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Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:08.10.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/8284 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, das Wohngeldgesetz zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Das Hauptproblem ist der gestiegene Verwaltungsaufwand und die verlängerten Bearbeitungszeiten nach der Ausweitung des Wohngelds (Wohngeld-Plus-Gesetz 2023). Die Lösung besteht in Verwaltungsvereinfachungen (z.B. Pauschalen bei der Einkommensermittlung, weniger Nachweise, Auszahlung nur noch auf ein Konto) und Einsparungen (u.a. Aussetzung der Fortschreibung des Wohngelds, Halbierung der Heizkostenkomponente, Anpassung der Wohngeldformel). Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf reagiert auf die Verdopplung der Wohngeldhaushalte seit 2023 und die damit verbundenen Herausforderungen für die Verwaltung. Die Koalition hatte im Koalitionsvertrag die Vereinfachung des Wohngelds angekündigt. Die Erfahrungen aus der Praxis, Rückmeldungen von Verbänden und die Ergebnisse von Arbeitsgruppen (u.a. zu Einkommensbegriff und Missbrauchstatbestand) sind in den Entwurf eingeflossen. Ein weiterer Auslöser ist die Notwendigkeit, den Bundeshaushalt zu konsolidieren und Ausgaben zu priorisieren. 
 
Kosten:  
Durch die Reform entstehen sowohl Einsparungen als auch Mehrkosten in anderen Sozialleistungen. Die Minderausgaben im Wohngeld betragen für Bund und Länder jeweils:  
- 2027: 738 Mio. Euro  
- 2028: 1.018 Mio. Euro  
- ab 2029 jährlich: 1.080 Mio. Euro  
Gleichzeitig steigen die Ausgaben im SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Grundsicherung) sowie für Kommunen, da Haushalte aus dem Wohngeld herausfallen und in diese Systeme wechseln. Im Jahr 2029 sind das z.B. +430 Mio. Euro (Bund, SGB II), +74 Mio. Euro (Kommunen, SGB II), +224 Mio. Euro (Bund, SGB XII). Beim Kinderzuschlag entstehen Minderausgaben (z.B. -72 Mio. Euro ab 2029). Insgesamt ergibt sich eine jährliche Entlastung des Haushalts von ca. 1,5 Mrd. Euro ab 2028.  
Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft und Verwaltung sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand deutlich (z.B. Verwaltung: -7,9 Mio. Euro jährlich, Wirtschaft: -820.000 Euro jährlich, Bürger: -290.000 Stunden Zeitaufwand jährlich). 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf ist Teil der Haushaltskonsolidierung und steht im Zusammenhang mit weiteren Strukturreformen. 
- Die Gesetzesfolgen wurden umfassend geprüft (u.a. Gleichstellung, Raumstruktur, Nachhaltigkeit). 
- Es gibt keine Befristung, aber eine Berichterstattungspflicht. 
- Die Gesetzesänderungen gelten als geschlechtsneutral und wirken sich nicht auf das Verbraucherpreisniveau aus. 
- Die Reform ist nicht als Vorgriff auf die Empfehlungen der Sozialstaatskommission zu verstehen, sondern beschränkt sich auf das aktuelle Wohngeldsystem. 
- Die Mietenstufen werden auf Basis aktueller Daten neu festgelegt, was zu Änderungen in der Einstufung vieler Gemeinden und Kreise führt. 
- Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig bezeichnet, steht aber im Kontext der Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsentlastung. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
1. Vereinfachung und Klarstellung bei der Berücksichtigung von Kindern im Wechselmodell: Kinder werden in beiden Haushalten als Haushaltsmitglieder anerkannt, das Einkommen wird hälftig auf beide Haushalte verteilt, bestimmte Unterhaltsleistungen werden jedoch voll angerechnet. 
 
2. Überführung und Anpassung der Klimakomponente: Die Klimakomponente wird aus dem Gesetzestext in eine Anlage verschoben und die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert, wodurch die Berechnung vereinfacht und transparenter wird. 
 
3. Vereinfachung der Einkommensermittlung: Werbungskosten werden nur noch pauschal berücksichtigt, der Katalog der anrechenbaren Einkommen wird gekürzt, verschiedene Einkommensarten (z. B. Minijobs, Sparer-Pauschbetrag, bestimmte Entschädigungen) werden neu bewertet oder gestrichen. 
 
4. Vereinfachte Feststellung des Freibetrags für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Haushaltsmitglieder: Der Freibetrag kann nun auch bei Pflegegrad 3 oder höher ohne Feststellung eines Grades der Behinderung gewährt werden. 
 
5. Einführung einer Bagatellgrenze und Legaldefinition von erheblichem Vermögen: Wohngeld wird bei einem Anspruch bis 15 Euro nicht mehr gezahlt, erhebliches Vermögen wird mit einer Obergrenze von 120.000 Euro klar definiert und nicht mehr als missbräuchlich bezeichnet. 
 
6. Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung: Wohngeldbescheide können künftig auch elektronisch bekanntgegeben werden, die Auszahlung erfolgt nur noch auf ein Konto, nicht mehr bar oder an den Wohnsitz. 
 
7. Klarere und einheitlichere Regelungen bei Änderungen der Verhältnisse: Es wird genau festgelegt, ab wann und für welchen Zeitraum Änderungen (z. B. Einkommen, Haushaltsgröße) zu einer Neuberechnung des Wohngeldes führen, mit Mindestdauer und Bezugszeitraum. 
 
