Gesetz zur Stärkung der Reserve
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) |
| Initiator: | Bundesministerium der Verteidigung |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 17.08.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Synopse: | vorhanden (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf „Reservestärkungsgesetz (ResStG)“ der Bundesregierung soll die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die Reserve der Bundeswehr als integralen und verlässlich verfügbaren Bestandteil der Streitkräfte zu stärken. Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft und Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen (insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) zu sichern. Dazu werden insbesondere das Soldatengesetz, das Reservistengesetz, das Arbeitsplatzschutzgesetz und das Unterhaltssicherungsgesetz angepasst. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Verteidigung.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere auf die Bedrohung durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die daraus resultierenden Bündniserwartungen an Deutschland als EU- und NATO-Mitglied. Ziel ist es, die Bundeswehr personell so aufzustellen, dass sie ihre Verteidigungsaufgaben und Bündnisverpflichtungen erfüllen kann. Ein Auslöser ist die Notwendigkeit, im Frieden eine große, ausgerüstete und einsatzbereite Reserve vorzuhalten, um im Krisenfall schnell aufwachsen zu können.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Für das Jahr 2026 sind rund 0,3 Millionen Euro vorgesehen, ab 2027 jährlich etwa 43,1 Millionen Euro. Hinzu kommen u. a. jährlich rund 20 Mio. Euro für Uniformausstattung, 1,2 Mio. Euro für Förderbeträge an Unternehmen, 15,4 Mio. Euro für Änderungen im Unterhaltssicherungsgesetz und 6,5 Mio. Euro für Anpassungen im Sozialgesetzbuch. Die Mehrausgaben werden im Einzelplan 14 gegenfinanziert. Für Länder und Kommunen entstehen keine nennenswerten Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf sieht keine Befristung vor, da die Regelungen dauerhaft benötigt werden. Eine Evaluierung der Wirksamkeit ist spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Der Entwurf ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Er ist nicht besonders eilbedürftig deklariert, wird aber aufgrund der sicherheitspolitischen Lage als sehr wichtig eingestuft. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein neuer struktureller Erfüllungsaufwand. Die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, erhält Fördermöglichkeiten, wenn Beschäftigte zu Reservedienstleistungen herangezogen werden. Gleichstellungspolitische oder demografische Auswirkungen werden nicht erwartet.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig und verständlich zusammengefasst:
1. Vereinfachung und Neustrukturierung der Dienstleistungsarten für Reservistinnen und Reservisten: Künftig gibt es neben dem unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall nur noch die Reservedienstleistung als einheitliche Kategorie, die alle militärischen Verwendungen umfasst.
2. Erweiterung der Heranziehungspflichten: Reservistinnen und Reservisten können künftig verpflichtend zu mehr Arten von Dienstleistungen herangezogen werden, nicht mehr nur zu Übungen. Die Verpflichtung gilt jedoch nur für Reservisten mit einem höheren Dienstgrad als dem niedrigsten Mannschaftsdienstgrad.
3. Anpassung der Altersgrenzen für Dienstleistungen: Für verpflichtende Reservedienstleistungen gelten gestaffelte Altersgrenzen, für freiwillige Verpflichtungen ist eine Heranziehung bis 65 Jahre möglich, in Ausnahmefällen mit Zustimmung bis 68 Jahre.
4. Einführung einer Rechtsgrundlage zur unentgeltlichen Überlassung von Uniformteilen an ehemalige Soldatinnen und Soldaten, um die gesellschaftliche Sichtbarkeit und Verankerung der Reserve zu stärken.
5. Klarstellung der Freiwilligkeit bei bestimmten Reservedienstleistungen: Hilfeleistungen im Inland (z.B. Katastrophenhilfe) und Reservedienstleistungen im Ausland sind grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis möglich, mit Ausnahmen bei längerem aktiven Dienst oder im Spannungs-/Verteidigungsfall.
6. Festlegung der Höchstdauer freiwilliger Reservedienstleistungen auf zehn Monate pro Kalenderjahr, um dauerhafte, berufsgleiche Verhältnisse außerhalb der regulären Bundeswehrstruktur zu vermeiden.
7. Einführung und Ausweitung von Ausnahmen, Befreiungen und Zurückstellungen von Dienstleistungen, insbesondere zur Vermeidung persönlicher und betrieblicher Härten, zum Schutz ehrenamtlich im Zivil- und Katastrophenschutz Tätiger und zur Berücksichtigung der Unentbehrlichkeit im Betrieb.
8. Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung für Arbeitgeber: Erhöhung und Ausweitung von Zuschüssen für Ersatzkräfte, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, sowie Anpassungen im Arbeitsplatzschutzgesetz zur besseren Kompensation bei Freistellungen für Reservistendienste.
