Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs |
| Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
| Status: | Im Bundestag eingegangen (1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
| Letzte Änderung: | 30.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/7407 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
| Hinweis: | IFG-Anfrage zur Veröffentlichung der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des deutschen Rechts an die neue EU-Verordnung (EU) 2025/2649, die Änderungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorschreibt. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Innovation sowie Wachstum zu fördern. Konkret werden das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz (GAP-InVeKoS-Gesetz) und das GAP-Konditionalitäten-Gesetz geändert, um die neuen EU-Vorgaben umzusetzen und den behördlichen Informationsaustausch zu verbessern. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Hintergrund:
Der Entwurf reagiert auf Mitteilungen der Europäischen Kommission vom Februar 2025, in denen eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der GAP gefordert wird. Die neue EU-Verordnung (EU) 2025/2649 ändert zentrale Vorschriften der GAP und verlangt von den Mitgliedstaaten eine entsprechende Anpassung ihres nationalen Rechts. Zusätzlich werden Anregungen aus der Vollzugspraxis der Länder aufgenommen, insbesondere zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Behörden. Ein Verzicht auf das Gesetz ist aus unionsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Für die Wirtschaft ergibt sich eine jährliche Entlastung von 10.534 Euro.
- Für die Verwaltung entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 260.000 Euro (für die Anpassung von IT-Systemen) sowie ein wiederkehrender Aufwand von 25.385 Euro pro Jahr.
- Weitere Kosten, insbesondere für Verbraucher oder die mittelständische Wirtschaft, entstehen nicht.
- Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist unionsrechtlich geboten und enthält keine befristeten Regelungen. Die Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Evaluierung des GAP-Strategieplans überprüft. Das Gesetz verfolgt ausdrücklich das Ziel der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und ist mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vereinbar. Auswirkungen auf Verbraucher, Gleichstellung oder demografische Aspekte werden nicht erwartet. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst:
1. Nur vollständige Sammelanträge, die alle Interventionsarten umfassen, können zurückgenommen werden; Teilrücknahmen oder Änderungen sind weiterhin nur unter bestimmten EU-Vorgaben möglich.
2. Für ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe, die vollständig zertifiziert sind oder sich komplett in der Umstellungsphase befinden, wird unwiderlegbar vermutet, dass sie bestimmte Bewirtschaftungsauflagen (GLÖZ-Standards 1 sowie 3 bis 7) erfüllen.
3. Die gesetzliche Vermutung für die Erfüllung der GLÖZ-Standards gilt nur, wenn die Umstellung auf ökologische/biologische Produktion spätestens am 1. Januar des Antragsjahres beginnt und nicht unterbrochen wird.
4. Die zuständigen Behörden können künftig auch beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen Befreiungen von Bewirtschaftungsverpflichtungen der GLÖZ-Standards gewähren.
5. Ersatzflächen für umgewandeltes Dauergrünland müssen nicht angelegt werden, wenn die Umwandlung für Paludikultur (Nassbewirtschaftung) erfolgt.
6. In Betrieben mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen keine Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen nach GLÖZ-Standard 7 stattfinden.
7. In denselben kleinen Betrieben (bis 30 Hektar) dürfen keine Verwaltungssanktionen wegen Verstößen gegen GLÖZ-Standard 7 angewendet werden.
8. Behörden, die im Rahmen der Kontrolle von GAB und GLÖZ relevante Sachverhalte feststellen, können diese Informationen an andere zuständige Fachüberwachungsbehörden weitergeben, sofern diese zur Entgegennahme befugt sind.
9. Die Anpassungen dienen der Verwaltungsvereinfachung und sollen den Aufwand für Behörden und Betriebe reduzieren.
10. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft, um die Anpassung an die neue EU-Verordnung und die begünstigenden Regelungen für Landwirtschaftsbetriebe sicherzustellen.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Textes:
Der Gesetzentwurf passt das nationale Recht an neue EU-Vorgaben zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Die wichtigsten Änderungen betreffen Klarstellungen und Anpassungen an die EU-Verordnung (EU) 2025/2649. Im Einzelnen:
- Die Kurzbezeichnung des Gesetzes wird redaktionell an andere Vorschriften angepasst.
- Nur vollständige Sammelanträge können zurückgenommen werden; Teilrücknahmen oder Änderungen sind weiterhin unter bestimmten EU-Vorgaben möglich.
