Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung |
| Initiator: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 15.07.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 15.06.2026 Frist: 19.06.2026 |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung, um die Verwaltung effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Zentrale Maßnahmen sind u. a. die Abschaffung von Schriftformerfordernissen (z. B. bei Vermittlungsverträgen), die Einführung digitaler Antragstellung und Kommunikation (z. B. Videotelefonie statt persönlichem Erscheinen), die Weiterentwicklung arbeitsmarktpolitischer Instrumente und die Stärkung der Vermittlung in Erwerbsarbeit. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hintergrund:
Der Entwurf verweist auf bereits erfolgte Digitalisierungsschritte der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, zahlreiche digitale Dienstleistungen). Die Modernisierung ist notwendig, um auf gesellschaftliche Veränderungen wie die zunehmende Digitalisierung und den demografischen Wandel zu reagieren. Die Bundesagentur für Arbeit steht vor einem erheblichen Personalrückgang bis 2032, dem durch Digitalisierung begegnet werden soll.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen keine direkten Kosten. Die Bundesagentur für Arbeit trägt Mehrausgaben von rund 8 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 11 Millionen Euro ab 2028 jährlich. Hinzu kommen jährliche Personal- und Sachkosten von etwa 1,9 Millionen Euro sowie einmalige Umstellungs- und IT-Kosten von rund 6,7 Millionen Euro. Für Bürger und Wirtschaft entstehen keine neuen Kosten; vielmehr werden sie um Bürokratieaufwand und Sachkosten (Bürger: ca. 8 Mio. Euro/Jahr, Wirtschaft: ca. 9 Mio. Euro/Jahr) entlastet. Es werden Beitragseinnahmen von rund 2 Millionen Euro pro Jahr durch den erleichterten Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erwartet. Mindereinnahmen entstehen durch geringere Beiträge während Freiwilligendiensten (ca. 3 Mio. Euro/Jahr).
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf enthält eine Experimentierklausel, die innovative Verwaltungsansätze ermöglicht. Die Maßnahmen sind auf Dauer angelegt und nicht befristet. Eine gesonderte Evaluierung ist nicht vorgesehen, da die Wirkung der Arbeitsförderung ohnehin gesetzlich regelmäßig untersucht wird. Die Änderungen sind als notwendig und alternativlos dargestellt, um den Anforderungen einer digitalen Arbeitswelt zu entsprechen. Es gibt keine wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucherpreise, Gleichstellung oder künftige Generationen. Die Regelungen fördern die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und verbessern die Kommunikation insbesondere für Menschen in strukturschwachen Regionen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld werden als Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung aufgenommen.
- Digitalisierung und Automatisierung werden als strategische Ziele bei der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich verankert, insbesondere Ausbau digitaler Verwaltungsangebote, Nutzung moderner IT-Infrastrukturen (z.B. Cloud), Erprobung neuer Technologien (z.B. Künstliche Intelligenz).
- Verwaltungsangebote sollen nutzerfreundlicher und barrierefreier gestaltet werden, analoge Anträge werden in digitale, verständliche Antragsstrecken überführt.
- Automatisierung soll Mitarbeitende von Routinetätigkeiten entlasten, Effizienz und Qualität der Leistungen steigern und demografische Herausforderungen abfedern.
- IT-Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit wird modernisiert, insbesondere durch Cloud-Modelle, um flexibler auf Rechtsänderungen reagieren zu können.
- Bundesagentur für Arbeit soll neue Technologien (z.B. KI) in geschützten Experimentierumgebungen erproben können.
- Antragstellung für bestimmte Leistungen (z.B. Übergangsgeld) künftig nur noch durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit möglich.
- Ausschlussfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird von drei auf sechs Monate verlängert.
- Berufsberatung und Berufsorientierung sollen stärker die wirtschaftliche Eigenständigkeit, insbesondere von Frauen, fördern.
- Potenzialanalyse wird auf alle relevanten beruflichen und persönlichen Merkmale ausgeweitet, ressourcenorientierter Ansatz.
