Medien-Investitionsverpflichtungsgesetz
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG) |
| Initiator: | Bundeskanzleramt |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 10.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Synopse: | nicht erforderlich |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 05.05.2026 |
| Hinweis: | EU-Notifizierung am 22.05.2026 eingeleitet IFG-Anfrage zur Veröffentlichung der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, in- und ausländische Mediendiensteanbieter (einschließlich Fernsehveranstalter), die in Deutschland Video-on-Demand-Dienste (VoD) anbieten, gesetzlich zu verpflichten, mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in die Herstellung und den Rechteerwerb europäischer audiovisueller Werke zu investieren. Damit soll die europäische und insbesondere die deutsche Produktionslandschaft gestärkt, die Marktpluralität gefördert und die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandorts Deutschland erhöht werden. Es werden Subquoten für neue Werke, Werke in deutscher Originalsprache und Werke unabhängiger Hersteller eingeführt. Eine Öffnungsklausel erlaubt abweichende Branchenvereinbarungen mit erhöhten Investitionsquoten (mindestens zwölf Prozent). Die Einhaltung wird von der Filmförderungsanstalt überwacht. Bei Nichterfüllung kann eine Ausgleichsabgabe erhoben werden. Federführend zuständig ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf die Entwicklung des Streaming-Markts in Deutschland, der von internationalen Anbietern dominiert wird, deren Investitionen in europäische und speziell deutsche Werke im Vergleich zu anderen EU-Staaten zurückbleiben. Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) erlaubt es Mitgliedstaaten, Investitionsverpflichtungen für Mediendiensteanbieter einzuführen. Viele EU-Länder haben bereits entsprechende Regelungen, Deutschland bislang nicht. Ohne eine solche Verpflichtung besteht die Gefahr, dass Investitionen ins Ausland verlagert werden und der deutsche Produktionsstandort an Bedeutung verliert. Das Gesetz schließt diese Lücke und soll die kulturelle Vielfalt sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit unabhängiger Produzenten stärken.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche Ausgaben durch Personalaufwand bei der Filmförderungsanstalt:
- Im ersten Jahr einmalig bis zu 148.800 Euro (für bis zu zwei Vollzeitäquivalente im gehobenen Dienst).
- Jährlich bis zu 153.400 Euro (für bis zu zwei Vollzeitäquivalente) für Durchführung und Aufsicht.
- Ab 2029 zusätzlich jährlich bis zu 230.100 Euro (für bis zu drei weitere Vollzeitäquivalente) für nachträgliche Prüfungen und Erhebung von Ausgleichsabgaben.
Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung beträgt rund 384.000 Euro, der einmalige Aufwand rund 149.000 Euro.
Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 955.000 Euro, hauptsächlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten.
Für Länder und Kommunen entstehen keine Kosten.
Einnahmen können durch Ausgleichsabgaben bei Nichterfüllung entstehen, deren Höhe ist jedoch nicht beziffert.
Es werden keine spürbaren Auswirkungen auf Verbraucherpreise oder das allgemeine Preisniveau erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
- Der Entwurf sieht eine Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten und dann alle drei Jahre vor.
- Die Regelungen sind mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
- Die Investitionsverpflichtung ist konjunkturabhängig und passt sich an die Marktlage an.
- Die Öffnungsklausel („Opt-Out“) ermöglicht flexible Branchenlösungen mit erhöhten Investitionsquoten.
- Die Regelungen fördern auch die Barrierefreiheit und zahlen auf mehrere Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung ein.
- Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet.
- Stellungnahmen aus der Branchenanhörung wurden berücksichtigt, führten aber zu keinen wesentlichen Änderungen am Entwurf.
- Demografische und gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- Das Gesetz gilt für alle Mediendiensteanbieter, die audiovisuelle Mediendienste auf Abruf für Nutzer in Deutschland anbieten, unabhängig vom Sitz des Anbieters.
- Verpflichtung für diese Anbieter, in europäische audiovisuelle Werke zu investieren.
- Kommerzielle Anbieter (S-VOD, A-VOD) müssen 8 Prozent ihres Nettoumsatzes des vorletzten Jahres investieren.
- Öffentlich-rechtliche Anbieter müssen 8 Prozent ihrer Programmkosten des vorletzten Jahres investieren.
- Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind Umsätze/Kosten für aktuelle Berichterstattung, Sportsendungen, Eigenproduktionen, digitale Spiele und pornographische Inhalte.
- Investitionspflicht gilt erst ab dem 25. Monat nach Markteintritt in Deutschland.
- Subquoten für die Investitionen:
- Mindestens 60 Prozent in neue europäische audiovisuelle Werke.
- Mindestens 80 Prozent in Werke in deutscher Originalsprache.
- Mindestens 70 Prozent in Werke von unabhängigen Filmherstellern.
- Investitionen in Kinofilme und Kinderfilme werden jeweils mit dem Faktor 1,5 angerechnet (aber nicht kumulativ).
- Ausnahmen von der Investitionspflicht:
- Anbieter mit weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Anbieter, deren Angebot zu weniger als 2 Prozent aus audiovisuellen Werken besteht.
- Weitere Ausnahmen möglich bei spezialisierten Diensten (z.B. Spartenprogramme), auf Antrag.
- Anerkennungsfähige Investitionen sind:
- Herstellung neuer europäischer Werke (inkl. Gemeinschaftsproduktionen).
- Erwerb von Lizenzen an bestehenden europäischen Werken.
- Finanzierung von Drehbuch- und Projektentwicklung.
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
- Synchronisation und Untertitelung.
- Werbung für europäische Werke (bis 2,5 Prozent der Verpflichtung).
- Nachwuchsförderung (bis 1 Prozent der Verpflichtung).
- Beteiligung an Festivals und Preisen (bis 1 Prozent der Verpflichtung).
- Nicht anerkennungsfähig sind Investitionen in verfassungsfeindliche, gesetzwidrige, gewaltverherrlichende, pornographische Inhalte, digitale Spiele, Eigenproduktionen sowie aktuelle Berichterstattung und Sportsendungen.
- Investitionen dürfen nicht mehrfach in verschiedenen Ländern angerechnet werden.
- Verpflichtender Rechterückfall bei Produktionen mit unabhängigen Herstellern: Nach Ablauf einer bestimmten Frist (je nach Eigenanteil des Herstellers 3, 5 oder 7 Jahre) fallen die Rechte an den Hersteller zurück.
- Abweichende Branchenvereinbarungen zwischen Anbietern und Herstellerverbänden sind möglich, wenn die Investitionsquote auf mindestens 12 Prozent erhöht wird.