8. Optimierung der Datengrundlage und Bürokratieabbau: Datenerhebung und -übermittlung werden vereinfacht, nicht mehr relevante Erhebungsmerkmale gestrichen, die Datenübermittlung für Forschungszwecke ermöglicht. 
 
9. Vereinfachung der Erstattungsverfahren zwischen Sozialleistungsträgern: Bei parallelem Bezug von Wohngeld und anderen Transferleistungen wird auf Rückforderungen zwischen den Trägern verzichtet, das Wohngeld wird als Einkommen angerechnet. 
 
10. Anpassung der Parameter und Mietenstufen: Die Parameterwerte für die Einkommensanrechnung werden erhöht, Mietenstufen werden an die regionale Entwicklung angepasst, Pauschalbeträge für Kfz-Stellplätze vereinheitlicht. 
 
Diese Maßnahmen zielen insgesamt auf eine Vereinfachung, Klarstellung und Digitalisierung des Wohngeldverfahrens sowie auf eine bessere Anpassung an aktuelle Lebensrealitäten und Verwaltungsabläufe ab. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Textes: 
 
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Änderungen und Anpassungen am Wohngeldgesetz (WoGG) und der Wohngeldverordnung vor. Ziel ist vor allem die Verwaltungsvereinfachung, Klarstellung bestehender Regelungen und Anpassung an aktuelle Rechtslagen. Im Einzelnen: 
 
- Viele Änderungen sind Folgeanpassungen an andere Gesetze, die durch die Föderalismusreform oder andere Gesetzesänderungen notwendig wurden (z.B. Verweis auf Landesgesetze statt Heimgesetz). 
- Die Einkommensberechnung für das Wohngeld wird vereinfacht, etwa durch pauschale Anrechnung bestimmter Einkünfte, Wegfall von Sonderregelungen (z.B. für Minijobs, Werbungskosten, bestimmte Entschädigungszahlungen und Stipendien) und Anpassung des Einkommenskatalogs. 
- Beim Wechselmodell werden Kinder in beiden Haushalten als Haushaltsmitglieder anerkannt, das Einkommen wird hälftig auf beide Haushalte verteilt, was die Verwaltung entlastet. 
- Die Klimakomponente beim Wohngeld wird neu strukturiert und in eine Anlage überführt, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. 
- Die Bagatellgrenze für Wohngeld wird angehoben, und der Begriff des erheblichen Vermögens wird gesetzlich definiert (Obergrenze 120.000 Euro). 
- Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt künftig ausschließlich auf ein Konto, nicht mehr bar oder an den Wohnsitz. 
- Die elektronische Bekanntgabe von Wohngeldbescheiden wird ermöglicht. 
- Für bestimmte Fälle werden Übergangsregelungen geschaffen, um Vertrauensschutz und Verwaltungsentlastung zu gewährleisten, insbesondere beim Wechsel von alter zu neuer Rechtslage zum 1. Januar 2027. 
- Die Fortschreibung des Wohngeldes wird zum 1. Januar 2027 einmalig ausgesetzt. 
- Die Erhebung bestimmter Daten (z.B. zur öffentlichen Förderung von Wohnungen) entfällt, um Bürokratie abzubauen. 
- Für Forschungsvorhaben dürfen künftig Einzeldaten übermittelt werden, wobei Datenschutz sichergestellt werden muss. 
- Die Regelungen zur Rückforderung und Erstattung zwischen Sozialleistungsträgern werden vereinfacht. 
- Die Wohngeldverordnung wird angepasst, z.B. durch Vereinheitlichung des Pauschalbetrags für Kfz-Stellplätze und Aktualisierung der Mietenstufen. 
 
Insgesamt dienen die Änderungen der Entlastung der Verwaltung, der Klarstellung für die Bürgerinnen und Bürger sowie der Anpassung an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen.  
 
Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um eine Stellungnahme des Normenkontrollrats, sondern um die Begründung und Erläuterung des Gesetzentwurfs selbst. Eine Bewertung der Kosteneinschätzung der Bundesregierung durch den Normenkontrollrat ist daher nicht enthalten. Ebenso gibt es keine Antwort der Bundesregierung auf eine Stellungnahme in diesem Text.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:23.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:06.07.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Referentenentwurf trägt zur Konsolidierung des Haushalts bei, indem er notwendige Einsparungen vorsieht. Zugleich enthält der Referentenentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vereinfachungen sowie bürokratische Entlastungen beim Wohngeld für die Verwaltung und die Antragstellenden. Zudem wird die Mietenstufenzuordnung der Gemeinden und Landkreise aktualisiert. 
 
Zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027 ist eine Absenkung des Wohngeldes vorgesehen: Die Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 wird ausgesetzt, die Heizkostenkomponente wird halbiert und die Wohngeldformel wird angepasst.  
 
