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Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz

Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:29.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Start: 23.06.2026
Frist: 01.07.2026
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Energieinfrastrukturprojekte, um mehr Flexibilität im Stromsystem zu schaffen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Fokus stehen insbesondere der schnellere Ausbau steuerbarer Kraftwerke, Stromspeicher (einschließlich Pumpspeicherkraftwerken) sowie die für den Offshore-Windenergieausbau notwendigen Vorhaben in Hafengebieten. Die Lösung besteht in der Einführung und Bündelung von Beschleunigungsmaßnahmen, wie z. B. Fristenregelungen, Digitalisierung, Vereinheitlichung und Verkürzung von Verfahren sowie der Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für bestimmte Projekte. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Entwurf verweist auf den steigenden Anteil erneuerbarer Energien und den daraus resultierenden Bedarf an gesicherter Leistung und Flexibilitätsoptionen im Stromsystem. Der Monitoringbericht zur Energiewende (September 2025) empfiehlt den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und Stromspeicher. Pumpspeicherkraftwerke und Offshore-Konverterplattformen werden als Engpässe identifiziert, deren Ausbau durch langwierige und komplexe Genehmigungsverfahren bisher stark verzögert wurde. Der Entwurf setzt Koalitionsvereinbarungen und Bundestagsbeschlüsse um und orientiert sich an EU-Strategien zur Hafeninfrastruktur. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt, die Länder und Kommunen entstehen keine neuen Ausgaben. Es wird kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet; im Gegenteil, durch die Beschleunigung und Digitalisierung der Verfahren werden Entlastungen prognostiziert. Einnahmen werden nicht erwartet. Eventuelle Auswirkungen auf Justizkosten durch die Verlagerung von Verfahren an Oberverwaltungsgerichte können nicht präzise geschätzt werden, werden aber als gering eingeschätzt. Es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau oder soziale Sicherungssysteme zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenden Strategie zur Erreichung der Klimaziele und zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Er ist unbefristet und eine Evaluierung ist nicht vorgesehen. Die Regelungen gelten als besonders wichtig für die Versorgungssicherheit und die Erreichung des 80%-Ziels für erneuerbare Energien bis 2030. Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, aber die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Ziel, die neuen Kraftwerks- und Speicherprojekte bereits bis 2031 in Betrieb nehmen zu können. Gleichstellungspolitische, demografische oder Verbraucher-Auswirkungen sind nicht erkennbar. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Das Gesetz regelt die Zulassung (Errichtung, Betrieb, Änderung) von Kraftwerken, die hauptsächlich mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (insbesondere Gas-, Wasserstoff-, Biomethan- und Biogasanlagen) sowie von Stromspeichern (z.B. Batterie-, Pump-, Druckluft-, Flüssigluftspeicher, CO2-Batterien) und deren Nebenanlagen und Leitungen. 
- Auch Maßnahmen in Hafengebieten zur Herstellung und zum Transport von Offshore-Konverterplattformen werden erfasst. 
- Die Errichtung und der Betrieb der genannten Anlagen und Leitungen sowie Maßnahmen in Hafengebieten werden als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft und bei behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen vorrangig behandelt. 
- Militärische Belange (Landes- und Bündnisverteidigung) bleiben im Abwägungsprozess mindestens gleichrangig. 
- Für bezuschlagte Kraftwerke werden Genehmigungsfristen und Verfahrensbeschleunigungen eingeführt, z.B.: 
- Entscheidung der Behörde innerhalb von vier Monaten im Immissionsschutzrecht (überschlägige Prüfung). 
- Verzicht auf Erörterungstermin, außer der Antragsteller verlangt ihn. 
- Entkopplung des Betriebsicherheitsverfahrens vom Immissionsschutzverfahren. 
- Möglichkeit, bei serienidentischen Anlagen bereits geprüfte Unterlagen wiederzuverwenden. 
- UVP-Berichte können auf andere Fachgutachten verweisen, um Doppelprüfungen zu vermeiden. 
- Fristen für wasserrechtliche Erlaubnisse (sieben Monate, einmalig verlängerbar um drei Monate). 
- Elektronische Durchführung der Zulassungsverfahren. 
- Sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigungen für Anlagen und Leitungen, um schnelle Realisierung zu ermöglichen; Rechtsbehelfe sind möglich, aber Fristen werden verkürzt. 
- Erstinstanzliche Zuständigkeit für gerichtliche Verfahren liegt beim Oberverwaltungsgericht, um Verfahren zu beschleunigen. 
- Pumpspeicherkraftwerke werden rechtlich klar als Energiespeicheranlagen definiert und als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. 
- Für Pumpspeicherkraftwerke wird ein eigenständiges, obligatorisches Planfeststellungsverfahren geschaffen („One-Stop-Shop“), das alle notwendigen Komponenten und Leitungen umfasst. 
- Kleinere Änderungen und Ersatzneubauten von Pumpspeicherkraftwerken sind von der Planfeststellungspflicht ausgenommen, um Verfahren zu beschleunigen. 
- Fristen für Stellungnahmen und Planfeststellungsbeschlüsse werden eingeführt (z.B. 24 Monate für Planfeststellungsbeschluss, verlängerbar um 12 Monate). 
- Unbefristete wasserrechtliche Erlaubnisse für Pumpspeicherkraftwerke, um Investitionsanreize zu setzen. 
- Planfeststellungserfordernisse für bestimmte wasserrechtliche und umweltrechtliche Verfahren werden für Pumpspeicherkraftwerke aufgehoben, um Doppelverfahren zu vermeiden. 
- Kraftwerkstandorte, die bereits in der Regionalplanung ausgewiesen sind, können ohne neuen Bebauungsplan genutzt werden. 
- Das Gesetz tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft, um die Maßnahmen schnell wirksam werden zu lassen. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:23.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:29.07.2026
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Zu dem Gesetzentwurf wurden seitens der Fachebene des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Energie vereinzelt Fachgespräche mit Sachverständigen aus der Anwendungs-
praxis und einschlägigen Verbänden durchgeführt. Dabei wurden die konzeptionellen Über-
legungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgestellt und diskutiert, nicht aber der Gesetzentwurf.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Das Ministerium gab als Start der Beteiligung den 23.06.2026 an, mit einer Frist bis zum 01.07.2026. Mehrere Absender, darunter der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), äußern explizit Kritik an der sehr kurzen Frist. Die DNR benennt eine Frist von sechs Werktagen, der BDEW spricht von fünf Werktagen, die kommunalen Spitzenverbände von einer einwöchigen Frist. Das Ministerium für Wirtschaft NRW und der VKU betonen, dass die Frist zu kurz war, um eine umfassende Prüfung und Rückkopplung zu ermöglichen. Die Aufforderungen wurden laut DNR am 23.06.2026 verschickt, einzelne Eingänge erfolgten am 24.06.2026 (Hessen). Die Frist endete einheitlich am 01.07.2026. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa einer Woche, was von vielen Absendern als unzureichend kritisiert wird.

Allgemeine Bewertung
Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem wird von nahezu allen Stellungnehmenden grundsätzlich begrüßt. Breite Zustimmung gibt es für das Ziel, Verfahren zu beschleunigen, Versorgungssicherheit zu stärken und die Energiewende zu unterstützen. Allerdings wird der Entwurf von vielen Seiten als zu eng gefasst, technologisch nicht offen genug und in Teilen unausgewogen kritisiert. Besonders häufig werden die Privilegierung fossiler Gaskraftwerke, die Benachteiligung anderer Flexibilitätsoptionen, die Einschränkung von Umwelt- und Beteiligungsrechten sowie die zu kurze Beteiligungsfrist moniert. Während Industrie-, Energie- und Wirtschaftsverbände vor allem eine technologieoffene und marktbasierte Ausgestaltung fordern, kritisieren Umweltverbände und einige Ministerien die Schwächung von Umweltstandards und Beteiligungsrechten. Kommunale Spitzenverbände und Unternehmen betonen die Bedeutung dezentraler Lösungen und die Notwendigkeit, auch Verteilnetze und Speicher stärker zu berücksichtigen.

Meinungen im Detail
1. Anwendungsbereich und Technologieneutralität
Viele Verbände und Unternehmen (z.B. VKU, ZVEI, BEE, VDI, Statkraft, DIHK, AGFW, BVES, VDE, Netzwerk Flexperten, B.KWK, AGFW, BNE, BNW) kritisieren, dass die geplanten Beschleunigungsregelungen überwiegend für Projekte mit StromVKG-Zuschlag und damit vor allem für fossile Gaskraftwerke gelten. Sie fordern eine Ausweitung auf alle systemdienlichen Technologien, insbesondere Speicher, KWK-Anlagen, Power-to-X, Bioenergie, Wasserkraft, Demand Response und Digitalisierung. Auch die Einbeziehung von Industrieanlagen (VCI) und dezentralen Lösungen (kommunale Spitzenverbände, Bitkom, VKU) wird gefordert. Arbeitgeber- und Industrieverbände (DIHK, VDMA, ZVEI, BVM, VCI) betonen die Notwendigkeit marktwirtschaftlicher Lösungen und kritisieren staatliche Kapazitätsausschreibungen.