- Die Filmförderungsanstalt übernimmt Durchführung, Kontrolle und Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes.
- Anbieter müssen jährlich umfangreiche Auskünfte und Nachweise über Umsätze, Kosten, Investitionen und deren Erfüllung liefern, bestätigt durch Wirtschaftsprüfer.
- Bei Nichterfüllung der Investitionspflicht kann eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 75 Prozent des nicht erfüllten Investitionsbetrags erhoben werden.
- Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden für die Förderung der Filmproduktion verwendet.
- Das Gesetz wird drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert.
- Inkrafttreten frühestens am 1. Januar 2027.
| Datum Referentenentwurf: | 22.05.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 27.05.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundeskanzleramt:
„Mit Wirkung ab dem 1. Juni 2024 ist bei Gesetzesentwürfen der Bundesregierung
darzustellen, inwieweit Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter sowie
beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzesentwurfs beigetragen haben
(„Exekutiver Fußabdruck“). Angaben sind nur für solche Einflussnahmen zu machen, die
ab diesem Zeitpunkt erfolgt sind.
Die im Rahmen der Branchenanhörung eingegangenen Stellungnahmen sind in den
vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Der Inhalt des Gesetzentwurfs hat sich auf
Basis der Stellungnahmen jedoch nicht wesentlich geändert. Die Stellungnahmen werden
auf den Webseiten des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
veröffentlicht.
VIII. Evaluierung
Laut Beschluss des Staatssekretärsausschusses Bürokratieabbau vom 23.September
2024 sind alle wesentlichen Regelungsvorhaben zu evaluieren. Als wesentlich gelten
danach Regelungsentwürfe, bei denen ein jährlicher Erfüllungsaufwand von mindestens
a) 5 Million Euro Sachkosten oder 500 000 Stunden Aufwand für Bürgerinnen und Bürger
oder b) 5 Million Euro für die Wirtschaft oder c) 5 Million Euro für die Verwaltung aufgrund
der Ex-ante-Abschätzung zu erwarten ist. Das MedienInvestVG müsste aufgrund der
oben genannten Schwellen nicht evaluiert werden. Das Gesetz soll jedoch da es ein
neues Regelungsinstrument ist unabhängig von den genannten Schwellenwerten
evaluiert werden. Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde wird dem Bundestag und
dem Bundesrat erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und dann alle drei
Jahre Bericht erstatten. Grundlage hierfür ist unter anderem ein Bericht der
Filmförderungsanstalt über die nach § 14 übermittelten Daten der Mediendiensteanbieter
sowie der nach § 16 übermittelten Daten zur Entwicklung des Investitionsvolumens. 28Bearbeitungsstand: 22.05.2026 09:38.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Die Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase sind überwiegend unpräzise. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nennt als Startdatum der Branchenanhörung den 6. Mai 2026. Vodafone spricht von einer sehr kurzen Stellungnahmefrist von weniger als einer Woche, während die ARD-Landesrundfunkanstalten und das ZDF ebenfalls auf eine sehr kurze Frist hinweisen, ohne diese genau zu beziffern. Die meisten anderen Absender machen keine Angaben zum Zeitraum. Aus den vorliegenden Daten lässt sich ableiten, dass die Beteiligungsphase für einige Akteure weniger als eine Woche betrug, insbesondere da Stellungnahmen bereits am 12. und 13. Mai 2026 eingingen und das Verfahren laut ver.di am 6. Mai eröffnet wurde. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsdauer von etwa 6 bis 8 Tagen für die genannten Akteure.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter ist insgesamt gemischt. Viele Verbände und Organisationen begrüßen grundsätzlich das Ziel, den Produktionsstandort Deutschland zu stärken und Investitionen in europäische audiovisuelle Werke zu fördern. Gleichzeitig wird jedoch von nahezu allen Seiten erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen. Während Kreativverbände, Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Filmwirtschaft vor allem höhere Investitionsquoten, stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards sowie die Förderung unabhängiger Produzenten fordern, äußern große Anbieter, Plattformen und Sender rechtliche, wirtschaftliche und praktische Bedenken. Besonders kontrovers diskutiert werden die Höhe der Investitionsverpflichtung, die Ausgestaltung von Subquoten, die Definition unabhängiger Filmhersteller, die Regelungen zum Rechterückfall sowie die Berücksichtigung von Fördermitteln und die Einbindung verschiedener Akteure in Branchenvereinbarungen. Es gibt zudem verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken, insbesondere von öffentlich-rechtlichen Sendern und internationalen Plattformen.
Meinungen im Detail
1. Investitionsquote und Bemessungsgrundlage
Viele Branchenverbände (u.a. AG Animationsfilm, Produktionsallianz, Deutsche Akademie für Fernsehen, Bundesverband Regie, Deutscher Drehbuchverband) kritisieren die geplante Investitionsquote von 8% bzw. 12% als zu niedrig und fordern eine Anhebung auf 13–20%, orientiert an anderen europäischen Ländern. Auch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf weitere Umsätze (z.B. TVoD) wird von mehreren Seiten (AG Animationsfilm, VTFF) gefordert. Plattformen wie Netflix und Apple lehnen eine verpflichtende Investitionsquote grundsätzlich ab und verweisen auf bestehende freiwillige Investitionen.
2. Förderung von Kinofilmen und Kinderfilmen
Kinobetreiberverbände (HDF KINO, Bundesverband kommunale Filmarbeit) warnen vor einer strukturellen Entwertung des deutschen Kinofilms und fordern verpflichtende Subquoten für Kinofilme sowie höhere Anrechnungsfaktoren. Auch der Förderverein Deutscher Kinderfilm begrüßt die privilegierte Anrechnung von Investitionen in Kinderfilme, fordert aber weitergehende Stärkung unabhängiger Produktionsstrukturen und die Anerkennung von Nachwuchs- und Talentförderung.
3. Unabhängige Produzenten und Rechtefragen
Produktionsverbände (Produktionsallianz, AG DOK, PROG, Deutsche Filmakademie, DDV, BFFS) fordern eine klare Definition unabhängiger Filmhersteller und einen obligatorischen Rechterückbehalt, um die wirtschaftliche Basis der Produzenten zu stärken und die Buy-Out-Praxis zu verhindern. Das ZDF und die ARD-Landesrundfunkanstalten lehnen die vorgesehene Definition ab, da sie die redaktionelle Verantwortung der Sender gefährdet sehen und befürchten, dass Auftragsproduktionen nicht mehr als unabhängig gelten. Die ARD und Netflix sehen zudem erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen die Regelungen zur Rechteteilung und zum Rechterückfall.
