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KI‑Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG)

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG)
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:08.10.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/8275 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Start: 25.06.2026
Frist: 02.07.2026
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf das stetig steigende Antragsaufkommen in der Migrationsverwaltung, das mit den vorhandenen personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht mehr effizient bewältigt werden kann. Ziel ist es, durch den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz digitaler Verfahren, insbesondere Künstlicher Intelligenz (KI), die Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit der Bearbeitung von Migrations-, Visums- und Asylverfahren zu erhöhen. Die Behörden sollen personenbezogene Daten rechtssicher verarbeiten dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln, zu trainieren und einzusetzen, insbesondere für Verfahrensmonitoring und den automatisierten Abgleich öffentlich zugänglicher Internetdaten. Die individuelle Entscheidung bleibt weiterhin in menschlicher Verantwortung. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf nennt als Hintergrund das seit Jahren steigende Antragsaufkommen und die daraus resultierende Überlastung der Migrationsverwaltung. Komplexe rechtliche Vorgaben und unterschiedliche Verfahrensarten führen zu einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis. Ohne strukturelle Anpassungen drohen weitere Verzögerungen. Der Gesetzentwurf setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, die eine Entbürokratisierung des Aufenthaltsgesetzes vorsieht. Eine Ausweitung des Personals ist wegen Haushaltslage und Fachkräftemangel nicht möglich; technische Unterstützung wird als unverzichtbar angesehen. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine Ausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten entstehen nicht. Es werden keine Einnahmen erwartet. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Im Text finden sich keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht keine Befristung vor, aber eine regelmäßige Evaluierung mindestens alle fünf Jahre ab Inbetriebnahme der automatisierten Anwendungen. Die Evaluierung soll die Zielerreichung, den Datenschutz und die Vermeidung diskriminierender Algorithmen überprüfen. Die Regelungen sind geschlechtsneutral, gleichstellungspolitische Auswirkungen werden nicht erwartet, jedoch könnten Diskriminierungsmuster künftig besser erkannt werden. Das Gesetz ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. Es besteht keine Eilbedürftigkeit, aber angesichts der Überlastung der Verwaltung ist das Vorhaben organisatorisch dringlich. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
1. Einführung einer Rechtsgrundlage für die Entwicklung von KI-Systemen und anderen automatisierten Anwendungen zur Datenverarbeitung im Asyl- und Aufenthaltsrecht, einschließlich der Nutzung personenbezogener Daten für Trainings-, Validierungs- und Testzwecke, sofern dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist. 
 
2. Klare Zweckbindung und Begrenzung der Datenverarbeitung: Personenbezogene Daten dürfen nur für die Entwicklung und das Monitoring automatisierter Anwendungen genutzt werden, soweit dies für die jeweilige gesetzliche Aufgabe notwendig ist; Sozialdaten und biometrische Daten sind weitgehend ausgenommen. 
 
3. Einführung eines automatisierten Verfahrensmonitorings im Asyl- und Aufenthaltsrecht: Behörden dürfen automatisierte Analysen abgeschlossener Verfahren durchführen, um Muster, Trends und Entscheidungsqualitäten zu erkennen und Verfahren zu verbessern. 
 
4. Strenge Schutzmaßnahmen für besonders sensible Daten: Verweis auf § 22 Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch, Diskriminierung und unbefugtem Zugriff, inklusive besonderer Vorkehrungen bei der Einbindung externer Dienstleister. 
 
5. Verbot der Profilbildung und der Nutzung automatisierter Analysen für Einzelfallentscheidungen: Das Monitoring dient ausschließlich der Verfahrensverbesserung und nicht der direkten Einzelfallentscheidung; Profilbildung im Sinne der DSGVO ist untersagt. 
 
6. Schaffung einer Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten aus dem Internet mit entscheidungserheblichen Angaben bei begründeten Zweifeln an deren Richtigkeit, sowohl im Asyl- als auch im Aufenthaltsverfahren. 
 
7. Strikte Begrenzung des automatisierten Internetabgleichs: Nur bei konkreten, begründeten Zweifeln und ausschließlich zur Überprüfung entscheidungserheblicher Angaben; keine Verarbeitung biometrischer Daten; Ergebnisse müssen immer durch eine natürliche Person überprüft und bewertet werden. 
 
8. Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung: Erkenntnisse, die ausschließlich diesen Bereich betreffen, dürfen nicht gewonnen oder verwertet werden; falls solche Daten dennoch erlangt werden, sind sie unverzüglich zu löschen und die Löschung zu dokumentieren. 
 
9. Verpflichtung zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation: Alle automatisierten Analysen und Abgleiche, deren Ergebnisse sowie die Löschung der Daten müssen vollständig dokumentiert werden; eingesetztes Personal ist besonders zu schulen. 
 
10. Begrenzung des Einsatzes externer Dienstleister: Externe Auftragsverarbeiter dürfen nur aus der EU oder Schengen-Staaten stammen, dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen oder an Herkunftsstaaten übermitteln; der Datenschutzstandard der DSGVO muss auch bei externer Verarbeitung gewährleistet sein. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs (insbesondere zu den Änderungen im Asylgesetz und Aufenthaltsgesetz): 
 
1. Anpassung der Begrifflichkeiten an die DSGVO: 
Der Begriff „Erhebung“ wird im Asyl- und Aufenthaltsrecht durch den unionsrechtlich harmonisierten Begriff „Verarbeitung“ ersetzt. Dies dient der Klarstellung und Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ohne materielle Änderungen der Befugnisse oder Pflichten der Behörden. 
 
2. Erweiterung der datenschutzrechtlichen Befugnisse: 
Behörden erhalten eine explizite Rechtsgrundlage, um personenbezogene Daten für die Entwicklung, das Training, die Validierung und das Testen von KI-Systemen und anderen automatisierten Anwendungen zu verarbeiten. Dies ist notwendig, weil die Nutzung zu Entwicklungszwecken eine Zweckänderung darstellt, die nach DSGVO einer gesetzlichen Grundlage bedarf. 
 
3. Anforderungen und Schutzmaßnahmen bei der Datenverarbeitung: 
- Die Verarbeitung ist nur zulässig, wenn sie für die Entwicklung der automatisierten Anwendung erforderlich ist und dem Grundsatz der Datenminimierung entspricht. 
- Eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung ist nicht zwingend, wenn sie technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist oder die Aussagekraft der Ergebnisse beeinträchtigen würde. 
- Besonders sensible Daten (z.B. Namen, Geburtsdaten) dürfen verwendet werden, wenn sie für die Qualität der Entwicklung notwendig sind. 
- Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und zur Vermeidung von Diskriminierung getroffen werden. 
- Die Löschung der Daten ist vorgeschrieben, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. 
 
4. Verfahrensmonitoring und Analyse: 
- Es wird eine Rechtsgrundlage für automatisierte Anwendungen geschaffen, die zur Analyse und zum Monitoring von Asyl- und Aufenthaltsverfahren eingesetzt werden. 
- Ziel ist die statistische Auswertung von Verfahren, um Muster, Trends und Entscheidungsqualitäten zu erkennen und die Verfahren zu verbessern. 
- Die Nutzung ist strikt zweckgebunden, Profilbildung im Sinne der DSGVO ist ausgeschlossen. 
- Biometrische Daten dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden, außer in technisch begründeten Ausnahmefällen. 
- Erkenntnisse, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind zu löschen. 
 
5. Automatisierter Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten: 
- Behörden dürfen bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben im Einzelfall automatisiert öffentlich zugängliche personenbezogene Daten aus dem Internet abgleichen. 
- Der Abgleich dient ausschließlich der Überprüfung der Richtigkeit entscheidungserheblicher Angaben und ist auf den Einzelfall beschränkt. 
- Biometrische Daten sind ausgenommen. 
- Die Ergebnisse des Abgleichs müssen von einer natürlichen Person überprüft werden; eine automatisierte Entscheidung ist ausgeschlossen. 
- Die erhobenen Daten sind nach dem Abgleich zu löschen und dürfen nicht weiterverarbeitet werden. 
 
6. Einbindung externer Dienstleister: 
- Externe Dienstleister dürfen nur als Auftragsverarbeiter mit Sitz in der EU oder einem Schengen-Staat eingebunden werden. 
- Sie dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen oder an Herkunftsstaaten der Betroffenen weitergeben. 
- Es gelten strenge Vorgaben zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. 
 
