Haushaltsbegleitgesetz 2027
| Offizieller Titel: | Haushaltsbegleitgesetz 2027 |
| Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 25.09.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/7860 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht. |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsbegleitgesetz 2027 dient der Umsetzung gesetzlicher Anpassungen, die zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen sollen. Im Kern werden Steuersätze auf Alkohol, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse und Alkopops um 20 % erhöht, der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag abgeschafft, der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung gekürzt und der Fortschreibungsmechanismus für Sozialleistungen vereinfacht. Außerdem werden Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten teilweise dem Bundeshaushalt zugeführt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund:
Der Entwurf reagiert auf anhaltende globale Krisen (u.a. Ukraine-Krieg, Konflikte im Nahen Osten), die zu wirtschaftlicher Unsicherheit, hohen Energiepreisen und Lieferkettenproblemen führen. Ziel ist es, Wachstumsschwäche zu überwinden und die Einhaltung der Schuldenbremse (Art. 115 GG) sicherzustellen. Die Abschaffung des Sofortzuschlags erfolgt, weil die geplante Kindergrundsicherung nicht umgesetzt wird. Die Anpassungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz sind Folgeänderungen aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen.
Kosten:
Für die Zollverwaltung entstehen einmalige Sachkosten von 30.000 Euro (2026, IT-Umstellung) und 132.000 Euro (2027, Formularanpassung). Durch die Steuererhöhungen werden ab 2027 jährliche Mehreinnahmen von 455 Mio. Euro für den Bund erwartet. Zusätzlich werden 2027 Einnahmen aus Emissionszertifikaten in Höhe von 2,7 Mrd. Euro dem Bundeshaushalt zugeführt. Die Abschaffung des Sofortzuschlags spart dem Bund 450 Mio. Euro jährlich, verursacht aber Mehrausgaben von 150 Mio. Euro bei der Grundsicherung und Einsparungen von 40 Mio. Euro beim Wohngeld (je zur Hälfte Bund/Länder). Die Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung entlastet den Bund 2027 um 1 Mrd. Euro. Durch Änderungen im Sozialrecht entstehen Minderausgaben von ca. 24 Mio. Euro (SGB XII), 78 Mio. Euro (SGB II), 4 Mio. Euro (AsylbLG) jährlich, aufgeteilt auf Bund, Länder und Kommunen. Weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Es sind keine wesentlichen Beiträge von Interessenvertretern eingeflossen. Die Regelungen sind mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Die Änderung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ist auf das Jahr 2027 befristet, eine weitere Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen. Das Gesetz hat keine gleichstellungspolitischen, demografiepolitischen oder Verbraucher-Auswirkungen. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft nur ein geringfügiger Minderaufwand.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst:
1. Anhebung der Alkoholsteuer: Der Regelsteuersatz und die ermäßigten Steuersätze für reinen Alkohol werden jeweils um 20 Prozent erhöht.
2. Erhöhung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer: Die Regel- und ermäßigten Steuersätze für Schaumwein und Zwischenerzeugnisse werden jeweils um 20 Prozent angehoben.
3. Erhöhung der Alkopopsteuer: Der Steuersatz für Alkopops wird um 20 Prozent erhöht.
4. Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung: Einführung der Möglichkeit, für Dienststellen mit mehreren Einzelplänen einen Beauftragten für den Haushalt zu bestellen; Kassen dürfen Ident-Nummern speichern, um Aufrechnungstatbestände zu erkennen; Einwilligungen des Finanzministeriums werden auf Maßnahmen ab einer Million Euro beschränkt.
5. Anpassung beim Sondervermögen der Bundeswehr: Die Regelung zum Tilgungsbeginn des Sondervermögens wird angepasst.
6. Änderungen beim Klima- und Transformationsfonds: Finanzhilfen werden gekürzt, ein Teil der Einnahmen aus dem Emissionshandel wird künftig direkt im Bundeshaushalt veranschlagt, und auch Erlöse aus dem neuen EU-Brennstoffemissionshandel können im KTF vereinnahmt werden.
7. Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag: Der seit 2022 gezahlte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird gestrichen.
8. Kürzung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung: Der zusätzliche Bundeszuschuss wird 2027 um weitere 1 Milliarde Euro gekürzt, insgesamt um 2,2 Milliarden Euro.
9. Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung der Regelbedarfe im SGB XII: Die bisherige zweistufige Fortschreibung (mit starker Gewichtung der Preisentwicklung) wird abgeschafft und durch eine einstufige Fortschreibung mittels Mischindex ersetzt.
10. Inkrafttreten der Regelungen: Die meisten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft; die Änderungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe im SGB XII bereits nach Verkündung im Jahr 2026.
| Datum Referentenentwurf: | |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 06.07.2026 |
| Referentenentwurf: | Download PDF |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:
„Wesentliche Beiträge von Interessenvertreterinnen, Interessenvertretern oder beauftragten
Dritten zum Inhalt des Gesetzentwurfs liegen nicht vor.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
Lobbyregister-Nr.: R000986 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85849
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
Lobbyregister-Nr.: R001789 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85774
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
Lobbyregister-Nr.: R002291 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85847
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Streichung der geplanten Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer durch Änderungen im AlkStG und SchaumwZwStG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Der aktuelle Zustand soll beibehalten werden.
Lobbyregister-Nr.: R005549 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85510
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.
Lobbyregister-Nr.: R007660 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85850
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes, AlkStG und SchaumwZwStG
Lobbyregister-Nr.: R008205 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 84133
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative hat zum Ziel, dass im Bundeshaushalt 2027 sowie im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2027 die Förderprogramme und Investitionszuschüsse für den ÖPNV und Eisenbahnverkehr aufgestockt werden.
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85859
| Eingang im Bundestag: | 07.09.2026 |
| Erste Beratung: | 11.09.2026 |
| Drucksache: | 21/7860 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Haushaltsausschuss | 12.10.2026 | Anhörung Änderung |
| Finanzausschuss | 14.10.2026 | Anhörungsbeschluss |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 442/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 14.08.2026 |
| Erster Durchgang: | 25.09.2026, Stellungnahme (PDF) |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz | 07.09.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 09.09.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik | 10.09.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 10.09.2026 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 10.09.2026 | Tagesordnung |
| Wirtschaftsausschuss | 10.09.2026 | Tagesordnung |