4. Soziale, tarifliche und ökologische Standards
Gewerkschaften (ver.di, BFFS) betonen die Notwendigkeit, tarifvertragliche und soziale Mindeststandards sowie ökologische Nachhaltigkeit im Gesetz zu verankern und Investitionen, die diese Kriterien erfüllen, mit höheren Faktoren zu bewerten. Auch die Förderung von Diversität und Inklusion wird von der Queer Media Society eingefordert, die eine Subquote für vielfältige Inhalte verlangt.
5. Technische Betriebe und Standortförderung
Filmtechnische Verbände (bvft, VTFF) fordern die Anerkennung von Investitionen in deutsche filmtechnische Betriebe (z.B. Postproduktion, Synchronisation) und die Beschränkung auf die deutsche Sprache, um die Inlandsproduktion zu stärken. Sie verlangen zudem eine stärkere Einbindung in Branchenvereinbarungen und eine Anhebung der Investitionsverpflichtung.
6. Barrierefreiheit
Der Deutsche Gehörlosen-Bund fordert verbindliche Subquoten für barrierefreie Angebote, die explizite Nennung der Deutschen Gebärdensprache und wirtschaftliche Anreize für barrierefreie Fassungen.
7. Rechtliche und föderale Aspekte
Die ARD-Landesrundfunkanstalten und Netflix äußern erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der Rundfunkfreiheit und der Vereinbarkeit mit der AVMD-Richtlinie. Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen und die Länder betonen die Notwendigkeit, föderale Förderstrukturen und die Programmfreiheit der Sender zu berücksichtigen.
8. Bürokratie und Flexibilität
Wirtschaftsverbände (eco, Apple, Vodafone) und Plattformen fordern mehr Flexibilität bei Quotenregelungen, die Möglichkeit freiwilliger Vereinbarungen, die Reduzierung von Bürokratie und klare Definitionen der betroffenen Anbieter. Vodafone und eco warnen zudem vor Markteintrittshürden und einer Verfestigung bestehender Strukturen zugunsten großer Anbieter.
9. Nachwuchs- und Talentförderung
Mehrere Verbände (AG Animationsfilm, Förderverein Deutscher Kinderfilm, Produktionsallianz) fordern spezifische Anreize und die Anerkennung von Investitionen in Nachwuchs- und Talentförderung als förderfähig.
10. Kritik an Verfahren und Frist
Insbesondere ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Vodafone kritisieren die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine vertiefte Prüfung des Entwurfs erschwert hat.
„Der Entwurf nutzt die Möglichkeiten, welche die AVMD-Richtlinie bietet, offensichtlich nicht voll aus, und lässt uns daher befürchten, dass der Anstieg der Produktionstätigkeit, welcher in europäischen Nachbarländern nach Einführung einer Investitionsverpflichtung zu beobachten war, in Deutschland ausbleiben wird.“
Die AG Animationsfilm e.V., der größte Fachverband der deutschen Animationsbranche, äußert sich zum Referentenentwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG). Der Verband begrüßt grundsätzlich die Reformbemühungen, kritisiert jedoch, dass der Entwurf zu zaghaft ist und die Möglichkeiten der europäischen AVMD-Richtlinie (Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie) nicht ausreichend nutzt. Besonders bemängelt werden die niedrige Investitionsverpflichtung (nur 8% bzw. 12%), die unzureichende Definition und Förderung unabhängiger Filmhersteller sowie die fehlenden Anreize für Nachwuchsprojekte. Die Stellungnahme fordert unter anderem eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf TVoD-Umsätze (Transaktionsbasiertes Video-on-Demand), eine Erhöhung der Investitionsquote auf mindestens 15%, eine klare Definition unabhängiger Produzenten nach dem Landesmediengesetz NRW und spezifische Anreize für Nachwuchs- und Talentfilme. Zudem wird die geplante Ausnahme von Anime-spezifischen Diensten von der Investitionspflicht abgelehnt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Höhe und Ausgestaltung der Investitionsverpflichtung und Subquoten, 2) Die Definition und Förderung unabhängiger Filmhersteller, 3) Die Einbindung und Anreize für Nachwuchsprojekte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir glauben, dass gesetzliche Maßnahmen ausreichend Flexibilität für Branchenakteure mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen bieten sollten, damit sie erfolgreich sein und sinnvoll in die deutsche audiovisuelle und Filmindustrie investieren können.“
Apple äußert sich zum geplanten Gesetz über eine Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste. Apple betont seine bisherigen Investitionen in die deutsche Kreativbranche und hebt hervor, dass eine Investitionspflicht rechtlich problematisch sein könnte. Dennoch macht Apple konstruktive Vorschläge, um die Regelung für alle Marktteilnehmer praktikabel und fair zu gestalten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit flexibler Regelungen, wie eine 'Öffnungsklausel', die individuelle Vertragsverhandlungen zwischen Mediendiensten und Produzenten ermöglicht; (2) die Definition von 'europäischen Werken', wobei Apple fordert, dass auch Produktionen aus dem Vereinigten Königreich weiterhin als europäisch gelten; (3) die Ausgestaltung von Rechten und Quoten, insbesondere die Forderung nach unbegrenzten Video-on-Demand-Rechten (VoD) und flexiblen Investitionsmechanismen wie Übertragbarkeit von Überinvestitionen auf Folgejahre. Apple spricht sich insgesamt für ein modernes, flexibles und wettbewerbsfreundliches System aus, das die Vielfalt der Geschäftsmodelle in der Branche berücksichtigt und Investitionen nicht durch starre Vorgaben hemmt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt bestehen erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf des Investitionsverpflichtungsgesetzes (Stand 05.05.2026), soweit die programmsteuernden Vorgaben nicht auf geförderte Produktionen beschränkt werden. Dabei sehen wir die Gefahr insbesondere in den mittelbaren Folgewirkungen der einzelnen Regelungen auf Gesetzgebungskompetenzen und Marktgegebenheiten.“
Die ARD-Landesrundfunkanstalten äußern erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Bedenken gegen den Entwurf des MedienInvestVG, das eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter zur Förderung europäischer audiovisueller Werke vorsieht. Sie kritisieren insbesondere den Eingriff in die Rundfunkfreiheit und Programmautonomie, der nach Ansicht der ARD gegen das Grundgesetz verstößt, da die Gesetzgebungskompetenz für solche Regelungen bei den Bundesländern liegt. Die geplanten Vorgaben zur Rechteteilung und zum Rechterückfall werden als wirtschaftlich und strukturell schädlich für die Produktionslandschaft und die Refinanzierungsmöglichkeiten der Sender bewertet. Die Definition eines 'unabhängigen Filmherstellers' wird als zu unbestimmt angesehen, was zu Unsicherheiten und unnötigem bürokratischen Aufwand führen würde. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Verfassungswidrigkeit und fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, (2) die problematischen Regelungen zur Rechteteilung und zum Rechterückfall, sowie (3) die wirtschaftlichen Auswirkungen und Fehlanreize für öffentlich-rechtliche Sender und den Produktionsmarkt insgesamt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diesen Zielsetzungen wird der Referentenentwurf aus Sicht der Ton-Postproduktionshäuser allerdings nicht im ausreichenden Maße gerecht.“
