Bürokratieabbau im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
| Offizieller Titel: | |
| Initiator: | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 15.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist der Bürokratieabbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche, insbesondere zur Entlastung der Land- und Ernährungswirtschaft, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung. Die Lösung besteht in der Bündelung verschiedener Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis, dem Abbau von Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Erleichterungen im Konsumcannabisgesetz, effizienteren Verwaltungsverfahren in der Bundes-Tierärzteordnung und der Umwandlung der Genehmigungspflicht zur Anzeigepflicht bei der Kremierung von Pferden. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf steht im Kontext der „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“, die am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ziel ist es, den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist besonders von Bürokratie betroffen, weshalb kontinuierliche Entlastungen und strukturelle Vereinfachungen notwendig sind. Der Entwurf trägt außerdem zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei, insbesondere zu Ziel 16 (starke Institutionen).
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 225 Stunden.
- Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 12 Millionen Euro.
- Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund eine Million Euro, hauptsächlich bei den Ländern (inkl. Kommunen).
- Einnahmen werden nicht erwartet.
- Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und wird durch weitere Pakete und eine sektorspezifische Bürokratierückbauverordnung ergänzt werden. Er ist nicht befristet und eine Evaluierung ist nicht vorgesehen. Es gab keinen Beitrag von Interessenvertretern oder Dritten. Der Entwurf ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Auswirkungen auf Gleichstellung und gleichwertige Lebensverhältnisse sind nicht zu erwarten. Der Entwurf wird als Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume und zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung dargestellt. Besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- Verlängerung des Fortbildungsintervalls für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre, um Bürokratie abzubauen und das Intervall an andere Sachkundenachweise anzugleichen.
- Aufhebung bestimmter bundesrechtlicher Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (§ 44 Absätze 4, 4a, 5 und 5a), da sie sich als entbehrlich erwiesen haben und der Verbraucherschutz weiterhin gewährleistet ist.
- Reduzierung der Berichtspflicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu gesundheitlich relevanten Stoffen in Lebens- und Futtermitteln von vierteljährlich auf halbjährlich.
- Wegfall der Anzeigepflicht für Nutzhanfanbauer, die bereits einen Sammelantrag für Direktzahlungen gestellt haben; damit entfällt eine doppelte Meldung und der bürokratische Aufwand wird reduziert.
- Anpassung der Datenweitergabe von Nutzhanfanbau-Daten an Strafverfolgungsbehörden, um die neue Regelung zur Anzeigepflicht zu berücksichtigen.
- Erleichterung der Berufsanerkennung ausländischer Tierärzte durch die Möglichkeit für Länder, Aufgaben an andere Länder oder gemeinsame Einrichtungen zu übertragen und durch bessere länderübergreifende Kommunikation zur Vermeidung von Mehrfachanträgen.
- Vereinfachung des Verfahrens zur Erteilung und Rücknahme der Approbation für Tierärzte, indem die Beteiligung des Bundesministeriums entfällt.
- Möglichkeit, die Erteilung von Konformitätsbescheinigungen für Tierärzte auf eine Bundesoberbehörde zu übertragen, um das Ministerium zu entlasten.
- Verzicht auf die Einführung neuer Öko-Regelungen für nur das letzte Jahr der Förderperiode im Rahmen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes, um Bürokratie zu vermeiden.
- Umwandlung der Genehmigungspflicht für die Einäscherung von Pferden in eine Anzeigepflicht, um den Aufwand für Pferdehalter und Verwaltung zu verringern, bei weiterhin gewährleistetem Seuchenschutz.
- Streichung einer Vorschrift im Sozialgesetzbuch, da deren Regelungszweck entfallen ist.
- Außerkraftsetzung verschiedener Gesetze und Verordnungen, die für frühere Agrarfördermaßnahmen relevant waren und heute keine Bedeutung mehr haben.
| Bundestag, 10.06.2026 | Befragung der Bundesregierung, 82. Sitzung |
| Table Media, 04.06.2026 | Landwirtschaft: Wie Rainers Pläne zur Entbürokratisierung aussehen |
| Datum Referentenentwurf: | 11.06.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 15.07.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
„Es erfolgte kein Beitrag von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sowie be-
auftragten Dritten.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
In den vorliegenden Kurzzusammenfassungen der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat werden nur vereinzelt konkrete Angaben zur Beteiligungsphase gemacht. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) gibt an, dass das Bundesministerium am 11. Juni 2026 die Verbände zur Stellungnahme eingeladen hat. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLC) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) nennen als Eingang der Aufforderung den 10. Juni 2026. Die meisten Stellungnahmen datieren vom 24. Juni 2026, einzelne auch vom 22. und 23. Juni. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa 13 bis 14 Tagen, gerechnet ab dem frühesten genannten Datum (10. Juni) bis zum spätesten Stellungnahmedatum (24. Juni 2026).
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf ist insgesamt gemischt. Viele Verbände begrüßen grundsätzlich das Ziel des Bürokratieabbaus und sehen in einzelnen Maßnahmen, wie der Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis oder der Streichung nationaler Meldepflichten, positive Schritte. Allerdings wird vielfach kritisiert, dass der Entwurf nicht weit genug geht oder in einzelnen Punkten sogar Rückschritte für Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz bedeutet. Insbesondere die geplante Streichung freiwilliger Öko-Regelungen und die Aufhebung von Meldepflichten im Lebensmittelbereich stoßen auf deutlichen Widerspruch bei Umwelt-, Tierschutz- und Verbraucherschutzverbänden. Viele Fach- und Branchenverbände fordern weitergehende und praxisnähere Entlastungen, während andere vor einer Schwächung bestehender Schutzstandards warnen.
Meinungen im Detail
1. Bürokratieabbau und Entlastung
Die überwiegende Mehrheit der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und lebensmittelwirtschaftlichen Verbände (z.B. Deutscher Bauernverband, Zentralverband Gartenbau, Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, Industrieverband Agrar, AGDW, Landwirtschaft verbindet Deutschland, Deutscher Weinbauverband, Milchindustrie-Verband, DER AGRARHANDEL) begrüßt das Ziel des Bürokratieabbaus ausdrücklich. Sie loben insbesondere die geplante Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis, die Abschaffung nationaler Meldepflichten und die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Allerdings betonen viele, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und fordern eine umfassendere Überprüfung und Streichung von Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten, die Einführung von Bagatellgrenzen, eine stärkere Digitalisierung, Harmonisierung und Vereinfachung von Antragsverfahren sowie die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Branchenverbände wie der Bundesverband der VO-Firmen, DER AGRARHANDEL und der Deutsche Weinbauverband fordern spezifische Anpassungen, etwa eine tätigkeitsbezogene Sachkunde für die Saatgutbehandlung oder die Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Auch der Branchenverband Cannabiswirtschaft hebt die Bedeutung der Digitalisierung und des Bürokratieabbaus für die Wettbewerbsfähigkeit hervor.
