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Haushaltsbegleitgesetz 2027

Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:Haushaltsbegleitgesetz 2027
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Vom Kabinett beschlossen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:06.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:❌ Keine Stellungnahmen veröffentlicht.
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die strukturelle Konsolidierung des Bundeshaushalts 2027 und die Umsetzung finanzpolitischer Prioritäten wie Investitionen, Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung. Das Gesetz enthält zahlreiche Anpassungen, insbesondere Steuererhöhungen bei Alkohol, Schaumwein, Zwischenerzeugnissen und Alkopops, Änderungen bei Sozialleistungen sowie Anpassungen an verschiedenen Haushaltsgesetzen. Diese Maßnahmen sollen Mehreinnahmen und Einsparungen für den Bundeshaushalt bewirken und die Einhaltung der Schuldenbremse (Art. 115 GG) sichern. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf wird vor dem Hintergrund anhaltender globaler Krisen (u.a. Ukraine-Krieg, Konflikte im Nahen Osten) und deren Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten begründet. Diese erschweren die wirtschaftliche Erholung Deutschlands. Die Bundesregierung sieht daher die Notwendigkeit, durch Konsolidierung und Reformen die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Die Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag steht im Zusammenhang mit der ursprünglich geplanten, aber nicht umgesetzten Kindergrundsicherung. 
 
Kosten:  
Für die Zollverwaltung entstehen einmalige Sachkosten von 30.000 Euro (2026) für IT-Umstellungen und 132.000 Euro (2027) für Formularanpassungen. Die Steuererhöhungen bei Alkohol, Schaumwein, Zwischenerzeugnissen und Alkopops führen ab 2027 zu jährlichen Steuermehreinnahmen von 455 Mio. Euro für den Bund. Durch Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz werden 2027 zusätzlich 2,7 Mrd. Euro aus Emissionszertifikatsversteigerungen dem Bundeshaushalt zugeführt. Die Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag bringt Einsparungen von 450 Mio. Euro p.a. für den Bund, verursacht aber Mehrausgaben von 150 Mio. Euro p.a. beim Grundsicherungsgeld und Einsparungen von ca. 40 Mio. Euro jährlich beim Wohngeld (je zur Hälfte Bund/Länder). Die Reduzierung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung entlastet den Bund 2027 um 1 Mrd. Euro. Weitere Minderausgaben ergeben sich im Bereich Sozialleistungen (SGB XII, SGB II, AsylbLG), teils für Bund, teils für Länder und Kommunen. Es werden keine weiteren Kosten oder Auswirkungen auf Verbraucherpreise erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf enthält keine Angaben zu besonderer Eilbedürftigkeit. Die Regelung zur Reduzierung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung ist auf das Jahr 2027 befristet, ansonsten sind keine Befristungen oder Evaluierungen vorgesehen. Der Gesetzentwurf hat keine gleichstellungs-, demografie- oder verbraucherpolitischen Auswirkungen und ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand; für die Wirtschaft und Verwaltung nur geringfügiger Aufwand. Interessenvertreter haben keinen wesentlichen Beitrag zum Entwurf geleistet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Die Alkoholsteuer wird um 20 Prozent erhöht, sowohl der Regelsteuersatz als auch die ermäßigten Steuersätze. 
- Die Steuersätze für Schaumwein und Zwischenerzeugnisse werden jeweils um 20 Prozent angehoben. 
- Der Steuersatz für Alkopops wird um 20 Prozent erhöht. 
- Im Bundeshaushalt dürfen künftig Ident-Nummern gespeichert werden, um Aufrechnungstatbestände bei Zahlungen zu erkennen. 
- Einwilligungen des Bundesfinanzministeriums sind bei finanziell bedeutsamen Maßnahmen künftig erst ab einer Million Euro pro Haushaltsjahr erforderlich. 
- Die Regelung für das Sondervermögen der Bundeswehr wird an den Tilgungsbeginn angepasst. 
- Der Verweis im Klima- und Transformationsfondsgesetz auf die EU-Emissionshandelsrichtlinie wird aktualisiert. 
- Ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten (EU-Emissionshandel und EU-Brennstoffemissionshandel) wird künftig im Bundeshaushalt statt im Klima- und Transformationsfonds verbucht; für 2027 sind 2,7 Milliarden Euro eingeplant. 
- Der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag wird abgeschafft. 
- Der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 2027 um weitere 1 Milliarde Euro gekürzt; insgesamt werden die Zuschüsse um 2,2 Milliarden Euro reduziert. 
- Die Fortschreibung der Regelbedarfe im SGB XII (Sozialhilfe) wird wieder auf eine einstufige Berechnung mittels Mischindex zurückgeführt; der bisherige zweistufige Mechanismus entfällt. 
- Die Änderungen treten grundsätzlich zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:06.07.2026
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:

„Wesentliche Beiträge von Interessenvertreterinnen, Interessenvertretern oder beauftragten
Dritten zum Inhalt des Gesetzentwurfs liegen nicht vor.“