9. Verbesserte soziale Absicherung und finanzielle Leistungen für Reservistendienst Leistende: Erhöhung von Höchstbeträgen bei Verdienstausfall, Anpassung der Rentenversicherungspflicht, Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf wöchentliche Heimfahrten und Angleichung von Auslandszuschlägen an die Regelungen für Berufssoldaten.
10. Stärkung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren: Einführung elektronischer Verpflichtungserklärungen, zentrale Bearbeitung von Uniformanträgen, spezielle Rechtsgrundlagen für aufschiebend bedingte Heranziehungen, Vereinfachung der Antragstellung und Datenübermittlung, sowie Anpassungen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren (z.B. bei Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst).
Diese Maßnahmen bilden die Kernpunkte der Reform und betreffen sowohl die Organisation und Verpflichtungen der Reserve als auch die soziale und rechtliche Absicherung der Betroffenen sowie die Entlastung der Arbeitgeber und die Modernisierung der Verwaltung.
| Die Zeit, 28.05.2026 | Verteidigungsministerium plant erweiterte Einsätze von Reservisten |
| Table Media, 27.05.2026 | Reservestärkungsgesetz: Was das BMVg mit Reservisten vorhat |
| Datum Referentenentwurf: | 27.05.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 01.07.2026 |
| Referentenentwurf: | Download PDF |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium der Verteidigung:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Im vorliegenden Verfahren zum Reservestärkungsgesetz (ResStG) wurden von den meisten Absendern keine konkreten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung gemacht. Lediglich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weist darauf hin, dass die Frist zur Stellungnahme sehr kurz war und in die Pfingstferien mehrerer Bundesländer fiel, was eine breitere Beteiligung erschwerte. Im Koalitionsvertrag sei eine vierwöchige Beteiligungsphase als Regelfall vorgesehen, die jedoch auch in diesem Verfahren nicht eingehalten wurde. Aus den Datumsangaben der Entwurfsfassung (27.05.2026) und den Eingängen der Stellungnahmen (früheste: 01.06.2026, späteste: 20.07.2026) lässt sich ableiten, dass die Beteiligungsphase vermutlich zwischen einer und drei Wochen lag, wobei die meisten Stellungnahmen Anfang bis Mitte Juni eingingen. Die DIHK kritisiert explizit die zu kurze Frist und verweist auf die Notwendigkeit einer vierwöchigen Beteiligung gemäß Koalitionsvertrag.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Reservestärkungsgesetz ist grundsätzlich von einer breiten Zustimmung zum Ziel der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der Reserve geprägt. Nahezu alle Stellungnehmenden erkennen die sicherheitspolitische Notwendigkeit an. Gleichzeitig äußern sie erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf Arbeitgeber, Beschäftigte, kritische Infrastrukturen und den Schutz der Betroffenen. Die Kritik konzentriert sich auf die geplante Ausweitung verpflichtender Reservedienstleistungen, die Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit, unzureichende finanzielle Kompensation, mangelnde Planungssicherheit, fehlende digitale und unbürokratische Verfahren sowie unklare oder zu weitreichende Eingriffe in den Datenschutz. Besonders betont werden die Risiken für kleine und mittlere Unternehmen, kommunale Arbeitgeber und kritische Infrastrukturen. Gewerkschaften und Jugendverbände kritisieren zudem die fehlende Berücksichtigung sozialer und datenschutzrechtlicher Belange sowie die Belastung junger Menschen und Familien.
Meinungen im Detail
1. Auswirkungen auf Arbeitgeber und Wirtschaft: Arbeitgeberverbände (BDA, DIHK, ZDH, DMB, GVP, BPM) und kommunale Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, VKA) kritisieren die geplante verpflichtende Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten ohne Zustimmung der Arbeitgeber (Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit). Sie warnen vor Personalengpässen, Planungsunsicherheiten und erheblichen Belastungen insbesondere für KMU, Handwerksbetriebe und kommunale Verwaltungen. Es wird eine bessere finanzielle Kompensation, längere Vorlaufzeiten, ein strukturiertes Mitspracherecht der Arbeitgeber und die Digitalisierung der Verfahren gefordert. Die Zeitarbeitsbranche (GVP) bemängelt, dass Kosten für Zeitarbeit bei Ausfällen nicht ausreichend erstattet werden.