Die Berufsvereinigung Filmton e.V. (bvft) äußert sich zum Referentenentwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes (MedienInvestVG), das darauf abzielt, europäische audiovisuelle Werke und den Produktionsstandort Deutschland durch Investitionsverpflichtungen für Mediendiensteanbieter zu stärken. Die bvft begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Stärkung deutscher filmtechnischer Betriebe und die Verhinderung der Verlagerung von Produktionen ins Ausland. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Anerkennung von Investitionen in unabhängige filmtechnische Betriebe in Deutschland (wie Postproduktion) als anrechnungsfähig, 2) die Beschränkung anrechnungsfähiger Investitionen für Synchronisation und Untertitelung auf die deutsche Sprache, um die Wahrscheinlichkeit einer Inlandsproduktion zu erhöhen, und 3) die Forderung nach einem erhöhten Anrechnungsfaktor für in Deutschland realisierte Produktionen, um gezielt Investitionen im Inland zu fördern. Die Stellungnahme erläutert, dass ohne diese Anpassungen das Ziel, den Produktionsstandort Deutschland zu stärken, nicht ausreichend erreicht wird.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf behandelt Investitionen in Kinofilme lediglich als Option am Rande, dadurch fehlen Anreize für eine breite Kinoauswertung. Obwohl das Gesetz die hiesige Filmbranche stärken soll, ignoriert der Entwurf die zentrale Rolle des Kinos.“
Der Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des MedienInvestG (Gesetz zur Stärkung der Film- und Medienbranche). Der Verband warnt vor einer strukturellen Entwertung des deutschen Kinofilms und sieht die Gefahr, dass die zentrale Rolle des Kinos für Kultur und Filmwirtschaft im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Besonders wird bemängelt, dass Investitionen in Kinofilme im Entwurf nur am Rande behandelt werden und keine verpflichtende Kinoquote vorgesehen ist. Der Verband fordert eine verpflichtende Mindestquote für Investitionen in Kinofilme (mindestens 20% der Hauptquote) und kritisiert, dass der vorgesehene Anreizfaktor von 1,5 für Kinoproduktionen zu niedrig ist, um tatsächlich Investitionen in Kinofilme zu fördern. Zudem wird die Gleichstellung von Kinofilmen und Kinderfilmen bei den Anreizen als nicht sachgerecht angesehen. Ein weiterer ausführlicher Punkt ist die Forderung, Kinobetreiber und Verleiher explizit in Branchenvereinbarungen einzubeziehen, da sie maßgeblich an der Auswertung und Präsentation von Filmen beteiligt sind. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer verpflichtenden Kinoquote, 2) die Kritik am zu niedrigen Anreizfaktor für Kinoproduktionen, 3) die Einbindung von Kinos und Verleihern in Branchenvereinbarungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es muss aus unserer Sicht eine neue Form der wirtschaftlichen und sozialen Stabilität gefunden werden und das vorgelegte Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (REF-E) kann ein wesentlicher Baustein dazu sein. In diesem Sinn unterstützen die vorgeschlagene Maßnahme.“
Der Bundesverband Regie (BVR) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz (MedienInvestVG-REF-E), das eine Investitionsverpflichtung für Anbieter von Mediendiensten, insbesondere Video-on-Demand-Dienste (VOD), vorsieht. Ziel ist es, dass alle Anbieter – öffentlich-rechtliche, private, nationale und internationale – gleichermaßen verpflichtet werden, in europäische audiovisuelle Werke zu investieren. Besonders hervorgehoben wird, dass die Investitionsquote mindestens 15% betragen sollte, um den Medienstandort Deutschland zu stärken. Der BVR betont die Dringlichkeit der Umsetzung angesichts stark sinkender Aufträge (bis zu 75% Rückgang im non-fiktionalen Bereich) und Werbeeinnahmen im audiovisuellen Sektor. Kritisch wird angemerkt, dass zum Steueranreizmodell, einem weiteren wichtigen Instrument der Filmwirtschaft, noch keine Vorschläge oder Einigungen vorliegen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer angemessenen Investitionsverpflichtung für alle Marktakteure, 2) die dramatischen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des aktuellen Wandels in der Branche, 3) das Fehlen eines abgestimmten Steueranreizmodells als ergänzende Maßnahme.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Künstlerisches Schaffen im Synchronbereich ist angesichts der schnellen Weiterentwicklung generativer Künstlicher Intelligenz ein besonders schützenswertes Gut, sichert bei der Synchronisation audiovisueller Werke hohe Qualitätsstandards und stärkt aus unserer Sicht insoweit auch den Produktionsstandort Deutschland.“
Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter, die Video-on-Demand (VOD) in Deutschland anbieten. Ziel des Gesetzes ist es, diese Anbieter dazu zu verpflichten, einen Teil ihres Umsatzes in die Produktion europäischer audiovisueller Werke zu investieren. Der BFFS schlägt vor, Investitionen, die branchenübliche Tarif- und Sozialstandards sowie angemessene Vergütungen für Urheber und Künstler erfüllen, besonders zu fördern, indem sie mit einem höheren Faktor bei der Erfüllung der Investitionspflicht angerechnet werden. Wird zusätzlich ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt, soll der Faktor weiter steigen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz menschlicher Synchronarbeit gegenüber generativer Künstlicher Intelligenz (KI): Nur Synchronisationen durch Menschen sollen als investitionswürdig gelten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Anrechnung von Investitionen unter Berücksichtigung von Tarif- und Sozialstandards, (2) die Förderung ökologischer Nachhaltigkeit, und (3) der Schutz und die Anerkennung menschlicher Synchronarbeit gegenüber KI-generierten Leistungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne substanzielle Nachbesserungen – insbesondere eine auf mindestens 20 Prozent angehobene Quote mit wirksamer Standortbindung an Deutschland, Subquoten bzw. 1,5-Faktoren für Dokumentarfilm und Kinder-/Jugendprogramm, einen Diversitäts- und Gleichstellungsbonus, die Einbeziehung von Eigenproduktionen in die Bemessungsgrundlage droht das Gesetz sein selbstgestecktes Ziel, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Marktes ebenso zu erhalten wie die kulturelle und sprachliche Vielfalt, gerade dort zu verfehlen, wo es auf die ganze Breite des Fernsehens und auf die Menschen ankommt, die es gestalten.“
