Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten

| Offizieller Titel: | Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten |
| Initiator: | B90/Grüne |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 07.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5752 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten zu schließen. Konkret soll die bisherige Einjahres-Haltefrist für private Veräußerungsgewinne bei Kryptowerten aufgehoben werden, sodass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Text wird erläutert, dass im deutschen Steuersystem eine Besteuerungslücke besteht: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Privatvermögen sind nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei, während z.B. Aktiengewinne immer versteuert werden müssen. Deutschland gilt deshalb als Steuerparadies für Kryptospekulationen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 hat zwar die Meldepflichten für Kryptodienstleister verschärft, aber keine materiellen steuerlichen Änderungen gebracht. In anderen EU-Ländern ist die Steuerfreiheit nach kurzer Haltefrist unüblich.
Kosten:
Durch den Wegfall der Einjahresfrist wird ein Anstieg des Einkommensteueraufkommens um mindestens etwa 5 Milliarden Euro erwartet. Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen werden dadurch entlastet. Weitere Kosten werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf betont, dass es keine Alternativen zu dieser Regelung gibt. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird erläutert und die Vereinbarkeit mit EU-Recht bestätigt. Ein besonderer Hinweis auf Eilbedürftigkeit ist nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die bisherige einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten wird abgeschafft.
- Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen sind künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
- Die Neuregelung gilt für Kryptowerte, die ab dem 1.1.2026 erworben werden.
- Auch für bereits angeschaffte Kryptowerte, bei denen die Haltefrist am Inkrafttreten noch nicht abgelaufen ist, gilt die neue Regelung.
- Kryptowert wird entsprechend der EU-Verordnung und dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz definiert.
| Eingang im Bundestag: | 05.05.2026 |
| Erste Beratung: | 07.05.2026 |
| Drucksache: | 21/5752 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 20.05.2026 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 20.05.2026 | Tagesordnung |