- Einführung eines Kooperationsplans als neues, partnerschaftliches Planungsinstrument für die Eingliederung, ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung, ist rechtlich unverbindlich.
- Neue Möglichkeit, Mitwirkungspflichten durch Verwaltungsakt verbindlich festzulegen (Verpflichtung nach § 37b SGB III), Grundlage für Sperrzeiten.
- Vermittlungssperren bei fehlender Mitwirkung werden für unter 25-Jährige und für die Ausbildungsvermittlung generell abgeschafft.
- Gutscheinverfahren für Maßnahmen bei Arbeitgebern entfällt, Förderung künftig nur noch per Zuweisung.
- Einführung von Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (Job-to-Job-Erprobung) mit klaren Regeln, maximal vier Wochen, Antragstellung nur elektronisch durch den Arbeitgeber.
- Anspruch auf außerbetriebliche Berufsausbildung nur bei voraussichtlicher Erfolgsaussicht.
- Förderung von Grundkompetenzen und Nachholen des Hauptschulabschlusses auch für geringqualifizierte Beschäftigte möglich.
- Verzicht auf die Pflicht, Erholungsurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit einzubringen, zur Vereinfachung des Verfahrens.
- Kurzarbeitergeld im öffentlichen Dienst wird eingeschränkt, bestimmte Personengruppen (z.B. bei Mutterschutz, Krankengeld für Kinder) sind ausgeschlossen.
- Pflicht zur elektronischen Anzeige von Arbeitsausfall und Antragstellung auf Kurzarbeitergeld ab 2028, Nutzung von Vollmachtsdatenbank für Bevollmächtigte.
- Arbeitslosmeldung kann künftig auch ohne elektronische Ausweisfunktion online erfolgen, Identitätsprüfung bleibt erforderlich.
- Beratungs- und Vermittlungsgespräche sowie Meldetermine können einvernehmlich per Videotelefonie durchgeführt werden.
- Erreichbarkeitsrecht wird modernisiert: tägliche Anwesenheit an der Briefanschrift entfällt, tägliche Kenntnisnahme von Mitteilungen (auch digital) reicht, bundesweiter und grenznaher Aufenthalt möglich.
- Schutz von jungen Menschen und Menschen mit Behinderungen bei geförderten Maßnahmen durch verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das Personal.
- Einführung einer Experimentierklausel: Bundesagentur für Arbeit kann Modellvorhaben durchführen, die von gesetzlichen Vorgaben abweichen, um neue Ansätze zu testen.
- Elektronische Antragstellung für Leistungen wird vorrangig, aber nicht verpflichtend eingeführt.
- Zeiten im Freiwilligendienst werden bei der Arbeitslosenversicherung besser berücksichtigt, Wechsel der Einsatzstelle führt nicht mehr zu höheren Beiträgen.
- Nutzung von Cloud-Computing-Diensten für Sozialdaten wird unter Einhaltung von Mindeststandards (C5-Kriterienkatalog) geregelt.
- Verbesserter Schutz von Wertguthaben aus Altersteilzeit durch Anpassung der Insolvenzschutzregelungen.
- Verbesserungen beim Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld: Krankenkassen übermitteln relevante Daten frühzeitig an die Bundesagentur für Arbeit, um Beratung und Antragstellung zu erleichtern.
- Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für alle Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Unfallversicherungsschutz bei Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive bleibt beim ursprünglichen Arbeitgeber, Unfallfolgen können bei Beitragsberechnung unberücksichtigt bleiben.