7. Bezug zu EU-Recht: 
- Die Regelungen orientieren sich eng an den Vorgaben der DSGVO und der neuen EU-Verordnung über künstliche Intelligenz. 
- Es werden Vorgaben zu Risikomanagement, Bias-Prüfung, Transparenz und menschlicher Aufsicht übernommen. 
 
8. Zielsetzung: 
- Die Änderungen sollen die Digitalisierung und Automatisierung in Asyl- und Aufenthaltsverfahren ermöglichen und rechtssicher gestalten. 
- Gleichzeitig wird ein hohes Datenschutzniveau gewahrt und Diskriminierung verhindert. 
- Die Effizienz und Qualität der Verwaltungsverfahren soll gesteigert werden. 
 
Fazit: 
Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz moderner Datenverarbeitung und KI in Asyl- und Aufenthaltsverfahren, legt dabei aber großen Wert auf Datenschutz, Zweckbindung, Transparenz und Diskriminierungsschutz. Die Nutzung personenbezogener Daten wird klar geregelt und durch technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen abgesichert. Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind ausgeschlossen.

Medienberichte
Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:25.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:29.07.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Entwurf beruht auf den vom Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt erarbeiteten Eckpunkten zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung, die im Rahmen des Modernisierungs- und Entlastungskabinetts am 5. November 2025 vorgestellt wurden.  
 
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, den rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von Kl-Technologien in der Migrationsverwaltung zu ermöglichen. Dadurch sollen asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer gestaltet werden. Der Gesetzesentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Entwickeln, insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von Kl-Systemen oder anderen automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung durch die mit dem Asyl- und Aufenthaltsgesetz betrauten Behörden. 
 
Im Weiteren sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit des Einsatzes einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung vor, um ein automatisiertes Verfahrensmonitoring durchzuführen, das der Analyse von Verfahrensabläufen und Entscheidungsmustern dient, um strukturelle Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe zu identifizieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit der Verifizierung einzelner Antragsangaben, durch einen automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten eröffnet, sofern begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium des Inneren:

„Eine Beteiligung von Interessenvertreterinnen undvertretern sowie von beauftragten Drit-
ten im Rahmen des Gesetzesentwurfes ist aufgrund einer fehlenden Außenwirkung dieser gesetzlichen Regelung nicht erforderlich.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Das Bundesministerium des Innern hat den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung (KIMVG) am 25.06.2026 vorgelegt und eine Beteiligungsfrist bis zum 02.07.2026 gesetzt. Die AWO Bundesverband e.V. bestätigt, dass der Entwurf am 25.06.2026 einging und eine Frist zur Stellungnahme bis zum 02.07.2026, 15:00 Uhr, eingeräumt wurde, was einem Zeitraum von 7 Tagen bzw. 5 Werktagen entspricht. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gibt an, die Gelegenheit zur Stellungnahme trotz der engen Frist wahrgenommen zu haben; der Eingang der Aufforderung wird hier auf den 26.06.2026 datiert. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht explizit von einer Frist von lediglich sieben Tagen. Der Deutsche Caritasverband hebt die außerordentlich kurze Frist hervor und sieht sich deshalb nicht in der Lage, eine vertiefte Prüfung vorzunehmen. PRO ASYL und Statefree e.V. machen keine Angaben zum Zeitraum. Insgesamt ergibt sich aus den Angaben der Absender eine Beteiligungsphase von sieben Tagen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ist insgesamt kritisch bis zurückhaltend-positiv. Während das Ziel, die Effizienz, Qualität und Einheitlichkeit der Migrationsverwaltung durch den Einsatz von KI zu steigern, grundsätzlich begrüßt wird, überwiegen die Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Grundrechtsschutz, Diskriminierungsrisiken und Transparenz. Insbesondere die sehr kurze Frist für die Verbändebeteiligung wird von mehreren Organisationen als unzureichend für eine fundierte fachliche und rechtliche Prüfung kritisiert.

Meinungen im Detail
1. Datenschutz und Schutz sensibler Daten
Datenschutz ist ein zentrales Thema in fast allen Stellungnahmen. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), PRO ASYL, der Deutsche Caritasverband und die AWO betonen erhebliche Defizite beim Schutz sensibler und besonders schützenswerter Daten, insbesondere Gesundheitsdaten und Daten im Kernbereich privater Lebensgestaltung. Die DVD kritisiert, dass der Entwurf den Anforderungen der DSGVO und der neuen EU-KI-Verordnung nicht genügt und die Übermittlung von Daten an US-Internetdienste ohne ausreichende Schutzmaßnahmen erlaubt. Der Caritasverband fordert eine Vorrangstellung für anonymisierte Daten beim Training von KI-Systemen sowie strenge Transparenz- und Informationspflichten.