Die Deutsche Akademie für Fernsehen (DAfF) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Investitionsverpflichtung für Video-on-Demand-Anbieter (VoD) und öffentlich-rechtliche Mediatheken, kritisiert jedoch zentrale Punkte. Die DAfF bemängelt insbesondere, dass Investitionen europaweit angerechnet werden können, ohne eine wirksame Bindung an den Produktionsstandort Deutschland. Dadurch droht ein Mittelabfluss ins Ausland, was das Ziel, den deutschen Medienstandort zu stärken, verfehlen würde. Weiterhin wird die geplante Investitionsquote von 8 Prozent als zu niedrig angesehen; gefordert werden mindestens 20 Prozent nach französischem Vorbild. Zudem fehlt es an Subquoten für Dokumentarfilm, Kinder- und Jugendprogramm sowie Factual-Formate, was die kulturelle Vielfalt gefährdet. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die fehlende Standortbindung und die Gefahr des Mittelabflusses, 2) Die zu niedrige Investitionsquote und die Forderung nach Anhebung, 3) Die Notwendigkeit von Subquoten für bestimmte Programmarten zur Sicherung der Genrevielfalt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 11.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Sehr gerne erläutern wir auch im direkten Dialog, warum eine zu niedrige Investitionsverpflichtung ohne explizite Regelungen für die Urheber*innen, die in der Lage wären, für eine deutsche kulturelle Prägung zu sorgen, zu kurz greift und die Branche langfristig inhaltlich aushöhlt.“
Der Deutsche Drehbuchverband (DDV) begrüßt grundsätzlich die geplante Investitionsverpflichtung für Mediendienstanbieter zur Förderung europäischer audiovisueller Werke, sieht jedoch wesentliche Nachbesserungsbedarfe. Besonders kritisiert wird, dass die Definition von Werken mit deutscher kultureller Prägung im Gesetzentwurf nicht explizit die Entwicklung und Stoffentwicklung in deutscher Sprache einbezieht. Der DDV fordert, dass eine authentische kulturelle Prägung nur dann möglich ist, wenn Drehbücher und Stoffe auch in Deutschland und auf Deutsch entwickelt werden. Weiterhin wird die Höhe der Investitionsquote als zu niedrig bemängelt und eine stärkere Beteiligung der Urheber*innen, insbesondere der Drehbuchautor*innen, an der Verwertung rückfallender Rechte gefordert. Die Möglichkeit, einen großen Teil der Investitionsverpflichtung durch Lizenzeinkäufe zu erfüllen, wird als zu hoch angesehen, da dies zu wenig neue Produktionen in Deutschland anstoßen würde. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit, die Stoffentwicklung in deutscher Sprache als Kriterium für kulturelle Prägung festzuschreiben; 2) Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zur fairen Beteiligung der Urheber*innen am Rechterückfall; 3) Die Kritik an der Möglichkeit abweichender Vereinbarungen, die die Interessen der Urheber*innen übergehen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Regelung, die Barrierefreiheit lediglich ermöglicht, schafft keinen verlässlichen Fortschritt für gehörlose und schwerhörige Menschen.“
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) begrüßt grundsätzlich das Ziel des MedienInvestVG, Investitionen in europäische audiovisuelle Werke zu fördern, kritisiert jedoch die unzureichende Berücksichtigung von Barrierefreiheit für gehörlose und hörgeschädigte Menschen. Der DGB fordert verbindliche Regelungen, insbesondere eine Mindestquote (Subquote) von 5 Prozent für barrierefreie Angebote, die ausdrückliche Nennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im Gesetzestext sowie wirtschaftliche Anreize für die Produktion barrierefreier Fassungen. Die Stellungnahme betont, dass Barrierefreiheit nicht nur eine technische, sondern auch eine kulturelle und sprachliche Aufgabe ist. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Forderung nach einer verbindlichen Barrierefreiheits-Subquote, 2) Die Notwendigkeit, die Deutsche Gebärdensprache explizit zu benennen und als eigenständige Sprache anzuerkennen, 3) Die Einführung von Anrechnungsfaktoren und die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsrechten in Lizenzverträgen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„eco teilt das Ziel des Referentenentwurfs, die Vielfalt europäischer audiovisueller Werke zu stärken und den Produktionsstandort Deutschland nachhaltig zu unterstützen. Damit das MedienInvestVG seine positive Wirkung entfalten kann, ohne die Dynamik des digitalen Marktes zu bremsen, sehen wir an folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf“
Die Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (MedienInvestVG). Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter von Video-on-Demand-Diensten und Mediatheken künftig mindestens 8 % ihres in Deutschland erzielten Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Produktionen investieren müssen. Davon sollen 60 % in neue Werke und 80 % in Werke mit deutscher kultureller Prägung fließen, wobei 70 % der Investitionen bei unabhängigen Herstellern platziert werden müssen. Zudem ist ein zeitlich befristeter Rechteübergang vorgesehen. eco begrüßt das Ziel der Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland, sieht aber Nachbesserungsbedarf insbesondere bei der Wahrung des Herkunftslandprinzips (um grenzüberschreitende Angebote nicht zu behindern), bei der Flexibilität der Quotenregelungen (mehr unternehmerischer Spielraum für Anbieter), bei der Ausgestaltung der Rechterückfall-Regelungen (marktübliche Fristen und freiwillige Vereinbarungen) sowie beim Bürokratieabbau (Verschlankung der Nachweis- und Meldepflichten, Nutzung bestehender EU-Berichtspflichten). Besonders ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit der Flexibilisierung der Quoten, die Anpassung der Rechterückfall-Regelungen und der Abbau bürokratischer Hürden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Vorausgesetzt man stärkt die unabhängigen Produktionsstrukturen konsequenter als in dem vorgelegten Entwurf, sehen wir in dem Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz die Chance, im Sinne kultureller Daseinsvorsorge audiovisuelle Werke für Kinder in Deutschland und Europa nicht allein wirtschaftlich, sondern auch kulturell nachhaltig zu stärken und langfristig vielfältige Angebots- und Produktionsstrukturen zu sichern.“