Diese Zusammenfassung enthält die wesentlichen inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen des Gesetzentwurfs. Redaktionelle, Folge- und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.
| Datum Referentenentwurf: | 15.06.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 15.07.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung macht die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, effizienter und unbürokratischer. Wir bauen die digitalen Möglichkeiten der Arbeitsagenturen weiter aus und machen die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Arbeitgebern und der Arbeitsagentur einfach und unkomplizierter.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs wurde nicht wesentlich durch Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern sowie beteiligte Dritte beeinflusst. Der Entwurf hat sich demnach dadurch nicht geändert. Table.Briefings- 28 Bearbeitungsstand: 15.06.2026 16:36.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Absender, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Deutsche Landkreistag, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), weisen explizit auf eine sehr kurze Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahmen hin. Die BAG SELBSTHILFE nennt konkret eine Frist bis zum 19.06.2026, wobei der Entwurf am 15.06.2026 datiert ist. Damit ergibt sich eine Beteiligungsphase von lediglich vier Tagen. Der Deutsche Landkreistag spricht von einer „unzumutbaren Frist zur Stellungnahme von wenigen Tagen“, und die DIHK bezeichnet die Frist als „sehr kurz“ und reicht daher eine vorläufige Stellungnahme ein. Der ZDH kritisiert, dass eine Abstimmung innerhalb der Organisationen in diesem Zeitraum nicht möglich sei. Angaben zum Eingangsdatum der Aufforderung liegen nur beim Wuppertaler Kreis e.V. vor (15.06.2026), was mit dem Datum des Entwurfs übereinstimmt. Insgesamt ergibt sich aus den genannten Angaben eine Beteiligungsphase von weniger als einer Woche.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung ist insgesamt differenziert, aber überwiegend positiv hinsichtlich der Zielsetzung, Verwaltungsverfahren zu modernisieren, zu digitalisieren und zu vereinfachen. Viele Verbände begrüßen die Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung sowie die Stärkung der Beratung und Teilhabe. Gleichzeitig werden die sehr kurze Beteiligungsfrist, finanzielle und organisatorische Mehrbelastungen, die Gefahr zusätzlicher Bürokratie und die Notwendigkeit einer praxistauglichen Umsetzung kritisch hervorgehoben. Besonders Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsorganisationen äußern sich kritisch zu ausufernden Leistungen und Beitragsbelastungen, während Sozial- und Behindertenverbände die Notwendigkeit von Barrierefreiheit und Inklusion betonen. Gewerkschaften und Sozialverbände fordern zudem den Erhalt bewährter Förderinstrumente und eine stärkere soziale Absicherung.
Meinungen im Detail
1. Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung: Die Digitalisierung und Automatisierung der Arbeitsförderung wird von fast allen Verbänden begrüßt, darunter die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), der BVTB, der ZDH, die DIHK und der Wuppertaler Kreis e.V. Besonders positiv werden die Einführung verbindlicher IT-Sicherheitsstandards (DRV Bund), die Vereinfachung digitaler Antragsverfahren (BAG SELBSTHILFE, BIH, DIHK), der Wegfall des Schriftformerfordernisses (ZDH) und die Flexibilisierung von Weiterbildungsmaßnahmen (BVTB, Wuppertaler Kreis) bewertet. Gleichzeitig warnen die BA, der ZDH und die DIHK vor Mehraufwänden, technischen Herausforderungen und der Gefahr, kleine Betriebe zu überfordern. Die BDA lehnt eine gesetzliche Programmnorm zur Digitalisierung ab und sieht die Selbstverwaltung der BA gefährdet.
2. Finanzielle Auswirkungen und Beitragsbelastung: Die BA, der ZDH, die DIHK, die BDA und der Wuppertaler Kreis e.V. kritisieren die mit dem Entwurf verbundenen Mehrausgaben für die Arbeitslosenversicherung und die Beitragszahlenden. Die BDA sieht eine Verlagerung versicherungsfremder Aufgaben auf die Beitragszahler und lehnt die Ausweitung von Leistungen auf gesellschaftspolitische Maßnahmen ab. Die DIHK fordert, dass die Beitragsbelastung für Unternehmen nicht steigt, und die BA fordert ausreichend Vorlaufzeiten für die technische Umsetzung. Der ZDH mahnt angesichts der angespannten Finanzlage zu Zurückhaltung bei der Ausweitung von Leistungen.
3. Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe: Sozial- und Behindertenverbände wie der Deutsche Gehörlosen-Bund, die BAG SELBSTHILFE und die BIH fordern, dass Digitalisierung und neue Verfahren barrierefrei gestaltet werden. Der Gehörlosen-Bund fordert die gesetzliche Verankerung von Barrierefreiheit und Kommunikationshilfen, insbesondere bei Videotelefonie. Die BIH schlägt vor, den Kooperationsplan um Hinweise auf Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu ergänzen und das Antragserfordernis vollständig zu digitalisieren. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die geplante Regelung, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, während der Ausbildung ihre Wohnung zu behalten, und fordert einen besseren Schutz vor ungeeignetem Personal.
4. Förderinstrumente, Qualifizierung und Weiterbildung: Die Stärkung der beruflichen Weiterbildung und die Flexibilisierung von Qualifizierungsmaßnahmen werden von BVTB, DIHK und Wuppertaler Kreis begrüßt. Der BVTB lobt die Streichung der Fristenregelung für Qualifizierungen und fordert weitere Anpassungen. Gleichzeitig kritisieren der DGB und der Wuppertaler Kreis die Einschränkung oder Abschaffung bestehender Förderinstrumente, wie die Streichung von Gutscheinen für betriebsnahe Ausbildung. Die BDA lehnt die Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf gesellschaftspolitische Maßnahmen ab.
5. Bürokratie und Verfahrensvereinfachung: Mehrere Verbände, darunter der ZDH, die DIHK, der Wuppertaler Kreis und der BVTB, fordern, dass die Digitalisierung tatsächlich zu einer Entbürokratisierung führt und nicht durch neue Meldepflichten oder bürokratische Anforderungen konterkariert wird. Der BVTB kritisiert zusätzliche Meldepflichten für Transferkurzarbeitergeld, und der Wuppertaler Kreis sieht die Einführung regelmäßiger Führungszeugnisse für Lehrpersonal als kontraproduktiv.
6. Beteiligungsfrist und Verfahren: Die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wird von ZDH, DIHK, Landkreistag, BAG SELBSTHILFE und DGB scharf kritisiert. Sie sehen dadurch die Möglichkeit einer konsentierten, breit abgestimmten Verbändebeteiligung erheblich eingeschränkt. Die DIHK reicht daher eine vorläufige Stellungnahme ein und der Landkreistag verweist auf den Koalitionsvertrag, der angemessene Fristen fordert.
7. Weitere Aspekte: Die BA fordert die gesetzliche Verankerung der Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer zur Verbesserung der Datenqualität. Die BDA lehnt die Einführung des Kooperationsplans ab, da sie eine Schwächung der Verbindlichkeit sieht. Der DGB fordert die Einhaltung internationaler Standards bei der Fachkräfteeinwanderung und Tariftreue bei Maßnahmen. Die DIHK und der ZDH betonen die Notwendigkeit praxistauglicher Übergangsfristen und die Berücksichtigung der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Insgesamt zeigt sich ein differenziertes Bild: Die Modernisierung und Digitalisierung werden breit begrüßt, aber die Umsetzung muss praxistauglich, sozial ausgewogen und finanziell tragfähig gestaltet werden. Die Beteiligungsfrist wird von nahezu allen Organisationen, die sich dazu äußern, als deutlich zu kurz kritisiert.
