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Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG)
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:30.09.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Neuordnung und Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) angesichts steigender Ausgaben, wachsender Zahl Pflegebedürftiger und demografischer Veränderungen. Das Gesetz soll die Finanzierung der SPV sichern, den Anstieg der Eigenanteile bei Pflegekosten begrenzen und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen effizienter, bürgernäher und nachhaltiger gestalten. Es setzt sowohl auf Maßnahmen zur Ausgabensenkung (z.B. Prävention, Anpassung der Begutachtung, Bürokratieabbau) als auch auf Mehreinnahmen (z.B. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Beiträge für Minijobs, Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung). Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf beschreibt ausführlich die Vorgeschichte: Die Pflegeversicherung existiert seit 1995 und steht seit einigen Jahren unter finanziellem Druck, u.a. durch eine deutlich höhere Zahl an Pflegebedürftigen als erwartet (aktuell über 6 Millionen), steigende Eigenanteile und Defizite in der SPV. Bereits 2025 und 2026 mussten Darlehen aus dem Bundeshaushalt aufgenommen werden. Die Reform ist notwendig, da weitere Beitragssatzerhöhungen als nicht nachhaltig gelten. Auch die Versorgung ist angesichts des steigenden Bedarfs und Personalmangels unzureichend. Grundlage für die Maßnahmen sind die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ vom Dezember 2025. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen Ausgaben von 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung in der Langzeitpflege (aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität). Für Bund, Länder und Gemeinden ergeben sich im Bereich der Beihilfe Einsparungen von 300 Mio. Euro (2027) bis 470 Mio. Euro (2030). Im Bereich der Hilfe zur Pflege entstehen Ländern und Gemeinden Mehrausgaben von 1 Mrd. Euro (2027), abnehmend auf 800 Mio. Euro (2030), die teilweise durch andere Maßnahmen kompensiert werden.  
Für die SPV werden durch das Gesetz Mehreinnahmen und Minderausgaben erzielt, die das erwartete Defizit (z.B. 2027: 7,6 Mrd. Euro) ausgleichen sollen. Einnahmen werden u.a. durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (1,6–1,8 Mrd. Euro/Jahr), Beiträge für Minijobs (1,2 Mrd. Euro/Jahr), Anpassung der beitragsfreien Mitversicherung (350 Mio. Euro/Jahr ab 2028) und Erhöhung des Kinderlosenzuschlags (1,1–1,2 Mrd. Euro/Jahr) generiert.  
Für Mitglieder der SPV entstehen 2027 Mehrausgaben von 1,9 Mrd. Euro, steigend auf 2,45 Mrd. Euro (2030). Arbeitgeber zahlen 2027 zusätzlich 2 Mrd. Euro, steigend auf 2,1 Mrd. Euro (2030).  
Die Wirtschaft wird jährlich um etwa 24,3 Mio. Euro entlastet, einmalige Entlastungen betragen 283,7 Mio. Euro.  
Für die Verwaltung und Sozialversicherung entstehen keine signifikanten Mehraufwände, vielmehr werden jährliche Entlastungen von rund 71 Mio. Euro erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz sieht verschiedene Stichtage für einzelne Maßnahmen vor, z.B. Einführung der Pflegebegleitung zum 1. Januar 2028, Beitragsänderungen ab 1. Januar 2027/2028, Einführung des PflegeCockpits bis spätestens 1. Juli 2028/1. Januar 2030. Soweit keine speziellen Regelungen genannt sind, tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist aufgrund der finanziellen Lage der SPV und der absehbaren Defizite besonders eilbedürftig. Er enthält umfangreiche Maßnahmen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, zur Digitalisierung und zur Innovationsförderung in der Pflege. Es sind Evaluierungen und Berichte zu verschiedenen Maßnahmen vorgesehen (z.B. Pflegebegleitung, PflegeCockpit, AkutKurzzeitpflege). Das Gesetz ist mit EU-Recht vereinbar und hat keine spezifischen gleichstellungspolitischen oder demografischen Auswirkungen, wenngleich Frauen überproportional betroffen sind.  
Alternativen zum Gesetzentwurf werden nicht gesehen.  
Das Gesetz unterstützt mehrere Nachhaltigkeitsziele (u.a. Gesundheit, Innovation, weniger Ungleichheiten) und soll die SPV ohne weitere Beitragssatzerhöhungen stabilisieren. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Aufgaben und Ziele der Pflegeversicherung werden aktualisiert und präzisiert, insbesondere mit Fokus auf Hilfe für schwer Pflegebedürftige und die Unterstützung familiärer und ehrenamtlicher Pflege. 
 
- Die häusliche Pflege wird als vorrangig betont, Leistungen der Pflegeversicherung sollen familiäre und ehrenamtliche Pflege ergänzen und unterstützen. 
 
- Stärkung der Selbstbestimmung und Rechte der Pflegebedürftigen, inklusive Berücksichtigung von Geschlecht und sexueller Orientierung bei der Pflege. 
 
- Pflegebedürftige sollen altersentsprechend unterstützt werden, insbesondere auch junge Menschen. 
 
- Eigenverantwortung der Versicherten wird hervorgehoben, Pflegebedürftigkeit soll durch Prävention und Mitwirkung vermieden oder verzögert werden. 
 
- Pflegekassen unterstützen Pflegebedürftige bei Prävention, der Spitzenverband soll wissenschaftlich fundierte Risikofaktoren für Pflegebedürftigkeit identifizieren und Präventionsziele daran ausrichten. 
 
- Einführung eines digitalen PflegeCockpits als verpflichtendes Angebot der Pflegekassen für alle Versicherten, mit gebündelten Informationen, Anträgen, Leistungsübersichten, Kommunikation und Beratungsangeboten. 
 
- Einführung einer neuen, präventionsorientierten Pflegebegleitung für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege und deren Angehörige ab 2028, mit individueller Unterstützung, Versorgungsplanung, Anleitung, Beratung zu Hilfsmitteln und Entlastung der pflegenden Angehörigen. 
 
- Pflegebegleitung umfasst auch ein Fallmanagement für komplexe Fälle und ist verpflichtend bei Bezug des Entlastungsbudgets. 
 
- Pflegebegleitung kann von Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Kommunen organisiert werden, Finanzierung über festgelegte Pauschalen. 
 
- Einführung eines Sachleistungsbudgets (ersetzt Pflegesachleistungen) und eines Entlastungsbudgets (ersetzt Pflegegeld), beide mit flexiblerer Nutzung und höheren Beträgen. 
 
- Einführung eines Überbrückungsbudgets für kurzfristige Krisensituationen und Akutpflege, inklusive Notdienst in der ambulanten Pflege und Akut-Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen. 
 
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden künftig über das Entlastungsbudget bezogen, Bürokratieabbau. 
 
- Angebote zur Unterstützung im Alltag werden neu geordnet, Nachbarschaftshilfe wird durch Pflegekassen anerkannt, Sozialraumbudget ersetzt Entlastungsbetrag und wird erhöht. 
 
- Dynamisierung der Pflegeleistungen: jährliche Anpassung an die Kerninflationsrate, begrenzt durch Lohnentwicklung. 
 
- Anpassung und Verschärfung der Kriterien für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit, insbesondere durch neue Schwellenwerte und Bewertungssystematik, um das Wachstum der Pflegeprävalenz zu begrenzen. 
 
- Einführung eines wissenschaftlichen Beirats zur kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsinstruments. 
 
- Förderung von Digitalisierung und Innovation in der Pflege, Ausbau des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege, gezielte Förderprogramme für digitale und innovative Projekte. 
 
- Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung innovativer Versorgungskonzepte, zeitlich befristete Ausnahmen von Rahmenverträgen möglich. 
 
- Vorübergehende Aussetzung der Pflicht zur tariflichen Entlohnung in der Pflege als Zulassungsvoraussetzung und Wirtschaftlichkeitsmaßstab, Begrenzung der Lohnsteigerungen auf die gesamtgesellschaftliche Lohnentwicklung. 
 
- Anpassung der Finanzierung: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose, Einführung eines Beitragszuschlags für familienversicherte Ehegatten/Lebenspartner, Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs. 
 
- Einführung eines zinslosen Liquiditätsdarlehens des Bundes an die Pflegeversicherung bei Bedarf. 
 
- Anpassung der Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen: Beitragszahlungen enden mit Erreichen der Regelaltersgrenze, Reduzierung der beitragspflichtigen Einnahmen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. 
 
- Förderung von Prävention und Rehabilitation, insbesondere für ältere Menschen, durch gezielte Gesundheitsuntersuchungen und bessere Verzahnung mit der Pflegeversicherung. 
 
- Ausbau der Datenbereitstellung und -nutzung für Pflegestrukturplanung und Transparenz. 
 
- Einführung von Transformationsstellenanteilen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, um Digitalisierung und technische Unterstützung zu fördern, wenn Personal nicht besetzt werden kann. 
 
- Bürokratieabbau durch Vereinfachungen bei der Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen, der Leistungsabrechnung und der Anerkennung von Alltagsunterstützungsangeboten. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen inhaltlichen Maßnahmen und Strukturreformen des Gesetzentwurfs. Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:03.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:30.09.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Gesundheit:

„Der Gesetzentwurf ist nicht wesentlich durch Interessenvertreterinnen und Interessenver-
treter oder beauftragte Dritte beeinflusst worden.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Zahlreiche Stellungnahmen benennen explizit die Frist und den Ablauf der Beteiligungsphase zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Entwurf datiert auf den 3. Juni 2026. Viele Verbände berichten, dass der Entwurf ihnen am 4. oder 5. Juni 2026 übermittelt wurde und die Frist zur Stellungnahme am 10. Juni 2026 um 13:00 Uhr endete. Die tatsächlich zur Verfügung stehende Zeit betrug damit – abzüglich des Wochenendes – meist nur drei bis fünfeinhalb Werktage. Mehrere Organisationen, darunter der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), ver.di, der Verband der Ersatzkassen (vdek), der Deutsche Landkreistag, der bvkm, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die BAGFW, die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, der BIVA-Pflegeschutzbund, der APH Bundesverband, die Bundesverbraucherhilfe, die ISL, der Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Deutsche Städtetag, die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege, der AAA Fachgesellschaft Pflegeschulen Deutschland e.V., der BKK Dachverband und weitere, kritisieren die Frist als extrem kurz und für eine fundierte fachliche Prüfung und Abstimmung als unzureichend. Die Frist wird wiederholt mit drei bis maximal fünf Werktagen beziffert, was für ein Gesetz mit weitreichenden Folgen als unangemessen bewertet wird.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ist überwiegend kritisch. Während einzelne Aspekte wie die Stärkung von Prävention, Rehabilitation, Digitalisierung und die Einführung einer Pflegebegleitung von vielen Verbänden grundsätzlich begrüßt werden, dominiert die Ablehnung der geplanten Leistungskürzungen, der Verschärfung von Zugangsvoraussetzungen, der Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und der Aussetzung der Tariftreuepflicht. Die Finanzierungslast wird als unausgewogen empfunden, da sie vor allem auf Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahlende abgewälzt wird, während Bund und Länder sich ihrer Verantwortung entziehen. Die geplanten Reformen werden vielfach als kurzfristig, fiskalisch motiviert und nicht als nachhaltige, strukturelle Lösung bewertet. Besonders scharf fällt die Kritik am Beteiligungsverfahren und der kurzen Frist zur Stellungnahme aus, die als Missachtung der Verbände und der betroffenen Gruppen gewertet wird.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsverfahren und Fristsetzung
Nahezu alle Verbände, die Angaben zum Zeitraum machen, kritisieren die extrem kurze Frist von meist drei bis fünf Werktagen. Dies betrifft insbesondere Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände, Behinderten- und Patientenvertretungen, kommunale Spitzenverbände und Berufsverbände. Sie bemängeln, dass eine fundierte fachliche Prüfung, interne Abstimmung und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen unmöglich war. Die Kritik an der Frist ist ein zentrales Thema und wird als Beleg für mangelnde Wertschätzung und Beteiligungskultur gewertet.

2. Finanzierung und Lastenverteilung
Ein breites Spektrum von Verbänden – darunter Sozialverbände (VdK, Paritätischer, BAGFW, BAG SELBSTHILFE, BIVA), Gewerkschaften (DGB, ver.di, dbb), Pflegeverbände, Kassen und Arbeitgeberverbände – kritisiert die unausgewogene Finanzierung. Die Hauptlast der Reformen liege bei Pflegebedürftigen, Angehörigen und Beitragszahlenden. Die fehlende oder unzureichende Beteiligung von Bund und Ländern an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, wie der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und pandemiebedingter Kosten, wird vielfach bemängelt. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (BDA, DIHK, ZDH) kritisieren die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragspflicht für Minijobs als zusätzliche Belastung für Arbeitgeber und fordern stattdessen Ausgabenkürzungen und stärkere Eigenverantwortung. Private Versicherer (PKV-Verband) fordern eine kapitalgedeckte Vorsorge und steuerliche Förderung privater Zusatzversicherungen. Viele fordern eine solidarische Bürgervollversicherung oder eine breitere Finanzierungsbasis.

3. Leistungskürzungen, Zugangshürden und Budgets
Die geplanten Leistungskürzungen, insbesondere durch die Zusammenlegung von Budgets (Sachleistungs-, Entlastungs-, Überbrückungs-, Sozialraumbudget), die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade und die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige werden von nahezu allen Sozialverbänden, Behinderten- und Patientenvertretungen, Pflegeverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden scharf kritisiert. Sie sehen darin eine Verschlechterung der Versorgung, eine Erhöhung der Eigenanteile, eine Schwächung der häuslichen Pflege und eine Gefahr für die gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Kinder, pflegende Angehörige und Frauen. Die Umstellung auf Budgets wird als intransparent, bürokratisch und mit versteckten Kürzungen verbunden bewertet. Arbeitgeberverbände und einige Kassen begrüßen die Flexibilisierung, fordern aber klare Qualitäts- und Zweckbindungen.

4. Tariftreue, Arbeitsbedingungen und Personal
Die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht und die Deckelung der Refinanzierung von Tariflöhnen werden von Gewerkschaften (ver.di, DGB, dbb), Pflegeberufsverbänden, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern (VKAD, VdDD, DEVAP, BKSB), Arbeitgeberverbänden aus der Pflegebranche und Wohlfahrtsverbänden als Rückschritt für die Attraktivität des Pflegeberufs, die Fachkräftesicherung und die Versorgungsqualität bewertet. Teilweise wird die Maßnahme als verfassungswidrig eingestuft, da sie in die Tarifautonomie eingreife (z.B. ABVP, BKSB). Die Refinanzierung müsse sich an den tatsächlichen Lohnsteigerungen orientieren. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände fordern mehr Flexibilität und eine dauerhafte Vereinfachung der Vorgaben, lehnen aber zusätzliche Kostenbelastungen ab.

5. Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung
Die Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung wird von vielen Verbänden grundsätzlich begrüßt (u.a. Kassen, Pflegeverbände, Berufsverbände, Patientenvertretungen, Digitalverbände). Allerdings wird vielfach kritisiert, dass die Maßnahmen nicht ausreichend finanziert, zu wenig evidenzbasiert oder mit unrealistischen Umsetzungsfristen versehen sind. Digitalverbände (FINSOZ, VdSP, SVDGV, bvitg) fordern interoperable Standards, höhere Investitionen und die Einbindung externer Anbieter. Berufs- und Fachverbände fordern eine stärkere Einbindung ihrer Expertise in die Entwicklung und Umsetzung digitaler und präventiver Angebote.

6. Auswirkungen auf pflegende Angehörige
Die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge, die Streichung oder Einschränkung der Verhinderungspflege, die Deckelung von Budgets und die Erhöhung der Zugangshürden werden von allen Sozialverbänden, Behinderten- und Patientenvertretungen, Frauenverbänden, pflegenden Angehörigen und Wohlfahrtsverbänden als massive Verschlechterung für pflegende Angehörige, insbesondere Frauen, bewertet. Es wird ein erhöhtes Armutsrisiko, eine Schwächung der häuslichen Pflege und eine Demotivation zur Übernahme von Pflegeaufgaben befürchtet. Viele fordern stattdessen eine bessere soziale Absicherung, Lohnersatzleistungen und eine stärkere Unterstützung für pflegende Angehörige.

7. Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, Kinder und besondere Zielgruppen
Verbände aus dem Behindertenbereich, Kinder- und Jugendgesundheit, Elterninitiativen und Selbstvertretungsorganisationen kritisieren, dass die spezifischen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, Kindern und Familien nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die geplanten Änderungen bei der Begutachtung, die Streichung von Leistungen und die fehlende Folgenabschätzung für Kinder und Familien werden als nachteilig bewertet. Es wird eine stärkere Einbindung von Selbstvertretungsorganisationen und eine barrierefreie, inklusive Ausgestaltung der Pflegeversicherung gefordert.

8. Beratung, Pflegebegleitung und Qualifikationsanforderungen
Die Einführung der Pflegebegleitung wird grundsätzlich begrüßt, aber vielfach kritisch hinsichtlich der Ausgestaltung, der Qualifikationsanforderungen und der drohenden Dequalifizierung bewertet. Pflegeberufsverbände, Wissenschaftsverbände und Beratungsstellen fordern, dass Pflegebegleitung als pflegefachliche Leistung von qualifizierten Fachpersonen erbracht wird und unabhängige Beratungsstrukturen erhalten bleiben. Die Streichung häuslicher Schulungen und die Öffnung für nicht-pflegefachliche Anbieter werden abgelehnt.

9. Bürokratie, Umsetzungsfristen und Praxisnähe
Viele Verbände kritisieren die geplanten Umsetzungsfristen als zu kurz und die neuen Regelungen als zu bürokratisch, komplex und wenig praxistauglich. Es wird eine stärkere Einbindung der Praxis, eine Vereinfachung der Strukturen und eine realistische Zeitplanung gefordert.

10. Verfassungsrechtliche Bedenken
Einige Verbände (z.B. ABVP, BKSB) sehen in der Aussetzung der Tariftreuepflicht einen Eingriff in die Tarifautonomie und bewerten dies als verfassungsrechtlich problematisch oder verfassungswidrig.

Fazit
Das Meinungsbild ist von einer breiten, teils scharfen Kritik an der inhaltlichen Ausgestaltung, der Finanzierung und dem Beteiligungsverfahren geprägt. Die geplanten Maßnahmen werden als nicht nachhaltig, sozial unausgewogen und zum Teil als Rückschritt für die Pflegeversicherung bewertet. Die Forderungen reichen von einer grundlegenden Strukturreform, einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung, einer besseren sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, einer Stärkung der Prävention und Digitalisierung bis hin zu einer stärkeren Einbindung der Fachpraxis, Wissenschaft und Betroffenen in die Gesetzgebung.

👍 AAA Fachgesellschaft Pflegeschulen Deutschland e.V.

„Die in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit erscheinen die unter II. benannten Hinweise aus der Perspektive der Ausbildung als besonders relevant.“

Die AAA Fachgesellschaft Pflegeschulen Deutschland e.V. bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv, betont aber die Notwendigkeit einer sorgfältigen fachlichen Begleitung und ausreichenden Zeit für die Stellungnahme. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Reformen weitreichende Auswirkungen auf die Ausbildung und Qualifizierung von Pflegekräften haben werden. Besonders betont werden (1) die Bedeutung der Anpassung von Ausbildungs-, Prüfungs- und Weiterbildungsverordnungen an die neuen Rollenprofile in der Pflege, (2) die Notwendigkeit, die Pflegebegleitung nicht ausschließlich an Pflegefachkräfte zu binden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, und (3) die Herausforderungen der Digitalisierung, die umfassende Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse in den Pflegeeinrichtungen erfordern. Fachbegriffe wie 'EinStep' (Strukturmodell zur Pflegeplanung), 'Case Management' (koordiniertes Fallmanagement) und 'Pflegebegleitung' (Begleitung und Beratung Pflegebedürftiger) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.