Der Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. begrüßt den Referentenentwurf zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) ausdrücklich. Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter von Mediendiensten verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihrer Investitionen in die Produktion audiovisueller Werke zu tätigen. Besonders positiv bewertet der Verein die geplante privilegierte Anrechnung von Investitionen in Kinderfilme und -serien (Faktor 1,5), was einen Anreiz für Investitionen in diesen gesellschaftlich und kulturell wichtigen Bereich schafft. Der Verein fordert jedoch, unabhängige Produktionsstrukturen noch konsequenter zu stärken, etwa durch einen obligatorischen Rechterückbehalt und die Gleichstellung von EU-ausländischer und regionaler Förderung mit der Bundesförderung. Außerdem wird die Anerkennung von Investitionen in Stoff- und Projektentwicklung sowie Nachwuchs- und Talentförderung als wichtiger Beitrag zur kreativen Vielfalt hervorgehoben. Die Wirksamkeit des Gesetzes sollte nicht nur am Investitionsvolumen gemessen werden, sondern auch daran, ob vielfältige Angebots- und Produktionsstrukturen entstehen und unabhängige Produzent:innen gestärkt werden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Bedeutung und Förderung von Kinderfilmen und -serien sowie die spezielle Berücksichtigung ihrer strukturellen Besonderheiten. 2. Die Notwendigkeit, unabhängige Produktionsstrukturen durch konkrete gesetzliche Regelungen zu stärken. 3. Die Anerkennung von Entwicklung, Nachwuchs- und Talentförderung als förderfähige Investitionen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der HDF KINO sieht im vorliegenden Referentenentwurf zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (MedienInvestVG) eine strukturelle Entwertung des deutschen Kinofilms sowie des Kinostandorts Deutschland. Dies wäre nicht nur kulturpolitisch ein unhaltbarer Verlust.“
Der HDF KINO e.V. kritisiert den Referentenentwurf des MedienInvestVG (Gesetz zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch Investitionsverpflichtungen für Mediendiensteanbieter) und warnt vor einer strukturellen Entwertung des deutschen Kinofilms sowie des Kinostandorts Deutschland. Der Verband bemängelt, dass der Gesetzentwurf Investitionen in Kinofilme nur als Option behandelt und keine substanziellen Anreize für die Produktion oder Auswertung von Kinofilmen vorsieht. Besonders hervorgehoben werden drei Aspekte: Erstens fordert der HDF KINO eine verpflichtende Subquote für Investitionen in Kinofilme, um eine Verlagerung der Investitionen auf Streaming-kompatible Serien zu verhindern. Zweitens wird der im Entwurf vorgesehene Anrechnungsfaktor von 1,5 für Kinoproduktionen als zu niedrig kritisiert; stattdessen wird ein Faktor von mindestens 2,0 gefordert, um einen echten Anreiz zu schaffen. Drittens fordert der Verband, dass Kinobetreiber als relevante Akteure an Branchenvereinbarungen beteiligt werden, da sie bislang im Verhandlungsrahmen nicht vorgesehen sind. Der HDF KINO betont die zentrale Rolle des Kinos für Sichtbarkeit, gesellschaftliche Wirkung und wirtschaftlichen Erfolg von Filmen und fordert gezielte Nachbesserungen im Gesetzesentwurf.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der jetzige Plan, Investitionen zu erzwingen, die kreative Freiheit einzuschränken, Möglichkeiten zum Erwerb von geistigem Eigentum zu begrenzen und das finanzielle Risiko vom Ertrag zu trennen, würde die Finanzierung ambitionierter, risikoreicher Projekte erschweren statt erleichtern und ein Angebot hervorbringen, das bei den Verbrauchern weniger Anklang findet – was dazu führt, dass sich die Zuschauer anderen Angeboten zuwenden, womit das angedachte Ziel, Filmwirtschaft und Filmkultur zu schützen, schon mittelfristig nicht gefördert, sondern sogar untergraben wird.“
Die Stellungnahme von Netflix Services Germany GmbH zum Referentenentwurf für ein Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) kritisiert den Gesetzentwurf umfassend. Netflix argumentiert, dass der deutsche Markt für audiovisuelle Medien bereits funktioniere und keine regulatorische Investitionsverpflichtung benötigt werde. Die geplante Investitionspflicht sei nicht erforderlich, nicht hilfreich für die Förderung des deutschen Filmschaffens und in ihrer konkreten Ausgestaltung sogar schädlich. Netflix verweist auf die bereits hohen freiwilligen Investitionen internationaler Anbieter, die zu Innovation, Qualität und internationalem Erfolg deutscher Produktionen geführt hätten. Die Stellungnahme warnt vor negativen wirtschaftlichen Effekten wie einer Überproduktion minderwertiger Inhalte, steigenden Produktionskosten, Konzentrationstendenzen im Produktionssektor und einer Schwächung kleiner, innovativer Produktionsfirmen. Zudem werden erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich Verfassungs- und Europarechtskonformität geäußert, etwa wegen Eingriffen in die Programmautonomie, Diskriminierung einzelner Anbietergruppen und mangelnder Verhältnismäßigkeit. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die negativen wirtschaftlichen Effekte und Fehlanreize der Investitionspflicht, (2) die verfassungs- und europarechtlichen Bedenken insbesondere zur Gesetzgebungskompetenz und zur Vereinbarkeit mit der AVMD-Richtlinie, und (3) die detaillierte Kritik an einzelnen Regelungsvorschlägen, wie etwa der verpflichtenden Rechteteilung (Rechterückfall), den Subquoten und dem hohen Bürokratieaufwand.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Dieses Gesetz verfolgt essenzielle film- und medienpolitische Ziele, muss jedoch an entscheidenden Stellen deutlich nachgebessert werden, um die gewünschte Wirkung zu entfalten.“
Die Stellungnahme der Produktionsallianz, AG DOK, PROG Producers of Germany und der Deutschen Filmakademie zum Referentenentwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes (MedienInvestVG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, Investitionen in europäische audiovisuelle Werke zu stärken und den Produktionsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen. Die Verbände fordern jedoch deutliche Nachbesserungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens wird ein obligatorischer Rechterückbehalt für Produktionsunternehmen gefordert, um die Buy-Out-Praxis zu stoppen und die wirtschaftliche Basis der Produzenten zu stärken. Zweitens wird die Gleichbehandlung aller Arten von Filmförderung (regional, national, EU-ausländisch) als Teil des Herstelleranteils verlangt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Drittens wird die Investitionsquote von 8% bzw. 12% als zu niedrig kritisiert und eine Anhebung auf das Niveau anderer europäischer Länder (13–15%) gefordert. Weitere Themen sind die Definition unabhängiger Filmhersteller, die Notwendigkeit klarer Subquoten für neue Werke, die Begrenzung von Werbekosten und die Vermeidung von Umgehungen durch Übergangsregelungen. Die Stellungnahme legt Wert auf Rechtssicherheit, faire Marktbedingungen und nachhaltige Entwicklung der deutschen und europäischen Filmwirtschaft.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Stärkung vielfältiger und inklusiver Inhalte stärkt nicht nur Repräsentation, Teilhabe und demokratische Diskursfähigkeit, sondern sie erhöht die Attraktivität des Produktionsstandorts Deutschland für internationale Talente und Plattformen und schärft das Profil Deutschlands als moderner, demokratischer Kulturstaat.“
