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Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze

Der Entwurf ist im Bundestag eingegangen, wurde dort aber noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Im Bundestag eingegangen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:29.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/7404 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Start: 03.05.2026
Frist: 10.05.2026
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf zielt auf die Entbürokratisierung, Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Fahrschulausbildung ab. Dazu werden das Fahrlehrergesetz und weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften angepasst. Ziele sind u. a. die Senkung der Kosten für den Führerscheinerwerb, die Optimierung von Verwaltungsverfahren und die Anpassung an EU-Recht (insbesondere zur Anerkennung von Fahrlehrern aus anderen EU-Staaten). Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr
 
Hintergrund:  
Der Entwurf reagiert auf mehrere Entwicklungen: Zum einen gibt es Änderungsbedarf im Vollzug des seit 2018 geltenden Fahrlehrergesetzes, insbesondere zur Optimierung von Verwaltungsverfahren und zum Abbau unnötiger Bürokratie. Zum anderen hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennung) beanstandet, was eine Anpassung der deutschen Regelungen erforderlich macht. Ziel ist zudem eine Modernisierung der Fahrschulausbildung und eine Senkung der Kosten für Fahrschüler. 
 
Kosten:  
Bund und Länder: Das Vorhaben hat laut Entwurf keine Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte.  
Bürgerinnen und Bürger: Es wird eine jährliche Entlastung von etwa 74.500 Stunden Erfüllungsaufwand erwartet (z. B. durch Wegfall der Unterschriftspflicht beim Ausbildungsnachweis).  
Wirtschaft (Fahrschulen etc.): Ein einmaliger Umstellungsaufwand von ca. 70.000 Euro (z. B. für die Meldung von Unterrichtsentgelten an ein Transparenzportal) steht einer jährlichen Entlastung von ca. 73,5 Mio. Euro gegenüber (hauptsächlich durch Wegfall der Pflicht, Unterrichtsräume und Lehrmittel vorzuhalten, sowie längere Fortbildungsintervalle).  
Verwaltung: Die jährliche Entlastung für die Verwaltung wird mit ca. 10.000 Euro beziffert.  
Einnahmen: Es werden keine zusätzlichen Einnahmen für Bund oder Länder erwartet.  
Weitere Kosten: Insgesamt wird eine Senkung der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erwartet. Weitere wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher, Preisniveau oder soziale Sicherungssysteme sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf enthält eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer Ausbildungsformen (z. B. Fahrpraxiserwerb unter Anleitung). Die Auswirkungen der Reform, insbesondere auf Verkehrssicherheit, Kosten und Bestehensquoten, sollen von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen evaluiert werden. Das Gesetz ist nicht befristet. Es gibt keine Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit. Die Gleichstellung wird nicht beeinträchtigt, demografische Auswirkungen sind nicht zu erwarten, und die Regelungen stehen im Einklang mit EU-Recht. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
1. Einführung eines Modellversuchs zum Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung außerhalb der Fahrschule für Klasse B: Ermöglichung von begleiteten Übungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr vor Erwerb der Fahrerlaubnis, unter klaren Voraussetzungen, mit wissenschaftlicher Begleitung und bundesweit einheitlichen Regeln. Die Länder können freiwillig teilnehmen. 
 
2. Detaillierte Regelung der Voraussetzungen für die Teilnahme am begleiteten Fahrpraxiserwerb: Mindestalter, gesundheitliche und charakterliche Eignung, bestandene theoretische Prüfung, Einweisung und Mindeststunden praktischer Unterricht, besonderer Versicherungsschutz, einmalige Genehmigung, klare Anforderungen an Fahrpraxisanleiter (z.B. Mindestalter, Fahrerlaubnisbesitz, Nüchternheit, Unentgeltlichkeit). 
 
3. Einführung eines bundesweiten Transparenzregisters für Fahrschulen beim Bundesministerium für Verkehr: Pflicht zur elektronischen Meldung und Veröffentlichung von Unterrichtsentgelten und Bestehensquoten der Fahrschüler, um Preis- und Qualitätsvergleich zu ermöglichen. 
 
4. Ermöglichung der vollständigen digitalen Durchführung der theoretischen Fahrschulausbildung: Fahrschulen müssen keine Unterrichtsräume und Lehrmittel mehr vorhalten, was Bürokratie abbaut und digitale Lernformen fördert. 
 
5. Vereinfachung und Flexibilisierung der Überwachung von Fahrschulen und Fahrlehrern: Wegfall starrer Prüfungsintervalle, Ermöglichung risikoorientierter, anlassbezogener und digitaler Kontrollen durch die Behörden. 
 
6. Neuregelung der Anerkennung und Tätigkeit von Fahrlehrern aus anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz: Vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit nach Anzeige und Nachweis des Befähigungsnachweises möglich, Ausstellung eines Fahrlehrerscheins ohne deutsche Fahrlehrerlaubnis, jährliche Wiederholungsanzeige erforderlich. 
 
7. Einführung und rechtliche Verankerung des Berufsbilds „amtlich anerkannter Fahrerlaubnisprüfer“: Neue Qualifikationsanforderungen, Mindestbildungsniveau (ISCED-Stufe 3), fünfmonatige Ausbildung, um Prüfkapazitäten zu sichern und Qualität zu gewährleisten. 
 
8. Zentrale und einheitliche Regelung der Entgeltangaben für Fahrschulen: Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Preise an das Transparenzregister, Abschaffung des physischen Preisaushangs, hohe Bußgelder bei Verstößen (bis zu 100.000 Euro). 
 
9. Erleichterung der Kooperation zwischen Fahrschulen bei der Ausbildung von Fahrlehreranwärtern: Ausbildungsfahrschulen können den theoretischen Unterricht an kooperierende Fahrschulen übertragen, um praktische Lehrkompetenzen trotz Digitalisierung zu sichern. 
 
10. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Fortbildungspflichten für Fahrlehrer und Seminarleiter: Reduzierung und Flexibilisierung der Fortbildungsanforderungen (z.B. drei Tage Fortbildung in vier Jahren), Möglichkeit nachträglicher behördlicher Auflagen zur Sicherung der Qualität. 
 