2. Kritik an Streichung von Öko-Regelungen und Umweltstandards
Umwelt-, Tierschutz- und Naturschutzverbände (u.a. Deutscher Naturschutzring, NABU, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Tierschutzbund, Albert Schweitzer Stiftung, Pestizid Aktions-Netzwerk, AbL) lehnen die geplante Streichung der freiwilligen Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund im GAPDZG entschieden ab. Sie betonen die Bedeutung dieser Regelungen für Biodiversität, Tierwohl, Klima- und Umweltschutz und sehen in der Streichung einen Rückschritt sowie einen Wortbruch gegenüber politischen Zusagen. Die Verbände argumentieren, dass diese Maßnahmen keine zusätzliche Bürokratie für Betriebe verursachen, die sie nicht nutzen, sondern gezielte Anreize für gesellschaftlich gewünschte Leistungen setzen. Die Streichung wird als Gefahr für Planungssicherheit, Investitionen und die Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik bewertet. Besonders kritisiert wird, dass Bürokratieabbau nicht auf Kosten sinnvoller Umweltmaßnahmen gehen dürfe.
3. Meldepflichten und Verbraucherschutz
Verbraucherschutzorganisationen (foodwatch, Verbraucherzentrale Bundesverband, Bundesverbraucherhilfe), der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure, der Deutsche Landkreistag und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter lehnen die geplante Streichung der Meldepflichten für Labore im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ab. Sie sehen darin eine Schwächung des Frühwarnsystems für Lebensmittelsicherheit und warnen vor erhöhten Risiken für Verbraucher. Die Meldepflichten werden als verhältnismäßig und notwendig für die Risikofrüherkennung bewertet. Dagegen begrüßen Branchenverbände wie der Lebensmittelverband Deutschland, der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels die Abschaffung dieser Meldepflichten, da sie über EU-Vorgaben hinausgingen, zu Doppelregelungen und Wettbewerbsnachteilen führten.
4. Pflanzenschutzrecht und Fortbildungsintervalle
Die Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre wird von vielen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Verbänden (z.B. BdB, ZVG, AGDW, BdT, IVA, DER AGRARHANDEL) begrüßt und als Entlastung bewertet. Allerdings fordern einige, wie der Bund deutscher Baumschulen und DER AGRARHANDEL, eine tätigkeitsbezogene Ausgestaltung und weitere Vereinfachungen. Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbände (PAN Germany, Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft, Bundesverbraucherhilfe, Landwirtschaftskammer Berlin, NABU) lehnen die Verlängerung ab und warnen vor Wissenslücken, erhöhten Umweltrisiken und einer Schwächung des Gewässer- und Verbraucherschutzes. Sie fordern stattdessen regelmäßige, praxisnahe und ggf. digital unterstützte Fortbildungen.
5. Digitalisierung und Vereinfachung
Viele Stellungnahmen, insbesondere von Wirtschafts- und Branchenverbänden, betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Förderanträgen und Meldepflichten. Gefordert werden zentrale Datenbanken, digitale Schnittstellen, die Bündelung von Berichtspflichten und die Vermeidung von Mehrfachmeldungen. Auch die Harmonisierung und Vereinheitlichung von Zertifizierungs- und Meldeprozessen wird als zentral angesehen.
6. Weitere Aspekte
Einzelne Stellungnahmen greifen spezifische Themen auf, wie die Erleichterung der Tierkörperbeseitigung (Bundestierärztekammer), die Liberalisierung des Nutzhanfanbaus (BdT, BvCW), die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überprüfung und Vereinfachung gesetzlicher Pflichten (DFV), die Entlastung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (IVA, DWV), die Einführung von Bagatellgrenzen (Deutscher Grünlandverband), die Stärkung der Marktposition von Erzeugern (BDM) und die stärkere Berücksichtigung des Verbraucherschutzes (Bundesverbraucherhilfe).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf von den meisten Wirtschafts- und Branchenverbänden als Schritt in die richtige Richtung begrüßt wird, jedoch vielfach als nicht ausreichend bewertet wird. Umwelt-, Tierschutz- und Verbraucherschutzverbände kritisieren insbesondere die Streichung freiwilliger Öko-Regelungen und die Aufhebung von Meldepflichten als Rückschritt für Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz. Die Meinungen divergieren vor allem bei der Bewertung von Maßnahmen, die Schutzstandards betreffen, während beim Thema Digitalisierung und Vereinfachung weitgehende Einigkeit über den Handlungsbedarf besteht.
„Aus Sicht der Forstwirtschaft bleibt daher erheblicher Handlungsbedarf bestehen, um nicht nur einen praxiswirksamen Bürokratieabbau zu erreichen, sondern vor allem auch einen weiteren Bürokratieaufbau zu verhindern.“
Die AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände) begrüßt im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes insbesondere die Verlängerung des Fortbildungsintervalls für den Sachkundenachweis im Pflanzenschutzgesetz von drei auf sechs Jahre als sinnvolle Maßnahme zum Abbau von Bürokratie. Auch die Straffung der Verwaltungsstrukturen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird grundsätzlich positiv bewertet, wobei die tatsächliche Entlastung für die Betriebe als begrenzt angesehen wird. Kritisch merkt die AGDW an, dass der Gesetzentwurf keine weitergehenden Entlastungen für die Forstwirtschaft vorsieht, insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl an Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die komplexen rechtlichen Vorgaben. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Verlängerung des Fortbildungsintervalls im Pflanzenschutzgesetz, 2) die Änderungen bei der SVLFG und deren begrenzte Entlastungswirkung, 3) die fehlenden weitergehenden Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Forstwirtschaft.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Änderung würde ein bereits gesetzlich angelegtes, freiwilliges Förderinstrument für Tierwohlleistungen beseitigen. Eine ersatzlose Streichung ist daher kein sachgerechter Beitrag zum Bürokratierückbau, sondern ein Rückschritt bei der Förderung tiergerechter Haltungsformen.“
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt lehnt die geplante Streichung der gesetzlichen Grundlage für die zusätzliche Öko-Regelung zur Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben ab. Die Stiftung argumentiert, dass diese Regelung ein freiwilliges Förderinstrument für Tierwohlleistungen ist und keine verpflichtende Vorgabe für Betriebe darstellt. Die ersatzlose Streichung würde ein bereits angelegtes Anreizsystem für tiergerechte Haltungsformen beseitigen und sei daher kein sachgerechter Beitrag zum Bürokratieabbau. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Bedeutung freiwilliger Anreizinstrumente für das Tierwohl, (2) die besondere Förderwürdigkeit der Weidehaltung aus Tierschutzsicht, und (3) die negativen Auswirkungen einer ersatzlosen Streichung auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Betriebe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 18.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Streichung der bereits beschlossenen Öko-Regelungen ist ein klarer Rückschritt und widerspricht sowohl den politischen Zusagen der Bundesregierung als auch den Erwartungen vieler Betriebe.“