2. Kritische Infrastrukturen und Zivilschutz: Kommunale Verbände (Landkreistag, Städtetag, VKA) und der Deutsche Feuerwehrverband betonen die Notwendigkeit, Personal in kritischen Infrastrukturen (z.B. Wasser, Energie, Gesundheit, Feuerwehr, Katastrophenschutz) vor verpflichtender Heranziehung zu schützen oder zumindest klare Zurückstellungsregelungen zu schaffen. Der DVGW fordert, technisches Personal in der Wasser- und Energieversorgung gesetzlich als unabkömmlich zu definieren.
3. Rechte und Schutz der Betroffenen: Gewerkschaften (ver.di Soldaten, CGB) und Jugendverbände (BDKJ) kritisieren die Einführung neuer Dienstleistungspflichten, die unzureichende Transparenz über die Entstehung von Verpflichtungen, fehlende Schutzregelungen für Familien, junge Menschen, Auszubildende und Studierende sowie weitreichende datenschutzrechtliche Eingriffe (z.B. automatisierte Meldedatenabrufe). Sie fordern klare gesetzliche Regelungen, umfassende Aufklärung, besseren Schutz für ungediente Personen, Berücksichtigung bereits geleisteter Freiwilligendienste und einen strengen Datenschutz.
4. Verfahren und Bürokratieabbau: Viele Stellungnahmen (u.a. BDA, DIHK, ZDH, BPM, VBB, CGB, Städtetag, Feuerwehrverband) fordern die Digitalisierung und Vereinfachung der administrativen Verfahren, insbesondere bei der Unabkömmlichstellung, Kostenerstattung und Statusabfrage. Klare Fristen, transparente Kriterien und unbürokratische Abläufe werden als Voraussetzung für Akzeptanz und Praxistauglichkeit genannt.
5. Finanzielle Kompensation und Arbeitgeberentlastung: Arbeitgeberverbände, kommunale Spitzenverbände und Gewerkschaften betonen die Notwendigkeit vollständiger Kostenerstattung für Arbeitgeber, insbesondere bei längeren oder kurzfristigen Ausfällen, sowie gezielter Förderungen für KMU. Die derzeit vorgesehenen Kompensationsregelungen werden als unzureichend bewertet.
6. Spezifische Forderungen und Kritikpunkte: Der Verband der Reservisten begrüßt die Anhebung der Altersgrenzen, fordert aber mehr Flexibilität (Teilzeit, Remote-Arbeit) und Berücksichtigung von Betreuungssituationen. Der BDKJ fordert die Sicherung von Ausbildungs- und Studienzeiten und eine vereinfachte digitale Gewissenserklärung für Kriegsdienstverweigerer. Die DIHK und andere kritisieren die zu kurze Beteiligungsfrist und fordern eine vierwöchige Konsultationsphase gemäß Koalitionsvertrag.
7. Militärische vs. zivile Zuständigkeiten: Der VBB lehnt die geplante militärische Führung ziviler Verwaltungsaufgaben ab und fordert eine klare Trennung sowie eine personelle und technische Stärkung der zivilen Verwaltung.
Insgesamt zeigt sich ein Meinungsbild, das die sicherheitspolitische Zielsetzung des Gesetzes anerkennt, aber in der Ausgestaltung und Umsetzung erhebliche Nachbesserungen fordert, um die Akzeptanz in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu sichern und die Rechte der Betroffenen zu schützen.
„Solidarität, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Resilienz wachsen durch selbstbestimmtes Engagement und nicht durch staatlichen Zwang. Im vorliegenden Entwurf sehen wir jedoch eine Tendenz, Dienstleistungspflichten zulasten junger Menschen zu verschärfen, bürokratische Hürden aufzubauen sowie bildungspolitische Standards abzusenken.“
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Reservestärkungsgesetzes (ResG), das die personelle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte stärken soll. Der Verband betont seine friedensethischen Grundsätze und fordert, dass Engagement freiwillig und nicht durch staatlichen Zwang erfolgen sollte. Besonders hervorgehoben werden: (1) Der Schutz von Ausbildungs- und Studienzeiten, da der Entwurf keine rechtssichere Regelung vorsieht, um junge Menschen vor Unterbrechungen ihrer Bildungsbiografie zu schützen. (2) Die Unverhältnismäßigkeit der Meldepflichten und Bußgelder, die junge Menschen durch starre Fristen und bürokratische Hürden belasten. (3) Die Forderung nach Bürokratieabbau im Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung, indem eine digitale, vereinfachte Gewissenserklärung eingeführt werden sollte. Zudem wird betont, dass Menschen, die bereits Wehrdienst im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht geleistet haben, nicht erneut zu Pflichtübungen herangezogen werden sollten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Reserve kann nur dann wachsen, wenn Unternehmen darauf vertrauen können, dass ihre Belange gehört, ihre gesetzlichen Schutzrechte wirksam angewandt und zugesagte Ausgleichsleistungen tatsächlich erbracht werden. Die Akzeptanz des Reservistendienstes in der Wirtschaft hängt deshalb nicht allein von den Zielen des Gesetzes ab, sondern von der Verlässlichkeit seiner Umsetzung, denn Verteidigungsfähigkeit braucht Planungssicherheit.“
