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Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)

Das Gesetz wurde vom Bundesrat abgelehnt und befindet sich im Vermittlungsausschuss.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
Initiator:Die Linke
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:07.05.2026
Drucksache:21/5588 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, die automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 auszusetzen. Normalerweise wird diese Entschädigung jährlich zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst. Der Entwurf sieht vor, diese Anpassung für 2026 auszusetzen, um auf die angespannte Haushaltslage und die schwierige soziale und wirtschaftliche Situation zu reagieren. Der Gesetzentwurf stammt von der Fraktion Die Linke, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung regelmäßig durchgeführt wird und der Bundestag zuletzt am 4. Juni 2025 die Fortführung beschlossen hat. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bundes und der wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Krieges, insbesondere des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung, soll die Erhöhung für 2026 ausgesetzt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass damit die Empfehlung einer unabhängigen Kommission aus dem Jahr 2013 für 2026 außer Kraft gesetzt wird. 
 
Kosten:  
Es werden Einsparungen für den Bundeshaushalt erzielt. Konkrete Zahlen zu den Einsparungen oder Angaben zu erwarteten Einnahmen werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor und betont, dass der Bundestag jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen kann. Ein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit oder weitere Aspekte ist nicht enthalten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 wird ausgesetzt. 
- § 11 Absatz 4 und 5 des Abgeordnetengesetzes bleiben weiterhin gültig und werden nicht geändert. 
- Die übliche Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Bekanntmachung der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und der fiktiven Bemessungssätze zum 1. Juli 2026 entfällt. 
- Das Gesetz regelt außerdem das Inkrafttreten.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.04.2026
Erste Beratung:07.05.2026
Drucksache:21/5588 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz20.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung21.05.2026Tagesordnung