2. Diskriminierung und algorithmische Verzerrungen
Die Gefahr von Diskriminierung durch KI-Systeme wird von PRO ASYL, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der DVD, der AWO und dem Caritasverband hervorgehoben. PRO ASYL und die DVD warnen, dass Algorithmen bestehende Vorurteile verstärken und Diskriminierung reproduzieren können. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordert, dass die Verantwortung für diskriminierungsfreie Systeme bei den Herstellern und Anbietern liegen muss. Die AWO und der Caritasverband verlangen klare Regelungen zum Diskriminierungsschutz, Monitoring und regelmäßige Überprüfungen der Systeme.

3. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtsschutz
Mehrere Organisationen, darunter PRO ASYL, die DVD, der Caritasverband und die AWO, kritisieren die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit der KI-Entscheidungen. PRO ASYL sieht die Gefahr, dass algorithmische Entscheidungen für Betroffene und Gerichte kaum angreifbar sind. Die DVD bemängelt das Fehlen von Transparenz- und Beteiligungsrechten für Betroffene. Der Caritasverband fordert die technische Erklärbarkeit der Systeme (Explainable AI) und ein Widerspruchsrecht für Betroffene. Die AWO fordert Anforderungen an Monitoring, Dokumentation und effektiven Rechtsschutz.

4. Personelle und finanzielle Herausforderungen für Kommunen
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hebt hervor, dass die Einführung und der Betrieb von KI-Systemen mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand für die kommunalen Ausländerbehörden verbunden sind. Sie fordert klare rechtliche Vorgaben zur Finanzierung und zur Definition des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie automatisierte Informationsflüsse zwischen Behörden.

5. Anforderungen an die Ausgestaltung und Einführung von KI-Systemen
Statefree e.V. begrüßt das Potenzial von KI zur Verbesserung der Verwaltungspraxis, betont aber die Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen, digitalen Verfahrens zur Feststellung von Staatenlosigkeit, die Sicherung der Datenqualität und die Entwicklung von Prüfstandards. Die AWO fordert eine unabhängige, interdisziplinäre Prüfung vor Einführung von KI-Systemen. PRO ASYL verlangt unabhängige Prüfungen auf Grundrechtskonformität und Auswirkungen auf faire Verfahren, bevor KI-Anwendungen zugelassen werden.

6. Kritik an der kurzen Frist der Beteiligungsphase
Die kurze Frist zur Stellungnahme wird von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der DVD, dem Caritasverband und der AWO ausdrücklich kritisiert. Der Caritasverband sieht sich aufgrund der kurzen Frist nicht in der Lage, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Die AWO spricht von einem Bearbeitungszeitraum von nur 5 Werktagen.

7. Bewertung durch verschiedene Verbände
Die Datenschutz- und Grundrechtskritik wird insbesondere von Datenschutzverbänden (DVD), Wohlfahrtsverbänden (Caritas, AWO), Menschenrechtsorganisationen (PRO ASYL) und kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht. Die kommunalen Spitzenverbände legen den Fokus auf die praktische Umsetzbarkeit und die finanziellen Auswirkungen. Statefree e.V. hebt die Chancen für spezifische Problemlagen (Staatenlosigkeit) hervor, fordert aber ebenfalls klare Standards und Prüfmechanismen.

👎 AWO Bundesverband e.V.

„Der AWO Bundesverband begrüßt ausdrücklich das Ziel, die Migrationsverwaltung zu modernisieren und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Mit Blick auf die Betroffenen bestehen jedoch erhebliche grundrechtliche, sozialpolitische und verfahrenspraktische Risiken bei der Einführung von KI-Systemen, die sich aus personenbezogenen Echtdaten speisen und verwerten und damit Einfluss auf Entscheidungen in zukünftigen Asyl- und Migrationsverfahren haben.“