- Für ökologisch/biologisch wirtschaftende Betriebe wird gesetzlich vermutet, dass sie bestimmte Bewirtschaftungsauflagen erfüllen, sofern der gesamte Betrieb zertifiziert ist oder sich in der Umstellung befindet. Teilzertifizierungen reichen nicht aus. Die Vermutung gilt nur, wenn die Umstellung spätestens zu Jahresbeginn startet und erlischt, wenn die Zertifizierung im Jahr endet.
- Behörden können künftig auch bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingen Befreiungen von bestimmten Bewirtschaftungsverpflichtungen gewähren.
- Bei Umwandlung von Dauergrünland in Paludikultur muss keine Ersatzfläche angelegt werden.
- In Betrieben bis 30 Hektar dürfen keine Kontrollen und Verwaltungssanktionen bezüglich bestimmter Bewirtschaftungsauflagen (GLÖZ-Standard 7) erfolgen.
- Behörden sollen relevante Informationen über Verstöße an andere zuständige Behörden weitergeben können, sofern diese dazu berechtigt sind.
- Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, um die neuen EU-Regeln zeitnah umzusetzen und Rechtssicherheit für die Betriebe zu schaffen.
Eine Stellungnahme des Normenkontrollrats oder eine Antwort der Bundesregierung ist im vorliegenden Text nicht enthalten.
| Datum Referentenentwurf: | 22.04.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 27.05.2026 |
| Referentenentwurf: | Download PDF |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
„Interes senvertreterinnen und Interessenvertreter sowie Beauftragte Dritte haben nicht we-
sentlich zum Inhalt dieses Gesetzes beigetragen. 7 IV. Alternativen
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben für die EUAgrarförderung einen Rechtsrahmen in Übereinstimmung mit dem nationalen GAPStrategieplan festzulegen und umzusetzen sowie wirksame Verwaltungs und Kontrollsysteme einzurichten, um die Recht und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Zusammenhang mit der EUAgrarförde-
rung sicherzustellen. Das Gesetz dient genau diesem Ziel. Ein Verzicht auf den Erlass kommt daher aus unionsrechtlichen Gründen nicht in Betracht.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Der Gesetzentwurf datiert auf den 22. April 2026. Der Deutsche Bauernverband (DBV) gibt an, dass die Referentenentwürfe am 21. April 2026 vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt wurden. Der DBV verweist außerdem auf eine Online-Verbändeanhörung am 6. Mai 2026. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM) und der DBV nennen den 21. April 2026 als Datum des Eingangs der Aufforderung zur Stellungnahme. Die meisten Stellungnahmen datieren auf den 8. Mai 2026, die früheste (Deutscher Jagdverband) auf den 30. April 2026. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von mindestens 17 Tagen (21. April bis 8. Mai 2026).
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-InVeKoS-Gesetzes ist überwiegend kritisch bis differenziert. Während einige Verbände (z.B. BÖLW, DBV) die Ziele des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung grundsätzlich begrüßen, überwiegt die Sorge, dass die geplanten Maßnahmen zu einer Absenkung ökologischer Mindeststandards, Unsicherheiten in der Planung und einer Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes führen könnten. Insbesondere die Ausgestaltung der GLÖZ-Standards, die Stichtagsregelungen beim Dauergrünland und die Ausnahmen für bestimmte Betriebe werden kontrovers diskutiert. Die Umweltverbände und der Jagdverband warnen vor negativen Folgen für Biodiversität und Gewässerschutz, während landwirtschaftliche Verbände vor allem auf die Praxistauglichkeit und die Vermeidung neuer bürokratischer Hürden pochen.
Meinungen im Detail
1. Ökologische Mindeststandards und Biodiversität: Umweltverbände (BUND), der Deutsche Jagdverband und der BDEW kritisieren, dass die geplanten Änderungen eine Absenkung ökologischer Mindeststandards (GLÖZ) und damit negative Auswirkungen auf Biodiversität, Gewässerschutz und Klimaschutz nach sich ziehen könnten. Besonders die pauschale Anerkennung der GLÖZ-Standards für Ökobetriebe und weit gefasste Ausnahmeregelungen (z.B. bei Krankheiten und Schädlingen) werden als problematisch angesehen, da sie Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen und die ökologische Wirksamkeit der Regelungen schwächen könnten. Der BDEW betont, dass Vereinfachungen nicht zu Lasten des Umwelt-, Boden- und Gewässerschutzes gehen dürfen.
