Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026) |
| Initiator: | B90/Grüne |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 03.07.2026 |
| Drucksache: | 21/6004 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6851 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
| Trojanercheck : |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist, die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 auszusetzen. Die Lösung besteht darin, per Gesetz von der im Abgeordnetengesetz vorgesehenen jährlichen Indexierung (Anpassung an den Nominallohnindex) abzuweichen und die Erhöhung für 2026 auszusetzen. Der Entwurf stammt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Text wird als Hintergrund der seit dem 28. Februar 2026 herrschende Iran-Krieg genannt, der zu erhöhten Energiekosten und einer Belastung der deutschen Wirtschaft sowie der privaten Haushalte führt. Die angespannte Haushaltslage und der zu erwartende Kaufkraftverlust werden ebenfalls als Gründe für die Aussetzung der Anpassung angeführt. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Bundestag das Anpassungsverfahren für die 21. Wahlperiode grundsätzlich fortgeführt hatte, nun aber wegen der außergewöhnlichen Umstände für 2026 aussetzt.
Kosten:
Es werden Einsparungen erzielt. Weitere Angaben zu konkreten Summen oder erwarteten Einnahmen werden nicht gemacht.
Inkrafttreten:
Keine Angaben. (Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.)
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf betrifft alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen, also aktive und ehemalige Abgeordnete sowie deren Hinterbliebene. Die Anpassung der Altersentschädigung wird nicht gesondert geregelt, da sie sich automatisch nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung richtet. Der Entwurf folgt grundsätzlich weiterhin den Empfehlungen der „Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“, setzt diese aber für 2026 aufgrund der besonderen Umstände aus. Angaben zur Eilbedürftigkeit werden nicht gemacht.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 wird ausgesetzt.
- Die fiktiven Bemessungssätze und die Bekanntmachung zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2026 entfallen.
- Die Regelungen in § 11 Absatz 4 und 5 des Abgeordnetengesetzes bleiben unberührt.
- Ab dem 1. Juli 2027 wird das Anpassungsverfahren wieder nach dem dann ermittelten Nominallohnindex durchgeführt, sodass sich die allgemeine Lohnentwicklung auf die Abgeordnetenentschädigung auswirkt.
| Eingang im Bundestag: | 19.05.2026 |
| Erste Beratung: | 21.05.2026 (ohne Debatte) |
| Drucksache: | 21/6004 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6851 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung | 21.05.2026 | Ergänzung |
| Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung | 11.06.2026 | Ergänzung |
| Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung | 25.06.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss (bei den Gesetzentwürfen auf Drucksache 21/6330 und 21/331) sowie der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (bei Drucksache 21/5588).
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/6330) in geänderter Fassung. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben der Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD (Drucksache 21/331) zugestimmt; die AfD stimmte dagegen. Die Gesetzentwürfe der Grünen (21/6004) und der Linken (21/5588) sollen einstimmig für erledigt erklärt werden. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Am Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD (21/6330) wurden Änderungen durch zwei Änderungsanträge dieser Fraktionen vorgenommen, die einstimmig angenommen wurden. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer elektronischen Anwesenheitsliste für Abgeordnete. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und das Abgeordnetengesetz. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an völlig anderen Gesetzen („Trojaner“).
Begründung:
Die Begründung für die Abweichung vom Anpassungsverfahren ist die herausfordernde wirtschaftliche und haushaltspolitische Lage, insbesondere durch die Folgen des Iran-Kriegs und gestiegene Energiekosten. Die Diätenerhöhung für 2026 soll ausgesetzt werden, um angesichts der Belastungen für Bürger und Staat kein falsches Signal zu senden. Die Orientierung an der Besoldung der obersten Bundesrichter (R6) bleibt bestehen, soll aber evaluiert werden. Die Linke begründet ihren Änderungsantrag mit der Forderung, die Aussetzung auf die gesamte Wahlperiode auszuweiten, da eine einmalige Nullrunde nicht ausreichend sei. Die AfD fordert ein transparentes, jährliches Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung.
Statements der Fraktionen:
- SPD: Betont die grundsätzliche Beibehaltung des Mechanismus, aber die Aussetzung der Erhöhung sei in der aktuellen Lage das richtige Signal.
- Die Linke: Bedauert die späte Vorlage des Gesetzentwurfs, fordert eine Aussetzung für die gesamte Wahlperiode und kritisiert den Automatismus bei der Diätenerhöhung.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen den Gesetzentwurf, da er im Ergebnis mit den Oppositionsvorschlägen übereinstimmt, befürworten die elektronische Anwesenheitsliste, wünschen sich aber weitergehende Regelungen.
- AfD: Sieht sich in ihrer langjährigen Forderung bestätigt, kritisiert aber die Rückrechnungen und fordert weiterhin ein jährliches, transparentes Verfahren. Befürwortet die elektronische Anwesenheitsliste.
- CDU/CSU: Betont die Beibehaltung der Orientierung an R6, sieht die elektronische Anwesenheitsliste als Vereinfachung und Effizienzsteigerung, hält eine Ausweitung auf Ausschüsse derzeit aus Kostengründen nicht für möglich.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die der Ausschuss in den Gesetzentwurf eingefügt hat:
- Die Regelungen zur Anwesenheitserfassung von Bundestagsmitgliedern werden im Abgeordnetengesetz offener formuliert, um insbesondere eine Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu ermöglichen.
- Es wird klargestellt, dass die Anwesenheitsliste nicht nur in Papierform, sondern auch digital geführt werden kann.
- Der Ältestenrat wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zur Anwesenheitserfassung zu erlassen, zum Beispiel zur Form der Erfassung und zu den Eingängen, an denen sie möglich ist.
- Künftige Anpassungen der Regeln zur Anwesenheitserfassung können durch Ausführungsbestimmungen des Ältestenrats erfolgen und erfordern keine Gesetzesänderung mehr.