Der AWO Bundesverband e.V. äußert sich zum Referentenentwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG), das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung regeln soll. Ziel des Gesetzes ist es, Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit der Verfahren zu steigern und die Verwaltungspraxis systematisch auszuwerten. Die AWO begrüßt grundsätzlich die Modernisierung, sieht aber erhebliche Risiken für Grundrechte, Datenschutz und faire Verfahren. Besonders kritisch sieht die AWO die kurze Frist zur Stellungnahme, die weitreichenden Zugriffsrechte für KI-Systeme auf personenbezogene Daten und öffentlich zugängliche Internetdaten sowie fehlende Regelungen zu Diskriminierungsschutz, Monitoring und menschlicher Kontrolle. Drei ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit einer unabhängigen, interdisziplinären Prüfung vor Einführung von KI-Systemen, (2) die Regelung und Begrenzung der Zugriffsrechte von KI-Systemen auf Daten, und (3) die Anforderungen an Monitoring, Dokumentation und Schutz vor Diskriminierung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 21.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Wir begrüßen grundsätzlich die vorgeschlagenen Regelungen und sehen darin einen wichtigen und notwendigen Schritt hin zu einem effizienteren System in der Migrationsverwaltung. Der Gesetzentwurf sollte jedoch konsequent nachvollziehen, dass die entsprechenden Pflichten und Kosten nicht auf die betreibenden kommunalen Behörden verschoben werden dürfen.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung (KIMVG) als wichtigen Schritt zur Effizienzsteigerung. Sie betont jedoch, dass die Einführung und der Betrieb von KI-Systemen mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand für die kommunalen Ausländerbehörden verbunden sind. Die Stellungnahme fordert, dass die Verantwortung für die Vermeidung von Diskriminierung und Verzerrungen (Bias) bei KI-Systemen vorrangig bei den Herstellern und Anbietern liegen muss, nicht bei den Kommunen. Zudem werden klare rechtliche Vorgaben zum Datenschutz, zur Definition des 'Kernbereichs privater Lebensgestaltung' und zur Finanzierung der Maßnahmen verlangt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die personellen und finanziellen Herausforderungen für die Kommunen bei Einführung und Betrieb von KI, 2) Die rechtliche und technische Verantwortung für diskriminierungsfreie KI-Systeme, 3) Die Notwendigkeit klarer Schnittstellen und automatisierter Informationsflüsse zwischen Behörden zur Vermeidung von Reibungsverlusten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V.

„Das Konzept, das dem Entwurf zugrunde liegt, missachtet grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Daher empfiehlt die DVD dringend den Referentenentwurf zurückzuziehen und nicht der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KIMVG) kritisch. Der Entwurf sieht vor, KI-Systeme in Asyl- und Aufenthaltsverfahren einzusetzen, um Verwaltungsabläufe zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Die DVD erkennt zwar die Notwendigkeit der Digitalisierung an, sieht aber erhebliche Defizite beim Datenschutz, insbesondere beim Schutz sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Patientengeheimnisse), bei der Vermeidung von Diskriminierung und bei der Transparenz gegenüber Betroffenen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlenden spezifischen Schutzmaßnahmen für sensible und besonders schützenswerte Daten, 2) die unzureichenden Vorkehrungen gegen Diskriminierung durch KI-Systeme, und 3) das Fehlen von Transparenz- und Beteiligungsrechten für Betroffene. Die DVD kritisiert zudem, dass der Entwurf den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der neuen EU-KI-Verordnung (KI-VO) nicht genügt, keine wirksame menschliche Kontrolle vorsieht und die Übermittlung von Daten an US-Internetdienste ohne ausreichende Schutzmaßnahmen erlaubt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutscher Caritasverband e.V.

„Gerade aufgrund der besonderen Grundrechtsrelevanz migrations- und asylrechtlicher Entscheidungen bedarf es jedoch eines präzisen und zukunftsfesten gesetzlichen Rahmens. Die Qualität, Aktualität und Verlässlichkeit der verwendeten Daten, der Schutz personenbezogener Daten, die Vermeidung algorithmischer Diskriminierung sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit KI-gestützter Verfahren sollten aus unserer Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich stärker berücksichtigt werden.“