2. Bürokratieabbau und Planungssicherheit: Landwirtschaftliche Verbände wie der DBV, die AbL und der BÖLW begrüßen grundsätzlich das Ziel des Bürokratieabbaus und der Entlastung der Betriebe. Sie kritisieren jedoch, dass die jährlichen Änderungen der GAP zu Unsicherheit und fehlender Planungssicherheit führen. Die AbL bemängelt, dass das Vereinfachungspaket keine echte Vereinfachung bringt, sondern neue Unsicherheiten schafft. Der DBV fordert eine konsequente, praxisnahe und bundeseinheitliche Umsetzung ohne zusätzliche nationale Hürden und spricht sich gegen neue Kontroll- und Sanktionsmechanismen aus.
3. GLÖZ-Standards und Ausnahmen für Ökobetriebe: Die pauschale Fiktion der Erfüllung von GLÖZ-Standards für Ökobetriebe wird von mehreren Seiten kritisch gesehen (Jagdverband, BDEW, AbL), da sie eine Absenkung der ökologischen Mindestanforderungen befürchten. Der BÖLW hingegen begrüßt das Konzept 'Green by Concept', fordert aber eine klarere rechtliche Zuordnung der GLÖZ-Standards im Gesetzestext.
4. Dauergrünland, Stichtagsregelungen und Paludikultur: Die Regelungen zum Schutz und zur Umwandlung von Dauergrünland sind ein zentrales Thema. Der BUND und die AbL warnen vor einer Schwächung des Grünlandschutzes durch die neuen Stichtagsregelungen und Ausnahmen, während der BÖLW Nachschärfungen und Vereinfachungen fordert. Der BDM kritisiert die Ausnahme für Paludikultur beim Dauergrünlandumbruch als systemischen Einschnitt und fordert eine umfassendere Agrarpolitik, die auch marktordnungsrechtliche Instrumente umfasst.
5. Kontroll- und Sanktionsmechanismen: Der DBV lehnt zusätzliche Kontroll- und Sanktionslogiken ab, insbesondere die geplante Weitergabe von Verdachtsmomenten an Fachbehörden. Der BDEW hingegen fordert, dass Kontrollen und Sanktionen auch für kleinere Betriebe nicht ausgesetzt werden dürfen, um Mindeststandards zu sichern. Die AbL fordert eine bürokratiearme und einheitliche Antragstellung für Fördermittel.
6. Wirtschaftliche Auswirkungen und Gemeinwohlleistungen: Der BUND hebt hervor, dass die fehlende Einführung einer Ökoregelung zur Weidehaltung wirtschaftliche Nachteile für Betriebe mit Gemeinwohlleistungen bedeuten kann. Der BDM kritisiert, dass die strukturellen Probleme der Milchviehhaltung nicht adressiert werden und fordert ein umfassenderes Gesamtpaket.
7. Informationsaustausch und rechtliche Klarstellungen: Der BDM kritisiert die neue Regelung zum Informationsaustausch mit Fachbehörden als zu weitgehend und rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Der BÖLW fordert eine klarere rechtliche Zuordnung der GLÖZ-Standards und eindeutige Regelungen zur Förderung von Paludikultur.
Insgesamt zeigt sich, dass Umwelt- und Naturschutzverbände sowie der Jagdverband vor allem die ökologischen Risiken und die Gefahr einer Schwächung von Mindeststandards betonen, während landwirtschaftliche Verbände und der BÖLW stärker auf die Praxistauglichkeit, Planungssicherheit und den Bürokratieabbau fokussieren. Die Kritik an einzelnen Regelungen ist breit gestreut, wobei keine der Stellungnahmen explizit eine Verfassungswidrigkeit der geplanten Maßnahmen behauptet.