Diese Maßnahmen betreffen die wesentlichen inhaltlichen Reformen in den Bereichen Fahrerlaubnisrecht, Fahrschulwesen, Fahrlehrerausbildung und -überwachung sowie die Digitalisierung und Transparenz im Fahrschulmarkt. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Textes, der die Begründung und Erläuterung eines umfangreichen Gesetzentwurfs zu Änderungen im Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrsachverständigengesetz und Fahrlehrergesetz enthält: 
 
1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) 
- Identitätsbetrug: Künftig müssen bei Anträgen auf Fahrerlaubnis die Nummer des Ausweisdokuments und – soweit vorhanden – eine E-Mail-Adresse angegeben werden, um Identitätsbetrug bei Prüfungen besser zu verhindern. 
- Einsatzfahrzeuge: Die Regelungen zur Nutzung schwerer Einsatzfahrzeuge mit Führerscheinklasse B werden an die EU-Richtlinie angepasst. 
- Modellversuch Fahrpraxis unter Anleitung: Es wird eine befristete, wissenschaftlich begleitete Erprobung eingeführt, bei der Fahranfänger unter Anleitung (nicht durch Fahrlehrer, sondern z.B. durch erfahrene Privatpersonen) Fahrpraxis erwerben können. Die Details (z.B. Voraussetzungen, Versicherungsschutz, Dokumentationspflichten, Anforderungen an Fahrzeuge und Anleiter) werden in einer bundesweiten Verordnung geregelt. Die Teilnahme am Modellversuch ist für die Länder freiwillig (Opt-in), aber die Regeln sind bundeseinheitlich. 
- Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), die Ergebnisse werden dem Bundestag berichtet. 
 
2. Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) 
- Einführung des Fahrerlaubnisprüfers als neue Qualifikation zur Sicherung und Erweiterung der Prüfkapazitäten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 
- Die Anforderungen an Fahrerlaubnisprüfer orientieren sich an EU-Vorgaben und Empfehlungen der BASt, wobei die Zugangsvoraussetzungen möglichst niedrigschwellig gehalten werden (mindestens ISCED-Stufe 3, also Sekundarstufe II oder Berufsausbildung). 
- Viele redaktionelle und systematische Anpassungen, um die neue Rolle des Fahrerlaubnisprüfers im Gesetz zu verankern. 
 
3. Änderung des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) 
- Anpassung an EU-Recht: Vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit von Fahrlehrern aus anderen EU/EWR-Staaten und der Schweiz wird erleichtert, es reicht eine Anzeige und ein Befähigungsnachweis, keine deutsche Fahrlehrerlaubnis mehr nötig. 
- Digitalisierung: Die theoretische Fahrschulausbildung kann künftig vollständig digital erfolgen, daher entfallen Pflichten zu Unterrichtsräumen und Lehrmitteln. 
- Transparenzregister: Einführung eines bundesweiten, digitalen Registers für Fahrschulen mit Angaben zu Unterrichtsentgelten und Bestehensquoten, um Vergleichbarkeit und Verbraucherschutz zu stärken. Die Pflicht zum Preisaushang entfällt, stattdessen elektronische Meldung an das Register. 
- Deregulierung und Bürokratieabbau: Viele Vorgaben werden vereinfacht oder gestrichen (z.B. zur Form von Ausbildungsnachweisen, zu beglaubigten Abschriften, zu Überwachungsintervallen). 
- Überwachung: Die Behörden können künftig flexibler und risikoorientiert überwachen, auch digital. 
- Fortbildung: Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung für Fahrlehrer und Seminarleiter wird vereinfacht (drei Tage innerhalb von vier Jahren). 
- Bußgelder: Verstöße gegen die Entgelttransparenz können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. 
- Datenschutz: Präzisierung der datenschutzrechtlichen Grundlagen für das neue Transparenzregister und die Nutzung der Daten. 
 
4. Inkrafttreten 
- Das Gesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten, um Behörden und Fahrschulen Zeit zur Umstellung zu geben. 
 
Fazit: Das Gesetz modernisiert das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht umfassend, setzt EU-Vorgaben um, fördert Digitalisierung und Transparenz, erleichtert den Zugang für ausländische Fahrlehrer, baut Bürokratie ab und schafft neue Möglichkeiten für innovative Ausbildungsmodelle. Die Regelungen werden durch einheitliche Standards, wissenschaftliche Begleitung und verbesserte Kontrollmöglichkeiten flankiert. 
 
Hinweis: Es handelt sich um die Begründung zum Gesetzentwurf, nicht um eine Stellungnahme des Normenkontrollrats. Es gibt daher keine Bewertung der Kosteneinschätzung der Bundesregierung und keine Antwort der Bundesregierung auf eine Stellungnahme.

Medienberichte
Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:04.05.2026
Datum Kabinettsbeschluss:20.05.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht we-
sentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Die Beteiligungsphase zum Gesetzentwurf begann laut Angaben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände am 04.05.2026, dem Datum des Entwurfs. Die kommunalen Spitzenverbände geben an, dass die Frist zur Stellungnahme lediglich fünf Arbeitstage betrug. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht von einer ausgesprochen kurzen Fristsetzung von einer Woche. Das Schreiben der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) datiert ebenfalls auf den 04.05.2026. Die meisten Stellungnahmen gingen am 11.05.2026 ein, was eine Frist von 5 bis 7 Tagen bestätigt. Damit lag die Dauer der Beteiligungsphase deutlich unter zwei Wochen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur geplanten Reform der Fahrschulausbildung und zur Änderung des Fahrlehrergesetzes ist grundsätzlich von einer positiven Grundhaltung gegenüber Modernisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung geprägt. Verbände und Organisationen begrüßen die Zielsetzung, die Ausbildung effizienter, kostengünstiger und attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig äußern zahlreiche Akteure erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ausbildungsqualität, Verkehrssicherheit, Praxistauglichkeit und der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen. Insbesondere die Einführung der Laienausbildung, die Flexibilisierung des Theorieunterrichts und die Reduzierung verpflichtender Ausbildungsbestandteile werden kritisch diskutiert. Viele Stellungnahmen fordern Nachbesserungen, klarere Regelungen und eine stärkere wissenschaftliche Begleitung der Reform.

Meinungen im Detail
1. Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit
Sowohl kommunale Spitzenverbände, Fahrlehrerverbände, die Gewerkschaft der Polizei, der DVR, die DVW, als auch wissenschaftliche Einrichtungen betonen die Gefahr, dass die geplanten Reformen zu Qualitätsverlusten und einer Absenkung der Verkehrssicherheit führen könnten. Besonders kritisch werden die Einführung der Laienausbildung (Fahrpraxis unter Anleitung nicht-professioneller Begleiter) und die vollständige Ermöglichung digitalen Theorieunterrichts ohne Präsenzpflicht gesehen. Fahrlehrerverbände, Verkehrspädagogen und Verkehrssicherheitsorganisationen warnen, dass Kompetenzen wie Gefahrenwahrnehmung, Risikokompetenz und Emotionskontrolle nicht im Selbststudium oder durch Laien vermittelt werden können. Die GdP und die DVW sehen in der Reduzierung der verpflichtenden Sonderfahrten und der Möglichkeit der Laienausbildung ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit. Das IFK fordert verbindliche Mindeststandards und eine strukturierte Einbindung der Fahrpraxisanleitung nach professioneller Grundausbildung. Der DVR spricht sich für ein bundesweit einheitliches Referenzcurriculum mit verbindlichen Lernstandskontrollen aus.