Die Queer Media Society äußert sich zum Entwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG) und betont die Bedeutung von Diversität und Inklusion in audiovisuellen Medien. Sie fordert, dass mindestens 30 Prozent der Investitionen in europäische Werke fließen, die sich mit Vielfalt und Inklusion beschäftigen. Zudem sollen Investitionen in diskriminierende, verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte ausgeschlossen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer Subquote für vielfältige und inklusive Inhalte, 2) die Definition und der Ausschluss diskriminierender Inhalte, und 3) die Kritik an der fehlenden gendersensiblen Sprache im Gesetzentwurf.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 13.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir verstehen es als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Sendern, Streaminganbietern und Produktionsunternehmen, einen lebendigen und vielfältigen Produktionsstandort Deutschland zu sichern. Hierfür ist es erforderlich, gemeinsam dafür zu sorgen, eine hohe Qualität deutscher Produktionen zu ermöglichen und diese finanziell hinreichend auszustatten.“
Die Stellungnahme der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, abgestimmt mit allen Bundesländern, bezieht sich auf den Entwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes (MedienInvestVG), das die Förderung europäischer audiovisueller Werke durch Investitionsverpflichtungen für Mediendiensteanbieter regeln soll. Die Länder begrüßen grundsätzlich das Ziel, den Produktionsstandort Deutschland zu stärken und die Anbieter audiovisueller Mediendienste – darunter Fernsehsender und Streamingdienste – stärker in die Finanzierung deutscher Produktionen einzubinden. Gleichzeitig sehen sie Anpassungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf föderale Förderstrukturen und die Programmfreiheit der Sender. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Definition der Unabhängigkeit von Filmherstellern und die Abgrenzung gesellschaftsrechtlicher Einflussnahmen, 2) die Berücksichtigung von Länderfördermitteln und die Definition von Werken mit deutscher kultureller Prägung, sowie 3) die Ausgestaltung der Investitionsverpflichtungen, insbesondere Subquoten, anrechenbare Investitionen und die Anerkennung von Nachwuchs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Länder fordern zudem eine frühere Evaluierung des Gesetzes und eine klarere Abgrenzung bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen für Investitionsverpflichtungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die im Referentenentwurf genannten Ziele werden durch diese Ergänzung des Gesetzes besser erfüllt, sind für die Gesellschaft von Vorteil, sind im Interesse von Filmschaffenden und den an Tarif- und Sozialstandards gebundenen Produktionsunternehmen.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (MedienInvest VG). Sie sieht das Gesetz als wichtigen Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland zu stärken und die Investitionen internationaler Streamingdienste zu erhöhen. Besonders betont wird jedoch die Notwendigkeit, tarifvertragliche und soziale Mindeststandards – wie tarifgebundene Arbeitsverhältnisse, betriebliche Altersvorsorge und angemessene Vergütung für Kreative – explizit im Gesetz zu verankern. ver.di schlägt vor, Investitionen, die diese Standards erfüllen, mit einem höheren Faktor zu bewerten, um soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu fördern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach Berücksichtigung von Tarif- und Sozialstandards im Gesetz, 2) die Verknüpfung von Investitionsanreizen mit nachhaltigen Produktionsbedingungen (sozial und ökologisch), 3) die Orientierung an bestehenden Regelungen des Filmfördergesetzes (FFG) zur Vermeidung von Vollzugshürden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die aktuell vorgesehene Ausgestaltung enthält jedoch noch begriffliche Unklarheiten und birgt das Risiko für Fehlanreize, die zu Lasten des Wettbewerbs der Mediendienstanbieter und damit letztlich des Verbrauchers gehen.“
Vodafone nimmt Stellung zum Entwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG-E), das Mediendiensteanbieter zur Investition eines Teils ihres Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke verpflichten soll. Vodafone unterstützt grundsätzlich das Ziel, den Produktionsstandort Deutschland zu stärken, sieht aber in der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzes mehrere Probleme. Besonders ausführlich werden vier Aspekte behandelt: (1) Die Definition der redaktionellen Verantwortung, um klarzustellen, welche Anbieter betroffen sind, insbesondere im Verhältnis zu Plattformen, die Inhalte Dritter aggregieren. (2) Die Abgrenzung der Umsätze, um sicherzustellen, dass nur Umsätze aus Abrufangeboten (Video-on-Demand) und nicht aus linearen Angeboten einbezogen werden. (3) Die Auskunftspflichten, die aus Sicht von Vodafone nicht auf Anbieter ausgedehnt werden sollten, die nicht investitionspflichtig sind. (4) Die Markteintrittshürden für neue oder kleinere Anbieter, die durch hohe Subquoten, enge Definitionen und Regelungen zur Rechteteilung entstehen und Innovation sowie Wettbewerb behindern könnten. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer Definitionen, die Vermeidung von Fehlanreizen und die Sorge vor einer Verfestigung bestehender Marktstrukturen zugunsten großer Anbieter.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 12.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Diesen Zielsetzungen wird der Referentenentwurf aus Sicht der filmtechnischen Betriebe allerdings nicht im ausreichenden Maße gerecht.“
Der Verband Technischer Betriebe für Film & Fernsehen e.V. (VTFF) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG), das eine Investitionspflicht für Mediendiensteanbieter in europäische audiovisuelle Werke vorsieht. Der Verband sieht jedoch Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten: Erstens fordert der VTFF eine stärkere Einbindung der filmtechnischen Betriebe in die Verhandlungen über Branchenvereinbarungen, da diese maßgeblich zur Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland beitragen. Zweitens hält der Verband die vorgesehenen Prozentsätze der Investitionsverpflichtung für zu niedrig und fordert eine Anhebung sowie die Einbeziehung von Umsätzen aus TVoD-Angeboten (Transaktionsbasiertes Video-on-Demand) in die Berechnung. Drittens wird angeregt, Investitionen in deutsche filmtechnische Betriebe als anerkennungsfähig einzustufen und die Anerkennung von Synchronisations- und Untertitelungsarbeiten auf die deutsche Sprache zu beschränken. Besonders ausführlich thematisiert werden die Beteiligung der filmtechnischen Betriebe an Branchenvereinbarungen, die Höhe und Ausgestaltung der Investitionsverpflichtung sowie die Definition und Anerkennung investitionsfähiger Maßnahmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Durch die vorgesehene Rechteteilung werden faire Verhandlungen zwischen Sendern und Produzentenverbände einseitig zu Lasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschwert.“