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die AbL lehnt insbesondere die geplante Streichung der Öko-Regelungen für Weidehaltung und Biotopverbund im Rahmen des GAPDZG (Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union) ab. Diese Regelungen waren als freiwillige Förderangebote konzipiert und sollten Betriebe für gesellschaftlich gewünschte Leistungen wie Biodiversität, Klima- und Tierschutz honorieren. Die AbL sieht darin einen Rückschritt und einen Wortbruch gegenüber politischen Zusagen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Weidehaltung für Tierwohl, Biodiversität und Arbeitsentlastung, 2) Die Rolle des Biotopverbunds als praxistaugliche und ökologisch wirksame Maßnahme, 3) Die neuen bürokratischen Anforderungen im Pflanzenschutz, die trotz geplanter Erleichterungen (z.B. längeres Fortbildungsintervall) durch zusätzliche Dokumentationspflichten und Digitalisierung zu mehr Aufwand führen. Die AbL fordert, die Streichung der Öko-Regelungen zu verhindern und praxisnahe Erleichterungen im Pflanzenschutzrecht umzusetzen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insofern begrüßen wir die geplante Streichung der Meldepflichten nach § 44 Abs. 4, 4a, 5 und 5a LFGB grundsätzlich.“
Die Stellungnahme des BLC (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bürokratierückbaugesetzes im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der BLC begrüßt grundsätzlich die geplante Streichung bestimmter nationaler Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die ursprünglich nach Lebensmittelskandalen wie dem Gammelfleisch- und Dioxinskandal eingeführt wurden. Diese Meldepflichten sollten als zusätzliche Sicherheit dienen, falls Unternehmen ihren EU-rechtlichen Pflichten nicht nachkommen. Der BLC stellt jedoch in Frage, ob diese doppelte Sicherheit notwendig ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) die grundsätzliche Zustimmung zur Streichung der Meldepflichten, 2) der Hinweis auf weiteren Änderungsbedarf, insbesondere bezüglich § 40 LFGB, und 3) die Forderung nach einer klaren und stimmigen neuen Transparenzvorschrift, um Überschneidungen und Unklarheiten bei der öffentlichen Information und Gefahrenabwehr zu vermeiden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BvCW begrüßt die vorgeschlagene Änderung des § 32 KCanG im Referentenentwurf ausdrücklich. Sie stellt eine spürbare, praxisnahe Erleichterung dar, die der Verband vollumfänglich unterstützt.“
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) bewertet die geplante Änderung des § 32 Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau im deutschen Industrie- und Nutzhanfsektor. Die Abschaffung der doppelten Anzeigepflicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Betriebe, die bereits einen GAP-Sammelantrag (ein Antrag im Rahmen der europäischen Agrarförderung) stellen, wird als überfällig und sinnvoll angesehen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die konsequente Umsetzung des 'Once-Only-Prinzips', das bedeutet, dass Verwaltungsdaten nur einmal erfasst und dann zwischen Behörden geteilt werden, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 2) Die Notwendigkeit einer reibungslosen, volldigitalen und fehlerfreien Datenübermittlung zwischen Bundesländern und BLE, um Landwirte vor Nachteilen durch technische Fehler zu schützen. 3) Die wirtschaftliche Bedeutung des Bürokratieabbaus für die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionssicherheit und Entwicklung des Industriehanfsektors, der als nachhaltiger Rohstoff für zahlreiche Branchen und als Beitrag zum Klimaschutz und zur ländlichen Entwicklung betrachtet wird. Der Verband empfiehlt zudem eine Evaluierung der Neuregelung und sieht weiteres Potenzial für Digitalisierung und Vereinfachung im Nutzhanfbereich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Entwurf kann allenfalls ein erster Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden sein. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Gleichzeitig muss vermieden werden, neue zusätzliche Bürokratie zu schaffen.“
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre. Dies wird als sinnvoll und entlastend bewertet, da es eine Angleichung an andere Sachkundenachweise darstellt und sowohl zeitliche als auch finanzielle Vorteile für die Beteiligten bringt. Allerdings wird betont, dass der Gesetzentwurf insgesamt nur einen ersten Schritt zum Bürokratieabbau darstellt und die tatsächliche Entlastung für Baumschulen gering bleibt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die weiterhin hohe bürokratische Belastung durch andere Regelungen wie das Verpackungsrecht und die Pflanzenschutzdokumentations-Verordnung, die insbesondere kleinere Betriebe stark belasten. 2) Die neuen Anforderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), die eine unabhängige Zertifizierung für Eigenschaften wie 'bienenfreundlich' oder 'nässetolerant' verlangen und als praktisch nicht umsetzbar kritisiert werden. 3) Die fehlende Einbindung der Praxis und der Verbände in das Gesetzgebungsverfahren, was zu praxisfernen Regelungen führt.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Ablösung der bisherigen Einzelfall-Genehmigungspflicht für die Verbrennung (Kremierung) von Equiden durch eine Anzeigepflicht entspricht einer langjährigen Forderung der Bundestierärztekammer. Die Änderung trägt u. E. zu einem sachgerechten Abbau bürokratischer Hürden bei, erleichtert die praktische Umsetzung vor Ort und entlastet zugleich die zuständigen Behörden.“
Die Bundestierärztekammer (BTK) bewertet den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau insgesamt positiv und unterstützt die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand. Besonders hervorgehoben wird die Änderung im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Die bisher notwendige Einzelgenehmigung für die Verbrennung (Kremierung) von Equiden (Pferdeartige Tiere) soll durch eine einfachere Anzeigepflicht ersetzt werden. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der BTK und wird als erhebliche Erleichterung für die Praxis und die Behörden angesehen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die generelle Unterstützung des Bürokratieabbaus, 2) Die spezifische Änderung im Bereich der Tierkörperbeseitigung, 3) Die Entlastung der zuständigen Behörden durch die Gesetzesänderung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Streichung der Labormeldepflichten hätte zur Folge, dass den Überwachungsbehörden der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine unabhängige Informationsquelle über möglicherweise nicht sichere Lebensmittel verloren geht.“
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) äußert sich kritisch zum geplanten Gesetz zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, insbesondere zur geplanten Streichung der Meldepflichten für Labore gemäß § 44 Absätze 4a und 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Der Verband betont, dass diese Meldepflichten eine wichtige präventive Funktion für die Lebensmittelsicherheit erfüllen, da sie eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen. Die bisherige Argumentation, dass es keine größeren Lebensmittelkrisen gegeben habe, wird als nicht ausreichend angesehen, da gerade die Laborergebnisse zur Aufdeckung vergangener Skandale beigetragen hätten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die präventive Bedeutung der Labormeldepflichten für die behördliche Risikofrüherkennung, 2) Die fehlende fundierte Bewertung des tatsächlichen bürokratischen Entlastungseffekts, 3) Die Gefahr, dass ohne diese Meldepflichten kritische Sachverhalte später oder gar nicht erkannt werden könnten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Referentenentwurf vorgesehene Verlängerung des Fortbildungsintervalls von drei auf sechs Jahre ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt, bleibt jedoch hinter den tatsächlichen Entlastungspotenzialen zurück.“