„Im Ergebnis halten wir daher die Regelungen in § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V -E für nicht sinnvoll und plädieren dafür, dass Zahlstellen ihre etablierten Verfahren in Bezug auf diese Regelung unverändert fortsetzen können.“

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. äußert sich zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) und kritisiert insbesondere die geplante Neuregelung in § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V. Diese Regelung sieht vor, dass rückständige Beitragszuschläge zur Pflegeversicherung über einen Zeitraum von zwölf Monaten verteilt eingezogen werden sollen, mit der Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Mitglied davon abzuweichen. Die aba empfiehlt, auf diese Neuregelung zu verzichten und stattdessen weiterhin die bestehenden Regelungen (§ 256 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V) anzuwenden. Sie argumentiert, dass die geplante Änderung zu erheblichem Verwaltungs- und Softwareaufwand für die Zahlstellen (das sind z.B. Arbeitgeber oder Versorgungseinrichtungen, die Renten oder Betriebsrenten auszahlen) führen würde, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu bieten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Der hohe technische und organisatorische Mehraufwand für Zahlstellen und deren Software, 2) die mangelnde Nachvollziehbarkeit und potenzielle Belastung für Rentenberechtigte, 3) die aus Sicht der aba nicht sachgerechte Ungleichbehandlung zwischen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Versorgungsträgern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001407 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Aktion Psychisch Kranke e. V.

„Die vorliegenden Regelungen werden diesem Anspruch in Bezug auf die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit nur bedingt gerecht. Der Referentenentwurf ordnet dem Ziel der Beitragssatzstabilität durch Einsparungen alle Vorschläge unter.“

Die Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK) äußert sich zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Auswirkungen der geplanten Änderungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Die APK erkennt die Zielsetzung an, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und eine menschenwürdige Versorgung sicherzustellen. Sie kritisiert jedoch, dass im Referentenentwurf das Ziel der Beitragssatzstabilität über andere wichtige Faktoren gestellt wird, wie etwa die Lebenslagen von Pflegebedürftigen, die Ressourcen pflegender Angehöriger und die Versorgungsstrukturen vor Ort. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer besseren Integration von Prävention und Rehabilitation, insbesondere für Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen, wobei die APK die mangelnde Umsetzung bestehender Empfehlungen und die fehlende ICF-Basierung (International Classification of Functioning, Disability and Health) im Begutachtungsverfahren bemängelt. 2) Die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade wird kritisch gesehen, da sie dazu führen könnte, dass psychische Beeinträchtigungen bei der Einstufung nicht ausreichend berücksichtigt werden. 3) Die geplanten Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige und die Begrenzung von Tariflohnsteigerungen werden als kontraproduktiv und demotivierend bewertet. Die APK fordert eine stärkere Einbindung fachlicher Expertise und eine integrierte Versorgungsplanung für psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V.

„Eine tragfähige Reform muss fachlich gute Begutachtung, verlässliche Versorgungsstrukturen, wirksame Entlastung pflegender Angehöriger und echte Patientenpartizipation zusammenführen.“

Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), sieht jedoch erhebliche Defizite in der Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit chronischen seltenen Erkrankungen. ACHSE fordert, dass die besonderen Anforderungen dieser Gruppe – insbesondere von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – explizit im Gesetz verankert werden. Kritisiert werden zusätzliche bürokratische Hürden, unzureichende Versorgungsstrukturen, fehlende Flexibilität der Budgets sowie die geplante Reduzierung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und transparenten Begutachtung, (2) die Ausgestaltung von Pflegebegleitung und Entlastungsinstrumenten für pflegende Angehörige, und (3) die Sicherstellung flexibler und individueller Budgetregelungen ohne zusätzliche Belastungen für Betroffene.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Allianz haushaltsnahe Dienstleistungswirtschaft e.V.

„Hauswirtschaft ist nicht der Beifang der Pflege. Sie ist die Grundlage dafür, dass Menschen überhaupt zu Hause versorgt werden können. Wer sie weiter als bloße Unterstützung abwertet, hat häusliche Pflege nicht verstanden.“

Die Allianz der haushaltsnahen Dienstleistungswirtschaft e.V. kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Pflegereform, insbesondere die unzureichende Berücksichtigung der Hauswirtschaft als eigenständigen und notwendigen Bestandteil der Pflege. Die Stellungnahme fordert eine klare gesetzliche Verankerung und faire Finanzierung hauswirtschaftlicher Leistungen, da diese für die Versorgung und das selbstständige Leben pflegebedürftiger Menschen zu Hause unerlässlich sind. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit, hauswirtschaftliche Versorgung als dritte Säule der Pflege neben Pflege und Betreuung gesetzlich zu etablieren und finanziell abzusichern; 2) Die Kritik am Sozialraumbudget und die Forderung nach einem klar definierten Haushaltshilfe-Budget, um Kosten zu senken und Fachkräfte zu entlasten; 3) Die Warnung vor den negativen Folgen einer Einschränkung der Leistungen für Pflegegrad 1, die zu Mehrbelastung der Kommunen, Arbeitsplatzverlusten und einem Anstieg von Schwarzarbeit führen könnte. Weitere Themen sind die Einbeziehung hauswirtschaftlicher Leistungen in das Überbrückungsbudget, die Ausgestaltung der Pflegebegleitung und die Forderung nach bundesweit einheitlichen Anerkennungsvoraussetzungen für hauswirtschaftliche Betriebe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 AOK-Bundesverband

„Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung greifen zu kurz und verschieben die Lösung der Probleme weiter in die Zukunft. Es fehlt an einer klaren politischen Entscheidung, die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine breite und gerechte Grundlage zu stellen.“

Der AOK-Bundesverband bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert jedoch, dass zentrale Probleme der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) nicht ausreichend gelöst werden. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die SPV weiterhin unterfinanziert ist und kurzfristige Maßnahmen wie Bundesdarlehen und Beitragserhöhungen die strukturellen Defizite nur verschieben. Besonders kritisiert wird die einseitige Belastung von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und Beitragszahlenden, während sich der Staat seiner Verantwortung entzieht. Die Stellungnahme fordert eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung, insbesondere durch eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Bürgergeldbeziehende und die vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen. Positiv bewertet werden die geplante Dynamisierung der Leistungen, die Förderung von Digitalisierung und innovativen Versorgungsformen sowie die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation. Allerdings wird bemängelt, dass viele Detailregelungen zu kurz greifen, die Bürokratie nicht abgebaut wird und die Komplexität des Leistungsrechts eher zunimmt. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Finanzierung der Pflegeversicherung und die Rolle des Bundes, (2) die Dynamisierung und Ausgestaltung der Leistungsansprüche, insbesondere im Hinblick auf Eigenanteile und Entlastungsbudgets, sowie (3) die Förderung von Digitalisierung und innovativen Versorgungsformen, wobei auf die Notwendigkeit klarer Evaluations- und Qualitätsanforderungen hingewiesen wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 APH Bundesverband e.V.

„Die Stabilisierung der Finanzierung darf nicht durch einen Maßstab erfolgen, der die tatsächliche Kosten- und Lohnentwicklung in der Langzeitpflege nicht sachgerecht abbildet. Genau dieses Risiko besteht bei der vorgesehenen Anknüpfung an die durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V.“

Der APH Bundesverband e.V. äußert sich zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) mit einer grundsätzlich positiven Haltung zu den Zielen der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung und der Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige. Kritisiert wird jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Prüfung erschwert. Besonders ausführlich thematisiert werden die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der Personalaufwendungen: Die vorgesehene Orientierung an der allgemeinen Lohnentwicklung (Grundlohnsummenentwicklung) wird als sachlich nicht angemessen abgelehnt, da sie die tatsächlichen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche nicht abbildet. Stattdessen fordert der Verband einen bundesweiten, beschäftigtengewichteten Pflegeentgeltindex, der die realen Kostensteigerungen für alle Trägerarten (tarifgebunden, kirchlich, nicht tarifgebunden) abbildet. Weiterhin werden die Kürzung der Verhinderungspflege und der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige als unverständlich und sozial ungerecht kritisiert, da sie die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Familien verschlechtern. Die Regelungen zur Erprobung innovativer Konzepte werden als zu bürokratisch und wenig praxistauglich bewertet. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Kritik an der Bemessung der Personalaufwendungen und die Forderung nach einem Pflegeentgeltindex, (2) die Ablehnung der Kürzungen bei Verhinderungspflege und Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige, (3) die zu hohen bürokratischen Hürden für Innovationen in der Pflege.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP)

„Allerdings dürfen finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht dazu führen, dass die wirtschaftliche Grundlage der Leistungserbringer gefährdet wird.“

Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG). Der Verband erkennt an, dass der Entwurf Chancen für Strukturverbesserungen und Innovationen bietet, insbesondere durch die geplante jährliche Steigerung der Leistungsbeträge und die Anhebung der Sachleistungsbeträge. Kritisch sieht der ABVP jedoch die geplante Aussetzung der vollständigen Refinanzierung von Tarifgehältern, was dazu führen könnte, dass tarifgebundene Pflegeanbieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Dies wird als Eingriff in die Tarifautonomie und als verfassungsrechtlich problematisch bewertet. Der Verband fordert, dass neue Aufgaben für ambulante und teilstationäre Dienste nur eingeführt werden, wenn deren Kosten verbindlich refinanziert werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Deckelung der Tariflohn-Refinanzierung auf die wirtschaftliche Stabilität und Attraktivität der Pflegeberufe, 2) Die Bedeutung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 und die Notwendigkeit, diesen zu erhalten, 3) Die Forderung, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht aus der Pflegeversicherung. Insgesamt wird betont, dass finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht die wirtschaftliche Grundlage der Leistungserbringer gefährden dürfen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Arbeitgeberverband Pflege e.V.

„Wenn die Politik die professionelle Pflege in den Bankrott treiben und mühsam geschaffene Versorgungsstrukturen kaputt regeln will, dann muss sie den Gesetzentwurf so beschließen. Aber am Ende darf niemand jammern, wenn eine Berufstätigkeit für immer mehr Menschen unmöglich wird, da sich um die pflegebedürftigen Angehörigen gekümmert werden muss. Denn weder ambulante Dienste noch stationäre Pflegeeinrichtungen werden noch freie Kapazitäten haben. Dadurch werden die Einnahmen in sämtlichen Sozialversicherungen und ebenso Steuereinnahmen erheblich sinken und die Wirtschaft, aber vor allem unser Sozialstaat vollends lahmgelegt.“

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) bewertet den Referentenentwurf zum Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesministeriums für Gesundheit als unzureichend und in Teilen schädlich für die Zukunft der Pflege in Deutschland. Die Stellungnahme kritisiert insbesondere das geplante Aussetzen der Tarifpflicht, das zu finanzieller Unsicherheit für Pflegeunternehmen und zu steigenden Eigenanteilen für Pflegebedürftige führen würde. Der AGVP warnt, dass professionelle Pflege zur Luxusdienstleistung werden könnte und ein massiver Anstieg von Sozialhilfeanträgen droht. Zudem wird die einseitige Förderung der häuslichen Pflege durch Angehörige kritisiert, da dies vor allem Frauen belastet und das Risiko von Altersarmut erhöht. Der Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen, eine solide Finanzierung und die Anerkennung professioneller Pflegeunternehmen als gesellschaftliche Dienstleister. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Folgen des Aussetzens der Tarifpflicht und der damit verbundenen Refinanzierungsunsicherheit, 2) die strukturellen und finanziellen Probleme bei der Förderung häuslicher Pflege durch Angehörige, und 3) die Notwendigkeit von Innovation, Digitalisierung und investitionsfreundlichen Bedingungen in der Pflegebranche. Begriffe wie Tarifpflicht (gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung tariflicher oder üblicher Löhne), Eigenanteil (der von Pflegebedürftigen selbst zu zahlende Teil der Pflegekosten) und PeBeM (Personalbemessungssystem für Pflegeeinrichtungen) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

„Die notwendige Stabilisierung der Finanzierung des Pflegesystems darf nicht in erster Linie zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen erfolgen. Eine nachhaltige Pflegefinanzierung erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt, der von allen Sektoren sowie auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene gemeinsam getragen werden muss und nicht vor allem die Schwächsten belasten darf.“

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) kritisch. Die Stellungnahme betont, dass der Entwurf vor allem ein Kürzungsprogramm darstellt, das die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige erhöht, statt eine dringend notwendige Strukturreform der Pflegeversicherung einzuleiten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplanten Leistungskürzungen, wie höhere Zugangshürden, gekürzte Leistungen und Einschränkungen bei der Verhinderungspflege, die das Armutsrisiko für Betroffene und pflegende Angehörige verschärfen. 2) Die Notwendigkeit, Prävention und Rehabilitation durch bessere Beratung und Casemanagement auszubauen, wobei die BAGSO die Einführung regionaler Angebote begrüßt, aber eine stärkere kommunale Verantwortung fordert. 3) Die Forderung nach einer umfassenden Strukturreform, bei der Kommunen mehr Verantwortung für lokale Pflege- und Präventionsstrukturen übernehmen sollen. Die BAGSO spricht sich zudem für eine breitere Finanzierung der Pflegeversicherung aus, die nicht einseitig zulasten der Versicherten gehen darf, sondern auch durch Steuermittel und effizientere Verwaltungskosten getragen werden sollte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Berufsverband für freiberufliche Kinderkrankenpflegekräfte (BV KiKra e. V.)

„Nur durch die konsequente Berücksichtigung dieser Aspekte kann eine zukunftsfähige, familienorientierte und fachlich angemessene Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Pflegeversicherung gewährleistet werden.“

Der Berufsverband für freiberufliche Kinderkrankenpflegekräfte (BV KiKra e. V.) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung, insbesondere die Stärkung der häuslichen Versorgung, die Entlastung pflegender Angehöriger sowie den Ausbau von Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung. Kritisiert wird jedoch, dass die spezifischen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Verband fordert die verbindliche Einbindung pädiatrisch qualifizierter Pflegefachpersonen – also speziell ausgebildeter Kinderkrankenpflegekräfte – in alle relevanten Versorgungsstrukturen, insbesondere bei der Pflegebegleitung und in Pflegestützpunkten. Zudem wird auf erhebliche regionale Versorgungslücken in der außerklinischen Kinderkrankenpflege hingewiesen und eine strukturelle Anerkennung sowie bessere Finanzierungsmöglichkeiten für freiberufliche Kinderkrankenpflegefachkräfte gefordert. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit einer eigenständigen pädiatrischen Fachperspektive und die besondere Rolle freiberuflicher Kinderkrankenpflegefachkräfte, (2) die Ausgestaltung und fachliche Anforderungen an die Pflegebegleitung, und (3) die strukturelle und finanzielle Integration dieser Berufsgruppe in das System der Pflegeversicherung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Betonung der häuslichen Versorgung und die Zielsetzung, pflegende Angehörige zu entlasten. Gleichzeitig appellieren wir daran, die besonderen Anforderungen der pädiatrischen außerklinischen Intensivversorgung im weiteren Gesetzgebungsverfahren differenziert zu berücksichtigen und Versorgungslücken zu vermeiden.“

Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) aus Sicht der häuslichen Kinderkranken- und Intensivpflege. Die Zielsetzung des Gesetzes, die häusliche Versorgung zu stärken und pflegende Angehörige zu entlasten, wird grundsätzlich begrüßt. Besonders positiv werden die geplante Unterstützung häuslicher Pflegearrangements und niedrigschwellige Unterstützungsangebote hervorgehoben. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Pflegebedarfen im Gesetzgebungsverfahren ausreichend berücksichtigt werden müssen. Es wird davor gewarnt, dass Einsparmaßnahmen und Leistungseinschränkungen nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung schwerstkranker Kinder führen dürfen. Die personelle Unterversorgung in der häuslichen Kinderkrankenpflege, die Notwendigkeit verlässlicher Refinanzierung und die Bedeutung tariflicher Entlohnung werden ausführlich thematisiert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit für schwerstkranke Kinder, 2) die Bedeutung tariflicher Entlohnung und die Kritik an der geplanten Aussetzung von Tariftreue-Regelungen, 3) die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Pflege, insbesondere bei rentenrechtlichen Anrechnungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 BIVA-Pflegeschutzbund e.V.

„Die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht vor allem dadurch erreicht werden, dass Pflegebedürftige später, weniger oder nur unter strengeren Voraussetzungen Leistungen erhalten. Der Entwurf ist daher in zentralen Punkten nachzubessern.“

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Verband begrüßt zwar einzelne Aspekte wie die Stärkung der Prävention, die Einführung von Pflegebegleitung und die Förderung der Digitalisierung, sieht aber insgesamt eine Verschlechterung der Situation für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Besonders kritisiert werden die geplanten Einschränkungen beim Zugang zu Leistungen, die Einführung von Budgetierungen, die Kürzung und Verzögerung von Leistungszuschlägen sowie die Verlagerung finanzieller Lasten auf Betroffene und Sozialhilfeträger. Die Stellungnahme betont, dass die Schutzfunktion der Pflegeversicherung gestärkt und nicht geschwächt werden müsse. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die geplanten Änderungen bei Leistungszugängen und Begutachtungssystematik, die den Zugang zu Pflegeleistungen erschweren würden; 2) Die Einführung von Budgets und die damit verbundene Gefahr der Intransparenz und Einschränkung von Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige; 3) Die unzureichende und zum Teil verschlechternde finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige und die fehlende nachhaltige Finanzierungsstrategie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 BKK Dachverband e.V.

„Der vorliegende Entwurf ist ein Anfang, aber noch keine tragfähige Antwort auf die strukturellen Herausforderungen der sozialen Pflegeversicherung.“

Die Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bewertet die geplante Reform der Pflegeversicherung differenziert. Grundsätzlich wird die stärkere Ausrichtung auf Prävention (Vorbeugung), Rehabilitation (Wiederherstellung der Gesundheit) und frühzeitige Unterstützung in der häuslichen Pflege begrüßt. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass der Entwurf die strukturellen und finanziellen Herausforderungen der sozialen Pflegeversicherung nicht ausreichend adressiert. Insbesondere werden fehlende Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzstabilisierung, eine unzureichende Einbindung von Bund, Ländern und Kommunen in die Finanzierungsverantwortung sowie die Überlastung der Pflegekassen durch neue Aufgaben ohne Gegenfinanzierung bemängelt. Der Verband hebt hervor, dass Digitalisierung und neue Steuerungsinstrumente wie das Pflege-Cockpit und die Pflegebegleitung zwar sinnvoll sind, aber nur dann wirksam werden, wenn sie mit ausreichenden Ressourcen und klaren Zuständigkeiten ausgestattet werden. Besonders ausführlich werden folgende drei Aspekte behandelt: 1. Die Einführung und Ausgestaltung der Pflegebegleitung (§ 7c SGB XI) und des Pflege-Cockpits (§ 7a SGB XI), einschließlich der technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen; 2. Die Finanzierungsproblematik der Pflegeversicherung, insbesondere die strukturelle Unterfinanzierung, die Belastung der Beitragszahlenden und die fehlende Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben; 3. Die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Indikatoren und Steuerungsinstrumente zur Vermeidung eines Flickenteppichs bei der Bewertung von Unterversorgung und der Pflegestrukturplanung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 bpa Arbeitgeberverband e.V.

