einspeisung von erneuerbaren Energien bei Netzüberlastung, um den Netzausbau zu begrenzen) im Netzentwicklungsplan nicht berücksichtigt wird. Jarass schlägt vor, die Zielvorgabe von 100% erneuerbaren Energien bis 2045 vorübergehend auf 80% zu senken, um die Kosten und den Netzausbaubedarf zu reduzieren und die Energiewende bezahlbar zu machen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die massive Steigerung der Netzentgelte und deren Auswirkungen auf Strompreise und Energiewende, 2) Die Missachtung der gesetzlichen Regelungen zur Spitzenkappung im Netzentwicklungsplan, 3) Konkrete Vorschläge zur Kostensenkung, wie Hybridlösungen bei Wärmepumpen, Nutzung bestehender Kohlekraftwerke zur Spitzenlastabdeckung und Hybridfahrzeuge statt reiner Elektroautos.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir halten die vorgesehene Streichung des Erdkabelvorrangs daher in der vorliegenden Form für nicht ausreichend begründet und regen dringend an, von einer pauschalen Neuregelung abzusehen. Stattdessen sollte eine differenzierte Abwägung beibehalten werden, die Kostenwirkungen, Akzeptanz, rechtliche Umsetzbarkeit und zeitliche Realisierungsrisiken gleichrangig und transparent berücksichtigt.“
Die Prysmian Projects Germany GmbH äußert sich kritisch zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, insbesondere zur geplanten Abschaffung des sogenannten Erdkabelvorrangs für neue Höchstspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ). Der Erdkabelvorrang bedeutet, dass Stromleitungen vorrangig als unterirdische Kabel (Erdkabel) statt als Freileitungen gebaut werden sollen. Prysmian betont, dass die ursprüngliche Einführung des Erdkabelvorrangs auf gesellschaftliche Akzeptanzprobleme, Proteste und rechtliche Risiken zurückzuführen war und diese Gründe weiterhin bestehen. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf vor allem auf kurzfristige Investitionskostenvorteile von Freileitungen fokussiert, dabei aber Lebenszykluskosten, Verzögerungskosten und Akzeptanzprobleme nicht ausreichend berücksichtigt. Eine von Prysmian beauftragte Studie zeigt, dass die Mehrkosten für Erdkabel in der öffentlichen Debatte überschätzt werden und die tatsächlichen Mehrkosten für Haushalte gering ausfallen. Zudem warnt Prysmian vor Risiken für Investitionssicherheit, Beschäftigung und die technologische Führungsrolle Europas im Bereich HGÜ-Erdkabel. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die fehlende neue Begründung für die Abkehr vom Erdkabelvorrang, 2) die einseitige Fokussierung auf Investitionskosten statt auf Gesamtkosten und 3) die Bedeutung von Akzeptanz, Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für den Netzausbau.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der rbv e.V. sieht in der vorgesehenen Neufassung des § 3 Absatz 1 BBPlG-E das Risiko, die bislang erreichte Planungs- und Investitionssicherheit im Stromnetzausbau zu schwächen.“
Der Rohrleitungsbauverband (rbv e.V.) äußert sich kritisch zur geplanten Neufassung des § 3 Absatz 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG-E), die im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgeschlagen wird. Der Verband betont die Bedeutung von Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der Stromnetze und warnt davor, dass häufige oder strukturelle Änderungen im gesetzlichen Rahmen Unsicherheiten schaffen. Besonders problematisch sieht der Verband die vorgesehene Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ)-Vorhaben, da neue Projekte grundsätzlich als Freileitung und nicht mehr als Erdkabel realisiert werden sollen, sofern sie nicht speziell gekennzeichnet sind. Dies führe zu Unsicherheiten bezüglich der Realisierung, beeinträchtige die Kohärenz des gesetzlichen Rahmens und gefährde Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Verband fordert einen stabilen, konsistenten und langfristig verlässlichen Rechtsrahmen, um einen effizienten und kostengünstigen Netzausbau zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Auswirkungen auf Planungs- und Investitionssicherheit, (2) die Systematik der neuen Regelung und deren Unklarheiten, (3) die Bedeutung eines konsistenten Zusammenhangs zwischen energiepolitischen Szenarien, Bedarfsannahmen und Infrastrukturplanung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R005298 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein zeitnahes Inkrafttreten der Gesetzesnovelle wird ausdrücklich unterstützt, um entsprechende Planungs- und Rechtssicherheit für die teilweise bereits angelaufenen Planungs- und Genehmigungsprozesse der Vorhaben zu gewährleisten.“