2. Umwelt- und Beteiligungsrechte
Umweltverbände (BUND, DNR, GermanZero, BEE, BNW), das Hessische Umweltministerium und der Deutsche Bauernverband äußern erhebliche Bedenken gegen die Reduktion von Umweltprüfungen, die Einschränkung von Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die pauschale Einstufung energiewirtschaftlicher Projekte als 'überragendes öffentliches Interesse'. Sie warnen vor einer Schwächung des Umweltrechts, der Abwertung von Umwelt- und Naturschutzbelangen und möglichen Verstößen gegen EU-Vorgaben. Die geplanten verkürzten Fristen, der Wegfall von Erörterungsterminen und die aufschiebende Wirkung von Klagen werden als problematisch angesehen. Der Deutsche Bauernverband kritisiert zudem die verstärkte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und fordert gleichrangige Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange.

3. Fristen und Verfahrensgestaltung
Breite Kritik gibt es an der sehr kurzen Frist für die Stellungnahmen (DNR, VKU, BDEW, kommunale Spitzenverbände, MWIKE NRW, DIHK, AöW, B.KWK). Viele fordern, Fristen im Gesetz als Höchstfristen auszugestalten und Verfahren bei entscheidungsreifen Unterlagen frühzeitig abzuschließen (VKU, EnBW, VDMA, BVES). Die Einführung eines One-Stop-Shop-Prinzips und die Bündelung von Verfahren werden vielfach begrüßt (AGFW, EnBW, VKU, VDMA, BVES). Gleichzeitig wird vor starren Fristen bei komplexen Projekten gewarnt (MWIKE NRW, VDMA, BDEW). Der BVM fordert strikte Fristen für die Vollständigkeitsprüfung von Anträgen, um Verzögerungen zu vermeiden.

4. Netzausbau und Digitalisierung
Viele Stellungnahmen (E.ON, VKU, BDEW, BEE, Bitkom, VDE, Sächsisches Wirtschaftsministerium, Bayerisches Wirtschaftsministerium, Übertragungsnetzbetreiber, Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände) betonen die zentrale Rolle des Netzausbaus, insbesondere der Verteilnetze, für die Energiewende und Versorgungssicherheit. Es werden konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsverfahren, zur besseren personellen und digitalen Ausstattung der Behörden sowie zur vollständigen Digitalisierung der Prozesse gemacht. Die Notwendigkeit verhältnismäßiger Umwelt- und Naturschutzprüfungen und die Integration von Mess- und Steuerungstechnik werden hervorgehoben.

5. Speicher, Pumpspeicherkraftwerke und Wasserrecht
Die Bedeutung von Stromspeichern, insbesondere Pumpspeicherkraftwerken, wird von vielen Verbänden (EnBW, BVES, VDMA, ZVEI, VKU, BEE, AGFW) und Unternehmen betont. Sie begrüßen die geplanten Erleichterungen, fordern aber eine Ausweitung auf weitere Speichertechnologien und eine rechtssichere, unbefristete wasserrechtliche Bewilligung. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) lehnt unbefristete Bewilligungen ab und betont die Notwendigkeit befristeter Genehmigungen zur Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und klimatische Veränderungen. Das Ministerium Schleswig-Holstein kritisiert die Regelungstechnik im Wasserrecht und die Vielzahl an Spezialregelungen.

6. Offshore-Windenergie und Hafeninfrastruktur
Offshore-Verbände (BWO, WAB, ZVEI, WM MV, Ministerium Schleswig-Holstein) begrüßen die Aufnahme von Offshore-Konverterplattformen und Hafeninfrastruktur als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse, kritisieren aber die zu enge Fassung des Anwendungsbereichs. Sie fordern die Einbeziehung der gesamten industriellen und logistischen Wertschöpfungskette, einschließlich Fundamente, Kabelsysteme, Hafenentwicklungsmaßnahmen und weiterer Infrastruktur.

7. Mittelstand, Vergaberegeln und Typengenehmigung
Der Bundesverband Metall fordert mittelstandsfreundliche Vergaberegeln, die verpflichtende Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose und eine bundesweit einheitliche Typengenehmigung für Serienfertigungen, um handwerkliche Unternehmen nicht zu benachteiligen.

8. Kommunale und regionale Aspekte
Kommunale Spitzenverbände und die UBV Pößneck kritisieren die Fokussierung auf Großkraftwerke und zentrale Speicher, fordern die Berücksichtigung dezentraler Lösungen und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie warnen vor einer pauschalen Anwendung des 'überragenden öffentlichen Interesses' und fordern verbindliche Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

9. Verfassungsrechtliche Aspekte
Die UBV Pößneck verweist auf die verfassungsrechtliche Stellung der kommunalen Selbstverwaltung und fordert, dass Beschleunigungsmaßnahmen rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Umweltverbände und GermanZero warnen vor möglichen Verstößen gegen das Pariser Klimaabkommen und EU-Umweltrecht.

10. Weitere Aspekte
Einige Stellungnahmen (Niedersächsisches Ministerium, WM MV, Übertragungsnetzbetreiber) heben die Bedeutung der Raumordnung, der Klarstellung von Kollisionsregelungen bei konkurrierenden Infrastrukturvorhaben und der Resilienz der Strominfrastruktur hervor. Die Notwendigkeit, die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern klar abzugrenzen, wird von WM MV betont. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Bauernverband fordern eine ausgewogene Berücksichtigung aller betroffenen Interessen, einschließlich Entschädigungs- und Rückbauregelungen für Eigentümer.

Insgesamt zeigt sich ein breites Meinungsbild: Während das Ziel der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren weitgehend Konsens ist, bestehen erhebliche Kontroversen über die Ausgestaltung, den Anwendungsbereich, die Wahrung von Umwelt- und Beteiligungsrechten, die Technologieneutralität und die Dauer der Beteiligungsphase.

👍

„Die ausgewogene regionale Verteilung ist für die Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Versorgungssicherheit, der Systemstabilität und der Resilienz des Stromversorgungssystems essenziell.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem grundsätzlich positiv. Sie begrüßt das Ziel, den Ausbau von Kraftwerken und Speichern, Pumpspeicherkraftwerken sowie Hafeninfrastruktur für Offshore-Windenergie zu beschleunigen, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, dass nach dem Kohleausstieg ausreichend gesicherte und flexible Kraftwerksleistung zur Verfügung steht. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Forderung nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung dieser Kapazitäten in ganz Deutschland, da dies für Versorgungssicherheit, Systemstabilität und die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) des Stromsystems als unerlässlich angesehen wird. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der Strominfrastruktur, 2) Die Bedeutung der regionalen Ausgewogenheit bei der Verteilung neuer Kraftwerkskapazitäten, 3) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Systemstabilität nach dem Kohleausstieg.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V.

„Die im Gesetzentwurf vorgesehenen, dringend benötigten Verfahrensvereinfachungen dürfen nicht an das jeweils gewählte Förderregime gekoppelt werden. Sie müssen einem ganzheitlichen, systemischen Ansatz folgen und diskriminierungsfrei allen Anlagen zur Erzeugung gesicherter Leistung sowie zur Flexibilisierung der Netze zugutekommen.“

Die Stellungnahme des AGFW zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem begrüßt ausdrücklich die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensstraffung und Bündelung. Besonders hervorgehoben werden die Verankerung des öffentlichen Interesses, die Einführung klarer Fristen sowie das One-Stop-Shop-Prinzip mit einer zentralen Bündelungsbehörde. Kritisiert wird jedoch, dass die Beschleunigungsmechanismen ausschließlich für Anlagen gelten sollen, die nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) gefördert werden. Der AGFW fordert eine diskriminierungsfreie Ausweitung der Maßnahmen auf alle relevanten Technologien, insbesondere auf Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die als Bindeglied zwischen Versorgungssicherheit und erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle spielen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit einer systemübergreifenden, technologieoffenen Anwendung der Beschleunigungsmaßnahmen, (2) die Gleichbehandlung von KWK-Anlagen und weiteren Flexibilitätsoptionen wie Power-to-Heat und Großwärmepumpen, und (3) die Kritik an der regulatorischen Exklusivität zugunsten von StromVKG-Anlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

„Wir fordern daher die Streichung von Artikel 3 Nummer 1. Insgesamt sollte die Neuregelung so ausgestaltet werden, dass die langfristige Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigt wird.“