„Die Pflege braucht weniger Bürokratie, aber sie braucht ebenso verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Eine bloße Aussetzung der Tariftreue bei gleichzeitiger Begrenzung der Refinanzierung löst das Problem nicht. Sie verlagert es auf die Einrichtungen und gefährdet damit die Versorgungssicherheit.“

Der bpa Arbeitgeberverband e.V. bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich als nachvollziehbar, insbesondere das Ziel, bürokratische Belastungen durch die Tariftreuevorgaben zu reduzieren. Allerdings kritisiert der Verband die konkrete Ausgestaltung als unzureichend. Er fordert eine dauerhafte und grundlegende Vereinfachung der Vorgaben zur tariflichen Entlohnung, mehr Flexibilität bei der Personalsicherung und eine Refinanzierung, die die tatsächlichen Arbeitsmarktbedingungen abbildet. Die geplante Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze werden abgelehnt, da sie die Arbeitskosten weiter erhöhen, ohne das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung zu erreichen. Stattdessen fordert der Verband, versicherungsfremde Leistungen wie Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, pandemiebedingte Zusatzkosten und Ausbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Kritik an der befristeten Aussetzung der Tariftreue und die Forderung nach dauerhafter Flexibilisierung, 2) Die Ablehnung der Beitragspflicht für Minijobs und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, 3) Die Notwendigkeit, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren, um die Pflegeversicherung zu entlasten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf setzt keine ausreichenden Impulse zur regelhaften Nutzung hochschulisch qualifizierter Pflegefachpersonen und greift insbesondere die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nicht auf. Dadurch bleiben nachweisbare Potenziale zur Verbesserung der Versorgungsqualität, zur Vermeidung von Folgeschäden sowie zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit ungenutzt.“

Die Bundes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft e.V. (BDK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch. Sie begrüßt zwar die geplanten Modernisierungsschritte wie die Einführung einer fachlichen Pflegebegleitung und die Förderung der Digitalisierung, sieht aber gravierende Defizite. Der Entwurf orientiert sich aus Sicht der BDK zu stark an kurzfristigen Kosteneinsparungen und ignoriert pflegewissenschaftliche Erkenntnisse zur Dynamik von Pflegeverläufen. Besonders kritisiert werden die fehlende Berücksichtigung präventiver und stabilisierender Maßnahmen in frühen Pflegephasen, die Schwächung der Akademisierung und Kompetenzerweiterung in der Pflege sowie die Gefahr einer Dequalifizierung durch unzureichende Qualifikationsanforderungen bei neuen Rollen wie der Pflegebegleitung. Die BDK warnt zudem vor einer Überlastung informeller Pflege-Netzwerke, einer Verschiebung von Kosten auf Betroffene und Kommunen und einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten. Die Stellungnahme fordert stattdessen Investitionen in die frühe Stabilisierung, eine Stärkung professioneller Pflege und eine nachhaltige, solidarische Ausrichtung der Pflegeversicherung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken einer rein fiskalisch motivierten Steuerung und die Notwendigkeit präventiver Ansätze, 2) die Ausgestaltung und Qualifikation der Pflegebegleitung (§ 7c PNOG), 3) die Auswirkungen von Leistungskürzungen auf informelle Pflege und die soziale Teilhabe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesagentur für Arbeit

„Das angedachte Verfahren unterstützt keinerlei Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, sondern dient vorrangig der Absicherung der Beitragseintreibung für die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegekasse.“

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) äußert sich zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), das die Pflegeversicherung neu ordnen soll. Zentrale Punkte sind die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung ab 2027 auf das Niveau der Krankenversicherung und die Einführung eines zusätzlichen Beitragszuschlags für bestimmte familienversicherte Personen. Die BA weist darauf hin, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nur einen kleinen Teil der Leistungsbeziehenden betrifft und keine Anpassungen für Grundsicherungsgeldbezieher nach SGB II notwendig sind. Die Einführung des neuen Beitragszuschlags wird von der BA kritisch gesehen, da sie zu erheblich mehr Bürokratie, komplexeren Verwaltungsverfahren und hohen technischen Umsetzungsaufwänden führt, ohne dass die BA selbst davon profitiert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die technischen und organisatorischen Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Beitragsregelungen, 2) die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen und Schnittstellen zwischen BA und Krankenkassen, und 3) die erheblichen einmaligen und laufenden Kosten für die IT-Umstellung und den Verwaltungsaufwand.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)

„Die beabsichtigten Kürzungen, Streichungen und Mehrbelastungen beantworten die drängenden Zukunftsfragen der Pflegepolitik nicht. Einige Maßnahmen haben großes Potential für Verbesserungen. Leider überlagern die o.g. Einschnitte diese Perspektive, auch weil die in der BAGFW kooperierenden Verbände Rationierungseffekte befürchten, die sich versteckt aus der Kombination unterschiedlicher Maßnahmen ergeben und ohne weitere transparente Informationen auf der Grundlage des Gesetzentwurfs allein kaum eingeschätzt werden können.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Sie begrüßt einzelne Maßnahmen wie die Einführung von Leistungsbudgets, die präventionsorientierte Pflegebegleitung und die Förderung der Digitalisierung. Allerdings überwiegen aus Sicht der BAGFW die negativen Aspekte: Die geplanten Kürzungen bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige werden als familien- und frauenfeindlich abgelehnt. Die Aussetzung der Tarifbindung für Pflegekräfte wird als Rückschritt für die Arbeitsbedingungen und die Versorgungsqualität gesehen. Die Umstellung der Dynamisierung der Leistungen führt zu geringeren Leistungssteigerungen als bisher vorgesehen, was die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und Kommunen erhöht. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Auswirkungen der Leistungsbudgets und die Gefahr versteckter Kürzungen, (2) die Ablehnung der Kürzungen bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, und (3) die Kritik an der Aussetzung der Tarifbindung und den daraus resultierenden Risiken für die Pflegequalität.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS)

„Die Zielsetzung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), die Soziale Pflegeversicherung zu stabilisieren, den Anstieg pflegebedingter Eigenanteile zu dämpfen und die Versorgung mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen sicherzustellen wird nur teilweise erreicht.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) differenziert. Positiv hervorgehoben werden die Korrektur des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation sowie die Einführung einer Pflegebegleitung und eines Fallmanagements. Kritisch sieht die BAGüS die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die fehlende Klärung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege sowie die unzureichende Lösung für die Finanzierung der vollstationären Pflege. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die finanzielle Mehrbelastung der Kommunen und die Auswirkungen auf die Sozialhilfeträger, 2) Die Notwendigkeit einer Neuausrichtung des § 43a SGB XI für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen, 3) Die Problematik der zeitlichen Streckung der Leistungszuschläge und der daraus resultierenden höheren Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Die Stellungnahme fordert nachhaltige Entlastungen für Pflegebedürftige, eine Vereinfachung der Vergütungsverhandlungen und eine stärkere finanzielle Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)

„Die Zielsetzung, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen, begrüßen wir ausdrücklich mit Blick auf die Belange sowohl pflegebedürftiger Personen selbst als auch pflegender an- und zugehöriger Menschen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) begrüßt den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) grundsätzlich und hebt die konsequente Stärkung von Prävention (Vorbeugung) und Rehabilitation (Wiederherstellung der Gesundheit und Teilhabe) als zentrale Ziele hervor. Die Stellungnahme betont, dass Pflegebedürftigkeit oft mit drohenden oder bestehenden Behinderungen einhergeht und auch pflegende Angehörige einen Bedarf an Rehabilitationsleistungen haben können. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden wissenschaftlichen Expertise zu Risikofaktoren für Pflegebedürftigkeit, die auch Daten und Perspektiven außerhalb des Pflegesektors einbezieht; 2) Die Bedeutung einer engen Verzahnung von Prävention, Rehabilitation und Pflege, etwa durch gemeinsame Planungsinstrumente und Fallmanagement; 3) Die Empfehlung, die Belange pflegebedürftiger junger Menschen sowie pflegender Angehöriger stärker zu berücksichtigen, etwa durch spezifische Versorgungsangebote und Monitoring ihrer gesundheitlichen Situation. Die BAR macht zahlreiche konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Pflege- und Rehabilitationssystem und zur klareren gesetzlichen Verankerung von Schnittstellen und Zuständigkeiten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (BAH)

„Die grundsätzliche Respektlosigkeit setzt sich dann leider auch in wesentlichen Inhalten des Referentenentwurfs fort, die man kurz und bündig nur als Kahlschlag an der ambulanten Pflege bezeichnen mag.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (BAH) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Die BAH vertritt die Interessen ambulanter, teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen und sieht im Entwurf einen tiefgreifenden Einschnitt, insbesondere für die ambulante Pflege. Besonders kritisiert wird, dass bewährte Strukturen der Pflegeberatung und -schulung durch Pflegedienste abgeschafft und durch neue, weniger neutrale Strukturen bei Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern ersetzt werden sollen. Die BAH lehnt die geplante Pflegebegleitung in der vorgesehenen Form ab und fordert stattdessen die Nutzung bestehender Strukturen. Die vorgesehene Anhebung der Sachleistungsbudgets wird zwar begrüßt, jedoch als unzureichend bewertet, insbesondere da sie mit dem Wegfall anderer Leistungen wie der Verhinderungspflege und des Entlastungsbetrags verknüpft ist. Die Aussetzung der sogenannten GVWG-Tariftreueregelung (eine Regelung zur Tarifbindung in der Pflege) wird als konsequent bewertet, jedoch wird die geplante zusätzliche Absenkung der Lohnsteigerungsrate um ein Prozentpunkt kritisiert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Ablehnung der neuen Pflegebegleitung und der damit verbundene Abbau bestehender Beratungsstrukturen, 2) die Kritik an der Umgestaltung und Kürzung der Sachleistungs- und Entlastungsleistungen, und 3) die Bewertung der Änderungen bei der Tarifbindung und Lohnentwicklung in der Pflege.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)

„Die BAG SELBSTHILFE lehnt die Streichung nachdrücklich ab und fordert, dass der Staat seiner Verantwortung nachkommt, anstatt die Kosten und Lasten weiter auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu verschieben.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) bewertet den Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) kritisch. Sie erkennt zwar die Notwendigkeit zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung an, kritisiert jedoch zahlreiche geplante Maßnahmen als unzureichend, ungerecht oder sogar kontraproduktiv. Besonders abgelehnt werden die Streichung wichtiger Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige (z.B. Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1, Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige), die Erhöhung der Schwellenwerte für Pflegegrade sowie die Verschiebung staatlicher Aufgaben und Kosten auf Versicherte und Pflegebedürftige. Die BAG SELBSTHILFE fordert, dass der Staat seiner Verantwortung für Investitions- und Ausbildungskosten nachkommt und die während der Corona-Pandemie entnommenen Mittel an die Pflegeversicherung zurückerstattet. Positiv bewertet werden die geplante Vereinheitlichung der Anforderungen an Entlastungsangebote, die Einführung eines Pflege-Cockpits und die Dynamisierung der Leistungen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen der Kürzungen und Streichungen auf pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung, 2) die Problematik der Verhinderungspflege und der Entlastungsbudgets, 3) die Notwendigkeit barrierefreier und inklusiver Strukturen in der Pflege.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (bad e. V.)

„Der bad e. V. hätte es begrüßt, wenn das Ministerium statt eines sozial unausgewogenen reinen Spar- und Leistungskürzungsgesetzes für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) einen Entwurf vorgelegt hätte, der, wie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sichert. Unter Nachhaltigkeit nur Sparen und Kürzen zu subsumieren, lehnen wir entschieden ab.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (bad e. V.) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) überwiegend kritisch. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf vor allem auf Einsparungen und Leistungskürzungen in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) abzielt, anstatt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung sicherzustellen. Besonders bemängelt werden die Verschiebung finanzieller Lasten auf pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die unzureichende Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung, sowie die fehlende Einbeziehung von Bund und Ländern. Der bad e. V. lehnt die geplanten Leistungskürzungen, die Erschwerung des Zugangs zu Pflegeleistungen und die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu Pflegegraden ab. Er fordert stattdessen sozialverträgliche Maßnahmen, wie die Erstattung versicherungsfremder Leistungen an die SPV, die Aufnahme aller Bürger in die SPV und die Einführung einer freiwilligen gesetzlichen Pflege-Zusatzversicherung. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die geplanten Kürzungen und strukturellen Änderungen bei Leistungsansprüchen, insbesondere bei der Pflegebegleitung, dem Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 und der Dynamisierung der Leistungen; 2) Die Auswirkungen auf die professionelle Pflegeinfrastruktur und die Gefahr einer Verschlechterung der Versorgung durch fehlende Refinanzierung von Personalkosten und übermäßige Bürokratie; 3) Die Kritik an der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme und die Forderung nach angemessener Beteiligung der Verbände.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB)

„Die mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgelegten Änderungen können weder die anvisierten Einsparziele erreichen noch tragen sie zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung bei. Anstatt den Herausforderungen der Pflege konstruktiv zu begegnen, verschiebt der vorgelegte Entwurf die strukturellen Probleme der Pflege in Form eines reinen Sparpaketes zu Lasten der Pflegebedürftigen, Angehörigen, Leistungserbringer und Kommunen.“

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Verband betont die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung, sieht aber im vorgelegten Entwurf vor allem ein Sparpaket, das zu Lasten der Pflegebedürftigen, Angehörigen, Leistungserbringer und Kommunen geht. Besonders kritisiert werden die geplanten Leistungskürzungen, die Erhöhung der Zugangshürden und die Veränderungen bei Leistungsansprüchen, die vor allem Pflegebedürftige treffen. Der BKSB fordert eine bessere Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und der pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln, eine Verpflichtung der Länder zur Investitionsförderung sowie die Umsetzung des verfassungsrechtlich gebotenen Risikoausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung wird als massiver Eingriff in die Tarifautonomie und als verfassungswidrig abgelehnt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Auswirkungen der Kürzungen und Umstrukturierungen auf die pflegerische Versorgung und die Eigenanteile der Pflegebedürftigen, 2) die Rolle und Finanzierung der Kommunen sowie die Forderung nach einer gleichrangigen Berücksichtigung kommunaler Einrichtungen, 3) die Kritik an der Aussetzung der Tariftreue und deren Folgen für die Attraktivität des Pflegeberufs und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtungen. Der BKSB spricht sich für eine sektorenübergreifende, wohnortunabhängige Finanzierung professioneller Pflege aus und fordert, dass Digitalisierung nicht als Ersatz für Personal verstanden wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

„Um schnell und vor allem bedarfsgerecht Leistungen zu ermöglichen, muss der Zugang zu den medizinischen Rehabilitationsleistungen bürokratiearm gestaltet und vereinfacht werden.“

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG), insbesondere die Stärkung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit. Der Verband fordert jedoch, dass der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für Menschen, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind, verbessert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Besonders hervorgehoben wird, dass nicht nur geriatrische, sondern auch indikationsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. in Kardiologie, Orthopädie, Neurologie, Onkologie) zur Pflegevermeidung beitragen. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist der Mangel an Pflegefachkräften in Rehabilitationseinrichtungen. Der BDPK fordert, dass diese Einrichtungen als Ausbildungsträger für Pflegekräfte zugelassen werden, um dem steigenden Bedarf zu begegnen. Drittens werden konkrete Änderungsvorschläge für verschiedene Paragraphen des SGB und Pflegeberufegesetzes unterbreitet, um die Ausbildungsmöglichkeiten und den Zugang zu Reha-Leistungen zu verbessern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.

„Eine Maßnahme, die vermeintlich Ausgaben begrenzen soll, würde absehbar zu deutlich höheren Belastungen der Pflegekassen und der Sozialhilfeträger führen.“

Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Verband betont, dass die häusliche Betreuung, insbesondere durch sogenannte 'live-in-Kräfte' (meist osteuropäische Betreuungspersonen, die im Haushalt der Pflegebedürftigen leben), für viele Familien alternativlos ist, da stationäre Pflegeplätze fehlen. Der VHBP kritisiert, dass die geplante Streichung der Umwandlungsmöglichkeit von 40% der Pflegesachleistung für niedrigschwellige Unterstützungsangebote (§ 45a SGB XI) zu Mehrkosten für Pflegekassen und Sozialhilfeträger führen wird, da dadurch mehr Menschen auf teurere ambulante oder stationäre Pflege angewiesen wären. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die pflegefachliche Anleitung nicht nur auf Pflegepersonen und Angehörige zu beschränken, sondern auch auf weitere Personen im Haushalt, insbesondere live-in-Kräfte, auszuweiten. Dies würde die Versorgungsqualität verbessern und Risiken wie Körperverletzungen durch unzureichend angeleitete Betreuungspersonen verringern. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Kostenfolgen der geplanten Reform, 2) Die Rolle und Anleitung von live-in-Kräften, 3) Die Forderung nach einer Änderung des § 36 SGB XI zur Ausweitung der Anleitung auf weitere Personen im Haushalt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

„Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für pflegende Angehörige. Ihre ohnehin schon prekäre Situation wird durch dieses Gesetz noch einmal deutlich verschlechtert. Die Finanzübersicht des Gesetzentwurfs zeigt deutlich, dass wesentliche Teile der Reform auf Einsparungen beruhen.“

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), das die Pflegeversicherung neu ordnen soll. Der Verband bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Bewertung erschwert. Im Zentrum der Kritik stehen geplante Leistungskürzungen, die pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung besonders hart treffen würden. Das Gesetz sieht unter anderem die Streichung des sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrags (bisher 3.539 Euro jährlich für flexible Entlastungsleistungen), Kürzungen bei der Rente für pflegende Angehörige, Einschränkungen beim Sozialraumbudget (ehemals Entlastungsbetrag) und eine Verschärfung der Einstufung in Pflegegrade vor. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die drastischen Kürzungen bei niedrigschwelligen Entlastungsleistungen und die Auswirkungen auf die häusliche Pflege, 2) Die geplanten Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade und deren Folgen für Menschen mit Behinderung, 3) Die Kürzungen bei der Rente für pflegende Angehörige. Der bvkm fordert stattdessen echte Entlastungen, wie die vollständige Überführung gestrichener Beträge in neue Budgets, eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige und eine bessere Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Einsparungen zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefährden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Geriatrie e.V.

„Die mit dem PNOG geplanten Maßnahmen zur Stärkung geriatrischer Rehabilitation und altersspezifischer Prävention, sind daher geeignet den demografisch bedingten Herausforderungen zu begegnen. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis jedoch Wirkung entfalten können, dürfen aktuelle Gesetzgebungsvorhaben nicht zu gegenläufigen Wirkungen führen und die Gesetzesziele müssen im Einklang stehen.“

Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), der die Pflegeversicherung stärker auf Prävention (Vorbeugung) und Rehabilitation (Wiederherstellung der Selbstständigkeit) ausrichten will. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, geriatrische (altersmedizinische) Rehabilitation und Prävention zu stärken, um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Der Verband betont, dass die geriatrische Rehabilitation nachweislich dazu beiträgt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern, was auch wirtschaftliche Vorteile bringt. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass andere Gesetzesvorhaben wie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Finanzierung der geriatrischen Rehabilitation gefährden könnten. Der Verband fordert eine klare gesetzliche Abgrenzung zwischen rehabilitativer Pflege und medizinischer Rehabilitation, die Einführung geriatriespezifischer Präventionsangebote ab 70 Jahren sowie den flächendeckenden Aufbau Ambulanter Geriatrischer Zentren (AGZ) als eigenständigen Leistungsanspruch. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Finanzierung und Vergütung geriatrischer Rehabilitationsleistungen, (2) die Abgrenzung und Ergänzung von rehabilitativer Pflege und medizinischer Rehabilitation, (3) die strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung geriatriespezifischer Präventions- und Versorgungsangebote.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

„In der weiteren Ausgestaltung zeigt sich jedoch, dass zentrale Elemente noch nicht ausreichend auf eine praktikable und nachhaltig wirksame Umsetzung ausgerichtet sind. Ein wesentliches Problem liegt in der zunehmenden Komplexität des Leistungsrechts. Die parallele Einführung mehrerer Budgets birgt die Gefahr, dass statt der angestrebten Entbürokratisierung neue Unübersichtlichkeit entsteht, die sowohl Pflegebedürftige und Angehörige als auch Leistungserbringer vor erhebliche Herausforderungen stellt.“

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv, da er wichtige Impulse für die Stabilisierung der Pflegeversicherung und die Weiterentwicklung der Versorgung setzt, insbesondere durch die Stärkung der Prävention, neue Leistungsstrukturen und die Förderung digitaler Lösungen. Besonders hervorgehoben werden jedoch mehrere kritische Punkte: Erstens wird die zunehmende Komplexität des Leistungsrechts durch die Einführung mehrerer Budgets als problematisch angesehen, da dies zu mehr Bürokratie, Unübersichtlichkeit und Mehraufwand führen kann. Zweitens fehlen für zentrale Digitalisierungsmaßnahmen wie das Pflege-Cockpit verbindliche technische Standards, was die Gefahr von Insellösungen und ineffizienten Strukturen birgt. Drittens wird die sektorenübergreifende Ausrichtung der Digitalisierung vermisst, da Versorgung in der Praxis nicht auf die Pflegeversicherung beschränkt ist. Besonders ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit interoperabler, einheitlicher technischer Standards für digitale Lösungen, die Einbindung aller relevanten Akteure (insbesondere der IT-Industrie) in die Ausgestaltung und Umsetzung sowie die Risiken einer Entkopplung digitaler Prozesse von bestehenden Abrechnungs- und Dokumentationssystemen. Der Verband fordert eine Vereinfachung der Leistungslogik, die frühzeitige Einbindung der Praxis und die konsequente Ausrichtung auf nachhaltige, sektorenübergreifende Digitalisierung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen (BHDU)

