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Änderung des Wärmeplanungsgesetzes

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Referentenentwurf
(Kabinettsbeschluss geplant für 27.05.2026, Stand: 15.05.2026)
Letzte Änderung:27.04.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Vereinfachung und Beschleunigung der kommunalen Wärmeplanung, insbesondere für kleine Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern. Dazu wird ein neues, stark vereinfachtes Verfahren („kleine Wärmeplanung“) eingeführt, das den bürokratischen und personellen Aufwand erheblich reduziert. Außerdem werden die Vorschriften zur Datenerhebung und -verarbeitung praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet. Die Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen für Betreiber industrieller Wärmenetze wird verlängert. Zusätzlich werden europarechtliche Vorgaben zur Kälteplanung umgesetzt. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird erläutert, dass die Wärmeplanung auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und landesgesetzlicher Vorschriften bereits läuft, aber vor allem für kleine Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Die bisherigen Regelungen zur Datenerhebung (insbesondere Aggregation von Energieverbrauchsdaten und Schornsteinfegerdaten) haben sich als wenig praktikabel und rechtlich unsicher erwiesen. Die Novelle reagiert auf Rückmeldungen aus einem Stakeholder-Dialog und auf die Notwendigkeit, die Wärmeplanung bundesweit effizient umzusetzen und europarechtliche Vorgaben zu erfüllen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen keine direkten Ausgaben oder Einnahmen („Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand: Keine“).  
Erfüllungsaufwand:  
- Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.  
- Für die Wirtschaft ergibt sich eine Entlastung: einmalig ca. 10,9 Mio. Euro, jährlich ca. 3,1 Mio. Euro.  
- Für die Verwaltung ergibt sich eine deutliche Entlastung: einmalig ca. 35,8 Mio. Euro, jährlich ca. 8,7 Mio. Euro.  
- Zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von 0,4 Mio. Euro (Verwaltung) entsteht durch die Kälteplanung (unionsrechtliche Vorgabe).  
- Sachkosten für den Bund für einen Datenraum: 0,3 Mio. Euro jährlich.  
Weitere Kosten werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf konkrete Rückmeldungen aus der Praxis und auf europarechtliche Vorgaben. 
- Die Änderungen sind besonders relevant für kleine Kommunen, die rund 90 % aller Gemeinden ausmachen. 
- Die kleine Wärmeplanung reduziert den Aufwand für die betroffenen Kommunen auf bis zu 20 % des bisherigen Verfahrens und soll innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können. 
- Die Novelle sieht keine Befristung vor, aber eine Evaluierung ist in § 35 des WPG vorgesehen. 
- Das Gesetz ist nicht explizit als eilbedürftig bezeichnet, zielt aber auf eine zügige und effiziente Umsetzung der Wärmeplanung. 
- Eine Experimentierklausel ist nicht vorgesehen. 
- Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und 24). 
- Es wird ausdrücklich auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht hingewiesen (Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie). 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum Wärmeplanungsgesetz stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Klarstellung, dass Hausanschlussleitungen nicht zur Länge des Wärmenetzes zählen. 
- Einführung einer Definition für Wärmenetzbetreiber, unabhängig von Eigentumsverhältnissen. 
- Erweiterung der Wärmeplanung um die Aufgabe der Kälteversorgung für Gemeinden ab 45.000 Einwohnern. 
- Einführung der sogenannten kleinen Wärmeplanung als vereinfachtes Verfahren für Gemeindegebiete mit 15.000 Einwohnern oder weniger, um Aufwand und Verfahrensdauer zu reduzieren. 
- Im Rahmen von Konvoi-Verfahren (gemeinsame Planung mehrerer Gemeinden) wird für Schwellenwerte immer auf die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinde abgestellt, nicht auf die Summe. 
- Neufassung der Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung für die Wärmeplanung, insbesondere: 
- Erhebung und Aggregation von Energieverbrauchs- und Schornsteinfegerdaten wird praktikabler und rechtssicherer. 
- Nutzung von Wärmebedarfsdaten als Alternative zur Erhebung von Verbrauchsdaten wird explizit ermöglicht. 
- Weiterverarbeitung und Weitergabe von erhobenen Daten zur Umsetzung des Wärmeplans wird ausdrücklich erlaubt. 
- Präzisierte Regelung zur Löschung personenbezogener Daten nach Zweckfortfall. 
- Umsetzung von Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie: 
- Gemeinden ab 45.000 Einwohnern müssen die Kälteversorgung planen. 
- Ziel, in öffentlichen Einrichtungen ineffiziente Heiz- und Kühlgeräte durch hocheffiziente Alternativen zu ersetzen. 
- Berücksichtigung von Hitzebelastung und städtebaulichen Klimaanpassungsmaßnahmen bei der Kälteplanung. 
- Beteiligung von Betreibern bestehender Kältenetze und Großverbrauchern an der Planung. 
- Zentrale Elemente der kleinen Wärmeplanung: 
- Grundsätzlich Ausweisung des Gemeindegebiets als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung, außer es gibt Hinweise auf Eignung für leitungsgebundene Versorgung. 
- Erhebung nur der notwendigsten Daten (Siedlungsstruktur, Wärmebedarfe, genutzte Energieträger, Potenziale erneuerbarer Wärme, Großverbraucher, Bedarfsdichten). 
- Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer 30-tägigen Stellungnahmefrist. 
- Ergebnisdaten der Wärmeplanung müssen künftig strukturiert an eine zentrale Stelle (Bund) übermittelt werden; Aufbau eines Datenraums Wärmeplanung als zentrale Datenplattform. 
- Vereinheitlichung des zeitlichen Ablaufs der Fortschreibung von Wärmeplänen. 
- Präzisierung, dass eine „nahezu ausschließliche“ Versorgung mit erneuerbaren Energien ab 90 Prozent gilt. 
- Konkretisierung der Anforderungen an Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne: 
- Gesetzliche Vermutung der Erfüllung bei Bestätigung durch zertifizierten Gutachter. 
- Ausnahme von der Vorlagepflicht für Netze, die fast ausschließlich Prozesswärme liefern, bis Ende 2030. 
- Neue Abgrenzung von Ein- und Mehrfamilienhäusern nach Verbrauch und Leistung für Datenerhebung. 
- Erhebung gebäudegenauer Wärmebedarfsdaten wird rechtlich ermöglicht. 
- Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Unternehmen durch Entfall bestimmter Meldepflichten. 
- Anpassung der Vorgaben zur Ergebnisdarstellung, insbesondere für kleine Wärmeplanung und Kälteversorgung. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:27.04.2026
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„ Novelle des Wärmeplanungsgesetzes 
 
Die Wärmeplanung wurde mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Die Länder, die durch das WPG zur Wärmeplanung verpflichtet werden, haben diese Aufgabe durch eigene Gesetze an die Kommunen weitergegeben. Etwa die Hälfte aller Kommunen hat bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen. 
Novelle des WPG 
 
Eine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist in den Eckpunkten der Koalitionsfraktionen zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24. Februar 2026 vereinbart worden. Ziel dieser Novelle ist es, die Wärmeplanung für kleine Kommunen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Außerdem soll die Erhebung von Daten, die für die Wärmeplanung erforderlich sind, unter Wahrung des Datenschutzes vereinfacht werden. Schließlich werden europarechtliche Vorgaben für die Durchführung einer Kälteplanung umgesetzt. 
1. Vereinfachung der Wärmeplanung für kleine Kommunen (bis 15.000 Einwohner) 
 
Mit der Novelle soll ein neues, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern geschaffen werden (sogenannte „kleine Wärmeplanung“). Hierdurch sollen der mit der Wärmeplanung verbundene Aufwand und die Verfahrensdauer stark reduziert werden. Es handelt sich um ein optionales Verfahren, von dem die Kommunen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. Die kleine Wärmeplanung soll ohne vorherige Umsetzung in Landesrecht unmittelbar anwendbar sein. 
 
In kleinen, eher ländlich geprägten Kommunen ist eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz relativ selten zu erwarten. Die kleine Wärmeplanung sieht daher vor, dass das beplante Gebiet in der Regel als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt wird. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine wirtschaftliche Wärmeversorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz oder ein Netz für grünes Methan möglich sein könnte, können hiervon abweichend Prüfgebiete dargestellt werden. Für die Prüfgebiete soll eine vertiefte Untersuchung im Anschluss an die Erstellung des Wärmeplans erfolgen. 
2. Vereinfachung der Datenerhebung und Beseitigung rechtlicher Unklarheiten 
 
Ebenfalls verbessert werden die Vorgaben an die Datenerhebung. Das bestehende Erfordernis zur Aggregation von Erdgas- und Fernwärmeverbrauchsdaten und von Daten zu dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen mit Verbrennungstechnik (sogenannte „Schornsteinfegerdaten“) wird beibehalten, aber praktikabler als bislang ausgestaltet. Hierzu werden Schwellenwerte von 50 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch (Erdgas oder Fernwärme) und 35 Kilowatt thermischer Leistung des Wärmeerzeugers eingeführt. Gebäude, deren Jahresverbrauch unterhalb dieses Schwellenwerts liegt, werden für die Zwecke der Wärmeplanung als Einfamilienhäuser behandelt; für diese wird die Vorgabe der Aggregation präzisiert. Für Gebäude oberhalb des Schwellenwerts, das heißt Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude, ändert sich durch die vorliegende Novelle nichts. 
 
Außerdem wird die Verwendung von Wärmebedarfsdaten (errechnete Daten) als vereinfachte zusätzliche Möglichkeit der Datenerhebung im Gesetz ausdrücklich gestattet. Auf die Erhebung von Daten bei Gas- und Wärmenetzbetreibern kann hierbei vollständig verzichtet werden, wenn die planungsverantwortliche Stelle dies für sinnvoll erachtet. 
 
Zudem wird eine strukturierte Übermittlung von ohnehin in den Wärmeplänen veröffentlichten Ergebnisdaten an den Bund vorgesehen, um die Ergebnisdaten der Wärmeplanung effizient für Auswertungen nutzen zu können. Beispielsweise sollen die auf Bundesebene vorhandenen Ziele, Strategien und Szenarien mit den tatsächlichen Entwicklungen vor Ort abgeglichen werden können. 
3. Einführung einer Kälteplanung 
 
Für Kommunen mit mehr als 45 000 Einwohnern wird zur Umsetzung der entsprechenden Vorgabe der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Artikel 25 Absatz 6 EED) eine Pflicht zur Planung der Kälteversorgung vorgesehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, kann diese im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans erfolgen. 
 
Die Bundesregierung strebt einen Beschluss des Bundeskabinetts zu dem Gesetzesentwurf Ende Mai an. Länder und Verbände haben noch bis zum 6. Mai, 18:00 Uhr, (per E-Mail an Buero-iia5@bmwe.bund.de) Gelegenheit zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen benennen explizit den Zeitraum der Beteiligungsphase. Laut Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und weiteren wurde der Referentenentwurf am 28.04.2026 versandt, mit einer Frist zur Stellungnahme bis 06.05.2026. Das entspricht fünf Arbeitstagen, wobei ein gesetzlicher Feiertag die Frist weiter verkürzt hat. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie der Verband der Chemischen Industrie e.V. und weitere kritisieren die Frist von "ca. einer Woche" als sehr kurz. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Stellungnahme vom 2024-05-06) berichtet sogar von einem Bearbeitungszeitraum von deutlich unter einer Woche. Die Sächsische Landesregierung spricht von drei Arbeitstagen bis zur mündlichen Länderanhörung und fünf Arbeitstagen bis zur schriftlichen Stellungnahme. Insgesamt ergibt sich aus den Angaben der Absender eine Beteiligungsphase von etwa fünf bis maximal sieben Kalendertagen, was von nahezu allen, die Angaben machen, als unzureichend kritisiert wird.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes ist überwiegend kritisch-ambivalent: Viele Verbände, Ministerien und Organisationen begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung, die kommunale Wärmeplanung effizienter, praxistauglicher und rechtssicherer zu gestalten. Besonders positiv werden die Integration der Kälteplanung, die Vereinfachung für kleinere Kommunen und die Verbesserung der Datenerhebung bewertet. Gleichzeitig gibt es breite und teils scharfe Kritik an der Ausgestaltung der "kleinen Wärmeplanung", der kurzen Konsultationsfrist, der Gefahr eines Qualitätsverlusts, der mangelnden Verzahnung mit anderen Gesetzen, der Bürokratiebelastung und der Gefahr, dass Klimaziele und Investitionssicherheit gefährdet werden. Viele Stellungnahmen fordern Nachbesserungen hinsichtlich Datenqualität, Beteiligung, Definitionen, Finanzierung und Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsphase und Verfahren
Die Konsultationsfrist wird von nahezu allen, die Angaben machen (u.a. DIHK, BDEW, BDI, GdW, ZVSHK, Bayerisches Wirtschaftsministerium, Sächsisches Staatsministerium, WWF, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände), als zu kurz und unangemessen kritisiert. Die kurze Frist erschwert eine fundierte Prüfung und Beteiligung, wird als Verstoß gegen Beteiligungsrechte gewertet und steht im Widerspruch zu den Zielen einer qualitätsvollen Gesetzgebung.

2. Kleine Wärmeplanung (§ 22a WPG)
Die Einführung der kleinen Wärmeplanung für Kommunen bis 15.000 Einwohner wird von vielen begrüßt (z.B. ZIV, ZDS, BDI, BWP, ZVSHK, ZIA, BEE, VKU, BDI, EnBW, DIHK, GdW, BDEW, BWP), aber ebenso von zahlreichen Akteuren kritisch gesehen. Kritiker (u.a. BUND, WWF, DUH, DIE STADTENTWICKLER, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, BBEn, GIH, Stiftung Klimaneutralität, Ministerien aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen) warnen vor Qualitätsverlust, Oberflächlichkeit, fehlender Vergleichbarkeit, Benachteiligung von Wärmenetzen und Bürgerenergie, sowie vor einer zu starken Festlegung auf dezentrale Lösungen ohne Prüfung zentraler Optionen. Umweltverbände (BUND, WWF, DUH, Greenpeace) lehnen die kleine Wärmeplanung in ihrer aktuellen Form ab und fordern verbindlichere, transparentere und ökologisch ausgerichtete Verfahren. Energie- und Branchenverbände (BEE, Biogasrat+, DEPV, FNHB, Bioenergieverbände) kritisieren die Begrenzung des Biomasseeinsatzes, die Benachteiligung grüner Gase und fordern technologieoffene, faire Prüfungen. Viele Akteure (u.a. BDEW, VKU, AGFW, 8KU, KEA-BW/rEA BW, GdW, DV, BBEn, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, ZIA) fordern eine bessere Harmonisierung der Verfahren, klare Mindeststandards und eine stärkere Verzahnung mit anderen Sektoren und Gesetzen.