Als Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung sieht der Referentenentwurf unter anderem die Verringerung von Prüfungsdichten sowie Vereinfachungen bei der Nachweisführung vor. So wird beispielsweise im Rahmen der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung stärker auf Pauschalen abgestellt sowie der Einkommenskatalog gestrafft, der Nachweis für den Freibetrag im Wohngeld aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer Pflegebedürftigkeit wird vereinfacht und der Prüfaufwand für sogenannte Wechselmodellfälle verringert. Denn die aktuelle Verwaltungspraxis zeigt, dass weitere Vereinfachungen im Wohngeld notwendig sind, um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, die Wohngeldbehörden zu entlasten und die Wohngeldverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten. “

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Mit der WohngeldPlus-Reform im Jahr 2023 wurde der Kreis der WohngeldHaushalte stark ausgeweitet (auf ca. 1,2 Millionen Haushalte etwa verdoppelt gegenüber dem Stand vor der Reform). Dies führte in einigen Behörden zu längeren Bearbeitungszeiten. Das Bun-
desministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat daraufhin verschiedene Arbeitsgemeinschaften und Austauschformate zur Erarbeitung von Vereinfachungsmög-
lichkeiten mit Vertreterinnen und Vertretern der Bauressorts der Länder sowie Praktikerin-
nen und Praktikern aus Wohngeldbehörden einberufen. Insbesondere die Ergebnisse aus den Arbeitsgemeinschaften zum Einkommensbegriff und zum Missbrauchstatbestand sind in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen.
Für den fünften Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld und Mietenbericht 2024 (BundestagsDrucksache 21/2170) wurden auch Verbände zu den Erfahrungen mit der Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGG) in den Jahren 2023 und 2024 befragt. Hierzu haben sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag, der GdW Bun-
desverband deutscher Wohnungs und Immobilienunternehmen e. V., der Deutsche Cari- 71 Bearbeitungsstand: 23.06.2026 17:43 tasverband e. V., der Sozialverband Deutschland e. V. sowie ZIA Zentraler Immobilien Aus-
schuss e. V. geäußert. Die Erfahrungen sind unter C.5.4.3 im vorstehend genannten Bericht der Bundesregierung dargestellt.
Die Berechnung der Haushaltswirkungen hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchge-
führt. Weitere Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte ha-
ben nicht wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beiget ragen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender geben explizit an, dass die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes außergewöhnlich kurz war. Haus & Grund Deutschland, ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. sowie der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund nennen eine Frist von lediglich zwei Tagen. Die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Caritasverband, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., der Paritätische Gesamtverband und der Sozialverband VdK Deutschland e. V. bestätigen ebenfalls eine extrem kurze Frist, wobei der Paritätische Gesamtverband und der VdK sogar von nur einem Tag sprechen. Die Eingänge der Aufforderungen sind nur vereinzelt dokumentiert (z.B. beim Deutschen Caritasverband am 2026-06-24), die meisten Stellungnahmen datieren auf den 2026-06-26, während der Entwurf auf den 2026-06-23 datiert ist. Der Deutsche Gewerkschaftsbund reichte seine Stellungnahme am 2026-07-02 ein und weist auf eine Fristüberschreitung hin. Insgesamt ergibt sich aus den Angaben der Absender eine Beteiligungsphase von ein bis maximal drei Tagen, was von fast allen Verbänden als unzumutbar und für eine qualifizierte Bewertung nicht ausreichend kritisiert wird.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Reform des Wohngeldgesetzes ist überwiegend kritisch bis ablehnend. Die Mehrheit der Stellungnahmen, insbesondere von Sozialverbänden, Gewerkschaften, Mieter- und Wohlfahrtsorganisationen, aber auch von kommunalen Spitzenverbänden und Immobilienverbänden, lehnt die geplanten Kürzungen und die Ausgestaltung des Gesetzes ab. Die Kritik konzentriert sich auf die sozialen Folgen der Kürzungen, die Verlagerung von Kosten in andere Sozialleistungssysteme, die Belastung der Verwaltung und die unzureichende Beteiligungsfrist. Einzelne Aspekte der Verwaltungsvereinfachung werden zwar begrüßt, jedoch fast immer mit der Einschränkung, dass diese nicht auf Kosten der sozialen Absicherung gehen dürfen. Lediglich der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußern sich grundsätzlich positiv zu den Vereinfachungen und Einsparungen, fordern aber Nachbesserungen hinsichtlich der Folgekosten für Kommunen.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsverfahren und Fristsetzung
Nahezu alle Verbände, darunter Haus & Grund Deutschland, ZIA, Deutscher Städtetag, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund, BFW, Paritätischer Gesamtverband, VdK, Deutscher Caritasverband, GdW und DGB, kritisieren die extrem kurze Frist zur Stellungnahme. Die Frist von ein bis zwei Tagen wird als unzumutbar, nicht mit dem Anspruch auf qualifizierte Verbändebeteiligung vereinbar und als Gefährdung der Gesetzgebungsqualität bezeichnet. Viele Verbände geben an, dass eine inhaltliche Bewertung des Entwurfs unter diesen Bedingungen nicht möglich war und sich ihre Stellungnahmen daher auf prozessuale Kritik beschränken mussten.

2. Soziale Folgen der Kürzungen
Sozialverbände (Paritätischer Gesamtverband, VdK, SoVD, Deutscher Caritasverband, BAG Wohnungslosenhilfe), der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Verband für Wohnungswesen warnen vor drastischen sozialen Folgen der geplanten Kürzungen. Besonders betroffen seien einkommensschwache Haushalte, Familien, Rentner*innen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung und andere vulnerable Gruppen. Die Kürzungen beim Wohngeld, die Halbierung der Heizkostenkomponente und die Aussetzung der Dynamisierung werden als existenzgefährdend beschrieben. Es wird befürchtet, dass viele Haushalte künftig auf Grundsicherung angewiesen sein werden, was nicht nur die soziale Absicherung verschlechtert, sondern auch die Kosten lediglich verlagert.