„Wer Prävention stärken, Pflegebedürftigkeit vermeiden, Selbstständigkeit erhalten und die häusliche Versorgung stabilisieren will, muss die Unterstützungsstrukturen stärken, die diese Ziele bereits heute ermöglichen.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen (BHDU) zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) betont die große Bedeutung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Der Verband unterstützt das Ziel, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die häusliche Versorgung zu stärken, äußert jedoch erhebliche Zweifel, ob die geplanten Regelungen dieses Ziel tatsächlich fördern. Insbesondere kritisiert der BHDU, dass die geplanten Änderungen die bestehenden Versorgungsstrukturen schwächen und die wirtschaftliche Grundlage vieler Anbieter gefährden könnten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Die Notwendigkeit, Entlastungsleistungen und Umwandlungsansprüche für Pflegebedürftige – insbesondere mit Pflegegrad 1 – zu erhalten und flexibel nutzbar zu gestalten, (2) die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen für Unternehmen und Beschäftigte im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, und (3) die fehlende empirische Datengrundlage und Folgenabschätzung für die geplanten Strukturveränderungen. Der BHDU fordert, die bestehenden Finanzierungs- und Zugangsmöglichkeiten für niedrigschwellige Unterstützungsangebote nicht einzuschränken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

„Infektionsschutz muss zweckgebunden, qualitätsgesichert und verlässlich gewährleistet bleiben – er darf nicht in einem allgemeinen Budget aufgehen und im Wettbewerb mit strukturell andersartigen Leistungen der Alltagsunterstützung unterliegen.“

Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG). BVMed kritisiert insbesondere die geplante Integration der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Masken und Bettschutzeinlagen) in das neue Entlastungsbudget. Diese Pflegehilfsmittel sind zentrale Bestandteile der Basishygiene und dienen dem Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Durch die Überführung in ein pauschales Budget besteht die Gefahr, dass präventive Leistungen wie der Infektionsschutz im Wettbewerb mit anderen Pflegeleistungen unterpriorisiert werden. Besonders problematisch ist, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 künftig keinen Zugang mehr zu diesen Schutzprodukten hätten, was eine konkrete Verschlechterung der Versorgung darstellt. BVMed fordert daher den Erhalt eines separaten, zweckgebundenen Sachleistungsanspruchs für Infektionsschutzprodukte, die explizite Verankerung des Infektionsschutzes in der Pflegebegleitung und gezielte Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, statt pauschaler Budgetierung. Positiv bewertet BVMed die geplante Förderung von Innovation und Digitalisierung, fordert aber eine Ausweitung auf vollstationäre Einrichtungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Risiken der Integration von Pflegehilfsmitteln in das Entlastungsbudget für den Infektionsschutz und die Versorgungssicherheit. 2. Die drohende Verschlechterung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die künftig keinen Anspruch auf Infektionsschutzprodukte hätten. 3. Die Notwendigkeit, Infektionsschutz und Basishygiene verbindlich in der neuen Pflegebegleitung zu verankern und Missbrauch gezielt zu bekämpfen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000486 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Pflegemanagement e.V.

„Gute Pflege braucht starke Pflegefachpersonen, verlässliche Führung, bedarfsgerechte Personalausstattung und gute Arbeitsbedingungen.“

Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders betont werden die Notwendigkeit, die Pflegeprofession verbindlich in Pflegebegleitung und Beratung einzubinden, die Personalbemessung verbindlich und bedarfsgerecht umzusetzen sowie die uneingeschränkte Erhaltung der Tariftreue (also die Verpflichtung zur tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte). Der Verband kritisiert, dass der Entwurf an zentralen Stellen hinter den Anforderungen einer modernen, professionell verantworteten Pflegeversorgung zurückbleibt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Pflegebegleitung muss als pflegefachliche Leistung gesetzlich definiert und von qualifizierten Pflegefachpersonen verantwortet werden; 2) Die Personalbemessung darf nicht von der aktuellen Arbeitsmarktsituation abhängig gemacht werden, sondern muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientieren; 3) Die geplante Aussetzung der Tariftreue wird entschieden abgelehnt, da sie die Attraktivität des Pflegeberufs gefährdet und zu einem Rückschritt in der Versorgung führen könnte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)

„Das PNOG gibt keine Antwort auf die Frage, wie die pflegerische Versorgung in Deutschland nachhaltig gesichert werden kann.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG). Die Stellungnahme betont, dass der Entwurf weder eine nachhaltige Sicherung der pflegerischen Versorgung gewährleistet noch die aktuellen Herausforderungen wie Personalmangel, Finanzierungslücken und Bürokratieabbau ausreichend adressiert. Besonders kritisiert werden die geplanten Leistungskürzungen durch die Zusammenlegung von Budgets (z.B. Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget), die Aussetzung der Tariftreue ohne gesicherte Refinanzierung, sowie die unzureichende Dynamisierung der Leistungen, die zu einem erheblichen Kaufkraftverlust für Pflegebedürftige führt. Der bpa hebt hervor, dass die geplanten Änderungen zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation, einer stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie zu wirtschaftlichen Problemen für Pflegeeinrichtungen führen werden. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Tariftreueregelung und deren Auswirkungen auf die Personalsicherung und Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen; 2) Die Einführung und Ausgestaltung neuer Budgets (Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Überbrückungsbudget) und die damit verbundenen Leistungskürzungen; 3) Die Dynamisierung der Leistungen und die damit einhergehenden finanziellen Nachteile für Pflegebedürftige. Fachbegriffe wie Tariftreue (Verpflichtung, Pflegekräfte nach Tarif zu bezahlen), Dynamisierung (regelmäßige Anpassung der Leistungen an die Preisentwicklung), und Überbrückungsbudget (neues Budget für kurzfristige Pflegebedarfe) werden im Text erläutert. Insgesamt fordert der bpa, bewährte Strukturen zu erhalten, die Finanzierung zu sichern und bürokratische Hürden abzubauen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband unabhängiger Pflegeberatung und Pflegebegleitung e.V. (i.G.)

„Das PNOG will Pflegebegleitung schaffen. Wir machen das schon – interessenneutral, fachlich qualifiziert und ohne wirtschaftliches Eigeninteresse am Ergebnis. Uns strukturell auszuschließen, während gleichzeitig neue Strukturen mit denselben Aufgaben erst aufgebaut werden müssen, ist weder wirtschaftlich noch qualitätssichernd.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands unabhängiger Pflegeberatung und Pflegebegleitung e.V. (i.G.) kritisiert den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) scharf. Zentrale Punkte sind der geplante Ausschluss anerkannter unabhängiger Pflegeberatungsstellen aus der neuen Pflegebegleitung (§ 7c SGB XI n.F.) sowie die Streichung der Häuslichen Schulungen (§ 45 SGB XI). Die unabhängigen Beratungsstellen, die bislang als neutrale und fachlich qualifizierte Anbieter gesetzlich anerkannt sind, verlieren durch die Reform ihre zentrale Aufgabe, ohne dass Alternativen mit vergleichbarer Qualität und Unabhängigkeit bereitstehen. Besonders problematisch wird gesehen, dass künftig auch Personen ohne pflegefachliche Ausbildung (z.B. Sozialarbeiter) häusliche Schulungen durchführen sollen, was aus Sicht des Verbands die Versorgungsqualität und -sicherheit gefährdet. Die Stellungnahme fordert, unabhängige Beratungsstellen als Leistungserbringer der Pflegebegleitung explizit zu benennen, die Häuslichen Schulungen zu erhalten und einen Qualifikationsvorbehalt für pflegefachliche Leistungen gesetzlich zu verankern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die strukturellen Interessenkonflikte, wenn Pflegekassen oder Pflegedienste die Beratung übernehmen, 2) Die spezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit komplexem Pflegebedarf, die von generalistischen Strukturen nicht abgedeckt werden können, und 3) Die rechtlichen und haftungsrechtlichen Risiken, wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal häusliche Schulungen übernimmt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverbraucherhilfe e.V.

„Die Bundesverbraucherhilfe wertet den Entwurf in seiner Gesamtanlage als einen Stabilisierungsversuch, der die strukturellen Finanzierungsdefizite der sozialen Pflegeversicherung nicht behebt, sondern durch Leistungskürzungen und Beitragssteigerungen kurzfristig überbrückt – auf Kosten der Schwächsten im System.“

Die Bundesverbraucherhilfe e.V. bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich als Versuch, die soziale Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, kritisiert jedoch, dass strukturelle Finanzierungsprobleme nicht gelöst werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplante Anpassung der Begutachtungssystematik, die aus Sicht der Bundesverbraucherhilfe nicht an finanzielle Einsparziele gekoppelt werden darf, sondern ausschließlich pflegewissenschaftlich begründet sein sollte. 2) Die Erhöhung der Eigenanteile und Leistungskürzungen, die pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige finanziell stark belasten und teilweise Präventionsziele konterkarieren. 3) Die Einführung digitaler und innovativer Instrumente wie das Pflege-Cockpit und die Pflegebegleitung werden begrüßt, jedoch werden Nachbesserungen bei der Ausgestaltung und Finanzierung gefordert. Die Stellungnahme fordert zudem eine öffentlich zugängliche Folgenabschätzung der Eigenanteile, verbindliche Qualitätssicherungsauflagen bei Aussetzung der Tariftreue und eine grundlegende Reformdebatte zur langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung. Die sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung wird als unzureichend kritisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000302 (Zum Lobbyregister)
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👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Das Ziel muss eine nachhaltige finanzielle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung sein, ohne die Beitragslast noch weiter zu erhöhen, wie es der Entwurf teilweise vorsieht.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet den Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, insbesondere hinsichtlich der Begrenzung des Ausgabenwachstums und der Fokussierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) auf die großen Risiken. Kritisch sieht die BDA jedoch die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs, da diese Maßnahmen die Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten belasten würden. Die BDA fordert stattdessen entschlossenere Ausgabenkürzungen, wie eine nach Pflegegraden gestaffelte Karenzzeit, die vollständige Rücknahme des Entlastungsbetrags (zukünftig Sozialraumbudget genannt), eine Begrenzung der Leistungszuschläge auf besonders langjährige Pflegeheimbewohner sowie eine stärkere Zweckbindung und Qualitätssicherung beim Pflegegeld (zukünftig Entlastungsbudget). Außerdem wird gefordert, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten außerhalb des Elterngeldbezugs vollständig abzuschaffen und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, wie pandemiebedingte Sonderausgaben und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, korrekt durch Bund und Länder sicherzustellen. Die BDA begrüßt die Stärkung der Prävention, mahnt aber an, Doppelleistungen zu vermeiden und die Digitalisierung sowie den Bürokratieabbau weiter auszubauen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Kritik an der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Beitragspflicht für Minijobs, (2) die Notwendigkeit, versicherungsfremde Leistungen korrekt zu finanzieren, und (3) die Forderung nach einer stärkeren Ausgabenkontrolle und Eigenverantwortung der Versicherten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e.V. (BdSAD)

„Der Entwurf verfolgt das richtige Ziel, die Pflegeversicherung zu entlasten und Leistungen verständlicher zu machen. Die gewählte Umsetzung führt jedoch zu einer Neuordnung ohne substanzielle Verbesserung. Die Reform verschiebt Mittel von planbarer Entlastung hin zu akuter Krisenbewältigung und schwächt damit massiv die häusliche Unterstützung pflegender Angehöriger, die häufig von qualifizierten Senioren-Assistenten und Alltagsbegleitern getragen wird.“

Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e.V. (BdSAD) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Zwar wird das Ziel, die Pflegeversicherung zu vereinfachen und Zugänge zu verbessern, grundsätzlich begrüßt, jedoch sieht die BdSAD in der Umsetzung erhebliche Nachteile für pflegende Angehörige und qualifizierte Alltagsunterstützungskräfte wie Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter. Besonders problematisch sind aus Sicht der BdSAD der Wegfall planbarer Entlastungsleistungen (Verhinderungspflege), die Deckelung und Zweckbindung neuer Budgets sowie die existenzielle Bedrohung soloselbstständiger Anbieter durch fehlende Refinanzierungsmöglichkeiten. Die Stellungnahme hebt ausführlich hervor: 1) Die existenzielle Bedrohung für soloselbstständige Senioren-Assistenten und Alltagsbegleiter, 2) Die Auswirkungen des Wegfalls des gemeinsamen Jahresbetrags und der Verhinderungspflege, 3) Die Verschlechterung der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, insbesondere durch Kürzungen bei den Rentenbeiträgen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

„Der Entwurf des PNOG belastet die pflegenden Angehörigen über Gebühr, während zentrale Entlastungsleistungen wie die Verhinderungspflege gestrichen werden und die Rentenansprüche der Pflegepersonen deutlich gekürzt werden.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch. Sie begrüßt die Zielsetzung, die Pflegeversicherung zu stabilisieren und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, bezweifelt jedoch, dass die Maßnahmen im Entwurf dieses Ziel erreichen. Besonders kritisiert werden die Streichung der Verhinderungspflege ohne gleichwertigen Ersatz, die deutliche Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die weiterhin bestehende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Lastenverteilung zwischen öffentlicher Hand und Versicherten unausgewogen ist und insbesondere pflegende Angehörige sowie Familien mit behinderten Kindern überproportional belastet werden. Positiv bewertet werden die Neuordnung und bessere Strukturierung des SGB XI sowie der Ansatz, Prävention und Rehabilitation zu stärken und Beratungsangebote wie das Pflege-Cockpit und die Pflegebegleitung auszubauen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Streichung und mangelnde Flexibilität der Verhinderungspflege, 2) die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, 3) die unzureichende Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V.

„Das Bündnis KJG unterstützt das Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Für eine sachgerechte Ausgestaltung sind jedoch folgende Punkte zentral: Differenzierte Präventionsstrategie ohne Nachteile für Kinder und Jugendliche, Schutz und Weiterentwicklung eines inklusiven Begutachtungsinstruments, keine Zugangsbeschränkung durch Vorab-Prüfungen, Sicherung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger, zielgruppenspezifische Ausgestaltung der Pflegebegleitung, finanzielle Absicherung sozialpädiatrischer Versorgungsstrukturen, Stärkung früher Prävention (Frühe Hilfen) und systematische Berücksichtigung kindlicher Bedarfe in allen Leistungsbereichen.“

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. (Bündnis KJG) bewertet den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Es begrüßt zwar die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, betont aber, dass viele Maßnahmen nicht ausreichend auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, dass Präventionsmaßnahmen nicht zu Nachteilen für bereits pflegebedürftige Kinder und Jugendliche führen dürfen und deren Leistungsansprüche unberührt bleiben müssen. 2) Die geplanten Änderungen beim Begutachtungsinstrument und die Einführung von Vorab-Prüfungen werden kritisch gesehen, da sie den Zugang zu Leistungen erschweren könnten – insbesondere für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder psychischen Einschränkungen. 3) Die vorgesehene Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige trifft Eltern pflegebedürftiger Kinder besonders hart und wird abgelehnt. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Finanzierung und Rolle sozialpädiatrischer Zentren (SPZ), die Einbindung Früher Hilfen in die Präventionsstrategie sowie die Forderung nach einer spezifischen Gesetzesfolgenabschätzung für Kinder und Familien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 dbb beamtenbund und tarifunion

„Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt das Ziel einer solidarischen und nachhaltigen Pflegefinanzierung. Statt die Lasten fair zu verteilen, werden Einsparungen einseitig bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen realisiert.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion äußert sich kritisch zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Die Stellungnahme bemängelt insbesondere die extrem kurzen Beteiligungsfristen und die mangelnde Einbindung relevanter Akteure im Gesetzgebungsverfahren. Der dbb erkennt zwar positive Ansätze wie die Stärkung der Prävention und die Einführung digitaler Instrumente (Pflege-Cockpit), sieht aber insgesamt eine deutliche Verschlechterung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Besonders kritisiert werden die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent, die Streichung und Umstrukturierung von Leistungen wie Verhinderungs- und Entlastungsleistungen sowie die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade. Die geplante Aussetzung der Tariflohnpflicht in Pflegeeinrichtungen wird als kontraproduktiv für die Fachkräftesicherung bewertet. Der dbb fordert stattdessen eine gerechtere Lastenverteilung, mehr steuerfinanzierte Leistungen und eine Stärkung der Angehörigenpflege. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und deren Auswirkungen auf Frauen und Altersarmut, 2) die Umstrukturierung und Reduzierung von Leistungsbudgets, insbesondere die Abschaffung der Verhinderungspflege als eigenständige Leistung, 3) die Kritik an der Aussetzung der Tariflohnpflicht in der Altenpflege und deren Folgen für die Beschäftigten und die Versorgung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

„Seitdem die Bund-Länder-Kommission im Sommer 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, wurde immer wieder postuliert, dass bei der kommenden Pflegereform die häusliche Pflege deutlich entlastet und insbesondere die Leistung der Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland anerkannt, gewürdigt und unterstützt würde. Nichts davon ist im vorliegenden Gesetzentwurf sichtbar.“

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Änderungen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige zahlreiche Verschlechterungen mit sich bringen. Besonders betroffen sind Personen mit Pflegegrad 1, die künftig weniger Unterstützung erhalten und höhere Hürden für weitere Leistungen überwinden müssen. Die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige wird als sozial ungerecht und insbesondere für Frauen nachteilig bewertet. Die Streichung der Verhinderungspflege und die Einschränkung der Kurzzeitpflege werden als erhebliche Belastung für pflegende Familien kritisiert. Positiv bewertet werden die Einführung von Pflegebegleitpersonen, die stärkere Verpflichtung zu präventiver und rehabilitativer Pflege sowie die Vereinfachung durch Leistungsbudgets, wobei die tatsächliche Ausgestaltung und Finanzierung als unzureichend angesehen werden. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Verschlechterungen für Menschen mit Demenz, insbesondere im Pflegegrad 1, 2) Die Kürzungen und strukturellen Änderungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Rentenversicherungsleistungen für pflegende Angehörige, 3) Die Einführung und Ausgestaltung der Pflegebegleitung und der neuen Leistungsbudgets.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Expertengruppe Demenz e. V.