Der Deutsche Caritasverband begrüßt grundsätzlich das Ziel, durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) die Effizienz und Qualität der Migrationsverwaltung zu verbessern. Er betont jedoch, dass der Einsatz von KI in migrations- und asylrechtlichen Verfahren besonders hohe Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit, Datenschutz und Grundrechtsschutz erfüllen muss. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf hat: Erstens werden die Anforderungen an den automatisierten Abgleich öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten als unzureichend angesehen, insbesondere hinsichtlich Aktualität, Zuverlässigkeit und technischer Erklärbarkeit der KI-Systeme (Explainable AI). Zweitens wird die weitreichende Verwendung personenbezogener Daten zum Training von KI-Systemen kritisch gesehen; der Caritasverband fordert Vorrang für anonymisierte Daten, strenge Transparenz- und Informationspflichten sowie ein Widerspruchsrecht für Betroffene. Drittens bleibt der Schutz vor algorithmischer Diskriminierung zu unbestimmt, weshalb regelmäßige Überprüfungen und Transparenz über Entscheidungslogiken gefordert werden. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Datenschutz und Datenminimierung beim Training von KI, 2) die Notwendigkeit technischer Erklärbarkeit und Transparenz der Systeme, 3) der Schutz vor algorithmischer Diskriminierung und die Sicherstellung effektiven Rechtsschutzes.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 PRO ASYL

„Der vorliegende Referentenentwurf verfehlt die Anforderungen an gerechte und faire Verwaltungsverfahren im Sinne grundrechtskonformer Verfahrensgestaltung [...] — er schafft stattdessen die normative Grundlage für intransparente, algorithmisch gesteuerte Entscheidungsprozesse, die weder für Betroffene nachvollziehbar noch vor Gericht substanziiert angreifbar sind.“

Die Stellungnahme von PRO ASYL zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung (KIMVG) kritisiert den Entwurf als unzureichend im Hinblick auf den Schutz von Grundrechten und fairen Verwaltungsverfahren. PRO ASYL befürchtet, dass der Gesetzentwurf eine zu offene Rechtsgrundlage für den Einsatz von KI schafft, ohne klare Zweckbestimmungen und ohne ausreichende Garantien für die betroffenen Personen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Gefahr intransparenter und nicht nachvollziehbarer algorithmischer Entscheidungen, die für Betroffene und Gerichte kaum angreifbar sind, (2) das Risiko von Diskriminierung durch KI-Systeme, da Algorithmen bestehende Vorurteile und Diskriminierungen verstärken können, und (3) der unzureichende Schutz besonders sensibler Daten im Kernbereich privater Lebensgestaltung. Die Stellungnahme fordert, den Entwurf zurückzuziehen und vor dem Einsatz von KI unabhängige Prüfungen auf Grundrechtskonformität und Auswirkungen auf faire Verfahren durchzuführen. Es wird betont, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein müssen, bevor KI-Anwendungen zugelassen werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Statefree e.V.

„Durch den vorliegenden Entwurf besteht die Chance, erstmals ein bundesweites digitales Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit aufzubauen, um im Rahmen der Leitlinien des EU AI Acts, Expertise zu bündeln, die Verfahren und die Praxis zu vereinheitlichen und Behörden dabei zu entlasten, besonders komplexe Sachverhalte rechtssicher zu bearbeiten.“

Statefree e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Effizienz, Einheitlichkeit, Qualität und Sicherheit der Verwaltungsverfahren durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung zu steigern. Die Organisation hebt besonders die Herausforderungen bei der Feststellung von Staatenlosigkeit hervor, da es bislang kein formalisiertes Verfahren und keine spezifischen Ressourcen oder Prüfschemata gibt. Statefree e.V. betont, dass die Digitalisierung und der gezielte Einsatz von KI-Systemen großes Potenzial bieten, um systematische Probleme wie uneinheitliche Verwaltungspraxis, fehlende Expertise und ineffiziente Abläufe zu lösen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit eines bundesweit einheitlichen, digitalen Verfahrens zur Feststellung von Staatenlosigkeit, 2) Die Sicherung der Datenqualität und die Entwicklung von Prüfstandards, um Fehler und Unsicherheiten zu vermeiden, 3) Die Einführung eines intelligenten Hinweissystems und einer digitalen Wissensdatenbank, um Sachbearbeitende zu unterstützen und die Verwaltungspraxis zu vereinheitlichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:30.09.2026
Erste Beratung:08.10.2026
Drucksache:21/8275 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:452/26
Eingang im Bundesrat:14.08.2026
Erster Durchgang:25.09.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Innere Angelegenheiten10.09.2026Tagesordnung