3. Verlagerung der Kosten und Belastung der Verwaltung
Kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Verband für Wohnungswesen und weitere Organisationen kritisieren, dass die geplanten Gesetzesänderungen zu einer Verlagerung von Kosten aus dem Wohngeldsystem in die Grundsicherung (SGB II, SGB XII) führen. Dies bedeute höhere Belastungen für Kommunen und Jobcenter, einen erheblichen Personalmehrbedarf und einen Anstieg der Leistungsberechtigtenzahlen. Die geplanten Verwaltungsvereinfachungen werden zwar grundsätzlich begrüßt, aber als nicht ausreichend oder sogar als zusätzliche Belastung bewertet, insbesondere wegen notwendiger Softwareanpassungen, Schulungen und Übergangsregelungen.

4. Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Klimapolitik
Immobilienverbände (ZIA, BFW, GdW, Haus & Grund, Deutscher Verband für Wohnungswesen) kritisieren, dass die geplanten Kürzungen und die Halbierung der Heizkostenkomponente sozial- und klimapolitisch kontraproduktiv seien. Sie sehen die Gefahr, dass wirtschaftliche Risiken auf Vermieter abgewälzt werden und die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen sinkt. Die Aussetzung der Dynamisierung und die pauschalen Kürzungen werden als regressiv und als Belastung für einkommensschwache Haushalte bewertet. Es wird gefordert, die Schutzfunktion des Wohngeldes gesetzlich zu verankern und eine transparente, empirisch belegte Anpassung der Mietenstufen vorzunehmen.

5. Kritik an spezifischen Regelungen
Mehrere Verbände, darunter die Bundesvereinigung Lebenshilfe, kritisieren die Einschränkung des Freibetrags für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige. Der Deutsche Mieterbund, der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Caritasverband bemängeln die fehlende Transparenz bei den Berechnungsgrundlagen und fordern mehr Daten zur Zahl der Wohngeldhaushalte und zu den finanziellen Auswirkungen. Die Abschaffung von Erstattungsansprüchen zwischen Leistungsträgern (§ 28a WoGG) wird von den kommunalen Spitzenverbänden als problematisch für die Verwaltung bewertet. Die geplanten Änderungen bei Vermögensgrenzen und die Streichung der Bagatellgrenze für Rückforderungen werden von mehreren Seiten kritisch gesehen.

6. Forderungen und Verbesserungsvorschläge
Die meisten Verbände fordern die Rücknahme der Kürzungen, eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Wohngeldsystems, eine gesetzliche Verankerung der Dynamisierung und der Heizkostenkomponente sowie eine stärkere Berücksichtigung der realen Wohnkosten. Es wird vielfach empfohlen, die geplanten Verwaltungsvereinfachungen unabhängig von Leistungskürzungen umzusetzen und die Ergebnisse der geplanten Sozialstaatsreform abzuwarten. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine vollständige Berücksichtigung der Folgekosten für die Kommunen und zahlreiche konkrete Nachbesserungen bei einzelnen Regelungen.

7. Bewertung der Verwaltungsvereinfachungen
Die geplanten Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung werden von fast allen Seiten grundsätzlich begrüßt, jedoch mit der Einschränkung, dass sie nicht zu Mehrbelastungen oder zu einem Abbau existenzsichernder Leistungen führen dürfen. Die BAG Wohnungslosenhilfe und der Deutsche Verband für Wohnungswesen sehen in den Vereinfachungen Potenzial für einen besseren Zugang und schnellere Bearbeitung, fordern aber die Streichung der Kürzungen aus dem Gesetzgebungsverfahren.

8. Verfassungsrechtliche Bedenken
In den vorliegenden Zusammenfassungen werden keine expliziten verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert.

👎 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Referentenentwurf in seiner derzeitigen Ausgestaltung die zentralen Funktionen des Wohngeldes schwächt. Der BFW spricht sich daher nachdrücklich für eine Überarbeitung des Entwurfs aus, die die Leistungsfähigkeit des Wohngeldsystems sichert, seine präventive Wirkung stärkt und gleichzeitig sinnvolle Verwaltungsvereinfachungen umsetzt.“

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. kritisiert den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Entwurf die zentralen Funktionen des Wohngeldes schwächt und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Besonders betont werden die Bedeutung des Wohngeldes als präventives Instrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums, die Notwendigkeit der dauerhaften Dynamisierung (regelmäßige Anpassung an Preis- und Mietentwicklung) sowie die vollständige Erhaltung der Heizkostenkomponente, die steigende Energiekosten abfedern soll. Der BFW warnt vor pauschalen Kürzungen, die besonders einkommensschwache Haushalte treffen, und vor einer Verlagerung finanzieller Belastungen auf die Kommunen. Die geplanten Verwaltungsvereinfachungen werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch unabhängig von Leistungskürzungen umgesetzt werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Bedeutung und präventive Funktion des Wohngeldes, 2) Die dauerhafte Dynamisierung und Heizkostenkomponente, 3) Die sozialen und finanziellen Folgen pauschaler Kürzungen sowie die Auswirkungen auf Kommunen und Wohnungslosigkeit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: 003742 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesagentur für Arbeit

„Ein Umstand, der in Anbetracht der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt und des demographischen Wandels kaum machbar erscheint.“