3. Datenerhebung, -verarbeitung und -qualität
Die Notwendigkeit einer hochwertigen, einheitlichen und rechtssicheren Datengrundlage wird von nahezu allen Stellungnahmen betont. Schornsteinfegerverbände (ZIV, ZDS), Ingenieurkammern, Energieversorger, Ministerien und Umweltbehörden fordern eine bundesweite, hoheitliche Datenerhebung, klare Definitionen und Schnittstellen (z.B. elektronisches Kehrbuch), die Vermeidung von Doppelmeldungen und eine bessere Interoperabilität mit bestehenden Länderlösungen. Kritik gibt es an der pauschalen Aggregation von Daten (Ministerien, GIH, Sachsen-Anhalt), der Streichung von Meldepflichten für Abwärmedaten (Hamburg, Sachsen-Anhalt), der Nutzung modellierter statt realer Verbrauchsdaten (ZIA, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Brandenburg), und der mangelnden Einbindung von Dateninhabern (FNHB). Wissenschaftliche Einrichtungen (IWU) und Branchenverbände (ZVEI) fordern die öffentliche und wissenschaftliche Nutzbarkeit der Daten.

4. Beteiligung und Akteursintegration
Viele Stellungnahmen (BBEn, ZDH, GIH, DV, KEA-BW/rEA BW, GdW, DIE STADTENTWICKLER, Ministerien) fordern eine stärkere Einbindung relevanter Akteure wie Bürgerenergie, Handwerk, Energieberatende und lokale Unternehmen. Die reduzierte Beteiligung der Öffentlichkeit in der kleinen Wärmeplanung wird als Risiko für Akzeptanz und Datenqualität gesehen (DIE STADTENTWICKLER, BBEn, DV, GdW, WWF).

5. Definitionen, Rechtsklarheit und Harmonisierung
Zahlreiche Akteure (ZIV, ZDS, EnBW, BDEW, AGFW, ZVSHK, ZVEI, VEDEC, Ministerien) kritisieren unklare Begriffsbestimmungen, fordern die Nutzung etablierter Rechtsbegriffe und eine Harmonisierung mit anderen Gesetzen (GEG, EnWG, GMG, EnEfG, BEG, AVBFernwärmeV). Unsicherheiten bei Prüfgebieten (BWP, Stiftung Klimaneutralität, BBEn, Biogasrat+, Ministerien) und beim Anschlusszwang (ZVSHK, ZVEI) werden als investitionshemmend bewertet.

6. Kälteplanung und Sektorenkopplung
Die Integration der Kälteplanung wird überwiegend begrüßt (BDEW, AGFW, KEA-BW/rEA BW, BVES, BVKW, WWF, BDI, EnBW, Bundesverband Geothermie, Ministerien), aber vielfach wird gefordert, diese auf alle Kommunen auszuweiten, die Planung zu integrieren statt zu separieren (BVKW, WWF), und klare Effizienzkriterien zu definieren.

7. Biomasse, grüne Gase und Technologieoffenheit
Bioenergie-, Biogas- und Landverbände (BBE, Biogasrat+, DEPV, FNHB, Bioenergieverbände) sowie die Gas- und Wasserstoffwirtschaft kritisieren die Begrenzung des Biomasseeinsatzes, die Benachteiligung grüner Gase und die hohen Anforderungen an Prüfgebiete für Biomethan und Wasserstoff. Sie fordern eine technologieoffene, diskriminierungsfreie und faire Prüfung aller Optionen.

8. Industrie, Prozesswärme und Sondernetze
Industrieverbände (VDA, VIK, VCI, BDI) fordern Ausnahmen und differenzierte Regelungen für industrielle Wärmenetze und Prozesswärme, da diese bereits durch andere Regularien (ETS, BImSchV) reguliert werden und eigene Dekarbonisierungspfade verfolgen. Sie lehnen zusätzliche Berichtspflichten und die Einbeziehung von Prozesswärme in das WPG ab.

9. Finanzierung, Förderung und Bürokratie
Viele Stellungnahmen (Ministerien, GdW, VKU, BDI, 8KU, AGFW, BDEW, ZIA) fordern eine dauerhafte, ausreichende Finanzierung der Wärmeplanung und der Fortschreibung, die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und den Abbau überflüssiger Bürokratie. Die Einführung neuer Berichtspflichten und Meldepflichten wird von mehreren Ministerien und Verbänden als unverhältnismäßig kritisiert.

10. Klimaziele, Verbindlichkeit und soziale Aspekte
Umweltverbände (BUND, WWF, DUH, Greenpeace), Mieter- und Wohnungsverbände (Deutscher Mieterbund, GdW, DV), BBEn und weitere fordern eine stärkere Verbindlichkeit der Wärmeplanung, die Berücksichtigung sozialer Kriterien, den Schutz vulnerabler Gruppen und eine stärkere Ausrichtung auf Klimaneutralität. Kritisiert werden Lock-In-Effekte für fossile Energien, fehlende Transparenz und die Gefahr, dass die Klimaziele 2045 verfehlt werden.

11. Weitere Themen
Weitere häufig genannte Themen sind: die Notwendigkeit klarer Fristen und Verantwortlichkeiten (Stiftung Klimaneutralität, Ministerien), die Rolle von Innovationen und Energiespeichern (BVES), die Bedeutung von Best Practices und Wissenstransfer (Bundesingenieurkammer), die Forderung nach diskriminierungsfreiem Zugang zu Netzen (VCI, Chemieindustrie), und die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden, integrierten Planung (GdW, DV, BDEW, WWF).

Fazit
Das Meinungsbild ist insgesamt differenziert: Die Zielrichtung des Gesetzes wird überwiegend begrüßt, aber die konkrete Ausgestaltung – insbesondere der kleinen Wärmeplanung, der Datenerhebung, der Beteiligungsphase und der Harmonisierung mit anderen Gesetzen – wird von sehr vielen Akteuren kritisch gesehen. Es besteht ein breiter Konsens, dass Nachbesserungen erforderlich sind, um Qualität, Investitionssicherheit, Klimaschutz und Akzeptanz zu sichern.

👍 8KU – Eine Kooperation der entega AG, enercity AG, Mainova AG, MVV Energie AG, N-ERGIE Aktiengesellschaft, RheinEnergie AG, Stadtwerke Leipzig GmbH, Stadtwerke München GmbH

„Die wesentlichen Impulse der Vorlage sind nicht zu beanstanden bzw. zu begrüßen: Auch wenn die Unternehmen im Kreis der 8KU nicht betroffen sind: die Möglichkeit einer vereinfachten, „kleinen“ Wärmeplanung für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern ist sicher richtig. Allerdings sollte durch Einbezug der örtlichen Energieversorger eine belastbare Planungsgrundlage erhalten bleiben.“

Die Stellungnahme der 8KU, einem Zusammenschluss großer kommunaler Energieversorgungsunternehmen, bezieht sich auf den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes. Die 8KU begrüßen die wesentlichen Impulse des Entwurfs, insbesondere die Einführung einer vereinfachten Wärmeplanung für kleinere Gemeinden, die Erweiterung der Datenverarbeitung sowie die Integration einer Kälteplanung. Sie betonen jedoch, dass die Novelle nur als Zwischenschritt zu sehen ist und fordern eine umfassendere, besser verzahnte Gesetzgebung, die alle relevanten Regelungen und Akteure einbezieht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer belastbaren und methodisch klaren Planung auch bei vereinfachten Verfahren, 2) die Bedeutung einer vorausschauenden und effizienten Infrastrukturplanung für die klimaneutrale Wärmeversorgung, und 3) die Forderung nach einer gesetzlichen Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001157 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.

„Wir begrüßen die zügige Umsetzung der angekündigten Vereinfachung für kleine Kommunen sowie den Einstieg in die vereinfachte Kälteplanung. Insbesondere die Berücksichtigung bestehender Regeln der Technik für die Prüfung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen trägt zu einer möglichst praxisnahen Umsetzung bei.“

Der AGFW begrüßt die geplanten Änderungen am Wärmeplanungsgesetz (WPG), insbesondere die Vereinfachung für kleine Kommunen und die Einführung einer vereinfachten Kälteplanung. Die Stellungnahme betont jedoch, dass weitere Anpassungen notwendig sind, etwa die Übernahme europäischer Vorgaben zur Energieeffizienz, die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), sowie bundeseinheitliche Mindestkriterien für Wärmenetzgebiete. Besonders ausführlich werden (1) die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Anforderungen an Wärmenetze mit der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED), (2) die Forderung nach bundeseinheitlichen Mindestkriterien für Wärmenetzgebiete zur Erhöhung der Planungssicherheit und (3) die Berücksichtigung von Ausnahmefällen für kleine Netze und Netzzusammenschlüsse behandelt. Der AGFW fordert zudem, dass die Regelungen praxistauglich gestaltet und überflüssige Vorgaben gestrichen werden, um die Systemklarheit zu erhöhen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„Neue bürokratische Pflichten durch die vorliegende WPG-Novelle sowohl für Kommunen, als auch für die Verwaltungen in den Ländern, lehnen wir grundsätzlich ab.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nimmt zum Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2026 Stellung. Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich die angestrebten Vereinfachungen bei der Erstellung und Datenerfassung von Wärmeplänen, kritisiert jedoch zusätzliche bürokratische Berichtspflichten, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Einführung neuer Berichtspflichten, insbesondere die Übermittlung von Ergebnisdaten an den Bund (§ 24 WPG), wird abgelehnt, da sie als unverhältnismäßig bürokratisch und wenig nutzbringend angesehen wird. (2) Die Anforderungen an die Kälteplanung (§ 21a WPG) und die Fortschreibungspflicht für Wärmepläne (§ 25 WPG) sollen auf die EU-rechtlichen Mindestanforderungen zurückgeführt werden, um Bürokratie und Ressourcenbindung zu vermeiden. (3) Die Stellungnahme fordert zudem eine Anpassung von Fristen und Grenzwerten, etwa bei der Einwohnerzahl für vereinfachte Verfahren und bei der Frist für den Baubeginn von Infrastrukturprojekten, um die Realitäten der Praxis besser abzubilden. Weitere Kritikpunkte betreffen die Abhängigkeit von noch nicht verabschiedeten Gesetzen, Widersprüche im Gesetzestext sowie die pauschale Begrenzung des Biomasseeinsatzes, die als hinderlich für ländliche Regionen angesehen wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

„Insgesamt ist die Änderung im EnEfG als nicht verhältnismäßig anzusehen, da die darauf basierende Wärmeplanung perspektivisch eingeschränkt würde.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg äußert sich zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Sie fordert insbesondere eine verbindliche Regelung zur regelmäßigen Aktualisierung der Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne, um eine kontinuierliche Anpassung sicherzustellen. Zudem wird auf eine Regelungslücke bei der Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen und angeregt, eine Länderöffnungsklausel einzuführen, falls keine bundesweite Regelung erfolgt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die unvollständige Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL (EU) 2023/1791), insbesondere hinsichtlich der Genehmigungsbedürftigkeit der Pläne. Außerdem wird vorgeschlagen, bei der Bestandsaufnahme das Alter dezentraler Wärmeerzeugungsanlagen zu erfassen, um die Planung zu verbessern. Kritisch bewertet wird die geplante Streichung der Meldepflicht für Abwärmedaten im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), da dies die Datenqualität und damit die Wärmeplanung beeinträchtigen würde. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit regelmäßiger Aktualisierung der Fahrpläne, 2) die Durchsetzungskompetenz zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben, und 3) die Bedeutung der Datenerhebung für eine fundierte Wärmeplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Biogasrat+ e.V.

„Die Ausgestaltung der kleinen Wärmeplanung gemäß § 22 a WPG-Entwurf sehen wir jedoch kritisch, insbesondere bei den Regelungen zur Ausweisung eines Prüfgebietes Netz für die Versorgung mit grünem Methan im Wärmeplan sind Änderungen notwendig, um die Ausweisung von Prüfgebieten für die Versorgung mit Biomethan für kleine Kommunen zu erleichtern.“

Der Biogasrat+ e.V., ein Verband für dezentrale Energieversorgung, bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes grundsätzlich positiv, insbesondere die Vereinfachung der Wärmeplanung für kleine Kommunen (bis 15.000 Einwohner). Kritisch sieht der Verband jedoch die Ausgestaltung der Regelungen zur Ausweisung von sogenannten Prüfgebieten für die Versorgung mit grünem Methan, da hier zusätzliche Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit gestellt werden, die für andere Versorgungsformen nicht gelten. Der Biogasrat+ e.V. fordert, diese Wirtschaftlichkeitsanforderung zu streichen und die Regelungen besser mit den aktuellen Entwicklungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) abzustimmen. Zudem wird angeregt, bestehende Einschränkungen bei der Nutzung von Biomethan und Biomasse im Gesetz zu beseitigen und biogenen Wasserstoff im Einklang mit europäischem Recht als erneuerbaren Wasserstoff zu definieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Wirtschaftlichkeitsanforderung für grüne Methan-Prüfgebiete, 2) Die Rolle und Berücksichtigung von Biomethan in der Netzplanung, 3) Die rechtliche Einordnung von biogenem Wasserstoff.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R003376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 000075850398-74 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