Das ZDF äußert sich zum Referentenentwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes (MedienInvestVG) und betont seine langjährige, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit deutschen Produzenten. Das ZDF fordert, bewährte Strukturen wie die eigenen Terms of Trade nicht zu gefährden. Besonders kritisch sieht das ZDF die geplante Regelung zum sogenannten Rechterückfall – also die Rückübertragung von Nutzungsrechten an Produzenten nach Ablauf bestimmter Fristen. Das ZDF argumentiert, dass die vorgesehene Regelung Investitionen hemmt, da der Finanzierungsanteil des Senders nicht ausreichend berücksichtigt wird und die Nutzungszeiträume zu kurz bemessen sind. Weiterhin lehnt das ZDF die geplante Definition des unabhängigen Filmherstellers ab, da diese dazu führen würde, dass Auftragsproduktionen nicht mehr als unabhängig gelten könnten, was die redaktionelle Verantwortung der Sender gefährden würde. Positiv bewertet das ZDF, dass Fördermittel aus Bundessteuern dem Produzentenanteil zugerechnet werden, warnt aber davor, auch Länderförderungen und FFA-Mittel einzubeziehen. Schließlich spricht sich das ZDF für die Anerkennung bestehender Selbstverpflichtungen und gegen eine verpflichtende vertragliche Bindung mit Produzentenverbänden aus, um kartellrechtliche Risiken zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Rechterückfallregelung und deren Auswirkungen auf die Finanzierung und Rechteverteilung bei Auftragsproduktionen. 2. Die Definition und Anerkennung unabhängiger Filmhersteller und die damit verbundenen Anforderungen an die redaktionelle Verantwortung der Sender. 3. Die Zurechnung von Fördermitteln und die Bedeutung bestehender Selbstverpflichtungen im Verhältnis zu neuen gesetzlichen Vorgaben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 05.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 11 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Amazon setzt sich für eine ausgewogene Gestaltung der deutschen Film- und Serienförderung ein, die sich insbesondere an der Förderung der Attraktivität des Standorts Deutschland für Produktionen orientiert. Dieses Regelungsvorhaben bezieht sich auf das Filmförderungsgesetz (FFG).
Lobbyregister-Nr.: R002160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79852
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll Mediendiensteanbieter auf Abruf zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichten. Dabei sollen verschiedene Subquoten erfüllt werden; Rechte sollen nach festgelegten Nutzungszeiten an die Produzenten zurückfallen.
Lobbyregister-Nr.: R006080 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81188
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit einer umfassenden Reform der Filmförderung wird eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland angestrebt. Apple setzt sich für eine Regelung ein, die den Produktionsstandort Deutschland stärkt und der Vielfalt der unterschiedlichen Geschäfts- und Vertriebsmodelle der Diensteanbieter gerecht wird. Apple vertritt die Ansicht, dass es erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer Investitionsverpflichtung gibt. Apple wirkt darauf hin, dass eine Investitionsverpflichtung für alle Branchenteilnehmer fair und gerecht ausgestaltet wäre und plädiert für einen Ansatz, der die heutigen Realitäten der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs von audiovisuellen Serien und Filmen an ein globales Publikum widerspiegelt.
Lobbyregister-Nr.: R002359 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 81519
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch möglichst weitreichenden Verzicht auf Investitionsverpflichtungen, Quoten und Subquoten und weitere dirigistische Eingriffe in die Vertragsfreiheit (Rechteumfang, Regelungen zu unabhängigen Produzenten) sowie Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie (Auskunfts- und Meldeverpflichtungen).
Lobbyregister-Nr.: R002001 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78521
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für die Einführung einer Investitionsverpflichtung ein, nach der jeder Anbieter audiovisueller Mediendienste, der in Deutschland audiovisuelle Mediendienste auf Abruf anbietet, ab einer bestimmten Umsatzschwelle einen bestimmten Anteil seines in Deutschland erzielten Jahresnettoumsatzes in die Herstellung europäischer bzw. deutscher audiovisueller Werke investieren muss.
Lobbyregister-Nr.: R000992 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 82819
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll eine Invetitionsverpflichtung in Europäische audiovisuelle Werke mit verschiedenen Subquoten und zusätzlichen Vorgaben zum frühzeitigen Rechteentzug für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf einführen.
Lobbyregister-Nr.: R001673 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 80805
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter in europäische Werke mit diversen Subquoten. Die Ausgestaltung dieses Gesetzes soll negative Auswirkungen für in Deutschland ansässige Mediendienste-Anbieter möglichst geringhalten.
Lobbyregister-Nr.: R001443 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 82558
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch möglichst weitreichenden Verzicht auf Investitionsverpflichtungen, Quoten und Subquoten und weitere dirigistische Eingriffe in die Vertragsfreiheit (Rechteumfang, Regelungen zu unabhängigen Produzenten) sowie Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie (Auskunfts- und Meldeverpflichtungen).
Lobbyregister-Nr.: R001391 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 77380
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.
Lobbyregister-Nr.: R000056 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 76378
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll Mediendiensteanbieter auf Abruf zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichten. Dabei sollen verschiedene Subquoten erfüllt werden; Rechte sollen nach festgelegten Nutzungszeiten an die Produzenten zurückfallen.
Lobbyregister-Nr.: R006452 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79485
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In- und ausländische Mediendiensteanbieter einschließlich der Fernsehveranstalter, die in
Deutschland einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf (auch Mediatheken oder Video-
on-Demand-Dienste, kurz VoD-Dienste genannt) anbieten und vom Zuschauermarkt in
Deutschland profitieren, sollen dazu verpflichtet werden, angemessen in die Herstellung
von europäischen audiovisuellen Werken und den Rechteerwerb an europäischen audiovi-
suellen Werken zu investieren. Dies ist kein probates Mittel, den Produktionsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen oder Arbeitsplätze zu schaffen.
Lobbyregister-Nr.: R005433 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 78359
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 324/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 29.05.2026 |
| Erster Durchgang: | 10.07.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Kulturfragen | 22.06.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 25.06.2026 | Tagesordnung |