„Angesichts der aktuell und mittelfristig angespannten Haushaltslage bewertet die BA Vorhaben, die zu Mehrausgaben im Beitragshaushalt führen würden, als kritisch, auch wenn einzelne Reformvorhaben als inhaltlich sinnvoll bewertet werden.“
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Stellung. Die BA begrüßt viele der geplanten Maßnahmen, insbesondere die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen, die Vereinfachung von Zugängen zu Leistungen wie Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sowie die Stärkung der Berufsberatung. Sie hebt jedoch hervor, dass viele der geplanten Änderungen erhebliche Mehraufwände und zusätzliche Ausgaben für den Haushalt der BA verursachen. Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertet die BA Vorhaben, die zu Mehrausgaben im Beitragshaushalt führen würden, kritisch. Die BA fordert zudem ausreichend Vorlaufzeiten für die technische Umsetzung und empfiehlt, bestimmte Regelungen – wie die Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) in weiteren Verwaltungsprozessen – im Gesetz zu verankern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der Digitalisierungsvorhaben, 2) Die Notwendigkeit klarer datenschutzrechtlicher Grundlagen und die Nutzung der Identifikationsnummer zur Verbesserung von Datenqualität und Missbrauchsprävention, 3) Die Umsetzung neuer Instrumente wie den Kooperationsplan und die Erprobung von Beschäftigungsperspektiven, inklusive der damit verbundenen IT- und Personalaufwände. Fachbegriffe wie SGB II/III (Sozialgesetzbuch II/III) werden erläutert als gesetzliche Grundlagen für Leistungen der Grundsicherung und Arbeitsförderung. Die IDNr ist die steuerliche Identifikationsnummer, die zur eindeutigen Zuordnung von Personen in Verwaltungsverfahren dienen soll.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verpflichtung zur digitalen Anzeige bedeutet für die Arbeitgeber keine Belastung, da sie von ihnen bereits flächendeckend in einem zwischen BA und BIH abgestimmten Verfahren angewandt wird. Das Verwaltungsverfahren wird vollständig digitalisiert. Die Abläufe werden vereinheitlicht und damit vereinfacht.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung. Sie schlägt vor, den Kooperationsplan (§ 37a SGB III) dahingehend zu ergänzen, dass bei Bedarf auf Leistungen nach § 5 und § 185 SGB IX hingewiesen wird, um die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen. Außerdem wird empfohlen, das Antragserfordernis für bestimmte Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Ausgleichsabgabe) vollständig auf ein elektronisches Verfahren umzustellen, da dies bereits gängige Praxis ist und das Verfahren vereinfacht. Besonders hervorgehoben werden die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Abläufe.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit vorliegendem Referentenentwurf begrüßen wir grundsätzlich die Einleitung und Umsetzung weiterer Digitalisierungsschritte zur Modernisierung der aktiven Arbeitsförderung, um nicht nur die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken, sondern auch Entbürokratisierung sowie Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung. Sie hebt hervor, dass die Digitalisierung der Arbeitsförderung zu mehr Bürgerfreundlichkeit, Transparenz und Effizienz führen kann, insbesondere durch digitale Antragsverfahren und Beratungen per Videotelefonie. Besonders betont wird die geplante Änderung, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, auch bei internatsmäßiger Unterbringung ihre eigene Wohnung zu behalten und hierfür finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie junge Menschen und Menschen mit Behinderungen, durch die verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für das Personal in entsprechenden Maßnahmen. Die Stellungnahme weist jedoch darauf hin, dass die Ziele eines inklusiven Arbeitsmarktes und der Entgeltgleichheit noch nicht erreicht sind und die Frist zur Stellungnahme als zu kurz bemessen kritisiert wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Digitalisierung der Arbeitsförderung und deren Auswirkungen auf Zugänglichkeit und Teilhabe, 2) die Neuregelung zur Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen während der Ausbildung, und 3) der Schutz vor ungeeignetem Personal durch erweiterte Führungszeugnisse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Ansatz des Referentenentwurfes, Digitalisierung und Automatisierung in der Arbeitsverwaltung voranzutreiben, ist richtig. [...] Im Hinblick auf die für die deutsche Wirtschaft und die Bildungsträger dringend erforderliche Bürokratie- und Kostenentlastung enthält der Referentenentwurf jedoch auch Ansätze, die kritisch zu bewerten sind.“