„Die jährlichen Änderungen der GAP-Gesetzgebung in der laufenden Förderperiode führen auf den meisten landwirtschaftlichen Betrieben verstärkt zu Unklarheit und Unsicherheit, statt zu Planungssicherheit und Stabilität.“
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel, bürokratische Belastungen für Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verwaltung zu reduzieren. Sie kritisiert jedoch, dass die jährlichen Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu Unsicherheit und fehlender Planungssicherheit führen. Besonders hebt die AbL hervor, dass das 3. GAP-Vereinfachungspaket aus ihrer Sicht keine echte Vereinfachung bringt, sondern vielmehr zu einer weiteren Absenkung ökologischer Mindeststandards (GLÖZ – Grundanforderungen an die Betriebsführung und den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) führt. Die AbL warnt vor Missbrauchsmöglichkeiten durch die geplante Befreiung von Biobetrieben von GLÖZ-Standards und fordert Nachbesserungen, um Grünlandschutz und ökologische Ziele zu sichern. Sie spricht sich für eine Stichtagsregelung beim Dauergrünland aus, sofern der Anteil des Grünlands nicht sinkt, und fordert eine bürokratiearme, einheitliche Antragstellung für Fördermittel. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Befreiung von Biobetrieben von GLÖZ-Standards und die damit verbundenen Risiken für den Grünlandschutz, 2) Die Umsetzung der Stichtagsregelung für Dauergrünland und deren praktische Folgen, 3) Die Notwendigkeit einer grundlegenden Vereinfachung und Vereinheitlichung der Antragsverfahren für Fördermittel.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gleichzeitig droht die GAP mit der Schwächung dieser Betriebe, die sich - sollten die Vorschläge der EU-Kommission zur weiteren Aufweichung von Standards und drohendem Rückgang des Budgets für Agrarumwelt- und Klimaförderung umgesetzt werden - ja auch in der kommenden Förderperiode fortzusetzen droht, an gesellschaftlicher Legitimität zu verlieren.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußert sich zum sogenannten GAP-Vereinfachungspaket (Omnibus III), das Änderungen an mehreren Verordnungen und Gesetzen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorsieht. Der BUND kritisiert, dass die geplanten Änderungen insbesondere den Schutz von Dauergrünland schwächen und damit negative Auswirkungen auf Biodiversität und Klimaschutz haben könnten. Besonders hervorgehoben wird, dass die Möglichkeit zur Ausweitung des Umbruchs von Dauergrünlandflächen in Deutschland nicht genutzt werden soll, was der BUND begrüßt. Gleichzeitig wird jedoch kritisiert, dass die neuen Stichtagsregelungen dazu führen könnten, dass künftig keine zusätzlichen Dauergrünlandflächen mehr entstehen. Der BUND fordert, dass Landwirte auch nach dem Stichtag weiterhin auf den Ackerstatus verzichten können. Außerdem wird die fehlende Einführung einer Ökoregelung zur Weidehaltung als wirtschaftlicher Nachteil für Betriebe, die ökologische Leistungen erbringen, thematisiert. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Kritik an geplanten Ausnahmeregelungen bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall, da deren genaue Anwendung unklar bleibt. Insgesamt sieht der BUND die Gefahr, dass die gesellschaftliche Legitimität der GAP durch die Schwächung von Umweltstandards weiter sinken könnte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Der Schutz und die Definition von Dauergrünland, 2) Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Betriebe mit Gemeinwohlleistungen, 3) Die Kritik an unklaren Ausnahmeregelungen bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BÖLW begrüßt das Omnibus III Paket als relevanten Beitrag zum Bürokratieabbau, bedauert aber Verzögerung bei der Umsetzung, allen voran hinsichtlich der mangelnden Planungssicherheit für Betriebe beim Agrarantrag.“