„Mit den im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen im WPG werden insgesamt Regelungen geschaffen, die den Einbau von Gasheizungen begünstigen, statt den Umstieg auf erneuerbare Heizungslösungen anzukurbeln. Darüber hinaus schränken sie die Beteiligungsanforderungen, die Transparenz und die Verbindlichkeit der Wärmepläne weiter ein.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Der BUND bemängelt, dass die geplanten Änderungen den Einbau von Gasheizungen begünstigen und die Anforderungen an Beteiligung, Transparenz und Verbindlichkeit der Wärmepläne abschwächen. Besonders kritisch sieht der BUND die Einführung einer optionalen 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen unter 15.000 Einwohner*innen, da diese die strategische Bedeutung der Wärmeplanung in kleinen Gemeinden untergräbt und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erschwert. Der Verband fordert stattdessen eine fokussierte, aber verbindliche und transparente Wärmeplanung, die auch ökologische und soziale Kriterien stärker berücksichtigt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung der 'kleinen Wärmeplanung' in ihrer vorgeschlagenen Form, 2) die Forderung nach mehr Verbindlichkeit und Transparenz bei der Erstellung und Fortschreibung von Wärmeplänen, und 3) die Notwendigkeit, Nachhaltigkeitskriterien und soziale Belange, wie den Schutz vulnerabler Gruppen, stärker zu verankern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV

„Wenn die Wärmeplanung Kommunen und Menschen wichtige Orientierung geben soll, darf sie nicht durch übermäßige Vereinfachung und Pauschalisierung die Umsetzungskraft vor Ort lähmen.“

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV äußert sich kritisch zur geplanten Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG-Novelle). Im Mittelpunkt steht die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern, die eine erhebliche Vereinfachung und Reduktion des Planungsaufwands vorsieht. Die Stellungnahme warnt, dass diese Vereinfachung zu oberflächlichen Analysen führen könnte, wodurch insbesondere genossenschaftlich organisierte Wärmenetze im ländlichen Raum benachteiligt werden. Es wird betont, dass Energiegenossenschaften durch lokale Wertschöpfung, Mobilisierung privaten Kapitals und sozial gerechte Preisgestaltung einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten. Weiterhin wird die Verschlechterung der Datenqualität kritisiert, da künftig weniger präzise Wärmebedarfsdaten genutzt werden sollen, was die Zuverlässigkeit der Wärmepläne und die Investitionssicherheit gefährdet. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Risiken und Nachteile der 'kleinen Wärmeplanung' für genossenschaftliche Projekte, (2) die unklaren und problematischen Kriterien zur Ausweisung von Wärmenetzprüfgebieten, und (3) die Gefahr einer schlechteren Datenbasis durch die Novelle.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001349 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesingenieurkammer

„Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Gesetzesvorschlag, da hiermit insbesondere die Kälteversorgung Einzug in die kommunale Wärmeplanung erhält. In Anbetracht der zunehmenden sommerlichen Hitzebelastung wird dieser Schritt als dringend notwendig erachtet.“

Die Bundesingenieurkammer begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere die Integration der Kälteversorgung in die kommunale Wärmeplanung. Sie betont die Notwendigkeit, bei der Ergebnisdarstellung neben der Wärmearbeit auch die höchste Wärmeleistung und, bei dezentralen Lösungen, die elektrische Summenleistung anzugeben, da dies für die Netzplanung entscheidend ist. Die Erleichterungen für Kommunen unter 15.000 Einwohnern werden positiv bewertet, allerdings wird eine fachlich korrekte Bewertung der verfügbaren Netzkapazitäten gefordert. Die Kammer hebt hervor, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Verteilnetzbetreibern (VNB) für eine realistische Planung unerlässlich ist und mahnt eine klare Definition der Verantwortlichkeiten bei der Bewertung von Wasserstoff- und Methannetzen an. Außerdem wird empfohlen, Best Practices und Planungsergebnisse strukturiert zugänglich zu machen, um Synergieeffekte zu erzielen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die technische und wirtschaftliche Bewertung der Netzkapazitäten, 2) Die Verantwortlichkeiten bei der Planung und Bewertung von Wasserstoff- und Methannetzen, 3) Die Notwendigkeit einer differenzierten Darstellung von Leistungsdaten für die Netzplanung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001466 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

„Die grundsätzliche Zielsetzung, die kommunale Wärmeplanung praxistauglicher auszugestalten und bürokratische Belastungen zu reduzieren, ist zu begrüßen. Zugleich wirft der Entwurf Fragen der Kohärenz und zeitlichen Abstimmung mit weiteren angekündigten gesetzlichen Vorhaben im Gebäudesektor auf.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) überwiegend positiv, insbesondere die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern. Diese soll die Wärmeplanung für kleinere und ländliche Kommunen vereinfachen und praktikabler machen. Besonders hervorgehoben wird die standardmäßige Ausweisung dezentraler Wärmeversorgung, die Unsicherheiten bei Investitionen reduziert und dem verbreiteten Zögern (Attentismus) entgegenwirkt. Der BDI begrüßt zudem Erleichterungen beim Bürokratieabbau und der Datennutzung, warnt jedoch davor, dass dies nicht zu Lasten einer belastbaren Datengrundlage gehen dürfe. Kritisch sieht der BDI die fehlende zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem noch nicht beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und empfiehlt eine stärkere Orientierung an den Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED). Außerdem fordert der BDI, dass die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) explizit im Gesetz verankert wird, um die Zielerreichung und Investitionssicherheit zu erhöhen. Die Einführung von Elementen der Kälteplanung wird als sinnvoll und angemessen bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Klimaresilienz. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Einführung und Ausgestaltung der kleinen Wärmeplanung, 2) Die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung des WPG mit anderen gesetzlichen Regelungen und Förderinstrumenten, insbesondere BEW und EED, 3) Die Bedeutung einer belastbaren Datengrundlage trotz Bürokratieabbau.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 1771817758-48 (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Die kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidender Hebel, um Investitionen in moderne, resiliente Infrastrukturen anzustoßen, die Wärmeversorgung zu sichern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Ihre Verbindlichkeit darf nicht verringert werden.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich die Beibehaltung und Weiterentwicklung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) als zentrales Instrument für die Wärmewende in Deutschland. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die kommunale Wärmeplanung ein entscheidender Hebel für Investitionen in moderne und resiliente Infrastrukturen ist und zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Verbindlichkeit der Wärmeplanung nicht zu verringern und die Beteiligung der Energiewirtschaft – insbesondere der Energieversorger und Netzbetreiber – auch bei vereinfachten Verfahren für kleinere Kommunen sicherzustellen. Ausführlich wird die Integration und Berücksichtigung der Verteilernetzentwicklungspläne Gas und Wasserstoff diskutiert, um eine koordinierte Planung und Umsetzung zu gewährleisten. Die Einführung einer Kälteplanung für größere Kommunen wird als wichtiger Schritt zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung hervorgehoben. Kritisch sieht der BDEW die Vielzahl an unterschiedlichen Verfahren für kleine Kommunen, was zu Unübersichtlichkeit führt, und fordert eine Vereinheitlichung. Zudem wird auf die problematische Verknüpfung mit noch nicht verabschiedeten Gesetzen wie dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hingewiesen, was Rechtsunsicherheiten für Investoren schafft. Die Stellungnahme fordert eine große Novelle des WPG, um die Wärmeplanung zu einer integrierten Infrastrukturplanung weiterzuentwickeln und die Qualität der Wärmepläne zu sichern. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Rolle und Beteiligung der Energieversorger und Netzbetreiber in allen Planungsphasen, (2) die Verzahnung der Wärmeplanung mit den Verteilernetzentwicklungsplänen Gas und Wasserstoff, und (3) die Notwendigkeit klarer, harmonisierter Begriffsbestimmungen und rechtlicher Rahmenbedingungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV)

„Das Schornsteinfegerhandwerk begrüßt die Zielsetzung, Wärmeplanung praxistauglicher und rechtssicherer auszugestalten. Zugleich weist der Entwurf eine zentrale Leerstelle auf: Die Wärmewende benötigt für Planung, Umsetzung und Monitoring eine bundesweit verlässliche hoheitliche Datengrundlage zum realen Bestand der Heizungsanlagen.“

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband, ZIV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere die Bestrebung, die Wärmeplanung praxistauglicher und rechtssicherer zu gestalten. Das Schornsteinfegerhandwerk hebt seine Rolle als verlässlicher, zum Teil hoheitlicher Datenlieferant hervor und betont die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen, hoheitlich geführten Datengrundlage zu Heizungsanlagen für eine erfolgreiche Wärmewende. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Forderung nach einer nationalen Gebäudedatenbank, in der verschiedene bestehende Datenquellen (z.B. BAFA, Deutsches Institut für Bautechnik, Schornsteinfegerhandwerk) zusammengeführt werden sollen, um Verwaltungsaufwand und Kosten für Bürger zu minimieren; 2) die Kritik an unklaren Begriffsbestimmungen im Gesetzentwurf, insbesondere im Hinblick auf dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen, und die Empfehlung, auf etablierte Rechtsbegriffe aus dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zurückzugreifen; 3) die Notwendigkeit einer klaren Systematik für die verschiedenen Anlagenarten, wie sie im Schornsteinfegerhandwerksgesetz bereits vorgesehen ist. Der Verband schlägt konkrete Änderungen vor, um die Datenerhebung für die kommunale Wärmeplanung zu verbessern und empfiehlt, die Nennwärmeleistung als technisch eindeutigen und rechtlich bereits erfassten Begriff zu verwenden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES)

„Entscheidend ist deshalb, dass die Erleichterung nicht die Verwässerung von Planungsanstrengungen bedeutet. Das wäre ein entschieden falsches Signal.“

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes grundsätzlich und betont die Bedeutung von Flexibilität, Energiespeichern und erneuerbaren Energien für eine zukunftssichere Wärme- und Kälteversorgung. Besonders hervorgehoben wird die Integration von Energiespeichern bei Großwärmepumpen-Projekten, um nachhaltige und kosteneffiziente Wärme zu ermöglichen. Die verpflichtende Planung der Kälteversorgung in größeren Städten wird als wichtiger Schritt angesehen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Gleichzeitig warnt der BVES davor, die Erleichterungen für kleine Kommunen könnten zu einer Verwässerung der Planungsanstrengungen führen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, die Verbindlichkeit der kommunalen Wärmeplanung zu stärken, um Infrastrukturinvestitionen nicht zu verzögern; 2) Die Forderung, Förderungen für verschiedene Wärmetechnologien besser aufeinander abzustimmen, um die Rentabilität von Wärmenetzen zu erhöhen; 3) Die Rolle von Innovationen wie intelligente Netzsteuerung und Nutzung von Umweltwärme zur Abmilderung klimatischer Belastungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

„Die Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für das Gelingen der Wärmewende in Deutschland. Sie ist grundsätzlich dazu geeignet, die notwendige Planungssicherheit für Kommunen, Netzbetreiber und Gebäudeeigentümer zu schaffen und die strategische Grundlage für eine schrittweise Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu bilden.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich positiv und hebt die Bedeutung der Wärmeplanung als zentrales Instrument für die Wärmewende in Deutschland hervor. Besonders begrüßt wird die Beibehaltung der Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne, da dies Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Der BEE fordert jedoch Nachbesserungen, um Investitionshemmnisse zu vermeiden, insbesondere durch die Klarstellung der Unverbindlichkeit der Wärmeplanung, damit Gebäudeeigentümer nicht durch Förderausschlüsse benachteiligt werden. Die Stellungnahme widmet sich ausführlich der vereinfachten Wärmeplanung für kleine Kommunen und warnt davor, Potenziale für Wärmenetze im ländlichen Raum zu unterschätzen. Zudem werden konkrete Empfehlungen zur Förderung tiefergehender Untersuchungen und zur Einführung praxisnaher Kriterien für Wärmenetzpotenziale gegeben. Weitere Schwerpunkte sind die frühzeitige Integration der Kälteversorgung in die Wärmeplanung sowie die Forderung, den sogenannten Biomassedeckel für große Wärmenetze zu streichen und Hemmnisse im Baugesetzbuch für erneuerbare Wärme abzubauen. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1) Die Bedeutung klarer Regelungen zur Unverbindlichkeit der Wärmeplanung und deren Auswirkungen auf Investitionen, 2) Die Risiken und Chancen der vereinfachten Wärmeplanung für kleine Kommunen, 3) Die Forderung nach Streichung des Biomassedeckels und Anpassungen im Baugesetzbuch zur Förderung erneuerbarer Wärme.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband Geothermie e. V.

„Insgesamt besteht damit die Gefahr, dass sich Kommunen für dezentrale Versorgungslösungen entscheiden, ohne geothermische Optionen angemessen geprüft zu haben.“

Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes grundsätzlich positiv, sieht jedoch an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf. Besonders kritisch wird die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' nach § 22a WPG-E gesehen, da sie eine dezentrale Wärmeversorgung als Regelfall annimmt und die Hürden für eine solche Einstufung niedrig sind. Dadurch könnten geothermische Potenziale, insbesondere im Bereich der hydrothermalen Mitteltiefen- und Tiefengeothermie, unzureichend berücksichtigt werden, da oft keine detaillierten Potenzialanalysen verlangt werden. Der BVG schlägt vor, dass Kommunen verpflichtend eine Einschätzung des geothermischen Potenzials beim geologischen Dienst des Landes einholen sollten. Zudem wird die Einführung eines weiteren vereinfachten Planungsverfahrens als unnötig komplex und potenziell verwirrend für Kommunen bewertet. Positiv wird die erstmalige systematische Einbeziehung der Kälteversorgung in die kommunale Wärmeplanung hervorgehoben, jedoch wird kritisiert, dass diese erst mit der Fortschreibung der Pläne verpflichtend wird. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Risiken einer zu einfachen Einstufung dezentraler Versorgung und die daraus resultierende Vernachlässigung geothermischer Optionen, 2) Die Komplexität und Unsicherheiten durch die Einführung eines weiteren Planungsverfahrens, 3) Die Bedeutung einer frühzeitigen Integration der Kälteversorgung in die Wärmeplanung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000239 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Kalte Wärmenetze e.V.

„Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch hinter dem zurück, was unionsrechtlich gefordert und technisch möglich und sinnvoll ist. Er führt keine integrierte Wärme- und Kälteplanung ein, sondern behandelt die Kälteplanung als nachgelagertes Zusatzmodul zur kommunalen Wärmeplanung. Dies ist aus Sicht des BVKW nicht sachgerecht.“

Der Bundesverband Kalte Wärmenetze e.V. (BVKW) begrüßt grundsätzlich, dass mit der sogenannten 'kleinen WPG-Novelle' erstmals eine kommunale Kälteplanung in das Wärmeplanungsgesetz aufgenommen werden soll. Kälteversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende, da die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ohne Berücksichtigung wachsender Kälte- und Kühlbedarfe nicht gelingen kann. Der BVKW kritisiert jedoch, dass der Gesetzentwurf die Kälteplanung nur als nachgelagertes Zusatzmodul zur kommunalen Wärmeplanung vorsieht, anstatt eine integrierte Wärme- und Kälteplanung einzuführen. Dies widerspricht sowohl den technischen Möglichkeiten moderner leitungsgebundener Versorgungssysteme als auch den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), die eine gemeinsame Betrachtung von Wärme, Kälte und Kühlung fordert. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Notwendigkeit einer integrierten Wärme- und Kälteplanung statt einer isolierten Kälteplanung, (2) die Kritik an der Beschränkung der Kälteplanung auf Gemeinden über 45.000 Einwohner, und (3) die Rolle kalter Wärmenetze als Beispiel für die Synergieeffekte einer gemeinsamen Planung von Wärme und Kälte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.

„Unnötiger Attentismus nicht nur bis zur Ausweisung als ein tatsächlich beplantes Gebiet für eine leitungsgebundene Versorgung, sondern auch darüber hinaus bis zum tatsächlichen Netzausbau bzw. -neubau ist unbedingt zu vermeiden.“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. begrüßt grundsätzlich die Einführung einer vereinfachten Wärmeplanung für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern. Diese Planung sieht vor, dass kleinere Kommunen sich auf dezentrale Wärmeversorgungslösungen konzentrieren können, was den örtlichen Gegebenheiten entspricht und den bürokratischen Aufwand reduziert. Kritisch bewertet der Verband jedoch die Möglichkeit, sogenannte Prüfgebiete für Wärmenetze, Wasserstoffnetze oder grüne Methannetze auszuweisen. Solche Prüfgebiete schaffen laut BWP erhebliche Rechts- und Investitionsunsicherheiten für Gebäudeeigentümer, Handwerk und andere Marktteilnehmer und könnten Investitionen in erneuerbare, dezentrale Heizlösungen verzögern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Problematik der Prüfgebietsausweisung und deren Auswirkungen auf Investitionssicherheit, 2) die Forderung nach klaren, überprüfbaren Kriterien und zeitlicher Befristung für Prüfgebiete, 3) die Notwendigkeit eines uneingeschränkten Bestandsschutzes für Investitionen in erneuerbare, dezentrale Wärmeversorgung während der Prüfphase. Der Verband schlägt vor, auf Prüfgebiete möglichst zu verzichten oder diese zumindest streng zu reglementieren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002194 (Zum Lobbyregister)
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👎 Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Ein derart kurzer Beteiligungszeitraum wird weder der fachlichen Komplexität des Themas noch seiner Bedeutung für kommunale Planungs-, Personal- und Finanzstrukturen gerecht.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Sie kritisiert insbesondere den sehr kurzen Zeitraum zur Stellungnahme, der eine angemessene Beteiligung der betroffenen Kommunen unmöglich macht und als Verstoß gegen Beteiligungsrechte gewertet wird. Grundsätzlich wird die kommunale Wärmeplanung als zentrales Instrument für die Wärmewende anerkannt, wobei Kontinuität und Verlässlichkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen als essenziell angesehen werden. Positiv bewertet werden die geplanten Änderungen zur Datenerhebung, da sie die Weitergabe und Nutzung von Daten erleichtern und Doppelerhebungen vermeiden. Allerdings wird die Qualität der Daten durch Pauschalierung und fehlende Erfassung von Wärmepumpen kritisiert. Die Einführung der 'kleinen Wärmeplanung' wird begrüßt, jedoch wird auf die Gefahr hingewiesen, dass die Vielzahl an Verfahren zu Unübersichtlichkeit führt und laufende Verfahren nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Integration der Kälteplanung in die Wärmeplanung wird grundsätzlich unterstützt, jedoch fehlen belastbare Grunddaten und eine ausreichende Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Kritik am Beteiligungsverfahren und der kurzen Frist, (2) die Anforderungen und Herausforderungen bei der Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Datenqualität, sowie (3) die Integration der Kälteplanung und die damit verbundenen Unsicherheiten und finanziellen Belastungen für die Kommunen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Wir bitten darum, unsere Hinweise und Anregungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes. Sie bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und bittet darum, ihre Hinweise und Anregungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Die eigentliche inhaltliche Stellungnahme ist als Anlage beigefügt und im vorliegenden Text nicht enthalten. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der kommunalen Perspektive bei der Wärmeplanung, die Notwendigkeit einer angemessenen Berücksichtigung kommunaler Belange im Gesetzgebungsverfahren sowie die Bitte um Berücksichtigung der Hinweise im weiteren Verlauf.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bündnis Bürgerenergie e.V.

„Eine Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften führt nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen, sondern dient im Gegenteil dazu, insbesondere kleine Kommunen zu entlasten, indem Bürgerenergiegesellschaften als Umsetzungspartner für gemeinschaftliche Wärmenetze fungieren.“

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) begrüßt grundsätzlich die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes, die auf eine zukunftsfähige und sichere Wärmewende abzielt. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Bürgerenergiegemeinschaften – also Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam Projekte im Bereich erneuerbarer Energien umsetzen – stärker in die kommunale Wärmeplanung einzubinden. BBEn kritisiert, dass der aktuelle Gesetzentwurf diese Akteure bislang nur unzureichend berücksichtigt. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Bürgerenergiegemeinschaften durch ihre lokale Verankerung nicht nur die Akzeptanz und Anschlussquoten erhöhen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung und Umsetzung von Wärmenetzprojekten leisten können. Die Organisation spricht sich gegen eine einseitige Bevorzugung dezentraler Lösungen in kleinen Kommunen aus und fordert, dass auch dort gemeinschaftliche, leitungsgebundene Wärmenetze möglich bleiben. Zudem wird auf die Herausforderungen bei der Finanzierung und den Bedarf an verbesserter Unterstützung für Bürgerenergieprojekte hingewiesen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die aktive Einbindung und Bewertung der Rolle von Bürgerenergiegemeinschaften in allen Gemeindegrößen, 2) die Kritik an der systematischen Bevorzugung dezentraler Lösungen in der kleinen Wärmeplanung und 3) die Notwendigkeit, soziale und Teilhabekriterien bei der Auswahl der Wärmeversorgungsart zu berücksichtigen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 DENEFF EDL_HUB gGmbH

„Ohne Nachbesserungen droht der Entwurf, bestehende Schwächen zu verschärfen, statt zu beheben: Kleine Kommunen würden mit inhaltsleeren Minimalplanungen allein gelassen, strukturelle Benachteiligungen im ländlichen Raum würden zementiert, und die fehlende Abstimmung mit dem GMG würde Planungsunsicherheit für Kommunen, Investoren und Verbraucher erzeugen.“

Die Stellungnahme der DENEFF EDL_HUB gGmbH zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) kritisiert, dass der Entwurf bestehende Schwächen der kommunalen Wärmeplanung (KWP) nicht behebt, sondern durch weitreichende Vereinfachungen, insbesondere für kleine Kommunen, die Wirksamkeit des Instruments gefährdet. Die KWP ist ein zentrales Werkzeug für die Wärmewende in Deutschland, da sie die Grundlage für die Erschließung von Effizienzpotenzialen, den Ausbau von Wärmenetzen und die Orientierung für Bürger und Investoren schafft. Der Entwurf sieht eine sogenannte 'kleine Wärmeplanung' für Kommunen bis 15.000 Einwohner vor, die jedoch durch zahlreiche Ausnahmen zu inhaltsleeren Planungen führen könnte. Zudem fehlt die Abstimmung mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), was zu Planungsunsicherheit führt. Die Stellungnahme begrüßt zwar die Anerkennung der KWP und die Bemühungen zur Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten, fordert aber Nachbesserungen in mehreren Punkten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Umstellung und Fristregelungen für kleine Wärmenetze, um Investitionssicherheit und Bezahlbarkeit für Verbraucher zu gewährleisten; 2) Die Unterstützung kleiner Kommunen, wobei der hohe Schwellenwert für die 'kleine Wärmeplanung' kritisiert und niedrigschwellige Beratungsangebote gefordert werden; 3) Die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung des WPG mit anderen Gesetzen, insbesondere dem GMG und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), um Kohärenz und eine verlässliche Datenbasis sicherzustellen. Weitere Themen sind die Flexibilisierung der Prüfverfahren für Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne sowie eine sachgerechte regulatorische Einordnung kleiner Netze. Fachbegriffe wie KWK (Kraft-Wärme-Kopplung), KWP (kommunale Wärmeplanung), GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz), BEW (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) und EnEfG (Energieeffizienzgesetz) werden erläutert und in den Kontext der Wärmewende gestellt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002507 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Die DIHK begrüßt die Zielrichtung des Entwurfs zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes im Zusammenspiel mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz und unterstützt die vorgesehenen Anpassungen im Grundsatz.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt grundsätzlich den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und unterstützt die Zielsetzung einer strategischen, technologieoffenen und kosteneffizienten Transformation der Wärmeversorgung. Besonders hervorgehoben werden die Vereinfachungen für kleine Kommunen, die rechtssichere und standardisierte Datenerhebung sowie die Einführung einer Kälteplanung für größere Kommunen. Die DIHK empfiehlt, die Verfahren bundesweit zu vereinheitlichen und die Schwellenwerte für vereinfachte Verfahren auf 45.000 Einwohner anzuheben, um Komplexität zu reduzieren. Kritisch bewertet wird die sehr kurze Konsultationsfrist, da sie eine fundierte Beteiligung der betroffenen Unternehmen und Verbände erschwert. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Vereinfachung und rechtliche Klarstellung der Datenerhebung und -verarbeitung, 2) Die Ausgestaltung der kleinen Wärmeplanung für Kommunen bis 15.000 Einwohner und die Forderung nach einheitlichen Schwellenwerten, 3) Die Notwendigkeit langfristiger und verlässlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie realistischer Planungsannahmen zur Sicherung von Investitionen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Statt eine kleine Wärmeplanung einzuführen, die methodisch massiv von den anderen Wärmeplanungs-Wegen abweicht, könnte durch diese Umkehrung der Begründungslogik in §14 eine deutliche Erleichterung für Kommunen < 15.000 Einwohner erreicht werden. Gleichzeitig werden nur Gebiete für eine zentrale Versorgung ausgewiesen, die ausreichend geprüft wurden und mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit als geeignet identifiziert wurden.“

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 27.04.2026. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die vorgeschlagene Einführung einer 'kleinen Wärmeplanung' für kleinere Kommunen abgelehnt wird, da sie die Datenerhebung und Steuerungswirkung der Wärmeplanung stark einschränkt und Schutzmechanismen gegen Fehlentwicklungen im Bereich der Wärmeversorgung aushebelt. Stattdessen schlägt die DUH eine Anpassung des bestehenden §14 WPG vor, um eine Entlastung kleiner Kommunen zu erreichen, ohne die Qualität der Planung zu gefährden. Weiterhin kritisiert die DUH die Möglichkeit, Prüfgebiete für Wasserstoff- und Biomethannetze auf Basis unzureichender Plausibilitätsabschätzungen auszuweisen, was zu Fehlanreizen und Investitionsunsicherheit führen könne. Sie fordert ambitioniertere Anforderungen und eine enge Verzahnung mit den Gasverteilnetzplanungen, um sicherzustellen, dass bis spätestens 2044 eine vollständige klimaneutrale Versorgung erreicht wird. Schließlich wird die neu eingeführte Möglichkeit kritisiert, dass Wärmenetzbetreiber ihre Dekarbonisierungsfahrpläne durch von der Branche selbst zertifizierte Gutachter bestätigen lassen können, was eine unabhängige Kontrolle verhindert. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ablehnung der kleinen Wärmeplanung und der Vorschlag zur Anpassung von §14, 2) Die Ausweisung und Definition von Prüfgebieten für Wasserstoff- und Biomethannetze, 3) Die Kritik an der Selbstkontrolle der Fernwärmebranche bei Dekarbonisierungsfahrplänen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV)

„Eine Überregulierung ist hier nicht im Sinne der Entbürokratisierung, welche die Regierung anstrebt.“

Die Stellungnahme des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung der Wärmeplanung für kleine Kommunen und die damit verbundene schnellere Klarheit für Verbraucher, ob ein Wärmenetz geplant ist oder dezentrale Heizlösungen, idealerweise auf Basis erneuerbarer Energien, gewählt werden sollten. Besonders betont wird, dass ländliche Kommunen nicht benachteiligt werden dürfen, indem eine Prüfung auf die Eignung von Gebäude- oder Wärmenetzen unterbleibt. Der Einsatz von Holzhackschnitzeln und Holzpellets in ländlichen Wärmenetzen wird als sinnvoll hervorgehoben, da so das Potenzial des regional verfügbaren Rohstoffs Holz optimal genutzt werden kann. Kritisch sieht der Verband das Verbot von fester Biomasse (z.B. Holz) in Wärmenetzen mit einer Länge von über 50 Kilometern und fordert die Abschaffung dieser Begrenzung. Es wird argumentiert, dass das Potenzial für Holzwärme in Deutschland noch groß ist und der Markt durch Preisbildung den Einsatz regeln wird. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Bedeutung der Holzwärme für die Wärmewende, 2) Die Forderung nach Abschaffung der Längenbegrenzung für den Einsatz von Holz in Wärmenetzen, 3) Die Vermeidung von Diskriminierung ländlicher Kommunen bei der Wärmeplanung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Mieterbund e. V.