Die Bundesagentur für Arbeit bewertet den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes kritisch. Sie weist darauf hin, dass durch die geplanten Änderungen etwa 74.000 Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) aus dem Wohngeldsystem in das Grundsicherungssystem nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wechseln würden. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg der Leistungsberechtigten und einem zusätzlichen Personalbedarf von etwa 1.000 Mitarbeitenden in den Jobcentern. Die Bundesagentur hebt hervor, dass diese zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch verstärkte Betreuung und Beratung benötigen, insbesondere da viele Betroffene Familien, Alleinerziehende und Geringverdienende sind. Die Stellungnahme betont zudem, dass die Umsetzung angesichts des aktuellen Arbeitsmarkts und des demografischen Wandels kaum realisierbar erscheint. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) der Personalmehrbedarf in den Jobcentern, 2) die Auswirkungen auf die Leistungsberechtigtenzahlen und die damit verbundenen gesellschaftlichen Reaktionen, sowie 3) die Empfehlung, die Ergebnisse der geplanten Sozialstaatsreform zur Zusammenlegung der Sozialsysteme abzuwarten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

„Die vorgeschlagenen Leistungskürzungen werden zu einer Zunahme von Wohnungsverlusten und einem Anstieg der Wohnungslosigkeit in Deutschland führen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) bewertet den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes differenziert. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, wie die Entlastung bei Wechselmodellfällen, die Straffung des Einkommenskatalogs und die Vereinfachung von Nachweispflichten, werden grundsätzlich begrüßt, da sie den Zugang zum Wohngeld erleichtern und Bearbeitungszeiten verkürzen können. Kritisch sieht die BAG W jedoch die geplanten Leistungskürzungen: Die Aussetzung der regelmäßigen Anpassung (Fortschreibung) des Wohngelds, die dauerhafte Halbierung der Heizkostenkomponente und die Anpassung eines Berechnungsparameters ('c') führen laut BAG W zu einer spürbaren Mehrbelastung für einkommensschwache Haushalte. Besonders hervorgehoben werden (1) die sozialen Folgen der Leistungskürzungen, die zu mehr Wohnungsverlusten und Wohnungslosigkeit führen könnten, (2) der Widerspruch der Kürzungen zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit, der das Wohngeld als zentrales Präventionsinstrument sieht, und (3) die strukturellen Risiken für betroffene Haushalte, insbesondere das erhöhte Risiko von Mietrückständen und die Belastung kommunaler Systeme. Die BAG W fordert, die Kürzungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zu streichen und die Vereinfachungen separat weiterzuverfolgen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

„Die notwendigen Sparmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung und anderen vulnerablen Gruppen wie zum Beispiel Alleinerziehenden und Rentner*innen ausgetragen werden.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes. Sie hebt hervor, dass die geplanten Änderungen insbesondere Menschen mit Behinderung und andere benachteiligte Gruppen wie Alleinerziehende und Rentner*innen benachteiligen könnten. Besonders kritisiert wird die geplante Einschränkung des Freibetrags für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige (§ 17 Nr. 1 WoGG), da künftig nur noch Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 profitieren würden. Zudem wird die Streichung der Dynamisierung der Leistungen (§ 43 Abs. 11 WoGG) abgelehnt, da ohne ausreichenden barrierefreien Wohnraum keine Kürzungen vorgenommen werden sollten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Einschränkung des Freibetrags für Menschen mit Behinderung, 2) die fehlende Anhebung des Freibetrags, und 3) die Streichung der Dynamisierung der Leistungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Caritasverband e.V.

„Ich bitte Sie sehr, die angedachte Reform mit Blick auf die soziale Ausgewogenheit zu überdenken. Viele Menschen tragen gegenwärtig die Folgen eines vor Jahrzehnten eingeleiteten Rückbaus des sozialen Wohnungsbaus. Solange es nicht gelingt, eine nachhaltige Trendwende zu erreichen, der zu mehr bezahlbaren Wohnungsbau führt, ist das Wohngeld eine elementare Sozialleistung für viele Menschen mit wenig Geld, die nicht unter den Rasenmäher in Haushaltsdebatten kommen darf.“

Der Deutsche Caritasverband e.V. äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, das Wohngeldgesetz zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Allerdings sieht er mit großer Sorge die geplante Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes für 2027, die Halbierung der Heizkostenkomponente und Änderungen bei der Einkommensanrechnung. Besonders problematisch werden die Auswirkungen auf Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere Familien, Rentnerhaushalte und Menschen in strukturschwachen Regionen, gesehen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass das Wohngeld eine wichtige sozialpolitische Funktion erfüllt, indem es die Mietbelastung senkt und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beiträgt. Die geplanten Kürzungen könnten dazu führen, dass viele Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, aus dem System herausfallen und in andere, teurere Sozialleistungen wechseln müssen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) Die Bedeutung des Wohngelds für Familien und Menschen mit geringem Einkommen, (2) die negativen Folgen der Kürzungen bei der Heizkostenkomponente und der Aussetzung der Fortschreibung, (3) die Gefahr, dass die Reform zu einer Verschiebung von Leistungsberechtigten in andere Sozialleistungssysteme mit höheren Kosten führt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Die Kürzungen sind völlig inakzeptabel, unsozial und gehen in die grundfalsche Richtung. Denn insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen geraten zunehmend unter Druck, da steigende Mieten und Energiekosten ihre finanzielle Situation verschärfen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes ab, da er massive Kürzungen beim Wohngeld vorsieht. Der DGB kritisiert insbesondere, dass die Kürzungen vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen, Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Alleinerziehende treffen würden. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Aussetzung der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Preisentwicklung (Dynamisierung), die Halbierung der Heizkostenkomponente (ein pauschaler Zuschlag für Heizkosten in der Wohngeldberechnung) und die Erhöhung des sogenannten Parameters 'c' in der Wohngeldformel, wodurch Einkommen stärker auf den Wohngeldanspruch angerechnet wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die sozialen Folgen der Kürzungen für einkommensschwache Haushalte, 2) Die Rückabwicklung der Fortschritte der Wohngeld-Plus-Reform von 2023, und 3) Die spezifischen Kürzungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Anspruchsberechtigten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Die vorgesehene Zielrichtung des Referentenentwurfs, das Wohngeld nach der erheblichen Ausweitung durch die Wohngeld-Plus-Reform wieder stärker zu konzentrieren und den Rechtsrahmen deutlich praxistauglicher auszugestalten, wird unterstützt. Der vorliegende Entwurf ist jedoch an mehreren Stellen noch nicht ausgereift. Die vorgesehenen Vereinfachungen sind vielfach sinnvoll, bleiben aber punktuell und werden durch neue Aufwände teilweise wieder aufgezehrt.“

Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds bewertet den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Vereinfachungen und Einsparungen für Bund und Länder. Die Autoren begrüßen die Rückführung der Wohngeldleistungen nach der Wohngeld-Plus-Reform, warnen jedoch davor, dass Einsparziele nicht zu Mehrbelastungen der Kommunen führen dürfen. Sie fordern eine vollständige Berücksichtigung der Folgekosten, insbesondere im Bereich der Grundsicherung (SGB II und SGB XII). Die Stellungnahme hebt hervor, dass viele der geplanten Vereinfachungen sinnvoll sind, kritisiert jedoch einzelne Regelungen, die zu Mehrarbeit, Rechtsunsicherheit und finanziellen Risiken führen könnten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die geplante Abschaffung von Erstattungsansprüchen zwischen Leistungsträgern (§ 28a WoGG), die nach Ansicht der Autoren zu höherem Verwaltungsaufwand und ungerechter Belastung der Kommunen führen könnte; 2) Die Übergangsregelungen und deren erhebliche Belastung für die Verwaltung; 3) Die Regelungen zu Vermögensgrenzen, die als zu hoch angesehen werden und eine stärkere Annäherung an die Grundsicherungssysteme fordern. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Verbesserungsvorschläge, etwa zur Ausgestaltung der Miethöchstbeträge, zur Vereinfachung der Unterhaltsprüfung und zur Überprüfung der Schnittstellen zwischen Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen Sozialleistungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Mieterbund

„Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld müssen umgehend zurückgenommen werden, da diese nicht sozial und unverhältnismäßig sind. Zudem ist der wirkliche Einspareffekt der Kürzungen durch die Wanderung der Wohngeldempfänger in andere Sozialsysteme nicht gesichert und mutmaßlich deutlich geringer als im Referentenentwurf geschätzt.“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes scharf. Im Zentrum der Kritik stehen die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat um 45 %, die als unverhältnismäßig und unsozial bewertet werden. Der DMB bemängelt, dass der Entwurf keine aktuellen Zahlen zu Wohngeldhaushalten, zur durchschnittlichen Höhe des Wohngeldanspruchs oder zu den Gesamtausgaben enthält, was eine fundierte Bewertung erschwert. Besonders hervorgehoben werden die drastischen sozialen Folgen für einkommensschwache Haushalte, da viele Mieterhaushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen und stattdessen in die Grundsicherung (Bürgergeld/Sozialhilfe) wechseln müssten. Der DMB sieht dadurch keinen echten Einspareffekt für den Bundeshaushalt, sondern lediglich eine Verlagerung der Kosten. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Kürzungen auf die Zahl der Wohngeldempfänger und die soziale Absicherung, 2) Die Halbierung der Heizkostenkomponente und die Aussetzung der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes an die Preisentwicklung, 3) Die geplanten administrativen Vereinfachungen, die teilweise begrüßt, aber auch kritisch bewertet werden (z.B. Zwangskonto, verschärfte Änderungsmitteilungspflichten). Der DMB fordert die Rücknahme der Kürzungen, mehr Transparenz bei den Zahlen und eine Ausrichtung des Wohngeldes an den realen Wohnkosten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Städtetag

„Insgesamt entsteht der Eindruck einer isolierten Sparmaßnahme, die weder zu einer substanziellen Verwaltungsvereinfachung noch zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Sozialleistungssystems beiträgt.“

Der Deutsche Städtetag bewertet den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes kritisch. Die Stellungnahme bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme, die eine umfassende Bewertung erschwert und dem Anspruch der Bundesregierung auf frühzeitige Praxisbeteiligung widerspricht. Der Entwurf verfolgt laut Städtetag vor allem fiskalische Einsparziele, ohne die Auswirkungen auf das Sozialleistungssystem und die Verwaltungsrealität ausreichend zu berücksichtigen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens die Reduzierung des Empfängerkreises durch Anpassungen im Gesetz, was laut Städtetag zu einer Verlagerung von Kosten in andere Sozialleistungssysteme (wie SGB II und SGB XII) führt und den Erwerbsanreiz für Geringverdienende schwächt. Zweitens werden die geplanten Verwaltungsvereinfachungen zwar grundsätzlich begrüßt, aber als zu kleinteilig und nicht ausreichend für eine echte Entlastung der Wohngeldbehörden bewertet. Drittens wird die praktische Umsetzbarkeit der Änderungen kritisch betrachtet, insbesondere wegen der notwendigen Anpassungen von Software, Schulungen und Übergangsregelungen, die zu zusätzlicher Belastung und Verzögerungen führen können. Weitere ausführliche Kritikpunkte betreffen die geplanten Änderungen bei Vermögensgrenzen, die Streichung der Bagatellgrenze für Rückforderungen und die Neuregelung der Mietenstufen, die als realitätsfern bezeichnet wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 29.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.