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Besonders im Fokus steht die geplante Änderung des § 14 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wonach Bewilligungen für die Gewässerbenutzung durch Pumpspeicherkraftwerke künftig unbefristet erteilt werden könnten. Die AöW betont, dass befristete Bewilligungen ein zentrales Element des wasserrechtlichen Zulassungssystems sind, da sie ermöglichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse, veränderte Nutzungsinteressen und klimatische Veränderungen zu reagieren. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Klimawandel zu mehr Unsicherheiten beim Wasserdargebot und -bedarf führt und Nutzungskonflikte um Wasser zu erwarten sind. Die langfristige Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge müsse weiterhin Vorrang haben. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Befristung wasserrechtlicher Bewilligungen, 2) Die Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserverfügbarkeit und Nutzungskonflikte, 3) Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 50 WHG.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000111 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie begrüßt die Zielrichtung im Allgemeinen und die Beschleunigungsansätze für Kraftwerke und Speicher, die Zuschläge in Ausschreibungen nach dem StromVKG enthalten haben, in Artikel 1 im Besonderen.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Referentenentwurfs des FlexBG, insbesondere die Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Kraftwerke, Speicher und den Stromnetzausbau. Die Stellungnahme legt einen besonderen Fokus auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bereich der Verteilnetze und unterbreitet dazu konkrete Vorschläge, die gemeinsam mit Netzbetreibern und Behörden entwickelt wurden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Erhöhung der Längengrenze für genehmigungsfreie Hochspannungsfreileitungen von 200 auf 1000 Meter, um Netzanschlüsse flexibler zu gestalten; 2) Verfahrenserleichterungen für Ersatzneubauten und Bestandsnetzmaßnahmen, einschließlich einer maßvollen Anhebung der Schwellenwerte für genehmigungsfreie Maßnahmen (z.B. Masterhöhungen); 3) Die gesetzliche Verankerung von Probeflächen- und Worst-Case-Ansätzen zur Beschleunigung artenschutzrechtlicher Prüfungen. Weitere Themen sind die Vereinfachung von Verfahren bei Instandhaltungsmaßnahmen, die Anpassung der Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn und zur Besitzeinweisung sowie der Vorschlag, Netzausbauvorhaben im Klimaschutzgesetz von bestimmten Prüfpflichten auszunehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz äußert Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Fristenverkürzungen bei Zulassungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und betont die Notwendigkeit sorgfältiger Prüfungen für Rechtssicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

„Dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wird teilweise zugestimmt.“

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Sie erkennt die Notwendigkeit an, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die Versorgungssicherheit. Der Entwurf sieht u.a. beschleunigte Verfahren für Kraftwerke und Stromspeicher, Pumpspeicherkraftwerke und Maßnahmen im Hafengebiet vor. Die Behörde stimmt einigen Punkten zu, kritisiert jedoch insbesondere Regelungen, die auf veraltete Antragsunterlagen oder pauschale Verweise setzen, da diese rechtliche Unsicherheiten und Gefahren für die Sicherheit bergen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die rechtliche und praktische Problematik der Verwendung alter Antragsunterlagen und pauschaler Verweise im Genehmigungsverfahren, 2) Die Ablehnung des Wegfalls der positiven Prognose und Reversibilität bei der vorzeitigen Zulassung von Baubeginn nach § 44c EnWG, 3) Die Forderung, Erleichterungen im Genehmigungsverfahren auch auf Umspannwerke und Konverter auszudehnen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bitkom e.V.

„Bitkom begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Instrumente zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.“

Die Stellungnahme des Bitkom e.V. zum Gesetzentwurf FlexBG (Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit) betont die Bedeutung dezentraler Flexibilitäten wie steuerbare Verbraucher, Heimspeicher, Wärmepumpen und bidirektional ladende Elektrofahrzeuge für ein flexibles, sicheres und klimaneutrales Stromsystem. Bitkom begrüßt die Berücksichtigung der Verteilnetze und fordert insbesondere einen Bürokratieabbau sowie die Vereinfachung und Standardisierung von Anschluss- und Anmeldeprozessen, etwa für bidirektionale Wallboxen. Ausführlich thematisiert werden die konsequente Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die bessere personelle und digitale Ausstattung der Behörden sowie die Verbesserung der Datenbasis für Umwelt- und Artenschutzprüfungen. Bitkom regt zudem an, den Anwendungsbereich des Gesetzes klarer zu fassen und die vorgesehenen Erleichterungen perspektivisch auf weitere Infrastrukturen zu übertragen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

„Sowohl klimapolitisch als auch umweltpolitisch ist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht des BUND äußerst kritisch zu bewerten. Er droht, die Abhängigkeit von fossilen Gaskraftwerken weiter zu verfestigen und durch vermeintliche Verfahrensbeschleunigungen sogar zusätzliche Anreize für ihren Ausbau zu schaffen.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet den Referentenentwurf des FlexBG, eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem, überwiegend kritisch. Der BUND erkennt zwar die Notwendigkeit einer flexiblen Energieinfrastruktur an, kritisiert aber insbesondere die geplante Privilegierung fossiler Gaskraftwerke, die Reduktion von Umweltprüfungen und die Einschränkung von Beteiligungsrechten. Der Entwurf sieht vor, Vorhaben wie Kraftwerke und Infrastrukturprojekte als 'überragendes öffentliches Interesse' einzustufen, was aus Sicht des BUND zu einer strukturellen Benachteiligung von Umwelt- und Naturschutzbelangen führt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Privilegierung und der beschleunigte Ausbau fossiler Gaskraftwerke, die mit den Klimazielen und dem Pariser Abkommen nicht vereinbar seien; 2) Die Reduktion von Umweltprüfungen, insbesondere im Wasserrecht, was gegen EU-Vorgaben verstoßen könnte; 3) Die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes, etwa durch den Wegfall von Erörterungsterminen und die Verkürzung von Rechtsbehelfsfristen. Der BUND fordert stattdessen einen ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien und eine Flexibilitätsstrategie ohne fossile Energieträger.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Das begrüßt der BDEW ausdrücklich. Der BDEW weist ergänzend darauf hin, dass der Schutz der Trinkwasserressourcen im Rahmen des Ausbaus der Energieinfrastruktur berücksichtigt werden muss. Die kurze Stellungnahmefrist von nur 5 Werktagen erschwert es, den Entwurf sachgerecht unter Einbindung der Breite der Mitgliedsunternehmen – also mit der besonders bedeutsamen Rückkopplung aus der Praxis – zu bewerten. Gute Gesetzgebung braucht demokratische Beteiligung und angemessene Anhörungsfristen.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der Entwurf zielt darauf ab, den Ausbau von Kraftwerken, Stromspeichern, Pumpspeicherkraftwerken und Offshore-Infrastruktur zu beschleunigen. Der BDEW hebt hervor, dass die Stromnetze als Rückgrat der Energiewende stärker berücksichtigt werden müssen und fordert eine umfassende Netzausbaubeschleunigung. Kritisiert wird die sehr kurze Stellungnahmefrist von nur fünf Werktagen, die eine angemessene Beteiligung der Praxis erschwert. Der Verband macht zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge, etwa zur Ausweitung der Beschleunigungsregelungen auf weitere Anlagentypen, zur Anpassung von Fristen als Höchstfristen, zur besseren Integration von Netzanschlussleitungen bei Pumpspeicherkraftwerken und zur Klarstellung von Begrifflichkeiten im Gesetz. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Notwendigkeit einer eigenen Säule zur Netzausbaubeschleunigung, (2) die detaillierte Kommentierung und Änderungsvorschläge zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes, insbesondere zum Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG), und (3) die Forderung nach einer besseren Berücksichtigung des Schutzes der Trinkwasserressourcen im Rahmen der Energiewende.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES)

„Vor diesem Hintergrund begrüßt der BVES den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt, empfiehlt jedoch gezielte Ergänzungen, damit das FlexBG seinem Anspruch gerecht wird: Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Investitionssicherheit zu stärken und die notwendigen Flexibilitäten für das Stromsystem tatsächlich zu erschließen.“

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Der Verband hebt die wichtige Rolle von Stromspeichern, insbesondere Pumpspeicherkraftwerken, für Versorgungssicherheit, Systemstabilität und die Integration erneuerbarer Energien hervor. Besonders positiv bewertet wird die Einführung eines eigenständigen Planfeststellungstatbestands für Pumpspeicherkraftwerke im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wodurch wesentliche Hemmnisse bestehender Genehmigungsstrukturen adressiert werden. Allerdings sieht der BVES Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Einbeziehung von Nebenanlagen wie Umspann- und Schaltanlagen, der rechtssicheren Regelung von Modernisierung und Ersatzneubau sowie der verbindlichen Ausgestaltung von Fristen. Kritisch wird angemerkt, dass die Beschleunigungswirkung für Stromspeicher außerhalb der Pumpspeicherregelungen begrenzt bleibt und Stromspeicher gegenüber Kraftwerken nicht benachteiligt werden dürfen. Der Verband fordert zudem eine bauplanungsrechtliche Erleichterung für die Errichtung von Speichern, insbesondere in räumlicher Nähe zu Umspannwerken, Kraftwerksstandorten und erneuerbaren Energieanlagen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Notwendigkeit, Nebenanlagen wie Umspann- und Schaltanlagen sowie Anbindungsleitungen explizit in die Beschleunigungsregelungen einzubeziehen, um die Realisierung von Speicherprojekten nicht durch vorgelagerte oder begleitende Genehmigungsverfahren zu verzögern. 2. Die Forderung nach verbindlichen und klaren Fristen für Behörden und Entscheidungsprozesse, um die angestrebte Beschleunigung tatsächlich zu erreichen. 3. Die Empfehlung, die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Speicher in räumlicher Nähe zu Windenergieanlagen und anderen erneuerbaren Energieanlagen gefördert und nicht durch Flächenrestriktionen behindert werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