„Die damit verbundene Verfahrenskonzentration bei der Erstellung des Wärmeplans kann zeitliche, personelle und wirtschaftliche Einsparungen bewirken und ist positiv zu bewerten. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes kann sie als Maßnahme der Entbürokratisierung auch dazu beitragen, die Akzeptanz der Wärmeplanung und ihrer Ergebnisse bei den Akteur:innen zu fördern.“

Der Deutsche Mieterbund bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich positiv. Das Wärmeplanungsgesetz regelt, wie Kommunen in Deutschland ihre Wärmeversorgung strategisch planen, um bis 2045 klimaneutral zu werden. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Vereinfachungen für kleinere Gemeinden (bis 15.000 Einwohner) vor, indem eine sogenannte 'kleine Wärmeplanung' eingeführt wird. Diese soll den bürokratischen und finanziellen Aufwand reduzieren, da in ländlichen Gebieten eine leitungsgebundene Wärmeversorgung oft nicht wirtschaftlich ist. Weiterhin werden die Vorgaben zur Datenverarbeitung vereinfacht und rechtliche Unsicherheiten beseitigt, wodurch Kommunen Daten effizienter und rechtssicher für Planung und Umsetzung nutzen können. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung der kleinen Wärmeplanung für kleine Gemeinden, 2) die Möglichkeit, Wärmepläne für mehrere Gemeinden gemeinsam zu erstellen, wobei die Einwohnerzahl jeder einzelnen Gemeinde zählt, und 3) die Vereinfachung und rechtliche Klarstellung bei der Datenverarbeitung, insbesondere durch die Möglichkeit, auf Energieverbrauchsdaten zu verzichten und stattdessen Wärmebedarfswerte zu nutzen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV)

„Die entscheidende Herausforderung der Wärmewende liegt nicht mehr primär in der Planung, sondern in der Umsetzung. Kommunen, Energieversorger und Gebäudeeigentümer stehen vor erheblichen Investitions- und Transformationsaufgaben. Ohne eine verlässliche und auskömmliche Förderkulisse wird die Wirkung der Wärmeplanung begrenzt bleiben.“

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung als strategisches Instrument der Wärmewende. Besonders positiv bewertet der DV die geplanten Klarstellungen zur Datennutzung, die mehr Rechtssicherheit und Effizienz bei der Erhebung und Verwendung von Wärmebedarfs- und -verbrauchsdaten schaffen sollen. Kritisch sieht der Verband jedoch die Einführung einer bundesweit einheitlichen, stark vereinfachten 'kleinen Wärmeplanung' für Gemeinden bis 15.000 Einwohner:innen. Der DV warnt davor, dass eine pauschale Vereinfachung auf Basis der Einwohnerzahl fachlich nicht ausreichend differenziert ist und zu Fehlentscheidungen führen kann, insbesondere in heterogenen ländlichen Gemeinden. Ebenso wird betont, dass die finanzielle Förderung nicht an das gewählte Planungsverfahren gekoppelt werden darf, um eine faktische Steuerung kleiner Kommunen in das vereinfachte Verfahren zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Notwendigkeit, Beteiligung und Information auch bei vereinfachten Verfahren nicht zu reduzieren, da gerade in dezentralen Versorgungsgebieten die Akzeptanz und das Verständnis der Gebäudeeigentümer:innen entscheidend für die Umsetzung sind. Der DV spricht sich für eine strategische Wärmeplanung mit pauschalierten Datengrundlagen aus, betont aber, dass für die Umsetzung vertiefte Analysen mit höherer Datentiefe erforderlich sind. Abschließend fordert der Verband eine stärkere Verzahnung der Wärmeplanung mit anderen Sektoren (z.B. Gas- und Stromnetze, Gebäudesanierung) und eine konsistente Gesetzgebung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisierte Aspekte: 1. Die Risiken und Grenzen der 'kleinen Wärmeplanung' für Gemeinden bis 15.000 Einwohner:innen, insbesondere hinsichtlich fachlicher Differenzierung und finanzieller Förderung. 2. Die Bedeutung von Datenerhebung und -nutzung sowie die Notwendigkeit klarer rechtlicher Regelungen zur Datenverwendung. 3. Die Rolle von Beteiligung, Information und Beratung für die Akzeptanz und erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung, insbesondere in dezentralen Versorgungsgebieten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V.

„Die kommunale Wärmeplanung sollte daher auch im vereinfachten Verfahren konsequent technologieoffen ausgestaltet werden. Grüne Gase dürfen nicht durch implizite planerische Vorannahmen oder unverhältnismäßige Prüfanforderungen benachteiligt werden.“

Die Stellungnahme des Verbands DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die kommunale Wärmeplanung – insbesondere für kleinere Kommunen – zu vereinfachen und ressourcenschonender zu gestalten. Der Verband betont jedoch, dass die geplanten Regelungen, insbesondere der neue § 22a, die Technologieoffenheit der Wärmeplanung gefährden könnten. Es wird kritisiert, dass die Standardausweisung dezentraler, überwiegend elektrischer Einzellösungen faktisch zu einer Benachteiligung leitungsgebundener Optionen auf Basis grüner Gase (wie Wasserstoff und Biomethan) führen könnte. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die Gefahr einer strukturellen Vorfestlegung zugunsten dezentraler Lösungen, 2. Die hohen und asymmetrischen Anforderungen an Prüfgebiete für Biomethan- und Wasserstoffnetze, 3. Die Benachteiligung von grünen Gasen durch frühe und schwer erfüllbare Nachweispflichten in der Planungsphase.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V.

„Die problematische Grundlinie lautet: weniger Daten, weniger Verfahrensschritte, weniger Beteiligung, weniger Verbindlichkeit – bei gleichzeitig wachsender Bedeutung der Wärmeplanung für Infrastrukturentscheidungen. Genau diese Kombination ist fachlich riskant und wenig zweckdienlich mit Blick auf das Erreichen der Klimaneutralitätsziele.“

Der Bundesverband DIE STADTENTWICKLER begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, die kommunale Wärmeplanung effizienter und praxistauglicher zu gestalten. Der Verband warnt jedoch davor, dass die geplanten Vereinfachungen – insbesondere für kleinere Kommunen – zu einem erheblichen Qualitätsverlust führen könnten. Kritisiert wird vor allem, dass die sogenannte 'kleine Wärmeplanung' (§ 22a WPG-E) eine strukturelle Vorfestlegung auf dezentrale Einzelversorgung begünstigt und zentrale Analyseschritte sowie belastbare Datenbasis vernachlässigt werden. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Wärmeplanung nicht nur ein Verwaltungsverfahren ist, sondern ein zentrales Instrument für die Transformation der lokalen Energieversorgung, Investitionsentscheidungen und Stadtentwicklung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gefahr, dass kleine Kommunen auf dezentrale Lösungen festgelegt werden, ohne Potenziale für Wärmenetze ausreichend zu prüfen; 2) Der Verzicht auf zentrale Analyseschritte und belastbare Verbrauchsdaten, was die Aussagekraft und Investitionssicherheit der Pläne schwächt; 3) Die reduzierte Beteiligung der Öffentlichkeit, die Akzeptanz und Datenqualität gefährdet. Der Verband fordert verbindliche Mindeststandards, bessere Datenqualität, qualifizierte Beteiligungsprozesse und eine stärkere Kopplung an Stadtentwicklung und Klimaanpassung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 EnBW Energie Baden-Württemberg AG

„Die Novelle sollte daher gezielt genutzt werden, um die Beteiligung der Energiewirtschaft nicht nur beizubehalten, sondern ausdrücklich zu stärken und rechtlich klar abzusichern.“

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes und unterstützt die Zielrichtung, die kommunale Wärmeplanung zu verbessern. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer frühzeitigen und strukturierten Einbindung der Energiewirtschaft und Netzbetreiber in den Planungsprozess, um die Qualität und Umsetzbarkeit der Wärmepläne zu gewährleisten. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Vereinfachungen für kleinere Kommunen sinnvoll sind, warnt jedoch davor, dass eine zu starke Reduzierung der Datenerhebung die Planungsqualität beeinträchtigen könnte, insbesondere bei der Identifikation großer Wärmeverbraucher wie öffentliche Liegenschaften. Außerdem fordert EnBW eine rechtliche Klarstellung und Harmonisierung der Begriffe und Verfahren, etwa beim Begriff 'grünes Methan' und der Verzahnung mit anderen Gesetzen wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Beteiligung der Energiewirtschaft und Netzbetreiber im gesamten Planungsprozess, (2) die Bedeutung einer hochwertigen und einheitlichen Datengrundlage für die Wärmeplanung, insbesondere bei kleinen Kommunen, und (3) die Notwendigkeit, gesetzliche Definitionen und Planungsinstrumente mit anderen relevanten Gesetzen und Strategien abzustimmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Fachverband für nachhaltige Heiztechnik (FNHB)

„Die Dekarbonisierung sollte technologieoffen umgesetzt werden. Ein Verzicht auf Biomasse im zukünftigen Energiemix sollte umgesetzt werden, sobald kostengünstigere und effizientere Optionen verfügbar sind. Es sollten zudem vorrangig Marktmechanismen vor ordnungsrechtlichen Regelungen Anwendung finden.“

Die Stellungnahme beschäftigt sich mit dem Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes und kritisiert insbesondere die geplanten Begrenzungen des Anteils von Biomasse in Wärmenetzen. Die Autoren fordern eine technologieoffene Umsetzung der Dekarbonisierung und sprechen sich gegen starre ordnungsrechtliche Vorgaben aus. Stattdessen sollen Marktmechanismen Vorrang haben. Sie halten die Begrenzung des Biomasseanteils für nicht sinnvoll und plädieren dafür, Biomasse erst dann aus dem Energiemix auszuschließen, wenn bessere Alternativen verfügbar sind. Weiterhin wird die Verwendung des Begriffs 'unvermeidbare Abwärme' kritisiert, da dies in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen führt – stattdessen sollte der Begriff 'Abwärme' genutzt werden, um die Nutzung zu erleichtern. Die Stellungnahme empfiehlt außerdem, die Definitionen für 'Wärme aus erneuerbaren Energien' und insbesondere für Biomasse zu vereinfachen, um widersprüchliche und schwer verständliche Regelungen zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Datenerfassung: Dateninhaber sollten selbst bestimmen können, wer Zugriff auf ihre Daten erhält, um das Vertrauen in die Datenerhebung zu stärken. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Begrenzung des Biomasseanteils in Wärmenetzen, 2) Die Definition und Nutzung von Abwärme, 3) Die Vereinfachung und Klarstellung von Rechtsbegriffen und Definitionen im Gesetz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Gerade in der aktuellen Umbruchphase prägen Wärmepläne maßgeblich die Investitionsentscheidungen von Kommunen, Versorgern und Gebäudeeigentümern. Ihre Rolle als langfristiges Steuerungsinstrument sollte daher gestärkt – nicht geschwächt – werden.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, die kommunale Wärmeplanung weiterzuentwickeln und effizienter zu gestalten. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die geplanten Vereinfachungen, insbesondere für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern, erhebliche Risiken für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 bergen. Der Verband warnt davor, die planerische Tiefe allein an der Einwohnerzahl festzumachen, da auch kleinere Gemeinden komplexe Versorgungsstrukturen aufweisen können. Zudem wird betont, dass die Wärmeplanung stärker mit der Transformation der Gas- und Stromnetze sowie der Gebäudesanierung verzahnt werden muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken einer vereinfachten Wärmeplanung für kleine Gemeinden, 2) Die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden und integrierten Planung, 3) Die Forderung nach realistischen Fristen und Anforderungen, um die Akzeptanz und Umsetzbarkeit für Wohnungsunternehmen und Mieter zu gewährleisten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000112 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband e.V.

„Insgesamt fordert der GIH eine stärker praxisorientierte, wirtschaftlich realistische und technologieoffene Ausgestaltung der Wärmeplanung, die Bürgerinnen und Bürger vor unnötigen Kosten schützt, Planungssicherheit schafft und die Umsetzung vor Ort verbessert.“

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) kritisiert den aktuellen Entwurf zur Novelle des Wärmeplanungsgesetzes als praxisfern und wirtschaftlich nicht ausreichend abgesichert. Besonders bemängelt werden unrealistische Annahmen zum Ausbau von Wärmenetzen, eine fehlende Gleichbehandlung zwischen zentralen (z.B. Fernwärme) und dezentralen (z.B. Wärmepumpen) Technologien sowie Defizite bei Transparenz, Datenverfügbarkeit und der Einbindung relevanter Akteure wie Energieberatende und das Handwerk. Der GIH fordert eine stärkere Fokussierung auf wirtschaftlich tragfähige und technologieoffene Lösungen, die Bürgerinnen und Bürger vor unnötigen Kosten schützen und die Umsetzung vor Ort erleichtern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen zentralen und dezentralen Technologien, (2) die Notwendigkeit standardisierter, digitaler und maschinenlesbarer Datenformate für die Wärmeplanung, und (3) die systematische Einbindung von Energieberatenden in den gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Greenpeace

„Der vorliegende Gesetzentwurf greift mit dem Ziel des Bürokratieabbaus ein wichtiges Anliegen auf, droht jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung die Wärmewende fahrlässig ausbremsen.“

Greenpeace bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich positiv, da er auf eine Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung und den Abbau bürokratischer Hürden abzielt. Besonders begrüßt wird die Überführung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht. Greenpeace warnt jedoch eindringlich davor, dass prozessuale Erleichterungen nicht auf Kosten der Klimaschutzziele gehen dürfen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Vereinfachungen, insbesondere für kleine Gemeinden, nur dann sinnvoll sind, wenn sie nicht zu Investitionen in fossile Heiztechnologien führen und keine Scheinlösungen wie Wasserstoff- oder Methan-Heizungen ohne belastbare Grundlage fördern. Kritisiert wird zudem die mangelnde Kohärenz mit anderen Gesetzesvorhaben wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), was zu Unsicherheiten und Fehlanreizen führen kann. Die Integration der Kälteplanung für größere Kommunen wird als notwendig angesehen, sollte aber auf alle Kommunen ausgeweitet werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken von sogenannten Fossil Lock-ins durch Prüfgebiete für Wasserstoff und grünes Methan, 2) die Notwendigkeit einer kohärenten Gesetzgebung über verschiedene Regelungswerke hinweg, und 3) die Bedeutung der Kälteplanung auch für kleinere Kommunen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Hauptstadtbüro Bioenergie (getragen von Bundesverband Bioenergie e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Fachverband Biogas e.V., Fachverband Holzenergie)

„Die ordnungsrechtlichen Begrenzungen für den Einsatz nachhaltiger Biomasse in Wärmenetzen sind ersatzlos zu streichen, sowohl für neue Wärmenetze als auch für das Zieljahr 2045.“

Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie, getragen von den Verbänden Bundesverband Bioenergie (BBE), Deutscher Bauernverband (DBV), Fachverband Biogas (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH), bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 24.04.2026. Die zentralen Forderungen sind: Erstens, die systematische Benachteiligung leitungsgebundener Wärmeversorgung (wie Wärmenetze) im ländlichen Raum zu beenden und Kommunen zu verpflichten, Potenziale für Wärmenetze zu prüfen. Zweitens, die ordnungsrechtlichen Begrenzungen für den Einsatz nachhaltiger Biomasse in Wärmenetzen (z.B. maximal 15% ab 2045 in Netzen >50 km) ersatzlos zu streichen, um kommunalen Entscheidern mehr Flexibilität bei der Defossilisierung zu geben. Drittens, die Anforderungen an die Ausweisung von Gebieten für die Versorgung mit grünem Methan (Biomethan, methanisierter grüner Wasserstoff) zu erleichtern und diskriminierende Vorgaben wie den Nachweis der Wirtschaftlichkeit oder die Abhängigkeit von Gasnetzbetreibern zu streichen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Kritik an der Privilegierung dezentraler Wärmeversorgung und die Forderung nach fairer Prüfung von Wärmenetzen, 2) die Ablehnung der Biomasse-Einsatzbegrenzung in Wärmenetzen, und 3) die detaillierte Kritik an den Anforderungen für grünes Methan sowie Vorschläge zur besseren Berücksichtigung von Prozesswärme und Gasinfrastruktur in der Wärmeplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Institut Wohnen und Umwelt GmbH

„Die Zielsetzung, mit dem Wärmeplanungsgesetz einen gesetzlichen Rahmen für die beschleunigte Transformation der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu schaffen, bewerten wir vor dem Hintergrund des verbleibenden THG-Emissionsbudgets aus wissenschaftlicher Sicht und angesichts der immer stärker spürbar werdenden Folgen des Klimawandels als dringend erforderlich, um bis spätestens 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen.“

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich als wichtigen Schritt, um die Transformation der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu beschleunigen und die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Die Stellungnahme begrüßt insbesondere die Anpassungen zur Datenverarbeitung (§10), da sie Rechtssicherheit schaffen und die Nutzung der Daten für Forschung und zukünftige Planungen erleichtern. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Datennutzung durch Dritte, insbesondere in wissenschaftlichen Projekten, explizit geregelt werden sollte. Die Veröffentlichungspflichten der Wärmepläne werden als zentral für Transparenz und Akzeptanz hervorgehoben. Kritisch sieht das IWU die Einführung einer Modernisierungsverpflichtung für ineffiziente Heiz- und Kühlgeräte in öffentlichen Einrichtungen im WPG (§21 Nr. 7), da dies besser im Energieeffizienzgesetz (EnEffG) oder dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geregelt werden sollte. Die Integration der Kälteversorgung in die Wärmeplanung wird unterstützt, sollte aber klar an Effizienzkriterien gekoppelt werden. Abschließend wird eine präzisere Definition der Datengrundlage für die Einwohnerzahl von Kommunen empfohlen. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Regelungen zur Datenverarbeitung und Datennutzung, die Veröffentlichungspflichten sowie die Frage der Modernisierungsverpflichtung für öffentliche Gebäude.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Kompetenzzentrum Wärmewende der Landesenergieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg e.V. (rEA BW)

„Der vorliegende Gesetzesentwurf wird ausdrücklich begrüßt, da er bislang bestehende Unklarheiten adressiert und in einigen wesentlichen Punkten Klarstellungen vornimmt. Ungeachtet dessen verbleiben aus unserer Sicht relevante Hinweise und kritische Punkte.“

Die Stellungnahme des Kompetenzzentrums Wärmewende der Landesenergieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und des Verbands der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (rEA BW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), da dieser viele Unklarheiten beseitigt und wichtige Klarstellungen vornimmt. Die Organisationen bringen jedoch zahlreiche Hinweise und Kritikpunkte ein. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens wird die Vielzahl an unterschiedlichen Verfahren (regulär, verkürzt, vereinfacht, kleine Wärmeplanung) und die damit verbundenen Schwellenwerte für Einwohnerzahlen als verwirrend und herausfordernd für die Praxis kritisiert. Zweitens wird die geplante Abschaffung der 65%-Erneuerbaren-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als problematisch für die Klimaziele und die Konsistenz zwischen WPG und GEG bewertet. Drittens werden die Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung, insbesondere die Zweckbindung und die Aggregation von Daten, ausführlich diskutiert. Die Stellungnahme fordert eine bessere Harmonisierung der Schwellenwerte, eine klarere Definition der Fortschreibungspflichten und eine stärkere Berücksichtigung von Stromverbrauchsdaten für Heizzwecke, um die Wärmewende effektiv und praxistauglich zu gestalten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

„Diese Maßnahmen würde auch dem Ziel des Gesetzentwurfes entsprechen, bürokratische Hürden für die Gemeinden abzubauen und damit insbesondere die Wärmeplanung für kleine Kommunen zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Insgesamt wird die Einführung einer sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für kleine und ländliche Gemeinden begrüßt, da diese oft nur dezentrale Wärmeversorgungsoptionen haben. Kritisch wird jedoch das Nebeneinander verschiedener Planungsarten gesehen, was zu Inkonsistenzen und Unsicherheiten führen kann. Die Stellungnahme fordert eine Absenkung der Einwohnergrenze für die kleine Wärmeplanung, eine Klarstellung der Verfahrensschritte und eine eindeutige Regelung zum Umgang mit Stellungnahmen im Verfahren. Besonders ausführlich werden die Themen Abgrenzung und Vereinfachung der kleinen Wärmeplanung, die Eignungsprüfung für Wasserstoffnetze (die als nicht sinnvoll angesehen wird) sowie die Anforderungen an die Datenübermittlung und maschinenlesbare Formate behandelt. Die Stellungnahme spricht sich für mehr Klarheit und Bürokratieabbau aus und fordert, dass neue Regelungen praktikabel und für die Kommunen umsetzbar sind.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

„Grundsätzlich werden die vorgesehenen Änderungen bzgl. des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) begrüßt. Dies betrifft insbesondere die durch § 22a WPG neu eingeführte 'kleine Wärmeplanung', die planungsverantwortlichen Stellen mit unter 15.000 Einwohnern eine Alternative zur regulären und umfassenden Wärmeplanung offeriert und nach Maßgabe der inhaltlichen Ergänzungen der Anlage 2 merkliche Erleichterungen und Vereinfachungen abbildet.“

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen, insbesondere die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' nach § 22a WPG, die Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern eine vereinfachte Alternative zur regulären Wärmeplanung bietet. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die bisherige vereinfachte Wärmeplanung für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern durch die neue Regelung überflüssig werden könnte. Ausführlich thematisiert wird die Ausgestaltung der Prüfpflichten in § 22a, wobei gefordert wird, die Kann-Bestimmungen in Muss-Bestimmungen umzuwandeln, um eine klare Rechtslage zu schaffen. Weiterhin werden die geplanten Änderungen zu Datenerhebung und -übermittlung sowie die Einführung der Kälteplanung im Rahmen europarechtlicher Vorgaben diskutiert. Besonders hervorgehoben werden (1) die kurze Frist für die Stellungnahme und die damit verbundene eingeschränkte Prüfungstiefe, (2) die Finanzierung und Kostentragung der neuen Aufgaben, wobei eine alleinige Belastung der Länder abgelehnt wird, und (3) die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen zur Datenübermittlung und zur Ausweisung von Prüfgebieten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

„Die Einführung einer kleinen Wärmeplanung würde zu erheblichen Unsicherheiten führen. Damit laufende Planungsprozesse nicht behindert werden, schlägt das MKUEM vor, die kleine Wärmeplanung – genau wie die Kälteplanung nach § 21a WPG – erstmalig mit der Fortschreibung einzuführen.“

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes. Zentrale Punkte sind: Erstens wird die Einführung der sogenannten kleinen Wärmeplanung kritisch gesehen, da sie in Rheinland-Pfalz eine Änderung des Landesrechts und eine Anpassung des Mehrbelastungsausgleichs (finanzieller Ausgleich für Kommunen) erfordern würde. Zweitens wird begrüßt, dass der Bund die Länder bis 2028 finanziell bei der Erstellung von Wärmeplänen unterstützt, jedoch wird eine dauerhafte Finanzierung auch für die Fortschreibung (regelmäßige Aktualisierung) gefordert. Drittens wird auf Unsicherheiten bei der Nutzung der Plattform für Abwärme hingewiesen, da eine geplante Gesetzesänderung die verpflichtende Meldung von Abwärmedaten abschaffen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der kleinen Wärmeplanung, die Notwendigkeit einer dauerhaften Finanzierung der Wärmeplanung sowie die Problematik der Datenerhebung zur Abwärme.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 07.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

„Eine Novellierung des WPG nach so kurzer Zeit erscheint insgesamt unglücklich. Ebenso bremst die vom Bund beabsichtigte und damit zusammenhängende Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die dringend notwendige Wärmewende aus und führt zu Attentismus wie auch Verunsicherung bei den Akteuren vor Ort und mindert letztlich die Akzeptanz für die Wärmewende bei den Bürgerinnen und Bürgern.“

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Es wird betont, dass Baden-Württemberg bereits umfassende landesrechtliche Regelungen zur Wärmeplanung umgesetzt hat und alle Gemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet sind. Die Stellungnahme hebt hervor, dass kurzfristige Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Verunsicherung bei den Gemeinden und anderen Akteuren führen und die Akzeptanz der Wärmewende gefährden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Einführung einer 'kleinen Wärmeplanung' für Gemeinden bis 15.000 Einwohner wird als nicht zielführend kritisiert, da bereits bestehende Verfahren ausreichend seien und eine weitere Fragmentierung der Vorgaben zu Verwirrung führen könne. 2) Die Verknüpfung des WPG mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird als problematisch bewertet, da unterschiedliche Definitionen und die Auflösung der 65%-Pflicht die Zielerreichung der Klimaneutralität gefährden. 3) Die Regelungen zur Datenerhebung und -übermittlung werden grundsätzlich begrüßt, jedoch wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Doppelmeldungen zu vermeiden und die Interoperabilität mit bestehenden Länderlösungen sicherzustellen. Weitere Themen sind die Fortschreibung der Wärmepläne, die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Kälteplanung und die Bescheinigungsmöglichkeiten für Dekarbonisierungsfahrpläne. Insgesamt fordert das Ministerium langfristig verlässliche und harmonisierte Rahmenbedingungen sowie eine ausreichende Finanzierung durch den Bund.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg (MWEKE)

„Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein für die klimaneutrale Zukunft Deutschlands. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) unternimmt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt, um die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung zu modernisieren. Doch der Entwurf wirft aus Sicht des MWEKE grundlegende Fragen auf – insbesondere zu Datengrundlagen, Datenschutz und der Praktikabilität der vorgesehenen Regelungen.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg (MWEKE) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Die Stellungnahme betont die Bedeutung der Wärmewende für die Klimaneutralität, sieht aber grundlegende Probleme im Entwurf, insbesondere hinsichtlich Datengrundlagen, Datenschutz und Praktikabilität. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Festlegung von Schwellenwerten zur Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern wird als datenschutzrechtlich und fachlich problematisch bewertet, da sie zu Fehlklassifizierungen und ungenauen Planungsgrundlagen führen kann. (2) Die Befreiung kleiner Gemeinden von der Erhebung realer Verbrauchsdaten wird kritisiert, da dies zu Informationsverlusten und schlechteren Planungsgrundlagen in ländlichen Regionen führt. (3) Das Ministerium hebt die Bedeutung landeseigener Softwarelösungen wie dem 'Kommunalen Datentrichter' hervor, der eine rechtssichere und effiziente Datenaggregation ermöglicht und fordert, dass solche Lösungen bundesweit anerkannt und nicht durch neue Regelungen verdrängt werden. Weitere Themen sind die Notwendigkeit verbindlicher Fristen und Sanktionen für auskunftspflichtige Stellen, die Einbeziehung von Stromnetzbetreibern in die Auskunftspflicht sowie die Forderung nach praktikableren und transparenteren Anerkennungsverfahren für Wärmenetzausbaupläne.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

„Das MWIKE begrüßt ausdrücklich, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Wärmeplanungsgesetzes nach ersten Einschätzungen keinen Anpassungsbedarf hinsichtlich des Landeswärmeplanungsgesetzes nach sich ziehen. Dies stellt ein wesentliches Signal zur Gewährleistung der Planungssicherheit für die planungsverantwortlichen Stellen dar.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt werden die Vereinfachungen bei der Datenerhebung und die neuen Regelungen für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern. Die Einführung einer EU-konformen Kälteplanung wird nachvollzogen. Das Ministerium hebt hervor, dass die Novelle keine Anpassungen am Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) notwendig macht, was Planungssicherheit schafft. Kritisch sieht das MWIKE jedoch die parallele Existenz mehrerer vereinfachter Verfahren für kleine Gemeinden, die Risiken für die Wirtschaftlichkeit und Vergleichbarkeit der Wärmepläne bergen. Auch die neuen Meldepflichten an den Bund werden als bürokratisch und potenziell nachteilig für bestehende Landesinfrastrukturen bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der kleinen Wärmeplanung auf die Qualität und Vergleichbarkeit der Pläne, 2) Die Problematik der Konnexitätszahlungen und der Definition eines Enddatums für die Wärmeplanungspflicht, 3) Die Risiken durch neue Meldepflichten und die Notwendigkeit der Synchronisierung mit bestehenden Landesdatenstrukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