Der Bundesverband betriebliche Weiterbildung – Wuppertaler Kreis e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung der Arbeitsverwaltung. Der Verband begrüßt Maßnahmen wie die Ausweitung der Frist zur freiwilligen Weiterversicherung für Selbständige, die Streichung wenig genutzter Förderinstrumente und die Flexibilisierung von Weiterbildungsmaßnahmen in Transfergesellschaften. Kritisch sieht der Verband jedoch die Ausweitung von Leistungen, die nicht zum Kernauftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) gehören und aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen, wie etwa die Förderung von Grundkompetenzen und Hauptschulabschlüssen ohne Arbeitsmarktrelevanz. Auch die Einführung zusätzlicher bürokratischer Anforderungen, etwa durch regelmäßige Führungszeugnisse für Lehrpersonal, wird als kontraproduktiv für die angestrebte Entlastung bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Finanzierung und Aufgabenabgrenzung der BA, 2) Die Auswirkungen neuer bürokratischer Anforderungen auf Bildungsträger und Personal, 3) Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit neuer Experimentierklauseln im Gesetz.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 18.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die konsequente Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren stellen wichtige und praxisgerechte Weiterentwicklungen dar, dürfen jedoch nicht zu parallelen Strukturen und zusätzlichem Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert führen.“
Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e. V. (BVTB) begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, insbesondere im Bereich des Beschäftigtentransfers. Die Stellungnahme hebt hervor, dass Transfergesellschaften ein bewährtes Instrument zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit sind, da sie Unternehmen verpflichten, Sozialversicherungsbeiträge und Qualifizierungskosten zu tragen und Beschäftigte gezielt weiterzubilden. Besonders positiv bewertet wird die geplante Streichung der Fristenregelung für Qualifizierungsmaßnahmen, wodurch praktische Hürden für Weiterbildungen abgebaut werden. Der BVTB fordert zudem, dass begonnene Qualifizierungen auch nach dem Austritt aus der Transfergesellschaft fortgeführt werden können, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Kritisch sieht der Verband die geplante Ausweitung von Meldepflichten für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld, da dies zu Doppelstrukturen und zusätzlichem Aufwand führen könnte, ohne den Integrationsprozess zu verbessern. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Bedeutung und Funktionsweise von Transfergesellschaften, 2) die Streichung der Fristenregelung und die Notwendigkeit weiterer Anpassungen bei Qualifizierungsmaßnahmen, und 3) die Kritik an zusätzlichen Meldepflichten und der Wunsch nach Verfahrensvereinfachung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf führt einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung, verlagert wieder versicherungsfremde Aufgaben und muss daher dringend nachgebessert werden.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung kritisch. Die BDA sieht eine einseitige Belastung der Arbeitslosenversicherung und eine Verlagerung versicherungsfremder Aufgaben auf die Beitragszahlenden. Sie fordert Nachbesserungen, insbesondere bei der Automatisierungs- und Digitalisierungsnorm, die aus Sicht der BDA keinen gesetzlichen Regelungsbedarf hat und in die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingreift. Die geplante Einführung eines Kooperationsplans im Vermittlungsprozess wird abgelehnt, da sie die Verbindlichkeit schwächt. Die BDA betont, dass Studierende, die keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten, kein Kurzarbeitergeld erhalten sollten. Ebenso spricht sie sich gegen eine Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf gesellschaftspolitische Maßnahmen aus, da dies nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung sei. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Kritik an der Programmnorm zur Digitalisierung und Automatisierung, 2) die Ablehnung der Ausweitung versicherungsfremder Leistungen (z. B. für Studierende und Grundkompetenzen), 3) die Forderung nach Erhalt der Verbindlichkeit im Vermittlungsprozess und der Eingliederungsvereinbarung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf enthält sinnvolle Ansätze, wird in seiner Zielerreichung jedoch entscheidend von einer praxistauglichen und bürokratiearmen Umsetzung in der Praxis abhängen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung grundsätzlich positiv, betont jedoch die Notwendigkeit einer praxisnahen und bürokratiearmen Umsetzung. Der Entwurf sieht vor, Verfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und stärker an die Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes anzupassen. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung effizienter und unternehmensnaher Arbeitsförderung, die Stärkung der beruflichen Weiterbildung sowie die Einführung neuer Instrumente wie die 'Erprobung einer Beschäftigungsperspektive'. Die DIHK fordert, dass die Umsetzung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) praktikabel bleibt, Übergangsfristen ausreichend bemessen sind und die Förderbedingungen für Weiterbildung flexibler und transparenter gestaltet werden. Ausführlich thematisiert werden: 1) die Digitalisierung und Vereinfachung von Verfahren, 2) die Reform der beruflichen Weiterbildung (u.a. Absenkung der Mindeststundenzahl, flexiblere Zulassung von Trägern, Transparenz der Förderkonditionen), 3) die Neuausrichtung des Vermittlungsprozesses und die Einführung neuer arbeitsmarktpolitischer Instrumente. Die DIHK spricht sich zudem gegen eine Erhöhung der Beitragsbelastung für Unternehmen aus und fordert, Effizienzpotenziale in der Arbeitsverwaltung zu nutzen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Anpassung des § 80 SGB X legt eine Grundlage für die dringend notwendige Verwaltungsdigitalisierung und ermöglicht die Nutzung moderner Dienste in Zeiten des Fachkräftemangels.“
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bewertet den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, insbesondere die Regelungen zur Nutzung von Cloud-Computing-Diensten in der Sozialverwaltung, grundsätzlich positiv. Die Stellungnahme begrüßt die Einführung verbindlicher Mindeststandards für die Nutzung von Cloud-Diensten bei der Verarbeitung von Sozialdaten und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und zur Stärkung von Datenschutz und IT-Sicherheit. Besonders hervorgehoben werden (1) die gesetzliche Festschreibung der C5-Basiskriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Sicherheitsstandard, (2) die vorgeschlagene Möglichkeit zur Anerkennung internationaler Äquivalenzstandards durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), und (3) die Einführung einer behördlichen Ausnahmeklausel, die im Einzelfall Abweichungen von den Mindeststandards erlaubt, sofern eine dokumentierte Risikoübernahme und das Einvernehmen mit dem BMAS vorliegen. Die DRV Bund schlägt zudem konkrete Änderungen am Gesetzentwurf vor, um mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bei der Nutzung moderner Cloud-Dienste zu schaffen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit Digitalisierung jedoch tatsächlich zu mehr Teilhabe führt, müssen die besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser und schwerhöriger Menschen von Anfang an berücksichtigt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass neue digitale Verfahren bestehende Zugangsrechte nicht einschränken, sondern die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben stärken.“
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. begrüßt grundsätzlich die Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, betont jedoch, dass Digitalisierung nur dann ein Fortschritt ist, wenn sie barrierefrei gestaltet wird. Besonders für gehörlose und schwerhörige Menschen müssen digitale Verfahren wie Videotelefonie durchgängig barrierefrei und mit Kommunikationshilfen (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher) ausgestattet sein. Der Verband fordert, dass Barrierefreiheit als Leitprinzip gesetzlich verankert wird und die Bedürfnisse hörbehinderter Menschen bereits bei der Konzeption digitaler Angebote berücksichtigt werden. Außerdem soll die Information über Kommunikationsrechte und die Möglichkeit, Präsenztermine zu wählen, verpflichtend sein. Die Lockerung der Erreichbarkeitsregeln (z.B. Wegfall der täglichen Briefkasten-Kontrolle) wird ausdrücklich begrüßt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Barrierefreiheits- und Dolmetscherregelung bei Videotelefonie, 2) das Verfahrensrecht auf Information und freie Wahl der Kommunikationsform, 3) die gesetzliche Verankerung von Barrierefreiheit als Leitprinzip der Digitalisierung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gute Arbeitsmarktpolitik ist immer auch dem Leitbild ‚Gute Arbeit‘ verpflichtet. Eine Reform der Arbeitslosenversicherung sollte aus Sicht des DGB folgende strategische Ziele verfolgen: Sicherung und Stärkung der Kernaufgaben, aktive Gestaltung der Transformation, qualitativ hochwertige und effektive Leistungserbringung sowie Ausbau der Krisenvorsorge.