Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026) |
| Initiator: | Die Linke |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 03.07.2026 |
| Drucksache: | 21/5588 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6851 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
| Trojanercheck : |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, die automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 auszusetzen. Normalerweise wird diese Entschädigung jährlich zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst. Der Entwurf sieht vor, diese Anpassung für 2026 auszusetzen, um auf die angespannte Haushaltslage und die schwierige soziale und wirtschaftliche Situation zu reagieren. Der Gesetzentwurf stammt von der Fraktion Die Linke, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Hintergrund wird erläutert, dass das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung regelmäßig durchgeführt wird und der Bundestag zuletzt am 4. Juni 2025 die Fortführung beschlossen hat. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bundes und der wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Krieges, insbesondere des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung, soll die Erhöhung für 2026 ausgesetzt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass damit die Empfehlung einer unabhängigen Kommission aus dem Jahr 2013 für 2026 außer Kraft gesetzt wird.
Kosten:
Es werden Einsparungen für den Bundeshaushalt erzielt. Konkrete Zahlen zu den Einsparungen oder Angaben zu erwarteten Einnahmen werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor und betont, dass der Bundestag jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen kann. Ein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit oder weitere Aspekte ist nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 wird ausgesetzt.
- § 11 Absatz 4 und 5 des Abgeordnetengesetzes bleiben weiterhin gültig und werden nicht geändert.
- Die übliche Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Bekanntmachung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und der fiktiven Bemessungssätze zum 1. Juli 2026 entfällt.
- Das Gesetz regelt außerdem das Inkrafttreten.
| Eingang im Bundestag: | 24.04.2026 |
| Erste Beratung: | 07.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5588 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6851 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung | 21.05.2026 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung | 11.06.2026 | Tagesordnung Ergänzung |
| Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung | 25.06.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) als federführendem Ausschuss beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss (bei den Gesetzentwürfen auf Drucksache 21/6330 und 21/331) sowie der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (bei Drucksache 21/5588).
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/6330) in geänderter Fassung. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Gesetzentwürfe der AfD (21/331), der Grünen (21/6004) und der Linken (21/5588) wurden abgelehnt bzw. für erledigt erklärt. Einen eigenen Entschließungsantrag gibt es nicht, aber es wurden Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen gestellt (siehe unten).
Änderungen:
Am Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD (21/6330) wurden Änderungen durch zwei Änderungsanträge dieser Fraktionen vorgenommen, die einstimmig angenommen wurden. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer elektronischen Anwesenheitsliste für Abgeordnete. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und das Abgeordnetengesetz. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf völlig andere Gesetze beziehen (kein „Trojaner“ erkennbar).
Weitere Änderungsanträge kamen von der Fraktion Die Linke (Aussetzung der Diätenerhöhung für die gesamte Wahlperiode, nicht nur für 2026) und von der AfD (technische Anpassungen zur Sicherstellung der Wirkung ihrer Gesetzesidee), wurden aber abgelehnt.
Begründung:
Die Begründung für die Abweichung vom Anpassungsverfahren ist die herausfordernde wirtschaftliche Lage, insbesondere durch den Iran-Krieg und die daraus resultierenden Belastungen für Bürger und Staatshaushalt. Die einmalige Aussetzung der Diätenerhöhung für 2026 wird als solidarisches Signal gewertet. Die Fraktion Die Linke begründet ihren Änderungsantrag mit der sozialen Schieflage und fordert eine längere Aussetzung. Die AfD begründet ihren Antrag mit dem Ziel, die automatische Anpassung abzuschaffen und durch ein transparentes, parlamentarisches Verfahren zu ersetzen.
Statements der Fraktionen:
- SPD: Betont die grundsätzliche Beibehaltung des Mechanismus, sieht aber eine Erhöhung in der aktuellen Lage als falsches Signal.
- Die Linke: Bedauert die späte Vorlage des Gesetzentwurfs, fordert eine Aussetzung für die gesamte Wahlperiode und kritisiert den Automatismus.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt den Gesetzentwurf, hält aber die Formulierung zur elektronischen Anwesenheitsliste für nicht weitgehend genug und fordert eine offenere gesetzestechnische Lösung.
- AfD: Sieht sich in ihrer langjährigen Forderung bestätigt, fordert weiterhin ein transparentes Verfahren mit jährlicher Debatte und begrüßt die Einführung der elektronischen Anwesenheitsliste.
- CDU/CSU: Betont die Orientierung an der Besoldungsgruppe R6, begrüßt die elektronische Anwesenheitsliste als Vereinfachung und weist auf die Einsparungen und Vorteile für Abgeordnete und Verwaltung hin.
Zusammenfassung:
Der Bundestag soll für das Jahr 2026 die automatische Diätenerhöhung aussetzen. Der Gesetzentwurf der Koalition wird mit Änderungen (u.a. elektronische Anwesenheitsliste) angenommen. Die Oppositionsentwürfe werden abgelehnt oder für erledigt erklärt. Die Fraktionen begründen ihre Haltung mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation und unterschiedlichen Vorstellungen zur Dauer und Ausgestaltung der Diätenregelung.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat:
- Die Regelung zur Anwesenheitserfassung von Bundestagsmitgliedern wird so geändert, dass sie auch digitale Verfahren ermöglicht und nicht mehr auf Papierlisten beschränkt ist.
- Die Formulierung im Gesetz wird neutraler gefasst, sodass für jeden Sitzungstag eine Anwesenheitsliste geführt wird, unabhängig von der Form (Papier oder digital).
- Der Ältestenrat erhält die Befugnis, Ausführungsbestimmungen zur Anwesenheitserfassung zu erlassen, zum Beispiel zur Form der Erfassung oder zu den Eingängen, an denen sie möglich ist.
- Künftige Anpassungen der Regelungen zur Anwesenheitserfassung können durch Ausführungsbestimmungen des Ältestenrats erfolgen und erfordern keine Gesetzesänderung mehr.