Der Bundesverband der VO-Firmen e.V. (BVO) nimmt Stellung zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der BVO begrüßt die geplante Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Sachkundenachweis im Pflanzenschutz von drei auf sechs Jahre, sieht aber weiteren Anpassungsbedarf. Besonders betont wird, dass die bestehenden Regelungen zur Sachkunde den unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen, insbesondere bei der Saatgutbehandlung (Beizung), nicht gerecht werden. Der Verband fordert die Einführung einer spezifischen, tätigkeitsbezogenen Sachkunde für die Saatgutbehandlung/Beizung, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Außerdem wird eine bundeseinheitliche Klarstellung gefordert, dass einfache Hilfstätigkeiten im Bereich Beizung nicht sachkundepflichtig sind, sofern sie unter Aufsicht erfolgen und keine sicherheitsrelevanten Entscheidungen getroffen werden. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit einer eigenständigen Sachkunde für die Saatgutbehandlung/Beizung, 2) konkrete Formulierungsvorschläge für gesetzliche Änderungen und 3) die Klarstellung zu einfachen Hilfstätigkeiten ohne Sachkundenachweispflicht.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir hoffen daher, dass der hier zur Kommentierung stehende Entwurf lediglich den Beginn eines Prozesses darstellt, an dessen Ende ein deutlich umfangreicherer Bürokratieabbau stehen sollte.“
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. begrüßt im Rahmen des Gesetzesentwurfs zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Abschaffung bestimmter Meldepflichten für Labore und Handelsunternehmen. Dies wird als Anerkennung der eigenverantwortlichen Praxis der Unternehmen gewertet. Allerdings kritisiert der Verband, dass der Entwurf insgesamt hinter den Erwartungen zurückbleibt, insbesondere da Meldepflichten nach § 44a LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) für Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen und polychlorierten Biphenylen nicht einbezogen wurden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Begrüßung der bisherigen Entlastungen, 2) Die Forderung nach weitergehendem Bürokratieabbau, insbesondere bei Meldepflichten nach § 44a LFGB, 3) Der Verweis auf eine bereits eingereichte Liste mit weiteren Vorschlägen zum Bürokratieabbau, die im Entwurf kaum berücksichtigt wurden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die größte Entlastung für Milchviehhalter wäre ein funktionierender Wettbewerb im Rohmilchmarkt mit vor Lieferung vereinbarten Verträgen – für genossenschaftliche wie private Molkereien gleichermaßen – und einem von der Branche selbst getragenen Krisenmanagement.“
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM) äußert sich zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche. Der BDM begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau grundsätzlich, warnt jedoch davor, dass dieser nicht zu Lasten von Verbraucher-, Lebensmittel-, Umwelt- und Tierschutzstandards gehen darf. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Streichung von Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelbereich, da diese als Frühwarnsysteme für Krisen wie den Dioxin-Skandal eingeführt wurden. Die vollständige Aufgabe der Öko-Regelung Weidehaltung wird abgelehnt, da sie ein wichtiges Förderinstrument für Milchviehhalter darstellt und deren ersatzlose Streichung die Planungssicherheit der Betriebe untergräbt. Der BDM fordert stattdessen eine strukturelle Stärkung der Marktposition der Erzeuger, etwa durch verpflichtende Lieferverträge mit Molkereien und die Möglichkeit, reine Erzeuger-Branchenorganisationen zu gründen. Positiv bewertet werden echte Bürokratieabbau-Maßnahmen wie das Once-Only-Prinzip bei Nutzhanf-Anzeigen und die Beschleunigung der Tierarzt-Anerkennung. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Ablehnung der Streichung der Öko-Regelung Weidehaltung und die Forderung nach mehr Planungssicherheit und Marktstärkung für Milchviehhalter. 2. Die Kritik an der Aufhebung von Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelbereich als Gefahr für die Lebensmittelsicherheit. 3. Die differenzierte Bewertung der Verlängerung von Fortbildungsintervallen im Pflanzenschutz und die Forderung nach flankierenden Informationsangeboten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003114 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Verlängerung des verpflichtenden Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre ist ein überzeugendes Beispiel für einen sachgerechten und verhältnismäßigen Bürokratieabbau.“
Der Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer e.V. (BdT) begrüßt und unterstützt ausdrücklich den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der Verband hebt besonders die geplante Verlängerung des verpflichtenden Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre hervor. Diese Maßnahme wird als ausgewogen bewertet, da sie die fachlichen Anforderungen an Anwender beibehält, aber die organisatorischen und finanziellen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe reduziert. Der BdT betont, dass Bürokratieabbau nicht zwangsläufig mit einem Verzicht auf fachliche Standards einhergehen muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Vielzahl kleiner Berichtspflichten, Dokumentations-, Verfahrens- und Genehmigungspflichten, die die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft beeinträchtigen; 2) Die Notwendigkeit, den eingeschlagenen Kurs des sektorenspezifischen Bürokratieabbaus konsequent fortzusetzen; 3) Die Liberalisierung des Nutzhanfanbaus, insbesondere die Abschaffung der sogenannten Missbrauchsklausel, um das wirtschaftliche Risiko für Landwirte zu senken und weitere Bürokratie abzubauen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das vorliegende Änderungspaket enthält mehrheitlich technische Anpassungen und Klarstellungen, die aus Verbraucherschutzsicht sachgerecht erscheinen. Besonders positiv hervorzuheben sind die Verlängerung des Fortbildungszyklus im PflSchG, die Vereinfachung der Anzeigepflichten im KCanG sowie die Anpassung der Ministeriumsbezeichnungen in der BTÄO infolge der Ressortreform. Die Änderungen im LFGB sowie die Absenkung der BVL-Berichtsfrequenz in § 44a bedürfen hingegen einer kritischen Begleitung.“
Die Bundesverbraucherhilfe e.V. bewertet den Referentenentwurf eines Omnibus-Änderungsgesetzes, das zahlreiche agrar- und lebensmittelrechtliche Vorschriften betrifft, überwiegend als sachgerecht, sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Besonders ausführlich werden die Änderungen im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und im Konsumcannabisgesetz (KCanG) behandelt. Die Verlängerung des Fortbildungszyklus für Sachkundenachweise im Pflanzenschutz wird kritisch gesehen und soll durch verbindliche Mindestinhalte flankiert werden. Die geplante Reduzierung der Berichtspflicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von vierteljährlich auf halbjährlich wird abgelehnt, da dies die Risikokommunikation bei gesundheitlich bedenklichen Stoffen verschlechtern könnte. Die Vereinfachung der Anzeigepflichten im KCanG wird begrüßt, aber die Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden wird aus Datenschutzsicht kritisch bewertet. Insgesamt fordert der Verband eine stärkere Berücksichtigung des Verbraucherschutzes und eine längere Frist für die Verbändeanhörung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 22.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000302 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben jedoch hinter den tatsächlichen Entlastungspotenzialen für Unternehmen des Agrarhandels zurück und erfordern weitere praxisnahe Anpassungen, insbesondere bei der tätigkeitsbezogenen Ausgestaltung der Sachkunde und der Vereinheitlichung von Melde- und Anzeigepflichten.“