„Zusammenfassend bewertet das Land Sachsen-Anhalt den Entwurf des neuen Wärmeplanungsgesetzes als in der Grundrichtung zielführend und in weiten Teilen sachgerecht. Die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Erweiterung der Datenverarbeitungsbefugnisse und die Einführung der kleinen Wärmeplanung sind wesentliche Fortschritte. Gleichwohl bestehen in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarfe, insbesondere hinsichtlich der Datenerhebung zur Abwärme, der Aggregierung und Nutzung von Verbrauchsdaten, der kleinen Wärmeplanung und der Sicherung der Datengrundlagen für die kommunale Wärmeplanung.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes überwiegend positiv. Es begrüßt die bundesweite Erleichterung der Wärmeplanung, die Anpassung an aktuelle energie- und klimapolitische Herausforderungen sowie die praxisorientierten Regelungen. Besonders hervorgehoben werden die Einführung der kleinen Wärmeplanung für Gemeinden bis 15.000 Einwohner, die Erweiterung um Kälteplanung entsprechend der EU-Energieeffizienzrichtlinie und die Festlegung einheitlicher Datenformate für eine bessere Standardisierung und Interoperabilität. Kritisch sieht das Ministerium jedoch die Streichung von Auskunftspflichten zur Abwärmedatenerhebung, die nur eingeschränkte Datenerhebung zu Prozesswärme sowie die pauschale Aggregierung von Verbrauchsdaten, wodurch wichtige Einsparpotenziale nicht erkannt werden könnten. Auch bei der kleinen Wärmeplanung wird bemängelt, dass auf die verpflichtende Erhebung von Einsparpotenzialen verzichtet wird. Das Ministerium fordert eine gesetzliche Verankerung des Zugriffsrechts der Länder auf den Bundesdatenraum und technische Ankopplungsmöglichkeiten für ländereigene Datenplattformen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Datenerhebung und Auskunftspflichten bezüglich Abwärme und Prozesswärme, 2) Die Aggregierung und Nutzung von Verbrauchsdaten sowie 3) Die Ausgestaltung und Folgen der kleinen Wärmeplanung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

„Das bisherige Zusammenspiel aus ordnungsrechtlichen Vorgaben des GEG und der kommunalen Wärmeplanung ist aus Sicht des Niedersächsischen Umweltministeriums ein zentraler Erfolgsfaktor für die Wärmewende und sollte erhalten bleiben.“

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes überwiegend kritisch und hebt mehrere zentrale Punkte hervor. Die Stellungnahme betont, dass die enge Kopplung zwischen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der kommunalen Wärmeplanung ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Wärmewende ist und erhalten bleiben sollte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte diskutiert: Erstens wird die Einführung einer stark vereinfachten 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen bis 15.000 Einwohner als potenziell verunsichernd und nicht ausreichend unterstützt bewertet, da es an klaren Handreichungen und Mustern fehlt und die Gefahr besteht, dass kleinere Kommunen Chancen übersehen. Zweitens wird die geplante Einschränkung der Datennutzung kritisiert, da die erhobenen Daten künftig weniger flexibel für weitere Klimaschutz- und Stadtentwicklungsmaßnahmen genutzt werden könnten. Drittens wird die Einführung einer verpflichtenden Kälteplanung für größere Kommunen als zusätzliche Belastung gesehen, wobei der Bund einheitliche Standards und Hilfsmittel bereitstellen sollte. Insgesamt fordert das Ministerium, dass die neuen Regelungen praxistauglich, rechtssicher und förderlich für die kommunale Wärmewende gestaltet werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 04.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Saarländische Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

„Grundsätzlich halten wir eine Änderung des Wärmeplanungsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt für das falsche Signal an die Länder und Kommunen.“

Die saarländische Landesregierung äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Sie hält eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht und befürchtet, dass die geplante optionale Einführung einer vereinfachten ('kleinen') Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern zu einem Flickenteppich an Planungsstandards führen könnte. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte: Erstens, die Gefahr uneinheitlicher Planungen und daraus resultierender Probleme für landesweite Transformationsprozesse. Zweitens, die Auswirkungen auf den Belastungsausgleich, der bereits im Saarland geregelt und ausgezahlt wurde, und der nun neu berechnet und gekürzt werden müsste. Drittens, die geplante Änderung, dass eine Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete nicht mehr erforderlich sein soll, wird als problematisch für die saarländischen Gegebenheiten angesehen. Die Stellungnahme betont, dass eine gleichwertige und transparente Wärmeplanung für alle Kommunen notwendig ist, um die Wärmewende erfolgreich umzusetzen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

„Unter den in der Novelle formulierten Bedingungen droht durch eine Ausweisung dezentraler Wärmeversorgungsgebiete in der großen Mehrheit der Gemeinden im Zusammenspiel mit der im Gebäudemodernisierungsgesetz geplanten Zulässigkeit von mit fossiler Energie betriebenen Heizungen auch über 2045 hinaus der Wärmesektor nicht die notwendigen Treibhausgas-Emissionsminderungen zu erreichen. Dies gefährdet insbesondere die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz und wirft vor dem Hintergrund des diesbezüglichen Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 21. März 2021 nicht zuletzt auch verfassungsrechtliche Fragen auf.“

Die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) kritisiert vor allem die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme und die Komplexität der Materie. Die Hauptkritik richtet sich gegen die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern. Das SMWA befürchtet, dass diese Regelung zu einer Verfehlung der Klimaschutzziele führen könnte, da in vielen Gemeinden dezentrale, oft fossil betriebene Heizungen weiterhin zulässig wären. Außerdem wird ein erheblicher zusätzlicher Bürokratieaufwand für Land und Kommunen erwartet, insbesondere durch die notwendige Anpassung des Mehrbelastungsausgleichs (MBA) und die Unterscheidung verschiedener Planungsverfahren. Das Ministerium fordert eine Länderöffnungsklausel, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, die Anwendung der kleinen Wärmeplanung auszuschließen oder den Schwellenwert für deren Anwendung abzusenken. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die unzureichende Berücksichtigung der Stromnetzkapazitäten in der kleinen Wärmeplanung, das Fehlen von Vorgaben für Umsetzungsmaßnahmen und die Kritik an der vorgesehenen Gutachterregelung für Wärmenetzausbaupläne. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Einführung und Ausgestaltung der kleinen Wärmeplanung, 2) Die Auswirkungen auf Bürokratie und Verwaltungsaufwand, 3) Die fehlende Verbindlichkeit und Umsetzungsbestimmungen im Gesetzentwurf.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin

„Berlin begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen im WPG RefE, weist jedoch darauf hin, dass relevante Punkte nicht schlüssig sind oder wichtige Grundlagen für eine zielgerichtete Analyse im Zuge der Wärmeplanung fehlen.“

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin begrüßt grundsätzlich die Änderungen am Wärmeplanungsgesetz (WPG), insbesondere die stärkere Nutzung von Daten für die Umsetzungsphase und die Einführung konkreter Fristen zur Fortschreibung der Wärmepläne. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass wichtige Grundlagen für eine zielgerichtete Analyse in der Wärmeplanung fehlen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Definition und rechtliche Einordnung des Begriffs 'Wärmenetz' und dessen Verhältnis zu bestehenden Regelungen, 2) die neue Vorgabe zum Austausch ineffizienter Heiz- und Kühlgeräte in öffentlichen Einrichtungen, die als rechtlich unbestimmt und systematisch im falschen Gesetz verortet angesehen wird, sowie 3) die fehlende Ermächtigung zur Erhebung spezifischer Daten (z.B. Alter von Wärmeerzeugungsanlagen und Daten zu Wärmepumpen), die für eine präzise Planung und Monitoring unerlässlich sind. Die Stellungnahme fordert, diese Lücken zu schließen und die Datenerhebung zu erweitern, um eine effektive und zukunftsfähige Wärmeplanung sicherzustellen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Stiftung Klimaneutralität

„Die Novelle greift aber wesentliche strukturelle Schwächen, die sich in der bisherigen Planungspraxis zeigen und auch weiterhin für alle Kommunen relevant sind, nicht auf. Die Stiftung Klimaneutralität sieht Nachbesserungsbedarf in fünf Punkten.“

Die Stiftung Klimaneutralität begrüßt grundsätzlich das Ziel der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes, kleine Kommunen bei der Wärmeplanung zu entlasten. Sie erkennt an, dass die Einführung einer 'kleinen Wärmeplanung' für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern ein praktikables Verfahren darstellt, das den Erfüllungsaufwand deutlich reduziert. Allerdings kritisiert die Stiftung, dass zentrale strukturelle Schwächen des Gesetzes nicht adressiert werden. Besonders betont werden folgende Aspekte: Erstens fehlt eine verbindliche Mindestmethodik, wodurch die Vergleichbarkeit der Wärmepläne verloren geht. Zweitens werden sozio-ökonomische Faktoren, wie Mieter-Vermieter-Konstellationen oder die finanzielle Situation von Eigentümern, nicht ausreichend berücksichtigt, was die praktische Umsetzung erschwert. Drittens werden die neu eingeführten Prüfgebiete für Wasserstoff- und Methannetze als problematisch angesehen, da sie Unsicherheiten für Investitionsentscheidungen schaffen und die Orientierung der Wärmeplanung schwächen. Weitere ausführlich thematisierte Punkte sind das Fehlen verbindlicher Fristen für die Klärung von Prüfgebieten und die mangelnde Benennung konkreter Umsetzungsverantwortlicher (Aufgabenträger) für Wärmenetze.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

„Eine solche gravierende Änderung im laufenden Prozess der Wärmeplanung führt nach hiesiger Einschätzung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.“

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Die Stellungnahme kritisiert insbesondere die Unklarheiten und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch neue Regelungen wie die 'kleine Wärmeplanung' für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern entsteht. Es wird angeregt, unpräzise oder doppelte Formulierungen zu streichen und bestehende Regelungen zu vereinfachen. Besonders ausführlich werden die folgenden Aspekte behandelt: 1) Die Einführung und Ausgestaltung der kleinen Wärmeplanung (§ 22a WPG), 2) Die Anforderungen an maschinenlesbare Daten und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Anzeigepflichten (§ 24 WPG), 3) Die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen und Zuständigkeiten bei vertieften Untersuchungen von Prüfgebieten sowie die Auswirkungen auf die Konnexitätszahlungen (finanzielle Ausgleichszahlungen an Kommunen für übertragene Aufgaben). Das Ministerium fordert insgesamt mehr Klarheit und Verwaltungsvereinfachung, um Unsicherheiten und Mehraufwand für die Kommunen zu vermeiden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Automobilindustrie (VDA)

„Wir bitten daher darum, die vorgesehenen Erleichterungen für industrielle Wärmenetze entsprechend zu erweitern und stehen für Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Der VDA begrüßt, dass industrielle Wärmenetze stärker berücksichtigt werden und für diese Vereinfachungen vorgesehen sind, wie die Ausnahmen vom 30-Prozent-Zwischenziel und verlängerte Fristen für Dekarbonisierungsfahrpläne. Allerdings kritisiert der VDA, dass die geplanten Erleichterungen nicht weit genug gehen: Viele standortinterne Wärmenetze in der Industrie dienen nicht nur der Prozesswärme, sondern auch der Raumwärme für betriebliche Gebäude und sind daher weiterhin von den allgemeinen Dekarbonisierungspflichten betroffen. Der VDA fordert, dass industrielle Wärmenetze zur Eigenversorgung umfassend von diesen Pflichten ausgenommen werden, sofern sie auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet liegen und überwiegend dem eigenen Unternehmen oder verbundenen Unternehmen dienen. Alternativ schlägt der VDA flexiblere Lösungen wie das Pooling von Dekarbonisierungsbeiträgen vor. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Unterscheidung zwischen klassischen Fernwärmenetzen und standortinternen industriellen Wärmenetzen, 2) Die Forderung nach umfassender Ausnahmeregelung für betriebliche Eigenversorgung, 3) Der Vorschlag flexiblerer Erfüllungsoptionen durch Pooling von Dekarbonisierungsbeiträgen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 95574664768-90 (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband der Chemischen Industrie

„Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Wärme- und Dampfnetzen muss gesetzlich verankert werden.“

Das Positionspapier thematisiert die Herausforderungen und notwendigen politischen Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Prozessdampfversorgung in der chemischen Industrie, insbesondere in Chemieparks. Es wird betont, dass Technologien wie Power-to-Heat-Anlagen (Strom-zu-Wärme-Technologien), elektrische Wärmespeicher und Biomasse-Kraftwärmekopplung bereits verfügbar sind, jedoch strukturelle Hürden bestehen. In Chemieparks sind Unternehmen auf zentrale Infrastrukturen für Dampf angewiesen, die von unabhängigen Betreibern kontrolliert werden. Diese Abhängigkeit erschwert Transformationsprojekte wie die Nutzung von industrieller Abwärme oder die Elektrifizierung der Dampferzeugung. Besonders hervorgehoben werden: (1) die strukturellen Abhängigkeiten und deren Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit, (2) der fehlende diskriminierungsfreie Zugang zu Dampf- und Wärmenetzen im Vergleich zu Strom- und Gasnetzen, und (3) der politische Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung des Zugangs zu diesen Netzen sowie zur Nutzung industrieller Abwärme.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

„Die Fristverlängerung ist ein wichtiger erster Schritt, ersetzt jedoch nicht die notwendige grundsätzliche Differenzierung. Langfristig bedarf es einer klaren gesetzlichen Ausnahme für industrielle Eigenversorgungssysteme, um unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden und die industrielle Transformation nicht zu behindern.“

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), insbesondere die Fristverlängerung für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen bis Ende 2030. Der VCI betont, dass die Wärmeplanung ein zentrales Instrument für die Transformation der Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität ist, fordert jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben die industrielle Realität angemessen berücksichtigen und keine zusätzlichen, vermeidbaren Belastungen für Unternehmen entstehen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die Anforderungen an industrielle Wärmenetze praxisgerecht zu differenzieren, da diese sich grundlegend von kommunalen Netzen unterscheiden und die aktuellen Vorgaben vielfach nicht passen; 2) Die Forderung, die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anzuerkennen, um Energieeffizienz und Dekarbonisierung zu fördern; 3) Die Empfehlung, den Anwendungsbereich des WPG klar zu begrenzen und industrielle Prozessdampfnetze grundsätzlich auszunehmen, um unverhältnismäßige Anforderungen und Behinderungen der industriellen Transformation zu vermeiden. Der VCI kritisiert zudem die sehr kurze Frist von einer Woche für die Stellungnahme und fordert für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben angemessene Konsultationsfristen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)

„Vereinfachte Wärmeplanungen, die dezentrale Versorgung als Basis annehmen, begrüßen wir. Wir plädieren dieses Konzept auf größere Gemeinden auszuweiten. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung für zentrale Wärmenetze oder die Umstellung auf Wasserstoff sollte auch die Wirtschaftlichkeit von zukunftssicheren dezentralen Lösungen für die Verbraucher berücksichtigen.“