Die TenneT TSO GmbH bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) grundsätzlich positiv und unterstützt das zeitnahe Inkrafttreten, um Planungs- und Rechtssicherheit für laufende Projekte zu gewährleisten. Besonders begrüßt wird der Vorrang für Freileitungen (Freileitungsvorrang) bei neuen landseitigen Gleichstromprojekten (DC-Vorhaben), da dies die Kosten senkt und die Umsetzung der Energiewende beschleunigt. TenneT schlägt jedoch präzisere gesetzliche Formulierungen vor, um Rechtsunsicherheiten bei Offshore-Anbindungsleitungen zu vermeiden und empfiehlt, den Suchraum für bestimmte Umspannwerke zu erweitern. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Klarstellung und Begrenzung des Freileitungsvorrangs, insbesondere im Verhältnis zu arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfungen, 2) die Ablehnung einer Bündelung von Freileitungen und Erdkabeln in derselben Trasse wegen technischer, wirtschaftlicher und kommunikativer Nachteile, und 3) konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Netzausbauvorhaben, etwa die Streichung des Interkonnektors Emden–NL (Vorhaben 86) und die Erweiterung von Suchräumen für Umspannwerke (Vorhaben 117 und 123).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein zeitnahes Inkrafttreten wird seitens TransnetBW ausdrücklich unterstützt, um entsprechende Planungs- und Rechtssicherheit für die Umsetzung der Vorhaben zu gewährleisten.“
TransnetBW äußert sich zum Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die Stellungnahme begrüßt insbesondere die geplanten Anpassungen, die einen Vorrang für Freileitungen (Stromleitungen, die oberirdisch verlaufen) gegenüber Erdkabeln (unterirdische Stromleitungen) vorsehen. TransnetBW spricht sich klar gegen Kombinationslösungen aus Freileitung und Erdkabel aus, da dies technische, wirtschaftliche und kommunikative Nachteile mit sich bringe. Besonders ausführlich wird die Kritik an Satz 5 des Gesetzentwurfs behandelt, der unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahme vom Freileitungsvorrang zulassen würde. TransnetBW fordert die Streichung dieses Satzes und betont, dass die Entscheidung über die Leitungstechnologie im Bundesbedarfsplan getroffen werden muss. Weitere Schwerpunkte sind die rechtliche Unsicherheit hinsichtlich europarechtlicher Anforderungen im Arten- und Gebietsschutz sowie konkrete Hinweise zu einzelnen Vorhaben (z.B. Vorhaben 139 und 142), bei denen TransnetBW für eine Freileitungsausführung plädiert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der ZVEI sieht in der vorgesehenen Neufassung des § 3 Absatz 1 BBPlG-E das Risiko, die bislang erreichte Planungs- und Investitionssicherheit im Stromnetzausbau zu schwächen.“
Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Zentrale Punkte sind die Bedeutung von Planungs- und Investitionssicherheit für den Stromnetzausbau sowie die Auswirkungen der vorgesehenen Neufassung des § 3 Absatz 1 BBPlG auf die Stabilität des Netzausbauregimes. Der ZVEI bemängelt, dass die geplante Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsprojekten (HGÜ) – insbesondere die Einführung eines Vorrangs für Freileitungen bei neuen Vorhaben – zu Unsicherheiten und Inkohärenzen im gesetzlichen Rahmen führt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung verlässlicher und konsistenter Ausbaupfade für langfristige Investitionen, 2) die Risiken häufig wechselnder gesetzlicher Rahmenbedingungen für Lieferketten und Investitionen, und 3) die Notwendigkeit, energiepolitische Szenarien, Bedarfsannahmen und Infrastrukturplanung konsistent zu verzahnen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes, insbesondere die Abkehr vom generellen Erdkabelvorrang sowie die Reduktion der als notwendig erachteten HGÜ-Leitungsbauvorhaben, ist ein notwendiger Schritt zur Beschleunigung und Leistbarkeit der Energiewende. Diesen Weg unterstützt der VKU mit Nachdruck.