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung grundsätzlich als notwendigen Schritt zur Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik. Der DGB begrüßt insbesondere die Stärkung digitaler Angebote, fordert jedoch, dass diese Angebote barrierefrei, verständlich und ergänzend zur persönlichen Beratung gestaltet werden. Kritisch sieht der DGB die Einschränkung oder Streichung bestehender Förderinstrumente, wie die Abschaffung von Gutscheinen für betriebsnahe Ausbildung und die Einschränkung der außerbetrieblichen Ausbildung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung des Kooperationsplans als neues Instrument zur Integration von Arbeitslosen, wobei der DGB die gleichzeitige Einführung einseitiger, sanktionsbewehrter Verpflichtungen ablehnt; 2) Die Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit, wobei auf die Notwendigkeit persönlicher Zugangswege und Barrierefreiheit hingewiesen wird; 3) Die Anforderungen an die Finanzierung und Krisenfestigkeit der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere die Forderung nach Bundeszuschüssen statt Darlehen. Weitere Schwerpunkte sind die Verbesserung der Beratung zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit, die Forderung nach Tariftreue bei allen Maßnahmen und die Einhaltung internationaler Standards bei der Fachkräfteeinwanderung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dieses Ziel wird grundsätzlich von uns befürwortet, so dass im weiteren Verlauf des Bezuges von Sozialleistungen einem Übergang in das SGB II entgegengewirkt werden soll. Wie sich dies künftig mit den derzeit vorhandenen Ressourcen darstellt, bleibt abzuwarten.“
Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistages zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Vermittlung in Erwerbsarbeit als Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit zu stärken und die Integration in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Kritisch wird jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme hervorgehoben, die eine umfassende Beteiligung der Praxis erschwert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit angemessener Fristen für Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, wie sie auch im Koalitionsvertrag gefordert werden; 2) Die geplanten Änderungen in verschiedenen Paragraphen des SGB III und SGB II, insbesondere die Einführung eines Kooperationsplans, die Stärkung der Beratung und die Ausweitung digitaler Meldewege; 3) Die Frage, ob die neuen Regelungen tatsächlich zu einer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung führen, insbesondere im Hinblick auf die Formulierung zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit bei veränderten familiären Situationen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit dem jetzigen Entwurf wird das bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegte SGB-III-Modernisierungsgesetz wieder aufgegriffen. Enthalten sind vor allem Maßnahmen zur Digitalisierung, Entbürokratisierung und Prozessvereinfachung. Gleichwohl sind auch Maßnahmen enthalten, mit denen Leistungen ausgeweitet werden. Insofern soll es im kommenden Jahre zu zusätzlichen Ausgaben für die Bundesagentur für Arbeit im Umfang von 8 Millionen Euro und 2028 und 2029 jeweils 11 Millionen Euro kommen. Dies ist ein grundlegend falscher Schritt in Zeiten, in denen die Arbeitslosenversicherung auf Darlehen des Bundes zurückgreifen muss. Im Gegenteil sollten zum jetzigen Zeitpunkt Signale für Einsparungen ausgehen.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung. Der ZDH begrüßt viele Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung, wie den Wegfall des Schriftformerfordernisses und die Einführung digitaler Kommunikationswege mit der Bundesagentur für Arbeit. Gleichzeitig kritisiert der Verband die geplante Ausweitung von Leistungen und die damit verbundenen Mehrausgaben in einer Zeit angespannter Finanzlage der Arbeitslosenversicherung. Besonders hervorgehoben werden die zu kurze Frist für die Stellungnahme, die Risiken einer verlängerten Frist zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Gründer sowie die Notwendigkeit, kleine Betriebe bei der Digitalisierung nicht zu überfordern. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Einführung des Kooperationsplans anstelle der Eingliederungsvereinbarung, die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Anerkennung und Weiterbildung sowie die Einführung einer Experimentierklausel für die Bundesagentur für Arbeit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 19.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.