... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

| Offizieller Titel: | ... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 22.04.2026 |
| Drucksache: | 21/5508 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte, insbesondere bei Bundesfernstraßen. Dies soll durch eine Aktualisierung der Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) erreicht werden, in der die Projekte aufgeführt sind, für die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist. Die Liste wird aktualisiert, um zeitkritische Projekte (z. B. Autobahnkreuze und Brücken) aufzunehmen und fertiggestellte Projekte zu streichen. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage 1 zu § 17e Absatz 1 FStrG seit Jahren nicht ausreichend angepasst wurde und wichtige, zeitkritische Projekte fehlen. Die Überarbeitung ist auch im Zusammenhang mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode zu sehen. Die Liste wurde bereits mehrfach fortgeschrieben, zuletzt mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 22. Dezember 2023.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwände. Es werden keine Einnahmen erwartet. Es entstehen auch keine Kosten für die sozialen Sicherungssysteme oder Auswirkungen auf das Preisniveau.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. (Daher gilt: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.)
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist unbefristet. Eine Evaluierung ist acht Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen, um zu prüfen, ob die Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beigetragen haben. Es gibt keine alternativen Regelungsvorschläge. Das Gesetz steht im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union und internationalen Verträgen. Es werden keine gleichstellungspolitischen, demografischen oder verbraucherbezogenen Auswirkungen erwartet. Das Gesetz trägt zur Verbesserung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur nachhaltigen Entwicklung bei. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden ignoriert):
- Aktualisierung der Vorhabenliste für Bundesfernstraßen entsprechend dem Planungs- und Realisierungsstand
- Aufnahme neuer und Anpassung bestehender Projekte im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen, insbesondere zur Engpassbeseitigung und Leistungssteigerung
- Schwerpunkt auf den Ausbau, Umbau und Ersatzneubau von Autobahnkreuzen und Brücken, insbesondere bei hoher Verkehrsbelastung und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anbindung wichtiger Wirtschafts- und Industrieregionen, insbesondere Häfen, Ballungsräume und Grenzregionen
- Ausbau und Lückenschluss wichtiger Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, um Verkehrsengpässe zu beseitigen und den Verkehrsfluss zu verbessern
- Besondere Berücksichtigung von Strecken mit hoher Bedeutung für den Güterverkehr, den internationalen Transit und die militärische Mobilität
- Dringende Ersatzneubauten für zahlreiche Brücken, die altersbedingt oder durch gestiegene Belastung nicht mehr ausreichend leistungsfähig sind
- Maßnahmen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten und Verbesserung der Verkehrssicherheit in betroffenen Gemeinden
- Aufnahme von Projekten mit besonderer Bedeutung für die europäische Verkehrsanbindung, insbesondere in Richtung Mittel- und Osteuropa
- Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für priorisierte Projekte durch Aufnahme in die Vorhabenliste
- Streichung von Projekten aus der Liste, für die bereits Baurecht besteht
Schwerpunkte der Maßnahmen:
- Ausbau und Modernisierung von Autobahnkreuzen (z. B. Offenbacher Kreuz, Westkreuz Frankfurt, Kreuz Bad Homburg, Nordwestkreuz Frankfurt)
- Sechsstreifiger Ausbau wichtiger Autobahnabschnitte (z. B. A 3 bei Regensburg, A 12 bei Frankfurt/Oder, A 44 bei Kassel)
- Ersatzneubau und Sanierung von Brücken mit hoher Verkehrsbedeutung (z. B. Weserstrombrücke, Lesumbrücke, Moseltalbrücke, zahlreiche Rheinbrücken)
- Ausbau von Bundesstraßen zur Verbesserung der regionalen und überregionalen Anbindung (z. B. B 12, B 16, B 20, B 27, B 71n)
- Maßnahmen zur Engpassbeseitigung auf Strecken mit hoher Staugefahr und hohem Schwerverkehrsanteil
- Verbesserung der Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die europäische Integration
Ziel ist eine schnellere Umsetzung besonders wichtiger Verkehrsprojekte zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Bundesfernstraßennetzes.
| Eingang im Bundestag: | 22.04.2026 |
| Drucksache: | 21/5508 (PDF-Download) |