Gesetz zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz)
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz) |
| Initiator: | AfD |
| Status: | Abgelehnt |
| Letzte Änderung: | 25.06.2026 |
| Drucksache: | 21/6334 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6694 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die vollständige und ersatzlose Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) einschließlich aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Damit soll die CO₂-Bepreisung in Deutschland abgeschafft werden, um Unternehmen und private Haushalte von den damit verbundenen Kosten zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken und der Deindustrialisierung entgegenzuwirken. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Text wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Die Autoren kritisieren die Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre, insbesondere die CO₂-Bepreisung und den Emissionshandel, als ideologiegetrieben und wirtschaftsschädlich. Sie führen an, dass diese Politik zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts, zu Deindustrialisierung, steigenden Energiekosten und sozialen Problemen geführt habe. Die behaupteten positiven Klimaeffekte der CO₂-Bepreisung werden als nicht nachweisbar bezeichnet.
Kosten:
Durch die Aufhebung der genannten Gesetze entfallen dem Bund Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten in Höhe von insgesamt rund 21,4 Milliarden Euro jährlich (16,0 Milliarden Euro aus der nationalen CO₂-Bepreisung nach BEHG und 5,4 Milliarden Euro aus Versteigerungserlösen nach TEHG/EU-ETS 1). Durch den Wegfall von Aufsichtspflichten (u.a. beim Umweltbundesamt) wird der Bundeshaushalt um etwa 50 Millionen Euro entlastet. Für die Länder werden keine spezifischen Kosten oder Einnahmen genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum konkreten Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf betont die Dringlichkeit eines politischen Kurswechsels und sieht keine Alternativen zur vorgeschlagenen Lösung. Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich. Der Entwurf erkennt an, dass die Aufhebung des TEHG zu einer Kollision mit EU-Recht führen würde, fordert aber die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene eine Reform oder Abschaffung des EU-Emissionshandels zu erreichen oder eine Ausnahmeregelung für Deutschland zu erwirken. Eine Befristung des Gesetzes ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) wird vollständig und ersatzlos aufgehoben.
- Sämtliche auf Grundlage des TEHG erlassenen Rechtsverordnungen treten außer Kraft.
- Die Pflicht zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) auf nationaler Ebene entfällt.
- Betreiber betroffener Anlagen müssen keine Emissionszertifikate mehr erwerben, halten oder abgeben.
- Überwachungs-, Berichterstattungs- und Abgabepflichten im Zusammenhang mit dem Emissionshandel entfallen.
- Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird vollständig und ersatzlos aufgehoben.
- Sämtliche auf Grundlage des BEHG erlassenen Rechtsverordnungen treten außer Kraft.
- Die CO2-Bepreisung für Brennstoffemissionen entfällt.
- Bürger und Wirtschaft werden um rund 16 Milliarden Euro jährlich entlastet.
| Eingang im Bundestag: | 09.06.2026 |
| Erste Beratung: | 11.06.2026 |
| Abstimmung: | 25.06.2026 |
| Drucksache: | 21/6334 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/6694 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 24.06.2026 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 24.06.2026 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 24.06.2026 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Finanzausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, sowohl den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Drucksache 21/6334) als auch den Antrag zur Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Drucksache 21/6026) abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt; die Fraktion der AfD stimmte dagegen. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die Empfehlung lautet auf Ablehnung des ursprünglichen Entwurfs. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf das Einfügen fachfremder Regelungen („Trojaner“).
Begründung:
Die Ablehnung wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Gesetzentwurf und der Antrag der AfD zentrale klimapolitische Instrumente ohne gleichwertigen Ersatz abschaffen wollen. Die Mehrheit der Fraktionen betont die Bedeutung des Emissionshandels für den Klimaschutz, die Wettbewerbsfähigkeit und die Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen. Es wird auf die wissenschaftliche Anerkennung des menschengemachten Klimawandels und die Notwendigkeit von CO2-Bepreisung verwiesen. Die AfD hingegen bestreitet den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoß und Klimaerwärmung und sieht die Maßnahmen als wirtschaftsschädlich an.
Statements der Fraktionen:
- AfD: Fordert die Abschaffung des Emissionshandels und des CO2-Grenzausgleichs, bestreitet den wissenschaftlichen Konsens zum menschengemachten Klimawandel, sieht CO2 als unproblematisch und betont die Belastung der Wirtschaft durch die bestehenden Regelungen.
- CDU/CSU: Hält die AfD-Behauptungen für wissenschaftlich falsch, sieht das Emissionshandelssystem als wirksames marktwirtschaftliches Instrument, erkennt Reformbedarf, lehnt aber eine Abschaffung ab.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert die AfD für destruktive Anträge ohne Alternativvorschläge, betont die Bedeutung der CO2-Bepreisung für Fördermaßnahmen und die Transformation zur Klimaneutralität.
- SPD: Sieht den Antrag als Gefahr für Wirtschaft, Beschäftigte und Klimaschutz, verweist auf aktuelle Hitzewellen und die Bedeutung des Emissionshandels für Innovation und Arbeitsplätze, erkennt aber Reformbedarf an.
- Die Linke: Betont die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz, sieht die Abschaffung der Gesetze ohne Ersatz als verfassungswidrig, verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse und kritisiert das Verhalten der AfD im Ausschuss.
Zusammenfassung:
Die Beschlussempfehlung sieht die Ablehnung des AfD-Gesetzentwurfs und -Antrags vor, da die Mehrheit der Fraktionen den Emissionshandel als zentrales Instrument des Klimaschutzes betrachtet und die Argumentation der AfD als wissenschaftlich und rechtlich nicht haltbar ablehnt. Es wurden keine Änderungen vorgenommen und keine fachfremden Regelungen eingefügt.