„Gerade Menschen mit Demenz brauchen eine fachlich fundierte Weiterentwicklung durch das Pflegeneuordnungsgesetz und nicht die Diskussion über höhere Kosten und Leistungskürzungen.“

Die Deutsche Expertengruppe Demenz e. V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Sie betont, dass der Entwurf hinter den Potenzialen des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Kommission zurückbleibt und insbesondere für Menschen mit Demenz keine ausreichenden Verbesserungen bringt. Die Stellungnahme fordert eine stärkere Berücksichtigung von Prävention (Vorbeugung und Verhinderung von Pflegebedürftigkeit), eine bessere Unterstützung pflegender Angehöriger sowie eine stärkere Einbindung innovativer und personenzentrierter Ansätze in der Pflege. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer umfassenden Präventionsstrategie auf allen Ebenen der Versorgung, insbesondere für Menschen mit Demenz, einschließlich Primär-, Sekundär-, Tertiär- und Quartärprävention; 2) Die Bedeutung einer passgenauen, sektorenübergreifenden Pflegebegleitung und Krisenintervention, um Versorgungslücken zu schließen; 3) Die Forderung nach einer echten sozialen Pflegeversicherung, die auch private Versicherungen einbezieht und sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Die Stellungnahme kritisiert außerdem die geplanten Leistungskürzungen, die Erschwernisse für pflegende Angehörige und die hohe Bürokratie in der Pflege.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

„Mit dem Modell wird deutlich, dass eine Abkehr von der Gießkannen-Diagnostik hin zu einer risikostratifizierten Prävention im hausärztlichen Setting organisatorisch machbar und sinnvoll ist.“

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung mit Fokus auf die hausärztliche Versorgung. Sie betont, dass Präventions- und Früherkennungsmaßnahmen im hausärztlichen Bereich das Risiko einer Pflegebedürftigkeit reduzieren könnten, fordert jedoch, dass deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sein muss, bevor sie gesetzlich verankert werden. Besonders hervorgehoben wird die Kritik an der bisherigen Gesundheitsuntersuchung ('Check-up 35'), die als zu schematisch und nicht altersgerecht bewertet wird. Die DEGAM empfiehlt stattdessen ein alters- und risikoadaptiertes Vorsorgemodell nach dem Vorbild der 'Bremer Gesundheitsuntersuchung', das eine individuell zugeschnittene, evidenzbasierte und patientenorientierte Prävention ermöglicht. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Evaluation neuer Präventionsangebote, 2) die Schwächen der bisherigen Gesundheitsuntersuchung, und 3) die Vorteile und Umsetzbarkeit eines risikoadaptierten Vorsorgemodells.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC)

„Die Zukunft der Pflegeversicherung entscheidet sich nicht allein an der Frage, welche Leistungen gewährt oder begrenzt werden. Sie entscheidet sich daran, ob es gelingt, komplexe Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, vorhandene Ressourcen wirksam zu verbinden und tragfähige Versorgungsarrangements vor Ort zu gestalten.“

Die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv, da er zentrale Strukturprobleme der Pflegeversorgung adressiert, wie die Stärkung von Prävention und Rehabilitation, die Einführung einer Pflegebegleitung und die Weiterentwicklung digitaler Zugänge. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, Pflegebegleitung, Beratung und Fallmanagement (Case Management: strukturierte, personenzentrierte Steuerung komplexer Fälle) sowie regionale Versorgungssteuerung (Care Management: sozialraumbezogene Koordination) verbindlich, qualitätsgesichert und nach anerkannten Standards zu verankern. Die DGCC kritisiert, dass die Verantwortung für sektorenübergreifende und regionale Versorgungskoordination im Entwurf nicht ausreichend geregelt ist und warnt vor einer zu starken Fokussierung auf vertikale Steuerungslogik der Pflegekassen. Die Organisation fordert eine stärkere Einbindung kommunaler und zivilgesellschaftlicher Akteure, klare Qualifikationsanforderungen für Pflegebegleitpersonen und eine gesetzliche Absicherung horizontaler Koordination. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fachliche Präzisierung und professionelle Ausgestaltung von Pflegebegleitung und Case Management, 2) die Notwendigkeit regionaler Care-Management-Strukturen und sektorenübergreifender Zusammenarbeit, 3) die Kritik an Leistungseinschränkungen und der Gefahr sozialer Ungleichheit durch stärkere Eigenverantwortungslogiken.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V.

„Die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft appelliert deshalb nachdrücklich an Sie, die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge zu stärken. Nur so können teure und unerwünschte Heimaufenthalte so lange wie möglich vermieden werden.“

Die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft begrüßt die geplante Stärkung der Prävention in der Neuordnung der Pflegeversicherung, insbesondere für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Sie kritisiert jedoch die Streichung des Entlastungsbetrags zu Beginn eines Hilfebedarfs und fordert, die ambulante hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 1 als zentralen Bestandteil der Pflege- und Gesundheitsvorsorge zu verankern. Die Stellungnahme betont, dass hauswirtschaftliche Unterstützung oft vor körperlicher Pflege benötigt wird und entscheidend ist, um Heimaufenthalte zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung hauswirtschaftlicher Unterstützung zur Verzögerung oder Vermeidung von Heimaufenthalten, 2) Die empirische Evidenz für den Wunsch und Bedarf an hauswirtschaftlicher Hilfe bei älteren Menschen, 3) Die Notwendigkeit, diese Leistungen durch qualifizierte Fachkräfte und nicht durch Ehrenamtliche sicherzustellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)

„Pflegeleistungen führen nicht zwingend zu einer größeren Teilhabe, haben keinen pädagogischen und therapeutischen Mehrwert und können sich im individuellen Fall z.B. im Rahmen der Selbststigmatisierung eher entwicklungshemmend auswirken.“

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) äußert sich zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), insbesondere zu den geplanten Änderungen für Kinder und Jugendliche. Die DGKJP sieht die generelle Erhöhung der Punktzahl für einen Pflegegrad als wenig problematisch, kritisiert jedoch grundsätzlich das Konzept der Pflegebedürftigkeit bei Minderjährigen. Sie weist darauf hin, dass bei mehr als der Hälfte der rund 345.000 Kinder mit Pflegegrad psychische Störungen wie ADHS oder Autismus die Ursache sind, was aus fachlicher Sicht eine Fehlentwicklung darstellt. Die Gesellschaft begrüßt die Einrichtung eines Expertenbeirats zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und fordert eine bessere Abstimmung der Hilfesysteme, um Fehlanreize und negative Auswirkungen wie Stigmatisierung zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die hohe Zahl psychisch erkrankter Kinder mit Pflegegrad, (2) die Notwendigkeit einer Revision des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens, sowie (3) die Kritik an der Erhöhung des Sozialraum-Budgets und die Forderung nach besserer Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP), Sektion Beratung Information und Schulung

„Das mit der Pflegebegleitung verfolgte Ziel, die gesundheitliche und pflegerische Situation der pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, ihre Selbständigkeit zu erhalten, pflegende An- und Zugehörige zu unterstützen und zu entlasten sowie die häusliche Pflegesituation durch ein stabiles Versorgungsarrangement nachhaltig aufrechtzuerhalten, verdient volle Unterstützung. Der Zeitrahmen erscheint sehr ambitioniert, gerade in Anbetracht der unterschiedlichen Zuständigkeiten in den Bundesländern.“

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP), Sektion Beratung Information und Schulung, nimmt zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) Stellung. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Themen Pflegeberatung und Pflegebegleitung. Die DGP begrüßt die Digitalisierung von Informationsangeboten, sieht aber die Gefahr, dass standardisierte digitale Beratung (z.B. durch Chatbots) den individuellen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht ausreichend abdeckt. Besonders kritisch wird die Einführung des neuen Begriffs 'Pflegebegleitung' gesehen, der den etablierten Begriff 'Pflegeberatung' ersetzt. Dies könnte zu Verwirrung führen und bestehende Beratungsstrukturen schwächen. Die DGP betont, dass Pflegebegleitung anspruchsvolle Aufgaben umfasst, die eine pflegefachliche Grundqualifikation erfordern. Die geplante Finanzierung und Angebotsstruktur werden als kompliziert und unsicher bewertet, insbesondere da unklar bleibt, wer die Pflegebegleitung letztlich durchführt und ob ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Die Fristen für die Umsetzung werden als zu ambitioniert eingeschätzt. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Kritik am Begriff 'Pflegebegleitung' und den Folgen für bestehende Strukturen, 2) Die Anforderungen an Qualifikation und Einbindung von Pflegebegleitpersonen, 3) Die Finanzierung und organisatorische Unsicherheiten bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)

„Die finanzielle Stabilisierung des Systems ist notwendig – sie darf jedoch nicht auf dem Rücken der Schwächsten erfolgen. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind eine besonders vulnerable Gruppe, deren Bedarfe in der Pflegeversicherung nach wie vor systematisch unterrepräsentiert sind.“

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) bewertet den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) grundsätzlich als notwendigen Schritt zur finanziellen Stabilisierung des Systems. Sie kritisiert jedoch, dass die geplanten Änderungen insbesondere Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen benachteiligen könnten. Besonders problematisch sieht die DGPPN die geplante Anhebung der Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument, da dies zu einer geringeren Anerkennung von Pflegebedürftigkeit führen und die Fortschritte bei der Berücksichtigung psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen rückgängig machen könnte. Auch die Verlängerung der Wartezeiten für höhere Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege wird als kritisch bewertet, da sie zu höheren Eigenanteilen und einer stärkeren Belastung der Sozialhilfe führt. Die vorgesehene jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge wird zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch als unzureichend angesehen, da die Orientierung an der Kerninflationsrate die tatsächlichen Kostensteigerungen im Pflegebereich nicht abbildet. Die DGPPN fordert eine stärkere Kopplung an die Lohnkostenentwicklung in der Pflege. Zudem wird bemängelt, dass der Entwurf keine spezifischen Regelungen zur Stärkung der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege oder zur Schnittstelle zwischen Pflegeversicherung und psychiatrischer Versorgung enthält. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Anhebung der Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument, 2) Die Verlängerung der Wartezeiten für Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege, 3) Die Dynamisierung der Leistungsbeträge und deren Kopplung an die tatsächlichen Kostenentwicklungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Trotz des richtigen Ziels, die Beitragsdynamik in der Sozialen Pflegeversicherung zu dämpfen, führt die Reform in wesentlichen Teilen zu steigenden Lohnzusatzkosten. Damit werden Wettbewerbsfähigkeit, Investitionsspielräume und Beschäftigungsentwicklung zusätzlich unter Druck gesetzt.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) differenziert. Sie begrüßt die Ansätze zur Weiterentwicklung der Pflege, insbesondere in den Bereichen Prävention, Digitalisierung und Bürokratieabbau, da diese langfristig Effizienzsteigerungen und eine bessere Versorgung ermöglichen können. Kritisch sieht die DIHK jedoch die geplanten Maßnahmen auf der Einnahmenseite, wie die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die zu erheblichen Mehrbelastungen für Arbeitgeber führen und die Arbeitskosten weiter erhöhen. Die DIHK fordert eine stärkere Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln, eine Begrenzung der Lohnzusatzkosten und mehr Anreize für private, kapitalgedeckte Vorsorge. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen steigender Arbeitskosten auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsmarkt, 2) die Bedeutung von Prävention, Digitalisierung und Bürokratieabbau für die Effizienz der Pflege, und 3) die Notwendigkeit investitionsfreundlicher und innovationsfördernder Rahmenbedingungen für die Pflegewirtschaft.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

„Die Krankenhäuser begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfs. Insbesondere die beabsichtigte Stabilisierung der häuslichen Versorgung und die verbesserte sektorenübergreifende Koordination scheinen grundsätzlich geeignet, Entlassverzögerungen, Fehlbelegungen und vermeidbare Aufnahmen in die Krankenhäuser zu reduzieren. Gleichzeitig hängt die tatsächliche Wirksamkeit für den Krankenhausbereich entscheidend davon ab, ob die neuen Instrumente praktisch belastbar, kurzfristig verfügbar und mit verbindlichen Zuständigkeiten hinterlegt werden.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) grundsätzlich positiv, da er auf eine Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung und eine verbesserte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen abzielt. Besonders begrüßt werden die Stärkung der häuslichen Versorgung, die sektorenübergreifende Koordination und die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation. Kritisch sieht die DKG jedoch die geplanten Änderungen im Entlassmanagement, die Aussetzung der Tarifbindung und die Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige. Die DKG fordert, dass neue Instrumente wie die Pflegebegleitung praktisch umsetzbar, kurzfristig verfügbar und mit klaren Zuständigkeiten versehen sein müssen. Außerdem wird betont, dass eine ausreichende Finanzierung und die Sicherung pluraler Trägerstrukturen essenziell sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen der neuen Regelungen auf Krankenhäuser, insbesondere beim Entlassmanagement; 2) die Bedeutung der tariflichen Entlohnung und die negativen Folgen der Aussetzung der Tarifbindung; 3) die gesellschaftlichen und sozialen Konsequenzen der Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutsche Rentenversicherung Bund

„Aus Sicht der DRV Bund sollten die Anwartschaften deshalb nicht reduziert werden, stattdessen sollte eine moderate Anhebung der Werte in Erwägung gezogen werden.“

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), der die soziale Pflegeversicherung (SPV) finanziell stabilisieren und die Versorgung verbessern soll. Besonders kritisch sieht die DRV Bund die geplanten Einsparungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, da dies zu geringeren Rentenanwartschaften und einem erhöhten Risiko von Altersarmut, insbesondere bei Frauen, führen kann. Die Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose und die Aufhebung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern werden als zusätzliche Belastung für Beitragszahlende und Rentner*innen bewertet. Die DRV Bund warnt zudem vor erheblichen Verwaltungsaufwänden durch neue Prüfpflichten bei der Feststellung von Erwerbsminderung und empfiehlt, den Befreiungstatbestand zu streichen oder auf bestehende Nachweise abzustellen. Die geplante Änderung bei Präventionsleistungen könnte zu einer Kostenverlagerung zulasten der Rentenversicherung führen. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1) Die Auswirkungen der Beitragssenkung auf Rentenanwartschaften von Pflegepersonen, 2) die Belastung und Verwaltungsaufwände durch neue Prüfpflichten bei der Erwerbsminderung, 3) die Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose und die Aufhebung der beitragsfreien Mitversicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 Deutsche Stiftung Patientenschutz

„Die geplanten Leistungskürzungen bedeuten eine ungerechtfertigte Mehrbelastung pflegender Angehöriger. Sie tragen eine schwere Leistungsverpflichtung bei gleichzeitig sinkender finanzieller Unterstützung. Somit steigt ihr Risiko von Überlastung, gesundheitlichen Folgeerkrankungen und sozialer Isolation.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch und sieht zahlreiche Verschlechterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie begrüßt zwar die Einführung eines Anspruchs auf Pflegebegleitung, fordert aber, dass dieser Anspruch durch ein wirksames Fallmanagement (individuelle Koordination und Unterstützung der Betroffenen) tatsächlich umgesetzt wird. Besonders kritisiert werden die geplanten Verschärfungen bei der Begutachtung des Pflegegrades, die es insbesondere Menschen mit Demenz erschweren, einen Pflegegrad und damit Leistungen zu erhalten. Auch die Streichung oder Kürzung von Unterstützungsleistungen, wie dem Sozialraumbudget für Pflegegrad 1, wird abgelehnt. Die Stiftung fordert eine echte Dynamisierung (regelmäßige Anpassung) der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung, den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen mit Rechtsanspruch, eine Deckelung der Eigenanteile in der stationären Pflege auf 1.000 Euro monatlich und die Rücknahme der geplanten Kürzungen bei Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Verschärfung der Pflegegrad-Begutachtung und ihre Folgen für Betroffene, 2) Die finanzielle Belastung und fehlende Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige, insbesondere durch Kürzungen und fehlende Dynamisierung, 3) Die Rolle und Unterstützung pflegender Angehöriger, deren Rentenansprüche nicht gekürzt werden dürfen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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🤷‍♀️ Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.

„Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) enthält wichtige und sinnvolle Ansätze zur Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung. Diese Zielrichtung unterstützt die DVSG ausdrücklich. Leider wird weitergehender Regelungsbedarf im PNOG auf noch zu entwickelnde Richtlinien verschoben. Dies schafft Unsicherheit über die künftige Ausgestaltung und Auslegung des Gesetzes.“

Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv in Bezug auf die Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Pflegebegleitung. Allerdings kritisiert sie, dass viele wichtige Regelungen, wie etwa Qualifikationsanforderungen für Pflegebegleiterinnen und Pflegebegleiter, nicht direkt im Gesetz, sondern erst in später zu entwickelnden Richtlinien festgelegt werden sollen. Dies führe zu Unsicherheiten und könne die Qualität der Pflege beeinträchtigen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der geplanten Kürzungen und Einschränkungen beim Entlastungsbudget und bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige, die aus Sicht der DVSG sozial unausgewogen und nicht zielführend sind. 2) Die Notwendigkeit klarer Qualifikationsstandards und einer multiprofessionellen Ausgestaltung der Pflegebegleitung, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. 3) Die Einbindung der Sozialen Arbeit und ihrer Expertise in die Entwicklung von Richtlinien und in die Besetzung von Gremien, um die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen umfassend zu berücksichtigen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
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👎 Deutscher Apothekerverband e. V.

„Die intendierte Entbürokratisierung und Flexibilisierung ist jedoch nur dann systemisch tragfähig, wenn gleichzeitig zentrale präventive Versorgungsbestandteile, insbesondere im Bereich des Infektionsschutzes in der Häuslichkeit, normativ abgesichert werden.“

Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die Einführung eines Entlastungsbudgets im Rahmen der Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), das verschiedene bisher getrennte Leistungsansprüche zusammenführt und flexibler gestaltet. Dies soll die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen vereinfachen und die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen stärken. Der DAV kritisiert jedoch, dass der Infektionsschutz – insbesondere die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Mundschutz – im neuen System nicht ausreichend gesetzlich abgesichert ist. Es besteht die Gefahr, dass präventive Leistungen im Alltag durch andere kurzfristige Bedarfe verdrängt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die strukturelle Bedeutung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für den Infektionsschutz, 2) die Defizite der gesetzlichen Ausgestaltung hinsichtlich verbindlicher Mindeststandards für Hygiene und Infektionsschutz, und 3) der konkrete Regelungsbedarf, insbesondere die Forderung nach einer eigenständigen gesetzlichen Absicherung des Infektionsschutzes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.

„Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit der Gesetzesvorlage an vielen Stellen Anreize zur Übernahme der Pflege von An- und Zugehörigen abgebaut werden.“

Die Stellungnahme des Deutschen Berufsverbands für Altenpflege e.V. (DBVA) zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bewertet die geplanten Gesetzesänderungen überwiegend kritisch. Der Verband begrüßt zwar die Zielsetzung, die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren, kritisiert jedoch, dass zentrale Probleme wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und die unzureichende Stärkung der Einnahmenseite nicht angegangen werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: Erstens die geplante Einführung der Pflegebegleitung (§ 7c), die aus Sicht des DBVA ohne verbindliche Qualitäts- und Qualifikationsstandards sowie angesichts des Fachkräftemangels nicht umsetzbar ist. Zweitens die Verschlechterung der Situation für pflegende Angehörige durch Kürzungen bei Rentenversicherungsbeiträgen und Leistungsansprüchen, was die Bereitschaft zur Übernahme häuslicher Pflege weiter schwächt. Drittens die geplanten Änderungen bei den Pflegegraden und der Umstellung von Pflegegeld auf ein sogenanntes Entlastungsbudget, die faktisch zu einer Leistungskürzung und Mehrbelastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige führen. Der Verband hebt hervor, dass viele der vorgesehenen Maßnahmen die ambulante Versorgung schwächen, Anreize zur Übernahme von Pflegeverantwortung abbauen und die Versorgungssicherheit gefährden. Die Stellungnahme fordert Nachbesserungen, insbesondere bei der Ausgestaltung der Pflegebegleitung, der Sicherstellung von Beratungsleistungen und der finanziellen Absicherung pflegender Angehöriger.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) - Bundesverband e. V.

„Insgesamt bleibt der Entwurf aus Sicht des DBfK an vielen Stellen hinter dem Anspruch einer nachhaltigen Pflegereform zurück. Er enthält richtige Ansätze, verbindet diese mit kurzfristig wirksamen Begrenzungen, Verschiebungen und Sparmaßnahmen. Unterstützende Strukturen wie Pflegebegleitung, digitale Zugänge, Akutversorgung und regionale Unterstützungsangebote werden teilweise spät, befristet oder unzureichend finanziert eingeführt, während kürzende oder belastende Regelungen früher greifen sollen. Daraus entsteht eine Unwucht zulasten der Betroffenen und der beruflich Pflegenden.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), das die Pflegeversicherung reformieren soll. Der DBfK erkennt zwar positive Ansätze wie die Stärkung von Prävention, Rehabilitation, Pflegebegleitung und Digitalisierung, sieht aber zentrale Ziele wie nachhaltige Finanzierung und Entlastung der Pflegebedürftigen nicht erreicht. Besonders problematisch bewertet der Verband die geplanten Einschnitte bei Leistungen, die Aussetzung der Tariftreueregelungen (d.h. die Pflicht zur tariflichen Bezahlung des Pflegepersonals), die Erschwerung des Leistungszugangs und die Verschiebung von Entlastungsmaßnahmen. Der DBfK fordert eine stärkere Einbindung der Pflegewissenschaft und Berufsorganisationen, eine konsequente Ausrichtung an Versorgungssicherheit, Solidarität und Nachhaltigkeit sowie die Rücknahme von Leistungsverschlechterungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die geplante Aussetzung der Tariftreueregelungen und deren Auswirkungen auf Personalbindung und Versorgungsqualität, 2) die Neugestaltung der Pflegebegleitung als pflegefachlich geprägte Leistung und die Gefahr der Verdrängung bewährter Beratungsstrukturen, 3) die geplanten Änderungen beim Begutachtungsinstrument und den Schwellenwerten der Pflegegrade, die aus Sicht des DBfK vorrangig fiskalisch motiviert und nicht fachlich begründet sind.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP)

„Aus Sicht der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen, der Pflegekräfte und der Leistungserbringer ist die Reform in ihrer jetzigen Form daher nicht als große Strukturreform, sondern als Sparprogramm mit erheblichen sozialen und versorgungspolitischen Risiken zu bewerten.“

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) kritisiert den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) scharf. Die Stellungnahme bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme, die aus Sicht des Verbandes eine sachgerechte Beteiligung erschwert. Inhaltlich sieht der DEVAP im Gesetzentwurf eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte und Träger. Besonders hervorgehoben werden folgende Aspekte: 1) Die geplanten Einschränkungen bei der Refinanzierung von Tariflöhnen und die Aussetzung der Tariftreue, was zu Lohndumping und Versorgungsengpässen führen könne. 2) Die Verschiebung von Leistungszuschlägen und die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade, wodurch Eigenanteile steigen und der Zugang zu Leistungen erschwert wird. 3) Die Kürzung von Rentenansprüchen für pflegende Angehörige und die insgesamt einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die als Sparprogramm auf Kosten der Betroffenen bewertet wird. Der Verband fordert stattdessen mutige und nachhaltige Reformen, die die Finanzierung der Pflege sichern, Bürokratie abbauen und die Sektorengrenzen überwinden.