„Ziel muss ein umfassender Beschleunigungsrahmen sein, der Erneuerbare Energien schneller integriert, Flexibilitäten mobilisiert, Netze und Digitalisierung stärkt und fossile Pfadabhängigkeiten vermeidet.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der BEE fordert jedoch eine breitere und systemdienlichere Ausgestaltung des Gesetzes. Insbesondere sollen die Beschleunigungsinstrumente nicht nur für durch das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) geförderte Kraftwerke und Speicher gelten, sondern auch für weitere Speichertechnologien, flexible erneuerbare Erzeugung, steuerbare Bioenergie, Wasserkraft, Demand Response (steuerbare Stromnachfrage), Netzanschlüsse, Verteilnetze sowie digitale Mess- und Steuerungsinfrastruktur. Der Verband betont die Notwendigkeit, Speicher einheitlich und rechtssicher zu berücksichtigen, und warnt davor, fossile Kraftwerke pauschal zu privilegieren. Die Beschleunigungsinstrumente wie Fristen, digitale Verfahren und Verfahrensbündelung sollten technologieoffen auch für andere systemdienliche Infrastrukturen verfügbar sein. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Technologien und Infrastrukturen, 2) Die Rolle von Speichern und die Notwendigkeit ihrer kohärenten Berücksichtigung, 3) Die Einbeziehung von Verteilnetzen und Digitalisierung als zentrale Voraussetzung für ein flexibles Stromsystem.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 29.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Geothermie e. V.

„Der Ausbau der Geothermie und der Ausbau flexibler Strominfrastrukturen sind keine Gegensätze, sondern komplementäre Bausteine einer resilienten, klimaneutralen Energieversorgung.“

Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG), weist jedoch darauf hin, dass Geothermie vor allem im Wärmesektor eine zentrale Rolle spielt und nur mittelbar vom Entwurf betroffen ist. Die Stellungnahme betont, dass Versorgungssicherheit nicht nur auf den Stromsektor beschränkt werden sollte, sondern im Zusammenspiel mit Wärme, Speichern, Netzen und Verbrauchsstrukturen zu betrachten ist. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit der Kohärenz und Abstimmung zwischen dem neuen FlexBG und bestehenden Regelungen wie dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG), (2) die Bedeutung ausreichender Verwaltungskapazitäten und digitaler Verfahren zur Vermeidung von Engpässen, und (3) die Forderung, Flexibilität und Versorgungssicherheit als gemeinsame Aufgabe von Strom- und Wärmesektor zu verstehen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000239 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

„Damit verfehlt der Entwurf aus Sicht des Verbandes sein Ziel.“

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG), kritisiert jedoch, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) nicht ausreichend berücksichtigt werden. KWK-Anlagen sind Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen und damit besonders effizient arbeiten. Der Verband hebt hervor, dass der aktuelle Entwurf nur bestimmte Kraftwerke und Stromspeicher umfasst, während andere relevante Anlagentypen wie KWK-Anlagen und Anlagen der Bioenergie von den beschleunigten Verfahren ausgeschlossen bleiben. Dies führe zu einer Benachteiligung dieser Technologien, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Flexibilität des Stromsystems leisten könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Gleichstellung von KWK-Anlagen im Gesetz, 2) Die Vorteile und das Ausbaupotenzial der KWK-Branche für die Versorgungssicherheit, 3) Ein konkreter Formulierungsvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf weitere Technologieklassen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000948 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Metall, Vereinigung Deutscher Metallhandwerke

„Die Beschleunigung von Riesenprojekten darf nicht zulasten des Mittelstandsschutzes gehen.“

Der Bundesverband Metall (BVM) begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG), das auf eine schnellere Genehmigung von Kraftwerken, Stromspeichern und Infrastrukturprojekten abzielt. Der Verband betont jedoch, dass die Vorteile des Gesetzes auch beim Mittelstand und insbesondere bei handwerklichen Metallbauunternehmen ankommen müssen. Besonders ausführlich werden drei Aspekte thematisiert: Erstens fordert der BVM eine verpflichtende Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose, um mittelständischen Unternehmen den Zugang zu sichern und sie nicht auf riskante Subunternehmerrollen zu beschränken. Zweitens wird eine bundesweit einheitliche und unkomplizierte Typengenehmigung für Serienfertigungen gefordert, damit handwerkliche Zulieferer nicht durch bürokratische Hürden benachteiligt werden. Drittens verlangt der BVM eine strikte Frist für die behördliche Prüfung der Vollständigkeit von Antragsunterlagen, um Missbrauch und Verzögerungen durch Behörden zu verhindern. Besonders hervorgehoben werden die Themen mittelstandsfreundliche Vergaberegeln, rechtssichere Typengenehmigung und die Begrenzung von Verzögerungen bei der Antragsprüfung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.

„Die Verfahrensbeschleunigung ist zielgerichtet auf die Infrastruktur der Energiewende auszurichten und nicht als Privilegierung fossiler Erzeugung auszugestalten.“

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für ein flexibleres und sichereres Stromsystem zu beschleunigen. BNW kritisiert jedoch, dass die vorgesehenen Beschleunigungen überwiegend fossile Kraftwerke begünstigen, da diese durch das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) bevorzugt werden. Der Verband fordert, dass die Verfahrensbeschleunigung gezielt auf die Infrastruktur der Energiewende ausgerichtet wird, insbesondere auf Stromspeicher, erneuerbare Energien und Flexibilitätsoptionen, und nicht als Privilegierung fossiler Erzeugung dient. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Koppelung der Beschleunigung an den StromVKG-Zuschlag, die Speicher und erneuerbare Energien benachteiligt, (2) die Steuerwirkung des überragenden öffentlichen Interesses, das nicht auf fossile Kraftwerke ausgeweitet werden sollte, und (3) die Notwendigkeit, Flexibilität im Stromsystem ganzheitlich zu denken, also auch Netze, Verbraucher und dezentrale Lösungen einzubeziehen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

„Beschleunigungsinstrumente müssen konsequent auch für Stromspeicher und andere nicht-fossile Flexibilitätsoptionen gelten. Eine pauschale Privilegierung fossiler Kraftwerksinfrastruktur ist abzulehnen.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Der Verband bemängelt, dass der Gesetzentwurf vor allem fossile Kraftwerkskapazitäten privilegiert und zentrale Flexibilitätsoptionen wie Stromspeicher, Nachfrageflexibilität und sektorenkoppelnde Anlagen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich wird die Diskriminierung von Stromspeichern bei den vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante pauschale Besitzeinweisung für privatwirtschaftliche Infrastrukturvorhaben, insbesondere für den Anschluss von Gaskraftwerken, die als zu weitgehend und als Eingriff in Eigentumsrechte kritisiert wird. Der bne fordert stattdessen allgemeingültige, faire Regelungen zur Grundstücksnutzung, orientiert am bestehenden Recht zur Leitungsverlegung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Stellungnahme hebt folgende drei Aspekte besonders hervor: 1) Die unzureichende Gleichbehandlung von Stromspeichern gegenüber Kraftwerken, 2) die Kritik an der pauschalen Privilegierung fossiler Kraftwerksinfrastruktur, und 3) die Forderung nach fairen und rechtssicheren Regelungen zur Nutzung privater Grundstücke für Energieinfrastruktur.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 23.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Windenergie Offshore e.V.

„Eine allgemeine Formulierung, die auf alle für den Offshore-Windausbau erforderlichen Hafen- und Infrastrukturvorhaben abstellt, würde sowohl dem Geist des Entwurfs als auch der Begründungslogik des Gesetzgebers vollständig entsprechen.“