2. Digitalisierung und Flexibilisierung
Die Modernisierung und Digitalisierung der Fahrschulausbildung wird von fast allen Verbänden begrüßt, darunter Logistikverbände, Fahrlehrerverbände, der ADAC, der bdo und der DSLV. Positiv hervorgehoben werden die Integration digitaler Lernformate, die Flexibilisierung des Theorieunterrichts und die Nutzung von Fahrsimulatoren. Allerdings fordern insbesondere Fahrlehrerverbände, die BAGFA und die MOVING Association, dass der Anteil synchroner Online-Lehre begrenzt und ein verpflichtendes Präsenzmodul für sicherheitsrelevante Inhalte eingeführt wird. Die Gefahr einer Entprofessionalisierung und Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Überwachungsstandards wird ebenfalls thematisiert.

3. Bürokratieabbau, Kosten und Verwaltungsaufwand
Die Zielsetzung, Bürokratie abzubauen und die Ausbildung kostengünstiger zu machen, wird von Arbeitgeberverbänden, Logistikverbänden und dem ADAC begrüßt. Der BGL, DSLV und bdo fordern eine stärkere Verzahnung von Fahrerlaubnisausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation, um Doppelstrukturen und Mehrkosten zu vermeiden. Die kommunalen Spitzenverbände und der BDFU warnen jedoch vor erhöhtem Verwaltungsaufwand durch unklare Regelungen und die Streichung der Pflichtangabe der Fahrschule im Fahrerlaubnisantrag. Die MOVING Association und der ACE äußern Zweifel, ob die erwarteten Kosteneinsparungen tatsächlich realisiert werden können, da zusätzliche Fahrstunden und neue Dokumentationspflichten zu Mehrkosten führen könnten.

4. Haftungs-, Kontroll- und Arbeitsschutzfragen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert klare gesetzliche Regelungen zur Haftung und zur Rolle des Praxisanleiters, um Unsicherheiten und unerwünschte Haftungsfolgen zu vermeiden. Die BG Verkehr kritisiert, dass Beobachtungsfahrten im Privatfahrzeug des Praxisanleiters nicht den Arbeitsschutzanforderungen entsprechen und empfiehlt, diese ausschließlich in Fahrschulfahrzeugen durchzuführen. Die DPolG weist auf die Strafbarkeit von Teilnehmern an Modellversuchen zur Fahrpraxisanleitung und fehlende Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Alkohol- und Drogenvorschriften hin.

5. Transparenz, Verbraucherschutz und Wettbewerbsfragen
Die geplante Einführung eines Transparenzregisters für Fahrschulpreise wird von der Wettbewerbszentrale kritisch gesehen, da die Regelung nicht mehr als Marktverhaltensregel ausgestaltet ist und somit die Kontrolle durch Mitbewerber und Verbände erschwert wird. Die Wettbewerbszentrale fordert die Beibehaltung der Pflicht zum Preisaushang und der Bezugsgröße für Fahrstundenpreise. Der ACE begrüßt die geplante Transparenz, fordert aber weitergehende Angaben und warnt vor möglichen Irreführungen.

6. Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation
Mehrere Stellungnahmen, darunter von wissenschaftlichen Instituten, dem ADAC, der GdP und der DVW, fordern eine kontinuierliche und zeitnahe wissenschaftliche Evaluation der Reformmaßnahmen, um die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Ausbildungsqualität und Kostenentwicklung zu überprüfen. Die GdP und das IFK betonen die Notwendigkeit, die Perspektive der Polizei und wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch einzubeziehen.

7. Spezifische Forderungen einzelner Verbände
- Arbeitgeber- und Logistikverbände (BGL, DSLV, bdo, VDV): Fordern eine stärkere Verzahnung von Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrerqualifikation, die Anerkennung von E-Learning und die Vereinfachung von Nachweispflichten.
- Fahrlehrerverbände (BVF, BAGFA, BDFU): Betonen die Bedeutung der Unterrichtspflicht, fordern ein Moratorium für Änderungen in der Fahrlehrerausbildung und lehnen die Deregulierung räumlicher Standards ab.
- Verkehrssicherheitsorganisationen (DVR, DVW, MOVING): Fordern verbindliche Mindeststandards, Präsenzmodule für sicherheitsrelevante Inhalte und eine differenzierte Nutzung von Simulatoren.
- Versicherungswirtschaft (GDV): Fordert klare Regelungen zur Haftung und Risikoabsicherung.
- Polizei- und Gewerkschaften (GdP, DPolG): Warnen vor Absenkung der Ausbildungsstandards und fordern Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Alkohol- und Drogenvorschriften.
- Verbraucherschutz (Wettbewerbszentrale): Kritisiert die geplante Transparenzregelung als unzureichend für effektiven Verbraucherschutz.

Insgesamt zeigt sich ein differenziertes Meinungsbild: Die Modernisierung und Flexibilisierung werden begrüßt, jedoch bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich Ausbildungsqualität, Verkehrssicherheit, Praxistauglichkeit, Haftung und Verbraucherschutz. Viele Verbände fordern Nachbesserungen, klarere Regelungen und eine stärkere wissenschaftliche Begleitung der Reform.

👍 ACE Auto Club Europa e.V.

„Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Verkehr mit den vorgelegten Entwürfen, den Fahrerlaubniserwerb in Deutschland modernisiert, digitaler und verbraucherfreundlicher gestaltet. Das Vorhaben unterstützen wir daher grundsätzlich.“

Der ACE Auto Club Europa e.V. begrüßt grundsätzlich die Reform der Fahrschulausbildung und die Modernisierung des Fahrerlaubniserwerbs in Deutschland, insbesondere die stärkere Praxisorientierung, Digitalisierung und Verbraucherfreundlichkeit. Der Verband hebt hervor, dass die Ausbildung weiterhin hohe Standards der Verkehrssicherheit gewährleisten und zugleich erschwinglich bleiben muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Einführung des Fahrpraxiserwerbs unter Anleitung (statt sogenannter Laienausbildung) wird als sinnvoll bewertet, jedoch wird eine kürzere Erprobungsphase und ein verpflichtender Zwischenbericht gefordert. 2) Die geplante Transparenz bei Fahrschulpreisen und Bestehensquoten wird ausdrücklich begrüßt, jedoch sollten weitere Angaben wie Entgelte für Simulationen verpflichtend werden. 3) Die Reduzierung der Prüfungs- und Fahrzeit wird kritisch gesehen, da sie die Aussagekraft der Prüfung schwächen könnte; stattdessen wird eine Überprüfung der Prüfungsinhalte empfohlen. Weitere wichtige Punkte sind die Notwendigkeit von Kompetenzfeststellungen vor der Fahrpraxis, die Sicherstellung von Qualitätsstandards bei digitalem Theorieunterricht, regelmäßige Lernstandskontrollen und die Weiterentwicklung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Der ACE äußert zudem Zweifel an den angenommenen finanziellen Entlastungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, da diese in der Praxis oft nicht realisiert werden könnten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000563 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 ADAC e.V.