Die Stellungnahme des Verbands DER AGRARHANDEL e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), insbesondere die Abschaffung bestimmter Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die geplante Verlängerung des Fortbildungsintervalls für Sachkundenachweise im Pflanzenschutz. Allerdings sieht der Verband weiteren Anpassungsbedarf, vor allem bei der tätigkeitsbezogenen Ausgestaltung der Sachkunde im Pflanzenschutz. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens die Einführung einer spezifischen Sachkunde für die Saatgutbehandlung/Beizung, um praxisfremde Prüfungsinhalte zu vermeiden. Zweitens die Forderung nach einer praxistauglichen Sachkunde für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, bei der keine unnötigen technischen Detailkenntnisse verlangt werden sollen. Drittens wird die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen und digitalen Ausgestaltung von Anzeigepflichten hervorgehoben, um Mehrfachmeldungen und unterschiedliche Länderregelungen zu vermeiden. Weitere Themen sind die unbürokratische Anerkennung vorhandener Qualifikationen, die Klarstellung zu einfachen Hilfstätigkeiten im Bereich Beizung sowie der Bürokratieabbau bei der Schadnagerbekämpfung. Im zweiten Teil der Stellungnahme werden übergeordnete Forderungen zur Vermeidung von Doppelprüfungen, zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips (Unternehmensdaten nur einmal an Behörden übermitteln), zur Bündelung von Meldepflichten, zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, zur Verhältnismäßigkeit beim Brand- und Explosionsschutz sowie zur 1:1-Umsetzung von EU-Recht ohne nationale Übererfüllung ausführlich erläutert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Landwirtschaftliche Betriebe brauchen Verlässlichkeit und klare Bekenntnisse, die auch eingehalten werden“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert sich zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die DUH begrüßt grundsätzlich die Absicht, Verwaltungsabläufe für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern. Kritisiert wird jedoch, dass die geplante Streichung neuer freiwilliger Öko-Regelungen – insbesondere die Weideprämie – nicht zum Bürokratieabbau beiträgt, sondern bereits beschlossene Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe, die sich für Tierwohl, Biodiversität und Klimaschutz engagieren, negiert. Die DUH hebt hervor, dass die Streichung der Öko-Regelung den politischen Zusagen widerspricht, insbesondere der Einführung zusätzlicher Öko-Regelungen als Ausgleich für abgeschwächte GLÖZ-Standards (GLÖZ steht für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Bedeutung der Weidetierhaltung für Biodiversität, Klimaschutz und Kulturlandschaften, 2. Die Notwendigkeit finanzieller Anerkennung für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, 3. Die Forderung, die geplante Streichung der Öko-Regelung zurückzunehmen und eine Weideprämie einzuführen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gleichwohl bleibt auch dieses Gesetzesvorhaben deutlich hinter den vielfach formulierten Erwartungen an einen umfassenden und spürbaren Bürokratieabbau zurück.“
Der Deutsche Bauernverband e. V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie im Bereich Landwirtschaft, Ernährung und Heimat abzubauen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass insbesondere im Agrarbereich ein dringender Bedarf an praxisnaher Entbürokratisierung besteht, da komplexe Regelwerke und überholte Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft beeinträchtigen. Der Verband lobt einzelne Maßnahmen des Entwurfs, kritisiert jedoch, dass das Gesetz insgesamt hinter den Erwartungen an einen spürbaren Bürokratieabbau zurückbleibt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer konsequenten Folgenabschätzung, um zusätzliche Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich zu vermeiden, 2) die Forderung nach einer umfassenden und fachübergreifenden Befassung mit dem Bürokratieabbau, und 3) die Bedeutung der Streichung überholter Vorschriften für die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Nutzen der Entlastung steht nicht im Verhältnis zu den möglichen Risiken.“
Der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW) äußert sich zum Referentenentwurf des Bürokratierückbaugesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der Verband begrüßt grundsätzlich das Ziel, Bürokratie abzubauen und die Arbeitsfähigkeit von Unternehmen und Verwaltungen zu verbessern. Besonders kritisch bewertet der DBVW jedoch die geplante Verlängerung des Fortbildungsintervalls für sachkundige Personen im Pflanzenschutzgesetz von drei auf sechs Jahre. Der Verband warnt, dass längere Intervalle zu Wissenslücken führen könnten, was das Risiko von Fehlanwendungen und Umweltschäden, insbesondere für Grund- und Trinkwasser, erhöht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass regelmäßige Fortbildungen ein zentrales Instrument zur Risikovermeidung sind und der Schutz der Wasserversorgung als Teil der kritischen Infrastruktur höchste Priorität haben muss. Als Alternative schlägt der DBVW flexiblere oder digital unterstützte Fortbildungsformate vor, um dennoch Entlastungen zu ermöglichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken einer Verlängerung des Fortbildungsintervalls für den Gewässer- und Trinkwasserschutz, 2) Die Bedeutung regelmäßiger Schulungen zur Vermeidung von Umweltrisiken, 3) Die Rolle der Wasserwirtschaftsverbände bei der nachhaltigen Bewirtschaftung und dem Schutz der Wasserressourcen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die daraus abgeleitete Zielsetzung, diesen Sektor kontinuierlich zu entlasten, strukturelle Vereinfachungen vorzunehmen und behördliche Verwaltungsabläufe zu bündeln, ist daher nicht nur folgerichtig, sondern zum Erhalt handwerklicher Strukturen unabdingbar.“
Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. (DFV) begrüßt den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der Verband betont, dass die Betriebe des Fleischerhandwerks besonders unter der hohen Regelungsdichte und den zahlreichen Dokumentations-, Nachweis- und Meldepflichten im Lebensmittelrecht leiden. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer konsequenten Anwendung der 'One in, one out'-Regel, also dass für jede neue bürokratische Verpflichtung eine bestehende abgeschafft wird. Außerdem wird die kontinuierliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit bestehender Verpflichtungen gefordert. Ausführlich thematisiert werden die geplanten Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), insbesondere der Wegfall bestimmter Meldepflichten, der als spürbare Entlastung für Unternehmen und Behörden gesehen wird. Drei besonders hervorgehobene Aspekte: (1) Die Bedeutung des Bürokratieabbaus für den Erhalt handwerklicher Strukturen, (2) die Forderung nach kontinuierlicher Überprüfung und Vereinfachung gesetzlicher Pflichten, (3) die positiven Auswirkungen des Wegfalls von Meldepflichten auf betriebliche und behördliche Ressourcen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R004605 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die vorgesehenen Änderungen begrüßen wir ausdrücklich. Die geplanten Vereinfachungen tragen dazu bei, betriebliche Kosten zu senken und den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe spürbar zu reduzieren.“
