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Gesetz zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz)

Der Entwurf wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und kann demnächst verkündet werden.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz)
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:24.06.2026
Drucksache:21/6333 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/6679 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
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Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die dauerhafte finanzielle Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland angesichts dauerhaft hoher Energiepreise. Dies soll durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erreicht werden, sodass die Lieferung von Gas und Wärme künftig dauerhaft dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (statt regulär 19 %) unterliegt. Der Entwurf stammt von der Fraktion der AfD und mehreren Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Im Gesetzentwurf wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Die Energiepreise in Deutschland sind durch externe Krisen wie den Ukraine-Krieg, die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines und aktuell den Iran-Konflikt stark gestiegen. Diese geopolitischen Ereignisse führen zu Unsicherheiten und Preisschocks auf den Energiemärkten, was insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie die energieintensive Industrie stark belastet. Zudem wird kritisiert, dass der Staat durch die Umsatzsteuer von den Preissteigerungen profitiert, ohne dass ein realer Mehrwert entsteht. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen erhebliche Mindereinnahmen. Die Steuerentlastung beträgt in voller Jahreswirkung insgesamt 9 Milliarden Euro jährlich (jeweils etwa zur Hälfte bei Bund und Ländern, ein kleinerer Anteil bei den Gemeinden). Für das Jahr 2026 wird eine Mindereinnahme von 4,5 Milliarden Euro (Veranlagungsjahr) bzw. 3,75 Milliarden Euro (Kassenjahr) angegeben. Es werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Das Gesetz ist ausdrücklich nicht befristet, sondern als dauerhafte Maßnahme angelegt. Es wird betont, dass die Maßnahme europarechtlich zulässig ist und keine Evaluierung oder Befristung vorgesehen ist. Der Entwurf sieht keine Alternativen vor und hebt die sozial ausgewogene Wirkung sowie die Planungssicherheit für Bürger und Wirtschaft hervor. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit genannt, aber die Dringlichkeit ergibt sich aus der aktuellen Krisensituation und der Belastung durch hohe Energiepreise. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gas 
- Ziel ist die wirtschaftliche, soziale und systemische Entlastung von Bürgern und Wirtschaft 
- Besonders Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen profitieren, da sie einen hohen Anteil ihres Budgets für Energie ausgeben 
- Familien im ländlichen Raum und kleinere Haushalte werden besonders entlastet, da sie ihre Heizsysteme nicht einfach umstellen können 
- Die Senkung wirkt direkt und gleichmäßig auf die Heizkostenabrechnung aller Haushalte 
- Ein dauerhaft niedriger Steuersatz sorgt für mehr Planungssicherheit bei schwankenden Weltmarktpreisen 
- Die Maßnahme soll die Akzeptanz für weitere Investitionen in Digitalisierung und Infrastruktur stärken und Standortnachteile vermeiden

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.06.2026
Erste Beratung:11.06.2026
Drucksache:21/6333 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/6679 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union24.06.2026Ergänzung
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz24.06.2026Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit24.06.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie24.06.2026Tagesordnung
Finanzausschuss24.06.2026Tagesordnung
Haushaltsausschuss24.06.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss (7. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet, beide Gesetzentwürfe (Drucksachen 21/6332 und 21/6333) abzulehnen. Zugestimmt haben dieser Empfehlung die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke; die Fraktion der AfD stimmte dagegen. Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen in die Gesetzentwürfe eingefügt. Die Empfehlung lautet auf Ablehnung beider Vorlagen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen oder auf einen „Trojaner“. 
 
Begründung:  
Die Begründung der Gesetzentwürfe (von der AfD) stellt die hohen Energiepreise als wirtschaftliches Problem dar, das auf internationale Krisen und nationale Steuer- und Regulierungspolitik zurückgeführt wird. Ziel der Entwürfe ist eine deutliche Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern durch Absenkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß und eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme. Die Entwürfe sehen eine Vereinfachung des Steuersystems, den Wegfall bürokratischer Entlastungsregelungen und eine Entlastung von insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich vor. Der Bund hätte Mindereinnahmen in gleicher Höhe. 
 
Statements der Fraktionen:  
Keine Angaben. (Es sind keine expliziten Statements der einzelnen Fraktionen im Text enthalten.)