„Der ADAC unterstützt die Flexibilisierung des Theorieunterrichts und die damit verbundene Möglichkeit zur Eigenverantwortung. Der ADAC erkennt Chancen für die Verkehrssicherheit durch die Option des Begleitenden Fahrens noch vor der Prüfung. Das Anfängerrisiko kann mit zusätzlicher Fahrpraxis wirkungsvoll reduziert werden.“

Der ADAC e.V. befürwortet grundsätzlich die geplante Modernisierung der Fahrschulausbildung und die Änderungen im Fahrlehrergesetz. Besonders positiv bewertet der ADAC die Flexibilisierung des Theorieunterrichts, die es Fahrschülern künftig erlaubt, sich im Selbststudium auf die Theorieprüfung vorzubereiten und dadurch Kosten zu sparen. Auch die Möglichkeit zusätzlicher Übungsfahrten im Realverkehr unter Begleitung nahestehender Personen wird als Chance gesehen, die praktische Fahrkompetenz und die Bestehensquote zu erhöhen sowie das Unfallrisiko für Fahranfänger zu senken. Der ADAC betont die Notwendigkeit klarer sicherheitsrelevanter Vorgaben für diese Begleitfahrten und fordert eine bundesweit flächendeckende Umsetzung. Die Stellungnahme legt großen Wert auf eine wissenschaftlich fundierte Evaluation der Reform, insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit, Kostenentwicklung und Bestehensquoten. Außerdem wird auf eine Regelungslücke bezüglich schwerer Wohnmobile hingewiesen, die bis zur vollständigen Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie bestehen bleibt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Flexibilisierung des Theorieunterrichts und deren Auswirkungen, 2) Die Einführung und Ausgestaltung zusätzlicher Übungsfahrten mit Begleitpersonen, 3) Die Anforderungen und Zielsetzungen der Evaluation der Reform.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 BG Verkehr

„Nach unserer Einschätzung bringt diese Festlegung (Durchführung der Beobachtungsfahrt in einem Privatfahrzeug) eine Gefährdung des Fahrlehrers mit sich und ist mit den Arbeitsschutzpflichten des Fahrschulunternehmers in folgender Hinsicht nicht vereinbar“

Die BG Verkehr äußert sich zum Referentenentwurf der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und hebt dabei insbesondere den Arbeitsschutz für Fahrlehrer hervor. Kritisiert wird, dass laut Entwurf die Beobachtungsfahrt meist im Privatfahrzeug des Fahrpraxisanleiters stattfinden soll. Dies widerspricht aus Sicht der BG Verkehr den Arbeitsschutzpflichten des Fahrschulunternehmers, da dieser keine Schutzmaßnahmen im Privatfahrzeug umsetzen kann und der Fahrlehrer dort keiner technischen Unterstützung wie einer Doppelbedienungseinrichtung hat. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die fehlende Möglichkeit zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Privatfahrzeug, (2) die erhöhten Unfallgefahren für Fahrlehrer ohne Eingriffsmöglichkeit und (3) die rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Die BG Verkehr empfiehlt daher, die Beobachtungsfahrt ausschließlich in einem Ausbildungsfahrzeug der Fahrschule durchzuführen, das den Anforderungen der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 20.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA) e. V.

„Zusammenfassend fordert die BAGFA e. V. folgende Nachbesserungen am Referentenentwurf: Wiedereinführung theoretischer Qualitätskriterien als rechtssichere Bezugsnorm, Festlegung eines verbindlichen Rahmens für digitale Anteile, Implementierung eines Präsenzmoduls zur Verhaltensbildung und Beibehaltung der Verpflichtung zu Geschäfts- und Unterrichtsräumen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA) e. V. begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung des Referentenentwurfs zur Reform der Fahrlehrerausbildung, insbesondere den geplanten Bürokratieabbau und die klarere Definition der Prüfungsreife. Kritisch bewertet werden jedoch die Streichung der theoretischen Qualitätskriterien für den Unterricht, da dadurch objektive Bewertungsmaßstäbe und bundesweite Vergleichbarkeit verloren gehen. Die BAGFA fordert zudem, die Digitalisierung in der Fahrlehrerausbildung auf maximal 20% synchrone Online-Lehre zu begrenzen, um die notwendige Tiefe und Qualität der Ausbildung zu sichern. Für den theoretischen Unterricht von Fahrschülern wird ein verpflichtendes Präsenzmodul von sechs Unterrichtseinheiten zur Verhaltensbildung und Verkehrssicherheit gefordert. Die geplante Deregulierung der räumlichen Standards wird abgelehnt, da feste Geschäftsräume für Verbraucherschutz und behördliche Überwachung als unerlässlich angesehen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung und Notwendigkeit theoretischer Qualitätskriterien, 2) Die Grenzen und Ausgestaltung digitaler Ausbildungsformate, 3) Die Sicherstellung fester räumlicher Standards für Fahrschulen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen e.V.

„Der Entwurf löst konsequent ein, was der Koalitionsvertrag formuliert hat: den Führerscheinerwerb bezahlbarer machen — unter Wahrung hoher Standards.“

Der Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen e.V. (BDFU) begrüßt die geplante Reform der Fahrschulausbildung und unterstützt die Zielsetzung, den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards zu sichern. Besonders positiv bewertet der BDFU die Abschaffung fixer Mindeststunden und die Flexibilisierung des theoretischen Wissenserwerbs, wodurch ein Wettbewerb der Ausbildungskonzepte ermöglicht wird. Kritisch sieht der Verband jedoch die Streichung der Pflichtangabe der Fahrschule im Fahrerlaubnisantrag, da dies zu Mehraufwand bei den Behörden führen könne. Der BDFU spricht sich außerdem gegen die Festlegung einer Mindestzahl von Unterrichtseinheiten für die Fahrpraxisphase aus und plädiert stattdessen für eine kompetenzbasierte Zulassung durch den Fahrlehrer. Die geplanten Änderungen in der Fahrlehrerausbildung sollten nach Ansicht des BDFU zunächst ausgesetzt und erst nach einer umfassenden Evaluation und Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen der Fahrschulausbildung umgesetzt werden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Rolle der Fahrschule im Antragsverfahren und die damit verbundene Verwaltungsentlastung, 2) Die Ablehnung fixer Mindeststunden zugunsten einer kompetenzbasierten Ausbildung, 3) Die Forderung nach einem Moratorium für Änderungen in der Fahrlehrerausbildung bis zur Auswertung der bisherigen Reformen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V.