Der Deutsche Grünlandverband e.V. begrüßt die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Bereich Landwirtschaft ausdrücklich. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die vorgesehenen Vereinfachungen dazu beitragen, Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand für landwirtschaftliche Betriebe deutlich zu reduzieren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Einführung von Bagatellgrenzen bei Flächenprämien, um geringfügige Abweichungen nicht mehr zu sanktionieren; zweitens, die Umstellung des Nachweises für bestimmte Pflanzenarten (Kennarten) im Rahmen der Ökoregelung 5 auf einen zweijährigen Turnus, was die Verwaltung und Betriebe entlasten soll; drittens, die Forderung nach einer Vereinheitlichung und Reduktion von Dokumentations- und Meldepflichten, insbesondere durch zentrale Datenbanken und den Wegfall von Mehrfachmeldungen. Diese Punkte werden als besonders wichtig und ausführlich dargestellt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 22.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Deutsche Landkreistag begrüßt ausdrücklich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, Unternehmen und Verwaltungen durch den Abbau übermäßiger Bürokratie im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft zu entlasten. Gleichwohl lehnen wir die geplante Aufhebung von Meldepflichten in § 44 Abs. 4 LFGB-E ab, da dadurch keine Entlastung für die Behörden, sondern vielmehr einen Zuwachs an behördlichen Kontrollaufgaben bei gleichzeitiger Absenkung des Verbraucherschutzes zu erwarten ist.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie im Bereich der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft abzubauen und dadurch Unternehmen sowie Verwaltungen zu entlasten. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Aufhebung bestimmter Meldepflichten, insbesondere im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (§ 44 Abs. 4 LFGB-E). Diese Meldepflichten gelten als wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes, da sie es den Behörden ermöglichen, frühzeitig auf Verdachtsfälle, etwa bei Futtermittellieferungen aus dem Ausland, zu reagieren. Ein Wegfall würde nach Ansicht des Landkreistags nicht zu einer Entlastung, sondern zu einem erhöhten Kontrollaufwand für die Behörden führen und den Verbraucherschutz schwächen. Ausführlich thematisiert werden außerdem die geplanten Änderungen im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, insbesondere die Anzeige- und Kennzeichnungspflichten bei Equiden (Pferdeartige), sowie weitere Vorschläge zur Entbürokratisierung veterinärrechtlicher Vorschriften, wie die Abschaffung bestimmter Aufbewahrungs- und Anzeigepflichten. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Bedeutung der Meldepflichten für den Verbraucherschutz und die behördliche Kontrolle, 2) Die spezifischen Regelungen zur Beseitigung und Kennzeichnung von Equiden, 3) Weitere konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung im Veterinärrecht.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vollständige Abschaffung der neuen Öko-Regelungen verhindert jedoch die Umsetzung von fachlich sinnvollen Maßnahmen, die wichtige Beiträge zum Biodiversitäts-, Tier- und Umweltschutz leisten könnten.“
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, insbesondere zu den geplanten Änderungen am GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG). Der DNR lehnt die vorgesehene ersatzlose Streichung der rechtlichen und finanziellen Grundlagen für neue Öko-Regelungen ab, die die Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und die innerbetriebliche Verteilung von Biodiversitätsflächen (Biotopverbund) fördern sollen. Die Stellungnahme betont, dass diese Maßnahmen wichtige Beiträge zum Erhalt der Artenvielfalt, zur Förderung des Tierwohls und zur Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen leisten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung von Biotopverbundkorridoren und extensiver Weidehaltung für Biodiversität und Tierwohl, 2) Die negativen Folgen der Streichung für das Vertrauen der Betriebe in agrarpolitische Förderzusagen, und 3) Die Kritik daran, dass Bürokratieabbau nicht zur Abschaffung sinnvoller Umweltmaßnahmen führen darf, sondern vielmehr zu praxistauglicheren und wirksameren Förderinstrumenten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Streichung von § 20 Absatz 3 Satz 2 des GAPDZG ist aus tierschutzfachlicher und agrarpolitischer Perspektive abzulehnen. Die Vorschrift schafft keine zusätzliche Bürokratie für nicht teilnehmende Betriebe, sondern eröffnet freiwillige, zielgerichtete Öko-Regelungen zur Honorierung von Tierschutz-, Umwelt-, und Klimaleistungen.“
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung von § 20 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAPDZG) entschieden ab. Diese Vorschrift ermöglicht es, freiwillige Öko-Regelungen – also zusätzliche Umwelt-, Tierschutz- und Klimaschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen – per Rechtsverordnung zu fördern. Besonders hervorgehoben wird, dass diese Regelungen keine zusätzliche Bürokratie für Betriebe verursachen, die sie nicht nutzen, sondern gezielt Anreize für höhere Tierschutzstandards, insbesondere bei der Weidehaltung von Rindern, setzen. Die Stellungnahme betont, dass eine Streichung dieser Möglichkeit die gesellschaftlich gewünschte Weidehaltung schwächen, die Transformation hin zu tiergerechteren Systemen erschweren und die Glaubwürdigkeit der Agrarpolitik beeinträchtigen würde. Zusätzlich fordert der Verband ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung von Rindern, da diese Haltungsform die arteigenen Bedürfnisse der Tiere massiv einschränkt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Bedeutung der Öko-Regelungen für Tierschutz, Umwelt und Klima, 2. Die gesellschaftliche und politische Notwendigkeit der Förderung der Weidehaltung, 3. Die negativen Folgen einer Streichung für Planungssicherheit, Investitionen und Akzeptanz der Agrarpolitik.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 06.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die geplante Streichung ist daher ein notwendiger und folgerichtiger Schritt, um eine ineffiziente und zwecklose Vorschrift zu beseitigen. Diese muss nun umgehend in Kraft gesetzt werden.“
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) begrüßt die geplante Abschaffung der Meldepflicht für Labore nach § 44 Absätze 4a und 5a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), wie sie im Entwurf des Bürokratieabbaugesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) vorgesehen ist. Die Stellungnahme betont, dass diese nationale Meldepflicht über das EU-Recht hinausging und für deutsche Labore einen Wettbewerbsnachteil darstellte, da Auftraggeber ihre Analysen ins Ausland verlagern konnten. Die Meldepflicht habe keinen Mehrwert für die Lebens- und Futtermittelsicherheit gebracht, sondern lediglich zu bürokratischem Mehraufwand, Unsicherheiten und zusätzlichem Abstimmungsbedarf geführt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für deutsche Labore, 2) Die Reduzierung von Bürokratie und die Entlastung der Qualitätsmanagementsysteme, 3) Die Stärkung des Vertrauens und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Laboren und ihren Kunden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die nun vorgesehenen Änderungen bleiben jedoch aus Sicht des Weinbaus deutlich hinter den Erwartungen zurück.“
Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) äußert sich zum Entwurf des Bürokratierückbaugesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Der Verband begrüßt grundsätzlich das Ziel, bürokratische Belastungen im Weinbau zu reduzieren, kritisiert jedoch, dass die geplanten Maßnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben. Besonders hervorgehoben werden die Verlängerung des Fortbildungsintervalls für den Pflanzenschutzsachkundenachweis, die weiterhin belastenden Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzmaßnahmen, neue Nachweis- und Sachkundenachweise im Bereich Biozide sowie die regulatorischen Hürden beim Drohneneinsatz. Ausführlich wird zudem die Problematik der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel behandelt, wobei der DWV eine Harmonisierung und Vereinfachung auf europäischer Ebene fordert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Forderung nach praxisgerechteren Aufzeichnungspflichten beim Pflanzenschutz, 2) die Notwendigkeit einfacher Lösungen für neue Nachweispflichten bei Bioziden und 3) die dringende Anpassung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, einschließlich der Forderung nach Wegfall des Vetorechts des Umweltbundesamtes.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Meldepflichten für Labore sind ein wichtiges Instrument zur frühzeitigen Erkennung von Risiken und tragen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit bei.“
Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zum Bürokratierückbau. Im Fokus steht die Forderung, die bestehenden Meldepflichten für Labore gemäß § 44 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) beizubehalten. Diese Meldepflichten sind laut foodwatch ein zentrales Instrument, um gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel frühzeitig zu erkennen und Verbraucher:innen wirksam zu schützen. Die Organisation betont, dass Rückrufaktionen bei Kontaminationen mit Krankheitserregern (wie Salmonellen oder E. Coli) oder Schadstoffen (wie Dioxin) schnell und transparent erfolgen müssen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der Meldepflichten für die Lebensmittelsicherheit, 2) Die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsbehörden, 3) Die Forderung nach unverzüglichem Handeln von Unternehmen und Behörden bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Zielsetzung, bürokratische Hürden abzubauen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und den betroffenen Unternehmen wieder mehr zeitliche, finanzielle und personelle Freiräume zu verschaffen, ist richtig und dringend erforderlich.“
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) begrüßt den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Bereich Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ausdrücklich. Der Verband hebt besonders die geplante Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre hervor, da dies den Aufwand für Unternehmen reduziert, ohne die Qualität der Sachkunde zu beeinträchtigen. Der IVA betont jedoch, dass weiterer Bürokratieabbau nötig ist, insbesondere im Pflanzenschutzrecht. Ausführlich thematisiert werden die Beschleunigung der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel durch eine Stärkung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Zulassungen sowie die Ermöglichung bedarfsgerechter Düngung durch digitale Systeme. Auch die Digitalisierung und Vereinfachung des Anzeigeverfahrens für Versuchszwecke wird als wichtiger Schritt zur Entlastung von Unternehmen und Behörden dargestellt. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Reform der Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, 2) die Problematik der aufschiebenden Wirkung von Drittwidersprüchen, 3) die Digitalisierung und Vereinfachung von Anzeige- und Kommunikationsverfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend begrüßt Landwirtschaft verbindet Deutschland e.V. die im Referentenentwurf enthaltenen ersten Schritte. Für einen tatsächlich spürbaren Bürokratieabbau reichen sie jedoch nicht aus. Erforderlich ist eine grundlegende Überprüfung bestehender Vorschriften, die konsequente Abschaffung überholter Regelungen, die Beseitigung von Doppelstrukturen sowie eine deutliche Stärkung der Eigenverantwortung qualifizierter landwirtschaftlicher Unternehmer.“
Landwirtschaft verbindet Deutschland e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, landwirtschaftliche Betriebe von übermäßiger Bürokratie zu entlasten. Die Stellungnahme betont, dass die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen – wie die Verlängerung des Fortbildungsintervalls beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis und die Streichung einiger Meldepflichten – zwar sinnvoll, aber nicht ausreichend sind. Der Verband fordert eine umfassende Überprüfung und Streichung aller Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten, die nicht mehr notwendig oder verhältnismäßig sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer risikoorientierten Ausgestaltung des Antibiotikamonitorings, um unnötige Mehrfachdokumentationen zu vermeiden; 2) Die Einführung einer zentralen Betriebsdatenplattform nach dem Prinzip „Einmal erfassen – mehrfach nutzen“, um Mehrfacherfassungen zu beenden; 3) Die Forderung nach wirksamen Bagatellgrenzen, damit kleinere Betriebe nicht mit dem gleichen Verwaltungsaufwand wie Großbetriebe belastet werden. Die Stellungnahme kritisiert zudem nationale Sonderregelungen, die über EU-Vorgaben hinausgehen, und fordert eine stärkere Fokussierung auf Eigenverantwortung und Vertrauen in die Qualifikation der Landwirtinnen und Landwirte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 25.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist aus gutem Grund streng geregelt, weil diese, vor allem bei unsachgemäßem Einsatz, große Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben kann.“
Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich den Ansatz des Bürokratieabbaus im Bereich Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, kritisiert jedoch die geplante Verlängerung des Weiterbildungsintervalls für sachkundige Personen im Pflanzenschutzgesetz von drei auf sechs Jahre. Begründet wird dies mit der hohen Bedeutung regelmäßiger Weiterbildung für den sicheren und umweltgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Zudem werden zahlreiche weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft gemacht, insbesondere im Baurecht (z.B. Digitalisierung von Bauanträgen, Vereinfachung bei Umnutzung von Gebäuden), bei Förderanträgen (bundeseinheitliches digitales Antragsprogramm für die Gemeinsame Agrarpolitik, GAP) und bei Fördervorgaben (mehr Entscheidungsspielraum für Landesbehörden, weniger Detailvorgaben). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Ablehnung der Verlängerung des Weiterbildungsintervalls im Pflanzenschutz, 2. Konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau im Baurecht für Tierhaltung und landwirtschaftliche Gebäude, 3. Vereinfachungen bei Förderanträgen und -vorgaben.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Von daher ist es uneingeschränkt zu begrüßen, dass das BMLEH im Rahmen der Initiative zum Bürokratierückbau die lebensmittelrechtlichen Meldepflichten wieder auf die EU-weit harmonisierten Vorgaben in Art. 19 und 20 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zurückführt.“
Der Lebensmittelverband Deutschland begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung zusätzlicher nationaler Meldepflichten für unsichere Lebensmittel und Futtermittel sowie für Labore. Diese Meldepflichten gingen über die EU-Vorgaben hinaus und führten zu Doppelregelungen sowie Wettbewerbsnachteilen für deutsche Handelslabore. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Bundesregierung damit das sogenannte Gold-Plating – also nationale Sonderregelungen, die über das EU-Recht hinausgehen – abbaut und so Bürokratie sowie Wettbewerbsverzerrungen reduziert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der nationalen Labormeldepflicht und deren Auswirkungen auf kleine und mittlere Handelslabore, 2) Die Diskussionen und Unsicherheiten in der Branche aufgrund der bisherigen Regelungen, insbesondere nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, 3) Die Empfehlung, auch weitere Mitteilungspflichten, etwa für Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen und polychlorierten Biphenylen, im Zuge des Bürokratieabbaus zu überprüfen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der zunehmende bürokratische Aufwand bindet in hohem Maße Kapazitäten und macht eine Entlastung der Unternehmen dringend erforderlich.“