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Datum: 10.06.2026
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👎 Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

„Der vorgelegte Referentenentwurf ist nicht geeignet, die lange bekannten Probleme der sozialen Pflegeversicherung nachhaltig zu lösen. Stattdessen lässt er die Menschen in ihrer Not allein, erhöht massiv die Belastungen und kürzt dringend notwendige Leistungen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesministeriums für Gesundheit scharf. Der DGB bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine sorgfältige Prüfung unmöglich macht. Inhaltlich sieht der DGB im Gesetzentwurf vor allem einseitige Sparmaßnahmen und Leistungskürzungen, die fast ausschließlich zu Lasten der Versicherten, Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen sowie der beruflich und ehrenamtlich Pflegenden gehen. Der Entwurf setze auf kurzfristige Konsolidierung der Pflegeversicherung und vernachlässige die tatsächlichen Bedarfe. Der DGB fordert stattdessen eine solidarische, nachhaltige Finanzierung, bei der alle Erwerbstätigen entsprechend ihres Einkommens einzahlen (Bürgervollversicherung), sowie einen angemessenen Steuerzuschuss des Staates. Besonders kritisch sieht der DGB die geplanten Kürzungen bei den Leistungen für Versicherte, die Reduzierung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige und die Aussetzung der Tariflohnpflicht für Pflegekräfte. Der DGB lehnt die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade, die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und die Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose ab. Positiv bewertet werden die Stärkung von Prävention und Rehabilitation sowie die Verbesserung der kommunalen Pflegestrukturplanung, sofern sie nicht mit Leistungskürzungen einhergehen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die massive Kritik an den einseitigen Leistungskürzungen und Sparmaßnahmen zulasten der Versicherten und Pflegenden, 2) die Forderung nach einer solidarischen Bürgervollversicherung als nachhaltige Lösung, 3) die Ablehnung der Aussetzung der Tariflohnpflicht für Pflegekräfte und die Warnung vor negativen Folgen für die Versorgung und Personalgewinnung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Hauswirtschaftsrat

„Wer die Pflegeversicherung zukunftsfest machen will, muss Prävention durch Hauswirtschaft stärken.“

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat bewertet den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch. Der Entwurf fokussiert sich aus Sicht des Hauswirtschaftsrates zu sehr auf Leistungseinschränkungen und finanzielle Entlastungen der Versicherungssysteme, anstatt präventive Maßnahmen zu stärken. Besonders betont wird die Bedeutung der professionellen hauswirtschaftlichen Versorgung, die nicht durch Ehrenamt oder Nachbarschaftshilfe ersetzt werden kann, da diese nicht über die notwendige Qualifikation verfügen. Die Stellungnahme fordert eine konsequente Stärkung und angemessene Finanzierung hauswirtschaftlicher Leistungen zur Vermeidung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung als Präventionsmaßnahme zu etablieren, um Pflegebedürftigkeit und kostenintensive Heimaufenthalte zu vermeiden; 2) Die Kritik an der Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1, was zu einer Zunahme von Schwarzarbeit führen könnte; 3) Die Ablehnung der Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, da dies vor allem Frauen benachteiligt und das falsche Signal für die Stärkung der häuslichen Pflege setzt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutscher Landkreistag

„Statt einer solchen Entlastung sieht der Gesetzentwurf sogar eine milliardenschwere Mehrbelastung der Hilfe zur Pflege vor. Dies ist nachdrücklich abzulehnen. Die Pflegeversicherung darf nicht auf Kosten der kommunalen Haushalte stabilisiert werden.“

Der Deutsche Landkreistag kritisiert den Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) scharf. Der Verband bemängelt, dass statt einer dringend benötigten Entlastung der Pflegebedürftigen und der kommunalen Hilfe zur Pflege eine erhebliche Mehrbelastung der Kommunen von jährlich etwa 1 Milliarde Euro droht. Besonders abgelehnt wird die geplante zeitliche Streckung der Leistungszuschläge in Pflegeheimen, da diese die finanziellen Belastungen der Kommunen weiter verschärfen würde. Der Landkreistag fordert stattdessen entlastende Maßnahmen, wie die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen und die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenkassen. Positiv bewertet wird die Anpassung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1, 2 und 3, da die Zahl der Pflegebedürftigen stärker als demografisch erwartet gestiegen ist. Kritisch sieht der Verband die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, da dies die Pflege zu Hause schwächt. Die angekündigte Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs wird begrüßt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die finanzielle Mehrbelastung der Kommunen durch die Streckung der Leistungszuschläge, 2) die Notwendigkeit sofortiger Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen und Pflegebedürftigen, 3) die Kritik an der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Prüfung des komplexen Entwurfs erschwert hat.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

„Mit der Ankündigung mehrerer drastischer Leistungskürzungen und Mehrbelastungen kann keine echte Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung als Systemwechsel eingeleitet werden. Wir sind weit entfernt vom dringend benötigten Gesamtkonzept.“

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Paritätischer Gesamtverband) äußert sich kritisch zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Die Stellungnahme bemängelt das Beteiligungsverfahren, insbesondere die zu kurzen Fristen für Rückmeldungen. Zentrale Kritikpunkte sind die geplanten Leistungskürzungen und Mehrbelastungen, die insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige treffen würden. Der Verband fordert stattdessen eine solidarische Pflegevollversicherung, die alle Einkommensarten einbezieht und die Finanzierung auf eine breitere Basis stellt. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit eines alternativen Finanzierungskonzepts, das Kürzungen vermeidet und strukturelle Reformen umsetzt, 2) die Problematik der verdeckten Pflegearmut in der häuslichen Pflege und die geringe Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege) in diesem Bereich, und 3) die Bedeutung der Prävention sowie der Ausbau kommunaler Altenhilfe, um Pflegebedürftigkeit und Folgekosten zu reduzieren. Der Verband fordert zudem eine bessere Absicherung für ambulante Pflegedienste und eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Sozialhilfeleistungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

„Der DPR begrüßt, dass der vorliegende Referentenentwurf wichtige Herausforderungen der pflegerischen Versorgung aufgreift. [...] Aus Sicht des DPR bleibt die Reform jedoch in weiten Teilen bei der Einführung einzelner Maßnahmen stehen. Es fehlt ein übergreifendes Konzept, das die verschiedenen Reformbausteine systematisch miteinander verknüpft und auf ein gemeinsames Ziel ausrichtet.“

Der Deutsche Pflegerat (DPR) nimmt zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) Stellung und begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung, die Pflegeversicherung zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Besonders hervorgehoben werden die Stärkung von Prävention, Rehabilitation, Pflegebegleitung und Digitalisierung sowie neue Unterstützungsangebote in Akutsituationen. Der DPR kritisiert jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die fehlende Einbindung pflegefachlicher Expertise in zentrale Gremien und die mangelnde strukturelle Reform der Finanzierungsgrundlagen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die geplante Anhebung der Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument, die zu einem späteren Zugang zu Leistungen führen würde, (2) die vorgesehene Aussetzung der Tariftreueregelung, die aus Sicht des DPR die Attraktivität des Pflegeberufs gefährdet, und (3) die Notwendigkeit, pflegefachliche Kompetenzen und akademisch qualifizierte Pflegekräfte systematisch in neue Versorgungsstrukturen einzubinden. Der DPR fordert eine stärkere Verzahnung der Reformelemente zu einem integrierten Versorgungskonzept, die Beibehaltung tariflicher Vergütungsstandards, eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung und eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. Fachbegriffe wie "Begutachtungsinstrument" (System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit), "Tariftreueregelung" (Vorgabe, dass Pflegeeinrichtungen nach Tarif bezahlen müssen) und "PeBeM" (Personalbemessungsverfahren) werden ausführlich erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Im Ergebnis wird Finanzierungsverantwortung von der solidarisch finanzierten Sozialversicherung auf die Kommunen verlagert. Diese Kostenverschiebung zulasten der kommunalen Ebene wird ausdrücklich abgelehnt.“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich als wichtigen Schritt, um die Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen. Der Verband begrüßt die Bereitschaft, auch politisch schwierige Fragen wie die Haftung von Angehörigen anzugehen. Kritisch sieht der DStGB jedoch die geplanten Kürzungen und Verschiebungen bei den stationären Leistungen, da dies zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führen würde. Zudem werden fehlende Struktur- und Effizienzreformen bemängelt, insbesondere hinsichtlich Bürokratieabbau und Digitalisierung. Die Rolle der Kommunen wird zwar gestärkt, jedoch warnt der DStGB vor einer einseitigen Verlagerung von Aufgaben ohne entsprechende Steuerungsinstrumente und Ressourcen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte durch Kostenverschiebungen und unzureichende Berücksichtigung von Kostentreibern wie Pflegeausbildung und Investitionskosten. 2. Die Notwendigkeit grundlegender Struktur- und Effizienzreformen, um Bürokratie abzubauen und die Verfahren zu vereinfachen. 3. Die Auswirkungen des Wegfalls des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1, wodurch niedrigschwellige Unterstützungsangebote gefährdet werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Städtetag

„Die vorgesehenen Regelungen führen in wesentlichen Bereichen zu einer Verlagerung finanzieller Risiken von der sozialen Pflegeversicherung auf die Hilfe zur Pflege und damit auf die kommunale Ebene. Statt die von Bund und Ländern gemeinsam formulierten Ziele einer nachhaltigen Stabilisierung der Pflegeversicherung und einer Entlastung der Sozialhilfeträger zu verfolgen, drohen zusätzliche Belastungen der kommunalen Haushalte in erheblichem Umfang.“

Der Deutsche Städtetag äußert sich kritisch zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), das die Pflegeversicherung neu regeln soll. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Änderungen zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führen würden, da Kosten von der sozialen Pflegeversicherung auf die kommunale Hilfe zur Pflege verlagert werden. Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen werden als unzureichend bewertet. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die finanzielle Verlagerung der Risiken und die unzureichende Kompensation für Kommunen, 2) Die Auswirkungen der neuen Budgetsystematik und die Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme, die teilweise als Verschlechterung für die häusliche Pflege gesehen wird, 3) Die Einführung der Pflegebegleitung, die grundsätzlich begrüßt wird, aber nur unter bestimmten Rahmenbedingungen als sinnvoll erachtet wird. Fachbegriffe wie 'Sockel-Spitze-Tausch' (eine Reformoption zur Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige) und 'Dynamisierung' (Anpassung der Leistungen an die Inflation) werden erläutert. Der Städtetag fordert eine grundlegende Überarbeitung der finanzierungsbezogenen Regelungen und eine bessere Abstimmung mit den Kommunen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Gleichzeitig bleibt der Entwurf hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. So fehlen sowohl ein dringend benötigter Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen als auch die Rückzahlung pandemiebedingter Aufwendungen in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro. Damit trägt der Bund nicht in ausreichendem Maße zur nachhaltigen Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung bei.“

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) differenziert. Positiv werden die Ansätze zur Stärkung von Prävention, Rehabilitation und individueller Pflegebegleitung sowie die Förderung von Digitalisierung und Innovationen hervorgehoben. Die Einführung von Budgets (z.B. Sachleistungs-, Entlastungs- und Überbrückungsbudget) wird als Schritt zur Flexibilisierung und Vereinfachung der Leistungen begrüßt. Kritisch sieht der Deutsche Verein jedoch die fehlende nachhaltige Finanzierung, insbesondere das Ausbleiben eines Steuerzuschusses für versicherungsfremde Leistungen und die Nicht-Erstattung pandemiebedingter Kosten durch den Bund. Auch die geplante spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in stationären Einrichtungen, die Kürzung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige sowie der Wegfall der Verhinderungspflege werden als Verschlechterungen bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Finanzierung der Pflegeversicherung und die Rolle des Bundes, 2) Die Umstrukturierung der Leistungsbudgets und deren Auswirkungen auf pflegebedürftige Menschen und Angehörige, 3) Die Stärkung von Prävention, Rehabilitation und individueller Pflegebegleitung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 DVLAB e.V. und DBVA e.V.

„Insgesamt werden die pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Versorgung und deren Pflegepersonen durch die geplante Neuregelung deutlich schlechter gestellt. Dies läuft der eigentlichen Intention zuwider, die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu stärken.“

Die gemeinsame Stellungnahme des DVLAB e.V. und des DBVA e.V. zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bewertet die geplanten Reformen der sozialen Pflegeversicherung überwiegend kritisch. Die Verbände begrüßen zwar einzelne Aspekte wie die Einführung eines Pflege-Cockpits und die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeitsprognose, kritisieren jedoch zahlreiche Regelungen als nicht praxistauglich oder sogar kontraproduktiv. Besonders bemängelt werden die zu kurzen Fristen für die Stellungnahme, die unzureichende Berücksichtigung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, die Schwächung der ambulanten Versorgung und die Erschwernisse für pflegende Angehörige. Die Stellungnahme hebt ausführlich hervor: (1) die unrealistischen Umsetzungsfristen und den Aufbau neuer Parallelstrukturen in der Pflegeberatung, (2) die Verschlechterung der Situation für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durch Kürzungen und Umstrukturierungen bei Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege, sowie (3) die Risiken durch die Deckelung der Pflegesatzsteigerungen und die Aussetzung der Tariftreueregelungen, was zu Personalabbau und schlechteren Arbeitsbedingungen führen könnte. Fachbegriffe wie "Verhinderungspflege" (eine Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson), "Pflegegrade" (Einstufung des Pflegebedarfs) und "Sachleistungsbudget" (Geldbetrag für professionelle Pflegeleistungen) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Engel vonne Ruhr – Ambulante Pflege GmbH

„Wer Tariflöhne predigt und sie gleichzeitig für vier Jahre nicht refinanziert, handelt widersprüchlich. Wer Pflegeberatung streicht, bevor der Ersatz funktioniert, handelt fahrlässig. Wer Spezialisierung lobt, aber strukturell blind vergütet, handelt unehrlich. Der PNOG tut alle drei Dinge. Das muss im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden.“

Die Stellungnahme von Christian Westermann, Geschäftsführer der Engel vonne Ruhr – Ambulante Pflege GmbH und Vorstandsvorsitzender der BAG spezialisierter Leistungserbringer Wunde e. V., befasst sich mit dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der Entwurf wird kritisch bewertet, da zentrale Refinanzierungsmechanismen für tarifliche Löhne in der Pflege für vier Jahre ausgesetzt werden sollen (§ 72 Abs. 3g SGB XI). Dies bedeutet, dass Pflegedienste, die Tariflöhne zahlen, diese nicht mehr vollständig refinanziert bekommen und somit wirtschaftlich unter Druck geraten. Weiterhin wird die geplante Abschaffung des Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI als riskant angesehen, da dadurch eine wichtige Schnittstelle zwischen Pflegegeldempfängern und professioneller Pflege entfällt, ohne dass der Ersatz durch die Pflegebegleitung ausreichend geregelt ist. Zudem kritisiert die Stellungnahme, dass innovative Versorgungskonzepte und Pay-for-Performance-Modelle bislang nicht in die Gesetzgebung eingeflossen sind, obwohl sie nachweislich zu besserer Versorgung und Kosteneinsparungen führen könnten. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1. Die Aussetzung der Tarifbindung und deren Folgen für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Pflege. 2. Die Risiken und Umsetzungsprobleme beim Übergang vom Beratungsbesuch zur Pflegebegleitung. 3. Die fehlende Berücksichtigung innovativer und spezialisierter Versorgungsmodelle, die bereits erprobt wurden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (FINSOZ e.V.)

„FINSOZ e.V. begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als wichtigen und notwendigen Schritt zur Stabilisierung und Modernisierung der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Gleichzeitig sehen wir an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf, um die gesetzten Ziele tatsächlich erreichen zu können.“

Der Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (FINSOZ e.V.) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Pflegeversicherung in Deutschland. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Interoperabilität (also die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, miteinander zu kommunizieren) und Schnittstellenoffenheit als Grundvoraussetzungen für digitale Ökosysteme in der Pflege gesetzlich zu verankern. FINSOZ fordert zudem eine einheitliche, zentrale Umsetzung des Pflege-Cockpits, um technische Fragmentierung zu vermeiden, und hebt hervor, dass nachhaltige Finanzierungsmodelle für digitale Innovationen erforderlich sind. Der Verband kritisiert die pauschale Deckelung der Fördermittel für Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen als zu niedrig und fordert, auch laufende Kosten wie Softwarelizenzen und Personalqualifizierung förderfähig zu machen. Außerdem wird eine stärkere Beteiligung von Softwareherstellern und Anwenderverbänden an der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen gefordert. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) Interoperabilität und zentrale Umsetzung des Pflege-Cockpits, (2) Ausgestaltung und Höhe der Digitalisierungsförderung, einschließlich der Berücksichtigung laufender Kosten, und (3) die methodische Einbindung digitaler Systeme in die Personalbemessung und pflegeverbessernde Maßnahmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 GKV-Spitzenverband

„In diesem Sinne lässt der vorliegende Referentenentwurf eine Ausgewogenheit der Lastenverteilung deutlich vermissen, da Bund und Länder weiterhin nicht zur Übernahme ihrer originären finanziellen Verantwortungen verpflichtet werden. Damit wird das Ziel, eine langfristig nachhaltige und faire Finanzierung in der SPV zu etablieren, verfehlt.“

Der GKV-Spitzenverband bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) differenziert. Er begrüßt die Zielsetzungen, die finanzielle Stabilität der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu sichern, die Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln und Prävention sowie Digitalisierung zu stärken. Kritisch sieht der Verband jedoch die unausgewogene Lastenverteilung, da Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht ausreichend nachkommen und die Belastungen vor allem auf Pflegebedürftige und Beitragszahlende abgewälzt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Finanzierung der SPV, die trotz Beitragserhöhungen weiterhin defizitär ist und durch fehlende Bundesmittel sowie steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen verschärft wird. 2) Die geplante Umstellung auf Leistungsbudgets (Sachleistungs-, Entlastungs-, Überbrückungs- und Sozialraumbudget), die zwar Bürokratie abbauen und Flexibilität schaffen sollen, aber aus Sicht des Verbandes nicht kostenneutral sind und neue Komplexitäten sowie Missbrauchsrisiken bergen. 3) Die Stärkung der Digitalisierung und Prävention, die grundsätzlich begrüßt wird, wobei der Verband eine angemessene Förderung und klare Verantwortlichkeiten fordert. Ausführlich thematisiert werden die fehlende Entlastung der Pflegebedürftigen, die Reduzierung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger und die Notwendigkeit einer nachhaltigen, gesamtgesellschaftlich getragenen Finanzierung. Der Verband fordert, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln und nicht aus Beiträgen finanziert werden. Auch die geplante Dynamisierung der Leistungsbeträge wird kritisch gesehen, da ein Inflationsausgleich für vergangene Jahre ausbleibt und somit eine dauerhafte Entwertung der Pflegeleistungen droht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

„Die vorgesehene verpflichtende Berücksichtigung von Hinweisen der Kranken- und Pflegekassen bei ärztlichen Untersuchungen birgt die Gefahr einer Einflussnahme auf die ärztliche Entscheidungsfindung und damit auf die Therapiefreiheit.“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung Stellung und konzentriert sich auf die Auswirkungen für die hausärztliche Versorgung. Der Verband begrüßt die Digitalisierungsoffensive und die Einführung neuer Präventions- und Früherkennungsleistungen ab 60 Jahren, fordert jedoch eine klare Zuweisung dieser Leistungen an Hausärztinnen und Hausärzte, um parallele Strukturen zu vermeiden. Kritisch wird die vorgesehene verpflichtende Berücksichtigung von Hinweisen der Kranken- und Pflegekassen bei ärztlichen Untersuchungen gesehen, da dies die ärztliche Therapiefreiheit gefährden könnte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Rolle und Abgrenzung der Pflegebegleitung gegenüber der hausärztlichen Versorgung, 2) Die Einbindung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes in Gremien zur Digitalisierung und Innovation, 3) Die Nutzung und Begrenzung von Datennutzungsbefugnissen der Kranken- und Pflegekassen im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen.

