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Deutsch-Belgischer Polizeivertrag

Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Vertrag vom 29. April 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit (Deutsch-Belgischer Polizeivertrag)
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:22.07.2026
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:09.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:22.07.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem am 29. April 2024 in Brüssel unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Polizei- und Zollzusammenarbeit wird das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern. Der Vertrag stellt eine Vertiefung der Zusammenarbeit beider Staaten dar und soll nach seiner Ratifizierung ein am 27. März 2000 in Brüssel unterzeichnetes Abkommen zwischen Deutschland und Belgien ersetzen. Damit wird die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Durch das mit dem den Gesetzentwurf bezweckte Gesetz soll der unterzeichnete Vertrag innerstaatlich in Kraft gesetzt und rechtlich wirksam werden.“

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