„Verkehrssicherheit und Entbürokratisierung schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Ein modernes, kompetenzorientiertes und digital anschlussfähiges Ausbildungssystem kann Sicherheit und Zugänglichkeit zugleich stärken.“

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) begrüßt den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur Änderung des Fahrlehrergesetzes sowie weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ausdrücklich. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung, Entbürokratisierung und zur Anpassung an europäische Mindeststandards. Besonders positiv bewertet der bdo die Einführung digitaler Lernformate, die Individualisierung der praktischen Ausbildung und die Zulassung von Simulationen. Die Reform erleichtert den Zugang zur Fahrschulausbildung, reduziert Kosten und stärkt die Kompetenzorientierung, ohne die Qualitätsstandards abzusenken. Kritisch merkt der bdo jedoch an, dass die fehlende Verzahnung zwischen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung (insbesondere für Bus- und Lkw-Klassen C/C1 und D/D1) und der praktischen Prüfung der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation weiterhin zu Doppelstrukturen, Mehrkosten und organisatorischen Hürden führt. Der Verband schlägt daher eine kombinierte Prüfung vor, die beide Anforderungen in einem Termin abdeckt, ohne fachliche Standards zu senken. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Digitalisierung und Flexibilisierung der theoretischen und praktischen Fahrschulausbildung, 2) die Forderung nach einer kombinierten Prüfung für Berufskraftfahrer zur Vermeidung von Doppelstrukturen, 3) die konsequente Orientierung an EU-Mindestvorgaben und der Abbau nationaler Überregulierung (Goldplating).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

„Der BGL begrüßt die beiden vorliegenden Referentenentwürfe, die einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, bezahlbaren und praxisgerechten Fahrausbildung darstellen. Gleichwohl betont der BGL, dass diese Reform nur ein erster Schritt sein kann, dem dringend weitere Reformschritte folgen müssen.“

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt die vorgelegten Entwürfe zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur Änderung des Fahrlehrergesetzes als wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Berufskraftfahrerausbildung. Der BGL fordert jedoch weitergehende Maßnahmen, insbesondere eine echte Integration von Lkw-Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation (sogenanntes 2-in-1-Modell), eine schnellere Umsetzung von E-Learning-Angeboten in der Berufskraftfahrerqualifikation (BKFQ), sowie eine Gleichbehandlung bei der Zulassung von Ausbildungsräumen für Fahrschulen und BKFQ. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Forderung nach einer Zusammenlegung der Prüfungen für Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation (Modell 2-in-1), 2) die Notwendigkeit weiterer Digitalisierung und Entbürokratisierung, einschließlich der Anerkennung von E-Learning und der Vereinfachung von Nachweispflichten für Ausbildungsräume, und 3) die Erleichterung des Zugangs zu Fahrerlaubnisklassen sowie die Ausweitung der ärztlichen Prüfungen auf Hausärzte und Optiker.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

„Der aktuelle Reformvorschlag ist nicht geeignet, das Ziel einer modernen und wissenschaftlich fundierten Fahrschulausbildung zu fördern, und stellt sich zudem in Summe auch als nicht praxistauglich dar.“

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf 'Reform der Fahrschulausbildung' vom 4. Mai 2026. Die BVF begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Fahrschulausbildung zu modernisieren, sieht jedoch gravierende Mängel im Entwurf. Zentrale Kritikpunkte sind: Erstens stützt sich der Entwurf laut BVF auf sachlich unzutreffende Annahmen, insbesondere bezüglich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen, der Ablehnung des alternativen Ausbildungskonzepts OFSA II (Offene Fahrschulausbildung II), der Behauptung, die Laienausbildung sei in Nachbarländern wie Österreich erfolgreich, und der Notwendigkeit einer Erprobung der Laienausbildung. Zweitens wird die vollständige Abschaffung der Unterrichtspflicht im theoretischen Teil der Fahrausbildung als gefährlich angesehen, da wichtige Kompetenzen nicht im Selbststudium vermittelt werden können. Drittens werden zahlreiche Einzelregelungen als inkohärent, praxistauglich und rechtsunsicher bewertet, darunter die geplante Statistik zur Durchfallquote, die Gefahr von 'Fahrschülertourismus' durch föderale Unterschiede, die Prioritätenverschiebung bei den Ausbildungszielen und unvollständige Anpassungen bei der Raumvorhaltungspflicht. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Fahrlehrerbranche, (2) die Bedeutung der Unterrichtspflicht für die Vermittlung von Kompetenzen zur Verkehrssicherheit, und (3) die Kritik an der Einführung und Ausgestaltung der Laienausbildung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Die Qualität der Rechtsetzung leidet, wenn sie mit allzu heißer Nadel gestrickt wird und führt im Zweifel zu handwerklichen Fehlern. Die beabsichtigten Entlastungen der Fahrschulen durch Digitalisierung und Abbau einzelner Präsenz- und Dokumentations-/Aufzeichnungspflichten dürfen nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen oder zu Mehrbelastungen im Verwaltungsvollzug oder zu Kosten- und Risikoverlagerungen auf andere führen.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zu den Referentenentwürfen zur Reform der Fahrschulausbildung, insbesondere zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich die Modernisierung und Digitalisierung der Fahrschulausbildung sowie die Bemühungen um Kostensenkung und Bürokratieabbau. Allerdings werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Ausbildungsqualität, Verkehrssicherheit und Verwaltungsaufwand geäußert. Besonders kritisch bewertet werden die Einführung der Laienausbildung (Fahrpraxis unter Anleitung nicht-professioneller Begleiter), die vollständige Ermöglichung digitalen Theorieunterrichts ohne Präsenzpflicht sowie die Reduzierung regelmäßiger behördlicher Überwachung der Fahrschulen. Die kommunalen Spitzenverbände warnen vor erhöhtem bürokratischem Aufwand, unklaren Haftungs- und Kontrollfragen sowie einer möglichen Verschlechterung der Verkehrssicherheit. Sie fordern präzisere und vollzugstaugliche Regelungen, längere Übergangsfristen und eine stärkere Berücksichtigung der praktischen Folgen für die Fahrerlaubnisbehörden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Risiken und der Verwaltungsaufwand der Laienausbildung, (2) die Auswirkungen der Digitalisierung des Theorieunterrichts und der Wegfall der Prüfungsreifefeststellung, (3) die Reduzierung der regelmäßigen Überwachung und die daraus resultierenden Risiken für die Ausbildungsqualität.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesvereinigung Deutscher Verkehrspädagogen e.V.