Tendenz: überwiegend zustimmend

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 IKK e.V.

„Die Kombination aus unzureichender Finanzierungsstrategie, erheblich ausgeweiteten Aufgaben der Pflegekassen, komplexen Leistungsänderungen und bestehenden Umsetzungsrisiken führt zu erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit und Realisierbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen.“

Die Stellungnahme des IKK e.V. zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisiert die geplante Reform der Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland als unausgewogen und nicht nachhaltig. Der Entwurf sieht Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung und zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen vor, wie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Einbeziehung bisher beitragsfreier Gruppen und eine jährliche Beitragsanpassung an die Inflation. Die IKK e.V. bemängelt jedoch, dass die Hauptlast der Finanzierung weiterhin bei den Pflegebedürftigen, Beitragszahlenden und pflegenden Angehörigen liegt, während Bund und Länder ihrer Finanzverantwortung nicht nachkommen. Besonders kritisch werden die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige und die Streichung des Angehörigenentlastungsgesetzes gesehen. Zudem werden die Einführung neuer Aufgaben wie die Pflegebegleitung und die Digitalisierung als mit erheblichen Umsetzungs- und Personalrisiken behaftet bewertet. Die Stellungnahme hebt außerdem hervor, dass die geplanten Änderungen zu SGB XI und SGB V (z.B. neue Pflegebegleitung, optionale kommunale Pflegestrukturplanung, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, erweiterte Früherkennungsuntersuchungen) entweder nicht ausreichend evidenzbasiert oder finanziell problematisch seien. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die unausgewogene Finanzierungsverantwortung und die Belastung der Beitragszahler, 2) die Umsetzungsrisiken aufgrund fehlender Personalressourcen, und 3) die Kritik an der Ausgestaltung und Evidenzbasis neuer Leistungen wie der erweiterten Früherkennungsuntersuchung ab 60 Jahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)

„Der Entwurf ist keine Reform, sondern ein Kürzungs- und Stabilisierungsprogramm. Die Lasten werden überwiegend auf die Menschen verschoben, die Pflege brauchen und Nahstehende, die diese leisten.“

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) kritisiert den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz scharf. Die ISL bemängelt insbesondere die extrem kurze Frist für die Stellungnahme und die mangelnde Beteiligung von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen. Der Gesetzentwurf wird als Kürzungs- und Stabilisierungsprogramm eingeordnet, das vor allem zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen geht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Verschärfung des Zugangs zu Pflegeleistungen durch höhere Schwellenwerte und strengere Prognosemaßstäbe, was zu einer deutlichen Reduzierung der Anspruchsberechtigten führt; 2) Der Wegfall und die Kürzung von Leistungen wie der eigenständigen Verhinderungspflege, dem Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 und den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige; 3) Das vollständige Fehlen und die mangelnde Stärkung von persönlicher Assistenz und dem Arbeitgebermodell, die für ein selbstbestimmtes Leben zentral sind. Die ISL fordert u.a. die Rücknahme der Schwellenanhebung, den Erhalt niedrigschwelliger Leistungen, die Stärkung der unabhängigen Beratung und eine echte, verbindliche Beteiligung der Selbstvertretung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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👎 Kassenärztliche Bundesvereinigung

„Die gesamte Finanzlast der Reformen wird den Akteuren des Gesundheits- und Pflegewesens, den Beitragszahlerinnen und -zahlern, den Patientinnen und Patienten und den Pflegebedürftigen aufgebürdet.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich differenziert. Sie begrüßt die Notwendigkeit von Reformen zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme, kritisiert jedoch, dass die Bundesregierung sich finanziell zu wenig an der Finanzierung der Pflege- und Krankenversicherung beteiligt. Besonders hervorgehoben wird, dass die finanziellen Belastungen der Reformen fast ausschließlich auf die Beitragszahler, Patienten und Pflegebedürftigen abgewälzt werden, während gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht ausreichend vom Staat übernommen werden. Die KBV begrüßt die Förderung von Innovation und Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, kritisiert jedoch das Fehlen vergleichbarer staatlicher Unterstützung für den ambulanten Bereich, insbesondere für Arztpraxen und die Versorgungsplattform 116117 (eine zentrale Anlaufstelle für medizinische Notfälle). Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung einer besseren Vernetzung zwischen Pflegebegleitung und hausärztlicher Versorgung hervor, um eine Fragmentierung der Versorgung zu vermeiden. Schließlich wird das Beteiligungsverfahren kritisiert, da den betroffenen Verbänden nur eine sehr kurze Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Besonders ausführlich thematisierte Aspekte: 1. Die unzureichende finanzielle Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und die Belastung der Sozialversicherungssysteme. 2. Die Förderung der Digitalisierung im Pflegebereich und das Fehlen entsprechender Mittel für den ambulanten Sektor. 3. Die Bedeutung einer besseren Vernetzung zwischen Pflegebegleitung und ärztlicher Versorgung sowie die Kritik am Beteiligungsverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Kindernetzwerk e.V.

„Das Kindernetzwerk sieht erhebliche Risiken, dass die Belange von Kindern und ihren Familien im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden.“

Das Kindernetzwerk e.V., ein Dachverband für die Selbsthilfe von Familien mit chronisch kranken und behinderten Kindern, bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders problematisch werden die geplanten Anpassungen bei Prävention, Begutachtungsinstrumenten und Rentenversicherungsbeiträgen gesehen. Das Kindernetzwerk fordert unter anderem Ausnahmen für Kinder bei präventionsorientierten Regelungen, eine kindgerechte Begutachtung des Pflegebedarfs, den Erhalt der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Eltern und eine gesetzliche Folgenabschätzung für Kinder und Familien. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die unzureichende Berücksichtigung der spezifischen Pflegebedarfe von Kindern und Jugendlichen, 2) die geplanten Änderungen bei der Begutachtung und den Zugangsvoraussetzungen zu Pflegeleistungen, die zu Nachteilen für Kinder führen könnten, und 3) die Kritik an der sehr kurzen Frist zur Stellungnahme, die eine fundierte Prüfung verhindert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)

„Das Kuratorium Deutsche Altershilfe begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes wesentliche und lange überfällige Reformen enthält, die den Bedarf Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger sachgerecht und effizient beantworten können, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf insbesondere bei der sektorenübergreifenden Ausgestaltung, der Finanzierung und der Stärkung regionaler Unterstützungsstrukturen.“

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) bewertet den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) grundsätzlich positiv, hebt aber zahlreiche Verbesserungsbedarfe hervor. Das KDA begrüßt die geplanten Reformen, insbesondere im Bereich der häuslichen Versorgung, wie die Einführung einer pflegefachlichen Begleitung (statt nur Beratung), die Vereinfachung des Leistungsrechts durch Budgets und die Stärkung kommunaler Strukturen. Kritisch sieht das KDA jedoch, dass die öffentliche Debatte zu sehr auf Einsparungen fokussiert ist und wichtige Aspekte wie Prävention, soziale Gerechtigkeit und sektorenübergreifende Versorgung zu kurz kommen. Es fordert eine breitere Finanzierungsarchitektur, die auch die gesetzliche Krankenversicherung und die Hilfe zur Pflege einbezieht. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Einführung und Ausgestaltung der pflegefachlichen Begleitung als zentrales Element zur Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen; 2) Die Vereinfachung des Leistungsrechts durch Budgets, wobei das KDA vor einer Einschränkung von Wahlmöglichkeiten warnt und eine stärkere sozialräumliche Ausrichtung fordert; 3) Die Notwendigkeit einer sektorenübergreifenden, datenbasierten und partizipativen kommunalen Pflegestrukturplanung, die regionale Unterschiede und Personalverfügbarkeit besser berücksichtigt. Das KDA kritisiert zudem die geplante Finanzierung der Kurzzeitpflege aus dem Überbrückungsbudget und fordert eine stärkere Integration von Prävention, Rehabilitation und Innovation in die Versorgungsstrukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Medicproof GmbH

„Wir begrüßen ausdrücklich die Rückkehr zu den wissenschaftlich erarbeiteten Schwellenwerten und Modulscores des Beirats aus dem Jahr 2013 und die Stärkung der Prävention in der Pflegebegutachtung, damit die Unterstützung auf diejenigen fokussiert wird, die sie wirklich benötigen.“

Die Medicproof GmbH bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv und unterstützt die Zielsetzung, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren, das Leistungsrecht zu vereinfachen und die Prävention zu stärken. Besonders hervorgehoben werden die Rückkehr zu wissenschaftlich fundierten Schwellenwerten und Modulscores für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit, die Entlastung der Gutachterinnen und Gutachter von unnötigem Dokumentationsaufwand sowie die Stärkung der Prävention in der Pflegebegutachtung. Kritisch sieht Medicproof die geplante Evidenzkontrolle vor der Begutachtung, da sie als bürokratisch und wenig zielführend eingeschätzt wird. Stattdessen wird ein Leserecht für Gutachter auf die elektronische Patientenakte (ePa) gefordert. Ausführlich thematisiert werden zudem die technische und zeitliche Umsetzbarkeit der neuen Richtlinien, die Einbindung von Medicproof in den wissenschaftlichen Beirat sowie die Bestandsschutzregelungen und deren Vorteile für Versicherte und das System.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Medizinischer Dienst Bund

„Der Medizinische Dienst Bund unterstützt ausdrücklich den Ansatz, die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, des Begutachtungsinstruments und der Zugangskriterien zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung künftig auf eine dauerhafte wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Gleichzeitig ist aus Sicht des Medizinischen Dienstes Bund eine klare Trennung zwischen wissenschaftlicher Weiterentwicklung des Leistungszugangs und der politischen Verantwortung für die Finanzierung der Pflegeversicherung erforderlich.“

Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) überwiegend positiv und begrüßt insbesondere die stärkere Ausrichtung der Pflegeversicherung auf Prävention (Vorbeugung von Pflegebedürftigkeit), Rehabilitation (Wiederherstellung von Fähigkeiten) und Digitalisierung. Besonders hervorgehoben werden die geplante Einführung einer Pflegebegleitung, die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Anpassung des Begutachtungsinstruments. Der MD Bund betont die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen wissenschaftlicher Beratung und politischer Verantwortung für die Finanzierung. Kritisch sieht der MD Bund die geplanten Änderungen zur Prognose der Dauerhaftigkeit von Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI), da diese in der Praxis schwer umsetzbar seien. Die Stellungnahme fordert zudem eine stärkere Einbindung von Betroffenen und Angehörigen in die Gremien, eine wissenschaftliche Begleitung der Reformen und eine Anpassung der Fristen für die Umsetzung neuer Bewertungssystematiken. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Einführung und Ausgestaltung der Pflegebegleitung als neues Beratungs- und Unterstützungsangebot, (2) die Anpassung der Bewertungssystematik und Schwellenwerte im Begutachtungsinstrument, und (3) die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Langzeitpflege, einschließlich Vorschlägen zur Entbürokratisierung und Harmonisierung von Prüfverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk)

„Solange wissenschaftliche Standards und ethisch-gesellschaftlicher Konsens keine eindeutig definierbaren Anforderungen an das individuelle Gesundheitsverhalten erlauben, sollten diese keine rechtliche Verankerung erfahren.“

Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM-Netzwerk) nimmt Stellung zum Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das die Pflegeversicherung reformieren und ihre Finanzlage stabilisieren soll. Das Netzwerk begrüßt Maßnahmen zur Verbesserung des Informationszugangs, zur Digitalisierung und zur Anpassung der Leistungen, sieht aber kritische Punkte. Besonders kritisch bewertet wird die geplante Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur gesundheitsbewussten Lebensführung, da hierfür keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt und individuelle Einflussmöglichkeiten begrenzt sind. Weiterhin werden die unklaren methodischen Anforderungen an wissenschaftliche Expertisen und Evaluationen bemängelt. Das EbM-Netzwerk fordert transparente, unabhängige und wissenschaftlich fundierte Vergabeverfahren für Forschungsaufträge. Zudem wird die stärkere Rolle der Kostenträger (z.B. Spitzenverband Bund der Pflegekassen) kritisch gesehen, da dies Interessenkonflikte begünstigen könnte. Die geplante Aussetzung der Tarifbindung für Pflegekräfte und die Kürzung der Rentenbeiträge für informell Pflegende werden als Risiken für die Versorgungskapazität und die familiäre Pflege betrachtet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Evidenz für eine Mitwirkungspflicht der Versicherten an Prävention und Rehabilitation, 2) die Anforderungen an wissenschaftliche Evaluationen und deren Unabhängigkeit, 3) die Auswirkungen der geplanten finanziellen und strukturellen Änderungen auf die Versorgung und die Rolle der Kostenträger.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

„Das PNOG beantwortet das strukturelle Finanzierungsdefizit im Wesentlichen durch Ausgabenreduktion — und belastet damit überproportional Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegefachpersonen. Es fehlt eine nachhaltige Antwort auf die absehbare Zunahme des Pflegebedarfs durch die geburtenstarken Jahrgänge.“

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) als unzureichend, da er keine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung darstellt. Zwar werden Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Pflegebegleitung und Digitalisierung begrüßt, jedoch fehlen verbindliche pflegefachliche Mindeststandards und eine angemessene Einbindung der Pflegefachpersonen in Entscheidungsprozesse. Kritisiert werden insbesondere die Aussetzung der Tariftreuepflicht (also die Verpflichtung, Pflegekräfte nach Tarif zu bezahlen), die Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung in Pflegegrade ohne unabhängige wissenschaftliche Folgenabschätzung sowie die Möglichkeit, unbesetzte Personalstellen durch digitale Systeme zu ersetzen. Die Pflegekammer fordert eine nachhaltige und solidarische Finanzierungsreform, eine konsequente Stärkung der professionellen Pflege und die gesetzliche Verankerung pflegefachlicher Standards. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf Personal und Versorgungsqualität, 2) die fehlende Einbindung der Pflege in berufsrechtliche und versorgungsrelevante Entscheidungen, und 3) die finanziellen und sozialen Belastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Pharma Deutschland e.V.

„Ohne eine gesetzliche intendierte Umsetzungsfrist bleibt der Innovationsfonds ein System, das zwar wertvolle Impulse setzt, deren nachhaltige Wirkung im realen Versorgungsalltag aber oft blockiert.“

Pharma Deutschland e.V., der größte Verband der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie in Deutschland, begrüßt grundsätzlich das Ziel des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), die Finanzierung und Versorgung in der Pflege zu sichern. Die Stellungnahme hebt zwei zentrale Aspekte hervor: Erstens fordert der Verband, die ambulante parenterale antiinfektive Therapie (APAT) – also die Verabreichung von Antibiotika über die Vene außerhalb des Krankenhauses – in den Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege aufzunehmen. Derzeit ist diese Therapieform für viele pflegebedürftige Menschen nicht zugänglich, was zu unnötigen Krankenhausaufenthalten und Versorgungslücken führt. Zweitens kritisiert Pharma Deutschland die Verzögerungen bei der Überführung erfolgreicher, durch den Innovationsfonds geförderter Versorgungsprojekte in die Regelversorgung. Der Verband schlägt eine gesetzliche Frist von 24 Monaten für die Umsetzung positiver Empfehlungen vor. Besonders ausführlich behandelt werden die Notwendigkeit der APAT-Einbindung in die häusliche Pflege, die Vorteile dieser Therapieform für Patientensicherheit und Kostenersparnis sowie die Problematik der „Überführungslücke“ bei Innovationsprojekten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Sozialverband VdK Deutschland e. V.

„Insgesamt bleibt der Entwurf damit mindestens widersprüchlich. Er benennt richtige Ziele, schwächt aber an zentralen Stellen den Leistungszugang und die Leistungsansprüche. Er spricht von Prävention und Rehabilitation, erschwert aber frühe Zugänge. Er will häusliche Pflege stärken, belastet aber gerade Pflegebedürftige und pflegende Angehörige stärker.“

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit an, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und die pflegerische Versorgung an den steigenden Bedarf anzupassen. Positiv hervorgehoben werden Ansätze wie die Einführung eines digitalen Pflege-Cockpits, die Pflegebegleitung zur Unterstützung in der häuslichen Pflege und die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation. Allerdings kritisiert der VdK, dass viele der Maßnahmen zu einer faktischen Leistungskürzung führen und die Belastung insbesondere für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erhöht wird. Besonders abgelehnt werden die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade (dadurch erschwerter Zugang zu Leistungen), die Kürzung der rentenrechtlichen Absicherung für pflegende Angehörige und die Umstellung auf Budgets, die bestehende Leistungen zusammenfassen, aber den Zugang erschweren und Leistungen kürzen. Der VdK fordert eine solidarische, dauerhaft tragfähige Finanzierungsreform, eine verbindliche kommunale Daseinsvorsorge und die Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungsprozesse. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade und deren Auswirkungen auf den Zugang zu Leistungen, 2) Die Kürzung der rentenrechtlichen Absicherung für pflegende Angehörige, 3) Die Umstellung auf Budgets und die damit verbundenen Leistungskürzungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)

„Der SVDGV begrüßt die Einführung des Pflege-Cockpits nach § 7a ausdrücklich. Ein einheitlicher digitaler Zugang zu Leistungsinformationen, Antragsmöglichkeiten und Versorgungsangeboten ist ein überfälliger Schritt, der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Navigation im komplexen Pflegesystem erheblich erleichtern kann.“

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) nimmt zum Entwurf des Pflege­neuordnungsgesetzes (PNOG) Stellung und begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung der Pflegeversicherung. Der Verband fordert, dass das geplante digitale Pflege-Cockpit nicht nur von den Pflegekassen, sondern auch von externen, zertifizierten Anbietern angeboten werden darf, um Wahlfreiheit und Innovation zu sichern. Weiterhin sollen digitale Pflegeanwendungen (DiPA) als eigenständige Leistungskategorie sichtbarer gemacht und in Beratung, Begutachtung und Versorgung systematisch einbezogen werden. Der SVDGV spricht sich für eine dauerhafte, auch vollständig digitale Pflegebegleitung aus und fordert einen klaren Rechtsanspruch darauf. Die Förderung digitaler Pflegekompetenz soll als individueller Anspruch ausgestaltet werden. Im Bereich der stationären Pflege sollen Transformationsstellenanteile zur Finanzierung digitaler Systeme deutlich ausgeweitet und die Hersteller an der Katalogerstellung beteiligt werden. Die digitale Begutachtung soll ermöglicht und DiPA explizit als Empfehlung im Pflegegutachten aufgenommen werden. Zudem fordert der Verband eine Ausweitung des DiPA-Anspruchs auf teilstationäre Pflege und eine Vergütung pro Anwendung statt eines Gesamtbudgets. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Öffnung und technische Ausgestaltung des Pflege-Cockpits für externe Anbieter, 2) Die Integration und Sichtbarkeit digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) in allen relevanten Prozessen, 3) Die Ausweitung und sachgerechte Finanzierung von Transformationsstellenanteilen für digitale Innovationen in stationären Einrichtungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Unparteiische Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