„Das Wohngeld sollte als zentrales Instrument zur Stabilisierung einkommensschwächerer Erwerbshaushalte gestärkt werden.“

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV) bewertet den Referentenentwurf zur Reform des Wohngeldgesetzes kritisch. Zwar werden die geplanten Verwaltungsvereinfachungen grundsätzlich begrüßt, jedoch sieht der Verband erhebliche negative Auswirkungen auf sozial-, wohnungs- und finanzpolitischer Ebene. Insbesondere wird befürchtet, dass viele bisherige Wohngeldempfänger künftig auf Grundsicherungsleistungen (wie Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII) angewiesen sein werden. Damit würde die zentrale Funktion des Wohngelds, nämlich die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts oberhalb der Grundsicherung, geschwächt. Besonders ausführlich thematisiert werden folgende Aspekte: (1) Die Verschiebung von Haushalten mit geringem Einkommen in die Grundsicherung und die damit verbundene Schwächung des Wohngelds als eigenständiges Instrument; (2) die finanziellen Auswirkungen und die Verlagerung von Kosten auf die kommunale Ebene, was dem Ziel der Entlastung der Kommunen widerspricht; (3) die steigende Wohnkostenbelastung, insbesondere durch ausbleibende Anpassungen an steigende Mieten und Energiepreise sowie Zielkonflikte mit klimapolitischen Anforderungen. Der Verband fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, um bezahlbares Wohnen und nachhaltige Stadtentwicklung zu sichern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Der GdW lehnt die vorgesehenen Kürzungen beim Wohngeld ab. Diese sind vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und den damit verbundenen Preissteigerungen für die betroffenen Haushalte ein tiefer Einschnitt und sind auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung nicht zu rechtfertigen.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. kritisiert den Entwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes in mehreren zentralen Punkten. Der Verband bemängelt insbesondere die verkürzte Frist zur Stellungnahme, die eine vertiefende Auseinandersetzung erschwert. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Aussetzung der regelmäßigen Anpassung (Dynamisierung) des Wohngelds, die Halbierung der Heizkostenkomponente und Änderungen der Berechnungsformel vor. Diese Maßnahmen treffen laut GdW besonders einkommensschwache Haushalte, führen zu einem verstärkten sogenannten Drehtüreffekt (Wechsel zwischen Wohngeld und Grundsicherung) und verlagern Kosten auf die Kommunen. Außerdem sieht der Verband einen Widerspruch zur Klimapolitik, da die Kürzung der Heizkostenkomponente einkommensschwache Haushalte überproportional belastet und die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen gefährdet. Der Entwurf steht zudem im Gegensatz zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die negativen sozialen und fiskalischen Folgen der geplanten Kürzungen (Drehtüreffekt, Kostenverlagerung, Verwaltungsaufwand), 2) Der Widerspruch zur Klimapolitik und die Notwendigkeit einer dynamischen Klimakomponente im Wohngeld, 3) Die Gefahr, dass soziale Verantwortung auf Vermieter verschoben wird, ohne Ausgleichsmaßnahmen bereitzustellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000112 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Haus & Grund Deutschland

„Eine fachlich seriöse Bewertung eines derart umfangreichen Referentenentwurfs ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.“

Haus & Grund Deutschland kritisiert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes insbesondere das Beteiligungsverfahren. Der Verband bemängelt, dass die Frist zur Stellungnahme mit nur zwei Tagen viel zu kurz sei, um den umfangreichen und komplexen Entwurf mit seinen weitreichenden Änderungen – etwa bei der Mietenstufenzuordnung, finanziellen Auswirkungen und Regelungen für Bürger, Verwaltung und Marktakteure – angemessen zu prüfen. Die Stellungnahme betont, dass eine qualifizierte Beteiligung der betroffenen Verbände nur mit ausreichender Zeit möglich ist, insbesondere da die Stellungnahmen veröffentlicht werden und somit öffentlich sichtbar sind. Eine inhaltliche Bewertung des Entwurfs war dem Verband aufgrund der Fristsetzung nicht möglich; die Stellungnahme beschränkt sich daher auf prozessuale Kritik. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Frist zur Stellungnahme und deren Auswirkungen auf die Qualität der Gesetzgebung, 2) Die Bedeutung einer fundierten Verbändebeteiligung für die Gesetzgebung, 3) Die volkswirtschaftliche Rolle privater Immobilieneigentümer in Deutschland.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Paritätischer Gesamtverband

„Das Wohngeld ist kein Instrument zur Haushaltskonsolidierung, sondern eine unverzichtbare Leistung zur Sicherung bezahlbaren Wohnens und zur Vermeidung von Armut, Grundsicherungsbezug und Wohnungslosigkeit.“