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßt den Entwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), insbesondere die Aufhebung des Vorrangs für Erdkabel bei neuen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen). Der VKU argumentiert, dass Freileitungen im Vergleich zu Erdkabeln deutlich kosteneffizienter sind und eine schnellere Reparatur sowie höhere technische Verfügbarkeit bieten. Die Stellungnahme betont, dass die Systemkosten stärker in den Fokus rücken und die Akzeptanz der Energiewende durch geringere Netzentgelte gesichert werden muss. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Vorteile der Freileitung gegenüber der Erdverkabelung hinsichtlich Kosten, Resilienz und Reparaturfähigkeit; 2) Die Notwendigkeit der Synchronisation von Übertragungs- und Verteilnetzen, um Engpässe zu vermeiden; 3) Die Forderung nach einer stärkeren Verankerung des NOVA-Prinzips (Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau), um Netzausbau auf das Nötigste zu beschränken.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Umsetzung des Gesetzentwurfs würde das Gegenteil der in der Begründung genannten Ziele bewirken. Die Energiewende und die Erreichung der Klimaneutralität würde massiv gefährdet und die deutsche Windindustrie angesichts der zu erwartenden Verzögerungen im Netzausbau und der geplanten Synchronisierung der Geschwindigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau in ihrer Existenz gefährdet.“
Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) äußert sich kritisch zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes, insbesondere zur geplanten Streichung des Vorrangs für Erdkabel und dem Wechsel zu Freileitungen beim Stromnetzausbau. Der Verband warnt vor erheblichen Verzögerungen beim Netzausbau, insbesondere in Norddeutschland, da bestehende Planungen auf Erdkabel ausgerichtet sind und für Freileitungen neue Genehmigungsverfahren notwendig wären. Dies würde nicht nur den Ausbau der Windenergie und die Versorgungssicherheit gefährden, sondern auch die Existenz der deutschen Windindustrie mit rund 130.000 Arbeitsplätzen bedrohen. Der WVW betont, dass Erdkabel im Betrieb kostengünstiger, weniger störanfällig und sicherer gegenüber Sabotage sind. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die technischen und wirtschaftlichen Vorteile von Erdkabeln gegenüber Freileitungen, 2) das große Potenzial von Netzoptimierungsmaßnahmen wie Freileitungsmonitoring, digitale Netzführung und Phasenschiebertransformatoren, und 3) die Ablehnung einer Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem konventionellen Netzausbau, da dies technisch nicht erforderlich sei.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R001043 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir unterstützen daher die Stellungnahme unseres Verbandes vollumfänglich und können eine Abkehr von der Vorrangbehandlung für Erdkabel in keiner Weise nachvollziehen.“
Die WKT Westfälische Kunststofftechnik GmbH, ein mittelständischer Hersteller von Kunststoffrohren aus Nordrhein-Westfalen, äußert sich kritisch zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BBPIG (Bundesbedarfsplangesetz, das die Planung und Umsetzung von Stromnetzausbauprojekten regelt). Das Unternehmen betont seine langjährige Erfahrung in der Herstellung von Schutzrohren für Energie- und Telekommunikationskabel und hebt hervor, dass die Vorrangbehandlung für Erdkabel (also die bevorzugte Nutzung von unterirdischen Stromleitungen gegenüber Freileitungen) aus ihrer Sicht beibehalten werden sollte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Investitionen und Entwicklungen, die das Unternehmen im Zuge der bisherigen Gesetzgebung getätigt hat, 2) die aus Sicht des Unternehmens nicht ausreichend berücksichtigten Vorteile und Kosteneinsparungen bei der Erdverkabelung, und 3) die Bedeutung von Planbarkeit und Verlässlichkeit für mittelständische Unternehmen. Die Stellungnahme verweist zudem auf die positive Resonanz der Bevölkerung gegenüber Erdkabeln, die bei einer reinen Kostenbetrachtung oft übersehen werde.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 270/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung | 28.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 28.05.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 28.05.2026 | Tagesordnung |