„Die unparteiischen Mitglieder des G-BA befürworten das Ziel des Gesetzentwurfs, durch eine stärkere präventive und rehabilitative Ausrichtung der Kranken- und Pflegeversicherung dem demografisch bedingten Anstieg von Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und damit mittel- und langfristig zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung beizutragen. Bei der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen und deren Zusammenspiel ergeben sich jedoch Unklarheiten und potenzielle Friktionen.“

Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrüßen grundsätzlich das Ziel des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), die Pflegeversicherung stärker auf Prävention und Rehabilitation auszurichten, um dem demografisch bedingten Anstieg der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Sie weisen jedoch auf Unklarheiten und mögliche Konflikte bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelungen hin, insbesondere im Zusammenspiel zwischen den Aufgaben des G-BA und den Kompetenzen des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen. Kritisch wird die sehr kurze Umsetzungsfrist für die neuen Aufgaben des G-BA gesehen, da die regulären Verfahren zur Methodenbewertung deutlich länger dauern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Abgrenzung und Verzahnung der neuen Aufgaben zwischen G-BA und Pflegekassen, 2) Die inhaltliche und prozedurale Ausgestaltung der neuen Gesundheitsuntersuchungen für Menschen ab 60 Jahren, einschließlich der Frage, wie Risiken und Präventionsmaßnahmen definiert und umgesetzt werden sollen, 3) Die zu kurze Frist für die Umsetzung der neuen Richtlinien durch den G-BA. Insgesamt wird die Zielrichtung des Gesetzes begrüßt, aber es werden zahlreiche offene Fragen und Umsetzungsprobleme benannt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Ersatzkassen (vdek)

„Die Akzeptanz dieser Reform wird wesentlich davon abhängen, wie ausgewogen die Belastungen insgesamt verteilt sind. Hier besteht noch wesentlicher Nachbesserungsbedarf. Von einer gerechten Verteilung der Verantwortung zwischen Staat, Beitragszahlenden der SPV, der privaten Pflegeversicherung und Pflegebedürftigen kann derzeit noch nicht die Rede sein.“

Die Stellungnahme des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) bewertet die geplante Reform der Pflegeversicherung als grundsätzlich notwendige Kurskorrektur, kritisiert jedoch die unausgewogene Verteilung der finanziellen Lasten. Besonders hervorgehoben werden die stärkere präventive Ausrichtung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die Anpassung der Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades und die Einführung neuer digitaler Instrumente wie das Pflege-Cockpit. Der vdek begrüßt die Fokussierung auf Prävention und individuelle Bedarfe, warnt aber vor unrealistischen Umsetzungsfristen und einem erhöhten Personalbedarf, der kaum gedeckt werden kann. Die Finanzierung der Reform wird als nicht nachhaltig kritisiert, insbesondere weil der Staat sich seiner finanziellen Verantwortung entzieht, etwa bei der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder der Rückzahlung pandemiebedingter Ausgaben. Die geplanten Maßnahmen wie die Dynamisierung der Leistungsbeträge und die Digitalisierung werden begrüßt, jedoch werden die Belastungen für Beitragszahlende und Pflegebedürftige als zu hoch bewertet. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die unzureichende finanzielle Beteiligung des Staates und die daraus resultierende Mehrbelastung für Beitragszahler:innen, (2) die Herausforderungen bei der Umsetzung neuer Beratungs- und Präventionsstrukturen, insbesondere durch Personalengpässe und kurze Fristen, sowie (3) die Forderung nach einem Solidarausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

„Der Gesetzentwurf kann somit nur kurzfristig die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen schließen. Die im Entwurf verankerte regelmäßige Dynamisierung der Leistungen im Umlagesystem ab 2028 wird mit Blick auf das ungelöste Problem des strukturellen Defizits nicht finanzierbar sein.“

Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisiert, dass der Gesetzentwurf lediglich kurzfristig das strukturelle Defizit der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) adressiert, ohne eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung sicherzustellen. Der PKV-Verband bemängelt, dass notwendige Strukturreformen erneut durch Beitragserhöhungen und Verschiebung von Rückzahlungen aufgeschoben werden, was insbesondere die junge Generation belastet. Der geforderte Paradigmenwechsel hin zu einer kapitalgedeckten Pflegevorsorge, etwa durch private Pflegezusatzversicherungen, bleibt aus. Der Verband fordert steuerliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen und eine Stärkung betrieblicher Pflegevorsorge. Positiv bewertet werden die Rückführung der Pflegegrad-Schwellenwerte auf wissenschaftliche Empfehlungen und die stärkere Ausrichtung auf Prävention. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Finanzierung und das strukturelle Defizit der SPV, 2) Die Notwendigkeit einer kapitalgedeckten, generationengerechten Pflegevorsorge, 3) Die Kritik an Beitragserhöhungen und Verschiebung von Rückzahlungen sowie die Auswirkungen auf junge Beitragszahler.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)

„Wer die Finanzierung stabilisieren will, darf nicht die Versorgung destabilisieren.“

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Der VDAB erkennt zwar die Notwendigkeit einer finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung an und begrüßt einzelne Maßnahmen wie die Förderung von Digitalisierung und Innovation, sieht jedoch gravierende Probleme im Entwurf. Besonders kritisiert werden die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung (also die Pflicht, Pflegekräfte nach Tarif zu bezahlen), die Deckelung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate (was bedeutet, dass Gehaltssteigerungen für Pflegekräfte nur noch in sehr begrenztem Umfang refinanziert werden), sowie Leistungskürzungen und die Verschärfung der Begutachtungssystematik (also strengere Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade). Diese Maßnahmen führen laut VDAB zu einer Überwälzung der finanziellen Lasten auf Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Leistungserbringer, während versprochene Verbesserungen oft unter Finanzierungsvorbehalt stehen oder erst in ferner Zukunft greifen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Aussetzung der Tariftreueregelung und deren massive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Existenz vieler Pflegeeinrichtungen, 2) Die Anpassung der Begutachtungssystematik als Sparinstrument und deren Folgen für Pflegebedürftige und Einrichtungen, 3) Die unzureichende Beteiligung der Praxis und die viel zu kurze Frist für die Stellungnahme. Der VDAB fordert eine ausgewogenere Lastenverteilung, die Sicherstellung der Refinanzierung aller durch das Gesetz verursachten Mehrkosten und eine stärkere Einbindung der Leistungserbringer in die Gesetzgebung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband Diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V.

„Das politisch intendierte Ziel einer höheren Tarifbindung wird durch die geplanten Regelungen in § 72 Abs. 3g SGB XI nicht nur nicht erreicht, sondern aktiv untergraben.“

Der Verband Diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), insbesondere zu den geplanten Änderungen bei der Tariftreuepflicht und der Deckelung der Refinanzierung von Tariflöhnen in der Pflegeversicherung. Die Tariftreuepflicht verpflichtet Pflegeeinrichtungen, Tarifverträge oder vergleichbare Regelungen anzuwenden bzw. marktübliche Löhne zu zahlen. Ihre geplante Aussetzung wird abgelehnt, da sie im Widerspruch zu politischen und europäischen Zielen zur Stärkung der Tarifbindung steht. Die vorgesehene Deckelung der Refinanzierung von Tariflöhnen auf die jährliche Grundlohnsummensteigerung wird als existenzgefährdend für gemeinnützige und kirchliche Träger bewertet, da diese bereits langfristige Tarifsteigerungen vereinbart haben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Gefahr einer Schwächung der Tarifbindung und Sozialpartnerschaft, 2) die existenzielle Bedrohung tarifgebundener Träger durch die Refinanzierungsdeckelung, und 3) die drohenden Versorgungsengpässe, insbesondere im ländlichen Raum, wenn tarifgebundene Träger aus dem Markt ausscheiden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP)

„Die Pflege braucht keinen symbolischen Einstieg in die Digitalisierung, sondern einen verlässlichen Investitionsrahmen, der Einrichtungen und Dienste tatsächlich in die Lage versetzt, digitale Prozesse im Alltag zu nutzen.“

Der Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Pflege. Besonders begrüßt wird, dass Digitalisierung nicht mehr nur als Verwaltungsmodernisierung, sondern als zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung verstanden wird. Der VdSP hebt die Einführung des Pflege-Cockpits, neue digitale Steuerungsinstrumente und Investitionen in digitale Infrastruktur hervor. Allerdings kritisiert der Verband die geplanten 1,6 Milliarden Euro als unzureichend und fordert einen sogenannten Pflege-Digital-Booster in Höhe von 9 Milliarden Euro, um die digitale Transformation flächendeckend zu ermöglichen. Der VdSP betont die Notwendigkeit interoperabler, offener Standards und fordert, dass technische Spezifikationen und Testverfahren rechtzeitig bereitgestellt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die unzureichende Finanzierung und der Vergleich mit der Krankenhausdigitalisierung, (2) die Bedeutung von Interoperabilität und offenen Standards für sektorenübergreifende Versorgung, und (3) die Rolle des Pflege-Cockpits als zentrales Steuerungsinstrument, das nahtlos in bestehende Systeme integriert werden muss.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED)

„In diesem Zusammenhang erscheint es aus Sicht des VFED sachgerecht, ernährungsbezogene Risikofaktoren als durchgängigen Bestandteil des Präventions- und Versorgungspfades zu berücksichtigen.“

Der Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) grundsätzlich positiv und begrüßt die stärkere Ausrichtung der Pflegeversicherung auf Prävention und Rehabilitation. Besonders betont wird die Bedeutung der frühzeitigen Erkennung und Behandlung ernährungsbezogener Risikofaktoren wie Mangelernährung, Sarkopenie (Verlust an Muskelmasse) und unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, da diese maßgeblich zur Entstehung und Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit beitragen. Der VFED fordert, dass diese Faktoren systematisch im gesamten Versorgungsprozess berücksichtigt werden – von der Prävention über die Pflegebegleitung bis hin zur Rehabilitation. Die Stellungnahme hebt zudem die Rolle digitaler Pflegeanwendungen und des geplanten Pflege-Cockpits als zentrale Informations- und Steuerungsinstrumente hervor. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Integration ernährungsbezogener Risiken in die Pflegebegleitung und Prävention, 2) Die Notwendigkeit, wissenschaftliche Expertise und Evidenz zu nutzen, um Prädiktoren für Pflegebedürftigkeit zu entwickeln, und 3) Die Bedeutung digitaler Anwendungen und Informationssysteme für die frühzeitige Identifikation und Unterstützung bei ernährungsbezogenen Risiken.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)

„Der Entwurf verfehlt in wesentlichen Bereichen das Ziel einer nachhaltigen und strukturell tragfähigen Reform der Pflegeversicherung. Statt die Ursachen der finanziellen Schieflage konsequent anzugehen, werden Belastungen teilweise auf Leistungserbringer und Pflegebedürftige verlagert.“

Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Zentrale Forderungen sind eine klare Abgrenzung und Finanzierung der Leistungen zwischen Pflegeversicherung, Krankenversicherung und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, insbesondere bei medizinischer Behandlungspflege und Ausbildungskosten. Der VKAD lehnt die geplante befristete Aussetzung der Tarifbindung und die Deckelung von Vergütungssteigerungen ab, da dies die Refinanzierung tariflicher Löhne gefährdet und die Attraktivität der Pflegeberufe schwächt. Besonders hervorgehoben werden die Risiken der geplanten Verlängerung der Verweildauerstufen für Leistungszuschläge, die Einführung neuer Leistungsbudgets in der ambulanten Versorgung und die Digitalisierung (Pflege-Cockpit). Der VKAD fordert eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung, die Sicherstellung tariflicher Vergütungen, die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen und den Abbau zusätzlicher Belastungen für Einrichtungen und Pflegebedürftige.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Der Referentenentwurf verfehlt sein Ziel in zentralen Punkten. Er ist keine Strukturreform, sondern ein Sparprogramm zulasten derjenigen, die Pflege brauchen und leisten. Verbesserungsansätze werden nicht konsequent umgesetzt, sondern durch die Logik der Gegenfinanzierung entwertet. Pflege ist ein zentrales Lebensrisiko und Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Anspruch darf deshalb nicht nur sein, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Der Staat muss Pflege insgesamt verlässlich organisieren, bezahlbar und für die Zukunft planbar machen. Der vorliegende Referentenentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisch. Der Gesetzentwurf sieht zwar einzelne Verbesserungen wie ein digitales Pflege-Cockpit, eine Stärkung kommunaler Pflegestrukturplanung und die Einführung von Pflegebegleitung vor, bleibt jedoch insgesamt hinter den notwendigen strukturellen Reformen zurück. Besonders kritisiert werden die Vorgabe der Kostenneutralität, die zu Leistungskürzungen und einer Verschärfung bestehender Probleme führt, sowie die einseitige Belastung von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Beitragszahlenden. Der vzbv fordert unter anderem eine bedarfsgerechte Dynamisierung der Leistungen, einen fairen Risikoausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und Ausbildungskosten aus Steuermitteln sowie eine verlässliche und sozial ausgewogene Finanzierung der Pflegeversicherung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Kostenneutralität und die damit verbundenen Leistungskürzungen, 2) die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu Pflegegraden und die damit verbundene soziale Schieflage, sowie 3) die fehlende strukturelle Reform, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung und des Risikoausgleichs zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Der vzbv lehnt die geplanten Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner:innen ab. Die Stellungnahme betont, dass Pflege ein zentrales gesellschaftliches Risiko ist und nicht auf individuelle Vorsorge abgewälzt werden darf.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

„Die vorgelegten Maßnahmen bieten keine Lösungen für eine faire und nachhaltige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Statt erhoffter struktureller und nachhaltiger Reformen wird konsequent der Rotstift angesetzt, statt einer Pflegereform legt das BMG ein Pflegekürzungsgesetz vor.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesministeriums für Gesundheit scharf. Der Entwurf zielt laut Begründung auf die Stabilisierung der Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die Dämpfung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen und eine effizientere Versorgung. ver.di bemängelt jedoch, dass der Entwurf keine nachhaltigen oder solidarischen Finanzierungsreformen vorsieht, sondern vielmehr Kürzungen bei Leistungen und Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflegebranche bringt. Besonders kritisiert werden die Aussetzung der sogenannten Tariflohnpflicht (die bislang eine tarifgerechte Entlohnung in der Pflegebranche sicherte), die Verschärfung der Begutachtungskriterien für Pflegegrade (was zu weniger Anspruchsberechtigten und damit zu weniger Personal führt) und die Streckung der Leistungszuschläge für Heimbewohner*innen (was zu höheren Eigenanteilen führt). ver.di fordert stattdessen eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, die Einbeziehung aller Einkommensarten in die Beitragsbemessung, einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sowie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Aussetzung der Tariflohnpflicht und deren Auswirkungen auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Fachkräftemangel; 2) Die Verschärfung der Pflegegradbegutachtung und deren Folgen für Pflegebedürftige und Beschäftigte; 3) Die Streckung der Leistungszuschläge und die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung für Heimbewohner*innen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Volkssolidarität Bundesverband e. V.

„Der Entwurf stabilisiert kurzfristig Finanzkennzahlen, löst jedoch nicht die strukturellen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen.“

Die Volkssolidarität Bundesverband e. V. äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG). Der Verband betont, dass der Entwurf keine echte strukturelle Reform darstellt, sondern vor allem kurzfristige finanzielle Entlastungen durch Leistungseinschränkungen und Kostenverlagerungen anstrebt. Besonders hervorgehoben werden die negativen Auswirkungen auf pflegende Angehörige, die geplanten Kürzungen bei Rentenversicherungsbeiträgen und die Aussetzung der vollständigen Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen in der Langzeitpflege. Die Stellungnahme kritisiert zudem die Kürzungen im ambulanten Bereich, die steigenden Eigenanteile für Pflegebedürftige und das aus Sicht des Verbandes unzureichende Beteiligungsverfahren. Die Volkssolidarität fordert stattdessen eine solidarische Pflegevollversicherung, die pflegebedingte Kosten umfassender absichert und das Armutsrisiko im Pflegefall wirksam reduziert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die soziale Absicherung und Wertschätzung pflegender Angehöriger, 2) Die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen und tariflicher Löhne in der Pflege, 3) Die Risiken durch höhere Eigenanteile und Leistungskürzungen insbesondere im ambulanten Bereich.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V.

„Das geplante Gesetz wurde ausdrücklich unter einem Spardiktat erstellt. Das war lange bekannt. Trotzdem sind wir ausgesprochen irritiert über das nun veröffentlichte Ergebnis, das ausgerechnet die Menschen am härtesten bestraft, die die Pflege in Deutschland aufrechterhalten: Die pflegenden An- und Zugehörigen.“

Die Stellungnahme der Verbände wir pflegen e.V. und Pflegende Angehörige e.V. zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) kritisiert die geplanten Änderungen als sozial ungerecht und belastend für pflegende Familien. Die Verbände bemängeln insbesondere, dass die neuen Budgetregelungen (Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Überbrückungsbudget, Sozialraumbudget) zu versteckten Leistungskürzungen und weniger Flexibilität führen. Die geplanten Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden als direkter Weg in die Altersarmut bezeichnet, da sie vor allem Frauen im erwerbsfähigen Alter benachteiligen. Auch die Streckung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohner wird als zusätzliche finanzielle Belastung für Familien kritisiert. Die Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung in Pflegegrade wird abgelehnt, da sie zu einer geringeren Anerkennung von Pflegebedürftigkeit führt und keine empirische Grundlage hat. Die Stellungnahme begrüßt zwar die stärkere Ausrichtung auf Prävention und die Einführung einer Pflegebegleitung, sieht aber zahlreiche Umsetzungsdefizite und fordert explizite Regelungen für besondere Zielgruppen wie pflegende Kinder und Eltern. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Auswirkungen der neuen Budgets und die damit verbundenen Leistungskürzungen, 2) die geplanten Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger, 3) die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade und deren Folgen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Wir! Stiftung pflegender Angehöriger

„Zusammenfassend bietet dieser Gesetzesentwurf unserer Ansicht nach keine tragfähigen zukunftsorientierten Lösungen, sondern verwaltet den Mangel durch Misstrauen, Leistungskürzungen und den Entzug finanzieller Flexibilität auf Grund starrer Budgets“

Die Wir! Stiftung pflegender Angehöriger äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Sie sieht in dem Entwurf ein Spar- und Kontrollprogramm, das die finanzielle und bürokratische Last auf pflegende Angehörige und ihre Familien verlagert. Die Stiftung kritisiert insbesondere die Einschränkung finanzieller Flexibilität, die Verschärfung von Zugangshürden zu Pflegeleistungen und die geplante Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Sie warnt vor einer Entmündigung der häuslichen Pflege und sieht die Gefahr, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nicht mehr gewährleistet werden kann. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die strukturellen und finanziellen Verschlechterungen für pflegende Angehörige, etwa durch die Deckelung von Budgets und die Streichung flexibler Leistungen; 2) Die Einführung neuer bürokratischer Instrumente wie das Pflege-Cockpit und die Pflegebegleitung, die eher Kontrolle als echte Unterstützung bedeuten könnten; 3) Die sozialen und gesellschaftlichen Folgen der geplanten Maßnahmen, etwa die Gefahr der Altersarmut für pflegende Angehörige und die Schwächung des generationenübergreifenden Vertrauens in den Sozialstaat. Die Stellungnahme fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegepolitik, die auf Vertrauen, Teilhabe und echte Unterstützung statt auf Misstrauen und Kürzungen setzt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Die Reformen in der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag von derzeit fast 43 Prozent wieder unter die Marke von 40 Prozent sinkt, denn die Personalzusatzkosten sind ein wesentlicher Belastungsfaktor für das personalintensive Handwerk.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) überwiegend als Schritt in die richtige Richtung, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Pflegeversicherung (SPV) zu sichern. Positiv hervorgehoben werden Maßnahmen wie das langsamere Anwachsen der Zuschüsse für Pflegeheimbewohner, die Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade und die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten. Kritisiert werden hingegen die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Einführung von Arbeitgeber-finanzierten Beiträgen für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und die Schaffung neuer Leistungen wie das Sozialraumbudget, die aus Sicht des ZDH zusätzliche Belastungen und Fehlanreize schaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit weitergehender Reformen, insbesondere die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors zur Ausgabenkontrolle, 2) die Forderung nach einer stärkeren privaten kapitalgedeckten Vorsorge und einer ergänzenden obligatorischen Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung, sowie 3) die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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