Der Bundesverband der Personalmanager*innen (BPM) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Reservestärkungsgesetzes (ResStG) und betont die Bedeutung einer leistungsfähigen Reserve für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Die Stellungnahme fordert jedoch verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte, insbesondere in Bezug auf Planungssicherheit, Kommunikation und finanzielle Ausgleichsleistungen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer verbindlichen Vorlaufzeit von mindestens acht Wochen für Heranziehungsbescheide, (2) die Stärkung der Arbeitgeberrechte, etwa durch das Zurückstellungsrecht bei betrieblicher Unentbehrlichkeit, und (3) die Digitalisierung und Vereinfachung administrativer Prozesse. Der BPM fordert einen strukturierten Dialog zwischen Bundeswehr und Wirtschaft, eine praxisnahe Umsetzung der neuen Regelungen sowie eine regelmäßige Überprüfung der finanziellen Unterstützung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fachbegriffe wie Heranziehungsbescheid (amtliche Aufforderung zum Reservedienst), Zurückstellungsrecht (Möglichkeit, Mitarbeitende bei betrieblicher Unentbehrlichkeit vom Dienst zurückzustellen) und KMU-Pauschale (pauschale finanzielle Unterstützung für kleinere Unternehmen) werden ausführlich erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine starke Reserve und eine funktionierende Wirtschaft bedingen einander. Es braucht daher einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem personellen Bedarf der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen, um sowohl Einsatzfähigkeit als auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dauerhaft zu sichern.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands durch eine leistungsfähige Reserve zu stärken. Sie betont jedoch, dass die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen ausreichend berücksichtigt werden müssen. Die BDA fordert praxisgerechtere finanzielle Entlastungen für Unternehmen, insbesondere durch eine Ausweitung der Kostenerstattungsregelungen und Fördermöglichkeiten im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) auch auf längere und kurzfristige Reservedienste. Arbeitgeber sollen frühzeitig und rechtssicher den Reservistenstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen, um Personalplanung zu ermöglichen. Zudem wird eine gesetzliche Mitteilungspflicht für Beschäftigte gefordert, damit Unternehmen rechtzeitig über anstehende Reservedienste informiert werden. Die BDA spricht sich für die Beibehaltung der 'doppelten Freiwilligkeit' aus, das heißt, dass Reservedienste nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen sollen. Das Unabkömmlichstellungsverfahren (Regelung, wer im Betrieb unabkömmlich ist und nicht zum Reservedienst herangezogen werden kann) soll digitalisiert, modernisiert und mit klaren Zuständigkeiten sowie einer stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber gestaltet werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit rechtssicherer Statusabfragen und frühzeitiger Information für die Personalplanung, 2) die Ausgestaltung und Digitalisierung der finanziellen Entlastungs- und Förderverfahren, 3) die Modernisierung und Klarstellung des Unabkömmlichstellungsverfahrens.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der CGB bewertet das Reservestärkungsgesetz als ein notwendiges und in weiten Teilen gelungenes Vorhaben der Bundesregierung, das die finanzielle und rechtliche Stellung der Reservistinnen und Reservisten deutlich aufwertet.“
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) bewertet den Entwurf des Reservestärkungsgesetzes grundsätzlich positiv, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz zielt darauf ab, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch eine stärkere Reserve zu erhöhen und dabei die Interessen von Reservistinnen und Reservisten sowie deren Arbeitgebern besser zu schützen. Besonders hervorgehoben werden die finanziellen Verbesserungen für Reservisten (z.B. höhere Verdienstausfallentschädigungen), die stärkere Entlastung der Arbeitgeber durch vollständige Kostenerstattung für Ersatzkräfte und die bessere Absicherung von Familien und Hinterbliebenen. Kritisch sieht der CGB jedoch die möglichen negativen Auswirkungen längerer Abwesenheiten im zivilen Beruf, die Ausweitung der Dienstpflichten über das 60. Lebensjahr hinaus und fordert einen schnelleren, weniger bürokratischen Ablauf bei der Unabkömmlichstellung (UK-Stellung) für Arbeitnehmer in kritischen Infrastrukturen. Zudem wird ein strenger Datenschutz bei der Übermittlung von Gesundheits- und Überwachungsdaten angemahnt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die finanziellen und rechtlichen Verbesserungen für Reservisten und Arbeitgeber, 2. Die Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Zivilberuf, Familie und Reservedienst, 3. Die Forderung nach Bürokratieabbau und klaren Fristen bei der UK-Stellung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die IHK-Organisation geht deshalb von einer zunehmenden Belastung für die gewerbliche Wirtschaft aus. Gerechnet auf die gesamte Zeit der Erwerbstätigkeit von Reservist/innen wird so ein nicht zu unterschätzendes Arbeitspotenzial gebunden.