„Die Reform darf professionelle Ausbildung nicht durch Eigenlernen und Laienbegleitung ersetzen. Digitalisierung und Flexibilisierung können sinnvolle Ergänzungen sein, sie dürfen jedoch professionelle pädagogische Ausbildung nicht ersetzen.“

Die Bundesvereinigung Deutscher Verkehrspädagogen e.V. (BDV) bewertet die geplante Reform des Fahrerlaubniswesens grundsätzlich als notwendig und begrüßenswert, da sie auf Modernisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung der Fahrausbildung abzielt. Sie erkennt die positiven Ansätze wie die Integration digitaler Lernformen, den Bürokratieabbau und die Flexibilisierung der Ausbildungswege an. Gleichzeitig warnt der BDV vor Risiken, die sich aus einer zu starken Eigenverantwortung der Fahrschüler, der Ausweitung digitaler und laienbegleiteter Lernformen sowie der Reduzierung verpflichtender pädagogischer und praktischer Ausbildungsanteile ergeben. Die Stellungnahme betont, dass Verkehrssicherheit, Ausbildungsqualität und Chancengleichheit nicht hinter wirtschaftlichen oder organisatorischen Zielen zurückstehen dürfen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Theorieausbildung, bei der ein verbindliches Hybridmodell gefordert wird, um pädagogisch begleitete Unterrichtseinheiten zu sichern; 2) Die Einführung der Fahrpraxis unter Anleitung (Laienausbildung), die nur nach solider professioneller Grundausbildung und mit klaren Regeln und Evaluation erfolgen soll; 3) Die Gefahr, dass Digitalisierung und neue Dokumentationspflichten zu mehr Bürokratie und Kosten führen, anstatt echte Entlastungen zu schaffen. Der BDV fordert, dass Fahrausbildung, Fahrlehrerausbildung und Prüf-/Sachverständigenrecht gemeinsam und systemisch reformiert werden, um Systembrüche und Qualitätsverluste zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

„Die Modernisierung der nationalen Fahrschulausbildung ist mit Blick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen sowie den Anpassungen im Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2025/2205 ausdrücklich zu begrüßen. Aus polizeilicher Perspektive ergeben sich in den übermittelten Referentenentwürfen jedoch einige wenige Anpassungserfordernisse, die wir nachfolgend skizzieren.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt grundsätzlich die Modernisierung der Fahrschulausbildung und die Anpassung an die EU-Richtlinie 2025/2205. Sie sieht jedoch Anpassungsbedarf bei einzelnen Regelungen der Referentenentwürfe. Besonders kritisiert wird, dass Teilnehmer an Modellversuchen zur Fahrpraxisanleitung nach aktueller Gesetzeslage nicht vor einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geschützt sind, da die gesetzliche Privilegierung für diese Fälle nicht greift. Weiterhin wird die fehlende Sanktionsmöglichkeit bei Verstößen gegen Alkohol- und Drogenverbote für Fahrpraxisanleiter bemängelt. Die DPolG schlägt zudem eine redaktionelle Anpassung der Überschrift in der Fahrpraxisanleitungs-Verordnung vor, um alle relevanten berauschenden Mittel zu erfassen. Abschließend wird eine klarstellende Regelung gefordert, dass auch Fahrlehrer während der Ausbildung oder Prüfung nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen dürfen, insbesondere wenn sie aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Strafbarkeit von Teilnehmern an Modellversuchen zur Fahrpraxisanleitung, 2) Die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Alkohol- und Drogenvorschriften für Fahrpraxisanleiter, 3) Die Notwendigkeit klarstellender Regelungen für Fahrlehrer bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Verkehrswacht e.V.

„Eine Reform der Pkw-Führerscheinausbildung bietet die Chance, die Ausbildung zeitgemäß weiterzuentwickeln und noch stärker auf die aktuellen Anforderungen im Straßenverkehr auszurichten. Mögliche Kosteneinsparungen dürfen dabei nicht das leitende Motiv sein; vielmehr muss die Sicherheit oberste Priorität behalten.“

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt grundsätzlich die Modernisierung der Fahrschulausbildung und die Reform des Fahrlehrergesetzes, betont jedoch, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität haben muss. Besonders kritisch sieht die DVW die im Rahmen der sogenannten Experimentierklausel (§ 2a Abs. 6 StVG) vorgesehene Möglichkeit der Laienausbildung im öffentlichen Verkehrsraum. Sie fordert, dass solche Ausbildungsfahrten nur in geschützten Bereichen („Schonraum“) stattfinden sollten, um Risiken zu minimieren. Die DVW hebt hervor, dass soziale Ungleichheiten durch die geplanten Maßnahmen verstärkt werden könnten und dass eine bundeseinheitliche Regelung aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Weiterhin fordert sie Klarstellungen zur Durchführung der fahrpraktischen Ausbildung und empfiehlt, bestehende Möglichkeiten wie Verkehrsübungsplätze stärker zu nutzen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ablehnung der Laienausbildung im öffentlichen Verkehrsraum, (2) die Bedeutung bundeseinheitlicher Regelungen und (3) die Notwendigkeit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation der Reform.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V.

„Die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung darf nicht als vorrangiges oder allein steuerndes Ziel der Ausbildung erscheinen; maßgeblich ist die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen sowie umwelt- und klimabewussten Verkehrsteilnahme.“

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt grundsätzlich die Modernisierung der Fahrschulausbildung und die Änderungen am Fahrlehrergesetz, warnt jedoch vor einem Paradigmenwechsel, bei dem die Prüfungsvorbereitung über die Verkehrssicherheit gestellt wird. Der DVR fordert, dass das Ziel der Fahrausbildung weiterhin die sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Verkehrsteilnahme bleibt und nicht primär das Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Rolle von Simulatoren in der Fahrausbildung, die als sinnvolle Ergänzung, aber nicht als Ersatz für reale Fahrpraxis gesehen werden; 2) Die Bedeutung sozial interaktiver und synchroner Lernformate im Theorieunterricht, um Kompetenzen wie Gefahrenwahrnehmung, Risikobewusstsein und Emotionskontrolle zu vermitteln; 3) Die Notwendigkeit eines transparenten, bundesweit einheitlichen Referenzcurriculums mit verbindlichen Lernstandskontrollen zur Sicherung der Ausbildungsqualität. Der DVR spricht sich zudem für eine differenzierte Nutzung von Simulatoren, eine klare Abgrenzung zwischen Fahrschulausbildung und Fahrpraxisbegleitung, sowie für eine stärkere wissenschaftliche Begleitung und frühzeitige Evaluation der Reformen aus.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„In der Gesamtbetrachtung überwiegen die Chancen der Reform deutlich. Die geplanten Maßnahmen bieten die Möglichkeit, die Fahrschulausbildung moderner, effizienter und zugleich attraktiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund spricht sich der DSLV ausdrücklich für eine zügige Umsetzung der vorliegenden Entwürfe aus.“