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes. Besonders positiv bewertet der Verband die Vereinfachung der Wärmeplanung für kleinere Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern, da dies den bürokratischen Aufwand reduziert und dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen und Stromdirektheizungen begünstigt. ZVEI fordert jedoch, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen für zentrale Lösungen immer auch einen Vergleich mit dezentralen Alternativen beinhalten sollten, um die wirtschaftlich beste Lösung für Verbraucher zu finden. Kritisch sieht der Verband die Unsicherheiten rund um den sogenannten 'Anschlusszwang', also die Pflicht zum Anschluss an zentrale Netze, und fordert eine klare gesetzliche Regelung, die Verbraucher mit bereits installierten dezentralen Lösungen schützt. Zudem hebt der ZVEI die Bedeutung der Verfügbarkeit und Nutzung von Daten hervor: Daten aus der Wärmeplanung sollten öffentlich zugänglich und auch für wissenschaftliche und wirtschaftliche Zwecke nutzbar sein, um Innovationen und informierte Entscheidungen zu ermöglichen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ausweitung der vereinfachten Wärmeplanung auf mehr Gemeinden, 2) die Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung zum Anschlusszwang, und 3) die öffentliche und breite Nutzbarkeit der im Rahmen der Wärmeplanung erhobenen Daten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)

„Für industrielle Wärmenetze ergibt diese zusätzliche Pflicht aber keinen Sinn, da die Kosten von den Unternehmen selbst getragen werden und der Fortschritt, den die Anlagenbetreiber im Rahmen des ETS erreichen, aufgrund der CO2-Zuteilungsberichterstattung auch jederzeit überprüfbar ist.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) äußert sich zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und fordert insbesondere Ausnahmen für industrielle Wärmenetze. Der VIK argumentiert, dass industrielle Wärmenetze bereits umfassend durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) und weitere Berichtspflichten wie die 45. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) reguliert werden. Die zusätzliche Einbeziehung von Prozesswärme in das WPG wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Industrie bereits eigene, wirksame Dekarbonisierungspfade verfolgt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Forderung, das Wort 'Prozesswärme' aus dem Gesetz zu streichen, weil das Ziel des Gesetzes die kommunalen Wärmenetze und nicht industrielle Prozesswärme sein sollte. 2) Die Empfehlung, Ausnahmen für industrielle Wärmenetze nach Wirtschaftsklasse (z.B. verarbeitendes Gewerbe, Bergbau) analog zum Stromsteuergesetz einzuführen. 3) Die ausführliche Darstellung, dass bestehende Berichtspflichten und die wirtschaftlichen Anreize des ETS ausreichend sind, um die Dekarbonisierung industrieller Wärmenetze sicherzustellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband für Energie- und Wasserwirtschaft (VEDEC)

„Nur so kann sichergestellt werden, dass die Transformation des Wärmesektors effizient, wirtschaftlich tragfähig und im Sinne der Klimaziele erfolgreich umgesetzt wird.“

Die Stellungnahme des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft (VEDEC) zum Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) hebt die besonderen Anforderungen kleiner Wärmenetze hervor. Kleine Wärmenetze unterscheiden sich technisch und wirtschaftlich deutlich von klassischen Fernwärmesystemen. Werden diese Unterschiede im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt, drohen Fehlinvestitionen, Kostensteigerungen für Verbraucher und eine Benachteiligung effizienter Quartierslösungen. Die Stellungnahme fordert daher eine differenzierte Definition von Wärmenetzen, die Einführung eines Schwellenwerts von 25 Megawatt (MW) thermischer Anschlussleistung sowie eines Längenkriteriums von 1 km für Gebäudenetze. Zudem wird eine Verlängerung der Übergangsfrist für Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Netze bis 2039 gefordert, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Schließlich wird eine sprachliche Klarstellung im Gesetzestext angeregt, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die sachgerechte Abgrenzung und Definition kleiner Wärmenetze, (2) die Notwendigkeit verlängerter Übergangsfristen für KWK-Netze, und (3) die Forderung nach klaren und rechtssicheren Formulierungen im Gesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002734 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Die kommunale Wärmeplanung stellt eine wichtige planerische Grundlage und zentrale Säule der Wärmewende dar. Sie schafft Orientierung für Verbraucher, Kommunen und Versorger, indem sie aufzeigt, in welche Richtung sich die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung künftig entwickeln wird, und bildet damit die Voraussetzungen für langfristige Investitions- und Infrastrukturentscheidungen.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Der VKU hebt die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen bei der klimafreundlichen Wärmeversorgung und der Energiewende hervor. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer vereinfachten Wärmeplanung für kleinere Kommunen, die gesetzliche Verankerung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zur Erhöhung der Investitionssicherheit und die Beachtung von Wechselwirkungen mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der VKU fordert, strukturelle Wettbewerbsnachteile für Wärmenetze zu vermeiden, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer 'Bio-Treppe' (stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei Gas- und Ölkesseln) und Grüngas-/Grünölquoten. Ausführlich thematisiert werden: 1. Die Vereinfachung der Wärmeplanung für kleinere Kommunen, 2. Die gesetzliche Absicherung und Förderung von Wärmenetzen, 3. Die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für Wärmenetze im Zusammenspiel mit anderen Gesetzesvorhaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verband Wohneigentum e. V.

„Die vorliegende Novelle hätte die Möglichkeit geboten, hier mehr Orientierung und Planungssicherheit für Eigentümer*innen im Gebäudebestand zu schaffen. Der Verband Wohneigentum stellt fest, dass diese Gelegenheit nur teilweise genutzt wird.“

Der Verband Wohneigentum e. V. bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes kritisch. Er bemängelt, dass selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer weiterhin ohne ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit bleiben, da vielerorts kommunale Wärmepläne fehlen oder nur unzureichend konkretisiert werden. Förderprogramme und Energieberatung werden zwar grundsätzlich als hilfreich angesehen, lösen aber das Kernproblem der Unsicherheit nicht. Besonders kritisch sieht der Verband die geplanten Vereinfachungen für kleinere Kommunen (§ 22a WPG-E), da diese ausschließlich an der Einwohnerzahl festgemacht werden und somit wichtige Aspekte wie unterschiedliche Siedlungsstrukturen oder mögliche Nahwärmelösungen außer Acht lassen. Der Verband fordert eine ergänzende Darlegungspflicht für Kommunen, damit nachvollziehbar begründet wird, warum bestimmte Versorgungsoptionen nicht weiterverfolgt werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die fehlende Planungs- und Investitionssicherheit für selbstnutzende Wohneigentümer*innen, 2) die Kritik an der pauschalen Anwendung des vereinfachten Verfahrens für kleinere Kommunen, und 3) die Forderung nach mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Wärmeplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 WWF Deutschland

„Maßstab für die Novelle muss bleiben, ob sie die Wärmewende beschleunigt, Haushalte vor Kosten- und Lock-In-Risiken schützt und die Erreichung der Klimaziele 2030, 2040 und 2045 absichert.“

Der WWF Deutschland bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich als wichtigen Schritt für die sozial-ökologische Wärmewende und die Erreichung der Klimaziele. Der Verband begrüßt die Weiterentwicklung des Gesetzes und die Umsetzung europäischer Vorgaben (EU-Energieeffizienzrichtlinie, EED) in nationales Recht. Kritisch sieht der WWF jedoch, dass einzelne neue Regelungen die Steuerungswirkung des Gesetzes schwächen, sogenannte Lock-In-Effekte für fossile Energieträger begünstigen und Haushalten zusätzliche Kosten- und Planungsrisiken aufbürden könnten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung der 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen bis 15.000 Einwohner:innen, die zwar Planungssicherheit bieten kann, aber durch zu vage Kriterien und fehlende Vorprüfungen für Wasserstoff- und Methan-Prüfgebiete Fehlanreize und Risiken birgt; 2) Die Aufnahme der Kälteversorgung in die Wärmeplanung für größere Kommunen, wobei der WWF fordert, auch kleinere Kommunen und besonders schutzbedürftige Einrichtungen einzubeziehen; 3) Die Festlegung starrer Fristen für die Fortschreibung der Wärmepläne, die nach Ansicht des WWF flexibler und an den tatsächlichen Planungsfortschritt angepasst werden sollten. Der WWF fordert Nachbesserungen, insbesondere die Streichung von Regelungen zu Prüfgebieten für Wasserstoff und grünes Methan im vereinfachten Verfahren, klarere Kriterien für die Ausweisung von Prüfgebieten und eine stärkere Verankerung von Klimaanpassung und Kälteplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R001579 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes stellt einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung dar und enthält eine Reihe sinnvoller Ansätze zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. In der konkreten Ausgestaltung besteht jedoch insbesondere im Bereich der Datenerhebung, der Ausgestaltung von Prüfgebieten sowie der Beteiligung relevanter Akteure Nachbesserungsbedarf.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes grundsätzlich positiv, da sie die kommunale Wärmeplanung vereinfachen und insbesondere kleineren Kommunen praktikable Verfahren bieten soll. Besonders begrüßt werden die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für Kommunen bis 15.000 Einwohner, die Integration der Kälteplanung für größere Gemeinden sowie die Verbesserung der Datengrundlagen. Kritisch sieht der ZDH jedoch die fehlenden klaren Vorgaben zur Beteiligung relevanter Akteure – insbesondere des Handwerks –, die unzureichende Fristsetzung für Prüfgebiete, was zu Investitionsunsicherheiten führen kann, sowie die Anforderungen an die Datenerhebung, die für kleinere Betriebe zu unverhältnismäßigem Aufwand führen könnten. Der Verband fordert pragmatische Lösungen bei der Datenerhebung, eine kontrollierte Mehrfachnutzung von Daten (Once-Only-Prinzip) und eine offenere Ausgestaltung der Zertifizierungsverfahren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Beteiligung relevanter Akteure und die Notwendigkeit klarer Mindeststandards, 2) Die Ausgestaltung und Fristsetzung von Prüfgebieten in der kleinen Wärmeplanung, 3) Die Anforderungen und Vereinfachungen bei der Datenerhebung und -nutzung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. - Gewerkschaft & Fachverband

„Die Auswertung der realistischen Daten vor Ort führt zu einem Mehrwert der kommunalen Wärmeplanung und sichert die Akzeptanz der Bürger:innen vor Ort für die Energiewende.“

Die Stellungnahme des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e.V. (ZDS) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes betont die Notwendigkeit, bürokratische Hürden insbesondere für kleine Kommunen abzubauen. Der Verband unterstützt die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern, sieht jedoch Verbesserungsbedarf bei der Datenerhebung zu Heizungsanlagen (Schornsteinfegerdaten). Das Schornsteinfegerhandwerk wird als kompetenter Partner für die Erhebung und Bewertung von Heizsystemen und Wärmebedarfen dargestellt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Schornsteinfegerdaten für eine realistische und effiziente Wärmeplanung, 2) Die Forderung nach einer bundesweiten elektronischen Schnittstelle für den Datenaustausch (elektronisches Kehrbuch), 3) Die Rolle des Schornsteinfegerhandwerks bei der Umsetzung der Energiewende und der Akzeptanzsteigerung vor Ort. Der Verband kritisiert, dass die Digitalisierung und Nutzung vorhandener Daten im Gesetzesentwurf nicht konsequent genug umgesetzt werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

„Das Gesetz sollte Kontinuität, Verlässlichkeit, Förderung und einen einfachen, nachvollziehbaren Rahmen schaffen, damit Eigentümer und Fachbetriebe Modernisierungen wieder mit Vertrauen angehen.“

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bewertet den Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) grundsätzlich positiv, insbesondere die Vereinfachung der Wärmeplanung für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner. Der Verband fordert eine klare Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsrecht, damit die kommunale Wärmeplanung keine automatische Pflicht zum Heizungstausch oder Netzanschluss auslöst. Ein zentrales Anliegen ist die Sicherung der Wahlfreiheit für Eigentümer bei der Heizungsmodernisierung und der Bestandsschutz für bereits modernisierte Heizungen. Der ZVSHK spricht sich gegen Anschluss- und Benutzungszwänge aus und fordert einen technologieoffenen Wettbewerb sowie einen starken Verbraucherschutz, insbesondere bei Fernwärme. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Forderung nach rechtlicher Klarheit und Bestandsschutz für modernisierte Heizungen, (2) die Ablehnung von Anschluss- und Benutzungszwängen zugunsten von Wahlfreiheit und Wettbewerb, (3) die Notwendigkeit, Verbraucherrechte und Preistransparenz bei der Fernwärme gesetzlich zu stärken. Fachbegriffe wie GEG (Gebäudeenergiegesetz), GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz), BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude), AVBFernwärmeV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) und WPG (Wärmeplanungsgesetz) werden erläutert und im Kontext der Stellungnahme kritisch diskutiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Der ZIA begrüßt das Ziel der Novelle, durch maßvolle Anpassungen einen Beitrag zum Abbau bürokratischer Hürden zu leisten. Insbesondere die Einführung der kleinen Wärmeplanung stellt hierbei eine Entlastung dar, durch die substanzielle Erleichterungen geschaffen und Verfahren beschleunigt werden.“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) begrüßt die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Reduzierung bürokratischer Hürden in der Immobilienwirtschaft. Besonders positiv bewertet der ZIA die Einführung der sogenannten 'kleinen Wärmeplanung' für kleinere Kommunen, die zu einer deutlichen Entlastung und Beschleunigung der Verfahren führen soll. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Novelle viele langjährige Forderungen des ZIA nach praktikablen Fristen und Entbürokratisierung aufgreift. Kritisch sieht der Verband jedoch die pauschale Ausweisung dezentraler Versorgungsgebiete und die ausschließliche Nutzung von modellierten Wärmebedarfsdaten, da dies zu unpassenden Versorgungslösungen führen kann. Der ZIA fordert, dass lokale Akteure stärker einbezogen und bereits begonnene Planungen in das vereinfachte Verfahren überführt werden können. Die verpflichtende Kälteversorgungsplanung für größere Städte und die standardisierte Veröffentlichung von Wärmeplänen werden als sinnvolle Maßnahmen bewertet. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) Die Einführung und Ausgestaltung der kleinen Wärmeplanung, (2) die Datenerhebung und die Problematik pauschaler Schwellenwerte, (3) die Veröffentlichung und Übermittlung von Ergebnisdaten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.05.2026
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
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