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stärkung der Reserve der Bundeswehr schaffen soll. Die DIHK begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands zu stärken, weist aber auf erhebliche Herausforderungen für die Wirtschaft hin. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die durch verpflichtende Reservedienstleistungen ihrer Mitarbeitenden mit personellen Ausfällen, Planungsunsicherheiten und zusätzlichem bürokratischem Aufwand rechnen müssen. Die DIHK kritisiert die Abkehr vom Prinzip der 'doppelten Freiwilligkeit' (bisher mussten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zustimmen) und fordert dessen Beibehaltung, um die Akzeptanz in der Wirtschaft zu sichern. Die Kompensationsregelungen für Unternehmen werden als unzureichend bewertet, insbesondere angesichts des bestehenden Fachkräftemangels und der indirekten Kosten durch Ausfälle. Die DIHK fordert Verbesserungen bei der Planbarkeit, der Digitalisierung der Verfahren, klarere Kriterien für Ausnahmen und eine angemessene finanzielle Entschädigung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Auswirkungen der verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten auf Unternehmen, 2) die Kritik an den Kompensations- und Entschädigungsregelungen für Arbeitgeber, 3) die Notwendigkeit klarer, digitaler und praxistauglicher Verfahren für Zurückstellung und Unabkömmlichstellung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese Regelung wird begrüßt und entspricht grundlegend der Regelung des § 13a des Wehrpflichtgesetzes.“
Der Deutsche Feuerwehrverband begrüßt die im Reservestärkungsgesetz vorgesehene Regelung, dass Personen, die sich mindestens vier Jahre ehrenamtlich im Zivil- oder Katastrophenschutz engagieren, nicht zum Reservistendienst herangezogen werden können. Dies entspricht der bisherigen Regelung im Wehrpflichtgesetz. Der Verband fordert jedoch, dass diese Ausnahmeregelung auch auf hauptamtlich Beschäftigte in Einsatzorganisationen wie Feuerwehr, Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie auf Mitarbeitende in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (z.B. Energie- oder Wasserversorgung) ausgeweitet wird. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Gleichstellung von haupt- und ehrenamtlichen Kräften, (2) die Einbeziehung von Unternehmen der Kritischen Infrastruktur und (3) die Notwendigkeit, die Unabkömmlichstellung (§11) entsprechend zu erweitern, falls der aktuelle Wortlaut dies nicht abdeckt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 20.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen das grundlegende Ziel des Gesetzentwurfs, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken und den verlässlichen Einsatz der Reservestreitkräfte rechtssicher auszugestalten, ausdrücklich. Zugleich möchten wir auf die Risiken hinweisen, die mit einer – potenziell nunmehr auch verpflichtenden – Heranziehung von Reservisten für die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge insgesamt einhergeht.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich das Ziel des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken und den Einsatz von Reservisten rechtlich abzusichern. Gleichzeitig weist der Verband auf erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltungen und die öffentliche Daseinsvorsorge hin, falls Reservisten – insbesondere verpflichtend – herangezogen werden. Besonders betont wird, dass viele ehemalige Soldaten wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz, bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz übernehmen und im Krisenfall für die zivile Verteidigung unverzichtbar sind. Der Landkreistag fordert daher spezielle Regelungen, um haupt- und ehrenamtlich im Zivilschutz tätige Reservisten regelmäßig zurückzustellen. Weiterhin wird eine stärkere Beteiligung der kommunalen Arbeitgeber im Entscheidungsprozess über die Unabkömmlichstellung (also die Freistellung von der Reservepflicht) gefordert, einschließlich eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen der Wehrersatzbehörde. Auch die finanzielle Entlastung der öffentlichen Arbeitgeber durch vollständige Erstattung der fortzuzahlenden Arbeitsentgelte bei Wehrübungen wird als notwendig angesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und kritischen Infrastrukturen, 2. Die Notwendigkeit einer klaren Regelung zur Zurückstellung von im Zivilschutz tätigen Reservisten, 3. Die Forderung nach mehr Mitspracherechten und finanzieller Entlastung für kommunale Arbeitgeber.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 11.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Stärkung der Reserve ist ein legitimes sicherheitspolitisches Ziel. Damit dieses Ziel gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden kann, muss das Reservestärkungsgesetz jedoch deutlich stärker an den Realitäten kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet werden.“