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes scharf, insbesondere die vorgesehenen Leistungskürzungen beim Wohngeld. Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen, um Wohnkosten zu tragen und nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Der Entwurf sieht vor, die regelmäßige Anpassung des Wohngelds an steigende Mieten auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Berechnungsformel so zu ändern, dass viele Haushalte weniger oder gar kein Wohngeld mehr erhalten. Der Verband warnt, dass diese Kürzungen vor allem ältere Menschen und Alleinlebende treffen, die bereits besonders armutsgefährdet sind. Die Maßnahmen stehen aus Sicht des Verbandes im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, Armut und Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) die sozialen Folgen der Kürzungen für armutsgefährdete Gruppen, 2) die Kritik an der Aussetzung der Wohngeldanpassung und der Halbierung der Heizkostenkomponente, 3) die Widersprüche zu wohnungspolitischen Zielen wie dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

„Mit den vorgesehenen Kürzungen beim Wohngeld wird jedoch der gegenteilige Weg eingeschlagen. Aus Sicht des SoVD muss das Wohngeld auch künftig seiner zentralen sozialpolitischen Funktion gerecht werden: Es soll Menschen mit geringen Einkommen dabei unterstützen, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern, und gleichzeitig verhindern, dass sie auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind.“

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes entschieden ab. Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen vor, die nach Ansicht des SoVD zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Absicherung einkommensschwacher Haushalte führen. Insbesondere werden das Leistungsniveau des Wohngeldes abgesenkt, der Kreis der Anspruchsberechtigten verkleinert und verschiedene Kürzungen vorgenommen, etwa bei der Heizkostenkomponente und bei Freibeträgen für Menschen mit Pflegebedarf. Der SoVD kritisiert, dass diese Maßnahmen vor allem ältere Menschen und Familien treffen, die bereits heute unter hohen Wohnkosten leiden. Die geplanten Kürzungen gefährden aus Sicht des Verbandes die Armutsprävention und führen dazu, dass viele Haushalte künftig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein werden. Verwaltungsvereinfachungen werden grundsätzlich begrüßt, dürfen aber nicht zu einem Abbau existenzsichernder Leistungen führen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Absenkung des Wohngeldes und die Auswirkungen auf Rentnerinnen und Rentner, 2) die Halbierung der Heizkostenkomponente und deren Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen, 3) die Auswirkungen auf Familien, insbesondere durch den Wegfall des Kinderzuschlags bei Verlust des Wohngeldanspruchs.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Sozialverband VdK Deutschland e. V.

„Vor diesem Hintergrund erscheinen die geplanten Kürzungen nicht nur widersinnig, sondern geradezu politisch gefährlich. Sie zerstören das Vertrauen in staatliches Handeln und Strukturen und verunsichern die Menschen.“

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Wohngeld zu kürzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Fortschreibung des Wohngeldes auszusetzen. Gleichzeitig werden verschiedene Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung vorgeschlagen, wie die Nutzung von Pauschalen bei der Einkommensermittlung und die Vereinfachung des Nachweises bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Der VdK kritisiert insbesondere die geplanten Kürzungen, da sie vor allem ältere Menschen mit niedrigen Renten und Alleinerziehende treffen, die auf Wohngeld angewiesen sind. Die Organisation weist darauf hin, dass die Kürzungen zu einer Verlagerung von Kosten ins Grundsicherungssystem führen werden, ohne das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die sozialen Folgen der Wohngeldkürzungen für vulnerable Gruppen, 2) Die Auswirkungen auf das Grundsicherungssystem und die Verwaltung, 3) Die Bedeutung und Grenzen der geplanten Verwaltungsvereinfachungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Der Referentenentwurf verbindet sachlich begründete Vereinfachungsmaßnahmen mit strukturellen Eingriffen, die die Leistungs- und Schutzfähigkeit des Wohngeldsystems grundlegend beeinträchtigen. Die kalkulierten Einspareffekte sind gesamtstaatlich nicht belastbar, da sie finanzielle Lasten lediglich in andere Systeme und auf andere öffentliche Träger verlagern. Einkommensschwache Haushalte und kommunale Haushalte wären gleichermaßen nachteilig betroffen.“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) kritisiert den Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes in mehreren zentralen Punkten. Der Verband bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und sieht im Entwurf eine Tendenz, wirtschaftliche Risiken zunehmend auf Vermieter abzuwälzen. Der ZIA betont, dass das Wohngeld ein aktives Schutzinstrument für einkommensschwache Haushalte ist und nicht als nachrangige Sozialleistung betrachtet werden darf. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die geplante Aussetzung der jährlichen Anpassung (Dynamisierung) des Wohngeldes, die nach Ansicht des ZIA sozialpolitisch nicht haltbar ist, da sie die reale Entlastungswirkung mindert; 2) Die Halbierung der Heizkostenkomponente, die als klimapolitisch kontraproduktiv bewertet wird, da sie einkommensschwache Haushalte stärker belastet und keine Anreize für energetische Sanierung setzt; 3) Die pauschalen Kürzungen und Formelanpassungen, die laut ZIA eine regressive Wirkung haben und sozial schwächere Haushalte überproportional treffen. Der Verband fordert stattdessen differenzierte Maßnahmen, eine gesetzliche Verankerung der Schutzfunktion des Wohngeldes, eine vollständige Heizkostenkomponente und eine transparente, empirisch belegte Anpassung der Mietenstufen. Die im Entwurf vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen werden ausdrücklich begrüßt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:30.09.2026
Erste Beratung:08.10.2026
Drucksache:21/8284 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen07.10.2026Anhörungsbeschluss
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:474/26
Eingang im Bundesrat:14.08.2026
Erster Durchgang:25.09.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik10.09.2026Tagesordnung
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung10.09.2026Tagesordnung
Finanzausschuss10.09.2026Tagesordnung