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. bewertet die geplante Modernisierung der Fahrschulausbildung als wichtigen und zukunftsweisenden Schritt. Die Reform adressiert zentrale Herausforderungen wie Digitalisierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung. Besonders betont werden die Einführung digitaler Lernformate (z. B. Online-Unterricht, hybride Modelle), der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren sowie Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen. Die Reform soll dazu beitragen, die Ausbildung effizienter, kostengünstiger und attraktiver zu gestalten, ohne die Ausbildungsqualität oder Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Der DSLV hebt zudem die Notwendigkeit hervor, die Fahrerlaubnisprüfung und die Berufskraftfahrerqualifikation (insbesondere bei LKW- und Busführerscheinen, Klassen C/C1 und D/D1) organisatorisch besser zu verzahnen, um Doppelprüfungen und unnötige Kosten zu vermeiden. Ein weiterer ausführlicher Aspekt ist die Forderung nach einer Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung, damit Fahrpraxis aus Drittstaatenführerscheinen anerkannt wird, insbesondere im Hinblick auf das Führen alternativ angetriebener Fahrzeuge.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

„Die Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung ist aus Sicht der Kraftfahrtversicherer nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und zur Modernisierung der Fahrschulausbildung grundsätzlich positiv, mahnt jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungen an. Zentrale Punkte sind die Einführung einer Phase, in der Fahrschüler unter Anleitung privater Fahrpraxisanleiter Fahrpraxis erwerben dürfen, und die Flexibilisierung der Fahrschulausbildung. Der GDV warnt davor, dass die neue Regelung nicht zu einer Ausweitung der Haftung für die begleitenden Personen führen darf, da diese keine Fahrlehrer sind und ihnen keine Überwachungs- oder Eingriffspflichten auferlegt werden sollten. Die Auswirkungen auf die Versicherungstarife und die Risikoabsicherung sind laut GDV derzeit noch nicht abschließend abschätzbar, da das neue Modell ein bislang unbekanntes Risiko darstellt. Der Verband fordert klare gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Definition des Fahrzeugführers, zur Rolle des Praxisanleiters und zum Versicherungsschutz, um Unsicherheiten und unerwünschte Haftungsfolgen zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, das Haftungssystem nicht auszuweiten und die Rolle des Praxisanleiters klar abzugrenzen; 2) Die Unsicherheiten und offenen Fragen bezüglich der Risikoabsicherung und der Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung; 3) Die Forderung nach verpflichtendem strukturiertem Feedback während der Fahrausbildung sowie Mindestvorgaben für Fahrten im Realverkehr, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
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👎 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Die Änderungen dürfen nicht mit Abstrichen an der hohen Qualität der deutschen Fahrausbildung einhergehen. Alle Änderungen müssen daher an ihren erwartbaren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit gemessen werden.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Sie begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Fahrerlaubnisausbildung transparenter, günstiger, praxisnäher und digitaler zu gestalten. Besonders positiv bewertet werden digitale Theorieausbildung, Preistransparenz und die Straffung des Fragenkatalogs. Die GdP warnt jedoch eindringlich davor, die hohe Qualität der deutschen Fahrausbildung zugunsten europäischer Mindeststandards abzusenken, da dies die Verkehrssicherheit gefährden könnte. Kritisiert wird insbesondere die drastische Reduzierung der verpflichtenden Sonderfahrten (z.B. auf Landstraßen, Autobahnen, bei Dunkelheit) von 12 auf 3, was den komplexen Anforderungen nicht gerecht werde. Auch die Einführung von Elementen der Laienausbildung (Fahrpraxis mit nicht-professionellen Begleitpersonen) wird als riskant angesehen, da hier Fehlverhalten und Halbwissen weitergegeben werden könnten. Die GdP fordert zudem eine bessere Berücksichtigung von Verhaltensleitlinien an Unfall- und Einsatzstellen sowie eine Erweiterung des Fremdsprachenkatalogs der theoretischen Prüfung, etwa um Farsi. Abschließend wird eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Reformen gefordert, die auch die Perspektive der Polizei einbezieht. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Reduzierung der verpflichtenden Sonderfahrten und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. 2. Die Risiken der Laienausbildung und unzureichende Anforderungen an Fahrpraxisanleiter. 3. Die Forderung nach wissenschaftlicher Evaluation und Berücksichtigung polizeilicher Perspektiven.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V. an der Universität Potsdam und Lehrstuhl für Empirische Bildungsforschung der Universität des Saarlandes

„Verkehrssicherheit und Ausbildungsqualität müssen den zentralen Maßstab der Reform bilden und dürfen nicht hinter ökonomischen oder politischen Zielsetzungen zurücktreten.“

Die Stellungnahme des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) an der Universität Potsdam und des Lehrstuhls für Empirische Bildungsforschung der Universität des Saarlandes bewertet die geplante Reform der Fahrschulausbildung grundsätzlich positiv, sieht aber in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf. Besonders begrüßt werden die Orientierung an wissenschaftlichen Qualitätsstandards und die geplante wissenschaftliche Begleitung der Reform. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass der Referentenentwurf keine verbindlichen Mindest-Ausbildungsinhalte vorsieht und die Verzahnung zwischen professioneller Fahrausbildung und Fahrpraxis unter Anleitung unzureichend geregelt ist. Die Stellungnahme fordert daher die Festlegung verbindlicher Mindeststandards für die Ausbildung, eine strukturierte Einbindung der Fahrpraxisanleitung nach einer qualitätsgesicherten Grundausbildung und eine kürzere Frist für die Evaluation der Reform. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher Mindest-Ausbildungsinhalte, um eine einheitliche und sichere Ausbildung zu gewährleisten; 2) Die Bedeutung einer qualitätsgesicherten Grundausbildung und klaren Schnittstellen zwischen Fahrschule und Fahrpraxisanleitung; 3) Die Forderung nach einer kontinuierlichen und zeitnahen wissenschaftlichen Evaluation der Reformmaßnahmen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 MOVING International Road Safety Association e.V.