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) begrüßt das Ziel des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Gleichzeitig warnt der DMB davor, dass die geplanten verpflichtenden Reservedienstleistungen außerhalb von Krisenfällen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) übermäßig belasten könnten. Besonders hervorgehoben werden die Risiken durch kurzfristige Ausfälle von Fachkräften, unzureichende finanzielle Kompensation und fehlende Schutzregelungen für Solo-Selbständige und Freiberufler. Der DMB fordert unter anderem längere Vorlaufzeiten bei der Heranziehung von Reservisten, klarere gesetzliche Kriterien für Ausnahmen und Zurückstellungen, eine realistischere Ausgestaltung der Kostenerstattung und eine verpflichtende Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes auf KMU. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Gefahr von Fachkräfteengpässen und betrieblichen Ausfallrisiken für KMU, 2) die Notwendigkeit praxistauglicher und fairer finanzieller Ausgleichsmechanismen, und 3) die Forderung nach klaren, digitalisierten und bürokratiearmen Verfahren sowie expliziten Schutzregelungen für Solo-Selbständige und Freiberufler.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Funktionsfähigkeit der Kommunen sollte auch bei einer Stärkung der Reserve weiterhin gewährleistet sein. Aus kommunaler Sicht äußern wir Bedenken, dass es durch die Neuregelung zu Personalausfällen kommen kann.“
Der Deutsche Städtetag äußert sich grundsätzlich positiv zur Zielsetzung des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), die Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit der Reserve zu erhöhen. Gleichzeitig betont der Verband die Bedeutung der zivilen Verteidigung, die maßgeblich von den Kommunen getragen wird, und warnt vor möglichen Personalengpässen in den kommunalen Verwaltungen durch die Neuregelungen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die Belastungen für kommunale Arbeitgeber transparent und rechtssicher zu gestalten, um Planungssicherheit zu gewährleisten; 2) Die Forderung, kommunale Arbeitgeber als strategische Partner in den Beratungsprozess einzubinden; 3) Die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit von Katastrophenschutz, Feuerwehr und Rettungsdiensten trotz Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten. Der Verband fordert zudem konkrete Anpassungen an einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs, etwa ein Mitspracherecht bei Gefahrenlagen (§5), bessere Informationspflichten (§6), ein digitales Verfahren für Unabkömmlichkeitsstellungen (§11) und eine Überprüfung der kurzfristigen Heranziehung von Reservisten (§17).
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DVGW begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf, sieht lediglich an einer konkreten Stelle noch Nachbesserungsbedarf, um die Handlungsfähigkeit und letztlich die Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung und der Energieversorgung für die Gesellschaft im Krisen- und Verteidigungsfall aufrechterhalten zu können.“
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf für das Reservestärkungsgesetz (ResStG), der vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVG) am 21. Mai 2026 vorgelegt wurde. Der DVGW sieht lediglich an einer Stelle Nachbesserungsbedarf, um die Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung im Krisen- und Verteidigungsfall zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisiert wird die Notwendigkeit, im Gesetz klarzustellen, dass technisches Personal, das für Betrieb und Instandhaltung kritischer Infrastrukturen wie Wasser- und Energieversorgung zuständig ist, im Spannungs- oder Verteidigungsfall als unabkömmlich gilt. Der DVGW schlägt eine entsprechende Konkretisierung des § 11 Absatz 1 vor. Hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Bedeutung der Versorgungssicherheit, 2) die Rolle des technischen Personals in kritischen Infrastrukturen, 3) der Vorschlag zur präziseren gesetzlichen Formulierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.05.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In einer solchen Situation die Zeitarbeit als Lösung nicht explizit mit einzubeziehen, würde den Arbeitgeber ohne Not belasten und damit zusätzlich eine akzeptable Balance zwischen der durch die stärkere Heranziehung von Reservisten eintretende Belastung und dem notwendigen Ausgleich durch den Gesetzgeber verhindern.“
Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) äußert sich zum Entwurf des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), das die stärkere Einbindung von Reservistinnen und Reservisten vorsieht. Der GVP konzentriert sich auf die Rolle der Zeitarbeitsbranche und betont, dass die geplanten Regelungen zur Kostenerstattung für Arbeitgeber im Falle eines wehrübungsbedingten Ausfalls einer Stammkraft die Zeitarbeit nicht ausreichend berücksichtigen. Nach aktuellem Entwurfsstand werden nur Kosten für direkt eingestellte Ersatzkräfte erstattet, nicht aber für den Einsatz von Zeitarbeitskräften (Arbeitnehmerüberlassung). Der Verband argumentiert, dass Zeitarbeit besonders geeignet ist, kurzfristige und befristete Personalengpässe zu überbrücken, und dass die Nachweispflicht der fachlichen Gleichwertigkeit bei Zeitarbeit einfach zu erfüllen ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtliche Unsicherheit bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Zeitarbeit, 2) Die Bedeutung und Vorteile der Zeitarbeit bei kurzfristigen Personalengpässen, 3) Die einfache Nachweisführung der Qualifikation bei Zeitarbeit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf erreicht dieses Ziel jedoch nur dann, wenn er die Betroffenen nicht lediglich verfügbar macht, sondern ihre Rechte, Familien, Arbeitgeber, Dienstherrn, Qualifikationen und Daten wirksam schützt. Die Stärkung der Reserve darf nicht über verdeckte Pflichtbindung, unklare Verordnungsregelungen, unzureichende Arbeitgeberabsicherung, datenschutzrechtlich weitreichende Registerverknüpfungen, schwachen Rechtsschutz und unzureichende soziale Anerkennung erfolgen.“
Die Stellungnahme der ver.di-Soldaten zum Entwurf des Reservestärkungsgesetzes (ResStG) kritisiert, dass der Gesetzentwurf zwar das Ziel verfolgt, die Reserve der Bundeswehr schneller verfügbar und planbarer zu machen, dabei aber zentrale Aspekte des Schutzes der Betroffenen, ihrer Familien und Arbeitgeber sowie datenschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders hervorgehoben wird, dass der Entwurf neue, nachwirkende Dienstleistungspflichten auch im Frieden einführt, die Freiwilligkeit in eine verpflichtende Bindung umwandeln können, ohne dies ausreichend transparent zu machen. Die Stellungnahme fordert eine klare gesetzliche Regelung, ab wann und wie eine Pflichtbindung entsteht, eine umfassende Aufklärung vor jeder Verpflichtung und einen verbesserten Schutz für ungediente Personen. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die mangelnde Berücksichtigung bereits geleisteter Freiwilligendienste (wie FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst), die unzureichende Absicherung von Arbeitgebern bei längeren Abwesenheiten durch Reservedienstleistungen und die weitreichenden datenschutzrechtlichen Eingriffe durch automatisierte Meldedatenabrufe und Registerverknüpfungen. Insgesamt wird gefordert, dass die Rechte der Betroffenen, ihre berufliche Entwicklung, familiäre Belastungen und der Datenschutz stärker geschützt und die Beteiligung von ver.di sowie anderen gesellschaftlichen Akteuren frühzeitiger und substantieller erfolgen muss.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine leistungsfähige Reserve ist ohne eine leistungsfähige zivile Bundeswehrverwaltung nicht realisierbar. Die mit dem Gesetz verbundenen Aufgaben müssen daher organisatorisch, personell und strukturell konsequent in der zivilen Verantwortung verankert werden.“
Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), die Reserve der Bundeswehr zu stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Reservistinnen und Reservisten zu modernisieren. Die Stellungnahme legt jedoch einen besonderen Schwerpunkt auf die Auswirkungen des Gesetzes auf das zivile Personal und die Bundeswehrverwaltung. Der VBB betont, dass viele der neuen Aufgaben, insbesondere im Bereich der verpflichtenden Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten, durch zivile Verwaltungsstrukturen umgesetzt werden müssen. Kritisch sieht der Verband die geplante militärische Führung von zivilen Verwaltungsaufgaben, wie etwa in Musterungsbehörden oder im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Der VBB fordert, dass diese Aufgaben von entsprechend ausgebildetem Zivilpersonal übernommen werden und die Leitung der betreffenden Dienststellen zivil bleiben muss. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Notwendigkeit, die zusätzlichen Aufgaben mit ausreichendem Personal und technischer Ausstattung zu unterlegen und die Verfahren zu digitalisieren, um Überlastungen zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die klare Abgrenzung und Stärkung der zivilen Verantwortung bei der Umsetzung des Gesetzes, (2) die Kritik an militärischer Führung in zivilen Verwaltungsbereichen, und (3) die Forderung nach organisatorischer, personeller und technischer Ausstattung der zivilen Verwaltung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Verband begrüßt ausdrücklich die Initiative des BMVgs, die Reserve angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen in Europa und der anhaltenden Bedrohung durch Russland stärker in die Landes- und Bündnisverteidigung einzubinden. Die Feststellung des BMVgs, dass die Reserve integraler Bestandteil der Streitkräfte und der gesamtstaatlichen Verteidigungsplanung ist, wird ausdrücklich geteilt.“