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Besonders positiv bewertet der Verband die Aufnahme von industriellen Lieferkettenprojekten für den Offshore-Windausbau in das überragende öffentliche Interesse. Der BWO kritisiert jedoch, dass die Regelung im aktuellen Entwurf zu eng gefasst ist und sich nur auf Konverterplattformen bezieht. Er fordert, dass auch andere zentrale Komponenten wie Fundamente, Turmsegmente, Rotorblätter und die dafür notwendige Hafen- und Logistikinfrastruktur einbezogen werden. Zudem weist der Verband darauf hin, dass auch Wartung, Rückbau und Weiterbetrieb bestehender Windparks künftig erhebliche Infrastruktur benötigen, was im Entwurf bislang nicht berücksichtigt ist. Der BWO empfiehlt daher, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf alle für den Offshore-Windausbau erforderlichen Hafen- und Infrastrukturvorhaben auszuweiten. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit einer umfassenden Hafeninfrastruktur für alle Komponenten der Offshore-Windenergie, 2) Die bestehende Lücke zwischen Begründungstext und Gesetzestext, 3) Die Bedeutung des Gesetzes für die Umsetzung der EU-Hafenstrategie und die Versorgungssicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000252 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 296004739705-29 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände teilt und begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, den Ausbau von Kraftwerken und Stromspeicheranlagen zu beschleunigen. Wir bedauern jedoch, dass kommunale Flexibilitätspotenziale, beispielsweise bei der Verteilnetzoptimierung und beim Energy Sharing, nicht vollständig ausgeschöpft werden, um den Bedarf an zentraler gesicherter Leistung zu reduzieren.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem grundsätzlich positiv, betont aber zahlreiche Kritikpunkte und Bedenken. Sie begrüßt das Ziel, den Ausbau steuerbarer Kraftwerks- und Speicher-Kapazitäten zu beschleunigen, um die Versorgungssicherheit bei wachsendem Anteil erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Kritisch sehen die Verbände jedoch, dass kommunale Flexibilitätspotenziale, wie die Optimierung der Verteilnetze und das Energy Sharing (gemeinsame Nutzung von Energie durch mehrere Akteure), nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Fokussierung der Beschleunigungsregelungen auf Großkraftwerke und zentrale Speicher, während dezentrale Speicherlösungen und deren Bedeutung für die regionale Netzstabilität vernachlässigt werden. Zweitens, die Regelungstechnik des „überragenden öffentlichen Interesses“, die aus Sicht der Verbände zu häufig und pauschal angewendet wird und damit an Steuerungswirkung verliert. Drittens, die geplanten Fristen und das Verfahren der überschlägigen Prüfung, die in der Praxis zu Problemen führen könnten, da Kommunen oft nicht ausreichend Zeit und Ressourcen für eine fundierte Beteiligung haben.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Versorgungssicherheit sollte stattdessen möglichst marktbasiert gewährleistet werden – etwa über eine Absicherungspflicht für Energieversorger, die Investitionsanreize setzt, ohne die Wirtschaft dauerhaft zu belasten.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des FlexBG, das die Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem beschleunigen soll. Der Entwurf ist eng mit dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) verknüpft und sieht beschleunigte Verfahren für Kraftwerke und Speicher vor, die im Rahmen des StromVKG ausgeschrieben werden. Die DIHK lehnt staatliche Kapazitätsausschreibungen ab, da sie Überkapazitäten und zusätzliche Kosten für Unternehmen befürchtet. Sie fordert stattdessen marktwirtschaftliche Lösungen wie eine Absicherungspflicht für Energieversorger, die Investitionsanreize setzt, ohne die Wirtschaft dauerhaft zu belasten. Die vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen werden grundsätzlich begrüßt, sind aber aus Sicht der DIHK zu eng gefasst, da sie nur für wenige Anlagen und Branchen gelten. Für einen echten Wachstumsimpuls fordert die DIHK, dass die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz und im Bund-Länder-Beschleunigungspakt beschlossenen Instrumente wie Genehmigungsfreistellungen, Genehmigungsfiktion (automatische Genehmigung bei Fristüberschreitung), Stichtagsregelung und vollständige Digitalisierung technologie- und branchenübergreifend angewendet werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an staatlichen Kapazitätsausschreibungen und die Forderung nach marktbasierten Lösungen, 2) Die Begrenztheit der Beschleunigungsmaßnahmen auf wenige Anlagentypen und Branchen, 3) Die fehlende Übertragung zentraler Beschleunigungsinstrumente aus anderen Gesetzgebungsverfahren auf das FlexBG.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Bauernverband

„Ohne substanzielle klare Nachbesserungen können die landwirtschaftliche Flächen unverhältnismäßig verstärkt in Anspruch genommen, Beteiligungsrechte faktisch ausgehöhlt und effektiver Rechtsschutz erheblich geschwächt werden.“

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Der Verband erkennt zwar die Notwendigkeit einer sicheren Energieversorgung und die Integration erneuerbarer Energien an, sieht jedoch erhebliche Nachteile für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Besonders kritisiert werden die geplante gesetzliche Priorisierung energiewirtschaftlicher Infrastrukturvorhaben, die Einschränkung von Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die verstärkte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Der DBV fordert, dass landwirtschaftliche Belange – wie der Schutz hochwertiger Böden und die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung – gleichrangig berücksichtigt werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an der pauschalen Einstufung energiewirtschaftlicher Projekte als 'überragendes öffentliches Interesse', 2) die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes, und 3) das Fehlen ausreichender Regelungen zu Entschädigung und Rückbau für betroffene Eigentümer und Bewirtschafter.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.

„Sowohl aus klima- als auch aus umweltpolitischer Sicht lehnen wir den Entwurf in seiner jetzigen Form ab und fordern eine grundlegende Überarbeitung.“

Die Stellungnahme kritisiert den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG) scharf. Die unterzeichnenden Umweltverbände bemängeln, dass der Entwurf keine umfassende Flexibilitätsstrategie für das Stromsystem verfolgt, sondern sich auf Ausnahmeregelungen im Verfahrens- und Umweltrecht konzentriert, die insbesondere fossile Gaskraftwerke privilegieren. Sie warnen vor einer Schwächung des Umweltrechts und einer Einschränkung der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit, was zu irreversiblen Umweltschäden führen könne. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses, das den Umweltschutz im Abwägungsprozess abwertet; 2) Der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen, wodurch Projekte umgesetzt werden können, bevor Gerichte entscheiden; 3) Die geplanten Sonderregelungen für Pumpspeicherkraftwerke und vorzeitige Maßnahmen, die materielle Standards absenken und irreversible Eingriffe ermöglichen. Die Verbände fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs und eine echte Flexibilitätsagenda, die alle Optionen zur Flexibilisierung des Stromsystems systematisch und nachhaltig adressiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001103 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 E.ON

„Sollten hier keine ausreichenden Beschleunigungen erzielt werden, ist die Energiewende in Deutschland nicht im notwendigen Zeitrahmen zu schaffen.“

Die Stellungnahme von E.ON befasst sich mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Hochspannungsleitungen im deutschen Verteilnetz, die für das Gelingen der Energiewende als unerlässlich angesehen werden. E.ON argumentiert, dass der Leitungsbau Vorrang vor lokalem Umwelt- und Artenschutz erhalten sollte, um die Klimaziele zu erreichen und die Freiheit zukünftiger Generationen zu sichern. Die Stellungnahme enthält neun konkrete Vorschläge, darunter die Vereinfachung und Verkürzung von Genehmigungsverfahren, die bessere personelle und digitale Ausstattung der Behörden, die Genehmigungsfreiheit für kleinere Maßnahmen in bestehenden Trassen, die Wiedereinführung der materiellen Präklusion im Umweltschutz (d.h. Einwände müssen innerhalb fester Fristen eingebracht werden), sowie die Einführung eines Wahlrechts des Netzbetreibers zwischen Erdkabel und Freileitung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, dem Leitungsbau gesetzlich Vorrang gegenüber lokalem Umwelt- und Artenschutz einzuräumen, um die Energiewende zu ermöglichen; 2) Die Forderung nach einer besseren personellen und digitalen Ausstattung der Genehmigungsbehörden, um Verzögerungen zu vermeiden; 3) Die Wiedereinführung der materiellen Präklusion im Umweltschutzrecht, um Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 EnBW Energie Baden-Württemberg AG

„Nach erster Prüfung erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen als zielgerichtet und zweckdienlich, um die Ziele des Gesetzesentwurf der Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu erreichen.“

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die aktuell sehr langen und komplexen Genehmigungsverfahren insbesondere für Pumpspeicherkraftwerke deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. EnBW betont die zentrale Rolle von Pumpspeichern und Batteriegroßspeichern für die Flexibilität und Versorgungssicherheit des Stromsystems. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher und als Höchstfristen ausgestalteter Bearbeitungszeiten für Genehmigungen, um Verzögerungen zu vermeiden; 2) Die Bedeutung einer klaren und umfassenden gesetzlichen Definition von Pumpspeicherkraftwerken, die alle relevanten Komponenten einschließt; 3) Die Einführung eines einheitlichen Planfeststellungsverfahrens als „One-Stop-Shop“ für Pumpspeicherkraftwerke, um parallele und teils widersprüchliche Einzelgenehmigungen zu vermeiden. EnBW macht zudem konkrete Vorschläge zur weiteren Verbesserung, beispielsweise zur Verkürzung von Fristen, zur Klarstellung von Begrifflichkeiten im Bauplanungsrecht und zur rechtssicheren Ausgestaltung unbefristeter wasserrechtlicher Erlaubnisse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 GermanZero e.V.