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bewertet die nationale Umsetzung des sogenannten Omnibus III bzw. GAP-Vereinfachungspakets grundsätzlich positiv, insbesondere im Hinblick auf den Bürokratieabbau und die Stärkung des ökologischen Landbaus. Kritisch wird jedoch die Verzögerung bei der Umsetzung und die mangelnde Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe angemerkt. Besonders hervorgehoben wird das Konzept 'Green by Concept', das vorsieht, dass gesamtumgestellte Bio-Betriebe und Betriebe in Umstellung von bestimmten Umweltauflagen (GLÖZ-Standards) automatisch profitieren, da sie bereits hohe Umweltstandards erfüllen. Der BÖLW fordert eine klarere rechtliche Zuordnung der GLÖZ-Standards im Gesetzestext, eine Nachschärfung der Regelungen zum Schutz von Dauergrünland (GLÖZ 1), eine Vereinfachung der Stichtagsregelung zur Umwandlung von Flächen sowie eine eindeutige Regelung zur Förderung von Paludikultur (nasse Landwirtschaft auf Moorböden) ohne Ersatzflächenpflicht. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ausgestaltung und rechtliche Klarstellung von 'Green by Concept', 2) Die Regelungen zum Schutz und zur Umwandlung von Dauergrünland, 3) Die Stichtagsregelung und deren Auswirkungen auf die Flächenbewirtschaftung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bürokratieabbau und Gewässerschutz sind keine Gegensätze. Entscheidend ist, Vereinfachung so zu gestalten, dass sie Verwaltung und Betriebe entlastet, ohne die Datengrundlagen, Mindeststandards und Vollzugsmöglichkeiten zu verlieren, die für eine langfristig sichere Trinkwasserversorgung und den Schutz der Wasserressourcen erforderlich sind.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-InVeKoS-Gesetzes. Die Stellungnahme betont, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern leistet. Der BDEW erkennt die Notwendigkeit an, landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltungen von unnötiger Bürokratie zu entlasten, warnt jedoch davor, dass Vereinfachungen nicht zu Lasten des Umwelt-, Boden- und Gewässerschutzes gehen dürfen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Fiktion der Erfüllung von GLÖZ-Standards (Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung) für Öko-Betriebe, wobei der BDEW fordert, dass die Einhaltung der Standards auch in der Praxis sichergestellt wird; 2) Die geplanten Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen für kleinere Betriebe bei GLÖZ 7 (Fruchtfolge), wobei betont wird, dass ökologische Mindeststandards nicht abgesenkt werden dürfen; 3) Die Regelungen zu Dauergrünland und Paludikultur (nasse Nutzung von Moor- und Feuchtflächen), wobei eine fachliche Auslegung und enge Abstimmung mit Fachbehörden gefordert wird. Insgesamt fordert der BDEW, dass Vereinfachungen nicht zu einem Verlust an Datengrundlagen, Mindeststandards und Vollzugsmöglichkeiten führen dürfen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein technischer Anpassungsakt dieser Reichweite kann die strukturelle Krise der Milchviehhaltung nicht adressieren; er muss daher zwingend in ein Gesamtpaket eingebettet werden, das die über den Regelungsgegenstand hinausweisenden Handlungsbedarfe ebenfalls wirksam umsetzt.“
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAPInVeKoS-Gesetzes. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Verordnung 2025/2649 (Omnibus III / GAP-Vereinfachung) in nationales Recht um. Der BDM erkennt an, dass einzelne Regelungen, wie die erweiterten Ausnahmemöglichkeiten bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall sowie Präzisierungen beim Sammelantrag, sinnvoll sind und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Allerdings kritisiert der Verband, dass die Maßnahmen insgesamt zu technisch und eng gefasst sind und die strukturellen Probleme der Milchviehhaltung, wie Einkommens- und Marktkrisen, nicht ausreichend adressieren. Besonders kritisch sieht der BDM die geplante Ausnahme für Paludikultur (nasse Bewirtschaftung von Moorböden) beim Dauergrünlandumbruch, da sie einen systemischen Einschnitt in den Schutz von Dauergrünland darstellt. Auch die neue Regelung zum Informationsaustausch mit Fachbehörden wird als zu weitgehend und nicht ausreichend rechtlich abgesichert bewertet. Der Verband fordert eine Überarbeitung dieser Punkte und betont die Notwendigkeit eines umfassenderen Gesamtpakets, das insbesondere marktordnungsrechtliche Instrumente zur Stabilisierung des Milchmarktes beinhaltet. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Paludikultur-Ausnahme und ihre Risiken für Milchviehbetriebe, 2) die Kritik an der Regelung zum Informationsaustausch mit Fachbehörden, und 3) die Forderung nach einer umfassenderen Agrarpolitik, die über technische Anpassungen hinausgeht.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003114 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Omnibus-III-Vereinfachungen müssen in Deutschland zügig, vollständig und praxiswirksam umgesetzt werden – mit dem Ziel, die Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe tatsächlich zu reduzieren und zugleich Rechtssicherheit und Planungssicherheit für das laufende Antragsjahr 2026 und für das Antragsjahr 2027 herzustellen.