Der Milchindustrie-Verband e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Bereich Landwirtschaft und Ernährung, betont jedoch, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die zunehmenden bürokratischen Anforderungen auf nationaler und europäischer Ebene die Unternehmen stark belasten und dringend reduziert werden müssen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Notwendigkeit einer einheitlichen und harmonisierten Auslegung von lebensmittelrechtlichen und veterinärrechtlichen Vorgaben, um Mehrfachprüfungen und Unsicherheiten zu vermeiden. Zweitens, die Vereinfachung und Bündelung von Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit (z.B. CSRD, CSDDD, LkSG, EU-Taxonomie), um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Drittens, die Forderung nach einer schnellen, transparenten und digitalisierten Umsetzung neuer EU-Vorgaben wie der Entwaldungsverordnung (EUDR) und die Verbesserung von Schnittstellen für den Datenaustausch. Die Stellungnahme erläutert Fachbegriffe wie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und ESG (Environmental, Social, Governance) und fordert eine praxisnahe Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000765 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die versprochene Planungssicherheit für die Landwirtschaft, aber auch für den Natur- und Tierschutz, hält das BMLEH mit der vorgeschlagenen Streichung nicht ein.“
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) lehnt den Vorschlag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ab, die im GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) verankerten Öko-Regelungen zur Weidehaltung in Milchviehbetrieben (sogenannte Weideprämie) und zur innerbetrieblichen Flächenverteilung für mehr Biodiversität (Biotopverbund) zu streichen. NABU betont, dass die Weidehaltung für Umwelt- und Tierschutz von großer Bedeutung ist und ein Rückgang der Weidehaltung direkt mit dem Verlust der Artenvielfalt zusammenhängt. Die geplanten Änderungen widersprechen dem Koalitionsvertrag, den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und führen zu einer weiteren Schwächung der ökologischen Wirksamkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Weidehaltung für Biodiversität und Tierschutz, 2) Die wirtschaftlichen Herausforderungen der Weidehaltung und die Notwendigkeit finanzieller Anreize, 3) Die Auswirkungen der Streichung auf die Legitimation und Wirksamkeit der GAP.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Verdopplung des Fortbildungsintervalls betrachtet PAN Germany als kontraproduktiv und den Zielen des Pestizidrechts abträglich.“
Die Stellungnahme des Pestizid Aktions-Netzwerks e.V. (PAN Germany) bezieht sich ausschließlich auf die geplanten Änderungen am Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) im Rahmen des Gesetzes für Bürokratierückbau. PAN Germany begrüßt grundsätzlich den Abbau unnötiger Bürokratie, lehnt jedoch die vorgesehene Verdopplung des Fortbildungsintervalls für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre ab. Die Organisation argumentiert, dass eine Verlängerung des Intervalls dazu führt, dass neue Erkenntnisse und gesetzliche Anforderungen, wie das Integrierte Pflanzenschutz-Management (IPM), nicht zeitnah an die Anwender weitergegeben werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung regelmäßiger Fortbildungen für die Umsetzung von IPM und die Reduktion des Pestizideinsatzes, 2) Die fehlende Kontrolle und Berichterstattung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, 3) Die Komplexität und ständige Weiterentwicklung der Fortbildungsinhalte, die einen Ausbau statt eine Reduzierung der Fortbildung erfordern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Das Vorhaben, die Übermittlungspflichten des nachgelagerten Lebensmittelunternehmers und der Verantwortlichen der Labore gemäß § 44 Abs. 4 und 4a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zu streichen, ist zu begrüßen. Allerdings geht das Vorhaben nicht weit genug und ein Bürokratieabbau wäre in weiteren Rechtsbereichen möglich.“
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Der Verband begrüßt grundsätzlich die Initiative zum Abbau bürokratischer Hürden, insbesondere die geplante Streichung bestimmter Übermittlungspflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Allerdings wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht weit genug geht. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) Die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen, wie die Streichung der nationalen Salmonellenverordnung und die Reduzierung von Überwachungsfrequenzen, (2) die Digitalisierung und Vereinfachung von Melde- und Dokumentationspflichten, und (3) die Harmonisierung und Verschlankung von Exportanforderungen sowie die Vereinheitlichung von Zertifizierungs- und Meldeprozessen. Fachbegriffe wie HIT-TAM-Datenbank (staatliches Antibiotikamonitoring) und QS-Antibiotikamonitoring (wirtschaftsgetragenes Qualitätssicherungssystem) werden als Beispiele für bestehende Parallelstrukturen genannt, die abgebaut werden sollten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Meldepflichten nach § 44 LFGB stellen einen wichtigen Baustein für ein effektives Frühwarnsystem dar und sollten beibehalten werden, damit zielgerichtete behördliche Kontrollen und geeignete Maßnahmen wie Rückrufe frühzeitig erfolgen und Verbraucher:innen vor potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten wirksam geschützt werden.“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich in seiner Stellungnahme gegen die geplante Streichung der Meldepflichten für Prüflabore nach § 44 Abs. 4a und 5a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) aus. Diese Meldepflichten dienen als Frühwarnsystem zur Lebensmittelsicherheit und sind aus Sicht des vzbv unverzichtbar, da sie unabhängige Dritte verpflichten, auffällige Befunde zu melden. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu verspäteten Rückrufen und unzureichender Information durch Unternehmen, was die Notwendigkeit unabhängiger Meldungen unterstreicht. Der vzbv betont, dass der bürokratische Aufwand für Labore gering ist und die Meldepflichten verhältnismäßig, legitim und kosteneffizient sind. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Bedeutung der Labormeldepflichten als Frühwarnsystem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, 2) Die Risiken bei alleiniger Meldepflicht für Unternehmen, illustriert am Fall Ferrero/Salmonellen, 3) Die Einschätzung, dass der Bürokratieabbau durch die Streichung der Meldepflichten fraglich und der Aufwand für Labore gering ist.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Bereich des BMLEH gibt es zahlreiche vermeintlich „kleine“ Punkte, die in der Summe aber einen erheblichen Bürokratieaufwand für die Betriebe darstellen. Diese gilt es konsequent abzuarbeiten.“
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ausdrücklich. Die Stellungnahme betont den hohen Bedarf an einer wirksamen Reduzierung bürokratischer Belastungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Besonders hervorgehoben werden: (1) die geplante Verlängerung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz auf sechs Jahre, die als substanzielle Entlastung bewertet wird; (2) die Kritik an umfangreichen und teilweise praxisfernen Dokumentations- und Berichtspflichten, etwa bei Düngeverordnung, Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen und Statistikabfragen; (3) die Forderung nach Digitalisierung und Vereinfachung von Förder- und Antragsverfahren. Der Verband fordert, dass Dokumentationspflichten nur fortgeführt werden, wenn ihr Nutzen wissenschaftlich belegt ist, und spricht sich für eine Beweislastumkehr bei Mitteilungspflichten aus. Auch wird eine praxistaugliche Umsetzung neuer EU-Vorgaben und eine Entlastung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gefordert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 24.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.