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Haushaltsbegleitgesetz 2027

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Basics
Offizieller Titel:Haushaltsbegleitgesetz 2027
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:25.09.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/7860 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht.
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsbegleitgesetz 2027 dient der Umsetzung gesetzlicher Anpassungen, die zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen sollen. Im Kern werden Steuersätze auf Alkohol, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops um 20 % erhöht, der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag abgeschafft, der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung gekürzt und der Fortschreibungsmechanismus für Sozialleistungen vereinfacht. Außerdem werden Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten teilweise dem Bundeshaushalt zugeführt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf reagiert auf anhaltende globale Krisen (u.a. Ukraine-Krieg, Konflikte im Nahen Osten), die zu wirtschaftlicher Unsicherheit, hohen Energiepreisen und Lieferkettenproblemen führen. Ziel ist es, Wachstumsschwäche zu überwinden und die Einhaltung der Schuldenbremse (Art. 115 GG) sicherzustellen. Die Abschaffung des Sofortzuschlags erfolgt, weil die geplante Kindergrundsicherung nicht umgesetzt wird. Die Anpassungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz sind Folgeänderungen aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen. 
 
Kosten:  
Für die Zollverwaltung entstehen einmalige Sachkosten von 30.000 Euro (2026, IT-Umstellung) und 132.000 Euro (2027, Formularanpassung). Durch die Steuererhöhungen werden ab 2027 jährliche Mehreinnahmen von 455 Mio. Euro für den Bund erwartet. Zusätzlich werden 2027 Einnahmen aus Emissionszertifikaten in Höhe von 2,7 Mrd. Euro dem Bundeshaushalt zugeführt. Die Abschaffung des Sofortzuschlags spart dem Bund 450 Mio. Euro jährlich, verursacht aber Mehrausgaben von 150 Mio. Euro bei der Grundsicherung und Einsparungen von 40 Mio. Euro beim Wohngeld (je zur Hälfte Bund/Länder). Die Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung entlastet den Bund 2027 um 1 Mrd. Euro. Durch Änderungen im Sozialrecht entstehen Minderausgaben von ca. 24 Mio. Euro (SGB XII), 78 Mio. Euro (SGB II), 4 Mio. Euro (AsylbLG) jährlich, aufgeteilt auf Bund, Länder und Kommunen. Weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Es sind keine wesentlichen Beiträge von Interessenvertretern eingeflossen. Die Regelungen sind mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Die Änderung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ist auf das Jahr 2027 befristet, eine weitere Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen. Das Gesetz hat keine gleichstellungspolitischen, demografiepolitischen oder Verbraucher-Auswirkungen. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft nur ein geringfügiger Minderaufwand. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
1. Anhebung der Alkoholsteuer: Der Regelsteuersatz und die ermäßigten Steuersätze für reinen Alkohol werden jeweils um 20 Prozent erhöht. 
 
2. Erhöhung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer: Die Regel- und ermäßigten Steuersätze für Schaumwein und Zwischenerzeugnisse werden jeweils um 20 Prozent angehoben. 
 
3. Erhöhung der Alkopopsteuer: Der Steuersatz für Alkopops wird um 20 Prozent erhöht. 
 
4. Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung: Einführung der Möglichkeit, für Dienststellen mit mehreren Einzelplänen einen Beauftragten für den Haushalt zu bestellen; Kassen dürfen Ident-Nummern speichern, um Aufrechnungstatbestände zu erkennen; Einwilligungen des Finanzministeriums werden auf Maßnahmen ab einer Million Euro beschränkt. 
 
5. Anpassung beim Sondervermögen der Bundeswehr: Die Regelung zum Tilgungsbeginn des Sondervermögens wird angepasst. 
 
6. Änderungen beim Klima- und Transformationsfonds: Finanzhilfen werden gekürzt, ein Teil der Einnahmen aus dem Emissionshandel wird künftig direkt im Bundeshaushalt veranschlagt, und auch Erlöse aus dem neuen EU-Brennstoffemissionshandel können im KTF vereinnahmt werden. 
 
7. Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag: Der seit 2022 gezahlte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird gestrichen. 
 
8. Kürzung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung: Der zusätzliche Bundeszuschuss wird 2027 um weitere 1 Milliarde Euro gekürzt, insgesamt um 2,2 Milliarden Euro. 
 
9. Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung der Regelbedarfe im SGB XII: Die bisherige zweistufige Fortschreibung (mit starker Gewichtung der Preisentwicklung) wird abgeschafft und durch eine einstufige Fortschreibung mittels Mischindex ersetzt. 
 
10. Inkrafttreten der Regelungen: Die meisten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft; die Änderungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe im SGB XII bereits nach Verkündung im Jahr 2026.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:06.07.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:

„Wesentliche Beiträge von Interessenvertreterinnen, Interessenvertretern oder beauftragten
Dritten zum Inhalt des Gesetzentwurfs liegen nicht vor.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Clemens Neumann | 15.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000986 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85849

EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG | 15.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001789 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85774

EUTOP Europe GmbH (EUTOP) | 15.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85847

Klenk & Hoursch AG | 04.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Streichung der geplanten Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer durch Änderungen im AlkStG und SchaumwZwStG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Der aktuelle Zustand soll beibehalten werden.

Lobbyregister-Nr.: R005549 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85510

Marco Wanderwitz | 15.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

Lobbyregister-Nr.: R007660 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85850

Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH | 03.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes, AlkStG und SchaumwZwStG

Lobbyregister-Nr.: R008205 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 84133

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 15.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative hat zum Ziel, dass im Bundeshaushalt 2027 sowie im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2027 die Förderprogramme und Investitionszuschüsse für den ÖPNV und Eisenbahnverkehr aufgestockt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85859

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.09.2026
Erste Beratung:11.09.2026
Drucksache:21/7860 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Haushaltsausschuss12.10.2026Anhörung
Änderung
Finanzausschuss14.10.2026Anhörungsbeschluss
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:442/26
Eingang im Bundesrat:14.08.2026
Erster Durchgang:25.09.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz07.09.2026Tagesordnung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend09.09.2026Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik10.09.2026Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit10.09.2026Tagesordnung
Finanzausschuss10.09.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss10.09.2026Tagesordnung