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) nimmt Stellung zu den nationalen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zur Umsetzung des sogenannten Omnibus-III-Pakets gemäß der EU-Verordnung 2025/2649. Ziel des Pakets ist die Vereinfachung und Entlastung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der DBV begrüßt grundsätzlich die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe, fordert jedoch eine konsequente, praxisnahe und bundeseinheitliche Umsetzung ohne zusätzliche nationale Hürden. Besonders kritisch sieht der DBV neue Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die aus seiner Sicht dem Ziel der Vereinfachung widersprechen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Die Stichtagsregelung 'Acker bleibt Acker' und der Opt-out-Mechanismus, bei dem der DBV eine jährliche, flexible statt einer einmaligen, unwiderruflichen Entscheidung fordert; (2) die Ablehnung zusätzlicher Kontroll- und Sanktionslogiken, insbesondere durch die geplante Einführung von § 20a GAP-Konditionalitäten-Gesetz, der eine Weitergabe von Verdachtsmomenten an Fachbehörden ermöglichen würde; (3) die Forderung nach mehr Toleranz- und Bagatellregelungen im Kontrollsystem, damit geringfügige oder unbeabsichtigte Fehler nicht zu unverhältnismäßigen Sanktionen führen. Der DBV betont die Notwendigkeit, dass Vereinfachungen und Entlastungen tatsächlich auf den Höfen ankommen und nicht durch neue nationale Vorschriften konterkariert werden.
Tendenz: überwiegend ablehnend
Datum: 08.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehenen Änderungen schwächen die Konditionalität in zentralen Punkten und mindern damit ihre Rolle als verbindlicher Rahmen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung.“
Der Deutsche Jagdverband e.V. kritisiert die geplanten Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-InVeKoS-Gesetzes, da sie eine Absenkung ökologischer Mindeststandards in der Agrarlandschaft befürchten lassen. Die Stellungnahme betont, dass die biologische Vielfalt (Biodiversität) in der offenen Kulturlandschaft seit Jahren abnimmt und die sogenannten GLÖZ-Standards (Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Betriebsführung und den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand) zu den wenigen Instrumenten zählen, die flächendeckend ökologische Mindestanforderungen sichern. Besonders kritisch sieht der Verband die pauschale Anerkennung der GLÖZ-Standards für Ökobetriebe, weit gefasste Ausnahmeregelungen (z.B. bei Krankheiten und Schädlingen) sowie den geplanten Kontroll- und Sanktionsverzicht bei GLÖZ 7 für kleinere Betriebe. Diese Maßnahmen könnten dazu führen, dass wichtige Kontrollen und Mindestanforderungen ausgesetzt werden und die ökologische Wirksamkeit der Regelungen verloren geht. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die Bedeutung und Unverzichtbarkeit der GLÖZ-Standards für die Biodiversität, 2. Die Ablehnung der pauschalen Fiktion der Erfüllung für Ökobetriebe, 3. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Kontrolle und Sanktionierung für alle Betriebe, unabhängig von deren Größe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anerkennung der Leistungen von gesamtumgestellten Bio-Betrieben bei bestimmten GLÖZ-Standards im Rahmen der sog. Konditionalität für den Erhalt von Agrarfördergeldern: Umsetzung des Ansatzes “green by concept” über GLÖZ 7 hinaus insbesondere bei GLÖZ 4, 5, 6 und 8 auf EU- und Bundesebene
Lobbyregister-Nr.: R003958 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79799
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Fördervoraussetzungen, wie u.A. die Herstellung voller Kombinierbarkeiten der Öko-Regelungen und GAK-Maßnahmen mit Ökolandbau (z.B. ÖR1), die attraktive Ausgestaltung der Prämienhöhen, sowie die Einführung praxistauglicher neuer ÖkoRegelungen wie zur Sommerweidehaltung. Weitere Ziele sind z.B. die Einführung einer Stichtagsregelung.
Lobbyregister-Nr.: R003958 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79799
| Eingang im Bundestag: | 29.07.2026 |
| Drucksache: | 21/7407 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 321/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 29.05.2026 |
| Erster Durchgang: | 10.07.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz | 22.06.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 25.06.2026 | Tagesordnung |