„Dies darf jedoch nicht als Vorwand genutzt werden, um fossile Großkraftwerke zu privilegieren oder demokratische Beteiligungsrechte pauschal abzubauen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, Gaskraftwerke aus dem Privileg des 'überragenden öffentlichen Interesses' zu streichen, den Entfall der aufschiebenden Wirkung zurückzunehmen und die Beschleunigung stattdessen fokussiert auf echte, klimaneutrale Speicher- und Hafeninfrastruktur sowie Netzausbau in vorbelasteten Räumen zu lenken.“

Die Stellungnahme von GermanZero e.V. zum Flexibilität-im-Stromsystem-Gesetz (FlexBG) begrüßt die Zielrichtung, Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Energiewende zu beschleunigen, kritisiert jedoch zentrale Aspekte des Entwurfs. Besonders abgelehnt wird die vorgesehene Privilegierung fossiler Gaskraftwerke, auch wenn diese als 'H2-ready' (potenziell wasserstofftauglich) deklariert werden. GermanZero warnt vor einem sogenannten 'fossilen Lock-In', also einer langfristigen Festlegung auf fossile Energieträger, und sieht die Ausbauziele für Gaskraftwerke als überdimensioniert an. Die Organisation fordert, dass nur wirklich klimaneutrale Flexibilitätsoptionen wie Stromspeicher und erneuerbare Energien privilegiert werden. Die Stellungnahme befürwortet differenzierte Beschleunigungen für Pumpspeicherkraftwerke, insbesondere in industriell vorbelasteten Gebieten, und unterstützt die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren sowie die pragmatische Reduzierung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Bestandsanlagen. Kritisch bewertet werden der geplante Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln (gesetzlicher Sofortvollzug) und die Einschränkung des Rechtsschutzes. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die Ablehnung der Privilegierung fossiler Gaskraftwerke, 2) Die differenzierte Betrachtung von Pumpspeicherkraftwerken und der Schutz ökologisch wertvoller Räume, 3) Die Wahrung von Beteiligungsrechten und Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

„Gerade angesichts der oben erwähnten sicherheitsrelevanten Punkte wird der mit dieser Regelung verfolgte Ansatz, innerhalb eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ohne nähere Prüfung die Aktualität und den Fortbestand der diesbezüglich getroffenen älteren Bewertungen und Feststellungen einfach zu unterstellen, mit großer Skepsis betrachtet und im Ergebnis abgelehnt.“

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und Versorgungssicherheit. Die Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf die Auswirkungen des geplanten Flexibilisierungsgesetzes (FlexBG) auf den anlagenbezogenen Immissionsschutz. Zentral kritisiert wird die vorgesehene Beschleunigung der Verfahren, etwa durch verkürzte Fristen und die Reduzierung inhaltlicher Prüfungen. Das Ministerium hebt hervor, dass die geplanten Änderungen zwar eine Verfahrensbeschleunigung bringen könnten, aber rechtliche und praktische Unsicherheiten schaffen, insbesondere hinsichtlich der Rechtssicherheit und Transparenz. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Fristsetzung und die rein aktenbasierte Entscheidung bei vorzeitigem Beginn (§ 3 FlexBG), 2) Die Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Verzicht auf Erörterungstermine (§ 4 FlexBG), 3) Die Übernahme und Reduzierung von Prüfungsumfängen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Aspekten (§ 8 FlexBG).

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein

„Die immer häufiger werdenden Spezialregelungen für Verfahren betreffend unterschiedlicher Anlagen, die aus mehr oder weniger zufällig gewählten Gründen einer Sonderbehandlung zugeführt werden, machen das Anlagenzulassungsrecht zusehends unübersichtlich und erzeugen allein damit das Gegenteil der gewünschten Beschleunigung und unterminieren darüber hinaus die Rechtssicherheit.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für das Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (FlexBG). Das Ministerium fordert, dass Hafeninfrastrukturprojekte für Windenergieanlagen als besonders wichtig anerkannt werden, um den Offshore-Windenergieausbau zu unterstützen. Es äußert erhebliche Bedenken gegen die geplanten Sonderregelungen im Wasserrecht, da diese außerhalb des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt werden sollen und so die Übersichtlichkeit und Rechtsklarheit beeinträchtigen. Die Stellungnahme kritisiert zudem die zunehmende Anzahl an Spezialregelungen im Anlagenzulassungsrecht, die zu mehr Unübersichtlichkeit und Rechtsunsicherheit führen, sowie die inflationäre Verwendung des Begriffs 'überragendes öffentliches Interesse'. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die Notwendigkeit, Hafeninfrastruktur für Windenergie als prioritär einzustufen, (2) die Kritik an der geplanten Regelungstechnik im Wasserrecht und (3) die Ablehnung spezifischer Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG), da diese als überflüssig oder sogar schädlich angesehen werden. Fachbegriffe wie WHG (Wasserhaushaltsgesetz), EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) und UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) werden im Text verwendet und stehen für zentrale Gesetze im Bereich Umwelt, Energie und Genehmigungsverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

„Das MWIKE begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für zentrale Vorhaben der Energiewende zu beschleunigen und so den zügigen Ausbau der hierfür erforderlichen Energieinfrastruktur zu unterstützen. Gleichwohl bestehen aus Sicht des MWIKE hinsichtlich einzelner Regelungsvorschläge Bedenken.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem grundsätzlich positiv, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Energiewende und die Versorgungssicherheit. Die Stellungnahme betont die Bedeutung effizienter und rechtssicherer Verfahren für den Ausbau von Energieinfrastruktur, wie Kraftwerken, Stromspeichern und Offshore-Konverterplattformen. Gleichzeitig äußert das MWIKE Bedenken bezüglich einzelner Regelungen, etwa zur Herausnahme der Betriebssicherheitsverordnung aus der Konzentrationswirkung des Immissionsschutzrechts und zur Einführung starrer Fristen bei der Genehmigung von Pumpspeicherkraftwerken. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, die gesamte industrielle Wertschöpfungskette beim Ausbau der Offshore-Windenergie zu berücksichtigen, nicht nur die Endmontage von Konverterplattformen; (2) die Risiken und möglichen Nachteile starrer Fristen im Planfeststellungsverfahren für komplexe Projekte wie Pumpspeicherkraftwerke; (3) die Bedeutung von Netzanschlüssen und Stromverfügbarkeit für die Digitalisierung und Ansiedlung von Rechenzentren (Hyperscalern) im Rheinischen Revier. Fachbegriffe wie FlexBG (Gesetz für mehr Flexibilität im Stromsystem), StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz), EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) werden im Text erläutert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

„Die Annahme eines vollständig aufwandsneutralen Vollzugs erscheint daher nicht hinreichend belastbar.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (WM MV) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromsysteme, insbesondere für gesicherte Leistung, Stromspeicher, Pumpspeicherkraftwerke und offshorebezogene Infrastruktur, zu beschleunigen. Besonders positiv bewertet wird die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses an diesen Vorhaben. Allerdings sieht das WM MV in mehreren Punkten Änderungs- und Klarstellungsbedarf: Erstens wird die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern für Häfen kritisch hinterfragt und eine eindeutige Abgrenzung gefordert. Zweitens wird der Anwendungsbereich des Gesetzes als zu eng kritisiert, da er nicht die gesamte Wertschöpfungskette der Offshore-Windenergie und nicht alle relevanten Flächen (z.B. Werften, private und militärisch genutzte Flächen) umfasst. Drittens wird angemerkt, dass die Beschleunigungsregelungen für wasserrechtliche Verfahren auch auf Hafenvorhaben ausgeweitet werden sollten. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), insbesondere zur digitalen Bekanntmachung und zum vorzeitigen Baubeginn, sowie die geplante Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB), die nach Ansicht des WM MV zu eng gefasst ist und bestehende Standorte sowie Modernisierungen nicht ausreichend berücksichtigt. Abschließend wird die Annahme eines aufwandsneutralen Vollzugs des Gesetzes bezweifelt und eine realistische Einschätzung des zusätzlichen Verwaltungsaufwands gefordert. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Gesetzgebungskompetenz und Verhältnis von Bundes- und Landesrecht bei Hafenvorhaben. 2. Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die gesamte Offshore-Wind-Wertschöpfungskette und verschiedene Flächentypen. 3. Notwendigkeit, die Beschleunigungsregelungen auch auf wasserrechtliche Verfahren für Hafenvorhaben auszudehnen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 03.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Netzwerk Flexperten

„Die Beschleunigung bringt Sicherheit, Klimaschutz und volkswirtschaftliche Konjunkturimpulse. Deshalb ist nicht nachvollziehbar und nur mit der verständlichen Eile des Gesetzgebers zu erklären, warum das – sehr begrüßenswerte! – FlexBG diese Anlagen nicht in gleicher Weise adressiert.“

Das Netzwerk Flexperten begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG), kritisiert jedoch, dass wichtige Anlagenarten wie flexible Bestandsanlagen, insbesondere im Bereich erneuerbare Bioenergie und Wasserkraft, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das Netzwerk fordert eine technologieoffene Erweiterung des Gesetzes, sodass auch andere Speichertechnologien und die Flexibilisierung steuerbarer Anlagen einbezogen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit, alle relevanten Anlagenarten in das FlexBG aufzunehmen, (2) konkrete Vorschläge zur Beschleunigung von Netzanschlüssen und Genehmigungsverfahren, und (3) detaillierte Empfehlungen zur Anpassung rechtlicher Schwellenwerte und Bagatellgrenzen, um Bürokratie abzubauen und Investitionen zu erleichtern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R003843 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

„Die gesetzgeberische Intention kann nach hiesiger Sicht nachvollzogen werden; insoweit wird die geplante Änderung begrüßt.“

