Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes |
| Initiator: | B90/Grüne |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 23.04.2026 |
| Drucksache: | 21/5481 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Export von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen bzw. genehmigt sind und deshalb in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, aus Deutschland in Länder außerhalb der EU zu verbieten. Damit soll verhindert werden, dass deutsche Unternehmen weiterhin hochgiftige Pestizide in den Globalen Süden exportieren. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Gesetzentwurf wird ausführlich auf die Problematik eingegangen: Europäische Unternehmen produzieren weiterhin gesundheitsschädliche Pestizide, die in der EU verboten sind, und exportieren diese in Länder mit schwachen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards. Dort verursachen sie schwere gesundheitliche Schäden und tragen zum Artensterben sowie zur Schädigung der Bodenfruchtbarkeit bei. Zudem werden diese Pestizide häufig für Suizide verwendet. Der Export solcher Pestizide aus Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen, während andere europäische Länder bereits Exportverbote erlassen haben.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Es werden auch keine Einnahmen erwartet. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf betont, dass es keine Alternativen zu dieser Regelung gibt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird ausführlich begründet. Der Entwurf ist laut eigener Aussage mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit oder weitere besondere Aspekte sind nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Ausfuhr von in der EU verbotenen Pestiziden und deren Wirkstoffen in Nicht-EU-Staaten wird verboten.
- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine Liste der betroffenen Pestizide und Wirkstoffe.
- Bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossene Lieferverträge sind als Übergangsregelung von dem Verbot ausgenommen.
| Eingang im Bundestag: | 21.04.2026 |
| Erste Beratung: | 23.04.2026 |
| Drucksache: | 21/5481 (PDF-Download) |