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Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen

Der Entwurf wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und kann demnächst verkündet werden.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen
Initiator:B90/Grüne
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:25.06.2026
Drucksache:21/6637 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen zu schließen. Konkret soll die bisherige Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf Gewinne aus dem Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien steuerfrei sind, aufgehoben werden. Künftig sollen diese Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Die Ausnahmeregelung für selbstgenutzte Immobilien wird präzisiert und verlangt künftig eine tatsächliche Eigennutzung von mindestens 36 Monaten. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht genannt. 
 
Hintergrund:  
Im Text wird ausführlich auf den Hintergrund eingegangen: Die bisherige Regelung wird als wirtschafts- und sozialpolitisch problematisch angesehen, da sie eine steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kapitalanlagen darstellt und Anreize für Immobilienleerstand sowie Steuergestaltungen schafft. Die Regelung sei historisch gewachsen, aber angesichts der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt und der sozialen Auswirkungen nicht mehr zeitgemäß. 
 
Kosten:  
Durch die Abschaffung der Zehnjahresfrist und die Anpassung der Selbstnutzungsregelung wird ein Anstieg des Einkommensteueraufkommens um schätzungsweise 6 Milliarden Euro erwartet. Dies entlastet die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Weitere Kosten oder Einnahmen werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont, dass es keine Alternativen zu dieser Regelung gibt. Es wird auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen hingewiesen. Hinweise auf eine besondere Eilbedürftigkeit oder weitere Aspekte sind nicht enthalten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die bisherige Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien nach einer Haltedauer von zehn Jahren wird abgeschafft. 
- Gewinne aus dem Verkauf solcher Immobilien müssen künftig unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. 
- Für selbst genutzte Immobilien wird die bisherige Regelung, die auf Kalenderjahre abstellt und missbrauchsanfällig ist, durch eine einheitliche Frist von 36 Monaten tatsächlicher Eigennutzung ersetzt. 
- Die Neuregelung soll Missbrauch und steuerliche Ungleichbehandlung verhindern und die Mobilität von Immobilienvermögen erhöhen. 
- Die neuen Regeln gelten für Immobilien, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 erworben wurden und bei denen die bisherige Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist. 
- Auch bei selbst genutzten Immobilien, die nach dem 31.12.2024 genutzt werden, gilt die neue Frist, sofern die alte Frist noch nicht abgelaufen ist. 
- Die nachträgliche Besteuerung von Gewinnen bei noch nicht abgelaufener Haltefrist ist laut Bundesverfassungsgericht zulässig.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:23.06.2026
Erste Beratung:25.06.2026
Drucksache:21/6637 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen08.07.2026Tagesordnung
Finanzausschuss08.07.2026Tagesordnung
Haushaltsausschuss08.07.2026Tagesordnung