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Die Stellungnahme begrüßt die geplante Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die es ermöglicht, bereits nach Abschluss einer Raumverträglichkeitsprüfung eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Realisierung von Vorhaben nicht zu erschweren. Besonders ausführlich wird die geplante Änderung des Baugesetzbuches (§ 246b BauGB) diskutiert. Das Ministerium schlägt vor, den Anwendungsbereich der Sonderregelung für Kraftwerke und Stromspeicher zu erweitern, indem nicht nur auf 'für Kraftwerke ausgewiesene Flächen', sondern allgemein auf Vorranggebiete für großtechnische Energieanlagen in Raumordnungsplänen abgestellt wird. Dies soll sicherstellen, dass alle relevanten Flächen auf Landes- und Regionalplanungsebene berücksichtigt werden. Zudem wird angeregt, Stromspeicheranlagen auf diesen Vorranggebieten zuzulassen, solange sie den Betrieb von Kraftwerken nicht erheblich erschweren. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Bedeutung der Raumordnung und die Notwendigkeit, verschiedene Planungsebenen (Landes- und Regionalplanung) zu berücksichtigen; 2) Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Vorranggebietstypen für großtechnische Energieanlagen; 3) Die Zulässigkeit von Stromspeichern und Umspannwerken auf diesen Flächen, sofern sie den Kraftwerksbetrieb nicht beeinträchtigen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

„Der Netzausbau ist derzeit ein wesentlicher Flaschenhals für die Energiewende. Es gilt deshalb, die Verfahren und Realisierungszeiträume in diesem Bereich erheblich zu verkürzen.“

Die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf und die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Besonders hervorgehoben wird der Bedarf an zusätzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Netzausbaus, insbesondere auf der Ebene der Verteilnetze, da dieser als wesentlicher Engpass für die Energiewende identifiziert wird. Das Ministerium schlägt vor, Genehmigungsprivilegien für Maßnahmen aus den verbindlichen Netzausbauplänen der Verteilnetzbetreiber zu schaffen, Duldungspflichten und das Straßen- und Wegerecht zu vereinfachen sowie Sanktionen bei schuldhaften Verzögerungen von Netzausbauprojekten zu prüfen. Zudem wird eine Anpassung des § 43o EnWG angeregt, um die naturschutz- und artenschutzrechtliche Bewertung auf die durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Belastungen zu beschränken. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen für den Netzausbau, 2) die Forderung nach konkreten Genehmigungsprivilegien und Vereinfachungen, 3) die Weiterentwicklung der Netzausbauplanung und Sanktionen bei Verzögerungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Statkraft

„Statkraft wirbt daher dafür, sämtliche im Referentenentwurf vorgeschlagenen Verfahrenserleichterungen vom Erhalt eines StromVKG-Zuschlags zu entkoppeln.“

Statkraft begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Das Unternehmen betont, dass die beschleunigten Verfahren nicht nur für Projekte mit einem Zuschlag nach dem StromVKG (Stromkapazitätsgesetz, ein Mechanismus zur finanziellen Förderung von Stromkapazitäten) gelten sollten, sondern für alle Neubauten, Erweiterungen und Modernisierungen von Gaskraftwerken und Batteriespeichern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Flexibilitäten wie Batteriespeicher und flexible Gaskraftwerke auszubauen, um die Stromversorgung trotz schwankender erneuerbarer Energien zu sichern; 2) Die Kritik daran, dass die geplanten Verfahrenserleichterungen nur für Projekte mit StromVKG-Zuschlag gelten sollen, was marktbasierte Projekte benachteiligt; 3) Die Unterstützung für die geplante Regelung, dass an bestehenden Kraftwerksstandorten keine neuen Bebauungspläne für Batteriespeicher und Kraftwerke erforderlich sein sollen, was den Ausbau beschleunigt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Übertragungsnetzbetreiber (4ÜNB)

„Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber begrüßen ausdrücklich das Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Flexibilitäten zu stärken. Besonders zu begrüßen ist, dass Erleichterungen im Verfahrensrecht auch auf das Energiewirtschaftsrecht übertragen werden sollen. Sehr hilfreich sind zudem die Regelungen, wonach auch Maßnahmen in Hafengebieten zur Herstellung oder zum Transport von Offshore-Konverterplattformen in den Anwendungsbereich des FlexBG einbezogen werden und für diese das überragende öffentliche Interesse normiert wird.“

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (4ÜNB) begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Sie unterstützen insbesondere die Übertragung von Verfahrensvereinfachungen aus dem Verkehrsbereich auf das Energiewirtschaftsrecht und die Einbeziehung von Maßnahmen in Hafengebieten für Offshore-Konverterplattformen. Kritisch sehen die 4ÜNB jedoch die stetige Ausweitung von Vorhaben, die als 'überragendes öffentliches Interesse' gelten, da dies den Vorrang für den Netzausbau verwässern könnte. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit klarer Kollisionsregelungen bei konkurrierenden Infrastrukturvorhaben (z.B. zwischen Netzausbau und erneuerbaren Energien), 2) die Erleichterung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere für Umspannwerke und Konverter, sowie 3) die Stärkung der Resilienz und Krisenfestigkeit der Strominfrastruktur, etwa durch vereinfachte Betretungsrechte und schnellere Reparaturmöglichkeiten. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge zu einzelnen Paragraphen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), um Rechtsklarheit, Praxistauglichkeit und Versorgungssicherheit zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung schneller und rechtssicherer Reparaturprozesse, die Klarstellung von Ausgleichszahlungen bei Planänderungen sowie die Anpassung der Duldungs- und Betretungsrechte für Grundstücke im Störungsfall.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Unabhängige Bürgervertretung (UBV) - Mitglied des Stadtrates Pößneck

„Die vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen sollten jedoch stärker mit den Anforderungen des Rechtsstaates, der kommunalen Selbstverwaltung sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung in Einklang gebracht werden.“

Die Stellungnahme der Unabhängigen Bürgervertretung (UBV), vertreten durch Wolfgang Kleindienst, bewertet den Referentenentwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG), das Planungs- und Genehmigungsverfahren für energiewirtschaftliche Infrastruktur wie Kraftwerke und Stromspeicher beschleunigen soll. Grundsätzlich wird das Ziel der Versorgungssicherheit und Verfahrensbeschleunigung begrüßt. Kritisch hervorgehoben werden jedoch die pauschale Einstufung von Vorhaben als 'überragendes öffentliches Interesse', die Einschränkung von Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten sowie das Fehlen verbindlicher Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Stellungnahme fordert, dass Beschleunigungsmaßnahmen rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die Beteiligung von Bürgern und Kommunen nicht unangemessen eingeschränkt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Bedeutung und Ausgestaltung der Beteiligungsrechte von Kommunen und Bürgern, (2) die Notwendigkeit einer energiewirtschaftlichen Bedarfsprüfung und Wirtschaftlichkeitsbewertung vor Privilegierungen, und (3) die verfassungsrechtliche Stellung der kommunalen Selbstverwaltung im Kontext beschleunigter Verfahren.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

„Der Gesetzesentwurf ist sehr zu begrüßen, denn die Dauer von Planungs- und Genehmigungsprozessen ist in vielen Bereichen der Energiewirtschaft ein Hemmschuh für die klimaneutrale Volkswirtschaft.“

Die Stellungnahme des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.), insbesondere der Energietechnischen Gesellschaft (VDE ETG), begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem. Der VDE betont, dass die Beschleunigung solcher Verfahren entscheidend für die klimaneutrale Transformation der Volkswirtschaft ist. Kritisch wird angemerkt, dass das Gesetz einen systemischen und technologieneutralen Ansatz verfolgen sollte, der nicht nur auf bestimmte Technologien wie Kraftwerke, Stromspeicher und Konverterplattformen beschränkt ist. Alle Flexibilisierungsoptionen, wie verschiedene Speichertechnologien, steuerbare Erzeugung (z.B. Bioenergie, Wasserkraft), sollten berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit eines technologieoffenen Ansatzes zur Flexibilisierung des Stromsystems, 2) die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere für Biogasanlagen, und 3) die Bedeutung des schnellen Ausbaus und der Anbindung an die Netzinfrastruktur einschließlich Mess- und Steuerungstechnik. Der VDE fordert zudem, dass Beschleunigungsinstrumente wie Fristverkürzungen, digitale Verfahren und Verfahrensbündelungen explizit im Gesetz verankert werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 VDMA Power Systems

„Wir begrüßen ausdrücklich und uneingeschränkt die Vorlage eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen sowohl wesentlich als auch vollständig und haben das Potential, die Zulassungsverfahren drastisch zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Die Stellungnahme des VDMA Power Systems bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der Fokus liegt auf Pumpspeicherkraftwerken, die als wichtige Technologie für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit hervorgehoben werden. Der VDMA begrüßt ausdrücklich die geplanten gesetzlichen Maßnahmen, insbesondere die Vereinfachung und Beschleunigung der Zulassungsverfahren sowie die Einführung eines zentralen Planfeststellungsverfahrens ('One-Stop-Shop'). Kritisch angemerkt werden jedoch einzelne Detailregelungen, wie die zu lange Frist für Behördenstellungnahmen und die nicht eindeutige Regelung zur Befristung von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung und Modernisierung von Pumpspeicherkraftwerken für die Energiewende, 2) Die Notwendigkeit klarer und vereinfachter Genehmigungsverfahren, und 3) Die Forderung nach unbefristeten wasserrechtlichen Erlaubnissen für Pumpspeicheranlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