Der Verband bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz – ResStG) grundsätzlich positiv und unterstützt die stärkere Einbindung der Reserve in die Landes- und Bündnisverteidigung angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage. Besonders begrüßt werden die Anhebung der Altersgrenze für Reservistinnen und Reservisten, die Entbürokratisierung durch Wegfall der generellen Sicherheitsüberprüfung und die Einführung von Arbeitgeberanreizen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Verband sieht jedoch in mehreren Bereichen Verbesserungsbedarf, etwa bei der Ausgestaltung der Altersgrenzen, der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren (insbesondere durch Digitalisierung), der Flexibilisierung von Dienstleistungsmodellen (z.B. Teilzeit, Remote-Arbeit), sowie bei der Berücksichtigung von Betreuungssituationen für Reservistinnen und Reservisten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Anhebung und Vereinheitlichung der Altersgrenzen für den Reservedienst, 2) die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung und Entlastung sowohl für Arbeitgeber als auch für Reservistinnen und Reservisten, und 3) die Förderung flexibler Dienstleistungsmodelle sowie die Berücksichtigung von Betreuungssituationen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Als kommunale Arbeitgeber unterstützen wir ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und damit auch die Truppenstärke der Bundeswehr nachhaltig zu stärken. Gleichwohl sehen die kommunalen Arbeitgeber an verschiedenen Stellen des Referentenentwurfs Überarbeitungsbedarf.“
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz). Die VKA begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen, sieht aber an mehreren Stellen Überarbeitungsbedarf. Besonders betont werden die Herausforderungen für kommunale Arbeitgeber, die zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen und unter Fachkräftemangel sowie angespannten Haushaltslagen leiden. Die Stellungnahme hebt folgende Aspekte besonders hervor: (1) Die Notwendigkeit, kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Energie- und Wasserversorgung sowie den Bevölkerungsschutz jederzeit aufrechtzuerhalten, auch bei Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten. (2) Die Forderung nach klaren gesetzlichen Fristen und einer Anhörungspflicht für Arbeitgeber im Verfahren zur Heranziehung von Beschäftigten zum Reservedienst, um Planungssicherheit zu gewährleisten. (3) Die finanzielle Belastung kommunaler Arbeitgeber durch die Verpflichtung zur Weiterzahlung von Arbeitsentgelten während des Reservedienstes und die Forderung nach vollständiger Kostenerstattung durch den Bund. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Verfahren zur Unabkömmlichstellung von Beschäftigten und die Notwendigkeit präziser gesetzlicher Kriterien sowie die Möglichkeit von Widerspruchsverfahren.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 11.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten wird nicht hinreichend berücksichtigt. Gleiches gilt für die besonderen Belastungen, die sich aus einigen Neuregelungen vor allem für kleine und mittlere Handwerksbetriebe ergeben.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Reservestärkungsgesetzes (ResStG), das die Reserve der Bundeswehr stärken soll. Der ZDH erkennt die Notwendigkeit einer erhöhten Verteidigungsbereitschaft an, betont aber, dass die geplanten Maßnahmen zur Ausweitung verpflichtender Reservedienstleistungen erhebliche Belastungen und Unsicherheiten für Handwerksbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit sich bringen. Besonders problematisch sieht der ZDH die geplante Abschaffung der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers für Reservedienste, die unzureichende finanzielle Entlastung der Betriebe bei Ausfällen und die mangelnde Berücksichtigung betrieblicher Belange bei kurzfristigen Heranziehungen. Der Verband fordert unter anderem eine bessere finanzielle Unterstützung, die Beibehaltung des Prinzips der doppelten Freiwilligkeit (Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen), ein erweitertes Auskunftsrecht für Arbeitgeber über den Reservistenstatus ihrer Beschäftigten sowie eine frühzeitige Informationspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Betrieb. Zudem wird auf die Notwendigkeit unbürokratischer und digitaler Antragsverfahren und klarer rechtlicher Regelungen hingewiesen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die Auswirkungen auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe durch Personalengpässe und fehlende organisatorische Reserven; 2. Die Kritik an der Abschaffung der Arbeitgeberzustimmung bei Reservediensten (doppelte Freiwilligkeit); 3. Die Forderung nach klareren, digitalisierten und unbürokratischen Förder- und Erstattungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 04.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 463/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 14.08.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik | 10.09.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 10.09.2026 | Tagesordnung |