„Die vorliegenden Referentenentwürfe erreichen diese Ziele in der jetzigen Form jedoch nicht hinreichend und gefährden zugleich verkehrssicherheitspolitische Errungenschaften, die Deutschland über Jahrzehnte aufgebaut hat.“

Die MOVING International Road Safety Association e.V. begrüßt grundsätzlich die Modernisierung der Fahrschulausbildung und die Integration digitaler Lernformate, kritisiert jedoch, dass die vorliegenden Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Verkehr zentrale Ziele verfehlen. Besonders wird bemängelt, dass sicherheitsrelevante Ausbildungsinhalte wie Gefahrenwahrnehmung, Risikokompetenz und Selbsteinschätzung in das unbegleitete digitale Selbststudium verlagert werden sollen. Forschungsergebnisse zeigen, dass diese Inhalte am wirksamsten im dialogischen Präsenzunterricht mit Fahrlehrkräften vermittelt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die erwarteten Kosteneinsparungen durch zusätzliche Fahrstunden in der Praxis aufgezehrt werden könnten, was die Bezahlbarkeit des Führerscheins nicht verbessert. Die Entwürfe könnten außerdem zu einer Entprofessionalisierung des Marktes führen, indem sie den Wettbewerb auf den Preis verlagern und Mindeststandards abschaffen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Notwendigkeit eines verbindlichen Präsenzmoduls für sicherheitsrelevante Inhalte, (2) die Kostenwirkungen und die Gefahr, dass Einsparungen durch Mehrkosten im praktischen Teil kompensiert werden, sowie (3) die Risiken einer Entprofessionalisierung und Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Überwachungsstandards in den Bundesländern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

„Wir sehen den vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich positiv. Denn eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung ist auch ein wichtiger Schritt, um die Ausbildungskosten für die Unternehmen, die Fahrer beschäftigen, zu senken und Personal zu gewinnen.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bewertet den Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt werden die angestrebte Vereinfachung und Entbürokratisierung, die zu geringeren Ausbildungskosten und einer verbesserten Personalgewinnung führen sollen. Der VDV sieht die Reform jedoch nur als ersten Schritt und fordert eine stärkere Verzahnung zwischen Führerscheinausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation. Zudem wird angeregt, die Führerscheinausbildung auch in englischer Sprache zu ermöglichen. Ausführlich thematisiert werden (1) die rechtliche Klarstellung der Leitungsfunktion in Fahrschulen von Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), (2) die Flexibilisierung des theoretischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Ausbildungsfähigkeit der Fahrschüler, und (3) die genaue Ausgestaltung der praktischen Ausbildung, insbesondere die Mitnahme mehrerer Fahrschüler im Fahrzeug.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland e.V.

„Jetzt kommt es darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie langfristig praxistauglich, rechtssicher und qualitativ sinnvoll funktionieren.“

Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland e.V. (VIFD) begrüßt die geplante Reform des Fahrlehrer- und Fahrschulrechts, die unter anderem die Modernisierung der Ausbildung und die Öffnung für digitale Lernformate vorsieht. Viele der vorgesehenen Änderungen, wie die Nutzung von Fahrsimulatoren, die Flexibilisierung der Ausbildung und der Wegfall veralteter Nachweispflichten, entsprechen bereits der Praxis moderner Fahrschulen. Der Verband sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, um die Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit der neuen Regelungen zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die klare Regelung und Begrenzung der Fahrpraxisbegleitung auf das persönliche Umfeld, um gewerbliche Anbieter auszuschließen; 2) Die Forderung nach einem verbindlichen Mindestausbildungsumfang für die praktische Ausbildung, um Qualitätsverluste zu vermeiden; 3) Die Integration von Fahrsimulatoren in alle relevanten Schulungsformate und die Möglichkeit, bestimmte Nachweise vollständig simulatorgestützt zu erbringen. Weitere Schwerpunkte sind die Vereinfachung der Rechtsstruktur, die Privilegierung zertifizierter Fahrschulen bei Kontrollen, die bundeseinheitliche Regelung des begleiteten Fahrens und die Ausweitung der Erleichterungen bei der Automatikbeschränkung auf weitere Fahrerlaubnisklassen. Insgesamt plädiert der Verband für eine moderne, flexible und qualitätsorientierte Ausgestaltung der Reform.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Wettbewerbszentrale e. V.

„Die Führung eines Transparenzregisters kann daher allenfalls ein zusätzliches Instrument zur Stärkung des Verbraucherschutzes sein. Eine Kontrolle durch Mitbewerber oder qualifizierte Verbände kann es nicht ersetzen.“

Die Wettbewerbszentrale e. V. nimmt Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze. Der Entwurf sieht vor, dass Fahrschulen ihre Preisbestandteile künftig elektronisch an ein zentrales Transparenzregister beim Bundesministerium für Verkehr melden müssen, um die Kosten für den Führerscheinerwerb transparenter und vergleichbarer zu machen. Die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass die geplante Regelung nicht mehr als sogenannte Marktverhaltensregel ausgestaltet ist. Marktverhaltensregeln sind gesetzliche Vorschriften, die das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb zum Schutz von Verbrauchern und Mitbewerbern regeln und deren Einhaltung durch Mitbewerber und Verbände kontrolliert werden kann. Die Stellungnahme betont, dass eine reine Meldepflicht an eine Behörde nicht ausreicht, um den Verbraucherschutz effektiv zu gewährleisten, da dadurch die Kontrolle durch Mitbewerber und Verbände erschwert wird. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte: 1) Die geplante Vorschrift erfasst nicht mehr die Werbung mit Preisen außerhalb der Geschäftsräume, was aus Sicht der Wettbewerbszentrale zu Intransparenz und Irreführung führen kann; 2) Die Pflicht zum Preisaushang in den Geschäftsräumen entfällt, wodurch bei freiwilligen Aushängen die Gefahr irreführender Angaben besteht; 3) Die Bezugsgröße für den Fahrstundenpreis (bisher 45 Minuten) wird gestrichen, was Preisvergleiche für Fahrschüler erschwert. Die Wettbewerbszentrale fordert daher, dass die Angabe der Preisbestandteile weiterhin auch für Werbung und Preisaushänge verpflichtend bleibt und die Bezugsgröße für Fahrstundenpreise erhalten bleibt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. | 18.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Fahrlehrergesetzes, des Straßenverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie die Ausgestaltung der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Der bdo setzt sich für eine digitale, kompetenzorientierte und entbürokratisierte Fahrschulausbildung ein. Ergänzend soll für die Klassen C/C1 und D/D1 eine freiwillige kombinierte praktische Prüfung von Fahrerlaubnisprüfung und praktischem Prüfungsteil der Grundqualifikation ermöglicht werden, ohne fachliche Anforderungen abzusenken.

Lobbyregister-Nr.: R004442 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79597

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. | 30.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir, die BVF, streben ein didaktisch fundiertes und zielgruppengerechtes Blended-Learning-Konzept an, das die Vorteile von Präsenz- und Distanzunterricht sinnvoll kombiniert. Anstelle isolierter Unterrichtsformen möchten wir so einen flexibleren, praxisnahen Theorieunterricht ermöglich.

Lobbyregister-Nr.: R004951 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80981

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. | 26.06.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Steigerung der Qualität der Fahrschulausbildung, keine Streichungen zulasten der Verkehrssicherheit.

Lobbyregister-Nr.: R001997 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78998

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.07.2026
Drucksache:21/7404 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:330/26
Eingang im Bundesrat:29.05.2026
Erster Durchgang:10.07.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss24.06.2026Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik25.06.2026Tagesordnung
Ausschuss für Innere Angelegenheiten25.06.2026Tagesordnung