„Die Zielsetzung des FlexBG wird grundsätzlich begrüßt. Um in Zukunft eine Stromversorgungslücke zu vermeiden, ist bis Anfang der 2030er Jahre der rasche Zubau neuer steuerbarer Erzeugungs- und Speicherkapazitäten im Umfang von deutlich über 20 GW nötig.“

Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Der Verband betont, dass ein schneller Ausbau steuerbarer Stromerzeugungs- und Speicherkapazitäten notwendig ist, um eine Versorgungslücke zu vermeiden. Kritisiert wird jedoch, dass Industrieanlagen im Vergleich zu Stromspeichern bei den geplanten Beschleunigungsmaßnahmen benachteiligt werden. Der VCI fordert, dass auch für Industrieprojekte wirksame und abgestimmte Beschleunigungsmaßnahmen eingeführt werden, da diese für die Transformation und Elektrifizierung der Industrie unerlässlich sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit gleichermaßen beschleunigter Verfahren für Industrieanlagen, 2) die Problematik der knappen Netzanschlusskapazitäten und die daraus resultierende Konkurrenz zwischen Industrie und Speichern, und 3) die Forderung nach flankierenden Steuerungssignalen, um einen system- und netzdienlichen Ausbau sicherzustellen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)

„Nur wenn Infrastrukturhochlauf, industrielle Wertschöpfung, Netzdigitalisierung und die marktbasierte Aktivierung von Flexibilität zusammengedacht werden, lässt sich die Transformation des Energiesystems effizient, resilient und wettbewerbsfähig gestalten.“

Die Stellungnahme des ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) bewertet den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Versorgungssicherheit. Der Verband begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur schnelleren Realisierung von Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfrastrukturen als wichtigen Beitrag zur Energiewende. Besonders betont wird, dass die Regelungen technologieoffen gestaltet und mit dem Ausbau industrieller Fertigungskapazitäten sowie der Integration von Flexibilität im Stromsystem verzahnt werden sollten. Der ZVEI kritisiert jedoch die Beschränkung der Verfahrensbeschleunigungen auf Projekte mit staatlicher Förderung (StromVKG-Zuschlag), da dies marktbasierte Investitionen benachteiligt und dem Grundsatz der Technologieneutralität widerspricht. Die Stellungnahme fordert, dass Beschleunigungsmaßnahmen allen systemdienlichen Projekten offenstehen sollten. Ausführlich behandelt werden die Notwendigkeit der Digitalisierung der Verteilnetze, die Privilegierung und Harmonisierung von Speichertechnologien (insbesondere Pumpspeicherkraftwerke) sowie die gezielte Beschleunigung von Offshore-Windenergieprojekten und deren industrielle Vorkette.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Insgesamt sind die vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidend, damit kommunale Unternehmen die notwendige Transformation der Energieversorgung zuverlässig, wirtschaftlich und mit der erforderlichen Geschwindigkeit umsetzen können. Ohne eine spürbare Beschleunigung des Verteilnetzausbaus geraten zentrale energie- und klimapolitische Ziele zunehmend unter Druck.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (FlexBG). Der VKU betont, dass der beschleunigte Ausbau der Verteilnetze für die Energiewende, Versorgungssicherheit und Standortentwicklung zentral ist. Die Stellungnahme fordert, Verteilnetze und zugehörige Anlagen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse einzustufen, um Abwägungsprozesse zu vereinfachen. Besonders hervorgehoben werden organisatorische Verbesserungen (zentrale Genehmigungsbehörde, verbindliche Fristen, parallele Prüfungen), die vollständige Digitalisierung der Verfahren (digitale Portale, Datenbanken) sowie verhältnismäßigere Umwelt- und Naturschutzprüfungen. Der VKU spricht sich zudem für vereinfachte Verfahren bei Bagatellmaßnahmen, Flexibilisierung bei der Planfeststellung für 110-kV-Leitungen und eine stärkere Flächensicherung in der Bauleitplanung aus. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Forderung nach einer zentralen, koordinierenden Genehmigungsbehörde (One-Stop-Shop), 2) die vollständige Digitalisierung der Genehmigungsverfahren und 3) die Notwendigkeit verhältnismäßiger Umwelt- und Naturschutzprüfungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für energieinfrastrukturrelevante Vorhaben zu beschleunigen, wird ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der Praxis bestehen jedoch Anpassungsbedarfe, um die intendierten Beschleunigungseffekte tatsächlich und flächendeckend zu erreichen.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Der VKU betont die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen bei der Energiewende und Versorgungssicherheit, sieht aber Anpassungsbedarf, damit die angestrebten Beschleunigungseffekte tatsächlich erreicht werden. Besonders kritisiert wird die zu kurze Frist für die Stellungnahme, die eine umfassende Prüfung erschwert. Der VKU fordert, dass die Beschleunigungsregelungen technologieoffen und systemorientiert ausgestaltet werden und nicht nur für Anlagen mit bestimmten Förderungen (z.B. nach StromVKG) gelten. Weiterhin wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, gesetzliche Höchstfristen nicht als Regelfristen zu etablieren, sondern Verfahren bei entscheidungsreifen Unterlagen frühzeitig abzuschließen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach unbefristeten wasserrechtlichen Bewilligungen für die öffentliche Wasserversorgung, analog zu Pumpspeicherkraftwerken, um langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Ausweitung der Beschleunigungsregelungen auf alle flexiblen Anlagen und Technologien (z.B. Batteriespeicher, Elektrolyseure), 2) die Ausgestaltung und Wirkung von Fristen und Verfahrensregeln, 3) die Bedeutung einer unbefristeten wasserrechtlichen Bewilligung für die öffentliche Wasserversorgung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verein Deutscher Ingenieure e.V.

„Während der VDI die Beschleunigung des Ausbaus von Versorgungssicherheit unterstützt, wird das Ziel eines breiten Ausbaus von Flexibilitäten nicht nur auf Erzeugerebene, sondern gleichermaßen auf Speicher- und Verbraucherebene zu fördern, nur einseitig adressiert.“

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Flexibilität und Versorgungssicherheit im Stromsystem zu erhöhen und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Der VDI kritisiert jedoch, dass der Entwurf seinem eigenen Anspruch der Technologieoffenheit nicht gerecht wird. Insbesondere werden die beschleunigten Verfahren fast ausschließlich auf neue Gaskraftwerke angewendet, während andere wichtige Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher, Power-to-X-Anlagen (Technologien zur Umwandlung von Strom in andere Energieträger wie Wasserstoff), Wasserstoffspeicher und das Demand Side Management (Maßnahmen zur Steuerung des Stromverbrauchs auf der Nachfrageseite) nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der VDI fordert, die Verfahrensbeschleunigung auf sämtliche systemdienlichen Flexibilitätsoptionen auszuweiten und dabei funktionale Kriterien wie Flexibilitätsbeitrag, Systemdienlichkeit und Versorgungssicherheit als Maßstab zu nehmen, anstatt bestimmte Technologien zu bevorzugen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Kritik an der einseitigen Ausrichtung auf Gaskraftwerke, (2) die Forderung nach echter Technologieoffenheit und (3) die Notwendigkeit, auch Verbraucherseite und Speicher stärker einzubeziehen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ WAB e.V.

„Die WAB begrüßt den Referentenentwurf als wichtigen Schritt zur Stärkung der industriellen Voraussetzungen für den Offshore-Ausbau in Deutschland. Besonders positiv ist die Anerkennung von Offshore-Konverterplattformen und der dafür erforderlichen Hafeninfrastruktur als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse. Gleichzeitig bleibt der Ansatz zu eng gefasst.“

Die WAB e.V. begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für energiewenderelevante Infrastruktur, insbesondere im Bereich Offshore-Windenergie, zu beschleunigen. Besonders positiv bewertet die WAB die Anerkennung von Offshore-Konverterplattformen und der dafür nötigen Hafeninfrastruktur als zentrale Bestandteile der Offshore-Wertschöpfungskette und als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse. Kritisch sieht die WAB jedoch, dass der Gesetzentwurf sich zu sehr auf Konverterplattformen beschränkt und andere wichtige Komponenten wie Fundamente, Kabelsysteme und weitere Hafenentwicklungsmaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigt. Die WAB fordert eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die gesamte industrielle und logistische Offshore-Wertschöpfungskette sowie einen klaren Bezug zu den nationalen Ausbauzielen für Offshore-Windenergie. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich des Gesetzes über Konverterplattformen hinaus zu erweitern, 2) Die Bedeutung von Hafenentwicklungsmaßnahmen für den Offshore-Ausbau, 3) Die Forderung nach einem ausdrücklichen Bezug zu den energiepolitischen Ausbauzielen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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